Reiseschutz All in One - Optimaler Schutz bei allen Reisen während eines Jahres - LTA-Broschüre All in One
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NEU Zusatztari f Covid-19 Reiseschu tz Reiseschutz All in One Optimaler Schutz bei allen Reisen während eines Jahres Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH
Informationen zu den Inhaltsverzeichnis Reiseversicherungsbedingungen LTA-Reiseschutz All in One Sehr geehrte LTA Kunden, Wichtige Mitteilung zur Kostenerstattung von S. 4 in dieser Broschüre haben wir alle Informationen (inklusive Versiche- Auslands-Heilbehandlungen rungsbedingungen) zu dem LTA-Jahrestarif All in One zusammen- gestellt. Bitte beachten Sie unbedingt die nachstehend aufgeführten Beschreibung des Versicherungsschutzes S. 8 Servicerufnummern und Hinweise im medizinischen Schadenfall. Selbstbehalte S. 11 Hinweise auf Leistungs- und Risikoausschlüsse S. 12 Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz S. 13 Bei Fragen zum Kundenservice und Wichtige Hinweise zur Vertragslaufzeit und S. 14 zur Schadenmeldung/-bearbeitung Beitragszahlung Service-Nummer: +49 (0) 6204 70 150 60 Tarif- und Verbraucher-Informationen S. 15 Storno-Beratungsservice Telefon: +49 (0) 6204 70 150 45 Allg. Vertragsinformationen, Versicherungsbedingungen S. 19 Reise-Rücktrittskosten-Versicherung S. 35 In Notfällen 24-Stunden-Notrufnummer Reise-Ausfallschutz (Reiseabbruchkosten-Versicherung) S. 41 Telefon: +49 (0) 6204 70 150 40 Reisegepäck-Versicherung S. 43 Umbuchungsgebühren-Versicherung S. 46 Auslandsreise-Krankenversicherung S. 46 Lifecard-Travel-Assistance inklusive Covid-19 Krankenschutz Gesellschaft für Reiseschutz mbH inklusive Inlandsreise-Rückholkosten Besselstraße 25, D-68219 Mannheim inklusive Auslandsreise-Rückholkosten Telefon: +49 (0) 621 128322-0 Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz S. 54 E-Mail: info@lta-reiseschutz.de www.lta-reiseschutz.de Datenschutzhinweise Reiseschutz-Leistungen S. 55 Postadresse Kundenmanagement: Walter-Oehmichen-Straße 20, D-68519 Viernheim Prämienanteile in Versicherungspaketen S. 60 Telefon: +49 (0) 6204 70150-60 Geschäftsführer: Dr. Michael Dorka, Petra Ulrich Amtsgericht Mannheim HRB 10274, UST.-IdNr. DE240883072 Steuernummer Finanzamt Mannheim 38186/01958 2 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 3
Wichtige Mitteilung zur Kostenerstattung von • Geben Sie auch bei ambulanten Behandlungen keine Zahlungs- Auslands-Heilbehandlungen anerkenntnis ab, bevor unser Ärzteteam die in Rechnung gestellten Positionen geprüft hat. Bitte beachten Sie die nachstehenden Verhaltensregeln bei Eintritt • Geben Sie bei stationärem Krankenhausaufenthalt, Arztbesuch eines Schadensfalles, damit Sie Ihren vollumfänglichen Versicherungs- in einer Praxis oder bei Arztbesuch in Ihrem Hotel auf keinen Fall schutz nicht gefährden. die Daten Ihrer Kredit- oder sonstigen Zahlkarte heraus, da unsere Ärzte verbindliche Kostenübernahmeerklärungen an die Behandler Stellen Sie bitte umgehend persönlich oder durch Ihre Reisebegleitung abgeben. Kontakt zum Reisehausarzt her (siehe medizinische Rufnummer unten), • Sollten Sie zu Abschlagszahlungen oder schriftlichen Zahlungs- wenn Sie sich in eine medizinische Behandlung vor Ort begeben müs- verpflichtungen gedrängt oder genötigt werden, schildern Sie sen, damit nicht unnötige Behandlungsmaßnahmen und Kosten entste- dieses bitte umgehend unserem Ärzteteam, damit der Sachverhalt hen. Schildern Sie alle Einzelheiten von einem Umstand, der eine Leis- geklärt werden kann. tungspflicht zur Folge haben könnte, und folgen Sie den Anweisungen des Reisehausarztes. Halten Sie den Schaden möglichst gering und ver- meiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Rufnummern aus dem Ausland USA, Kanada, Bahamas, Dominik. Republik, Jamaika, Medizinische Rufnummer zu jeder Tages- und Nachtzeit: Barbados, Antigua, St. Lucia, Puerto Rico, Brasilien Telefon: +49 (0) 6204 70 150 40 Telefon: 0 11 49 6204 70 150 40 Verletzen Sie eine dieser Verhaltensregeln (Obliegenheiten) grob Kuba, Costa Rica, Panama, Nicaragua, Haiti, fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Südamerika (außer Brasilien) Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnisses zu kürzen. Telefon: 0049 6204 70 150 40 Dieses könnte zur Folge haben, dass bei Heilbehandlungen oder sonsti- gen Maßnahmen, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen, sowie Mexiko für Übermaßberechnungen und wucherische Rechnungsstellungen, die Telefon: 98 49 6204 70 150 40 Erstattung der Heilbehandlungskosten vom Versicherer reduziert wird. Tobago, Trinidad Ergänzend für alle Nord-, Mittel- und Telefon: 01 49 6204 70 150 40 Südamerika-Reisenden Wenn Sie in die USA, nach Kanada, in die Karibik oder in die Guadeloupe, Martinique, Réunion Südamerikanischen Staaten verreisen, beachten Sie bitte unbedingt Telefon: 19 49 6204 70 150 40 folgende Punkte: • Sobald Krankheitssymptome auftreten oder Sie einen Unfall erlitten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei unserem Ärzte- team, damit Ihnen ein qualifizierter Arzt vor Ort genannt oder zu Ihnen geschickt werden kann. 52 4 Reiseschutz All inAllOne Reiseschutz in One Reiseschutz All in One 5
Der LTA-Jahrestarif All in One 1 Die nachfolgenden Tarif- und Verbraucherinformationen beinhalten alle wichtigen Daten zu Ihrem Versicherungsschutz. Bitte nehmen Einzelperson/Alleinerziehend Sie diese Broschüre daher mit zu Ihren Reiseunterlagen und bewah- ren diese sorgfältig auf. Mit der Bestätigung des von Ihnen vollstän- dig ausgefüllten Antrages wird diese Broschüre zum Versiche- Reise- AIO ohne AIO ohne AIO mit 10 % AIO mit 20 % rungsdokument. preis Selbstbehalt Selbstbehalt Selbstbehalt Selbstbehalt in Euro bis 44 Jahre2 bis 69 Jahre3 bis 69 Jahre3 ab 70 Jahre Herausragende Leistungsmerkmale bis 2.500 145 Euro 175 Euro 1. Jahres-Reiseschutz zu besten Konditionen 159 Euro 219 Euro 189 Euro Bei Urlaubs- und Geschäftsreisen sowie bei Ausflügen und sport- bis 5.000 lichen Freizeittouren inklusive Individualleistungen. Covid-19 20 Euro 18 Euro 20 Euro Reiseschutz 2. Unabhängig vom Verkehrsmittel Familie/Partner Sei es mit dem Auto, der Bahn, dem Bus, dem Flugzeug oder dem Schiff (ohne Aufpreis). Reise- AIO ohne AIO ohne AIO mit 10 % AIO mit 20 % preis Selbstbehalt Selbstbehalt Selbstbehalt Selbstbehalt 3. Familienschutz und Individualschutz in Euro bis 44 Jahre2 bis 69 Jahre3 bis 69 Jahre3 ab 70 Jahre Jedes mitversicherte Familienmitglied ist individuell versichert, unab- hängig wann, wohin und wie oft ein Familienmitglied reist. bis 6.000 175 Euro 205 Euro • Beim Einzeltarif (Einzelperson/Alleinerziehende) gelten bis zu drei 199 Euro 259 Euro mitreisende Kinder unter 18 bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf bis 10.000 229 Euro Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, unabhängig Covid-19 vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, als