Schriftliche Kleine Anfrage - Polit-X
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1498 22. Wahlperiode 29.09.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 21.09.20 und Antwort des Senats Betr.: Die SAGA verkauft und verkauft (IV) Einleitung für die Fragen: Die Beantwortung meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage zu den SAGA-Woh nungsverkäufen durch den Senat am 18. September 2020 (Drs. 22/1364) lässt erneut einige Fragen offen beziehungsweise bestimmte Aspekte in einem unklaren Licht erscheinen. So bleibt nach wie vor im Dunkeln, warum eine (endgültige?) Aussetzung des Verkaufsprogramms in den sogenannten Sze nevierteln und in Sozialen Erhaltungsverordnungsgebieten praktikabel ist, in allen anderen Quartieren aber nicht. Und dies trotz des Umstandes, dass es sich bei den aus dem Portfolio genommenen Wohneinheiten um solche in „anprivatisierten“ Gebäuden handelt. Dagegen soll ein „Abverkauf der bereits anprivatisierten Anlagen in anderen Wohnanlagen als Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen und Szenevierteln (…) fortgesetzt werden, da ein Ver kaufsstopp langfristig zu einer Doppelverwaltung und erheblichem Mehrauf wand führt“, und eine „Benachteiligung gegenüber den übrigen Hausbewoh nerinnen und -bewohnern (…), die bereits gekauft haben“, drohe (Drs. 22/1364, Seite 2). Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung und in Szenevierteln hat die SAGA Unternehmensgruppe das Verkaufsprogramm „Endlich meins!“ grundsätzlich ausge setzt. Frei werdende Wohnungen in diesen Vierteln gehen deshalb wieder in den übli chen Vermietungsprozess. Mit diesem Vorgehen entsteht in den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung und in den Szenevierteln langfristig die in Drs. 22/1364 geschil derte Doppelverwaltung mit dem beschriebenen Mehraufwand. Diesen Mehraufwand hält die SAGA jedoch für vertretbar, weil es sich in den Gebieten mit Sozialer Erhal tungsverordnung und in den Szenevierteln um vergleichsweise wenige betroffene Woh nungen handelt. Auch möchte die SAGA in diesen von einer besonders hohen Nach frage betroffenen Gebieten einen Beitrag zur Entlastung leisten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SAGA wie folgt Frage 1: Warum ist der Senat der Auffassung, eine „Doppelverwaltung“ von SAGA-eigenen Wohneinheiten sei in Gebieten mit Sozialer Erhal tungsverordnung und in Szenevierteln möglich und machbar, in anderen Quartieren aber nicht? Antwort zu Frage 1: Siehe Vorbemerkung.
Drucksache 22/1498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 2: Wie unterscheidet sich der Verwaltungsaufwand in den vorgenannten Gebieten? Antwort zu Frage 2: Der Verwaltungsaufwand unterscheidet sich in den vorgenannten Gebieten nicht. Vorbemerkung: Von 2002 bis 2008 lief das Verkaufsprogramm „Endlich meins!“ für Mietwohnungen, bis 2010 für Reihenhäuser. Seitdem sei die Anpri vatisierung von neuen Wohnanlagen eingestellt, seit 2008 respektive 2010 „sind keine Mietwohnungen beziehungsweise Reihenhäuser mehr aus diesem Bestand der SAGA in das Portfolio aufgenommen worden“ (Drs. 22/1364, Frage 2). Jetzt werden jedoch Wohnungen und Gewerbeeinheiten aus einem anderen Bestand heraus verkauft: „Allerdings gibt es Objekte, die nicht den klassischen Vermietungsob jekten der SAGA zuzuordnen sind und die sich durch eine sehr hohe Individualität im Vergleich zu üblichen Vermietungsobjekten