Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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Sächsisches Amtsblatt                                     Nr. 37                                       16. September 2021

                              Sächsisches Staatsministerium
                             für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
                                     Bekanntmachung
                            des Sächsischen Staatsministeriums
                             für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
                                 über das Förderprogramm
                          „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“
                                            Vom 1. September 2021

    Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Ver-      Erschließung weiterer alternativer, beispielsweise virtueller
kehr fördert über Buchstabe B Ziffer II in Verbindung mit      Beratungsorte und -formate, ist eine wertvolle Erkenntnis
Buchstabe B Ziffer I Nummer 8 der Fachkräfterichtlinie vom     aus der Pandemie, die es aufzugreifen und weiterzuentwi-
30. April 2019 (SächsABl. S. 722), die durch die Richtlinie    ckeln gilt.
vom 12. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. 2020 S. S 11) ge-
ändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift           Jungen Menschen kann somit schneller und effektiver
vom 29. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 398), Modell-       geholfen werden und der Übergang in berufsqualifizie-
projekte, die Maßnahmen zur Optimierung des Systems und        rende Ausbildungswege wird beschleunigt. Die zuständi-
weitere Maßnahmen zur Arbeits- und Ausbildungsmarktin-         gen Institutionen erhalten einen besseren Einblick in die
tegration insbesondere von Benachteiligten und von Men-        quantitativen und qualitativen Bedarfe vor Ort und können
schen mit Migrationshintergrund erproben.                      gemeinsam geeignete Unterstützungsangebote entwickeln.
                                                               Die lokale Wirtschaft wird stärker einbezogen und ihr spe-
                                                               zifischer Fachkräftebedarf besser gedeckt. Unter den Be-
1.     Anlass der Förderung                                    dingungen des demografischen Wandels und zunehmenden
                                                               Fach­kräfteengpässen im Freistaat Sachsen wird damit ein
    Die gelingende Ausgestaltung der Übergänge von der         zielführender Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung
Schule in den Beruf stellt für junge Menschen nach wie vor     geleistet.
eine große Herausforderung dar. Dies trifft insbesondere
auch auf benachteiligte junge Menschen und junge Men-              Der junge Mensch soll nicht einen Beruf, sondern sei-
schen mit Migrationshintergrund zu. Dazu bedarf es neben       nen Beruf finden – dafür unterstützt der Freistaat Sachsen
dem individuellen Engagement der jungen Menschen sowie         die Etablierung und die Weiterentwicklung von Jugendbe-
dem der Wirtschaft auch unterstützender Steuerungsinst-        rufsagenturen. Ziel ist es, den Übergang junger Menschen
rumente durch die beteiligten öffentlichen Institutionen. Um   an den Schnittstellen von Schule, Ausbildung/Studium und
diese Übergänge zu befördern, haben sich Jugendberufs-         Arbeitsmarkt durch eine intensivere Zusammenarbeit von
agenturen als geeignet erwiesen.                               Schulen, Jobcenter, Agenturen für Arbeit und Jugendhilfe
                                                               unter Einbezug der Wirtschaft zu verbessern. Neben den
     Seit vielen Jahren gibt es eine Fülle an unterschiedli-   jungen Menschen profitieren auch die sächsischen Un-
chen Angeboten vor Ort, die von Fachkräften, Schulen, Be-      ternehmen von den Jugendberufsagenturen. Durch das
trieben und vor allem von den jungen Menschen selbst als       Förderprogramm soll auch ein Beitrag zur Stärkung des
unübersichtlich und intransparent wahrgenommen werden.         Wirtschaftsstandorts Sachsen und des gesellschaftlichen
Zu den gesetzlich verankerten Regelangeboten gibt es wei-      Zusammenhalts erbracht werden.
tere zusätzliche Programme des Landes und des Bundes,
die auf die Unterstützung der jungen Menschen am Über-              „Keiner darf verloren gehen!“ – das gilt ganz besonders
gang Schule-Beruf zielen. Häufig sind diese Angebote den       für junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben. Dazu
einzelnen Mitarbeitenden der jeweils anderen Träger der Re-    sollen auf Basis der regionalen Bedarfe die Übergänge jun-
gelleistungen (Arbeitsagentur, Jobcenter, Kommunen) nicht      ger Menschen von der Schule in die Ausbildung und den
allumfassend bekannt. Auch die Schulen und die Wirtschaft      Beruf bestmöglich gestaltet, Zeiten im Übergangssystem
(Betriebe, Kammern, Verbände und Gewerkschaften) sind          verkürzt und Abbrüche mit ihren demotivierenden Folgen
im Handlungsfeld aktiv.                                        vermieden werden. Grundlage dafür ist eine strukturierte
                                                               Kooperation zwischen den Akteuren sowohl auf regionaler
     Jugendberufsagentur bedeutet eine zielgerichtete Ko-      Ebene wie auch auf Landesebene.
ordinierung, Steuerung und Kommunikation verschiedenster
Programme und Angebote auf Basis regionaler Bedarfe. Da-            Mit der „Vereinbarung zur Weiterentwicklung von Ju-
mit eine auf die individuelle Situation des jungen Menschen    gendberufsagenturen im Freistaat Sachsen zwischen den
zugeschnittene Unterstützung gelingt, ist die ständige Wei-    Staatsministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für
terentwicklung der Jugendberufsagenturen unter Einbezug        Kultus und für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammen-
der Wirtschaft und eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit    halt und der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagen-
von entscheidender Bedeutung.                                  tur für Arbeit sowie den Kommunalen Spitzenverbänden“
                                                               vom 6. Januar 2017 (Anlage 1, im folgendem „Koopera­
    Zwischen allen Akteuren abgestimmte und vernetzte In-      tionsvereinbarung“ genannt) wurde das fachlich-inhaltliche
formations-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote sollen     Fundament für die Weiterentwicklung des Ansatzes der Ju-
„unter einem Dach“ für junge Menschen angeboten werden.        gendberufsagentur im Freistaat Sachsen gelegt. Die Fach-
Das „Laufen“ von einer Stelle zur anderen entfällt. Auch die   kräftestrategie 2030 für den Freistaat Sachsen untermauert

