Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften
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GVZ Gebäudeversicherung Kantonale Feuerpolizei Kanton Zürich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften Der Erlass dieses Merkblattes erfolgt gestützt auf § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG) vom 24. September 1978. Merkblatt vom 1. Oktober 2009 1 Geltungsbereich 1 Das vorliegende Merkblatt gilt für Planung und Dimensionierung von Rauch- und Wärme- abzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften (gesamte zusammenhängende Verkaufsfläche von mehr als 1200 m2). 2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der VKF-Brandschutzrichtlinie „Rauch- und Wärme- abzugsanlagen“ (Ausgabe 2003). 2 Begriffe 1 Unter „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ ist die Gesamtheit aller baulichen und tech- nischen Einrichtungen zu verstehen, die als System dazu dienen, im Brandfall Rauch und Wärme ins Freie abzuführen. Dazu gehören auch Entrauchungsöffnungen sowie Öffnungen, durch die Ersatzluft vom Freien nachströmen oder ein Überdruck ins Freie abgebaut werden kann. 2 Entrauchungsöffnungen sind ins Freie führende Öffnungen (z.B. Öffnungen in Fassaden und Dächern, Schächte und Kanäle für die Abführung von Rauch und Wärme), die der Feuerwehr den Einsatz mobiler Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (z.B. Brandlüfter, Heissgasventilatoren) ermöglichen. 3 Einblasöffnungen sind Öffnungen durch die die Feuerwehr mittels Brandlüftern Luft in einen Raum einblasen kann. Dies kann beispielsweise direkt durch eine Türöffnung oder indirekt durch ein Treppenhaus bzw. einen Korridor erfolgen. 3 Zweck und Ziele 3.1 Zielsetzung RWA und Entrauchungsöffnungen dienen folgender Zielsetzung: • Gewährleistung des Personenschutzes durch Aufrecherhaltung der Fluchtmöglichkeit während eines bestimmten Zeitraumes (Selbstrettungszeit). 30.17.1
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften • Sicherstellung des Feuerwehreinsatzes durch Gewährleistung genügender Sichtverhältnisse für einen sicheren und zielgerichteten Rettungs- und Löscheinsatz. • Gebäudeschutz durch kontrollierte Abführung von Rauch und Wärme aus einem definierten Brandabschnitt. • Rauchentsorgung durch kontrollierte Abführung von Rauch nach einem Brand. 3.2 Voraussetzungen Voraussetzungen für die Anwendung dieses Merkblattes sind: • Einhaltung der Brandschutzvorschriften; insbesondere der Bestimmungen über „Flucht- und Rettungswege“, „Kennzeichnung von Fluchtwegen – Sicherheitsbeleuchtung – Sicherheits- stromversorgung“ und „Brandverhütung – Sicherheit in Betrieben und auf Baustellen“. Die Massnahmen zur Gewährleistung des Personenschutzes nach den Brandschutzvorschriften können nicht durch Entrauchungskonzepte ersetzt werden, auch nicht in Teilbereichen. • Einsatzzeiten der Feuerwehr von max. 15 Minuten für Konzepte, die den Einsatz der Feuerwehr voraussetzen. • Brandlüfter und Drucklutten auf den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr vorhanden für Konzepte, die den Einsatz der Feuerwehr voraussetzen. 