Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Sächsisches Amtsblatt Nr. 37 16. September 2021 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“ Vom 1. September 2021 Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Ver- Erschließung weiterer alternativer, beispielsweise virtueller kehr fördert über Buchstabe B Ziffer II in Verbindung mit Beratungsorte und -formate, ist eine wertvolle Erkenntnis Buchstabe B Ziffer I Nummer 8 der Fachkräfterichtlinie vom aus der Pandemie, die es aufzugreifen und weiterzuentwi- 30. April 2019 (SächsABl. S. 722), die durch die Richtlinie ckeln gilt. vom 12. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. 2020 S. S 11) ge- ändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift Jungen Menschen kann somit schneller und effektiver vom 29. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 398), Modell- geholfen werden und der Übergang in berufsqualifizie- projekte, die Maßnahmen zur Optimierung des Systems und rende Ausbildungswege wird beschleunigt. Die zuständi- weitere Maßnahmen zur Arbeits- und Ausbildungsmarktin- gen Institutionen erhalten einen besseren Einblick in die tegration insbesondere von Benachteiligten und von Men- quantitativen und qualitativen Bedarfe vor Ort und können schen mit Migrationshintergrund erproben. gemeinsam geeignete Unterstützungsangebote entwickeln. Die lokale Wirtschaft wird stärker einbezogen und ihr spe- zifischer Fachkräftebedarf besser gedeckt. Unter den Be- 1. Anlass der Förderung dingungen des demografischen Wandels und zunehmenden Fachkräfteengpässen im Freistaat Sachsen wird damit ein Die gelingende Ausgestaltung der Übergänge von der zielführender Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung Schule in den Beruf stellt für junge Menschen nach wie vor geleistet. eine große Herausforderung dar. Dies trifft insbesondere auch auf benachteiligte junge Menschen und junge Men- Der junge Mensch soll nicht einen Beruf, sondern sei- schen mit Migrationshintergrund zu. Dazu bedarf es neben nen Beruf finden – dafür unterstützt der Freistaat Sachsen dem individuellen Engagement der jungen Menschen sowie die Etablierung und die Weiterentwicklung von Jugendbe- dem der Wirtschaft auch unterstützender Steuerungsinst- rufsagenturen. Ziel ist es, den Übergang junger Menschen rumente durch die beteiligten öffentlichen Institutionen. Um an den Schnittstellen von Schule, Ausbildung/Studium und diese Übergänge zu befördern, haben sich Jugendberufs- Arbeitsmarkt durch eine intensivere Zusammenarbeit von agenturen als geeignet erwiesen. Schulen, Jobcenter, Agenturen für Arbeit und Jugendhilfe unter Einbezug der Wirtschaft zu verbessern. Neben den Seit vielen Jahren gibt es eine Fülle an unterschiedli- jungen Menschen profitieren auch die sächsischen Un- chen Angeboten vor Ort, die von Fachkräften, Schulen, Be- ternehmen von den Jugendberufsagenturen. Durch das trieben und vor allem von den jungen Menschen selbst als Förderprogramm soll auch ein Beitrag zur Stärkung des unübersichtlich und intransparent wahrgenommen werden. Wirtschaftsstandorts Sachsen und des gesellschaftlichen Zu den gesetzlich verankerten Regelangeboten gibt es wei- Zusammenhalts erbracht werden. tere zusätzliche Programme des Landes und des Bundes, die auf die Unterstützung der jungen Menschen am Über- „Keiner darf verloren gehen!“ – das gilt ganz besonders gang Schule-Beruf zielen. Häufig sind diese Angebote den für junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben. Dazu einzelnen Mitarbeitenden der jeweils anderen Träger der Re- sollen auf Basis der regionalen Bedarfe die Übergänge jun- gelleistungen (Arbeitsagentur, Jobcenter, Kommunen) nicht ger Menschen von der Schule in die Ausbildung und den allumfassend bekannt. Auch die Schulen und die Wirtschaft Beruf bestmöglich gestaltet, Zeiten im Übergangssystem (Betriebe, Kammern, Verbände und Gewerkschaften) sind verkürzt und Abbrüche mit ihren demotivierenden Folgen im Handlungsfeld aktiv. vermieden werden. Grundlage