Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über einen Aufruf zur Interessenbekundung zur ...
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Sächsisches Amtsblatt Nr. 27 8. Juli 2021 Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über einen Aufruf zur Interessenbekundung zur Förderung von Sozialen Orten nach der FRL Orte Vom 22. Juni 2021 1. Vorbemerkung Arbeitsplätzen zeitlich stark gefordert sind. Die Menschen verlieren das Gefühl, etwas ausrichten zu können. Im Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 „Gemeinsam für Sachsen" wurde vereinbart, Soziale Orte und Orte der De In städtischen benachteiligten Quartieren belasten mokratie zu etablieren. soziale Problemlagen den Zusammenhalt und lassen den Bewohnerinnen und Bewohnern zu wenig Ressourcen für Ziele sind vor allem die Stärkung des Gemeinwesens lebendiges bürgerschaftliches Engagement. und der Demokratiearbeit sowie die Förderung des gesell schaftlichen Zusammenhalts. Die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Förderung von Orten der sozialen Begegnung und des Wegen des Sachzusammenhangs und der gemeinsa Engagements, das heißt von sogenannten „Sozialen Orten", men Zielrichtung erschien es sinnvoll, die beiden Vorhaben ist deshalb dringend geboten. in einer gemeinsamen Richtlinie zu bündeln. Soziale Orte sollen den gesellschaftlichen Zusammen 3, Ziele der Förderung halt stärken, indem sie im öffentlichen kommunalen Raum Orte der Begegnung, der Kommunikation und der sozia Ziel der Zuwendung ist die Stärkung des lokalen Ge len Dienstleistung etablieren (vergleiche Koalitionsvertrag meinwesens. Der Schwerpunkt liegt auf entwicklungsbe S. 92). dürftigen Räumen, vor allem im ländlichen Bereich, aber auch benachteiligte' Quartiere in Städten werden gefördert. Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaft Durch die Zuwendung können vornehmlich lokale Gruppen lichen Zusammenhalt ruft mit dieser Bekanntmachung zur darin unterstützt werden, Orte der Begegnung und des Interessenbekundung nur für den Richtlinienteil 2, Teil A: Austausches zu etablieren. Mit der Schaffung von Sozialen Landesprogramm Soziale Orte, der FRL Orte vom 22. Juni Orten soll vorhandenes bürgerschaftliches Engagement ge 2021, (SächsABI. S. 874) auf. stärkt und stabilisiert werden. Für den Teil B: Landesprogramm Orte der Demokratie Es wird der Aufbau Sozialer Orte, aber auch die Erwei erfolgt eine Bekanntmachung durch das Staatsministerium terung bereits bestehender Orte angestrebt, zum Beispiel der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. die Nutzung eines Dorfgemeinschaftshauses als Ort des Gemeinwesens. 2. Anlass der Förderung Soziale Orte werten vor allem den ländlichen Raum mit all seinen Facetten auf und dienen damit dem Bemühen um Der demografische Wandel zeigt in Sachsen massive gleichwertige Lebensverhältnisse. Durch vernetzte, inte Auswirkungen, insbesondere im ländlichen Raum. Demge griert angebotene Leistungen der Daseinsfürsorge soll die genüber zeigt sich in den städtischen Zentren Sachsens, Lebensqualität verbessert werden. insbesondere in Leipzig und Dresden, eine zunehmende urbane Segregation zwischen begehrten Wohnlagen und In benachteiligten städtischen Gebieten sollen durch benachteiligten Quartieren. Soziale Orte die Menschen unterstützt werden, sich mit ih ren Ressourcen für das Gemeinwesen einzubringen. In der Fläche sorgen Abwanderung und demografische Entwicklung zu einer stetigen Verringerung sowohl der öf Diese Orte sollen in möglichst zentraler öffentlicher fentlichen als auch der sozialen und wirtschaftlichen Infra Lage und möglichst barrierefrei geschaffen werden. Für alle