3.3 Massgebende Kriterien Massgebende Kriterien für die Festlegung/Dimensionierung von Entrauchungsöffnungen und RWA sind insbesondere: • Personenbelegung; • Brandlast und Aktivierungsgefahr; • Brandverhalten der im Raum/Brandabschnitt verwendeten Baustoffe, Materialien und Dekorationen; • Lage und Geometrie des Raumes/Brandabschnittes; • Zeitverhältnisse für Evakuation (Selbstrettungszeit) und Feuerwehreinsatz. 4 Anforderungen 4.1 Allgemeines 1 RWA müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie wirksam und jederzeit betriebsbereit sind. 2 RWA müssen von einem im Brandfall sicheren Standort aus von Hand in Betrieb gesetzt werden können. An den Bedienungsstellen muss erkennbar sein, ob die RWA in Betrieb sind. Durch ausströmende Rauchgase darf keine Gefahr für Personen und Gebäude entstehen. 3 Die Wirksamkeit natürlicher RWA kann durch Witterung (Aussentemperatur, Windrichtung), Brandszenario (Grösse des Feuers, Rauchgastemperatur) und Verrauchungsgrad (z.B. Verlust der Thermodynamik) negativ beeinflusst werden. Maschinelle RWA und Entrauchungen mit Unterstützung durch mobile Brandlüfter sind deshalb besser geeignet und für die Entrauchung von Verkaufsgeschäften zu bevorzugen. 4 Die Vorgaben der Ersteller resp. Hersteller der Anlageteile (z.B. Ventilatoren) und die darauf abgestützten Wartungsarbeiten und -intervalle sind einzuhalten. Die dafür verantwortlichen Personen sind zu bestimmen. 2
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften 5 RWA sind in die Brandschutzpläne einzutragen. Mittels Ablaufschematas sind Ansteue- rungen, Auslöseregelungen und Wirkungsweise zu dokumentieren. Zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit sind integrale Tests durchzuführen. 4.2 RWA-Konzepte (siehe Anhang) 4.2.1 Natürliche Rauch- und Wärmeabzüge (NRWA) 1 Entrauchungs- und Nachströmöffnungen weisen je eine geometrisch freie Fläche von mindestens 1 % der Brandabschnittsfläche auf. 2 Entrauchungsöffnungen sind an der höchsten Stelle des Raumes, z.B. in der Dachfläche oder im Decken- bzw. Dachbereich an den Fassaden, Nachströmöffnungen in Bodennähe, anzuordnen. 3 Entrauchungs- und Nachströmöffnungen müssen jederzeit, d.h. unter anderem auch un- abhängig von Witterungseinflüssen, ihre Funktion erfüllen (siehe SN EN 12101-2). 4 Können Entrauchungsöffnungen nicht in der Dachfläche eingebaut werden, sind die erfor- derlichen Öffnungen gleichmässig verteilt in zwei möglichst gegenüber liegenden Fassaden ein- zubauen. Die Feuerwehr muss die Entrauchungsöffnungen separat je Fassade öffnen können. 4.2.2 Entrauchung mit Brandlüfter der Feuerwehr (RWA mit BL) 4.2.2.1 Einblasöffnungen (siehe Anhang) Der wirksame Einsatz von Brandlüftern setzt voraus, dass zusätzlich zu den Entrauchungs- öffnungen auch Einblasöffnungen vorhanden sind. Diese müssen so angeordnet sein, dass Brandlüfter aufgestellt und wirksam in Betrieb gesetzt werden können. 4.2.2.2 Entrauchungsöffnungen (siehe Anhang) 1 Die aerodynamisch wirksame Fläche soll je Entrauchungsöffnung ca. 1.30 m2 betragen. Entrauchungsöffnungen, die nicht auch als Einblasöffnungen genutzt werden, können in äquivalent aerodynamisch wirksame Teilflächen unterteilt werden. 