Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über einen Aufruf zur Interessenbekundung zur ...

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Sächsisches Amtsblatt                                       Nr. 27                                                       8. Juli 2021

                                   Bekanntmachung
                         des Sächsischen Staatsministeriums
                  für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
                      über einen Aufruf zur Interessenbekundung
                 zur Förderung von Sozialen Orten nach der FRL Orte
                                                 Vom 22. Juni 2021

1. Vorbemerkung                                                 Arbeitsplätzen zeitlich stark gefordert sind. Die Menschen
                                                                verlieren das Gefühl, etwas ausrichten zu können.
    Im Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 „Gemeinsam für
Sachsen" wurde vereinbart, Soziale Orte und Orte der De­            In städtischen benachteiligten Quartieren belasten
mokratie zu etablieren.                                         soziale Problemlagen den Zusammenhalt und lassen den
                                                                Bewohnerinnen und Bewohnern zu wenig Ressourcen für
    Ziele sind vor allem die Stärkung des Gemeinwesens          lebendiges bürgerschaftliches Engagement.
und der Demokratiearbeit sowie die Förderung des gesell­
schaftlichen Zusammenhalts.                                          Die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
                                                                durch Förderung von Orten der sozialen Begegnung und des
     Wegen des Sachzusammenhangs und der gemeinsa­              Engagements, das heißt von sogenannten „Sozialen Orten",
men Zielrichtung erschien es sinnvoll, die beiden Vorhaben      ist deshalb dringend geboten.
in einer gemeinsamen Richtlinie zu bündeln.

     Soziale Orte sollen den gesellschaftlichen Zusammen­       3, Ziele der Förderung
halt stärken, indem sie im öffentlichen kommunalen Raum
Orte der Begegnung, der Kommunikation und der sozia­                 Ziel der Zuwendung ist die Stärkung des lokalen Ge­
len Dienstleistung etablieren (vergleiche Koalitionsvertrag     meinwesens. Der Schwerpunkt liegt auf entwicklungsbe­
S. 92).                                                         dürftigen Räumen, vor allem im ländlichen Bereich, aber
                                                                auch benachteiligte' Quartiere in Städten werden gefördert.
     Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaft­       Durch die Zuwendung können vornehmlich lokale Gruppen
lichen Zusammenhalt ruft mit dieser Bekanntmachung zur          darin unterstützt werden, Orte der Begegnung und des
Interessenbekundung nur für den Richtlinienteil 2, Teil A:      Austausches zu etablieren. Mit der Schaffung von Sozialen
Landesprogramm Soziale Orte, der FRL Orte vom 22. Juni          Orten soll vorhandenes bürgerschaftliches Engagement ge­
2021, (SächsABI. S. 874) auf.                                   stärkt und stabilisiert werden.

     Für den Teil B: Landesprogramm Orte der Demokratie              Es wird der Aufbau Sozialer Orte, aber auch die Erwei­
erfolgt eine Bekanntmachung durch das Staatsministerium         terung bereits bestehender Orte angestrebt, zum Beispiel
der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.       die Nutzung eines Dorfgemeinschaftshauses als Ort des
                                                                Gemeinwesens.

2. Anlass der Förderung                                              Soziale Orte werten vor allem den ländlichen Raum mit
                                                                all seinen Facetten auf und dienen damit dem Bemühen um
    Der demografische Wandel zeigt in Sachsen massive           gleichwertige Lebensverhältnisse. Durch vernetzte, inte­
Auswirkungen, insbesondere im ländlichen Raum. Demge­           griert angebotene Leistungen der Daseinsfürsorge soll die
genüber zeigt sich in den städtischen Zentren Sachsens,         Lebensqualität verbessert werden.
insbesondere in Leipzig und Dresden, eine zunehmende
urbane Segregation zwischen begehrten Wohnlagen und                 In benachteiligten städtischen Gebieten sollen durch
benachteiligten Quartieren.                                     Soziale Orte die Menschen unterstützt werden, sich mit ih­
                                                                ren Ressourcen für das Gemeinwesen einzubringen.
      In der Fläche sorgen Abwanderung und demografische
Entwicklung zu einer stetigen Verringerung sowohl der öf­           Diese Orte sollen in möglichst zentraler öffentlicher
fentlichen als auch der sozialen und wirtschaftlichen Infra­    Lage und möglichst barrierefrei geschaffen werden. Für alle
struktur. Zurück bleiben überwiegend ältere Menschen, es        Bevölkerungsgruppen soll der Zugang niedrigschwellig sein.
fehlen die Familien und die aktiven jungen Erwachsenen.

