Betriebliche Integration im Rahmen der Suchtberatung bei Airbus Deutschland

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März 2007

Präsentiert von

Stefanie Christiansen
Fritz Teichler
Suchtberatung, Airbus Deutschland

 Betriebliche Integration im Rahmen der Suchtberatung
                                bei Airbus Deutschland
         Jahrestagung des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V.
                                                                    März 2007

Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss
Suchtprävention und Hilfsangebote
                                                                                                                                              GBV
                                                                                                        Arbeitsgruppe Suchtprävention - zur Planung und Koordination von Maßnahmen

                                                                                                   Vorgehen bei suchtmittel- bzw.
                                                                                                                                                         Maßnahmen zur Prävention
                                                                                                   suchtbedingten Auffälligkeiten

                                                                                                                                                                 Schulungen für bestimmte
                                                                                                                                                                       Zielgruppen
                                                                                              Ablaufplan            Bei Verdacht auf akutem
                                                                                                                       Suchtmitteleinfluß
                                                                                                                                                               Aufklärung und Information für
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                                                                                                                                                                     alle Beschäftigten

                                                                                                                                                                    Maßnahmen zur
                                                                                                                                                                  Gesundheitsförderung
                                                                                              Stufenplan                 Bei wiederholten
                                                                                                                          Auffälligkeiten
                                                                                                                                                                      Verhaltensregeln

                                                                                                                                                                     Beratungsangebote

                                                                                                   Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss                             März 2007    Seite 2
Suchtberatung bei Airbus Deutschland
                                                                                              • Die Suchtberatung ist Bestandteil des betrieblichen Suchtpräventions- und
                                                                                               Hilfeprogramms bei Airbus Deutschland.
                                                                                                 4 Sie besteht seit über 20 Jahren an allen Standorten.
                                                                                                 4 Die Suchtberater haben eigene Suchterfahrungen und verfügen über eine qualifizierte
                                                                                                   Ausbildung zum Betrieblieblichen Suchtberater.

                                                                                              • Zu unseren Qualitätsstandards gehören u.a.:
                                                                                                 4 Ausbildung   zum Betrieblichen Suchtberater nach Qualitätsstandards des NABS
                                                                                                 4 Praxisbegleitung durch externen Dipl. Psychologen
                                                                                                 4 Kontinuierliche Weiterqualifizierung
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                                                                                                 4 Enge Kooperation mit unserem Betriebsärztlichen Dienst
                                                                                                 4 Ein gut ausgebautes innerbetriebliches und externes Netzwerk

                                                                                                  Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss                        März 2007   Seite 3
Vorgehensweise der Suchtberatung
                                                                                              • Die Suchtberater stehen unseren Beschäftigten und deren Angehörigen
                                                                                               auch außerhalb ihrer Arbeitszeiten an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
                                                                                                 4 Sie    begleiten die Klienten vor, während und nach der Therapie.

                                                                                              • Arbeit mit Betroffenen beinhaltet
                                                                                                 4 Kontakt- und Motivationsphase
                                                                                                 4 Diagnose- und Indikationsphase
                                                                                                 4 Vermittlungs- und Therapiephase
                                                                                                 4 Wiedereingliederungs- und Nachsorgephase
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                                                                                              • Arbeit mit dem sozialen Umfeld
                                                                                                 4 Gespräche             mit Angehörigen, Vorgesetzten, Kollegen, Behandlern

                                                                                              • Administrative Tätigkeiten
                                                                                                 4 Unterstützen   bei der Antragstellung für die Reha
                                                                                                 4 Erstellen von Sozialberichten
                                                                                                 4 Mitarbeit in diversen internern und externen Arbeitskreisen

                                                                                                  Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss                                     März 2007   Seite 4
Suchtberatung bei Airbus bedeutet
                                                                                              • In 95 % erfolgreiche Wiedereingliederung ins Arbeitsleben und Erhalt der
                                                                                               Erwerbsfähigkeit
                                                                                                4 Die innerbetriebliche Suchtberatung stellt eine wichtige Schnittstelle zwischen
                                                                                                  Arbeitsplatz, Suchteinrichtung und Klient dar.
                                                                                                       – Frühzeitige und schnelle Intervention bei Problemen
                                                                                                       – Direkte Einflussnahme auf die Arbeitssituation, durch vernetztes Zusammenwirken
                                                                                                         von Werksgesundheitsdienst, Suchtberatung, anderen Fachbereichen und
                                                                                                         Vorgesetzten
                                                                                                       – Vorbereitung auf die Rückkehr an den Arbeitsplatz und Begleitung beim
                                                                                                         Wiedereinstieg sowie Abstimmung gezielter Maßnahmen mit Behandlern und
                                                                                                         betrieblichen Anprechpartnern.
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                                                                                              • Sehr geringe Abbruch- und Rückfallquote
                                                                                                 4 Intensive
                                                                                                          Vor- und Nachsorge
                                                                                                 4 Case-Management (Prozessbegleitung und Koordination)

