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Reformen zur Berufsorientierung auf Bundes- und Landesebene im Zeitraum 2004–2015 Rudolf Schröder unter Mitarbeit von Rebecca Stabbert, Beate Faulborn, Insa Gerjets, Jonas Grüner, Jonas Witthoeft Chance Ausbildung
Reformen zur Berufsorientierung auf Bundes- und Landesebene im Zeitraum 2004–2015 Autoren Prof. Dr. Rudolf Schröder Institut für Ökonomische Bildung an der Universität Oldenburg unter Mitarbeit von Rebecca Stabbert M. A. Dipl.-Ök. Beate Faulborn Insa Gerjets Jonas Grüner Jonas Witthoeft
Inhalt Inhalt Vorwort 6 1 Einleitung 8 2 Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz 11 2.1 Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und Politik 11 2.2 Förderprogramme des BMBF 11 2.3 Bundesagentur für Arbeit 13 2.4 Netzwerk Berufswahl-SIEGEL 14 3 Initiativen und Reformen in den Bundesländern 16 4 Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufsorientierung (BO) in den Bundesländern 18 4.1 Sekundarstufe I (je eine Schulform pro Bundesland) 18 4.2 Gymnasium und gymnasiale Oberstufe 24 5 Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen 30 5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse 30 5.2 Thesen zur Weiterentwicklung der Berufsorientierung 32 4
Inhalt 6 Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene 40 6.1 Baden-Württemberg 40 6.2 Bayern 42 6.3 Berlin 44 6.4 Brandenburg 46 6.5 Bremen 48 6.6 Hamburg 50 6.7 Hessen 52 6.8 Mecklenburg-Vorpommern 54 6.9 Niedersachsen 56 6.10 Nordrhein-Westfalen 58 6.11 Rheinland-Pfalz 60 6.12 Saarland 62 6.13 Sachsen 64 6.14 Sachsen-Anhalt 66 6.15 Schleswig-Holstein 68 6.16 Thüringen 70 7 Anhang 2: Abkürzungsverzeichnis 71 8 Anhang 3: Quellenverzeichnis 72 Summary 90 Impressum 91 5
Vorwort Vorwort Der Ruf nach mehr schulischer Berufsorientierung ist alles andere als neu. Auf der einen Seite for- dern sowohl Bildungspolitiker als auch Wirtschaftsvertreter seit Jahren eine bessere Orientierung junger Menschen beim Übergang in das Berufsleben. Auf der anderen Seite zeigt ein Blick in die Schulpraxis eine wachsende und bunte Vielfalt an berufsorientierenden Maßnahmen. Ob Girls’ Day, Praktika, Schülerfirma oder Schnuppertage – es mangelt offenbar nicht an Konzepten und Projekten. Gibt es nun zu viel oder zu wenig Berufsorientierung an deutschen Schulen? Stringente Vorbereitung oder heilloses Durcheinander? Diese Fragen können selbst Fachleute häufig nur mit anekdotischer Evidenz beantworten. Die Frage, wo wir in Deutschland in Sachen Berufsorientie- rung tatsächlich stehen, ist nicht leicht zu beantworten. Aus diesem Grund hat die Bertelsmann Stiftung das vorliegende Gutachten in Auftrag gegeben. Die Autoren haben mit viel Mühe und Sorgfalt die zahllosen in den Ländern existierenden Pro- gramme, Projekte und Initiativen zur schulischen Berufsorientierung erfasst und systematisiert. Herausgekommen ist dabei eine nach unserem Kenntnisstand bislang einmalige Synopse über die berufsorientierenden Aktivitäten auf Bundes- und Länderebene. Darüber hinaus leiten die Auto- ren mit kritischem Blick Handlungsempfehlungen für die zukünftige Gestaltung schulischer Be- rufsorientierung ab. Denn: Das Problem in Deutschland ist nicht, dass es an guten Konzepten fehlt, sondern wie unterschiedlich Schulen mit dem Thema umgehen und wie wenig koordiniert sich die zahlreichen beteiligten Akteure verhalten. In der Bertelsmann Stiftung hat das Thema Berufsorientierung eine lange Tradition: So entstand auf ihre Initiative bereits 1999 in Ostwestfalen die erste Region, in der ein Siegel an Schulen mit vorbildlicher Berufsorientierung vergeben wurde. Im Jahr 2004 hatte das Konzept bereits so viele Nachahmer gefunden, dass die Stiftung das bundesweite Netzwerk Berufswahl-SIEGEL gründete. Im Jahr 2008 schließlich erfolgte die Übergabe des Netzwerks an die Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT (heute Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT), die seitdem bundesweit und mit großem Erfolg für die weitere Verbreitung sorgt. Auch der Leitfaden Berufsorientierung, den die Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit dem Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT und der MTO Psycho- logische Forschung und Beratung GmbH herausgibt, kann schon auf eine lange Geschichte zu- rückblicken: Die erste Auflage erschien im Jahre 2009. In diesem Jahr ist die sechste, völlig neu überarbeitete Auflage erschienen, die erstmals auch das Thema Inklusion beinhaltet. 6
Vorwort Wir danken Professor Dr. Rudolf Schröder und seinem Team für die umfangreichen Recherchen und die konstruktive Zusammenarbeit. Clemens Wieland Naemi Härle Senior Project Manager Project Manager Bertelsmann Stiftung Bertelsmann Stiftung 7
Einleitung 1 Einleitung Die Situation auf dem deutschen Ausbildungsmarkt war von der Jahrtausendwende bis 2008 ins- besondere von unversorgt gebliebenen Jugendlichen geprägt. Seitdem hat sich die Situation deut- lich geändert; mittlerweile beherrschen der sich anbahnende Fachkräftemangel und unbesetzte Ausbildungsplätze die Schlagzeilen. Damit einher gehen Diskussionen, wie beispielsweise die duale Berufsausbildung gegenüber dem Studium gestärkt werden kann und wie Übergänge in das sogenannte Übergangssystem zugunsten eines direkten Eintritts in die Berufsausbildung ver- mieden werden können. Auch ist in den letzten Jahren die Durchlässigkeit zwischen der beruf- lichen und akademischen Bildung deutlich gestärkt worden. Neben den deutlich verbesserten Übergangsperspektiven führt die zunehmende Zahl an Anschlussalternativen, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit einer Studienberechtigung, zu einer Komplexitätssteigerung der zu treffenden Entscheidung. Gleichwohl bereitet der Übergang in das Berufsleben Jugendlichen mit einem niedrigen Schulabschluss (insbesondere in Verbindung mit einem Migrationshintergrund) Probleme.1 Der Handlungsdruck zeigt sich auch an der Vertragslösungsquote in der dualen Aus- bildung von 25,3 % im Jahr 2013, wobei zu relativieren ist, dass die Ausbildung im Anschluss in einem anderen Ausbildungsbetrieb fortgeführt werden kann.2 In den Bachelorstudiengängen liegt die generelle Studienabbrecherquote bei 28 %; bei den Ingenieursstudiengängen an Universitäten sogar bei 48 %.3 Seitens der Betroffenen wird unter anderem angeführt, dass der Leistungsumfang des Studiums nicht realistisch eingeschätzt wurde und die Anforderungen der Prüfungen zu Be- ginn des Studiums nicht ausreichend erfüllt werden konnten. Als weitere Gründe wurden die be- rufliche Neuorientierung und fehlende Studienmotivation genannt,4 also