mitversichert. Reiseschutz 30 Euro 27 Euro 30 Euro • Beim Partnertarif sind zwei Erwachsene unabhängig vom Ver- 1 Prämienanteile in Versicherungspaketen: In Versicherungspaketen enthaltene steuerbefreite Prämien- wandtschaftsgrad und vom Wohnsitz versichert. anteile (Auslandsreise-Krankenversicherung) sowie steuerpflichtige Prämienanteile: Die Versiche- rungssteuer für Sachversicherung beträgt 19 %. Sofern der Prämienanteil zur Auslandsreise-Kranken- • Beim Familientarif sind maximal zwei Erwachsene und maximal versicherung als Bestandteil in Versicherungspaketen separat ausgewiesen wird, ist die dazugehörige fünf mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn Prämie gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versicherungssteuerfrei. Die Aufgliederung Ihres Tarifbeitrags können Sie ab S. 60 dieser Produktbroschüre entnehmen. keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, unab- ² Bis Vollendung des 45. Lebensjahres. ³ Bis Vollendung des 70. Lebensjahres. hängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, versichert. Der von Ihnen gewählte Reiseschutz All in One gilt weltweit für alle gebuchte Reiseleistungen bis zu einem Reisepreis in Höhe von: 4. Reise-Rücktrittskosten–Versicherung • 2.500 Euro bzw 5.000 Euro je Einzelvertrag/je Reise inklusive Reise-Ausfallschutz (Abbruchkosten-Versicherung) • 6.000 Euro bzw 10.000 Euro je Familienvertrag/je Reise • Höhe der Versicherungssumme: Die für Ihren Vertrag vereinbarte Versicherungssumme entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungs- bestätigung. Eine Höherversicherung je Reise ist auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich. – 2.500 Euro bzw 5.000 Euro je Einzelvertrag/je Reise Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich: – 6.000 Euro bzw 10.000 Euro je Familienvertrag/je Reise • für die ersten 56 Tage bei Urlaubs- und Geschäftsreisen Die für Ihren Vertrag vereinbarte Versicherungssumme entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungs- bestätigung. Eine Höherversicherung je Reise ist auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich. Bitte beachten Sie unbedingt folgende Abschlussfrist für den Versicherungs- schutz zur Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Umbuchungsgebührenabsi- Je nach gewähltem Tarif besteht für Personen bis 693 Jahre kein cherung, dem Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz sowie die Abschlussfrist bei Selbstbehalt oder ein Selbstbehalt in Höhe von 10 % der anfallenden einer einmaligen Erweiterung des Versicherungsschutzes (Höherversicherung): Kosten je Schaden. Für Personen ab 70 Jahren besteht bei unerwartet • Die Beantragung des Versicherungsschutzes kann nur bei Reise- schwerer Erkrankung ein Selbstbehalt von 20 % der anfallenden Kosten. buchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. • Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt kann die Zusätzlich versicherbar: Beantragung des Versicherungsschutzes nur am Buchungstag der Covid-19 Reiseschutz als Ergänzung zur Reise-Rücktrittskosten- Reise erfolgen. Für den gültigen Versicherungsschutz zu allen anderen Versicherung und zum Reise-Ausfallschutz. Leistungsarten kann der Abschluss bis zum Antritt der Reise erfolgen. 6 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 7
5. Auslandsreise-Krankenversicherung sicherten Ereignissen zählen u.a. unerwartete schwere Erkrankung, • Je nach gewähltem Tarif besteht für Personen bis 69 Jahre³ kein schwere Unfallverletzung, unerwartete Impfunverträglichkeit. Eine Selbstbehalt oder ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro je Schaden unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn diese nach Abschluss • Selbstbehalt ab 70 Jahre in Höhe von 100 Euro je Schaden des Tarifes erstmalig auftritt oder bei bestehendem Versicherungsschutz nach Buchung der Reise erstmalig auftritt. Auch eine unerwartete 6. inklusive Auslandsreise-Rückholkosten Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung gilt als uner- • Unbegrenzte Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle wartete Erkrankung, wenn in den letzten sechs Monaten vor Abschluss und vertretbare Krankentransporte des Tarifes oder bei bestehendem Versicherungsschutz in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung keine ärztliche Behandlung erfolgte. 7. inklusive Inlandsreise-Rückholkosten (Kontrolluntersuchungen gelten nicht als ärztliche Behandlung.) Als • Bis zu 10.000 Euro je Person/je Reise versichert gilt auch eine verspätete Anreise aus versichertem Grund sowie Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel und zeitlich gebuch- 8. Reisegepäck-Versicherung ter Beförderungsdienste. Die Versicherungssumme beträgt maximal • Versicherungssumme bis zu 3.000 Euro je Erwachsenen 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro je Einzeltarif/je Reise oder 6.000 Euro • Versicherungssumme bis zu 1.500 Euro für Kinder unter bzw. 10.000 Euro je Partner- oder Familientarif/je Reise. 16 Jahren, je Reise • 500 Euro für Notkäufe bei Verspätung (ab 24 h) Reise-Ausfallschutz • Je nach gewähltem Tarif besteht für Personen bis 69 Jahre³ kein Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie Ihre Reise auf- Selbstbehalt oder ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro je Schaden grund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder • Selbstbehalt ab 70 Jahre in Höhe von 100 Euro je Schaden verlängern müssen. Erstattet werden die zusätzlichen Kosten und die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Zu den versicherten 9. Umbuchungsgebühren-Versicherung Ereignissen zählen insbesondere unerwartete schwere Erkrankung • 50 Euro je Person für Umbuchungen bis zum 42. Tag vor Reise- und schwere Unfallverletzung. Die Versicherungssumme beträgt für antritt, danach Erstattung bis zur Höhe der Stornokosten. nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen maximal 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro bei Einzeltarifen/je Reise oder 6.000 Euro bzw. Beschreibung des Versicherungsschutzes 10.000 Euro bei Familientarifen/je Reise. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz entsprechenden Abschnitten in den nachfolgenden Versicherungs- Sofern dieses gesondert vereinbart wurde, besteht Versicherungsschutz bedingungen. bei diagnostizierter Infektion mit SARS-CoV-2 (Covid-19) sowie Anord- nung einer häuslichen Isolation (Quarantäne) vor und während einer ver- Einstufung und Übergangsregelung zu den Alterstarifen sicherten Reise. Die Zusatzversicherung gilt als Ergänzung im Rahmen Für die Einstufung in die richtige Tarif-Altersklasse oder für die der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und zum Reise-Ausfallschutz. Zugehörigkeit zum Familientarif ist das Alter bei Einreichung des Aufnahmeantrags maßgeblich. Wird die Altersgrenze von 45 bzw. 70 Reisegepäck-Versicherung Jahren während der Laufzeit des Vertrages überschritten, fällt der Der Versicherer ersetzt den Zeitwert bei Beschädigung oder Abhanden- Tarifbeitrag ab 45 bzw. 70 Jahre erst mit der nächsten Verlängerung kommen des Reisegepäcks bis zu einer Höhe von 3.000 Euro je versicher- um ein weiteres Jahr an. Die Verlängerung des Versicherungsschutzes te Person, jedoch bis zu 1.500 Euro insgesamt für Kinder unter 16 Jahren. tritt nicht ein für versicherte Personen, die als versicherte Kinder nicht Die Höchstentschädigung je einzelnen Gegenstand beträgt 750 Euro. mehr über den Familientarif versicherbar sind. Umbuchungsgebühren-/„Frühbucher“-Versicherung Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Aufwendungen für Versichert sind die Kosten, die anfallen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund reisevertragliche Änderungen (Umbuchungen) von im Voraus gebuchten eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den ver- Flügen und Unterkünften in Höhe von 50 Euro pro Person bis zum 8 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 9