2 In Ecken, grösseren Nischen usw. sind zusätzliche Entrauchungsöffnungen anzuordnen, damit keine Zonen entstehen, die nicht entraucht werden können. Die Anordnung der Entrau- chungsöffnungen ist so vorzunehmen, dass zwischen Entrauchungsöffnung und Einblasöffnung keine „Kurzschlusswirkung“ entstehen kann. 3 Entrauchungsöffnungen sind an der höchsten Stelle des Raumes, z. B. in der Dachfläche oder im Decken- bzw. Dachbereich an den Fassaden anzuordnen. 4 Entrauchungsöffnungen müssen einzeln und von einem im Brandfall sicheren Standort aus öffen- und wieder schliessbar sein. Die Betriebsbereitschaft muss auch bei Stromausfall gewährleistet sein. 5 Die Entrauchung mit Brandlüfter der Feuerwehr setzt ein Einsatzkonzept der Feuerwehr voraus. 4.2.3 Maschinelle Rauch- und Wärmeabzüge (MRWA) 4.2.3.1 Heissgasventilatoren 1 Für maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind nur Heissgasventilatoren zulässig, die von einer anerkannten Prüfstelle geprüft wurden. Der Funktionserhalt der MRWA muss während mindestens einer Stunde bei Temperaturen von 400 °C gewährleistet sein. 3
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften 2 Sind keine hohen Rauchgastemperaturen zu erwarten (z. B. in Räumen mit Sprinkleran- lagen), kann die Temperaturanforderung an die Heissgasventilatoren im Einvernehmen mit der Kantonalen Feuerpolizei auf 200 °C reduziert werden. 3 Werden höhere Temperaturen erwartet (z.B. auf Grund eines rechnerischen Nachweises) sind die Temperaturanforderung an die Heissgasventilatoren im Einvernehmen mit der Kan- tonalen Feuerpolizei angemessen zu erhöhen. 4.2.3.2 Ansteuerung/Auslösung 1 Maschinelle RWA müssen automatisch (durch eine Brandmelde- oder Sprinkleranlage) in Betrieb gesetzt werden. Zusätzlich müssen sie manuell durch die Feuerwehr bedient werden können. 2 In Bauten und Anlagen, in denen weder eine Brandmelde- noch eine Sprinkleranlage vorhanden ist, ist die Ansteuerung der MRWA durch den Einbau von Brandmeldern, welche mindestens den betroffenen Brandabschnitt überwachen, sicher zu stellen. 4.2.3.3 Nachströmöffnungen Nachströmöffnungen (z. B. Türen, Tore, Fenster, separate Öffnungen in Fassaden) sind in Bodennähe anzuordnen. Sie sind so zu dimensionieren, dass die Geschwindigkeit der Nachströmluft den Maximalwert (1 m/s resp. 5 m/s) nicht überschreitet. 4.2.3.4 Dimensionierung 1 Brandabschnitte (eingeschossig) mit einer Brandabschnittsfläche von 1200 m2 bis 4800 m2 und Brandabschnitte (mehrgeschossig) mit einer Brandabschnittsfläche von 1200 m2 bis 2400 m2 sind mindestens mit einem 8-fachen Luftwechsel pro Stunde (ge- richtete Strömung) zu entrauchen. 2 Kann rechnerisch nachgewiesen werden, dass das mit der Kantonalen Feuerpolizei vor- gängig festgelegte Schutzziel mit einem Luftwechsel unter dem 8-fachen pro Stunde erreicht wird, kann dieser objektspezifisch entsprechend angepasst werden. 3 Für Brandabschnitte (eingeschossig) mit einer Brandabschnittsfläche von mehr als 4800 m2 und für Brandabschnitte (mehrgeschossig) mit einer Brandabschnittsfläche von mehr als 2400 m2 ist ein rechnerischer Nachweis erforderlich. 4.2.3.5 Sicherheitsstromversorgung 1 Maschinelle RWA sind an geeigneten, von der allgemeinen Stromversorgung unabhän- gigen Stromquellen anzuschliessen. 