dafür ist eine strukturierte Kooperation zwischen den Akteuren sowohl auf regionaler Jugendberufsagentur bedeutet eine zielgerichtete Ko- Ebene wie auch auf Landesebene. ordinierung, Steuerung und Kommunikation verschiedenster Programme und Angebote auf Basis regionaler Bedarfe. Da- Mit der „Vereinbarung zur Weiterentwicklung von Ju- mit eine auf die individuelle Situation des jungen Menschen gendberufsagenturen im Freistaat Sachsen zwischen den zugeschnittene Unterstützung gelingt, ist die ständige Wei- Staatsministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für terentwicklung der Jugendberufsagenturen unter Einbezug Kultus und für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammen- der Wirtschaft und eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit halt und der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagen- von entscheidender Bedeutung. tur für Arbeit sowie den Kommunalen Spitzenverbänden“ vom 6. Januar 2017 (Anlage 1, im folgendem „Koopera Zwischen allen Akteuren abgestimmte und vernetzte In- tionsvereinbarung“ genannt) wurde das fachlich-inhaltliche formations-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote sollen Fundament für die Weiterentwicklung des Ansatzes der Ju- „unter einem Dach“ für junge Menschen angeboten werden. gendberufsagentur im Freistaat Sachsen gelegt. Die Fach- Das „Laufen“ von einer Stelle zur anderen entfällt. Auch die kräftestrategie 2030 für den Freistaat Sachsen untermauert 1170
16. September 2021 Nr. 37 Sächsisches Amtsblatt mit den prioritären Handlungsfeldern die Etablierung und – Maßnahmen zur Erprobung von Modellen und Initiativen Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen. zur Übergangsgestaltung und Ausbildungsgestaltung im Rahmen des kommunalen Übergangsmanagements Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit – Maßnahmen zur Etablierung und Einbindung von Schu- und Verkehr ruft daher die Landkreise und die kreisfreien len in das Übergangsmanagement Städte des Freistaates Sachsen sowie fachkundige Träger – Zusammenarbeit mit der Landesservicestelle und dem auf, Anträge für Projekte zur Umsetzung des Förderpro- strategischen Gremium gramms „JubaS“ einzureichen. Diese Projekte müssen geeignet sein, durch eine intensive, strukturierte Zusam- Mit der Förderung der regionalen Kooperationsbünd- menarbeit und Organisationsentwicklung in den Jugendbe- nisse wird die Verbesserung der Kooperations- und Unter- rufsagenturen, junge Menschen hinsichtlich einer gelingen- stützungsstrukturen angestrebt. Es dürfen keine gesetzli- den biografischen Entwicklung am Übergang Schule-Beruf chen Pflichtaufgaben ersetzt werden. wirkungsvoll zu unterstützen. Die Förderung wird vorbehalt- lich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gewährt. 2.2 Landesservicestelle „JubaS“ Durch die Landesservicestelle soll eine kontinuierliche 2. Gegenstand der Förderung Qualitätssicherung und -entwicklung im Rahmen der Um- setzung von „JubaS“ gewährleistet werden. Eine wesentli- Gefördert werden im Rahmen von „JubaS“ insbeson- che Grundlage bilden dabei der Erfahrungsaustausch, die dere regionale Kooperationsbündnisse auf Ebene der Land- Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren kreise/kreisfreien Städte sowie eine Landesservicestelle zur sowie die Vernetzung zwischen den regionalen Koopera fachlich-inhaltlichen Begleitung des Förderprogramms auf tionsbündnissen. Landesebene im Freistaat Sachsen. Zu den Aufgaben der Landesservicestelle zählen insbe- 2.1 Regionale Kooperationsbündnisse sondere: – Förderung des überregionalen Erfahrungsaustauschs Die Unterstützung der Landkreise und kreisfreien (Tagungen, Workshops, und ähnliches) und landesweite Städte erfolgt unter Beachtung der jeweiligen regionalen Vernetzung der regionalen Kooperationsbündnisse Ausgangs- und Bedarfslage. Die Jugendberufsagentur – Prozessgestaltung und fachlich-inhaltliche Begleitung zeichnet sich durch die in Ziffer IV der Kooperationsverein- sowie Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen barung (Anlage 1) aufgeführten Kriterien aus. Eine zustän- – Unterstützung des strategischen Gremiums auf Landes- digkeits- und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am ebene sowie Organisation von Dialogprozessen Übergang Schule-Beruf ist Gegenstand der Förderung und – Unterstützung bei der Erarbeitung und Weiterentwick- bedeutet, dass Arbeitsagentur, Jobcenter, Jugendamt und lung von Fachkonzepten weitere maßgebliche Akteure – insbesondere die allgemein- – Bedarfsorientierte Begleitung und Beratung insbeson- bildenden und berufsbildenden Schulen sowie die jeweiligen dere zur Konzept- und Qualitätsentwicklung örtlich öffentlichen wie freien Träger und Wirtschaftsvertre- – Unterstützung in der Gestaltung der rechtskreisüber- ter – ihre Angebote beziehungsweise bereits existierende greifenden Zusammenarbeit Maßnahmen stärker koordinieren, aufeinander abstimmen – Erstellung praxisorientierter Arbeitshilfen und gemeinsame Fachkonzepte zum Übergang Schule–Be- – Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung der Wahrnehmung ruf für die jeweilige Region erarbeiten und umsetzen. der Jugendberufsagenturen in ganz Sachsen – Pflege und Weiterentwicklung des landesweiten Online- Zu den Maßnahmen zählen insbesondere die Erarbei- auftritts tung und die Umsetzung spezifischer regionaler Handlungs- – Formulierung von Anregungen sowie inhaltliche Vorbe- schwerpunkte. reitung zur Vergabe von Studien und Gutachten zur Wei- terentwicklung der Jugendberufsagenturen in Sachsen Weiterhin sollen die regionalen Kooperationsbündnisse – Fachlicher Austausch mit der Bundesservicestelle einen Beitrag zur Gestaltung und Weiterentwicklung einer transparenten und dauerhaften vernetzten Kooperations- Die Übernahme weiterer Aufgaben, die der Umsetzung und Unterstützungsstruktur auf kommunaler Ebene leisten. des Förderprogramms dienen, ist nach Abstimmung mit der Die regionalen Unterstützungsangebote werden rechtskreis- Bewilligungsstelle und dem Sächsischen Staatsministerium übergreifend „unter einem Dach“ gebündelt und mit regio- für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr möglich. nalen Partnern abgestimmt, was auch „virtuell“ geschehen kann. Öffentliche und freie Träger sowie Schulen und Be- triebe werden miteinander vernetzt und sollen mitgestalten. 3. Ziele der Förderung Darüber hinaus können weitere Maßnahmen zur Erfüllung des Ziels der Förderung unterstützt werden. Jugendberufsagenturen ermöglichen es, junge Men- schen am Übergang Schule-Beruf über eine verbindliche Zu den Aufgaben der regionalen Kooperationsbünd- und strukturierte Kooperation aller beteiligten Akteure zu nisse zählen insbesondere: unterstützen. Sie bilden gebündelt unter einem Dach ein – Koordinierung des Zusammenwirkens der beteiligten ganzheitlich orientiertes und abgestimmtes Informations-, Partner Beratungs-, Förder- und Begleitangebot entsprechend sei- – Weiterentwicklung und Steuerung der Umsetzung der ner individuellen Lebenslage. Dieser rechtskreisübergrei- regionalen Kooperationsvereinbarung fende Ansatz soll – unterstützt durch das Förderprogramm – Schaffung einer gemeinsamen Datenlage „JubaS“ – in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auf – Umsetzung gemeinsamer Fallarbeit, Fallbesprechun- Grundlage der Kooperationsvereinbarung (Anlage 1) umge- gen und Fallkonferenzen auf Organisationsebene setzt und weiterentwickelt werden. – Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und der Öf- fentlichkeitsarbeit 3.1 Das Förderprogramm „JubaS“ unterstützt alle Land- kreise und kreisfreien Städte bei der Weiterentwick- lung von Jugendberufsagenturen auf der Grundlage 1171
