Schriftliche Kleine Anfrage - Schriftliche ...
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/986 22. Wahlperiode 14.08.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose (DIE LINKE) vom 07.08.20 und Antwort des Senats Betr.: Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen (III) Einleitung für die Fragen: Die Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen zur „Aner kennung von Schuldnerberatungsstellen I und II“ (Drs. 22/592 und Dr. 22/706) hinterlassen einige Nachfragen. So wird beispielsweise in der Antwort zu Drs. 22/592 bei fünf von 14 anerkannten Beratungsstellen nicht nur keine Angaben zur Berufsqualifikation der Beratungskräfte gemacht, sondern gar keine Angabe zur Besetzung der Stelle. Das lässt sich nicht mit dem Sozial datenschutz erklären. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: In der Drs. 22/592 konnten zu einigen Beratungsstellen aufgrund des Sozialdatenschut zes keine weiter gehenden Angaben gemacht werden, da bei statistischen Werten, die nur eine sehr geringe Anzahl von Personen betreffen, von einer Identifizierbarkeit der Personen auszugehen ist. Angaben zu den vorhandenen Qualifikationen wurden soweit möglich getätigt, siehe im Übrigen auch Drs. 22/592. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Wie viele Beratungskräfte sind in den anerkannten Beratungsstellen tätig? Bitte pro Beratungsstelle aufschlüsseln und die jeweiligen Stel lenanteile (VZÄ) für die Stichtage 13. Juni 2018, 13. Juni 2019 und 13. Juni 2020 angeben. Antwort zu Frage 1: Siehe Anlage 1. Frage 2: Wie ist das aktuelle Fallzahlvolumen pro Mitarbeiter/-in in den aner kannten Schuldnerberatungsstellen? Bitte pro Beratungsstelle auf schlüsseln. Frage 3: Wie ist die aktuelle Wartezeit für eine Beratung bei den anerkannten Schuldnerberatungsstellen? Bitte pro Beratungsstelle aufschlüsseln. Antwort zu Fragen 2 und 3: Für die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen sind die Zahlen der anhängi gen Verfahren und der Wartezeit in der Anlage 2 dargestellt. Eine Auswertung der Fall zahlen pro Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter erfolgt nicht. Offene Kurz- und Notfallberatungen können ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden. Im 2. Quar tal 2020 sind die Wartezeiten aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in allen Beratungsstellen angestiegen. Die zuständige Behörde steht hierzu mit den Beratungsstellen in einem engen Austausch.
Drucksache 22/986 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Die nicht öffentlich geförderten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sind nicht verpflichtet, über Wartezeiten und Fallzahlen unterjährig zu berichten. In der Kürze der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit können keine, mit den öffentlich geförderten Beratungsstellen vergleichbaren, Daten bei den nicht öffentlich geförderten Stellen erhoben werden. Vorbemerkung: Laut § 3 HmbAGInsO wird eine Stelle als geeignet anerkannt, wenn in ihr mindestens drei Personen tätig sind. Frage 4: Was versteht die zuständige Behörde unter „Person“ im Sinne des § 3 HmbAGInsO beziehungsweise wie viele VZÄ müssen in einer Beratungsstelle tätig sein, um als geeignet anerkannt zu werden? Antwort zu Frage 4: Das Hamburgische Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung sieht unter § 3 Nummer 4 vor, dass in einer Beratungsstelle mindestens drei Personen tätig sein müssen. Diese Vorgabe soll dazu beitragen, eine gewisse Leistungsfähigkeit und Erreichbarkeit zu gewährleisten. Die Vorgabe konkreter Vollzeitäquivalente (VZÄ) sieht das Gesetz nicht vor. Die Bewertung der Personenzahl im Rahmen des Antragsverfahrens bezieht sich auf die insgesamt in der Beratungsstelle eingesetzten Beschäftigten (natürliche Personen). Dabei werden sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte als einzelne Personen berücksichtigt. Frage 5: Welche Anzahl an VZÄ sind mit den jeweiligen Beratungsstellen in den am 01.08.2018 in Kraft getretenen Verträgen vereinbart worden? Antwort zu Frage 5: Im Rahmen der Ausschreibung wurde eine Mindestgröße von zwei festangestellten Beraterinnen beziehungsweise Beratern (Vollzeitstellen) zuzüglich Leitung und Verwal tung vorgesehen. Darüber hinaus wurden keine festen VZÄ vertraglich vereinbart. Vorbemerkung: Aus der Antwort zu Drs. 22/592 ergibt sich, dass das Beratungsper sonal der H.S.I. – Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung aktuell 4,76 VZÄ beträgt, was lediglich 62 Prozent im Vergleich zum Mittelwert der anderen Vertragspartner-Schuldnerberatungsstellen (7,65 VZÄ) ausmacht. Frage 6: Wie hoch war die Fluktuation des Personals der Schuldnerberatungs stelle H.S.I. – Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung jeweils in den Jahren 2018 bis 2020? Bitte nach Jahren sowie die Anzahl der ausgeschiedenen und neu angestellten Beratungskräfte im Verhält nis zum Gesamtberatungspersonal aufschlüsseln. Antwort