Richtwerte für Prüffristen nach DGUV-Vorschrift 3 - E- CHECK - Busch ...
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2C D C0 020 09 B 0 07 3 Richtwerte für Prüffristen und Art der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln – Nach der DGUV-Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Erstellt in Zusammenarbeit mit ABB STOTZ-KONTAKT, Heidelberg und dem Deutschen Elektrohandwerk. Der E-CHECK ist ein geschütztes Markenzeichen und darf nur von zugelas- senen Innungsbetrieben eingesetzt werden. Ein echter, barer Mehrwert für Innungsmitglieder. Über 12.000 Innungsbetriebe setzen den E-CHECK ein. Über die Zulassungsvoraussetzungen informiert Sie Ihr Landesinnungsverband. www.e-check.de Durchführung von Wiederholungsprü- Ortsfeste Betriebsmittel fungen an elektrischen Anlagen und sind festangebrachte Betriebsmittel Betriebsmitteln oder Betriebsmittel, die keine Trage- Voraussetzung zur Durchführung der vorrichtung haben und deren Masse Prüfung ist es, dass die Elektrofachkraft so groß ist, das sie nicht leicht bewegt die anzuwendenden elektrotechnischen werden können Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, (DIN VDE 0100 T200 826-16-06). „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Ortsveränderliche Betriebsmittel Instandsetzung, Änderung elektrischer sind Betriebsmittel, die während des Geräte - Wiederholungsprüfung elektri- Betriebes bewegt werden oder die scher Geräte“ zur Verfügung hat, diese leicht von einem Platz zu einem kennt und anwenden kann. 1) anderen gebracht werden können, Die zur Prüfung verwendeten Messge- während sie an den Versorgungs räte müssen der DIN VDE 0413 bzw. stromkreis angeschlossen sind EN 61557 DIN 0404 entsprechen. (DIN VDE 0100 T200 826-16-04). I 6 I 7 I 8 I 9 I I 5 10 I4 I I3 11 2 I 1 1 I 2 Anmerkung: 1) 20 20 Für den gewerblichen Bereich werden durch die 20 16 I I 20 17 019 I 2018 I 2 BetrSichV weitergehende Anforderungen gestellt.
4 2CDC002009B007 Auszug aus der DGUV-Vorschrift 3 (BGV A3) § 5 „Prüfungen“ – I 6 I 7 I 8 I 9 I I 5 10 I4 I I3 11 2 I 1 1 I 20 2 20 20 16 I I 20 17 019 I 2018 I 2 I 6 I 7 I 8 I 9 I 6 I 7 I 8 I 9 I 6 I 7 I 8 I 9 I 5 I 1 0 I 5 I 1 0 I 5 I 1 0 I4 I I4 I I4 I I3 I3 I3 11 11 11 2 2 2 I 1 I 1 I 1 1 I 1 I 1 I 2 2 2 E-CHECK PV 20 20 20 20 20 20 20 20 20 16 16 16 I I I I I I 20 20 20 17 19 17 19 17 19 I 2018 I 20 I 2018 I 20 I 2018 I 20 Für jede Prüfaufgabe Nur vom zugelassenen Innungsfachbetrieb. der richtige E-CHECK. www.rein-in-die-innung.de 1 Der Unternehmer hat dafür zu Die Fristen sind so zu bemessen, dass 4 Die Prüfung vor der ersten Inbe- sorgen, dass die elektrischen An- entstehende Mängel, mit denen ge- triebnahme nach Absatz 1 ist nicht lagen und Betriebsmittel auf ihren rechnet werden muss, rechtzeitig fest- erforderlich, wenn dem Unterneh- ordnungsgemäßen Zustand geprüft gestellt werden. mer vom Hersteller oder Errichter werden bestätigt wird, dass die elektrische » vor der ersten Inbetriebnahme 2 Bei der Prüfung sind die sich hierauf Anlagen und Betriebsmittel den und nach einer Änderung oder beziehenden elektrotechnischen Bestimmungen dieser Unfallver- Instandsetzung vor der Wieder- Regeln zu beachten. hütungsvorschrift entsprechend inbetriebnahme durch eine 3 Auf Verlangen der Berufsgenossen- beschaffen sind. Elektrofachkraft oder unter schaft ist ein Prüfbuch mit bestimm- Leitung und Aufsicht einer ten Eintragungen zu führen. 1) Durchführungsanweisungen zu Elektrofachkraft und § 5 Abs. 1 Nr. 1 » in bestimmten Zeitabständen Elektrische Anlagen und Betriebsmit- tel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und müssen in diesem Zustand erhal- ten werden. 2) 2) Anmerkung: Anmerkung: 1) Nach VOB Teil C und DIN VDE 0105, Abs 5.3.101.5 Für den gewerblichen Bereich werden durch die sowie Betriebssicherheitsverordnung § 17 sind die BetrSichV weitergehende Anforderungen gestellt. Prüfungsergebnisse aufzuzeichnen (Prüfprotokoll).