2 Die Funktion der Anlagen muss während einer Betriebszeit von einer Stunde gewährleistet sein. 4.3 Schächte, Abluftkanäle und -leitungen 1 Schächte, Abluftkanäle und -leitungen sind so auszuführen und einzubauen, dass sie den zu erwartenden Beanspruchungen standhalten und beim Abführen heisser Brandgase eine Brand- und Rauchausbreitung verhindern. 2 Bei Planung und Ausführung sind die Anforderungen an das Kanalnetz im Brandfall zu berücksichtigen. Massnahmen für die Aufnahme von Längenausdehnungen wie Fixpunkte und Kompensatoren sind vorzusehen. Kunststoffdübel zur Befestigung von Entrauchungsleitungen sind nicht zulässig. Kanäle, welche durch andere Brandabschnitte führen, sind mit dem für den jeweiligen Brandabschnitt erforderlichen Feuerwiderstand auszuführen. 4
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften 5 Entrauchungsnachweise (siehe Anhang) 5.1 Entrauchungsnachweis N1 (für NRWA) 1 NRWA-Massnahmen gemäss Kapitel 4.2.1. 2 Konzept und Anwendbarkeit (Zugänglichkeit für die Feuerwehr, Aufzeigen des vorgesehe- nen Entrauchungskonzeptes mit Erklärung der Plausibilität) sind der Kantonalen Feuerpolizei vor Baubeginn zur Genehmigung einzureichen. 3 Der Nachweis ist der Kantonalen Feuerpolizei vor Baubeginn zur Genehmigung einzu- reichen. 5.2 Entrauchungsnachweis N2 (für RWA mit BL) 1 RWA mit BL-Massnahmen gemäss Kapitel 4.2.2. 2 Konzept und Anwendbarkeit (Zugänglichkeit für die Feuerwehr, Aufzeigen des vorgesehe- nen Entrauchungskonzeptes mit Erklärung der Plausibilität) sind der Kantonalen Feuerpolizei vor Baubeginn zur Genehmigung einzureichen. 3 Der Nachweis ist der Kantonalen Feuerpolizei vor Baubeginn zur Genehmigung und der Feuerwehr zur Kenntnisnahme einzureichen. 5.3 Entrauchungsnachweis N3 (für MRWA mit vorgegebenem Luftwechsel/h) 1 MRWA-Massnahmen gemäss Kapitel 4.2.3. 2 Konzept und Anwendbarkeit (Aufzeigen des vorgesehenen Entrauchungskonzeptes mit Erklärung der Plausibilität) sind der Kantonalen Feuerpolizei vor Baubeginn zur Genehmigung einzureichen. 3 Die Strömungsrichtung der Abluft ist weg von den Fluchtwegen, die der Frischluft in Rich- tung des Feuerwehreinsatzes, zu führen. 4 Nachweis der Funktionalität und der Nachströmöffnungen (Nachströmgeschwindigkeit max. 5 m/s). 5 Die automatische Ansteuerung der MRWA ist nachzuweisen. 6 Der Nachweis ist der Kantonalen Feuerpolizei vor Ausführung der MRWA-Anlage zur Genehmigung einzureichen. 5.4 Entrauchungsnachweis N4 (für MRWA dimensioniert mittels Brandsimulationsberechnung) (siehe Anhang) 1 MRWA-Massnahmen gemäss Kapitel 4.2.3. 2 Vorgängig sind mit der Kantonalen Feuerpolizei die Schutzziele und die für die Berech- nung erforderlichen Parameter sowie die Rechnungsmethode (z.B. Brandsimulationen, DIN 18232, VdS CEA 4020) festzulegen. 3 Rechnerisch ist nachzuweisen, dass die mit der Kantonalen Feuerpolizei vereinbarten Schutzziele erreicht werden. 4 Nachweis der Funktionalität und der Nachströmöffnungen (Nachströmgeschwindigkeit max. 1m/s). 5