      Zentrale Orte des sozialen Miteinanders im ländlichen     4. Gegenstand der Förderung
Raum, wie Geschäfte, Gaststätten oder Kirchen, sind ver­
waist. Ohne Orte der (zufälligen) Begegnung nimmt kurzfris­     4.1 Die Förderung erfolgt nach Teil 2, Landesprogramm A
tig der Austausch innerhalb der Dorfgemeinschaft ab. Lang­          „Soziale Orte" der FRL Orte vom 22. Juni 2021. Aus­
fristig wird damit der innere Zusammenhalt und die Vitalität        schlaggebend für die Förderung sind die Regelungen
der Gemeinde geschwächt. Damit kann das vorhandene                  der FRL Orte. Für weitere Einzelheiten zur Förderung
Potenzial für bürgerschaftliches Engagement nicht ausge­            siehe die gleichzeitig veröffentlichte FRL Orte.
schöpft werden.

    Zivilgesellschaftliche Strukturen wie Vereine oder Kirch­        Der Begriff der Benachteiligung bezieht sich vor allem auf soziale
gemeinden verlieren Nachwuchs und engagierte Mitglieder,             Indikatoren wie zum Beispiel den Anteil der Bezieher von Leistun­
auch, weil Berufstätige durch lange Pendelwege zu ihren              gen nach SGB II.

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4.2 Die Förderung kann den Aufbau, die Sicherung, Erwei­         •    Soziale Orte binden lokale Partner aus Zivilgesellschaft,
    terung oder Fortführung bestehender oder neuer Sozia­             Wirtschaft und Verwaltung ein. Dies eröffnet Möglich­
    ler Orte beinhalten. Darüber hinaus ist der Betrieb der           keiten für neuartige Akteurskonstellationen.
    Orte zu finanzieren. Dabei werden vorrangig Personal-
    und Sachkosten übernommen, siehe Nummer 8.                   •    Soziale Orte werden von der lokalen Verwaltung der
                                                                      Kommune unterstützt und kooperieren mit ihr.
4.3 Die Förderung von Investitionen mittels dieser Richtlinie
    soll nurdazu dienen, vorhandene Gebäude so zu ertüch­        •    Soziale Orte nehmen für die Förderung bürgerschaft-
    tigen, dass der Betrieb eines Sozialen Ortes ermöglicht           lichen Engagements auch die sozialen Medien in den
    wird. Investitionskosten sind nur insoweit förderfähig,           Blick.
    wie sie für die Maßnahme unbedingt erforderlich sind,
    siehe Nummer 8.                                              •    Soziale Orte stellen ihre Räumlichkeiten nach Möglich­
                                                                      keit auch anderen Nutzergruppen, lokalen Vereinen
4.4 Mit den Orten der Demokratie soll eine enge Vernetzung            oder Initiativen zur selbstorganisierten Nutzung zur Ver­
    und Kooperation sichergestellt werden, wo immer dies              fügung. Sie stehen auch als Orte für soziale Dienstleis­
    möglich ist.                                                      tungen zur Verfügung.