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16. September 2021                                         Nr. 37                                     Sächsisches Amtsblatt

mit den prioritären Handlungsfeldern die Etablierung und        –     Maßnahmen zur Erprobung von Modellen und Initiativen
Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen.                          zur Übergangsgestaltung und Ausbildungsgestaltung im
                                                                      Rahmen des kommunalen Übergangsmanagements
     Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit    –     Maßnahmen zur Etablierung und Einbindung von Schu-
und Verkehr ruft daher die Landkreise und die kreisfreien             len in das Übergangsmanagement
Städte des Freistaates Sachsen sowie fachkundige Träger         –     Zusammenarbeit mit der Landesservicestelle und dem
auf, Anträge für Projekte zur Umsetzung des Förderpro-                strategischen Gremium
gramms „JubaS“ einzureichen. Diese Projekte müssen
geeignet sein, durch eine intensive, strukturierte Zusam-            Mit der Förderung der regionalen Kooperationsbünd-
menarbeit und Organisationsentwicklung in den Jugendbe-         nisse wird die Verbesserung der Kooperations- und Unter-
rufsagenturen, junge Menschen hinsichtlich einer gelingen-      stützungsstrukturen angestrebt. Es dürfen keine gesetzli-
den biografischen Entwicklung am Übergang Schule-Beruf          chen Pflichtaufgaben ersetzt werden.
wirkungsvoll zu unterstützen. Die Förderung wird vorbehalt-
lich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gewährt.            2.2     Landesservicestelle „JubaS“

