Schriftliche Kleine Anfrage
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/5648 22. Wahlperiode 10.09.21 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 02.09.21 und Antwort des Senats Betr.: Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“: Was passiert in den Schu len Hamburgs? Einleitung für die Fragen: Schon im Mai dieses Jahres stellte die Bundesregierung 2 Milliarden Euro für die einzelnen Bundesländer in Aussicht, um durch das Aktionsprogramm „Auf holen nach Corona“ bei Kindern und Jugendlichen die negativen Auswirkun gen der Corona-Pandemie zu mildern. Im August dann ließ die Schulbehörde verlauten, wie ihre Konzeptualisierung des Bundesprogramms aussehen soll, sofern diese Umsetzung nicht durch den Bescheid „Weitere Infos folgen“ wei ter in die Ferne geschoben wurde. Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: Schätzungen zufolge haben die pandemiebedingten Schulschließungen bei etwa einem Viertel der Schülerinnen und Schüler zu Lernrückständen geführt. Um solche Rück stände aufzuholen und allen Kindern und Jugendlichen eine erfolgreiche weitere Bil dungslaufbahn zu ermöglichen, bedarf es zusätzlicher Förderangebote. Neben dem eingeschränkten Schul- und Kindertagesbetreuungsbetrieb hat die Pande mie erhebliche Folgen für die motivationale und psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und nach der Pandemie zu unterstützen, hat der Bund in enger Abstimmung mit den Län dern ein „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von 2 Milliarden Euro in den Jahren 2021/2022 beschlossen. Damit sollen unter Nut zung bereits vorhandener Strukturen Angebote geschaffen werden, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Insbesondere das Programm für Maß nahmen zum Abbau von Lernrückständen bei Schülerinnen und Schülern in Höhe von 1 Milliarde Euro ist auf Hamburger Initiative entstanden und federführend für die Länder verhandelt worden. Die Laufzeit des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ ist befristet bis zum 31. Dezember 2022. Die schulischen Hamburger Maßnahmen und Projekte werden von der für Bildung zuständigen Behörde bis zum 31. Januar 2023 geplant und finanziert. Die für Bildung zuständige Behörde hat hierzu folgende Programme vorbereitet: Lernförderung nach § 45 Hamburgisches Schulgesetz Die Lernförderung nach § 45 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) ist bereits fester Bestandteil der schulischen Förderangebote. Für die Laufzeit des Bundesprogramms bis 31. Januar 2023 wird die Teilnahme für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet, um eine zielgerichtete und individuelle Förderung zu ermöglichen. Art und Umfang dieser Förderung werden von der Schule mit den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise ihren Sorgeberechtigten vereinbart.
Drucksache 22/5648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode In der Regel handelt es sich um zusätzlichen Förderunterricht, der zwei Unterrichtsstun den je Fach für zunächst ein Schulhalbjahr umfasst. Die Durchführung lernförderlicher Maßnahmen liegt in der Verantwortung der Einzelschule und ist darauf ausgerichtet, dass individuelle Fördermaßnahmen neben der regulären Unterrichtsteilnahme in enger Verzahnung mit dem Regelunterricht und in Abstimmung mit den mit der Förderung betrauten Lehrpersonen, Klassenleitungen oder Fachlehrkräften stattfinden. Für die Berechnung der Ressource im Bereich der zusätzlichen und freiwilligen Lern förderung gemäß § 45 HmbSG erhalten die Schulen eine vom Sozialindex abhängige Pro-Kopf-Pauschale für die kommenden 1,5 Jahre. Fortführung der Hamburger Lernferien Das Angebot der Hamburger Lernferien wird bis Ende 2022 verlängert und ausgebaut. Wie in den vergangenen Durchgängen können die Schülerinnen und Schüler auch in den Hamburger Herbstferien 2021 und 2022 