                                                                                              • Vermeidung kostenintensiver Maßnahmen
                                                                                                 4 Gezielte Vermittlung – sehr gut ausgebautes internes und externes Netzwerk
                                                                                                 4 Individuelle und bedarfsgerechte Problemlösungen

                                                                                                  Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss                          März 2007   Seite 5
Anhang 1: Auszug aus BV- Suchtprävention und Suchtintervention:
                                                                                              Ablaufplan für den Umgang bei Verdacht auf akuten Suchtmitteleinfluss

                                                                                              Vorfall                                                       Vorgesetzter
                                                                                                                                        Mitarbeiter

                                                                                                                                                          Betriebsärztlicher                                                 Betriebsrat
                                                                                              Benachrichtigung                                                                    Suchtberatung       Personalbereich
                                                                                                                                                                Dienst

                                                                                                                                                          Betriebsärztlicher
                                                                                              Gespräch       Vorgesetzter                  Mitarbeiter          Dienst            Suchtberatung       Personalbereich        Betriebsrat

                                                                                                                                                                   Bei Bedarf Angebot:
                                                                                                                                                                freiwilliger Drogentest zur
                                                                                                                                                                    eigenen Entlastung
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                                                                                                                        Betriebs-                     MASSNAHMEN z.B.                  Vorgesetzter
                                                                                              Abstimmen weiterer         ärztl.                                                                        Arbeitrechtliche Konsequenzen
                                                                                              Maßnahmen und                                        Nach Hause    Klinik                Personalbereich und ggf. Vereinbarung weiterer
                                                                                              arbeitsrechtlicher
                                                                                                                         Dienst
                                                                                              Konsequenzen                                                                                             Maßnahmen
                                                                                                                        Suchtberatung              unverzügliche Beratung              Betriebrat

                                                                                               Das weiterführende Hilfsangebot wird zwischen Suchtberatung, Betriebsärztlichen Dienst und Betroffenem abgestimmt.
                                                                                               Der/die Mitarbeiter/in entbindet die Suchtberatung insofern von ihrer Schweigepflicht, dass der/die Vorgesetzte eine Meldung
                                                                                               erhält, ob das Hilfsangebot angenommen wurde. Der sichere Transport des/der Betroffenen (nach Hause, Klinik o.ä.) ist zu
                                                                                               gewährleisten. Eine erneute Auffälligkeit setzt den Prozess erneut in Gang. Weiteres regelt der Stufenplan.
                                                                                               Bei Minderjährigen ist auf jeden Fall der gesetzliche Vertreter einzuschalten.

                                                                                                        Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss                                                           März 2007    Seite 6
Anhang 2: Auszug aus BV – Suchtprävention und Suchtintervention
                                                                 Stufenplan
                                                                 Die Interventionsstufen stellen eine Vorgehensweise bei wiederholten suchtbedingten Auffälligkeiten dar, von der in Einzelfällen begründet abgewichen
                                                                 werden kann. Bei akutem Einfluß von Alkohol, Drogen oder Medikamenten gilt der „Ablaufplan“ für den Umgang mit Mitarbeitern bei Verdacht auf akuten
                                                                 Suchtmitteleinfluß.

                                                                                              Verstoß gegen arbeitsvertragliche                                                                                                                                       Hinweise bzw. Nachweis für
                                                                                                                                                                                                    Auffälligkeiten
                                                                                                         Pflichten                                                                                                                                                        Suchtproblematik

                                                                                                                               Konsequenzen                                                                                                          Hilfsangebote
                                                                                                                                                                                                                                       • Sozial- u. Suchtberatung,
                                                                                                                • Gesprächsnotiz,                                                   1. Stufe                                           • Betriebsarzt,
                                                                                                                  die beim Vorgesetzten verbleibt                                   Vertrauliches Gespräch                             • externe Beratungsstellen
                                                                                                                • Vereinbarung von Maßnahmen                                        VG / MA                                            • Ergänzende Maßnahmen s. Seite 9

                                                                                                                                                                                                                                                                        Keine weiteren Auffälligkeiten
                                                                                                                                                                                                                                                               innerhalb einer individuell festgelegten Frist oder
                                                                                                  Weiterhin Auffälligkeiten                                         Controlling u. Feedback durch VG                                                          Durchführung einer Therapie, keine Fortsetzung des
                                                                                                                                                                                                                                                                                  Stufenplans

