Schriftliche Kleine Anfrage - Polit-X

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                    Drucksache   22/1498
22. Wahlperiode                                                                             29.09.20

                         Schriftliche Kleine Anfrage
                  der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 21.09.20

                             und   Antwort des Senats

      Betr.:     Die SAGA verkauft und verkauft (IV)

      Einleitung für die Fragen:
                 Die Beantwortung meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage zu den SAGA-Woh­
                 nungsverkäufen durch den Senat am 18. September 2020 (Drs. 22/1364) lässt
                 erneut einige Fragen offen beziehungsweise bestimmte Aspekte in einem
                 unklaren Licht erscheinen. So bleibt nach wie vor im Dunkeln, warum eine
                 (endgültige?) Aussetzung des Verkaufsprogramms in den sogenannten Sze­
                 nevierteln und in Sozialen Erhaltungsverordnungsgebieten praktikabel ist, in
                 allen anderen Quartieren aber nicht. Und dies trotz des Umstandes, dass es
                 sich bei den aus dem Portfolio genommenen Wohneinheiten um solche in
                 „anprivatisierten“ Gebäuden handelt. Dagegen soll ein „Abverkauf der bereits
                 anprivatisierten Anlagen in anderen Wohnanlagen als Gebieten mit Sozialen
                 Erhaltungssatzungen und Szenevierteln (…) fortgesetzt werden, da ein Ver­
                 kaufsstopp langfristig zu einer Doppelverwaltung und erheblichem Mehrauf­
                 wand führt“, und eine „Benachteiligung gegenüber den übrigen Hausbewoh­
                 nerinnen und -bewohnern (…), die bereits gekauft haben“, drohe
                 (Drs. 22/1364, Seite 2).
                 Ich frage den Senat:
      Einleitung für die Antworten:
      In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung und in Szenevierteln hat die SAGA
      Unternehmensgruppe das Verkaufsprogramm „Endlich meins!“ grundsätzlich ausge­
      setzt. Frei werdende Wohnungen in diesen Vierteln gehen deshalb wieder in den übli­
      chen Vermietungsprozess. Mit diesem Vorgehen entsteht in den Gebieten mit Sozialer
      Erhaltungsverordnung und in den Szenevierteln langfristig die in Drs. 22/1364 geschil­
      derte Doppelverwaltung mit dem beschriebenen Mehraufwand. Diesen Mehraufwand
      hält die SAGA jedoch für vertretbar, weil es sich in den Gebieten mit Sozialer Erhal­
      tungsverordnung und in den Szenevierteln um vergleichsweise wenige betroffene Woh­
      nungen handelt. Auch möchte die SAGA in diesen von einer besonders hohen Nach­
      frage betroffenen Gebieten einen Beitrag zur Entlastung leisten.
      Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage
      von Auskünften der SAGA wie folgt

      Frage 1:           Warum ist der Senat der Auffassung, eine „Doppelverwaltung“ von
                         SAGA-eigenen Wohneinheiten sei in Gebieten mit Sozialer Erhal­
                         tungsverordnung und in Szenevierteln möglich und machbar, in
                         anderen Quartieren aber nicht?
      Antwort zu Frage 1:
      Siehe Vorbemerkung.
Drucksache 22/1498      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Frage 2:         Wie unterscheidet sich der Verwaltungsaufwand in den vorgenannten
                 Gebieten?
Antwort zu Frage 2:
Der Verwaltungsaufwand unterscheidet sich in den vorgenannten Gebieten nicht.

