Große Anfrage - Hamburgische ...

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                  Drucksache    22/3794
22. Wahlperiode                                                                            27.04.21

                                      Große Anfrage
          der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Cansu Özdemir, Dr. Carola Ensslen,
                David Stoop, Deniz Celik, Insa Tietjen, Mehmet Yildiz, Metin Kaya,
            Norbert Hackbusch, Olga Fritzsche, Stephan Jersch, Dr. Stephanie Rose
                             (DIE LINKE) und Fraktion vom 30.03.21

                               und   Antwort des Senats

         Betr.:   Hamburg für alle? Teilhabe und Institutionelle Diskriminierung im
                  Bereich schulischer Bildung

                  Der Leitsatz „Jede und Jeder gehört zu unserer Gesellschaft und soll unein-
                  geschränkt an allen Bereichen des Lebens in Hamburg teilhaben können“
                  liegt dem Integrationskonzept des Senats zugrunde und bezieht sich sowohl
                  auf Menschen mit als auch ohne „Migrationshintergrund“. Betroffene sind mit
                  Diskriminierung und Teilhabebarrieren nicht ausschließlich am Arbeitsplatz,
                  im Dienstleistungssektor oder auf der Straße konfrontiert. Im Gegenteil: Die
                  Antidiskriminierungsstelle basis & woge e.V. berichtete in einer Analyse von
                  80 Diskriminierungsfällen des Projekts, dass 27 Prozent der Beschwerden
                  sich auf staatliche Einrichtungen bezogen. Dazu zählten Sozialämter, die
                  Ausländerbehörde oder das Jobcenter. Zusätzliche 7,5 Prozent der
                  Beschwerden bezogen sich auf Diskriminierung durch die Polizei. Gleichzei-
                  tig zeigen Erhebungen, dass die überwiegende Mehrheit von Diskriminie-
                  rungserfahrungen von Betroffenen nirgends gemeldet wird und dass
                  Betroffene mehrheitlich nicht damit rechnen, dass eine Meldung etwas
                  ändern würde. Anspruch und Realität von Gleichberechtigung und Teilhabe,
                  auch und insbesondere im Hinblick auf institutionelle Diskriminierung, gehen
                  also weit auseinander.

                  Hinsichtlich des Bereichs schulischer Bildung ist die Frage besonders sensi-
                  bel. Denn zum einen betrifft es Lehrkräfte und andere schulische Beschäftig-
                  te sowie die Mitarbeiter/-innen in der behördlichen Verwaltung, zum anderen
                  Schüler/-innen der Hansestadt, denen gegenüber die Schulen noch einen
                  besonderen Schutzauftrag haben. Gerade unter 18-Jährige, von denen laut
                  aktueller Statistik in Hamburg über 50 Prozent einen sogenannten Migrati-
                  onshintergrund haben, sind in der Schule besonders einer staatlichen Institu-
                  tion ausgesetzt, die inhaltlich zwar nach § 2 des HmbSG Bildung im Geiste
                  von Humanität, Demokratie und Solidarität verpflichtet ist, aber deren institu-
                  tionelle Umsetzung diesen Bildungsidealen bei Weitem nicht immer gerecht
                  wird. Inwieweit schulische Bildung in Hamburg inhaltlich wie institutionell
                  einer vielfältigen Teilhabe verpflichtet ist, muss erst erfragt werden. Zudem ist
                  ein bewusster, sensibler und systematischer Umgang mit der unterschiedli-
                  chen Herkunft der Beteiligten an der schulischen Bildung auch deswegen
                  relevant, weil die Institution Schule stark die Formen gesellschaftlicher Identi-
                  fikation prägt.

                  Besonders vor den erschreckenden Mängeln, die das Forschungsprojekt
                  Cultural Heritage and Identities of Europe’s Future (CHIEF) an der HAW seit
                  2018 zutage gefördert hat, steht der Senat vor der Aufgabe, das unstrittig
Drucksache 22/3794     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

        existierende Problem der Diskriminierung im schulischen Kontext entschie-
        den anzugehen.

        Wir fragen den Senat:

Der Senat geht seit langem gegen Diskriminierungen jedweder Art vor und setzt sich
für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, unabhängig des Geschlechts, der
sexuellen Orientierung, der Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder
Weltanschauung am gesellschaftlichen Leben ein. In diesem Zusammenhang werden
vielfältige Aufgaben wahrgenommen, die in verschiedenen Rahmenprogrammen und
Konzepten zum Ausdruck kommen, siehe Drs. 22/1357.
Diese Rahmenbedingungen und Konzepte gelten auch für die für Bildung zuständige
Behörde und den schulischen Bereich. Insbesondere ist der für Bildung zuständigen
Behörde daran gelegen, den Hemmnissen für schulischen Bildungserfolg entgegen-
zuwirken und dazu beizutragen, dass der Bildungserfolg für alle Schülerinnen und
Schüler mit den höchstmöglichen Schulabschlüssen und bestmöglichen Leistungen
ermöglicht wird.
Demokratieförderung und damit eine frühzeitige Prävention menschenverachtender
und demokratiefeindlicher Einstellungen ist integraler Bestandteil der pädagogischen
Arbeit sowohl in der frühkindlichen Bildung als auch in Vorschulen, Schulen, Jugend-
verbänden und -einrichtungen. Grundlegend für den schulischen Unterricht ist
zunächst das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG), dort wiederum insbesondere der
in § 2 HmbSG niedergelegte allgemeine schulische Bildungsauftrag, demgemäß sich
Unterricht und Erziehung an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der
Freien und Hansestadt Hamburg ausrichten. Der allgemeine Erziehungs- und Bil-
dungsauftrag der Schule beinhaltet als grundsätzliche Querschnittsaufgabe der Schu-
le auch den pädagogischen Umgang mit Diskriminierung und möglichen Konflikten
jedweder Prägung, ebenso wie die Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und
Schülern. Der Umgang mit aktuellen und möglicherweise herausfordernden Situatio-
nen durch politische Entwicklungen oder Fragen, die aus der Lebenswelt der Schüle-
rinnen und Schüler erwachsen, gehört zum Standard guter pädagogischer Arbeit.
Die für Bildung zuständige Behörde stellt hierzu eine Vielzahl von Unterstützungsan-
geboten bereit, so gibt es schulinterne Beratungslehrkräfte und Beratungsdienste,
interkulturelle Koordinationen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Auch
die Schulleitungen und Lehrkräfte stehen bei Unterstützungsbedarf in Diskriminie-
rungssituationen zur Verfügung. Darüber hinaus können die Schulen Beratungs- und
Unterstützungsleistungen durch die folgenden Institutionen beziehungsweise Angebo-
te in Anspruch nehmen: die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), die
Beratungsstelle Gewaltprävention, das Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS),
das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) sowie außerschulische
Beratungsstellen wie amira und empower.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage
von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt:
        1.   Wie viele schulische Beschäftigte haben Eltern, von denen ein Teil und/
             oder beide Teile im Ausland geboren oder eingewandert sind, oder einen
             „Migrationshintergrund“? (Bitte nach den genannten Kategorien unter-
             scheiden und in Personenzahl und VZÄ gesamt angeben sowie zusätz-
             lich in Prozent und nach Tätigkeit an Schulen oder in der schulischen
             Verwaltung differenzieren.)
        2.   Wie sind die schulischen Beschäftigten mit „Migrationshintergrund“ nach
             Frage 1. auf die verschiedenen Schulformen verteilt? (Bitte in einer
             Excel-Tabelle nach den verschiedenen Schulformen aufschlüsseln,
             jeweils Personenzahl und VZÄ und Prozent an der Gesamtheit der Lehr-
             kräfte angeben.)