42. Tag vor Reiseantritt. Danach beträgt die Höchstentschädigung • Überführungen oder Bestattungen vor Ort im Todesfall. maximal die Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten, die bei • Die Versicherungssumme beträgt maximal 10.000 Euro je Ver- unverzüglicher Stornierung angefallen wären, sofern die versicherte sicherungsfall. Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze bis zu Person Anspruch auf Erstattung der Stornokosten gehabt hätte. maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall. Die Entscheidung, ob die versicherte Person zu Lande oder in einem Luft- Auslandsreise-Krankenversicherung fahrzeug transportiert wird, übernimmt der als Assisteur beauftragte Arzt Heilbehandlung für Reisemedizin in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt vor Ort. Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung für Erkran- kungen und Unfälle die innerhalb der versicherten Auslandsreise ein- Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen getreten sind. Der Versicherer erstattet u.a. die Kosten für ambulante Neben der Organisation der Leistungen, zu denen eine entsprechende oder stationäre Heilbehandlungen oder verordnete Arzneimittel. Dazu Kostenübernahme erfolgt, werden folgende, weitere Vermittlungs- zählen zum Beispiel Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder dienste und Dienstleistungen erbracht: verordnete Arzneimittel. • Organisation von medizinischer Versorgung und Benennung eines Deutsch oder Englisch sprechenden Arztes Krankentransport Ausland • Vermittlung von Ärzten, Fachärzten, Labore, Krankenhäusern Es werden die Kosten für folgende, medizinisch sinnvolle und ver- • Organisation des Versandes von lebenswichtigen Medikamenten, tretbare Leistungen erstattet, die aufgrund eines Unfalls oder einer Blutplasma, medizinisch-technischen Geräten und, soweit erfor- Erkrankung während einer Reise im Ausland der versicherten derlich, Vermittlung von an diesen Geräten geschultem Personal Person entstehen: • Kontaktherstellung zwischen dem behandelnden Arzt und dem • Krankentransporte (Ambulanz- oder Luftfahrzeug) in das nächste für Hausarzt sowie Übermittlung von Informationen zwischen den die Behandlung geeignete Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik. beteiligten Ärzten • Verlegungstransporte von Krankenhaus zu Krankenhaus im Ausland. • Information der Angehörigen • Kosten des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktranspor- • Vermittlung eines spezialisierten Arztes mit einer eventuellen tes vom Aufenthaltsort der stationären Behandlung im Ausland zum Konsultation am Krankenbett, sofern medizinisch notwendig Wohnsitz der versicherten Person im Heimatland oder in das dem Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus im Heimatland. Dazu wird Ihnen eine 24-stündige Notruf-Nummer zur Verfügung • Im Todesfall Überführung oder Bestattung vor Ort. gestellt, die Ihnen die Hilfe und den Beistand in dem jeweils bezeich- • Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze bis zu maximal neten Rahmen während der Reisedauer bietet. Die sich gegebenen- 5.000 Euro je Versicherungsfall. Übernahme der Fahrt- bzw. falls daraus ergebene Beauftragung von Leistungsträgern beinhaltet Flugkosten (Economy Class) für eine einmalige Reise einer der grundsätzlich keine Anerkenntnis der Leistungspflicht aus den hier versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des aufgeführten Versicherungsverträgen. Krankenhausaufenthaltes und zurück. Die Entscheidung, ob die versicherte Person zu Lande oder in einem Luft- fahrzeug transportiert wird, übernimmt der als Assisteur beauftragte Arzt Selbstbehalte (je nach gewähltem Tarif) für Reisemedizin in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt vor Ort. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Reise-Ausfallschutz Krankentransport Inland Der Selbstbehalt entfällt im Tarif bis 442 bzw. 693 Jahre. Es werden die Kosten für folgende, medizinisch sinnvolle und vertretbare Für versicherte Personen ab 70 Jahren beträgt der Selbstbehalt 20 % Leistungen erstattet, die aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung der erstattungsfähigen Stornokosten je Reise, je Schaden im Falle während einer Reise im Inland der versicherten Person entstehen: einer unerwarteten schweren Erkrankung. • Verlegungstransporte von Krankenhaus zu Krankenhaus im Inland. • Kosten des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktrans- Reisegepäck-Versicherung portes vom Aufenthaltsort der stationären Behandlung im Inland Der Selbstbehalt entfällt bis 442 bzw. 69 Jahre3. Für versicherte zum Wohnsitz der versicherten Person im Inland oder in das dem Personen ab 70 Jahren beträgt der Selbstbehalt 100 Euro je Schaden. Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus im Inland. 2 Bis Vollendung des 45. Lebensjahres 3 Bis Vollendung des 70. Lebensjahres 10 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 11