zu Frage 6: Nach Auskunft der H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung erfolgten zwi schen 2018 und 2020 keine Personaleintritte. Im Jahr 2018 erfolgte ein Austritt, in 2019 erfolgten vier Austritte, in 2020 erfolgte ein Austritt. Für das Gesamtberatungspersonal siehe Anlage 1. Frage 7: Wie viele VZÄ sind seit wann in der Schuldnerberatungsstelle H.S.I. – Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung vakant und zu wel chem Zeitpunkt sollen die Stellen nachbesetzt werden? Antwort zu Frage 7: Nach Auskunft der H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung sind seit 2019 drei VZÄ für die Beratungstätigkeit (eine Stelle seit März 2019, zwei Stellen seit Mai 2019) und ein VZÄ für die Leitungstätigkeit (seit August 2019) vakant. Die Positionen sollen schnellstmöglich nachbesetzt werden. Es erfolgten bereits mehr fach Ausschreibungen bisher ohne Erfolg. 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/986 Anerkennung pro humana Schuldner- und Insolvenzberatung e.V. Frage 8: Ist der Verein pro humana Schuldner- und Insolvenzberatung e.V. inzwischen als Stelle nach § 305 InsO anerkannt worden? Wenn ja, wann? Antwort zu Frage 8: Nein, das Anerkennungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen, da weitere Fra gestellungen zu klären sind. Frage 9: Falls keine Anerkennung vorliegt: Ist dem Senat bekannt, dass auf der Webseite des Vereins mit der Anerkennung geworben wird (Stand: 04.08.20)? Antwort zu Frage 9: Die zuständige Behörde hat pro humana aufgefordert, den Hinweis auf der Homepage zu entfernen, bis das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist. Frage 10: Hat der Senat geprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 HmbAGInsO vorliegt? Frage 11: Hat der Verein nach dem 12.06.2020 Schuldnerberatungsleistungen im Sinne des § 305 InsO erbracht und wurden Bescheinigungen nach § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO ausgestellt? Antwort zu Fragen 10 und 11: Der Anerkennungsbehörde liegen keine Informationen darüber vor, dass pro humana nach dem 12. Juni 2020 Schuldnerberatungsleistungen im Sinne des § 305 InsO erbracht hat oder Bescheinigungen nach § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO ausgestellt hat. Es wurden daher auch keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Unregelmäßigkeiten können bei der Sozialbehörde unter: poststelle@soziales.ham burg.de gemeldet werden. 3
Anzahl der Beratungskräfte in den anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen 4 Vertrag mit der FHH nach § Zahl der Beratungskräfte zum Stichtag: Anerkannte Stelle 16a Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 5 SGB XII 13.06.2018 13.06.2019 13.06.2020 ADN Schuldner- und Nein k.A. Insolvenzberatung gGmbH Drucksache 22/986 Aktive Suchthilfe e.V. Nein k.A. afg worknet Schuldnerberatung Ja 9 9 10 gGmbH AWO AQtivus Servicegesellschaft Nein 4 4 4 gGmbH Beratung und Betreuung - Schuldnerberatung Hamburg Nein 6 6 6 Roder & Förter-Vondey GbR Deutsches Rotes Kreuz Hamburg Gesellschaft für soziale Beratung Ja 11 12 12 und Hilfe mbH Diakonisches Werk Hamburg Ja 10 10 11 Fürstenberg Institut GmbH Nein k.A. hamburger arbeit GmbH Ja 9 9 9 H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung Ja 11 7 6 im Verein Kinder- und Jugendhilfe pro humana Schuldner- und Nein k.A. Insolvenzberatung e.V. Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
Anzahl der Beratungskräfte in den anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen Vertrag mit der FHH nach § Zahl der Beratungskräfte zum Stichtag: Anerkannte Stelle 16a Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 5 SGB XII 13.06.2018 13.06.2019 13.06.2020 Schuldenhilfe Sofort e.V. Nein 4 4 4 Stiftung Grone Schule - Nein k.A. gemeinnützig - Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Ja 10 12 11 Soweit keine Angaben gemacht wurden, war die Beantwortung aus Gründen des Sozialdatenschutzes gem. §§ 35 SGB I, 61 ff. SGB VIII und 67 ff. SGB X bzw. des allgemeinen Datenschutzrechts nicht zulässig siehe hierzu auch Drs. 22/592. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/986 5
Übersicht öffentlich geförderte Beratungsstellen 6 Anhängige Verfahren zum Stichtag 30.06.2020 in den weiterführenden Beratungsmodulen Schuldner- und Insolvenzberatung* H.S.I. Verbraucherzentrale afg worknet Hamburger Arbeit DRK Hamburg Diakonisches Werk Hamburger Schuldner- Hamburg Schuldnerberatung und Insolvenzberatung 524 586 461 623 573 616 Drucksache 22/986 * Die Meldungen erfolgen jeweils zum Quartalsende Wartezeit in Tagen zum Stichtag 30.06.2020 in den weiterführenden Beratungsmodulen Schuldner- und Insolvenzberatung* H.S.I. Verbraucherzentrale afg worknet Hamburger Arbeit DRK Hamburg Diakonisches Werk Hamburger Schuldner- Hamburg Schuldnerberatung und Insolvenzberatung 84 56 141 352 135 167 Anlage 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
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