Schriftliche Kleine Anfrage - Hamburgische ...

 
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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                    Drucksache   22/2742
22. Wahlperiode                                                                             12.01.21

                         Schriftliche Kleine Anfrage
                    des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 05.01.21

                             und   Antwort des Senats

      Betr.:     „Zügig, aber nicht hektisch“ – Wie gut funktioniert die Impfstrategie des
                 Senats?

      Einleitung für die Fragen:
                 Seit Ende Dezember wurden die ersten Corona-Schutzimpfungen in Kranken­
                 häusern und Pflegeheimen durchgeführt, erste Impfungen im Impfzentrum
                 Messehallen starten voraussichtlich heute. Das gibt Anlass zur Hoffnung, auf
                 diese Weise Infektionen, Erkrankungen und auch Todesfälle verhindern zu
                 können. Allerdings mehren sich die Meldungen über eine Impfstoffknappheit
                 und entsprechende Lieferverzögerungen. Zudem bleiben auch bei der Verimp­
                 fung der nach Hamburg gelieferten Impfdosen, sowie der weiteren Impfpla­
                 nung und -strategie noch offene Fragen.
                 Ich frage den Senat:
      Einleitung für die Antworten:
      Die Impfstrategie in Hamburg konzentriert sich in der ersten Impfphase auf die durch
      die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes als mit der höchsten Impfpriorität verse­
      henen Gruppen und hier insbesondere auf Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitar­
      beiterinnen und Mitarbeiter in der stationären Altenpflege, Personen, die das 80. Le­
      bensjahr vollendet haben, sowie auf besonders exponiertes Krankenhauspersonal. Auf­
      grund der noch begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs soll die Impfung in Hamburg
      zunächst diesen Personengruppen angeboten werden, da für diese ein besonders
      hohes Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe einer Erkrankung an COVID-
      19 zu erwarten ist oder sie beruflich sehr engen Kontakt zu diesen Personengruppen
      haben. Ein Vergleich der absoluten Impftätigkeit der Bundesländer ist darüber hinaus
      nicht unbedingt aussagekräftig, denn die Impfstrategien der einzelnen Bundesländer
      sowie die absolute Verfügbarkeit von Impfstoff unterscheiden sich teilweise deutlich.
      Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

      Frage 1:           Wie viele Impfdosen wurden bisher (Stichtag 05.01.2021) an Ham­
                         burg ausgeliefert?
      Antwort zu Frage 1:
      Es wurden mit Stichtag 5. Januar 2021 insgesamt 29.250 Impfdosen des BioNTech-
      Impfstoffes Comirnaty angeliefert.

      Frage 2:           Wie viele Impfdosen wurden jeweils welchen Institutionen zur Verfü­
                         gung gestellt beziehungsweise sind für diese vorgesehen?
      Antwort zu Frage 2:
      Die Verteilung der Impfdosen erfolgt je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes sowie nach
      den Vorgaben der Impfverordnung und den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkon­
      ferenz (MPK) vom 5. Januar 2021. Das Impfzentrum hat seit der Eröffnung am 5. Januar
      2021 ein Impfkontingent von 500 Impfungen pro Tag. Für das mobile Impfen wurden
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bisher täglich bis zu 400 Impfdosen bereitgestellt. Diese Kapazität wird kurzfristig auf
rund 1.000 Impfdosen pro Tag erhöht, um die Vorgaben des MPK-Beschlusses erfüllen
zu können. Den Krankenhäusern wurden bisher rund 3.500 Impfdosen zur Verfügung
gestellt. Weitere Kontingente sind hier vorgesehen.

Frage 3:          Wie viele Impfdosen wurden bisher (Stichtag 05.01.21) verimpft?
                  (Bitte aufschlüsseln nach: Pflegeheimbewohner/-innen, Pflegekräfte
                  in Pflegeheimen, medizinisches Personal in Krankenhäusern und
                  Sonstige.)
Antwort zu Frage 3:
Insgesamt wurden 5.901 Impfungen zum Stichtag durchgeführt. Hiervon entfielen
2.121 Impfungen auf Bewohnende sowie 1.243 Impfungen auf Mitarbeitende von Pfle­
geeinrichtungen, 1.700 Impfungen auf Personal in Krankenhäusern und 837 Impfungen
an sonstige Gruppen der höchsten Impfpriorität gemäß Coronavirus-Impfverordnung
des Bundes. Zudem wird auf die Berichterstattung des Robert Koch-Instituts (RKI) ver­
wiesen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impf­
quotenmonitoring.html.

