Revierinformationen Kroatien
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Revierinformationen Kroatien In der Adria herrschen verschiedene Winde vor. Die Bora ist ein trockener und kalter Wind aus nördlichen und nordöstlichen Richtungen, der insbesondere in der Kvarner Bucht und im Velebit-Kanal nicht unterschätzt werden sollte. Der Scirocco, in Kroatien Jugo genannt, bringt warme und feuchte Luft, meist in Verbindung mit Regen, aus südlichen und südöstlichen Richtungen. Der Maestral weht in der Regel aus nordwestlichen Richtungen. Bestimmungen Wassersportfahrzeuge dürfen ausschließlich für private Zwecke benutzt werden. Die Vermietung privater Wassersportfahrzeuge ist verboten. Wassersportfahrzeuge, die einer gewerblichen Tätigkeit dienen, müssen beim kroatischen Ministerium für Seewesen angemeldet werden. Motor- und Segelboote unter 12 m Länge müssen einen Mindestabstand von 50 m zur Küste bzw. Badestrandbegrenzung halten, Schiffe über 12 m Länge einen Abstand von 150 m. In Buchten und Häfen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 4 Knoten. Einige Teile der kroatischen Küste sind als Nationalpark besonders geschützt. Dazu zählen die Brijuni-Inseln, die Kornaten, der Nationalpark Krka sowie Mljet und der Limski-Kanal. Für das Ankern und Übernachten gibt es in diesen Gebieten Sonderregelungen. Von Touristen wird in Kroatien eine Kurtaxe für die jeweilige Gemeinde erhoben. Seit 18.03.2010 regelt eine Verordnung die Bestimmungen der Kurtaxe für Bootsbesitzer neu. Eigner bezahlen jetzt pauschal für sich selbst und alle Personen, die auf dem Boot übernachten, direkt bei der Anmeldung im Hafenamt die Kurtaxe-Gebühr. Diese richtet sich je nach Bootslänge und Aufenthaltsdauer. Schiffspapiere Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten die amtlichen oder die amtlich anerkannten Kennzeichen von den Verbänden, z.B. der Internationale Bootsschein vom ADAC (IBS). Geräte für den Unterwassersport müssen beim Hafenamt angemeldet werden. Bei Einreise über See ist der nächstgelegene Zollhafen (Port of Entry) anzulaufen. Es ist die Vorlage der Crewliste beim Hafenamt erforderlich. Wird das Schiff auf dem Landweg nach Kroatien transportiert, muss es, bevor es zu Wasser gelassen wird, beim Hafenamt angemeldet werden. Einreise auf dem Landweg mit einem geliehenen Boot Um keine Schwierigkeiten bei der Einreise nach Kroatien zu bekommen, sollte man bei der Einfuhr mit einem geliehenen Boot einige Dinge beachten. Der Bootseigner muss eine Vollmacht ausstellen, die von einem deutschen Notar beglaubigt ist, und die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z. B. der Internationale Bootsschein vom ADAC, zur Vorlage am Grenzübergang mitgeben. Sind diese Papiere nicht vorhanden, ist die Einfuhr mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien nicht möglich. Die ADAC Sportschifffahrt hat für Inhaber eines Internationalen Bootsscheins vom ADAC eine Vollmacht erstellt, die Ihnen die administrativen Vorgänge am kroatischen Grenzübergang erleichtert und auch bei der Anmeldung des Bootes im Hafenamt vorgelegt werden kann. Erhältlich ist diese Vollmacht per E-Mail: sportschifffahrt@adac.de. EU-Mehrwertsteuernachweis Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden - Brüssler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Zolldeklaration Für alle Schiffe, die sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts Kroatiens am 01.07.2013 in einem Zolllager, d.h. in einer kroatischen Marina, befanden, müssen die Eigner eine Zolldeklaration in Kroatien durchführen, damit wird das Boot für den freien Verkehr in der EU zugelassen. Seite 1 www.adac.de/sportschifffahrt ADAC Sportschifffahrt, August 2014
