SCHNEERÄUMUNG IN WIEN 2020/21 - Die Broschüre für den Winterdienst - WKO

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SCHNEERÄUMUNG IN WIEN 2020/21 - Die Broschüre für den Winterdienst - WKO
SCHNEERÄUMUNG
IN WIEN 2020/21
Die Broschüre für den Winterdienst
SCHNEERÄUMUNG IN WIEN 2020/21 - Die Broschüre für den Winterdienst - WKO
Gesetzlicher Rahmen

               BUNDESRECHT                        LANDESRECHT
               StVO (§ 93)                        V der Stadt Wien über die Reinigung von Gehsteigen aus 2012
               ABGB (§ 1319a)                     Winterdienst V 2003 idF. 2011

     Begriffsbestimmung 1

      Die Parkspur ist
      Teil der Fahrbahn.

                                                                                                  Gehsteig
                                                                        Straße
                                Gehsteig                                                        Parkspur
                                                                       Fahrbahn

                                    Parkspur      Radfahr-
                                                  streifen

     Begriffsbestimmung 2

      Kreuzung:
      Ist eine Stelle, an der
      eine Straße in eine
      andere mündet.

      Eckbereich:
      Beginn des
      5 m-Halteverbots.

                                                                                           Schutzweg
                                              g
                                          tzwe
                                      Schu                     Eckbereich

                                                               Kreuzung

02                                                                           S C H N E E R Ä U MU N G I N W I E N 2020/21
SCHNEERÄUMUNG IN WIEN 2020/21 - Die Broschüre für den Winterdienst - WKO
Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 93 Pflichten der Anrainer
Der Liegenschaftseigentümer hat
• im Ortsgebiet                                                 • Behörde kann durch Verordnung einschränken
                                                                  > Zeit der Räumpflicht
• Gehweg/Gehsteig entlang der Liegenschaft,                       > Breite der zu reinigenden Fläche
  max. 3 m entfernt
                                                                • Durch Rechtsgeschäft können alle oder einzelne
• von 6 bis 22 Uhr                                                Verpflichtungen einmal übertragen werden
• von Schnee und Verunreinigungen                               • Der Vertragspartner tritt an Stelle
  zu säubern und zu streuen!                                      des Liegenschafts­eigentümers
• Ohne Gehweg 1m breiter Streifen                               • Zum Ablagern von Schnee auf der Straße ist eine
  entlang Straßenrand (Fußgängerzone)                             Bewilli­gung erforderlich (Ausnahme Wien, siehe unten)
• Schneewechten (Eis und Eiszapfen) vom Dach zu entfernen!      • Überwachungspflicht

 Übernahme durch Rechtsgeschäft

• Vertrag zwischen Liegenschaftseigentümer und                  Nicht jedoch:
  > Verkehrsflächenreiniger
                                                                • Räumpflicht innerhalb von Wohnhausanlagen
  > Gebäudereiniger
                                                                  (eigener Vertrag notwendig)
• Unternehmer haftet an Stelle des
                                                                • Pflicht zur Entfernung von Dachlawinen und Eis
  Liegenschafts­eigentümers
                                                                  (eigener Vertrag notwendig)
• Haftung kann nicht mehr an Subunternehmer
                                                                • Pflicht zur Aufstellung von Schneestangen
  oder Mitarbeiter weitergegeben werden!
                                                                  (eigener Vertrag notwendig)
• Hausbesorger: ihn trifft automatisch die Verpflichtung
  zur Schneeräumung und Streuung am Gehsteig!

