Ameland 2019 - Georgswerk Duisburg eV
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Ameland 2019 Viele Kinder aus dem Duisburger Norden – aber auch aus ganz Deutschland – kennen Ameland, die westfriesische Kinderinsel in der Nordsee. Endlose Strände, kleine, beschau- liche Ortschaften und mitten drin unzählige umgebaute Ställe, in denen sich in den Som- mermonaten viele Kinder tummeln. Von Pater Rainer am Ostacker vor vielen Jahren ins Leben gerufen ist die Organisation dieses Sommerlagers nun im Petershof bei Pater Oliver und seinem Team gelandet. Die Organisation hat dankenswerterweise das Georgswerk übernom- men. Zwei Wochen mitten im Sommer liegen nun vor uns. Insgesamt 42 Kinder und eine eingespielte Gruppe aus gut ausgebildeten Leiterinnen und Leitern sowie einer kampferprobten Küchen- crew machen sich auf, eine tolle Zeit am Meer zu verbringen. Wie in den vergangenen Jahren fahren wir nach Nes in das Haus der Familie Brouwer. Zwei Schlafsäle, ein Aufenthaltsbereich, Dusch- und Waschräume, eine große Küche und eine riesige Wiese vor dem Haus stehen uns zur Verfügung. Die Tage werden wir je nach Wetter am Strand verbringen, wir werden die Insel erkunden, Gelände- und Abenteuerspiele ver- anstalten, basteln, vielleicht auch eine Nachtwanderung unternehmen und vieles mehr. Spiel und Spaß stehen dabei im Vordergrund. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher melden Sie sich schnell an. Mitfahren können Kin- der, die am 27.07.2019 zwischen 7 und 13 Jahre alt sind. Es sind einige Anmeldeformulare auszufüllen. Das machen wir auch gerne mit Ihnen ge- meinsam. Bitte geben Sie die Anmeldung entweder persönlich ab (im Petershof | Mittelstr. 2 | 47169 Duisburg-Marxloh) oder schicken Sie uns diese an die gleiche Adresse zu. Bitte beachten Sie: Die Anmeldung wird erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich! Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. Sie erreichen Frau Heimbach im Georgswerk-Büro Montag – Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr. Wir freuen uns auf ein tolles Sommerlager Für das Leitungsteam Christian Linnemann – Laura Bleck – Marion Schornstein – Oguz Topac Eine Gemeinschaftsaktion unter Trägerschaft des Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum Georgswerk Duisburg e.V., An der Abtei 4-6 | 47166 Duisburg
Übersicht Abfahrt: 27.07.2019 Ankunft: 10.08.2019 (genaue Zeiten teilen wir Ihnen noch mit) Reisepreis: 250,-- € (Anzahlung 100,-- sofort, Restbetrag wird Anfang Juli eingezogen) Bitte sprechen Sie uns bei Finanzierungsschwierigkeiten an. Lagerleitung: Oguz Topac, Marion Schornstein und Christian Linnemann Kontakttelefon: 0203/5006607 Wir melden uns nur in dringen Fällen. Solange wir uns nicht melden, ist alles in Ordnung. Bitte sehen Sie von täglichen Anrufen ab. Herzlichen Dank. Die Kinder sollen Gemeinschaft und Natur erleben. Daher sind Mobiltelefone und elektronische Spiele verboten. Bitte geben Sie Ihrem Kind also keine Handys oder Spiele mit. Auch nicht heimlich. Solche Geräte werden bei Entdeckung von den Leitern eingesammelt und am Ende der Fahrt zurückgegeben. Eine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung besteht dabei nicht. Das Taschengeld darf max. 30,-- € betragen (inkl. Geld von Oma). Dies wird von den Leitern eingesammelt und den Kindern bei Bedarf ausgegeben. Bitte geben Sie kein zusätzliches Geld mit. Auch nicht heimlich. Evtl. überzähliges Geld wird von den Leitern eingesammelt und nach der Fahrt an die Eltern zurückgegeben. Eine Haftung bei Diebstahl oder Verlust ist ausgeschlossen. PACKLISTE - bitte robuste Kleidung, die ihr Kind auch wiedererkennt Tasche oder Koffer 1 Paar Hausschuhe kleiner Kulturbeutel mit Bettzeug (3-teilig) 2 Pullover Zahnpasta 3 lange Hosen Mütze oder Hut Zahnbürste 2 kurze Hose 2 große Handtücher Deo 1 Regenjacke Badesachen Duschgel 1 Regenhose Trainingsanzug Sonnencreme 3 Hemden/Blusen Sportschuhe 6 T-Shirts Trinkflasche Briefumschlag mit 14 Unterhosen kleiner Rucksack Krankenkassenkarte 14 Paar Socken ggf. Schmusetier o.ä. Impfbuch 1 Paar feste Schuhe ggf. Bücher Kinderausweis 1 Paar Sandalen ggf. Fotoapparat Taschengeld (max. 30,-- €) Bitte halten Sie sich an diese Packliste! Eine Gemeinschaftsaktion unter Trägerschaft des Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum Georgswerk Duisburg e.V., An der Abtei 4-6 | 47166 Duisburg
