BetrAV 07 2019 Betriebliche Altersversorgung - Oktober 2019 74. Jahrgang ISSN 0005-9951 - aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche ...

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aba Arbeitsgemeinschaft für
betriebliche Altersversorgung e.V.

   BetrAV 07⏐2019
   Betriebliche Altersversorgung
   31. Oktober 2019 ⏐ 74. Jahrgang ⏐ ISSN 0005-9951

              Aus dem Inhalt
              Der Kommentar
              Gunkel, Drei Projekte – drei Gesetze?                                    597

              Abhandlungen
              Hanau/Arteaga, Wie sieht die Zukunft der betrieblichen Alters-
              versorgung aus?                                                          598
              Voigt/Ziegler/Ries, Arbeitsrechtliche und steuerliche Aspekte der
              Digitalisierung in der betrieblichen Altersversorgung – vom Bärendienst
              zum Wunschportal                                                         602
              Hufer/Karst, Nachehezeitliche Entwicklungen – Ausgewählte Frage-
              stellungen aus Sicht des Juristen                                        608

              Informationen
              Die Deutsche Betriebsrente kommt: Ver.di wird Sozialpartner              621
              aba: Bilanzielle Diskriminierung von Direktzusagen endlich beenden       632
              Versorgungsausgleich und Altersvorsorge
              BT-Drucksache 19/12573 vom 22.8.2019                                     640

              Rechtsprechung
              Kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbot durch Altershöchstgrenze
              von 50 Jahren
              BVerfG, Beschluss vom 23.7.2019 – 1 BvR 684/14                           653
              Nachträgliche Anpassung der Einverständniserklärung zur vorgesehenen
              Teilung durch den Zielversorgungsträger
              BGH, Beschluss vom 17.7.2019 – XII ZB 437/18                             657
aba-Tagungen 2020
25.03.2020       aba-Forum Steuerrecht, Mannheim

26.03.2020       aba-Forum Arbeitsrecht, Mannheim

21.04.2020       Infotag Versorgungsausgleich, Mannheim

06./07.05.2020   82. Jahrestagung, Berlin

           Tagung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige,
24.09.2020	
           Frankfurt am Main

                 Fragen aus dem Bereich Tagungen beantwortet:
                                  Ulrike Schulz
                           Telefon 030 - 33 85 811-12
                            tagungen@aba-online.de
Inhaltsverzeichnis                                         Grundrente: Endlich neu denken639
                                                           Die Junge Rentenkommission legt Eckpunkte vor639
Der Kommentar
Gunkel, Drei Projekte - drei Gesetze?597                  Statistik
                                                           Versorgungsausgleich und Altersvorsorge
                                                           BT-Drucksache 19/12573 vom 22.8.2019640
Abhandlungen
                                                           Nachgelagerte Besteuerung der Rente
Hanau/Arteaga, Wie sieht die Zukunft der betrieb-
                                                           BT-Drucksache 19/12472 vom 16.8.2019642
lichen Altersversorgung aus?598
                                                           Erwerbsdruck für Rentner – Bund
Voigt/Ziegler/Ries, Arbeitsrechtliche und steuerliche
                                                           BT-Drucksache 19/12486 vom 19.8.2019645
Aspekte der Digitalisierung in der betrieblichen Alters-
versorgung – vom Bärendienst zum Wunschportal602
Hufer/Karst, Nachehezeitliche Entwicklungen –              Europa
Ausgewählte Fragestellungen aus Sicht des Juristen608     EU-Kommission über eine effizientere Entscheidungs-
Höfer, Die Förderung der betrieblichen Alters-             findung in der Sozialpolitik – Stellungnahme der
versorgung bei Unternehmen mit Einnahme-                   Deutschen Sozialversicherung649
Überschussrechnung615
Schraml, Revision/Audit der „Investment Value              Veranstaltungen
Chain“ in der Allianz Gruppe617
                                                           Rückblick auf die aba-Tagungen im Herbst 2019651