struktur. Zurück bleiben überwiegend ältere Menschen, es Bevölkerungsgruppen soll der Zugang niedrigschwellig sein. fehlen die Familien und die aktiven jungen Erwachsenen. Zentrale Orte des sozialen Miteinanders im ländlichen 4. Gegenstand der Förderung Raum, wie Geschäfte, Gaststätten oder Kirchen, sind ver waist. Ohne Orte der (zufälligen) Begegnung nimmt kurzfris 4.1 Die Förderung erfolgt nach Teil 2, Landesprogramm A tig der Austausch innerhalb der Dorfgemeinschaft ab. Lang „Soziale Orte" der FRL Orte vom 22. Juni 2021. Aus fristig wird damit der innere Zusammenhalt und die Vitalität schlaggebend für die Förderung sind die Regelungen der Gemeinde geschwächt. Damit kann das vorhandene der FRL Orte. Für weitere Einzelheiten zur Förderung Potenzial für bürgerschaftliches Engagement nicht ausge siehe die gleichzeitig veröffentlichte FRL Orte. schöpft werden. Zivilgesellschaftliche Strukturen wie Vereine oder Kirch Der Begriff der Benachteiligung bezieht sich vor allem auf soziale gemeinden verlieren Nachwuchs und engagierte Mitglieder, Indikatoren wie zum Beispiel den Anteil der Bezieher von Leistun auch, weil Berufstätige durch lange Pendelwege zu ihren gen nach SGB II. 878
8. Juli 2021 Nr. 27 Sächsisches Amtsblatt 4.2 Die Förderung kann den Aufbau, die Sicherung, Erwei • Soziale Orte binden lokale Partner aus Zivilgesellschaft, terung oder Fortführung bestehender oder neuer Sozia Wirtschaft und Verwaltung ein. Dies eröffnet Möglich ler Orte beinhalten. Darüber hinaus ist der Betrieb der keiten für neuartige Akteurskonstellationen. Orte zu finanzieren. Dabei werden vorrangig Personal- und Sachkosten übernommen, siehe Nummer 8. • Soziale Orte werden von der lokalen Verwaltung der Kommune unterstützt und kooperieren mit ihr. 4.3 Die Förderung von Investitionen mittels dieser Richtlinie soll nurdazu dienen, vorhandene Gebäude so zu ertüch • Soziale Orte nehmen für die Förderung bürgerschaft- tigen, dass der Betrieb eines Sozialen Ortes ermöglicht lichen Engagements auch die sozialen Medien in den wird. Investitionskosten sind nur insoweit förderfähig, Blick. wie sie für die Maßnahme unbedingt erforderlich sind, siehe Nummer 8. • Soziale Orte stellen ihre Räumlichkeiten nach Möglich keit auch anderen Nutzergruppen, lokalen Vereinen 4.4 Mit den Orten der Demokratie soll eine enge Vernetzung oder Initiativen zur selbstorganisierten Nutzung zur Ver und Kooperation sichergestellt werden, wo immer dies fügung. Sie stehen auch als Orte für soziale Dienstleis möglich ist. tungen zur Verfügung. 5. Inhaltliche Kriterien für Soziale Orte 6. Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraus setzungen Unter ihrem Dach vereinen Soziale Orte verschiedene Funktionen. Da Soziale Orte möglichst breit aufgestellt sein 6.1 Zuwendungsempfänger können gemeinnützige Vereine, sollten, ist es anzustreben, möglichst viele dieser Funktionen Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juris abzudecken. Je umfassender ein Sozialer Ort diesen Merk tische Personen des Privatrechts sind, oder juristische malskatalog umsetzen kann, desto stärker wird die Priorisie- Personen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kom rung für diesen Ort ausfallen. munen, sein. • Soziale Orte entstehen vorrangig im ländlichen öffentli 6.2 Förderfähig sind Maßnahmen, die im Freistaat Sachsen chen Raum oder weisen einen konkreten Stadtteilbezug durchgeführt werden. Der Träger muss im Freistaat an auf. sässig sein und seine lokale Verankerung darstellen. • Soziale Orte entstehen in Räumlichkeiten, die möglichst 6.3 Es sollen vornehmlich lokale Gruppen gefördert wer zentral liegen, leicht zugänglich sind und in denen sich den. Dies hat der Träger in seinem Projektkonzept dar alle Bevölkerungsgruppen wohl fühlen können. Sie sind zulegen. möglichst barrierefrei. 