Reiseschutz All in One - Optimaler Schutz bei allen Reisen während eines Jahres - LTA-Broschüre All in One

Die Seite wird erstellt Cornelia Ziegler
 
WEITER LESEN
Reiseschutz All in One - Optimaler Schutz bei allen Reisen während eines Jahres - LTA-Broschüre All in One
NEU
                                           Zusatztari
                                                     f
                                            Covid-19
                                          Reiseschu
                                                    tz

Reiseschutz All in One
Optimaler Schutz bei allen Reisen
während eines Jahres

Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH
Reiseschutz All in One - Optimaler Schutz bei allen Reisen während eines Jahres - LTA-Broschüre All in One
Informationen zu den                                                    Inhaltsverzeichnis
Reiseversicherungsbedingungen                                           LTA-Reiseschutz All in One
Sehr geehrte LTA Kunden,                                                Wichtige Mitteilung zur Kostenerstattung von                 S. 4
in dieser Broschüre haben wir alle Informationen (inklusive Versiche-   Auslands-Heilbehandlungen
rungsbedingungen) zu dem LTA-Jahrestarif All in One zusammen-
gestellt. Bitte beachten Sie unbedingt die nachstehend aufgeführten     Beschreibung des Versicherungsschutzes                       S. 8
Servicerufnummern und Hinweise im medizinischen Schadenfall.             Selbstbehalte                                               S. 11
                                                                         Hinweise auf Leistungs- und Risikoausschlüsse               S. 12
                                                                         Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz              S. 13
    Bei Fragen zum Kundenservice und                                     Wichtige Hinweise zur Vertragslaufzeit und                  S. 14
    zur Schadenmeldung/-bearbeitung                                      Beitragszahlung
    Service-Nummer: +49 (0) 6204 70 150 60
                                                                        Tarif- und Verbraucher-Informationen                         S. 15
    Storno-Beratungsservice
    Telefon: +49 (0) 6204 70 150 45                                     Allg. Vertragsinformationen, Versicherungsbedingungen        S. 19
                                                                          Reise-Rücktrittskosten-Versicherung                        S. 35
    In Notfällen 24-Stunden-Notrufnummer                                  Reise-Ausfallschutz (Reiseabbruchkosten-Versicherung)      S. 41
    Telefon: +49 (0) 6204 70 150 40                                       Reisegepäck-Versicherung                                   S. 43
                                                                          Umbuchungsgebühren-Versicherung                            S. 46
                                                                          Auslandsreise-Krankenversicherung                          S. 46
Lifecard-Travel-Assistance                                                    inklusive Covid-19 Krankenschutz
Gesellschaft für Reiseschutz mbH                                              inklusive Inlandsreise-Rückholkosten
Besselstraße 25, D-68219 Mannheim                                             inklusive Auslandsreise-Rückholkosten
Telefon: +49 (0) 621 128322-0                                             Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz                           S. 54
E-Mail: info@lta-reiseschutz.de
www.lta-reiseschutz.de                                                  Datenschutzhinweise Reiseschutz-Leistungen                   S. 55
Postadresse Kundenmanagement:
Walter-Oehmichen-Straße 20, D-68519 Viernheim                           Prämienanteile in Versicherungspaketen                       S. 60
Telefon: +49 (0) 6204 70150-60

Geschäftsführer: Dr. Michael Dorka, Petra Ulrich
Amtsgericht Mannheim HRB 10274, UST.-IdNr. DE240883072
Steuernummer Finanzamt Mannheim 38186/01958

2   Reiseschutz All in One                                                                                       Reiseschutz All in One     3
Reiseschutz All in One - Optimaler Schutz bei allen Reisen während eines Jahres - LTA-Broschüre All in One
Wichtige Mitteilung zur Kostenerstattung von                            • Geben Sie auch bei ambulanten Behandlungen keine Zahlungs-
      Auslands-Heilbehandlungen                                                 anerkenntnis ab, bevor unser Ärzteteam die in Rechnung gestellten
                                                                                Positionen geprüft hat.
    Bitte beachten Sie die nachstehenden Verhaltensregeln bei Eintritt        • Geben Sie bei stationärem Krankenhausaufenthalt, Arztbesuch
    eines Schadensfalles, damit Sie Ihren vollumfänglichen Versicherungs-       in einer Praxis oder bei Arztbesuch in Ihrem Hotel auf keinen Fall
    schutz nicht gefährden.                                                     die Daten Ihrer Kredit- oder sonstigen Zahlkarte heraus, da unsere
                                                                                Ärzte verbindliche Kostenübernahmeerklärungen an die Behandler
    Stellen Sie bitte umgehend persönlich oder durch Ihre Reisebegleitung       abgeben.
    Kontakt zum Reisehausarzt her (siehe medizinische Rufnummer unten),       • Sollten Sie zu Abschlagszahlungen oder schriftlichen Zahlungs-
    wenn Sie sich in eine medizinische Behandlung vor Ort begeben müs-          verpflichtungen gedrängt oder genötigt werden, schildern Sie
    sen, damit nicht unnötige Behandlungsmaßnahmen und Kosten entste-           dieses bitte umgehend unserem Ärzteteam, damit der Sachverhalt
    hen. Schildern Sie alle Einzelheiten von einem Umstand, der eine Leis-      geklärt werden kann.
    tungspflicht zur Folge haben könnte, und folgen Sie den Anweisungen
    des Reisehausarztes. Halten Sie den Schaden möglichst gering und ver-
    meiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte.    Rufnummern aus dem Ausland
                                                                              USA, Kanada, Bahamas, Dominik. Republik, Jamaika,
    Medizinische Rufnummer zu jeder Tages- und Nachtzeit:                     Barbados, Antigua, St. Lucia, Puerto Rico, Brasilien
    Telefon: +49 (0) 6204 70 150 40                                           Telefon: 0 11 49 6204 70 150 40

    Verletzen Sie eine dieser Verhaltensregeln (Obliegenheiten) grob          Kuba, Costa Rica, Panama, Nicaragua, Haiti,
    fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der   Südamerika (außer Brasilien)
    Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnisses zu kürzen.          Telefon: 0049 6204 70 150 40
    Dieses könnte zur Folge haben, dass bei Heilbehandlungen oder sonsti-
    gen Maßnahmen, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen, sowie      Mexiko
    für Übermaßberechnungen und wucherische Rechnungsstellungen, die          Telefon: 98 49 6204 70 150 40
    Erstattung der Heilbehandlungskosten vom Versicherer reduziert wird.
                                                                              Tobago, Trinidad
    Ergänzend für alle Nord-, Mittel- und                                     Telefon: 01 49 6204 70 150 40
    Südamerika-Reisenden
    Wenn Sie in die USA, nach Kanada, in die Karibik oder in die              Guadeloupe, Martinique, Réunion
    Südamerikanischen Staaten verreisen, beachten Sie bitte unbedingt         Telefon: 19 49 6204 70 150 40
    folgende Punkte:
      • Sobald Krankheitssymptome auftreten oder Sie einen Unfall
        erlitten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei unserem Ärzte-
        team, damit Ihnen ein qualifizierter Arzt vor Ort genannt oder zu
        Ihnen geschickt werden kann.

