Bericht - Hamburgische Bürgerschaft
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/4161 22. Wahlperiode 28.04.21 Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses über die Drucksache 22/2300: Status der Pflegekinderhilfe in Hamburg (Große Anfrage CDU) Vorsitz: Sabine Boeddinghaus Schriftführung: Uwe Lohmann I. Vorbemerkung Die Drucksache war dem Familien-, Kinder- und Jugendausschuss am 13. Januar 2021 auf Antrag der CDU-Fraktion durch Beschluss der Bürgerschaft überwiesen worden. Dieser befasste sich in seiner Sitzung am 30. März 2021 abschließend mit der Drucksache. II. Beratungsinhalt Die CDU-Abgeordneten führten eingangs aus, dass das Thema Pflegekinderhilfe bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Beratungen – einschließlich der aus- führlichen Befassung in der Enquete-Kommission – gewesen sei. Hinsichtlich der Antworten des Senats hätten sie einige Nachfragen. Der Ausschuss einigte sich, diese Punkt für Punkt durchzugehen. I. Pflegekinderhilfe Zu Fragen 1. bis 5. Die CDU-Abgeordneten wollten wissen, womit sich der leichte Rückgang bei den geprüften Pflegestellen begründe und mit welchen Maßnahmen der Senat hier gegen- steuern wolle. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, es stelle insgesamt eine schwierige Aufgabe dar, geeignete Pflegeeltern zu finden, und darin seien auch die leichten Schwankungen begründet, weitere inhaltliche Gründe gebe es nicht. Bei dem Träger PFIFF finanzierten sie mittlerweile eine 0,9-VZÄ-Stelle für die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Pflegekinder, um der Forderung des Sonderausschusses Chantal und auch der Enquete-Kommission nachzukommen, die öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zu verstärken und für die Pflegeelternschaft zu werben. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, ob die Rahmenbedingungen für Pflegefamilien und die Akquise nach Ansicht des Senats ausreichten. Sie würden die Bemühungen und die Leistungen der beteiligten Stellen sehen und anerkennen, ande- rerseits habe eine ihrer Schriftlichen Kleinen Anfragen ergeben, dass es 63 Plätze in Pflegefamilien und 25 in der Bereitschaftspflege gebe, dem gegenüber im gleichen Jahr 2020 eine Nachfrage für 422 Kinder bestanden habe. Diese große Diskrepanz deute darauf hin, dass das Problem lange nicht gelöst sei und dass viele Kinder, für
Drucksache 22/4161 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode die eigentlich die Aufnahme in einer Pflegefamilie passender gewesen sei, anderwei- tig hätten untergebracht werden müssen. Sie wollten daher wissen, welche weiteren Handlungsoptionen und Konsequenzen der Senat aufgrund dieser alarmierenden Zahlen sehe beziehungsweise ziehen werde. Weiter interessierte sie, wie der Aus- tausch und die Zusammenarbeit des Senats mit der Interessenvertretung der Pflege- familien aussehe. Sie betrachteten diese Situation ebenfalls als ungelöst, erklärten die Senatsvertrete- rinnen und -vertreter, da viele Kinder, für die Vollzeitpflege in einer Familie womöglich die bessere Lösung wäre, stationär untergebracht seien. Es sei Fakt, dass es in Ham- burg zu wenig Plätze in Pflegefamilien, insbesondere in der Bereitschaftspflege, gebe. Dass es insgesamt sehr schwierig sei, Menschen zu finden, die bereit seien, diese Aufgabe zu übernehmen, hinge auch mit der veränderten Lebenssituation von Fami- lien zusammen. So sei das Alleinverdiener-Modell fast gar nicht mehr zu finden, die Frauen strebten meist, spätestens wenn die eigenen Kinder ein gewisses Alter erreicht hätten, in die Berufstätigkeit zurück, was sie in anderen Zusammenhängen sehr positiv bewerteten. Weiter werde erwartet, dass für ein Pflegekind ein eigener Schlaf- und Lebensplatz in dem Haushalt vorhanden sei. Es werde also schlicht Platz benötigt, was viele, in der Großstadt Hamburg lebende Familien nicht