Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften
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Kantonale Feuerpolizei                                                                  Kanton Zürich

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
(RWA) in Verkaufsgeschäften

Der Erlass dieses Merkblattes erfolgt gestützt auf § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Feuerpolizei
und das Feuerwehrwesen (FFG) vom 24. September 1978.

Merkblatt vom 1. Oktober 2009

1         Geltungsbereich
          1 Das vorliegende Merkblatt gilt für Planung und Dimensionierung von Rauch- und Wärme-
          abzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften (gesamte zusammenhängende Verkaufsfläche
          von mehr als 1200 m2).
          2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der VKF-Brandschutzrichtlinie „Rauch- und Wärme-
          abzugsanlagen“ (Ausgabe 2003).

2         Begriffe
          1 Unter „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ ist die Gesamtheit aller baulichen und tech-
          nischen Einrichtungen zu verstehen, die als System dazu dienen, im Brandfall Rauch und
          Wärme ins Freie abzuführen. Dazu gehören auch Entrauchungsöffnungen sowie Öffnungen,
          durch die Ersatzluft vom Freien nachströmen oder ein Überdruck ins Freie abgebaut werden
          kann.
          2 Entrauchungsöffnungen sind ins Freie führende Öffnungen (z.B. Öffnungen in Fassaden und
          Dächern, Schächte und Kanäle für die Abführung von Rauch und Wärme), die der Feuerwehr
          den Einsatz mobiler Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (z.B. Brandlüfter, Heissgasventilatoren)
          ermöglichen.
          3 Einblasöffnungen sind Öffnungen durch die die Feuerwehr mittels Brandlüftern Luft in
          einen Raum einblasen kann. Dies kann beispielsweise direkt durch eine Türöffnung oder
          indirekt durch ein Treppenhaus bzw. einen Korridor erfolgen.

3         Zweck und Ziele
3.1 Zielsetzung
          RWA und Entrauchungsöffnungen dienen folgender Zielsetzung:
          • Gewährleistung des Personenschutzes durch Aufrecherhaltung der Fluchtmöglichkeit
            während eines bestimmten Zeitraumes (Selbstrettungszeit).

30.17.1
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

      • Sicherstellung des Feuerwehreinsatzes durch Gewährleistung genügender Sichtverhältnisse
        für einen sicheren und zielgerichteten Rettungs- und Löscheinsatz.
      • Gebäudeschutz durch kontrollierte Abführung von Rauch und Wärme aus einem definierten
        Brandabschnitt.
      • Rauchentsorgung durch kontrollierte Abführung von Rauch nach einem Brand.

3.2 Voraussetzungen
      Voraussetzungen für die Anwendung dieses Merkblattes sind:
      • Einhaltung der Brandschutzvorschriften; insbesondere der Bestimmungen über „Flucht- und
        Rettungswege“, „Kennzeichnung von Fluchtwegen – Sicherheitsbeleuchtung – Sicherheits-
        stromversorgung“ und „Brandverhütung – Sicherheit in Betrieben und auf Baustellen“. Die
        Massnahmen zur Gewährleistung des Personenschutzes nach den Brandschutzvorschriften
        können nicht durch Entrauchungskonzepte ersetzt werden, auch nicht in Teilbereichen.
      • Einsatzzeiten der Feuerwehr von max. 15 Minuten für Konzepte, die den Einsatz der
        Feuerwehr voraussetzen.
      • Brandlüfter und Drucklutten auf den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr vorhanden für
        Konzepte, die den Einsatz der Feuerwehr voraussetzen.

3.3 Massgebende Kriterien
      Massgebende Kriterien für die Festlegung/Dimensionierung von Entrauchungsöffnungen
      und RWA sind insbesondere:
      • Personenbelegung;
      • Brandlast und Aktivierungsgefahr;
      • Brandverhalten der im Raum/Brandabschnitt verwendeten Baustoffe, Materialien und
        Dekorationen;
      • Lage und Geometrie des Raumes/Brandabschnittes;
      • Zeitverhältnisse für Evakuation (Selbstrettungszeit) und Feuerwehreinsatz.

