SAARBRÜCKER STADTANZEIGER - Ausgabe Oktober 2020 - Satzweiss.com
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Ausgabe Oktober 2020 SAARBRÜCKER STADTANZEIGER Der Oberbürgermeister Saarbrücken hält durch und hält zusammen Bekanntmachungen Sondersitzung des Bezirksrats Mitte Pressemitteilungen Sicher entsorgen in den ZKE-Einrichtungen
Saarbrücken hält durch und hält zusammen Liebe Saarbrückerinnen und Saarbrücker, den Sommer 2020 werden wir in unserer Stadt sicherlich nicht vergessen, es ist ein Durchat- men zu spüren nach vielen anstrengenden Wochen, in denen die Corona-Krise unseren Alltag bestimmt hat. Die Menschen genießen das Flair unserer schönen Stadt, am weitläufig bestuhlten St. Johan- ner Markt und auf vielen anderen Plätzen ist die Gastronomie gut besucht, unsere städtischen Bäder sind offen und genauso beliebte Orte der Erholung wie unsere Parks und unsere urigen Wälder. Kinder freuen sich über die wieder offenen Spielplätze, Schausteller haben zudem an manchen Orten Karussells und Verkaufswagen aufgebaut, Zoo, Wildpark und unsere zahlrei- chen Museen und Galerien sind wieder geöffnet und auch die Bahnhofstraße ist wieder belebt. Ich möchte Ihnen und allen, die sich bis heute an die Regeln halten, meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Ich bin stolz auf Saarbrücken und alle, die mitmachen. Wir haben gemeinsam gezeigt: Wir können Krise. Aber die Krise ist noch nicht vorbei, hat viele Menschen hart getroffen und trifft weiter viele Oberbürgermeister Uwe Conradt Menschen hart. Die Nachrichten aus anderen Teilen Deutschlands, Europas und der Welt zeigen uns, dass die Bekämpfung einer Pandemie eine langwierige und anstrengende Langzeitaufgabe ist. Wir ha- ben gemeinsam bereits ein gutes Stück des Wegs über den Berg zurückgelegt, aber leider liegt vor uns noch eine lange Strecke und ich möchte Sie mit diesem Brief, ermutigen den Weg weiter mitzugehen und nicht stehen zu bleiben oder gar umzudrehen. Was sind unsere Herausforderungen? 1) Halten Sie durch – auch wenn es schwer(er) fällt. Erst heute hat die Weltgesundheitsorganisation mit 294.237 Neuinfektionen am Tag einen neuen Rekord gemeldet. Dies zeigt: Wir müssen auch bei einer bei uns weiterhin niedrigen In- fektionsrate vorsichtig sein; es gilt, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Und ja, die Maske ist und bleibt unser Alltagsbegleiter beim Einkaufen, im Bus und an vielen anderen Or- ten. Manche Regeln mögen im Einzelfall schwer nachvollziehbar sein, aber es geht beim Infek- tionsschutz hauptsächlich um die Verhinderung von größeren Hotspots. Die Regeln haben ins- gesamt gezeigt, dass sie erfolgreich sind und eben deshalb eingehalten werden müssen. Die Stadt Saarbrücken leistet mit Informationskampagnen und auch mit Kontrollen des Ordnungs- amts einen wesentlichen Beitrag für die Einhaltung dieser Regeln – aber letztlich wird es nur funktionieren, wenn jeder Verantwortungsbewusstsein zeigt und weiter mitmacht. 