aus zeichnen. Hierbei handelt es sich oftmals um Gewerbeobjekte oder auch um Einfamilienhäuser mit Bestandsschutz in Randlagen mit schlechter Verkehrsanbindung und mit ungewöhnlichen Grundrissen außerhalb der SAGA-Quartiere, die sich weniger für die typische Ver mietung eignen. Diese wurden im Jahr 2015 aus dem Ankaufspaket der Freien und Hansestadt Hamburg von Grundstücken mit insge samt 888 Wohnungen (Tranche V) an die SAGA zur Bewirtschaftung übertragen. Einzig aus diesem Ankaufspaket wurden in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) bislang per 31. August 2020 23 Objekte verkauft, da sie nicht in das Bewirtschaftungsportfolio der SAGA passen.“ (Drs. 22/1364, Frage 2). Was der Senat hier verschweigt, ist der Ausschluss eines Weiterver kaufs der 888 Wohnungen: In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft vom 11. November 2014 heißt es nämlich, die Übertragung anderer städtischer Wohnimmobilien an die SAGA diene dazu, „sicherzustel len, dass die Wohnimmobilien des Allgemeinen Grundvermögens auch in Zukunft nicht an private Eigentümer verkauft werden. (…) Mit der Übertragung der insgesamt rund 900 Wohneinheiten wird gewährleistet, dass die Wohnimmobilien zukünftig im Eigentum eines Wohnungsunternehmens stehen, das seit über 90 Jahren für die Stadt Hamburg die Schaffung und Verwaltung von Wohnraum in sozialer Verantwortung übernimmt.“ (Drs. 20/13587, Seite 1). Frage 3: Wer hat wann entschieden, dass entgegen dem Beschluss der Bür gerschaft zu Drs. 20/13587 Objekte aus der Tranche V verkauft wer den? Frage 4: Wann wurde die Bürgerschaft über diese Änderung informiert bezie hungsweise um Zustimmung gebeten? Antwort zu Fragen 3 und 4: Die Objekte der sogenannten Tranche V wurden im Jahr 2015 an die SAGA übertragen. Der Grund dafür, dass die Objekte an die SAGA übertragen wurden, waren neben dem sozialen Charakter und Auftrag der SAGA explizit auch die „guten wirtschaftliche(n) Ergebnisse (der SAGA) sowie (ihre) hohen Investitionsleistungen im Neubau und im Bestand“. Damit betrachtet die Drs. 20/13587 den sozialen Auftrag der SAGA und die Wirtschaftlichkeit und Stabilität ihres unternehmerischen Handelns. Beide Aspekte sind miteinander verknüpft, notwendige Bedingungen dafür, dass die SAGA ihrem sozialen Auftrag (auch bei der Verwaltung der Objekte der „Tranche V“) dauerhaft und auch unter steigenden ökonomischen Anforderungen gerecht werden kann. Indem die Drs. 20/13587 die Objekte der „Tranche V“ ausdrücklich in „Eigentum und Verantwortung“ der SAGA überträgt, gesteht sie der SAGA zu, verschiedene Güter und Ziele im Sinne einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Unternehmensführung als 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1498 Voraussetzung einer sozialen Unternehmenspolitik miteinander abzuwägen. Insofern die Bürgerschaft in ihrem Beschluss darüber hinaus einen Weiterverkauf der Objekte der „Tranche V“ nicht ausschließt, ermöglicht sie der SAGA im Rahmen einer derartig verantwortlichen Güterabwägung prinzipiell auch einen Weiterverkauf von Objekten, die nicht in ihr Bewirtschaftungsportfolio passen und die darum einen negativen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des unternehmerischen Handelns der SAGA haben können. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die SAGA ihrem gesamtstädtischen Auftrag nachkommen kann. Da im Lichte dieser Erwägungen der Verkauf einiger weniger Objekte der „Tranche V“ (die ganz überwiegende Mehrheit ist im Portfolio der SAGA verblieben) weder dem Sinn und Zweck der Drs. 20/13587 noch der Entscheidung der Bürgerschaft zuwiderläuft, ist diese nicht gesondert informiert worden. Der Verkauf dieser Objekte wurde im Septem ber 2015 im Aufsichtsrat der SAGA beschlossen. Frage 5: Um wie viele Gewerbeeinheiten, Einfamilienhäuser und gegebenen falls andere Objekte handelt es sich bei den genannten 23 Verkaufs fällen? Antwort zu Frage 5: Tatsächlich handelt es sich nur um 20 aus dem Ankaufspaket der Freien und Hanse stadt Hamburg im Jahr 2015 (Tranche V) übernommene Objekte, die durch die SAGA weiterverkauft wurden. Versehentlich wurde in der Antwort zu der Drs. 22/1364 die Zahl von 23 Verkaufsfällen genannt, weil drei Objekte im Rahmen des Weiterverkaufs durch die SAGA jeweils in zwei Objekte aufgeteilt wurden. Die 20 Verkaufsfälle teilen sich wie folgt auf: Tabelle 1 Bauplatz 3 Eigentumswohnung 3 Gewerbeeinheit 3 Reihenhaus/Einfamilienhaus/ 11 Doppelhaushälfte 20 Frage 6: Wie hoch waren die Verkaufserlöse für die 23 Objekte? Antwort zu Frage 6: Die Verkaufserlöse der 20 Verkaufsfälle betrugen insgesamt rund 7,5 Millionen Euro. Frage 7: Wie viele dieser 23 verkauften Objekte gingen an Mieter/-innen, wie viele an sogenannte Selbstnutzer/-innen? Antwort zu Frage 7: Von den 20 Verkaufsfällen wurden drei Objekte an Mieterinnen oder Mieter und 17 an Selbstnutzerinnen oder Selbstnutzer verkauft. Frage 8: Welche Verpflichtungen (zum Beispiel kein Weiterverkauf, Dauer der Selbstnutzung oder Ähnliches) mussten die Käufer/-innen eingehen? Bitte die Verpflichtungen und gegebenenfalls die Dauer genau beschreiben. Antwort zu Frage 8: Grundsätzlich wurden bis 2017 eine fünfjährige und ab 2017 eine achtjährige Selbst nutzungsverpflichtung und seit 2018 ein Wiederkaufsrecht im Falle des Weiterverkaufs vereinbart (vergleiche Antwort zu Fragen 3 und 4 der Drs. 22/1465). Hinzu kommen je nach Einzelfall besondere individuelle Verpflichtungen wie zum Beispiel Bauverpflich tungen, Vorgaben für eine bestimmte Bebauung, Nachleistungsverpflichtungen auf den Kaufpreis für den Fall geänderten Baurechts et cetera. Eine zentrale, IT-gestützte Dokumentation der kaufvertraglichen Regelungsinhalte erfolgt nicht. Demnach wäre eine händische Auswertung aller Verkaufsvorgänge notwendig. Ferner müssten für eine 3
Drucksache 22/1498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Auswertung Akten aus einem externen Archiv beschafft werden. Eine Auswertung die ser Einzelfälle ist daher im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfü gung stehenden Zeit nicht möglich. Frage 9: Wie viele der insgesamt 888 übertragenen Wohneinheiten sind noch zum Verkauf vorgesehen, für wie viele werden derzeit konkrete Ver kaufsverhandlungen geführt? Antwort zu Frage 9: Von den insgesamt 888 übertragenen Objekten aus dem Tranche-V-Paket stehen noch 868 im Eigentum der SAGA. Davon laufen für 18 Wohneinheiten konkrete Verkaufsver handlungen beziehungsweise wurden Mieterinnen oder Mietern Ankaufsangebote unterbreitet. Im Übrigen siehe Antwort zu 3 und 4. Vorbemerkung: Der Senat hat angegeben, dass seit Längerem für das SAGA-Ver kaufsprogramm „ein 30-jähriges Rückkaufrecht für den Fall der Wei terveräußerung“ besteht (Drs. 22/1364, Seite 2). Frage 10: Wie viele SAGA-Rückkäufe seit dem