4     Anforderungen
4.1 Allgemeines
      1 RWA müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt
      und in Stand gehalten sein, dass sie wirksam und jederzeit betriebsbereit sind.
      2 RWA müssen von einem im Brandfall sicheren Standort aus von Hand in Betrieb gesetzt
      werden können. An den Bedienungsstellen muss erkennbar sein, ob die RWA in Betrieb sind.
      Durch ausströmende Rauchgase darf keine Gefahr für Personen und Gebäude entstehen.
      3 Die Wirksamkeit natürlicher RWA kann durch Witterung (Aussentemperatur, Windrichtung),
      Brandszenario (Grösse des Feuers, Rauchgastemperatur) und Verrauchungsgrad (z.B. Verlust
      der Thermodynamik) negativ beeinflusst werden. Maschinelle RWA und Entrauchungen mit
      Unterstützung durch mobile Brandlüfter sind deshalb besser geeignet und für die Entrauchung
      von Verkaufsgeschäften zu bevorzugen.
      4 Die Vorgaben der Ersteller resp. Hersteller der Anlageteile (z.B. Ventilatoren) und die darauf
      abgestützten Wartungsarbeiten und -intervalle sind einzuhalten. Die dafür verantwortlichen
      Personen sind zu bestimmen.

2
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

       5 RWA sind in die Brandschutzpläne einzutragen. Mittels Ablaufschematas sind Ansteue-
       rungen, Auslöseregelungen und Wirkungsweise zu dokumentieren. Zur Überprüfung der
       Funktionstüchtigkeit sind integrale Tests durchzuführen.

4.2 RWA-Konzepte (siehe Anhang)

4.2.1 Natürliche Rauch- und Wärmeabzüge (NRWA)
       1 Entrauchungs- und Nachströmöffnungen weisen je eine geometrisch freie Fläche von
       mindestens 1 % der Brandabschnittsfläche auf.
       2 Entrauchungsöffnungen sind an der höchsten Stelle des Raumes, z.B. in der Dachfläche
       oder im Decken- bzw. Dachbereich an den Fassaden, Nachströmöffnungen in Bodennähe,
       anzuordnen.
       3 Entrauchungs- und Nachströmöffnungen müssen jederzeit, d.h. unter anderem auch un-
       abhängig von Witterungseinflüssen, ihre Funktion erfüllen (siehe SN EN 12101-2).
       4 Können Entrauchungsöffnungen nicht in der Dachfläche eingebaut werden, sind die erfor-
       derlichen Öffnungen gleichmässig verteilt in zwei möglichst gegenüber liegenden Fassaden ein-
       zubauen. Die Feuerwehr muss die Entrauchungsöffnungen separat je Fassade öffnen können.

4.2.2 Entrauchung mit Brandlüfter der Feuerwehr (RWA mit BL)
4.2.2.1 Einblasöffnungen (siehe Anhang)
       Der wirksame Einsatz von Brandlüftern setzt voraus, dass zusätzlich zu den Entrauchungs-
       öffnungen auch Einblasöffnungen vorhanden sind. Diese müssen so angeordnet sein, dass
       Brandlüfter aufgestellt und wirksam in Betrieb gesetzt werden können.

4.2.2.2 Entrauchungsöffnungen (siehe Anhang)
       1 Die aerodynamisch wirksame Fläche soll je Entrauchungsöffnung ca. 1.30 m2 betragen.
       Entrauchungsöffnungen, die nicht auch als Einblasöffnungen genutzt werden, können in
       äquivalent aerodynamisch wirksame Teilflächen unterteilt werden.
       2 In Ecken, grösseren Nischen usw. sind zusätzliche Entrauchungsöffnungen anzuordnen,
       damit keine Zonen entstehen, die nicht entraucht werden können. Die Anordnung der Entrau-
       chungsöffnungen ist so vorzunehmen, dass zwischen Entrauchungsöffnung und Einblasöffnung
       keine „Kurzschlusswirkung“ entstehen kann.
       3 Entrauchungsöffnungen sind an der höchsten Stelle des Raumes, z. B. in der Dachfläche
       oder im Decken- bzw. Dachbereich an den Fassaden anzuordnen.
       4 Entrauchungsöffnungen müssen einzeln und von einem im Brandfall sicheren Standort
       aus öffen- und wieder schliessbar sein. Die Betriebsbereitschaft muss auch bei Stromausfall
       gewährleistet sein.
       5 Die Entrauchung mit Brandlüfter der Feuerwehr setzt ein Einsatzkonzept der Feuerwehr
       voraus.