Informationen
                                                           Rechtsprechung
Aus der Gesetzgebung
                                                           Kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbot durch
Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungs-             Altershöchstgrenze von 50 Jahren
rechengrößen 2020620                                      BVerfG, Beschluss vom 23.7.2019 – 1 BvR 684/14653
Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne             Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Versorgungs-
des § 20 Abs. 1 Nr.6 EStG                                  zusage für Geschäftsführer
BMF, Schreiben vom 9.8.2019621                            BGH, Urteil vom 2.7.2019 – II ZR 252/16654
                                                           Nachträgliche Anpassung der Einverständnis-
Aus der Politik                                            erklärung zur vorgesehenen Teilung durch den
                                                           Zielversorgungsträger
Die Deutsche Betriebsrente kommt: Ver.di wird              BGH, Beschluss vom 17.7.2019 – XII ZB 437/18657
Sozialpartner621
                                                           Unwirksamkeit einer zehnjährigen Mindestehe-
Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden                 dauerklausel im Rahmen von Allgemeinen
Vorsorgeinformation                                        Geschäftsbedingungen
BT-Drucksache 19/12977 vom 2.9.2019621                    BAG, Urteil vom 19.2.2019 – 3 AZR 150/18 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungs-       mit Anmerkung Jahn/Kurz660
ausgleichsgesetzes                                         Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die
BT-Drucksache 19/13552 vom 25.9.2019623                   Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Alters-
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der                  vorsorgeverträgen
Länder (VBL) und die finanziellen Altlasten aus der        BFH, Urteil vom 11.6.2019 – X R 7/18661
sogenannten Gesamtversorgung                               Rückforderung von Altersvorsorgezulagen bei der
BT-Drucksache 19/12550 vom 21.8.2019626                   Riester-Rente
Verspätungsgelder für nicht fristgerechte Renten-          BFH, Urteil vom 9.7.2019 – X R 35/17 (PM)664
bezugsmitteilungen                                         Erfolgreiche Härtefallprüfung einer VBL-Start-
BT-Drucksache 19/13007 vom 5.9.2019628                    gutschrift für rentenferne Versicherte
                                                           OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.7.2019 –
Neue Rahmenbedingungen für privates Vorsorge-
                                                           12 U 418/14 – mit Anmerkung Fischer664
sparen
BT-Drucksache 19/13008 vom 5.9.2019631                    Anerkennung von Rückstellungen für Pensions-
                                                           verpflichtungen mit Entgeltumwandlungen
                                                           FG Düsseldorf, Urteil vom 29.5.2019 – 15 K 736/16 F668
Meinungen – Standpunkte – Empfehlungen
                                                           Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Neben-
aba: Bilanzielle Diskriminierung von Direktzusagen         einander von Pensionszahlungen und Geschäfts-
endlich beenden632                                        führervergütung
aba Grundsatzposition: Nachhaltigkeit und Alters-          FG Münster, Urteil vom 25.7.2019 –
versorgungseinrichtungen633                               10 K 1583/19 K (PM)671

24. Ordentlicher Gewerkschaftstag der IG Metall634
Bertelsmann Stiftung: Nachbesserungen bei Reformen         Literatur
des Rentensystems nötig637                                Buchbesprechungen
INSM: Aktuelles Grundrentenmodell ist mit dem              Kunisch, Dynamisierung ruhender Anwartschaften
Grundgesetz nicht vereinbar639                            der betrieblichen Altersversorgung671

Inhaltsverzeichnis                                                                     Betriebliche Altersversorgung 7/2019   1I
DIW (Hrsg.), Stupsen und Schubsen (Nudging):
     Beispiele aus Altersvorsorge, Gesundheit und
     Ernährung671
     Lentz, Gestaltungsoptionen in der privaten Renten-
     versicherung672
     Maschmann (Hrsg.), Total Compensation –
     Handbuch der Entgeltgestaltung, 2. Auflage672
     Schwartmann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann (Hrsg.),
     DS-GVO/BDSG672
     Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht,
     4. Auflage673
     Giersdorf, Der informelle Trilog673

     Literaturhinweise673

     Nachrichten
     Aktuelles Insolvenzgeschehen und möglicher
     Beitragssatz des PSVaG für 2019674
     BAV online – H-­BetrAV + E-­BetrAV674