Vorbemerkung: Von 2002 bis 2008 lief das Verkaufsprogramm „Endlich meins!“ für
              Mietwohnungen, bis 2010 für Reihenhäuser. Seitdem sei die Anpri­
              vatisierung von neuen Wohnanlagen eingestellt, seit 2008 respektive
              2010 „sind keine Mietwohnungen beziehungsweise Reihenhäuser
              mehr aus diesem Bestand der SAGA in das Portfolio aufgenommen
              worden“ (Drs. 22/1364, Frage 2). Jetzt werden jedoch Wohnungen
              und Gewerbeeinheiten aus einem anderen Bestand heraus verkauft:
                 „Allerdings gibt es Objekte, die nicht den klassischen Vermietungsob­
                 jekten der SAGA zuzuordnen sind und die sich durch eine sehr hohe
                 Individualität im Vergleich zu üblichen Vermietungsobjekten aus­
                 zeichnen. Hierbei handelt es sich oftmals um Gewerbeobjekte oder
                 auch um Einfamilienhäuser mit Bestandsschutz in Randlagen mit
                 schlechter Verkehrsanbindung und mit ungewöhnlichen Grundrissen
                 außerhalb der SAGA-Quartiere, die sich weniger für die typische Ver­
                 mietung eignen. Diese wurden im Jahr 2015 aus dem Ankaufspaket
                 der Freien und Hansestadt Hamburg von Grundstücken mit insge­
                 samt 888 Wohnungen (Tranche V) an die SAGA zur Bewirtschaftung
                 übertragen. Einzig aus diesem Ankaufspaket wurden in Abstimmung
                 mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
                 (LIG) bislang per 31. August 2020 23 Objekte verkauft, da sie nicht in
                 das Bewirtschaftungsportfolio der SAGA passen.“ (Drs. 22/1364,
                 Frage 2).
                 Was der Senat hier verschweigt, ist der Ausschluss eines Weiterver­
                 kaufs der 888 Wohnungen: In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft
                 vom 11. November 2014 heißt es nämlich, die Übertragung anderer
                 städtischer Wohnimmobilien an die SAGA diene dazu, „sicherzustel­
                 len, dass die Wohnimmobilien des Allgemeinen Grundvermögens
                 auch in Zukunft nicht an private Eigentümer verkauft werden. (…) Mit
                 der Übertragung der insgesamt rund 900 Wohneinheiten wird
                 gewährleistet, dass die Wohnimmobilien zukünftig im Eigentum eines
                 Wohnungsunternehmens stehen, das seit über 90 Jahren für die
                 Stadt Hamburg die Schaffung und Verwaltung von Wohnraum in
                 sozialer Verantwortung übernimmt.“ (Drs. 20/13587, Seite 1).

Frage 3:         Wer hat wann entschieden, dass entgegen dem Beschluss der Bür­
                 gerschaft zu Drs. 20/13587 Objekte aus der Tranche V verkauft wer­
                 den?

Frage 4:         Wann wurde die Bürgerschaft über diese Änderung informiert bezie­
                 hungsweise um Zustimmung gebeten?
Antwort zu Fragen 3 und 4:
Die Objekte der sogenannten Tranche V wurden im Jahr 2015 an die SAGA übertragen.
Der Grund dafür, dass die Objekte an die SAGA übertragen wurden, waren neben dem
sozialen Charakter und Auftrag der SAGA explizit auch die „guten wirtschaftliche(n)
Ergebnisse (der SAGA) sowie (ihre) hohen Investitionsleistungen im Neubau und im
Bestand“. Damit betrachtet die Drs. 20/13587 den sozialen Auftrag der SAGA und die
Wirtschaftlichkeit und Stabilität ihres unternehmerischen Handelns. Beide Aspekte sind
miteinander verknüpft, notwendige Bedingungen dafür, dass die SAGA ihrem sozialen
Auftrag (auch bei der Verwaltung der Objekte der „Tranche V“) dauerhaft und auch unter
steigenden ökonomischen Anforderungen gerecht werden kann.
Indem die Drs. 20/13587 die Objekte der „Tranche V“ ausdrücklich in „Eigentum und
Verantwortung“ der SAGA überträgt, gesteht sie der SAGA zu, verschiedene Güter und
Ziele im Sinne einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Unternehmensführung als

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/1498

Voraussetzung einer sozialen Unternehmenspolitik miteinander abzuwägen. Insofern
die Bürgerschaft in ihrem Beschluss darüber hinaus einen Weiterverkauf der Objekte
der „Tranche V“ nicht ausschließt, ermöglicht sie der SAGA im Rahmen einer derartig
verantwortlichen Güterabwägung prinzipiell auch einen Weiterverkauf von Objekten, die
nicht in ihr Bewirtschaftungsportfolio passen und die darum einen negativen Einfluss
auf die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des unternehmerischen Handelns der
SAGA haben können. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die SAGA
ihrem gesamtstädtischen Auftrag nachkommen kann.
Da im Lichte dieser Erwägungen der Verkauf einiger weniger Objekte der „Tranche V“
(die ganz überwiegende Mehrheit ist im Portfolio der SAGA verblieben) weder dem Sinn
und Zweck der Drs. 20/13587 noch der Entscheidung der Bürgerschaft zuwiderläuft, ist
diese nicht gesondert informiert worden. Der Verkauf dieser Objekte wurde im Septem­
ber 2015 im Aufsichtsrat der SAGA beschlossen.