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/3794

         3.   Wie sind die schulischen Beschäftigten mit „Migrationshintergrund“ nach
              Frage 1. in den verschiedenen Sozialindizes vertreten? (Bitte in einer
              Excel-Tabelle nach Sozialindex 1 bis 6 differenzieren, jeweils Personen-
              zahl und VZÄ und Prozent an der Gesamtheit der Lehrkräfte angeben.)
         4.   Wie sind die schulischen Beschäftigten mit „Migrationshintergrund“ nach
              Frage 1. auf die verschiedenen Bezirke und Schulregionen verteilt? (Bit-
              te in einer Excel-Tabelle die fünf Bezirke der Freien und Hansestadt
              Hamburg aufführen, dann in einer weiteren Tabelle nach den 22 Schul-
              regionen differenzieren, jeweils Personenzahl und VZÄ und Prozent an
              der Gesamtheit der Lehrkräfte angeben.)
         5.   Wie sind die schulischen Beschäftigten mit „Migrationshintergrund“ nach
              Frage 1. auf die verschiedenen Schulen verteilt? (Bitte in einer Excel-
              Tabelle die einzelnen Schulen samt Schulform, Sozialindex, Bezirk und
              Zahl der Lehrkräfte angeben; die Zahl der Lehrkräfte mit „Migrationshin-
              tergrund“ nach Frage 1. in Personenstärke und VZÄ und Prozent an der
              Gesamtheit der Lehrkräfte angeben, wenn die Personenstärke nicht
              möglich ist, nur in VZÄ und Prozent.)
Informationen über den Migrationshintergrund der Beschäftigten der für Bildung
zuständigen Behörde lassen sich weder technisch noch manuell ermitteln oder aus-
werten, da diese Informationen statistisch nicht erfasst werden.
         6.   Falls diese Daten weiterhin nicht zur Verfügung stehen: Für wann ist die
              erneute Beschäftigtenbefragung des Personalamts geplant?
Der bislang ausgewiesene Gesamtanteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund
in der hamburgischen Verwaltung wurde im Rahmen freiwilliger, anonymer Beschäf-
tigtenbefragungen 2008 und erneut 2014 ermittelt. Weitere Beschäftigtenbefragungen
sind derzeit nicht geplant.

         Partizipationsgremien innerhalb der Behörde für Schule und Berufsbildung
         (BSB) betreffend:

         7.   An welchen Standorten und auf welchen Hierarchieebenen befinden sich
              Partizipationsgremien?
         8.   Welche Größe, welchen Auftrag und welche Entscheidungskompeten-
              zen haben diese Gremien jeweils?
         9.   Wie kommt die Besetzung dieser Partizipationsgremien zustande?
Die Gremien der Schule sind zentrale Schnittstellen der Mitbestimmung. Die Standor-
te, die Hierarchieebenen, die Größe, der Auftrag, die Entscheidungskompetenzen und
die Besetzungsmodi der Partizipationsgremien sind im HmbSG geregelt.
Die Möglichkeiten zur Partizipation der einzelnen Gremien sind gemäß HmbSG wie
folgt festgelegt:
 für die Schulkonferenz (siehe §§ 52 bis 55),
 für die ganztägige Bildung/Ganztagsausschuss (siehe § 56a),
 für Lehrerinnen und Lehrer (siehe §§ 57 bis 59 und 61 bis 67),
 für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schülerverwaltung (SV) (siehe §§ 63
  bis 67),
 für Eltern/Sorgeberechtigte (siehe §§ 68 bis 75),
 für Besonderheiten an beruflichen Schulen (siehe §§ 75 bis 78),
 für die jeweiligen Kammern (Lehrer und Lehrerinnen, Schüler und Schülerinnen,
  Eltern/Sorgeberechtigte) und den Landesschulbeirat (siehe §§ 78 bis 84),
 für die Region/Regionale Bildungskonferenzen (siehe § 86) und
 für die Besetzung von Schulleitungsstellen/Findungsausschuss (siehe § 92).

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         10. Wie sind die Partizipationsgremien in puncto Mitglieder mit „Migrations-
             hintergrund“ nach Frage 1. besetzt?
Dieser Aspekt wird statistisch für die überwiegende Mehrzahl der Partizipationsgremi-
en nicht erfasst. Im Hamburger Integrationskonzept, Kapitel 3.2 Bildung in allgemein-
bildenden Schulen hat der Senat das Ziel formuliert, zur Sicherung einer engen
Kooperation zwischen Schule und Eltern den Anteil von Eltern mit Migrationshinter-
grund in Elterngremien zu erhöhen. Deshalb findet hier eine regelhafte Befragung
statt. Der Anteil von Eltern mit Migrationshintergrund in Elterngremien betrug im
Schuljahr 2018/2019 21 Prozent. Die nächste Befragung ist im Schuljahr 2021/2022
geplant.
         11. Welche Schritte unternimmt der Senat beziehungsweise die zuständige
             Behörde, um das Diversity Management der Partizipationsgremien zu
             unterstützen?
Die für Bildung zuständige Behörde führt eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung
der Elternkooperation in Schulen aus Stadtteilen in schwieriger sozialer Lage durch,
so zum Beispiel das Programm „Family Literacy Hamburg (FLY)“, die Unterstützung
von Schulen durch Sprach- und Kulturmittlerinnen und Kulturmittler oder das Projekt
„Schulmentoren – Hand in Hand für starke Schulen“. Durch die stärkere Bindung ten-
denziell schulferner Eltern an die Schule steigt gemäß den Erfahrungen der für Bil-
dung zuständigen Behörde mittelfristig auch die Bereitschaft dieser Eltern, in den
schulischen Partizipationsgremien mitzuwirken.
Im Rahmen der Zusammenarbeit von Schule mit Eltern werden diese grundsätzlich
ermuntert sich im Rahmen von Gremien zu engagieren. Hierfür gibt es am LI den
Arbeitsbereich Elternfortbildung, der gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter
bei ihrer Tätigkeit durch Fortbildung und Beratung unterstützt. Insbesondere im Rah-
men der Unterstützungsangebote der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung des LI
werden in Fortbildungen gute Praxisbeispiele vorgestellt, wie die Zusammenarbeit
zwischen Schule und Elternhaus mit allen Eltern gelingen kann. Ferner wird mit dem
innovativen Veranstaltungsformat „ELLE – Eltern-Lehrkräfte“ einmal im Jahr von der
Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung ein Austauschforum zu aktuellen Themen
der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus angeboten. Auch werden die
im LI ausgebildeten freiberuflich tätigen Sprach- und Kulturmittlerinnen und Kulturmitt-
ler regelhaft von den Schulen zu Elternabenden und Beratungsgesprächen angefragt.
Hierbei informieren sie über die aktive Mitgestaltung in der Schule. Die mehrsprachi-
gen Publikationen und Filme der für Bildung zuständigen Behörde zum Hamburger
Schulsystem („Schule in Hamburg verstehen“) und die mehrsprachigen Handreichun-
gen des LI zu häufig gestellten Fragen (Vielfalt in der Schule – Elternratgeber) bieten
insbesondere neu zugewanderten Eltern eine rasche Orientierung im Schulsystem
und zu Partizipationsmöglichkeiten von Eltern in der Schule.
         12. Wie viele Beratungsfälle gab es bei den Gleichstellungsbeauftragten der
             BSB aufgrund von sexueller Belästigung oder Diskriminierung aufgrund
             des Geschlechts oder der sexuellen Identität seit 2017? (Bitte nach Jah-
             ren, Dienststellen und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln.)
         13. Mit welchem Ergebnis wurden die Beschwerden evaluiert? Welche
             Schlüsse wurden daraufhin gezogen, besonders unter Berücksichtigung
             struktureller Veränderungen im Entscheidungsbereich der BSB?
Vom 1. August 2019 bis April 2021 gab es sechs Beratungsfälle bei den Gleichstel-
lungsbeauftragten für den schulischen Bereich. Die Beratungen finden vertraulich
statt. Die Nennung der Dienststelle in Verbindung mit den anderen Parametern bei der
geringen Personenzahl führt zu der Möglichkeit einer konkreten Zuordnung und ist
datenschutzrechtlich daher nicht zulässig. Insofern sind keine weiter gehenden Anga-
ben im Sinne der Fragestellungen möglich.
Im Bereich der Gleichstellungsbeauftragten für das technische und Verwaltungsper-
sonal sind seit August 2019 keine Beratungsfälle von sexueller Belästigung oder Dis-
kriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität gemeldet worden.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/3794

         Die Schüler/-innen der staatlichen Hamburger Schulen betreffend:

         14. Wie viele Schüler/-innen an Hamburger Schulen haben Eltern, von
             denen ein Teil/beide Teile im Ausland geboren oder eingewandert sind,
             oder einen „Migrationshintergrund“? (Bitte nach den genannten drei
             Kategorien unterscheiden und die Personenzahl sowohl gesamt wie in
             Prozent für die Gesamtheit der Schüler/-innen angeben.)
Im Schuljahr 2020/2021 haben von den 181.905 Schülerinnen und Schülern an staat-
lichen Hamburger allgemeinbildenden Schulen 93.127 Schülerinnen und Schüler
beziehungsweise 51,2 Prozent einen Migrationshintergrund nach Mikrozensus.
Dies bedeutet, dass mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
a) Die Person selbst ist nicht in Deutschland geboren,
b) sie hat eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit,
c) einer der Sorgeberechtigten ist nicht in Deutschland geboren,
d) einer der Sorgeberechtigten hat eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit.
Von den 181.905 Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Ham-
burger Schulen haben laut Schuljahresstatistik 2021 86.842 Schülerinnen und Schüler
(47,7 Prozent) Eltern, die nicht in Deutschland geboren sind. Davon sind bei 47.087
Schülerinnen und Schüler (25,9 Prozent) beide Eltern nicht in Deutschland geboren.
Ein gesondertes Merkmal „eingewandert“ wird in der Schuljahresstatistik nicht erho-
ben.
         15. Wie sind die Schüler/-innen mit „Migrationshintergrund“ nach Frage 14.
             auf die einzelnen Schulformen verteilt? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach
             den verschiedenen Schulformen, sowohl die Personenzahl wie die jewei-
             lige Prozentzahl an der Gesamtheit der Schüler/-innen angeben.)
Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nach Mikro-
zensusdefinition an staatlichen Hamburger allgemeinbildenden Schulen und deren
Anteil an allen Schülerinnen und Schülern staatlicher Hamburger allgemeinbildenden
Schulen nach Schulform der Schule für das Schuljahr 2020/2021 siehe folgende
Übersicht:
                                                         davon mit Migrations-
                                Anzahl Schülerinnen      hintergrund nach
 Schulform
                                und Schüler              Mikrozensus
                                                         Anzahl       Anteil
 Grundschule                    65.264                   34.044       52,2 %
 Stadtteilschule                60.217                   35.756       59,4 %
 Gymnasium                      52.537                   21.267       40,5 %
 Sonderschule                   3.887                    2.060        53,0 %
 Insgesamt                      181.905                  93.127       51,2 %
 Quelle: Schuljahresstatistik 2020
         16. Wie sind die Schüler/-innen mit „Migrationshintergrund“ nach Frage 14.
             auf die einzelnen Sozialindizes verteilt? (Bitte in einer Excel-Tabelle
             nach den Sozialindizes 1 bis 6 aufschlüsseln, sowohl die Personenzahl
             wie die jeweilige Prozentzahl an der Gesamtheit der Schüler/-innen in
             den jeweiligen Sozialindizes angeben.)
Siehe Anlage 1.
         17. Wie sind die Schüler/-innen mit „Migrationshintergrund“ nach Frage 14.
             auf die einzelnen Bezirke und Schulregionen verteilt? (Bitte in einer
             Excel-Tabelle nach den fünf Bezirken der Freien und Hansestadt Ham-
             burg aufschlüsseln, in einer weiteren Excel-Tabelle nach den 22 Schul-
             regionen aufschlüsseln, sowohl die Personenzahl wie die jeweilige Pro-
             zentzahl an der Gesamtheit der Schüler/-innen angeben.)
Siehe Anlage 2.

                                                                                     5
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         18. Wie sind die Schüler/-innen mit „Migrationshintergrund“ nach Frage 14.
             auf die einzelnen Schulen verteilt? (Bitte in einer Excel-Tabelle die ein-
             zelnen Schulen mit Schulform, Sozialindex, Bezirk und Zahl der Schüler/
             -innen anführen, die sowohl die Personenzahl wie die jeweilige Prozent-
             zahl an der Gesamtheit der Schüler/-innen angibt.)
Siehe Anlage 3.

         Lehr- und Unterrichtsmaterialien betreffend:

         19. Mit welchem Ergebnis und welchen Konsequenzen evaluiert der Senat/
             die zuständige Behörde die an den Schulen genutzte Lehr- und Unter-
             richtsmaterialien hinsichtlich der Aufgabe, diskriminierungskritische
             Inhalte zu fördern und nicht diskriminierende Inhalte gegen Gruppen und
             individuelle Schüler/-innen wie schulische Beschäftigte zu reproduzie-
             ren?
             Wenn er/sie die Lehr- und Unterrichtsmaterialien nicht evaluiert, aus
             welchen fachlichen und sachlichen Gründen nicht?
Die Hamburger Schulen entscheiden im Rahmen der selbstverantworteten Schule
eigenständig in ihren Fachkonferenzen über den Einsatz von Lehr- und Lernmitteln
auf Grundlage der Bildungs- und Rahmenpläne. Die für Bildung zuständige Behörde
evaluiert nicht regelhaft genutzte Lehr- und Unterrichtsmaterialien hinsichtlich der
genannten Kriterien.
Im Rahmen von Beratung, Fortbildungen, Qualifizierungen und Fachtagungen für
Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte des LI wird auf die Thematik, insbesondere
auf Beispiele guter Praxis für diskriminierungskritische Methoden und Materialien,
regelhaft hingewiesen.

         Die Chancengleichheit in der Bildung von Kindern und Jugendlichen, insbe-
         sondere an staatlichen Schulen betreffend:

         20. Sind die Themenbereiche strukturelle Diskriminierung und insbesondere
             Rassismus Teil des Lehramtsstudiums angehender Lehrkräfte in der
             Hansestadt Hamburg?
             Wenn ja, wie sieht die Ausgestaltung dieser Themenbereiche aus?
             Wenn nein, warum nicht?
Die Themen „strukturelle Diskriminierung“ und „Rassismus“ sind nach Angaben der
UHH Gegenstände, die von verschiedenen Wissenschaften bearbeitet werden, die an
der Lehramtsausbildung beteiligt sind (zum Beispiel Geschichte, Geografie, Literatur-
wissenschaft). In der Erziehungswissenschaft werden diese Themen insbesondere in
der Allgemeinen Erziehungswissenschaft, der Interkulturellen Erziehungswissenschaft
und verschiedenen Fachdidaktiken bearbeitet. Die Themen sind daher auch Gegen-
stand von Lehrveranstaltungen, die sich vollumfänglich oder zu bestimmten Anteilen
mit diesen beschäftigen. Die Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen erfolgt fachspezi-
fisch unter Verantwortung des beziehungsweise der Lehrenden und wird von der UHH
nicht erfasst.
Exemplarisch vermitteln folgende Lehrveranstaltungen, welche von Lehramtsstudie-
renden belegt werden können, einen Eindruck von der Bandbreite des Themenfeldes:
„Diversity – eine Einführung“, „Meine Demokratieschule. Eine Einführung in die
Gestaltung demokratischer Bildungslandschaften“, „Geographieunterricht rassismus-
kritisch gestalten“, „Öffentlichkeiten und digitale Frauenfeindlichkeit“, „Universität in
gesellschaftlicher Verantwortung. Erweiterte Konfliktfähigkeit u. produktiver Streit:
Erziehungswissenschaftliche Antworten auf Demokratie- und Menschenfeindlichkeit“.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/3794