52 4
   Reiseschutz All inAllOne
       Reiseschutz       in One                                                                                        Reiseschutz All in One   5
Reiseschutz All in One - Optimaler Schutz bei allen Reisen während eines Jahres - LTA-Broschüre All in One
Der LTA-Jahrestarif All in One                                                            1
                                                                                                       Die nachfolgenden Tarif- und Verbraucherinformationen beinhalten
                                                                                                       alle wichtigen Daten zu Ihrem Versicherungsschutz. Bitte nehmen
                       Einzelperson/Alleinerziehend                                                    Sie diese Broschüre daher mit zu Ihren Reiseunterlagen und bewah-
                                                                                                       ren diese sorgfältig auf. Mit der Bestätigung des von Ihnen vollstän-
                                                                                                       dig ausgefüllten Antrages wird diese Broschüre zum Versiche-
    Reise-          AIO ohne           AIO ohne           AIO mit 10 % AIO mit 20 %                    rungsdokument.
    preis         Selbstbehalt       Selbstbehalt         Selbstbehalt Selbstbehalt
    in Euro       bis 44 Jahre2      bis 69 Jahre3        bis 69 Jahre3 ab 70 Jahre
                                                                                                         Herausragende Leistungsmerkmale
    bis 2.500      145 Euro             175 Euro
                                                                                                       1. Jahres-Reiseschutz zu besten Konditionen
                                                             159 Euro             219 Euro
                             189 Euro                                                                  Bei Urlaubs- und Geschäftsreisen sowie bei Ausflügen und sport-
    bis 5.000
                                                                                                       lichen Freizeittouren inklusive Individualleistungen.
    Covid-19                  20 Euro                         18 Euro             20 Euro
    Reiseschutz
                                                                                                       2. Unabhängig vom Verkehrsmittel
                                   Familie/Partner                                                     Sei es mit dem Auto, der Bahn, dem Bus, dem Flugzeug oder dem
                                                                                                       Schiff (ohne Aufpreis).
    Reise-          AIO ohne           AIO ohne           AIO mit 10 % AIO mit 20 %
    preis         Selbstbehalt       Selbstbehalt         Selbstbehalt Selbstbehalt                    3. Familienschutz und Individualschutz
    in Euro       bis 44 Jahre2      bis 69 Jahre3        bis 69 Jahre3 ab 70 Jahre                    Jedes mitversicherte Familienmitglied ist individuell versichert, unab-
                                                                                                       hängig wann, wohin und wie oft ein Familienmitglied reist.
    bis 6.000      175 Euro            205 Euro                                                          • Beim Einzeltarif (Einzelperson/Alleinerziehende) gelten bis zu drei
                                                             199 Euro            259 Euro                  mitreisende Kinder unter 18 bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf
    bis 10.000               229 Euro                                                                      Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, unabhängig
    Covid-19                                                                                               vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, als mitversichert.
    Reiseschutz
                             30 Euro                         27 Euro              30 Euro
                                                                                                         • Beim Partnertarif sind zwei Erwachsene unabhängig vom Ver-
1
 Prämienanteile in Versicherungspaketen: In Versicherungspaketen enthaltene steuerbefreite Prämien-        wandtschaftsgrad und vom Wohnsitz versichert.
anteile (Auslandsreise-Krankenversicherung) sowie steuerpflichtige Prämienanteile: Die Versiche-
rungssteuer für Sachversicherung beträgt 19 %. Sofern der Prämienanteil zur Auslandsreise-Kranken-       • Beim Familientarif sind maximal zwei Erwachsene und maximal
versicherung als Bestandteil in Versicherungspaketen separat ausgewiesen wird, ist die dazugehörige        fünf mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn
Prämie gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versicherungssteuerfrei. Die Aufgliederung Ihres Tarifbeitrags können
Sie ab S. 60 dieser Produktbroschüre entnehmen.                                                            keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, unab-
² Bis Vollendung des 45. Lebensjahres. ³ Bis Vollendung des 70. Lebensjahres.                              hängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, versichert.
Der von Ihnen gewählte Reiseschutz All in One gilt weltweit für alle
gebuchte Reiseleistungen bis zu einem Reisepreis in Höhe von:                                          4. Reise-Rücktrittskosten–Versicherung
  • 2.500 Euro bzw 5.000 Euro je Einzelvertrag/je Reise                                                inklusive Reise-Ausfallschutz (Abbruchkosten-Versicherung)
  • 6.000 Euro bzw 10.000 Euro je Familienvertrag/je Reise
                                                                                                         • Höhe der Versicherungssumme:
Die für Ihren Vertrag vereinbarte Versicherungssumme entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungs-
bestätigung. Eine Höherversicherung je Reise ist auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.                   – 2.500 Euro bzw 5.000 Euro je Einzelvertrag/je Reise
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich:                                                                – 6.000 Euro bzw 10.000 Euro je Familienvertrag/je Reise
  • für die ersten 56 Tage bei Urlaubs- und Geschäftsreisen                                            Die für Ihren Vertrag vereinbarte Versicherungssumme entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungs-
                                                                                                       bestätigung. Eine Höherversicherung je Reise ist auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Abschlussfrist für den Versicherungs-
schutz zur Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Umbuchungsgebührenabsi-                                Je nach gewähltem Tarif besteht für Personen bis 693 Jahre kein
cherung, dem Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz sowie die Abschlussfrist bei                             Selbstbehalt oder ein Selbstbehalt in Höhe von 10 % der anfallenden
einer einmaligen Erweiterung des Versicherungsschutzes (Höherversicherung):                            Kosten je Schaden. Für Personen ab 70 Jahren besteht bei unerwartet
     • Die Beantragung des Versicherungsschutzes kann nur bei Reise-                                   schwerer Erkrankung ein Selbstbehalt von 20 % der anfallenden Kosten.
       buchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
     • Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt kann die                                    Zusätzlich versicherbar:
       Beantragung des Versicherungsschutzes nur am Buchungstag der                                    Covid-19 Reiseschutz als Ergänzung zur Reise-Rücktrittskosten-
       Reise erfolgen. Für den gültigen Versicherungsschutz zu allen anderen                           Versicherung und zum Reise-Ausfallschutz.
       Leistungsarten kann der Abschluss bis zum Antritt der Reise erfolgen.

6       Reiseschutz All in One                                                                                                                                     Reiseschutz All in One              7
Reiseschutz All in One - Optimaler Schutz bei allen Reisen während eines Jahres - LTA-Broschüre All in One
5. Auslandsreise-Krankenversicherung                                         sicherten Ereignissen zählen u.a. unerwartete schwere Erkrankung,
    • Je nach gewähltem Tarif besteht für Personen bis 69 Jahre³ kein        schwere Unfallverletzung, unerwartete Impfunverträglichkeit. Eine
      Selbstbehalt oder ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro je Schaden     unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn diese nach Abschluss
    • Selbstbehalt ab 70 Jahre in Höhe von 100 Euro je Schaden               des Tarifes erstmalig auftritt oder bei bestehendem Versicherungsschutz
                                                                             nach Buchung der Reise erstmalig auftritt. Auch eine unerwartete
6. inklusive Auslandsreise-Rückholkosten                                     Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung gilt als uner-
    • Unbegrenzte Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle                  wartete Erkrankung, wenn in den letzten sechs Monaten vor Abschluss
      und vertretbare Krankentransporte                                      des Tarifes oder bei bestehendem Versicherungsschutz in den letzten
                                                                             sechs Monaten vor Reisebuchung keine ärztliche Behandlung erfolgte.
7. inklusive Inlandsreise-Rückholkosten                                      (Kontrolluntersuchungen gelten nicht als ärztliche Behandlung.) Als
    • Bis zu 10.000 Euro je Person/je Reise                                  versichert gilt auch eine verspätete Anreise aus versichertem Grund
                                                                             sowie Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel und zeitlich gebuch-
8. Reisegepäck-Versicherung                                                  ter Beförderungsdienste. Die Versicherungssumme beträgt maximal
    • Versicherungssumme bis zu 3.000 Euro je Erwachsenen                    2.500 Euro bzw. 5.000 Euro je Einzeltarif/je Reise oder 6.000 Euro
    • Versicherungssumme bis zu 1.500 Euro für Kinder unter                  bzw. 10.000 Euro je Partner- oder Familientarif/je Reise.
      16 Jahren, je Reise
    • 500 Euro für Notkäufe bei Verspätung (ab 24 h)                         Reise-Ausfallschutz
    • Je nach gewähltem Tarif besteht für Personen bis 69 Jahre³ kein        Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie Ihre Reise auf-
      Selbstbehalt oder ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro je Schaden     grund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder
    • Selbstbehalt ab 70 Jahre in Höhe von 100 Euro je Schaden               verlängern müssen. Erstattet werden die zusätzlichen Kosten und die
                                                                             nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Zu den versicherten
9. Umbuchungsgebühren-Versicherung                                           Ereignissen zählen insbesondere unerwartete schwere Erkrankung
    • 50 Euro je Person für Umbuchungen bis zum 42. Tag vor Reise-           und schwere Unfallverletzung. Die Versicherungssumme beträgt für
      antritt, danach Erstattung bis zur Höhe der Stornokosten.              nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen maximal 2.500 Euro
                                                                             bzw. 5.000 Euro bei Einzeltarifen/je Reise oder 6.000 Euro bzw.
    Beschreibung des Versicherungsschutzes                                   10.000 Euro bei Familientarifen/je Reise.

Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den               Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz
entsprechenden Abschnitten in den nachfolgenden Versicherungs-               Sofern dieses gesondert vereinbart wurde, besteht Versicherungsschutz
bedingungen.                                                                 bei diagnostizierter Infektion mit SARS-CoV-2 (Covid-19) sowie Anord-
                                                                             nung einer häuslichen Isolation (Quarantäne) vor und während einer ver-
Einstufung und Übergangsregelung zu den Alterstarifen                        sicherten Reise. Die Zusatzversicherung gilt als Ergänzung im Rahmen
Für die Einstufung in die richtige Tarif-Altersklasse oder für die           der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und zum Reise-Ausfallschutz.
Zugehörigkeit zum Familientarif ist das Alter bei Einreichung des
Aufnahmeantrags maßgeblich. Wird die Altersgrenze von 45 bzw. 70             Reisegepäck-Versicherung
Jahren während der Laufzeit des Vertrages überschritten, fällt der           Der Versicherer ersetzt den Zeitwert bei Beschädigung oder Abhanden-
Tarifbeitrag ab 45 bzw. 70 Jahre erst mit der nächsten Verlängerung          kommen des Reisegepäcks bis zu einer Höhe von 3.000 Euro je versicher-
um ein weiteres Jahr an. Die Verlängerung des Versicherungsschutzes          te Person, jedoch bis zu 1.500 Euro insgesamt für Kinder unter 16 Jahren.
tritt nicht ein für versicherte Personen, die als versicherte Kinder nicht   Die Höchstentschädigung je einzelnen Gegenstand beträgt 750 Euro.
mehr über den Familientarif versicherbar sind.
                                                                             Umbuchungsgebühren-/„Frühbucher“-Versicherung
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung                                          Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Aufwendungen für
Versichert sind die Kosten, die anfallen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund       reisevertragliche Änderungen (Umbuchungen) von im Voraus gebuchten
eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den ver-            Flügen und Unterkünften in Höhe von 50 Euro pro Person bis zum

8     Reiseschutz All in One                                                                                              Reiseschutz All in One    9
Reiseschutz All in One - Optimaler Schutz bei allen Reisen während eines Jahres - LTA-Broschüre All in One
42. Tag vor Reiseantritt. Danach beträgt die Höchstentschädigung              • Überführungen oder Bestattungen vor Ort im Todesfall.
maximal die Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten, die bei           • Die Versicherungssumme beträgt maximal 10.000 Euro je Ver-
unverzüglicher Stornierung angefallen wären, sofern die versicherte              sicherungsfall. Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze bis zu
Person Anspruch auf Erstattung der Stornokosten gehabt hätte.                    maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall.
                                                                            Die Entscheidung, ob die versicherte Person zu Lande oder in einem Luft-
Auslandsreise-Krankenversicherung                                           fahrzeug transportiert wird, übernimmt der als Assisteur beauftragte Arzt
Heilbehandlung                                                              für Reisemedizin in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt vor Ort.
Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung für Erkran-
kungen und Unfälle die innerhalb der versicherten Auslandsreise ein-        Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen
getreten sind. Der Versicherer erstattet u.a. die Kosten für ambulante      Neben der Organisation der Leistungen, zu denen eine entsprechende
oder stationäre Heilbehandlungen oder verordnete Arzneimittel. Dazu         Kostenübernahme erfolgt, werden folgende, weitere Vermittlungs-
zählen zum Beispiel Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder             dienste und Dienstleistungen erbracht:
verordnete Arzneimittel.                                                      • Organisation von medizinischer Versorgung und Benennung eines
                                                                                Deutsch oder Englisch sprechenden Arztes
Krankentransport Ausland                                                      • Vermittlung von Ärzten, Fachärzten, Labore, Krankenhäusern
Es werden die Kosten für folgende, medizinisch sinnvolle und ver-             • Organisation des Versandes von lebenswichtigen Medikamenten,
tretbare Leistungen erstattet, die aufgrund eines Unfalls oder einer            Blutplasma, medizinisch-technischen Geräten und, soweit erfor-
Erkrankung während einer Reise im Ausland der versicherten                      derlich, Vermittlung von an diesen Geräten geschultem Personal
Person entstehen:                                                             • Kontaktherstellung zwischen dem behandelnden Arzt und dem
  • Krankentransporte (Ambulanz- oder Luftfahrzeug) in das nächste für          Hausarzt sowie Übermittlung von Informationen zwischen den
     die Behandlung geeignete Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik.          beteiligten Ärzten
  • Verlegungstransporte von Krankenhaus zu Krankenhaus im Ausland.           • Information der Angehörigen
  • Kosten des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktranspor-          • Vermittlung eines spezialisierten Arztes mit einer eventuellen
     tes vom Aufenthaltsort der stationären Behandlung im Ausland zum           Konsultation am Krankenbett, sofern medizinisch notwendig
     Wohnsitz der versicherten Person im Heimatland oder in das dem
     Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus im Heimatland.           Dazu wird Ihnen eine 24-stündige Notruf-Nummer zur Verfügung
  • Im Todesfall Überführung oder Bestattung vor Ort.                       gestellt, die Ihnen die Hilfe und den Beistand in dem jeweils bezeich-
  • Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze bis zu maximal                    neten Rahmen während der Reisedauer bietet. Die sich gegebenen-
     5.000 Euro je Versicherungsfall. Übernahme der Fahrt- bzw.             falls daraus ergebene Beauftragung von Leistungsträgern beinhaltet
     Flugkosten (Economy Class) für eine einmalige Reise einer der          grundsätzlich keine Anerkenntnis der Leistungspflicht aus den hier
     versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des                   aufgeführten Versicherungsverträgen.
     Krankenhausaufenthaltes und zurück.
Die Entscheidung, ob die versicherte Person zu Lande oder in einem Luft-
fahrzeug transportiert wird, übernimmt der als Assisteur beauftragte Arzt        Selbstbehalte (je nach gewähltem Tarif)
für Reisemedizin in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt vor Ort.
                                                                            Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Reise-Ausfallschutz
Krankentransport Inland                                                     Der Selbstbehalt entfällt im Tarif bis 442 bzw. 693 Jahre.
Es werden die Kosten für folgende, medizinisch sinnvolle und vertretbare    Für versicherte Personen ab 70 Jahren beträgt der Selbstbehalt 20 %
Leistungen erstattet, die aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung      der erstattungsfähigen Stornokosten je Reise, je Schaden im Falle
während einer Reise im Inland der versicherten Person entstehen:            einer unerwarteten schweren Erkrankung.
  • Verlegungstransporte von Krankenhaus zu Krankenhaus im Inland.
  • Kosten des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktrans-           Reisegepäck-Versicherung
    portes vom Aufenthaltsort der stationären Behandlung im Inland          Der Selbstbehalt entfällt bis 442 bzw. 69 Jahre3. Für versicherte
    zum Wohnsitz der versicherten Person im Inland oder in das dem          Personen ab 70 Jahren beträgt der Selbstbehalt 100 Euro je Schaden.
    Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus im Inland.                2
                                                                                Bis Vollendung des 45. Lebensjahres 3 Bis Vollendung des 70. Lebensjahres

