BetrAV 07 2019 Betriebliche Altersversorgung - Oktober 2019 74. Jahrgang ISSN 0005-9951 - aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche ...
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aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. BetrAV 07⏐2019 Betriebliche Altersversorgung 31. Oktober 2019 ⏐ 74. Jahrgang ⏐ ISSN 0005-9951 Aus dem Inhalt Der Kommentar Gunkel, Drei Projekte – drei Gesetze? 597 Abhandlungen Hanau/Arteaga, Wie sieht die Zukunft der betrieblichen Alters- versorgung aus? 598 Voigt/Ziegler/Ries, Arbeitsrechtliche und steuerliche Aspekte der Digitalisierung in der betrieblichen Altersversorgung – vom Bärendienst zum Wunschportal 602 Hufer/Karst, Nachehezeitliche Entwicklungen – Ausgewählte Frage- stellungen aus Sicht des Juristen 608 Informationen Die Deutsche Betriebsrente kommt: Ver.di wird Sozialpartner 621 aba: Bilanzielle Diskriminierung von Direktzusagen endlich beenden 632 Versorgungsausgleich und Altersvorsorge BT-Drucksache 19/12573 vom 22.8.2019 640 Rechtsprechung Kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbot durch Altershöchstgrenze von 50 Jahren BVerfG, Beschluss vom 23.7.2019 – 1 BvR 684/14 653 Nachträgliche Anpassung der Einverständniserklärung zur vorgesehenen Teilung durch den Zielversorgungsträger BGH, Beschluss vom 17.7.2019 – XII ZB 437/18 657
aba-Tagungen 2020 25.03.2020 aba-Forum Steuerrecht, Mannheim 26.03.2020 aba-Forum Arbeitsrecht, Mannheim 21.04.2020 Infotag Versorgungsausgleich, Mannheim 06./07.05.2020 82. Jahrestagung, Berlin Tagung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige, 24.09.2020 Frankfurt am Main Fragen aus dem Bereich Tagungen beantwortet: Ulrike Schulz Telefon 030 - 33 85 811-12 tagungen@aba-online.de
Inhaltsverzeichnis Grundrente: Endlich neu denken639 Die Junge Rentenkommission legt Eckpunkte vor639 Der Kommentar Gunkel, Drei Projekte - drei Gesetze?597 Statistik Versorgungsausgleich und Altersvorsorge BT-Drucksache 19/12573 vom 22.8.2019640 Abhandlungen Nachgelagerte Besteuerung der Rente Hanau/Arteaga, Wie sieht die Zukunft der betrieb- BT-Drucksache 19/12472 vom 16.8.2019642 lichen Altersversorgung aus?598 Erwerbsdruck für Rentner – Bund Voigt/Ziegler/Ries, Arbeitsrechtliche und steuerliche BT-Drucksache 19/12486 vom 19.8.2019645 Aspekte der Digitalisierung in der betrieblichen Alters- versorgung – vom Bärendienst zum Wunschportal602 Hufer/Karst, Nachehezeitliche Entwicklungen – Europa Ausgewählte Fragestellungen aus Sicht des Juristen608 EU-Kommission über eine effizientere Entscheidungs- Höfer, Die Förderung der betrieblichen Alters- findung in der Sozialpolitik – Stellungnahme der versorgung bei Unternehmen mit Einnahme- Deutschen Sozialversicherung649 Überschussrechnung615 Schraml, Revision/Audit der „Investment Value Veranstaltungen Chain“ in der Allianz Gruppe617 Rückblick auf die aba-Tagungen im Herbst 2019651 Informationen Rechtsprechung Aus der Gesetzgebung Kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbot durch Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungs- Altershöchstgrenze von 50 Jahren rechengrößen 2020620 BVerfG, Beschluss vom 23.7.2019 – 1 BvR 684/14653 Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Versorgungs- des § 20 Abs. 1 Nr.6 EStG zusage für Geschäftsführer BMF, Schreiben vom 9.8.2019621 BGH, Urteil vom 2.7.2019 – II ZR 252/16654 Nachträgliche Anpassung der Einverständnis- Aus der Politik erklärung zur vorgesehenen Teilung durch den Zielversorgungsträger Die Deutsche Betriebsrente kommt: Ver.di wird BGH, Beschluss vom 17.7.2019 – XII ZB 437/18657 Sozialpartner621 Unwirksamkeit einer zehnjährigen Mindestehe- Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden dauerklausel im Rahmen von Allgemeinen Vorsorgeinformation Geschäftsbedingungen BT-Drucksache 19/12977 vom 2.9.2019621 BAG, Urteil vom 19.2.2019 – 3 AZR 150/18 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungs- mit Anmerkung Jahn/Kurz660 ausgleichsgesetzes Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die BT-Drucksache 19/13552 vom 25.9.2019623 Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Alters- Die Versorgungsanstalt des Bundes und der vorsorgeverträgen Länder (VBL) und die