2) Lassen Sie sich nicht in übertriebene Ängste hineintreiben. Auch wenn die sprichwörtliche „German Angst“ in unserem Land bei einem großen Teil der Bevölkerung ganz tief verwurzelt ist: Wir dürfen uns nicht bei jeder potentiellen Gefahr und je- dem kleinen Anstieg der Infektionsrate in übertriebene Ängste hineintreiben lassen. Ein erneuter Lockdown, Ausgangssperren, Grenzschließungen, Maskenpflicht überall,… All dies wären Maßnahmen, die es uns schwer machen würden, unser Land so zu erhalten, wie es vor der Krise war. Die Stadt Saarbrücken hat daher von Anfang an Wert darauf gelegt, offen zu lassen, was offen bleiben durfte. Wir freuen uns über Menschen, die unsere Angebote nutzen, Schwimmbäder, die Stadtbibliothek und unsere Stadtgalerie sind geöffnet und auch kleine Mu- sikveranstaltungen finden wieder statt. Alles in einem verantwortungsvollen Rahmen und un- ter Einhaltung der gültigen Richtlinien. 2 SAARBRÜCKER STADTANZEIGER
3) Der Erhalt der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen ist wichtig - auch für den Staat und da- mit für die Sicherung von Recht und Freiheit. Rettungsschirme, Hilfspakete und Maßnahmen wie die Kurzarbeit haben viele Unterneh- men und Millionen von Arbeitnehmern durch den ersten Abschnitt der coronabedingten Wirt- schaftskrise gerettet. Gut so. Aber damit dürfte die Leistungsgrenze staatlicher Hilfen auch weitgehend ausgeschöpft sein. Der Staat kann nur das ausgeben, was zuvor erwirtschaftet worden ist. Schon jetzt ist klar, dass die aufgenommenen Lasten ein Kraftakt sind, der für die kommenden Generationen eine Belastung darstellt. Bei realistischer Betrachtung müssen wir, wo immer es geht, die Wirtschaft zum Laufen bringen, auch damit wir Armut verhindern und die Chancen der jungen Generation auf eine gute Zukunft erhalten, aber auch damit der Staat nicht seine Existenzgrundlage verliert. Freiheit und Recht brauchen einen handlungsfähigen Staat und dieser braucht eine funktionierende Wirtschaft. Gute Nachrichten gab es auch in diesen Tagen: Der Erhalt von zwei Warenhäusern von Gale- ria Karstadt Kaufhof war ebenso ein positives Signal wie der Einstieg des Betreibers der Saar- land-Therme in den Pachtvertrag des Erlebnisbades „Calypso“. 4) Die Kultur und das freie gesellschaftliche Leben brauchen unseren Schutz und Einsatz. Wir sind ein Land mit einem starken freien gesellschaftlichen Leben, mit zahlreichen Verei- nen, Veranstaltungen und Kulturschaffenden. Die Grenzen zwischen ehrenamtlich tätigen und hauptberuflichen Akteuren sind manchmal fließend. Aber allen Initiativen und Veranstaltungen ist gemein: Sie sind für unseren gesellschaftliche Zusammenhalt wichtig. Saarbrücken ist Großstadt und die mit Abstand größte Stadt des Saarlandes und der Regi- on. Diese Rolle wollen wir auch in Zukunft behalten, das bedeutet: Wir wollen unsere Akteure durch die Krise bringen, damit das kulturelle Leben in allen Facetten erhalten bleibt. Auch hierbei geht es um Arbeitsplätze und damit die Existenzgrundlage von zahlreichen Fami- lien in unserer Stadt. So wie wir einen Fonds für Kulturschaffende auf den Weg gebracht und Schausteller unbürokratisch Stellflächen auf Straßen und Plätzen zur Verfügung gestellt ha- ben, so will ich mich auch dafür einsetzen, dass ab September möglichst viele Veranstaltun- gen wieder stattfinden können, die in unserer Stadt eine Tradition haben. Hierzu zählen auch traditionelle Veranstaltungen auf dem Burbacher Festplatz oder Weihnachtsmärkte wie der Christkindlmarkt, für den wir ein Alternativkonzept erstellen. 