6.4 Die Maßnahmen werden grundsätzlich in Gemeinden • Soziale Orte beruhen nach Möglichkeit auf lokalen Ini mit weniger als 40 000 Einwohnerinnen und Einwohnern tiativen der Zivilgesellschaft. durchgeführt oder weisen einen konkreten bedarfs orientierten Stadtteilbezug auf. Dieser Stadtteilbezug • Soziale Orte ermöglichen Austausch und Begegnung ist im Projektkonzept zu beschreiben. Die Förderung von: erfolgt schwerpunktmäßig in entwicklungsbedürftigen o Menschen unterschiedlichen Alters Bereichen, das heißt Räumen, die durch sozialstruktu o Menschen unterschiedlicher Herkunft relle Belastungen, infrastrukturelle oder städtebauliche o Menschen unterschiedlicher sozialer und familiärer Defizite gekennzeichnet sind. Hintergründe. 6.5 Es können nur Maßnahmen gefördert werden, für die • Soziale Orte arbeiten vernetzt, zielgruppen- und the- keine Förderung nach anderen Programmen des Frei menübergreifend, sie arbeiten mit einem integrierten staates Sachsen beantragt werden kann. Besteht für die Ansatz in der Gemeinde bzw. im Quartier. zu fördernden Maßnahmen auch eine Förderung durch Programme des Bundes oder der Europäischen Union • Soziale Orte sind an den lokalen, gemeinwesenorien (EU), erfolgt die Förderung nach dieser Richtlinie grund tierten Erfordernissen ausgerichtet. sätzlich nachrangig. • Soziale Orte fungieren als Plattform für bürgerschaftli- 6.6 Die Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf ches Engagement. Sie aktivieren Bürgerinnen und Bür dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grund ger für gemeinschaftliche Beteiligung am lokalen Ge ordnung stehen und haben eine den Zielen des Grund meinwesen. Sie fördern einen partizipativen Ansatz und gesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten, siehe FRL stoßen Prozesse an, um gemeinsam mit Netzwerken Orte, Teil 1, Ziffer IV. und Kooperationen die Attraktivität des lokalen Raums zu steigern. 7. Laufzeit • Soziale Orte aktivieren Bürgerinnen und Bürger durch gezieltes und professionelles Ehrenamtsmanagement, Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis Öffentlichkeitsarbeit oder auch direkte Ansprache im zu drei Jahren bewilligt werden. Eine einmalige Verlänge Gemeinwesen. rung um bis zu zwei Jahre bis längstens 31. Dezember 2024 ist auf Antrag möglich. • Soziale Orte sind in lokale oder auch regionale Netz werke und Kooperationen eingebunden und/oder er neuern, festigen bestehende, oder schaffen neue Netz werke und stabilisieren diese. 879
Sächsisches Amtsblatt Nr. 27 8. Juli 2021 8. Art, Höhe und Umfang der Förderung tionen der Sozialen Orte einzugehen und zu beschrei ben, welche Funktionen mit welchem Ergebnis erfüllt 8.1 Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung und welche Funktionen aus welchen Gründen weniger als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses ge umfassend erfüllt werden können. Es ist die Entwick währt. lung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort zu beschreiben, insbesondere im Hinblick auf qualitative 8.2 Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Veränderungen, die sich aus dem Wirken der neu ge Sachausgaben sowie Investitionen, siehe 8.4. schaffenen Sozialen Orte ergeben haben. 