EFG HEMSBACH Im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R.

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EFG HEMSBACH
Im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R.

                           Hygienekonzept der EFG Hemsbach

                           Regeln bei Nutzung der Gemeinderäume

    1. Definitionen
    Nachfolgende Begriffe gelten an allen Stellen des Hygienekonzeptes einschließlich der Anhänge

    a) Mindestabstand: Der Mindestabstand beträgt 1,5 m. Laut aktueller Corona‐Verordnung des
       Landes Baden‐Württemberg vom 14.08.2021 wird die Einhaltung des Mindestabstands nicht
       mehr zwingend gefordert, sondern nur noch generell empfohlen.

         Daher wird den regelmäßigen Gottesdienstbesuchern, die immunisiert oder getestet sind,
         aus Platzgründen das Angebot gemacht, kleine, gleichbleibende Gruppen zu bilden, die dann
         ohne Mindestabstand jeden Sonntag zusammensitzen. Bei der Zusammenstellung der
         Gruppen wird weitmöglichst berücksichtigt, welche Personen sich sowieso auch privat
         treffen. Die Annahme dieses Angebots ist absolut freiwillig. Wer daran teilnehmen möchte,
         legt einen entsprechenden Nachweis vor.
         Alle übrigen Gottesdienstteilnehmer sollen weiterhin den Mindestabstand einhalten, um das
         Infektionsrisiko zu minimieren. Ausgenommen sind Personen, die in gerader Linie verwandt,
         Geschwister und deren Nachkommen sind, oder dem eigenen Haushalt angehören.

    b) Teilnehmerliste: Für jedes Treffen ist die in Anhang A beigefügte Teilnehmerliste zu führen,
       um Infektionsketten nachvollziehen zu können. Sofern die Kontaktdaten eines Teilnehmers
       nicht bekannt sind, ist die Telefonnummer oder postalische Adresse anzugeben. Nach
       Abschluss der Veranstaltung wirft der Hygienedienst die Liste in den blauen Briefkasten (GL)
       im Foyer ein oder gibt diese im Gemeindebüro ab. Die Listen werden im Gemeindebüro
       abgeheftet und 4 Wochen nach einem Treffen vernichtet.

    c) Zutrittsverbot: Gemäß §7 der Landesverordnung ist der Zutritt und Teilnahme nicht gestattet
       für Personen,
           o die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen,
               wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
           o die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber,
               trockener Husten, Störung des Geschmacks‐ oder Geruchssinns, aufweisen, oder
           o die einer Aufforderung zum Tragen einer medizinischen Mund‐Nasen‐Bedeckung
               gemäß diesem Hygienekonzepts nicht nachkommen oder eine Eintragung in die
               Teilnehmerliste verweigern.
       Die in §7.2 aufgeführten Ausnahmeregelungen sind hiermit jedoch nicht außer Kraft gesetzt.

    d) Maskenpflicht:
          o Im Gemeindezentrum ist grundsätzlich eine medizinische Mund‐Nase‐Maske zu
             tragen. Nur während der Sprechzeit am Mikrophon darf die Maske abgesetzt
             werden. Dabei ist ein erhöhter Mindestabstand (2,5 m) zu der ersten Stuhlreihe
             einzuhalten.