Sächsisches Amtsblatt Nr. 37 16. September 2021 regionaler Kooperationsvereinbarungen. Mit den Ju- zen. Durch die Einbeziehung möglichst aller Jugendli- gendberufsagenturen wird eine Angebotsstruktur an- chen bereits während der Schulzeit soll eine Stigmati- gestrebt, die für junge Menschen gleichermaßen eine sierung von jungen Menschen aufgrund ihrer sozialen bedarfsgerechte, rechtskreisübergreifende Beratung Herkunft verhindert werden. gemäß Ziffer I der Kooperationsvereinbarung (An- lage 1) und Unterstützung im notwendigen Umfang ermöglicht. 5. Zuwendungsempfänger 3.2 Die Weiterentwicklung regionaler Kooperations- 5.1 Zuwendungsempfänger für Nummer 2.1 sind aus- bündnisse soll gefördert werden, um funktionierende schließlich Landkreise und kreisfreie Städte. zuständigkeits- und rechtskreisübergreifende Ko- operations- und Unterstützungsstrukturen für junge 5.2 Zuwendungsempfänger für Nummer 2.2 ist ein Träger Menschen am Übergang Schule-Beruf weiter zu (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft optimieren. Die Förderung soll insbesondere dazu oder juristische Personen beziehungsweise Perso- dienen, Leistungen und Angebote der unterschiedli- nenvereinigungen), der die unter Nummer 2.2 ge- chen Rechtskreise und Projekte zu identifizieren, zu nannten Vorhaben durchführt. beschreiben und diese zu koordinieren, unterschied- liche Gesetzeslogiken und Organisationskulturen der Akteure zu reflektieren und Prozessabläufe im 6. Zuwendungsvoraussetzungen Hinblick auf die Zielstellung integrierend zu gestalten sowie erforderliche Grundlagen für eine abgestimmte Der Zuwendungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, und ganzheitliche Beratung und Begleitung der jun- dass das für die Projektdurchführung vorgesehene Personal gen Menschen zu schaffen. über hinreichende Qualifikationen und Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihnen übertrage- 3.3 Mit den für die regionalen Kooperationsbündnisse nen Aufgaben erforderlich sind. Es wird erwartet, dass der zur Verfügung gestellten Mitteln können, auch in Er- Zuwendungsempfänger an einer eventuellen Evaluation gänzung zu den Bundes- und Landesprogrammen durch Dritte mitwirkt und die regionalen Kooperationsbünd- zur Unterstützung des Übergangs von der Schule nisse mit der Landesservicestelle und dem strategischen in den Beruf, konkrete Bedarfe aufgegriffen und zur Gremium auf Landesebene vertrauensvoll zusammenarbei- Übergangsgestaltung an der Schnittstelle Schule und ten. Im Weiteren wird auf Ziffer V der Kooperationsvereinba- Wirtschaft sowie zur regionalbezogenen Erhöhung rung (Anlage1) verwiesen. von Attraktivität und Qualität der betrieblichen Berufs- ausbildung erprobt und etabliert werden. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Fachkräftericht- linie, Buchstabe B Ziffer II in Verbindung mit Buchstabe B 3.4 Weiterhin soll das Förderprogramm die bessere Ziffer I Nummer 8, veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Vernetzung und ein abgestimmtes Vorgehen der Nr. 20/2019 S. 722, vom 30. April 2019, in der jeweils gelten- verschiedenen Partner fördern, einschließlich der den Fassung. Entwicklung und Schaffung verbindlicher Standards sowie deren gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit unter- 6.1 Regionale Kooperationsbündnisse stützen. Das einzureichende Fachkonzept enthält Aussagen ins- 3.5 Ein strategisches Gremium auf Landesebene zusam- besondere zu den Ziffern IV und V der Kooperationsverein- mengesetzt mindestens aus den unmittelbar betei- barung (Anlage 1). ligten Partnern Sächsischer Landkreistag (SLKT), Sächsischer Städte- und Gemeindetag (SSG), Re Der Antragsteller muss bei der Beantragung einer Zu- gionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Ar- wendung mit der Einreichung eines Fachkonzeptes auch beit, Sächsisches Staatsministerium für Soziales eine verbindliche regionale Kooperationsvereinbarung mit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), Säch- den relevanten regionalen Akteuren vorlegen. Maßgebliche sisches Staatsministerium für Kultus (SMK), Sächsi- Akteure vor Ort sind die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter, sches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Schulen, die Sozial- und Jugendämter sowie im Bedarfs- (SMWK) und Sächsisches Staatsministerium für Wirt- fall anderer Rehabilitationsträger. Zwischen diesen sind ins- schaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) soll den Prozess besondere auf regionaler Ebene Kooperationen und enge der Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen in Abstimmungsprozesse erforderlich. Die regionale Koope- Sachsen beratend begleiten. rationsvereinbarung enthält verbindlich vereinbarte Ziele, Aufgaben und Strukturen und wird an lokalen Handlungsbe- darfen ausgerichtet. 