Dieses Verfahren ist verpflichtend, unabhängig von der Größe und des Alters des Bootes und ob eine Zollabgabe fällig wird oder nicht. Informationen zur Zolldeklaration finden Sie im ADAC Marinaportal unter http://www.marinafuehrer.adac.de/2014/01/17/verzollung-von-booten-und-yachten-in-kroatien/ Sportbootführerscheine Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind vorgeschrieben. Abweichend von den deutschen Sportbootführerscheinvorschriften ist in Kroatien für jedes motorbetriebene Boot ein Sportbootführerschein notwendig, auch für Boote mit weniger als 11,03 kW (15 PS). Für alle Segelboote über 3 m Länge ist der Sportbootführerschein See obligatorisch. Bootstouristen, die keinen Sportbootführerschein See besitzen, können ein kroatisches Patent erwerben. Dieses ist jedoch nur in Kroatien gültig und kann nicht in einen deutschen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein Sprechfunkzeugnis besitzen. Die Genehmigungsurkunde für die Funkanlage muss mitgeführt werden. Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis. Für den deutschen Sportschiffer sind drei verschiedene Zeugnisse relevant: Seefunk: - SRC (Short Range Certificate) „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“. Gültig für UKW und GMDSS. - LRC (Long Range Certificate) “Allgemeines Funkbetriebszeugnis”. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS. Binnenfunk: - UBI „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“. Weitere Informationen im Merkblatt der ADAC-Sportschifffahrt „Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse“. Genehmigung für Seefunkgeräte Das Betreiben einer See- oder Binnenfunkanlage setzt grundsätzlich die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus. Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden. Die nach der Verordnung Funk international anerkannte Urkunde der Nummernzuteilung (neu seit dem 01.06.2013, ehemals Frequenzzuteilung) wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt: Bundesnetzagentur, Sachsenstr. 12 + 14, 20097 Hamburg, Tel.: +49 40 23655-0, Fax: +49 40 23655-182, www.bundesnetzagentur.de, seefunk@bnetza.de Im Boot eingebaute nautische Funkgeräte, die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff-Land und Schiff-Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffspapieren eingetragen sind. Versicherung Für Schiffe mit einer Motorleistung über 15 kW (20,39 PS)ist eine Wassersporthaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme beträgt 3.500.000 Kuna, umgerechnet ca. 460.000 Euro. Ein Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Sicherheitsausrüstung In Kroatien ist folgende Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben: • Rettungsweste für jedes Crewmitglied • Anker mit Kette oder Trosse • mindestens zwei Festmacherleinen • Paddel oder Riemen • Lenzeinrichtung • 6 rote Handfackeln • Feuerlöscher * Seite 2 www.adac.de/sportschifffahrt ADAC Sportschifffahrt, August 2014