Reisebedingungen FINANZIERUNG AUFSICHT Ihre Anmeldung bindet uns und Sie: Wesenselement unserer Pädagogik ist die Erziehung in Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung i.H.v. 100,-- fällig. zunehmender Selbstverantwortung. Es geht auch darum, Erst bei Eingang dieser Anzahlung und der vollständigen daß Kinder da, wo es sinnvoll und den individuellen Um- Anmeldeunterlagen wird der Platz verbindlich reserviert. ständen nach geboten ist, die Möglichkeit zu eigenverant- Der Restbetrag wird Anfang Juni von Ihrem Konto abge- wortlicher Tätigkeit erhalten. Daher ist eine dauerhafte und bucht. Bei verspäteter Zahlung verfällt der Platz und wird kontinuierliche Aufsicht (z.B. bei Geländespielen, Grup- ggf. an einen Nachrücker vergeben. penarbeiten in Kleingruppen, Geländeerkundungen, usw.) Bis zu 4 Wochen vor Fahrtbeginn können Sie kostenfrei nicht notwendigerweise gegeben. Ebenso ist uns bekannt, von der Anmeldung zurücktreten. Alle bereits geleisteten daß auch mit Werkzeug gearbeitet. Gegenstände, die un- Zahlungen werden Ihnen bis auf eine Verwaltungsgebühr ser Kind beschädigt, werden wir ersetzen. i.H.v. 35,-- € zurückerstattet. PROGRAMM Treten Sie anschließend zurück und es kann kein geeig- Während des Lagers wird gespielt, gewandert, gebaut, neter Ersatzteilnehmer gestellt werden, werden die bis da- entdeckt, geschwommen, geforscht, gewerkelt, diskutiert, hin durch unsere bereits getätigten Auslagen entstande- gekocht, am Lagerfeuer gesessen und vieles mehr. Ach- nen Kosten in Rechnung gestellt. ten Sie auch bei der Zusammenstellung der Kleidungsstü- HAFTUNG / FREISTELLUNG cke von der Packliste bitte auch auf Kleidung, die ggf. auch Mit Rücksicht darauf, daß die Leiterinnen und Leiter eh- einmal (sehr) dreckig werden kann. Jeder Teilnehmer muß renamtlich tätig sind, gilt Folgendes als vereinbart: mit anpacken. – Die persönliche Haftung des Vereins, des Vorstandes SONSTIGES und sämtlicher im Verein tätiger Leitungskräfte, insbe- Unsere Datenschutzrichtlinie erhalten Sie im Sekretariat sondere der Leiter der Lager, für Schäden, welches ein oder über unsere Internetseite (www.georgswerk.de). Mitglied im Rahmen der Mitgliedschaft erleidet, ist über Grundsätzlich erheben wir die hier erfragten Daten, damit die Leistung der abgeschlossenen Versicherung hin- das Sommerlager reibungslos funktioniert. Sie werden nur aus ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger ist; also auch im Falle der Fahrlässigkeit. Notwendigkeiten (z.B. an die Stadt Duisburg zur Erlan- – Verursacht ein Mitglied einen Schaden, für welchen gung eines Zuschusses für das Lager oder an die Versi- der Verein, ein Vorstandsmitglied oder ein Leiter in An- cherung) weitergegeben. Niemals aber an Dritte außer- spruch genommen wird (etwa aus § 832 BGB), ist die- halb dieser engen Regeln. Sie können jederzeit unter den ses Mitglied verpflichtet, den in Anspruch Genomme- angegebenen Kontaktdaten erfragen, welche Daten wir nen von der Haftung freizustellen, soweit keine Versi- gespeichert haben und Sie können jederzeit die Löschung cherung den Schaden übernimmt. verlangen. VERSICHERUNG Sollte eine der Ferienzeiten aus besonderen Gründen Über unseren Versicherungsmakler sind alle Teilnehmer nicht durchgeführt werden können, sei es, dass wegen unfall- und haftpflichtversichert. Es wird ebenso über uns mangelnder Teilnehmerzahl oder durch Ausfälle beim eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen. Betreuungspersonal oder auch technische, kurzfristig Eine Übersicht über die abgeschlossenen Versicherungen nicht lösbare Probleme bei der Unterkunft eine Fahrt ist auf Wunsch gerne einsehbar. Eine Haftung für mitge- nicht zustande kommt, sind Schadensersatzforderungen brachtes Gepäck ist ausgeschlossen. gegen das Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum Georgs- GESUNDHEIT werk Duisburg e.V. als Veranstalter ausgeschlossen. Treten bei Ihrem Kind Gesundheitsstörungen auf, die einer Die Lagerleitung ist berechtigt, den Vertrag ohne Frist zu Teilnahme am Programm oder Teilen des Programms im kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Wege stehen, informieren Sie uns bitte umgehend. Durchführung des Sommerlager stört oder den Weisungen EINREISEDOKUMENTE der Leiter nicht Folge leistet. Bei Minderjährigen veranlaßt Für den Grenzübertritt gelten die entsprechenden Bestim- die Lagerleitung nach Information der Erziehungsberech- mungen. Für die Besorgung gültiger Reisedokumente und tigten die Heimreise des Teilnehers, ggf. auch mit Beglei- ggf. Visa (bei ausländischen Staatsangehörigen) sind Sie tung. Dadurch entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten zuständig. Bitte erkundigen Sie sich ggf. beim Auswärtigen der Erziehungsberechtigten. Ein Anspruch auf nicht er- Amt oder der niederländischen Botschaft. brachte Leistungen besteht nicht. FRAGEN Bitte sprechen Sie uns bei Fragen an. Eine Gemeinschaftsaktion unter Trägerschaft des Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum Georgswerk Duisburg e.V., An der Abtei 4-6 | 47166 Duisburg
GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht aus- breiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren. 1. Gesetzliche Besuchsverbote Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Ta- belle 1 auf der folgenden Seite aufgeführt. Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durchgemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken. Nach dem Infektionsschutz- gesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Ge- meinschaftseinrichtung gehen dürfen (Tabelle 2 auf der folgenden Seite). Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3 auf der folgenden Seite). Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen und anderen ungewöhnli- chen oder besorgniserregenden Symptomen) Ihr/-e Kinderarzt/-ärztin wird Ihnen darüber Aus- kunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist Ihr Kind ausreichend geimpft, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Besuchsverbot auszusprechen. 2. Mitteilungspflicht Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich ver- pflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maß- nahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können. 3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Eine Gemeinschaftsaktion unter Trägerschaft des Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum Georgswerk Duisburg e.V., An der Abtei 4-6 | 47166 Duisburg
Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygienere- geln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toi- lettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: www.impfen- info.de. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • ansteckungsfähige Lungentuberkulose • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht • bakterieller Ruhr (Shigellose) begonnen wurde) • Cholera • Krätze (Skabies) • Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird • Masern • Diphtherie • Meningokokken-Infektionen • durch Hepatitisviren A oder E verursachte • Mumps Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) • Pest • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium • infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Streptococcus pyogenes Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kindern unter 6 • Typhus oder Paratyphus Jahren) • Windpocken (Varizellen) • Keuchhusten (Pertussis) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien • EHEC-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • ansteckungsfähige Lungentuberkulose • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • bakterielle Ruhr (Shigellose) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Cholera • Masern • Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird • Meningokokken-Infektionen • Diphtherie • Mumps • durch Hepatitisviren A oder E verursachte • Pest Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Robert-Koch-Institut https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_node.html Eine Gemeinschaftsaktion unter Trägerschaft des Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum Georgswerk Duisburg e.V., An der Abtei 4-6 | 47166 Duisburg
