Schriftliche Kleine Anfrage - Polit-X
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/3709 22. Wahlperiode 01.04.21 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 25.03.21 und Antwort des Senats Betr.: Stadtteile und Inzidenzen Einleitung für die Fragen: Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete vergangene Woche über eine unter schiedliche Verteilung der Infektionen auf die sieben Bezirke Hamburgs. In der Woche vom 8. bis zum 15. März wurde für Harburg eine 7-Tage-Inzidenz von 181,1 ermittelt, während Eimsbüttel nur auf 55,8 kam. Dazwischen lagen Ham burg-Mitte mit 138,1, Bergedorf (97,7), Wandsbek (74,4), Altona (72,7) und Hamburg-Nord (61,3) (https://www.abendblatt.de/hamburg/article231826281/ hamburg-corona-senat-lockerungen-inzidenz-neuinfektionen.html). Seit kurzer Zeit sind auch Schnelltests und Selbsttests verfügbar, die in großer Zahl vor allem in Schulen und nun auch in privaten Unternehmen angeboten werden. Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: Das durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gesetzlich vorgegebene Meldesystem von namentlich zu meldenden Infektionskrankheiten beziehungsweise deren Erregern zielt darauf ab, entsprechende Sachverhalte an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Empfänger dieser Meldungen sind in Hamburg nach dem Wohnortprinzip das jeweilige Fachamt Gesundheit (Gesundheitsamt) eines der sieben Bezirke Hamburgs. Über die sen Prozess generiert sich ein Gesamtbild zum infektionsepidemiologischen Gesche hen in der Stadt. Der örtliche Betrachtungsrahmen für das Infektionsgeschehen, an dem die Schutzmaß nahmen auszurichten sind, ist auf rechtlicher Grundlage Hamburg als Einheitsgemein- de insgesamt. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage hat der Bundesgesetzgeber in § 28a Absatz 3 Satz 3 Infektionsschutzgesetz verankert. Das gesamtstädtisch betrachtete Infektionsgeschehen weist im Hinblick auf lokale Gegebenheiten und deren Interpretation allerdings Unschärfen auf, die bei Betrachtung unterer Verwaltungseinheiten keine verlässlichen Rückschlüsse ermöglichen. So ver schwimmen insbesondere unter den Gegebenheiten eines Stadtstaates infektionsepi demiologische Sachverhalte hinter Interaktionen urbaner Aktivitäten, die sich grenz übergreifend zwischen festgelegten Verwaltungseinheiten innerhalb der Stadt abspie len. Diese Unschärfen vergrößern sich umso mehr, je mehr die Daten auf kleine und Kleinsteinheiten heruntergebrochen werden, ohne dass Merkmale definiert werden, die einer Betrachtung unterzogen werden sollen. Personen beispielweise, die von einem Ausbruch in einer Einrichtung betroffen sind, können sich auf verschiedene Bezirke, Stadtteile und andere für eine Betrachtung gewählte Organisationseinheiten verteilen. Andersherum kann ein größerer Ausbruch in einer Einrichtung alleine das Bild eines umschriebenen Gebietes prägen, obwohl im Umfeld dieser Einrichtung das Infektionsgeschehen mäßig verläuft.