Gründe, die zumindest indirekt im Zusammenhang mit einer unpassenden Studienwahl stehen. Der Anteil von jungen Frauen mit einer allgemeinen Hochschulreife hat sich massiv erhöht und lag 2014 bei 54,4 %, während 45,6 % der männlichen Schulabsolventen einen entsprechenden Abschluss vorweisen konnten.5 Zugleich ist zu konstatieren, dass junge Frauen bei der Wahl des Studiengangs weniger Wert auf die Arbeitsmarktperspektiven legen.6 Angesichts der exemplarisch angerissenen Herausforderungen haben in den letzten Jahren die Bun- desländer die Berufsorientierung massiv ausgebaut. Zu den Reformen auf Landesebene kommen zahlreiche Initiativen auf der Bundesebene, die die Erlasslage der Bundesländer beeinflusst haben. Unter dem Begriff Berufsorientierung (BO) wird hier auch die Studienorientierung subsummiert, um eine begriffliche Verwirrung aufgrund der unterschiedlichen Verwendung dieser Begriffe in den Erlassen u. Ä. zu vermeiden. Hinzu kommt, dass auch die Wahl eines Studienganges – wenn- gleich im nachfolgenden Schritt – mit dem beruflichen Übergang und dem Übergang in den Ar- beitsmarkt einhergeht. Mit dieser Studie wird das Ziel verfolgt, die vielfältigen Reformen der letzten zehn Jahre in kom- primierter Form darzustellen und zu analysieren. Hierbei werden mehrere Eingrenzungen vorge- nommen: 8
Einleitung • Im Mittelpunkt stehen die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I sowie die all- gemeinbildenden Gymnasien inklusive der gymnasialen Oberstufe. Die ebenfalls sehr viel- fältigen Reformen im berufsbildenden Bereich, insbesondere die Bildungsgänge des Über- gangssystems und in der Schnittstelle zu den allgemeinbildenden Schulen, werden insofern berücksichtigt, als sie die unmittelbare Berufsorientierung in den allgemeinbildenden Schu- len tangieren. • Die Studie konzentriert sich auf die unmittelbaren berufsorientierenden Reformen. Die spe- ziellen Programme zur Unterstützung von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen im be- ruflichen Übergang werden insoweit berücksichtigt, als sie mit den berufsorientierenden Re- formen vermengt sind. • Hinsichtlich der unterrichtlichen Verankerung wird insbesondere berücksichtigt, ob es ein Ankerfach (das zentral für die Berufsorientierung verantwortlich ist) gibt und/oder ob die Be- rufsorientierung als fächerübergreifende Aufgabe definiert ist. Zugleich wird analysiert, wel- che Fächer besonders gefordert sind, ohne aber eine detaillierte Inhaltsanalyse der berufsori- entierenden Themen vorzunehmen. Vor dem Hintergrund des Kulturförderalismus ist einerseits zu analysieren, inwieweit die Bundes- länder unterschiedliche Wege gehen. Zugleich ist zu prüfen, welche Gemeinsamkeiten festgestellt werden können, insbesondere bei der Adaption von bundesweiten Reformen und Programmen auf Landesebene. Im zweiten Kapitel wird deshalb zunächst die bundes- und landesübergreifende Ebene beleuchtet. Im dritten Kapitel wird analysiert, wie die Bundesländer bei der Reform der Be- rufsorientierung, die nicht selten mit einer Neugestaltung der Schulformen im Bereich der Sekun- darstufe I einhergeht, vorgegangen sind. Eine ausführliche chronologische Darstellung der Refor- men in allen Bundesländern ist im Anhang (Kapitel 6) hinterlegt. Zur komprimierten Darstellung der Reformen auf Landesebene wird die tabellarische Form gewählt. In den tabellarischen Über- sichten zu den Bundesländern werden zentrale Reformvorhaben chronologisch aufgelistet. Die vergleichende Darstellung der Reformen geht mit der Herausforderung einher, dass die Regelun- gen nur bedingt einheitliche inhaltliche Schwerpunkte setzen und unterschiedlich konkret for- muliert sind. Deshalb konzentriert sich die tabellarische Darstellung auf die folgenden Aspekte: • Neue/Geänderte Maßnahmen zur Berufsorientierung • Schulinterne Umsetzung der Maßnahmen • (Schulische) Kooperation und Netzwerke Um die Konsequenzen der Reformen zu verdeutlichen, wird im vierten Kapitel die aktuelle Erlass- lage der Bundesländer analysiert. Vor dem Hintergrund der inhaltlichen Eingrenzung dieser Stu- die werden hierbei die folgenden Schwerpunkte gesetzt: 9
Einleitung • Form und Einbindung eines Portfolioinstruments (z. B. Berufswahlpass) • Umsetzung des Girls’ Day bzw. Boys’ Day • Gütesiegel zur gelungenen Berufsorientierung • Auswahl und Durchführungsweise von Potenzialanalysen bzw. Kompetenzanalysen (insbe- sondere handlungsorientierte Verfahren mit Beobachtungsaufgaben) • Gestaltung der Praxiskontakte • Beiträge des Fachunterrichts • Schulorganisatorische Umsetzung • Koordinationseinrichtungen (auf regionaler und Landesebene) Die tabellarische Gegenüberstellung hat zum einen die Schulform Gymnasium inklusive der gym- nasialen Oberstufe zum Gegenstand. Zum anderen wurde aufgrund der vielfältigen Schulformen in der Sekundarstufe I nach Möglichkeit pro Bundesland eine integrative Schulform ausgewählt, bei deren Einrichtung oder Reform die Berufsorientierung einen wichtigen Stellenwert einnimmt. Im fünften Kapitel erfolgt eine kritische Würdigung der Reformen und der aktuellen Erlasslage. Hierbei wird den Fragen nachgegangen, welchen Einfluss die Reformen der Bundesebene auf die Landesebene genommen haben sowie welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten sich identifi- zieren lassen. Darauf basierend werden in Thesenform wichtige Ansatzpunkte zur Weiterentwick- lung einer systematischen Berufsorientierung vorgestellt. Diese Studie wurde auf der Basis des Desktop-Research durchgeführt und teilweise durch telefoni- sche Befragungen in Kultusministerien, Landesinstituten und anderen Behörden ergänzt. An die- ser Stelle sei den Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen aus den Einrichtungen für ihre Unterstützung gedankt. 10
Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz 2 Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz 2.1 Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und Politik Im Jahr 2004 wurde vor dem Hintergrund der angespannten Situation auf dem Ausbildungsmarkt der „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ (oftmals als „Aus- bildungspakt“ bezeichnet) geschlossen.7 Hierbei handelte es sich um eine Selbstverpflichtung der Spitzenverbände der Wirtschaft, der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesregierung mit dem Ziel, möglichst allen ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen eine Berufsausbildung oder eine Qualifizierungsmaßnahme anzubieten. Zugleich wurde großer Wert auf die Entwicklung der Ausbildungsreife der jungen Menschen ge- legt; die Entwicklung entsprechender Kriterien erfolgte durch eine Expertenkommission.8 Als ein weiteres Resultat wurde die sogenannte Einstiegsqualifizierung (EQ) entwickelt, um die Jugendli- chen auf eine Berufsausbildung vorzubereiten.9 Der Ausbildungspakt wurde 200710 und 201011 verlängert und 2014 von der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ abgelöst. Die Allianz trägt der geänderten Situation auf dem Ausbildungsmarkt Rechnung und verfolgt insbesondere die Ziele, die Attraktivität der Berufsausbildung zu steigern und die Berufsorientierung zu verbessern, sodass ausbildungsinteressierte Jugendliche frühest- möglich einen Berufsabschluss erwerben können. Außerdem soll die regionale Passung des Fach- kräfteangebots und -bedarfs verbessert werden.12 Der auf Bundesebene geschlossene Ausbildungspakt bzw. die Allianz für Aus- und Weiterbildung wird durch entsprechende Selbstverpflichtungen in zahlreichen Bundesländern flankiert, was auch die Erlasslage auf Landesebene mitgeprägt hat. 2.2 Förderprogramme des BMBF Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die Berufsausbildung durch eine Vielzahl von Programmen, mit deren Betreuung oftmals das Bundesinstitut für Berufs- bildung (BIBB) beauftragt ist. Im Rahmen des Programms „Schule – Wirtschaft/Arbeitsleben“ wurden von 1999 bis 2007 in 46 Modellprojekten neue Formen der Berufsorientierung erprobt, um u. a. die Entwicklung eines beruflichen Selbstkonzepts zu fördern.13 Seit 2005 haben u. a. die drei nachfolgenden Förderprogramme bundesweite Relevanz erlangt: 11
Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz • Im Rahmen der „Initiative Bildungsketten“ werden junge Menschen durch verschiedene Maß- nahmen (z. B. Berufsorientierungsprogramm, Berufseinstiegsbegleitung) vom Start der Berufs- orientierung bis hin zum Ausbildungsabschluss unterstützt.14 • Das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ hatte zwei Förderlinien. Einerseits ging es um den Aufbau eines „Regionalen Übergangsmanagements“, um die regionale Koordinierung der unterschiedlichen Partner in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu befördern. Die zweite Linie hatte zum Ziel, den Anteil von jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss durch eine „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ zu senken.15 • Durch das Förderprogramm JOBSTARTER soll die duale Berufsausbildung durch Strukturver- besserungen gestärkt werden. Die Unterprogramme fokussieren dabei u. a. regionale Koor- dinationseinrichtungen zur Unterstützung von klein- und mittelständischen Unternehmen, Entwicklung von Ausbildungsbausteinen, jungen Menschen mit Migrationshintergrund oder Studienabbrecher(innen).16 Im Jahr 2001 wurde erstmalig der Girls’ Day durchgeführt, damit Mädchen einen Tag lang Män- nerberufe kennenlernen können.17 Das Pedant Boys’ Day wurde 2010 eingeführt.18 Im Jahr 2008 wurde der Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen „Komm, mach MINT“ geschlossen, um junge Frauen für naturwissenschaftlich-technische Studiengänge zur interessieren.19 Das BMBF übernimmt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) maßgeblich die Finanzierung der Koordination der Initiativen Girls’ Day, Boys’ Day und „Komm, mach MINT“ auf Bundesebene.20 Zahlreiche BMBF-Programme werden von freien Trägern in Schulen oder Unternehmen durchge- führt. Im Rahmen der Programme wurden aber auch konzeptionelle Hilfen entwickelt, die die Er- lasslage auf Landesebene beeinflussen: • In dem 2007 abgeschlossenen Programm „Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf“ (BQF-Programm) wurde das Ziel verfolgt, die Benachteiligtenförderung zu einem integralen Bestandteil des Systems der berufli chen Bildung und Berufsorientierung weiterzuentwickeln.21 • Im Rahmen der „Perspektive Berufsabschluss“ wurden seit 2007 in Deutschland der Modell versuch „Regionales Übergangsmanagement“ durchgeführt. Da sich im Zuge der Refor- men zur Berufsorientierung die Zahl der involvierten Akteure deutlich erhöht hat, wurden in 55 Regionen Strukturen der regionalen Vernetzung und Koordination erprobt.22 Hierbei stan- den die Weiterführung der „regionalen Ansätze bzw. Strategien unter Einbindung der relevan- ten regionalen Akteure […] und zukunftsweisende Perspektiven zur Verbesserung des Über- gangsmanagements zwischen Schule und Beruf“23 im Fokus. 12
Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz • Durch den Einsatz von Potenzialanalysen sollen sich die Jugendlichen ihrer Interessen und Po- tenziale bewusst werden. Zugleich stellen sie ein Instrument zur individuellen Unterstützung der Jugendlichen dar. Potenzialanalysen beruhen insbesondere auf handlungsorientierten Auf- gaben und werden i. d. R. in der Jahrgangsstufe 7 oder 8, also zu Beginn der Berufsorientie- rung, eingesetzt. In dem Bildungsketten-Programm wurden im Jahr 2010 Qualitätsstandards für Potenzialanalysen formuliert.24 In den 2015 aktualisierten Standards werden die hand- lungsorientierten Übungen, die nach den Kriterien einer systematischen Beobachtung durch- geführt werden, weiter ausgebaut.25 • Im Rahmen des Programms „Schule – Wirtschaft/Arbeitsleben“ entstand ab 2002 der Berufs wahlpass in dem Verbundprojekt „Flexibilisierungsbausteine und Berufswahlpass“ mehrerer Bundesländer. Seit 2005 wird der Berufswahlpass von der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufs- wahlpass fortgeführt.26 Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt betrifft die Abstimmung zwischen der Bundes- und Landes- ebene. Das BMBF hat 2010 eine Bund-Länder-Begleitgruppe ins Leben gerufen, die seit 2014 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geleitet wird. In der Arbeitsgruppe sind das BMBF, das BMAS, die Kultusministerien der 16 Bundesländer, die Wirtschafts- und Arbeitsminis- terkonferenz sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) vertreten.27 Zur Unterstützung des Bildungsketten-Programms hat das Bundesinstitut für Berufsbildung das Internetportal qualiboXX entwickelt. „qualiboXX ist ein soziales Netzwerk für alle Fachkräfte und Ak- teure, die sich im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf engagieren.“ 28 Zudem wurde das Sonderprogramm „Berufseinstiegsbegleitung Bildungsketten“ eingerichtet, in dem Potenzi- alanalysen oder berufsorientierende Maßnahmen an Schulen ab der siebten oder achten Jahr- gangsstufe angeboten werden.29 Außerdem unterstützen Berufseinstiegsbegleiter gezielt Jugend- liche mit erhöhtem Förderbedarf ab der Vorabgangsklasse bis hin zum ersten Ausbildungsjahr. Eine aktuelle Übersicht der Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene enthält der Datenre- port zum Berufsbildungsbericht 2015 (auch als separate Publikation verfügbar).30 2.3 Bundesagentur für Arbeit Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung hat in Deutschland eine über einhun- dertjährige Tradition, beginnend mit der Gründung des „Deutschen Ausschusses für Berufsbe- ratung“ im Jahr 1913.31 Durch die Aufgabe des Beratungsmonopols im Jahr 1998 hat die Bun- desagentur für Arbeit an Bedeutung in der Berufsorientierung verloren, ist aber nach wie vor ein zentraler Kooperationspartner der Schulen. „Der quantitativ größte Teil der Regelangebote, bezogen auf die Teilnahme von jungen Menschen an Maßnahmen, liegt in der Zuständigkeit der BA.“ 32 Etwa 13
Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz 20 % der Förderprogramme sind dem Handlungsfeld Berufsorientierung gewidmet. Weitere Hand- lungsfelder sind Ausbildung, Berufsvorbereitung, Nachqualifizierung und Übergänge. Die aktuell gültigen Grundlagen zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung wurden in der 2004 erneuerten Rahmenvereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit festgelegt.33 Die Aufgaben der Berufsberatung sind in § 30 SGB III fest- gelegt, § 33 SGB III definiert die Berufsorientierung als Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. § 48 SGB III regelt die sogenannten erweiterten, vertieften Berufsorientierungsmaßnahmen, d. h. die Möglichkeit zur 50%igen Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung der Berufsorien- tierung und Berufswahlvorbereitung. Um die Abstimmung solcher Maßnahmen, die zumeist von freien Trägern durchgeführt werden, mit denen der Berufsberatung besser abzustimmen, hat die Bundesagentur für Arbeit 2010 das Handbuch „Vertiefte Berufsorientierung“ für die eigenen Führungs- und Beratungskräfte herausgegeben.34 Außerdem hat die Bundesagentur im Jahr 2011 zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT die Checklisten zur ge lungenen Berufsorientierung für die Schulen der Sekundarstufe I und II35 sowie den Leitfa- den zur Elternarbeit36 entwickelt, um den Schulen und der Berufsberatung Instrumente zur ab- gestimmten Ausgestaltung des Berufs- und Studienorientierungskonzepts an die Hand zu geben. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Berufsberatung, Jugendhilfe und Grundsicherung im Bereich U 25 hat die Bundesagentur für Arbeit 2010 das „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ gestartet,37 das zuerst in Hamburg erprobt wurde. „Zielsetzung ist, die über die Träger verteilten Res- sourcen für die Arbeit mit Jugendlichen über die Brücke der Kooperation sinnvoll miteinander zu ver- knüpfen und für die Jugendlichen wirksam werden zu lassen.“ 38 Ein Kernelement ist die Jugendbe- rufsagentur, die derzeit auch in Berlin und Bremen eingeführt wird. Zugleich gibt es bundesweite Bestrebungen, um das Konzept der Jugendberufsagentur regionalspezifisch in den Flächenlän- dern zu adaptieren. Anzumerken ist, dass die Bundesagentur für Arbeit in den letzten Jahres ihr mediales Angebot zur Berufsorientierung massiv ausgebaut hat; beispielhaft sei auf die Portale BERUFENET, planet- beruf.de, BERUFE.TV oder abi.de verwiesen. 2.4 Netzwerk Berufswahl-SIEGEL Das Berufswahl-SIEGEL entstand im Jahr 2000 im Regionalnetzwerk Ostwestfalen-Lippe und wurde in weiteren Regionen übernommen. Die Bertelsmann Stiftung hat ab 2004 die Vernetzung der Regionen zu einem bundesweiten „Netzwerk Berufswahl-SIEGEL“ vorangetrieben. Die Träger- schaft und Koordination des bundesweiten Netzwerkes wurde 2010 von der Bundesarbeitsgemein- schaft SCHULEWIRTSCHAFT übernommen.39 14
Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz Schulen haben außerdem die Möglichkeit, ihr Berufs- und Studienorientierungskonzept offiziell begutachten zu lassen. Die Anforderungen an die Siegelvergabe werden von regionalen Zertifizie- rungskonsortien definiert, in denen Akteure aus Schule, Bildungsverwaltung und Wirtschaft zu- sammenarbeiten. Grundsätzliche bundesweit geltende Qualitätskriterien sind: „1. Kooperation: SIEGEL-Schulen verfügen über ein Netzwerk, in dem sie gemeinsam mit Unternehmen, Institutionen, Bildungsträgern und Eltern gute Berufs- und Studienorientierung umsetzen. 2. Praxis: Die Schülerinnen und Schüler an SIEGEL-Schulen haben betriebliche Abläufe schon lange vor Berufsstart erlebt – durch Praktika, Betriebserkundungen und Schülerprojekte. 3. Querschnittsthema: Berufsorientierung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtkonzepts der Schule. 4. Entwicklung: Eine SIEGEL-Schule handelt nachhaltig: Sie überprüft regelmäßig den Erfolg ihrer Berufsorientierungsaktivitäten und entwickelt sich kontinuierlich weiter. 5. Ausrichtung: An SIEGEL-Schulen ist die Berufsorientierung selbstverständlicher Bestandteil des Unterrichts. Dabei werden Kenntnisse über Wirtschaft, Arbeit und Beruf vermittelt.“40 Interessierte Schulen können auf der Basis einer Kriterienliste ihr Berufs- und Studienorientie- rungskonzept zur Begutachtung einreichen. Ein Siegel wird für i. d. R. vier Jahre vergeben; eine Verlängerung setzt eine Rezertifizierung voraus. Die Teilnahme der Schulen ist freiwillig, wird aber in den Bundesländern unterstützt. Teilweise er- folgt auch eine Anrechnung der Zertifizierung auf entsprechende Aspekte der Vorgaben zur Schul- qualität (z. B. in Niedersachsen). 15
Initiativen und Reformen in den Bundesländern 3 Initiativen und Reformen in den Bundesländern Im Anhang 1 (Kapitel 6) werden die Reformen aller Bundesländer chronologisch dargestellt. Insbe- sondere mit Blick auf die Sekundarstufe I ist festzustellen, dass die bundesweiten Maßnahmen in unterschiedlicher Ausprägung auch auf Landesebene ihren Niederschlag gefunden haben. • Im Rahmen der erneuerten Rahmenvereinbarungen zwischen den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit und den für die Bildung zuständigen Ministerien wurde die Zusam- menarbeit zwischen den Schulen und der Berufsberatung ausgebaut. Die Intensivierung der Zusammenarbeit hat insbesondere die Nutzung der Unterstützungsmöglichkeiten der Bundes- agentur für Arbeit sowie die Abstimmung zwischen Schule und Berufsberatung zum Gegen- stand. • In allen Bundesländern wurden Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung eingeführt, um die sich die Schulen bewerben können. • Der Ausbildungspakt auf Bundesebene ist in der Mehrzahl der Bundesländer durch Pakte zwi- schen der Landesregierung, den Wirtschaftsakteuren sowie der Regionaldirektion konkreti- siert worden. Im Rahmen der Landespakte wurden wesentliche Leitlinien für die weiteren Re- formen auf Landesebene entwickelt. Außerdem wurden die Grundlagen für die Ausweitung von Praxiskontakten, die die Mitwirkung der Unternehmen voraussetzen, gelegt. • Die Dokumentation des Berufsorientierungsprozesses, insbesondere die Verwendung des Berufswahlpasses, ist in allen Bundesländern eingeführt worden. Eine hohe Durchdringung haben auch der Girls’ Day bzw. Boys’ Day bzw. ähnlich gelagerte Maßnahmen einer geschlech- tersensiblen Berufsorientierung erlangt. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede hinsichtlich der verbindlichen bzw. freiwilligen Umsetzung in den Schulen. • Der Modellversuch Regionales Übergangsmanagement hat die Einrichtung von Koordinations- einrichtungen auf regionaler und/oder Landesebene in den Bundesländern befördert. Die re- gionale Koordinierung wurde landesweit in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesiniti- ative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ weitergeführt; Hessen hat „OloV – Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule-Beruf“ eingeführt. Aber auch andere Bundes- länder haben aufwendige Koordinationsinstrumente und -einrichtungen etabliert. • Das 2010 von der Bundesagentur für Arbeit gestartete „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ hat insbesondere die Einrichtung von Jugendberufsagenturen zum Gegenstand. Die Jugendberufs- agenturen wurden bislang in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen eingeführt. An- dere Bundesländer prüfen derzeit die Möglichkeit zur regionalspezifischen Adaption der Ju- gendberufsagenturen. 16
Initiativen und Reformen in den Bundesländern • Das Bildungsketten-Programm hat die Einführung von Potenzialanalysen in den Bundeslän- dern erheblich befördert. In der Mehrzahl der Bundesländer sind entsprechende Verfahren verpflichtend in den Schulformen der Sekundarstufe I durchzuführen. In allen Bundesländern lassen sich umfangreiche Reformen zur Berufsorientierung in der Sekundarstufe I feststellen, die darauf hinweisen, dass die Berufsorientierung als ein relevanter Bildungsauftrag der Schulen anerkannt ist. Dies zeigt sich auch daran, dass die Intensivierung der Berufsorientierung in der Mehrzahl der Bundesländer mit einer Reform der Schulformen in der Sekundarstufe I einhergeht. Insbesondere im Vergleich zu den anderen allgemeinbildenden Schulformen fällt auf, dass die Be- rufsorientierung in den Gymnasien deutlich seltener reformiert und die Reformen weniger um- fänglich ausgefallen sind. So haben in der Regel die verpflichtenden Praxiskontakte – auch unter Einbeziehung der gymnasialen Oberstufe – einen geringeren Umfang. Der Einsatz von Potenzial- analysen ist nur in vier Bundesländern vorgeschrieben. Nur in Ausnahmefällen wie in Nordrhein- Westfalen wird die Berufsorientierung in der Sekundarstufe I des Gymnasiums weitgehend gleich gestaltet wie in den anderen allgemeinbildenden Schulformen. Insbesondere in der Hauptschule, die in zahlreichen Bundesländern in anderen Schulformen aufgegangen ist, ist die Berufsorientie- rung eine Aufgabe mit jahrzehntelanger Tradition – insbesondere aufgrund der Einführung des Fachs Arbeitslehre in den 1970er-Jahren.41 Umfangreiche, seit Jahrzehnten gewachsene Struktu- ren zur Berufsorientierung lassen sich in den meisten Bundesländern an Gymnasien kaum finden. Eine Ausnahme stellt Baden-Württemberg dar, wo bereits im Jahr 1994 das Programm BOGY (Be- rufs- und Studienorientierung am Gymnasium) eingeführt wurde. Schließlich ist anzumerken, dass mehrere Bundesländer, u. a. Berlin und Niedersachsen, in den nächsten Jahren die Berufsorientierung (umfasst auch die Studienorientierung) in der Schulform Gymnasium deutlich erweitern werden. 17
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufsorientierung (BO) in den Bundesländern 4 Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufsorientierung (BO) in den Bundesländern 4.1 Sekundarstufe I (je eine Schulform pro Bundesland) Bundesland Individuelle Gütesiegel (Handlungsorientierte) Girls’ Day/ Beiträge des Fachunterrichts Dokumentation für gelungene Potenzialanalyse Boys’ Day Berufsorientierung Baden-Württemberg: • Berufswahlpass ist • Berufswahl-SIEGEL • Schulen führen ver- • Girls’ Day und • Wahlpflichtfächer in Jgs. 8 und 10 Werkrealschule verbindlich Baden-Württem- pflichtend in Jgs. 7 oder Boys’ Day sind mit Bezug zur BO berg 8 Profil AC durch freiwillige • Fächer „Kompetenztraining“ Angebote (Jgs. 7) und „Berufsorientierende Bildung“ (Jgs. 10) • Weitere Fächer sind einzubinden Bayern: • Berufswahlpass • Berufswahl-SIEGEL • Im Rahmen der Berufs- • Zukunftstag ist • Leitfach Arbeit-Wirtschaft- Mittelschule (MS) verpflichtend ab kommt ab 2016 einstiegsbegleitung freiwilliges Technik ab Jgs. 5 Jgs. 7 zum Einsatz nach § 49 SGB III Angebot • Berufsorientierende Zweige • Initiative Technik, Wirtschaft und Soziales Gütesiegel ab Jgs. 7 Bildungsregion Berlin: • Berufswahlpass ist • Berufswahl-SIEGEL • Vertiefte Eignungsfest • Girls’ Day und • Das Unterrichtsfach Wirtschaft, Integrierte verbindlich für exzellente beruf- stellung ist ein frei Boys’ Day sind Arbeit, Technik (WAT) an der Gesamtschule liche Orientierung wählbarer Baustein freiwillige Integrierten Sekundarschule ist der BO Angebote das Leitfach für das duale Lernen (maßgeblich durch Praktika und andere Praxiskontakte gekenn- zeichnet) • Mind. 1 Unterrichtsstunde in WAT in Jgs. 9 zur Vor- und Nach bereitung des Praktikums Brandenburg: • Berufswahlpass • Gütesiegel „Schu- Keine Informationen • Zukunftstag ist • BO ist Querschnittsaufgabe aller Oberschule (OS) verbindlich ab len mit hervor verfügbar freiwilliges Fächer Jgs. 7 ragender Berufs Angebot • Bezugsfach Wirtschaft-Arbeit- orientierung“, Teil Technik ab Jgs. 7 des Netzwerkes • Praxislernen ab Jgs. 7 möglich Berufswahl-SIEGEL Bremen: • Berufswahlpass • Bremer Qualitäts- • Potenzialanalyse ist von • Girls’ Day und • BO ist fächerübergreifende Quer- Oberschule (OS) verbindlich ab siegel „Schule mit der Schule in Jgs. 7 bis Boys’ Day sind schnittsaufgabe der allgemein Jgs. 7 vorbildlicher Be- 10 verbindlich durchzu- verpflichtende bildenden Schulen ab Jgs. 5 rufsorientierung“, führen Angebote • Wirtschaft-Arbeit-Technik als Teil des Netzwerkes • Kein verpflichtendes praxisorientiertes Fach für Durch- Berufswahl-SIEGEL erfahren vorgegeben V führung von Praxismodulen • Bremer-Stärken-Check als ein speziell für Bremen entwickeltes Konzept 18