Frage 4:          Wie viel Prozent der gelieferten Impfdosen, die nicht für die zweite
                  Impfung vorgesehen sind, wurden bisher nicht verimpft?
Antwort zu Frage 4:
Bisher wurde eine Rücklage von 42 Prozent der Impfdosen gebildet, um auch bei Lie­
ferausfällen, wie bereits aufgetreten, die Zweitimpfungen sicherzustellen. Diese Rück­
lage wird aufgrund der festen Lieferzusagen des Herstellers durch die anstehende
Erhöhung der Impfkapazität kurzfristig abgebaut.

Vorbemerkung: Das Robert Koch-Institut veröffentlicht in seinem Impfmonitoring den
              Fortschritt bei den Impfungen aufgeschlüsselt nach Bundesländern
              und Personengruppen. Mit dem Stand vom 04.01.2021 zeigt sich,
              dass Hamburg mit 2,2 Impfungen pro 1.000 Einwohnern/-innen) im
              unteren Mittelfeld der Bundesländer steht. Im Vergleich mit den
              anderen Stadtstaaten Bremen (2,8 pro 1.000 Einwohnern/-innen) und
              Berlin (4,8 pro 1.000 Einwohnern/-innen) steht Hamburg sogar auf
              dem hintersten Platz.

Frage 5:          Wie erklärt es sich, dass in Hamburg bisher vergleichsweise viel
                  weniger Menschen geimpft wurden als in anderen Bundesländern?
Antwort zu Frage 5:
In Hamburg beruht die Impfstrategie in den ersten Impfphasen auf den drei Säulen des
mobilen Impfens in dafür vorgesehenen Einrichtungen, des zentralen Verimpfens in den
Messehallen sowie der Abgabe von Teilen des Impfstoffs an die Krankenhäuser. Der
Senat hat sich entschieden, anfangs ausschließlich in Einrichtungen der stationären
Altenpflege zu impfen. Diese Entscheidung hat sich vor dem Hintergrund des MPK-
Beschlusses vom 5. Januar 2021 abermals als richtig erwiesen, denn aufgrund der
zuletzt hohen Fallzahlen und der schweren Krankheitsverläufe wurde nun auch bun­
desweit der Fokus auf diesen Sektor gelegt. Hier mussten sich die Prozesse erst eta-
blieren, bevor nun die Kapazitäten in diesem Bereich deutlich erhöht wurden. Das prio­
ritäre Vorgehen in den Einrichtungen wird von den bereits gesammelten Vorerfahrun­
gen profitieren. Erst im weiteren Verlauf wurden das Hamburger Impfzentrum sowie die
Krankenhäuser mit Impfstoff versorgt. In diesen Sektoren kann aufgrund der Strukturen
und Abläufe in einer deutlich höheren Frequenz geimpft werden als durch mobile Teams
in den stationären Einrichtungen.

Frage 6:          Wann und in welcher Menge wird Hamburg voraussichtlich mit den
                  nächsten Impfstofflieferungen rechnen können?

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Antwort zu Frage 6:
Nach dem aktuellen Lieferplan für den Impfstoff Comirnaty (BNT162b2) des Herstellers
BioNTech/Pfizer sollen bis Ende März wöchentlich 14.625 Impfdosen geliefert werden.
Vom Hersteller Moderna ist bis Ende Februar eine Lieferung von 22.800 Impfstoffdosen
avisiert.

Vorbemerkung: Im „Hamburger Abendblatt“ vom 4.1.2021 wird die Gesundheitsbe­
              hörde zitiert mit der Auffassung, dass Impfstoff für die erste und zwei-
              te Impfung am besten wirke, wenn beide Dosen derselben Charge
              entstammen, deshalb könne die Impfstrategie nicht so umgestellt
              werden, dass der Zeitraum zwischen erster und zweiter Impfung ver­
              längert wird, um möglichst schnell möglichst viele Menschen mit der
              ersten Impfdosis zu impfen.