                                                                     Durch die Landesservicestelle soll eine kontinuierliche
2.    Gegenstand der Förderung                                  Qualitätssicherung und -entwicklung im Rahmen der Um-
                                                                setzung von „JubaS“ gewährleistet werden. Eine wesentli-
     Gefördert werden im Rahmen von „JubaS“ insbeson-           che Grundlage bilden dabei der Erfahrungsaustausch, die
dere regionale Kooperationsbündnisse auf Ebene der Land-        Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren
kreise/kreisfreien Städte sowie eine Landesservicestelle zur    sowie die Vernetzung zwischen den regionalen Koopera­
fachlich-inhaltlichen Begleitung des Förderprogramms auf        tionsbündnissen.
Landesebene im Freistaat Sachsen.
                                                                    Zu den Aufgaben der Landesservicestelle zählen insbe-
2.1   Regionale Kooperationsbündnisse                           sondere:
                                                                – Förderung des überregionalen Erfahrungsaustauschs
     Die Unterstützung der Landkreise und kreisfreien               (Tagungen, Workshops, und ähnliches) und landesweite
Städte erfolgt unter Beachtung der jeweiligen regionalen            Vernetzung der regionalen Kooperationsbündnisse
Ausgangs- und Bedarfslage. Die Jugendberufsagentur              – Prozessgestaltung und fachlich-inhaltliche Begleitung
zeichnet sich durch die in Ziffer IV der Kooperationsverein-        sowie Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen
barung (Anlage 1) aufgeführten Kriterien aus. Eine zustän-      – Unterstützung des strategischen Gremiums auf Landes-
digkeits- und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am            ebene sowie Organisation von Dialogprozessen
Übergang Schule-Beruf ist Gegenstand der Förderung und          – Unterstützung bei der Erarbeitung und Weiterentwick-
bedeutet, dass Arbeitsagentur, Jobcenter, Jugendamt und             lung von Fachkonzepten
weitere maßgebliche Akteure – insbesondere die allgemein-       – Bedarfsorientierte Begleitung und Beratung insbeson-
bildenden und berufsbildenden Schulen sowie die jeweiligen          dere zur Konzept- und Qualitätsentwicklung
örtlich öffentlichen wie freien Träger und Wirtschaftsvertre-   – Unterstützung in der Gestaltung der rechtskreisüber-
ter – ihre Angebote beziehungsweise bereits existierende            greifenden Zusammenarbeit
Maßnahmen stärker koordinieren, aufeinander abstimmen           – Erstellung praxisorientierter Arbeitshilfen
und gemeinsame Fachkonzepte zum Übergang Schule–Be-             – Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung der Wahrnehmung
ruf für die jeweilige Region erarbeiten und umsetzen.               der Jugendberufsagenturen in ganz Sachsen
                                                                – Pflege und Weiterentwicklung des landesweiten Online-
    Zu den Maßnahmen zählen insbesondere die Erarbei-               auftritts
tung und die Umsetzung spezifischer regionaler Handlungs-       – Formulierung von Anregungen sowie inhaltliche Vorbe-
schwerpunkte.                                                       reitung zur Vergabe von Studien und Gutachten zur Wei-
                                                                    terentwicklung der Jugendberufsagenturen in Sachsen
     Weiterhin sollen die regionalen Kooperationsbündnisse      – Fachlicher Austausch mit der Bundesservicestelle
einen Beitrag zur Gestaltung und Weiterentwicklung einer
transparenten und dauerhaften vernetzten Kooperations-               Die Übernahme weiterer Aufgaben, die der Umsetzung
und Unterstützungsstruktur auf kommunaler Ebene leisten.        des Förderprogramms dienen, ist nach Abstimmung mit der
Die regionalen Unterstützungsangebote werden rechtskreis-       Bewilligungsstelle und dem Sächsischen Staatsministerium
übergreifend „unter einem Dach“ gebündelt und mit regio-        für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr möglich.
nalen Partnern abgestimmt, was auch „virtuell“ geschehen
kann. Öffentliche und freie Träger sowie Schulen und Be-
triebe werden miteinander vernetzt und sollen mitgestalten.     3.      Ziele der Förderung
Darüber hinaus können weitere Maßnahmen zur Erfüllung
des Ziels der Förderung unterstützt werden.                         Jugendberufsagenturen ermöglichen es, junge Men-
                                                                schen am Übergang Schule-Beruf über eine verbindliche
    Zu den Aufgaben der regionalen Kooperationsbünd-            und strukturierte Kooperation aller beteiligten Akteure zu
nisse zählen insbesondere:                                      unterstützen. Sie bilden gebündelt unter einem Dach ein
– Koordinierung des Zusammenwirkens der beteiligten             ganzheitlich orientiertes und abgestimmtes Informations-,
    Partner                                                     Beratungs-, Förder- und Begleitangebot entsprechend sei-
– Weiterentwicklung und Steuerung der Umsetzung der             ner individuellen Lebenslage. Dieser rechtskreisübergrei-
    regionalen Kooperationsvereinbarung                         fende Ansatz soll – unterstützt durch das Förderprogramm
– Schaffung einer gemeinsamen Datenlage                         „JubaS“ – in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auf
– Umsetzung gemeinsamer Fallarbeit, Fallbesprechun-             Grundlage der Kooperationsvereinbarung (Anlage 1) umge-
    gen und Fallkonferenzen auf Organisationsebene              setzt und weiterentwickelt werden.
– Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und der Öf-
    fentlichkeitsarbeit                                         3.1     Das Förderprogramm „JubaS“ unterstützt alle Land-
                                                                        kreise und kreisfreien Städte bei der Weiterentwick-
                                                                        lung von Jugendberufsagenturen auf der Grundlage