Auslandsreise-Krankenversicherung Weitere Ausschlüsse oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes Je nach gewähltem Tarif besteht für Personen bis 69 Jahre³ kein Selbst- entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in den Versicherungs- behalt oder ein Selbstbehalt in Höhe 100 Euro je Schaden. Für Personen bedingungen Ihres gewählten Tarifes. ab 70 Jahren besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro je Schaden. Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz Hinweise auf Leistungs- und Risikoausschlüsse Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Was ist grundsätzlich nicht versichert? Sie müssen bei Vertragsabschluss alle Angaben vollständig und wahr- Die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls, Schäden, die heitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar waren und Schäden durch Ihren Versicherungsschutz. Krieg, Kriegsereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhe, Terrorwarnungen und -anschlägen, Massenvernichtung, Pandemie, Kernenergie oder Ein- Welche Pflichten müssen Sie grundsätzlich beachten, griffe von hoher Hand sind in allen Leistungsarten nicht versichert. Wird wenn der Versicherungsfall eintritt? die versicherte Person von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen im Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles, was Ausland überrascht, besteht Versicherungsschutz für die ersten sieben zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Tage nach Beginn der Ereignisse. Bei Notfällen wählen Sie bitte sofort die 24-Stunden-Notrufnummer: Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Reise-Ausfallschutz Telefon +49 (0) 6204 70 150 40 und zeigen den Schaden unverzüglich Es besteht u.a. kein Versicherungsschutz für Ereignisse, mit denen zur der Lifecard-Travel-Assistance GmbH schriftlich per jeweiligem LTA- Zeit des Tarifabschlusses oder der Reisebuchung zu rechnen war. Formular zur Schadenanzeige an. Bitte beantworten Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß und fügen die erforderlichen Unter- Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz lagen und Belege im Original bei der Lifecard-Travel-Assistance GmbH Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem für Reisewarnungen zur Weiterleitung an die entsprechenden Versicherer bei. des Auswärtigen Amts und Kosten durch behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen am Urlaubsort, die unmittelbar nach Einreise Die Schadenformulare erhalten Sie telefonisch bei der LTA unter: in das Urlaubsland entstehen. Telefon +49 (0) 6204 70 150 60 oder www.lta-reiseschutz.de zum Ausdrucken. Reisegepäck-Versicherung Für Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei der Verlieren besteht kein Versicherungsschutz. Außerdem sind u.a. Bar- Nichtbeachtung der Pflichten? geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Dokumente aller Art nicht versichert. Wird eine der Pflichten verletzt, so kann der Versicherer die Leistung Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung oder vorsätzlich entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis unwahren Angaben aus Anlass des Schadensfalles ist der Versicherer zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. von der Verpflichtung zur Leistung frei. Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? Auslandsreise-Krankenversicherung Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele, vorübergehende Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere Reisen, die innerhalb des versicherten Zeitraumes angetreten werden. • für Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe Es besteht Versicherungsschutz für den Antritt der Reise waren. • für Heilbehandlungen oder sonstige Maßnahmen, die das medizi- • für die ersten 56 Tage einer Urlaubs- und Geschäftsreise nisch notwendige Maß übersteigen, sowie für Übermaßberechnun- gen und wucherische Rechnungsstellungen. In diesen Fällen kann Als versicherte Inlandsreise gilt eine Reise im Land des Haupt- der Versicherer die Leistungen auf ein angemessenes Maß kürzen, wohnsitzes, mit Übernachtungsaufenthalt in mehr als 50 km Entfer- wenn nicht vor Behandlungsbeginn der medizinische Assisteur nung vom Hauptwohnsitz. kontaktiert wird. 12 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 13
Wann tritt der Versicherungsschutz erstmals in Kraft? Die LTA kann den Tarifbeitrag für bestehende Verträge mit Wirkung ab Der Versicherungsschutz beginnt erstmals ab Zugang des Bestätigungs- Beginn des nachfolgenden Versicherungsjahres ändern. Der geän- schreibens der LTA, wenn der Erstbetrag rechtzeitig bei Fälligkeit be- derte Betrag darf denjenigen für Neuverträge nicht übersteigen. Im zahlt wurde, es sei denn, der Antragstellende hat die Nichtzahlung nicht Falle einer Erhöhung des Tarifbetrags, kann die versicherte Person zu vertreten, wofür er aber beweispflichtig ist. In der Reise-Rück- den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch trittskosten-Versicherung inklusive Umbuchungsgebührenabsicherung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Die LTA beginnt der Versicherungsschutz für gebuchte Reisen erstmals wenn hat die versicherte Person in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht der Abschluss des LTA-Tarifes bis maximal 30 Tage vor Reiseantritt hinzuweisen. Die Mitteilung muss der versicherten Person spätes- erfolgt. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt be- tens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie ginnt der Versicherungsschutz bei Reisebuchung, wenn die Vertrags- zugehen. erklärung am Buchungstag der Reise erfolgt. Dieses gilt ebenfalls für separat gebuchte Leistungsbausteine und Einzelleistungen, wenn diese Tarif- und Verbraucher-Informationen zu gebuchten und versicherten Leistungen abgrenzbar sind. Für den gültigen Versicherungsschutz zu allen anderen Leistungsarten kann Leistungsbestätigung der Abschluss bis zum Antritt der Reise erfolgen. • Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (Seite 35) • Reise-Ausfallschutz (Seite 41) Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz • Reisegepäck-Versicherung (Seite 43) innerhalb der Vertragslaufzeit? • Umbuchungsgebühren-Versicherung (Seite 46) Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten- • Auslandsreise-Krankenversicherung (Seite 46) Versicherung nebst Umbuchungsgebührenabsicherung unter den oben inklusive Covid-19 Krankenschutz genannten Voraussetzungen, jedoch nicht vor Buchung der jeweiligen inklusive Auslandsreise-Rückholkosten Reise, und endet mit dem Antritt der Reise. In den übrigen Vertrags- inklusive Inlandsreise-Rückholkosten arten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise und • Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz (Seite 54) endet mit dem Abschluss der Reise. • Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen • Med. Notruf- und Servicezentrale (Tag und Nacht) • Service-Rufnummer des Versicherers Wichtige Hinweise zur Vertragslaufzeit und Beitragszahlung Der von Ihnen gewählte Reiseschutz All in One gilt weltweit für beliebig viele Reisen, ganz gleich, ob Sie diese mit dem Auto, mit dem Reisebus, Der Vertrag gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich jeweils um mit der Bahn, mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff unternehmen. Vom ein weiteres Jahr, wenn nicht einem der Vertragspartner bis spätestens Versicherungsschutz werden alle im Voraus gebuchten, touristischen einem Monat vor Ablauf des Vertragsjahres eine Kündigung zugeht. Die Reiseleistungen umfasst. Zahlung des Jahresbetrages erfolgt durch Bankeinzug. Der Betrag ist Die Versicherungssumme beträgt maximal 2.500 Euro bzw. 5.000 nach Eingang des Bestätigungsschreiben der LTA fällig. Euro je Einzeltarif/je Reise oder 6.000 Euro bzw. 10.000 Euro je Partner- oder Familientarif/je Reise. Der Versicherungsschutz gilt Falls der Betrag der Reise per Überweisung bezahlt wird, gilt der Ver- grundsätzlich innerhalb der ersten 56 Tage je Reise bei Urlaubs- und sicherungsschutz nach Zugang des Bestätigungsschreibens der LTA, Geschäftsreisen. wenn die Überweisung des Tarifbetrags unverzüglich nach Zugang des Antrages bei der LTA ausgeführt wird. Die nachfolgenden Tarif- und Verbraucherinformationen beinhalten alle Kann der Erst- beziehungsweise Folgebetrag nicht rechtzeitig abge- wichtigen Daten zu Ihrem Versicherungsschutz. bucht werden, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten, wofür Sie aber beweis- Bitte nehmen Sie diese Broschüre mit zu Ihren Reiseunterlagen pflichtig sind. und bewahren diese sorgfältig auf. 14 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 15