5) Rückkehr in den Regelbetrieb von Schulen und Kitas Wir brauchen eine gesunde Mischung aus Vorsicht und Gelassenheit. Wir brauchen Gemein- schaftsgeist und den Willen weiterzugehen, dies gilt auch für den Start von Schule und Kitas im Regelbetrieb. Wie im ganzen Saarland öffnen ab Montag auch die Schulen und Kitas in Saarbrücken im Re- gelbetrieb. Ich wünsche zunächst allen Kindern einen guten Start ins neue Schuljahr. Beson- ders wünsche ich den Schulneulingen, den ABC-Schützen, viel Erfolg für den neuen Lebens- abschnitt. Sie werden von der Stadtverwaltung auch in diesem Jahr ein Begrüßungsgeschenk erhalten – auch dies ist ein Stück gelebte Normalität in besonderen Zeiten. Niemand kann wirklich sagen, wie lange das Virus unseren Alltag mitbestimmen wird, daher kommt es bei der Rückkehr zum Regelbetrieb nun darauf an, dass alle Eltern und alle Beschäf- tigten in Schulen und Kitas besonnen auf die Herausforderung „Regelbetrieb“ reagieren und daran mitwirken, dass die Schutzkonzepte umgesetzt und eingehalten werden. Liebe Saarbrückerinnen und Saarbrücker, gemeinsam können und werden wir es schaffen. Machen Sie weiter mit und zeigen Sie: Saarbrücken hält durch und hält zusammen. Ihr 3 SAARBRÜCKER STADTANZEIGER
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung 9. Hier: Einleitung des BBP-Änderungs- 5. Verschiedenes – Mitteilungen und verfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Anfragen Am Donnerstag, 27.08.2020 findet um 10. Anträge der Fraktionen 6. Nichtöffentlicher Teil 16.30 Uhr in der Turnhalle Brebach, 11. Empfehlungen des Bezirksrates zum 7. Integrationskonzept 2020: Internati- Saarbrücker Straße 146, eine Sitzung Haushalt 2021 onales Saarbrücken – Strategien für Nr. 4 des Bezirksrates Mitte statt. 12. Verschiedenes – Mitteilungen und den Umgang mit Migration und Viel- Anfragen falt Tagesordnung: 8. Stellungnahme des Integrationsbei- Nichtöffentlicher Teil rates zum Integrationskonzept 2020 Öffentlicher Teil 13. Grundstücksangelegenheiten 9. Fortsetzung Fördermaßnahme Mehr- Einwohnerfragestunde 14. Verkauf eines Grundstückes generationenhaus Saarbrücken 1. Genehmigung von Niederschriften 15. Verschiedenes- Mitteilungen und An- 10. Aktion „Sichere Häfen“ und Aufnah- 2. Genehmigung von Niederschriften- fragen me unbegleiteter minderjähriger Genehmigung von Niederschriften Die Tagesordnung finden Sie auch im In- Flüchtlinge 3. Förderung des Umbaus von Tennen- ternet auf der Seite https://buergerinfo. 11. Anträge Fraktionen (nicht öffentlich) plätzen zu einem Naturrasenplatz saarbruecken.de/infobi.asp in der jeweils 12. Verschiedenes – Mitteilungen und bei gleichzeitiger Förderung einer tagesaktuellen Fassung. Anfragen LED-Beleuchtung und Abschluss ei- Die Tagesordnung finden Sie auch im In- nes Pachtvertrags – SC 07 Altenkes- Saarbrücken, 17. August 2020 ternet auf der Seite https://buergerinfo. sel, Sportanlage Großwald saarbruecken.de/infobi.asp in der jeweils 4. Festlegung der Prioritätenreihen- Mit freundlichen Grüßen tagesaktuellen Fassung. folge für das Investitionsprogramm Stefan Brand 2021 bis 2024 verschiedener Um- Bezirksbürgermeister Saarbrücken, 17. August 2020 gestaltungs- und Neubaumaßnah- men im Grün- und Friedhofsbereich, Mit freundlichen Grüßen Stadtbezirk Mitte Öffentliche Bekanntmachung i.V. 5. Bau von oberirdischen Grabkam- Tobias Raab mern auf dem Hauptfriedhof Saar- Am Mittwoch, 26.08.2020 findet Beigeordneter brücken, 9. BA 2020 um 16:00 Uhr im Saal 126, Rathaus 6. Bau von weiteren Urnenwänden auf St. Johann, 66111 Saarbrücken eine Sit- dem