Drucksache 22/3709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode So können sich im Rahmen eines komplexen Infektionsgeschehens Fallzahlen und Inzidenzen bilden, die zufällig entstehen, obwohl sie infektionsepidemiologisch inner halb des betrachteten Gebietes überhaupt nicht miteinander im Zusammenhang ste hen. Aus diesem Grunde werden Inzidenzen von Stadtteilen, die sich häufig durch ihre urbane Prägung unterscheiden, ohne dass dabei infektionsepidemiologische Beson derheiten eine Rolle spielen, nicht zur Betrachtung der infektionsepidemiologischen Lage in Hamburg herangezogen und Daten dazu statistisch nicht regelhaft erhoben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Die Reihenfolge der höchsten Inzidenzwerte hat sich im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Harburg und Bergedorf standen im Frühjahr 2020 in Bezug auf die Inzidenzwerte besser dar (https://www.abend blatt.de/hamburg/article231826281/hamburg-corona-senat-lockerun gen-inzidenz-neuinfektionen.html). Wie waren die Inzidenzwerte der Bezirke und Stadtteile vom 1.3.2020 bis heute? Bitte wochenweise und nach Bezirken sowie Stadtteilen aufgeschlüsselt aufführen. Antwort zu Frage 1: Zu COVID-19-Inzidenzen in Hamburg ab dem 1.3.2020 bis zum 26.3.2021 in den Bezirken nach Kalenderwochen siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Frage 2: Wie viele Tests wurden in den Stadtteilen vorgenommen? Bitte für jeden Bezirk und für jeden Stadtteil angeben. Frage 3: Seit wann werden auch die Ergebnisse der Schnelltests und der Selbsttests einbezogen? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Wie werden die Kontaktpersonen von Personen ermittelt, die einen positiven Schnell- und Selbsttest hatten? Frage 5: Wie viele Schnelltests und Selbsttests werden in den Bezirken und Stadtteilen vorgenommen? Wie viele davon hatten ein positives Ergebnis? Antwort zu Fragen 2 bis 5: Über die Anzahl aller vorgenommenen Testungen liegen keine gesondert statistisch erhobenen Daten vor. Der Grund dafür besteht in dem nach dem IfSG gesetzlich gere gelten Meldewesen, wonach nur positive Nachweise des COVID-19-Erregers nament lich an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden sind. Negative Testergebnisse sind nach dem IfSG nicht meldepflichtig. Die Einbeziehung der Selbst- und Schnelltestungen erfolgt, seitdem diese zugelassen sind und angewendet werden. Nach der Hamburgischen Eindämmungsverordnung (EVO) muss jedes positive Selbst- oder Schnelltestergebnis durch eine PCR bestätigt werden. Über die Labormeldepflicht erfahren die Gesundheitsämter von diesem Sach verhalt und können die Umstände dazu ermitteln. Dazu gehört auch die Einleitung einer Kontaktpersonennachverfolgung. Der zuständigen Fachbehörde liegen lediglich Zahlen vor, die über 2.135 positive Anti gentestergebnisse berichten, die seit dem 22.11.2020 vorgenommen wurden. Die Ver teilung auf die Bezirke gestaltet sich wie dargestellt: Tabelle 1 Bezirke Anzahl positive Schnelltests Hamburg-Mitte 538 Altona 326 Eimsbüttel 326 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3709 Bezirke Anzahl positive Schnelltests Hamburg-Nord 389 Wandsbek 595 Bergedorf 245 Harburg 304 Gesamt: 2.135 Quelle: Abfrage Hamburger Pandemie-Manager (Stand: 26.03.2021) Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 22/3636. Frage 6: Ein