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufsorientierung (BO) in den Bundesländern Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland regionaler Ebene und Landes- ebene • Arbeitsplatzerkundungen in Jgs. 5 und 6 • Erfolgt insb. über Landesinstitut • Bildung von Tandems Baden-Württemberg: • Insg. mind. 20 Praxistage (z. B. Blockpraktika, für Schulentwicklung Schule-Berufsberatung Werkrealschule Erkundungen) in Jgs. 7 bis 10 • Gemeinsame Entwicklung der Konzepte • Erweiterte Praktika möglich (1 Tag pro Woche) zur Berufs- und Studienorientierung für SuS, die am Ende von Jgs. 10 den Hauptschul- abschluss anstreben • Berufs- und Praxisorientierung als curriculare • Erfolgt insb. über das bayrische • Qualifizierung von Lehrkräften an Bayern: Kernelemente Staatsministerium für Bildung und Mittelschulen zu SCHULEWIRTSCHAFT- Mittelschule (MS) • Orientierungspraktikum in Jgs. 7 Kultus, Wissenschaft und Kunst Expert(inn)en • Verpflichtendes 2-wöchiges Betriebspraktikum • Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT • Zusammenarbeit von Lehrkräften aus MS in Jgs. 8 und BBS in BO-Klassen • Freiwillige Betriebspraktika in Jgs. 9 und 10 • Praxisklassen werden inhaltlich frei nach • Praxisklassen: freiwillige Teilnahme von SuS dem Bedarf der SuS gestaltet mit Lern- und Leistungsrückständen im 9. Schulbesuchsjahr • Berufsorientierungsklassen in Jgs. 9 (MS & BBS) für schulschwache SuS (50 % der Unterrichtszeit sind Praktika) • Praxiskontakte werden ab Jgs. 7 angeboten • Erfolgt insb. über PSW – Partner, • Benennung von BO-Koordinator(inn)en Berlin: –– 1 Betriebspraktikum (ab Jgs. 8) ist Schule, Wirtschaft Integrierte verpflichtend durchzuführen • Jugendberufsagenturen Gesamtschule –– Weitere Praktika sind freiwillig • Duales Lernen an verschiedenen möglichen Lernorten (z. B. schulischen oder betrieblichen Werkstätten, Schülerfirmen) ist in der ISS ab Jgs. 7 verbindlich, im Gymnasium fakultativ • Jährlich ist in der ISS eines von verschiedenen Angeboten auch zur BO anzubieten: z. B. Be- triebserkundungen (ab Jgs. 7), Werkstattarbeit und Spiel das Leben • Praxiskontakte ab Jgs. 5 (Betriebserkundungen) • Netzwerk Zukunft. Schule und • BO ist schulische Gesamtaufgabe Brandenburg: • Verpflichtendes 2- bis 3-wöchiges Betriebs- Wirtschaft für Brandenburg e. V. • Schule entwickelt BO-Konzept Oberschule (OS) praktikum in Jgs. 9 • Landesinstitut für Schule und • Freiwilliges Betriebspraktikum auf Beschluss der Medien Schulkonferenz in Jgs. 10 möglich (nur OS und GS) • 1 mehrwöchiges Praktikum innerhalb der Jgs. 7 • Erfolgt insb. über das Landesinsti- • Ein Schulleitungsmitglied ist Bremen: bis 10 ist Pflicht tut für Schule Bremen (LIS) verantwortlich für die BO Oberschule (OS) • Zusätzlich können weitere Praxismodule • Jugendberufsagentur (ab 2015/16) • Schule entwickelt BO-Konzept und macht angeboten werden, z. B.: es auf der Homepage öffentlich –– ein weiteres mehrwöchiges Praktikum • Jährlich mit Kooperationspartnern –– Praxistage in der Jgs. 9 und 10, die i. d. R. an ausgewertet 1 Tag in der Woche in einem Betrieb oder den • Jahrgangsleitung verantwortlich für die Werkstätten der BBS stattfinden Umsetzung der jahrgangsbezogenen –– Werkstattphase in der Jgs. 8 und 9, die sich über Maßnahmen 1 Schuljahr erstreckt und aus 4 i. d. R. 10-wöchi- gen Blöcken besteht, die in einer Werkstatt der BBS oder eines Trägers stattfindet –– Werkstatttage in überbetrieblichen Berufs- bildungsstätten in mind. 3 Berufsfeldern über einen Zeitraum von 2 Wochen oder 80 Std. pro SuS 19
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufsorientierung (BO) in den Bundesländern Bundesland Individuelle Gütesiegel (Handlungsorientierte) Girls’ Day/ Beiträge des Fachunterrichts Dokumentation für gelungene Potenzialanalyse Boys’ Day Berufsorientierung Hamburg: • Berufswegeplan • Qualitätssiegel • Durchführung in Jgs. 8 • Girls’ Day und • BO ist fächerübergreifende Stadtteilschule verbindlich ab Schule mit vorbild- oder 9 Boys’ Day sind Aufgabe Jgs. 7 licher Berufsorien- • Schule entscheidet, freiwillige • Vorgaben zu BO-Themen im tierung welches Verfahren sie Angebote Unterricht ab Jgs. 8 einsetzt • Die Vorgaben des „Lernbereichs • Durchführung durch Arbeit und Beruf“ können in externe Einrichtungen verschiedenen Fächern (inkl. Schülerfirmen) umgesetzt wer- den und beinhalten auch Praxis- kontakte • Praxiskontakte sind mit Unterricht zu verbinden Hessen: • Verpflichtende • Gütesiegel Berufs- • Ab 2017 nehmen alle • Girls’ Day und • BO als schulische Gesamtaufgabe Integrierte Dokumentation im und Studienorien- SuS in Hessen mit Bil- Boys’ Day sind frei- • Betriebspraktikum einschließlich Gesamtschule Berufswahlpass ab tierung Hessen dungsgang Haupt- oder willige Angebote Vor- und Nachbereitung ist fester Jgs. 7 Realschule in der 7. Jgs. Bestandteil im Fach Arbeitslehre an einer Kompetenz- • Wahlpflicht der Praxistage analyse (KomPo7) teil (kontinuierliches Praktikum in Betrieben) in Jgs. 7 bis 10 Mecklenburg- • Berufswahlpass • Berufswahl-SIEGEL • Kompetenzfeststel- • Girls’ Day und • BO erfolgt fachübergreifend und Vorpommern: verbindlich ab Mecklenburg- lungsverfahren sind von JungsTag MV sind fächerverbindend Regelschule Jgs. 7 Vorpommern der Schule in Jgs. 7 bis empfohlene An- • Arbeit-Wirtschaft-Technik/ 10 durchzuführen gebote Informatik ist Ankerfach • Potenzialanalyse sollte in Jgs. 7 durchgeführt werden Niedersachsen: • Verbindlicher • Es gibt 4 Siegel • Potenzialanalysen sind • Zukunftstag ist • BO ist schulische Gesamtaufgabe Oberschule Einsatz eines programme, die an der Schule von Lehr freiwilliges • Kein Ankerfach (die Vorgaben sind Dokumentations- dem Netzwerk kräften in Jgs. 7 oder 8 Angebot • Thematische Anknüpfungspunkte weitgehend kom- instruments Berufswahl-SIEGEL durchzuführen zu arbeitsmarktrelevanten Themen patibel zur Haupt- angehören • Kein verpflichtendes und Praxiskontakten liefert insb. schule [berufsprak- Verfahren, aber das das Fach Wirtschaft (ab Jgs. 7) tischer Zweig] und Land fördert durch • 4 Wahlfächer im Profilzweig: Realschule [Profil- Lehrerfortbildungen Wirtschaft, Technik, Gesundheit- zweig]) und Schullizenzen die Soziales, Fremdsprachen (Profil- Potenzialanalyse fächer arbeiten implizit auf wich- Profil AC tige Berufsfelder hin; Kerncurricula enthalten Hinweise zur BO) Nordrhein-Westfalen: • Berufswahlpass • Berufswahl-SIEGEL • 1-tägiges Verfahren von • Girls’ Day und • BO ist fächerübergreifende Sekundarschule NRW empfohlen – NRW Trägern durchgeführt Boys’ Day sind und fächerverbindende Aufgabe Portfolioinstrument • In der Jgs. 8 verbindlich freiwillige ab Jgs. 5 verbindlich ab • Kein Standardverfahren, Angebote • Ab Jgs. 8 systematische Einbin- Jgs. 8 aber möglichst regional dung der Standardelemente einheitlich • Erfahrungen der Berufsfeld erkundungen/Praktika werden in den Unterricht eingebunden 20
