Rundschreiben März 2022 - Rundschreiben FVSL - Fußballverband Stadt Leipzig eV
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Rundschreiben FVSL März 2022 Seite 1 von 11 Rundschreiben März 2022 Am Sportforum 3 04105 Leipzig Tel.: 0341/4625646 www.Fussballverband-Stadt-Leipzig.de Info@Fussballverband-Stadt-Leipzig.de Redaktionsschluss: 07.03.2022 Erscheinungstag: 07.03.2022
Rundschreiben FVSL März 2022 Seite 2 von 11 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1. Informationen des Verbandes 3 1.1. Informationen zum Spielbetrieb: Wichtige Hinweise zum Spielbetrieb innerhalb des FVSL ab dem Wocheende 05./06. März 2022 3-4 1.2. Schweigeminute unter dem Motto "Der Fußball steht für Frieden und Solidarität" 5 1.3. Vereinsberatung 6 1.3.1. Lieferung von Sand 6 1.3.2. Bereitstellung von Pflegegeräten zur Selbstnutzung 6 1.3.3. Düngerangebot 6 2. Sitzungen des Vorstandes und der Ausschüsse 6 3. Spielausschuss 7 3.1. Übersicht über die weiteren Pokaltermine 7 4. Jugendausschuss 8 4.1. Rückrunde der E- und F-Juniorenstaffeln 8 4.2. Rückrunde der D-Junioren Stadtliga 8 4.3. Tag des Kinderfußballs 8 4.4. Sparkassen-Lipsiade 8 4.5. Vormerken: Leipziger Viertelfinale 8 5. Schiedsrichterausschuss 9 5.1. Schiedsrichter Anwärterlehrgang Frühjahr 2022 9-10
Rundschreiben FVSL März 2022 Seite 3 von 11 1. Informationen des Verbandes 1.1. Informationen zum Spielbetrieb: Wichtige Hinweise zum Spielbetrieb innerhalb des FVSL ab dem Wochenende 05./06. März 2022 Neu ab 4. März 2022: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung Nähere Informationen zur Corona-Schutz-Verordnung ab 4. März 2022 Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 01. März 2022 eine Corona-Schutz-Verordnung be- schlossen, welche die bisherige Corona-Notfall-Verordnung ablöst. Sie tritt am 4. März 2022 in Kraft und gilt aufgrund der dann auslaufenden rechtlichen Grundlage im Infektions- schutzgesetz des Bundes bis einschließlich 19. März 2022. Angesichts der aktuellen Lage in den Krankenhäusern hat sich die Staatsregierung auf wei- tere Lockerungen verständigt. Mit der Schutz-Verordnung sind keine Schließungen oder all- gemeine, von der Bettenbelegung abhängige Maßnahmen mehr vorgesehen. Die Staatsregie- rung behält sich jedoch die Möglichkeit vor, bei Überschreiten der Belastungsgrenzen von 420 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten oder 1.300 mit COVID-19-Patienten belegten Normalbetten, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Grundlagen Das Alkoholverbot für öffentliche Plätze, welches bislang von den kommunalen Behörden verhängt werden konnten, entfällt zukünftig. Eine Kontakterfassung ist nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens verpflichtend vorgesehen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen, Läden oder Angeboten bleibt bestehen. Kultur, Freizeit, Sport und Großveranstaltungen Für sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie auch -veranstaltungen mit höchstens 1.000 gleichzeitigen Teilnehmern muss ein Nachweis nach der 3G-Regel erbracht werden. Es gelten folgende Kapazitätsbeschränkungen: im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung, höchstens 6.000 Personen gleichzeitig im Außenbereich maximal 75 Prozent, höchstens 25.000 Personen gleichzeitig