8.3 Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwen 9.2 Diese qualitativen Angaben sollen durch quantitative dungsfähigen Ausgaben. In der Regel soll ein Eigenan Daten unterlegt werden. Dafür sind Zahlen zu Nutze teil eingebracht werden. rinnen und Nutzern, durchgeführten Aktivitäten (Kurse, In detailliert begründeten Ausnahmefällen ist eine För regelmäßige Angebote, Veranstaltungen), bestehenden derung bis zu 100 Prozent möglich. Hierfür hat der beziehungsweise durch die Sozialen Orte aufgebauten Zuwendungsempfänger nachzuweisen, dass die Er Kooperationen und Netzwerken sowie deren jeweiligen bringung des Eigenanteils wegen fehlender Eigenmittel Reichweiten (lokal, landkreisweit, überregional) aufzu unmöglich und die Erbringung von unbaren Leistungen führen. Außerdem soll die Größe der genutzten Räum unzumutbar ist. lichkeiten, die Anzahl der neu geschaffenen Stellen so Der Eigenanteil im Projekt kann durch projektbezogene wie die Anzahl der kurzfristig wie auch der regelmäßig unbare Leistungen des Zuwendungsempfängers er ehrenamtlich Engagierten angegeben werden. bracht werden. Diese können als Arbeitsleistungen in Form von unbezahlten freiwilligen Arbeitsstunden erfol Seitens des Staatsministeriums für Soziales und Ge gen; die Stundenbewertung entspricht der Höhe des je sellschaftlichen Zusammenhalt wird ein landesweiter Erfah weils gültigen Mindestlohns, vergleiche FRL Orte Teil 2, rungsaustausch der Träger der Sozialen Orte zur Qualitätssi Buchstabe A, Ziffer V Absatz 5. Der Wert der unbaren cherung der Arbeit in den Projekten und zum gegenseitigen Leistungen darf 5 000 Euro pro Projekt nicht überstei Austausch angestrebt. gen. Die unbaren Leistungen müssen in der späteren Antrag stellung im zweiten Verfahrensschritt konkret geplant 10. Verfahren werden, so dass bereits bei Antragstellung ersichtlich wird, welche Leistungen im Rahmen des Projektes kon Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftli kret erbracht werden sollen. chen Zusammenhalt fordert Initiativen, Gruppen oder Träger Ziel der Sozialen Orte ist die Aktivierung der lokalen auf, ihr Interesse an einer Förderung nach der FRL Orte für Bevölkerung, so dass gerade der Beitrag der lokalen den Programmteil 2, Landesprogramm A: Soziale Orte mit Gemeinschaft durch Eigenleistungen das Engagement tels eines Projektkonzeptes zu bekunden. für den Ort zeigt. Die Träger können im Hinblick auf die Akquise von möglichen Kofinanzierungen von der 10.1 Die Interessenbekundung auf der Grundlage die Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) beraten ser Bekanntmachung ist bei der SAB als Bewilli werden. gungsbehörde bis zum 9. August 2021 8.4 Investitionen können gefördert werden, wenn sie zur vollständig und von der zeichnungsbefugten Per Gestaltung des Sozialen Ortes zwingend notwendig son unterschrieben elektronisch (bevorzugt) an sind. Darüber entscheidet die Bewilligungsbehörde im folgende Mail-Adresse: soziales@sab.sachsen.de Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales oder per Post an: und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zuwendungsfä Sächsische Aufbaubank - Förderbank hig sind grundsätzlich Instandsetzung, Modernisierung Pirnaische Straße 9 und Erneuerung (Umbau beziehungsweise Ausbau) 01069 Dresden, einzureichen. von vorhandenen, gegebenenfalls vorher un- oder un tergenutzten Bestandsgebäuden. Die notwendige Aus Ein verspäteter Eingang der Interessenbekundung stattung der Gebäude, soweit sie für den Betrieb eines führt zum Ausschluss aus dem Interessenbekun Sozialen Ortes erforderlich ist, ist ebenfalls zuwen dungsverfahren. Eine Beteiligung an späteren dungsfähig. Investitionen sind nachrangig zu den Per erneuten Aufrufen zu einer Interessenbekundung sonal- und Sachkosten und nur bis zu einer Höhe von bleibt möglich. Individuelle Fristverlängerungen maximal 50 000 Euro je Maßnahme zuwendungsfähig. oder das Nachreichen von Unterlagen (Ausnahme: Unterstützungsschreiben der Kommune, siehe Nummer 10.5.6.4) sind ausgeschlossen. 