Ameland 2019 - Georgswerk Duisburg eV

Die Seite wird erstellt Paula-Marie Noll
 
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Ameland 2019 - Georgswerk Duisburg eV
Ameland 2019

Viele Kinder aus dem Duisburger Norden – aber auch aus ganz Deutschland – kennen
Ameland, die westfriesische Kinderinsel in der Nordsee. Endlose Strände, kleine, beschau-
liche Ortschaften und mitten drin unzählige umgebaute Ställe, in denen sich in den Som-
mermonaten viele Kinder tummeln.
Von Pater Rainer am Ostacker vor vielen Jahren
ins Leben gerufen ist die Organisation dieses
Sommerlagers nun im Petershof bei Pater Oliver
und seinem Team gelandet. Die Organisation hat
dankenswerterweise das Georgswerk übernom-
men.
Zwei Wochen mitten im Sommer liegen nun vor
uns. Insgesamt 42 Kinder und eine eingespielte
Gruppe aus gut ausgebildeten Leiterinnen und
Leitern sowie einer kampferprobten Küchen-
crew machen sich auf, eine tolle Zeit am Meer zu
verbringen.
Wie in den vergangenen Jahren fahren wir nach Nes in das Haus der Familie Brouwer. Zwei
Schlafsäle, ein Aufenthaltsbereich, Dusch- und Waschräume, eine große Küche und eine
riesige Wiese vor dem Haus stehen uns zur Verfügung. Die Tage werden wir je nach Wetter
am Strand verbringen, wir werden die Insel erkunden, Gelände- und Abenteuerspiele ver-
anstalten, basteln, vielleicht auch eine Nachtwanderung unternehmen und vieles mehr.
Spiel und Spaß stehen dabei im Vordergrund.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher melden Sie sich schnell an. Mitfahren können Kin-
der, die am 27.07.2019 zwischen 7 und 13 Jahre alt sind.
Es sind einige Anmeldeformulare auszufüllen. Das machen wir auch gerne mit Ihnen ge-
meinsam. Bitte geben Sie die Anmeldung entweder persönlich ab (im Petershof | Mittelstr.
2 | 47169 Duisburg-Marxloh) oder schicken Sie uns diese an die gleiche Adresse zu. Bitte
beachten Sie: Die Anmeldung wird erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich!
Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. Sie erreichen Frau Heimbach im Georgswerk-Büro
Montag – Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr.
Wir freuen uns auf ein tolles Sommerlager

Für das Leitungsteam
Christian Linnemann – Laura Bleck – Marion Schornstein – Oguz Topac

Eine Gemeinschaftsaktion unter Trägerschaft des
Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum
Georgswerk Duisburg e.V.,
An der Abtei 4-6 | 47166 Duisburg
Übersicht

Abfahrt: 27.07.2019
Ankunft: 10.08.2019 (genaue Zeiten teilen wir Ihnen noch mit)
Reisepreis: 250,-- € (Anzahlung 100,-- sofort, Restbetrag wird Anfang Juli eingezogen)
            Bitte sprechen Sie uns bei Finanzierungsschwierigkeiten an.
Lagerleitung: Oguz Topac, Marion Schornstein und Christian Linnemann
Kontakttelefon: 0203/5006607 Wir melden uns nur in dringen Fällen. Solange wir uns nicht
melden, ist alles in Ordnung. Bitte sehen Sie von täglichen Anrufen ab. Herzlichen Dank.

Die Kinder sollen Gemeinschaft und Natur erleben. Daher sind Mobiltelefone und
elektronische Spiele verboten. Bitte geben Sie Ihrem Kind also keine Handys oder Spiele
mit. Auch nicht heimlich. Solche Geräte werden bei Entdeckung von den Leitern
eingesammelt und am Ende der Fahrt zurückgegeben. Eine Haftung für Diebstahl, Verlust
oder Beschädigung besteht dabei nicht.

Das Taschengeld darf max. 30,-- € betragen (inkl. Geld von Oma). Dies wird von den Leitern
eingesammelt und den Kindern bei Bedarf ausgegeben. Bitte geben Sie kein zusätzliches
Geld mit. Auch nicht heimlich. Evtl. überzähliges Geld wird von den Leitern eingesammelt
und nach der Fahrt an die Eltern zurückgegeben. Eine Haftung bei Diebstahl oder Verlust
ist ausgeschlossen.