4.2.3 Maschinelle Rauch- und Wärmeabzüge (MRWA)
4.2.3.1 Heissgasventilatoren
       1 Für maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind nur Heissgasventilatoren zulässig,
       die von einer anerkannten Prüfstelle geprüft wurden. Der Funktionserhalt der MRWA muss
       während mindestens einer Stunde bei Temperaturen von 400 °C gewährleistet sein.

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Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

       2 Sind keine hohen Rauchgastemperaturen zu erwarten (z. B. in Räumen mit Sprinkleran-
       lagen), kann die Temperaturanforderung an die Heissgasventilatoren im Einvernehmen mit
       der Kantonalen Feuerpolizei auf 200 °C reduziert werden.
       3 Werden höhere Temperaturen erwartet (z.B. auf Grund eines rechnerischen Nachweises)
       sind die Temperaturanforderung an die Heissgasventilatoren im Einvernehmen mit der Kan-
       tonalen Feuerpolizei angemessen zu erhöhen.

4.2.3.2 Ansteuerung/Auslösung
       1 Maschinelle RWA müssen automatisch (durch eine Brandmelde- oder Sprinkleranlage) in
       Betrieb gesetzt werden. Zusätzlich müssen sie manuell durch die Feuerwehr bedient werden
       können.
       2 In Bauten und Anlagen, in denen weder eine Brandmelde- noch eine Sprinkleranlage
       vorhanden ist, ist die Ansteuerung der MRWA durch den Einbau von Brandmeldern, welche
       mindestens den betroffenen Brandabschnitt überwachen, sicher zu stellen.

4.2.3.3 Nachströmöffnungen
       Nachströmöffnungen (z. B. Türen, Tore, Fenster, separate Öffnungen in Fassaden) sind in
       Bodennähe anzuordnen. Sie sind so zu dimensionieren, dass die Geschwindigkeit der
       Nachströmluft den Maximalwert (1 m/s resp. 5 m/s) nicht überschreitet.

4.2.3.4 Dimensionierung
       1 Brandabschnitte (eingeschossig) mit einer Brandabschnittsfläche von 1200 m2 bis
       4800 m2 und Brandabschnitte (mehrgeschossig) mit einer Brandabschnittsfläche von
       1200 m2 bis 2400 m2 sind mindestens mit einem 8-fachen Luftwechsel pro Stunde (ge-
       richtete Strömung) zu entrauchen.
       2 Kann rechnerisch nachgewiesen werden, dass das mit der Kantonalen Feuerpolizei vor-
       gängig festgelegte Schutzziel mit einem Luftwechsel unter dem 8-fachen pro Stunde erreicht
       wird, kann dieser objektspezifisch entsprechend angepasst werden.
       3 Für Brandabschnitte (eingeschossig) mit einer Brandabschnittsfläche von mehr als 4800 m2
       und für Brandabschnitte (mehrgeschossig) mit einer Brandabschnittsfläche von mehr als
       2400 m2 ist ein rechnerischer Nachweis erforderlich.

4.2.3.5 Sicherheitsstromversorgung
       1 Maschinelle RWA sind an geeigneten, von der allgemeinen Stromversorgung unabhän-
       gigen Stromquellen anzuschliessen.
       2 Die Funktion der Anlagen muss während einer Betriebszeit von einer Stunde gewährleistet
       sein.

4.3 Schächte, Abluftkanäle und -leitungen
       1 Schächte, Abluftkanäle und -leitungen sind so auszuführen und einzubauen, dass sie den
       zu erwartenden Beanspruchungen standhalten und beim Abführen heisser Brandgase eine
       Brand- und Rauchausbreitung verhindern.
       2 Bei Planung und Ausführung sind die Anforderungen an das Kanalnetz im Brandfall zu
       berücksichtigen. Massnahmen für die Aufnahme von Längenausdehnungen wie Fixpunkte und
       Kompensatoren sind vorzusehen. Kunststoffdübel zur Befestigung von Entrauchungsleitungen
       sind nicht zulässig. Kanäle, welche durch andere Brandabschnitte führen, sind mit dem für
       den jeweiligen Brandabschnitt erforderlichen Feuerwiderstand auszuführen.

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Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

5   Entrauchungsnachweise (siehe Anhang)
5.1 Entrauchungsnachweis N1 (für NRWA)
    1 NRWA-Massnahmen gemäss Kapitel 4.2.1.

