Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser FDP vom 25.11.2020 - FDP-Fraktion Bayern

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18. Wahlperiode                                                                                14.01.2021  Drucksache                        18/12160

                  Schriftliche Anfrage
                  des Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser FDP
                  vom 25.11.2020

                  Digitalisierung der Steuerverwaltung (1/5)

                  Ich frage die Staatsregierung:

                  1. a) Wie bewertet die Staatsregierung den föderalen Aufbau der deutschen
                        Steuerverwaltung im Hinblick auf die Fortschritte bei der Digitalisierung?.......... 2
                     b) Wie bewertet die Staatsregierung den föderalen Aufbau der deutschen
                        Steuerverwaltung im europäischen Vergleich?.................................................... 2
                     c) Wie bewertet die Staatsregierung die bayerische Finanzverwaltung im
                        gesamtdeutschen Vergleich?............................................................................... 2

                  2. a) Wie sieht die strategische Implementation der digitalen Transformation in
                        der bayerischen Finanzverwaltung aus (hierbei bitte Meilensteine und die
                        dafür definierten Termine nennen bzw. gegebenenfalls die schon erreichten
                        Termine angeben)?.............................................................................................. 3
                     b) Bei welchen Projekten der digitalen Transformation arbeitet die bayeri-
                        sche Finanzverwaltung mit anderen Finanzverwaltungen in Deutschland
                        zusammen (bitte hierbei jeweils Projektzeitraum, Fortschritt und Kosten
                        angeben)?............................................................................................................ 3

                  3. a) Über welche Kompetenzzentren im Sinne einer Stabsstelle für Digitalisierung
                        bzw. eines IT-Architekturmanagements verfügt die bayerische Finanzver-
                        waltung?............................................................................................................... 3
                     b) Werden von der bayerischen Finanzverwaltung Daten erhoben bzw. aus-
                        gewertet, die die Bürgererwartungen in Bezug auf digitale Services ein-
                        beziehen?............................................................................................................. 3
                     c) Wenn ja, welche (bitte Ergebnisse der Datenerhebung aufführen und je-
                        weilige Schlussfolgerungen der Finanzverwaltung nennen)?.............................. 3

                  4. a) Welche Arbeiten/Programme zur Umstellung von Teilbereichen der Steuer-
                        verwaltung von eher analogen auf komplett digitale Prozesse existieren
                        bzw. wurden bereits abgeschlossen?.................................................................. 3
                     b) Welche Zeiträume wurden dafür jeweils konkret angesetzt?............................... 3
                     c) Welche dieser Arbeiten/Programme wurden mit Finanzverwaltungen an-
                        derer Bundesländer gemeinsam auf- und umgesetzt?........................................ 4

                  5. a) Welche zu digitalisierenden Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz
                        (OZG) wurden für den Bereich Steuern und Zoll unter Federführung Hessens
                        und Thüringens konkret identifiziert (bitte hierbei jeweils auch Zeitpunkte
                        der geplanten Umsetzung durch die Staatsregierung angeben)?....................... 4
                     b) Wie werden die Fortschritte jeweils bewertet?.................................................... 4
                     c) Welche eigenen Bemühungen der Staatsregierung wurden/werden darüber
                        hinaus unternommen?.......................................................................................... 4

                  6. a) Welchen Anpassungsbedarf bei steuerrechtlichen Vorschriften innerhalb
                        der bayerischen Finanzverwaltung sieht die Staatsregierung, damit eine
                        möglichst umfassende, einheitliche und weitreichende Digitalisierung der
                        Verwaltungsverfahren gelingen kann?................................................................. 4

                  Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der
                  Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung.

