SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 04.08.2020 ...

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SCB EISHOCKEY AG
COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den
Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021
Version vom 04.08.2020
SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 04.08.2020 ...
INHALT
1.    EINLEITUNG                                                                                  S. 3
2.    HYGIENEVORSCHRIFTEN UND VERHALTENSREGELN                                                    S. 9
3.    SPORTBETRIEB                                                                                S. 11
4.    SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUER                                                                  S. 14
5.    SICHERHEIT                                                                                  S. 17
6.    TICKETING                                                                                   S. 25
7.    KOMMUNIKATION                                                                               S. 29
8.    GASTROBETRIEB                                                                               S. 33
9.    VERANTWORTLICHKEIT                                                                          S. 36
10.   VERORDNUNGEN                                                                                S. 38
11.   ANHANG 1: Plan Eingangssituation PostFinance-Arena                                          S. 40
      ANHANG 2: Plan Kapazität für ein öffentliches Spiel mit Zuschauern
      ANHANG 3: Leitfaden über zusätzliche Massnahmen im professionellen Spielbetrieb 2020/2021

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SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 04.08.2020 ...
EINLEITUNG
SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 04.08.2020 ...
EINLEITUNG
Ab 22. Juni 2020 wurden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben.
Einzig Grossveranstaltungen über 1‘000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August verboten.
Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden.

Im Vorliegenden Schutzkonzept geht es um die Rückkehr und Wiederaufnahme des Spielbetriebs unter
Berücksichtigung der Vorschriften zur Einhaltung der Bedingungen im Rahmen der COVID-19 Pandemie.

Dieses Schutzkonzept dient zur Vorbereitung und Durchführung und muss laufend den regionalen und
behördlichen Vorgaben angepasst werden.

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ZIELE
Die gemeinsamen Ziele aller Vorgaben sind:

•   Die Ansteckungsgefahr zu reduzieren
•   Die Krankheitsübertragung zu verhindern
•   Eine effiziente Nachverfolgung der Kontaktpersonen
•   Rückkehr zum Sportbetrieb mit Zuschauer

*) Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wurde ausschliesslich die männliche Form verwendet.

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RECHTSGRUNDLAGEN
Die vorliegenden Weisungen und Empfehlungen werden gestützt auf

•   die Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Verordnung 3), vom 19.
    Juni 2020 (Stand am 20. Juli 2020),
•   Coronavirus, Regelungen und Empfehlungen des BAG vom 17. Juli 2020.
•   Reglement für den Spielbetrieb, Teilbereich Leistungssport,
•   Reglement Ordnung und Sicherheit.

Weisungen sind gestützt auf die obigen Rechtsgrundlagen verbindlich zu befolgen.

Empfehlungen sind wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln, die zu befolgen sind, solange nicht
hinreichende Gründe vorliegen davon abzuweichen.

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GELTUNGSBEREICH
Die vorliegenden Weisungen gelten für:

•   alle Spiele der NL & SL sowie der U20 ELIT & U17 ELIT,
•   bei Spielen des CUP an denen mindestens ein Club der NL oder SL teilnimmt,
•   Trainings-, Turnier- und Freundschaftsspielen, an denen mindestens ein Club der NL oder SL teilnimmt,
•   Spiele die unter dem Patronat der Organisation der Internationalen Ice Hockey Federation (IIHF) oder der
    Champions Hockey League (CHL) stehen und an denen mindestens ein Club der NL oder SL teilnimmt
    (Internationale Reglemente bleiben vorbehalten).

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Zuschauer besuchen die Eishockeyspiele auf eigenes Risiko. Die Swiss Ice Hockey Federation SIHF
sowie die ihr angeschlossenen Clubs lehnen jegliche Haftung bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung
mit COVID-19 im Stadion und dessen Umgebung ab.

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HYGENEVORSCHRIFTEN/
VERHALTENSREGELN
HYGIENEVORSCHRIFTEN UND VERHALTENSREGELN
Die Hygienevorschriften und Verhaltensregeln des BAG sind gut sichtbar in der Spielstätte anzubringen.

Bei allen Stadioneingängen sind Digital Dispenser inkl. Bewegungssensor mit Händedesinfektionsmittel
aufgestellt.

Die vom BAG erlassenen Regeln und Verhaltensempfehlungen sind zwingend einzuhalten.

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SPORTBETRIEB
REINIGUNG/INFRASTRUKTUR
Eine Grundreinigung wird durch die Materialwarte und/oder externes Reinigungspersonal täglich
durchgeführt. Berücksichtigt wird die zusätzliche Reinigung von Kontaktflächen wie z.B. Türgriffen, Toiletten,
Duschen etc. Für die Reinigung und Desinfektion der benutzten Gerätschaften ist der Spieler nach
Beendigung seiner Trainingseinheit selbst verantwortlich unter strenger Aufsicht der Trainercrew und/oder
Materialwart. Es werden genügend Desinfektionsmittel und Einmalputztücher zur Verfügung gestellt.