Rundschreiben FVSL März 2022 Seite 4 von 11 Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitigen Besuchern können zwischen dem Zugang nach der 2G- oder 3G-Regel wählen. Bei 2G sind die oben genannten Kapazitätsbeschränkungen von 60 Prozent (max. 6.000 Personen) oder 75 Prozent (max. 25.000 Personen) anzuwenden, während beim 3G-Modell eine Begrenzung auf 50 Prozent der Höchstkapazität greift. Sowohl bei kleineren, als auch Großveranstaltungen muss keine Maske am eigenen Platz ge- tragen werden. Die Beschränkungen und Zugangsregeln gelten ebenfalls für Sportveranstaltungen. Die Nutzung von Sportstätten im Innenbereich ist mit 3G-Nachweis möglich. Im Außenbe- reich ist kein Nachweis erforderlich. Die neue Corona-Schutz-Verordnung ist auf die Themen, die die sportlichen Bereiche be- treffen, gekürzt worden. Die vollständige Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen entnehmen Sie bitte der Homepage des Freistaates Sachsen unter www.coronavirus.sachsen.de/ Die Stadt Leipzig bzw. das Amt für Sport haben die für die Sportstätten der Stadt Leipzig geänderten Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung, bekannt gemacht. In der Anlage 1 zum Rundschreiben sind diese aufgelistet. Diese Regelungen sínd sowohl von den Päch- tern der Sportanlagen als auch von allen anderen an den Spielen beteiligten Mannschaften und Personen einzuhalten. Der Fußballverband Stadt Leipzig e.V. weist darauf hin, dass ab dem 4. März 2022 die Nachweise für Corona bedingte Spielverlegungen bei den zuständigen Staffelleitern der je- weiligen Ausschüsse vorab zwingend eingereicht werden müssen, um eventuelle Rechts- streitigkeiten auszuschließen. Wir appellieren an die sportliche Fairness und Kollegialität gegenüber den sportlichen Gegnern, damit ein regulärer Spielbetrieb wieder in Gang gesetzt werden kann und nicht die Sportgerichte am „grünen Tisch“ entscheiden müssen.
Rundschreiben FVSL März 2022 Seite 5 von 11 1.2. Schweigeminute unter dem Motto "Der Fußball steht für Frieden und Solidarität" Liebe Vereinsvertreter, wir hatten euch in der Vorwoche über die Aktion des DFB und der DFL: LIGEN PLANEN MINUTE DES INNEHALTENS FÜR FRIEDEN UND SOLIDARITÄT informiert und hatten die Vereine des FVSL e.V. aufgerufen, sich dieser Aktion ebenfalls anzuschließen. Der FVSL e.V. möchte diese Aktion auch in den nächsten Wochen fortsetzen, unabhängig davon was der DFB bzw. die DFL für ihre Ligen vorgeben, so lange die kriegerische Ag- gression Rußlands gegenüber dem Volk der Ukraine fortgesetzt wird, sollte diese Aktion auch weiterhin durchführt werden. Wir bitten auch weiterhin vor jedem Spiel innerhalb des FVSL eine Schweigeminute unter dem Motto „der Fußball steht für Frieden und Solidarität“ durchzuführen. Wir bitten die Vereinsverantwortlichen, diese Information an die Mannschaften durchzustel- len. Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Rundschreiben FVSL März 2022 Seite 6 von 11 1.3. Vereinsberatung 1.3.1. Lieferung von Sand Der FVSL hat auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit über seine Partner Leistungen zur Platzpflege zu organisieren: Lieferung von gewaschenen Sand/Kies (Korngröße 0-2) Anlieferung per LKW: 3-Achser 11,30 €/t, inklusive Transport und MwSt. Sattelzug 10,11€/t, inklusive Transport und MwSt. 1.3.2. Bereitstellung von Pflegegeräten zur Selbstnutzung Rennovationszug: Traktor, Besander, Aerifizierer pro Spielfelder 650,00 € netto zzgl. Transportkosten 175,00 € Bei Bedarf Anhängevertikutierer (Tielbürger) 120,00 €/pro Spielfeld zzgl. MwSt. Bei Bedarf Nachsaatgerät 145,00 €/pro Spielfeld zzgl. MwSt. Zur Beachtung: zu den Geräten erfolgt bei Bedarf eine Einweisung. Die Bedienung der Ge- räte erfolgt durch einen vom Verein beauftragten Sportfreund*in. 1.3.3. Düngerangebot In der Anlage 2 zum Rundschreiben finden Sie das Düngerangebot der Firma BayWa. Eventuell notwendige Rückfragen bzw. Bestellungen über den Vereinsberater Thomas Schleif (Handy: 0177/3313757) 2. Sitzungen des Vorstandes und der Ausschüsse Im Monat März 2022 werden die Sitzungen des Vorstandes und der Ausschüsse überwie- gend als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt.