5. Inhaltliche Kriterien für Soziale Orte                        6.   Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraus­
                                                                      setzungen
     Unter ihrem Dach vereinen Soziale Orte verschiedene
Funktionen. Da Soziale Orte möglichst breit aufgestellt sein     6.1 Zuwendungsempfänger können gemeinnützige Vereine,
sollten, ist es anzustreben, möglichst viele dieser Funktionen       Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juris­
abzudecken. Je umfassender ein Sozialer Ort diesen Merk­             tische Personen des Privatrechts sind, oder juristische
malskatalog umsetzen kann, desto stärker wird die Priorisie-         Personen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kom­
rung für diesen Ort ausfallen.                                       munen, sein.

•   Soziale Orte entstehen vorrangig im ländlichen öffentli­     6.2 Förderfähig sind Maßnahmen, die im Freistaat Sachsen
    chen Raum oder weisen einen konkreten Stadtteilbezug             durchgeführt werden. Der Träger muss im Freistaat an­
    auf.                                                             sässig sein und seine lokale Verankerung darstellen.

•   Soziale Orte entstehen in Räumlichkeiten, die möglichst      6.3 Es sollen vornehmlich lokale Gruppen gefördert wer­
    zentral liegen, leicht zugänglich sind und in denen sich         den. Dies hat der Träger in seinem Projektkonzept dar­
    alle Bevölkerungsgruppen wohl fühlen können. Sie sind            zulegen.
    möglichst barrierefrei.
                                                                 6.4 Die Maßnahmen werden grundsätzlich in Gemeinden
•   Soziale Orte beruhen nach Möglichkeit auf lokalen Ini­           mit weniger als 40 000 Einwohnerinnen und Einwohnern
    tiativen der Zivilgesellschaft.                                  durchgeführt oder weisen einen konkreten bedarfs­
                                                                     orientierten Stadtteilbezug auf. Dieser Stadtteilbezug
•   Soziale Orte ermöglichen Austausch und Begegnung                 ist im Projektkonzept zu beschreiben. Die Förderung
    von:                                                             erfolgt schwerpunktmäßig in entwicklungsbedürftigen
    o    Menschen unterschiedlichen Alters                           Bereichen, das heißt Räumen, die durch sozialstruktu­
    o    Menschen unterschiedlicher Herkunft                         relle Belastungen, infrastrukturelle oder städtebauliche
    o    Menschen unterschiedlicher sozialer und familiärer          Defizite gekennzeichnet sind.
         Hintergründe.
                                                                 6.5 Es können nur Maßnahmen gefördert werden, für die
•   Soziale Orte arbeiten vernetzt, zielgruppen- und the-            keine Förderung nach anderen Programmen des Frei­
    menübergreifend, sie arbeiten mit einem integrierten             staates Sachsen beantragt werden kann. Besteht für die
    Ansatz in der Gemeinde bzw. im Quartier.                         zu fördernden Maßnahmen auch eine Förderung durch
                                                                     Programme des Bundes oder der Europäischen Union
•   Soziale Orte sind an den lokalen, gemeinwesenorien­              (EU), erfolgt die Förderung nach dieser Richtlinie grund­
    tierten Erfordernissen ausgerichtet.                             sätzlich nachrangig.

•   Soziale Orte fungieren als Plattform für bürgerschaftli-     6.6 Die Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf
    ches Engagement. Sie aktivieren Bürgerinnen und Bür­             dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grund­
    ger für gemeinschaftliche Beteiligung am lokalen Ge­             ordnung stehen und haben eine den Zielen des Grund­
    meinwesen. Sie fördern einen partizipativen Ansatz und           gesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten, siehe FRL
    stoßen Prozesse an, um gemeinsam mit Netzwerken                  Orte, Teil 1, Ziffer IV.
    und Kooperationen die Attraktivität des lokalen Raums
    zu steigern.
                                                                 7.   Laufzeit
•   Soziale Orte aktivieren Bürgerinnen und Bürger durch
    gezieltes und professionelles Ehrenamtsmanagement,                Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis
    Öffentlichkeitsarbeit oder auch direkte Ansprache im         zu drei Jahren bewilligt werden. Eine einmalige Verlänge­
    Gemeinwesen.                                                 rung um bis zu zwei Jahre bis längstens 31. Dezember 2024
                                                                 ist auf Antrag möglich.
•   Soziale Orte sind in lokale oder auch regionale Netz­
    werke und Kooperationen eingebunden und/oder er­
    neuern, festigen bestehende, oder schaffen neue Netz­
    werke und stabilisieren diese.

