SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 04.08.2020 ...
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SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 04.08.2020
INHALT 1. EINLEITUNG S. 3 2. HYGIENEVORSCHRIFTEN UND VERHALTENSREGELN S. 9 3. SPORTBETRIEB S. 11 4. SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUER S. 14 5. SICHERHEIT S. 17 6. TICKETING S. 25 7. KOMMUNIKATION S. 29 8. GASTROBETRIEB S. 33 9. VERANTWORTLICHKEIT S. 36 10. VERORDNUNGEN S. 38 11. ANHANG 1: Plan Eingangssituation PostFinance-Arena S. 40 ANHANG 2: Plan Kapazität für ein öffentliches Spiel mit Zuschauern ANHANG 3: Leitfaden über zusätzliche Massnahmen im professionellen Spielbetrieb 2020/2021 07.08.2020 2
EINLEITUNG Ab 22. Juni 2020 wurden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen über 1‘000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August verboten. Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Im Vorliegenden Schutzkonzept geht es um die Rückkehr und Wiederaufnahme des Spielbetriebs unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Einhaltung der Bedingungen im Rahmen der COVID-19 Pandemie. Dieses Schutzkonzept dient zur Vorbereitung und Durchführung und muss laufend den regionalen und behördlichen Vorgaben angepasst werden. 07.08.2020 4
ZIELE Die gemeinsamen Ziele aller Vorgaben sind: • Die Ansteckungsgefahr zu reduzieren • Die Krankheitsübertragung zu verhindern • Eine effiziente Nachverfolgung der Kontaktpersonen • Rückkehr zum Sportbetrieb mit Zuschauer *) Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wurde ausschliesslich die männliche Form verwendet. 07.08.2020 5
RECHTSGRUNDLAGEN Die vorliegenden Weisungen und Empfehlungen werden gestützt auf • die Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Verordnung 3), vom 19. Juni 2020 (Stand am 20. Juli 2020), • Coronavirus, Regelungen und Empfehlungen des BAG vom 17. Juli 2020. • Reglement für den Spielbetrieb, Teilbereich Leistungssport, • Reglement Ordnung und Sicherheit. Weisungen sind gestützt auf die obigen Rechtsgrundlagen verbindlich zu befolgen. Empfehlungen sind wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln, die zu befolgen sind, solange nicht hinreichende Gründe vorliegen davon abzuweichen. 07.08.2020 6
GELTUNGSBEREICH Die vorliegenden Weisungen gelten für: • alle Spiele der NL & SL sowie der U20 ELIT & U17 ELIT, • bei Spielen des CUP an denen mindestens ein Club der NL oder SL teilnimmt, • Trainings-, Turnier- und Freundschaftsspielen, an denen mindestens ein Club der NL oder SL teilnimmt, • Spiele die unter dem Patronat der Organisation der Internationalen Ice Hockey Federation (IIHF) oder der Champions Hockey League (CHL) stehen und an denen mindestens ein Club der NL oder SL teilnimmt (Internationale Reglemente bleiben vorbehalten). 07.08.2020 7
HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Zuschauer besuchen die Eishockeyspiele auf eigenes Risiko. Die Swiss Ice Hockey Federation SIHF sowie die ihr angeschlossenen Clubs lehnen jegliche Haftung bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung mit COVID-19 im Stadion und dessen Umgebung ab. 07.08.2020 8
HYGENEVORSCHRIFTEN/ VERHALTENSREGELN
HYGIENEVORSCHRIFTEN UND VERHALTENSREGELN Die Hygienevorschriften und Verhaltensregeln des BAG sind gut sichtbar in der Spielstätte anzubringen. Bei allen Stadioneingängen sind Digital Dispenser inkl. Bewegungssensor mit Händedesinfektionsmittel aufgestellt. Die vom BAG erlassenen Regeln und Verhaltensempfehlungen sind zwingend einzuhalten. 07.08.2020 10
SPORTBETRIEB
REINIGUNG/INFRASTRUKTUR Eine Grundreinigung wird durch die Materialwarte und/oder externes Reinigungspersonal täglich durchgeführt. Berücksichtigt wird die zusätzliche Reinigung von Kontaktflächen wie z.B. Türgriffen, Toiletten, Duschen etc. Für die Reinigung und Desinfektion der benutzten Gerätschaften ist der Spieler nach Beendigung seiner Trainingseinheit selbst verantwortlich unter strenger Aufsicht der Trainercrew und/oder Materialwart. Es werden genügend Desinfektionsmittel und Einmalputztücher zur Verfügung gestellt. 07.08.2020 12