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Abschlussfrist für die erstmalige Bei Abbruch der Reise, Reise-Unterbrechung oder Gültigkeit des Versicherungsschutzes zur Reise-Rücktrittskosten- Reise-Verlängerung (Reise-Ausfallschutz) Versicherung nebst Umbuchungsgebührenabsicherung innerhalb des Können Sie die Reise wegen Krankheit oder Unfallverletzung nicht plan- Reiseschutz-Paketes All in One. mäßig beenden oder müssen diese unterbrechen, so begeben Sie sich bitte unverzüglich in ärztliche Behandlung vor Ort und (insbesondere • Die Beantragung des Versicherungsschutzes kann nur bei Reise- bei stationärem Krankenhausaufenthalt) nehmen unverzüglich Kontakt buchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. über die 24-Stunden-Notrufnummer: Telefon +49 (0) 6204 70 150 40 • Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt kann die zum ärztlichen Dienst auf und folgen dessen Anweisungen. Beantragung des Versicherungsschutzes nur am Buchungstag der Reise erfolgen. Lassen Sie sich qualifizierte Arzt- und Krankenhausberichte persönlich aushändigen und reichen diese zusammen mit den Reiseunterlagen ein. Diese Broschüre dient nicht nur zu Ihrer Information, sondern wird mit Halten Sie die etwaigen notwendig gewordenen Beförderungs- und der Absendung des von Ihnen vollständig ausgefüllten Antrags auch Übernachtungskosten so gering wie möglich und weisen Sie die Höhe Versicherungsdokument. der Kosten für gebuchte, aber nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen nach. Hinweise im Schadensfall Benötigte Unterlagen im Schadensfall: Hier sind alle Leistungsarten aufgeführt, die über die Lifecard-Travel- • LTA-Formular zur Schadenanzeige Assistance GmbH angeboten werden. Bitte entnehmen Sie hieraus die • Ärztliches Attest vom behandelnden Arzt vor Ort mit Diagnose Hinweise, die zu den Leistungsarten in dem von Ihnen gewählten Tarif und Krankheitsverlauf aufgeführt sind. • Ursprüngliche Buchungsunterlagen in Kopie, Neu- und/oder Umbuchungen im Original Wenn Sie die Reise nicht antreten können (Reise-Rücktrittskosten-Versicherung) Bei Reisegepäck-Schäden (Reisegepäck-Versicherung) Sie sind verpflichtet, die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicher- Wenn Ihr Gepäck bei Transport oder Aufbewahrung beschädigt wird ten Rücktrittsgrundes zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst oder abhanden kommt, melden Sie dies bitte unverzüglich nach der Ent- gering zu halten. Bitte reichen Sie alle Buchungsunterlagen mit der Stor- deckung dem Beförderungsunternehmen, dem Beherbergungsbetrieb nokosten-Rechnung unverzüglich ein. Schwere Unfallverletzung und oder der Gepäckaufbewahrung und lassen Sie sich eine schriftliche Scha- unerwartete schwere Erkrankung müssen Sie durch eine ärztliche Be- denbestätigung geben. Bei Diebstahl oder anderen Straftaten erstatten scheinigung auf dem Vordruck der LTA-Schadenanzeige, u.a. mit Anga- Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle ben der Diagnose, des Krankheitverlaufes und eventueller Vorerkran- unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratener Sachen und las- kungen, nachweisen; psychiatrische Erkrankungen durch eine ärztli- sen sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder eine anderweitige che Bescheinigung des behandelnden Facharztes für Psychiatrie auf schriftliche Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben. dem Vordruck der LTA-Schadenanzeige. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Abschnitten „Obliegenheiten“ in den jeweiligen Versiche- Benötigte Unterlagen im Schadensfall: rungsbedingungen. • LTA-Formular zur Schadenanzeige • Schadenbestätigung des Beförderungsunternehmens/Beherber- Benötigte Unterlagen im Schadensfall: gungsbetriebes • LTA-Formular zur Schadenanzeige inklusive Fragebogen zur • Polizeibericht bei Straftaten ärztlichen Bescheinigung • Liste der betroffenen Gegenstände • Buchungsunterlagen in Kopie, Stornokosten-Rechnung/en im • Anschaffungsbelege Original, gegebenenfalls weitere Unterlagen und Belege laut dem Formular zur Schadenanzeige 16 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 17
Bei einer notwendigen, ärztlichen Behandlung im Ausland (Auslandsreise-Krankenversicherung) Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Im Falle einer stationären Behandlung im Krankenhaus, vor Beginn umfänglicher ambulanter oder stationärer diagnostischer und therapeutischer Maß- nahmen wählen Sie bitte sofort die 24-Stunden-Notrufnummer: Jahrestarif All in One für Kunden der Lifecard-Travel- Telefon +49 (0) 6204 70 150 40 Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH Mannheim Zeigen Sie den Schaden unverzüglich, spätestens nach Abschluss der Allgemeine Vertragsinformationen, Reise, an und reichen Sie alle relevanten Unterlagen im Original ein. Wei- Versicherungsbedingungen und Merkblatt zur tere Obliegenheiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt Datenverarbeitung in den Versicherungsbedingungen. Sie als Kunden der Lifecard-Travel-Assistance-Unternehmensgruppe Benötigte Unterlagen im Schadensfall: sind die versicherten Personen. Der Versicherer erbringt die vertrag- • LTA-Formular zur Schadenanzeige lich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarten Leistungen sind in den • Bei ambulanter Behandlung: Arztbericht, Arztrechnungen, nachfolgenden Versicherungsbedingungen aufgeführt. Diese Leistun- Rezepte, Kassenbelege gen ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag. • Bei stationärer Behandlung: Krankenhausbericht, -rechnungen Zusätzlich bietet der Versicherer einen kostenlosen, telefonischen, Bei medizinischem Rücktransport und bei zusätzlichen ärztlichen Storno-Beratungsservice an (TelMed): Assistance- und Beistandsleistungen (Rückholkosten- Versicherungen und Versicherung von Assistance- 1. Falls eine versicherte Person vor einer versicherten Reise erkrankt Leistungen)* oder einen Unfall erleidet, steht dieser Person ein ärztlicher, reise- medizinischer Beratungsservice hinsichtlich der Entscheidung, ob und Benötigte Unterlagen im Schadensfall: wann die versicherte Reise storniert oder umgebucht werden sollte, zur • Kostenbelege zu den versicherten Leistungen Verfügung. Die Inanspruchnahme des Services ist auf freiwilliger Basis. * Diese Leistungen werden durch den medizinischen Dienst der Notruf-Servicenummer organisiert und mit dem Versicherer direkt abgerechnet. 