Frage 7:          Wie erklärt es sich, dass erste und zweite Impfstoffdosis aus dersel­
                  ben Charge besser wirken als aus verschiedenen Chargen, und wie
                  groß ist der Wirkungsunterschied?
Antwort zu Frage 7:
Die benannte Aussage ist kein Zitat der Sozialbehörde. Für die zweite Impfung ist zwin­
gend der gleiche Impfstoff, unabhängig von der Charge, zu verwenden.

Impfungen in Pflegeheimen

Frage 8:          Welche Institution(en) sind mit der Planung und Durchführung der
                  mobilen Impfteams für die Hamburger Pflegeheime betraut?

Frage 9:          Unterliegen die Verträge mit den beauftragten Institutionen dem
                  Hamburgischen Transparenzgesetz?
                  Falls nein: warum nicht?
                  Falls ja: Wo sind die Verträge veröffentlicht?
Antwort zu Fragen 8 und 9:
Planung und Durchführung der mobilen Impfungen werden aktuell noch federführend
von der Sozialbehörde koordiniert. Die Auswahl eines Dienstleisters ist jedoch erfolgt
und der entsprechende Vertrag steht kurz vor dem Abschluss.

Frage 10:         In wie vielen Einrichtungen in Hamburg soll durch die mobilen Impf­
                  teams geimpft werden? Bitte auflisten nach Einrichtungen der statio­
                  nären Altenpflege, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, stationären Ein­
                  richtungen für Menschen mit Behinderungen.
Antwort zu Frage 10:
Vorrangig werden 149 Einrichtungen der stationären Pflege geimpft. Die weiteren Pla­
nungen sind zum derzeitigen Stand noch nicht abgeschlossen.

Frage 11:         Für wie viele Einrichtungen wurden bereits Impfungen durch mobile
                  Impfteams terminiert?
Antwort zu Frage 11:
Insgesamt wurden bisher mit 70 Einrichtungen Termine vereinbart beziehungsweise
durchgeführt.

Frage 12:         Wie viele Impfeinheiten mit wie vielen Impfteams mit jeweils wie vie­
                  len Mitarbeitenden aus welchen Professionen an wie vielen Einsatz­
                  orten sind derzeit (05.01.21) im Einsatz?
Antwort zu Frage 12:
Ein mobiles Team besteht aus einer Ärztin/einem Arzt und einer medizinischen Fach­
assistenz. Außerdem wird vor Ort Personal eingesetzt, welches den Impfstoff vereinzelt
sowie die Dokumentation der Impfungen vornimmt. In der Spitze sind bis zu 23 Teams
unterwegs, die täglich bis zu sechs Einrichtungen aufsuchen.

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Frage 13:        In wie vielen Hamburger Pflegeeinrichtungen werden täglich durch­
                 schnittlich wie viele Personen durch wie viele Mitarbeitende geimpft?
Antwort zu Frage 13:
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der durch mobile Teams täglich
versorgten Einrichtungen hängt von deren Größe ab. Aktuell werden bis zu sechs Pfle­
geheime am Tag durch mobile Teams versorgt. Der Durchschnitt der täglichen auf die­
sem Wege durchgeführten Impfungen wird maßgeblich durch die Impfbereitschaft vor
Ort am Tag der Impfung beeinflusst. Bisher wurden pro Einrichtung im Schnitt 224 Per­
sonen geimpft.

Frage 14:        Wie viele Impfungen in wie vielen Einrichtungen wurden bisher durch­
                 geführt? Bitte auflisten nach Datum, Einrichtung und Anzahl der
                 geimpften Bewohner/-innen und Beschäftigten.
Antwort zu Frage 14:

Tabelle
           Einrichtung                               Bewohnende Mitarbeitende
27.12.2020 Hospital zum Heiligen Geist                       223           222
28.12.2020 Hospital zum Heiligen Geist                       231           186
           Finkenau                                          146            63
29.12.2020 Hospital zum Heiligen Geist                       219           172
           Haus Silberling                                    20            14
30.12.2020 ELIM Seniorencentrum Bergedorf                     90            37
           PFLEGEN & WOHNEN HEIMFELD                          70            27
31.12.2020 Haus Weinberg                                      29            54
           Kursana Residenz Hamburg                          312            51
02.01.2021 Residenz am Wiesenkamp                            232            71
           Seniorenwohnanlage Kiefhörn                       123            26
03.01.2021 Stiftung Altenhof                                 134           117
           Stadtdomizil, Altenpflegezentrum                  123            62
04.01.2021 Haus St. Johannis                                  41            53
           Stiftung Altenheim St. Johannis/
           St. Nikolai                                            66               49
05.01.2021 Haus Fröhlich                                          16               14
           Seniorenresidenz Harburg                               44               26
Quelle: Sozialbehörde

Frage 15:        Welche Impfquoten bei Bewohnern/-innen und Beschäftigten wurden
                 in den bisher besuchten Einrichtungen erreicht? Bitte auflisten nach
                 Bewohnern/-innen und Beschäftigten.
Antwort zu Frage 15:
Die Quote hat keine Aussagekraft über die tatsächliche Impfbereitschaft. Zum einen
haben nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, am Tag der Impfung
in der jeweiligen Einrichtung zu sein. Zum anderen können gegebenenfalls impfbereite
Menschen aus verschiedenen Aspekten, zum Beispiel aktuelle Kontraindikation auf­
grund von Krankheit, am Impftag nicht geimpft werden. Die Quote bei den Bewohnerin­
nen und Bewohnern lag im Schnitt bei rund 70 Prozent, bei den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern bei rund 54 Prozent.

Frage 16:        Wie viele weitere Impfeinheiten mit ihren Impfteams werden zu wel­
                 chem Zeitpunkt in Zukunft voraussichtlich zum Einsatz kommen?
Antwort zu Frage 16:
Die Planungen sind zum derzeitigen Stand noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe
Antwort zu 12.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/2742

Frage 17:         In wie vielen Einrichtungen soll planmäßig pro Tag geimpft werden
                  und wann wird in allen Einrichtungen geimpft worden sein?
Antwort zu Frage 17:
Alle Einrichtungen der stationären Altenpflege in Hamburg sollen bis zum 15. Februar
2021 einen ersten Impftermin erhalten. Eine pauschale Aussage zur Anzahl der Ein­
richtungen ist nicht möglich, da dies von der Größe der einzelnen Einrichtung abhängt.

Frage 18:         Wer ist zuständig für die Einweisung und Schulung der Impfteams
                  und wie viele Personen wurden bisher geschult?
Antwort zu Frage 18:
Die Schulungen werden von den Mitgliedern des Ärztlichen Leitungsteams des Impf­
zentrums durchgeführt. Geschult sind alle medizinischen Fachkräfte (68 Ärzte und
140 Medizinische Fachassistenzen), die in den mobilen Teams und im Impfzentrum
tätig sind.

Frage 19:         Nach welchen Kriterien und nach welcher Priorisierung werden die
                  Pflegeheime von den mobilen Impfteams versorgt und wer stellt diese
                  auf?
Antwort zu Frage 19:
Die Auswahl der Einrichtung erfolgt auf Grundlage logistischer Überlegungen, der prog­
nostizierten Impfanzahl in den jeweiligen Einrichtungen sowie den organisatorischen
Gegebenheiten vor Ort.

Vorbemerkung: Pflegeheime sind in besonders hohem Maße von Corona-Ausbrü­
              chen betroffen und nicht infizierte Bewohner/-innen sind gefährdet,
              sich bei infizierten Mitbewohnern/-innen oder Beschäftigten anzuste­
              cken.

Frage 20:         Wie wird mit Pflegeheimen umgegangen, in denen es zu Corona-
                  Infektionen oder Corona-Ausbrüchen kam? Welche Auswirkungen
                  hat dies darauf, ob, wie und mit welcher Priorität dort Impfungen
                  durchgeführt werden?

Frage 21:         Werden in von Corona-Ausbrüchen betroffenen Einrichtungen Rie-
                  gelimpfungen durchgeführt oder ist dies geplant?
                  Wenn nein, weshalb nicht? Bitte Gründe erläutern.
Antwort zu Fragen 20 und 21:
Ob in einer Einrichtung im Rahmen eines Ausbruchs mit COVID-19 geimpft wird, hängt
etwa von der Größe des Ausbruchs (Zahl der Betroffenen) und dem Anteil der COVID-
19-Fälle gemessen an der Gesamtbewohnerzahl, der Dynamik des Ausbruchsgesche­
hens sowie einer gesicherten Testlage ab. Dies und auch das dann zu wählende Vor­
gehen kann im Einzelfall nur kurzfristig und gegebenenfalls vor Ort entschieden werden.