sowie in den Hamburger Frühjahrsferien jeweils für die Dauer einer Woche Lernferienkurse besuchen. In den Sommerferien 2022 bieten die Schulen – wie bereits in der Vergangenheit – insgesamt zwei Wochen Lernferien an, sodass den Schülerinnen und Schülern insgesamt noch fünf weitere Wochen Lernferien zur Verfügung stehen, die in den weiterführenden Schulen auch für die Vorbereitung von Abschlussprüfungen genutzt werden können. „Anschluss – das Hamburger Mentorenprogramm“ Dieses wird in Kooperation mit der ZEIT-Stiftung durchgeführt und richtet sich an Schü lerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 mit pandemiebedingten Motivations- und Leistungseinbrüchen und/oder Lernrückständen in Deutsch und Mathematik. Neben dem fachlichen Lernen geht es auch darum, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Per sönlichkeit und Lernmotivation zu stärken und ihr selbstgesteuertes Lernen zu fördern, um pandemiebedingte Defizite aufzufangen und sie gut auf den Wechsel in die fünfte Jahrgangsstufe vorzubereiten. Das Programm ist im August 2021 mit kleinen Lerngruppen von bis zu fünf Schülerinnen und Schülern gestartet und hat einen Schwerpunkt bei Schulen mit niedrigem Sozialin dex. Die Mentorinnen und Mentoren erhalten eine Qualifizierung und werden projektbe gleitend von erfahrenen Expertinnen und Experten aus der Lehrerbildung und Unter richtsentwicklung begleitet. Ausweitung des Projektes 23+ Starke Schulen Das Projekt 23+ Starke Schulen in herausfordernden sozialen Lagen wird auf insge samt 40 Schulen erweitert und finanziert. „MaCo – Mathematik aufholen nach Corona“ Dieses Projekt wird auf Länderebene in Kooperation mit dem Deutschen Lehrerzentrum Mathematik durchgeführt. Es handelt sich um ein Angebot zur diagnosebegleitenden Förderung auf Material- und Fortbildungsebene. Tutoring for All – Lesekompetenztraining Hierbei handelt es sich um ein onlinegestütztes, wissenschaftlich begleitetes Tutoring- Lesekompetenztraining für die Jahrgangsstufen 2 und 3. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Kleingruppen täglich 30 Minuten in Begleitung einer Tutorin beziehungs weise eines Tutors. Für dieses Projekt ist eine Pilotierung mit insgesamt 25 Schulen ab Februar 2022 vorgesehen, die Teilnahme ist freiwillig. „Ich pack’s an!“ Das Projekt des Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) umfasst freiwillige Lernförderung zur Kompensation von Lernrückständen, insbesondere in Deutsch, Eng lisch und Mathematik sowie zum Aufbau personaler, sozialer und berufsbezogener Kompetenzen im Übergang Schule – Beruf. Aufbau einer digitalen Lernplattform In Verantwortung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) erfolgt eine sukzessive Bereitstellung von diagnosebasierten fachlichen und überfach lichen Fördermaterialien auf einer digitalen Plattform für alle Angebote der Lernförde rung. 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/5648 Motivationale und psychosoziale Unterstützung Schule ist auch ein Ort der Begegnung und des sozialen Lernens. Viele Schülerinnen und Schüler werden sich schnell wieder in die Strukturen und das Miteinander in der Schule einleben. Andere werden die Unterstützung des schulischen Personals benöti gen, um sich wieder in die Abläufe und das soziale Miteinander einzufinden. Eine kleine Gruppe wird weiter gehende externe Unterstützung benötigen. Deshalb sind auch hier mehrere ergänzende Maßnahmen für die schulische Reintegration vorgesehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Wie viele Mittel aus dem Bundesprogramm stehen für Hamburg ins gesamt und für welchen Zeitraum zur Verfügung? Vorbemerkung: Das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona beruht laut Bundesmi nisterium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf vier Säulen: Lernrückstände abbauen, Frühkindliche