2. Es erfolgt eine kostenlose, neutrale Experten-Empfehlung hin- sichtlich der gebuchten Reise, basierend auf den Angaben und / oder Wenn gebuchte Reiseleistungen umgebucht werden übermittelten Unterlagen zur Diagnose, Therapie und Krankheitsver- müssen (Umbuchungsgebühren-Versicherung) lauf, soweit möglich. Benötigte Unterlagen im Schadensfall: 3. Die Stornierung der Reise gilt als unverzüglich, wenn diese zu einem • LTA-Formular zur Schadenanzeige späteren Zeitpunkt erfolgt, weil sich, entgegen der ärztlichen Empfeh- • Buchungsunterlagen in Kopie lung eine Reiseunfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt einstellt. • Umbuchungsgebühren-Beleg im Original 4. Wird die Reise trotz entsprechender Empfehlung nicht storniert, er- folgt die Prüfung eines Versicherungsfalles, wenn die Reise im Nach- hinein aufgrund dieser Erkrankung oder Unfallverletzungen storniert wurde, nur in Höhe der Stornokosten, die bei umgehender Stornierung angefallen wären. 18 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 19
Storno-Beratungsservice Tel.: +49 (0) 6204 70 150 45 Spezielle Versicherungsbedingungen Diese Bedingungen beinhalten die Annahmerichtlinien des Versicherers, LTA JRV AVB 2021 (Teil 3 – 10) die gemäß § 7 VVG (Information des Versicherungsnehmer) in Zusam- menhang mit der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG InfoV) zu Teil 3 erteilenden Allgemeinen Vertragsinformationen sowie das Merkblatt zur Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Datenverarbeitung und wurden für Kunden der Lifecard Travel Assis- (JRV AVB 2021 RR) tance Unternehmensgruppe zusammengefasst und erweitert. §1 Was ist bei Nichtantritt der gebuchten und versicherten Reise versichert? Inhaltsverzeichnis § 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt der Versicherer die Leistung? Allgemeine Vertragsinformationen und Allgemeine § 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu Versicherungsbedingungen für den LTA-Jahrestarif beachten? All in One (Teil 1 – 2) § 4 Was muss die versicherte Person bei Eintritt der in § 2 genannten Ereignisse unbedingt unternehmen (Obliegenheiten)? Teil 1 § 5 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung von Allgemeine Vertragsinformationen Obliegenheiten? §1 Informationen zum Versicherer § 6 Wie hoch ist die maximale Entschädigungsleistung und welchen § 2 Informationen zur Servicegesellschaft Selbstbehalt muss/müssen die versicherte/n Person/en tragen? § 3 Informationen zu den versicherten Leistungen § 7 Vermittlungsentgelte, Gebühren und Kosten § 4 Informationen zum Vertrag Teil 4 Teil 2 Bedingungen für den Reise-Ausfallschutz (Reiseabbruchkosten- Allgemeine Versicherungsbedingungen (LTA JRV AVB 2021 AB) Versicherung) (JRV AVB 2021 RA) §1 Wer ist versicherte Person? §1 Welche zusätzlichen Leistungen bietet der Versicherer bei Ab- § 2 Für welche Reisen gilt die Versicherung? bruch und Unterbrechung einer gebuchten und versicherten Reise? § 3 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen? §2 Wie hoch ist die maximale Entschädigungsleistung und welchen §4 Prämienzahlung für den Gruppenversicherungsvertrag Selbstbehalt muss/müssen die versicherte/n Person/en tragen? §5 Wann ist der Beitrag zu zahlen und welche Laufzeit hat der Vertrag? §3 Welche Obliegenheiten muss die versicherten Person nach Ein- §6 Was müssen versicherte Personen bei der Beitragszahlung tritt eines der in § 2 der JRV AVB 2021 RR genannten Ereignisse beachten? unbedingt unternehmen? § 7 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? §4 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung der § 8 Welche Pflichten muss die versicherte Person im Schadensfall Obliegenheiten? unbedingt erfüllen (Obliegenheiten)? §5 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind § 9 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung der zu beachten? Obliegenheiten? § 10 Was gilt für Entschädigungen aus anderen Versicherungs- Teil 5 verträgen? Bedingungen für die Reisegepäck-Versicherung (JRV AVB 2021 RG) § 11 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz bzw. §1 Was ist versichert? verliert die versicherte Person den Anspruch auf § 2 Wann besteht Versicherungsschutz? Versicherungsleistung? § 3 Für welche Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz und § 12 Wann verjähren Ansprüche auf Versicherungsleistungen? welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu § 13 Wann sind die Leistungen fällig? beachten? § 14 In welcher Währung werden die Leistungen erbracht? § 4 In welcher Höhe leistet der Versicherer Entschädigung? 20 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 21
§5 Wie hoch ist die Gesamtversicherungssumme für Gepäck und Teil 1 / Allgemeine Vertragsinformationen persönliches Eigentum jedes Versicherten? §6 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person? § 1 Informationen zum Versicherer §7 Was muss die versicherte Person im Schadensfall unbedingt HDI Global Specialty SE beachten (Obliegenheiten)? Podbielskistraße 396 §8 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung von 30659 Hannover Obliegenheiten? E-Mail: hgs_germany_contact@hdi-specialty.com Internet: www.hdi-specialty.com Teil 6 Telefon: +49 511 5604 2909 Bedingungen für die Umbuchungsgebühren-Versicherung (JRV AVB 2021 UMB) Board of Directors: §1 Was ist versichert? Ulrich Wallin/Chairman § 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt der Versicherer Executive Directors: die Leistung? Ralph Beutter/CEO, Thomas Barenthein, Andreas Bierschenk, § 3 In welcher Höhe leistet der Versicherer Entschädigung? Thomas Stöckl, Richard Taylor Teil 7 Handelsregister: Sitz Hannover HRB 211924 Bedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive UstID: DE 297630986 Auslandsreise- und Inlandsreise-Rückholkosten-Versicherung Versicherungssteuer-Nr.: 809/V90809025011 und Reise-Assistance- und Beistandsleistungen VU-Nr. 5178 (JRV AVB 2021 ARKV) §1 Was ist versichert? Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers § 2 Welche Leistungen sind versichert? Die Hauptgeschäftstätigkeit von HDI ist im In- und Ausland der Betrieb § 3 Inlandsreisen der Schaden- und Unfallversicherung sowie zusätzlich der Kredit-, § 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? Kautions- und Rechtsschutzversicherung und Beistandsleistungen. § 5 Was gilt für die Erbringung von Versicherungsleistungen? § 6 Wann sind Verauslagungen zurück zu zahlen? Zuständige Aufsichtsbehörde § 7 Was ist nach einem Versicherungsfall zu beachten HDI Global Specialty SE unterliegt der Aufsicht durch die Bundesan- (Obliegenheiten)? stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). § 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Teil 8 Graurheindorfer Str. 108 Bedingungen Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz 53117 Bonn §1 Gegenstand der Versicherung Telefon: +49 228 4108-0 § 2 Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Fax: +49 228 4108-1550 § 3 Ausschlüsse Internet: http://www.bafin.de, E-Mail: poststelle@bafin.de § 4 Obliegenheiten nach Eintritt eines Schadenfalles § 5 Rechtsfolgen bei Verletzungen von Obliegenheiten Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren § 6 Versicherungswert und Unterversicherung HDI Global Specialty SE beteiligt sich an keinem Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Bei Meinungs- Teil 9 verschiedenheiten, Beanstandungen oder Beschwerden können Sie Datenschutzhinweise Reiseschutz-Leistungen sich an uns, unsere geschäftsführenden Direktoren wie auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.Die Teil 10 Möglichkeit, Ihre Beschwerde auf dem Rechtsweg geltend zumachen Prämienanteile in Versicherungspaketen bleibt hiervon unberührt. 22 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 23
Plattform für Online Streitigkeiten (OS-Plattform) Der Versicherer erbringt die vertraglich vereinbarten Versicherungs- Für Streitigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträgen (z.B. Online- leistungen im Rahmen dieser Bedingungen. Mit Ausnahme des im Auf- Versicherungsverträgen) hat die Europäische Kommission eine Online- nahmeantrag genannten Betrags sind von den versicherten Personen Plattform für Verbraucher eingerichtet (OS-Plattform). keine weiteren Kosten für den Vertragsabschluss und den Versiche- Es besteht die Möglichkeit, die OS-Plattform zur Beilegung von Strei- rungsschutz zu tragen. Der Betrag ist gemäß der im Aufnahmeantrag tigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Als Online- aufgeführten Zahlungsweise von den versicherten Personen zu leisten; Dienstleistungsvertrag gelten Dienstleistungsverträge, bei denen der siehe auch § 6 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen JRV AVB Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Dienstleistungen 2021 AB. Diese Versicherungsbedingungen können vom Versicherer für über eine Webseite oder auf anderem elektronischen Weg angeboten neue, nicht jedoch für bestehende, Verträge jederzeit geändert werden. hat und der Verbraucher diese Dienstleistungen auf dieser Webseite oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat. Die OS-Plattform ist § 4 Informationen zum Vertrag erreichbar unter dem Linkhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/. Es handelt sich um Gruppenversicherungsverträge zwischen der Lifecard-Travel-Assistance-Unternehmensgruppe und dem Versiche- rer / dem Assekuradeur zugunsten der Kunden (versicherte Personen) § 2 Informationen zur Service-Gesellschaft der LTA. Der Vertrag ist durch die Deckungsbestätigung des Versiche- Assekuradeur rers /des Assekuradeurs zustande gekommen. GAEDE&GLAUERDT Assecuradeur GmbH & Co.KG Widerrufsbelehrung Herrengraben 3 Die versicherte Person kann Ihre Vertragserklärung innerhalb von 20459 Hamburg 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Kontaktdaten Servicebereich Telefon: +49 40 37 65 3 - 330 Die Frist beginnt am Tag der Abgabe der Vertragserklärung im Auf- Fax: +49 40 37 65 3 - 210 nahmeantrag gegenüber der LTA bei gleichzeitiger Erklärung der ver- E-Mail: lifecard@gaedeglauerdt.de sicherten Person, dass sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeine und Spezielle Versicherungsbedingungen sowie die Kontaktdaten im Schadensfall Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertrags- Telefon: +49 40 37 65 3 - 355 gesetzes und diese Belehrung in Textform erhalten und zur Kenntnis Fax: + 49 40 37 65 3 - 220 genommen hat. E-Mai: schadenservice@gaedeglaueredt.de Im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Antrag bzw. Online-Ver- Der Assekuradeur erhält im Bereich der Reiseversicherungen für die tragsabschluss) beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor auch die speziell Vermittlung von Versicherungsverträgen Vollmachten als Abschluss- für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzlichen Pflichten gemäß § 312e agent für den von ihm vertretenen Versicherer. Hierbei übernimmt er Abs. 1 Satz 1 BGB (Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern, Bestätigung vollständig die in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten der des Antrags) erfüllt wurden. Vertrags- und Schadenbearbeitung. Der Assekuradeur ist berechtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlun- Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung gen der versicherten Person für den/die Versicherer in Empfang zu des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: nehmen. Diese gelten als erfüllt, wenn sie bei dem Assekuradeur eingegangen sind; er ist zur Weitergabe an die Versicherer verpflichtet. Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH Besselstraße 25 § 3 Informationen zu den versicherten Leistungen 68219 Mannheim Diese Versicherung versichert die Kunden der LTA auf Reisen mit den in E-Mail: info@lta-reiseschutz.de diesen Bedingungen aufgeführten definierten Leistungen. www.lta-reiseschutz.de 24 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 25
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Teil 2 / Allgemeine Versicherungsbedingungen für rückwirkend ab Beginn und die LTA erstattet eventuell entrichtete den Jahrestarif All in One für Kunden der Lifecard- Zahlungen, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zurück. Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH Mannheim (LTA JRV AVB 2021 AB) Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor die Die nachstehenden Regelungen unter §§ 1 bis 14 gelten für alle in versicherte Person das Widerrufsrecht ausgeübt hat. Das Widerrufs- diesen Bedingungen genannten Jahres-Reiseversicherungen. recht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. § 1 Wer ist versicherte Person? Sämtliche Kunden sowie deren mitversicherte Personen der Lifecard- Laufzeit und Kündigungsbedingungen Travel-Assistance-Unternehmensgruppe, die ihren ständigen, gesetzli- Die Laufzeit des Vertrages ist in der Vertragsdatenübersicht des chen Hauptwohnsitz in einem Staatsgebiet eines Landes der Europäi- Bestätigungsschreibens angegeben. Vor Ablauf der vereinbarten Ver- schen Union (EU) haben. tragslaufzeit kann der Vertrag nur aus den gesetzlichen und gegebe- nenfalls den in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Gründen a) Einzeltarif (Einzelperson/Alleinerziehende): Maximal ein/e gekündigt werden. Erwachsene/r und maximal drei mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht im Inland Tätigkeit ausgeübt wird, zählen – unabhängig vom Verwandschafts- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand im Inland grad und vom Wohnsitz – zu den versicherten Personen. für Klagen gegen den Versicherer ist Hannover. b) Partnertarif: Maximal zwei Erwachsene zählen – unabhängig vom Verwandschaftsgrad und vom Wohnsitz – zu den Ist die versicherte Person eine natürliche Person, ist auch das Gericht versicherten Personen. örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der c) Familientarif: Maximal zwei Erwachsene und maximal fünf mitrei- Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, sende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Klagen gegen die versicherte Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, zählen – unab- Person ist dieses Gericht ausschließlich zuständig. hängig vom Verwandschaftsgrad und vom Wohnsitz – zu den versi- cherten Personen. Liegt der Wohnsitz, Sitz oder die Niederlassung (bei juristischen Personen) in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, ist Für Kinder unter 16 Jahren, die ohne einen Elternteil verreisen, gilt der der Gerichtsstand wiederum Hannover. Versicherungsschutz nur, wenn diese von einer Aufsichtsperson auf der Reise begleitet werden. Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch. Jegliche Kommunikation erfolgt § 2 Für welche Reisen gilt die Versicherung? ausschließlich in deutscher Sprache. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehenden Urlaubsreisen, die innerhalb des versicherten Zeitraumes angetreten werden. Es besteht Versicherungsschutz • für die ersten 56 Tage bei Urlaubs- und Geschäftsreisen Versicherte Reise Als versicherte Reise gilt eine ununterbrochene Abwesenheit in mehr als 50 km Entfernung vom ständigen Hauptwohnsitz mit mindestens einer Übernachtung. Eine hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Fahrten zwischen dem Wohnsitz und der Arbeitsstätte fallen nicht unter den Versicherungsschutz. 26 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 27
§ 3 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten 3. Die Folgebeiträge werden jeweils für ein Versicherungsjahr, frühes- Personen? tens zum 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, Die Gruppenversicherungsverträge sind zugunsten der Kunden der von dem im Antrag benannten Konto abgebucht. Kann der Folgebetrag LTA abgeschlossen worden. Diese sind die versicherten Personen. Die nicht abgebucht werden, wird eine Zahlungsfrist von zwei Wochen ge- versicherte Person kann Leistungen aus der Versicherung ohne die setzt. Tritt nach Ablauf der Frist ein Schadensfall ein und ist der Ver- Mitwirkung der LTA unmittelbar beim Versicherer bzw. Assekuradeur sicherte nach wie vor in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflich- geltend machen. Die Leistung erfolgt direkt an die versicherte Person. tung zur Leistung frei, es sei denn, der Versicherte hat die Nichtzah- Die LTA als Versicherungsnehmer informiert jede versicherte Person lung nicht zu vertreten, wofür der Versicherte aber beweispflichtig ist. über den im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages bestehen- den Versicherungsschutz und über das Recht der versicherten Person § 6 Was müssen versicherte Personen bei der Betragszahlung anhand dieser Bedingungen. Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem beachten? Gruppenversicherungsvertrag steht nicht der versicherten Person, 1. Zahlungsbetrag und gesetzliche Steuern sondern nur dem Versicherungsnehmer zu. Alle für den Versiche- Der in Rechnung gestellte Betrag enthält gesetzliche Steuern, soweit rungsnehmer geltenden Bestimmungen sind auf den Rechtsnachfolger diese aufgrund gesetzlicher Bestimmungen entrichtet werden müssen. und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. Die Versi- 2. Fälligkeit cherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne die Zustimmung des Die erste oder einmalige Zahlung wird unverzüglich nach Zugang Versicherers weder übertragen noch verpfändet werden. des Bestätigungsschreibens der LTA fällig. 3. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes § 4 Prämienzahlung für den Gruppenversicherungsvertrag Zahlt die versicherte Person den ersten oder einmaligen Betrag Die Prämien für die Gruppenversicherungsverträge werden von der nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH an den Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Versicherer gezahlt. Die Nichtzahlung der Prämie führt zum Verlust die versicherte Person nachweist, dass sie die Nichtzahlung nicht zu des Versicherungsschutzes nach den gesetzlichen Vorschriften. vertreten hat. 4. Rücktritt Für den Fall der Aufhebung des Gruppenversicherungsvertrages gilt Zahlt die versicherte Person den ersten oder einmaligen Betrag eine Nachhaftung des Versicherers als vereinbart. Die Nachhaftung nicht rechtzeitig, kann die LTA vom Vertrag zurücktreten, solange zugunsten der versicherten Personen besteht bis zum Ende des durch der Betrag nicht gezahlt ist. Die LTA kann nicht zurücktreten, wenn den letzten von der versicherten Person entrichteten Beitrages ge- die versicherte Person nachweist, dass sie die Nichtzahlung nicht zu deckten Zeitabschnittes. Die Regelung des § 35 VVG wird abgedungen. vertreten hat. 5. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung § 5 Wann ist der Beitrag zu zahlen und welche Laufzeit hat der Vertrag? Die Folgebeträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. 1. Der erste Jahresbetrag wird nach Zugang des Bestätigungsschrei- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu der im Aufnahmeantrag bens der LTA fällig. Der Einzug des Betrages erfolgt im Lastschrift- oder in der Kostenrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. verfahren. Falls der Erstbetrag per Überweisungsträger bezahlt wird, 6. Verzug gilt der Versicherungsschutz nach Zugang des Bestätigungsschrei- Wird ein Folgebetrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten versicherte bens der LTA, wenn die Überweisung des Tarifbetrags unverzüglich Personen ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, sie haben die ver- nach Zugang des Antrags bei der LTA ausgeführt wird. spätete Zahlung nicht zu vertreten. Die versicherte Person wird in 2. Der Vertrag gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich jeweils Textform zur Zahlung aufgefordert und es wird eine Zahlungsfrist um ein weiteres Jahr, wenn nicht einem der Vertragspartner bis von mindestens zwei Wochen gesetzt. spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertragsjahres eine 7. Kein Versicherungsschutz Kündigung zugeht. Die Verlängerung des Versicherungsschutzes Ist die versicherte Person nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit tritt nicht ein für versicherte Personen, die als versicherte Kinder der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung nicht mehr über den Familientarif versicherbar sind. kein Versicherungsschutz, wenn sie mit der Zahlungsaufforderung in Textform auf eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen hingewiesen wurde. 28 Reiseschutz All in One Reiseschutz All in One 29
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