2C D C0 020 09 B 0 07 5 Prüffristen – Richtwerte gemäß DGUV-Vorschrift 3 Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 1) Anlagen/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer Elektrische Anlagen und 4 Jahre Auf ordnungsgemäßen Elektrofachkraft ortsfeste Betriebsmittel Zustand (DIN VDE 0105-100) Elektrische Anlagen und ortsfeste 1 Jahr Auf ordnungsgemäßen Elektrofachkraft elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- 1 Monat Auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektro- Schutzeinrichtungen in (Messung des Auslösestromes) technisch unterwiesene Person nichtstationären Anlagen bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte Fehlerstrom-, Differenzstrom und Auf einwandfreie Funktion durch Benutzer Fehlerspannungs-Schutzschalter Betätigen der Prüfeinrichtung » in stationären Anlagen 6 Monate Prüftaste » in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Anlagen/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer » Ortsveränderliche elektrische Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwen- Betriebsmittel (soweit benutzt) Monate. Wird bei den Prüfungen eine (Inaugenscheinnahme Prüfung dung geeigneter Mess- und » Verlängerungs- und Geräteanschluß- Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüf- auf mech. Beschädigung-, Prüfgeräte auch elektrotech- leitungen mit Steckvorrichtungen frist entsprechend verlängert werden. Prüfung der angewendeten nisch unterwiesene Person » Anschlußleitungen mit Stecker Auf Baustellen, in Fertigungsstätten Schutzmaßnahmen zum Schutz » Bewegliche Leitungen mit Stecker und Werkstätten oder unter ähnlichen bei indirektem Berühren und Iso- und Festanschluss Bedingungen mindestens jährlich. In lationswiderstandsmessung, im Büros oder unter ähnlichen Bedingungen Einzelnen wie mindestens alle zwei Jahre. DIN VDE 0701-0702) 1) auch für Gefährdungs- und Belastungsanalysen gem. BetrSichV
6 2CDC002009B007 Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100 Messungen, Messverfahren und Werte-/Richtwerte für die Messung in Anlagen mit Schutzmaßnahmen im TN-/TT-System Messaufgaben Messverfahren Werte Schutzpotentialausgleich und zusätzlicher Niederohmige Widerstandsmessung < 1 Ω 1) Schutzpotentialausgleich Isolationswiderstand des Schutzleiters zu Isolationswiderstandsmessung ≥ 300 Ω/V mit Verbraucher Neutral- und Außenleitern ≥ 1000 Ω/V ohne Verbraucher bei einer Netzspannung bis 500 V und einer Messspannung von 500 V Verwechslung Schutz- und Außenleiter Phasenprüfung oder Spannungsmessung gegen Erde Netzspannung Verwechslung Schutz- und Neutralleiter Niederohmige Widerstandsmessung < 1 Ω 1) Bei mehr als einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung < 1 Ω 1) für die gesamte Anlage: » Richtige Zuordnung der Neutralleiter zu den Niederohmige Widerstandsmessung Siehe Isolationswiderstandsmessung jeweils von der FI-Schutzeinrichtung erfaßten Stromkreisen. » Schluß zwischen Neutralleitern unterschiedlicher Isolationswiderstandsmessung FI-Schutzeinrichtungen 1) Praxiswert, in der Norm nicht festgelegt, abhängig von Querschnitt, Länge, Material Zusatz: Durch messen des Schutzpotentialausgleichs ist festzustellen, dass zwischen fremden leitfähigen Teilen, z.B. metallenen Rohrsystemen und der Haupterdungsschiene eine zuverlässige