positiver Corona-Test hat eine Absonderungsanordnung zur Fol- ge. In der Zeit vom 1.3.2020 bis 27.1.2021 wurden 144.630 Abson derungsanordnungen in Hamburg getroffen (Drs. 22/2931). Wie sind die Zahlen Stand heute? Tabelle 2 Bezirke Anzahl Hamburg-Mitte 29.860 Altona 18.740 Eimsbüttel 19.580 Hamburg-Nord 15.450 Wandsbek 35.760 Bergedorf 11.790 Harburg 13.450 Antwort zu Frage 6: Über die Anzahl von Absonderungsanordnungen, die aufgrund eines positiven Corona- Tests (PCR) in der Zeit vom 1.03.2020 bis zum 29.03.2021 getroffen wurden, siehe nachstehende Übersicht: Tabelle 3 Bezirke Absonderungsanordnungen aufgrund eines positiven Corona-Tests (PCR) in der Zeit vom 1.03.2020 bis zum 29.03.2021 hier: Anzahl, Stand 29.03.2021 Hamburg-Mitte 33.093 Altona 20.315 Eimsbüttel 20.938 Hamburg-Nord 17.423 Wandsbek 38.580 Bergedorf 13.000 Harburg 15.244 Quelle: Bezirke Frage 7: Für die Zeit vom 1.3.2020 bis 27.1.2021 wurden für 5.057 Menschen Absonderungsanordnungen verfügt, die in Flüchtlingsunterkünften, Wohneinrichtungen und Wohngemeinschaften untergebracht sind (Drs. 22/2931). Wie sind die Zahlen Stand heute? Tabelle 4 Bezirke Anzahl Hamburg-Mitte 918 Altona 762 Eimsbüttel 360 Hamburg-Nord 327 3
Drucksache 22/3709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Bezirke Anzahl Wandsbek 1.944 Bergedorf 192 Harburg 554 Antwort zu Frage 7: Über die Anzahl in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 29.03.2021 an Absonderungsan ordnungen für Menschen, die in Flüchtlingsunterkünften, Wohneinrichtungen und Wohngemeinschaften untergebracht sind, siehe nachstehende Übersicht: Tabelle 5 Bezirke Absonderungsanordnungen für Menschen in Flüchtlingsunterkünften, Wohneinrichtungen und Wohngemeinschaften in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 29.03.2021 hier: Anzahl, Stand 29.03.2021 Hamburg-Mitte 1.478 Altona 1.023 Eimsbüttel 653 Hamburg-Nord 718 Wandsbek 2.663 Bergedorf 627 Harburg 777 Quelle: Bezirke Frage 8: Wo sind die Standorte der öffentlichen Unterkünfte? Bitte aufschlüs seln nach Bezirken und Stadtteilen unter Angabe der jeweiligen aktu ellen Belegungszahl. Antwort zu Frage 8: Die Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind unter https://www.ham burg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/ aufgeführt. Im Übrigen siehe Drs. 22/3564. Frage 9: Plant der Senat zentrale Absonderungseinrichtungen? Wenn ja, wo, für wie viele Personen? Wie und durch wen werden diese bewacht? Antwort zu Frage 9: Siehe Drs. 22/2931. Frage 10: Es gelten gemäß § 35 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO vom 30. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 365) in der derzeit geltenden Fassung strenge Quarantänemaßnahmen für Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Hamburg einreisen und aus einem durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Aus wärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Hei mat eingestuften Risikogebiet kommen. Wie viele Absonderungsan ordnungen wurden in Hamburg verfügt? Aus welchen Ländern reisten seit dem 1.7.2020 bis heute die jeweiligen Personen ein? Bitte die Zahlen nach den Ländern aufschlüsseln. Antwort zu Frage 10: Zur Anzahl der in Hamburg ab dem 1.7.2020 gemeldeten COVID-19-Fälle nach Reise ländern siehe Anlage 2. Frage 11: Macht es einen Unterschied und gegebenenfalls