Programmstart 2002 bezie hungsweise seit den veränderten Verkaufsregelungen ab 2008/2010 hat es überhaupt gegeben, in welchen Jahren und mit welchem finan ziellen Volumen? Antwort zu Frage 10: Seit dem Jahr 2002 hat die SAGA in den Jahren 2009, 2011, 2015 und 2018 jeweils einen Rückkauf durchgeführt. Bei allen Verkäufen entsprach der Wiederkaufspreis dem im ursprünglichen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis. Vorbemerkung: Der „Verkauf von Wohnungen in Gebieten mit einer Sozialen Erhal tungsverordnung und in sogenannten Szenevierteln (wurde) grund sätzlich eingestellt“ (Drs. 22/1134, Seite 1), „die grundsätzliche Ein stellung erfolgte im Februar 2020“ (Drs. 22/1364). Zu den Szene stadtteilen zählt die SAGA „St. Georg, Bahrenfeld, Ottensen, Othmar schen und die Wohnanlage „Jarrestadt“ in Winterhude“ (Drs. 22/1364 vom 18.9.2020, Frage 3). Frage 11: Warum fehlen in der Senatsantwort Drs. 22/1364 auf die Frage 4 nach den herausgenommenen Wohnungen aus dem Portfolio die Stadtteile St. Georg und Othmarschen? Ist mit Winterhude aus schließlich die Jarrestadt gemeint? Antwort zu Frage 11: In den Stadtteilen Othmarschen und St. Georg befinden sich einzelne Restanten, die weiter verkauft werden. Weitere Wohnungen in diesen Stadtteilen befinden sich nicht im Verkaufsportfolio der SAGA. Die in der Drs. 22/1364 zu dem Stadtteil Winterhude genannten Wohneinheiten befinden sich ausschließlich in der Jarrestadt. Frage 12: Bedeutet die Senatsantwort Drs. 22/1364 auf die Frage 5 nach dem Anteil der noch nicht verkauften Wohneinheiten in anprivatisierten Häusern, dass es nur in St. Georg, Ottensen und Othmarschen Wohngebäude mit teilweise bereits verkauften Wohnungen gab, in allen anderen Stadtteilen und Quartieren dagegen nicht? Wenn das zutrifft, bleibt es dabei, dass die für die drei Stadtteile genannten „rest lichen“ Wohnungen nicht mehr im Portfolio der SAGA enthalten sind? Antwort zu Frage 12: Die Frage 5 in der Drs. 22/1364 bezog sich nur auf den Weiterverkauf von Wohneinhei ten in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung und Szenevierteln in den Anlagen, „die bereits ganz überwiegend privatisiert sind und in denen der SAGA nur noch ein zelne Wohnungen gehören“. Es wurden also auch nur diese Objekte in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung und Szenevierteln genannt. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1498 Frage 13: Warum ist es ein datenschutzrechtliches Problem, wenn die SAGA Angaben darüber macht, dass eine bestimmte Anzahl Wohnungen in einem Stadtteil nicht mehr zu ihrem Bestand gehört? Antwort zu Frage 13: Eine Ausdifferenzierung nach Stadtteilen ist erfolgt. Eine weitere Ausdifferenzierung der Angaben zum Beispiel nach Straße oder Belegenheit berührt Datenschutzinteressen der in den Objekten wohnenden Eigentümerinnen und Eigentümer (Mieterinnen und Mieter), da hierdurch Einblicke in die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse in den betref- fenden Anlagen ermöglicht würden. Vorbemerkung: „Unsere Aufgabe ist der Erhalt günstigen Wohnraums in Hamburg (…)“, so lesen sich die anerkennenswerten Worte auf der Homepage der SAGA (https://www.saga.hamburg/unternehmensgruppe/karri ere/arbeiten-bei-uns). Dieses Ziel dürfte gerade in Zeiten der Woh nungsnot im Segment erschwinglicher Wohnungen von ganz beson derer Bedeutung sein. Frage 14: Wie vereinbart sich dieser Grundsatz („der Erhalt günstigen Wohn raums“) mit der Aussage des Senats auf die Frage nach der über das Verkaufsprogramm angeworbenen Selbstnutzer-/-innen-Klientel, dass Ankäufe „grundsätzlich jedem Haushalt offen (stehen)“, mithin auch deutlich besser situierten? Antwort zu Frage 14: Durch das Verkaufsprogramm „Endlich meins!