Vorbemerkung: Auch Menschen nicht deutscher Muttersprache oder Gebärden­
              sprachnutzer/-innen leben in Hamburger Pflegeheimen. Sie sind
              angewiesen auf eine medizinische Aufklärung und eine Einverständ­
              niserklärung in einer für sie verständlichen Sprache.

Frage 22:         In welcher Art und Weise werden Pflegeheimbewohner/-innen über
                  die Impfung aufgeklärt und wie wird ihr Einverständnis eingeholt,
                  wenn ihre Kenntnisse der deutschen (Laut-)Sprache nicht ausrei­
                  chen?
Antwort zu Frage 22:
Die Aufklärung erfolgt durch die eingesetzten Ärztinnen und Ärzte. Bei Verständigungs­
problemen wird das Personal der Pflegeeinrichtung hinzugezogen.

                                                                                     5
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Impfungen in Krankenhäusern

Frage 23:        Wie viele Impfdosen wurden bisher (Stand 05.01.21) welchem Kran­
                 kenhaus zur Verfügung gestellt?
Antwort zu Frage 23:
Den Asklepios-Kliniken wurden 1.500 Impfdosen, dem UKE 1.000, dem Albertinen
Krankenhaus 750, dem Katholischen Marienkrankenhaus 375 sowie dem Ev. Amalie
Sieveking Krankenhaus 150 Impfdosen zur Verfügung gestellt.

Frage 24:        Nach welchen Kriterien und nach welcher Priorisierung wurde den
                 Hamburger Krankenhäusern Impfstoff zur Verfügung gestellt?
Antwort zu Frage 24:
In einem ersten Schritt haben die Hamburger Plankrankenhäuser mit den aktuell höchs­
ten stationären COVID-19-Fallzahlen Impfstoff erhalten. Im zweiten Schritt werden die
weiteren Hamburger Plankrankenhäuser, die Patientinnen und Patienten mit COVID-19
behandeln, mit Impfstoff beliefert.

Frage 25:        Welche Beschäftigtengruppen werden in welcher Reihenfolge bezie­
                 hungsweise Priorisierung geimpft und wer legt diese fest?
Antwort zu Frage 25:
Die priorisiert zu impfenden Gruppen werden durch § 2 der Impfverordnung geregelt.

Impfungen im Impfzentrum Messehallen

Vorbemerkung: Das Hamburger Impfzentrum hat am 5. Januar seine Arbeit aufge­
              nommen. Zunächst sollen Pflegekräfte bei den ambulanten Pflege­
              diensten ins Impfzentrum kommen und später dann auch Hambur­
              ger/-innen über 80 Jahre.

Frage 26:        Könnten mehr Menschen im Impfzentrum geimpft werden, wenn
                 mehr Personal zur Verfügung stünde?
Antwort zu Frage 26:
Nein, die begrenzende Größe ist ausschließlich die Verfügbarkeit des Impfstoffes.

Frage 27:        Wann und auf welchem Wege wurden die Pflegekräfte in den ambu­
                 lanten Pflegediensten über die Impfmöglichkeit informiert und zur
                 Terminvereinbarung aufgefordert?
Antwort zu Frage 27:
Die Pflegeverbände haben am 24. Dezember 2020 ein Anschreiben der Sozialbehörde
erhalten und an die Mitarbeitenden der ambulanten Pflege weitergeleitet. In diesem
Schreiben wurde über die Möglichkeiten zum Buchen eines Termins für eine Corona-
Schutzimpfung im Impfzentrum in den Messehallen informiert.

Frage 28:        Gibt es eine Priorisierung von verschiedenen Pflegediensten oder
                 Beschäftigten und falls ja nach welchen Kriterien?
Antwort zu Frage 28:
Nein.