10 Reiseschutz All in One                                                                                                                Reiseschutz All in One   11
Reiseschutz All in One - Optimaler Schutz bei allen Reisen während eines Jahres - LTA-Broschüre All in One
Auslandsreise-Krankenversicherung                                           Weitere Ausschlüsse oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes
Je nach gewähltem Tarif besteht für Personen bis 69 Jahre³ kein Selbst-     entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in den Versicherungs-
behalt oder ein Selbstbehalt in Höhe 100 Euro je Schaden. Für Personen      bedingungen Ihres gewählten Tarifes.
ab 70 Jahren besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro je Schaden.
                                                                              Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz
  Hinweise auf Leistungs- und Risikoausschlüsse
                                                                            Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?
Was ist grundsätzlich nicht versichert?                                     Sie müssen bei Vertragsabschluss alle Angaben vollständig und wahr-
Die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls, Schäden, die       heitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie
mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar waren und Schäden durch           Ihren Versicherungsschutz.
Krieg, Kriegsereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhe, Terrorwarnungen
und -anschlägen, Massenvernichtung, Pandemie, Kernenergie oder Ein-         Welche Pflichten müssen Sie grundsätzlich beachten,
griffe von hoher Hand sind in allen Leistungsarten nicht versichert. Wird   wenn der Versicherungsfall eintritt?
die versicherte Person von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen im          Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles, was
Ausland überrascht, besteht Versicherungsschutz für die ersten sieben       zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte.
Tage nach Beginn der Ereignisse.
                                                                            Bei Notfällen wählen Sie bitte sofort die 24-Stunden-Notrufnummer:
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Reise-Ausfallschutz                 Telefon +49 (0) 6204 70 150 40 und zeigen den Schaden unverzüglich
Es besteht u.a. kein Versicherungsschutz für Ereignisse, mit denen zur      der Lifecard-Travel-Assistance GmbH schriftlich per jeweiligem LTA-
Zeit des Tarifabschlusses oder der Reisebuchung zu rechnen war.             Formular zur Schadenanzeige an. Bitte beantworten Sie alle Fragen
                                                                            vollständig und wahrheitsgemäß und fügen die erforderlichen Unter-
Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz                                            lagen und Belege im Original bei der Lifecard-Travel-Assistance GmbH
Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem für Reisewarnungen           zur Weiterleitung an die entsprechenden Versicherer bei.
des Auswärtigen Amts und Kosten durch behördlich angeordnete
Quarantänemaßnahmen am Urlaubsort, die unmittelbar nach Einreise            Die Schadenformulare erhalten Sie telefonisch bei der LTA unter:
in das Urlaubsland entstehen.                                               Telefon +49 (0) 6204 70 150 60 oder www.lta-reiseschutz.de zum
                                                                            Ausdrucken.
Reisegepäck-Versicherung
Für Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder            Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei der
Verlieren besteht kein Versicherungsschutz. Außerdem sind u.a. Bar-         Nichtbeachtung der Pflichten?
geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Dokumente aller Art nicht versichert.        Wird eine der Pflichten verletzt, so kann der Versicherer die Leistung
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung oder vorsätzlich     entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis
unwahren Angaben aus Anlass des Schadensfalles ist der Versicherer          zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen.
von der Verpflichtung zur Leistung frei.
                                                                            Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?
Auslandsreise-Krankenversicherung                                           Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele, vorübergehende
Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere                               Reisen, die innerhalb des versicherten Zeitraumes angetreten werden.
  • für Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe         Es besteht Versicherungsschutz
    für den Antritt der Reise waren.
  • für Heilbehandlungen oder sonstige Maßnahmen, die das medizi-             • für die ersten 56 Tage einer Urlaubs- und Geschäftsreise
    nisch notwendige Maß übersteigen, sowie für Übermaßberechnun-
    gen und wucherische Rechnungsstellungen. In diesen Fällen kann          Als versicherte Inlandsreise gilt eine Reise im Land des Haupt-
    der Versicherer die Leistungen auf ein angemessenes Maß kürzen,         wohnsitzes, mit Übernachtungsaufenthalt in mehr als 50 km Entfer-
    wenn nicht vor Behandlungsbeginn der medizinische Assisteur             nung vom Hauptwohnsitz.
    kontaktiert wird.

12 Reiseschutz All in One                                                                                                Reiseschutz All in One 13
Reiseschutz All in One - Optimaler Schutz bei allen Reisen während eines Jahres - LTA-Broschüre All in One
Wann tritt der Versicherungsschutz erstmals in Kraft?                      Die LTA kann den Tarifbeitrag für bestehende Verträge mit Wirkung ab
Der Versicherungsschutz beginnt erstmals ab Zugang des Bestätigungs-       Beginn des nachfolgenden Versicherungsjahres ändern. Der geän-
schreibens der LTA, wenn der Erstbetrag rechtzeitig bei Fälligkeit be-     derte Betrag darf denjenigen für Neuverträge nicht übersteigen. Im
zahlt wurde, es sei denn, der Antragstellende hat die Nichtzahlung nicht   Falle einer Erhöhung des Tarifbetrags, kann die versicherte Person
zu vertreten, wofür er aber beweispflichtig ist. In der Reise-Rück-        den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch
trittskosten-Versicherung inklusive Umbuchungsgebührenabsicherung          zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Die LTA
beginnt der Versicherungsschutz für gebuchte Reisen erstmals wenn          hat die versicherte Person in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht
der Abschluss des LTA-Tarifes bis maximal 30 Tage vor Reiseantritt         hinzuweisen. Die Mitteilung muss der versicherten Person spätes-
erfolgt. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt be-      tens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie
ginnt der Versicherungsschutz bei Reisebuchung, wenn die Vertrags-         zugehen.
erklärung am Buchungstag der Reise erfolgt. Dieses gilt ebenfalls für
separat gebuchte Leistungsbausteine und Einzelleistungen, wenn diese         Tarif- und Verbraucher-Informationen
zu gebuchten und versicherten Leistungen abgrenzbar sind. Für den
gültigen Versicherungsschutz zu allen anderen Leistungsarten kann          Leistungsbestätigung
der Abschluss bis zum Antritt der Reise erfolgen.                            •   Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (Seite 35)
                                                                             •   Reise-Ausfallschutz (Seite 41)
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz                               •   Reisegepäck-Versicherung (Seite 43)
innerhalb der Vertragslaufzeit?                                              •   Umbuchungsgebühren-Versicherung (Seite 46)
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-               •   Auslandsreise-Krankenversicherung (Seite 46)
Versicherung nebst Umbuchungsgebührenabsicherung unter den oben                  inklusive Covid-19 Krankenschutz
genannten Voraussetzungen, jedoch nicht vor Buchung der jeweiligen               inklusive Auslandsreise-Rückholkosten
Reise, und endet mit dem Antritt der Reise. In den übrigen Vertrags-             inklusive Inlandsreise-Rückholkosten
arten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise und          •   Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz (Seite 54)
endet mit dem Abschluss der Reise.                                           •   Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen
                                                                             •   Med. Notruf- und Servicezentrale (Tag und Nacht)
                                                                             •   Service-Rufnummer des Versicherers
  Wichtige Hinweise zur Vertragslaufzeit und
  Beitragszahlung                                                          Der von Ihnen gewählte Reiseschutz All in One gilt weltweit für beliebig
                                                                           viele Reisen, ganz gleich, ob Sie diese mit dem Auto, mit dem Reisebus,
Der Vertrag gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich jeweils um      mit der Bahn, mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff unternehmen. Vom
ein weiteres Jahr, wenn nicht einem der Vertragspartner bis spätestens     Versicherungsschutz werden alle im Voraus gebuchten, touristischen
einem Monat vor Ablauf des Vertragsjahres eine Kündigung zugeht. Die       Reiseleistungen umfasst.
Zahlung des Jahresbetrages erfolgt durch Bankeinzug. Der Betrag ist        Die Versicherungssumme beträgt maximal 2.500 Euro bzw. 5.000
nach Eingang des Bestätigungsschreiben der LTA fällig.                     Euro je Einzeltarif/je Reise oder 6.000 Euro bzw. 10.000 Euro je
                                                                           Partner- oder Familientarif/je Reise. Der Versicherungsschutz gilt
Falls der Betrag der Reise per Überweisung bezahlt wird, gilt der Ver-     grundsätzlich innerhalb der ersten 56 Tage je Reise bei Urlaubs- und
sicherungsschutz nach Zugang des Bestätigungsschreibens der LTA,           Geschäftsreisen.
wenn die Überweisung des Tarifbetrags unverzüglich nach Zugang des
Antrages bei der LTA ausgeführt wird.                                      Die nachfolgenden Tarif- und Verbraucherinformationen beinhalten alle
Kann der Erst- beziehungsweise Folgebetrag nicht rechtzeitig abge-         wichtigen Daten zu Ihrem Versicherungsschutz.
bucht werden, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz, es sei denn,
Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten, wofür Sie aber beweis-        Bitte nehmen Sie diese Broschüre mit zu Ihren Reiseunterlagen
pflichtig sind.                                                              und bewahren diese sorgfältig auf.