vorweisen könn- ten. Insofern bewege man sich in einem besonderen Spannungsfeld zwischen erwünsch- ter „Nebenberuflichkeit“ und der Frage, wie das Thema für die Familien attraktiver gestaltet werden könnte, denn die Erfahrung zeige, dass finanzielle Anreize allein dies nicht leisteten. Die Sozialsenatorin sei zum Thema Rentenanerkennungszeiten mit zwei Kolleginnen anderer Bundesländer im Gespräch. Mit der Änderung des SGB XIII bestehe gegebenenfalls die Chance, dieses Thema voranzubringen. Sie ständen zudem mit dem Pflegeelternrat und anderen Zusammenschlüssen in einem engen Kontakt und organisierten den jährlich stattfindenden Pflegeelterntag nach deren Wünschen, auch im Hinblick auf die dort angebotenen Fortbildungen. Das grundsätzliche Ziel müsse sein, so die Abgeordneten der GRÜNEN, eine Situati- on zu erreichen, die Unterstützungsangebote für Eltern überflüssig mache. Bis dahin stehe allerdings der Kinderschutz an erster Stelle. Es stelle sich die Frage, inwieweit mithilfe ambulanter oder stationärer Angebote der Jugendhilfe verhindert werden könnte, dass Kinder überhaupt in Obhut genommen werden müssten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stimmten dem zu und erklärten, in diesem Bereich bereits entsprechend tätig zu sein, um möglichst im Umfeld der Betroffenen und präventiv zu arbeiten, denn es gebe in diesem Zusammenhang keine schlimmere Intervention als eine Inobhutnahme, die es – so lange wie möglich – zu vermeiden gelte. Dennoch werde es immer wieder Familien geben, die an einem Punkt trotz aller Hilfen nicht mehr alleine zurechtkämen und denen ein Ausweg angeboten werden müsse. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE ergänzten, dass es laut der Beantwortung einer Schriftlichen Kleine Anfrage in dem Zeitraum von Juni 2020 bis Januar 2021 monatlich jeweils weit über 1.000 Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen gegeben habe. Das Thema Inobhutnahme werde auch in diesem Ausschuss weiter diskutiert und sie seien gespannt, welche alternativen Konzepte ihnen präsentiert würden. Zu Frage 9. Die Abgeordneten der GRÜNEN fragten nach der Bedeutung der eingeschränkten Berufstätigkeit der Hauptbetreuungsperson in der Pflegekinderhilfe. Sie regten an, die meist bereits vorhandene Kita-Betreuung unter Bindungs- und Beziehungsaspekten aufrechtzuerhalten und möglichst mit der Betreuung durch die Pflegefamilien zu ver- binden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, dass in Hamburg, aber auch bun- desweit stets um die Frage gerungen werde, ob Pflegefamilien auf das Pflegegeld angewiesen sein dürften, was – wenn dies der Fall wäre – beispielsweise dazu führen 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/4161 könnte, dass Familien an Pflegekindern festhielten, obwohl sie möglicherweise dieser Aufgabe nicht vollständig gewachsen seien. Hamburg habe daher entschieden, dass Pflegefamilien nicht auf das Pflegegeld angewiesen sein dürften. Gleichzeitig sei die Pflegeelternschaft zeitlich sehr aufwendig und erfordere großes Engagement, das schwer realisierbar sei, wenn beide Elternteile Vollzeit oder mehr arbeiteten. Auf die besondere Problematik insbesondere hinsichtlich des Terminmanagements mit dem Jugendamt, der Herkunftsfamilie, gegebenenfalls Therapien et cetera würden die Pfle- gefamilien explizit hingewiesen. Nachdem früher die Berufstätigkeit eines Pflege- elternteils gänzlich ausgeschlossen war, habe es in Hamburg eine Entwicklung gege- ben, die sie außerordentlich begrüßten und die in einen Kompromiss gemündet sei, wie er in der Beantwortung der Großen Anfrage nachzulesen sei. Zu Frage 10. Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich nach den genauen Inhalten, die in dem 30-stündigen Seminar zur Grundqualifikation für die Bereitschaftspflege vermittelt würden. Zu Beginn gehe es um grundsätzliche und auch rechtliche Fragen der Pflegeeltern- schaft, berichteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, worauf sich beispielsweise Pflegeeltern auch innerhalb ihrer Familie einstellen müssten, welche rechtliche Stel- lung sowohl sie selbst als auch die leiblichen Eltern innehätten, Grundlagen des Kon- fliktmanagements bis hin zur Ausgestaltung Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Im weiteren Verlauf würden dann pädagogische Fragestellungen zum Umgang mit den Kindern erörtert, die ja bereits – unabhängig von ihrem Alter – einen entsprechenden „Rucksack“ mitbrächten. II. Gutachten über die Erfolgsquote von Kindesrückführungen (Drs. 21/17838) Zu Fragen 19. und 20. Die CDU-Abgeordneten thematisierten, dass das Gutachten die Empfehlung ausspre- che, beim Umgang mit den Pflegefamilien eine maximale Transparenz hinsichtlich möglicher Rückführungen zu praktizieren. Sie baten um Auskunft, wie die zuständige Sozialbehörde dies für Hamburg bisher umgesetzt habe. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter hoben hervor, dass die Pflegeelternschaft kei- ne Adoption sei, sondern Betreuung auf Zeit bedeute. Die Pflegeeltern müssten sich von Beginn an darüber bewusst sein, dass die Pflegschaft enden könne, wenn bei- spielsweise ein Familiengericht den leiblichen Eltern die Herstellung der Erziehungs- fähigkeit bescheinige. Dieser Punkt mache einen äußerst wichtigen Aspekt der Pfle- geelternschaft aus. Die Pflegeeltern wüssten natürlich um die zeitliche Begrenzung, es fühle sich aber nicht jeden Tag so an und meist entständen enge Bindungen. Daher sei es erforderlich, dass dieser Aspekt auch durch die Jugendämter und die Pflegekinderdienste immer wieder gegenüber den Pflegeeltern thematisiert werde. In der Senatsantwort werde ausgeführt, so die CDU-Abgeordneten, dass die Instru- mente zur Rückführung im Laufe des Jahres 2021 durch den Qualitätszirkel „Diagnos- tik in Kinderschutzfällen und das Fallverstehen“ fachlich bewertet würden. Dazu inte- ressierte sie, wann die Überarbeitung der Kinderschutzfälle und der sozialpädagogi- schen Diagnostik erfolgt sein werde beziehungsweise ob der Senat über einen neuen Stand berichten könne. Protokollerklärung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Inte- gration (BAGSFI) Die beiden Instrumente zur Rückführung werden im Herbst 2021 durch den Quali- tätszirkel „Diagnostik in Kinderschutzfällen und das Fallverstehen“ fachlich bewer- tet und bei Bedarf angepasst. Derzeit beschäftigt sich der Qualitätszirkel noch mit der Überarbeitung der Kin- derschutz- und der sozialpädagogischen Diagnostik. Im Anschluss ist die Bewer- tung der Instrumente zur Rückführung geplant. In der nächsten Sitzung des Qua- litätszirkels am 3. Mai 2021 wird eine entsprechende neue Unterarbeitsgruppe gebildet, die unter Beiziehung von Fachkräften des Pflegekinderdienstes (PKD) 3
Drucksache 22/4161 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode mit der Analyse beginnen wird. Der Qualitätszirkel wird anschließend einbezogen und eine Empfehlung an die Fachbesprechung Jugendhilfe vorbereitet. Die Dokumente können dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und dem Pfle- gekinderdienst (PKD) zur Verfügung gestellt werden, wenn die Fachbesprechung Jugendhilfe die Aufnahme in den „Instrumentenkoffer ASD“ und in die Dokumen- tenvorlagen des PKD beschließt. Die Vorstellung der Bögen und Empfehlungen des Qualitätszirkels in der Fachbe- sprechung Jugendhilfe ist aktuell für die Sitzung am 6. Dezember 2021 geplant. Eine Pflegeelternschaft sei auf Zeit angelegt, so die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, und somit stelle zur Erreichung des perspektivischen Ziels – der Rückführung der Kinder – die Arbeit mit den Herkunftsfamilien einen ebenfalls sehr wichtigen Bau- stein dar. Dieses Thema sei auch in der Enquete-Kommission ausführlich erörtert worden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter hätten das Erfordernis geschildert, diese Arbeit, insbesondere die Kommunikation mit den Familien und den betroffenen Kindern, intensivieren zu wollen, wofür allerdings entsprechende Perso- nalverstärkungen erforderlich wären. Sie fragten, welche Entwicklung seitdem in die- sem Sinne stattgefunden habe. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten, dass diese emotional hoch anspruchsvolle Arbeit der Jugendhilfe sich in einem besonderen Spannungsfeld bewege, das in der Enquete-Kommission unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten ausführlich erörtert worden sei. Diese Aufgabe sei im Aufgabenbereich ASD angesiedelt und im Rahmen der Personalbemessung sei dort eine Stellenaufstockung erfolgt. Die Entscheidungen hinsichtlich möglicher Rückführungen spielten auch immer wieder eine Rolle zwischen den Familiengerichten und dem ASD. Dabei müss- ten für die Betroffenen zum Teil sehr einschneidende Entscheidungen getroffen und kommuniziert werden. Auch in der Zukunft werde diese Thematik in Workshop- und Fachveranstaltungen sowie in Verhandlungen mit dem Familiengericht die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des ASD sehr beschäftigen. Die Abgeordneten der GRÜNEN hoben hervor, dass das Gutachten eine maximale Transparenz hinsichtlich einer möglichen Rückführung empfehle, was nicht zwingend bedeute, dass eine Rückführung eines Kindes in die Herkunftsfamilie stets die erste Priorität haben müsse. In diesem Zusammenhang – und dies sei ebenfalls in der Enquete-Kommission ausführlich diskutiert worden – spiele der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle, denn je länger ein Kind in einer Pflegefamilie lebe, desto schwieri- ger würde eine Entscheidung unter Bindungs- und Beziehungsaspekten zu treffen sein. Somit sprächen sie sich dafür aus, den Zeitfaktor stärker in den Blick zu neh- men, damit dieser letztlich nicht den Ausschlag bei der Entscheidung gebe, ob eine Rückführung in die Herkunftsfamilie stattfinden könne. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, dass das Jugendamt zum einen die Aufgabe habe, fortgesetzt daran zu arbeiten, die Erziehungsfähigkeit im Herkunfts- haushalt herzustellen beziehungsweise wiederherzustellen. Zum anderen sei das auf Zeit angelegte Pflegeverhältnis mit regelmäßigen Besuchskontakten zu begleiten. Wie eine gründlich abgewogene Entscheidung dann letztlich aussehe, um beiden Seiten gerecht zu werden, seien es stets die betroffenen Kinder, die dazwischenstän- den und ihren Platz finden müssten. Um das Kindeswohl stärker in den Blick zu neh- men, werde auf Bundesebene an einer Änderung des SGB XIII gearbeitet, um gesetz- lich zu regeln, dass in einem bestimmten Zeitrahmen – abhängig vom Lebensalter des Kindes – verbindlich und final über den Verbleib des Kindes entschieden werden müsse. Es sei bisher noch nicht gelungen, einen Konsens der widerstreitenden Inte- ressen zu erzielen. Bis zu einer Entscheidung hätten der ASD und der Pflegekinder- dienst eine schwierige Aufgabe inne. Der Hamburger Senat habe aus dem Sonderausschuss Chantal und implizit auch aus der Enquete-Kommission den Auftrag erhalten, sich für eine gesetzliche Regelung einer Bleibeperspektive zu kümmern, und entsprechend verhielten sie sich bezüglich einer Lösung im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsprozesses. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/4161 III. Hilfeplangespräche Zu Frage 32. Die SPD-Abgeordneten interessierte, ob und wie die Hilfeplangespräche unter Corona-Bedingungen stattgefunden hätten. Die Hilfeplangespräche hätten stattgefunden, berichteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Am Anfang der Pandemie seien diese nach Dringlichkeit terminiert und als Videogespräch oder mit Glasscheibe geführt worden. Mittlerweile fänden die Gespräche regelhaft unter Einhaltung der Abstandregeln und mit Masken oder per Skype beziehungsweise Zoom statt. Dabei werde die Entscheidung für ein persönli- ches Gespräch oftmals auch anhand der zu besprechenden Inhalte getroffen. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE sprachen die Personalvakanzen durch Langzeiterkrankungen, den allgemeinen Krankenstand und die Fluktuation insbeson- dere in drei bezirklichen Pflegekinderdiensten an und erkundigten sich nach der aktu- ellen Situation. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter, sie wollten die aktuellen Zahlen schriftlich zu Protokoll erklären. Sie führten weiter aus, dass grundsätzlich mit den Bezirken ein regelmäßiges Monito- ring verabredet sei, das alle zwei Monate stattfinde und der Fachbehörde dazu diene, über besondere Belastungssituationen und Personalengpässe Kenntnis zu erhalten und entsprechend schnell eingreifen zu können. Im Zuge dessen gäben die Bezirke Informationen zum Stellenbestand, zum Krankenstand, zu den Langzeiterkrankten einschließlich der Vertretungsregelungen beziehungsweise des Bedarfs an Honorar- kräften oder anderer Kräfte. Weiter werde dabei der Stand der jeweiligen Einstellungs- verfahren erörtert. Hier habe sich die Situation durch die zentralen Ausschreibungen insgesamt verbessert. Außerdem sei den Bezirken die Möglichkeit eröffnet worden, für den ASD über dem Budget einstellen zu dürfen. Protokollerklärung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Inte- gration (BAGSFI) Stellenbesetzung bezirkliche Pflegekinderdienste Im Folgenden werden tabellarisch der aktuelle Besetzungsstand und die Lang- zeiterkrankungen in den bezirklichen Pflegekinderdiensten dargelegt. Die Daten basieren auf einer Abfrage in den Bezirksämtern. Der Bezirk Hamburg-Mitte ver- fügt über keinen bezirklichen PKD und hat die Aufgaben an einen freien Träger abgegeben. Hierbei nimmt 1,0 Vollzeitäquivalent (VZÄ) im Bezirksamt Hamburg- Mitte die hoheitlichen Aufgaben im Pflegekindermanagement wahr. 2021 (Stichtag: 31.03.2021) Anzahl der Pflegekinderdienst Stellen (VZÄ) Stelle vakant Langzeiterkrankung Altona 5,32 0,04 0 Eimsbüttel 5,75 0,60 1 Hamburg-Nord 5,50 0,12 0 Wandsbek 4,50 -0,11 0 Bergedorf 4,75 -0,11 0 Harburg 5,19 -0,41 0 Gesamt 31,01 0,13 1 Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bezogen sich auf den Bericht des Rech- nungshofs, der seinerseits zum Pflegekinderwesen Stellung genommen habe, und fragten grundsätzlich, wann und in welcher Form sich der Senat zu dem Rechnungs- hofbericht äußern werde, um dies dann gegebenenfalls in diesem Ausschuss diskutie- ren zu können. 5
Drucksache 22/4161 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Der Senat gebe zu allen Punkten des jährlichen Rechnungshofberichtes eine Stel- lungnahme ab. Dabei würden die Beiträge der verschiedenen Behörden von der Finanzbehörde zusammengefasst, die die Bürgerschaft voraussichtlich im Mai errei- chen werde. Sie hoben hervor, dass die Antwort in standardisierter Form einschließ- lich einer kurzen Begründung erfolge; eine Beratung in einem Fachausschuss unter der Voraussetzung einer entsprechenden Überweisung sei selbstredend möglich. Ins- gesamt bezeichneten sie andere Antworten, Drucksachen und Berichterstattungen des Senats zu diesem Thema als wesentlich ausführlicher und ergiebiger. Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte die Vorsitzende fest, habe die Beratung der Großen Anfrage abschließend stattgefunden und der Ausschuss emp- fehle Kenntnisnahme. III. Ausschussempfehlung Der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt der Bürgerschaft von der Drs. 22/2300 und seinem Bericht Kenntnis zu nehmen. Uwe Lo hm an n , Berichterstattung 6
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