• Erste-Hilfe-Ausrüstung * Die empfohlene Ausrüstung für Handfeuerlöscher an Bord von Außen- und Innenbordmotoren bis 20 kW = 2 kg von Außen- und Innenbordmotoren über 20 kW = 6 kg zusätzlich für Fahrzeuge mit Wohn- und Kocheinrichtungen = 4 kg Ein gesonderter Behälter für Altöl ist an Bord jedes Schiffes mitzuführen. Tanks zur Entsorgung werden in allen Marinas und größeren Häfen aufgestellt. Für eine Signalpistole wird der „Europäische Feuerwaffenpass“ benötigt. Die Einfuhr und Benutzung ist gestattet, sofern sie zur Sicherheitsausrüstung des Bootes gehört. Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden. Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch ratsam, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden. Gebühren Zum Befahren der kroatischen Küstengewässer sind von Bootseignern folgende Gebühren zu entrichten: • Aufenthaltsgebühr in Abhängigkeit von Bootslänge und Aufenthaltsdauer • Verwaltungsgebühr • Sicherheits- und Umweltgebühr in Abhängigkeit von Bootslänge und Antriebsleistung • Gebühr für „informative Seekarte“ mit den Vorschriften und Pflichten für Wassersportler Leuchtfeuergebühr Für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von 5 kW (6,8 PS) oder mehr müssen diese Gebühren bezahlt werden. Boote bis 2,50 m Länge und 5 kW Motorleistung zahlen keine Gebühren. SeaHelp stellt unter http://www.sea-help.eu/de/Gebuhrenrechner einen Gebührenrechner für Boote / Yachten in Kroatien zur Verfügung. Folgende Dokumente müssen an Bord mitgeführt werden: • Nachweis über gezahlte Gebühren • Gültige Bootsregistrierung • Haftpflichtversicherungsschein • Eigentumsnachweis bzw. beglaubigte Vollmacht • Bootsführerschein • Nachweis über gezahlte Umsatzsteuer (T2L-Papier oder Originalrechnung) Seenotrettung Die Telefonnummer des kroatischen Such- und Lebensrettungsdienstes lautet aus dem kroatischen Netz 195, mit Vorwahl 051 195, aus dem Ausland +385 51 195. Der Such- und Seenotrettungsdienst in Deutschland ist über die UKW-Kanäle 16 und 70 erreichbar sowie Grenzwelle 2187,5 kHz (DSC) über BREMEN RESCUE RADIO (24h), Rufname: Bremen Rescue. SEENOTLEITUNG (MRCC) BREMEN im Notfall (24 h) Tel.:+49 421 536 87 0 SeaHelp – der Pannendienst auf See ist ein ADAC Stützpunkt in Kroatien, der eine 24 Stunden Hotline unter +385 919 112 112 oder auf VHF Kanal 16 bereitstellt Weitere Regelungen: In Buchten und Häfen beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 4 Knoten (ca. 7.5 km/h). Bei Fahrten durch Meeresengen und Kanäle sollte die Geschwindigkeit herabgesetzt werden, um den Schiffsverkehr nicht zu gefährden. Seite 3 www.adac.de/sportschifffahrt ADAC Sportschifffahrt, August 2014
Yachten über 12 m Länge, haben sich mindestens 150 m von der Küste entfernt zu halten. Motorboote und Segelboote unter 12 m Länge müssen mindestens einen Abstand von 50 m zur Küste bzw. Strandbadebegrenzung halten. Ruderboote, Surfer und Wellenreiter, Kanus, Kajaks, Gondeln, Paddel- und Tretboote dürfen auch weniger als 50 m von der Küste entfernt fahren. Bei Naturstränden ist ein Abstand von 150 m einzuhalten. Gleitboote sowie Luftkissenboote, Jet-Skis, Skooter usw. müssen einen Mindestabstand von 300 m zur Küste einhalten und dürfen sich nur in Gewässern bewegen, in denen kein ausdrückliches Verbot besteht. Beim Ein- und Auslaufen aus dem Hafen ist der Skipper verpflichtet, die Fahrtgeschwindigkeit so herabzusenken, dass er leicht und schnell manövrieren oder aufstoppen kann. Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig aufhalten. Ruderboote, Surfer und Wellenreiter, Kanus, Kajaks, Gondeln, Paddel- und Tretboote dürfen sich nicht weiter als 500 m von der Küste entfernen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Kornati Nationalpark beträgt 8 Knoten. Beim Befahren folgender Buchten an der West- und Südküste von Istrien/Kroatien wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 Knoten angeordnet: Kroatischer Teil des Piranski Zaljev - Limski- Kanal - Luka Veruda - Luka Budava und die Bucht von Medulin. Teile der kroatischen Küstengewässer sind besonders geschützt. Für das Ankern und Übernachten gibt es Sonderregelungen. Nationalpark Brijuni: Das Einfahren und Ankern des Nationalparks Brijuni ist nur im Haupthafen Veliki Brijun und in der Bucht Sv. Nikola auf Mali Brijun erlaubt. Naturpark Telaš•ica: Naturpark im südöstlichen Teil der Insel Dugi. Das Befahren des Naturparks ist gebührenpflichtig. Nationalpark Kornati: Der Kornati-Nationalpark umfasst insgesamt 89 Inseln. Außer in den streng geschützten Zonen ist die Schifffahrt im gesamten Gebiet des Nationalparks erlaubt. Der Kornati- Nationalpark-Besucher muss eine Eintrittskarte für jeden Tag kaufen. Nationalpark Krka: Der Nationalpark Krka umfasst den größten Teil des Flusses Krka mit seinem Ufergebiet, bzw. das Gebiet zwischen Skadi und Knin. Mit dem eigenen Boot kann man die Gewässer des Parks nicht befahren. Das Boot muss im Skradin liegen gelassen werden. Nationalpark Mljet: Im nordwestlichen Teil der gleichnamigen Insel im äußersten Süden der kroatischen Küste westlich von Dubrovnik liegt der Nationalpark Mijet. Auf den Seen der Nationalparks darf nur mit Ruderbooten gefahren werden. Das Besuchen des Parks ist gebührenpflichtig. Sonstiges ADAC Stützpunkte in Kroatien sind - Marina Punat d.o.o. Puntica 7 51521 Punat Telefon: +385 51 65 41 11 Fax: +385 51 65 41 10 E-Mail: marina-punat@marina-punat.hr Web: http://www.marina-punat.hr VHF: Kanal 17 ADAC Mitglieder erhalten 10% auf Tages- und Monatsliegeplatz und 10% auf Kranvorgänge, wenn sich das ADAC Mitglied als Transit- oder Dauerlieger in der Marina Punat befindet. - SeaHelp – der Pannendienst auf See Obala 68 (im Zentrum hinter Post) 51521 Punat Telefon: +385 51 855 742 / +385 51 855 404 Seite 4 www.adac.de/sportschifffahrt ADAC Sportschifffahrt, August 2014
Fax: +385 51 854 661 E-Mail: service@sea-help.eu Helpline 24h: +385 919 112 112 Web: http://www.sea-help.eu ADAC Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom ADAC erhalten bei Abschluss eines Eignerpasses, Trailerpasses oder Charterpasses jeweils 10% Ermässigung. - Adria Nautic Service d.o.o. Tina Ujevica 7 Marina Kornati 23210 Biograd Na Moru Telefon: +385 23 389 449 Fax:: +385 23 389448 E-Mail: info@a-n-s.info Web: http://www.a-n-s.info/de Ersatzteilservice 24h +385 23 388 336 Alle Bootseigner, die sich als ADAC Mitglieder ausweisen erhalten auf alle Ersatzteile für Volvo-, Mercury- und Mercruiser Motoren einen Nachlass von 7% auf den Listenpreis. Revierinformationen zu Kroatien sowie aktuelle Sportschifffahrt-Nachrichten sind im ADAC Marinaportal unter http://www.marinafuehrer.adac.de/reviere/kroatien/ aufgeführt. Im digitalen ADAC Marinaportal finden Sie detaillierte Informationen zu ca. 1.900 europäischen Häfen und Marinas. Dieses ist kostenlos im Internet abrufbar unter www.marinafuehrer.adac.de Das Marinaportal kann sowohl stationär wie auch mobil, zum Beispiel auf Smartphones und Tablet- PCs, genutzt werden. Es werden Detailkarten, Lagepläne, Touristeninformationen und Filme über die Marinas und Ausflugsziele in der Region sowie Vor-Ort-Webcams angeboten. Seite 5 www.adac.de/sportschifffahrt ADAC Sportschifffahrt, August 2014
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