SPIELBETRIEB Der Spielbetrieb sowie zusätzliche Massnahmen infolge der COVID-19 Pandemie sind in einem separaten Leitfaden dieses Schutzkonzepts (Anhang 3) detailliert festgelegt. 07.08.2020 13
SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUER
SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUER Das wirtschaftliche Überleben der Clubs ist ausschliesslich über den Vertrieb von Tickets, die bis zu 50% des Budgets der Vereine ausmachen, zuschauerbasierendes Sponsoring und Catering möglich. Es kann nicht der Anspruch der Clubs sein, einhundertprozentige Sicherheit zu gewährleisten. Ziel ist die Minimierung der Infektionswahrscheinlichkeit für alle Beteiligten. Grundsätzlich sind folgende drei Punkte im Vordergrund: • Reduktion der Infektionsrisiken durch Minimierung von engen Kontakten. • Sicherstellung einer Kontaktverfolgung und bestmögliche Unterstützung der lokalen Gesundheitsbehörden bei der Ermittlung von Infektionsketten im Falle einer auftretenden COVID-19-Infektion. • Fortlaufende Begleitung und Evaluation der getroffenen Massnahmen inkl. Auswertung der Wirksamkeit. 07.08.2020 15
AN- UND ABREISE Die An- und Abreise erfolgt nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Öffentlichen Verkehrs. Die Schaffung und Bereitstellung von Parkplätzen wird bestmöglich organisiert. 07.08.2020 16
SICHERHEIT
EINSATZPLANUNG SICHERHEITSDIENST Der Sicherheitsverantwortliche berücksichtigt in der Einsatzplanung, dass • nur gesunde Mitarbeiter eingesetzt werden, • alle für den Einsatz geplanten Mitarbeiter die Empfehlungen des BAG kennen und umsetzen können, • Risikopersonen nicht im direktem Personenkontakt stehen, • alle eingesetzten Mitarbeitenden im Bereich Sicherheit sowie die dem Sicherheitsdienst unterstellten Mitarbeitenden jederzeit nachvollzogen werden können (schriftliche Personal- und Einsatzplanung), • die Einsatzgruppen personell unverändert bleiben (soweit möglich kein Personenwechsel innerhalb von Gruppen), • die Polizeibehörden frühzeitig über die geplanten Massnahmen informiert sind. 07.08.2020 18
AUSBILDUNG SICHERHEITSDIENST Die Club- und Sicherheitsverantwortlichen sind verpflichtet, vor Beginn der Meisterschaft die Mitarbeitenden über die folgenden Themen zu informieren und allenfalls auszubilden: • BAG Empfehlungen i.S. COVID-19, • Schutzkonzept Sicherheitsdienst i.S. COVID-19, • Vorgehen bei positivem COVID-19 Test, • Zutrittsregelung Stadion, • Eintritts- und Sicherheitskontrolle, • Verhalten im Stadion, • Information der Zuschauer, • Geändertes Sicherheitsdispositiv, • Fluchtwegsituationen. 07.08.2020 19
POSITIVER COVID-19-TEST Der Sicherheitsdienst erstellt eine Planung für den Fall, dass ein Mitarbeiter an COVID-19 erkrankt und der gesamte oder Teile des Sicherheitsdienstes in Quarantäne gesetzt werden muss. Der Sicherheitsdienst berücksichtigt in der Planung, dass • bei einer Quarantäneanordnung gegen den Sicherheitsdienst der Spielbetrieb weiterhin sichergestellt und verzugslos umgesetzt werden kann, • die in der Planung vorgesehenen Personen den anderen Sicherheitsdiensten sowie der KOS bekannt gegeben werden, • die Rapportierung nach dem Spiel auf gewohntem Wege gewährleistet bleibt. 07.08.2020 20
EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE Es sind geeignete Methoden zur Zugangssteuerung durch das Ordnungspersonal und/oder Einrichtung (z.B. Bodenmarkierungen, Raumtrenner, Personenleitsysteme, Kontrolle des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes etc.) zu gewährleisten. • Das Ordnungspersonal trägt bei den Einlasskontrollen Hygienemasken und Einmalhandschuhe, die adäquat gewechselt werden müssen. • Regelung für Personenkontrolle (Personalausweis, Körperkontrollen, Mund-Nasen-Schutz, Mitnahme von Taschen und Rucksäcken). • Ausweiskontrolle: Pflicht. • Fiebermessung: Es werden bei jedem Spiel Fiebermessungen mit kontaktlosen Thermometern durchgeführt. Bei erhöhter Temperatur oder Fieber wird dem Besucher der Zutritt ins Eishockey-Stadion verweigert. • Da der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht überall eingehalten werden kann, besteht für alle Besucher und sämtliches Personal eine Maskenpflicht. Hinzu kommt, dass die Mannschaft mit Fanrufen und Gesang angefeuert wird, was das Tragen einer Schutzmaske unabdingbar macht. 07.08.2020 21
EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE • Ausserhalb der ersten Zutrittskontrolle werden Schutzmasken zum Kauf angeboten. • Schaffung von Clearingstellten für Besucher mit Klärungsbedarf. • Die Mitnahme von Händedesinfektionsmittel in Plastikflaschen bis 100 ml soll gestattet werden. • Werden Desinfektionsmittel in Glasflaschen mitgeführt, dürfen dieses nicht ins Stadion mitgenommen werden. Wird bei der Eintritts- und Sicherheitskontrolle festgestellt, dass Personen spezifische Krankheitssymptome zeigen wie z.B. dauerndes Husten, Fieber und ähnliches, so ist den Personen der Zugang zum Stadion zu verweigern. 07.08.2020 22
PLÄNE KAPAZITÄTEN UND EINGANGSSITUATION Anhang 1 dieses Schutzkonzepts zeigt die Eingangssituation mit den entsprechenden Warteräumen (blau eingezeichnet). Ein Aufeinandertreffen von Besucherströmen aus verschiedenen Richtungen ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Anhang 2 zeigt die neu berechnete Kapazität für ein Spiel mit Zuschauer. 07.08.2020 23
AUSLASS Nach Spielende muss der Auslass gestaffelt (Sektorenweise) stattfinden und die Zuschauer werden gebeten, geordnet und unter Wahrung der Mindestabstände das Stadion zu verlassen. Dies soll auf eine sympathische und spielerische Art und Weise durch den Speaker instruiert werden. 07.08.2020 24
TICKETING
TICKETING Die korrekte Erfassung von Personendaten sind ausschlaggebend für ein funktionierendes Contact Tracing. Zur Zeit finden spezifische Abklärungen statt zur Erfassung aller nötigen Daten beim Zutritt in die Spielstätte inkl. Sicherstellung des Datenschutzes. Geprüft wird eine Lösung mit QR-Code. Es muss sichergestellt werden können, dass sich ein Gast nicht allgemein registrieren muss, sondern seine Daten durch den Veranstalter lediglich erfasst und aufgenommen werden. Parallel muss sichergestellt werden können, dass alle erfassten Einträge automatisch nach 14 Tagen unwiderruflich gelöscht werden. 07.08.2020 26
TICKETING Stand heute sind folgende Massnahmen zur Zutrittsberechtigung mit eingeschränkter Kapazität angedacht: • Nur Inhaber eines Saison-Abonnements (Sitzplatz) dürfen die Spiele besuchen. • Es besteht Ausweispflicht beim Einlass. • Es gibt ein Einzelticketverkauf im VIP Bereich. • Die Kontaktdaten aller Saisonkarten-Inhaber sind vorhanden (Name, Adresse, Handynummer, E-Mail, Sitzplatznummer, Geb.-Datum werden gemäss oben genannter Datenerfassung sichergestellt. • Die Saisonkarte darf nach wie vor weitergegeben werden sofern die Datenerfassung für ein funktionierendes Contact Tracing sichergestellt werden kann. 07.08.2020 27
ALLGEMEINE HINWEISE ZUSCHAUERBEREICH • In Verbindung mit dem Ticketerwerb wird der Zuschauer mit seinen Kontaktdaten elektronisch erfasst und diese Daten dann bei Bedarf unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt. • Im Zusammenhang mit dem Ticketkauf wird der Zuschauer über die Hygiene- und Verhaltensrichtlinien aufgeklärt. • Die An- und Abreise erfolgt nach den jeweils geltenden Bestimmungen des ÖV und den Regelungen des Clubs. • Beim Einlass sind die gesetzlich vorgegebenen Abstandsregelungen einzuhalten, auf die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwingend zu achten. 07.08.2020 28
KOMMUNIKATION
KOMMUNIKATION IM STADION ZU GELTENDEN HYGIENE- UND VERHALTENSREGELN Die umfangreiche Kommunikation sämtlicher getroffenen Massnamen am Spieltag ist entscheidend für die Umsetzung durch die Stadionbesucher. Kanäle: • Info Karte mit Saison-Abonnement Karte • Website • E-Mail an Ticketinhaber • Multimediale Hinweise über Screens • Regelmässige Durchsagen durch den Speaker • Hinweisschilder • Handouts • Social Media 07.08.2020 30