4. Zielgruppen der Jugendberufsagenturen 6.2 Landesservicestelle „JubaS“ 4.1 Das Angebot der Jugendberufsagenturen steht grund- sätzlich allen jungen Menschen offen, die in der Regel Die Antragsteller sollten über Kompetenz und Erfahrung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Bereich der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration sich am Übergang von der Schule in das Berufsleben von jungen Menschen sowie in der Begleitung von Förder- befinden. programmen und in der Netzwerkarbeit verfügen und gut mit den relevanten Akteuren auf Landes- und Bundesebene 4.2 Insbesondere zu berücksichtigen sind junge Men- vernetzt sein. schen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung und Förderung angewiesen sind sowie junge Menschen Die Antragsteller müssen über Kenntnisse des sächsi- mit Migrationshintergrund. schen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sowie der vorhan- Das Bestreben ist, deren sozialen und persönlichen denen Programme und Leistungen des Bundes und des Entwicklungsweg von der Schule, über Ausbildung/ Landes zur Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von Studium und Beschäftigung nachhaltig zu unterstüt- jungen Menschen verfügen. 1172
16. September 2021 Nr. 37 Sächsisches Amtsblatt 7. Laufzeit und Bewilligungszeitraum freien Städten genutzt werden. Hierüber entscheidet die Bewilligungsstelle in Abstimmung mit dem Säch- Eine Zuwendung für die Projekte nach Nummer 2.1 sischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und und 2.2 kann für eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten Verkehr. gewährt werden. 8.8 Zur Umsetzung der Landesservicestelle können ent- sprechende Zuwendungen nach Nummer 2.2 gewährt 8. Art, Höhe und Umfang der Zuwendung werden. 8.1 Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektför- derung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschus- 9. Verfahren ses als Anteilsfinanzierung gewährt. 9.1 Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung so- 8.2 Die Zuwendung beträgt bis zu 100 Prozent der für die wie Bewilligungsstelle ist die Maßnahme als zuwendungsfähig anerkannten Ausga- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ben. Sitz: Leipzig Geschäftsadresse: 8.3 Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezo- Abteilung Bildung gene Personal- und Sachausgaben, die unter Beach- Pirnaische Straße 9 tung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar- 01069 Dresden samkeit für die Erreichung des Zuwendungszwecks Telefon: 0351 4910-4930 notwendig sind. Telefax: 0351 4910-1015 E-Mail-Adresse: bildung@sab.sachsen.de 8.4 Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben und www.sab.sachsen.de Abschreibungen sowie Ausgaben/Kosten, die im Zu- sammenhang mit der Erfüllung gesetzlicher Pflicht- 9.2 Die Auswahl der Projektträger erfolgt unter Berück- aufgaben stehen. sichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel. 8.5 Je Landkreis beziehungsweise Kreisfreier Stadt in 9.3 Mit dem Projektantrag (SAB Vordruck 62083 für 2.1 Sachsen wird in der Regel ein regionales Kooperati- oder 61029 für 2.2) sind folgende Unterlagen einzu- onsbündnis gefördert. reichen: – aussagekräftige Projektbeschreibung für Pro- 8.6 Darüber hinaus wird ein Projekt zur fachlich-inhalt- jekte nach Nummer 2.1 und 2.2 lichen Unterstützung in Form einer Landesservice- – regionales Fachkonzept zur Umsetzung von Ju- stelle gefördert. gendberufsagentur einschließlich regionaler Ko- operationsvereinbarung mit relevanten Akteuren 