                                                                                                                           879
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8. Art, Höhe und Umfang der Förderung                                  tionen der Sozialen Orte einzugehen und zu beschrei­
                                                                       ben, welche Funktionen mit welchem Ergebnis erfüllt
8.1 Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung                und welche Funktionen aus welchen Gründen weniger
    als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses ge­               umfassend erfüllt werden können. Es ist die Entwick­
    währt.                                                             lung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort zu
                                                                       beschreiben, insbesondere im Hinblick auf qualitative
8.2 Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und                 Veränderungen, die sich aus dem Wirken der neu ge­
    Sachausgaben sowie Investitionen, siehe 8.4.                       schaffenen Sozialen Orte ergeben haben.

8.3 Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwen­         9.2 Diese qualitativen Angaben sollen durch quantitative
    dungsfähigen Ausgaben. In der Regel soll ein Eigenan­           Daten unterlegt werden. Dafür sind Zahlen zu Nutze­
    teil eingebracht werden.                                        rinnen und Nutzern, durchgeführten Aktivitäten (Kurse,
    In detailliert begründeten Ausnahmefällen ist eine För­         regelmäßige Angebote, Veranstaltungen), bestehenden
    derung bis zu 100 Prozent möglich. Hierfür hat der              beziehungsweise durch die Sozialen Orte aufgebauten
    Zuwendungsempfänger nachzuweisen, dass die Er­                  Kooperationen und Netzwerken sowie deren jeweiligen
    bringung des Eigenanteils wegen fehlender Eigenmittel           Reichweiten (lokal, landkreisweit, überregional) aufzu­
    unmöglich und die Erbringung von unbaren Leistungen             führen. Außerdem soll die Größe der genutzten Räum­
    unzumutbar ist.                                                 lichkeiten, die Anzahl der neu geschaffenen Stellen so­
    Der Eigenanteil im Projekt kann durch projektbezogene           wie die Anzahl der kurzfristig wie auch der regelmäßig
    unbare Leistungen des Zuwendungsempfängers er­                  ehrenamtlich Engagierten angegeben werden.
    bracht werden. Diese können als Arbeitsleistungen in
    Form von unbezahlten freiwilligen Arbeitsstunden erfol­          Seitens des Staatsministeriums für Soziales und Ge­
    gen; die Stundenbewertung entspricht der Höhe des je­       sellschaftlichen Zusammenhalt wird ein landesweiter Erfah­
    weils gültigen Mindestlohns, vergleiche FRL Orte Teil 2,    rungsaustausch der Träger der Sozialen Orte zur Qualitätssi­
    Buchstabe A, Ziffer V Absatz 5. Der Wert der unbaren        cherung der Arbeit in den Projekten und zum gegenseitigen
    Leistungen darf 5 000 Euro pro Projekt nicht überstei­      Austausch angestrebt.
    gen.
    Die unbaren Leistungen müssen in der späteren Antrag­
    stellung im zweiten Verfahrensschritt konkret geplant       10. Verfahren
    werden, so dass bereits bei Antragstellung ersichtlich
    wird, welche Leistungen im Rahmen des Projektes kon­             Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftli­
    kret erbracht werden sollen.                                chen Zusammenhalt fordert Initiativen, Gruppen oder Träger
    Ziel der Sozialen Orte ist die Aktivierung der lokalen      auf, ihr Interesse an einer Förderung nach der FRL Orte für
    Bevölkerung, so dass gerade der Beitrag der lokalen         den Programmteil 2, Landesprogramm A: Soziale Orte mit­