Hauptfriedhof in U 62 zung des Ausschusses für soziale Angele- Widmung 7. Verkehrsberuhigungsmaßnahme genheiten und Integration statt. Nauwieserstraße/CecilienstraßÄnde- Namens der Landeshauptstadt Saarbrü- rung des Bebauungsplans „Im Sauer- Tagesordnung: cken als Trägerin der Straßenbaulast brod -Am Homburg -Westhang“, BBP. widme ich hiermit gemäß § 6 des Saar- Nr. 137.01.00 aus dem Jahre 1969 Öffentlicher Teil ländischen Straßengesetzes vom 17. De- für den Teilbereich zwischen „Im 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung zember 1964 in der Fassung der Bekannt- Sauerbrod/Dudweiler Landstraße“, der Beschlussfähigkeit und Verab- machung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. BBP. Nr. 137.01.02, im Stadtteil St. schiedung der Tagesordnung S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 6 Johann 2. Niederschrift über die öffentliche/ Abs. 8 Verwaltungsstrukturreformge- 8. Änderung des Bebauungsplans nicht öffentliche Sitzung des Aus- setz vom 21. November 2007 (Amtsbl. „Gewerbegebiet Ostspange“, BBP. schusses für soziale Angelegenheiten S. 2393) die Flächen des Bebauungspla- Nr. 135.06.00 aus dem Jahre 1995 und Integration Nr. 5 (2019/2024) nes Nr. 441.10.00 „Kettelerstraße“ in der für den Teilbereich zwischen „Stra- vom 10.06.2020 Gemarkung Ensheim, Flur 14, Flur- ße des 13. Januar, Bismarckstraße, 3. Coronafolgen: Rückmeldung aus der stücks-Nrn. 3607/1, Teilfläche aus Lyonerring“, BBP. Nr. 135.06.06, im Praxis 3709/6 und 3696/9 (im Lageplan grau Stadtteil St. Johann 4. Anträge Fraktionen (öffentlich) hinterlegt) 4 SAARBRÜCKER STADTANZEIGER
1. die Kettelerstraße (Nr. 1 im Lage- Bahnhofstraße 31 (Diskonto-Hochhaus), ßenverkehrsfläche genutzt. Nach der plan) im Rahmen der geltenden stra- während der Dienstzeiten, nach vorheri- Erschließung dieser Straße und der nun- ßenverkehrsrechtlichen Vorschrif- ger Terminvereinbarung (Tel. 0681 905 mehr erfolgten formellen Widmung be- ten innerhalb der verkehrsüblichen 4104 oder strassenamt@saarbruecken. steht ein öffentliches Interesse daran, Grenzen uneingeschränkt dem Ge- de) eingesehen werden. diese Straßenverkehrsfläche unverzüg- brauch durch jedermann für den Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Saarländisches lich dem Gemeingebrauch, insbesonde- Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr Verwaltungsverfahrensgesetz gilt dieser re aber den Anliegern, zur Verfügung zu als Gemeindestraße und Verwaltungsakt am Tage nach der öffent- stellen. Dadurch soll eine ungehinder- 2. die Geh- und Radwege (Nr. 2 im lichen Bekanntmachung als bekannt ge- te Benutzung der öffentlichen Verkehrs- Lageplan), geben. anlagen gewährleistet werden, auch um • zwischen der Franzstraße und Anordnung der sofortigen Vollzie- im Interesse des allgemeinen Wohls si- der Kettelerstraße, hung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der cherzustellen, dass die verkehrsmäßi- • zwischen der Franzstraße und Verwaltungsgerichtsordnung (Vw- ge Benutzung der Straße für jedermann dem Peter-Adt-Ring, GO) in der Fassung der Bekanntma- gestattet und die Sicherheit und Leichtig- • westlich der Kettelerstraße, chung vom 19.03.1991 (BGBI. I Sei- keit des Verkehrs gewährleistet ist. im Rahmen der geltenden straßenver- te 686) zuletzt geändert durch Art. 181 kehrsrechtlichen Vorschriften innerhalb V v. 19.6.2020 I 