8.7 Zur Umsetzung der regionalen Kooperationsbünd- für Projekte nach Nummer 2.1. nisse nach Nummer 2.1 können Zuwendungen an- – Qualifikationsnachweise des eingesetzten Perso- hand folgender Orientierungswerte gemäß Projekt- nals sowie Nachweise zur Fachkunde und Erfah- laufzeit nach Nummer 7 gewährt werden: rung des Trägers für Projekte nach Nummer 2.2. Kreisfreie Stadt/Landkreis Orientierungs- 9.4 Projektanträge sind in einfacher Ausfertigung (Papier- wert in EUR form, nicht gebunden) bei der SAB Chemnitz, Stadt 140.300,00 für Projekte nach Nummer 2.1 (SAB Vordruck 62083) Erzgebirgskreis 173.050,00 bis zum 15. Oktober 2021 und Mittelsachsen 158.350,00 für Projekte nach Nummer 2.2 (SAB Vordruck 61029) Vogtlandkreis 112.550,00 bis zum 15. Oktober 2021 Zwickau 161.800,00 einzureichen. Maßgeblich ist das Datum des Ein- Dresden, Stadt 377.350,00 gangsstempels der SAB. Der Projektantrag sowie Anlagen sind gleichzeitig in elektronischer Form an Bautzen 152.750,00 die SAB zu schicken (E-Mail-Adresse: bildung@sab. Görlitz 129.800,00 sachsen.de). Meißen 125.800,00 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 130.700,00 9.5 Die Bewilligungsstelle prüft unter Einbeziehung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit Leipzig, Stadt 403.950,00 und Verkehr und weiterer Stellen die Förderfähigkeit Landkreis Leipzig 132.350,00 und Förderwürdigkeit der eingereichten Projektan- Nordsachsen 101.250,00 träge. Der Antrag ist klar, prägnant und aussagekräf- tig zu formulieren. Der jeweilige Orientierungswert basiert ausgehend vom Gesamtbudget auf der Anzahl der in der Region 9.6 Die Auswahl erfolgt auf Basis der in den Anträgen ge- lebenden jungen Menschen (11 bis unter 25 Jahre) troffenen Aussagen. zum Stichtag 31. Dezember 2020. Die ausgewiesene maximale Zuwendung je Kreis- 9.6.1 Regionale Kooperationsbündnisse freier Stadt bzw. Landkreis bezieht sich auf die Haus- haltsjahre 2022 bis 2024 insgesamt. Es wird auf Nummer 2.1 zu Aufgaben und auf Num- Sollten die vorhandenen Mittel für einzelne Landkreise mer 6.1 hinsichtlich der Zuwendungsvoraussetzungen oder Kreisfreie Städte nicht ausgeschöpft werden, für die regionalen Kooperationsbündnisse verwiesen. können diese ungenutzten Mittel zur Deckung von Mit den Vorhaben darf erst nach entsprechender Ge- Mehrbedarfen in anderen Landkreisen oder Kreis- nehmigung begonnen werden. 1173
Sächsisches Amtsblatt Nr. 37 16. September 2021 9.6.2 Landesservicestelle „JubaS“ 3. Gesamtausgaben, Wirtschaftlichkeit (15 Prozent) – Gesamtausgaben/-kosten des Projektes, Für die fachlich-inhaltliche Auswahl werden folgende angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis, Bewertungskriterien mit angegebener Gewichtung Effizienz herangezogen: – plausible Darstellung der beantragten Förde- 1. Zielerreichung, Arbeitsschritte und Dokumenta- rung, die notwendig und angemessen ist, um tion (70 Prozent): das Ziel des Projektes zu erreichen – Darstellung, wie die unter Nummer 2.2 ge- Einen Zusatzpunkt erhalten Antragssteller, die nannten Aufgaben ausgestaltet werden eine Entlohnung der mit der Vorhabensumset- 2. Kompetenz und Erfahrung des Projektträgers zung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (15 Prozent) nach einem Tarifvertrag mit einer tariffähigen – inhaltliche Kompetenz des Antragstellers Gewerkschaft bestätigen. Der Antragsteller muss und des geplanten Personals bereit sein, sein fachliches Konzept zur Umset- – Referenzen, gegebenenfalls Berücksichti- zung der Landesservicestelle vorzustellen. gung vorhandener Ergebnisse aus Vorpro- Die Landesservicestelle soll ab dem 1. März 2022 jekten in der 2. Förderperiode tätig werden. – Darstellung, der unter Nummer 6.2 genann- Mit den Vorhaben darf erst nach entsprechender ten Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrun- Genehmigung begonnen werden. gen Dresden, den 1. September 2021 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Helmut Stier Referatsleiter 1174
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