         21. Wie hoch ist der Anteil der Lehrkräfte an staatlichen Schulen, welche in
             den vergangenen zwei Jahren an interkulturellen Fortbildungs- und Qua-
             lifizierungsmaßnahmen des Instituts für Lehrer-/-innenfortbildung (LI)
             teilgenommen haben? (Bitte den Anteil der Teilnehmer/-innen an der
             Gesamtzahl der schulischen Beschäftigten in einer Excel-Tabelle ange-
             ben, die chronologisch die Fort- und Weiterbildungen samt Titel, Refe-
             renten/-innen, Anzahl der Teilnehmer/-innen und den Anteil der individu-
             ellen Teilnehmer/-innen mit „Migrationshintergrund“ wie in Frage 1.
             angeben.)
Der Migrationshintergrund der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nicht erhoben.
Die Referentinnen und Referenten können dem Teilnehmer-Informations-System
(TIS) des LI entnommen werden, siehe https://tis.li-hamburg.de/home.
Im Übrigen siehe Anlage 4 und Drs. 22/1901.
         22. Inwiefern ist die Teilnahme an interkulturellen Fortbildungs- und Qualifi-
             zierungsmaßnahmen des LI für Lehrkräfte und Schulleitungen an staatli-
             chen Schulen verpflichtend?
Es gilt eine verbindliche Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 30 Stunden für
Hamburger Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und im Umfang von 40 Stun-
den für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen. In der Regel wird in der Einzelschule
festgelegt, welche schulinternen Fortbildungen verpflichtend sind. Darüber hinaus
kann die einzelne Lehrkraft in Absprache mit der Schulleitung weitere Fortbildungen
wahrnehmen.
Dieselbe Fortbildungsverpflichtung gilt auch für Schulleitungen. Es gibt auch für sie
keine verbindliche Teilnahme an interkulturellen Fortbildungen.
         23. Inwiefern gelten entsprechende Fort- und Weiterbildung offen für alle
             schulischen Beschäftigten?
In der Seminardatenbank TIS des LI sind die Zielgruppen für die einzelnen Fortbildun-
gen ausgewiesen. So sind die Veranstaltungen der Beratungsstelle Interkulturelle
Erziehung am LI für alle schulischen Beschäftigten offen. Lediglich für Veranstaltun-
gen im Bereich Unterrichtsentwicklung sind die Zielgruppe in erster Linie Lehrkräfte.
Die Zielgruppe der Fortbildungsveranstaltungen des Bereichs Gesellschaftswissen-
schaften am LI sind die Fachlehrkräfte der jeweiligen Fächer sowie bei freien Plätzen
auch weiteres pädagogisches Personal.
         24. Welche Beratungs- und Anlaufstellen für von Diskriminierung betroffene
             Schüler/-innen gibt es in Hamburg und wie sind diese derzeit personell
             ausgestattet?
Schülerinnen und Schülern wird im schulischen System empfohlen, in belastenden
Situationen, dazu gehört auch Diskriminierung, Hilfe bei erwachsenen Ansprechper-
sonen zu holen, wie zum Beispiel bei Klassenlehrkräften, Beratungslehrkräften bezie-
hungsweise dem Beratungsdienst oder der Schulleitung. Lehrkräften wird empfohlen,
bei Verdacht auf Diskriminierung oder Mobbing den schulischen Beratungsdienst
beziehungsweise die Beratungslehrkraft hinzuzuziehen. Neben der Expertise der
schulischen Beratungsdienste können Schulen Unterstützung und Beratung in der
Beratungsstelle Gewaltprävention, den ReBBZ, dem BZBS, der Beratungsstelle Inter-
kulturelle Erziehung oder dem Referat Gesellschaftswissenschaften am LI erfragen.
Auf Angaben zur personellen Ausstattung wird in diesem Kontext verzichtet, da die
genannten Berufsgruppen und Unterstützungssysteme auch für andere Aufgaben
zuständig sind. Es ist nicht möglich, den Anteil der Arbeitsleistung zu Diskriminie-
rungsfällen regelhaft abzubilden und damit auszuweisen.
Außerdem bestehen Anlaufstellen im außerschulischen Bereich. amira ist eine unab-
hängige Beratungsstelle, die mit Mitteln der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales,
Familie und Integration (Sozialbehörde) gefördert wird. Im Kontext des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berät und begleitet die Antidiskriminierungsbera-
tungsstelle „amira – Beratung bei Diskriminierung wegen (zugeschriebener) Herkunft
und Religion“ des Trägers basis & woge e.V. Menschen, die wegen ihrer Herkunft,

                                                                                     7
Drucksache 22/3794      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Religion, Hautfarbe oder Sprache Diskriminierung erlebt haben. Bei Fällen von Mehr-
fachdiskriminierung werden auch andere Kategorien (wie Geschlecht, sexuelle Orien-
tierung, Behinderung oder Alter) berücksichtigt.
Die Beratungsstelle „empower – Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer
und antisemitischer Gewalt“ hilft Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer
Gewalt. Sie wird gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie durch
die Sozialbehörde. Offensichtliche Fälle von Diskriminierung (gemäß AGG) oder Rat-
suchende mit einem entsprechenden Anliegen werden von empower an die Antidis-
kriminierungsberatungsstelle amira weiterverwiesen.
Im Übrigen siehe Drs. 22/1307, 22/2791, 22/2909 und Drs. 22/2937.
         25. Ist dem Senat/der zuständigen Behörde bekannt, dass sich die Schüler/
             -innen zur Thematisierung dieser Diskriminierung an Beratungsstellen
             gewandt hätten und es zu einer Aufarbeitung gekommen sei? (Bitte die
             Fälle der letzten drei Jahre chronologisch angeben.)
Die Beratungsanliegen zur Thematik Diskriminierung, die schulintern bearbeitet wer-
den, werden nicht zentral erfasst.
Im Zeitraum 1. April 2018 bis 31. März 2021 hat amira insgesamt 47 Fälle im Bereich
„Bildung“ (Kita, Schule, Universität) und den Diskriminierungsdimensionen (zuge-
schriebene) Herkunft/Hautfarbe oder Religion und empower insgesamt 41 Fälle von
antischwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus, Antisemitismus, Rassis-
mus, rechte Gewalt und Antiziganismus im Bereich „Schule“ begleitet.
Weiter gehende differenzierte Daten aus Schulen und den Beratungseinrichtungen
wären nur durch eine manuelle Auswertung aller Einzelfälle zu erlangen. Dies ist in
der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich.
         26. Welche weiter gehenden Schritte unternimmt der Senat, um Schüler/
             -innen vor institutioneller Diskriminierung an staatlichen Schulen zu
             schützen?
Der Senat hat im Hamburger Integrationskonzept (Drs. 21/10281) Kapitel 3.2. Bildung
in allgemein bildenden Schulen Ziele für den Schutz von Schülerinnen und Schülern
mit Migrationshintergrund vor institutioneller Diskriminierung an staatlichen Schulen
formuliert, die jeweils mit einer Vielzahl von Maßnahmen hinterlegt sind. Beispielhaft
können folgende Ziele genannt werden:
 Erhöhung des Anteils jugendlicher Schulabgängerinnen und -abgänger mit Migra-
  tionshintergrund mit Hochschulreife,
 Senkung des Anteils jugendlicher Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit
  Migrationshintergrund ohne ersten allgemeinbildenden Schulabschluss,
 Herstellung von Chancengleichheit im Zugang zu den verschiedenen Schulformen,
 Einbeziehung aller Schulformen und Bezirke in das Aufnahmesystem für neu
  zugewanderte Schülerinnen und Schüler,
 Erhöhung des Anteils qualifizierten pädagogischen Personals mit Migrationshinter-
  grund,
 Sicherung einer engen Kooperation von Schule und Eltern,
 Erhalt und Erweiterung mehrsprachiger Kompetenzen von Schülerinnen und Schü-
  lern,
 Steigerung des Anteils interkulturell qualifizierten Personals in Schulen und schu-
  lischen Unterstützungs- und Aufsichtssystemen,
 Erhöhung der Wirksamkeit von schulischer Sprachbildung und Sprachförderung.

