Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln

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Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln
Leitfaden
Rückstandsmonitoring
Obst, Gemüse, Kartoffeln

                           Version: 0.01.2015rev02
                           (rev02 vom 03.08.2015)
                                 Status: • Freigabe
Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln
Inhaltsverzeichnis

1 Grundlegendes .......................................................................................... 3

1.1    Geltungsbereich ................................................................................................. 3
1.2    Verantwortlichkeiten .......................................................................................... 3

2 QS-Rückstandsdatenbank ......................................................................... 4

3 Jährliche Gesamtprobenzahl ..................................................................... 5

3.1    Stufe Erzeugung ................................................................................................. 5
3.2    Stufe Großhandel ................................................................................................ 5

4 Kontrollplan .............................................................................................. 5

5 Probenahme .............................................................................................. 5

5.1    Anforderungen an den Probenehmer .................................................................. 6
5.2    Probenahme auf der Stufe Erzeugung ................................................................ 7
5.3    Probenahme auf der Stufe Großhandel / Logistikzentren des
        Lebensmitteleinzelhandels ............................................................................... 7
5.4    Probenahmeprotokoll ......................................................................................... 7
5.5    Verpackung und Übersendung der Laborprobe ................................................... 7

6 Labore ....................................................................................................... 7

7 Überschreitungen/unzulässige Wirkstoffe .............................................. 10

7.1    Stufe Erzeugung (landwirtschaftlicher/gärtnerischer Betrieb) ......................... 10
7.2    Stufe Großhandel .............................................................................................. 11
7.3    Stufe Lebensmitteleinzelhandel ........................................................................ 11

8 Anerkennung bestehender Systeme ........................................................ 11

9 Definitionen ............................................................................................ 11

9.1    Zeichenerklärung .............................................................................................. 11
9.2    Begriffe und Definitionen .................................................................................. 12

10 Mitgeltende Unterlagen ........................................................................... 13

11 Anlagen ................................................................................................... 13

11.1   Anlage 1 Kontrollplan ....................................................................................... 13
11.2   Anlage 2 Probenahmeprotokoll......................................................................... 23
11.3   Anlage 3 Erfassungsbogen zur Anerkennung von Laboren ............................... 24
11.4   Anlage 4 Nitratbestimmung Vorgaben zu Probenahmeverfahren und
        Probenaufbereitung ........................................................................................ 27

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Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln
1     Grundlegendes
Alle Systempartner, die Pflanzenschutzmittel bzw. Nacherntebehandlungsmittel einsetzen, sind verpflich-
tet, die Höchstgehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen auf Lebensmitteln (EG Verordnung 396/2005)
des Produktions- und Bestimmungslandes bzw. analoge Bestimmungen einzuhalten.

Das Rückstandsmonitoring dient der Überwachung von QS-Waren auf die Einhaltung der geltenden Rück-
standshöchstgehalte (RHG)/Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel, Nacherntebehandlungsmittel, Wachs-
tumsregulatoren, Schadstoffe, Schwermetalle und Nitrat. Darüber hinaus wird auf die Verwendung von
für die Kultur nicht zugelassener Wirkstoffe kontrolliert. Ziel ist es, Ursachen von möglichen Überschrei-
tungen der Rückstandshöchstgehalte zu identifizieren und mittels geeigneter Maßnahmen im QS-System
zukünftig zu vermeiden.

Dieser Leitfaden beschreibt die einheitliche Vorgehensweise und gibt Vorgaben für die Umsetzung des
Rückstandsmonitorings zur ständigen Überwachung von QS-Waren auf allen Stufen. Die Überprüfung der
Rückstandssituation erfolgt dabei zum einen über die regelmäßigen Produktkontrollen bei den System-
partnern und im Rahmen des ständigen internen Kontrollsystems direkt durch QS.

Die Systempartner sind verpflichtet, am Rückstandsmonitoring teilzunehmen wie in den Leitfäden Erzeu-
gung Obst, Gemüse, Kartoffeln, QS-GAP Obst, Gemüse, Kartoffeln, Bündler Landwirtschaft/Erzeugung,
Großhandel/Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln und Lebensmitteleinzelhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln
beschrieben.

1.1 Geltungsbereich
    Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln, QS-GAP und Erzeuger, die auf Grundlage anerkannter Stan-
    dards am QS-System teilnehmen mit den Produktionsarten

       Obstanbau (Freiland/Geschützter Anbau)
       Gemüseanbau (Freiland/Geschützter Anbau)
       Speisekartoffelanbau
       Pflanzkartoffelanbau

    Bündler Landwirtschaft/Erzeugung
    Großhandel/Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln

       Großhandel mit Produkthandhabung
       Agenturen

    Die Vorgaben zur verpflichtenden Umsetzung des Rückstandsmonitorings sind für die verschiedenen
    Arten von Großhandelsunternehmen unterschiedlich. Eine genaue Definition ist im Leitfaden Groß-
    handel/Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln im Kriterium „Teilnahme am Rückstandsmonitoring“
    festgeschrieben.

    Lebensmitteleinzelhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln
    QS-anerkannte Labore Rückstandsmonitoring

1.2 Verantwortlichkeiten
Erzeuger/Bündler

Die Umsetzung des Rückstandsmonitorings für die Erzeugerbetriebe liegt in der Verantwortung des
Bündlers.

Werden alle QS-Waren eines Erzeugers oder einer Erzeugergruppe ausschließlich über ein Unternehmen
der Stufe Großhandel vermarktet (z.B. eG, Erzeugerorganisationen (EO)) und besteht hierüber eine ver-
tragliche Bindung, so kann der erforderliche Probenumfang auf der Stufe Erzeugung alternativ auch bei

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der Anlieferung an den Vertragspartner erfolgen. In diesem Fall addiert sich der erforderliche Probenum-
fang auf der Stufe der Erzeuger zu dem erforderlichen Probensoll aus der Stufe Großhandel.

Es besteht die Möglichkeit, Dritte (EOs, Labore, etc.) mit der Umsetzung des Rückstandsmonitorings zu
beauftragen.

Großhandel

Auf der Stufe Großhandel liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Systempartnern. Die im Kontrollplan
aufgeführten Vorgaben verstehen sich als Mindestanforderung. Im Rahmen der unternehmerischen Sorg-
faltspflicht und gesetzlichen Bestimmungen können ggf. häufigere Analysen auf bestimmte Paramater
erforderlich sein. Dies muss das Unternehmen im Rahmen seiner betriebsinternen Risikoanalyse ermitteln
und festlegen.

Es besteht die Möglichkeit, Dritte (EOs, Labore, etc.) mit der Umsetzung des Rückstandsmonitorings zu
beauftragen.

2     QS-Rückstandsdatenbank
Die Software-Plattform beinhaltet unter anderem ein Modul für das Rückstandsmonitoring (QS-
Rückstandsdatenbank). Ziel dieser QS-Rückstandsdatenbank ist die zentrale Erfassung und Speicherung
sämtlicher gesicherter Probeergebnisse des Rückstandsmonitorings.

Die Eingabe der Analyseergebnisse in die Software-Plattform ist für alle Systempartner, die QS-Ware
beziehen, sowie für alle Bündler verpflichtend. Auf andere Weise vorliegende oder übermittelte Daten
werden nicht akzeptiert und werden als nicht durchgeführt bewertet. Der Zugang zur Software-Plattform
erfolgt unter dem Link www.qs-plattform.de. Eine Probe kann nur einmal zur Erfüllung des Probensolls
dienen. Eine doppelte Nutzung von Proben darf nicht erfolgen.

Benutzerhandbücher, Arbeitshilfen und Formatvorlagen für die Umsetzung des Rückstandsmonitorings
über die Software-Plattform sind auf der Website der Anwendung unter dem „Support“- Reiter zu finden.

Die eingestellten Daten geben einen Überblick über die Analyseergebnisse im Bereich Obst, Gemüse und
Kartoffeln. Sie dienen als Grundlage für die Einteilung der Produkte in Risikogruppen und für eine Anpas-
sung der Untersuchungsspektren der jeweiligen Produkte durch den wissenschaftlichen Beirat.

Zugriff auf die gespeicherten Daten eines Systempartners, hat der entsprechende Systempartner und QS.
Die Daten werden entsprechend der nationalen Datenschutzverordnung gegen Zugriff durch nicht von der
QS Qualität und Sicherheit GmbH autorisierte Personen geschützt.

Für die Analyse der Produkte wird ein Labor beauftragt. Die bei der Probenahme vermerkten Probebe-
gleitdaten werden in das System übertragen und erhalten eine eindeutige Probenummer (Proben ID). Die
Probe wird samt der Probebegleitdaten und der Proben-ID an das beauftragte Labor geschickt. Die Analy-
seergebnisse werden durch das Labor in das System eingegeben und dort unter Eingabe der Proben-ID
den entsprechenden Probebegleitdaten zugeordnet.

Die Systempartner haben über das System Zugriff auf die für ihre Produkte eingestellten Analyseergeb-
nisse und können die Daten auswerten. Darüber hinaus sind auch anonymisierte Auswertungen unter
Einbeziehung sämtlicher eingestellter Untersuchungsergebnisse seitens QS möglich.