Rundschreiben FVSL März 2022 Seite 7 von 11 3. Spielausschuss 3.1. Übersicht über die weiteren Pokaltermine Herren: Vierte Runde (Achtelfinale) Ostern, 16.-18.04.2022, 15.00 Uhr, 8 Spiele Fünfte Runde (Viertelfinale) Mittwoch, 25.05.2022, 18.00 Uhr, 4 Spiele Sechste Runde (Halbfinale) Pfingsten, 04.-06.06.2022, 15.00 Uhr, 2 Spiele Siebente Runde (Finale) Samstag, 25.06.2022, 16.00 Uhr in Panitzsch Senioren Ü35: Vierte Runde (Viertelfinale) Ostern, 16.-18.04.2022, 13.00 Uhr, 4 Spiele Fünfte Runde (Halbfinale) Mittwoch, 25.05.2022, 18.00 Uhr, 2 Spiele Sechste Runde (Finale) Samstag, 25.06.2022, 13.00 Uhr in Panitzsch Altsenioren Ü40: Vierte Runde (Viertelfinale) Donnerstag, 14.04.2022, 18.30/19.00 Uhr, 4 Spiele Fünfte Runde (Halbfinale) Mittwoch, 25.05.2022, 18.30 Uhr, 2 Spiele Sechste Runde (Finale) Freitag, 24.06.2022, 19.00 Uhr in Panitzsch
Rundschreiben FVSL März 2022 Seite 8 von 11 4. Jugendausschuss 4.1. Rückrunde der E- und F-Juniorenstaffeln Die Spielpläne für die Rückrunde der E- und F-Junioren sind online. Spielverlegungen sind per Antrag möglich. Spielabsagen sind mit Nachweisen (positive Tests, Quarantäneanord- nungen, etc.) möglich. 4.2. Rückrunde der D-Junioren Stadtliga Die Rückrunde der D-Junioren Stadtliga wird am 13.03.2022 geplant, wenn alle Nachhole- spiele durchgeführt sind. Es wird wie geplant eine Aufstiegs- und eine Platzierungsrunde geben. Der erste Spieltag findet am Wochenende 19./20.03.2022 statt. 4.3. Tag des Kinderfußballs Am 01.05.2022 wird der Sächsische Tag des Kinderfußballs stattfinden. Die Veranstaltung soll in Form eines Kinderfußballfestivals stattfinden und die vielfältigen Möglichkeiten der neuen Spielformen im Kinderfußball präsentieren. Die Ausschreibung und alle weiteren In- formationen folgen. Vereine, die Interesse an der Ausrichtung dieses Tages haben, melden sich gern bei der Vorsitzenden des Jugendausschusses Marianne Hahn (E-Mail: Marianne- wenzel-fvsl@gmx.de). 4.4. Sparkassen-Lipsiade Die Sparkassen-Lipsiade der Stadt Leipzig im Fußball für die Altersklassen D- bis G- Junioren finden am Wochenende 09./10.07.2022 auf der Sportanlage der SG Taucha 99 statt. Die Ausschreibungen zu den einzelnen Turnieren folgen zeitnah. 4.5. Vormerken: Leipziger Viertelfinale Auch in diesem Jahr wollen Porsche und RB Leipzig wieder fußballbegeisterte Mädchen und Jungen auf den Fußballplätzen willkommen heißen und die besten Kicker der Stadtvier- tel Nord, Ost, Süd und West ermitteln. Die Ausschreibung mit den Terminen, Teilnahmebe- dingungen und Anmeldeformalitäten finden Sie in der Anlage 3 des Rundschreibens. An- gesprochen sind für diese Turnierform Schulmannschaften, Straßenmannschaften und natür- lich auch Vereinsmannschaften in den Altersklassen U11 und U14.
