Bericht - Hamburgische Bürgerschaft

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                 Drucksache    22/4161
22. Wahlperiode                                                                          28.04.21

                                             Bericht
                            des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses

                                          über die Drucksache

         22/2300:       Status der Pflegekinderhilfe in Hamburg
                        (Große Anfrage CDU)

         Vorsitz: Sabine Boeddinghaus                            Schriftführung: Uwe Lohmann

         I.    Vorbemerkung
         Die Drucksache war dem Familien-, Kinder- und Jugendausschuss am 13. Januar
         2021 auf Antrag der CDU-Fraktion durch Beschluss der Bürgerschaft überwiesen
         worden. Dieser befasste sich in seiner Sitzung am 30. März 2021 abschließend mit
         der Drucksache.

         II.   Beratungsinhalt
         Die CDU-Abgeordneten führten eingangs aus, dass das Thema Pflegekinderhilfe
         bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Beratungen – einschließlich der aus-
         führlichen Befassung in der Enquete-Kommission – gewesen sei.
         Hinsichtlich der Antworten des Senats hätten sie einige Nachfragen. Der Ausschuss
         einigte sich, diese Punkt für Punkt durchzugehen.

         I.    Pflegekinderhilfe
         Zu Fragen 1. bis 5.
         Die CDU-Abgeordneten wollten wissen, womit sich der leichte Rückgang bei den
         geprüften Pflegestellen begründe und mit welchen Maßnahmen der Senat hier gegen-
         steuern wolle.
         Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, es stelle insgesamt eine schwierige
         Aufgabe dar, geeignete Pflegeeltern zu finden, und darin seien auch die leichten
         Schwankungen begründet, weitere inhaltliche Gründe gebe es nicht. Bei dem Träger
         PFIFF finanzierten sie mittlerweile eine 0,9-VZÄ-Stelle für die Öffentlichkeitsarbeit im
         Bereich Pflegekinder, um der Forderung des Sonderausschusses Chantal und auch
         der Enquete-Kommission nachzukommen, die öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen
         zu verstärken und für die Pflegeelternschaft zu werben.
         Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, ob die Rahmenbedingungen für
         Pflegefamilien und die Akquise nach Ansicht des Senats ausreichten. Sie würden die
         Bemühungen und die Leistungen der beteiligten Stellen sehen und anerkennen, ande-
         rerseits habe eine ihrer Schriftlichen Kleinen Anfragen ergeben, dass es 63 Plätze in
         Pflegefamilien und 25 in der Bereitschaftspflege gebe, dem gegenüber im gleichen
         Jahr 2020 eine Nachfrage für 422 Kinder bestanden habe. Diese große Diskrepanz
         deute darauf hin, dass das Problem lange nicht gelöst sei und dass viele Kinder, für
Drucksache 22/4161      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