 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar.
 Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Drucksache 18/12160                        Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                                           Seite 2/6

             b) Welchen Anpassungsbedarf bei IT- und Arbeitsprozessen innerhalb der
                bayerischen Finanzverwaltung sieht die Staatsregierung, damit eine mög-
                lichst umfassende, einheitliche und weitreichende Digitalisierung der Ver-
                waltungsverfahren gelingen kann?...................................................................... 4
             c) Wie wurde der in den Fragen 6 a und 6 b erfragte Anpassungsbedarf von
                der Staatsregierung jeweils geäußert?................................................................ 4

          7. a) Welche Beiträge innerhalb der Steuerungsgruppen des KONSENS-Ver-
                bunds wurden von der bayerischen Finanzverwaltung geleistet?....................... 5
             b) Welche Beiträge wurden über die Steuerungsgruppen des KONSENS-Ver-
                bunds hinaus von der bayerischen Finanzverwaltung geleistet?......................... 5
             c) Wie steht die Staatsregierung zu einer verbindlichen Erhöhung ihrer Beiträge
                (über den Beschluss der Finanzministerkonferenz hinaus) zur KONSENS-
                Finanzplanung mit dem Ziel der Schaffung einer echten digitalen Steuer-
                verwaltung?.......................................................................................................... 5

          8. a) Wie viele Steuererklärungen wurden in den letzten fünf Jahren jeweils auf
                digitalem Weg im Freistaat eingereicht (bitte jeweils in absoluten und pro-
                zentualen Zahlen pro Jahr angeben)?................................................................. 5
             b) Wie viele Steuerbescheide konnten im Freistaat bereits auf digitalem Weg
                bekanntgegeben werden (bitte jeweils in absoluten und prozentualen Zahlen
                pro Jahr angeben)?.............................................................................................. 5
             c) Mit welchen Mitteln beabsichtigt die Staatsregierung die Inanspruch-
                nahme der digitalen Bereitstellung von rechtsverbindlichen Einkom­
                mensteuerbescheiden (DIVA) bzw. die Nutzung der „Mein ELSTER“-
                Oberfläche in den nächsten fünf Jahren finanziell und organisatorisch zu
                fördern (bitte Angaben pro Jahr darstellen)?....................................................... 6

          Antwort
          des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
          vom 21.12.2020

          Hinweis:
          Die Beantwortung erfolgt aufgrund des Titels „Digitalisierung der Steuerverwaltung“
          lediglich für die Steuerverwaltung.

          1. a) Wie bewertet die Staatsregierung den föderalen Aufbau der deutschen
                Steuerverwaltung im Hinblick auf die Fortschritte bei der Digitalisierung?
             b) Wie bewertet die Staatsregierung den föderalen Aufbau der deutschen
                Steuerverwaltung im europäischen Vergleich?
             c) Wie bewertet die Staatsregierung die bayerische Finanzverwaltung im
                gesamtdeutschen Vergleich?

          Die Steuerverwaltungen der Länder pflegen eine intensive Zusammenarbeit und nutzen
          damit Synergieeffekte. Im Rahmen des Vorhabens KONSENS wird gemeinsam durch
          die Länder einheitliche Software für das Besteuerungsverfahren entwickelt, gepflegt,
          anforderungsgetrieben modernisiert und in allen Ländern eingesetzt. Grundlage für das
          Vorhaben KONSENS sind das Verwaltungsabkommen KONSENS (gültig ab 1. Januar
          2007) und das KONSENS-Gesetz (gültig ab 1. Januar 2019).
             Mit dem Vorhaben KONSENS ist es gelungen, einheitliche IT-Lösungen in allen
          Ländern einzusetzen. Dabei konnten die vor KONSENS bestehenden heterogenen IT-
          Strukturen größtenteils abgelöst und in allen Ländern einheitliche Software für das Be-
          steuerungsverfahren realisiert werden.
Drucksache 18/12160              Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                Seite 3/6

          2. a) Wie sieht die strategische Implementation der digitalen Transformation in
                der bayerischen Finanzverwaltung aus (hierbei bitte Meilensteine und die
                dafür definierten Termine nennen bzw. gegebenenfalls die schon erreichten
                Termine angeben)?
             b) Bei welchen Projekten der digitalen Transformation arbeitet die bayeri-
                sche Finanzverwaltung mit anderen Finanzverwaltungen in Deutschland
                zusammen (bitte hierbei jeweils Projektzeitraum, Fortschritt und Kosten
                angeben)?