II   Betriebliche Altersversorgung 7/2019                 Inhaltsverzeichnis
Der Kommentar
Alexander Gunkel, Berlin

Drei Projekte – drei Gesetze?
Gleich drei große rentenpolitische Geset-                                                Die geplante Altersvorsorgepflicht für
zesvorhaben will das Bundesarbeitsmi-                                                    Selbstständige ist daher auch ein sehr
nisterium in den nächsten Monaten auf                                                    viel sinnvolleres Vorhaben. Zum einen
den Weg bringen: die geplante Grund-                                                     haben Selbstständige nachweislich ein
rente, die Altersvorsorgepflicht für                                                     überdurchschnittlich hohes Alters-
Selbstständige und die säulenübergrei-                                                   armutsrisiko. Zum anderen kann mit
fende Altersvorsorgeinformation. Eins                                                    einer Altersvorsorgeplicht Altersarmut
haben die drei Vorhaben gemeinsam:                                                       bereits präventiv entgegengewirkt wer-
Über sie wird bereits seit vielen Jahren                                                 den, und nicht erst im Rentenalter. Inso-
diskutiert, ohne dass es bislang zu einer                                                fern ist es bedauerlich, dass die von
Umsetzung gekommen ist. Umso ambi-                                                       den Koalitionsparteien vereinbarte, von
tionierter erscheint es daher, wenn das                                                  beiden Sozialpartnern und vielen ande-
Bundesarbeitsministerium nun gleich zu                                                   ren befürwortete obligatorische Alters-
allen drei Projekten in Kürze gesetzesrei-                                               vorsorge Selbstständiger nicht längst
fe Lösungen liefern will.                                                                beschlossen ist. Obwohl alle Erfahrung
                                                                                         zeigt, dass große Reformprojekte mög-
Am Weitesten gediehen sind bislang                                                       lichst zu Beginn einer Legislaturperiode
die Pläne zur Grundrente für ehemals                                                     Aussicht auf Erfolg haben, gibt es auch
Beschäftigte mit mindestens 35 Beitrags-                                                 zur Halbzeit noch keinen Vorschlag, wie
jahren. Denn hierzu hat das Bundes-                                                      das Vorhaben umgesetzt werden soll.
arbeitsministerium bereits im Frühjahr       Rente nicht mehr von der erbrachten         Insofern wäre es eine positive Überra-
einen Referentenentwurf vorgelegt. Die-      Vorleistung abhängt, verliert die Ren-      schung, wenn das Bundesarbeitsminis-
ser Entwurf wurde dann aber vom Kanz-        tenversicherung an Akzeptanz und wird       terium hier nun doch bald einen Gesetz-
leramt gestoppt, weil die Gesetzespläne      auch nicht mehr im gleichen Maße als        entwurf vorlegen würde. Dabei wird
sehr offensichtlich nicht mit dem Koali-     gerecht empfunden werden.                   darauf zu achten sein, dass darin die
tionsvertrag vereinbar waren: Zum einen                                                  im Koalitionsvertrag vereinbarte Option,
sollte die Grundrente nach dem Ent-          Auch nicht überzeugend ist das, was vom     die Altersvorsorgepflicht durch private,
wurf – anders als im Koalitionsvertrag       Bundesarbeitsministerium zur Finanzie-      kapitalgedeckte Altersvorsorge zu erfül-
vereinbart – ohne eine Bedürftigkeits-       rung der milliardenteuren Grundrente        len, auch tatsächlich gewährleistet wird.
prüfung gewährt werden. Zum anderen          vorgesehen ist: Zum einen werden Ein-
hatte die geplante Höhe der Grundrente       nahmen aus der Finanztransaktionssteu-      Das dritte geplante Reformprojekt, die