8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/3794

         27. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den
             wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhang von kultureller Her-
             kunft und Schullaufbahnempfehlung?
         28. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den
             wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhang von kultureller Her-
             kunft und Abschlussempfehlung?
         29. Welche Schritte unternimmt der Senat/die zuständige Behörde, um den
             Zusammenhang von Herkunft und Bildungsabschluss nachhaltig und
             fortdauernd zu entkoppeln?
Der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg ist wissenschaft-
lich gut erforscht. Zahlreiche Studien weisen nach, dass Schülerinnen und Schüler
aus Familien mit niedrigem sozialem Status einen geringeren Bildungserfolg als ihre
Mitschülerinnen und -schüler mit höherem sozialem Status haben. Ein wesentlicher
Befund der Studien ist dabei, dass in der Regel der soziale Status gegenüber anderen
Merkmalen, wie beispielsweise dem Migrationshintergrund, dominant ist. Eine aktuelle
Studie weist dabei nach, dass dieser Zusammenhang bei den Schulabschlüssen und
Abschlussnoten auf unterschiedliche Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler
zurückzuführen ist (siehe Brändle/Pohlmann (2021): Alles nur eine Frage der Kompe-
tenz? In: Zeitschrift für Soziologie 50(1): 58-77).
Die für Bildung zuständige Behörde hat zahlreiche, überwiegend auf Dauer angelegte
Maßnahmen etabliert, die der Reduktion des Zusammenhangs von sozialer Herkunft
und Bildungserfolg und der Steigerung von Bildungschancen unabhängig von der
sozialen Herkunft dienen:
Indem mit dem Sozialindex den Schulen in Abhängigkeit von den sozialen Herkunfts-
merkmalen der Schülerschaft unterschiedliche Ressourcen zur Verfügung gestellt
werden, wird ein wesentlicher Beitrag zum Ausgleich von Bildungsbenachteiligung
geschaffen. So bekommen beispielsweise Grundschulen in sozial benachteiligter
Lage bis zu 50 Prozent mehr Ressourcen zugewiesen als gleichgroße Grundschulen
in sozial privilegierter Lage. Durch die flächendeckende Einführung des kostenlosen
ganztägigen Lernens an Schulen wird ein Rahmen geboten, der insbesondere Kin-
dern und Jugendlichen aus bildungsfernen Familien einen erweiterten Zugang zu Bil-
dungsressourcen ermöglicht.
Das Fehlen von Ausgangsvoraussetzungen für schulisches Lernen wird durch das
Viereinhalbjährigen-Vorstellungsverfahren frühzeitig erkannt und durch entsprechende
Maßnahmen im Bereich der frühen Sprachförderung kompensiert. Auch nach Schul-
eintritt wird der Sprachförderbedarf fortlaufend überprüft und durch entsprechende
Sprachfördermaßnahmen aufgefangen. Insgesamt werden für die gezielte Sprachför-
derung rund 450 zusätzliche Lehrerstellen eingesetzt. Die Umsetzung dieses Sprach-
förderkonzepts wird durch ein Monitoring der eingeleiteten Maßnahmen begleitet.
Bestandteil des Sprachförderkonzepts sind spezielle Förderangebote wie „Family
Literacy Hamburg (FLY)“ oder das Hamburger TheaterSprachCamp.
Zur raschen Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen sind an
zahlreichen Schulstandorten Internationale Vorbereitungsklassen und Basisklassen
eingerichtet worden. Nach dem Wechsel aus einer Vorbereitungsklasse in eine Regel-
klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler für ein weiteres Jahr zusätzliche
Sprachförderung. Die 13 ReBBZ und das Bildungs- und Beratungszentrum bei Krank-
heit/Autismus (BBZ) haben eine hamburgweit tätige Fachstelle für Schülerinnen und
Schüler mit Fluchterfahrung eingerichtet, die gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der ReBBZ und des BBZ Hilfestellungen, Lösungswege und Unterstüt-
zungsangebote bei Fragen zu Migration und Flucht und massiven Problemen bei der
Integration in die Schulen entwickeln.
Um die Sprachkompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit Sprachförderbedarf
noch gezielter zu fördern, beteiligt sich Hamburg seit 2020 am bundesweiten Pro-
gramm „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS-Transfer), das sich mit der Verbrei-
tung spezieller Lese- und Schreibtrainings und Sprachbildungsansätzen befasst,
deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist (siehe Drs. 21/19299, 22/579).

                                                                                   9
Drucksache 22/3794     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Mit dem Projekt 23+ Starke Schulen unterstützt der Senat seit Mai 2013 Schulen in
sozial schwieriger Lage dabei, für ihre Schülerschaft Unterricht so zu gestalten, dass
die besonderen Ausgangslagen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen gezielt
berücksichtigt werden und dies zu einer deutlichen Steigerung der fachlichen und
überfachlichen Kompetenzen führt. Die inzwischen 33 beteiligten Projektschulen ver-
folgen gemeinsam das Ziel, ihren Schülerinnen und Schülern durch erfolgreiche
Abschlüsse und anspruchsvolle Anschlüsse eine möglichst umfassende gesellschaft-
liche Teilhabe zu ermöglichen. Zur zielgerichteten Unterstützung hat der Senat den
Projektschulen ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verfügung gestellt, siehe auch
https://www.hamburg.de/23plus/. Die Schulen erhalten Entwicklungsressourcen, das
heißt vier Lehrerwochenstunden (WAZ) pro Klasse zur Verbesserung der pädagogi-
schen Arbeit in den Jahrgängen 1, 5 und 6 und 20 WAZ für die Grundschulen sowie
40 WAZ für die weiterführenden Schulen zur Erarbeitung und Umsetzung pädagogi-
scher Konzepte. Sie profitieren von einem passgenauen Unterstützungsangebot des
LI zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und nutzen evaluierte und erprobte Pro-
gramme zur Stärkung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Über die
enge Verzahnung mit dem Projekt Schulmentoren des Europäischen Sozialfonds
werden Schülerinnen und Schüler durch Mentorinnen und Mentoren in ihren Lernpro-
zessen und -zielen gefördert und ihre Eltern als Bildungspartner gestärkt, siehe auch
https://www.schulmentoren.de/.
Der Hamburger Senat wird seine Strategie zur Stärkung von Schulen in herausfor-
dernden sozialen Lagen fortsetzen und ausbauen, um damit die Bildungschancen für
die Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. So wird das Projekt zum 1. August 2021
noch einmal um zehn Schulen erweitert. Hamburg ist darüber hinaus maßgeblich an
der Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ in enger Kooperation mit einem wis-
senschaftlichen Konsortium beteiligt, das Schulen in herausfordernden Lagen mit
einem Gesamtvolumen von 125 Millionen Euro über zehn Jahre begleitet und fördert.
Im Übrigen siehe auch https://www.schule-macht-stark.de/.
Schülerinnen und Schüler, die in einem oder mehreren Fächern nicht die in den Rah-
menplänen festgelegten Leistungsanforderungen erfüllen, haben Anspruch auf beson-
dere Lernförderung nach § 45 HmbSG.
Das LI hat im Jahr 2003 die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE) eingerich-
tet, die ein umfassendes Beratungs-, Fortbildungs- und Schulbegleitungsangebot rund
um die Themen Vielfalt, Inklusion, gleichberechtigte Teilhabe und Chancengerechtig-
keit sowie Erziehung zum respektvollen Miteinander im Schulalltag bietet.
Im Übrigen siehe Drs. 21/10281 und 21/12604.

        Hinsichtlich der institutionellen Ebene:

        30. Welche Programme an staatlichen Schulen wurden seitens der BSB in
            den letzten drei Jahren aufgelegt, die Fragen und Probleme individueller,
            struktureller und/oder institutioneller Diskriminierung thematisieren? (Bit-
            te chronologisch mitsamt des Umfangs, der beteiligten Schulen, der Zahl
            der beteiligten Schüler/-innen in einer Excel-Tabelle angeben.)
        31. Mit welchem jeweiligen Ergebnis wurden diese Programme evaluiert?
        32. Welche Programme an staatlichen Schulen wurden seitens der BSB in
            den letzten drei Jahren aufgelegt, die Fragen und Probleme individueller,
            struktureller und/oder institutioneller Bestärkung und die Anerkennung
            von Diversity thematisieren? (Bitte chronologisch mitsamt des Umfangs,
            der beteiligten Schulen, der Zahl der beteiligten Schüler/-innen in einer
            Excel-Tabelle angeben.)
        33. Mit welchem jeweiligen Ergebnis wurden diese Programme evaluiert?
Einzelmaßnahmen an Schulen wie Projekte und Programme im oben genannten
Themenfeld werden nicht zentral erfasst und ausgewertet. Die Anzahl der teilneh-
menden Schülerinnen und Schüler wird nicht gesondert erhoben. Nur bei Pilotprojek-
ten werden die Schulen erfasst.