Frage 5:           Um wie viele Gewerbeeinheiten, Einfamilienhäuser und gegebenen­
                   falls andere Objekte handelt es sich bei den genannten 23 Verkaufs­
                   fällen?
Antwort zu Frage 5:
Tatsächlich handelt es sich nur um 20 aus dem Ankaufspaket der Freien und Hanse­
stadt Hamburg im Jahr 2015 (Tranche V) übernommene Objekte, die durch die SAGA
weiterverkauft wurden. Versehentlich wurde in der Antwort zu der Drs. 22/1364 die Zahl
von 23 Verkaufsfällen genannt, weil drei Objekte im Rahmen des Weiterverkaufs durch
die SAGA jeweils in zwei Objekte aufgeteilt wurden.
Die 20 Verkaufsfälle teilen sich wie folgt auf:

Tabelle 1
Bauplatz                                     3
Eigentumswohnung                             3
Gewerbeeinheit                               3
Reihenhaus/Einfamilienhaus/                  11
Doppelhaushälfte
                                             20

Frage 6:           Wie hoch waren die Verkaufserlöse für die 23 Objekte?
Antwort zu Frage 6:
Die Verkaufserlöse der 20 Verkaufsfälle betrugen insgesamt rund 7,5 Millionen Euro.

Frage 7:           Wie viele dieser 23 verkauften Objekte gingen an Mieter/-innen, wie
                   viele an sogenannte Selbstnutzer/-innen?
Antwort zu Frage 7:
Von den 20 Verkaufsfällen wurden drei Objekte an Mieterinnen oder Mieter und 17 an
Selbstnutzerinnen oder Selbstnutzer verkauft.

Frage 8:           Welche Verpflichtungen (zum Beispiel kein Weiterverkauf, Dauer der
                   Selbstnutzung oder Ähnliches) mussten die Käufer/-innen eingehen?
                   Bitte die Verpflichtungen und gegebenenfalls die Dauer genau
                   beschreiben.
Antwort zu Frage 8:
Grundsätzlich wurden bis 2017 eine fünfjährige und ab 2017 eine achtjährige Selbst­
nutzungsverpflichtung und seit 2018 ein Wiederkaufsrecht im Falle des Weiterverkaufs
vereinbart (vergleiche Antwort zu Fragen 3 und 4 der Drs. 22/1465). Hinzu kommen je
nach Einzelfall besondere individuelle Verpflichtungen wie zum Beispiel Bauverpflich­
tungen, Vorgaben für eine bestimmte Bebauung, Nachleistungsverpflichtungen auf den
Kaufpreis für den Fall geänderten Baurechts et cetera. Eine zentrale, IT-gestützte
Dokumentation der kaufvertraglichen Regelungsinhalte erfolgt nicht. Demnach wäre
eine händische Auswertung aller Verkaufsvorgänge notwendig. Ferner müssten für eine

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Auswertung Akten aus einem externen Archiv beschafft werden. Eine Auswertung die­
ser Einzelfälle ist daher im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfü­
gung stehenden Zeit nicht möglich.

Frage 9:         Wie viele der insgesamt 888 übertragenen Wohneinheiten sind noch
                 zum Verkauf vorgesehen, für wie viele werden derzeit konkrete Ver­
                 kaufsverhandlungen geführt?
Antwort zu Frage 9:
Von den insgesamt 888 übertragenen Objekten aus dem Tranche-V-Paket stehen noch
868 im Eigentum der SAGA. Davon laufen für 18 Wohneinheiten konkrete Verkaufsver­
handlungen beziehungsweise wurden Mieterinnen oder Mietern Ankaufsangebote
unterbreitet. Im Übrigen siehe Antwort zu 3 und 4.

Vorbemerkung: Der Senat hat angegeben, dass seit Längerem für das SAGA-Ver­
              kaufsprogramm „ein 30-jähriges Rückkaufrecht für den Fall der Wei­
              terveräußerung“ besteht (Drs. 22/1364, Seite 2).