14 Reiseschutz All in One                                                                                              Reiseschutz All in One 15
Reiseschutz All in One - Optimaler Schutz bei allen Reisen während eines Jahres - LTA-Broschüre All in One
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Abschlussfrist für die erstmalige      Bei Abbruch der Reise, Reise-Unterbrechung oder
Gültigkeit des Versicherungsschutzes zur Reise-Rücktrittskosten-             Reise-Verlängerung (Reise-Ausfallschutz)
Versicherung nebst Umbuchungsgebührenabsicherung innerhalb des               Können Sie die Reise wegen Krankheit oder Unfallverletzung nicht plan-
Reiseschutz-Paketes All in One.                                              mäßig beenden oder müssen diese unterbrechen, so begeben Sie sich
                                                                             bitte unverzüglich in ärztliche Behandlung vor Ort und (insbesondere
  • Die Beantragung des Versicherungsschutzes kann nur bei Reise-            bei stationärem Krankenhausaufenthalt) nehmen unverzüglich Kontakt
    buchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen.            über die 24-Stunden-Notrufnummer: Telefon +49 (0) 6204 70 150 40
  • Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt kann die             zum ärztlichen Dienst auf und folgen dessen Anweisungen.
    Beantragung des Versicherungsschutzes nur am Buchungstag
    der Reise erfolgen.                                                      Lassen Sie sich qualifizierte Arzt- und Krankenhausberichte persönlich
                                                                             aushändigen und reichen diese zusammen mit den Reiseunterlagen ein.
Diese Broschüre dient nicht nur zu Ihrer Information, sondern wird mit       Halten Sie die etwaigen notwendig gewordenen Beförderungs- und
der Absendung des von Ihnen vollständig ausgefüllten Antrags auch            Übernachtungskosten so gering wie möglich und weisen Sie die Höhe
Versicherungsdokument.                                                       der Kosten für gebuchte, aber nicht mehr in Anspruch genommene
                                                                             Reiseleistungen nach.
  Hinweise im Schadensfall
                                                                             Benötigte Unterlagen im Schadensfall:
Hier sind alle Leistungsarten aufgeführt, die über die Lifecard-Travel-       • LTA-Formular zur Schadenanzeige
Assistance GmbH angeboten werden. Bitte entnehmen Sie hieraus die             • Ärztliches Attest vom behandelnden Arzt vor Ort mit Diagnose
Hinweise, die zu den Leistungsarten in dem von Ihnen gewählten Tarif            und Krankheitsverlauf
aufgeführt sind.                                                              • Ursprüngliche Buchungsunterlagen in Kopie, Neu- und/oder
                                                                                Umbuchungen im Original
Wenn Sie die Reise nicht antreten können
(Reise-Rücktrittskosten-Versicherung)                                        Bei Reisegepäck-Schäden (Reisegepäck-Versicherung)
Sie sind verpflichtet, die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicher-   Wenn Ihr Gepäck bei Transport oder Aufbewahrung beschädigt wird
ten Rücktrittsgrundes zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst       oder abhanden kommt, melden Sie dies bitte unverzüglich nach der Ent-
gering zu halten. Bitte reichen Sie alle Buchungsunterlagen mit der Stor-    deckung dem Beförderungsunternehmen, dem Beherbergungsbetrieb
nokosten-Rechnung unverzüglich ein. Schwere Unfallverletzung und             oder der Gepäckaufbewahrung und lassen Sie sich eine schriftliche Scha-
unerwartete schwere Erkrankung müssen Sie durch eine ärztliche Be-           denbestätigung geben. Bei Diebstahl oder anderen Straftaten erstatten
scheinigung auf dem Vordruck der LTA-Schadenanzeige, u.a. mit Anga-          Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle
ben der Diagnose, des Krankheitverlaufes und eventueller Vorerkran-          unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratener Sachen und las-
kungen, nachweisen; psychiatrische Erkrankungen durch eine ärztli-           sen sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder eine anderweitige
che Bescheinigung des behandelnden Facharztes für Psychiatrie auf            schriftliche Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben.
dem Vordruck der LTA-Schadenanzeige. Weitere Pflichten entnehmen
Sie bitte den Abschnitten „Obliegenheiten“ in den jeweiligen Versiche-       Benötigte Unterlagen im Schadensfall:
rungsbedingungen.                                                             • LTA-Formular zur Schadenanzeige
                                                                              • Schadenbestätigung des Beförderungsunternehmens/Beherber-
Benötigte Unterlagen im Schadensfall:                                           gungsbetriebes
 • LTA-Formular zur Schadenanzeige inklusive Fragebogen zur                   • Polizeibericht bei Straftaten
   ärztlichen Bescheinigung                                                   • Liste der betroffenen Gegenstände
 • Buchungsunterlagen in Kopie, Stornokosten-Rechnung/en im                   • Anschaffungsbelege
   Original, gegebenenfalls weitere Unterlagen und Belege laut dem
   Formular zur Schadenanzeige

16 Reiseschutz All in One                                                                                                Reiseschutz All in One 17
Bei einer notwendigen, ärztlichen Behandlung im
Ausland (Auslandsreise-Krankenversicherung)
Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles,
was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Im Falle einer
stationären Behandlung im Krankenhaus, vor Beginn umfänglicher
ambulanter oder stationärer diagnostischer und therapeutischer Maß-
nahmen wählen Sie bitte sofort die 24-Stunden-Notrufnummer:                                     Jahrestarif All in One für Kunden der Lifecard-Travel-
Telefon +49 (0) 6204 70 150 40                                                                  Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH Mannheim