Verbindung besteht. Zusätzlich sind die Schutzeinrichtungen wie Überstrom-Schutzeinrichtung und Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zu bewerten. Beispielhaft sei hier die Überprüfung der Schutzmaßnahmen im TN-System dargestellt. Schutzeinrichtung Messaufgaben Messverfahren Überstrom-Schutzeinrichtung Schleifenimpedanz Messen der Schleifenimpedanz (Kurzschluß U0 strommessung) oder Rechnung bzw. Nachweis Zs ≤ am Netzmodell Ia zw. Außenleiter und PE- bzw. PEN-Leiter (U0 = Nennspannung gegen geerdeten Leiter, Ia = Abschaltstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung) Fehlerstrom-Schutzeinrichtung » UB ≤ UL und I∆ ≤ I∆n Messen des Auslösestroms (I∆) und der Berührungs- spannung (UB) durch Erzeugen eines Fehlerstroms (UL < 50 V, max. zulässige Berührungsspannung) sowie Feststellung, dass die Fehlerstrom-Schutz- » Verbindung aller anderen Körper mit einrichtung spätestens bei Nennfehlerstrom (I∆n) der zentralen Schutzleiterschiene auslöst. Niederohmige Prüfung des Schutzleiters Werte zur Beurteilung von Überstrom-Schutzeinrichtungen und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sind in der DIN VDE 0100 Teil 600 angegeben.
2C D C0 020 09 B 0 07 7 Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 Messaufgabe Messverfahren Schutzklasse I Schutzklasse II Schutzklasse III Schutzleiterwiderstand Niederohmige Widerstandsmessung entfällt entfällt des Schutzleiters ≤ 0,3 Ω bei An- schlussleitungen mit Bemessungs- strom von 16 A bis max. 5 m. Zuzüglich 0,1 Ω je weitere 7,5 m jedoch max. 1 Ω. Für andere Leitungen gilt als Grenzwert der errechnete Widerstandswert. Isolationswiderstand ≥ 0,3 MΩ ≥ 2 MΩ ≥ 250 kΩ (Geräte mit eingeschalteten (Schalter, Temperaturregler usw. (Schalter, Temperaturregler usw. der Heizelementen) der Geräte müssen geschlossen Geräte müssen geschlossen sein) sein) ≥ 1 MΩ (Sonstige Geräte 1)) Schutzleiter-/ Differenz-/ Heizleistung ≤ 3,5 kW entfällt entfällt Ersatzableitstrom ≤ 3,5 mA (die Messmethode ist frei wählbar) Heizleistung > 3,5 kW ≤ 1 mA/kW bis max.10mA (bei Geräten der Schutzklasse I mit Heizelementen, bei denen der geforderte Isolationswiderstand nicht erreicht wird) Berührungsstrom ≤ 0,5 mA ≤ 0,5 mA entfällt (bei Geräten der Schutzklasse I, Die Messung ist nur an berührba- deren berührbare leitfähigen ren leitfähigen Teilen durchzufüh- Teile nicht mit dem Schutzleiter ren, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind) verbunden sind. 1) Grenzwerte (Mindestwerte) für den Isolationswiderstand
8 2CDC002009B007 Prüfablauf der Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701-0702 Prüfablauf der Wiederholungsprüfung an elektrischen – Geräten nach DIN VDE 0701 -0702 DieDie Prüfungen sindnach Prüfungen sind nach einer einer angegebenen angegebenen Reihenfolge Reihenfolge durchzuführen durchzuführen und jede und jede der Prüfungen der muss bestandenmuss Prüfungen sein, bevor mit der nächsten bestanden Prüfung sein, bevor mitbegonnen wird. der nächsten Prüfung begonnen wird. SK I SK II SK III Schutzleiterwider- stand < 0,3 Ω1) 1 1 Isolations- Isolations- Isolations- messung messung messung > 0,3 MΩ, > 2 MΩ > 0,25 MΩ 1,0 MΩ, 2a 2 2a 2 Schutzleiter-/ Differenz- Schutzleiter-/ Differenz-/ Berührungs- oder Berührungs-/ Differenz-/ strom/Strommesszange Ersatzableitstrom oder Ersatzableitstrom Strommesszange Differenzstrom < 3,5 mA < 0,5 mA < 0,5 mA < 3,5 mA 3 Berührungsstrom < 0,5 mA 1) Bei Anschlussleitungen mit Bemessungsstrom Prüfen der von 16A bis max. 5m, zuzügl. 