die eigentlich die Aufnahme in einer Pflegefamilie passender gewesen sei, anderwei-
tig hätten untergebracht werden müssen. Sie wollten daher wissen, welche weiteren
Handlungsoptionen und Konsequenzen der Senat aufgrund dieser alarmierenden
Zahlen sehe beziehungsweise ziehen werde. Weiter interessierte sie, wie der Aus-
tausch und die Zusammenarbeit des Senats mit der Interessenvertretung der Pflege-
familien aussehe.
Sie betrachteten diese Situation ebenfalls als ungelöst, erklärten die Senatsvertrete-
rinnen und -vertreter, da viele Kinder, für die Vollzeitpflege in einer Familie womöglich
die bessere Lösung wäre, stationär untergebracht seien. Es sei Fakt, dass es in Ham-
burg zu wenig Plätze in Pflegefamilien, insbesondere in der Bereitschaftspflege, gebe.
Dass es insgesamt sehr schwierig sei, Menschen zu finden, die bereit seien, diese
Aufgabe zu übernehmen, hinge auch mit der veränderten Lebenssituation von Fami-
lien zusammen. So sei das Alleinverdiener-Modell fast gar nicht mehr zu finden, die
Frauen strebten meist, spätestens wenn die eigenen Kinder ein gewisses Alter
erreicht hätten, in die Berufstätigkeit zurück, was sie in anderen Zusammenhängen
sehr positiv bewerteten. Weiter werde erwartet, dass für ein Pflegekind ein eigener
Schlaf- und Lebensplatz in dem Haushalt vorhanden sei. Es werde also schlicht Platz
benötigt, was viele, in der Großstadt Hamburg lebende Familien nicht vorweisen könn-
ten.
Insofern bewege man sich in einem besonderen Spannungsfeld zwischen erwünsch-
ter „Nebenberuflichkeit“ und der Frage, wie das Thema für die Familien attraktiver
gestaltet werden könnte, denn die Erfahrung zeige, dass finanzielle Anreize allein dies
nicht leisteten. Die Sozialsenatorin sei zum Thema Rentenanerkennungszeiten mit
zwei Kolleginnen anderer Bundesländer im Gespräch. Mit der Änderung des SGB XIII
bestehe gegebenenfalls die Chance, dieses Thema voranzubringen.
Sie ständen zudem mit dem Pflegeelternrat und anderen Zusammenschlüssen in
einem engen Kontakt und organisierten den jährlich stattfindenden Pflegeelterntag
nach deren Wünschen, auch im Hinblick auf die dort angebotenen Fortbildungen.
Das grundsätzliche Ziel müsse sein, so die Abgeordneten der GRÜNEN, eine Situati-
on zu erreichen, die Unterstützungsangebote für Eltern überflüssig mache. Bis dahin
stehe allerdings der Kinderschutz an erster Stelle. Es stelle sich die Frage, inwieweit
mithilfe ambulanter oder stationärer Angebote der Jugendhilfe verhindert werden
könnte, dass Kinder überhaupt in Obhut genommen werden müssten.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stimmten dem zu und erklärten, in diesem
Bereich bereits entsprechend tätig zu sein, um möglichst im Umfeld der Betroffenen
und präventiv zu arbeiten, denn es gebe in diesem Zusammenhang keine schlimmere
Intervention als eine Inobhutnahme, die es – so lange wie möglich – zu vermeiden
gelte. Dennoch werde es immer wieder Familien geben, die an einem Punkt trotz aller
Hilfen nicht mehr alleine zurechtkämen und denen ein Ausweg angeboten werden
müsse.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE ergänzten, dass es laut der Beantwortung
einer Schriftlichen Kleine Anfrage in dem Zeitraum von Juni 2020 bis Januar 2021
monatlich jeweils weit über 1.000 Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen
gegeben habe. Das Thema Inobhutnahme werde auch in diesem Ausschuss weiter
diskutiert und sie seien gespannt, welche alternativen Konzepte ihnen präsentiert
würden.

Zu Frage 9.
Die Abgeordneten der GRÜNEN fragten nach der Bedeutung der eingeschränkten
Berufstätigkeit der Hauptbetreuungsperson in der Pflegekinderhilfe. Sie regten an, die
meist bereits vorhandene Kita-Betreuung unter Bindungs- und Beziehungsaspekten
aufrechtzuerhalten und möglichst mit der Betreuung durch die Pflegefamilien zu ver-
binden.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, dass in Hamburg, aber auch bun-
desweit stets um die Frage gerungen werde, ob Pflegefamilien auf das Pflegegeld
angewiesen sein dürften, was – wenn dies der Fall wäre – beispielsweise dazu führen

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/4161

könnte, dass Familien an Pflegekindern festhielten, obwohl sie möglicherweise dieser
Aufgabe nicht vollständig gewachsen seien. Hamburg habe daher entschieden, dass
Pflegefamilien nicht auf das Pflegegeld angewiesen sein dürften. Gleichzeitig sei die
Pflegeelternschaft zeitlich sehr aufwendig und erfordere großes Engagement, das
schwer realisierbar sei, wenn beide Elternteile Vollzeit oder mehr arbeiteten. Auf die
besondere Problematik insbesondere hinsichtlich des Terminmanagements mit dem
Jugendamt, der Herkunftsfamilie, gegebenenfalls Therapien et cetera würden die Pfle-
gefamilien explizit hingewiesen. Nachdem früher die Berufstätigkeit eines Pflege-
elternteils gänzlich ausgeschlossen war, habe es in Hamburg eine Entwicklung gege-
ben, die sie außerordentlich begrüßten und die in einen Kompromiss gemündet sei,
wie er in der Beantwortung der Großen Anfrage nachzulesen sei.