Bildung fördern, Ferienfrei zeiten und außerschulische Angebote ermöglichen und Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule beglei ten und unterstützen. Frage 2: Wie viele Mittel stehen in Hamburg für jeden dieser vier Bereich in je welchem Zeitraum zur Verfügung? Antwort zu Fragen 1 und 2: Für den Abbau von Lernrückständen (Säule 1) werden entsprechend den Bundesvor gaben rund 26 Millionen Euro bis Ende 2022 eingesetzt. Für den Bereich der Säule 2 „Frühkindliche Bildung fördern“ hat die Bundesregierung die Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ um 50 Millionen Euro aufgestockt. Hamburg stehen davon im Jahr 2021 393.938 Euro zur Verfügung. 358.616 Euro werden für bezirkliche Maßnahmen eingesetzt und 35.938 Euro für die Landeskoordinierungsstelle. Im Jahr 2022 stehen 919.190 Euro als zusätzliche Mittel zur Umsetzung der Frühen Hilfen zur Verfügung. Das bestehende Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ hat die Bundesregierung ebenfalls aufgestockt. Für Hamburg sind hierfür 26 zusätz liche halbe Fachkraftstellen sowie zwei zusätzliche halbe Fachberatungsstellen vorge sehen. Bereits bestehende und neue Sprach-Kitas können außerdem einen „Aufholzu schuss“ für Lernmaterialien, zusätzliche pädagogische Angebote oder personelle Unterstützung sowie einen „Digitalisierungszuschuss“ für die Unterstützung beim Ein satz digitaler Medien in der Bildung erhalten. Das Gesamtvolumen der für die Hambur ger Sprach-Kitas im Rahmen des Aufholprogramms in den Jahren 2021 und 2022 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereitge stellten Mittel beträgt 4.048.021 Euro. Die Mittel aus den Säulen 3 und 4 von circa 7,9 Millionen Euro werden zwischen der für Bildung und der für Soziales zuständigen Behörde im Verhältnis von rund 50 zu 50 gemeinsam bewirtschaftet. Aus der Säule 3 „Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote ermöglichen“ erhält Hamburg für die Durchführung von Landesferienmaßnahmen circa 1,85 Millionen Euro für den Zeitraum 2021/2022. Aus der Säule 4 „Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten“ erhält Hamburg zur Durchführung von Maßnahmen unter anderem der schu lischen und außerschulischen Jugendarbeit rund 5 Millionen Euro für den Zeitraum 2021/2022. Frage 3: Wann ist mit der im B-Brief „im August 2021“ angekündigten Konzep tualisierung der Lernförderung nach § 45 HmbSG hinsichtlich der zusätzlichen Ressourcen nach Sozialindex zu rechnen? 3
Drucksache 22/5648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 4: Wann ist mit der im B-Brief „im August 2021“ angekündigten Konzep tualisierung der Lernförderung nach § 45 HmbSG hinsichtlich der zusätzlichen Maßnahmen der Lernförderung, die nicht den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entspre chen, zu rechnen? Antwort zu Fragen 3 und 4: Die technische Erfassung der Lernförderung nach § 45 HmbSG, die nicht den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entspricht, obliegt den Einzelschulen. Die für Bildung zuständige Behörde hat die Schulen am 6. September 2021 informiert. Das Schreiben hinsichtlich der Verteilung der zusätzlichen Ressourcen wurde am 7. September 2021 versandt. Frage 5: Wie viele Schüler/-innen erhalten insgesamt und nach Sozialindex und Schulform aufgeschlüsselt Lernförderung nach § 45 HmbSG? Wie viele Schüler/-innen erhalten die Lernförderung nach den Vorga ben des BMAS, wie viele erhalten sie nach anderen Vorgaben? (Bitte mit der Antwort zur vorherigen Frage in einer Excel-Tabelle angeben.) Antwort zu Frage 5: Zu den Schülerinnen und Schülern, die an der Lernförderung nach § 45 HmbSG im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 teilgenommen haben: Tabelle Anzahl der Schülerin Anzahl der Schülerinnen und Schü Sozial- Schulform nen und Schüler mit ler mit Lernförderung und BuT-Mit index