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften 5 Das RWA-Konzept ist mit einer hinreichenden Vordimensionierung der Kantonalen Feu- erpolizei vor Baubeginn zur Genehmigung einzureichen. 6 Der Nachweis ist der Kantonalen Feuerpolizei vor Ausführung der MRWA-Anlage zur Genehmigung einzureichen. 6 Anforderungs-/Nachweismatrix (siehe Anhang) Entrauchungsnachweis in Abhängigkeit der Brandabschnitts- fläche in m2 (inkl. Zwischenböden und Galerien) und der Geschossigkeit 1200 – 2400 m2 2401 – 4800 m2 über 4800 m2 1200 – 2400 m2 über 2400 m2 RWA-Konzept eingeschossig eingeschossig eingeschossig offen und mehr- offen und mehr- geschossig geschossig max. 1000 Personen max. 2000 Personen über 2000 Personen N1 nicht nicht nicht nicht NRWA zulässig zulässig zulässig zulässig (wenig sinnvoll) N2 N2 nicht nicht nicht RWA mit BL zulässig zulässig zulässig (wenig sinnvoll) MRWA mit vorgege- N3 N3 nicht N3 nicht benem Luftwechsel/h zulässig zulässig MRWA mit Brandsi- N4 N4 N4 N4 N4 mulationsberechnung 7 Dokumentation (siehe Anhang) 7.1 Entrauchungskonzepte Entrauchungskonzepte sind als Dokumentation in Berichtsform der Kantonalen Feuerpolizei vor Baubeginn zur Genehmigung einzureichen. 7.2 Entrauchungsnachweise/Einsatzkonzepte Entrauchungsnachweise zusammen mit dem rechnerischen Nachweis und der Konformitäts- erklärung sind als Dokumentation in Berichtsform zusammen mit den Brandschutz- und Feu- erwehreinsatzplänen der Kantonalen Feuerpolizei vor Ausführungsbeginn der RWA-Anlagen einzureichen. Es sind nur resultatsrelevante Bilder und Diagramme darzustellen. 8 Inkrafttreten Dieses Merkblatt tritt auf den 23. Oktober 2009 in Kraft. Kantonale Feuerpolizei 6
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften 9 Anhang zu Ziffer 4.2 RWA-Konzepte Allgemeines 1 Mit dem Entrauchungskonzept wird bestätigt, dass die vorgängig vereinbarten Schutzziele mit den vorgesehenen Massnahmen erreicht werden können. 2 Das Entrauchungskonzept ist mit Ort und Datum zu versehen und durch die Eigentümer-/ Nutzerschaft und den von ihr beauftragten Planer rechtsverbindlich zu unterzeichnen. zu Ziffer 4.2.2.1 Einblasöffnungen 1 Der Aufstellungsort für Brandlüfter muss so dimensioniert sein, dass mit dem Luftkegel des Brandlüfters die ganze Fläche der Einblasöffnung abgedeckt werden kann. Dazu muss der Brandlüfter 3 bis 4 Meter vor der Einblasöffnung entfernt aufgestellt werden können. 2 Brandlüfter sind so aufzustellen, dass sie direkt oder indirekt (z.B. über ein Treppenhaus und/oder einem Korridor) Luft in den Brandraum einblasen können. Dabei ist auf allfällige Verluste zu achten. 3 Ist das direkte Einblasen von Luft in den Brandraum oder in einen davor liegenden Raum nicht möglich, kann der Luftstrom durch die Einsatzmittel der Feuerwehr (z.B. Drucklutte) in den Brandraum geführt werden. 4 Volumenströme von Brandlüftern (Produkteabhängig): • Standardbrandlüfter Ø 80 cm 38‘000 m3/h (10.6 m3/s) • Standardbrandlüfter Ø 100 cm 50‘000 m3/h (13.9 m3/s) • Grosslüfter 200‘000 m3/h (55.6 m3/s) (Volumenströme bei Abströmversuchen ohne Druckverlust – auf freiem Feld.) 5 Je höher der Druckverlust, desto geringer die Verdrängungswirkung im Brandraum. Der Brandlüftereinsatz ist direkt abhängig von der Geometrie des Raumes/Brandabschnittes 7