nichts mit dem zu tun, was im Koali-         er und einer höheren Mehrwertsteuer für     säulenübergreifende Altersvorsorgeinfor-
tionsvertrag vereinbart war: Statt eines     Hotelleistungen einkalkuliert, obwohl es    mation, ist für den Bereich der betrieb-
Aufschlags von 10% auf das Niveau der        bei beiden Steuern an einer gesetzlichen    lichen Altersversorgung das wichtigste.
Grundsicherung, was weniger als 100 €        Basis fehlt wie auch an einem Konsens,      Die Diskussion der vergangenen Jahre
wären, sollte der Grundrentenzuschlag        dass sie eingeführt werden sollen. Zum      und der im Auftrag des Bundesarbeits-
bis zu rund 450 € betragen.                  anderen werden – in Fortsetzung der         ministeriums erarbeitete, im Frühjahr
                                             schlechten Tradition der „Verschiebe-       vorgelegte Forschungsbericht haben eins
Natürlich ist ein Vorhaben nicht schon       bahnhofpolitik“ – Mehreinnahmen aus         deutlich gemacht: Angesichts zehntau-
deshalb verkehrt, weil es nicht im Koa-      der Kranken- und Arbeitslosenversiche-      sender Vorsorgeeinrichtungen mit teil-
litionsvertrag vereinbart ist. Aber gegen    rung eingeplant, die ebenfalls weder        weise sehr unterschiedlicher Ausgestal-
die Grundrenten-Pläne des Bundesar-          gesetzlich beschlossen noch innerhalb       tung der Leistungen wird sich eine all-
beitsministeriums sprechen auch viele        der Koalition konsentiert sind. Eine        umfassende Altersvorsorgeinformation
konzeptionelle Gründe: Insbesondere          seriöse Finanzierung sieht anders aus.      kurzfristig nicht erreichen lassen. Aber
käme es künftig zu einer drastisch unter-    Zudem stellt sich die Frage, was die        es ist möglich, mittelfristig zumindest
schiedlichen Bewertung von Beitrags-         geplante Grundrente zur Erreichung des      wesentliche Teile der Altersvorsorgeland-
leistungen: Ein Rentner ohne Grundren-       angestrebten Ziels, der Vermeidung von      schaft in einer säulenübergreifenden
tenanspruch könnte künftig trotz gleich      Altersarmut, überhaupt beitragen soll:      Altersvorsorgeinformation zu erfassen
hoher Beitragsleistung nur die Hälfte der    Schließlich weist der Alterssicherungs-     und dann weitere Vorsorgeeinrichtun-
Rente erhalten, die ein Grundrentenbe-       bericht der Bundesregierung aus, dass       gen schrittweise einzubeziehen. Ein sol-
zieher bekommt. Ebenso befremdlich:          ehemalige Beschäftigte, die 35 Jahre lang   ches pragmatisches Vorgehen, bei dem
Grundrentenbezieher könnten für deut-        gearbeitet haben, nur zu 1% und damit       Kosten und Nutzen in einem gesunden
lich weniger gezahlte Beiträge dennoch       deutlich unterdurchschnittlich häufig       Verhältnis bleiben, sollte nun auch bei
eine deutlich höhere Rente als andere        auf Grundsicherung im Alter angewie-        der gesetzlichen Umsetzung beherzigt
Rentner erhalten. Mit einer derart unter-    sen sind. Wer mit rentenrechtlichen         werden.
schiedlichen Bewertung von gezahlten         Maßnahmen wirklich dazu beitragen
Beiträgen würde ein zentraler Grund-         will, dass Altersarmut in Deutschland
satz unseres Rentensystems – dass sich       weiter die Ausnahme bleibt, der sollte                               Alexander Gunkel
die gezahlte Rente nach der Höhe der         doch wohl eher an Gruppen denken,              Mitglied der Hauptgeschäftsführung der
gezahlten Beiträge richtet – verletzt. Und   die ein überdurchschnittliches Risiko                Bundesvereinigung der Deutschen
das ist sehr viel gravierender als „nur“     haben, im Alter auf Grundsicherung                           Arbeitgeberverbände, BDA
die Verletzung eines Prinzips: Wenn die      angewiesen zu sein.

Der Kommentar                                                                                       Betriebliche Altersversorgung 7/2019   597
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