                                                                                                             • Gesprächsnotiz                                                                                                       • Hinzuziehen: Suchtberatung u. Betriebsarzt zur
                                                                                                                                                                                 2. Stufe
                                                                                                                                                                                                                                      Darstellung der Hilfsangebote
                                                                                                             • Vereinbarung von Maßnahmen                                        Gespräch                                           • Ergänzende Maßnahmen s. Seite 9
                                                                                                               (z.B. keine kurzfristige Freizeitgewährung,                       MA / VG / diszipl. VG / BR / Personalbereich /
                                                                                                               AU-Bescheinigung ab 1. Tag)                                       Suchtberatung / Betriebsarzt / ggf. SBV            • Aufforderung durch VG:
                                                                                                                                                                                                                                      empfohlene Hilfsangebote anzunehmen

                                                                                                                                                                                                                                                                         Keine weiteren Auffälligkeiten
                                                                                                                                                                                                                                                                innerhalb einer individuell festgelegten Frist oder
                                                                                                  Weiterhin Auffälligkeiten                                         Controlling u. Feedback durch VG                                                           Durchführung einer Therapie, keine Fortsetzung des
                                                                                                                                                                                                                                                                                   Stufenplans

                                                                                                                                                                                 3. Stufe                                           • Suchtberatung u. Betriebsarzt s.o.
                                                                                                                                Abmahnung                                        Gespräch                                           • Ergänzende Maßnahmen s. Seite 9
                                                                                                                    mit Auflagen zur Verhaltensänderung                          MA / VG / diszipl. VG / BR / Personalbereich /     • Aufforderung durch Personalbereich:
© AIRBUS DEUTSCHLAND GMBH. Alle Rechte vorbehalten. Vertrauliches und geschütztes Dokument.

                                                                                                                                                                                 Suchtberatung / Betriebsarzt / ggf. SBV              empfohlene therap. Maßnahme durchzuführen

                                                                                                                                                                                                                                                                          Keine weiteren Auffälligkeiten
                                                                                                                                                                                                                                                                 innerhalb einer individuell festgelegten Frist oder
                                                                                                  Weiterhin Auffälligkeiten                                         Controlling u. Feedback durch VG                                                            Durchführung einer Therapie, keine Fortsetzung des
                                                                                                                                                                                                                                                                                    Stufenplans

                                                                                                                                                                                 4. Stufe                                           • Suchtberatung u. Betriebsarzt s.o.
                                                                                                                                Abmahnung                                        Gespräch                                           • Ergänzende Maßnahmen s. Seite 9
                                                                                                                    mit Auflagen zur Verhaltensänderung                          MA / VG / diszipl. VG / BR / Personalbereich /     • Aufforderung durch Personalbereich:
                                                                                                                                                                                 Suchtberatung / Betriebsarzt / ggf. SBV              empfohlene therap. Maßnahme durchzuführen

                                                                                                                                                                                                                                                                        Keine weiteren Auffälligkeiten
                                                                                                  Weiterhin Auffälligkeiten                                                                                                                                    innerhalb einer individuell festgelegten Frist oder
                                                                                                                                                                          Controlling u. Feedback durch VG                                                    Durchführung einer Therapie, keine Fortsetzung des
                                                                                                                                                                                                                                                                                  Stufenplans

                                                                                                                                                                                 5. Stufe
                                                                                                                                                                                 Gespräch                                         Wiedereinstellung bei abgeschlossener Therapie und
                                                                                                                                  Kündigung                                                                                       nachgewiesener Suchtmittelfreiheit
                                                                                                                                                                                 MA / VG / diszipl. VG / BR / Personalbereich /
                                                                                                                                                                                 Suchtberatung / Betriebsarzt / ggf. SBV

                                                                                                                                                    bei Suchterkrankung

                                                                                                    Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss                                                                                                         März 2007                  Seite 7
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                                                                                                                                         Vertrauliches und geschütztes Dokument.
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                                                                                                                                         geistigen Eigentum. Dieses Dokument darf ohne die
                                                                                                                                         ausdrückliche schriftliche Genehmigung von AIRBUS
                                                                                                                                         DEUTSCHLAND GMBH nicht vervielfältigt oder einem Dritten
                                                                                                                                         gegenüber enthüllt werden. Dieses Dokument und sein Inhalt
                                                                                                                                         dürfen nur zu bestimmungsgemäßen Zwecken verwendet
                                                                                                                                         werden.
                                                                                                                                         Die in diesem Dokument gemachten Aussagen stellen kein
                                                                                                                                         Angebot dar. Sie wurden auf der Grundlage der aufgeführten
                                                                                                                                         Annahmen und in gutem Glauben gemacht. Wenn die
                                                                                                                                         zugehörigen Begründungen für diese Aussagen nicht
                                                                                                                                         angegeben sind, ist AIRBUS DEUTSCHLAND GMBH gern
                                                                                                                                         bereit, deren Grundlage zu erläutern.
                                                                                                                                         AIRBUS, das Airbus-Logo, A300, A310, A318, A319, A320,
                                                                                                                                         A321, A330, A340, A350, A380 und A400M sind eingetragene
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                                                                                                                                         Marken.

                                                                                              Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss                                                                März 2007   Seite 8
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