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufsorientierung (BO) in den Bundesländern Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland regionaler Ebene und Landes- ebene • SuS absolvieren zwei Betriebspraktika von je 15 • Regionale Bildungskonferenzen • Schule erstellt BO-Konzept Hamburg: Unterrichtstagen in Jgs. 9 • Koordinierungsausschuss zur • Schule erstellt Übergangsstatistik Stadtteilschule • Schule entscheidet, ob Durchführung der Zusammenarbeit von Schule und (wird an Schulaufsicht übergeben) Praktika in Block- oder Langform erfolgt Berufsberatung • Schule erstellt Ergebnisbericht (wird • Vor- und Nachbereitung der Praktika erfolgt im • Jugendberufsagenturen Öffentlichkeit vorgestellt) Lernbereich „Arbeit und Beruf“ • Schulleitung benennt BO-Beauftragte(n) • Weitere Praxiskontakte sind möglich • Schulleitung benennt für jede SuS 1 schul- interne(n) Ansprechpartnerin/-partner • Berufsberatung und Schule benennen jeweils namentlich feste Ansprech- partner(innen) • Einbeziehung der Berufsberatung und BBS in schulische Konzeptentwicklung • Ausbildungs- und Berufsmessen, Betriebserkun- • Alle 28 hessischen Regionen • An allen Schulen mit den Bildungs- Hessen: dungen, Blockpraktika oder auch betriebliche haben Regionale Koordinator(inn) gängen Haupt- und Realschule sind Integrierte Lerntage gelten als selbstverständliche Bestand- en benannt Schulkoordinator(inn)en zum Thema BO Gesamtschule teile der BO • Der Hessische Landesausschuss benannt • 1 Betriebspraktikum soll im Rahmen des Fachs für Berufsbildung ist für die Steu- Arbeitslehre (ab Jgs. 7) durchgeführt werden erung der OloV-Strategie auf Lan- desebene verantwortlich • Praxiskontakte ab Jgs. 5 • Landesarbeitsgemeinschaft • Jede Schule entwickelt eigenes Mecklenburg- (Betriebs- und Arbeitsplatzbesichtigungen) SCHULEWIRTSCHAFT Mecklen- BO-Konzept Vorpommern: • Praxislernen ab Jgs. 7 (z. B. Betriebs- und Berufs burg-Vorpommern • BO unterliegt gemeinsamer Verantwortung Regelschule erkundungen, Schnuppertage in des Lehrerkollegiums und in partnerschaft- Betrieben, Expert(inn)en im Unterricht) licher Zusammenarbeit u. a. mit den Erzie- • 25 Tage Praktikum ab Jgs. 8 verpflichtend, hungsberechtigten und den Fachkräften verteilt auf mind. zwei Jgs., wobei mind. für die Schulsozialarbeit 5 Arbeitstage im Block durchzuführen sind • Jede weiterführende Schule benennt 1 • Bewerbungstraining in den Vorabgangsklassen Kontaktlehrkraft für BO in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern • BO ist Bestandteil der Schulprogramm- arbeit und der Qualitätsentwicklung • Praxistage verpflichtend ab Jgs. 8 • Auf Landkreisebene: Leitstellen • BO ist schulische Gesamtaufgabe Niedersachsen: • Mind. 60 Praxistage im berufspraktischen Zweig Regionen des Lernens (sind an • Schulen entwickeln verbindlich Oberschule (ähnlich wie in HS) jeweils einer BBS angesiedelt) BO-Konzept (die Vorgaben sind • Mind. 30 Tage im Profilzweig (ähnlich wie in RS) • Auf Landesebene: Koordinierungs- weitgehend kom- • SuS beider Zweige werden zumeist integrativ in stelle Berufsorientierung patibel zur Haupt- einer Klasse unterrichtet (im Kultusministerium angesie- schule [berufsprak- • Praxistage können von Schulen frei ausgestaltet delt) tischer Zweig] und werden, mögliche Maßnahmen: Schülerbetriebs- Realschule [Profil- praktika, Erkundungen, Unterricht in Kooperation zweig]) mit BBSen, berufspraktische Projekte, praxiso- rientierte Lernphasen innerhalb des Fachunter- richts und andere Lernangebote • Kurzzeitpraktika/Schnupperpraktika • Kommunale Koordinierungsstellen • BO ist schulische Gesamtaufgabe – Nordrhein-Westfalen: ab Jgs. 7 möglich • Regionale Bildungszentren schulinternes fächerübergreifendes Sekundarschule • Berufsfelderkundungen ab Jgs. 8 in Betrieben • Beirat Schule und Beruf BO-Curriculum möglich (mind. 3 Berufsfelder, aktive Teilnahme • SuS erstellen zum Sek.-I-Abschluss eine der SuS durch Üben und Ausprobieren) Anschlussvereinbarung mit Schule • Verpflichtendes 2- bis 3-wöchiges Betriebs- • Schule benennt StuBO-Koordinator(in) praktikum in Jgs. 9 oder 10 • Berufsorientierungsbüro in Schule • Freiwilliges zusätzliches 2- bis 3-wöchiges • Schulleitung ist für BO verantwortlich Betriebspraktikum möglich • Jahresplanung wird mit Berufsberatung • Freiwillige berufsorientierende Praxiskurse oder abgestimmt Langzeitpraktika (1 Tag/Woche) für SuS mit • Zusammenarbeit von Schule und BBS ist besonderen Schwierigkeiten beim Übergang in Pflicht den Beruf möglich 21
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufsorientierung (BO) in den Bundesländern Bundesland Individuelle Gütesiegel (Handlungsorientierte) Girls’ Day/ Beiträge des Fachunterrichts Dokumentation für gelungene Potenzialanalyse Boys’ Day Berufsorientierung Rheinland-Pfalz: • Verpflichtende Nut- • Berufswahl-SIEGEL Keine Informationen • Girls’ Day und • BO ist fächerübergreifendes Realschule plus zung des Berufs- verfügbar Boys’ Day sind Unterrichtsprinzip wahlpasses, freiwillige Ange- • Arbeitslehre ist Leitfach für das spätestens bote Praktikum ab Jgs. 8 Saarland: • Der ProfilPASS soll • Das Berufswahl- • Freiwillig wählbar • Girls’ Day und • BO als schulische Gesamtaufgabe Erweiterte Real- als Leitfaden in der SIEGEL wird Boys’ Day sind • Umsetzung des Curriculums in schule (ERS) (wird BO ab Jgs. 7 einge- zeitnah eingeführt freiwillige Ange- 10 verschiedenen Modulen nach 2017/18 komplett setzt werden bote dem Programm zur BO „Zukunft ersetzt durch die Ge- konkret“ meinschaftsschule) Sachsen: • Berufswahlpass • Qualitätssiegel • Landeseinheitliches • Girls’ Day und • Leitfach: Wirtschaft/Technik/ Oberschule (OS) empfohlen – frei- für Berufs- und Verfahren Profil AC von Boys’ Day sind Haushalt/Soziales (WTH) willig ab Jgs. 8 Studienorientierung Praxisberatern/-berate- freiwillige Ange- • „Mein Ordner rinnen durchgeführt bote Leben und Arbeit“ • In der 7. Jgs. verbindlich für SuS mit Förder- schwerpunkt geis- tige Entwicklung Sachsen-Anhalt: • Berufswahlpass • Berufswahl-SIEGEL • Optionales Modul im • Girls’ Day und • BO ist fächerübergreifende und Sekundarschule verbindlich ab Rahmen des BRAFO- Boys’ Day sind fächerverbindende Aufgabe Jgs. 7 Projekts (wird von Trä- verpflichtende • Leitfach: Wirtschaft ger durchgeführt) Angebote • Weitere Beiträge insb. in Technik, Geschichte und Deutsch Schleswig-Holstein: • Berufswahlpass • Vorgespräche zur • Potenzialanalyse/Kom- • Girls’ Day und • BO ist fächerübergreifende Gemeinschaftsschule oder auch anderes zeitnahen Einfüh- petenzfeststellungsver- Boys’ Day sind Aufgabe geeignetes Port- rung des Berufs- fahren wird empfohlen freiwillige • Besonders gefordert ist das Fach folio-Instrument wahl-SIEGELs (externe Partner führen Angebote Wirtschaft/Politik ist verbindlich zu diese aus) nutzen Thüringen: • Thüringer • Qualitätssiegel • Verschiedene praxisbe- • Girls’ Day und • BO ist Querschnittsaufgabe Regelschule Berufswahlpass „Berufswahlfreund- zogene Testverfahren – Boys’ Day sind • BO ist in aktuellen Fachlehr- (TBWP) verbindlich liche Schule“, Teil auch Assessment Cen- freiwillige plänen verankert (z. B. in Wirt- ab Jgs. 7 des Netzwerkes ter ab Jgs. 7 im Rahmen Angebote schaft-Recht-Technik, Sozialkunde, Berufswahl-SIEGEL des Programms Berufs- Deutsch und Fremdsprachen) start Plus (bis Juli 2015) 22