    2 Konzept und Anwendbarkeit (Zugänglichkeit für die Feuerwehr, Aufzeigen des vorgesehe-
    nen Entrauchungskonzeptes mit Erklärung der Plausibilität) sind der Kantonalen Feuerpolizei
    vor Baubeginn zur Genehmigung einzureichen.
    3 Der Nachweis ist der Kantonalen Feuerpolizei vor Baubeginn zur Genehmigung einzu-
    reichen.

5.2 Entrauchungsnachweis N2 (für RWA mit BL)
    1 RWA mit BL-Massnahmen gemäss Kapitel 4.2.2.

    2 Konzept und Anwendbarkeit (Zugänglichkeit für die Feuerwehr, Aufzeigen des vorgesehe-
    nen Entrauchungskonzeptes mit Erklärung der Plausibilität) sind der Kantonalen Feuerpolizei
    vor Baubeginn zur Genehmigung einzureichen.
    3 Der Nachweis ist der Kantonalen Feuerpolizei vor Baubeginn zur Genehmigung und der
    Feuerwehr zur Kenntnisnahme einzureichen.

5.3 Entrauchungsnachweis N3 (für MRWA mit vorgegebenem
    Luftwechsel/h)
    1 MRWA-Massnahmen gemäss Kapitel 4.2.3.

    2 Konzept und Anwendbarkeit (Aufzeigen des vorgesehenen Entrauchungskonzeptes mit
    Erklärung der Plausibilität) sind der Kantonalen Feuerpolizei vor Baubeginn zur Genehmigung
    einzureichen.
    3 Die Strömungsrichtung der Abluft ist weg von den Fluchtwegen, die der Frischluft in Rich-
    tung des Feuerwehreinsatzes, zu führen.
    4 Nachweis der Funktionalität und der Nachströmöffnungen (Nachströmgeschwindigkeit
    max. 5 m/s).
    5 Die automatische Ansteuerung der MRWA ist nachzuweisen.

    6 Der Nachweis ist der Kantonalen Feuerpolizei vor Ausführung der MRWA-Anlage zur
    Genehmigung einzureichen.

5.4 Entrauchungsnachweis N4 (für MRWA dimensioniert mittels
    Brandsimulationsberechnung) (siehe Anhang)
    1 MRWA-Massnahmen gemäss Kapitel 4.2.3.

    2 Vorgängig sind mit der Kantonalen Feuerpolizei die Schutzziele und die für die Berech-
    nung erforderlichen Parameter sowie die Rechnungsmethode (z.B. Brandsimulationen, DIN
    18232, VdS CEA 4020) festzulegen.
    3 Rechnerisch ist nachzuweisen, dass die mit der Kantonalen Feuerpolizei vereinbarten
    Schutzziele erreicht werden.
    4 Nachweis der Funktionalität und der Nachströmöffnungen (Nachströmgeschwindigkeit
    max. 1m/s).

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Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

      5 Das RWA-Konzept ist mit einer hinreichenden Vordimensionierung der Kantonalen Feu-
      erpolizei vor Baubeginn zur Genehmigung einzureichen.
      6 Der Nachweis ist der Kantonalen Feuerpolizei vor Ausführung der MRWA-Anlage zur
      Genehmigung einzureichen.

6     Anforderungs-/Nachweismatrix                                                               (siehe Anhang)

                                  Entrauchungsnachweis in Abhängigkeit der Brandabschnitts-
                               fläche in m2 (inkl. Zwischenböden und Galerien) und der Geschossigkeit
                             1200 – 2400 m2 2401 – 4800 m2             über 4800 m2         1200 – 2400 m2 über 2400 m2
       RWA-Konzept            eingeschossig  eingeschossig             eingeschossig        offen und mehr- offen und mehr-
                                                                                               geschossig      geschossig
                             max. 1000 Personen   max. 2000 Personen   über 2000 Personen

                                   N1                 nicht                nicht                nicht           nicht
       NRWA                                          zulässig             zulässig             zulässig        zulässig
                             (wenig sinnvoll)

                                   N2                   N2                 nicht                nicht           nicht
       RWA mit BL                                                         zulässig             zulässig        zulässig
                                                  (wenig sinnvoll)

       MRWA mit vorgege-           N3                   N3                 nicht                 N3             nicht
       benem Luftwechsel/h                                                zulässig                             zulässig

       MRWA mit Brandsi-           N4                   N4                   N4                  N4               N4
       mulationsberechnung

7     Dokumentation (siehe Anhang)
7.1 Entrauchungskonzepte
      Entrauchungskonzepte sind als Dokumentation in Berichtsform der Kantonalen Feuerpolizei
      vor Baubeginn zur Genehmigung einzureichen.