 Verordnung der Stadt Wien
über die Reinigung von Gehsteigen, Gehwegen und Stiegenanlagen

  1                     2                                       Nur für Wien gilt:
                                                                • Gehsteig bis 1,50 m ist komplett zu räumen
                                                                • sonst sind 2/3 zu räumen, mind. aber 1,50 m
                                                                • trotzdem ganze Breite räumen
                                                                  > in Eckbereichen (Abb. 2)
                                                                  > bei Schutzwegen
                                                                  > bei Haltestellen (Abb. 3)
                        3                                         > bei Behindertenpark­plätzen
                                           HALTESTELLE

                                                                • Taktiles Blindenleitsystem (Abb. 1) ist zu räumen,
                                                                  wenn es am Gehsteig markiert ist

                             15 m                        15 m

SC HN EERÄUMUN G I N W I EN 2 0 2 0 /2 1                                                                                   03
SCHNEERÄUMUNG IN WIEN 2020/21 - Die Broschüre für den Winterdienst - WKO
Beispiel eines
                                                                                     Schutzweges mit
                                                                                     2/3-Räumung
                                                         Schutzweg

                           Räumfläche
                   Ge
                     hs
                       te
                         ig
                           ka
                             nt
 Räumfläche                    e
                                                     Abstellfläche
                                                      für Autos

       Gehsteigbreite > 2,4 m
     Räumbreite > 2/3 > 1,6 m

        Ablagerungen von                                      Wege mit zwei
        Schnee in Wien                                        Grundeigentümern
       Ablagerung des entfernten Schnees:
       1. Bei Gehsteigen breiter als 1,5 m auf dem
          Restgehsteig (aber nicht vor Haus­und
          Grundstückseinfahrten)
       2. Bei Gehsteigen bis 1,5 m auf dem
          Parkstreifen, jedoch nicht
          > in Eckbereichen
          > bei Schutzwegen
          > bei Haltestellen                                                             Breite 4,5 m
          > bei Behindertenparkplätzen
          > vor Hauseinfahrten                                                           2/3 = 3 m
                                                                                Räumpflicht von der Mitte weg:
       Wenn beides nicht möglich:                                                   je 1,5 m + Eingänge
       Abtransport!

                                                             Gehweg, auf beiden Seiten
                                                             Liegenschaftseigentümer:
                                                             • Jeder hat die Hälfte der notwendigen Breiten zu
                                                               räumen (1,5 m bzw. 2/3)
                                                             • Zu räumender Bereich ist von der Mitte zu bemessen!

                                                             Resultat:
                                                             die von beiden zu räumende Fläche hängt zusammen.

                                                             Zugangsflächen zu Eingängen:
                                                             müssen zusätzlich geräumt werden
                                                             (in der Breite des Einganges)

04                                                                               S C H N E E R Ä U MU N G I N W I E N 2020/21
SCHNEERÄUMUNG IN WIEN 2020/21 - Die Broschüre für den Winterdienst - WKO
Stiegenanlagen in Wien
• Schneeräumung bis zu einer Breite von 1,5 m
• Bei mehreren Anrainern Räumverpflichtung
  je nach Anteil der Liegenschaftsgrenze
• Bei Geländer: der Bereich mit Geländer ist zu räumen
• Rest muss gekennzeichnet werden
  (keine Schneeräumung)

                                                                                                            > zu räumende Flächen

   Spezielle Straßen im Ortsgebiet von Wien

                              Straße          Straße          Fußgänger-       Wohnstraße      Wohnstraße       Begegnungs-
                               ohne             mit              zone            ohne             mit             zone mit
                             Gehsteig        Gehsteig                           Gehsteig        Gehsteig          Gehsteig

                           1m entlang        1,5 m bzw.        1m entlang      1m entlang        1,5 m bzw.       1,5 m bzw.
Räumpflicht                Straßenrand     2/3 der Breite       Hausfront       Hausfront      2/3 der Breite   2/3 der Breite

Gehsteig                       Nein              Ja               Nein             Nein              Ja              Ja

Radfahrer im
                                Ja              Nein            Ja/Nein             Ja             Nein             Nein
geräumten Bereich

Gewichtslimit
                                40 t          1500 kg                40 t          40 t           1500 kg          1500 kg
für Befahrung

Höchstgeschwindigkeit         50 km/h        50 km/h           ca. 5 km/h       ca. 5 km/h       ca. 5 km/h      20 (30) km/h