Lernförderung tel-Berechtigung 1 1.757 759 2 2.075 965 3 1.676 850 Grundschule 4 1.180 692 5 1.329 935 6 375 260 2 486 360 3 125 109 Gymnasium 4 912 794 5 2.761 2.376 6 1.193 1.124 1 1.443 942 2 3.492 1.758 Stadtteil 3 1.957 1.452 schule 4 2.688 1.892 5 1.398 1.113 6 113 99 Frage 6: Welche Schulen nehmen Stand jetzt am Projekt 23+ Starke Schulen teil? Frage 7: Auf welche Schulen wird das Projekt 23+ ausgeweitet? Wann werden die angekündigten „gesonderten Informationen“ bereitgestellt? Antwort zu Fragen 6 und 7: 40 Schulen nehmen aktuell am Projekt 23+ Starke Schulen teil: Georg-Kerschensteiner-Grundschule, Grundschule Kirchdorf, Grundschule Mümmel mannsberg, Grundschule Osterbrook, Grundschule Rahewinkel, Grundschule St. Pauli, Schule Am Schleemer Park, Schule an der Burgweide, Schule An der Glinder Au, Schule Barlsheide, Schule Edwin-Scharff-Ring, Schule Friedrich-Frank-Bogen, Schule Jenfelder Straße, Schule Kroonhorst, Schule Lämmersieth, Schule Ohrnsweg, Schule 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/5648 Oppelner Straße, Schule Rotenhäuser Damm, Schule Sterntalerstraße, Grundschulab teilung der Stadtteilschule Alter Teichweg, Brüder-Grimm-Schule (Langform), Elisa beth-Lange-Schule, Emil Krause Schule, Gretel-Bergmann-Schule, Max-Schmeling- Stadtteilschule, Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf, Otto-Hahn-Schule, Schule am See (Langform), Schule auf der Veddel (Langform), Schule Maretstraße (Langform), Stadtteilschule Am Hafen, Stadtteilschule Finkenwerder, Stadtteilschule Horn, Stadtteilschule Mümmelmannsberg, Stadtteilschule Öjendorf, Stadtteilschule Stübenhofer Weg (Langform), Stadtteilschule Wilhelmsburg, Helmut-Schmidt-Gymna sium, Kurt-Körber-Gymnasium und Louise Weiss Gymnasium. Davon wurden folgende Schulen zum 1. August 2021 aufgenommen: Grundschule Mümmelmannsberg, Grundschule Rahewinkel, Schule Barlsheide, Schule Edwin- Scharff-Ring, Schule Friedrich-Frank-Bogen, Schule Jenfelder Straße, Schule Ohrns weg, Schule Oppelner Straße, Gretel-Bergmann-Schule, Max-Schmeling-Stadtteil schule und Schule am See. Alle beteiligten Schulen wurden im Rahmen einer digitalen Kick-off-Veranstaltung am 30. August 2021 umfassend informiert. Frage 8: Welchen Umfang haben die für das Projekt 23+ Starke Schulen auf gewendeten Landesmittel in den letzten drei Jahren? (Bitte die Summe per annum gesamt pro Schule angeben.) Wie hoch sind die nun für dieses Projekt projektierten Bundesmittel? (Bitte pro Jahr und pro Schule angeben.) Antwort zu Frage 8: Die aufgewendeten Landesmittel für das Projekt 23+ Starke Schulen betragen im Schul jahr 2020/2021 4.911.800 Euro, im Schuljahr 2019/2020 4.827.838 Euro und im Schul jahr 2018/2019 4.754.371 Euro. Ab dem Schuljahr 2021/2022 werden insgesamt 6.165.989 Euro für das Projekt 23+ Starke Schulen zugewiesen. Davon sind 976.063 Euro aus dem Bundesprogramm finanziert. Eine Aufteilung des Bundesanteils auf die einzelnen Schulen ist nicht möglich. Zu den Zuweisungen an die in den jeweiligen Schuljahren teilnehmenden Projektschulen siehe Anlage 1. Frage 9: Werden die für das Projekt 23+ Starke Schulen aufgewendeten Bun desmittel über die Dauer des Programms Aufholen hinaus durch Lan desmittel verstetigt? Wenn nicht, weshalb nicht? Antwort zu Frage 9: Darüber beschließt die Bürgerschaft im Rahmen der Aufstellung des nächsten Haus haltsplanes. Frage 10: Wie viele Mittel werden für die Schulsozialarbeit an Gymnasien aus Bundesmitteln bereitgestellt? (Bitte einmal gesamt angeben, dann pro Jahr, dann aufgeschlüsselt pro Schule mit Sozialindex und Schü ler-/-innenzahl.) Frage 11: Wie viele Stellen werden von diesen Mitteln insgesamt und pro Schule eingeplant? (Bitte zusätzlich zur direkten Antwort in die Tabelle zu Frage 10 einpflegen.) Antwort zu Fragen 10 und 11: Zur Stärkung der Beratungskapazität werden den Gymnasien vom 1. August 2021 bis zum 31. Januar 2023 zusätzliche 4,23 Lehrerstellen zugewiesen. Die hiermit verbunde nen Personalkosten belaufen sich auf insgesamt 666.000 Euro. Zur einzelschulischen Zuweisung siehe Anlage 2. 5
