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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/3794 22. Wahlperiode 27.04.21 Große Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Cansu Özdemir, Dr. Carola Ensslen, David Stoop, Deniz Celik, Insa Tietjen, Mehmet Yildiz, Metin Kaya, Norbert Hackbusch, Olga Fritzsche, Stephan Jersch, Dr. Stephanie Rose (DIE LINKE) und Fraktion vom 30.03.21 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg für alle? Teilhabe und Institutionelle Diskriminierung im Bereich schulischer Bildung Der Leitsatz „Jede und Jeder gehört zu unserer Gesellschaft und soll unein- geschränkt an allen Bereichen des Lebens in Hamburg teilhaben können“ liegt dem Integrationskonzept des Senats zugrunde und bezieht sich sowohl auf Menschen mit als auch ohne „Migrationshintergrund“. Betroffene sind mit Diskriminierung und Teilhabebarrieren nicht ausschließlich am Arbeitsplatz, im Dienstleistungssektor oder auf der Straße konfrontiert. Im Gegenteil: Die Antidiskriminierungsstelle basis & woge e.V. berichtete in einer Analyse von 80 Diskriminierungsfällen des Projekts, dass 27 Prozent der Beschwerden sich auf staatliche Einrichtungen bezogen. Dazu zählten Sozialämter, die Ausländerbehörde oder das Jobcenter. Zusätzliche 7,5 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf Diskriminierung durch die Polizei. Gleichzei- tig zeigen Erhebungen, dass die überwiegende Mehrheit von Diskriminie- rungserfahrungen von Betroffenen nirgends gemeldet wird und dass Betroffene mehrheitlich nicht damit rechnen, dass eine Meldung etwas ändern würde. Anspruch und Realität von Gleichberechtigung und Teilhabe, auch und insbesondere im Hinblick auf institutionelle Diskriminierung, gehen also weit auseinander. Hinsichtlich des Bereichs schulischer Bildung ist die Frage besonders sensi- bel. Denn zum einen betrifft es Lehrkräfte und andere schulische Beschäftig- te sowie die Mitarbeiter/-innen in der behördlichen Verwaltung, zum anderen Schüler/-innen der Hansestadt, denen gegenüber die Schulen noch einen besonderen Schutzauftrag haben. Gerade unter 18-Jährige, von denen laut aktueller Statistik in Hamburg über 50 Prozent einen sogenannten Migrati- onshintergrund haben, sind in der Schule besonders einer staatlichen Institu- tion ausgesetzt, die inhaltlich zwar nach § 2 des HmbSG Bildung im Geiste von Humanität, Demokratie und Solidarität verpflichtet ist, aber deren institu- tionelle Umsetzung diesen Bildungsidealen bei Weitem nicht immer gerecht wird. Inwieweit schulische Bildung in Hamburg inhaltlich wie institutionell einer vielfältigen Teilhabe verpflichtet ist, muss erst erfragt werden. Zudem ist ein bewusster, sensibler und systematischer Umgang mit der unterschiedli- chen Herkunft der Beteiligten an der schulischen Bildung auch deswegen relevant, weil die Institution Schule stark die Formen gesellschaftlicher Identi- fikation prägt. Besonders vor den erschreckenden Mängeln, die das Forschungsprojekt Cultural Heritage and Identities of Europe’s Future (CHIEF) an der HAW seit 2018 zutage gefördert hat, steht der Senat vor der Aufgabe, das unstrittig
Drucksache 22/3794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode existierende Problem der Diskriminierung im schulischen Kontext entschie- den anzugehen. Wir fragen den Senat: Der Senat geht seit langem gegen Diskriminierungen jedweder Art vor und setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, unabhängig des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung am gesellschaftlichen Leben ein. In diesem Zusammenhang werden vielfältige Aufgaben wahrgenommen, die in verschiedenen Rahmenprogrammen und Konzepten zum Ausdruck kommen, siehe Drs. 22/1357. Diese Rahmenbedingungen und Konzepte gelten auch für die für Bildung zuständige Behörde und den schulischen Bereich. Insbesondere ist der für Bildung zuständigen Behörde daran