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften (Türöffnungen, Länge des Korridores, Entrauchungsöffnungen usw.) sowie von den Witte- rungsverhältnissen (z. B. Winddruck auf Entrauchungsöffnungen). 6 Für den Einsatz von Grosslüftern sind Einblasöffnungen von mindestens 2.4 m x 2.4 m erforderlich. zu Ziffer 4.2.2.2 Entrauchungsöffnungen • Die aerodynamisch wirksame Fläche kann wie folgt bestimmt werden: Aaerodyn = A . c A Aaerodyn: aerodynamisch wirksame Fläche [m2] A: Fläche Wandöffnung [m2] α c: Durchflussbeiwert α: Öffnungswinkel Tabelle – Durchflussbeiwerte (c) für unterschiedliche Öffnungsarten Öffnungsart Öffnungswinkel (α) Durchflussbeiwert (c) vollständig geöffnete Fläche 0,65 Jalousien 90° 0,65 Dreh- oder Kippflügel > 60° 0,5 Dreh- oder Kippflügel > 45° 0,4 Dreh- oder Kippflügel > 30° 0,3 (Tabelle aus DIN 18232-2-2003-06, Anhang C-Tabelle C.1) Dem in der Tabelle angegebenen Öffnungswinkel kann jeweils eine zulässige Abweichung von ± 5° zugeordnet werden. zu Ziffer 5.4 Entrauchungsnachweis N4 Aufgabenstellung • Präzisierung der Aufgabenstellung gemäss den Vorgaben der Brandschutzbehörde (Was ist nachzuweisen!). • Erläuterung der Vorgehensweise. Grundlagen • Brandschutzkonzept, Pläne, behördliche Auflagen. • Entrauchungskonzept (Anordnung der Absaug-/Entrauchungs- und Nachströmöffnungen inkl. Ventilationsverhältnisse) mit Nachweis der Machbarkeit. • Von der Brandschutzbehörde anerkannte Simulationsmodelle und Simulationsprogramme 8
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften (mit Verweis auf Referenzereignisse, Angaben zu möglichen Modellannahmen bzw. Ver- einfachungen, etc.), Angaben zu den verwendeten Submodellen (Turbulenzmodell, etc.), Aufzeigen der Anwendbarkeit des ausgewählten Modells auf die konkrete Aufgabenstel- lung. • Schutzziele (qualitativ und quantitativ). • Brandszenarien (Herleitung hoch- und niedrigenergetischer Brandleistungskurven, Brenn- stoff inkl. Rauchausbeute, Energiefreisetzungsrate, Abbrandleistung, Brandorte, etc.). • Randbedingungen (Anlagentechnik, Umgebungsbedingungen wie Temperatur und Druck, Aktivierungsart und -zeit der Entrauchungsgrössen wie Nachströmöffnungen, Ventilatoren, allenfalls notwendige Vorgaben an Melder- oder Sprinklertyp, etc.). • Fiktive Räume bei Anwendung von Zonenmodellen. • Zellengitter (Grösse und Anzahl) bei Anwendung von Feldmodellen. • Art und Umfang der Auswertung (Anzahl und Lage, Schnitte). zu Ziffern 5.4, 6 und 7 Entrauchungsnachweise, Anforderungs-/ Nachweismatrix und Dokumentation Nachweise/Dokumentation Nachweise/Dokumentationen beinhalten: • Wesentliche Erkenntnisse wie besondere Strömungsverhältnisse in Bezug auf die definierten Schutzziele (raucharme Schicht, Sichtweite, Temperatur etc.). • Anschauliche Darstellung (Bilder, Diagramme) von massgebenden und kritischen Simula- tionsergebnissen. • Ergebnisse der Prüfung auf Plausibilität, wie Darstellung der tatsächlich simulierten Brand- leistung (Kontrolle, ob die Brandleistung richtig vorgegeben und auch simuliert wurde) oder Prüfung, ob erwartete Phänomene wie Balcony Spill, Back-Layering, etc. auch in der Simulation auftreten. • Bestätigung der Vorgaben der Brandschutzbehörde wie: – Evakuationszeit; – Fluchtwegkonzept mit den Belegungsvarianten und Raumstandorten; – geforderte Höhe der raucharmen Schicht; – geforderte Sichtweite; – maximale Brandraumtemperatur. Resultate/Bewertung • Ganzheitliche Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf die definierten Schutzziele, auch unter Berücksichtigung möglicher Anwendungsgrenzen im Modell. • Bei Anwendung von Feldmodellen: grafische Darstellung der Strömungsvektoren (Schnitt durch den Brandherd und Isosurfaces). Folgerungen und Empfehlungen • Aus dem Nachweis resultierende Massnahmen wie z. B. Art und Umfang an Rauch- und Wärmeabzugsmassnahmen einschliesslich Anordnungen und Aktivierungsart. • Durch den Nachweis verbindlich werdende Randbedingen wie z. B. unabhängig vom Nachweis geplante Anlagentechnik (z. B. Sprinkler- oder Brandmeldeanlage). 9
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften Zwischenböden und Galerien 1 Als Zwischenböden und Galerien im Sinne dieses Merkblattes gelten Böden, die gegen den Raum offen sind und deren Fläche 50% der Raumfläche nicht überschreitet. 2 Zwischenböden und Galerien mit einer Fläche grösser als 50% der Raumfläche gelten als selbstständige Geschosse im Sinne der Brandschutzvorschriften. 3 Durch den Einbau eines Zwischenbodens oder einer Galerie erhöht sich die anrechen- bare Brandabschnittsfläche um die eingebaute Fläche. Dadurch können zusätzliche Brand- schutzmassnahmen notwendig werden. zu Ziffer 6 Anforderungs-/Nachweismatrix Legende zu den Beispielen Strömungsrichtung Zu-/Abluft Brandlüfter RWA-Öffnung (z.B. Fenster) RWA-Öffnung (z.B. Oblicht) RWA-Kanal Heissgasventilator Fluchtwege zu entrauchender Raum gezeichnetes Beispiel 10
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften zu Ziffer 6 Anforderungs-/Nachweismatrix Beispiel: RWA mit BL, eingeschossiges Gebäude mit Galerie < 50% der Raumfläche Entrauchungsöffnungen im Dach, von einem sicheren Standort aus durch die Feuer- wehr gezielt öffenbar Grundriss Schnitt Entrauchungsnachweis in Abhängigkeit der Brandabschnitts- Matrix fläche in m2 (inkl. Zwischenböden und Galerien) und der Geschossigkeit 1200 – 2400 m2 2401 – 4800 m2 über 4800 m2 1200 – 2400 m2 über 2400 m2 RWA-Konzept eingeschossig eingeschossig eingeschossig offen und mehr- offen und mehr- geschossig geschossig max. 1000 Personen max. 2000 Personen über 2000 Personen N1 nicht nicht nicht nicht NRWA zulässig zulässig zulässig zulässig (wenig sinnvoll) N2 N2 nicht nicht nicht Beispiel RWA mit BL zulässig zulässig zulässig (wenig sinnvoll) MRWA mit vorgege- N3 N3 nicht N3 nicht benem Luftwechsel/h zulässig zulässig MRWA mit Brandsi- N4 N4 N4 N4 N4 mulationsberechnung 11
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften zu Ziffer 6 Anforderungs-/Nachweismatrix Beispiel: RWA mit BL, eingeschossiges Gebäude Entrauchungsöffnungen an der Fassade und unter dem Dach, von einem sicheren Standort aus durch die Feuerwehr gezielt öffenbar Grundriss Schnitt Entrauchungsnachweis in Abhängigkeit der Brandabschnitts- Matrix fläche in m2 (inkl. Zwischenböden und Galerien) und der Geschossigkeit 1200 – 2400 m2 2401 – 4800 m2 über 4800 m2 1200 – 2400 m2 über 2400 m2 RWA-Konzept eingeschossig eingeschossig eingeschossig offen und mehr- offen und mehr- geschossig geschossig max. 1000 Personen max. 2000 Personen über 2000 Personen N1 nicht nicht nicht nicht NRWA zulässig zulässig zulässig zulässig (wenig sinnvoll) N2 N2 nicht nicht nicht Beispiel RWA mit BL zulässig zulässig zulässig (wenig sinnvoll) MRWA mit vorgege- N3 N3 nicht N3 nicht benem Luftwechsel/h zulässig zulässig MRWA mit Brandsi- N4 N4 N4 N4 N4 mulationsberechnung 12