    Gemeinschaft durch Eigenleistungen das Engagement           tels eines Projektkonzeptes zu bekunden.
    für den Ort zeigt. Die Träger können im Hinblick auf
    die Akquise von möglichen Kofinanzierungen von der          10.1       Die Interessenbekundung auf der Grundlage die­
    Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) beraten                      ser Bekanntmachung ist bei der SAB als Bewilli­
    werden.                                                                gungsbehörde
                                                                                        bis zum 9. August 2021
8.4 Investitionen können gefördert werden, wenn sie zur                    vollständig und von der zeichnungsbefugten Per­
    Gestaltung des Sozialen Ortes zwingend notwendig                       son unterschrieben elektronisch (bevorzugt) an
    sind. Darüber entscheidet die Bewilligungsbehörde im                   folgende Mail-Adresse: soziales@sab.sachsen.de
    Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales                    oder per Post an:
    und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zuwendungsfä­                     Sächsische Aufbaubank - Förderbank
    hig sind grundsätzlich Instandsetzung, Modernisierung                  Pirnaische Straße 9
    und Erneuerung (Umbau beziehungsweise Ausbau)                          01069 Dresden, einzureichen.
    von vorhandenen, gegebenenfalls vorher un- oder un­
    tergenutzten Bestandsgebäuden. Die notwendige Aus­                     Ein verspäteter Eingang der Interessenbekundung
    stattung der Gebäude, soweit sie für den Betrieb eines                 führt zum Ausschluss aus dem Interessenbekun­
    Sozialen Ortes erforderlich ist, ist ebenfalls zuwen­                  dungsverfahren. Eine Beteiligung an späteren
    dungsfähig. Investitionen sind nachrangig zu den Per­                  erneuten Aufrufen zu einer Interessenbekundung
    sonal- und Sachkosten und nur bis zu einer Höhe von                    bleibt möglich. Individuelle Fristverlängerungen
    maximal 50 000 Euro je Maßnahme zuwendungsfähig.                       oder das Nachreichen von Unterlagen (Ausnahme:
                                                                           Unterstützungsschreiben der Kommune, siehe
                                                                           Nummer 10.5.6.4) sind ausgeschlossen.
9. Evaluation und Erfolgskontrolle
                                                                           Als Ansprechpartnerin für Rückfragen steht Ihnen
     Sozialer Zusammenhalt ist ein komplexes Phänomen,                     bei der SAB Frau Winkler unter der oben genann­
das sich einer rein quantifizierenden Beurteilung entzieht.                ten Mailadresse oder folgender Telefonnummer zur
Ziel des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaft­                 Verfügung: 0351 4910 5457.
lichen Zusammenhalt ist es, die mittel- und langfristige Wir­
kung der Förderung zu erheben. Dafür wird die Entwicklung       10.2       Die Interessenbekundung ist formlos einzureichen.
der geförderten Maßnahmen dokumentiert („Wirkungsdoku-                     Es sind ein Projektkonzept sowie ein grober Aus­
mentation") und hinsichtlich ihrer Potentiale auf Basis der                gaben- und Finanzierungsplan als Anlage beizufü­
durch die Träger vorgelegten Dokumentationen evaluiert.                    gen.

9.1 Die Träger der Projekte legen der Bewiiligungsbehörde       10.3       Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung
    jährlich einen Zwischenverwendungsnachweis vor, der                    von Zuwendungen. Die Auswahl der Projektträger
    einen wirkungsorientierten Sachbericht enthalten soll.                 erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen
    In den Sachberichten ist auf die oben genannten Funk­                  Haushaltsmittel.