Zu Frage 10.
Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich nach den genauen Inhalten, die in dem
30-stündigen Seminar zur Grundqualifikation für die Bereitschaftspflege vermittelt
würden.
Zu Beginn gehe es um grundsätzliche und auch rechtliche Fragen der Pflegeeltern-
schaft, berichteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, worauf sich beispielsweise
Pflegeeltern auch innerhalb ihrer Familie einstellen müssten, welche rechtliche Stel-
lung sowohl sie selbst als auch die leiblichen Eltern innehätten, Grundlagen des Kon-
fliktmanagements bis hin zur Ausgestaltung Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Im
weiteren Verlauf würden dann pädagogische Fragestellungen zum Umgang mit den
Kindern erörtert, die ja bereits – unabhängig von ihrem Alter – einen entsprechenden
„Rucksack“ mitbrächten.

II.   Gutachten über die Erfolgsquote von Kindesrückführungen (Drs. 21/17838)
Zu Fragen 19. und 20.
Die CDU-Abgeordneten thematisierten, dass das Gutachten die Empfehlung ausspre-
che, beim Umgang mit den Pflegefamilien eine maximale Transparenz hinsichtlich
möglicher Rückführungen zu praktizieren. Sie baten um Auskunft, wie die zuständige
Sozialbehörde dies für Hamburg bisher umgesetzt habe.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter hoben hervor, dass die Pflegeelternschaft kei-
ne Adoption sei, sondern Betreuung auf Zeit bedeute. Die Pflegeeltern müssten sich
von Beginn an darüber bewusst sein, dass die Pflegschaft enden könne, wenn bei-
spielsweise ein Familiengericht den leiblichen Eltern die Herstellung der Erziehungs-
fähigkeit bescheinige. Dieser Punkt mache einen äußerst wichtigen Aspekt der Pfle-
geelternschaft aus. Die Pflegeeltern wüssten natürlich um die zeitliche Begrenzung,
es fühle sich aber nicht jeden Tag so an und meist entständen enge Bindungen.
Daher sei es erforderlich, dass dieser Aspekt auch durch die Jugendämter und die
Pflegekinderdienste immer wieder gegenüber den Pflegeeltern thematisiert werde.
In der Senatsantwort werde ausgeführt, so die CDU-Abgeordneten, dass die Instru-
mente zur Rückführung im Laufe des Jahres 2021 durch den Qualitätszirkel „Diagnos-
tik in Kinderschutzfällen und das Fallverstehen“ fachlich bewertet würden. Dazu inte-
ressierte sie, wann die Überarbeitung der Kinderschutzfälle und der sozialpädagogi-
schen Diagnostik erfolgt sein werde beziehungsweise ob der Senat über einen neuen
Stand berichten könne.
      Protokollerklärung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Inte-
      gration (BAGSFI)
      Die beiden Instrumente zur Rückführung werden im Herbst 2021 durch den Quali-
      tätszirkel „Diagnostik in Kinderschutzfällen und das Fallverstehen“ fachlich bewer-
      tet und bei Bedarf angepasst.
      Derzeit beschäftigt sich der Qualitätszirkel noch mit der Überarbeitung der Kin-
      derschutz- und der sozialpädagogischen Diagnostik. Im Anschluss ist die Bewer-
      tung der Instrumente zur Rückführung geplant. In der nächsten Sitzung des Qua-
      litätszirkels am 3. Mai 2021 wird eine entsprechende neue Unterarbeitsgruppe
      gebildet, die unter Beiziehung von Fachkräften des Pflegekinderdienstes (PKD)