9. Evaluation und Erfolgskontrolle Als Ansprechpartnerin für Rückfragen steht Ihnen Sozialer Zusammenhalt ist ein komplexes Phänomen, bei der SAB Frau Winkler unter der oben genann das sich einer rein quantifizierenden Beurteilung entzieht. ten Mailadresse oder folgender Telefonnummer zur Ziel des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaft Verfügung: 0351 4910 5457. lichen Zusammenhalt ist es, die mittel- und langfristige Wir kung der Förderung zu erheben. Dafür wird die Entwicklung 10.2 Die Interessenbekundung ist formlos einzureichen. der geförderten Maßnahmen dokumentiert („Wirkungsdoku- Es sind ein Projektkonzept sowie ein grober Aus mentation") und hinsichtlich ihrer Potentiale auf Basis der gaben- und Finanzierungsplan als Anlage beizufü durch die Träger vorgelegten Dokumentationen evaluiert. gen. 9.1 Die Träger der Projekte legen der Bewiiligungsbehörde 10.3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung jährlich einen Zwischenverwendungsnachweis vor, der von Zuwendungen. Die Auswahl der Projektträger einen wirkungsorientierten Sachbericht enthalten soll. erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen In den Sachberichten ist auf die oben genannten Funk Haushaltsmittel. 880
8. Juli 2021 Nr. 27 Sächsisches Amtsblatt 10.4 Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in dere die folgenden Mindestanforderungen (Num einem zweistufigen Auswahlverfahren. Die im ers mer 10.5.6.1. bis 10.5.6.4.) darzustellen: ten Schritt eingereichten Projektkonzepte werden bewertet. Auf Basis dieser Bewertung erfolgt eine 10.5.6.1 Austausch, Begegnung und Angebote Aufforderung an die ausgewählten Maßnahmen- Die angedachten Angebote des Ortes, wie Frei träger, in einem zweiten Schritt einen formalen zeitkurse oder Veranstaltungen sowie die Formen Antrag bei der SAB einzureichen. Mit Aufforderung und Aktivitäten für Begegnung und Austausch zur Antragstellung wird eine Frist genannt, bis zu der Menschen unterschiedlichen Alters, Herkunft der der Antrag einzureichen ist. Sofern noch kein oder familiärer oder sozialer Hintergründe sind zu unterstützendes Schreiben der Kommune (siehe beschreiben. Nummer 10.5.6.4) vorliegt, ist den kommunalen Behörden vor der Entscheidung über den Antrag 10.5.6.2 Aktivierung, Engagement und Partizipation Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Anknüpfend an eventuell bereits vorhandene Ini geben. tiativen ist darzulegen, wie die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde durch den Sozialen Ort zu 10.5 Die Interessenbekundung inklusive Projektkonzept, aktivieren sind, welche partizipativen Prozesse zuzüglich Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie innerhalb des Projektes, aber auch für das Gemein Anlagen sollen nicht länger als zehn Seiten sein wesen geplant sind. Die angestrebte Förderung und sind übersichtlich anhand der nachfolgend ge des bürgerschaftlichen Engagements ist auszu nannten Punkte zu strukturieren. Es werden klare, führen. Die Ausgangslage des bürgerschaftlichen aussagekräftige und konkrete Ausführungen zur Engagements vor Ort sollte beschrieben werden. geplanten Projektumsetzung erwartet. 