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8. Juli 2021                                               Nr. 27                                    Sächsisches Amtsblatt

10.4      Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in              dere die folgenden Mindestanforderungen (Num­
          einem zweistufigen Auswahlverfahren. Die im ers­               mer 10.5.6.1. bis 10.5.6.4.) darzustellen:
          ten Schritt eingereichten Projektkonzepte werden
          bewertet. Auf Basis dieser Bewertung erfolgt eine     10.5.6.1 Austausch, Begegnung und Angebote
          Aufforderung an die ausgewählten Maßnahmen-                    Die angedachten Angebote des Ortes, wie Frei­
          träger, in einem zweiten Schritt einen formalen                zeitkurse oder Veranstaltungen sowie die Formen
          Antrag bei der SAB einzureichen. Mit Aufforderung              und Aktivitäten für Begegnung und Austausch
          zur Antragstellung wird eine Frist genannt, bis zu             der Menschen unterschiedlichen Alters, Herkunft
          der der Antrag einzureichen ist. Sofern noch kein              oder familiärer oder sozialer Hintergründe sind zu
          unterstützendes Schreiben der Kommune (siehe                   beschreiben.
          Nummer 10.5.6.4) vorliegt, ist den kommunalen
          Behörden vor der Entscheidung über den Antrag         10.5.6.2 Aktivierung, Engagement und Partizipation
          Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu                 Anknüpfend an eventuell bereits vorhandene Ini­
          geben.                                                         tiativen ist darzulegen, wie die Bürgerinnen und
                                                                         Bürger der Gemeinde durch den Sozialen Ort zu
10.5     Die Interessenbekundung inklusive Projektkonzept,               aktivieren sind, welche partizipativen Prozesse
         zuzüglich Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie                 innerhalb des Projektes, aber auch für das Gemein­
         Anlagen sollen nicht länger als zehn Seiten sein                wesen geplant sind. Die angestrebte Förderung
         und sind übersichtlich anhand der nachfolgend ge­               des bürgerschaftlichen Engagements ist auszu­
         nannten Punkte zu strukturieren. Es werden klare,               führen. Die Ausgangslage des bürgerschaftlichen
         aussagekräftige und konkrete Ausführungen zur                   Engagements vor Ort sollte beschrieben werden.
         geplanten Projektumsetzung erwartet.
                                                               10.5.6.3 Ehrenamtsmanagement und Ansprache der Bür­
10.5.1   Darstellung des Trägers                                        gerinnen und Bürger
         Kurzdarstellung des Trägers (unter anderem                     Der Träger hat die Methoden der Ansprache der
         Name, Adresse, Rechtsform, Gründungsjahr,                      Bürgerinnen und Bürger sowie das Ehrenamtsma­
         Arbeitsschwerpunkte)                                           nagement zu beschreiben. Hierbei sind auch kurze
                                                                        Angaben zur Öffentlichkeitsarbeit des Sozialen
10.5.2   Erfahrungen und Kompetenz des Trägers                          Ortes anzufügen.
         •   Erfahrungen im Bereich der Gemeinwesenar­
             beit, der generationenübergreifenden Arbeit       10.5.6.4 Netzwerke, Kooperationen und Unterstützung
             oder im Bereich der Bürgerbeteiligung und                  durch die Kommune
             Partizipation                                              Im Projektkonzept ist eine Situationsanalyse der
         •   Bisherige Erfahrungen des Trägers bei der                  bisher vorhandenen Träger und Netzwerke sowie
             Umsetzung von Förderprojekten                              die bisherige lokale Einbettung des Trägers dar­
         ■   Darstellung der in der Richtlinie genannten lo­            zustellen. Ergänzend sind die Kooperationen mit
             kalen Verankerung                                          bestehenden Regelangeboten zu erläutern. Die
                                                                        geplanten, gegebenenfalls neu aufzubauenden
10.5.3   Beschreibung der lokalen Gegebenheiten                         Netzwerkstrukturen oder Kooperationen sollen
         Kurze Situationsanalyse mit Beschreibung der                   aussagekräftig beschrieben werden.