PACKLISTE - bitte robuste Kleidung, die ihr Kind auch wiedererkennt

  Tasche oder Koffer                              1 Paar Hausschuhe        kleiner Kulturbeutel mit
  Bettzeug (3-teilig)                             2 Pullover                   Zahnpasta
  3 lange Hosen                                   Mütze oder Hut               Zahnbürste
  2 kurze Hose                                    2 große Handtücher           Deo
  1 Regenjacke                                    Badesachen                   Duschgel
  1 Regenhose                                     Trainingsanzug               Sonnencreme
  3 Hemden/Blusen                                 Sportschuhe
  6 T-Shirts                                      Trinkflasche             Briefumschlag mit
  14 Unterhosen                                   kleiner Rucksack             Krankenkassenkarte
  14 Paar Socken                                  ggf. Schmusetier o.ä.        Impfbuch
  1 Paar feste Schuhe                             ggf. Bücher                  Kinderausweis
  1 Paar Sandalen                                 ggf. Fotoapparat             Taschengeld (max. 30,-- €)

Bitte halten Sie sich an diese Packliste!

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Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum
Georgswerk Duisburg e.V.,
An der Abtei 4-6 | 47166 Duisburg
Reisebedingungen

 FINANZIERUNG                                                   AUFSICHT
 Ihre Anmeldung bindet uns und Sie:                             Wesenselement unserer Pädagogik ist die Erziehung in
 Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung i.H.v. 100,-- fällig.    zunehmender Selbstverantwortung. Es geht auch darum,
 Erst bei Eingang dieser Anzahlung und der vollständigen        daß Kinder da, wo es sinnvoll und den individuellen Um-
 Anmeldeunterlagen wird der Platz verbindlich reserviert.       ständen nach geboten ist, die Möglichkeit zu eigenverant-
 Der Restbetrag wird Anfang Juni von Ihrem Konto abge-          wortlicher Tätigkeit erhalten. Daher ist eine dauerhafte und
 bucht. Bei verspäteter Zahlung verfällt der Platz und wird     kontinuierliche Aufsicht (z.B. bei Geländespielen, Grup-
 ggf. an einen Nachrücker vergeben.                             penarbeiten in Kleingruppen, Geländeerkundungen, usw.)
 Bis zu 4 Wochen vor Fahrtbeginn können Sie kostenfrei          nicht notwendigerweise gegeben. Ebenso ist uns bekannt,
 von der Anmeldung zurücktreten. Alle bereits geleisteten       daß auch mit Werkzeug gearbeitet. Gegenstände, die un-
 Zahlungen werden Ihnen bis auf eine Verwaltungsgebühr          ser Kind beschädigt, werden wir ersetzen.
 i.H.v. 35,-- € zurückerstattet.                                PROGRAMM
 Treten Sie anschließend zurück und es kann kein geeig-         Während des Lagers wird gespielt, gewandert, gebaut,
 neter Ersatzteilnehmer gestellt werden, werden die bis da-     entdeckt, geschwommen, geforscht, gewerkelt, diskutiert,
 hin durch unsere bereits getätigten Auslagen entstande-        gekocht, am Lagerfeuer gesessen und vieles mehr. Ach-
 nen Kosten in Rechnung gestellt.                               ten Sie auch bei der Zusammenstellung der Kleidungsstü-
 HAFTUNG / FREISTELLUNG                                         cke von der Packliste bitte auch auf Kleidung, die ggf. auch
 Mit Rücksicht darauf, daß die Leiterinnen und Leiter eh-       einmal (sehr) dreckig werden kann. Jeder Teilnehmer muß
 renamtlich tätig sind, gilt Folgendes als vereinbart:          mit anpacken.
 – Die persönliche Haftung des Vereins, des Vorstandes          SONSTIGES
     und sämtlicher im Verein tätiger Leitungskräfte, insbe-    Unsere Datenschutzrichtlinie erhalten Sie im Sekretariat
     sondere der Leiter der Lager, für Schäden, welches ein     oder über unsere Internetseite (www.georgswerk.de).
     Mitglied im Rahmen der Mitgliedschaft erleidet, ist über   Grundsätzlich erheben wir die hier erfragten Daten, damit
     die Leistung der abgeschlossenen Versicherung hin-         das Sommerlager reibungslos funktioniert. Sie werden nur
     aus ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig        im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger
     ist; also auch im Falle der Fahrlässigkeit.                Notwendigkeiten (z.B. an die Stadt Duisburg zur Erlan-
 – Verursacht ein Mitglied einen Schaden, für welchen           gung eines Zuschusses für das Lager oder an die Versi-
     der Verein, ein Vorstandsmitglied oder ein Leiter in An-   cherung) weitergegeben. Niemals aber an Dritte außer-
     spruch genommen wird (etwa aus § 832 BGB), ist die-        halb dieser engen Regeln. Sie können jederzeit unter den
     ses Mitglied verpflichtet, den in Anspruch Genomme-        angegebenen Kontaktdaten erfragen, welche Daten wir
     nen von der Haftung freizustellen, soweit keine Versi-     gespeichert haben und Sie können jederzeit die Löschung
     cherung den Schaden übernimmt.                             verlangen.
 VERSICHERUNG                                                   Sollte eine der Ferienzeiten aus besonderen Gründen
 Über unseren Versicherungsmakler sind alle Teilnehmer          nicht durchgeführt werden können, sei es, dass wegen
 unfall- und haftpflichtversichert. Es wird ebenso über uns     mangelnder Teilnehmerzahl oder durch Ausfälle beim
 eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen.           Betreuungspersonal oder auch technische, kurzfristig
 Eine Übersicht über die abgeschlossenen Versicherungen         nicht lösbare Probleme bei der Unterkunft eine Fahrt
 ist auf Wunsch gerne einsehbar. Eine Haftung für mitge-        nicht zustande kommt, sind Schadensersatzforderungen
 brachtes Gepäck ist ausgeschlossen.                            gegen das Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum Georgs-
 GESUNDHEIT                                                     werk Duisburg e.V. als Veranstalter ausgeschlossen.
 Treten bei Ihrem Kind Gesundheitsstörungen auf, die einer      Die Lagerleitung ist berechtigt, den Vertrag ohne Frist zu
 Teilnahme am Programm oder Teilen des Programms im             kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die
 Wege stehen, informieren Sie uns bitte umgehend.               Durchführung des Sommerlager stört oder den Weisungen
 EINREISEDOKUMENTE                                              der Leiter nicht Folge leistet. Bei Minderjährigen veranlaßt
 Für den Grenzübertritt gelten die entsprechenden Bestim-       die Lagerleitung nach Information der Erziehungsberech-
 mungen. Für die Besorgung gültiger Reisedokumente und          tigten die Heimreise des Teilnehers, ggf. auch mit Beglei-
 ggf. Visa (bei ausländischen Staatsangehörigen) sind Sie       tung. Dadurch entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten
 zuständig. Bitte erkundigen Sie sich ggf. beim Auswärtigen     der Erziehungsberechtigten. Ein Anspruch auf nicht er-
 Amt oder der niederländischen Botschaft.                       brachte Leistungen besteht nicht.