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                                                                                     (rev02 vom 03.08.2015)
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3     Jährliche Gesamtprobenzahl
3.1 Stufe Erzeugung
Im QS-System werden jährlich in 35 % der Erzeugerbetriebe für Obst und Gemüse und in 5 % der Kar-
toffelbaubetriebe Produktproben auf die Einhaltung von Grenzwerten untersucht.

Die Auswahl der Betriebe erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch die QS-Rückstandsdatenbank und ist in
dieser für den Bündler als Beprobungsaufforderung sichtbar. Der Bündler ist verpflichtet, innerhalb eines
Jahres die Probenahme und Analyse für die ausgewählten Betriebe nach den Vorgaben dieses Leitfadens
durchzuführen bzw. zu veranlassen. Dabei sind die Produkte in Anlehnung an die Risikogruppierung des
Kontrollplans auszuwählen.

Bei vermehrten Positivbefunden (Überschreitungen der RHG bzw. Nachweis von nicht zulässigen Mitteln)
von Erzeugern einzelner Bündler kann die QS Fachgesellschaft Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH die Stich-
probenzahl der betroffenen Bündler erhöhen. Die Risikogruppierung bzw. die Probenzahl für ein bestimm-
tes Produkt kann im Bedarfsfall kurzfristig geändert werden. Die Systempartner werden in diesem Fall
von QS benachrichtigt und sind verpflichtet, die Vorgaben umgehend umzusetzen.

3.2 Stufe Großhandel
Auf der Stufe Großhandel ergibt sich die erforderliche Probenzahl je Produkt und Jahr auf Gewichtsbasis
der gesamten gehandelten Ware, die als QS-Ware bezogen wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Wa-
re mit dem QS-Prüfzeichen ausgezeichnet wird oder nicht. Die erforderlichen Probenzahlen sind im Kon-
trollplan (s. Anlage 1) vorgegeben. Die erforderliche Probenzahl ist innerhalb des Kalenderjahres gemäß
dem saisonalen Aufkommen zu verteilen.

Im Bedarfsfall kann die QS Fachgesellschaft Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH die Probenzahl für ein be-
stimmtes Produkt kurzfristig erhöhen. Die Systempartner werden in diesem Fall von QS benachrichtigt
und sind verpflichtet, die Vorgaben umgehend umzusetzen.

4     Kontrollplan
Der Kontrollplan beinhaltet die Risikogruppen und Risikoursprungsländer der Produkte sowie die anzu-
wendenden Analysemethoden. Der Kontrollplan wird jährlich vom wissenschaftlichen Beirat Rückstands-
monitoring überarbeitet. Dieses Gremium hat unter anderem die Aufgabe, die Risikogruppen und -
ursprungsländer im Bedarfsfall, mindestens aber einmal jährlich, an die aktuelle Rückstandssituation der
QS-Ware anzupassen. Hierzu werden die Analyseergebnisse des Vorjahres, die nationale Berichterstat-
tung „Pflanzenschutzmittel-Rückstände“ und Ergebnisse weiterer Überwachungssysteme herangezogen.

Sowohl die Systempartner als auch die Labore verpflichten sich, mindestens die im Kontrollplan als obli-
gatorisch angegebenen Untersuchungsmethoden für die jeweiligen Produkte untersuchen zu lassen bzw.
zu untersuchen.

5     Probenahme
Die Probenahme ist gemäß der Richtlinie 2002/63/EG zur Festlegung gemeinschaftlicher Probenah-
memethoden zur amtlichen Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in und auf Erzeugnissen
pflanzlichen und tierischen Ursprungs durchzuführen und zu protokollieren.

Für die Probenahme im Rahmen der Bestimmung des Nitratgehaltes in Gemüseerzeugnissen sind in der
Anlage 4 produktspezifische Anforderungen definiert. Für alle Erzeugnisse deren Nitratgehalt im Zuge des
Rückstandsmonitorings bestimmt wird, ist die Einhaltung dieser Vorgaben obligatorisch.

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Der Probenehmer ist verpflichtet, nach einer Probenahme die entsprechenden Probebegleitdaten zeitnah
in die QS-Rückstandsdatenbank einzugeben. Die Eingabe der Probebegleitdaten muss vor Beendigung der
Laboranalyse erfolgen. Die Eingabefrist von 10 Tagen nach Probenahme ist dabei einzuhalten. Die Probe-
nummer wird automatisch von der Rückstandsdatenbank vergeben. Die Analyseergebnisse werden durch
das Labor zu der entsprechenden Proben-Nummer in die Rückstandsdatenbank eingegeben.

5.1 Anforderungen an den Probenehmer
Der Bündler/Systempartner oder sein beauftragter Dritter beauftragt einen sachkundigen Probenehmer
zur Entnahme von Proben.

Der Probenehmer ist verantwortlich für alle Verfahrensschritte bis zur und einschließlich der Aufbereitung,
Verpackung und Weiterleitung der Laborprobe(n). Er muss sicherstellen, dass die Probenahme gemäß der
Richtlinie 2002/63/EG sowie den Ausführungen des „Handbuches Lebensmittel-Monitoring“ des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt wird. Über
jede Probenahme ist Protokoll zu führen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Labor ist obligatorisch.

Um eine einheitliche, nachvollziehbare und repräsentative Probenahme auf allen Stufen (Erzeugung,
Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel) zu erreichen, ist im Folgenden aufgeführt, welche Personengrup-
pen im QS-System die Probenahme durchführen können und welche inhaltlichen Voraussetzungen gege-
ben sein müssen.

Probenehmer

Die Probenahme im QS-System kann auf allen Stufen erfolgen durch:

    Unternehmensinterne Probenehmer1
    Die Sachkunde ist vom Systempartner sicherzustellen.
    Vom Unternehmen beauftragte Fachexperten (z.B. Sachverständige der Landwirtschaftskammern)
    Die Sachkunde ist dem Systempartner einmalig nachzuweisen.

Schulungen

Da die Probenahme einen großen Einfluss auf das Analyseergebnis hat, müssen die Anforderungen an die
Probenahme von allen Probenehmern, welche im Rahmen des Rückstandsmonitorings Proben ziehen,
vergleichbar umgesetzt werden. Zur Umsetzung dieser Vorgaben werden von QS regelmäßig Schulungs-
veranstaltungen durchgeführt. In den Schulungen werden technische Aspekte der Probenahmepraxis und
der Ausschluss von Fehlerquellen (z.B. Probenahme zur Nitratbestimmung, Vermeidung von Kontaminati-
onen) vermittelt. Weitere Themen sind aktuelle Inhalte des Rückstandsmonitorings (Umsetzung des Kon-
trollplans, Zusammenarbeit mit QS-anerkannten Laboren, Umgang mit der Software-Plattform, etc.).

Schulungstermine und -orte werden von QS an die Systempartner kommuniziert und auf der QS-
Homepage veröffentlicht.

Es gelten folgende Teilnahmebedingungen und Schulungsintervalle für:

    Unternehmensinterne Probenehmer2
    Die Teilnahme ist freiwillig. Jedoch sollte für jedes Unternehmen, das im Rahmen des Rückstands-
    monitorings Proben zieht, je Unternehmen mindestens ein Probenehmer an einer von QS ausgerich-
    teten Erstschulung zur Probenahme teilnehmen. Die Teilnahme an Folgeschulungen sollte regelmäßig
    erfolgen. Der teilnehmende Probenehmer sollte anschließend den übrigen Probenehmern im Unter-
    nehmen die Anforderungen zur Probenahme (train-the-trainer Prinzip) vermitteln. Die internen Schu-
    lungstermine sollten dokumentiert werden.

1
  Auf der Erzeugerstufe ist eine Probenahme durch den Erzeuger selbst bzw. einen Betriebsangehörigen (z.B. QM-
Beauftragten) nicht statthaft. Hier hat der Bündler die Probenahme durch einen Dritten sicherzustellen.
2
  Landwirtschaftliche/gärtnerische Betriebe sind von diesen Vorgaben ausgenommen, da hier der Bündler entspre-
chende Regelungen trifft.
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                                                                                           (rev02 vom 03.08.2015)
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Vom Unternehmen beauftragte Fachexperten (z.B. Sachverständige der Landwirtschaftskammern)
    Eine Teilnahme an den QS-Schulungen ist freiwillig. Es liegt jedoch in der Verantwortung des beauf-
    tragenden Unternehmens, dass der Sachverständige über die Inhalte und Abläufe des Rückstands-
    monitorings kundig ist.

5.2 Probenahme auf der Stufe Erzeugung
Die Probenahme erfolgt auf dem landwirtschaftlichen/gärtnerischen Betrieb im Beisein, bzw. im Einver-
ständnis des Betriebsleiters. Alternativ kann die Probenahme auch bei Anlieferung auf dem Markt erfol-
gen (siehe 1.2 Verantwortlichkeiten). Die Probenahme wird durch den Bündler organisiert. Eine Probe-
nahme durch den Erzeuger selbst, einen Mitarbeiter des Betriebes oder eine durch den Erzeuger beauf-
tragte dritte Person ist nicht statthaft. Zur Erfüllung der Beprobungsaufforderungen darf ausschließlich
erntefertiges bzw. vermarktungsfähiges Obst, Gemüse und Speisekartoffeln beprobt werden.