    2. Anmeldung / Reservierung des Gemeinderaumes und Hygiene‐Verantwortlicher
       o Die Nutzung von Gemeinderäumlichkeiten ist beim Gemeindebüro anzumelden (über
          Alexandra Brockmüller oder ChurchTools).
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Hemsbach im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R
Reichenberger Straße 13, 69502 Hemsbach                                   Web:          www.efg-hemsbach.de
Rechtlich verantwortlich: Gemeindeleiter Ruben König                      Email:        Info@efg-hemsbach.de
Bankverbindung: Sparkasse Rhein-Neckar-Nord; IBAN: DE85 6705 0505 0068 0066 27; BIC: MANSDE66XXX
o   Die Nutzung ist z.Zt. angedacht für: Gottesdienste, Gemeindeversammlungen,
       Gemeindegruppen (wie z.B Kreis 60+, Im Glauben wachsen Treffen, Hauskreise,
       Gebetskreise, Jungschar), Mitarbeiterbesprechungen, Proben.
   o   Die Teilnehmerzahl ermittelt sich aus der Größe des jeweiligen Raumes und der
       Anwendung des einzuhaltenden Mindestabstandes.
   o   Jede Gruppe, die die Räume nutzen möchte, hat bei dem von der GL benannten Hygiene‐
       Beauftragten einen Hygiene‐Verantwortlichen zu melden.
   o   Dieser Verantwortliche erhält VOR der ersten Raumnutzung eine Einweisung, informiert
       nach Möglichkeit die zu erwartenden Teilnehmer im Vorfeld (siehe unten, z.B. Eingang,
       Maskennutzung, WC Nutzung, …) und ist für die Umsetzung der nachfolgenden
       Vorgaben verantwortlich.

3. Verkehrswege und WC Bereich:
   o Da die reinkommenden und rausgehenden Hauptbewegungsströme zeitlich klar
      voneinander abgegrenzt sind (kein permanenter Publikumsverkehr in beiden
      Richtungen), ist der Haupteingang als Einbahnstraße zu nutzen. Vor und während der
      Veranstaltung für das Betreten und nach der Veranstaltung für das Verlassen des
      Gemeindezentrums.
   o „Nebenbewegungen“, die der jeweiligen Hauptbewegung entgegengerichtet sind, haben
      den Hofeingang zu benutzen (z.B., wenn jemand VOR oder WÄHREND einer
      Veranstaltung noch einmal kurz zum Auto muss oder NACH einer Veranstaltung das
      Gemeindezentrum bereits verlassen hatte, aber noch etwas vergessen hat.
   o Gehbehinderte Teilnehmer einschließlich Begleitperson und Personen mit Kinderwagen
      ist die Nutzung der Hoftür und des Fahrstuhls jederzeit gestattet.
   o Die jeweiligen WC‐Bereiche (Behinderten‐WC, Damen‐WC Bereich, Männer‐WC) dürfen
      zeitgleich nur von einer Person betreten werden. Hände danach mindestens 30
      Sekunden mit Flüssigseife reinigen.
   o Die WCs sind nach der Veranstaltung zu desinfizieren (im Vorfeld wird dies durch den
      Reinigungsdienst gewährleistet).

4. Vor der Veranstaltung:
   o Der Hausmeister stellt Hand‐ und Oberflächendesinfektionsmittel am Eingang bereit.
   o Der Hygiene‐Verantwortliche
               ist vor dem ersten Besucher vor Ort,
               trägt eine medizinische Mund‐Nasen‐Maske,
               prüft die Räumlichkeiten auf Übereinstimmung mit diesem Hygienekonzepts,
               stellt sicher, dass am Eingang Handdesinfektionsmittel, Teilnehmerliste,
                  Ausdruck des Hygienekonzeptes und ein Kugelschreiber bereit liegen,
               weist die Besucher auf die notwendigen Hygienevorschriften sowie auf
                  Einhaltung des Mindestabstandes in der Warteschlange hin
               und achtet auf ausreichendes Desinfizieren der Hände.

5. Während der Veranstaltung
   o Zwischen den Teilnehmern soll der Mindestabstand eingehalten werden.
   o Das Tragen von medizinischen Mund‐Nase‐Masken ist Pflicht.
              Ausnahme: während der Predigt, Moderation, Liedbegleitung, sofern gemäß
                 Landesverordnung nicht anderweitige Regelungen gelten (z.B. keine
                 Maskenpflicht für Kinder unter 6 Jahren oder aus gesundheitlichen
                 Gründen).
   o Medizinische Mund‐Nase‐Masken liegen im Karton am Haupteingang, falls jemand keine
      mitgenommen hat.
o   Die Bestuhlung einer Veranstaltung darf nur von dem Hygiene‐Verantwortlichen oder auf
           dessen Weisung hin verstellt werden. Dabei ist die Einhaltung des Mindestabstandes
           sicherzustellen.
       o   Während Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen hält sich der Hygiene‐
           Verantwortliche im Foyer auf, so dass nachträglich eintreffende Besucher bemerkt und
           eingewiesen werden können.