 Streu- und Auftaumittel in Wien
 • Auftaumittel nur im unbedingt                       Auftaumittel:
   nötigen Ausmaß                                      • Natrium-­und halogenidhaltige Mittel (Salz, Caliumchlorid ...)
 • Vor dem Aufbringen von Streumitteln                 • stickstoffhaltige Mittel (Harnstoff, Ammoniumsulfat) ­VERBOTEN
   ist die Straße vom Schnee zu säubern
                                                       • Kaliumcarbonat (= Pottasche)
 • Vorbeugende Verwendung nur auf
   Fahrbahnen mit Feuchtsalz                           Feuchtsalz:
                                                       • Auftaumittel und Sole (70:30)

SC HN EERÄUMUN G I N W I EN 2 0 2 0 /2 1                                                                                            05
SCHNEERÄUMUNG IN WIEN 2020/21 - Die Broschüre für den Winterdienst - WKO
Streugut                                                         Flächen für Fußgänger

      • Korngröße 2 bis 8 mm
      • staubarm, kantig, trocken
                                                                        • Abstand 10 m zu unversiegelten Böden ohne
      • gewaschen (ausg. geblähter Ton)
                                                                          „Schutz“ (z. B. Randstein, Einfriedung)
      • hohe Abriebhärte (ausg. geblähter Ton)
                                                                        • Gilt für Auftaumittel mit natrium-­oder
                                                                          halogenidhaltigen Substanzen
      Verboten:                                                         • Gilt nicht für Brücken, Haltestellen,
      • Schlacke und Asche                                                Stiegen, Behindertenrampen
      • Quarzsand, Quarzsplitt                                          • Ausnahmen durch Bescheid möglich
      • Betonrecyclingsplitt                                              (z. B. aus Sicherheitsgründen)

      Flächen für Fahrzeuge
     • Vorrangige Verwendung von Feuchtsalz            • Eigene Liste von Straßen, in denen keine Auftaumittel
                                                         verwendet werden dürfen (z. B. wegen fehlender Kanalisation)

      Ausnahmesituationen
     • Bei extremer Glatteisbildung                                   … dann dürfen
     • Verlautbarung im Radio und Fernsehen                           • alle Auftaumittel auch innerhalb von 10 m
                                                                        zu offenen Böden verwendet werden
     • Erlaubte Auftaumittel und Streumittel
       bleiben wirkungslos                                            • Auftaumittel auch auf Straßen verwendet werden,
                                                                        die in der Anlage genannt sind (und wo sonst ein
                                                                        Verbot für Auftaumittel besteht)

      Entfernung von Streugut
                                 Sobald die ausgebrachten Streumittel oder Auftaumittel
                                 • nicht mehr für die Sicherheit erforderlich sind,
                                 • muss sie der Liegenschaftseigentümer (oder der Schneeräumer) entfernen,
                                 • besteht Reinigungspflicht der Flächen UND offenen Böden,
                                 • ist Verlagerung (Wegkehren) verboten!
                                 • Wenn Splitt liegen bleibt: Reinigung durch Magistrat mit Kostenersatzpflicht möglich

06                                                                                         S C H N E E R Ä U MU N G I N W I E N 2020/21
SCHNEERÄUMUNG IN WIEN 2020/21 - Die Broschüre für den Winterdienst - WKO
Haftung für das Liegenlassen von Streugut
• Bei kompletter Übertragung der Pflichten nach StVO          • Nichtentfernung des Streusplitts soll wirksam strafbar sein:
  an Schneeräumer tritt dieser in die Pflichten des LE ein.     > Liegenschaftseigentümer erhält Strafe
• Eigene Verantwortung des Schneeräumers, wenn er               > Liegenschaftseigentümer nennt Schneeräumer,
  durch Vertrag die Schneeräumpflichten zur Gänze                 dieser erhält Strafe
  übernommen hat.                                               > Liegenschaftseigentümer nennt nicht Schnee­räumer,
                                                                  Strafe LE wegen Nichtnennung
  (LE = Liegenschaftseigentümer)                              • Pflicht des LE, auf Aufforderung den Vertrag
                                                                mit dem Schneeräumer vorzulegen