5.3 Probenahme auf der Stufe Großhandel / Logistikzentren des
    Lebensmitteleinzelhandels
Die Unternehmen dieser Stufe sind für die Organisation der Probenahme gemäß den Anforderungen die-
ses Leitfadens verantwortlich. Der Anlieferer bzw. der im jeweiligen Unternehmen Verantwortliche und
der Probenehmer unterschreiben das Probenahmeprotokoll und bestätigen damit die korrekte Durchfüh-
rung der Probenahme durch den Probenehmer. Unternehmen, die nicht Eigentümer der Ware im Sinne
von QS sind, sind von der Umsetzung des Rückstandsmonitorings ausgenommen (s. Leitfaden Groß-
handel Obst, Gemüse, Kartoffeln).

5.4 Probenahmeprotokoll
Der Probenehmer muss über Art und Herkunft der Partie, die OGK-/GH-Nummer bzw. die QS-ID, den
Besitzer, Lieferanten oder Beförderer sowie über Datum, Uhrzeit und Ort der Probenahme und alle ande-
ren einschlägigen Informationen Protokoll führen (gemäß Anlage 2). Jede Abweichung von der empfohle-
nen Probenahmemethode ist festzuhalten. Eine unterzeichnete Kopie dieses Protokolls muss jede Labor-
probe begleiten, eine weitere Kopie geht an den Besitzer der Partie oder seinen Vertreter. Das Original
verbleibt beim Probenehmer.

5.5 Verpackung und Übersendung der Laborprobe
Die Laborprobe ist in ein sauberes, inertes Behältnis zu packen, das vor Kontaminationen, Beschädigung
und Leckagen schützt. Das Behältnis ist ordnungsgemäß zu kennzeichnen (Proben-Nummer, Art des Pro-
duktes). Die Probe ist dem Labor umgehend anzuliefern. Sie darf während der Beförderung nicht verder-
ben, d.h. frische Proben sollten kühl, gefrorene Proben gefroren bleiben.

6     Labore
Um die Vergleichbarkeit von Analyseergebnissen zwischen Laboren auf einem einheitlich hohen Niveau zu
gewährleisten, ist eine Anerkennung des Labors durch QS notwendig. Der Antrag auf die QS-
Anerkennung für das Rückstandsmonitoring ist direkt bei der QS Fachgesellschaft Obst-Gemüse-
Kartoffeln GmbH zu stellen (Anlage 3; Erfassungsbogen für Labore zur Beantragung der QS-
Anerkennung). Jede Antragstellung wird einzeln von der QS Fachgesellschaft Obst-Gemüse-Kartoffeln
GmbH geprüft.

Die anerkannten Labore werden auf der QS-Homepage unter www.q-s.de veröffentlicht.

Kriterien für die QS-Anerkennung

Die Labore müssen über eine Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17025 in der jeweils aktuellen Fassung für
den Untersuchungsbereich Chemikalien (Pflanzenschutzmittel) in Lebensmitteln verfügen.

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Methodenakkreditierung nach EN ISO/IEC 17025 für mindestens die folgenden Prüfverfahren

    Multimethode mit
    a) Detektionsmodul GC (inkl. selektiver Detektoren und/oder GC-MS-Kopplung)
    b) Detektionsmodul LC-MS/MS
    (z.B. DFG S 19, enthalten in EN 12393-1, -2 und -3 und /oder QuECHERS; enthalten in prEN 15662:2007)
    Dithiocarbamate
    (z.B. DFG S 15; EN 12396-1 oder -2 oder -3)
    Gesamtbromid
    (z.B. DFG S 18 oder Propylenoxid-Methode; beide in EN 13191-2 beschrieben)
    Bestimmung des Nitratgehaltes in Gemüseerzeugnissen nach DIN EN 12014-2
    Chlormequat, Ethephon, Dithianon, Dodin, Phenoxyalkancarbonsäuren, Phenylharnstoffe, Maleinsäu-
    rehydrazid (akkreditierte Methode)

Auf Anforderung durch QS sind weitere für die Anerkennung notwendige Unterlagen und Dokumente an
QS zu übermitteln.

Es besteht für Labore, die eine QS-Anerkennung haben bzw. erlangen möchten, die Möglichkeit, die Prüf-
verfahren zur Gesamtbromidbestimmung, Nitratbestimmung sowie die Analytik von Chlormequat,
Ethephon, Dithianon, Dodin, Phenoxyalkancarbonsäuren, Phenylharnstoffe und Maleinsäurehydrazid an
ein anderes QS-anerkanntes Labor in Unterauftrag zu vergeben. Unterlagen zur angestrebten Unterauf-
tragsvergabe sind bei QS einzureichen und werden einzeln geprüft und genehmigt.

Sollten einzelne Prüfmethoden implementiert aber noch nicht in der Akkreditierungsurkunde des Labors
aufgeführt sein, kann eine vorläufige Anerkennung ausgesprochen werden. Voraussetzung ist eine Akkre-
ditierung der Prüfmethoden innerhalb der nächsten 12 Monate.

Mindestanforderungen an das Untersuchungsspektrum

Das Labor ist verpflichtet, der QS Fachgesellschaft Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH eine Liste aller Wirk-
stoffe mit Bestimmungsgrenzen für den Bereich Obst und Gemüse vorzulegen, die durch das Labor über-
prüft werden können. Die Liste ist gemäß der verwendeten Detektionsbausteine (z.B. GC-ECD, GC-FPD,
GC-MS, LC-MS/MS) aufzugliedern. QS prüft das von dem Labor eingereichte Wirkstoffspektrum.

Laboreignungstests

Die Teilnahme an Laboreignungstests innerhalb des letzten Jahres vor Antragsstellung ist Voraussetzung
für die QS-Anerkennung. Die Ergebnisse der Laboreignungstests sowie die Spektren der von dem Labor
untersuchten Wirkstoffe sind QS zur Einsicht vorzulegen.

Alle QS-anerkannten Labore sind verpflichtet, an von der QS Fachgesellschaft Obst-Gemüse-Kartoffeln
GmbH organisierten Laborkompetenztests teilzunehmen. Die erfolgreiche Teilnahme ist eine der Voraus-
setzungen für die Aufrechterhaltung der QS-Anerkennung.

Die Kriterien für eine erfolgreiche Teilnahme sind:

    keine falsch positiven Ergebnisse
    keine falsch negativen Ergebnisse
    die Analyseergebnisse müssen für mindestens n-2 Wirkstoffe den für die jeweilige Matrix/Analyt-
    Kombination von QS festgelegten Anforderungen entsprechen, z.B. das Ergebnis muss innerhalb des
    Bereichs von 70 – 120 % des zugesetzten Gehaltes liegen.

Labore im Antragsverfahren, deren Dokumentenprüfung positiv verlaufen ist, müssen zur Erlangung der
QS-Anerkennung ihre Kompetenz in einem von QS organisierten Kompetenztest belegen, bevor eine An-
erkennung erteilt wird. Dabei darf die Zeitspanne zwischen der positiven Teilnahme am Kompetenztest
und der abgeschlossenen Dokumentenprüfung maximal ein Jahr betragen. Andernfalls ist für die Ertei-
lung der QS-Anerkennung die erfolgreiche Teilnahme an einem aktuelleren Kompetenztest nachzuweisen.
                                                                                        Version: 01.01.2015rev02
                                                                                         (rev02 vom 03.08.2015)
                                    Leitfaden Rückstandsmonitoring –                            Status: • Freigabe
                                         Obst, Gemüse, Kartoffeln                                   Seite 8 von 31
Labore im Anerkennungsverfahren, die zweimal nicht erfolgreich an einem QS-Kompetenztest teilge-
nommen haben, müssen ihre Kompetenz mit zwei aufeinander folgenden erfolgreichen Teilnahmen in QS-
Kompetenztests beweisen, um die QS-Anerkennung zu erlangen. Bei Laboren, die dreimal in Folge nicht
erfolgreich in den Kompetenztests abgeschnitten haben, behält QS sich die Entscheidung vor, eine
12-monatige Sperre auszusprechen. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist kann das Anerkennungsverfahren
wieder aufgenommen werden.

Eine freiwillige Teilnahme an den von QS veranstalteten Laborkompetenztests ist auf Anfrage bei QS auch
für andere Labore möglich. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Laborkompetenztest besteht
nicht.

Darüber hinaus ist QS die regelmäßige Teilnahme an weiteren Laboreignungstests außer den durch QS
organisierten im Bereich Pflanzenschutzmittel (Pestizide) in der Matrix Obst und Gemüse wie folgt nach-
zuweisen:

    jährliche Liste der geplanten Ringversuche für das aktuelle Kalenderjahr (bis zum 15. März des aktu-
    ellen Jahres)
    jährliche Liste (spätestens bis 15. März des Folgejahres) der tatsächlich durchgeführten Eignungsprü-
    fungen des abgelaufenen Kalenderjahres mit Ergebnissen und ggf. eingeleiteten Maßnahmen.