   6. Nach der Veranstaltung sorgt der Hygiene‐Verantwortliche dafür, dass
      o die Stühle nach dem Treffen wieder in der ursprünglichen Ordnung gestellt werden,
      o die benutzten Oberflächen (z.B. Klinken, Lichtschalter, Technik, Mikrophone, …)
         desinfiziert werden,
      o die Räume gut gelüftet werden (ca. 15 Minuten Fenster und Türen öffnen, einschließlich
         Türen in den Eingangsbereichen),
      o überprüft, dass alle Teilnehmer sich korrekt in die Teilnehmerliste eingetragen haben
      o und wirft den Teilnehmerzettel dann in den blauen Briefkasten im Foyer.

Beschlossen von der Gemeindeleitung am 09.09.2021

Anhänge:
      Anhang 1: Teilnehmerliste für Veranstaltungen
      Anhang 2: Hygienekonzept ‐ Ergänzung für den Kindergottesdienst
      Anhang 3: Hygienekonzept ‐ Ergänzung für Förster‐Braun‐Hütte
      Anhang 4: Hygienekonzept – Ergänzung für Sportveranstaltungen in der BIZ Halle
Anhang 1: Teilnehmerliste für Veranstaltungen

Nachfolgende Teilnehmerliste ist für jedes Treffen zu führen, um Infektionsketten
nachvollziehen zu können.

Die Daten müssen detailliert und lesbar genug sein, um im Infektionsfall alle Teilnehmer
schnell informieren zu können. Sofern die Kontaktdaten bekannt sind, reicht der Vor‐ und
Zuname; wenn die Kontaktdaten noch nicht bekannt sind, bitte – sofern vorhanden ‐ Telefon
oder postalische Adresse angeben)

Diese Liste ist für jedes Treffen zu führen, wird von dem Hygieneverantwortlichen nach der
Veranstaltung auf Vollständigkeit geprüft und durch Einwurf in den blauen Briefkasten
(Foyer) an das Gemeindebüro weitergeleitet. Dort werden die Teilnehmerlisten 4 Wochen
aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Als Grundlage für die Verarbeitung dient die Wahrung der berechtigten Interessen eines
Dritten gemäß § 5 Abs. 2 h) DSO‐BUND.
Veranstaltung: _________________________                            Datum: _________

Hygieneverantwortlicher: ___________________________

Teilnehmerlisten werden ausschließlich dafür genutzt, um bei Infektionsfällen eine schnelle Nachverfolgung
von Infektionsketten zu ermöglichen. Deswegen werden von jedem Teilnehmer der Name erfasst und, sofern
noch nicht bei der Gemeinde hinterlegt, entweder die Telefonnummer oder Adresse, unter der wir Dich
gegebenenfalls erreichen können. Zusätzlich wird seit 1. Juli 20 erforderlich, dass Du mit der Unterschrift
bestätigst, dass Du nach Deinem heutigen Kenntnisstand in den letzten 14 Tagen mit keinem Corona‐Infizierten
in direktem Kontakt gewesen bist und auch keine der typischen Krankheitssymptome hast.

DIESE LISTE WIRD EINEN MONAT NACH DER VERANSTALTUNG VERNICHTET. Als Grundlage für die Verarbeitung
dient die Wahrung der berechtigten Interessen eines Dritten gemäß § 5 Abs. 2 h) DSO‐BUND.

Name                               Telefon oder Adresse Unterschrift
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Anhang 2: Hygienekonzept Ergänzung für den Kindergottesdienst

1.    Jede Gruppe hat, sofern diese stattfinden, ihre eigene Sammelstelle, die mit
      Abstandsmarkierungen gekennzeichnet wird:
       Gruppe 1 auf dem Hof
       Gruppe 2 am Haupteingang des Jugendhauses
       Gruppe 3 auf der Terrasse des Jugendhauses

      Die Kinder werden direkt von den Gruppenmitarbeitern in Empfang genommen und
      gehen vorher nicht mit ihren Eltern in den Gottesdienstraum

2.    Hände waschen bzw. desinfizieren und Aufsetzen der Mund‐Nase‐Masken (sofern
      erforderlich)

3.    Daten werden aufgenommen

4.    Ab sechs Jahren gilt Maskenpflicht beim Ankommen und Gehen, sowie auf den
      Verkehrswegen. Mitarbeiter und Eltern dürfen die Maske nur am Platz abziehen.