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SPIELBETRIEB
Der Spielbetrieb sowie zusätzliche Massnahmen infolge der COVID-19 Pandemie sind in einem separaten
Leitfaden dieses Schutzkonzepts (Anhang 3) detailliert festgelegt.

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SPIELBETRIEB MIT
ZUSCHAUER
SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUER
Das wirtschaftliche Überleben der Clubs ist ausschliesslich über den Vertrieb von Tickets, die bis zu 50% des
Budgets der Vereine ausmachen, zuschauerbasierendes Sponsoring und Catering möglich. Es kann nicht der
Anspruch der Clubs sein, einhundertprozentige Sicherheit zu gewährleisten. Ziel ist die Minimierung der
Infektionswahrscheinlichkeit für alle Beteiligten.

Grundsätzlich sind folgende drei Punkte im Vordergrund:
• Reduktion der Infektionsrisiken durch Minimierung von engen Kontakten.
• Sicherstellung einer Kontaktverfolgung und bestmögliche Unterstützung der lokalen Gesundheitsbehörden
   bei der Ermittlung von Infektionsketten im Falle einer auftretenden COVID-19-Infektion.
• Fortlaufende Begleitung und Evaluation der getroffenen Massnahmen inkl. Auswertung der Wirksamkeit.

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AN- UND ABREISE
Die An- und Abreise erfolgt nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Öffentlichen Verkehrs.
Die Schaffung und Bereitstellung von Parkplätzen wird bestmöglich organisiert.

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SICHERHEIT
EINSATZPLANUNG SICHERHEITSDIENST
Der Sicherheitsverantwortliche berücksichtigt in der Einsatzplanung, dass

•   nur gesunde Mitarbeiter eingesetzt werden,
•   alle für den Einsatz geplanten Mitarbeiter die Empfehlungen des BAG kennen und umsetzen können,
•   Risikopersonen nicht im direktem Personenkontakt stehen,
•   alle eingesetzten Mitarbeitenden im Bereich Sicherheit sowie die dem Sicherheitsdienst unterstellten
    Mitarbeitenden jederzeit nachvollzogen werden können (schriftliche Personal- und Einsatzplanung),
•   die Einsatzgruppen personell unverändert bleiben (soweit möglich kein Personenwechsel innerhalb von
    Gruppen),
•   die Polizeibehörden frühzeitig über die geplanten Massnahmen informiert sind.

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AUSBILDUNG SICHERHEITSDIENST
Die Club- und Sicherheitsverantwortlichen sind verpflichtet, vor Beginn der Meisterschaft die Mitarbeitenden
über die folgenden Themen zu informieren und allenfalls auszubilden:

•   BAG Empfehlungen i.S. COVID-19,
•   Schutzkonzept Sicherheitsdienst i.S. COVID-19,
•   Vorgehen bei positivem COVID-19 Test,
•   Zutrittsregelung Stadion,
•   Eintritts- und Sicherheitskontrolle,
•   Verhalten im Stadion,
•   Information der Zuschauer,
•   Geändertes Sicherheitsdispositiv,
•   Fluchtwegsituationen.

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POSITIVER COVID-19-TEST
Der Sicherheitsdienst erstellt eine Planung für den Fall, dass ein Mitarbeiter an COVID-19 erkrankt und der
gesamte oder Teile des Sicherheitsdienstes in Quarantäne gesetzt werden muss. Der Sicherheitsdienst
berücksichtigt in der Planung, dass

•   bei einer Quarantäneanordnung gegen den Sicherheitsdienst der Spielbetrieb weiterhin sichergestellt und
    verzugslos umgesetzt werden kann,
•   die in der Planung vorgesehenen Personen den anderen Sicherheitsdiensten sowie der KOS bekannt
    gegeben werden,
•   die Rapportierung nach dem Spiel auf gewohntem Wege gewährleistet bleibt.

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EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE
Es sind geeignete Methoden zur Zugangssteuerung durch das Ordnungspersonal und/oder Einrichtung (z.B.
Bodenmarkierungen, Raumtrenner, Personenleitsysteme, Kontrolle des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes
etc.) zu gewährleisten.