ALLGEMEIN Eine umfassende Kommunikation an alle Beteiligten ist entscheidend: • Besucher, Spieler und Staff werden laufend über die aktuellsten Hygiene- und Verhaltensregeln in den jeweiligen Bereichen informiert. • Besucher und Staff werden über die richtige Anwendung von Hygienemasken in Kenntnis gesetzt. • Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht überall eingehalten werden kann und dass es für sie allenfalls zu einer Quarantäne kommen kann, wenn es während der Veranstaltung enge Kontakte mit Covid-19-Erkrankten gab. • Jede Person muss zwingend den nummerierten Sitzplatz belegen und falls später in einer ansteckenden Phase als positiv getestet wird, die im Abstand von 2m als enge Kontakte zu betrachten sind. Diese werden dann über den kantonsärztlichen Dienst, auf Grund der durch den SCB gelieferte Liste, avisiert und in Quarantäne gebracht. • Wir empfehlen den Gebrauch der neuen SwissCovid App. 07.08.2020 31
EINBEZIEHUNG VON FAN-INTERESSEN Es ist wichtig, im Sinne klarer und transparenter Kommunikation, Interessensvertreter der jeweiligen Fanszenen frühzeitig einzubeziehen. Es muss ein öffentlicher und transparenter Fandialog stattfinden. Die Fan-Club Dialoge sollen über die organisatorischen Notwendigkeiten aufgeklärt werden damit das Verständnis über die Notwenigkeit dieser Massnahmen zum Erfolg des Gesamtkonzeptes für die Wiederzulassung von Stadionbesuchern beiträgt. Die Fanbeauftragten sollen Miteinbezogen werden für sämtliche Massnahmen des Infektionsschutzes und der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten. Diese Massnahmen sind regelmässig zu prüfen und zu gegebenem Zeitpunkt neu zu definieren. 07.08.2020 32
GASTROBETRIEB
GASTROBETRIEB Sämtliche Restaurants dürfen gemäss Reglement offen sein. Das gilt ebenfalls für die Buvetten. R E S TA U R A N T S Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Es gilt eine Reservationspflicht bzw. die Kontaktdaten der Hauptperson werden in jedem Fall erfasst. Die Service-Mitarbeiter tragen Schutzmasken. BARS & LOUNGES Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Die Vorgaben zur maximal zulässigen Personengruppengrösse werden eingehalten. Die Service- und Bar-Mitarbeiter tragen Schutzmasken. FLIEGENDE VERKÄUFER Zur Frequenzreduktion werden vermehrt «Fliegende Verkäufer» eingesetzt. Die Zahlung am Platz erfolgt ausnahmslos elektronisch (Kreditkarten). Die Verkäufer tragen Schutzmasken. 07.08.2020 34
GASTROBETRIEB C AT E R I N G - S T Ä N D E Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Zum Forcieren der Abstandsregeln werden Gästeleitsysteme aufgestellt. Die Catering-Stände werden mit Schutzscheiben ausgerüstet. Es wird auf Mehrweggeschirr verzichtet. Konsumationen sind ausschliesslich am Platz erlaubt. Konsumationen im Stehen sind untersagt. Wo vorhanden werden Sitzgelegenheiten und Tische abgesperrt. An allen Point of Sales ist bargeldloses Bezahlen möglich. Die Catering- Mitarbeiter tragen Schutzmasken.
VERANTWORTLICHKEIT
VERANTWORTLICHKEIT Covid-19 Beauftragter zur Sicherstellung aller Vorgaben ist COO Rolf Bachmann der SCB Eishockey AG. K O N TA K T D AT E N Das Schutzkonzept wurde im Auftrag der SCB Eishockey AG durch Appalooza productions GmbH erstellt. Rückfragen zum Schutzkonzept beantwortet Carlo Bommes, c.bommes@appalooza.ch, +41 79 301 91 52. 07.08.2020 37
VERORDNUNGEN
VERORDNUNGEN 1. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid- 19-Verordnung besondere Lage): 2. Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung 3) Beide Verordnungen sind unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/index_78.html 07.08.2020 39
ANHANG
ANHANG 1
ANHANG 2
SCB EISHOCKEY AG Mingerstrasse 12 3014 Bern
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