Zeigen Sie den Schaden unverzüglich, spätestens nach Abschluss der                                Allgemeine Vertragsinformationen,
Reise, an und reichen Sie alle relevanten Unterlagen im Original ein. Wei-                        Versicherungsbedingungen und Merkblatt zur
tere Obliegenheiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt                              Datenverarbeitung
in den Versicherungsbedingungen.
                                                                                                Sie als Kunden der Lifecard-Travel-Assistance-Unternehmensgruppe
Benötigte Unterlagen im Schadensfall:                                                           sind die versicherten Personen. Der Versicherer erbringt die vertrag-
 • LTA-Formular zur Schadenanzeige                                                              lich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarten Leistungen sind in den
 • Bei ambulanter Behandlung: Arztbericht, Arztrechnungen,                                      nachfolgenden Versicherungsbedingungen aufgeführt. Diese Leistun-
   Rezepte, Kassenbelege                                                                        gen ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag.
 • Bei stationärer Behandlung: Krankenhausbericht, -rechnungen
                                                                                                Zusätzlich bietet der Versicherer einen kostenlosen, telefonischen,
Bei medizinischem Rücktransport und bei zusätzlichen                                            ärztlichen Storno-Beratungsservice an (TelMed):
Assistance- und Beistandsleistungen (Rückholkosten-
Versicherungen und Versicherung von Assistance-                                                 1. Falls eine versicherte Person vor einer versicherten Reise erkrankt
Leistungen)*                                                                                    oder einen Unfall erleidet, steht dieser Person ein ärztlicher, reise-
                                                                                                medizinischer Beratungsservice hinsichtlich der Entscheidung, ob und
Benötigte Unterlagen im Schadensfall:                                                           wann die versicherte Reise storniert oder umgebucht werden sollte, zur
 • Kostenbelege zu den versicherten Leistungen                                                  Verfügung. Die Inanspruchnahme des Services ist auf freiwilliger Basis.

* Diese Leistungen werden durch den medizinischen Dienst der Notruf-Servicenummer organisiert
und mit dem Versicherer direkt abgerechnet.                                                     2. Es erfolgt eine kostenlose, neutrale Experten-Empfehlung hin-
                                                                                                sichtlich der gebuchten Reise, basierend auf den Angaben und / oder
Wenn gebuchte Reiseleistungen umgebucht werden                                                  übermittelten Unterlagen zur Diagnose, Therapie und Krankheitsver-
müssen (Umbuchungsgebühren-Versicherung)                                                        lauf, soweit möglich.

Benötigte Unterlagen im Schadensfall:                                                           3. Die Stornierung der Reise gilt als unverzüglich, wenn diese zu einem
 • LTA-Formular zur Schadenanzeige                                                              späteren Zeitpunkt erfolgt, weil sich, entgegen der ärztlichen Empfeh-
 • Buchungsunterlagen in Kopie                                                                  lung eine Reiseunfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt einstellt.
 • Umbuchungsgebühren-Beleg im Original
                                                                                                4. Wird die Reise trotz entsprechender Empfehlung nicht storniert, er-
                                                                                                folgt die Prüfung eines Versicherungsfalles, wenn die Reise im Nach-
                                                                                                hinein aufgrund dieser Erkrankung oder Unfallverletzungen storniert
                                                                                                wurde, nur in Höhe der Stornokosten, die bei umgehender Stornierung
                                                                                                angefallen wären.

18 Reiseschutz All in One                                                                                                                   Reiseschutz All in One 19
Storno-Beratungsservice Tel.: +49 (0) 6204 70 150 45                       Spezielle Versicherungsbedingungen
Diese Bedingungen beinhalten die Annahmerichtlinien des Versicherers,      LTA JRV AVB 2021 (Teil 3 – 10)
die gemäß § 7 VVG (Information des Versicherungsnehmer) in Zusam-
menhang mit der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG InfoV) zu         Teil 3
erteilenden Allgemeinen Vertragsinformationen sowie das Merkblatt zur      Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Datenverarbeitung und wurden für Kunden der Lifecard Travel Assis-         (JRV AVB 2021 RR)
tance Unternehmensgruppe zusammengefasst und erweitert.                    §1     Was ist bei Nichtantritt der gebuchten und versicherten Reise
                                                                                  versichert?
Inhaltsverzeichnis                                                         § 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt der Versicherer die
                                                                                  Leistung?
Allgemeine Vertragsinformationen und Allgemeine                            § 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu
Versicherungsbedingungen für den LTA-Jahrestarif                                  beachten?
All in One (Teil 1 – 2)                                                    § 4 Was muss die versicherte Person bei Eintritt der in § 2
                                                                                  genannten Ereignisse unbedingt unternehmen (Obliegenheiten)?
Teil 1                                                                     § 5 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung von
Allgemeine Vertragsinformationen                                                  Obliegenheiten?
§1     Informationen zum Versicherer                                       § 6 Wie hoch ist die maximale Entschädigungsleistung und welchen
§ 2 Informationen zur Servicegesellschaft                                         Selbstbehalt muss/müssen die versicherte/n Person/en tragen?
§ 3 Informationen zu den versicherten Leistungen                           § 7 Vermittlungsentgelte, Gebühren und Kosten
§ 4 Informationen zum Vertrag
                                                                           Teil 4
Teil 2                                                                     Bedingungen für den Reise-Ausfallschutz (Reiseabbruchkosten-
Allgemeine Versicherungsbedingungen (LTA JRV AVB 2021 AB)                  Versicherung) (JRV AVB 2021 RA)
§1     Wer ist versicherte Person?                                         §1     Welche zusätzlichen Leistungen bietet der Versicherer bei Ab-
§ 2 Für welche Reisen gilt die Versicherung?                                      bruch und Unterbrechung einer gebuchten und versicherten Reise?
§ 3 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen?
                                                                           §2    Wie hoch ist die maximale Entschädigungsleistung und welchen
§4   Prämienzahlung für den Gruppenversicherungsvertrag                          Selbstbehalt muss/müssen die versicherte/n Person/en tragen?
§5   Wann ist der Beitrag zu zahlen und welche Laufzeit hat der Vertrag?   §3    Welche Obliegenheiten muss die versicherten Person nach Ein-
§6   Was müssen versicherte Personen bei der Beitragszahlung                     tritt eines der in § 2 der JRV AVB 2021 RR genannten Ereignisse
     beachten?                                                                   unbedingt unternehmen?
§ 7 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?                        §4    Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung der
§ 8 Welche Pflichten muss die versicherte Person im Schadensfall                 Obliegenheiten?
     unbedingt erfüllen (Obliegenheiten)?                                  §5    Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind
§ 9 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung der                          zu beachten?
     Obliegenheiten?
§ 10 Was gilt für Entschädigungen aus anderen Versicherungs-               Teil 5
     verträgen?                                                            Bedingungen für die Reisegepäck-Versicherung (JRV AVB 2021 RG)
§ 11 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz bzw.               §1     Was ist versichert?
     verliert die versicherte Person den Anspruch auf                      § 2 Wann besteht Versicherungsschutz?
     Versicherungsleistung?                                                § 3 Für welche Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz und
§ 12 Wann verjähren Ansprüche auf Versicherungsleistungen?                        welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu
§ 13 Wann sind die Leistungen fällig?                                             beachten?
§ 14 In welcher Währung werden die Leistungen erbracht?                    § 4 In welcher Höhe leistet der Versicherer Entschädigung?