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften zu Ziffer 6 Anforderungs-/Nachweismatrix Beispiel: MRWA, offenes und mehrgeschossiges Gebäude Entrauchung über innen liegende Kanäle, Nachströmöffnungen an der Fassade – automatisch angesteuert Grundriss Schnitt Entrauchungsnachweis in Abhängigkeit der Brandabschnitts- Matrix fläche in m2 (inkl. Zwischenböden und Galerien) und der Geschossigkeit 1200 – 2400 m2 2401 – 4800 m2 über 4800 m2 1200 – 2400 m2 über 2400 m2 RWA-Konzept eingeschossig eingeschossig eingeschossig offen und mehr- offen und mehr- geschossig geschossig max. 1000 Personen max. 2000 Personen über 2000 Personen N1 nicht nicht nicht nicht NRWA zulässig zulässig zulässig zulässig (wenig sinnvoll) N2 N2 nicht nicht nicht Beispiel RWA mit BL zulässig zulässig zulässig (wenig sinnvoll) MRWA mit vorgege- N3 N3 nicht N3 nicht benem Luftwechsel/h zulässig zulässig MRWA mit Brandsi- N4 N4 N4 N4 N4 mulationsberechnung 13
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften zu Ziffer 6 Anforderungs-/Nachweismatrix Beispiel: MRWA, offenes und mehrgeschossiges Gebäude Entrauchung über innen liegende Kanäle, Nachströmöffnungen an der Fassade – automatisch angesteuert Grundriss Schnitt Entrauchungsnachweis in Abhängigkeit der Brandabschnitts- Matrix fläche in m2 (inkl. Zwischenböden und Galerien) und der Geschossigkeit 1200 – 2400 m2 2401 – 4800 m2 über 4800 m2 1200 – 2400 m2 über 2400 m2 RWA-Konzept eingeschossig eingeschossig eingeschossig offen und mehr- offen und mehr- geschossig geschossig max. 1000 Personen max. 2000 Personen über 2000 Personen N1 nicht nicht nicht nicht NRWA zulässig zulässig zulässig zulässig (wenig sinnvoll) N2 N2 nicht nicht nicht Beispiel RWA mit BL zulässig zulässig zulässig (wenig sinnvoll) MRWA mit vorgege- N3 N3 nicht N3 nicht benem Luftwechsel/h zulässig zulässig MRWA mit Brandsi- N4 N4 N4 N4 N4 mulationsberechnung 14
Merkblatt: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Verkaufsgeschäften zu Ziffer 6 Anforderungs-/Nachweismatrix Beispiel: MRWA, offenes und mehrgeschossiges Gebäude Entrauchung über Dach, Nachströmöffnungen an der Fassade – automatisch ange- steuert Grundriss Schnitt Entrauchungsnachweis in Abhängigkeit der Brandabschnitts- Matrix fläche in m2 (inkl. Zwischenböden und Galerien) und der Geschossigkeit 1200 – 2400 m2 2401 – 4800 m2 über 4800 m2 1200 – 2400 m2 über 2400 m2 RWA-Konzept eingeschossig eingeschossig eingeschossig offen und mehr- offen und mehr- geschossig geschossig max. 1000 Personen max. 2000 Personen über 2000 Personen N1 nicht nicht nicht nicht NRWA zulässig zulässig zulässig zulässig (wenig sinnvoll) N2 N2 nicht nicht nicht Beispiel RWA mit BL zulässig zulässig zulässig (wenig sinnvoll) MRWA mit vorgege- N3 N3 nicht N3 nicht benem Luftwechsel/h zulässig zulässig MRWA mit Brandsi- N4 N4 N4 N4 N4 mulationsberechnung 15
GVZ Okt. 09/5000 Gebäudeversicherung Kanton Zürich Bezugsquelle: Kantonale Feuerpolizei, Postfach, 8050 Zürich, Tel. 044 308 22 04
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