Frage 10:        Wie viele SAGA-Rückkäufe seit dem Programmstart 2002 bezie­
                 hungsweise seit den veränderten Verkaufsregelungen ab 2008/2010
                 hat es überhaupt gegeben, in welchen Jahren und mit welchem finan­
                 ziellen Volumen?
Antwort zu Frage 10:
Seit dem Jahr 2002 hat die SAGA in den Jahren 2009, 2011, 2015 und 2018 jeweils
einen Rückkauf durchgeführt. Bei allen Verkäufen entsprach der Wiederkaufspreis dem
im ursprünglichen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis.

Vorbemerkung: Der „Verkauf von Wohnungen in Gebieten mit einer Sozialen Erhal­
              tungsverordnung und in sogenannten Szenevierteln (wurde) grund­
              sätzlich eingestellt“ (Drs. 22/1134, Seite 1), „die grundsätzliche Ein­
              stellung erfolgte im Februar 2020“ (Drs. 22/1364). Zu den Szene­
              stadtteilen zählt die SAGA „St. Georg, Bahrenfeld, Ottensen, Othmar­
              schen und die Wohnanlage „Jarrestadt“ in Winterhude“ (Drs. 22/1364
              vom 18.9.2020, Frage 3).

Frage 11:        Warum fehlen in der Senatsantwort Drs. 22/1364 auf die Frage 4
                 nach den herausgenommenen Wohnungen aus dem Portfolio die
                 Stadtteile St. Georg und Othmarschen? Ist mit Winterhude aus­
                 schließlich die Jarrestadt gemeint?
Antwort zu Frage 11:
In den Stadtteilen Othmarschen und St. Georg befinden sich einzelne Restanten, die
weiter verkauft werden. Weitere Wohnungen in diesen Stadtteilen befinden sich nicht
im Verkaufsportfolio der SAGA. Die in der Drs. 22/1364 zu dem Stadtteil Winterhude
genannten Wohneinheiten befinden sich ausschließlich in der Jarrestadt.

Frage 12:        Bedeutet die Senatsantwort Drs. 22/1364 auf die Frage 5 nach dem
                 Anteil der noch nicht verkauften Wohneinheiten in anprivatisierten
                 Häusern, dass es nur in St. Georg, Ottensen und Othmarschen
                 Wohngebäude mit teilweise bereits verkauften Wohnungen gab, in
                 allen anderen Stadtteilen und Quartieren dagegen nicht? Wenn das
                 zutrifft, bleibt es dabei, dass die für die drei Stadtteile genannten „rest­
                 lichen“ Wohnungen nicht mehr im Portfolio der SAGA enthalten sind?
Antwort zu Frage 12:
Die Frage 5 in der Drs. 22/1364 bezog sich nur auf den Weiterverkauf von Wohneinhei­
ten in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung und Szenevierteln in den Anlagen,
„die bereits ganz überwiegend privatisiert sind und in denen der SAGA nur noch ein­
zelne Wohnungen gehören“. Es wurden also auch nur diese Objekte in Gebieten der
Sozialen Erhaltungsverordnung und Szenevierteln genannt.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode      Drucksache 22/1498

Frage 13:         Warum ist es ein datenschutzrechtliches Problem, wenn die SAGA
                  Angaben darüber macht, dass eine bestimmte Anzahl Wohnungen in
                  einem Stadtteil nicht mehr zu ihrem Bestand gehört?
Antwort zu Frage 13:
Eine Ausdifferenzierung nach Stadtteilen ist erfolgt. Eine weitere Ausdifferenzierung der
Angaben zum Beispiel nach Straße oder Belegenheit berührt Datenschutzinteressen
der in den Objekten wohnenden Eigentümerinnen und Eigentümer (Mieterinnen und
Mieter), da hierdurch Einblicke in die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse in den betref-
fenden Anlagen ermöglicht würden.

Vorbemerkung: „Unsere Aufgabe ist der Erhalt günstigen Wohnraums in Hamburg
              (…)“, so lesen sich die anerkennenswerten Worte auf der Homepage
              der SAGA (https://www.saga.hamburg/unternehmensgruppe/karri­
              ere/arbeiten-bei-uns). Dieses Ziel dürfte gerade in Zeiten der Woh­
              nungsnot im Segment erschwinglicher Wohnungen von ganz beson­
              derer Bedeutung sein.