20 Reiseschutz All in One                                                                                             Reiseschutz All in One 21
§5   Wie hoch ist die Gesamtversicherungssumme für Gepäck und         Teil 1 / Allgemeine Vertragsinformationen
     persönliches Eigentum jedes Versicherten?
§6   Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person?             § 1 Informationen zum Versicherer
§7   Was muss die versicherte Person im Schadensfall unbedingt      HDI Global Specialty SE
     beachten (Obliegenheiten)?                                     Podbielskistraße 396
§8   Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung von            30659 Hannover
     Obliegenheiten?                                                E-Mail: hgs_germany_contact@hdi-specialty.com
                                                                    Internet: www.hdi-specialty.com
Teil 6                                                              Telefon: +49 511 5604 2909
Bedingungen für die Umbuchungsgebühren-Versicherung
(JRV AVB 2021 UMB)                                                  Board of Directors:
§1     Was ist versichert?                                          Ulrich Wallin/Chairman
§ 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt der Versicherer          Executive Directors:
       die Leistung?                                                Ralph Beutter/CEO, Thomas Barenthein, Andreas Bierschenk,
§ 3 In welcher Höhe leistet der Versicherer Entschädigung?          Thomas Stöckl, Richard Taylor

Teil 7                                                              Handelsregister: Sitz Hannover HRB 211924
Bedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive     UstID: DE 297630986
Auslandsreise- und Inlandsreise-Rückholkosten-Versicherung          Versicherungssteuer-Nr.: 809/V90809025011
und Reise-Assistance- und Beistandsleistungen                       VU-Nr. 5178
(JRV AVB 2021 ARKV)
§1     Was ist versichert?                                          Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
§ 2 Welche Leistungen sind versichert?                              Die Hauptgeschäftstätigkeit von HDI ist im In- und Ausland der Betrieb
§ 3 Inlandsreisen                                                   der Schaden- und Unfallversicherung sowie zusätzlich der Kredit-,
§ 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?   Kautions- und Rechtsschutzversicherung und Beistandsleistungen.
§ 5 Was gilt für die Erbringung von Versicherungsleistungen?
§ 6 Wann sind Verauslagungen zurück zu zahlen?                      Zuständige Aufsichtsbehörde
§ 7 Was ist nach einem Versicherungsfall zu beachten                HDI Global Specialty SE unterliegt der Aufsicht durch die Bundesan-
       (Obliegenheiten)?                                            stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
§ 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                    Bereich Versicherungen
Teil 8                                                              Graurheindorfer Str. 108
Bedingungen Zusatztarif Covid-19 Reiseschutz                        53117 Bonn
§1     Gegenstand der Versicherung                                  Telefon: +49 228 4108-0
§ 2 Versicherte Ereignisse und Risikopersonen                       Fax: +49 228 4108-1550
§ 3 Ausschlüsse                                                     Internet: http://www.bafin.de, E-Mail: poststelle@bafin.de
§ 4 Obliegenheiten nach Eintritt eines Schadenfalles
§ 5 Rechtsfolgen bei Verletzungen von Obliegenheiten                Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
§ 6 Versicherungswert und Unterversicherung                         HDI Global Specialty SE beteiligt sich an keinem Streitbeilegungs-
                                                                    verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Bei Meinungs-
Teil 9                                                              verschiedenheiten, Beanstandungen oder Beschwerden können Sie
Datenschutzhinweise Reiseschutz-Leistungen                          sich an uns, unsere geschäftsführenden Direktoren wie auch an die
                                                                    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.Die
Teil 10                                                             Möglichkeit, Ihre Beschwerde auf dem Rechtsweg geltend zumachen
Prämienanteile in Versicherungspaketen                              bleibt hiervon unberührt.

22 Reiseschutz All in One                                                                                      Reiseschutz All in One 23
Plattform für Online Streitigkeiten (OS-Plattform)                         Der Versicherer erbringt die vertraglich vereinbarten Versicherungs-
Für Streitigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträgen (z.B. Online-       leistungen im Rahmen dieser Bedingungen. Mit Ausnahme des im Auf-
Versicherungsverträgen) hat die Europäische Kommission eine Online-        nahmeantrag genannten Betrags sind von den versicherten Personen
Plattform für Verbraucher eingerichtet (OS-Plattform).                     keine weiteren Kosten für den Vertragsabschluss und den Versiche-
Es besteht die Möglichkeit, die OS-Plattform zur Beilegung von Strei-      rungsschutz zu tragen. Der Betrag ist gemäß der im Aufnahmeantrag
tigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Als Online-       aufgeführten Zahlungsweise von den versicherten Personen zu leisten;
Dienstleistungsvertrag gelten Dienstleistungsverträge, bei denen der       siehe auch § 6 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen JRV AVB
Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Dienstleistungen          2021 AB. Diese Versicherungsbedingungen können vom Versicherer für
über eine Webseite oder auf anderem elektronischen Weg angeboten           neue, nicht jedoch für bestehende, Verträge jederzeit geändert werden.
hat und der Verbraucher diese Dienstleistungen auf dieser Webseite
oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat. Die OS-Plattform ist     § 4 Informationen zum Vertrag
erreichbar unter dem Linkhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/.               Es handelt sich um Gruppenversicherungsverträge zwischen der
                                                                           Lifecard-Travel-Assistance-Unternehmensgruppe und dem Versiche-
                                                                           rer / dem Assekuradeur zugunsten der Kunden (versicherte Personen)
§ 2 Informationen zur Service-Gesellschaft                                 der LTA. Der Vertrag ist durch die Deckungsbestätigung des Versiche-
Assekuradeur                                                               rers /des Assekuradeurs zustande gekommen.
GAEDE&GLAUERDT
Assecuradeur GmbH & Co.KG                                                  Widerrufsbelehrung
Herrengraben 3                                                             Die versicherte Person kann Ihre Vertragserklärung innerhalb von
20459 Hamburg                                                              14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief,
                                                                           Fax, E-Mail) widerrufen.
Kontaktdaten Servicebereich
Telefon: +49 40 37 65 3 - 330                                              Die Frist beginnt am Tag der Abgabe der Vertragserklärung im Auf-
Fax: +49 40 37 65 3 - 210                                                  nahmeantrag gegenüber der LTA bei gleichzeitiger Erklärung der ver-
E-Mail: lifecard@gaedeglauerdt.de                                          sicherten Person, dass sie die Vertragsbestimmungen einschließlich
                                                                           der Allgemeine und Spezielle Versicherungsbedingungen sowie die
Kontaktdaten im Schadensfall                                               Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertrags-
Telefon: +49 40 37 65 3 - 355                                              gesetzes und diese Belehrung in Textform erhalten und zur Kenntnis
Fax: + 49 40 37 65 3 - 220                                                 genommen hat.
E-Mai: schadenservice@gaedeglaueredt.de
                                                                           Im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Antrag bzw. Online-Ver-
Der Assekuradeur erhält im Bereich der Reiseversicherungen für die         tragsabschluss) beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor auch die speziell
Vermittlung von Versicherungsverträgen Vollmachten als Abschluss-          für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzlichen Pflichten gemäß § 312e
agent für den von ihm vertretenen Versicherer. Hierbei übernimmt er        Abs. 1 Satz 1 BGB (Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern, Bestätigung
vollständig die in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten der         des Antrags) erfüllt wurden.
Vertrags- und Schadenbearbeitung. Der Assekuradeur ist berechtigt,
vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlun-            Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
gen der versicherten Person für den/die Versicherer in Empfang zu          des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
nehmen. Diese gelten als erfüllt, wenn sie bei dem Assekuradeur
eingegangen sind; er ist zur Weitergabe an die Versicherer verpflichtet.   Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH
                                                                           Besselstraße 25
§ 3 Informationen zu den versicherten Leistungen                           68219 Mannheim
Diese Versicherung versichert die Kunden der LTA auf Reisen mit den in     E-Mail: info@lta-reiseschutz.de
diesen Bedingungen aufgeführten definierten Leistungen.                    www.lta-reiseschutz.de