“ und die damit einhergehenden kaufver traglichen Auflagen zur Selbstnutzung werden spekulative Ankäufe ausgeschlossen. Wohnungseigentum kann ausschließlich zur Selbstnutzung erworben werden. Der Ver kauf steht jedem Haushalt offen, der die Möglichkeit hat, Eigentum zu erwerben. Im Übrigen ist der Verkauf der wenigen im Verkaufspool enthaltenen Wohnungen nicht das Kerngeschäft der SAGA: Die SAGA ist mit 135.931 Wohnungen das größte Wohnungs unternehmen Hamburgs. Die durchschnittliche Miethöhe bei der SAGA lag im Jahr 2019 pro Quadratmeter Wohnfläche bei 6,71 Euro, in öffentlich geförderten Wohnungen sogar nur bei 5,96 Euro. Im frei finanzierten Bestand der SAGA lag die Miete bei 6,94 Euro/m² Wohnfläche. Damit liegen die durchschnittlichen SAGA-Mieten sogar im frei finanzierten Bereich knapp 20 Prozent unterhalb des Mittelwerts des Mietenspiegels von 8,66 Euro/m² (Stand 2019) – und dies bereits seit vielen Jahren in Folge. Frage 15: Verliert der soziale Anspruch der SAGA dann seine Bedeutung, wenn ehemals geförderte Sozialwohnungen ins Portfolio gestellt, zu mehr als 50 Prozent nicht an Mieter/-innen (so in 2019 per 31.5. des Jah res) und zu fast 72 Prozent im Höchstgebotsverfahren (2019/2020) verkauft werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 15: Die SAGA bietet alle Wohnungen im Verkaufsportfolio den Mieterinnen und Mietern zum Ankauf an. Es gibt jedoch keine Verpflichtung der Mieterinnen oder Mieter, von dem Kaufangebot Gebrauch zu machen. Die Erklärung, weshalb es mittlerweile mehr Verkäufe an Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer als an Mieterinnen und Mieter gibt, liegt in der Laufzeit des Verkaufsprogrammes von 18 Jahren. In den meisten Anlagen, die schon lange im Verkaufsprogramm sind, haben die interessierten Mieterinnen oder Mieter bereits ihre Wohnungen angekauft. Der Großteil der Mieterankäufe liegt somit in der Vergangenheit. Nach dem Auszug der Mieterinnen oder Mieter, die ihre Wohnun gen nicht ankaufen wollen, erfolgt sodann der Verkauf an Selbstnutzerinnen oder Selbstnutzer. Im Übrigen sind der Anteil der verkauften Einheiten am gesamten Woh nungsbestand der SAGA sowie das Verhältnis zu den jährlich neu gebauten, zumeist öffentlich geförderten Wohneinheiten nur marginal. Im Übrigen siehe Antwort zu 14. 5
Drucksache 22/1498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 16: Inwiefern sind die vom Senat so hochgelobten transparenten, nach vollziehbaren notariellen Gebotsverfahren auch von sozialen Gesichtspunkten geprägt? Bitte um genaue Angaben, welchen Stel lenwert soziale Aspekte in einem Höchstgebotsverfahren haben und wie diese bei der Vergabe im Einzelfall Berücksichtigung finden. Antwort zu Frage 16: Das notarielle Gebotsverfahren hat sich über viele Jahre am Markt etabliert und ist unter Berücksichtigung einer Gleichbehandlung aller Kaufinteressentinnen und Kaufinteres senten in Einzelfällen weiterhin ein geeignetes und angemessenes Prozedere. Durch das Gebotsverfahren wird gewährleistet, dass die Käuferinnen- und Käuferauswahl allein anhand objektiver