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufsorientierung (BO) in den Bundesländern Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland regionaler Ebene und Landes- ebene • Verbindlicher Praxistag für SuS (Jgs. 8 oder 9): 1 • Erfolgt insb. durch die Service- • Schulleitung benennt BO-verantwortliche Rheinland-Pfalz: Tag in der Woche im Betrieb (Dauer: max. 1 Jahr) stelle Berufsorientierung am Lehrkraft Realschule plus • 2- bis 3-wöchige Schülerpraktika ab Jgs. 8 Pädagogischen Landesinstitut • An allen Realschulen Plus steht ein(e) Rheinland-Pfalz BO-Koordinator(in) zur Verfügung • Schulleitung benennt Praktikumsleitung zur Koordination aller notwendigen Maßnahmen • Reformklassen/Reformklassen Plus bieten • ALWIS e. V. • Die Schulen müssen 1 Ansprechpartnerin/- Saarland: starken Praxisbezug für leistungsschwache SuS partner zum Thema BO benennen Erweiterte Real- • Verpflichtendes Betriebspraktikum ab Jgs. 8 schule (ERS) (wird 2017/18 komplett ersetzt durch die Ge- meinschaftsschule) • Praxiskontakte ab Jgs. 7 • Landesservicestelle • Schulleiter beauftragt 1 Lehrerkraft als Sachsen: • Verpflichtendes 2-wöchiges Betriebspraktikum in Schule-Wirtschaft (LSW) Praktikumsleiter(in) Oberschule (OS) Jgs. 8, 9 oder 10 • Regionale Koordinierungsstellen • BO ist schulische Gesamtaufgabe Berufs- und Studienorientierung • Schule erstellt BO-Konzept (RKO) • Praxisberater(innen) an Schulen • Sächsische Bildungsagentur (SBA) • Landesarbeitsstelle Schule- Jugendhilfe Sachsen (LSJ) • Praxiskontakte ab Jgs. 5 möglich, insb. im • Landesinstitut für Schulqualität • Das Landesschulamt beauftragt vor Sachsen-Anhalt: Projekt „Produktives Lernen“ und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt Schuljahresbeginn Lehrkräfte mit der Sekundarschule • Verpflichtendes Betriebspraktikum in Jgs. 8 und 9 (Arbeitsgruppe Schule-Wirtschaft) Koordination der Schüler(innen)betriebs- von mind. 20 Tagen, davon mind. 5 Tage als Block praktika (Praktikumskoordinator(inn)en) • Schule kann entscheiden, ob in Jgs. 10 das Praktikum um 5 Tage erweitert wird • Erste Praxiskontakte ab Jgs. 5 • Landespartnerschaft • Schulleitung gewährleistet die Umsetzung Schleswig-Holstein: • Verstärkte Praxiskontakte ab Jgs. 8 Schule-Wirtschaft der schulischen BO Gemeinschaftsschule (Schulkonferenz entscheidet über Umsetzung) • Schule entwickelt BO-Konzept • Verpflichtendes Betriebspraktikum; Schulen • Jede Schule benennt durch die Schul- entscheiden über Ausgestaltung, Dauer und leitung 1 BO-Beauftragte(n) Jahrgangsstufen • Schulleitung erarbeitet Aufgabenprofil der/ • Verpflichtendes Wirtschaftspraktikum im Fach des BO-Beauftragten Wirtschaft/Politik • Austausch und Zusammenarbeit mit BBS • Optionale Module für Coaching und Potenzial analyse für lernschwächere SuS (werden von Trägern durchgeführt) • Betriebsbesichtigungen und -erkundungen als • Thüringer Institut für Lehrerfort • Beratungslehrkräfte und die BO-Koordina- Thüringen: grundlegende Maßnahmen in Jgs. 7/8 bildung, Lehrplanentwicklung und tor(inn)en an der jeweiligen Schule über- Regelschule • Verpflichtendes Betriebspraktikum in Jgs. 8/9 Medien (ThILLM) nehmen Koordinierung des BO-Prozesses • Praxisklassen in Jgs. 7 und 8 für besonders • Landesarbeitsgemeinschaft • Einbeziehung der BBS bei BO ist praxisbezogen zu fördernde SuS SCHULEWIRTSCHAFT Thüringen empfohlen 23
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufsorientierung (BO) in den Bundesländern 4.2 Gymnasium und gymnasiale Oberstufe Bundesland Individuelle Gütesiegel (Handlungs- Girls’ Day/ Beiträge des Fachunterrichts Dokumentation für gelungene orientierte) Boys’ Day Berufsorientierung Potenzialanalyse Baden-Württemberg • BOGY-Kompass • Berufswahl-SIEGEL Keine Informationen • Girls’ und Boys’ • Geregelt durch jahrgangsbezogene Stan- (Reform erfolgt ab empfohlen Baden-Württem- verfügbar Day sind freiwillige dards im Fächerverbund GWG (Geografie, 2016) berg Angebote Wirtschaft, Gemeinschaftskunde) • Berufserkundungen orientieren sich an den Bildungsstandards Wirtschaft Bayern • Berufswahl-SIEGEL Keine Informationen • Zukunftstag • BO als verbindliche fächerübergreifende kommt ab 2016 verfügbar ist freiwilliges Aufgabe zum Einsatz Angebot • Leitfach „Wirtschaft und Recht“ in Jgs. 9 • Initiative Gütesiegel • Projekt P-Seminar zur BO in der Oberstufe Bildungsregion Berlin • Der Berufswahl- • Berufswahl-SIE- Keine Informationen • Girls’ und Boys’ • Schulische Gesamtaufgabe (Reform erfolgt ab pass wird als GEL für exzellente verfügbar Day sind freiwillige • Deutsch (Berufswahlpass), Politik 2016) Dokumentations berufliche Orien- Angebote (Berufsinformationszentrum etc.) instrument ab tierung • Freiwilliger Ergänzungskurs Jgs. 7 dringend „Studium und Beruf“ in gym. Oberstufe empfohlen • Anbindung des Betriebspraktikums an Themenfeld Wirtschaf t und Arbeitsleben (Fach Sozialkunde) empfohlen Brandenburg • Berufswahlpass • Gütesiegel „Schu- Keine Informationen • Zukunftstag • BO ist Querschnittsaufgabe aller Fächer; empfohlen len mit hervorra- verfügbar ist freiwilliges besondere Bedeutung des Faches gender Berufs- und Angebot Wirtschaft-Arbeit-Technik als Bezugsfach Studienorientie- • Freiwilliges Seminar zur BO in der gym. rung“, Teil des Oberstufe Netzwerkes Berufs- wahl-SIEGEL Bremen • Berufswahlpass • Bremer Qualitäts- • Kompetenzfest- • Girls’ Day und • BO ist fächerübergreifende Querschnitts- verbindlich ab siegel „Schule mit stellungsverfahren Boys’ Day sind aufgabe der allgemeinbildenden Jgs. 7 vorbildlicher soll im Verlauf der verpflichtende Schulen ab Jgs. 5 Berufsorientie- Einführungs- oder Angebote • Wirtschaft-Arbeit-Technik als praxis rung“, Teil des Qualifikations- orientiertes Fach für Durchführung von Netzwerkes Berufs- phase stattfinden Praxismodulen wahl-SIEGEL • Kein verpflichten- des Verfahren vorgegeben 24
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