Für die Nachweise ist zu beachten, dass die verpflichtenden Laborkompetenztests (mindestens 1x pro
Jahr, weiterer Test unter Auflage) hierfür nicht angerechnet werden. Einzig eine freiwillige Teilnahme an
einem Laborkompetenztest kann berücksichtigt werden.

Verlust der QS-Anerkennung

Nach Mitteilung der Testergebnisse durch QS muss das Labor innerhalb von vier Wochen seine Tätigkei-
ten im Rahmen des Rückstandsmonitorings einstellen, d. h. bis dahin können bestehende Aufträge abge-
arbeitet und Ergebnisse in die Software-Plattform eingestellt werden.

Verliert ein Labor die QS-Anerkennung, ist eine neue Antragstellung, d. h. die Wiedererlangung der Aner-
kennung, nach frühestens 6 Monaten möglich, sofern die erfolgreiche Teilnahme an einem Laborkompe-
tenztests vorliegt sowie eine erneute Dokumentenprüfung abgeschlossen und ein Laboraudit von QS
durchgeführt worden ist.

Probenaufbereitung/-vorbereitung

Im Rahmen des Rückstandsmonitorings sind von den Laboren nur solche Proben als QS-Proben zu unter-
suchen, die auf dem begleitenden Probenahmeprotokoll als QS-Ware gekennzeichnet bzw. über die QS-
Rückstandsdatenbank als QS-Proben ausgewiesen sind.

Des Weiteren behält sich QS die Option vor, Ware direkt beim Labor zur Untersuchung zu beauftragen.

Die Probenaufbereitung/-vorbereitung zur Analyse sollte sich an den normierten Vorschriften des „Hand-
buches Lebensmittel-Monitoring“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) orientieren (Kapitel „Probenvorbereitungsvorschriften“, „Allgemeine Hinweise für die Probenvorbe-
reitung“). Des Weiteren sind die Vorgaben unter Punkt 7 „Probenahme“ dieses Leitfadens einzuhalten.

Das Homogenat jeder Probe ist vom Labor für mindestens drei Monate nach der Analyse aufzubewahren.

Für die Bestimmung des Nitratgehaltes in Gemüseerzeugnissen sind in der Anlage 4 definierte Vorgaben
zur Probenvorbereitung, Verwendung von Einzelproben, Herstellung der Sammelproben /des Homogenats
und Lagerung festgelegt.

                                                                                    Version: 01.01.2015rev02
                                                                                     (rev02 vom 03.08.2015)
                                  Leitfaden Rückstandsmonitoring –                          Status: • Freigabe
                                       Obst, Gemüse, Kartoffeln                                 Seite 9 von 31
Verpflichtung zur Einspeisung in die zentrale QS-Rückstandsdatenbank

Die Untersuchungsergebnisse werden von dem Labor unverzüglich zu der entsprechenden Proben-
Nummer in die Rückstandsdatenbank eingegeben. Anerkannte Labore sind verpflichtet, die Eingabefrist
von 10 Tagen nach Probeneingang nicht zu überschreiten. Vom Labor festgestellte Beanstandungen im
Sinne der QS Definitionen sind umgehend in die Software-Plattform einzustellen. Eine anderweitige
Übermittlung der Ergebnisse ist nicht statthaft. Auf anderem Wege übermittelte Ergebnisse werden somit
auch nicht als Proben im Rahmen des Rückstandsmonitorings angerechnet.

Bewertung der Untersuchungsergebnisse

Ausschlaggebend für die Bewertung der Messwerte ist der Ist-Wert, d.h. der Messwert ohne Berücksichti-
gung der analytischen Messunsicherheit von ± 50 Prozent. Liegt der Ist-Wert über dem gesetzlich festge-
legten Höchstgehalt, wird dies als Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes bewertet.

Berechnung der Ausschöpfung des ARfD-Wertes

Das Labor ist verpflichtet, in allen Analyseberichten die Angabe zur Ausschöpfung der akuten Referenzdo-
sis (ARfD) für jeden nachgewiesenen Wirkstoff, für den ein ARfD-Wert vorliegt, anzugeben. Die ARfD-
Werte und deren Ausschöpfung werden gemäß den Vorgaben der EFSA (European Food Safety Autho-
rity) verwendet bzw. berechnet. In der Software-Plattform ist die Auslastung des ARfD-Wertes anzuge-
ben (in Zahl mit Kommatrennung).

7     Überschreitungen/unzulässige Wirkstoffe
7.1 Stufe Erzeugung (landwirtschaftlicher/gärtnerischer Betrieb)
Wird in einer Probe von dem Labor eine Höchstgehalt- oder Grenzwertüberschreitung feststellt, wird um-
gehend der Auftraggeber (Systempartner/Bündler/beauftragter Dritter) und die Geschäftsstelle infor-
miert. Der Auftraggeber und die Geschäftsstelle werden ebenfalls direkt informiert, wenn der Verdacht
des Einsatzes nicht zugelassener oder für die Anwendung bei der Fruchtart nicht ausgewiesener Pflanzen-
schutzmittel besteht. Der Auftraggeber veranlasst unverzüglich die Information des Erzeugers, ggf. des
Bündlers/Systempartners. Der landwirtschaftliche/gärtnerische Betrieb muss die Zulassung des Wirkstoffs
für die Fruchtart im Land der Anwendung nachweisen können.

Nach einer Höchstgehalt- oder Grenzwertüberschreitung bzw. beim Nachweis eines nicht zugelassenen
Wirkstoffs wird diese Kultur für die weitere Vermarktung im QS-System gesperrt. Die Umsetzung und
Kontrolle dieser Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Bündlers. Befunde ≤0,01 mg/kg bleiben un-
berücksichtigt, berichtet das Labor Befunde in der dritten Nachkommastelle, werden diese in der Bewer-
tung kaufmännisch gerundet.

Der landwirtschaftliche/gärtnerische Betrieb ist verpflichtet, seinem Bündler umgehend eine schriftliche
Begründung für die Überschreitung/ den unzulässige Nachweis sowie die eingeleiteten Maßnahmen zur
zukünftigen Vermeidung vorzulegen. Dieser leitet die Unterlagen an QS weiter.

Im Einzelnen sind folgende Unterlagen innerhalb von 14 Tagen einzureichen:

    Stellungnahme des Betriebsleiters/Verantwortlichen
    Ackerschlagkartei der betroffenen Partie
    Nachweis Beratung durch den Pflanzenschutzdienst (zu der konkreten Beanstandung)
    Genehmigungen im Einzelfall nach §22 bzw. §18b (alt) Pflanzenschutzgesetz

Die QS Fachgesellschaft Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH entscheidet auf dieser Grundlage, ob ein Sankti-
onsverfahren eingeleitet wird.

                                                                                    Version: 01.01.2015rev02
                                                                                     (rev02 vom 03.08.2015)
                                  Leitfaden Rückstandsmonitoring –                          Status: • Freigabe
                                       Obst, Gemüse, Kartoffeln                               Seite 10 von 31
Entsperrung/Wiedererlangung der Lieferfähigkeit im QS-System

Bei einer Höchstgehalt- oder Grenzwertüberschreitung oder beim Nachweis nicht zugelassener oder ge-
nehmigter Mittel muss zur Wiederherstellung der Lieferfähigkeit des Betriebes der Nachweis einer Probe
ohne Beanstandung in der entsprechenden Kultur bei QS vorgelegt werden. Die neutrale Probenahme für
die Freiprobe ist vom Bündler zu organisieren.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Ergebnis einer beanstandeten Probe mittels einer Untersu-
chung des Homogenats durch ein drittes Labor bestätigen zu lassen.

Falls eine Kultur in der laufenden Anbauperiode im Betrieb nicht mehr verfügbar ist, sodass die bean-
standete Kultur auch nicht in Umlauf gebracht wird, kann der Betrieb wieder für die Lieferung ins QS-
System freigeschaltet werden. In diesem Fall bestätigt der Erzeuger die Nichtverfügbarkeit der Kultur.

7.2    Stufe Großhandel
Die Betriebe der Stufe Großhandel sind für alle Vorgänge der Verarbeitung, Bearbeitung, Sortierung und
Behandlung der Ware verantwortlich. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Rückstandshöchst-
gehalte im Bezug auf Nacherntebehandlungsmittel, Reinigungsmittel, Waschwasserzusätze sowie aller im
Betrieb eingesetzter und mit dem Produkt in Kontakt gebrachter Mittel.

Wird in einer Probe von dem Labor eine Höchstgehalt- oder Grenzwertüberschreitung festgestellt bzw.
nicht zugelassene oder genehmigte Wirkstoffe nachgewiesen, wird umgehend der Auftraggeber (System-
partner/beauftragter Dritter) und die QS-Geschäftsstelle informiert.

Nach einer Höchstgehalt- oder Grenzwertüberschreitung bzw. dem Nachweis eines nicht zugelassenen
oder genehmigten Wirkstoffs wird eventuell noch im Großhandelsunternehmen gelagerte oder noch vor-
handene Ware für eine weitere Vermarktung im QS-System gesperrt. Die QS Fachgesellschaft Obst-
Gemüse-Kartoffeln GmbH entscheidet, ob ein Sanktionsverfahren eingeleitet wird.