5.    Eltern und Mitarbeiter müssen, wenn möglich, den Mindestabstand zueinander
      (nicht zu den Kindern) einhalten. Die Personenzahl muss den räumlichen
      Gegebenheiten angepasst werden.

6.    Bei gutem Wetter ist
       Gruppe 1 auf dem Hof.
       Gruppe 2 auf der Wiese
       Gruppe 3 auf der Terrasse oder nach Absprache mit Gruppe 2 auf der Wiese

7.    Bei schlechtem Wetter ist …
       … Gruppe 1 im großen Gemeinschaftsraum im UG des Gemeindehauses (in
          Ausnahmefällen im „Blauen Raum“ des UG). Sie benutzt ein für die
          Kindergottesdienst Gruppe 1 reserviertes WC in den Sanitäranlagen gegenüber
          dem Gemeinschaftsraum im UG.
       … Gruppe 2 im Obergeschoss des Jugendhauses. Dort befindet sich ein
          Sanitärbereich, welcher nur von dieser Gruppe genutzt wird.
       … Gruppe 3 im Erdgeschoss des Jugendhauses und hat ebenfalls einen eigenen
          Sanitärbereich.

8.    Bitte den Kindern keine Lebensmittel mitgeben. In allen Gruppen werden kleine
      Snacks sowie Getränke personenbezogenen angeboten.

9.    Nach jedem Toilettengang werden die Oberflächen der Toilette desinfiziert.

10.   Hust‐ und Niesetikette beachten.

12.   Es wird regelmäßig gelüftet.

13.   Beim Aufräumen der Spielsachen müssen Einmalhandschuhe getragen werden.
14.   Die Oberflächen und Gegenstände werden nach Abschluss des Kindergottesdienstes
      durch die Mitarbeiter desinfiziert.

15.   Es besteht ein Zutrittsverbot

         die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder
          standen und seit dem letzten Kontakt mit dieser infizierten Person noch nicht 14
          Tage vergangen sind
          ODER
       die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich
          Geruchs‐ und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten oder Halsschmerzen
          aufweisen.
      Auf dieses Verbot wird vor dem Eintrag in die Teilnehmerliste hingewiesen und
      durch Unterschrift der Eltern / abgebenden Person bestätigt, dass diese Punkte nicht
      zutreffen.

16.   Alle Beteiligten werden über die getroffenen Maßnahmen informiert (Mitarbeiter
      durch Schulung, Eltern bei Abgabe der Kinder und die Kinder zu Beginn des
      Kindergottesdienstes)

17.   Gastkinder dürfen an den Kinderstunden teilnehmen, wenn die oben genannten
      Punkte eingehalten werden.
Anhang 3: Hygienekonzept ‐ Ergänzung für Förster‐Braun‐Hütte

        Hygienekonzept der EFG Hemsbach für Gemeindefeiern
                    an der Förster‐Braun‐Hütte
Nachfolgendes Hygienekonzept wurde am 2. Juli 2020 von der Gemeindeleitung der EFG
Hemsbach verabschiedet und am 22. September für die Gemeindefeier am 4. Oktober 2020
angepasst.