Frage 14:         Wie vereinbart sich dieser Grundsatz („der Erhalt günstigen Wohn­
                  raums“) mit der Aussage des Senats auf die Frage nach der über das
                  Verkaufsprogramm angeworbenen Selbstnutzer-/-innen-Klientel,
                  dass Ankäufe „grundsätzlich jedem Haushalt offen (stehen)“, mithin
                  auch deutlich besser situierten?
Antwort zu Frage 14:
Durch das Verkaufsprogramm „Endlich meins!“ und die damit einhergehenden kaufver­
traglichen Auflagen zur Selbstnutzung werden spekulative Ankäufe ausgeschlossen.
Wohnungseigentum kann ausschließlich zur Selbstnutzung erworben werden. Der Ver­
kauf steht jedem Haushalt offen, der die Möglichkeit hat, Eigentum zu erwerben. Im
Übrigen ist der Verkauf der wenigen im Verkaufspool enthaltenen Wohnungen nicht das
Kerngeschäft der SAGA: Die SAGA ist mit 135.931 Wohnungen das größte Wohnungs­
unternehmen Hamburgs. Die durchschnittliche Miethöhe bei der SAGA lag im Jahr 2019
pro Quadratmeter Wohnfläche bei 6,71 Euro, in öffentlich geförderten Wohnungen
sogar nur bei 5,96 Euro. Im frei finanzierten Bestand der SAGA lag die Miete bei
6,94 Euro/m² Wohnfläche. Damit liegen die durchschnittlichen SAGA-Mieten sogar im
frei finanzierten Bereich knapp 20 Prozent unterhalb des Mittelwerts des Mietenspiegels
von 8,66 Euro/m² (Stand 2019) – und dies bereits seit vielen Jahren in Folge.

Frage 15:         Verliert der soziale Anspruch der SAGA dann seine Bedeutung, wenn
                  ehemals geförderte Sozialwohnungen ins Portfolio gestellt, zu mehr
                  als 50 Prozent nicht an Mieter/-innen (so in 2019 per 31.5. des Jah­
                  res) und zu fast 72 Prozent im Höchstgebotsverfahren (2019/2020)
                  verkauft werden?
                  Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu Frage 15:
Die SAGA bietet alle Wohnungen im Verkaufsportfolio den Mieterinnen und Mietern
zum Ankauf an. Es gibt jedoch keine Verpflichtung der Mieterinnen oder Mieter, von
dem Kaufangebot Gebrauch zu machen. Die Erklärung, weshalb es mittlerweile mehr
Verkäufe an Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer als an Mieterinnen und Mieter gibt,
liegt in der Laufzeit des Verkaufsprogrammes von 18 Jahren. In den meisten Anlagen,
die schon lange im Verkaufsprogramm sind, haben die interessierten Mieterinnen oder
Mieter bereits ihre Wohnungen angekauft. Der Großteil der Mieterankäufe liegt somit in
der Vergangenheit. Nach dem Auszug der Mieterinnen oder Mieter, die ihre Wohnun­
gen nicht ankaufen wollen, erfolgt sodann der Verkauf an Selbstnutzerinnen oder
Selbstnutzer. Im Übrigen sind der Anteil der verkauften Einheiten am gesamten Woh­
nungsbestand der SAGA sowie das Verhältnis zu den jährlich neu gebauten, zumeist
öffentlich geförderten Wohneinheiten nur marginal. Im Übrigen siehe Antwort zu 14.

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Drucksache 22/1498       Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Frage 16:         Inwiefern sind die vom Senat so hochgelobten transparenten, nach­
                  vollziehbaren notariellen Gebotsverfahren auch von sozialen
                  Gesichtspunkten geprägt? Bitte um genaue Angaben, welchen Stel­
                  lenwert soziale Aspekte in einem Höchstgebotsverfahren haben und
                  wie diese bei der Vergabe im Einzelfall Berücksichtigung finden.
Antwort zu Frage 16:
Das notarielle Gebotsverfahren hat sich über viele Jahre am Markt etabliert und ist unter
Berücksichtigung einer Gleichbehandlung aller Kaufinteressentinnen und Kaufinteres­
senten in Einzelfällen weiterhin ein geeignetes und angemessenes Prozedere. Durch
das Gebotsverfahren wird gewährleistet, dass die Käuferinnen- und Käuferauswahl
allein anhand objektiver Kriterien erfolgt. Das notarielle Gebotsverfahren gewährleistet
darüber hinaus auch die Einhaltung der Compliance-Richtlinien der SAGA.