10
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode      Drucksache 22/3794

Das LI sensibilisiert in seinen Fortbildungen und Qualifizierungen Lehrkräfte und
pädagogische Fachkräfte für Fragen/Probleme individueller, struktureller und/oder
institutioneller Diskriminierung. Erfahrungen zeigen, dass nicht nur einzelne Projekte
durchgeführt werden sollten, sondern dass die gesamte Schul- und Unterrichtsent-
wicklung im Ganztag in den Blick genommen werden muss, um nachhaltig diskriminie-
rungsbewusste Strukturen zu etablieren. Deswegen werden vor allem integrierte Qua-
lifizierungsprogramme angeboten, in denen Lehrkräfte und schulische Fachkräfte ihre
eigene Haltung reflektieren, in ihrer professionellen Handlungssicherheit gestärkt wer-
den sowie Unterrichtsvorhaben planen und umsetzen.
Für eine Übersicht der wesentlichen seit 2019 neu aufgelegten Maßnahmen siehe
Anlage 5. Darüber hinaus gibt es zahlreiche seit Jahren erfolgreiche Projekte wie die
Qualifizierung zur Interkulturellen Koordination.
Die in Anlage 5 genannten Fortbildungsreihen und Qualifizierungen des LI werden
regelhaft mit Feedbackinstrumenten evaluiert. Auf Grundlage der Rückmeldungen der
Teilnehmenden werden Angebote weiterentwickelt beziehungsweise modifiziert. So
wurde das frühere „Interkulturelle Kompetenztraining“ des LI um weitere Diversitäts-
dimensionen erweitert und jetzt als „Diversity-Training – DIVE-IN“ angeboten.
Folgende Qualifizierungen der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung werden bisher
wissenschaftlich evaluiert:
 Die Qualifizierung zur Interkulturellen Koordination wird von Prof. Dr. Gomolla und
  Team von der Helmut-Schmidt-Universität begleitet (siehe www.li.hamburg.de/
  bie/iko).
 Das Programm „Vielfalt entfalten – Gemeinsam für starke Schulen“ wird von
  „Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen
  Bereich gGmbH“ bis zum Jahre 2023 evaluiert.
           34. Wie werden Mobbingerfahrungen und Diskriminierung im schulischen
               Zusammenhang erfasst? (Bitte sowohl hinsichtlich der schulischen
               Beschäftigten wie der Schüler/-innen darlegen, konkrete Kontaktstellen
               nennen, exemplarisch einen Beschwerde-/Meldeweg beschreiben.)
           35. Wie viele Beschwerden mit welchen Themen gab es in den letzten drei
               Jahren pro Klassenstufe?
Bei Beratungsbedarf können sich Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte explizit an
den schulischen Beratungsdienst beziehungsweise die Beratungslehrkraft wenden. Im
Rahmen der Eingangsberatung zur Vorklärung von Beratungsbedarfen sind die Bera-
tungslehrkräfte durch ihre Ausbildung besonders geschult und sensibilisiert, auch
Alarmsignale von Mobbing und Diskriminierung in Schulklassen und bei einzelnen
Schülerinnen und Schülern einzuordnen. Diese Beratungen werden schulintern
dokumentiert. Darüber hinaus können sich Eltern und Fachkräfte aller Hamburger
Schulformen auch Unterstützung und Beratung in der Beratungsstelle Gewaltpräven-
tion, den ReBBZ beziehungsweise dem BZBS erhalten, wenn sich das Anliegen auf
das Thema Mobbing unter Schülerinnen und Schülern bezieht. Die Beratungsstelle
Gewaltprävention hat in den letzten Schuljahren die Anfragen dokumentiert, die sich
auf den Verdacht von Mobbing und auf konkrete Mobbingfälle unter Schülerinnen und
Schülern beziehen (siehe Drs. 21/15456 und Drs. 21/18074):
    Schuljahr   Grundschulen      Gymnasien     Stadtteilschulen    Sonstige*
    2017/18     28                32            26                  5
    2018/19     25                32            18                  34
    2019/20     23                15            28                  10
*    Sonstige: anonyme Anfragen; andere Schulformen (zum Beispiel ReBBZ); unterschiedliche
     Gesprächspartner einer Schule; komplexere Beratungen
Im LI fördert das Referat Gesundheit mit seinen psychologischen Unterstützungsan-
geboten soziale und personale Kompetenzen des pädagogischen Personals. Damit
werden die Fähigkeiten gestützt, mit sich selber, mit Anderen und mit den Belastun-
gen des Arbeitsplatzes Schule in wirksamer, der Arbeitszufriedenheit und Gesundheit
dienlicher Weise umzugehen (http://li.hamburg.de/gesundheit/). In diesem Rahmen

                                                                                       11
Drucksache 22/3794     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

     werden folgende Unterstützungsangebote vom Referat Gesundheit des LI bereitgehal-
     ten:
     Generelle Beratungsstelle für Krisen und Abhängigkeitsprobleme (http://li.hamburg.de/
     bst/) LI:
      Erstanlaufstelle für alle Beschäftigten bei beruflichen (und/oder) privaten Krisen,
       Konflikten, Problemen
      Beratung, Information, Weitervermittlung an externe Fachleute, Coaching
      Dienstvereinbarung zu fairem Verhalten am Arbeitsplatz in der für Bildung zustän-
       digen Behörden (überarbeitet Oktober 2016, siehe https://li.hamburg.de/
       contentblob/4485784/41acc9ab994e05617db49bd42edbd6df/data/pdf-dv-faires-
       verhalten.pdf)
     Grundsätzlich lassen sich die Beratungsanlässe und -anfragen nicht trennscharf einer
     speziellen beruflichen Belastung zuordnen.
     In der Beratungsstelle für Krisen- und Abhängigkeitsprobleme am LI gab es folgende
     Beratungsfälle:
                                 Thema DV
                   Beratungs-                              anfragende Perso-
      Schuljahr                  Faires Verhalten/
                   anfragen                                nen
                                 Mobbing/Konflikte
                                                           35 Schulleitungen
      2018/19      157           157
                                                           122 Lehrkräfte
                                                           42 Schulleitungen
      2019/20      189           189
                                                           147 Lehrkräfte
     Die Daten für das Schuljahr 2020/2021 liegen ausgewertet noch nicht vor.
     Eine standardisierte Vorgehensweise zur Konfliktlösung ist in der Dienstvereinbarung
     zum Fairen Verhalten am Arbeitsplatz in der für Bildung zuständigen Behörde von
     2016 festgehalten.
     Außerdem haben im LI Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte sowie in der Bera-
     tungsstelle Interkulturelle Erziehung auch Schülerinnen und Schüler, Eltern bezie-
     hungsweise Sorgeberechtigte die Möglichkeit für sich selbst oder andere Unterstüt-
     zungsangebote wahrzunehmen.
     Im Referat Gesellschaftswissenschaften am LI gab es folgende Beratungsfälle:
                   Beratungs-                                     anfragende
      Schuljahr                  Thema
                   fälle                                          Personen
                                 „Menschenrechts- und
      2018/19      9             Demokratiefeindlichkeit“ im      Lehrkräfte
                                 Themenfeld Rassismus
      2019/20      3             s.o.                             Lehrkräfte
      2020/21      1             s.o.                             Lehrkraft
     Das Referat Gesellschaftswissenschaften am LI berät anliegenorientiert und vertrau-
     lich. Sofern es die Beratungsanfragen erforderlich machen, werden externe Expertise
     zum Beispiel der Sicherheitsbehörden herangezogen und Beratungsstellen wie das
     MBT (Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus) und empower (Beratungs-
     stelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt) eingebunden
     beziehungsweise an diese verwiesen.
     In der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am LI gab es folgende Beratungsfälle:
Schul-    Beratungs-                                                                anfragende
                       Thema                                   Schulform
jahr      fälle                                                                     Personen
2018/19   5            Umgang mit rassistischen Anfein-        1 Grundschule        5 Schulen
                       dungen/Beleidigungen                    3 Stadtteilschulen
                       Beratungsanfrage wegen Antisemi-        1 Gymnasium
                       tismus und Rassismus der Schüle-
                       rinnen und Schüler