Drucksache 22/5648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 12: Werden die für die Schulsozialarbeit aufgewendeten Bundesmittel über die Dauer des Programms Aufholen hinaus durch Landesmittel verstetigt? Wenn nicht, weshalb nicht? Frage 13: Wie werden die zusätzlich nötigen Stellen mit entsprechend qualifi zierten Kräften besetzt? Werden diese zusätzlichen Stellen über das Jahr 2023 hinaus verstetigt? Antwort zu Fragen 12 und 13: Es kann zu Aufstockungen von bereits ausgebildeten Beratungslehrkräften an Gymna sien kommen, beziehungsweise die Beratungslehrkräfte werden von anderen Aufgaben entbunden und agieren dann mehr in Beratung. Die Beratungslehrkräfte befinden sich in einem Netzwerk, das durch das LI gesteuert wird und dieses bietet bei Bedarf weitere Fortbildungsmaßnahmen an. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. Vorbemerkung: Die Bundesregierung weist für den vierten Bereich des Programms Aufholen, „Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen“, darauf hin, dass in diesem Rahmen die schwierigen Lebenslagen, die sich aus der Corona-Pan demie ergeben, adressiert werden sollen, besonders hinsichtlich der Bildungs- und Bindungsverluste. Ausdrücklich nennt die Bundesre gierung Sorgen und Druck der Schüler/-innen, die gemildert werden sollen. Als Wege dazu nennt die Bundesregierung Sommercamps und außerschulische Lernorte, in denen Schulsozialarbeiter/-innen und Hochschulabsolventen/-innen als Mentoren/-innen oder Freiwilli gendienstleistende zum Einsatz kommen sollen. Frage 14: Wie wird diese Säule des Programms Aufholen konzeptionell gefüllt und für die Jahre 2021 und 2022 an den beziehungsweise für die Hamburger Schulen geplant und umgesetzt? Antwort zu Frage 14: Schülerinnen und Schüler haben die Zeit des Lockdowns und des Homeschoolings sehr unterschiedlich erlebt. Dem überwiegenden Teil fällt nicht schwer, sich wieder in schu lische Strukturen einzufinden und das soziale Miteinander positiv zu gestalten. Andere brauchen Hilfestellung und Unterstützung durch die verschiedenen Akteure und Profes sionen, die in Schule tätig sind, um schulische Strukturen erneut akzeptieren und ein gutes soziales Miteinander erleben und gestalten zu können. Nicht zuletzt wird es einige wenige Schülerinnen und Schüler geben, die auch außerschulische Hilfe und Unterstüt zung benötigen, um sich im schulischen Setting wieder zurecht finden zu können. Deshalb hält das Programm „Aufholen nach Corona“ im Zeitraum 1. August 2021 bis 31. Januar 2023 unterschiedliche Angebote bereit, um hier den individuellen Bedarfen entsprechend reagieren zu können: - Temporäre Erhöhung des Budgets Schulbegleitung, um Lernrückstände und Defi zite im emotionalen und sozialen Bereich zu kompensieren, - Einrichtung von zwei Teillerngruppen über die bereits bestehenden hinaus (TLG), - Erhöhung der Beratungsressourcen in den Beratungsabteilungen der ReBBZ, des Bildungs- und Beratungszentrums Pädagogik bei Krankheit/Autismus (BBZ) und der Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde, - Aufgrund des erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarfes an Gymnasien erhalten Beratungslehrkräfte an dieser Schulform die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für Beratungstätigkeiten zu erhöhen, - Gezielte Unterstützung durch Bundesfreiwilligendienstleistende in Grundschulen, - Einsatz von Mentorinnen und Mentoren (zum Beispiel Freiwilligendienstleistende, Fachkräfte der Jugendhilfeträger, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, ehrenamtliche Personen), die in unterschiedlichen, eher außerschulischen Berei chen einen Beitrag zur Milderung von Sorgen und Nöten und/oder schwierigen Lebenslagen der Schülerinnen und Schüler leisten sollen. 