Kriterien erfolgt. Das notarielle Gebotsverfahren gewährleistet darüber hinaus auch die Einhaltung der Compliance-Richtlinien der SAGA. Vorbemerkung: Der Senat behauptet, dass „sämtliche seitens des Konzerns gene rierten Überschüsse für die hohen Neubau- und Modernisierungsleis tung in den SAGA-Wohnquartieren eingesetzt werden“ (Drs. 22/1364, Seite 5). Es mag sein, dass die Überschüsse der SAGA nicht (mehr) zur Finanzierung der Elbphilharmonie und ihrer Folgekosten heran gezogen werden, aber dass dieses Wohnungsunternehmen nicht auch Geld an die Freie und Hansestadt Hamburg abführt, wäre eine so junge Entwicklung, dass diese erst wenige Tage alt sein kann. Frage 17: Wie erklärt sich der Senat die Ungereimtheit, die SAGA würde alles an Überschüssen in Neubau und Modernisierung stecken, nach eige nen Angaben aber noch am 30. Juni 2020 25 Millionen Euro an die Stadt abgeführt habe (Drs. 22/1054 vom 21.8.2020)? Antwort zu Frage 17: Aufgrund von Verzögerungen bei Baugenehmigungen oder Kapazitätsengpässen von Baudienstleistern konnten eingeplante Mittel im Jahr 2019 nicht vollumfänglich einge setzt werden. Auf diese Weise konnte an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Über die konkrete Verwendung der Ausschüttung wird noch entschieden. Frage 18: Ist die Zahlung der veranschlagten 500 Millionen Euro für den Kauf der GWG durch die SAGA an die Freie und Hansestadt Hamburg definitiv abgeschlossen? Wenn ja, wann und welche Summe ist letztlich genau geflossen? Wenn nein, welche Summe steht gegebenenfalls noch offen und wie soll damit umgegangen werden? Antwort zu Frage 18: Bisher ist der Ankauf von 94,9 Prozent der GWG-Anteile durch die SAGA umgesetzt. Im Übrigen sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Vorbemerkung: Der Senat begründet die „hohe und langfristige Schutzwirkung“ sei ner Maßnahmen (Drs. 22/1364) mit der achtjährigen Mindestnut zungsdauer durch den/die Käufer/Käuferin und der Weiterverkaufs möglichkeit nach frühestens 30 Jahren. Zugleich räumt der Senat aber ein, dass neben einer Grundbucheintragung über die Selbstnut zungsverpflichtung keinerlei Kontrollen erfolgen. So gäbe es keine IT-gestützte Dokumentation der Prüffälle, im Übrigen seien alle Unterlagen vor 2010 bereits vernichtet. Frage 19: Hat es seit 2002 beziehungsweise nach 2008/2010 jemals irgendeine Überprüfung des Weitervermietungs- und eventuell sogar des Ver kaufsgebarens von SAGA-Wohnungskäufern/-innen gegeben? Wenn ja, wann und in welcher Dimension? 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1498 Frage 20: Wie soll die Kontrolle langfristig wahrgenommen werden, wenn offen bar weder Personal dafür abgestellt wird noch die datenschutzrecht lichen Aufbewahrungsfristen von offenbar zehn Jahren nicht abgeän dert werden? Frage 21: Gibt es aktuelle Überlegungen, die Überprüfungen respektive Prüf fälle wenigstens in Zukunft zu dokumentieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum (immer noch) nicht? Antwort zu Fragen 19, 20 und 21: Die Absicherung der von den Käufern des „Endlich meins!