7.2 Entrauchungsnachweise/Einsatzkonzepte
      Entrauchungsnachweise zusammen mit dem rechnerischen Nachweis und der Konformitäts-
      erklärung sind als Dokumentation in Berichtsform zusammen mit den Brandschutz- und Feu-
      erwehreinsatzplänen der Kantonalen Feuerpolizei vor Ausführungsbeginn der RWA-Anlagen
      einzureichen. Es sind nur resultatsrelevante Bilder und Diagramme darzustellen.

8     Inkrafttreten
      Dieses Merkblatt tritt auf den 23. Oktober 2009 in Kraft.

          							                                                              Kantonale Feuerpolizei

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Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

9      Anhang
zu Ziffer 4.2          RWA-Konzepte

       Allgemeines
       1 Mit dem Entrauchungskonzept wird bestätigt, dass die vorgängig vereinbarten Schutzziele
       mit den vorgesehenen Massnahmen erreicht werden können.
       2 Das Entrauchungskonzept ist mit Ort und Datum zu versehen und durch die Eigentümer-/
       Nutzerschaft und den von ihr beauftragten Planer rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

zu Ziffer 4.2.2.1      Einblasöffnungen
       1 Der Aufstellungsort für Brandlüfter muss so dimensioniert sein, dass mit dem Luftkegel des
       Brandlüfters die ganze Fläche der Einblasöffnung abgedeckt werden kann. Dazu muss der
       Brandlüfter 3 bis 4 Meter vor der Einblasöffnung entfernt aufgestellt werden können.
       2 Brandlüfter sind so aufzustellen, dass sie direkt oder indirekt (z.B. über ein Treppenhaus
       und/oder einem Korridor) Luft in den Brandraum einblasen können. Dabei ist auf allfällige
       Verluste zu achten.

       3 Ist das direkte Einblasen von Luft in den Brandraum oder in einen davor liegenden Raum
       nicht möglich, kann der Luftstrom durch die Einsatzmittel der Feuerwehr (z.B. Drucklutte) in
       den Brandraum geführt werden.

       4 Volumenströme von Brandlüftern (Produkteabhängig):
          • Standardbrandlüfter Ø 80 cm 38‘000 m3/h (10.6 m3/s)
          • Standardbrandlüfter Ø 100 cm 50‘000 m3/h (13.9 m3/s)
          • Grosslüfter		200‘000 m3/h (55.6 m3/s)
          (Volumenströme bei Abströmversuchen ohne Druckverlust – auf freiem Feld.)
       5 Je höher der Druckverlust, desto geringer die Verdrängungswirkung im Brandraum. Der
       Brandlüftereinsatz ist direkt abhängig von der Geometrie des Raumes/Brandabschnittes

                                                                                                 7
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

       (Türöffnungen, Länge des Korridores, Entrauchungsöffnungen usw.) sowie von den Witte-
       rungsverhältnissen (z. B. Winddruck auf Entrauchungsöffnungen).
       6 Für den Einsatz von Grosslüftern sind Einblasöffnungen von mindestens 2.4 m x 2.4 m
       erforderlich.

zu Ziffer 4.2.2.2         Entrauchungsöffnungen
       • Die aerodynamisch wirksame Fläche kann wie folgt bestimmt werden:

             Aaerodyn = A . c

                                                                                  A
       Aaerodyn: aerodynamisch wirksame Fläche [m2]
       A:           Fläche Wandöffnung [m2]                                  α
       c:           Durchflussbeiwert
       α:           Öffnungswinkel

       Tabelle – Durchflussbeiwerte (c) für unterschiedliche Öffnungsarten

            Öffnungsart                       Öffnungswinkel (α)        Durchflussbeiwert (c)

            vollständig geöffnete Fläche		                                       0,65

            Jalousien                                90°                         0,65

            Dreh- oder Kippflügel                   > 60°                        0,5

            Dreh- oder Kippflügel                   > 45°                        0,4

            Dreh- oder Kippflügel                   > 30°                        0,3

       (Tabelle aus DIN 18232-2-2003-06, Anhang C-Tabelle C.1)
       Dem in der Tabelle angegebenen Öffnungswinkel kann jeweils eine zulässige Abweichung
       von ± 5° zugeordnet werden.

zu Ziffer 5.4             Entrauchungsnachweis N4
       Aufgabenstellung
       • Präzisierung der Aufgabenstellung gemäss den Vorgaben der Brandschutzbehörde (Was
         ist nachzuweisen!).
       • Erläuterung der Vorgehensweise.