Anmeldung Vorname, Name: Geburtsdatum: Straße und Nr.: PLZ, Ort Telefon: Mail: Hiermit melden wir unseren Sohn / unsere Tochter verbindlich zum Kindersommerlager auf Ameland vom 27.07.-10.08.2018 an. Die beigefügten Reiseinformationen haben wir gelesen. Aktuelle Krankheiten / gesundheitliche Beein- trächtigungen Allergien besondere Speisevor- vegetarisch Sonstiges: schriften oder Unver- vegan träglichkeiten kein Schweinefleisch Schwimmer Schwimmabzeichen: Schwimmfähigkeit guter Schwimmer Nichtschwimmer Während des Lagers sind wir zu erreichen Bemerkungen / Hin- weise Unser Kind darf im Schwimmbad schwimmen? Ja / Nein Unser Kind darf im Meer schwimmen? Ja / Nein Unser Kind darf in Kleingruppen ohne Leiter einen Stadtbummel o.ä. machen? Ja / Nein Fotos von unserem Kind dürfen auf der Internetseite und in Flyern veröffentlicht werden? Ja / Nein Die Belehrung „Gemeinsam vor Infektionen schützen“ haben wir zur Kenntnis genommen. Die Anmeldung ist nur wirksam mit gleichzeitiger Zahlung der Anzahlung. _______________________, den ______________ Ort Datum _________________________________________________________ Unterschrift(en) d. Erziehungsberechtigten Eine Gemeinschaftsaktion unter Trägerschaft des Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum Georgswerk Duisburg e.V., An der Abtei 4-6 | 47166 Duisburg
Zahlungsplan für das Sommerlager Name des Kindes:______________________________________________________________ Wenn Sie bei der Finanzierung Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns bitte an, damit wir helfen können. Die Anzahlung i.H.v. 100,-- € liegt in bar bei kann sofort von unserem u.a. Konto eingezogen werden. Der Restbetrag wird Anfang Juni von Ihrem Konto eingezogen. Bitte achten Sie auf eine ausreichende Deckung. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE09ZZZ00000188666 Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige das Georgswerk Duisburg e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Georgswerk Duisburg e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. ____________________________________________________________________________ Vorname und Name (Kontoinhaber) ____________________________________________________________________________ Straße und Hausnummer ____________________________________________________________________________ Postleitzahl und Ort ______________________________________ BIC __________________________________ Kreditinstitut (Name und BIC) ____________________________________________________________________________ IBAN ____________________________________________________________________________ Datum, Ort und Unterschrift des Kontoinhabers BITTE DEUTLICH SCHREIBEN Eine Gemeinschaftsaktion unter Trägerschaft des Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum Georgswerk Duisburg e.V., An der Abtei 4-6 | 47166 Duisburg
Name des Kindes: ________________________________________________________________ Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls wollen wir schnell helfen und behandelnden Ärzten eine gute Auskunft geben können. Daher bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen, die wir nur für diese Zwecke nutzen, an sonst keinen Dritten weitergeben und nach dem Sommerlager sofort vernichten: Unser Kind hatte folgende Kinderkrankheiten: Masern Scharlach Mumps Windpocken Röteln Keuchhusten Unser Kind hatte folgende größere Erkrankungen / Verletzungen / Operationen: Folgende Medikamente müssen gem. ärztlicher Anordnung regelmäßig eingenommen werden: Name des Medikamentes morgens mittags abends genaue Bezeichnung und Dosierung Bei ärztlich verordneter Bedarfsmedikation: Folgendes Medikament soll bei Bedarf eingenommen werden: Name des Medikamentes und genaue Beschreibung der Situation, wann es in welcher Dosierung bis maximal welcher Menge eingenommen werden soll: Die Leiter dürfen – falls notwendig – bei der Einnahme der Medikamente behilflich sein. Ja / Nein Name und Telefon des Kinderarztes: _______________________, den ______________ Ort Datum _________________________________________________________ Unterschrift(en) d. Erziehungsberechtigten Eine Gemeinschaftsaktion unter Trägerschaft des Kath. Gesundheits- und Sozialzentrum Georgswerk Duisburg e.V., An der Abtei 4-6 | 47166 Duisburg
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