10.5.6.3 Ehrenamtsmanagement und Ansprache der Bür 10.5.1 Darstellung des Trägers gerinnen und Bürger Kurzdarstellung des Trägers (unter anderem Der Träger hat die Methoden der Ansprache der Name, Adresse, Rechtsform, Gründungsjahr, Bürgerinnen und Bürger sowie das Ehrenamtsma Arbeitsschwerpunkte) nagement zu beschreiben. Hierbei sind auch kurze Angaben zur Öffentlichkeitsarbeit des Sozialen 10.5.2 Erfahrungen und Kompetenz des Trägers Ortes anzufügen. • Erfahrungen im Bereich der Gemeinwesenar beit, der generationenübergreifenden Arbeit 10.5.6.4 Netzwerke, Kooperationen und Unterstützung oder im Bereich der Bürgerbeteiligung und durch die Kommune Partizipation Im Projektkonzept ist eine Situationsanalyse der • Bisherige Erfahrungen des Trägers bei der bisher vorhandenen Träger und Netzwerke sowie Umsetzung von Förderprojekten die bisherige lokale Einbettung des Trägers dar ■ Darstellung der in der Richtlinie genannten lo zustellen. Ergänzend sind die Kooperationen mit kalen Verankerung bestehenden Regelangeboten zu erläutern. Die geplanten, gegebenenfalls neu aufzubauenden 10.5.3 Beschreibung der lokalen Gegebenheiten Netzwerkstrukturen oder Kooperationen sollen Kurze Situationsanalyse mit Beschreibung der aussagekräftig beschrieben werden. vorhandenen Defizite, aber auch der lokalen Res Um die Unterstützung durch die Kommune dar sourcen sowie der aussagekräftigen Analyse des zulegen, sollte ein unterstützendes Schreiben der Bedarfes an einem Sozialen Ort. Kommune mit eingereicht werden, beziehungs weise kann nachgereicht werden. 10.5.4 Angaben zum Projektort • Ist-Zustand in der Gemeinde sowie der ge 10.5.7 Personal plante Standort Anzahl sowie Qualifikation und Kompetenzen des • Beschreibung der vorgesehenen Räumlichkei für den Einsatz im Projekt geplanten Personals ten (Alt-/Neubau, Bestandsgebäude, Größe, sind zu beschreiben. Anzahl Räume) im Hinblick auf die vorgese hene Nutzung 10.5.8 Zeitplan • Beschreibung des Ist- sowie des Soll-Zustan Ein grober Zeitplan mit geplanten Etappenzielen ist des des Gebäudes und der daraus abgeleitete zu erstellen. Investitionsbedarf • Erläuterung der geplanten Baumaßnahmen 10.5.9 Nachhaltigkeit • Eigentumsverhältnisse der vorgesehenen Erläuterung, wie die Nachhaltigkeit, das heißt eine Räumlichkeiten/Gebäude mögliche Finanzierung nach Auslaufen der Förde rung, gesichert werden kann. 10.5.5 Gesamtzielsetzung des Projektes Die Ziele, die der Träger mit dem Aufbau eines 10.5.10 Ausgaben-und Finanzierungsplan Sozialen Ortes erreichen möchte, sind darzulegen. Grobe Darstellung der Gesamtausgaben geglie Daraus soll die Gemeinwesenorientierung der Ziel dert nach geplanten Personal-, Sach- sowie setzung und die Ausrichtung an den lokalen Bedar- Investitionskosten je Jahr. fen deutlich werden. Gegebenenfalls geplante Investitionskosten sind zu untergliedern, so dass erkennbar ist, welche 10.5.6 Projektinhalt Baumaßnahmen anfallen, siehe Nummer 8.4. Beschreibung der geplanten Aktivitäten und Dar Der Eigenanteil ist inklusive gegebenenfalls stellung, welche der unter Nummer 5 genannten geplanter unbarer Leistungen (Art und Höhe) dar Kriterien Sozialer Orte in welcher Art und Weise zustellen. umgesetzt werden sollen. Darunter sind insbeson 881
Sächsisches Amtsblatt Nr. 27 8. Juli 2021 10.6 Kriterien der Gewichtung • Aussagen zum Ort entsprechend Num Für eine bessere Vergleichbarkeit werden Kriterien mer 10.5.3 und 10.5.4. 10 Prozent zur Gewichtung festgelegt. Diese sind wie folgt bemessen: • Eignung Träger sowie Personal und Angemes senheit Finanzierungskonzept entsprechend • Fachliche Qualität des Projektes entsprechend Nummer 10.5.2., 10.5.7., 10.5.8.und 10.5.10. Nummer 10.5.5., 10.5.6. 10.5.9. beziehungs 30 Prozent weise Bezug nehmend auf die in Nummer 5 genannten Kriterien 60 Prozent Für die Förderentscheidung wird darüber hinaus auch die regionale Verteilung der Projekte sowie die angestrebte Trägervielfalt berücksichtigt. Dresden, den 22. Juni 2021 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Sebastian Vogel Abteilungsleiter 882
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