•   Das Ordnungspersonal trägt bei den Einlasskontrollen Hygienemasken und Einmalhandschuhe, die
    adäquat gewechselt werden müssen.
•   Regelung für Personenkontrolle (Personalausweis, Körperkontrollen, Mund-Nasen-Schutz, Mitnahme von
    Taschen und Rucksäcken).
•   Ausweiskontrolle: Pflicht.
•   Fiebermessung: Es werden bei jedem Spiel Fiebermessungen mit kontaktlosen Thermometern
    durchgeführt. Bei erhöhter Temperatur oder Fieber wird dem Besucher der Zutritt ins Eishockey-Stadion
    verweigert.
•   Da der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht überall eingehalten werden kann, besteht für alle Besucher
    und sämtliches Personal eine Maskenpflicht. Hinzu kommt, dass die Mannschaft mit Fanrufen und
    Gesang angefeuert wird, was das Tragen einer Schutzmaske unabdingbar macht.

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EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE
•   Ausserhalb der ersten Zutrittskontrolle werden Schutzmasken zum Kauf angeboten.
•   Schaffung von Clearingstellten für Besucher mit Klärungsbedarf.
•   Die Mitnahme von Händedesinfektionsmittel in Plastikflaschen bis 100 ml soll gestattet werden.
•   Werden Desinfektionsmittel in Glasflaschen mitgeführt, dürfen dieses nicht ins Stadion mitgenommen
    werden.

Wird bei der Eintritts- und Sicherheitskontrolle festgestellt, dass Personen spezifische Krankheitssymptome
zeigen wie z.B. dauerndes Husten, Fieber und ähnliches, so ist den Personen der Zugang zum Stadion zu
verweigern.

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PLÄNE KAPAZITÄTEN UND EINGANGSSITUATION
Anhang 1 dieses Schutzkonzepts zeigt die Eingangssituation mit den entsprechenden Warteräumen (blau
eingezeichnet). Ein Aufeinandertreffen von Besucherströmen aus verschiedenen Richtungen ist nach
Möglichkeit zu vermeiden. Anhang 2 zeigt die neu berechnete Kapazität für ein Spiel mit Zuschauer.

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AUSLASS
Nach Spielende muss der Auslass gestaffelt (Sektorenweise) stattfinden und die Zuschauer werden gebeten,
geordnet und unter Wahrung der Mindestabstände das Stadion zu verlassen. Dies soll auf eine sympathische
und spielerische Art und Weise durch den Speaker instruiert werden.

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TICKETING
TICKETING
Die korrekte Erfassung von Personendaten sind ausschlaggebend für ein funktionierendes Contact Tracing.
Zur Zeit finden spezifische Abklärungen statt zur Erfassung aller nötigen Daten beim Zutritt in die Spielstätte
inkl. Sicherstellung des Datenschutzes. Geprüft wird eine Lösung mit QR-Code. Es muss sichergestellt
werden können, dass sich ein Gast nicht allgemein registrieren muss, sondern seine Daten durch den
Veranstalter lediglich erfasst und aufgenommen werden. Parallel muss sichergestellt werden können, dass
alle erfassten Einträge automatisch nach 14 Tagen unwiderruflich gelöscht werden.

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TICKETING
Stand heute sind folgende Massnahmen zur Zutrittsberechtigung mit eingeschränkter Kapazität angedacht:

•   Nur Inhaber eines Saison-Abonnements (Sitzplatz) dürfen die Spiele besuchen.
•   Es besteht Ausweispflicht beim Einlass.
•   Es gibt ein Einzelticketverkauf im VIP Bereich.
•   Die Kontaktdaten aller Saisonkarten-Inhaber sind vorhanden (Name, Adresse, Handynummer, E-Mail,
    Sitzplatznummer, Geb.-Datum werden gemäss oben genannter Datenerfassung sichergestellt.
•   Die Saisonkarte darf nach wie vor weitergegeben werden sofern die Datenerfassung für ein
    funktionierendes Contact Tracing sichergestellt werden kann.

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ALLGEMEINE HINWEISE ZUSCHAUERBEREICH
•   In Verbindung mit dem Ticketerwerb wird der Zuschauer mit seinen Kontaktdaten elektronisch erfasst und
    diese Daten dann bei Bedarf unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien den Gesundheitsbehörden zur
    Verfügung gestellt.
•   Im Zusammenhang mit dem Ticketkauf wird der Zuschauer über die Hygiene- und Verhaltensrichtlinien
    aufgeklärt.
•   Die An- und Abreise erfolgt nach den jeweils geltenden Bestimmungen des ÖV und den Regelungen des
    Clubs.
•   Beim Einlass sind die gesetzlich vorgegebenen Abstandsregelungen einzuhalten, auf die Verwendung
    eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwingend zu achten.