 Meldepflichten 1                                              Meldepflichten 2
• Wenn Splitt nicht entfernt wird,                            • Bei Schneeräumunternehmen, die juristische
  kommt es zu einem Strafverfahren                              Personen sind (GmbH, AG, KG, OG), haftet
                                                                immer der Geschäftsführer
• Behörde: MA 58
                                                              • Wenn es im Unternehmen Personen gibt, die
• Wird zuerst gegen den Liegenschaftseigentümer geführt
                                                                > für das Unternehmen oder
• Bei Vertrag mit Schneeräumunternehmer wird                    > einzelne Bereiche
  Liegenschaftseigentümer einwenden, dass alle
                                                                selbstständig verantwortlich sind, treffen diese Personen
  Pflichten den Schneeräumer treffen
                                                                die Pflichten nach der WinterdienstV nur dann, wenn
• MA 58 kann nun vom Liegenschaftseigentümer                    vorher eine Meldung bei der MA 58 abgegeben wurde
  Vorlage des Vertrages verlangen
                                                              • = Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten
• Ohne Meldung Strafe wegen Nichtvorlage
                                                              • Frist: 2 Wochen nach Bestellung des Verantwortlichen
  des Vertrages möglich

 Einzelprobleme
• Es wird immer Situationen geben, in denen                   • Wenn auf den ungeräumten Flächen ein Unfall
  nicht klar ist, was zu räumen ist                             passiert, haftet dann der Liegenschaftseigentümer
• Im Zweifelsfall mehr Fläche anbieten und räumen             • Es wird aber auch Liegenschaften geben, wo es
                                                                keine Räumpflicht gibt (aber hier VORSICHT!)
• Wenn der Liegenschaftseigentümer das nicht beauf-
  tragen will, räumen Sie nur das, was beauftragt wurde

 Keine Räumpflicht
 Gehsteig vorhanden, aber
 nicht für Fußgänger nutzbar!
 > Rot: Nicht zu räumen
 > Grün: Räumpflicht

SC HN EERÄUMUN G I N W I EN 2 0 2 0 /2 1                                                                                       07
SCHNEERÄUMUNG IN WIEN 2020/21 - Die Broschüre für den Winterdienst - WKO
Gehsteigrand

Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von                        Oft erkennt man den Gehsteigrand nur mit detektivischem
der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder                         Gespür. Hier ist die weiße Linie für die Parkspur auf den
dgl. abgegrenzter Teil der Straße                                             Steinplatten der Abgrenzung markiert, daher sind diese
                                                                              Steinplatten Teil der Fahrbahn.

 Befahren von Gehsteigen
§ 8 Abs. 4 StVO: (4) Die Benützung von Gehsteigen, Geh­wegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art und die Benützung
von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind, insbesondere mit Motorfahrrädern, ist ver­boten. Dieses Ver-
bot gilt nicht für Arbeitsfahrten mit Fahr­zeugen oder Arbeitsmaschinen, die nicht mehr als 1.500 kg Gesamtgewicht haben
und für die Schneeräumung, die Streu­ung, die Reinigung oder Pflege verwendet werden.
Hinweis: Bei Arbeitsfahrten mit Schneeräumfahrzeugen müssen die
		       gelbroten Warnleuchten (Drehlicht) eingeschaltet sein.

   Internet
  • Bundesrecht:             www.ris.bka.gv.at
  • Landesrecht:             www.wien.gv.at/recht
  • Informationen:           www.wien.gv.at (Suche: Winterdienst)

Impressum: Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Wirtschaftskammer Wien, Straße der Wiener
Wirtschaft 1, 1020 Wien, www.dieabfallwirtschaft.eu, dieabfallwirtschaft@wkw.at / Inhalt: Mag. Andreas Edinger /
Foto: © Mag. Andreas Edinger; Grafiken von der Stadt Wien, mit deren freundlicher Erlaubnis abgedruckt; © Fotolia,
©istock / Grafik-Design: mindworker, Christian Modlik / Druck: Hans Jentzsch und Co GmbH, Scheydgasse 31, 1210 Wien
Herstellungsort: Wien / Offenlegung: www.dieabfallwirtschaft.eu
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