Beim Aufbau:
    Biertischgarnituren aufbauen, Oberflächen desinfizieren und erlaubte Sitzabstände
      kennzeichnen (Außenplätze)
    Essensausgabe Bereich absperren (und entsprechend kennzeichnen (Bereich um die
      Feuerstelle und Ausgabestelle)

Beim Eintreffen:
    Vorzeitigen Zugang zur Wiese durch Absperrband von Ende der Wiese bis vorderem
       Eingangsweg absichern
    Eingang zum Gelände mit Hygiene Dienst Mitarbeiter (HDM)
           o Begrüßen
           o Desinfizieren der Hände
           o Auf Hygiene Konzept hinweisen
           o Die Teilnehmerliste zu führen
           o Bestätigen lassen (Unterschriftsfeld), dass sie nicht Zutrittsverbot unterliegen.
    Die Zahl der Teilnehmer ist auf 500 Personen zu begrenzen
    Hinweis: die üblichen Corona Hygiene Regeln einhalten und bei der Platzwahl im
       Gottesdienst auf den Mindestabstand zu achten.

Während der Veranstaltung
   Gottesdienst
         o Mindestabstand beachten
         o Innerhalb der Hütte Nase‐Mund‐Maske empfohlen
         o Auf der Wiese so verteilen, dass der Mindestabstand während des
            Gottesdienstes eingehalten wird.

      Mittagessen
          o Grillgut und Nahrungsmittel dürfen nur von benannten und eingewiesenen
              Mitarbeitern (CATERING MA) zubereitet und ausgegeben werden
          o Alle CATERING MA tragen
                  einen Nase‐Mund‐Schutz und
                  Handschuhe
                  Kappen gegen Schwitzen (empfohlen)
          o CATERING MA
                  bringen Grillgut auf Ausgabetisch
                  schneiden Brötchen auf
                  legen gewünschtes Grillgut hinein
 und ergänzen nach Wunsch Ketchup oder Senf
               geben Wasser aus den Mineralwasserflaschen
                    in von Teilnehmern hingehaltenen Bechern / Gläser
                    oder in von der EFG bereitgestellten Pappbechern und stellen
                       sie auf dem Ausgabetisch ab
       o Teilnehmer müssen sich unter Einhaltung des Mindestabstandes anstellen

   Freie Zeit
        o Bei Spielen soweit wie möglich
                 Berührung vermeiden
                 Mindestabstand beachten
        o Grundregeln der Hygiene in den Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sind
            zu beachten.
Anhang 4: Hygienekonzept ‐ Ergänzung für Sportveranstaltungen (BIZ Halle) –
(während des Lockdowns nicht möglich)

Nachfolgende Ergänzung zum Hygienekonzept der EFG Hemsbach wurde am 8. Oktober
2020 von der Gemeindeleitung der EFG Hemsbach genehmigt und dem Gesamtkonzept
hinzugefügt. Es gilt zunächst nur für Sportveranstaltungen in der Turnhalle des BIZ,
Silcherweg 8 in Hemsbach.

1. Die Räumlichkeiten lassen pro Turnhallenabschnitt eine Anzahl von ca. 25 Personen zu,
damit eine Umsetzung des Mindestabstandes ermöglicht wird.

2. Der Hygienedienst achtet darauf, dass jeder Teilnehmer beim Betreten der
Räumlichkeiten die Hände desinfiziert, sich in der Teilnehmerliste einträgt und mit seiner
Unterschrift bestätigt, nicht dem Zutrittsverbot unterliegt.

3. Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen wird durch das Offenhalten
der Außentüren der Sporthalle gewährleistet. (mindestens alle 15 Minuten werden die Türen
für 5 Minuten offengehalten)

4. Die Volleybälle werden vor dem Sport und nach dem Sportangebot, sowie, wenn jemand
auf den Ball husten oder niesen sollte, desinfiziert.

5. Die regelmäßige Reinigung der Sanitärbereiche findet sowohl vor dem Sportangebot als
auch nach jedem Besuch der Sanitärbereiche statt. Hierfür werden Tücher mit
Desinfektionsmittel ausgelegt.

6. Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie nicht wiederverwendbare
Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel sind bereit zu stellen.

7. Den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt hat, wird
nicht benötigt, da ohne Leibchen oder jegliche andere Textilien gespielt wird.

8. Eine rechtzeitige und verständliche Information über dies Hygienekonzept einschließlich
Zutrittsverbot, Mindestabstand, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände sowie einen
Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen, werden über die
Kommunikationswege der EFG Hemsbach und zu Beginn eines jeden Sportangebotes
weitergegeben.
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