Schriftliche Kleine Anfrage - Schriftliche ...

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                         Drucksache    22/986
22. Wahlperiode                                                                                14.08.20

                         Schriftliche Kleine Anfrage
                 der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose (DIE LINKE) vom 07.08.20

                             und   Antwort des Senats

      Betr.:     Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen (III)

      Einleitung für die Fragen:
                 Die Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen zur „Aner­
                 kennung von Schuldnerberatungsstellen I und II“ (Drs. 22/592 und Dr. 22/706)
                 hinterlassen einige Nachfragen. So wird beispielsweise in der Antwort zu
                 Drs. 22/592 bei fünf von 14 anerkannten Beratungsstellen nicht nur keine
                 Angaben zur Berufsqualifikation der Beratungskräfte gemacht, sondern gar
                 keine Angabe zur Besetzung der Stelle. Das lässt sich nicht mit dem Sozial­
                 datenschutz erklären.
                 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
      Einleitung für die Antworten:
      In der Drs. 22/592 konnten zu einigen Beratungsstellen aufgrund des Sozialdatenschut­
      zes keine weiter gehenden Angaben gemacht werden, da bei statistischen Werten, die
      nur eine sehr geringe Anzahl von Personen betreffen, von einer Identifizierbarkeit der
      Personen auszugehen ist. Angaben zu den vorhandenen Qualifikationen wurden soweit
      möglich getätigt, siehe im Übrigen auch Drs. 22/592.
      Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

      Frage 1:           Wie viele Beratungskräfte sind in den anerkannten Beratungsstellen
                         tätig? Bitte pro Beratungsstelle aufschlüsseln und die jeweiligen Stel­
                         lenanteile (VZÄ) für die Stichtage 13. Juni 2018, 13. Juni 2019 und
                         13. Juni 2020 angeben.
      Antwort zu Frage 1:
      Siehe Anlage 1.

      Frage 2:           Wie ist das aktuelle Fallzahlvolumen pro Mitarbeiter/-in in den aner­
                         kannten Schuldnerberatungsstellen? Bitte pro Beratungsstelle auf­
                         schlüsseln.

      Frage 3:           Wie ist die aktuelle Wartezeit für eine Beratung bei den anerkannten
                         Schuldnerberatungsstellen? Bitte pro Beratungsstelle aufschlüsseln.
      Antwort zu Fragen 2 und 3:
      Für die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen sind die Zahlen der anhängi­
      gen Verfahren und der Wartezeit in der Anlage 2 dargestellt. Eine Auswertung der Fall­
      zahlen pro Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter erfolgt nicht. Offene Kurz- und
      Notfallberatungen können ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden. Im 2. Quar­
      tal 2020 sind die Wartezeiten aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit
      der Corona-Pandemie in allen Beratungsstellen angestiegen. Die zuständige Behörde
      steht hierzu mit den Beratungsstellen in einem engen Austausch.
Drucksache 22/986         Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Die nicht öffentlich geförderten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sind nicht
verpflichtet, über Wartezeiten und Fallzahlen unterjährig zu berichten. In der Kürze der
für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit
können keine, mit den öffentlich geförderten Beratungsstellen vergleichbaren, Daten
bei den nicht öffentlich geförderten Stellen erhoben werden.

Vorbemerkung: Laut § 3 HmbAGInsO wird eine Stelle als geeignet anerkannt, wenn
              in ihr mindestens drei Personen tätig sind.

Frage 4:            Was versteht die zuständige Behörde unter „Person“ im Sinne des
                    § 3 HmbAGInsO beziehungsweise wie viele VZÄ müssen in einer
                    Beratungsstelle tätig sein, um als geeignet anerkannt zu werden?
Antwort zu Frage 4:
Das Hamburgische Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung sieht unter § 3 Nummer
4 vor, dass in einer Beratungsstelle mindestens drei Personen tätig sein müssen. Diese
Vorgabe soll dazu beitragen, eine gewisse Leistungsfähigkeit und Erreichbarkeit zu
gewährleisten. Die Vorgabe konkreter Vollzeitäquivalente (VZÄ) sieht das Gesetz nicht
vor.
Die Bewertung der Personenzahl im Rahmen des Antragsverfahrens bezieht sich auf
die insgesamt in der Beratungsstelle eingesetzten Beschäftigten (natürliche Personen).
Dabei werden sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte als einzelne Personen
berücksichtigt.