          Die digitale Transformation in der Steuerverwaltung erfolgt vorrangig im Rahmen des
          Vorhabens KONSENS (vgl. Antwort zu Frage 1).
            Im Vorhaben KONSENS wird jährlich mittels eines definierten Priorisierungsprozes-
          ses eine Vorhabensplanung über die zu realisierenden Projekte erstellt. Nach Abstim-
          mung mit Bund und Ländern wird der Vorhabensplan einschließlich eines zugehörigen
          Budgetplans der Finanzministerkonferenz zur Billigung vorgelegt.
            Die Überwachung der Projektarbeit erfolgt in den zuständigen KONSENS-Gremien.
          Auch der Einsatz der Projekte in den Ländern wird in KONSENS über eine verbindliche
          Einsatzplanung überwacht.
            Bayern ist bestrebt, neue in KONSENS realisierte IT-Lösungen zeitnah in der Steuer­
          verwaltung zu implementieren.
            Beispielhaft werden folgende bereits erreichte Meilensteine genannt:
          – Einführung der Vorausgefüllten Steuererklärung im Jahr 2014,
          – Möglichkeit zur Nachreichung elektronischer Belege zur Steuererklärung ab dem
            Jahr 2020,
          – Möglichkeit zur Bekanntgabe elektronischer Einkommensteuerbescheide im Jahr
            2020.

          3. a) Über welche Kompetenzzentren im Sinne einer Stabsstelle für Digitalisierung
                bzw. eines IT-Architekturmanagements verfügt die bayerische Finanzver-
                waltung?

          Auf Grundlage des KONSENS-Gesetzes wurde im Vorhaben KONSENS eine Gesamt-
          leitung eingerichtet. Der Gesamtleitung ist die Stabsstelle und für die operative Steue-
          rung in KONSENS verantwortlich. Für die IT-Architektur wird die Gesamtleitung durch
          die zentrale Organisationseinheit „Architekturmanagement“ unterstützt.

            b) Werden von der bayerischen Finanzverwaltung Daten erhoben bzw. aus-
               gewertet, die die Bürgererwartungen in Bezug auf digitale Services ein-
               beziehen?
            c) Wenn ja, welche (bitte Ergebnisse der Datenerhebung aufführen und jewei-
               lige Schlussfolgerungen der Finanzverwaltung nennen)?

          Im Zeitraum 1. März 2019 bis 29. Februar 2020 bestand für alle Bürgerinnen
          und Bürger in Bayern die Möglichkeit, an einer Bürgerbefragung der Steuerver-
          waltung teilzunehmen. In dieser wurde unter anderem die Zufriedenheit mit dem
          Online-Portal „Mein ELSTER“ sowie die bevorzugte Kontaktform zum Finanz-
          amt abgefragt. Die bayerischen Ergebnisse sind in Anlage 1 zur Drs. 18/9590 vom
          9. Oktober 2020 ersichtlich.
             Die Nachbereitung der Befragung innerhalb der bayerischen Steuerverwaltung ist
          noch nicht vollständig abgeschlossen. Im Moment werden die Ergebnisse der Befra-
          gung ausgewertet, Schlussfolgerungen gezogen und etwaige Maßnahmenvorschläge
          erarbeitet.

          4. a) Welche Arbeiten/Programme zur Umstellung von Teilbereichen der Steuer-
                verwaltung von eher analogen auf komplett digitale Prozesse existieren
                bzw. wurden bereits abgeschlossen?
             b) Welche Zeiträume wurden dafür jeweils konkret angesetzt?
Drucksache 18/12160             Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                               Seite 4/6

          Die Digitalisierung in der Steuerverwaltung wurde in den letzten Jahren kontinuierlich
          ausgebaut und weiterentwickelt. Sie ist in der Steuerverwaltung bereits stark voran-
          geschritten. So sind die Arbeitsprozesse der Steuerverwaltung bereits weitgehend di-
          gitalisiert (über 90 Prozent).
             Zur weiteren Digitalisierung und damit verbundenen Steigerung der Wirtschaftlich-
          keit und Effizienz von Verwaltungsprozessen wurde zudem im Jahr 2016 das Gesetz
          zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verabschiedet.
             Des Weiteren kann das Verfahren ELSTER als eines der erfolgreichsten eGovern-
          ment-Verfahren Deutschlands, das im Rahmen des Vorhabens KONSENS unter baye­
          rischer Federführung entwickelt und betrieben wird, genannt werden. Es existieren
          derzeit bundesweit rund 9 Mio. aktive ELSTER-Benutzerkonten. Für Bürgerinnen und
          Bürger sowie Unternehmen steht mit „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ein bun-
          desweit einheitliches Portal zur Verfügung, in dem viele steuerliche Angelegenheiten
          komplett papierlos (von der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid) erledigt werden
          können.
             Auch in den nächsten Jahren ist geplant, das ELSTER-Online-Angebot und digitale
          Leistungen weiter auszubauen.