24 Reiseschutz All in One                                                                                               Reiseschutz All in One 25
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz            Teil 2 / Allgemeine Versicherungsbedingungen für
rückwirkend ab Beginn und die LTA erstattet eventuell entrichtete           den Jahrestarif All in One für Kunden der Lifecard-
Zahlungen, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zurück.            Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH
                                                                            Mannheim (LTA JRV AVB 2021 AB)
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor die     Die nachstehenden Regelungen unter §§ 1 bis 14 gelten für alle in
versicherte Person das Widerrufsrecht ausgeübt hat. Das Widerrufs-        diesen Bedingungen genannten Jahres-Reiseversicherungen.
recht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als
einem Monat.                                                              § 1 Wer ist versicherte Person?
                                                                          Sämtliche Kunden sowie deren mitversicherte Personen der Lifecard-
Laufzeit und Kündigungsbedingungen                                        Travel-Assistance-Unternehmensgruppe, die ihren ständigen, gesetzli-
Die Laufzeit des Vertrages ist in der Vertragsdatenübersicht des          chen Hauptwohnsitz in einem Staatsgebiet eines Landes der Europäi-
Bestätigungsschreibens angegeben. Vor Ablauf der vereinbarten Ver-        schen Union (EU) haben.
tragslaufzeit kann der Vertrag nur aus den gesetzlichen und gegebe-
nenfalls den in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Gründen         a) Einzeltarif (Einzelperson/Alleinerziehende): Maximal ein/e
gekündigt werden.                                                            Erwachsene/r und maximal drei mitreisende Kinder unter 18 Jahren
                                                                             bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche
Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht im Inland                           Tätigkeit ausgeübt wird, zählen – unabhängig vom Verwandschafts-
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand im Inland         grad und vom Wohnsitz – zu den versicherten Personen.
für Klagen gegen den Versicherer ist Hannover.                            b) Partnertarif: Maximal zwei Erwachsene zählen
                                                                             – unabhängig vom Verwandschaftsgrad und vom Wohnsitz – zu den
Ist die versicherte Person eine natürliche Person, ist auch das Gericht      versicherten Personen.
örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der   c) Familientarif: Maximal zwei Erwachsene und maximal fünf mitrei-
Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,             sende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf
ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Klagen gegen die versicherte          Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, zählen – unab-
Person ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.                          hängig vom Verwandschaftsgrad und vom Wohnsitz – zu den versi-
                                                                             cherten Personen.
Liegt der Wohnsitz, Sitz oder die Niederlassung (bei juristischen
Personen) in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, ist     Für Kinder unter 16 Jahren, die ohne einen Elternteil verreisen, gilt der
der Gerichtsstand wiederum Hannover.                                      Versicherungsschutz nur, wenn diese von einer Aufsichtsperson auf
                                                                          der Reise begleitet werden.
Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch. Jegliche Kommunikation erfolgt           § 2 Für welche Reisen gilt die Versicherung?
ausschließlich in deutscher Sprache.                                      Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehenden
                                                                          Urlaubsreisen, die innerhalb des versicherten Zeitraumes angetreten
                                                                          werden. Es besteht Versicherungsschutz
                                                                            • für die ersten 56 Tage bei Urlaubs- und Geschäftsreisen

                                                                          Versicherte Reise
                                                                          Als versicherte Reise gilt eine ununterbrochene Abwesenheit in mehr
                                                                          als 50 km Entfernung vom ständigen Hauptwohnsitz mit mindestens
                                                                          einer Übernachtung. Eine hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie
                                                                          Fahrten zwischen dem Wohnsitz und der Arbeitsstätte fallen nicht unter
                                                                          den Versicherungsschutz.

26 Reiseschutz All in One                                                                                              Reiseschutz All in One 27
§ 3 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten            3. Die Folgebeiträge werden jeweils für ein Versicherungsjahr, frühes-
Personen?                                                                    tens zum 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt,
Die Gruppenversicherungsverträge sind zugunsten der Kunden der               von dem im Antrag benannten Konto abgebucht. Kann der Folgebetrag
LTA abgeschlossen worden. Diese sind die versicherten Personen. Die          nicht abgebucht werden, wird eine Zahlungsfrist von zwei Wochen ge-
versicherte Person kann Leistungen aus der Versicherung ohne die             setzt. Tritt nach Ablauf der Frist ein Schadensfall ein und ist der Ver-
Mitwirkung der LTA unmittelbar beim Versicherer bzw. Assekuradeur            sicherte nach wie vor in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflich-
geltend machen. Die Leistung erfolgt direkt an die versicherte Person.       tung zur Leistung frei, es sei denn, der Versicherte hat die Nichtzah-
Die LTA als Versicherungsnehmer informiert jede versicherte Person           lung nicht zu vertreten, wofür der Versicherte aber beweispflichtig ist.
über den im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages bestehen-
den Versicherungsschutz und über das Recht der versicherten Person        § 6 Was müssen versicherte Personen bei der Betragszahlung
anhand dieser Bedingungen. Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem          beachten?
Gruppenversicherungsvertrag steht nicht der versicherten Person,          1. Zahlungsbetrag und gesetzliche Steuern
sondern nur dem Versicherungsnehmer zu. Alle für den Versiche-               Der in Rechnung gestellte Betrag enthält gesetzliche Steuern, soweit
rungsnehmer geltenden Bestimmungen sind auf den Rechtsnachfolger             diese aufgrund gesetzlicher Bestimmungen entrichtet werden müssen.
und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. Die Versi-          2. Fälligkeit
cherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne die Zustimmung des              Die erste oder einmalige Zahlung wird unverzüglich nach Zugang
Versicherers weder übertragen noch verpfändet werden.                        des Bestätigungsschreibens der LTA fällig.
                                                                          3. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
§ 4 Prämienzahlung für den Gruppenversicherungsvertrag                       Zahlt die versicherte Person den ersten oder einmaligen Betrag
Die Prämien für die Gruppenversicherungsverträge werden von der              nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der
Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH an den           Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn
Versicherer gezahlt. Die Nichtzahlung der Prämie führt zum Verlust           die versicherte Person nachweist, dass sie die Nichtzahlung nicht zu
des Versicherungsschutzes nach den gesetzlichen Vorschriften.                vertreten hat.
                                                                          4. Rücktritt
Für den Fall der Aufhebung des Gruppenversicherungsvertrages gilt            Zahlt die versicherte Person den ersten oder einmaligen Betrag
eine Nachhaftung des Versicherers als vereinbart. Die Nachhaftung            nicht rechtzeitig, kann die LTA vom Vertrag zurücktreten, solange
zugunsten der versicherten Personen besteht bis zum Ende des durch           der Betrag nicht gezahlt ist. Die LTA kann nicht zurücktreten, wenn
den letzten von der versicherten Person entrichteten Beitrages ge-           die versicherte Person nachweist, dass sie die Nichtzahlung nicht zu
deckten Zeitabschnittes. Die Regelung des § 35 VVG wird abgedungen.          vertreten hat.
                                                                          5. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
§ 5 Wann ist der Beitrag zu zahlen und welche Laufzeit hat der Vertrag?      Die Folgebeträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
1. Der erste Jahresbetrag wird nach Zugang des Bestätigungsschrei-           Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu der im Aufnahmeantrag
   bens der LTA fällig. Der Einzug des Betrages erfolgt im Lastschrift-      oder in der Kostenrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
   verfahren. Falls der Erstbetrag per Überweisungsträger bezahlt wird,   6. Verzug
   gilt der Versicherungsschutz nach Zugang des Bestätigungsschrei-          Wird ein Folgebetrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten versicherte
   bens der LTA, wenn die Überweisung des Tarifbetrags unverzüglich          Personen ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, sie haben die ver-
   nach Zugang des Antrags bei der LTA ausgeführt wird.                      spätete Zahlung nicht zu vertreten. Die versicherte Person wird in
2. Der Vertrag gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich jeweils        Textform zur Zahlung aufgefordert und es wird eine Zahlungsfrist
   um ein weiteres Jahr, wenn nicht einem der Vertragspartner bis            von mindestens zwei Wochen gesetzt.
   spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertragsjahres eine              7. Kein Versicherungsschutz
   Kündigung zugeht. Die Verlängerung des Versicherungsschutzes              Ist die versicherte Person nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit
   tritt nicht ein für versicherte Personen, die als versicherte Kinder      der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung
   nicht mehr über den Familientarif versicherbar sind.                      kein Versicherungsschutz, wenn sie mit der Zahlungsaufforderung
                                                                             in Textform auf eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen
                                                                             hingewiesen wurde.

28 Reiseschutz All in One                                                                                               Reiseschutz All in One 29
Sie können auch lesen