     12
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/3794

Schul-    Beratungs-                                                             anfragende
                       Thema                                 Schulform
jahr      fälle                                                                  Personen
2019/20   11           Umgang mit rassistischen Anfein-      6 Grundschulen      6 Eltern/
                       dungen/Beleidigungen                  2 Gymnasien         Kollegium
                                                             3 Stadtteilschule   5 Anfragen zur
                                                                                 Beratung zur
                                                                                 Prävention in
                                                                                 Schule
2020/21   7            Umgang mit rassistischen Anfein-      2 Grundschulen      3 Anfragen von
                       dungen/Beleidigungen                  3 Stadteilschulen   Eltern/Kollegium
                       diskriminierungsfreie Schule          2 Gymnasien         4 Anfragen zur
                                                                                 Beratung zur
                                                                                 Prävention in
                                                                                 Schule
     Im Hamburger Netzwerk „Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte“ der Beratungsstelle
     Interkulturelle Erziehung gab es folgende Beratungsfälle:
                    Beratungs-                          anfragende
      Schuljahr                    Thema
                    fälle                               Personen
      2018/19       4              Diskriminierung      Lehrkräfte
      2019/20       5              Diskriminierung      Lehrkräfte
      2020/21       7              Diskriminierung      Lehrkräfte
     An das Netzwerk wenden sich in diesem Kontext Lehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbe-
     reitungsdienst als direkt betroffene Personen.
              36. Wie viele Beschwerden gab es in den letzten drei Jahren pro Bezirk?
              37. Wie viele Beschwerden gab es in den letzten drei Jahren pro Schulform?
              38. Wie viele Beschwerden gab es in den letzten drei Jahren pro Sozialin-
                  dex? (Bitte die Zahlen zu Frage 31. bis 34. in einer Excel-Tabelle ange-
                  ben.)
     Es liegen nur die in der Antwort zu 34. und 35. angegeben Daten vor.
              39. Mit welchem Ergebnis wurden die Beschwerden evaluiert? Welche
                  Schlüsse wurden daraufhin gezogen, besonders unter Berücksichtigung
                  struktureller Veränderungen im Entscheidungsbereich der BSB?
     Je nach Beratungsanliegen und anfragender Person wird individuell nachgefragt,
     inwieweit die empfohlenen Schritte und Maßnahmen hilfreich waren. Regelhaft wer-
     den aus häufigen Beratungsanfragen neue Unterstützungsangebote wie zum Beispiel
     Schülerinnen- und Schülerangebote oder Fortbildungen entwickelt.
     So hat die Beratungsstelle Gewaltprävention die Mobbing-Präventionsprogramme
     „Gegen den Strich“ und www.gemeinsam-klasse-sein.de aufgelegt. Sie zielen in die-
     sem Zusammenhang unter anderem darauf ab, dass schulische Ansprechpersonen
     bekannt gemacht und Kinder und Jugendliche ermutigt werden, diese bei Verdacht
     auf Mobbing anzusprechen.

              Die Forderungen und Empfehlungen des CHIEF European Policy Papers
              betreffend:

              40. Welche Schritte unternimmt der Senat/die zuständige Behörde, um der
                  Forderung des CHIEF Policy Briefes vom März 2021 nach einer Antidis-
                  kriminierungskommission für Schulen nachzukommen? (Bitte in Bezug
                  auf den CHIEF Policy Brief darlegen.)
              41. Welche Schritte unternimmt der Senat/die zuständige Behörde, um der
                  Forderung des CHIEF Policy Briefes vom März 2021 nach einer unab-
                  hängigen, staatlich finanzierten Beschwerdestelle für Rassismen und
                  anderen Diskriminierungsformen an Schulen nachzukommen? (Bitte in
                  Bezug auf den CHIEF Policy Brief darlegen.)

                                                                                        13
Drucksache 22/3794     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

        42. Welche Schritte unternimmt der Senat/die zuständige Behörde, um der
            Forderung des CHIEF Policy Briefes vom März 2021 nach fachkundigen
            Ansprechpartner/-innen an jeder Schule, die auch als Schnittstelle zwi-
            schen Schulen und Antidiskriminierungskommission fungieren, nachzu-
            kommen? (Bitte in Bezug auf den CHIEF Policy Brief darlegen.)
Die im CHIEF Policy Brief erwähnten Studienergebnisse sind laut Auskunft der Pro-
jektverantwortlichen vom 14. April 2021 noch nicht zugänglich. Die für Bildung zustän-
dige Behörde wird im ersten Schritt die Studienergebnisse fachlich sichten, um dann
gegebenenfalls zu den Forderungen im Policy Brief Stellung zu nehmen.
Im Übrigen wird im Policy Brief das LI als Teil der Arbeitsgruppe für den Policy Brief
genannt, was nicht korrekt ist.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode         Drucksache 22/3794
                                                                                   Anlage 1

Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Migrationshintergrund nach Mikrozensus-Definition an
staatlichen Hamburger allgemeinbildenden Schulen und deren Anteil an allen SuS staatlicher
Hamburger allgemeinbildenden Schulen nach Sozialindex der Schule für das Schuljahr 2020/21

 Sozialindex der Schule                SuS staatlich       Davon mit Migrationshintergrund nach
                                        insgesamt                     Mikrozensus
                                                             Anzahl                    Anteil
                            1                     15.010             12.122                   80,8%
                            2                     28.067             20.228                   72,1%
                            3                     23.697             13.997                   59,1%
                            4                     38.570             19.019                   49,3%
                            5                     46.792             18.404                   39,3%
                            6                     25.882              7.297                   28,2%
    Nicht vergeben*                                3.887              2.060                   53,0%
 insgesamt                                       181.905             93.127                   51,2%
Quelle: Schuljahresstatistik 2020
*Für Sonderschulen liegt kein Sozialindex vor.

                                                                                                 15
Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Migrationshintergrund nach Mikrozensus-Definition an staatlichen Hamburger
                allgemeinbildenden Schulen und deren Anteil an allen SuS staatlicher Hamburger allgemeinbildenden Schulen nach

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                Region der Schule für das Schuljahr 2020/21
                                                                                                                      davon mit
                                                                                                   SuS staatlich Migrationshintergrund
       Bezirk                                      Region der Schule
                                                                                                    insgesamt      nach Mikrozensus
                                                                                                                  Anzahl         Anteil
                Region 1 - Hamburg-Altstadt, Hamburg-Neustadt, HafenCity, St. Pauli, St. Georg,
                                                                                                                                                       Drucksache 22/3794

                Hammerbrook, Borgfelde, Hamm-Nord, Hamm-Mitte, Hamm-Süd, Rothenburgsort,
      HH-Mitte Kleiner Grasbrook, Steinwerder, Waltershof, Eilbek                                          6.965        4.956       71,2%
                Region 2 - Billstedt, Horn, Billbrook                                                      8.388        6.511       77,6%
                Region 3 - Wilhelmsburg, Veddel                                                            6.371        5.280       82,9%
                Region 4 - Schanzenviertel, Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld,
                Othmarschen-Ost, St. Pauli, Karolinenviertel                                              10.903        4.978       45,7%
                Region 5 - Lurup, Osdorf Born                                                              4.770        3.146       66,0%
       Altona
                Region 6 - Nienstedten, Blankenese, Iserbrook, Sülldorf, Rissen                            6.838        2.051       30,0%
                Region 7 - Bahrendfeld-West, Othmarschen-West, Groß Flottbek, Osdorf (ohne
                Osdorfer Born)                                                                             6.575        2.548       38,8%
                Region 8 - Eimsbüttel-Ost, Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West                         7.664        2.624       34,2%
                Region 9 - Stellingen, Eimsbüttel-West                                                     3.794        1.905       50,2%
     Eimsbüttel
                Region 10 - Lokstedt, Niendorf                                                             7.712        2.720       35,3%
                Region 11 - Eidelstedt, Schnelsen                                                          6.126        3.296       53,8%
                Region 12 - Eppendorf, Winterhude, Alsterdorf, Groß Borstel, Hoheluft-Ost                  9.896        3.499       35,4%
      HH-Nord Region 13 - Barmbek, Dulsberg, Hohenfelde, Uhlenhorst                                        7.708        4.549       59,0%
                Region 14 - Langenhorn, Fuhlsbüttel, Ohlsdorf                                              8.096        3.319       41,0%
                Region 15 - Wandsbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf                                       10.378        6.939       66,9%
                Region 16 - Bramfeld, Steilshoop, Farmsen-Berne                                            9.504        4.796       50,5%
                Region 17 - Poppenbüttel, Wellingsbüttel, Hummelsbüttel, Sasel                             8.639        3.048       35,3%
     Wandsbek
                Region 18 - Bergstedt, Duvenstedt, Lehmsahl-Mellingstedt, Volksdorf, Wohldorf-
                Ohlstedt                                                                                   7.899        2.020       25,6%
                Region 19 - Rahlstedt                                                                      8.811        4.117       46,7%
                Region 20a - Bergedorf, Lohbrügge, Allermöhe                                              10.125        5.467       54,0%
     Bergedorf
                Region 20b - Vier- und Marschlande                                                         5.017        2.709       54,0%
                Region 21 - Harburg, Heimfeld, Eißendorf, Wilstorf, Marmstorf, Sinstorf,
                                                                                                                                            Anlage 2
                                                                                                                                                       Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