       Grundlagen
       • Brandschutzkonzept, Pläne, behördliche Auflagen.
       • Entrauchungskonzept (Anordnung der Absaug-/Entrauchungs- und Nachströmöffnungen
         inkl. Ventilationsverhältnisse) mit Nachweis der Machbarkeit.
       • Von der Brandschutzbehörde anerkannte Simulationsmodelle und Simulationsprogramme

8
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

       (mit Verweis auf Referenzereignisse, Angaben zu möglichen Modellannahmen bzw. Ver-
       einfachungen, etc.), Angaben zu den verwendeten Submodellen (Turbulenzmodell, etc.),
       Aufzeigen der Anwendbarkeit des ausgewählten Modells auf die konkrete Aufgabenstel-
       lung.
     • Schutzziele (qualitativ und quantitativ).
     • Brandszenarien (Herleitung hoch- und niedrigenergetischer Brandleistungskurven, Brenn-
       stoff inkl. Rauchausbeute, Energiefreisetzungsrate, Abbrandleistung, Brandorte, etc.).
     • Randbedingungen (Anlagentechnik, Umgebungsbedingungen wie Temperatur und Druck,
       Aktivierungsart und -zeit der Entrauchungsgrössen wie Nachströmöffnungen, Ventilatoren,
       allenfalls notwendige Vorgaben an Melder- oder Sprinklertyp, etc.).
     • Fiktive Räume bei Anwendung von Zonenmodellen.
     • Zellengitter (Grösse und Anzahl) bei Anwendung von Feldmodellen.
     • Art und Umfang der Auswertung (Anzahl und Lage, Schnitte).

zu Ziffern 5.4, 6 und 7            Entrauchungsnachweise, Anforderungs-/
                                   Nachweismatrix und Dokumentation
     Nachweise/Dokumentation
     Nachweise/Dokumentationen beinhalten:
     • Wesentliche Erkenntnisse wie besondere Strömungsverhältnisse in Bezug auf die definierten
       Schutzziele (raucharme Schicht, Sichtweite, Temperatur etc.).
     • Anschauliche Darstellung (Bilder, Diagramme) von massgebenden und kritischen Simula-
       tionsergebnissen.
     • Ergebnisse der Prüfung auf Plausibilität, wie Darstellung der tatsächlich simulierten Brand-
       leistung (Kontrolle, ob die Brandleistung richtig vorgegeben und auch simuliert wurde)
       oder Prüfung, ob erwartete Phänomene wie Balcony Spill, Back-Layering, etc. auch in der
       Simulation auftreten.
     • Bestätigung der Vorgaben der Brandschutzbehörde wie:
        – Evakuationszeit;
        – Fluchtwegkonzept mit den Belegungsvarianten und Raumstandorten;
        – geforderte Höhe der raucharmen Schicht;
        – geforderte Sichtweite;
        – maximale Brandraumtemperatur.

     Resultate/Bewertung
     • Ganzheitliche Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf die definierten Schutzziele, auch
       unter Berücksichtigung möglicher Anwendungsgrenzen im Modell.
     • Bei Anwendung von Feldmodellen: grafische Darstellung der Strömungsvektoren (Schnitt
       durch den Brandherd und Isosurfaces).

     Folgerungen und Empfehlungen
     • Aus dem Nachweis resultierende Massnahmen wie z. B. Art und Umfang an Rauch- und
       Wärmeabzugsmassnahmen einschliesslich Anordnungen und Aktivierungsart.
     • Durch den Nachweis verbindlich werdende Randbedingen wie z. B. unabhängig vom
       Nachweis geplante Anlagentechnik (z. B. Sprinkler- oder Brandmeldeanlage).