Geht die Höchstgehalt- oder Grenzwertüberschreitung bzw. der Einsatz eines nicht zugelassenen oder
genehmigten Wirkstoffs ursächlich auf den landwirtschaftlichen/gärtnerischen Betrieb zurück, greifen die
Maßnahmen wie unter 7.1 beschrieben.

7.3 Stufe Lebensmitteleinzelhandel
Es muss ein Maßnahmenplan vorhanden und jederzeit vorzeigbar sein, in dem die Maßnahmen und Vor-
gehensweisen bei einer Überschreitung definiert sind.

8     Anerkennung bestehender Systeme
Zur Anerkennung eines bestehenden Systems durch QS muss die Vergleichbarkeit des Kontrollsystems
mit den Anforderungen des QS-Leitfadens Rückstandsmonitoring nachgewiesen werden. Die QS Fachge-
sellschaft Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH wird in ihren Gremien im Einzelfall über die Anerkennung ent-
scheiden.

9     Definitionen
9.1 Zeichenerklärung
Verweise auf mitgeltende Unterlagen werden durch Fettdruck im Text hervorgehoben.

Hinweise sind durch Hinweis: kursiver Text kenntlich gemacht.

                                                                                   Version: 01.01.2015rev02
                                                                                    (rev02 vom 03.08.2015)
                                  Leitfaden Rückstandsmonitoring –                         Status: • Freigabe
                                       Obst, Gemüse, Kartoffeln                              Seite 11 von 31
9.2 Begriffe und Definitionen
  Probenart

  In der QS-Datenbank können die folgenden Probenarten ausgewählt werden:

     Die „Reguläre Probe“ entspricht vom Untersuchungsumfang den Vorgaben des Kontrollplans. Die
     Beauftragung von zusätzlichen Untersuchungsmethoden ist möglich, der Untersuchungsumfang
     kann jedoch nicht reduziert werden. Es handelt sich bei den Proben immer um ernte- bzw. ver-
     kaufsfertige Produkte. Die Probe kann vor, mit oder nach der Ernte gezogen werden.

     Werden nicht zu allen beauftragten Methoden vom Labor Ergebnisse eingestellt, kann die Probe
     nicht abgeschlossen werden und zählt somit nicht für das zu erfüllende Probensoll des Systempart-
     ners.
     Die „Freiprobe“ erfolgt im Zuge einer beanstandeten regulären Probe. Durch sie kann der System-
     partner seine Lieferberechtigung für das beanstandete Produkt in das QS-System wiederherstellen.
     Hier sind die zu untersuchenden Methoden frei wählbar.

     Die „Freiwillige Probe“ wird nicht der Sollprobenzahl, die ein Unternehmen gemäß Kontrollplan zu
     ziehen hat, angerechnet. Sie kann zur Clusteranalyse besonders risikoreicher Stellen oder für alle
     Analysen, die vom beauftragten Methodenumfang nicht vollständig den Vorgaben des Kontrollplans
     entsprechen, verwendet werden.

     Die „Vorernteprobe“ wird nicht der Sollprobenzahl, die ein Unternehmen gemäß Kontrollplan zu
     ziehen hat, angerechnet. Diese Probenart wird durch QS immer als eine Probe von nicht ernte-
     bzw. verkaufsfertigen Produkten bewertet. Sie kann zur Abschätzung der Rückstandssituation im
     Produkt genutzt werden.

  Ergebniseingabe in die Software-Plattform
  Bei der Eingabe des Ergebnisses gibt es neben dem Zahlenwert des Befunds (in Zahl mit Kommatren-
  nung) drei weitere Eingabemöglichkeiten:

      „
die Eingabe des Namens des Probenehmers, wenn das Labor die Eingabe der Probebegleitdaten als
      Dienstleistung anbietet, selbst aber nicht die Probe gezogen hat.

       die Beschreibung von Auffälligkeiten und Besonderheiten.

    Mischprobe

    Als Mischprobe im Sinne von QS wird die repräsentative Gesamtprobe bezeichnet. Hierzu werden
    von unterschiedlichen Stellen eines Schlages/einer Partie Proben zu einer Gesamtprobe zusammen-
    gestellt. Unter „Mischprobe“ ist in diesem Zusammenhang nicht die Vermischung verschiedener
    Produkte, Produkte aus verschiedenen Schlägen/Partien oder von verschiedenen Erzeugern zu einer
    Gesamtprobe zu verstehen. Ergebnisse solcher Proben werden im Rahmen des QS-Systems nicht
    anerkannt, da das Ergebnis keine relevante Aussagekraft für das einzelne Produkt hat.

    QS-Ware
    Ware, die nach den Anforderungen des QS-Systems in einem QS zertifizierten Betrieb hergestellt und
    vermarktet worden ist.

10 Mitgeltende Unterlagen
Gesetze, Verordnungen und andere Vorgaben

    Richtlinie 2002/63/EG
    Handbuch Lebensmittel Monitoring (Herausgeber Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmit-
    telsicherheit (BVL)
    Verordnung (EG) Nr. 396/2005
    Leitfaden Großhandel/Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln

11 Anlagen
11.1 Anlage 1 Kontrollplan
Die Anlage 1 Kontrollplan ist ebenfalls gesondert als Auszug veröffentlicht

                                                                                 Version: 01.01.2015rev02
                                                                                  (rev02 vom 03.08.2015)
                                   Leitfaden Rückstandsmonitoring –                      Status: • Freigabe
                                        Obst, Gemüse, Kartoffeln                           Seite 13 von 31
mindestens jedoch 1 Probe

                                                                                                                                                                                                                             Phenoxyalkancarbonsäure
                                                                           Großhandel: eine Probe je

                                                                                                                                                                   Chlormequat / Mepiquat
                                                                              QS-bezogener Ware;

                                                                                                                                                                                                                                                       Phenylharnstoffe
                                                                                                                        Dithiocarbamate
                                                                                                        Multimethoden

                                                                                                                                          Gesamtbromid
                                                                                                                                          anorganisches
                                                            Risikogruppe

                                                                                                                                                                                            Dithianon

                                                                                                                                                                                                                Ethephon
                                                                                                                                                          Nitrat

                                                                                                                                                                                                        Dodin
                                                                                      …t
                         Produkt                                                                                                                                                                                                                                                                 Zusatzuntersuchungen

1. FRÜCHTE, FRISCH ODER GEFROREN; SCHALENFRÜCHTE
   i) Zitrusfrüchte
Grapefruit (Pampelmusen, Pomelos, Sweeties, Tangelo, Ugli
                                                               4                  625                      x                                                                                                               O(2,4-D)                                       Empfehlung: Organozinn-verbindungen, QAV
und andere Hybriden)
Grapefruit (Pampelmusen, Pomelos, Sweeties, Tangelo, Ugli
                                                               8                  100                      x                                                                                                               O(2,4-D)                                       Empfehlung: Organozinn-verbindungen, QAV
und andere Hybriden) (Türkei)
Orange (EU, Marokko, Südamerika)                               1                 2500                      x                                                                                                               O(2,4-D)                                       Empfehlung: Organozinn-verbindungen, QAV

Orange (Drittländer)                                           2                 1250                      x                                                                                                     x         O(2,4-D)                                       Empfehlung: Organozinn-verbindungen, QAV

Zitrone                                                        2                 1250                      x                                                                                                               O(2,4-D)                                       Empfehlung: Organozinn-verbindungen, QAV

Limette                                                        5                  500                      x                                                                                                               O(2,4-D)                                       Empfehlung: Organozinn-verbindungen, QAV

Mandarine (Clementine, Tangerine und andere Hybriden)          6                  417                      x                                                                                                               O(2,4-D)                                       Empfehlung: Organozinn-verbindungen, QAV
Mandarine (Clementine, Tangerine und andere Hybriden)
                                                               3                  833                      x                                                                                                               O(2,4-D)                                       Empfehlung: Organozinn-verbindungen, QAV
(Europa)
Sonstige Zitrusfrüchte                                         8                  100                      x                                                                                                               O(2,4-D)                                       Empfehlung: Organozinn-verbindungen, QAV
    ii) Nüsse (mit oder ohne Schale)
        (Schalenfrüchte)
Mandel                                                         1                 2500                      x
Paranuss                                                       1                 2500                      x
Cashewnuss                                                     1                 2500                      x
Kastanien                                                      3                 833                       x                                  x
Kokosnuss                                                      1                 2500                      x
Haselnuss                                                      2                 1250                      x
Macadamianuss                                                  1                 2500                      x
Pecannuss                                                      1                 2500                      x
Pinienkerne                                                    1                 2500                      x
Pistazie                                                       1                 2500                      x
Walnuss                                                        4                 625                       x
Erdnuss                                                        1                 2500                      x
Sonstige Nüsse (mit oder ohne Schale)                          4                 625                       x
    iii) Kernobst
Apfel                                                          3                  833                      x                                                                                  x          x
Apfel (Niederlande, Neuseeland, Österreich)                    1                 2500                      x                                                                                  x          x
Apfel (Deutschland)                                            2                 1250                      x                                                                                  x          x