         vorhandenen Defizite, aber auch der lokalen Res­               Um die Unterstützung durch die Kommune dar­
         sourcen sowie der aussagekräftigen Analyse des                 zulegen, sollte ein unterstützendes Schreiben der
         Bedarfes an einem Sozialen Ort.                                Kommune mit eingereicht werden, beziehungs­
                                                                        weise kann nachgereicht werden.
10.5.4   Angaben zum Projektort
         •   Ist-Zustand in der Gemeinde sowie der ge­         10.5.7    Personal
             plante Standort                                             Anzahl sowie Qualifikation und Kompetenzen des
         •   Beschreibung der vorgesehenen Räumlichkei­                  für den Einsatz im Projekt geplanten Personals
            ten (Alt-/Neubau, Bestandsgebäude, Größe,                    sind zu beschreiben.
            Anzahl Räume) im Hinblick auf die vorgese­
             hene Nutzung                                      10.5.8    Zeitplan
         •   Beschreibung des Ist- sowie des Soll-Zustan­                Ein grober Zeitplan mit geplanten Etappenzielen ist
            des des Gebäudes und der daraus abgeleitete                  zu erstellen.
             Investitionsbedarf
         •   Erläuterung der geplanten Baumaßnahmen            10.5.9    Nachhaltigkeit
         •   Eigentumsverhältnisse der vorgesehenen                      Erläuterung, wie die Nachhaltigkeit, das heißt eine
             Räumlichkeiten/Gebäude                                      mögliche Finanzierung nach Auslaufen der Förde­
                                                                         rung, gesichert werden kann.
10.5.5   Gesamtzielsetzung des Projektes
         Die Ziele, die der Träger mit dem Aufbau eines        10.5.10   Ausgaben-und Finanzierungsplan
         Sozialen Ortes erreichen möchte, sind darzulegen.               Grobe Darstellung der Gesamtausgaben geglie­
         Daraus soll die Gemeinwesenorientierung der Ziel­               dert nach geplanten Personal-, Sach- sowie
         setzung und die Ausrichtung an den lokalen Bedar-               Investitionskosten je Jahr.
         fen deutlich werden.                                            Gegebenenfalls geplante Investitionskosten sind
                                                                         zu untergliedern, so dass erkennbar ist, welche
10.5.6   Projektinhalt                                                   Baumaßnahmen anfallen, siehe Nummer 8.4.
         Beschreibung der geplanten Aktivitäten und Dar­                 Der Eigenanteil ist inklusive gegebenenfalls
         stellung, welche der unter Nummer 5 genannten                   geplanter unbarer Leistungen (Art und Höhe) dar­
         Kriterien Sozialer Orte in welcher Art und Weise                zustellen.
         umgesetzt werden sollen. Darunter sind insbeson­

                                                                                                                        881
Sächsisches Amtsblatt                                    Nr. 27                                                8. Juli 2021

10.6     Kriterien der Gewichtung                                      •   Aussagen zum Ort           entsprechend Num­
         Für eine bessere Vergleichbarkeit werden Kriterien                mer 10.5.3 und 10.5.4.               10 Prozent
         zur Gewichtung festgelegt. Diese sind wie folgt
         bemessen:                                                     •   Eignung Träger sowie Personal und Angemes­
                                                                           senheit Finanzierungskonzept entsprechend
         •   Fachliche Qualität des Projektes entsprechend                 Nummer 10.5.2., 10.5.7., 10.5.8.und 10.5.10.
             Nummer 10.5.5., 10.5.6. 10.5.9. beziehungs­                                                    30 Prozent
             weise Bezug nehmend auf die in Nummer 5
             genannten Kriterien                60 Prozent            Für die Förderentscheidung wird darüber hinaus
                                                                      auch die regionale Verteilung der Projekte sowie
                                                                      die angestrebte Trägervielfalt berücksichtigt.

Dresden, den 22. Juni 2021

                     Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
                                                     Sebastian Vogel
                                                     Abteilungsleiter

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