finanziellen Altlasten aus der BFH, Urteil vom 11.6.2019 – X R 7/18661 sogenannten Gesamtversorgung Rückforderung von Altersvorsorgezulagen bei der BT-Drucksache 19/12550 vom 21.8.2019626 Riester-Rente Verspätungsgelder für nicht fristgerechte Renten- BFH, Urteil vom 9.7.2019 – X R 35/17 (PM)664 bezugsmitteilungen Erfolgreiche Härtefallprüfung einer VBL-Start- BT-Drucksache 19/13007 vom 5.9.2019628 gutschrift für rentenferne Versicherte OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.7.2019 – Neue Rahmenbedingungen für privates Vorsorge- 12 U 418/14 – mit Anmerkung Fischer664 sparen BT-Drucksache 19/13008 vom 5.9.2019631 Anerkennung von Rückstellungen für Pensions- verpflichtungen mit Entgeltumwandlungen FG Düsseldorf, Urteil vom 29.5.2019 – 15 K 736/16 F668 Meinungen – Standpunkte – Empfehlungen Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Neben- aba: Bilanzielle Diskriminierung von Direktzusagen einander von Pensionszahlungen und Geschäfts- endlich beenden632 führervergütung aba Grundsatzposition: Nachhaltigkeit und Alters- FG Münster, Urteil vom 25.7.2019 – versorgungseinrichtungen633 10 K 1583/19 K (PM)671 24. Ordentlicher Gewerkschaftstag der IG Metall634 Bertelsmann Stiftung: Nachbesserungen bei Reformen Literatur des Rentensystems nötig637 Buchbesprechungen INSM: Aktuelles Grundrentenmodell ist mit dem Kunisch, Dynamisierung ruhender Anwartschaften Grundgesetz nicht vereinbar639 der betrieblichen Altersversorgung671 Inhaltsverzeichnis Betriebliche Altersversorgung 7/2019 1I
DIW (Hrsg.), Stupsen und Schubsen (Nudging): Beispiele aus Altersvorsorge, Gesundheit und Ernährung671 Lentz, Gestaltungsoptionen in der privaten Renten- versicherung672 Maschmann (Hrsg.), Total Compensation – Handbuch der Entgeltgestaltung, 2. Auflage672 Schwartmann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann (Hrsg.), DS-GVO/BDSG672 Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 4. Auflage673 Giersdorf, Der informelle Trilog673 Literaturhinweise673 Nachrichten Aktuelles Insolvenzgeschehen und möglicher Beitragssatz des PSVaG für 2019674 BAV online – H-BetrAV + E-BetrAV674 II Betriebliche Altersversorgung 7/2019 Inhaltsverzeichnis
Der Kommentar Alexander Gunkel, Berlin Drei Projekte – drei Gesetze? Gleich drei große rentenpolitische Geset- Die geplante Altersvorsorgepflicht für zesvorhaben will das Bundesarbeitsmi- Selbstständige ist daher auch ein sehr nisterium in den nächsten Monaten auf viel sinnvolleres Vorhaben. Zum einen den Weg bringen: die geplante Grund- haben Selbstständige nachweislich ein rente, die Altersvorsorgepflicht für überdurchschnittlich hohes Alters- Selbstständige und die säulenübergrei- armutsrisiko. Zum anderen kann mit fende Altersvorsorgeinformation. Eins einer Altersvorsorgeplicht Altersarmut haben die drei Vorhaben gemeinsam: bereits präventiv entgegengewirkt wer- Über sie wird bereits seit vielen Jahren den, und nicht erst im Rentenalter. Inso- diskutiert, ohne dass es bislang zu einer fern ist es bedauerlich, dass die von Umsetzung gekommen ist. Umso ambi- den Koalitionsparteien vereinbarte, von tionierter erscheint es daher, wenn das beiden Sozialpartnern und vielen ande- Bundesarbeitsministerium nun gleich zu ren befürwortete obligatorische Alters- allen drei Projekten in Kürze gesetzesrei- vorsorge Selbstständiger nicht längst fe Lösungen liefern will. beschlossen ist. Obwohl alle Erfahrung zeigt, dass große Reformprojekte mög- Am Weitesten gediehen sind bislang lichst zu Beginn einer Legislaturperiode die Pläne zur Grundrente für ehemals Aussicht auf Erfolg haben, gibt es auch Beschäftigte mit mindestens 35 Beitrags- zur Halbzeit noch keinen Vorschlag, wie jahren. Denn hierzu hat das Bundes- das Vorhaben umgesetzt werden soll. arbeitsministerium bereits im Frühjahr Rente nicht mehr von der erbrachten Insofern wäre es eine positive Überra- einen Referentenentwurf vorgelegt. Die- Vorleistung abhängt, verliert die Ren- schung, wenn das Bundesarbeitsminis- ser Entwurf wurde dann aber vom Kanz- tenversicherung an Akzeptanz und wird terium hier nun doch bald einen Gesetz- leramt gestoppt, weil die Gesetzespläne auch nicht mehr im gleichen Maße als entwurf vorlegen würde. Dabei wird