Frage 5:            Welche Anzahl an VZÄ sind mit den jeweiligen Beratungsstellen in
                    den am 01.08.2018 in Kraft getretenen Verträgen vereinbart worden?
Antwort zu Frage 5:
Im Rahmen der Ausschreibung wurde eine Mindestgröße von zwei festangestellten
Beraterinnen beziehungsweise Beratern (Vollzeitstellen) zuzüglich Leitung und Verwal­
tung vorgesehen. Darüber hinaus wurden keine festen VZÄ vertraglich vereinbart.

Vorbemerkung: Aus der Antwort zu Drs. 22/592 ergibt sich, dass das Beratungsper­
              sonal der H.S.I. – Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung
              aktuell 4,76 VZÄ beträgt, was lediglich 62 Prozent im Vergleich zum
              Mittelwert der anderen Vertragspartner-Schuldnerberatungsstellen
              (7,65 VZÄ) ausmacht.

Frage 6:            Wie hoch war die Fluktuation des Personals der Schuldnerberatungs­
                    stelle H.S.I. – Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung jeweils
                    in den Jahren 2018 bis 2020? Bitte nach Jahren sowie die Anzahl der
                    ausgeschiedenen und neu angestellten Beratungskräfte im Verhält­
                    nis zum Gesamtberatungspersonal aufschlüsseln.
Antwort zu Frage 6:
Nach Auskunft der H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung erfolgten zwi­
schen 2018 und 2020 keine Personaleintritte. Im Jahr 2018 erfolgte ein Austritt, in 2019
erfolgten vier Austritte, in 2020 erfolgte ein Austritt.
Für das Gesamtberatungspersonal siehe Anlage 1.

Frage 7:            Wie viele VZÄ sind seit wann in der Schuldnerberatungsstelle H.S.I.
                    – Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung vakant und zu wel­
                    chem Zeitpunkt sollen die Stellen nachbesetzt werden?
Antwort zu Frage 7:
Nach Auskunft der H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung sind seit 2019
drei VZÄ für die Beratungstätigkeit (eine Stelle seit März 2019, zwei Stellen seit Mai
2019) und ein VZÄ für die Leitungstätigkeit (seit August 2019) vakant.
Die Positionen sollen schnellstmöglich nachbesetzt werden. Es erfolgten bereits mehr­
fach Ausschreibungen bisher ohne Erfolg.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/986

Anerkennung pro humana Schuldner- und Insolvenzberatung e.V.

Frage 8:          Ist der Verein pro humana Schuldner- und Insolvenzberatung e.V.
                  inzwischen als Stelle nach § 305 InsO anerkannt worden?
                  Wenn ja, wann?
Antwort zu Frage 8:
Nein, das Anerkennungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen, da weitere Fra­
gestellungen zu klären sind.

Frage 9:          Falls keine Anerkennung vorliegt: Ist dem Senat bekannt, dass auf
                  der Webseite des Vereins mit der Anerkennung geworben wird
                  (Stand: 04.08.20)?
Antwort zu Frage 9:
Die zuständige Behörde hat pro humana aufgefordert, den Hinweis auf der Homepage
zu entfernen, bis das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist.

Frage 10:         Hat der Senat geprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 Absatz 1
                  Nummer 1 HmbAGInsO vorliegt?

Frage 11:         Hat der Verein nach dem 12.06.2020 Schuldnerberatungsleistungen
                  im Sinne des § 305 InsO erbracht und wurden Bescheinigungen nach
                  § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO ausgestellt?
Antwort zu Fragen 10 und 11:
Der Anerkennungsbehörde liegen keine Informationen darüber vor, dass pro humana
nach dem 12. Juni 2020 Schuldnerberatungsleistungen im Sinne des § 305 InsO
erbracht hat oder Bescheinigungen nach § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO ausgestellt
hat. Es wurden daher auch keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Unregelmäßigkeiten können bei der Sozialbehörde unter: poststelle@soziales.ham­
burg.de gemeldet werden.