                                                                                                 9
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

      Zwischenböden und Galerien
      1 Als Zwischenböden und Galerien im Sinne dieses Merkblattes gelten Böden, die gegen
      den Raum offen sind und deren Fläche 50% der Raumfläche nicht überschreitet.
      2 Zwischenböden und Galerien mit einer Fläche grösser als 50% der Raumfläche gelten als
      selbstständige Geschosse im Sinne der Brandschutzvorschriften.
      3 Durch den Einbau eines Zwischenbodens oder einer Galerie erhöht sich die anrechen-
      bare Brandabschnittsfläche um die eingebaute Fläche. Dadurch können zusätzliche Brand-
      schutzmassnahmen notwendig werden.

zu Ziffer 6            Anforderungs-/Nachweismatrix

Legende zu den Beispielen

              Strömungsrichtung Zu-/Abluft

              Brandlüfter

              RWA-Öffnung (z.B. Fenster)

              RWA-Öffnung (z.B. Oblicht)

              RWA-Kanal

              Heissgasventilator

              Fluchtwege

              zu entrauchender Raum

              gezeichnetes Beispiel

10
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

zu Ziffer 6                Anforderungs-/Nachweismatrix

Beispiel: RWA mit BL, eingeschossiges Gebäude mit
Galerie < 50% der Raumfläche
Entrauchungsöffnungen im Dach, von einem sicheren Standort aus durch die Feuer-
wehr gezielt öffenbar

                                                                                                                            Grundriss

                                                                                                                            Schnitt

                                Entrauchungsnachweis in Abhängigkeit der Brandabschnitts-                                   Matrix
                             fläche in m2 (inkl. Zwischenböden und Galerien) und der Geschossigkeit
                           1200 – 2400 m2 2401 – 4800 m2             über 4800 m2         1200 – 2400 m2 über 2400 m2
     RWA-Konzept            eingeschossig  eingeschossig             eingeschossig        offen und mehr- offen und mehr-
                                                                                             geschossig      geschossig
                           max. 1000 Personen   max. 2000 Personen   über 2000 Personen

                                N1                  nicht                nicht                nicht           nicht
     NRWA                                          zulässig             zulässig             zulässig        zulässig
                           (wenig sinnvoll)

                                 N2                  N2                  nicht                nicht           nicht                   Beispiel
     RWA mit BL                                                         zulässig             zulässig        zulässig
                                                (wenig sinnvoll)

     MRWA mit vorgege-           N3                   N3                 nicht                 N3             nicht
     benem Luftwechsel/h                                                zulässig                             zulässig

     MRWA mit Brandsi-           N4                   N4                   N4                  N4               N4
     mulationsberechnung

                                                                                                                                             11
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

zu Ziffer 6                 Anforderungs-/Nachweismatrix

Beispiel: RWA mit BL, eingeschossiges Gebäude
Entrauchungsöffnungen an der Fassade und unter dem Dach, von einem sicheren
Standort aus durch die Feuerwehr gezielt öffenbar

                                                                                                                             Grundriss

                                                                                                                             Schnitt

                                 Entrauchungsnachweis in Abhängigkeit der Brandabschnitts-                                   Matrix
                              fläche in m2 (inkl. Zwischenböden und Galerien) und der Geschossigkeit
                            1200 – 2400 m2 2401 – 4800 m2             über 4800 m2         1200 – 2400 m2 über 2400 m2
      RWA-Konzept            eingeschossig  eingeschossig             eingeschossig        offen und mehr- offen und mehr-
                                                                                              geschossig      geschossig
                            max. 1000 Personen   max. 2000 Personen   über 2000 Personen

                                 N1                  nicht                nicht                nicht           nicht
      NRWA                                          zulässig             zulässig             zulässig        zulässig
                            (wenig sinnvoll)

                                  N2                  N2                  nicht                nicht           nicht                   Beispiel
      RWA mit BL                                                         zulässig             zulässig        zulässig
                                                 (wenig sinnvoll)

      MRWA mit vorgege-           N3                   N3                 nicht                 N3             nicht
      benem Luftwechsel/h                                                zulässig                             zulässig

      MRWA mit Brandsi-           N4                   N4                   N4                  N4               N4
      mulationsberechnung

12
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

zu Ziffer 6                  Anforderungs-/Nachweismatrix

Beispiel: MRWA, offenes und mehrgeschossiges Gebäude
Entrauchung über innen liegende Kanäle, Nachströmöffnungen an der Fassade –
automatisch angesteuert