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Version: 01.01.2015rev02
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         (rev02 vom 03.08.2015)
                                                                                                       Leitfaden Rückstandsmonitoring -                                                                                                                                                                                          Status: • Freigabe
                                                                                                            Obst, Gemüse, Kartoffeln                                                                                                                                                                                               Seite 14 von 31
mindestens jedoch 1 Probe

                                                                                                                                                                                                                           Phenoxyalkancarbonsäure
                                                                           Großhandel: eine Probe je

                                                                                                                                                                   Chlormequat / Mepiquat
                                                                              QS-bezogener Ware;

                                                                                                                                                                                                                                                     Phenylharnstoffe
                                                                                                                        Dithiocarbamate
                                                                                                        Multimethoden

                                                                                                                                          Gesamtbromid
                                                                                                                                          anorganisches
                                                            Risikogruppe

                                                                                                                                                                                            Dithianon

                                                                                                                                                                                                                Ethephon
                                                                                                                                                          Nitrat

                                                                                                                                                                                                        Dodin
                                                                                      …t
                           Produkt                                                                                                                                                                                                                                                                Zusatzuntersuchungen

Birne                                                          5                  500                      x                                                          O                       x          x                                                              Empfehlung: Untersuchung bei Langzeitlagerung
Birne (Deutschland, Belgien)                                   4                  625                      x                                                          O                       x          x                                                              Empfehlung: Untersuchung bei Langzeitlagerung
Birne (Italien)                                                2                 1250                      x                                                          O                       x          x                                                              Empfehlung: Untersuchung bei Langzeitlagerung
Quitte                                                         1                 2500                      x                                                                                  x
Japanische Wollmispel                                          1                 2500                      x                                                                                  x
Mispel                                                         1                 2500                      x                                                                                  x
Nashi Birne                                                    2                 1250                      x                                                                                  x
Sonstiges Kernobst                                             5                  500                      x                                                                                  x
   iv) Steinobst
Aprikose                                                       4                  625                      x               x                                                                  x          x
Aprikose (Frankreich)                                          6                  417                      x               x                                                                  x          x
Aprikose (Türkei)                                              9                    65                     x               x                                                                  x          x
Süßkirsche                                                     6                  417                      x               x                                                                  x          x
Sauerkirsche                                                   6                  417                      x               x                                                                  x          x      x*                                                      *Ethephon, verpflichtend nur bei Industrieanbau
Nektarine                                                      2                 1250                      x               x                                                                  x          x
Pflaume (Reineclaude, Mirabelle, Zwetschge)                    5                  500                      x               x                                                                  x          x      x*                                                      *Ethephon, verpflichtend nur bei Industrieanbau

Pflaume (Reineclaude, Mirabelle, Zwetschge) (Deutschland)      6                  417                      x               x                                                                  x          x      x*                                                      *Ethephon, verpflichtend nur bei Industrieanbau

Pfirsich                                                       4                  625                      x               x                                                                  x          x
Sonstiges Steinobst                                            9                    65                     x               x                                                                  x          x
   v) Beeren und Kleinobst
        a) Trauben
Tafeltraube hell                                               3                  833                      x
Tafeltraube hell (Italien, Indien)                             4                  625                      x                                                       x*                                                                                                   Verpflichtung: bei Ursprung Indien
Tafeltraube hell (Türkei)                                      8                  100                      x
Tafeltraube blau                                               6                  417                      x                                                       x*                                            x                                                      Verpflichtung: bei Ursprung Indien
Tafeltraube blau (Türkei, Ägypten, Südafrika)                  8                  100                      x                                                                                                     x
        b) Erdbeeren
Erdbeere (Freiland)                                            4                  625                      x              O                                                                              x
Erdbeere (Freiland) (Ägypten, Marokko)                         5                  500                      x              O                                                                              x
Erdbeere (Gewächshaus)                                         3                  833                      x              O                                                                              x
      c) Strauchbeerenobst
Brombeere                                                      4                  625                      x
Himbeere                                                       5                  500                      x
Kratzbeeren (Loganbeere)                                       4                  625                      x
Sonstiges Strauchbeerenobst                                    4                  625                      x
      d) Anderes Kleinobst und Beeren
Heidelbeere; Blaubeere                                         5                 500                       x
Heidelbeere; Blaubeere (Niederlande)                           3                 833                       x
Preiselbeere                                                   2                 1250                      x

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Version: 01.01.2015rev02
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           (rev02 vom 03.08.2015)
                                                                                                       Leitfaden Rückstandsmonitoring -                                                                                                                                                                                            Status: • Freigabe
                                                                                                            Obst, Gemüse, Kartoffeln                                                                                                                                                                                                 Seite 15 von 31
mindestens jedoch 1 Probe

                                                                                                                                                                                                                   Phenoxyalkancarbonsäure
                                                                   Großhandel: eine Probe je

                                                                                                                                                           Chlormequat / Mepiquat
                                                                      QS-bezogener Ware;

                                                                                                                                                                                                                                             Phenylharnstoffe
                                                                                                                Dithiocarbamate
                                                                                                Multimethoden

                                                                                                                                  Gesamtbromid
                                                                                                                                  anorganisches
                                                    Risikogruppe

                                                                                                                                                                                    Dithianon

                                                                                                                                                                                                        Ethephon
                                                                                                                                                  Nitrat

                                                                                                                                                                                                Dodin
                                                                              …t
                            Produkt                                                                                                                                                                                                                                                       Zusatzuntersuchungen

Cranbeere                                              2                 1250                      x
Johannisbeere (rot, schwarz und weiß)                  6                 417                       x
Stachelbeere                                           3                 833                       x
Jostabeere                                             3                 833                       x
Hagebutte                                              3                 833                       x
Maulbeere                                              3                 833                       x
Holunderbeere (Wilde Vogelbeere)                       3                 833                       x
Sonstiges anderes Kleinobst und Beeren                 6                 417                       x
   vi) Sonstige Früchte
      a) Essbare Schale
Dattel                                                 1                 2500                      x
Feige                                                  1                 2500                      x                                                                                                     x
                                                                                                                                                                                                                                                                *Ethephon, verpflichtend bei Saisonbeginn
Feige (Brasilien, Türkei)                              9                    65                     x                                                                                                    x*
                                                                                                                                                                                                                                                                (Türkei: August; Brasilien: November)
Olive                                                  5                  500                      x
Kumquat                                                5                  500                      x                                                                                                    x*                                                      *Ethephon, verpflichtend bei Saisonbeginn
Karambole                                              6                  417                      x
Kakis, Japanische Persimone (EU)                       3                  833                      x                                                                                                    x*                                                      *Ethephon, verpflichtend bei Ursprung Spanien bei Saisonbeginn
Kakis, Japanische Persimone (Drittländer)              7                  180                      x                                                                                                    x*                                                      *Ethephon, verpflichtend bei Saisonbeginn
Sonstige Früchte mit essbarer Schale                   9                   65                      x
      b) Nicht essbare Schale, klein
Kiwi                                                   2                 1250                      x
Kiwi (Neuseeland)                                      1                 2500                      x
Litschi                                                3                  833                      x                                                                                                                                                            Verpflichtung: Schwefeldioxid (SO2)
Maracuja; Passionsfrucht (Granadilla)                  8                  100                      x
Stachelfeige; Kaktusfeige; Pitaya                      8                  100                      x
Sonstige kleine Früchte mit nicht essbarer Schale      8                  100                      x
      c) Nicht essbare Schale, groß
Avocado                                                3                 833                       x
Banane                                                 1                 2500                      x
Mango                                                  3                 833                       x              O
Papaya; Tamarillo                                      9                  65                       x              x
Granatapfel                                            9                  65                       x
Granatapfel (EU)                                       5                 500                       x
Ananas                                                 2                 1250                      x                                                                                                     x
Brotfrucht; Jackfrucht                                 6                 417                       x

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Version: 01.01.2015rev02
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    (rev02 vom 03.08.2015)
                                                                                               Leitfaden Rückstandsmonitoring -                                                                                                                                                                                             Status: • Freigabe
                                                                                                    Obst, Gemüse, Kartoffeln                                                                                                                                                                                                  Seite 16 von 31
mindestens jedoch 1 Probe

                                                                                                                                                                                                                        Phenoxyalkancarbonsäure
                                                                        Großhandel: eine Probe je

                                                                                                                                                                Chlormequat / Mepiquat
                                                                           QS-bezogener Ware;

                                                                                                                                                                                                                                                  Phenylharnstoffe
                                                                                                                     Dithiocarbamate
                                                                                                     Multimethoden

                                                                                                                                       Gesamtbromid
                                                                                                                                       anorganisches
                                                         Risikogruppe

                                                                                                                                                                                         Dithianon

                                                                                                                                                                                                             Ethephon
                                                                                                                                                       Nitrat

                                                                                                                                                                                                     Dodin
                                                                                   …t
                           Produkt                                                                                                                                                                                                                                                             Zusatzuntersuchungen