            c) Welche dieser Arbeiten/Programme wurden mit Finanzverwaltungen anderer
               Bundesländer gemeinsam auf- und umgesetzt?

          Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 a und 2 b verwiesen.

          5. a) Welche zu digitalisierenden Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz
                (OZG) wurden für den Bereich Steuern und Zoll unter Federführung Hessens
                und Thüringens konkret identifiziert (bitte hierbei jeweils auch Zeitpunkte
                der geplanten Umsetzung durch die Staatsregierung angeben)?

          Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG)
          verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen
          digital anzubieten. Bezüglich der Einzelleistungen und des Standes der Umsetzung wird
          auf die OZG-Informationsplattform des Bundes unter https://informationsplattform.ozg-
          umsetzung.de verwiesen. Die Umsetzung der Leistungen im Themenfeld Steuern und
          Zoll, für die die Länder zuständig sind, erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Vorhabens
          KONSENS und wird nach derzeitigem Stand termingerecht abgeschlossen.

            b) Wie werden die Fortschritte jeweils bewertet?

          Die Steuerverwaltung bietet mit dem Online-Portal „Mein ELSTER“ bereits jetzt viele
          digitale Leistungen an, die vom OZG gefordert werden. Die restlichen Leistungen wer-
          den voraussichtlich bis Ende 2022 zur Verfügung gestellt.

            c) Welche eigenen Bemühungen der Staatsregierung wurden/werden darüber
               hinaus unternommen?

          Zur Umsetzung des neuen bayerischen Grundsteuergesetzes wird die digitale Grund-
          steuererklärung in das KONSENS-Verfahren ELSTER integriert, um damit die An-
          forderungen des OZG zu erfüllen.

          6. a) Welchen Anpassungsbedarf bei steuerrechtlichen Vorschriften innerhalb
                der bayerischen Finanzverwaltung sieht die Staatsregierung, damit eine
                möglichst umfassende, einheitliche und weitreichende Digitalisierung der
                Verwaltungsverfahren gelingen kann?
             b) Welchen Anpassungsbedarf bei IT- und Arbeitsprozessen innerhalb der
                bayerischen Finanzverwaltung sieht die Staatsregierung, damit eine mög-
                lichst umfassende, einheitliche und weitreichende Digitalisierung der Ver-
                waltungsverfahren gelingen kann?
             c) Wie wurde der in den Fragen 6 a und 6 b erfragte Anpassungsbedarf von
                der Staatsregierung jeweils geäußert?
Drucksache 18/12160              Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                               Seite 5/6

          Es wird auf die Antwort zu Frage 4 a verwiesen.

          7. a) Welche Beiträge innerhalb der Steuerungsgruppen des KONSENS-Verbunds
                wurden von der bayerischen Finanzverwaltung geleistet?

          Im Vorhaben KONSENS werden die Projekte an den Entwicklungsstandorten der
          sog. Auftrag nehmenden Länder realisiert. Auftrag nehmende Länder sind die in der
          Steuerungsgruppe IT vertretenen Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nieder-
          sachsen und Nordrhein-Westfalen). Am bayerischen Entwicklungsstandort (Landesamt
          für Steuern) werden Projekte für den Bereich der Steuerfestsetzung, der Steuererhebung,
          des Dialogverfahrens (Benutzeroberfläche am Arbeitsplatz in den Finanzämtern), des
          Risikomanagements, der Automatisierten Überwachung der Steuerfälle sowie ELSTER
          realisiert.

            b) Welche Beiträge wurden über die Steuerungsgruppen des KONSENS-Ver-
               bunds hinaus von der bayerischen Finanzverwaltung geleistet?