                                                                                                                          Grundriss

                                                                                                                          Schnitt

                              Entrauchungsnachweis in Abhängigkeit der Brandabschnitts-                                   Matrix
                           fläche in m2 (inkl. Zwischenböden und Galerien) und der Geschossigkeit
                         1200 – 2400 m2 2401 – 4800 m2             über 4800 m2         1200 – 2400 m2 über 2400 m2
   RWA-Konzept            eingeschossig  eingeschossig             eingeschossig        offen und mehr- offen und mehr-
                                                                                           geschossig      geschossig
                         max. 1000 Personen   max. 2000 Personen   über 2000 Personen

                              N1                  nicht                nicht                nicht           nicht
   NRWA                                          zulässig             zulässig             zulässig        zulässig
                         (wenig sinnvoll)

                               N2                  N2                  nicht                nicht           nicht                   Beispiel
   RWA mit BL                                                         zulässig             zulässig        zulässig
                                              (wenig sinnvoll)

   MRWA mit vorgege-           N3                   N3                 nicht                 N3             nicht
   benem Luftwechsel/h                                                zulässig                             zulässig

   MRWA mit Brandsi-           N4                   N4                   N4                  N4               N4
   mulationsberechnung

                                                                                                                                               13
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

zu Ziffer 6                     Anforderungs-/Nachweismatrix

Beispiel: MRWA, offenes und mehrgeschossiges Gebäude
Entrauchung über innen liegende Kanäle, Nachströmöffnungen an der Fassade –
automatisch angesteuert

                                                                                                                            Grundriss

                                                                                                                            Schnitt

                                Entrauchungsnachweis in Abhängigkeit der Brandabschnitts-                                   Matrix
                             fläche in m2 (inkl. Zwischenböden und Galerien) und der Geschossigkeit
                           1200 – 2400 m2 2401 – 4800 m2             über 4800 m2         1200 – 2400 m2 über 2400 m2
     RWA-Konzept            eingeschossig  eingeschossig             eingeschossig        offen und mehr- offen und mehr-
                                                                                             geschossig      geschossig
                           max. 1000 Personen   max. 2000 Personen   über 2000 Personen

                                N1                  nicht                nicht                nicht           nicht
     NRWA                                          zulässig             zulässig             zulässig        zulässig
                           (wenig sinnvoll)

                                 N2                  N2                  nicht                nicht           nicht                   Beispiel
     RWA mit BL                                                         zulässig             zulässig        zulässig
                                                (wenig sinnvoll)

     MRWA mit vorgege-           N3                   N3                 nicht                 N3             nicht
     benem Luftwechsel/h                                                zulässig                             zulässig

     MRWA mit Brandsi-           N4                   N4                   N4                  N4               N4
     mulationsberechnung

14
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften

zu Ziffer 6                  Anforderungs-/Nachweismatrix

Beispiel: MRWA, offenes und mehrgeschossiges Gebäude
Entrauchung über Dach, Nachströmöffnungen an der Fassade – automatisch ange-
steuert

                                                                                                                         Grundriss

                                                                                                                         Schnitt

                             Entrauchungsnachweis in Abhängigkeit der Brandabschnitts-                                   Matrix
                          fläche in m2 (inkl. Zwischenböden und Galerien) und der Geschossigkeit
                        1200 – 2400 m2 2401 – 4800 m2             über 4800 m2         1200 – 2400 m2 über 2400 m2
  RWA-Konzept            eingeschossig  eingeschossig             eingeschossig        offen und mehr- offen und mehr-
                                                                                          geschossig      geschossig
                        max. 1000 Personen   max. 2000 Personen   über 2000 Personen

                             N1                  nicht                nicht                nicht           nicht
  NRWA                                          zulässig             zulässig             zulässig        zulässig
                        (wenig sinnvoll)

                              N2                  N2                  nicht                nicht           nicht                   Beispiel
  RWA mit BL                                                         zulässig             zulässig        zulässig
                                             (wenig sinnvoll)

  MRWA mit vorgege-           N3                   N3                 nicht                 N3             nicht
  benem Luftwechsel/h                                                zulässig                             zulässig

  MRWA mit Brandsi-           N4                   N4                   N4                  N4               N4
  mulationsberechnung

                                                                                                                                              15
GVZ
                                                                                    Okt. 09/5000

                        Gebäudeversicherung
                        Kanton Zürich
Bezugsquelle:   Kantonale Feuerpolizei, Postfach, 8050 Zürich, Tel. 044 308 22 04
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