in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen, ob die heimkehrende Person beruflich oder privat gereist ist? Wie wird das gegebenenfalls nachgeprüft und 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3709 nachgewiesen? Verkürzt sich die Absonderungszeit, wenn die Per son beruflich unterwegs war? Antwort zu Frage 11: Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise nach Hamburg in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise grundsätzlich für 14 Tage in Quarantäne begeben und grundsätzlich vor Einreise das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren (zum Beispiel unter www.einreiseanmel dung.de). Für die Zeit der Absonderung unterliegen die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen der Beobachtung durch die zuständige Behörde. Sofern es sich nicht um Einreisende handelt, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 (BAnz AT 13.01.2021 V1) in der jeweils geltenden Fassung aufgehalten haben, müssen Grenzgänger und Grenz pendler (§ 36 Absatz 2 Nummer 3 der Eindämmungsverordnung) bei der Einreise nach Hamburg weder einen negativen Test vorweisen noch eine Quarantäne einhalten. In diesen Fällen müssen die zwingende Notwendigkeit der Reise sowie die Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte durch den Arbeitgeber, Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung bescheinigt werden. Frage 12: In begründeten Fällen können Befreiungen gemäß § 36 Absatz 4 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO zugelassen werden. Zu der Anzahl der Ausnahmen beziehungsweise Befreiungen von der vor geschriebenen Absonderungspflicht konnte der Senat aufgrund der Schwierigkeit, die Anzahl der Ausnahmen im vierstelligen Bereich händisch auswerten zu müssen, keine belastbaren Zahlen nennen (Drs. 22/2502 und 22/2931). Hat der Senat zwischenzeitlich Abhilfe geschaffen? Sind die Auswertungen jetzt möglich? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viele Ausnahmen und aus welchen Gründen wurden erteilt? Antwort zu Frage 12: Die erfragten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Der Parameter, wie viele Ausnahmen beziehungsweise Befreiungen von der vorgeschriebenen Absonderungs pflicht gemäß § 36 Absatz 4 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO in begründeten Fällen zugelassen werden, spielt für die Beurteilung der infektionsepidemiologischen Lage in Hamburg eine eher nachgeordnete Rolle. Im Übrigen siehe Drs. 22/2502 und 22/2931. 5
Drucksache 22/3709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Anlage 1 Covid-19-Inzidenzen in Hamburg ab dem 1.3.2020 bis zum 26.3.2021 nach Kalenderwoche und Bezirk, Datenstand SurvNet 26.3.2021 Meldewoche Hamburg- Altona Eimsbüttel Hamburg- Wandsbek Bergedorf Harburg 2020 Mitte Nord KW 9 0,0 0,0 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 10 0,3 0,0 1,5 1,9 1,8 0,0 0,0 11 9,3 26,9 20,2 24,8 13,6 8,4 6,5 12 33,5 67,9 78,3 55,6 46,0 23,8 17,1 13 50,1 59,2 66,7 58,8 62,8 43,8 36,6 14 66,3 51,6 40,8 43,9 51,5 27,6 34,2 15 53,7 40,3 23,2 27,0 42,4 26,1 67,3 16 28,5 23,3 19,1 20,7 24,5 14,6 29,5 17 22,2 12,0 9,7 13,4 18,8 6,1 18,3 18 10,3 4,7 3,0 4,5 12,9 2,3 6,5 19 6,0 3,6 4,1 2,2 8,8 2,3 3,5 20 3,0 3,3 2,6 2,2 2,5 0,8 3,0 21 2,3 2,2 0,0 0,3 2,0 0,8 0,6 22 1,0 1,1 0,0 0,6 0,9 0,0 3,0 23 3,0 0,0 0,4 1,3 2,3 0,0 1,8 24 2,7 1,5 0,7 0,6 0,0 