                                                                                                                       1171
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       regionaler Kooperationsvereinbarungen. Mit den Ju-               zen. Durch die Einbeziehung möglichst aller Jugendli-
       gendberufsagenturen wird eine Angebotsstruktur an-               chen bereits während der Schulzeit soll eine Stigmati-
       gestrebt, die für junge Menschen gleichermaßen eine              sierung von jungen Menschen aufgrund ihrer sozialen
       bedarfsgerechte, rechtskreisübergreifende Beratung               Herkunft verhindert werden.
       gemäß Ziffer I der Kooperationsvereinbarung (An-
       lage 1) und Unterstützung im notwendigen Umfang
       ermöglicht.                                                5.    Zuwendungsempfänger

3.2    Die Weiterentwicklung regionaler Kooperations-             5.1   Zuwendungsempfänger für Nummer 2.1 sind aus-
       bündnisse soll gefördert werden, um funktionierende              schließlich Landkreise und kreisfreie Städte.
       zuständigkeits- und rechtskreisübergreifende Ko-
       operations- und Unterstützungsstrukturen für junge         5.2   Zuwendungsempfänger für Nummer 2.2 ist ein Träger
       Menschen am Übergang Schule-Beruf weiter zu                      (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft
       optimieren. Die Förderung soll insbesondere dazu                 oder juristische Personen beziehungsweise Perso-
       dienen, Leistungen und Angebote der unterschiedli-               nenvereinigungen), der die unter Nummer 2.2 ge-
       chen Rechtskreise und Projekte zu identifizieren, zu             nannten Vorhaben durchführt.
       beschreiben und diese zu koordinieren, unterschied-
       liche Gesetzeslogiken und Organisationskulturen
       der Akteure zu reflektieren und Prozessabläufe im          6.    Zuwendungsvoraussetzungen
       Hinblick auf die Zielstellung integrierend zu gestalten
       sowie erforderliche Grundlagen für eine abgestimmte             Der Zuwendungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen,
       und ganzheitliche Beratung und Begleitung der jun-         dass das für die Projektdurchführung vorgesehene Personal
       gen Menschen zu schaffen.                                  über hinreichende Qualifikationen und Kenntnisse verfügt,
                                                                  die zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihnen übertrage-
3.3    Mit den für die regionalen Kooperationsbündnisse           nen Aufgaben erforderlich sind. Es wird erwartet, dass der
       zur Verfügung gestellten Mitteln können, auch in Er-       Zuwendungsempfänger an einer eventuellen Evaluation
       gänzung zu den Bundes- und Landesprogrammen                durch Dritte mitwirkt und die regionalen Kooperationsbünd-
       zur Unterstützung des Übergangs von der Schule             nisse mit der Landesservicestelle und dem strategischen
       in den Beruf, konkrete Bedarfe aufgegriffen und zur        Gremium auf Landesebene vertrauensvoll zusammenarbei-
       Übergangsgestaltung an der Schnittstelle Schule und        ten. Im Weiteren wird auf Ziffer V der Kooperationsvereinba-
       Wirtschaft sowie zur regionalbezogenen Erhöhung            rung (Anlage1) verwiesen.
       von Attraktivität und Qualität der betrieblichen Berufs-
       ausbildung erprobt und etabliert werden.                         Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Fachkräftericht-
                                                                  linie, Buchstabe B Ziffer II in Verbindung mit Buchstabe B
3.4    Weiterhin soll das Förderprogramm die bessere              Ziffer I Nummer 8, veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt
       Vernetzung und ein abgestimmtes Vorgehen der               Nr. 20/2019 S. 722, vom 30. April 2019, in der jeweils gelten-
       verschiedenen Partner fördern, einschließlich der          den Fassung.
       Entwicklung und Schaffung verbindlicher Standards
       sowie deren gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit unter-        6.1   Regionale Kooperationsbündnisse
       stützen.
                                                                      Das einzureichende Fachkonzept enthält Aussagen ins-
3.5    Ein strategisches Gremium auf Landesebene zusam-           besondere zu den Ziffern IV und V der Kooperationsverein-
       mengesetzt mindestens aus den unmittelbar betei-           barung (Anlage 1).
       ligten Partnern Sächsischer Landkreistag (SLKT),
       Sächsischer Städte- und Gemeindetag (SSG), Re­                   Der Antragsteller muss bei der Beantragung einer Zu-
       gionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Ar-          wendung mit der Einreichung eines Fachkonzeptes auch
       beit, Sächsisches Staatsministerium für Soziales           eine verbindliche regionale Kooperationsvereinbarung mit
       und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), Säch-           den relevanten regionalen Akteuren vorlegen. Maßgebliche
       sisches Staatsministerium für Kultus (SMK), Sächsi-        Akteure vor Ort sind die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter,
       sches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst         die Schulen, die Sozial- und Jugendämter sowie im Bedarfs-
       (SMWK) und Sächsisches Staatsministerium für Wirt-         fall anderer Rehabilitationsträger. Zwischen diesen sind ins-
       schaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) soll den Prozess         besondere auf regionaler Ebene Kooperationen und enge
       der Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen in         Abstimmungsprozesse erforderlich. Die regionale Koope-
       Sachsen beratend begleiten.                                rationsvereinbarung enthält verbindlich vereinbarte Ziele,
                                                                  Aufgaben und Strukturen und wird an lokalen Handlungsbe-
                                                                  darfen ausgerichtet.
4.     Zielgruppen der Jugendberufsagenturen
                                                                  6.2   Landesservicestelle „JubaS“
4.1    Das Angebot der Jugendberufsagenturen steht grund-
       sätzlich allen jungen Menschen offen, die in der Regel          Die Antragsteller sollten über Kompetenz und Erfahrung
       das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und          im Bereich der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration
       sich am Übergang von der Schule in das Berufsleben         von jungen Menschen sowie in der Begleitung von Förder-
       befinden.                                                  programmen und in der Netzwerkarbeit verfügen und gut
                                                                  mit den relevanten Akteuren auf Landes- und Bundesebene
4.2    Insbesondere zu berücksichtigen sind junge Men-            vernetzt sein.
       schen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung und
       Förderung angewiesen sind sowie junge Menschen                 Die Antragsteller müssen über Kenntnisse des sächsi-
       mit Migrationshintergrund.                                 schen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sowie der vorhan-
       Das Bestreben ist, deren sozialen und persönlichen         denen Programme und Leistungen des Bundes und des
       Entwicklungsweg von der Schule, über Ausbildung/           Landes zur Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von
       Studium und Beschäftigung nachhaltig zu unterstüt-         jungen Menschen verfügen.