                                                                FRAGEN
                                                                Bitte sprechen Sie uns bei Fragen an.

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GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN
Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte
durch Gemeinschaftseinrichtungen
gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele
Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht aus-
breiten.
Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz
aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten
dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren.

1. Gesetzliche Besuchsverbote
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder
eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten
erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Ta-
belle 1 auf der folgenden Seite aufgeführt.
Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durchgemachter
Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können
sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken. Nach dem Infektionsschutz-
gesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung
des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Ge-
meinschaftseinrichtung gehen dürfen (Tabelle 2 auf der folgenden Seite).
Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu
Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf
eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3 auf der folgenden Seite).
Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten
bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen (z.B. bei hohem
Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen und anderen ungewöhnli-
chen oder besorgniserregenden Symptomen) Ihr/-e Kinderarzt/-ärztin wird Ihnen darüber Aus-
kunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung
nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen
zur Verfügung. Ist Ihr Kind ausreichend geimpft, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein
Besuchsverbot auszusprechen.

2. Mitteilungspflicht
Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie
uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich ver-
pflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maß-
nahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können.

3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten
Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine
Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären.

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Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygienere-
geln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toi-
lettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien.
Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch
für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht
werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Masern,
Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: www.impfen-
info.de.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder
an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder
Erkrankung an folgenden Krankheiten
 • ansteckungsfähige Lungentuberkulose                             • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
 • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa)                 • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht
 • bakterieller Ruhr (Shigellose)                                  begonnen wurde)
 • Cholera                                                         • Krätze (Skabies)
 • Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird      • Masern
 • Diphtherie                                                      • Meningokokken-Infektionen
 •       durch Hepatitisviren A oder E verursachte                 • Mumps
 Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)                    • Pest
 • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien                          • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium
 • infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter,   Streptococcus pyogenes
 Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kindern unter 6       • Typhus oder Paratyphus
 Jahren)                                                           • Windpocken (Varizellen)
 • Keuchhusten (Pertussis)                                         • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola)

Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der
Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger
 • Cholera-Bakterien                                               • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien
 • Diphtherie-Bakterien                                            • Shigellenruhr-Bakterien
 • EHEC-Bakterien

Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden
Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft
 • ansteckungsfähige Lungentuberkulose                             •   Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
 • bakterielle Ruhr (Shigellose)                                   •   Kinderlähmung (Poliomyelitis)
 • Cholera                                                         •   Masern
 • Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird      •   Meningokokken-Infektionen
 • Diphtherie                                                      •   Mumps
 •      durch Hepatitisviren A oder E verursachte                  •   Pest
 Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)                    •   Typhus oder Paratyphus
                                                                   •   virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola)

Robert-Koch-Institut
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_node.html

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Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum
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Anmeldung

 Vorname, Name:
 Geburtsdatum:
 Straße und Nr.:
 PLZ, Ort
 Telefon:
 Mail:

Hiermit melden wir unseren Sohn / unsere Tochter verbindlich zum Kindersommerlager auf Ameland vom
27.07.-10.08.2018 an. Die beigefügten Reiseinformationen haben wir gelesen.

 Aktuelle Krankheiten /
 gesundheitliche Beein-
 trächtigungen

 Allergien

 besondere Speisevor-                vegetarisch             Sonstiges:
 schriften oder Unver-               vegan
 träglichkeiten                      kein Schweinefleisch
                                     Schwimmer               Schwimmabzeichen:
 Schwimmfähigkeit                    guter Schwimmer
                                     Nichtschwimmer

 Während des Lagers
 sind wir zu erreichen

 Bemerkungen / Hin-
 weise

Unser Kind darf im Schwimmbad schwimmen?                                                   Ja / Nein
Unser Kind darf im Meer schwimmen?                                                         Ja / Nein
Unser Kind darf in Kleingruppen ohne Leiter einen Stadtbummel o.ä. machen?                 Ja / Nein
Fotos von unserem Kind dürfen auf der Internetseite und in Flyern veröffentlicht werden?   Ja / Nein
Die Belehrung „Gemeinsam vor Infektionen schützen“ haben wir zur Kenntnis genommen.
Die Anmeldung ist nur wirksam mit gleichzeitiger Zahlung der Anzahlung.

_______________________, den ______________
Ort                          Datum

                    _________________________________________________________
                                   Unterschrift(en) d. Erziehungsberechtigten

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Zahlungsplan für das Sommerlager

Name des Kindes:______________________________________________________________

Wenn Sie bei der Finanzierung Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns bitte an, damit wir helfen können.

Die Anzahlung i.H.v. 100,-- €
             liegt in bar bei
             kann sofort von unserem u.a. Konto eingezogen werden.

Der Restbetrag wird Anfang Juni von Ihrem Konto eingezogen.
Bitte achten Sie auf eine ausreichende Deckung.

Gläubiger-Identifikationsnummer:                  DE09ZZZ00000188666
Mandatsreferenz:                                  wird separat mitgeteilt

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige das Georgswerk Duisburg e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Georgswerk Duisburg e.V. auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

____________________________________________________________________________
Vorname und Name (Kontoinhaber)

____________________________________________________________________________
Straße und Hausnummer

____________________________________________________________________________
Postleitzahl und Ort

______________________________________ BIC __________________________________
Kreditinstitut (Name und BIC)

____________________________________________________________________________
IBAN

____________________________________________________________________________
Datum, Ort und Unterschrift des Kontoinhabers

                      BITTE DEUTLICH SCHREIBEN

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An der Abtei 4-6 | 47166 Duisburg
Name des Kindes: ________________________________________________________________

Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls wollen wir schnell helfen und behandelnden Ärzten eine gute
Auskunft geben können. Daher bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen, die wir nur für diese Zwecke
nutzen, an sonst keinen Dritten weitergeben und nach dem Sommerlager sofort vernichten:

Unser Kind hatte folgende Kinderkrankheiten:
              Masern                     Scharlach
              Mumps                      Windpocken
              Röteln                    
              Keuchhusten

Unser Kind hatte folgende größere Erkrankungen / Verletzungen / Operationen:

Folgende Medikamente müssen gem. ärztlicher Anordnung regelmäßig eingenommen werden:

                         Name des Medikamentes
                                                                      morgens       mittags    abends
                     genaue Bezeichnung und Dosierung

Bei ärztlich verordneter Bedarfsmedikation:
Folgendes Medikament soll bei Bedarf eingenommen werden:
Name des Medikamentes und genaue Beschreibung der Situation,
wann es in welcher Dosierung bis maximal welcher Menge eingenommen werden soll:

Die Leiter dürfen – falls notwendig – bei der Einnahme der Medikamente behilflich sein.         Ja / Nein

Name und Telefon des Kinderarztes:

_______________________, den ______________
Ort                          Datum

                    _________________________________________________________
                                   Unterschrift(en) d. Erziehungsberechtigten

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