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KOMMUNIKATION
KOMMUNIKATION IM STADION ZU GELTENDEN HYGIENE-
UND VERHALTENSREGELN
Die umfangreiche Kommunikation sämtlicher getroffenen Massnamen am Spieltag ist entscheidend für die
Umsetzung durch die Stadionbesucher.

Kanäle:
• Info Karte mit Saison-Abonnement Karte
• Website
• E-Mail an Ticketinhaber
• Multimediale Hinweise über Screens
• Regelmässige Durchsagen durch den Speaker
• Hinweisschilder
• Handouts
• Social Media

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ALLGEMEIN
Eine umfassende Kommunikation an alle Beteiligten ist entscheidend:

•   Besucher, Spieler und Staff werden laufend über die aktuellsten Hygiene- und Verhaltensregeln in den
    jeweiligen Bereichen informiert.
•   Besucher und Staff werden über die richtige Anwendung von Hygienemasken in Kenntnis gesetzt.
•   Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht überall
    eingehalten werden kann und dass es für sie allenfalls zu einer Quarantäne kommen kann, wenn es
    während der Veranstaltung enge Kontakte mit Covid-19-Erkrankten gab.
•   Jede Person muss zwingend den nummerierten Sitzplatz belegen und falls später in einer ansteckenden
    Phase als positiv getestet wird, die im Abstand von 2m als enge Kontakte zu betrachten sind. Diese
    werden dann über den kantonsärztlichen Dienst, auf Grund der durch den SCB gelieferte Liste, avisiert
    und in Quarantäne gebracht.
•   Wir empfehlen den Gebrauch der neuen SwissCovid App.

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EINBEZIEHUNG VON FAN-INTERESSEN
Es ist wichtig, im Sinne klarer und transparenter Kommunikation, Interessensvertreter der jeweiligen
Fanszenen frühzeitig einzubeziehen. Es muss ein öffentlicher und transparenter Fandialog stattfinden. Die
Fan-Club Dialoge sollen über die organisatorischen Notwendigkeiten aufgeklärt werden damit das Verständnis
über die Notwenigkeit dieser Massnahmen zum Erfolg des Gesamtkonzeptes für die Wiederzulassung von
Stadionbesuchern beiträgt. Die Fanbeauftragten sollen Miteinbezogen werden für sämtliche Massnahmen des
Infektionsschutzes und der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten. Diese Massnahmen sind regelmässig zu
prüfen und zu gegebenem Zeitpunkt neu zu definieren.

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GASTROBETRIEB
GASTROBETRIEB
Sämtliche Restaurants dürfen gemäss Reglement offen sein. Das gilt ebenfalls für die Buvetten.

R E S TA U R A N T S
Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Es gilt eine Reservationspflicht bzw. die Kontaktdaten der
Hauptperson werden in jedem Fall erfasst. Die Service-Mitarbeiter tragen Schutzmasken.

BARS & LOUNGES
Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Die Vorgaben zur maximal zulässigen
Personengruppengrösse werden eingehalten. Die Service- und Bar-Mitarbeiter tragen Schutzmasken.

FLIEGENDE VERKÄUFER
Zur Frequenzreduktion werden vermehrt «Fliegende Verkäufer» eingesetzt. Die Zahlung am Platz erfolgt
ausnahmslos elektronisch (Kreditkarten). Die Verkäufer tragen Schutzmasken.

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GASTROBETRIEB
C AT E R I N G - S T Ä N D E
Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Zum
Forcieren der Abstandsregeln werden Gästeleitsysteme
aufgestellt. Die Catering-Stände werden mit
Schutzscheiben ausgerüstet. Es wird auf
Mehrweggeschirr verzichtet. Konsumationen sind
ausschliesslich am Platz erlaubt. Konsumationen im
Stehen sind untersagt. Wo vorhanden werden
Sitzgelegenheiten und Tische abgesperrt. An allen Point
of Sales ist bargeldloses Bezahlen möglich. Die Catering-
Mitarbeiter tragen Schutzmasken.
VERANTWORTLICHKEIT
VERANTWORTLICHKEIT
Covid-19 Beauftragter zur Sicherstellung aller Vorgaben ist COO Rolf Bachmann der SCB Eishockey AG.

K O N TA K T D AT E N
Das Schutzkonzept wurde im Auftrag der SCB Eishockey AG durch Appalooza productions GmbH erstellt.
Rückfragen zum Schutzkonzept beantwortet Carlo Bommes, c.bommes@appalooza.ch, +41 79 301 91 52.

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VERORDNUNGEN
VERORDNUNGEN
1. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-
   19-Verordnung besondere Lage):
2. Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung 3)

Beide Verordnungen sind unter dem folgenden Link einsehbar:
https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/index_78.html

07.08.2020                                                                                          39
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3014 Bern
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