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    mit der Analyse beginnen wird. Der Qualitätszirkel wird anschließend einbezogen
    und eine Empfehlung an die Fachbesprechung Jugendhilfe vorbereitet.
    Die Dokumente können dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und dem Pfle-
    gekinderdienst (PKD) zur Verfügung gestellt werden, wenn die Fachbesprechung
    Jugendhilfe die Aufnahme in den „Instrumentenkoffer ASD“ und in die Dokumen-
    tenvorlagen des PKD beschließt.
    Die Vorstellung der Bögen und Empfehlungen des Qualitätszirkels in der Fachbe-
    sprechung Jugendhilfe ist aktuell für die Sitzung am 6. Dezember 2021 geplant.
Eine Pflegeelternschaft sei auf Zeit angelegt, so die Abgeordneten der Fraktion DIE
LINKE, und somit stelle zur Erreichung des perspektivischen Ziels – der Rückführung
der Kinder – die Arbeit mit den Herkunftsfamilien einen ebenfalls sehr wichtigen Bau-
stein dar. Dieses Thema sei auch in der Enquete-Kommission ausführlich erörtert
worden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter hätten das Erfordernis
geschildert, diese Arbeit, insbesondere die Kommunikation mit den Familien und den
betroffenen Kindern, intensivieren zu wollen, wofür allerdings entsprechende Perso-
nalverstärkungen erforderlich wären. Sie fragten, welche Entwicklung seitdem in die-
sem Sinne stattgefunden habe.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten, dass diese emotional hoch
anspruchsvolle Arbeit der Jugendhilfe sich in einem besonderen Spannungsfeld
bewege, das in der Enquete-Kommission unter Einbeziehung von Expertinnen und
Experten ausführlich erörtert worden sei. Diese Aufgabe sei im Aufgabenbereich ASD
angesiedelt und im Rahmen der Personalbemessung sei dort eine Stellenaufstockung
erfolgt. Die Entscheidungen hinsichtlich möglicher Rückführungen spielten auch
immer wieder eine Rolle zwischen den Familiengerichten und dem ASD. Dabei müss-
ten für die Betroffenen zum Teil sehr einschneidende Entscheidungen getroffen und
kommuniziert werden. Auch in der Zukunft werde diese Thematik in Workshop- und
Fachveranstaltungen sowie in Verhandlungen mit dem Familiengericht die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter des ASD sehr beschäftigen.
Die Abgeordneten der GRÜNEN hoben hervor, dass das Gutachten eine maximale
Transparenz hinsichtlich einer möglichen Rückführung empfehle, was nicht zwingend
bedeute, dass eine Rückführung eines Kindes in die Herkunftsfamilie stets die erste
Priorität haben müsse. In diesem Zusammenhang – und dies sei ebenfalls in der
Enquete-Kommission ausführlich diskutiert worden – spiele der Faktor Zeit eine
wesentliche Rolle, denn je länger ein Kind in einer Pflegefamilie lebe, desto schwieri-
ger würde eine Entscheidung unter Bindungs- und Beziehungsaspekten zu treffen
sein. Somit sprächen sie sich dafür aus, den Zeitfaktor stärker in den Blick zu neh-
men, damit dieser letztlich nicht den Ausschlag bei der Entscheidung gebe, ob eine
Rückführung in die Herkunftsfamilie stattfinden könne.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, dass das Jugendamt zum einen
die Aufgabe habe, fortgesetzt daran zu arbeiten, die Erziehungsfähigkeit im Herkunfts-
haushalt herzustellen beziehungsweise wiederherzustellen. Zum anderen sei das auf
Zeit angelegte Pflegeverhältnis mit regelmäßigen Besuchskontakten zu begleiten.
Wie eine gründlich abgewogene Entscheidung dann letztlich aussehe, um beiden
Seiten gerecht zu werden, seien es stets die betroffenen Kinder, die dazwischenstän-
den und ihren Platz finden müssten. Um das Kindeswohl stärker in den Blick zu neh-
men, werde auf Bundesebene an einer Änderung des SGB XIII gearbeitet, um gesetz-
lich zu regeln, dass in einem bestimmten Zeitrahmen – abhängig vom Lebensalter des
Kindes – verbindlich und final über den Verbleib des Kindes entschieden werden
müsse. Es sei bisher noch nicht gelungen, einen Konsens der widerstreitenden Inte-
ressen zu erzielen. Bis zu einer Entscheidung hätten der ASD und der Pflegekinder-
dienst eine schwierige Aufgabe inne.
Der Hamburger Senat habe aus dem Sonderausschuss Chantal und implizit auch aus
der Enquete-Kommission den Auftrag erhalten, sich für eine gesetzliche Regelung
einer Bleibeperspektive zu kümmern, und entsprechend verhielten sie sich bezüglich
einer Lösung im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsprozesses.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode       Drucksache 22/4161