1328. Rechtsbehelfsbelehrung der verkehrsüblichen Grenzen unein- Auf Grund des § 80 Absatz 2 Nr. 4 der Gegen diesen Verwaltungsakt kann in- geschränkt dem Gebrauch durch jeder- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nerhalb eines Monates nach Bekannt- mann für den Fußgänger- und Fahrrad- wird die sofortige Vollziehung dieser gabe Widerspruch bei der Landeshaupt- verkehr als sonstige öffentliche Straße. Widmungsverfügung im öffentlichen In- stadt Saarbrücken, Rathausplatz 1, Eine genaue Planunterlage kann bei der teresse angeordnet. 66111 Saarbrücken erhoben werden. Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Die Erschließungsstraße „Kettelerstra- Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur, ße“ wird in ihrer Eigenschaft als Stra- Saarbrücken, den 22.08.2020 5 SAARBRÜCKER STADTANZEIGER
PRESSEMITTEILUNGEN Sicher entsorgen in den ZKE-Einrichtungen le Besucher umsichtig verhalten. Nur so kann der ZKE sein breites Entsorgungs- angebot in Saarbrücken dauerhaft auf- rechterhalten.KE möchte die Gesundheit der Anliefernden sowie des ZKE-Perso- nals bestmöglich schützen. Im Falle ei- nes Verstoßes behält sich der ZKE des- halb ein Hausverbot vor.“ Das ist bei der Anlieferung zu beachten Die Anlieferung ist nur für Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger möglich. Die Einfahrt auf das Gelände ist für maximal Bei der Anlieferung von Abfällen in den ZKE-Pressesprecherin Judith Pirrot: „Der zwei Personen pro Fahrzeug gestattet. Wertstoffzentren Am Holzbrunnen in St. ZKE möchte die Gesundheit der Anlie- Sie dürfen das Auto nur verlassen, um an Johann und Wiesenstraße in Malstatt so- fernden sowie des ZKE-Personals best- der Kasse zu bezahlen und die Abfälle zu wie bei der Wertstoffinsel Dudweiler, der möglich schützen. Der Großteil der Bür- entladen. Dabei gilt eine Maskenpflicht. Kompostierungsanlage in Gersweiler und gerinnen und Bürger hält sich an die Grundsätzlich sind bei der Anlieferung der Grünschnitt-Annahmestelle im Bau- geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Hygiene- und Abstandsregeln einzuhal- hof Brebach gilt Maskenpflicht. Dennoch ist es wichtig, dass sich alle Be- ten. Den Anweisungen des ZKE-Personals sucher umsichtig verhalten. Der Großteil ist unbedingt Folge zu leisten. Darauf weist der Zentrale Kommunale der Bürgerinnen und Bürger hält sich an Entsorgungsbetrieb (ZKE) aus aktuellem die geltenden Hygiene- und Abstandsre- Anlass hin. geln. Dennoch ist es wichtig, dass sich al- Kultur- und Lesetreff Burbach bietet ab sofort wieder Schreibwerkstatt an Der Kultur- und Lesetreff Burbach lädt die Schreibwerkstatt. Er unterstützt Der Kultur- und Lesetreff Burbach ist ab sofort wieder jeden Mittwoch von die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Stadtteilkulturtreff in gemeinsamer 10 bis 12 Uhr zur Schreibwerkstatt ein. bei ihrer Suche nach Geschichten – ob erfunden oder tatsächlich erlebt – und Der erste Termin findet am 2. Sep- hilft, sie zu Papier zu bringen. Jeder, tember statt. Neuer Treffpunkt ist das der Lust aufs Schreiben hat, ist will- Theater im Viertel, um die geltenden kommen. Hygiene- und Abstandsregeln einhal- ten zu können. Der Buch- und Dreh- Der Kurs ist kostenlos, eine Voranmel- buchautor Peter Tiefenbrunner leitet dung erforderlich. 6 SAARBRÜCKER STADTANZEIGER
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