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16. September 2021                                        Nr. 37                                   Sächsisches Amtsblatt

7.    Laufzeit und Bewilligungszeitraum                              freien Städten genutzt werden. Hierüber entscheidet
                                                                     die Bewilligungsstelle in Abstimmung mit dem Säch-
    Eine Zuwendung für die Projekte nach Nummer 2.1                  sischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und
und 2.2 kann für eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten          Verkehr.
gewährt werden.
                                                               8.8   Zur Umsetzung der Landesservicestelle können ent-
                                                                     sprechende Zuwendungen nach Nummer 2.2 gewährt
8.    Art, Höhe und Umfang der Zuwendung                             werden.

8.1   Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektför-
      derung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschus-        9.    Verfahren
      ses als Anteilsfinanzierung gewährt.
                                                               9.1   Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung so-
8.2   Die Zuwendung beträgt bis zu 100 Prozent der für die           wie Bewilligungsstelle ist die
      Maßnahme als zuwendungsfähig anerkannten Ausga-                Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
      ben.                                                           Sitz: Leipzig
                                                                     Geschäftsadresse:
8.3   Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezo-               Abteilung Bildung
      gene Personal- und Sachausgaben, die unter Beach-              Pirnaische Straße 9
      tung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar-           01069 Dresden
      samkeit für die Erreichung des Zuwendungszwecks                Telefon: 0351 4910-4930
      notwendig sind.                                                Telefax: 0351 4910-1015
                                                                     E-Mail-Adresse: bildung@sab.sachsen.de
8.4   Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben und              www.sab.sachsen.de
      Abschreibungen sowie Ausgaben/Kosten, die im Zu-
      sammenhang mit der Erfüllung gesetzlicher Pflicht-       9.2   Die Auswahl der Projektträger erfolgt unter Berück-
      aufgaben stehen.                                               sichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel.

8.5   Je Landkreis beziehungsweise Kreisfreier Stadt in        9.3   Mit dem Projektantrag (SAB Vordruck 62083 für 2.1
      Sachsen wird in der Regel ein regionales Kooperati-            oder 61029 für 2.2) sind folgende Unterlagen einzu-
      onsbündnis gefördert.                                          reichen:
                                                                     – aussagekräftige Projektbeschreibung für Pro-
8.6   Darüber hinaus wird ein Projekt zur fachlich-inhalt-                jekte nach Nummer 2.1 und 2.2
      lichen Unterstützung in Form einer Landesservice-              – regionales Fachkonzept zur Umsetzung von Ju-
      stelle gefördert.                                                   gendberufsagentur einschließlich regionaler Ko-
                                                                          operationsvereinbarung mit relevanten Akteuren
8.7   Zur Umsetzung der regionalen Kooperationsbünd-                      für Projekte nach Nummer 2.1.
      nisse nach Nummer 2.1 können Zuwendungen an-                   – Qualifikationsnachweise des eingesetzten Perso-
      hand folgender Orientierungswerte gemäß Projekt-                    nals sowie Nachweise zur Fachkunde und Erfah-
      laufzeit nach Nummer 7 gewährt werden:                              rung des Trägers für Projekte nach Nummer 2.2.