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/5648 Im Übrigen siehe Antwort zu 10, 11, und 13. Frage 15: Werden die schon gemachten und allgemein bekannten, jedoch von der Bundesregierung explizit und implizit erwähnten, positiven Erfah rungen mit deutlich verkleinerten Lerngruppen und erhöhter pädago gischer Begleitung im Schulalltag in Zukunft regelhaft in allen Ham burger Schulen eingeführt, um allen Schülern/-innen die bestmögli che Betreuung für ihren Bildungsweg zu bieten? Antwort zu Frage 15: Hamburg verfügt mit den aktuellen Klassenfrequenzen bereits über vergleichsweise kleine Klassen (Grundschulen: maximal 19 Schülerinnen und Schüler (Sozialindex 1 bis 2) beziehungsweise 23 (Sozialindex 3 bis 6), Stadtteilschulen: maximal 23 (Jahrgangs stufen 5/6) beziehungsweise 25 (ab Jahrgangsstufe 7), Gymnasien: maximal 28). Erhöhte pädagogische Begleitung besteht bei Bedarf durch die Lern- und Sprachförde rung sowie die im Rahmen der Inklusion zur Verfügung stehenden Ressourcen. Regel hafte Veränderungen darüber hinaus sind aktuell nicht geplant. 7
Drucksache 22/5648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Anlage 1 Zuweisungen an Schulen im Projekt "23+ Starke Schulen" Schuljahr 2021/22 Schuljahr 2020/21 Schuljahr 2019/20 Schuljahr 2018/19 Basis: 1. August Basis: 1. Februar Basis: 1. Februar Basis: 1. Februar 2021 2021 2020 2019 Schulname Personalkostenwert der Wochenarbeitszeitstunden-Zuweisung in €* Grundschule Mümmelmannsberg 90.260 - - - Grundschule Rahewinkel 80.814 - - - Grundschule Edwin-Scharff-Ring 67.170 - - - Grundschule St.Pauli 72.418 74.517 66.120 74.517 Grundschule Kirchdorf 90.260 78.715 78.715 76.616 Schule Beim Pachthof* - - 17.842 40.932 Fritz-Köhne-Schule* - 78.715 67.170 76.616 Grundschule Osterbrook 67.170 70.319 70.319 60.873 Schule An der Glinder Au 72.418 78.715 70.319 70.319 Schule Am Schleemer Park 94.458 83.962 92.359 90.260 Schule Sterntalerstraße 72.418 82.913 70.319 70.319 Schule Kroonhorst 67.170 70.319 70.319 70.319 Schule Barlsheide 67.170 - - - Schule Lämmersieth 62.972 60.873 60.873 60.873 Schule Oppelner Straße 67.170 - - - Schule Jenfelder Straße 76.616 - - - Schule Friedrich-Frank-Bogen 67.170 - - - Georg-Kerschensteiner-Grundschule 90.260 88.161 76.616 76.616 Ganztagsschule Fährstraße* - 90.260 80.814 107.052 Schule Rotenhäuser Damm 72.418 80.814 80.814 70.319 Grundschule Stübenhofer Weg** - - 60.873 70.319 Schule Ohrnsweg 80.814 - - - Schule an der Burgweide 92.359 88.161 96.557 96.557 Max-Schmeling-Stadtteilschule 207.807 - - - Grund- und Stadtteilschule Alter Teichweg 67.170 70.319 78.715 70.319 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 209.906 182.618 180.519 182.618 Stadtteilschule Horn 194.163 192.064 188.915 192.064 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule* - - - 123.845 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf 184.717 182.618 188.915 182.618 Schule am See 182.618 - - - Stadtteilschule Finkenwerder 137.488 139.587 137.488 139.587 Gretel-Bergmann-Schule 194.163 - - - Stadtteilschule Öjendorf 173.172 166.875 155.330 155.330 Stadtteilschule Wilhelmsburg 202.559 209.906 216.203 200.460 Brüder-Grimm-Schule 202.559 200.460 200.460 175.272 Schule auf der Veddel 137.488 103.903 92.359 103.903 Elisabeth-Lange-Schule 173.172 162.677 142.736 126.993 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 151.132 143.786 137.488 149.033 Emil Krause Schule 164.776 157.430 155.330 139.587 Stadtteilschule Altona* - 149.033 137.488 139.587 Stadtteilschule Am Hafen 159.529 166.875 164.776 155.330 Otto-Hahn-Schule 202.559 200.460 188.915 192.064 Schule Maretstraße 188.915 187.866 185.767 187.866 Kurt-Körber-Gymnasium 182.618 177.371 170.024 106.003 Helmut-Schmidt-Gymnasium 222.500 214.104 197.312 129.092 Louise Weiss Gymnasium 175.272 171.073 156.380 90.260 Gesamt 5.165.787 4.205.467 4.135.148 4.054.334 *Basis sind die Personalkostenverrechnungssätze Lehrkräfte A13 (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt) 2021. 