                                                                                   3
Anzahl der Beratungskräfte in den anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

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                                          Vertrag mit der FHH nach §                   Zahl der Beratungskräfte zum Stichtag:
            Anerkannte Stelle            16a Nr. 2 SGB II und § 11 Abs.
                                                   5 SGB XII              13.06.2018                13.06.2019                  13.06.2020
           ADN Schuldner- und
                                                     Nein                                               k.A.
        Insolvenzberatung gGmbH
                                                                                                                                                        Drucksache 22/986

           Aktive Suchthilfe e.V.                    Nein                                               k.A.
      afg worknet Schuldnerberatung
                                                      Ja                      9                          9                         10
                 gGmbH

     AWO AQtivus Servicegesellschaft
                                                     Nein                     4                          4                          4
               gGmbH

        Beratung und Betreuung -
       Schuldnerberatung Hamburg                     Nein                     6                          6                          6
       Roder & Förter-Vondey GbR
     Deutsches Rotes Kreuz Hamburg
     Gesellschaft für soziale Beratung                Ja                     11                         12                         12
              und Hilfe mbH
       Diakonisches Werk Hamburg                      Ja                     10                         10                         11

        Fürstenberg Institut GmbH                    Nein                                               k.A.

         hamburger arbeit GmbH                        Ja                      9                          9                          9
     H.S.I. Hamburger Schuldner- und
             Insolvenzberatung                        Ja                     11                          7                          6
     im Verein Kinder- und Jugendhilfe
       pro humana Schuldner- und
                                                     Nein                                               k.A.
         Insolvenzberatung e.V.
                                                                                                                                             Anlage 1
                                                                                                                                                        Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
Anzahl der Beratungskräfte in den anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

                                        Vertrag mit der FHH nach §                        Zahl der Beratungskräfte zum Stichtag:
             Anerkannte Stelle         16a Nr. 2 SGB II und § 11 Abs.
                                                 5 SGB XII                   13.06.2018                13.06.2019                  13.06.2020
         Schuldenhilfe Sofort e.V.                  Nein                         4                          4                          4
         Stiftung Grone Schule -
                                                    Nein                                                   k.A.
              gemeinnützig -

    Verbraucherzentrale Hamburg e.V.                 Ja                          10                        12                         11

    Soweit keine Angaben gemacht wurden, war die Beantwortung aus Gründen des Sozialdatenschutzes gem. §§ 35 SGB I, 61 ff. SGB VIII und 67 ff.
    SGB X bzw. des allgemeinen Datenschutzrechts nicht zulässig siehe hierzu auch Drs. 22/592.
                                                                                                                                                 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
                                                                                                                                                 Drucksache 22/986

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Übersicht öffentlich geförderte Beratungsstellen

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               Anhängige Verfahren zum Stichtag 30.06.2020 in den weiterführenden Beratungsmodulen Schuldner- und Insolvenzberatung*

                                                                                   H.S.I.
                                                                                                   Verbraucherzentrale        afg worknet
      Hamburger Arbeit          DRK Hamburg             Diakonisches Werk  Hamburger Schuldner-
                                                                                                        Hamburg            Schuldnerberatung
                                                                           und Insolvenzberatung
                       524                     586                     461                   623                    573                   616
                                                                                                                                                           Drucksache 22/986

    * Die Meldungen erfolgen jeweils zum Quartalsende

                Wartezeit in Tagen zum Stichtag 30.06.2020 in den weiterführenden Beratungsmodulen Schuldner- und Insolvenzberatung*

                                                                                   H.S.I.
                                                                                                   Verbraucherzentrale        afg worknet
       Hamburger Arbeit         DRK Hamburg             Diakonisches Werk  Hamburger Schuldner-
                                                                                                        Hamburg            Schuldnerberatung
                                                                           und Insolvenzberatung
                          84                   56                      141                   352                    135                   167
                                                                                                                                                Anlage 2
                                                                                                                                                           Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
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