0,1 Ω je Schutzeinrichtungen weitere 7,5m, jedoch bis max. 1 Ω. Für andere Leitungen gilt als Grenzwert der errechnete Widerstandswert. Prüfung Aufschriften 1 Wenn technisch nicht möglich, dass alle aktiven Teile im Gerät erfasste werden (z. B. bei Schaltnetzteilen endet die Prüfen der Messung am Netzanschluss), muss eine Gerätefunktionen Ableitstrommessung durchgeführt werden. 2 Die Messmethode ist frei wählbar, bei SK I - Geräten mit Heizelementen über Protokoll, ggf. Geräteaufkleber für nächsten 3,5 kW, gilt 1mA/kW bis max. 10mA. Prüftermin 2 Alternatives Messverfahren, wenn die ISO-Messung nicht durchführbar ist und das Gerät von der Erde isoliert werden kann. 3 Die Messung ist nur an berührbaren leitfähigen Teilen durchzuführen, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind.
2C D C0 020 09 B 0 07 9 Prüfung der Gebäudeinstallation und der Geräte Prüfung der Gebäudeinstallation — Erstprüfung nach VDE 0100 T600 — Wiederholungsprüfung nach VDE 0105-100 Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 1) Veranlasser Betreiber von gewerbliche Betriebe öffentliche Bauten Büro Behörden Hotel Ämter Fabriken Kirchl. Gebäude Banken Heime Geschäfte Kindergärten Hallen Krankenhäuser Gasthäuser Vereinshäuser Werkstätten Baustellen Bauträger Dokumentation Prüfbuch Prüfbuch Prüfung der Geräte — Nach Änderung und Wiederholungsprüfung gemäß VDE 0701-070 Prüfung nach BGB 535 und 536 BGB 535 Veranlasser Vermieter 2) Privatpersonen 3) Vermieter private Wohnung Hausverwalter Renovierer Haus- und Grundeigentümer Einfamilienhauseigentümer Organisationen Wohnungs- und Immobilienmakler Private Käufer von Immobilien Dokumentation Prüfprotokoll Prüfprotokoll 1) DGUV-Vorschrift 3: Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (vorherige BGV A3) 2) Vermieterhaftung: OLG Saarbr. 4 U 109/92, Urteil Celle Vermieterhaftung; BGH anlassbezogen 3) Verkehrssicherungspflicht und Haftpflicht bei privater Nutzung
10 2CDC002009B007 Notizen.
Busch-Jaeger Elektro GmbH Freisenbergstraße 2 58513 Lüdenscheid busch-jaeger.de info.bje@de.abb.com Zentraler Vertriebsservice: Tel.: +49 2351 956-1600 Fax: +49 2351 956-1700 Busch-Jaeger Produkte gibt es beim Elektroinstallateur BJE 2CKA000001A1718/3.20/0502-BD, dpi 412032 Hinweis: Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe sind nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung ges tattet. Die Druckerzeugnisse von Busch-Jaeger informieren nach bestem Wissen, die Aussagen sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Alle Abbildungen und Fotografien der dargestellten Produkte sind in Bezug auf Farbigkeit, Abmessungen und Ausstattung nicht verbindlich. Die meisten Busch-Jaeger Produkte sind eingetragene Warenzeichen. Die Angaben in diesem Katalog sind ohne Gewähr. Änder ung en und Aktualisierung en, die dem Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten. Alle Produkte in diesem Drucke rzeugnis, die den CE-Richtlinien entsprechen, tragen auf der Verpackung und dem Produkt die entsprechende Kennzeichnung.
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