Vorbemerkung: Der Senat behauptet, dass „sämtliche seitens des Konzerns gene­
              rierten Überschüsse für die hohen Neubau- und Modernisierungsleis­
              tung in den SAGA-Wohnquartieren eingesetzt werden“ (Drs. 22/1364,
              Seite 5). Es mag sein, dass die Überschüsse der SAGA nicht (mehr)
              zur Finanzierung der Elbphilharmonie und ihrer Folgekosten heran­
              gezogen werden, aber dass dieses Wohnungsunternehmen nicht
              auch Geld an die Freie und Hansestadt Hamburg abführt, wäre eine
              so junge Entwicklung, dass diese erst wenige Tage alt sein kann.

Frage 17:         Wie erklärt sich der Senat die Ungereimtheit, die SAGA würde alles
                  an Überschüssen in Neubau und Modernisierung stecken, nach eige­
                  nen Angaben aber noch am 30. Juni 2020 25 Millionen Euro an die
                  Stadt abgeführt habe (Drs. 22/1054 vom 21.8.2020)?
Antwort zu Frage 17:
Aufgrund von Verzögerungen bei Baugenehmigungen oder Kapazitätsengpässen von
Baudienstleistern konnten eingeplante Mittel im Jahr 2019 nicht vollumfänglich einge­
setzt werden. Auf diese Weise konnte an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Über die konkrete Verwendung der Ausschüttung wird noch entschieden.

Frage 18:         Ist die Zahlung der veranschlagten 500 Millionen Euro für den Kauf
                  der GWG durch die SAGA an die Freie und Hansestadt Hamburg
                  definitiv abgeschlossen?
                  Wenn ja, wann und welche Summe ist letztlich genau geflossen?
                  Wenn nein, welche Summe steht gegebenenfalls noch offen und wie
                  soll damit umgegangen werden?
Antwort zu Frage 18:
Bisher ist der Ankauf von 94,9 Prozent der GWG-Anteile durch die SAGA umgesetzt.
Im Übrigen sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen.

Vorbemerkung: Der Senat begründet die „hohe und langfristige Schutzwirkung“ sei­
              ner Maßnahmen (Drs. 22/1364) mit der achtjährigen Mindestnut­
              zungsdauer durch den/die Käufer/Käuferin und der Weiterverkaufs­
              möglichkeit nach frühestens 30 Jahren. Zugleich räumt der Senat
              aber ein, dass neben einer Grundbucheintragung über die Selbstnut­
              zungsverpflichtung keinerlei Kontrollen erfolgen. So gäbe es keine
              IT-gestützte Dokumentation der Prüffälle, im Übrigen seien alle
              Unterlagen vor 2010 bereits vernichtet.

Frage 19:         Hat es seit 2002 beziehungsweise nach 2008/2010 jemals irgendeine
                  Überprüfung des Weitervermietungs- und eventuell sogar des Ver­
                  kaufsgebarens von SAGA-Wohnungskäufern/-innen gegeben?
                  Wenn ja, wann und in welcher Dimension?

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/1498

Frage 20:         Wie soll die Kontrolle langfristig wahrgenommen werden, wenn offen­
                  bar weder Personal dafür abgestellt wird noch die datenschutzrecht­
                  lichen Aufbewahrungsfristen von offenbar zehn Jahren nicht abgeän­
                  dert werden?