8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/5648 Zuweisungen für Beratungslehrkräfte an Gymnasien zum 1. August 2021 Anlage 2 Schulname Schülerinnen Sozialindex Zuweisung in Gerundet in Entspricht jährlichen und Schüler Wochenarbeits- Stellen Personalkosten in € zeitstunden Kurt-Körber-Gymnasium 540 2 4 0,09 9.015 Friedrich-Ebert-Gymnasium 763 3 4 0,09 9.015 Matthias-Claudius-Gymnasium 946 4 3 0,06 6.761 Gymnasium Süderelbe 1.015 4 3 0,06 6.761 Struensee Gymnasium 448 4 3 0,06 6.761 Gymnasium Rotherbaum* - 5 3 0,06 6.761 Helmut-Schmidt-Gymnasium 892 2 4 0,09 9.015 Gymnasium Rissen 643 5 3 0,06 6.761 Albert-Schweitzer-Gymnasium 995 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Alstertal 671 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Buckhorn 1.078 6 3 0,06 6.761 Christianeum 1.002 6 3 0,06 6.761 Heisenberg-Gymnasium 847 4 3 0,06 6.761 Walddörfer-Gymnasium 1.130 6 3 0,06 6.761 Johannes-Brahms-Gymnasium 623 3 4 0,09 9.015 Gymnasium Corveystraße 998 6 3 0,06 6.761 Goethe-Gymnasium 768 3 4 0,09 9.015 Lise-Meitner-Gymnasium 896 4 3 0,06 6.761 Gymnasium Ohmoor 1.311 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Altona 1.000 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Blankenese 921 6 3 0,06 6.761 Gymnasium Allermöhe 611 3 4 0,09 9.015 Margaretha-Rothe-Gymnasium 778 4 3 0,06 6.761 Gymnasium Heidberg 890 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Oldenfelde 824 4 3 0,06 6.761 Gymnasium Bornbrook 788 4 3 0,06 6.761 Immanuel-Kant-Gymnasium 562 5 3 0,06 6.761 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 756 4 3 0,06 6.761 Marion Dönhoff Gymnasium 903 6 3 0,06 6.761 Gymnasium Hoheluft 647 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Eppendorf 898 6 3 0,06 6.761 Hansa-Gymnasium Bergedorf 794 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer 993 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Lohbrügge 1.016 4 3 0,06 6.761 Luisen-Gymnasium Bergedorf 948 5 3 0,06 6.761 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium 940 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Oberalster 851 6 3 0,06 6.761 Louise Weiss Gymnasium 577 2 4 0,09 9.015 Gymnasium Finkenwerder 419 4 3 0,06 6.761 Gymnasium Dörpsweg 845 4 3 0,06 6.761 Albrecht-Thaer-Gymnasium 822 5 3 0,06 6.761 Charlotte-Paulsen-Gymnasium 855 4 3 0,06 6.761 Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium 1.013 5 3 0,06 6.761 Helene-Lange-Gymnasium 986 6 3 0,06 6.761 Gymnasium Klosterschule 907 4 3 0,06 6.761 Gymnasium Lerchenfeld 953 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Rahlstedt 1.017 4 3 0,06 6.761 Wilhelm-Gymnasium 729 6 3 0,06 6.761 Deutsch-Französisches Gymnasium 405 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Allee 1.044 4 3 0,06 6.761 Gymnasium Bondenwald 976 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Farmsen 771 4 3 0,06 6.761 Gelehrtenschule des Johanneums 920 6 3 0,06 6.761 Gymnasium Hochrad 1.046 6 3 0,06 6.761 Heilwig-Gymnasium 780 6 3 0,06 6.761 Gymnasium Meiendorf 923 5 3 0,06 6.761 Gymnasium Othmarschen 962 6 3 0,06 6.761 Heinrich-Heine-Gymnasium 870 6 3 0,06 6.761 Gymnasium Grootmoor 1.188 6 3 0,06 6.761 Gymnasium Ohlstedt 674 6 3 0,06 6.761 Gymnasium Osterbek 589 4 3 0,06 6.761 Gymnasium Marienthal 915 2 4 0,09 9.015 Gymnasium Hummelsbüttel 720 5 3 0,06 6.761 Summe aller Gymnasien 197 443.975 *Für das Gymnasium Rotherbaum wird noch keine Anzahl der Schülerinnen und Schüler ausgewiesen, da die Daten zum Stand 01.02.2021 vorliegen. 9
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