                Langenbek, Rönneburg, Neuland, Gut Moor                                                   12.219        7.867       64,4%
      Harburg
                Region 22a - Süderelbe                                                                     6.040        3.993       66,1%
                Region 22b - Finkenwerder                                                                  1.467          789       53,8%
                                                                                         Insgesamt       181.905      93.127        51,2%
                Quelle: Schuljahresstatistik 2020
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode                               Drucksache 22/3794
                                                                                                                    Anlage 3
Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nach Mikrozensus-Definition an staatlichen Hamburger allgemeinbildenden Schulen und deren
Anteil an allen SuS staatlicher Hamburger allgemeinbildenden Schulen nach Schulform, Name, Sozialindex und Bezirk der Schule für das Schuljahr
2020/21
                                                                                                                  Schülerinnen und Schüler
                                                                                                                               davon mit
                                                Schule
                                                                                                             staatlich    Migrationshintergrund
                                                                                                            insgesamt       nach Mikrozensus
  Schulform                                  Name                             Sozialindex       Bezirk                     Anzahl        Anteil
Grundschule    Adolph-Diesterweg-Schule                                            2        Bergedorf               352          293        83,2%
Grundschule    Adolph-Schönfelder-Schule                                           3        Hamburg-Nord            577          283        49,0%
Grundschule    Anton-Rée-Schule Allermöhe                                          3        Bergedorf               499          368        73,7%
Grundschule    Aueschule Finkenwerder                                              3        Hamburg-Mitte           226          130        57,5%
Grundschule    Carl-Cohn-Schule                                                    4        Hamburg-Nord            544          244        44,9%
Grundschule    Carl-Götze-Schule                                                   5        Hamburg-Nord            340          134        39,4%
Grundschule    Clara-Grunwald-Schule                                               2        Bergedorf               351          298        84,9%
Grundschule    Elbinselschule                                                      1        Hamburg-Mitte           582          460        79,0%
Grundschule    Elbkinder Grundschule                                               6        Altona                  224           66        29,5%
Grundschule    Fridtjof-Nansen-Schule                                              3        Altona                  678          418        61,7%
Grundschule    Fritz-Köhne-Schule                                                  1        Hamburg-Mitte           280          234        83,6%
Grundschule    Ganztagsgrundschule Am Johannisland                                 2        Harburg                 441          333        75,5%
Grundschule    Ganztagsgrundschule Sternschanze                                    2        Altona                  578          256        44,3%
Grundschule    Ganztagsschule an der Elbe                                          2        Altona                   78           61        78,2%
Grundschule    Ganztagsschule Fährstraße                                           1        Hamburg-Mitte           332          201        60,5%
Grundschule    Georg-Kerschensteiner-Grundschule                                   1        Harburg                 416          366        88,0%
Grundschule    Goldbek-Schule                                                      4        Hamburg-Nord            321          115        35,8%
Grundschule    Gorch-Fock-Schule                                                   6        Altona                  458          146        31,9%
Grundschule    Grundschule Am Heidberg                                             5        Hamburg-Nord            405          143        35,3%
Grundschule    Grundschule am Kiefernberg                                          3        Harburg                 610          361        59,2%
Grundschule    Grundschule An der Haake                                            2        Harburg                 458          346        75,5%
Grundschule    Grundschule Archenholzstraße                                        2        Hamburg-Mitte           314          261        83,1%
Grundschule    Grundschule Arnkielstraße                                           2        Altona                  406          207        51,0%
Grundschule    Grundschule Ballerstaedtweg                                         3        Hamburg-Nord            283          134        47,3%
Grundschule    Grundschule Bindfeldweg                                             5        Eimsbüttel              264           96        36,4%
Grundschule    Grundschule Bramfeld                                                3        Wandsbek                329          213        64,7%
Grundschule    Grundschule Eckerkoppel                                             4        Wandsbek                385          181        47,0%
Grundschule    Grundschule Edwin-Scharff-Ring                                      2        Wandsbek                254          215        84,6%
Grundschule    Grundschule Franzosenkoppel                                         3        Altona                  349          222        63,6%
Grundschule    Grundschule Goosacker                                               4        Altona                  412          224        54,4%
Grundschule    Grundschule Groß Flottbek                                           5        Altona                  430          159        37,0%
Grundschule    Grundschule Großlohering                                            2        Wandsbek                188          131        69,7%
Grundschule    Grundschule Hasenweg                                                5        Wandsbek                444          107        24,1%
Grundschule    Grundschule Heidhorst                                               4        Bergedorf               275          180        65,5%
Grundschule    Grundschule Hoheluft                                                5        Eimsbüttel              319           80        25,1%
Grundschule    Grundschule Horn                                                    2        Hamburg-Mitte           265          186        70,2%
Grundschule    Grundschule Islandstraße                                            4        Wandsbek                437          164        37,5%
Grundschule    Grundschule Karlshöhe mit Zweigstelle                               5        Wandsbek                423          145        34,3%
Grundschule    Grundschule Kirchdorf                                               1        Hamburg-Mitte           393          317        80,7%
Grundschule    Grundschule Lohkampstraße                                           2        Eimsbüttel              200          132        66,0%
Grundschule    Grundschule Luruper Hauptstraße                                     3        Altona                  245          166        67,8%
Grundschule    Grundschule Marienthal                                              4        Wandsbek                492          276        56,1%
Grundschule    Grundschule Mendelstraße                                            2        Bergedorf               355          218        61,4%
Grundschule    Grundschule Mümmelmannsberg                                         1        Hamburg-Mitte           442          362        81,9%
Grundschule    Grundschule Neugraben - Offene Ganztagsgrundschule (GBS)            2        Harburg                 489          358        73,2%
Grundschule    Grundschule Neurahlstedt                                            4        Wandsbek                437          192        43,9%
Grundschule    Grundschule Nydamer Weg                                             4        Wandsbek                361          142        39,3%
Grundschule    Grundschule Osterbrook                                              1        Hamburg-Mitte           217          190        87,6%
Grundschule    Grundschule Poppenbüttel                                            5        Wandsbek                341          138        40,5%
Grundschule    Grundschule Rahewinkel                                              1        Hamburg-Mitte           384          257        66,9%
Grundschule    Grundschule Sachsenweg                                              5        Eimsbüttel              227           62        27,3%
Grundschule    Grundschule Sinstorfer Weg                                          3        Harburg                  53           29        54,7%
Grundschule    Grundschule St. Nikolai                                             6        Hamburg-Nord            241           83        34,4%
Grundschule    Grundschule St.Pauli                                                2        Hamburg-Mitte           200          102        51,0%
Grundschule    Grundschule Thadenstraße                                            3        Altona                  492          247        50,2%
Grundschule    Grundschule Tonndorf                                                4        Wandsbek                209          140        67,0%
Grundschule    Heinrich-Wolgast-Schule                                             3        Hamburg-Mitte           372          248        66,7%
Grundschule    Katharinenschule in der Hafencity                                   4        Hamburg-Mitte           347          206        59,4%
Grundschule    Loki-Schmidt-Schule                                                 4        Altona                  374          142        38,0%
Grundschule    Louise Schroeder Schule                                             3        Altona                  534          298        55,8%
Grundschule    Marie-Beschütz-Schule                                               5        Hamburg-Nord            425          114        26,8%
Grundschule    Max-Traeger-Schule                                                  2        Eimsbüttel              222          147        66,2%
Grundschule    Rudolf-Roß-Grundschule                                              3        Hamburg-Mitte           351          199        56,7%
Grundschule    Schule Ahrensburger Weg                                             6        Wandsbek                418           87        20,8%
Grundschule    Schule Alsterdorfer Straße                                          5        Hamburg-Nord            316           94        29,7%
Grundschule    Schule Alsterredder                                                 6        Wandsbek                483          165        34,2%
Grundschule    Schule Altengamme-Deich                                             5        Bergedorf               116           21        18,1%
Grundschule    Schule am Eichtalpark                                               3        Wandsbek                265          206        77,7%
Grundschule    Schule am Schleemer Park                                            1        Hamburg-Mitte           456          381        83,6%
Grundschule    Schule Am Sooren                                                    4        Wandsbek                205          105        51,2%
Grundschule    Schule Am Walde                                                     6        Wandsbek                196           44        22,4%
Grundschule    Schule An den Teichwiesen                                           6        Wandsbek                322           67        20,8%
Grundschule    Schule an der Burgweide                                             1        Hamburg-Mitte           231          173        74,9%
Grundschule    Schule An der Gartenstadt                                           4        Wandsbek                549          294        53,6%
Grundschule    Schule An der Glinder Au                                            1        Hamburg-Mitte           277          218        78,7%

                                                                                                                                        17
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