          Weitere Beiträge zur Digitalisierung der Steuerverwaltung werden außerhalb von
          ­KONSENS nicht geleistet.

            c) Wie steht die Staatsregierung zu einer verbindlichen Erhöhung ihrer Beiträge
               (über den Beschluss der Finanzministerkonferenz hinaus) zur KONSENS-
               Finanzplanung mit dem Ziel der Schaffung einer echten digitalen Steuer-
               verwaltung?

          Das von der Finanzministerkonferenz bisher gebilligte Budget ist für die in KONSENS
          definierten Ziele ausreichend. Eine weitere Erhöhung des Budgets ist derzeit nicht not-
          wendig.

          8. a) Wie viele Steuererklärungen wurden in den letzten fünf Jahren jeweils auf
                digitalem Weg im Freistaat eingereicht (bitte jeweils in absoluten und pro-
                zentualen Zahlen pro Jahr angeben)?

          Anzahl der elektronisch übermittelten Erklärungen
                                           2015        2016        2017         2018         2019
           Einkommensteuer            2.726.116   2.924.221   3.002.486    3.271.691    3.629.548
           Feststellungen               173.735     185.084     198.072      214.618      236.470
           Körperschaftsteuer          165.530      179.424     177.755      185.863      212.782
           Umsatzsteuer                985.589    1.026.306   1.062.783    1.110.376    1.140.969
           Gewerbesteuer               525.270      553.641     558.885     589.300       648.666

          Quote der elektronisch übermittelten Erklärungen
                                          2015         2016        2017          2018       2019
           Einkommensteuer                60 %         62 %        65 %          70 %       74 %
           Feststellungen                 77 %         80 %        85 %          90 %       93 %
           Körperschaftsteuer             86 %         90 %        92 %          93 %       97 %
           Umsatzsteuer                   85 %         87 %        89 %          92 %       93 %
           Gewerbesteuer                  91 %         94 %        95 %          97 %       98 %

          Bei Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen liegen die Quoten der
          oft monatlichen elektronischen Übermittlungen bei 96 und 98 Prozent im Jahr 2019.

            b) Wie viele Steuerbescheide konnten im Freistaat bereits auf digitalem Weg
               bekanntgegeben werden (bitte jeweils in absoluten und prozentualen Zah-
               len pro Jahr angeben)?
Drucksache 18/12160              Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                  Seite 6/6

          Seit März 2020 ist eine rechtsverbindliche digitale Bekanntgabe bzw. Bereitstellung für
          Einkommensteuerbescheide des Veranlagungsjahres 2019 in bestimmten Fällen mög-
          lich. Die digitale Bereitstellung kann der Steuerpflichtige im Rahmen der elektronischen
          Übermittlung seiner Steuererklärung beantragen. Von März bis Ende November 2020
          wurden in Bayern 103 250 Bescheide digital bereitgestellt. Dies entspricht 4,3 Prozent
          aller im gleichen Zeitraum auf Basis einer elektronisch übermittelten Erklärung erstellten
          Einkommensteuerbescheide 2019.

            c) Mit welchen Mitteln beabsichtigt die Staatsregierung die Inanspruch-
               nahme der digitalen Bereitstellung von rechtsverbindlichen Einkom­
               mensteuerbescheiden (DIVA) bzw. die Nutzung der „Mein ELSTER“-
               Oberfläche in den nächsten fünf Jahren finanziell und organisatorisch zu
               fördern (bitte Angaben pro Jahr darstellen)?

          Steuerpflichtige können selbst entscheiden, ob sie weiterhin Einkommensteuerbescheide
          in Papierform erhalten wollen oder ob für sie rechtsverbindliche Einkommensteuer-
          bescheide elektronisch über ELSTER bereitgestellt werden sollen. Die Vor- und Nachteile
          der beiden Bekanntgabe-Arten sind für die Steuerpflichtigen individuell zu betrachten.
          Das bislang angebotene PC-Programm ElsterFormular steht zugunsten des Online-
          Portals „Mein ELSTER“ für Veranlagungszeiträume ab 2020 nicht mehr zur Verfügung.
          Eine weitere Förderung des Portals und des elektronischen Steuerbescheids besteht
          nicht und ist derzeit nicht geplant.
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