Cherimoya; Rambutan                                         9                   65                      x
Durian                                                      6                  417                      x
Guave                                                       8                  100                      x
Sonstige große Früchte mit nicht essbarer Schale            9                   65                      x
2. GEMÜSE, FRISCH ODER GEFROREN
   i) Wurzel- und Knollengemüse
     a) Kartoffeln
                                                                                                                                                                                                                                                                     Verpflichtung: Maleinsäurehydrazid bei jeder 10. Probe, mindestens jedoch
Kartoffel                                                   1                 2500                      x
                                                                                                                                           O                                                                                                                         bei einer Probe
     b) Tropisches Wurzel- und Knollengemüse
Kassava (Dasheen, Eddoe (Japanische Taro), Tannia,
                                                            4                  625                      x
Maniok)
Süßkartoffel                                                2                 1250                      x
Yamswurzel (Yìcama (Yambohne), Mexikanische Kartoffel)      4                  625                      x
Sonstiges Tropisches Wurzel- und Knollengemüse          4                      625                      x
      c) Sonstiges Wurzel- und Knollengemüse außer Zuckerrüben
Rote Bete                                               1                     2500                      x              O                                x
Mohrrübe; Karotte; Möhre (Bund-)                        2                     1250                      x                                                            x                                                                               x
Mohrrübe; Karotte; Möhre (Bund-) (Spanien)              3                     833                       x                                                            x                                                                               x
Mohrrübe; Karotte; Möhre (lose Ware)                    1                     2500                      x                                                                                                                                            x
Knollensellerie                                         6                     417                       x                                                                                                                                            x               Empfehlung: Cadmium (Cd), Blei (Pb)
Knollensellerie (Deutschland)                           3                     833                       x                                                                                                                                            x               Empfehlung: Cadmium (Cd), Blei (Pb)
Meerrettich                                             1                     2500                      x                                                                                                                                                            Empfehlung: Cadmium (Cd), Blei (Pb)
Erdartischocke (Topinambur)                             1                     2500                      x
Pastinake                                               3                     833                       x                                                                                                                                                            Empfehlung: Cadmium (Cd), Blei (Pb)
Petersilienwurzel                                       3                     833                       x
Rettich (Freiland)                                      2                     1250                      x
Rettich (Gewächshaus)                                   2                     1250                      x
Radieschen (Freiland)                                   5                     500                       x
Radieschen (Gewächshaus)                                2                     1250                      x
Schwarzwurzel                                           1                     2500                      x                                                                                                                                                            Empfehlung: Cadmium (Cd), Blei (Pb)
Weiße Rübe; Speiserübe; Kohlrübe                        3                     833                       x
Sonstiges Wurzel- und Knollengemüse außer Zuckerrüben       6                  417                      x
   ii) Zwiebelgemüse
                                                                                                                                                                                                                                                                     Verpflichtung bei Lagerware im Frühjahr (Febr. - Mai):
Knoblauch                                                   1                 2500                      x
                                                                                                                                                                                                                                                                     Maleinsäurehydrazid
Zwiebel (Silberzwiebeln)                                    1                 2500                      x
                                                                                                                                                                                                                                                                     Verpflichtung bei Lagerware im Frühjahr (Febr. - Mai):
Zwiebel (Speise-, Schalotten)                               3                  833                      x
                                                                                                                                                                                                                                                                     Maleinsäurehydrazid
Lauchzwiebel; Bundzwiebeln; Frühlingszwiebel                4                  625                      x
Sonstiges Zwiebelgemüse                                     4                  625                      x

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Version: 01.01.2015rev02
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         (rev02 vom 03.08.2015)
                                                                                                    Leitfaden Rückstandsmonitoring -                                                                                                                                                                                             Status: • Freigabe
                                                                                                         Obst, Gemüse, Kartoffeln                                                                                                                                                                                                  Seite 17 von 31
mindestens jedoch 1 Probe

                                                                                                                                                                                                                  Phenoxyalkancarbonsäure
                                                                  Großhandel: eine Probe je

                                                                                                                                                          Chlormequat / Mepiquat
                                                                     QS-bezogener Ware;

                                                                                                                                                                                                                                            Phenylharnstoffe
                                                                                                               Dithiocarbamate
                                                                                               Multimethoden

                                                                                                                                 Gesamtbromid
                                                                                                                                 anorganisches
                                                   Risikogruppe

                                                                                                                                                                                   Dithianon

                                                                                                                                                                                                       Ethephon
                                                                                                                                                 Nitrat

                                                                                                                                                                                               Dodin
                                                                             …t
                        Produkt                                                                                                                                                                                                                                                         Zusatzuntersuchungen

   iii) Fruchtgemüse
     a)Solanaceae
                                                                                                                                                                                                                                                               *Ethephon: verpflichtend am Ende der Saison; Wintersaison
Tomate (EU, Marokko)                                  2                 1250                      x            O**                                                                                     x*
                                                                                                                                                                                                                                                               ** Empfehlung: bei Ursprung Südeuropa, Drittländern
                                                                                                                                                                                                                                                               *Ethephon: verpflichtend am Ende der Saison; Wintersaison
Tomate (Drittländer)                                  4                  625                      x            O**                                                                                     x*
                                                                                                                                                                                                                                                               ** Empfehlung: bei Ursprung Spanien
                                                                                                                                                                                                                                                               *Ethephon: verpflichtend für die Wintersaison
Gemüsepaprika                                         1                 2500                      x                                                                                                    x*
                                                                                                                                                                                                                                                                Ursprung: Spanien, Griechenland, Drittländer
Gemüsepaprika (Drittländer)                           4                 625                       x                                                                                                    x*                                                      *Ethephon: verpflichtend für die Wintersaison
Chilischote; Pfefferschote/Peperoni                   5                 500                       x               x
Aubergine                                             1                 2500                      x                                  O
Aubergine (Drittländer)                               6                 417                       x                                  O
Okra; Griechisches Hörnchen                           9                  65                       x
Sonstige Solanaceae                                   9                  65                       x
      b) Kürbisgewächse – genießbare Schale
Schlangengurken (Landgurken)                          2                 1250                      x
Gewürzgurken                                          2                 1250                      x               x
Zucchini                                              4                 625                       x                                                                                                                                                            Empfehlung: Beprobung im Freiland
Sonstige Kürbisgewächse mit genießbarer Schale        4                 625                       x
     c) Kürbisgewächse - ungenießbare Schale
Melone (Zuckermelone, Kiwano)                         2                 1250                      x
Melone (Zuckermelone, Kiwano) (Drittländer)           4                 625                       x
Kürbis                                                3                 833                       x
Wassermelone                                          1                 2500                      x
Sonstige Kürbisgewächse mit ungenießbarer Schale      4                 625                       x
     d) Zuckermais
Zuckermais                                            1                 2500                      x
   iv) Kohlgemüse
     a) Blumenkohle
Broccoli                                              3                 833                       x
Blumenkohl (Romanesco)                                3                 833                       x
Blumenkohl (Romanesco) (Frankreich, Belgien)          1                 2500                      x
Sonstige Blumenkohle                                  3                 833                       x
     b) Kopfkohle
Rosenkohl; Kohlsprossen                               1                 2500                      x
Rotkohl                                               1                 2500                      x
Weißkohl                                              1                 2500                      x

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Version: 01.01.2015rev02
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  (rev02 vom 03.08.2015)
                                                                                              Leitfaden Rückstandsmonitoring -                                                                                                                                                                                            Status: • Freigabe
                                                                                                   Obst, Gemüse, Kartoffeln                                                                                                                                                                                                 Seite 18 von 31
mindestens jedoch 1 Probe

                                                                                                                                                                                                                             Phenoxyalkancarbonsäure
                                                                             Großhandel: eine Probe je

                                                                                                                                                                     Chlormequat / Mepiquat
                                                                                QS-bezogener Ware;

                                                                                                                                                                                                                                                       Phenylharnstoffe
                                                                                                                          Dithiocarbamate
                                                                                                          Multimethoden

                                                                                                                                            Gesamtbromid
                                                                                                                                            anorganisches
                                                              Risikogruppe

                                                                                                                                                                                              Dithianon

                                                                                                                                                                                                                  Ethephon
                                                                                                                                                            Nitrat

                                                                                                                                                                                                          Dodin
                                                                                        …t
                           Produkt                                                                                                                                                                                                                                                                  Zusatzuntersuchungen