      Kreisfreie Stadt/Landkreis            Orientierungs-     9.4   Projektanträge sind in einfacher Ausfertigung (Papier-
                                               wert in EUR           form, nicht gebunden) bei der SAB
      Chemnitz, Stadt                           140.300,00           für Projekte nach Nummer 2.1 (SAB Vordruck 62083)
      Erzgebirgskreis                           173.050,00           bis zum 15. Oktober 2021
                                                                     und
      Mittelsachsen                             158.350,00           für Projekte nach Nummer 2.2 (SAB Vordruck 61029)
      Vogtlandkreis                             112.550,00           bis zum 15. Oktober 2021
      Zwickau                                   161.800,00           einzureichen. Maßgeblich ist das Datum des Ein-
      Dresden, Stadt                            377.350,00           gangsstempels der SAB. Der Projektantrag sowie
                                                                     Anlagen sind gleichzeitig in elektronischer Form an
      Bautzen                                   152.750,00           die SAB zu schicken (E-Mail-Adresse: bildung@sab.
      Görlitz                                   129.800,00           sachsen.de).
      Meißen                                    125.800,00
      Sächsische Schweiz-Osterzgebirge          130.700,00     9.5   Die Bewilligungsstelle prüft unter Einbeziehung des
                                                                     Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit
      Leipzig, Stadt                            403.950,00
                                                                     und Verkehr und weiterer Stellen die Förderfähigkeit
      Landkreis Leipzig                         132.350,00           und Förderwürdigkeit der eingereichten Projektan-
      Nordsachsen                               101.250,00           träge. Der Antrag ist klar, prägnant und aussagekräf-
                                                                     tig zu formulieren.
      Der jeweilige Orientierungswert basiert ausgehend
      vom Gesamtbudget auf der Anzahl der in der Region        9.6   Die Auswahl erfolgt auf Basis der in den Anträgen ge-
      lebenden jungen Menschen (11 bis unter 25 Jahre)               troffenen Aussagen.
      zum Stichtag 31. Dezember 2020.
      Die ausgewiesene maximale Zuwendung je Kreis-            9.6.1 Regionale Kooperationsbündnisse
      freier Stadt bzw. Landkreis bezieht sich auf die Haus-
      haltsjahre 2022 bis 2024 insgesamt.                            Es wird auf Nummer 2.1 zu Aufgaben und auf Num-
      Sollten die vorhandenen Mittel für einzelne Landkreise         mer 6.1 hinsichtlich der Zuwendungsvoraussetzungen
      oder Kreisfreie Städte nicht ausgeschöpft werden,              für die regionalen Kooperationsbündnisse verwiesen.
      können diese ungenutzten Mittel zur Deckung von                Mit den Vorhaben darf erst nach entsprechender Ge-
      Mehrbedarfen in anderen Landkreisen oder Kreis-                nehmigung begonnen werden.

                                                                                                                      1173
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9.6.2 Landesservicestelle „JubaS“                                     3.   Gesamtausgaben, Wirtschaftlichkeit (15 Prozent)
                                                                           – Gesamtausgaben/-kosten des Projektes,
       Für die fachlich-inhaltliche Auswahl werden folgende                     angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis,
       Bewertungskriterien mit angegebener Gewichtung                           Effizienz
       herangezogen:                                                       – plausible Darstellung der beantragten Förde-
       1. Zielerreichung, Arbeitsschritte und Dokumenta-                        rung, die notwendig und angemessen ist, um
           tion (70 Prozent):                                                   das Ziel des Projektes zu erreichen
           – Darstellung, wie die unter Nummer 2.2 ge-                     Einen Zusatzpunkt erhalten Antragssteller, die
                nannten Aufgaben ausgestaltet werden                       eine Entlohnung der mit der Vorhabensumset-
       2. Kompetenz und Erfahrung des Projektträgers                       zung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
           (15 Prozent)                                                    nach einem Tarifvertrag mit einer tariffähigen
           – inhaltliche Kompetenz des Antragstellers                      Gewerkschaft bestätigen. Der Antragsteller muss
                und des geplanten Personals                                bereit sein, sein fachliches Konzept zur Umset-
           – Referenzen, gegebenenfalls Berücksichti-                      zung der Landesservicestelle vorzustellen.
                gung vorhandener Ergebnisse aus Vorpro-                    Die Landesservicestelle soll ab dem 1. März 2022
                jekten                                                     in der 2. Förderperiode tätig werden.
           – Darstellung, der unter Nummer 6.2 genann-                     Mit den Vorhaben darf erst nach entsprechender
                ten Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrun-                  Genehmigung begonnen werden.
                gen

Dresden, den 1. September 2021

                              Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
                                                       Helmut Stier
                                                      Referatsleiter

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