Frage 29:        Wie viele (Doppel-)Termine konnten bisher für Mitarbeitende von
                 ambulanten Pflegediensten vergeben werden und bis zu welchem
                 Prozentsatz sind die möglichen Termine vergeben worden?
Antwort zu Frage 29:
Die tatsächliche Impfberechtigung wird aus Verfahrensgründen erst im Impfzentrum
überprüft und festgestellt werden. Insoweit ist hierzu derzeit keine Aussage möglich.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/2742

Frage 30:         Wie viele Personen (Köpfe und VZÄ) aus welchen Berufsgruppen
                  arbeiten zurzeit im Impfzentrum und in welche TV-L-Entgeltgruppe
                  und Erfahrungsstufe sind diese eingruppiert und in welcher Weise
                  wird die Berufserfahrung angerechnet?
Antwort zu Frage 30:
Insgesamt sind rund 225 VZÄ in drei Schichten im Impfzentrum tätig. Diese haben fol­
gende Qualifikationen: Ärzte, Apotheker, MFA, PTA, Verwaltungsfachkräfte, Logistik­
fachkräfte, IT-Fachkräfte, Sicherheitsfachkräfte und weitere Mitarbeiterinnen und Mitar­
beiter in der Organisation. Die Bezahlung orientiert sich am TV-L.

Frage 31:         Werden im Impfzentrum auch Honorarkräfte eingesetzt beziehungs­
                  weise ist dies geplant?
                  Falls ja: Für welche Aufgabe mit welcher Honorarhöhe und in wel­
                  chem Umfang voraussichtlich?
Antwort zu Frage 31:
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden im Impfzentrum als Honorarkräfte einge­
setzt. Die Stundenhonorare lehnen sich an die Aufwandsentschädigung im ärztlichen
Notdienst an.

Vorbemerkung: Viele über 80-Jährige, die zu Hause wohnen, sind dennoch in ihren
              kognitiven, körperlichen und Sinnesfähigkeiten eingeschränkt,
              sodass eine Terminvereinbarung und Terminwahrnehmung mit eini­
              gen Herausforderungen verbunden sein kann und insbesondere die
              Barrierefreiheit in dieser Bevölkerungsgruppe ein wichtiges Thema
              ist.

Frage 32:         Können über 80-Jährige bei der Terminvereinbarung auch einen kos­
                  tenlosen Transport per Taxi oder Krankentransport vereinbaren oder
                  in welcher anderen Weise wird sichergestellt, dass mobilitätseinge­
                  schränkte Menschen das Impfzentrum auch erreichen und wieder
                  nach Hause kommen?

Frage 33:         Welche Stelle übernimmt die Kosten für einen Transport, wenn er
                  nicht über die Krankenversicherung abgedeckt ist?
Antwort zu Fragen 32 und 33:
Ein Fahrkostenanspruch besteht bei Vorliegen der Voraussetzung nach § 60 SGB V in
Verbindung mit der Krankentransport-Richtlinie (KT-RL) zum nächsterreichbaren Impf­
zentrum für Versicherte, die auch sonst zu ambulanten Behandlungen einen Anspruch
auf Fahrkostenübernahme gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Überdies kann jeder Impfling das Impfzentrum mit einer Begleitperson anfahren und
besuchen. Auf dem Parkplatz West vor dem Impfzentrum stehen 187 Parkplätze für die
Impflinge und deren Begleitpersonen zur Verfügung. Der Begleitperson wird uneinge­
schränkter Zugang zum Impfzentrum ermöglich. Darüber hinausgehende Konzeptionen
werden derzeit geprüft. Eine dieser Optionen kann eine Kooperation mit Taxiunterneh­
men sein.

Frage 34:         Welche Vorkehrungen werden im Impfzentrum getroffen, um über
                  80-Jährige ohne ausreichende Kenntnisse der deutschen (Laut-)-
                  Sprache aufzuklären und ihr Einverständnis einzuholen (zum Beispiel
                  Dolmetschen, mehrsprachiges Personal, mehrsprachige Aufklä­
                  rungsmaterialien oder Aufklärungsvideos oder anderes)?
Antwort zu Frage 34:
Im Impfzentrum steht entsprechendes Hilfspersonal zur Verfügung. Aufklärungsmate­
rial ist in verschiedenen Sprachen verfügbar.

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