“-Programms eingegangenen Pflicht zur Selbstnutzung ebenso wie des Wiederkaufsrechts im Falle der Weiterveräu ßerung erfolgt dinglich ebenso wie schuldrechtlich. Die Sicherung erfolgt hier über Rückauflassungsvormerkungen, die jeweils im Grundbuch eingetragen werden. Eine Umgehung dieser grundbuchlichen Sicherung ist ausgeschlossen. Zusätzlich besteht eine weitere Absicherung über Zustimmungserfordernisse des Verwalters von Woh nungseigentümergemeinschaften bei Weiterverkäufen, wodurch bei Anlagen, in denen SAGA als Verwalter bestellt ist, eine zusätzliche Kontrollinstanz hergestellt wird. Daneben ergibt sich über die Betreuung als Verwalter von Wohnungseigentümerge meinschaften ebenso wie über die Teilnahme an Versammlungen von Wohnungseigen tümergemeinschaften eine große Nähe zum Objekt, bei der etwaig berichtetem Fehl verhalten im Hinblick auf die Selbstnutzungsverpflichtung unter Beachtung des rechtli chen Rahmens nachgegangen wird. Gehen Hinweise bei der SAGA ein und ergeben sich hieraus begründete Verdachtsmomente im Einzelfall, erfolgt eine Überprüfung unter strenger Achtung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Hierbei sind jeweils die ver traglichen ebenso wie dinglichen Sicherungsrechte heranzuziehen. Zukünftig sollen die Prüffälle zentral und IT-gestützt dokumentiert werden. Im Übrigen siehe Drs. 22/1364 und Drs. 22/1465. Vorbemerkung: Auf die Frage nach den SAGA-Mitarbeitern/-innen, die eine Wohnung ihres Unternehmens gekauft haben, gibt der Senat die Zahl mit 61 im Zeitraum 2003 bis 2017 an, wobei es sich auch um Mitarbeiter/-innen und deren Angehörige handeln würde (Drs. 22/1364, Frage 20). Frage 22: In wie vielen unter den 61 Fällen handelte es sich um Mitarbeiter/ -innen, in wie vielen um Angehörige bis zu welchem Grad? Antwort zu Frage 22: Eine Ausdifferenzierung zwischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern und Angehörigen ist EDV-technisch nicht erfasst. Demnach wäre eine händische Auswertung aller Ver kaufsvorgänge sowie der zugehörigen Papierakten notwendig. Ferner müssten für eine Auswertung Akten aus einem externen Archiv beschafft werden. Eine Auswertung die ser Einzelfälle ist daher im Rahmen der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfü gung stehenden Zeit nicht möglich. Frage 23: In wie vielen dieser 61 Fälle waren die betreffenden Käufer/-innen vorher Mieter/-innen der jeweiligen Wohnung? Antwort zu Frage 23: Vor dem Erwerb waren 47 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Mieterinnen oder Mieter der jeweiligen Wohneinheit. Frage 24: Wie viele dieser 61 Objekte lagen/liegen in Gebieten, die seit Februar 2020 als Szeneviertel beziehungsweise RISE- oder Erhaltungsver ordnungsgebieten von weiteren Verkäufen ausgenommen sind? Antwort zu Frage 24: Von den 61 bis 2017 verkauften Objekten liegen 13 in den seit Februar 2020 vom Ver kauf ausgenommenen Gebieten. 7
Drucksache 22/1498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 25: Wie viele dieser 61 Objekte sind im notariellen Höchstgebotsverfah ren verkauft worden? Antwort zu Frage 25: Im notariellen Höchstgebotsverfahren sind vier Objekte verkauft worden. Frage 26: Wie viele dieser 61 Objekte wurden in der Steenkampsiedlung ver kauft? Antwort zu Frage 26: In der Steenkampsiedlung wurden acht Objekte verkauft. Frage 27: Wie hoch ist die Anzahl der an SAGA-Mitarbeiter/-innen und ihre Angehörigen verkauften SAGA-Wohnungen in den Jahren 2018 und 2019 und im ersten Halbjahr 2020 gewesen? Antwort zu Frage 27: In den Jahren 2018 und 2019 und im ersten Halbjahr 2020 haben keine SAGA-Mitar beiterinnen beziehungsweise SAGA-Mitarbeiter oder ihre Angehörigen Objekte von der SAGA gekauft. 8
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