Spitzkohl                                                        1                 2500                      x
Wirsing                                                          3                 833                       x
Sonstige Kopfkohle                                               3                 833                       x
      c) Blattkohle
Chinakohl (Indischer (Chinesischer) Senf, Pak- Choi)             5                  500                      x
Grünkohl                                                         3                  833                      x
Sonstige Blattkohle                                              5                  500                      x
      d) Kohlrabi
Kohlrabi (Freiland)                                              3                 833                       x
Kohlrabi (Freiland) (Spanien)                                    6                 417                       x
Kohlrabi (Gewächshaus)                                           1                 2500                      x
   v) Blattgemüse und frische Kräuter
     a) Kopfsalat und andere Salatarten einschl. Brassicaceen
Feldsalat (Freiland)                                       3                       833                       x              O                                x
Feldsalat (Gewächshaus)                                    3                       833                       x              O                                x
Kopfsalat (Freiland)                                       4                       625                       x              x                                x
Kopfsalat (Gewächshaus)                                    4                       625                       x              x                   x            x
Eisbergsalat (Freiland)                                    1                       2500                      x              O                                x
Bunte Salate (Lollo, Eichblatt, Batavia) (Freiland)        4                       625                       x              x                                x
Bunte Salate (Lollo, Eichblatt, Batavia) (Gewächshaus)     4                       625                       x              x                                x
Bunte Salate (Lollo, Eichblatt, Batavia) (Frankreich)      6                       417                       x              x                                x
Romana Salat                                                     1                 2500                      x               x                               x
Kraussalat (Breitblättrige Endivie) (Zichorie, Rotblättrige
                                                                 2                 1250                      x               x
Chicorée, Radicchio, Krauseblättrige Endivie, Zuckerhut)
Kresse; Garten-; Kapuzinerkresse                                 1                 2500                      x                                                                                                                                            x
Rucola; Rauke                                                    5                 500                       x                                 x*            x                                                                                                            * Verpflichtung: bei Ursprung Italien
Mizuna (Blätter und Keime der Brassica spp)                      5                 500                       x
Sonstige Kopfsalate und andere Salatarten einschl.
                                                                 6                  417                      x                                               x
Brassicaceen
      b) Spinat und verwandte Arten (Blätter)
Spinat                                                           4                 625                       x               x                               x                                                                                                            Empfehlung: Schwermetalle
Portulak (Winterportulak (Kubaspinat), Queller)                  2                 1250                      x
Mangold                                                          4                 625                       x
Stielmus (Rübstiel)                                              3                 833                       x
Sonstiger Spinat und verwandte Arten (Blätter)                   4                 625                       x

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Version: 01.01.2015rev02
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            (rev02 vom 03.08.2015)
                                                                                                         Leitfaden Rückstandsmonitoring -                                                                                                                                                                                           Status: • Freigabe
                                                                                                              Obst, Gemüse, Kartoffeln                                                                                                                                                                                                Seite 19 von 31
mindestens jedoch 1 Probe

                                                                                                                                                                                                               Phenoxyalkancarbonsäure
                                                               Großhandel: eine Probe je

                                                                                                                                                       Chlormequat / Mepiquat
                                                                  QS-bezogener Ware;

                                                                                                                                                                                                                                         Phenylharnstoffe
                                                                                                            Dithiocarbamate
                                                                                            Multimethoden

                                                                                                                              Gesamtbromid
                                                                                                                              anorganisches
                                                Risikogruppe

                                                                                                                                                                                Dithianon

                                                                                                                                                                                                    Ethephon
                                                                                                                                              Nitrat

                                                                                                                                                                                            Dodin
                                                                          …t
                           Produkt                                                                                                                                                                                                                                                         Zusatzuntersuchungen

      c) Weinblätter (Traubenblätter)
Weinblätter                                        9                    65                     x               x
      d) Brunnenkresse
Brunnenkresse (Wasserspinat, Zwergkleefarn,
                                                   6                  417                      x                                                                                                                                            x
Wassermimose)
      e) Chicorée
Chicorée                                           1                 2500                      x
    f) Frische Kräuter und essbare Blüten (2)
Topfkräuter
(2)
     für gesamt f) Frische Kräuter
                                                   9                    65                     x                                                                                                                                            x
(Italien, Drittländer)
Kerbel                                             8                  100                      x                                                                                                                                            x
Schnittlauch                                       7                  180                      x                                                                                                                                            x
Dill                                               8                  100                      x                                                                                                                                            x
Sellerieblätter; Sauerampfer                       8                  100                      x
Koriander                                          8                  100                      x                                                                                                                                            x
Liebstöckel                                        8                  100                      x                                                                                                                                            x
Petersilie (Topf)                                  8                  100                      x                                                                                                                                            x
Salbei                                             8                  100                      x                                                                                                                                            x
Rosmarin                                           8                  100                      x                                                                                                                                            x
Thymian                                            8                  100                      x                                                                                                                                            x
Basilikum                                          8                  100                      x                                                                                                                                            x
Minze                                              8                  100                      x                                                                                                                                            x
Estragon (Ysop)                                    8                  100                      x                                                                                                                                            x
Bärlauch; Bärenlauch                               8                  100                      x                                                                                                                                            x
Kümmelblätter                                      8                  100                      x
Lorbeerblatt                                       8                  100                      x
Majoran                                            8                  100                      x                                                                                                                                            x
Oregano                                            8                  100                      x                                                                                                                                            x
Bohnenkraut                                        8                  100                      x                                                                                                                                            x
Melisse; Zitronenmelisse                           8                  100                      x                                                                                                                                            x
Essbare Blüten                                     8                  100                      x                                                                                                                                            x
Sonstige frische Kräuter                           9                   65                      x                                                                                                                                            x
Schnittkräuter
(2)
     für gesamt f) Frische Kräuter                                                                                                                                                                                                                          * Verpflichtung: von November bis März
                                                   9                    65                     x            x*                                                                                                                              x
(Italien, Drittländer)
Kerbel                                             8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Schnittlauch                                       7                  180                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Dill                                               8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Sellerieblätter; Sauerampfer                       8                  100                      x            x*                                                                                                                                              *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Koriander                                          8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Version: 01.01.2015rev02
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         (rev02 vom 03.08.2015)
                                                                                           Leitfaden Rückstandsmonitoring -                                                                                                                                                                                                      Status: • Freigabe
                                                                                                Obst, Gemüse, Kartoffeln                                                                                                                                                                                                           Seite 20 von 31
mindestens jedoch 1 Probe

                                                                                                                                                                                                                          Phenoxyalkancarbonsäure
                                                                          Großhandel: eine Probe je

                                                                                                                                                                  Chlormequat / Mepiquat
                                                                             QS-bezogener Ware;

                                                                                                                                                                                                                                                    Phenylharnstoffe
                                                                                                                       Dithiocarbamate
                                                                                                       Multimethoden

                                                                                                                                         Gesamtbromid
                                                                                                                                         anorganisches
                                                           Risikogruppe

                                                                                                                                                                                           Dithianon

                                                                                                                                                                                                               Ethephon
                                                                                                                                                         Nitrat

                                                                                                                                                                                                       Dodin
                                                                                     …t
                           Produkt                                                                                                                                                                                                                                                                    Zusatzuntersuchungen

Liebstöckel                                                   8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Petersilie (Schnitt-)                                         8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Salbei                                                        8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Rosmarin                                                      8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Thymian                                                       8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Basilikum                                                     8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Minze                                                         8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Estragon (Ysop)                                               8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Bärlauch; Bärenlauch                                          8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Kümmelblätter                                                 8                  100                      x            x*                                                                                                                                              *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Lorbeerblatt                                                  8                  100                      x            x*                                                                                                                                              *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Majoran                                                       8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Oregano                                                       8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Bohnenkraut                                                   8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Melisse; Zitronenmelisse                                      8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Essbare Blüten                                                8                  100                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
Sonstige frische Kräuter                                      9                   65                      x            x*                                                                                                                              x               *   Verpflichtung:   bei   Ursprung   Südeuropa   von   November   bis   März
    vi) Hülsengemüse (frisch)
Bohne (mit Hülse)                                             2                 1250                      x
Bohne (mit Hülse) (Drittländer)                               9                  65                       x
Bohne (ohne Hülse)                                            2                 1250                      x
Bohne (ohne Hülse) (Drittländer)                              4                 625                       x
Erbse (mit Hülse) (Mangetout (Zuckererbse))                   2                 1250                      x
Erbse (mit Hülse) (Drittländer)                               9                  65                       x
Erbse (ohne Hülse)                                            2                 1250                      x
Erbse (ohne Hülse) (Gemüseerbse, Grüne Erbse,
                                                              4                  625                      x
Kichererbse) (Drittländer)
Sonstiges Hülsengemüse (frisch)                               9                    65                     x
    vii) Stängelgemüse (frisch)
Spargel                                                       1                 2500                      x
Stangensellerie                                               7                 180                       x              O                                                                                                                             x
Fenchel                                                       4                 625                       x                                                                                                                                            x
Fenchel (Belgien)                                             7                 180                       x                                                                                                                                            x
Artischocke                                                   1                 2500                      x
Porree                                                        1                 2500                      x
Rhabarber                                                     1                 2500                      x
Bambussprossen                                                1                 2500                      x              O
Sonstige Stängelgemüse (frisch)                               7                 180                       x
    viii) Pilze
                                                                                                                                                                                                                                                                       Empfehlung: Einzelmethode Glyphosat
Kulturpilz (Wiesenchampignon, Austernsaitling, Shiitake)      2                 1250                      x                                                          O                                                                                                 Empfehlung Kulturpilze außer Champignon: Quecksilber (Hg), Cadmium
                                                                                                                                                                                                                                                                       (Cd)
Wildpilze (Morchel, Pfifferlinge)                             2                 1250                      x                                                                                                                                                            Empfehlung: Untersuchung der Strahlenbelastung
Sonstige Kulturpilze                                          2                 1250                      x                                                          O

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Version: 01.01.2015rev02
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    (rev02 vom 03.08.2015)
                                                                                                      Leitfaden Rückstandsmonitoring -                                                                                                                                                                                                      Status: • Freigabe
                                                                                                           Obst, Gemüse, Kartoffeln                                                                                                                                                                                                           Seite 21 von 31
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