III. Hilfeplangespräche
Zu Frage 32.
Die SPD-Abgeordneten interessierte, ob und wie die Hilfeplangespräche unter
Corona-Bedingungen stattgefunden hätten.
Die Hilfeplangespräche hätten stattgefunden, berichteten die Senatsvertreterinnen
und -vertreter. Am Anfang der Pandemie seien diese nach Dringlichkeit terminiert und
als Videogespräch oder mit Glasscheibe geführt worden. Mittlerweile fänden die
Gespräche regelhaft unter Einhaltung der Abstandregeln und mit Masken oder per
Skype beziehungsweise Zoom statt. Dabei werde die Entscheidung für ein persönli-
ches Gespräch oftmals auch anhand der zu besprechenden Inhalte getroffen.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE sprachen die Personalvakanzen durch
Langzeiterkrankungen, den allgemeinen Krankenstand und die Fluktuation insbeson-
dere in drei bezirklichen Pflegekinderdiensten an und erkundigten sich nach der aktu-
ellen Situation.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter, sie wollten die aktuellen Zahlen schriftlich zu
Protokoll erklären.
Sie führten weiter aus, dass grundsätzlich mit den Bezirken ein regelmäßiges Monito-
ring verabredet sei, das alle zwei Monate stattfinde und der Fachbehörde dazu diene,
über besondere Belastungssituationen und Personalengpässe Kenntnis zu erhalten
und entsprechend schnell eingreifen zu können. Im Zuge dessen gäben die Bezirke
Informationen zum Stellenbestand, zum Krankenstand, zu den Langzeiterkrankten
einschließlich der Vertretungsregelungen beziehungsweise des Bedarfs an Honorar-
kräften oder anderer Kräfte. Weiter werde dabei der Stand der jeweiligen Einstellungs-
verfahren erörtert. Hier habe sich die Situation durch die zentralen Ausschreibungen
insgesamt verbessert. Außerdem sei den Bezirken die Möglichkeit eröffnet worden, für
den ASD über dem Budget einstellen zu dürfen.
    Protokollerklärung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Inte-
    gration (BAGSFI)
    Stellenbesetzung bezirkliche Pflegekinderdienste
    Im Folgenden werden tabellarisch der aktuelle Besetzungsstand und die Lang-
    zeiterkrankungen in den bezirklichen Pflegekinderdiensten dargelegt. Die Daten
    basieren auf einer Abfrage in den Bezirksämtern. Der Bezirk Hamburg-Mitte ver-
    fügt über keinen bezirklichen PKD und hat die Aufgaben an einen freien Träger
    abgegeben. Hierbei nimmt 1,0 Vollzeitäquivalent (VZÄ) im Bezirksamt Hamburg-
    Mitte die hoheitlichen Aufgaben im Pflegekindermanagement wahr.
    2021 (Stichtag: 31.03.2021)

                             Anzahl der
     Pflegekinderdienst      Stellen (VZÄ)     Stelle vakant Langzeiterkrankung
     Altona                  5,32              0,04                0
     Eimsbüttel              5,75              0,60                1
     Hamburg-Nord            5,50              0,12                0
     Wandsbek                4,50              -0,11               0
     Bergedorf               4,75              -0,11               0
     Harburg                 5,19              -0,41               0
     Gesamt                  31,01             0,13                1
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bezogen sich auf den Bericht des Rech-
nungshofs, der seinerseits zum Pflegekinderwesen Stellung genommen habe, und
fragten grundsätzlich, wann und in welcher Form sich der Senat zu dem Rechnungs-
hofbericht äußern werde, um dies dann gegebenenfalls in diesem Ausschuss diskutie-
ren zu können.

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Drucksache 22/4161    Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Der Senat gebe zu allen Punkten des jährlichen Rechnungshofberichtes eine Stel-
lungnahme ab. Dabei würden die Beiträge der verschiedenen Behörden von der
Finanzbehörde zusammengefasst, die die Bürgerschaft voraussichtlich im Mai errei-
chen werde. Sie hoben hervor, dass die Antwort in standardisierter Form einschließ-
lich einer kurzen Begründung erfolge; eine Beratung in einem Fachausschuss unter
der Voraussetzung einer entsprechenden Überweisung sei selbstredend möglich. Ins-
gesamt bezeichneten sie andere Antworten, Drucksachen und Berichterstattungen
des Senats zu diesem Thema als wesentlich ausführlicher und ergiebiger.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte die Vorsitzende fest, habe die
Beratung der Großen Anfrage abschließend stattgefunden und der Ausschuss emp-
fehle Kenntnisnahme.

III. Ausschussempfehlung

    Der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt der Bürgerschaft von der
    Drs. 22/2300 und seinem Bericht Kenntnis zu nehmen.

                                                  Uwe Lo hm an n , Berichterstattung

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