0,0 4,7 25 3,3 0,4 0,7 1,3 1,4 0,0 4,7 26 2,7 1,5 2,2 1,0 1,1 0,0 11,2 27 0,7 1,1 0,0 1,9 1,6 0,0 1,8 28 1,0 0,4 0,7 1,0 0,7 0,0 1,2 29 2,0 0,0 0,7 1,3 0,9 0,8 0,0 30 4,6 2,5 1,9 2,5 8,2 5,4 8,3 31 9,3 2,5 3,7 5,7 6,3 7,7 8,3 32 29,2 12,4 9,7 9,9 12,9 4,6 21,8 33 22,9 11,3 9,7 3,8 6,1 3,8 11,2 34 15,6 7,3 8,6 7,6 9,5 7,7 11,2 35 16,6 10,2 12,7 12,7 8,2 5,4 4,7 36 17,6 18,5 15,7 16,2 9,3 7,7 12,4 37 15,3 17,1 16,1 24,8 15,0 11,5 14,2 38 27,5 13,8 18,0 21,9 27,0 13,8 14,2 39 30,8 24,0 25,5 27,0 27,4 20,7 28,9 40 43,1 20,7 25,8 38,5 35,8 31,5 36,6 41 45,1 40,0 26,2 25,7 38,1 49,1 34,2 42 62,7 55,2 50,2 44,5 48,3 63,7 57,8 43 150,2 94,5 84,6 91,9 96,6 88,3 121,6 44 203,3 143,1 88,4 124,6 146,5 129,0 144,0 45 205,3 185,6 137,1 121,7 174,4 129,0 194,8 46 205,9 137,7 103,4 97,0 161,4 99,8 210,7 47 191,0 103,5 91,4 84,6 151,0 121,3 159,4 48 113,4 75,9 56,9 61,0 106,1 66,8 100,3 49 192,7 109,3 80,9 88,4 130,2 113,6 80,3 50 203,3 101,0 109,3 107,8 157,6 168,9 113,9 51 198,3 130,8 116,1 139,5 192,1 169,7 177,1 52 234,8 138,8 108,2 118,2 116,5 126,7 184,7 53 187,0 141,7 117,6 117,9 125,2 115,9 146,4 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3709 Meldewoche Hamburg- Altona Eimsbüttel Hamburg- Wandsbek Bergedorf Harburg 2021 Mitte Nord KW 1 196,3 158,8 138,5 118,2 133,8 155,8 203,6 2 162,8 90,1 105,6 78,5 99,3 112,9 128,1 3 127,0 91,5 66,7 79,8 97,7 139,0 105,1 4 112,8 65,8 62,5 56,3 85,9 132,0 96,8 5 104,8 56,7 48,3 54,0 68,3 122,8 62,6 6 91,5 65,4 52,4 50,9 59,4 98,3 78,5 7 100,2 56,3 53,9 74,7 58,7 91,4 82,0 8 126,0 62,5 49,8 67,7 67,3 104,4 119,2 9 115,7 60,3 50,2 67,4 71,9 71,4 144,0 10 136,6 74,5 66,7 62,3 72,8 96,7 179,4 11 164,2 96,3 87,2 99,2 109,5 97,5 165,3 12 169,8 67,6 45,3 81,4 87,5 91,4 126,3 Quelle: Infektionsepidemiologische Landesstelle des HU; Datenstand SurvNet 26.3.2021 7
Drucksache 22/3709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Anlage 2 Einreiseland Covid-19-Fälle in Hamburg seit dem 1.7.2020, Datenstand SurvNet 26.03.2021 Einreiseland Anzahl gemeldeter Covid-19 Fälle Afghanistan 6 Ägypten 14 Albanien 24 Argentinien 2 Armenien 3 Asien 2 Bali 1 Belgien 6 Bosnien und Herzegowina 33 Brasilien 13 Bulgarien 25 Burkina Faso 1 Dänemark 22 Dominikanische Republik 3 Dubai 21 England 14 Finnland 3 Frankreich 71 Gambia 1 Georgien 3 Ghana 8 Griechenland 47 Indien 6 Indonesien 2 Irak 4 Iran 14 Israel 1 Italien 54 Jordanien 1 Kamerun 3 Kanada 3 Kasachstan 1 Katar 1 Kenia 2 Kolumbien 3 Kosovo 46 Kroatien 97 Kuba 3 Libanon 8 Litauen 2 Luxemburg 2 Madeira 2 Malediven 1 Mali 1 Malta 6 8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3709 Einreiseland Anzahl gemeldeter Covid-19 Fälle Marokko 5 Mexiko 13 Moldawien 5 Montenegro 2 Namibia 4 Nepal 2 Niederlande 28 Niger 1 Nigeria 2 Nordmazedonien 41 Norwegen 5 Österreich 39 Pakistan 4 Paraguay 1 Philippinen 1 Polen 101 Portugal 27 Rumänien 25 Russische Föderation 14 Saudi-Arabien 1 Schweden 14 Schweiz 30 Serbien 32 Slowenien 3 Somalia 2 Spanien 97 Südafrika 5 Sudan 1 Syrien 8 Tansania 5 Togo 1 Tschechische Republik 22 Tunesien 16 Türkei 186 Ukraine 29 Ungarn 20 USA 17 Venezuela 1 Vereinigte Arabische Emirate 7 Vereinigtes Königreich 7 Weißrussland 7 Westafrika 3 Zypern 3 Quelle: Infektionsepidemiologische Landesstelle des HU; Datenstand SurvNet 26.3.2021 9
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