sehr offensichtlich nicht mit dem Koali- gerecht empfunden werden. darauf zu achten sein, dass darin die tionsvertrag vereinbar waren: Zum einen im Koalitionsvertrag vereinbarte Option, sollte die Grundrente nach dem Ent- Auch nicht überzeugend ist das, was vom die Altersvorsorgepflicht durch private, wurf – anders als im Koalitionsvertrag Bundesarbeitsministerium zur Finanzie- kapitalgedeckte Altersvorsorge zu erfül- vereinbart – ohne eine Bedürftigkeits- rung der milliardenteuren Grundrente len, auch tatsächlich gewährleistet wird. prüfung gewährt werden. Zum anderen vorgesehen ist: Zum einen werden Ein- hatte die geplante Höhe der Grundrente nahmen aus der Finanztransaktionssteu- Das dritte geplante Reformprojekt, die nichts mit dem zu tun, was im Koali- er und einer höheren Mehrwertsteuer für säulenübergreifende Altersvorsorgeinfor- tionsvertrag vereinbart war: Statt eines Hotelleistungen einkalkuliert, obwohl es mation, ist für den Bereich der betrieb- Aufschlags von 10% auf das Niveau der bei beiden Steuern an einer gesetzlichen lichen Altersversorgung das wichtigste. Grundsicherung, was weniger als 100 € Basis fehlt wie auch an einem Konsens, Die Diskussion der vergangenen Jahre wären, sollte der Grundrentenzuschlag dass sie eingeführt werden sollen. Zum und der im Auftrag des Bundesarbeits- bis zu rund 450 € betragen. anderen werden – in Fortsetzung der ministeriums erarbeitete, im Frühjahr schlechten Tradition der „Verschiebe- vorgelegte Forschungsbericht haben eins Natürlich ist ein Vorhaben nicht schon bahnhofpolitik“ – Mehreinnahmen aus deutlich gemacht: Angesichts zehntau- deshalb verkehrt, weil es nicht im Koa- der Kranken- und Arbeitslosenversiche- sender Vorsorgeeinrichtungen mit teil- litionsvertrag vereinbart ist. Aber gegen rung eingeplant, die ebenfalls weder weise sehr unterschiedlicher Ausgestal- die Grundrenten-Pläne des Bundesar- gesetzlich beschlossen noch innerhalb tung der Leistungen wird sich eine all- beitsministeriums sprechen auch viele der Koalition konsentiert sind. Eine umfassende Altersvorsorgeinformation konzeptionelle Gründe: Insbesondere seriöse Finanzierung sieht anders aus. kurzfristig nicht erreichen lassen. Aber käme es künftig zu einer drastisch unter- Zudem stellt sich die Frage, was die es ist möglich, mittelfristig zumindest schiedlichen Bewertung von Beitrags- geplante Grundrente zur Erreichung des wesentliche Teile der Altersvorsorgeland- leistungen: Ein Rentner ohne Grundren- angestrebten Ziels, der Vermeidung von schaft in einer säulenübergreifenden tenanspruch könnte künftig trotz gleich Altersarmut, überhaupt beitragen soll: Altersvorsorgeinformation zu erfassen hoher Beitragsleistung nur die Hälfte der Schließlich weist der Alterssicherungs- und dann weitere Vorsorgeeinrichtun- Rente erhalten, die ein Grundrentenbe- bericht der Bundesregierung aus, dass gen schrittweise einzubeziehen. Ein sol- zieher bekommt. Ebenso befremdlich: ehemalige Beschäftigte, die 35 Jahre lang ches pragmatisches Vorgehen, bei dem Grundrentenbezieher könnten für deut- gearbeitet haben, nur zu 1% und damit Kosten und Nutzen in einem gesunden lich weniger gezahlte Beiträge dennoch deutlich unterdurchschnittlich häufig Verhältnis bleiben, sollte nun auch bei eine deutlich höhere Rente als andere auf Grundsicherung im Alter angewie- der gesetzlichen Umsetzung beherzigt Rentner erhalten. Mit einer derart unter- sen sind. Wer mit rentenrechtlichen werden. schiedlichen Bewertung von gezahlten Maßnahmen wirklich dazu beitragen Beiträgen würde ein zentraler Grund- will, dass Altersarmut in Deutschland satz unseres Rentensystems – dass sich weiter die Ausnahme bleibt, der sollte Alexander Gunkel die gezahlte Rente nach der Höhe der doch wohl eher an Gruppen denken, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der gezahlten Beiträge richtet – verletzt. Und die ein überdurchschnittliches Risiko Bundesvereinigung der Deutschen das ist sehr viel gravierender als „nur“ haben, im Alter auf Grundsicherung Arbeitgeberverbände, BDA die Verletzung eines Prinzips: Wenn die angewiesen zu sein. Der Kommentar Betriebliche Altersversorgung 7/2019 597
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