Rundschreiben FVSL März 2022 Seite 9 von 11 5. Schiedsrichterausschuss 5.1. Schiedsrichter Anwärterlehrgang Frühjahr 2022 Wie bereits auf verschiedenen Kanälen angekündigt, soll im März/April 2022 der nächste Anwärterlehrgang stattfinden. Nach der positiven Erfahrung der letzten Lehrgänge wird der neue Lehrgang digital stattfinden. Der Anwärterlehrgang wird daher im folgendem Zeitraum stattfinden: 13.03. – 31.03.2022. Innerhalb dieses Zeitraumes sind 3 Videokonferenzen geplant: Sonntag, 13.03.2022, 9.30 Uhr – 12.30 Uhr Sonntag, 20.03.2022, 9.30 Uhr – 12.30 Uhr Sonntag, 27.03.2022, 9.30 Uhr – 12.30 Uhr Die Videokonferenzen zielen darauf ab, offene Fragen zu den Inhalten des Selbststudiums zu klären sowie ausgewählte Regeln zu besprechen. Im Zeitraum vom 01.04. – 03.04.2022 finden die Prüfungen statt. Sollte die Corona- Situation erlauben, findet die Prüfung in Präsenz statt. Voraussetzung für den Anwärterlehrgang Internet-Zugang Zugang zu einem mobilen Endgerät oder PC Anmeldeprozess 1. Die Anmeldungen für den Anwärterlehrgang im Frühjahr 2022 sind bis zum 12.03.2022 ausschließlich über die folgende Seite vorzuneh- men: https://www.dfbnet.org/vkal/mod_vkal/webflow.do?event=ANGEBOT_NEW&d mg_company=FVS¶ms.bereichId=01PI6R6U1G000000VV0AG80NVS99EK2I&p arams.kategorieId=023JN1EHRG000000VS54898GVSG2OQK4 2. Wir weisen darauf hin, dass angemeldete Teilnehmer am 13.03.2022 das 12. Lebensjahr vollendet haben müssen. 3. Maximale Lehrgangsgröße: 45 AnwärterInnen.
Rundschreiben FVSL März 2022 Seite 10 von 11 4. Nach der digitalen Anmeldung ist das Formular SR-Erstausstellung digital als Link https://www.sfv-online.de/fileadmin/content/PDFs/Schiedsrichter/antrag_erstausstellung_schiedsrichterausweis.pdf an folgende E-Mail „lehrwart-fvsl@gmx.de“ zu senden. Bitte möglichst digital ausfüllen! Unterschrift und Vereinsstempel nicht vergessen. ACHTUNG: Wir akzeptieren nur noch digital gescannte und keine mit einem Smartphone o.ä. abfotografierte Formulare. 5. Der Zahlungseingang hat bis spätestens am 13.03.2022 zu erfolgen! Dies ist gleich- zeitig auch Tag des Anmeldeschluss'. Achtung: Nur bei vollständiger Anmeldung (Online-Anmeldung, Formular SR- Erstausstellung und Zahlungseingang) kann an der SR-Prüfung teilgenommen werden. Lehrgangsgebühren 80,- € pro Teilnehmer Bankverbindung FVSL e.V. Volksbank Leipzig IBAN: DE31860956040300016553 oder Sparkasse Leipzig IBAN: DE32860555921090028403 Verwendungszweck: SR-LG Teilnehmer-Name + Vereinsname Bei Fragen wendet euch bitte an die oben genannte Adresse: lehrwart-fvsl@gmx.de (Fabien Bischof, Danny Kempe oder David Goltz)
Rundschreiben FVSL März 2022 Seite 11 von 11
Sie können auch lesen