Frage 21:         Gibt es aktuelle Überlegungen, die Überprüfungen respektive Prüf­
                  fälle wenigstens in Zukunft zu dokumentieren?
                  Wenn ja, welche?
                  Wenn nein, warum (immer noch) nicht?
Antwort zu Fragen 19, 20 und 21:
Die Absicherung der von den Käufern des „Endlich meins!“-Programms eingegangenen
Pflicht zur Selbstnutzung ebenso wie des Wiederkaufsrechts im Falle der Weiterveräu­
ßerung erfolgt dinglich ebenso wie schuldrechtlich. Die Sicherung erfolgt hier über
Rückauflassungsvormerkungen, die jeweils im Grundbuch eingetragen werden. Eine
Umgehung dieser grundbuchlichen Sicherung ist ausgeschlossen. Zusätzlich besteht
eine weitere Absicherung über Zustimmungserfordernisse des Verwalters von Woh­
nungseigentümergemeinschaften bei Weiterverkäufen, wodurch bei Anlagen, in denen
SAGA als Verwalter bestellt ist, eine zusätzliche Kontrollinstanz hergestellt wird.
Daneben ergibt sich über die Betreuung als Verwalter von Wohnungseigentümerge­
meinschaften ebenso wie über die Teilnahme an Versammlungen von Wohnungseigen­
tümergemeinschaften eine große Nähe zum Objekt, bei der etwaig berichtetem Fehl­
verhalten im Hinblick auf die Selbstnutzungsverpflichtung unter Beachtung des rechtli­
chen Rahmens nachgegangen wird. Gehen Hinweise bei der SAGA ein und ergeben
sich hieraus begründete Verdachtsmomente im Einzelfall, erfolgt eine Überprüfung
unter strenger Achtung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Hierbei sind jeweils die ver­
traglichen ebenso wie dinglichen Sicherungsrechte heranzuziehen.
Zukünftig sollen die Prüffälle zentral und IT-gestützt dokumentiert werden.
Im Übrigen siehe Drs. 22/1364 und Drs. 22/1465.

Vorbemerkung: Auf die Frage nach den SAGA-Mitarbeitern/-innen, die eine Wohnung
              ihres Unternehmens gekauft haben, gibt der Senat die Zahl mit 61 im
              Zeitraum 2003 bis 2017 an, wobei es sich auch um Mitarbeiter/-innen
              und deren Angehörige handeln würde (Drs. 22/1364, Frage 20).

Frage 22:         In wie vielen unter den 61 Fällen handelte es sich um Mitarbeiter/
                  -innen, in wie vielen um Angehörige bis zu welchem Grad?
Antwort zu Frage 22:
Eine Ausdifferenzierung zwischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern und Angehörigen
ist EDV-technisch nicht erfasst. Demnach wäre eine händische Auswertung aller Ver­
kaufsvorgänge sowie der zugehörigen Papierakten notwendig. Ferner müssten für eine
Auswertung Akten aus einem externen Archiv beschafft werden. Eine Auswertung die­
ser Einzelfälle ist daher im Rahmen der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfü­
gung stehenden Zeit nicht möglich.

Frage 23:         In wie vielen dieser 61 Fälle waren die betreffenden Käufer/-innen
                  vorher Mieter/-innen der jeweiligen Wohnung?
Antwort zu Frage 23:
Vor dem Erwerb waren 47 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Mieterinnen oder Mieter
der jeweiligen Wohneinheit.

Frage 24:         Wie viele dieser 61 Objekte lagen/liegen in Gebieten, die seit Februar
                  2020 als Szeneviertel beziehungsweise RISE- oder Erhaltungsver­
                  ordnungsgebieten von weiteren Verkäufen ausgenommen sind?
Antwort zu Frage 24:
Von den 61 bis 2017 verkauften Objekten liegen 13 in den seit Februar 2020 vom Ver­
kauf ausgenommenen Gebieten.

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Drucksache 22/1498      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Frage 25:        Wie viele dieser 61 Objekte sind im notariellen Höchstgebotsverfah­
                 ren verkauft worden?
Antwort zu Frage 25:
Im notariellen Höchstgebotsverfahren sind vier Objekte verkauft worden.

Frage 26:        Wie viele dieser 61 Objekte wurden in der Steenkampsiedlung ver­
                 kauft?
Antwort zu Frage 26:
In der Steenkampsiedlung wurden acht Objekte verkauft.

Frage 27:        Wie hoch ist die Anzahl der an SAGA-Mitarbeiter/-innen und ihre
                 Angehörigen verkauften SAGA-Wohnungen in den Jahren 2018 und
                 2019 und im ersten Halbjahr 2020 gewesen?
Antwort zu Frage 27:
In den Jahren 2018 und 2019 und im ersten Halbjahr 2020 haben keine SAGA-Mitar­
beiterinnen beziehungsweise SAGA-Mitarbeiter oder ihre Angehörigen Objekte von der
SAGA gekauft.

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