gelegen, den Hemmnissen für schulischen Bildungserfolg entgegen- zuwirken und dazu beizutragen, dass der Bildungserfolg für alle Schülerinnen und Schüler mit den höchstmöglichen Schulabschlüssen und bestmöglichen Leistungen ermöglicht wird. Demokratieförderung und damit eine frühzeitige Prävention menschenverachtender und demokratiefeindlicher Einstellungen ist integraler Bestandteil der pädagogischen Arbeit sowohl in der frühkindlichen Bildung als auch in Vorschulen, Schulen, Jugend- verbänden und -einrichtungen. Grundlegend für den schulischen Unterricht ist zunächst das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG), dort wiederum insbesondere der in § 2 HmbSG niedergelegte allgemeine schulische Bildungsauftrag, demgemäß sich Unterricht und Erziehung an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ausrichten. Der allgemeine Erziehungs- und Bil- dungsauftrag der Schule beinhaltet als grundsätzliche Querschnittsaufgabe der Schu- le auch den pädagogischen Umgang mit Diskriminierung und möglichen Konflikten jedweder Prägung, ebenso wie die Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Der Umgang mit aktuellen und möglicherweise herausfordernden Situatio- nen durch politische Entwicklungen oder Fragen, die aus der Lebenswelt der Schüle- rinnen und Schüler erwachsen, gehört zum Standard guter pädagogischer Arbeit. Die für Bildung zuständige Behörde stellt hierzu eine Vielzahl von Unterstützungsan- geboten bereit, so gibt es schulinterne Beratungslehrkräfte und Beratungsdienste, interkulturelle Koordinationen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Auch die Schulleitungen und Lehrkräfte stehen bei Unterstützungsbedarf in Diskriminie- rungssituationen zur Verfügung. Darüber hinaus können die Schulen Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch die folgenden Institutionen beziehungsweise Angebo- te in Anspruch nehmen: die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), die Beratungsstelle Gewaltprävention, das Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS), das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) sowie außerschulische Beratungsstellen wie amira und empower. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Wie viele schulische Beschäftigte haben Eltern, von denen ein Teil und/ oder beide Teile im Ausland geboren oder eingewandert sind, oder einen „Migrationshintergrund“? (Bitte nach den genannten Kategorien unter- scheiden und in Personenzahl und VZÄ gesamt angeben sowie zusätz- lich in Prozent und nach Tätigkeit an Schulen oder in der schulischen Verwaltung differenzieren.) 2. Wie sind die schulischen Beschäftigten mit „Migrationshintergrund“ nach Frage 1. auf die verschiedenen Schulformen verteilt? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach den verschiedenen Schulformen aufschlüsseln, jeweils Personenzahl und VZÄ und Prozent an der Gesamtheit der Lehr- kräfte angeben.) 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3794 3. Wie sind die schulischen Beschäftigten mit „Migrationshintergrund“ nach Frage 1. in den verschiedenen Sozialindizes vertreten? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Sozialindex 1 bis 6 differenzieren, jeweils Personen- zahl und VZÄ und Prozent an der Gesamtheit der Lehrkräfte angeben.) 4. Wie sind die schulischen Beschäftigten mit „Migrationshintergrund“ nach Frage 1. auf die verschiedenen Bezirke und Schulregionen verteilt? (Bit- te in einer Excel-Tabelle die fünf Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg aufführen, dann in einer weiteren Tabelle nach den 22 Schul- regionen differenzieren, jeweils Personenzahl und VZÄ und Prozent an der Gesamtheit der Lehrkräfte angeben.) 5. Wie sind die schulischen Beschäftigten mit „Migrationshintergrund“ nach Frage 1. auf die verschiedenen Schulen verteilt? (Bitte in einer Excel- Tabelle die einzelnen Schulen samt Schulform, Sozialindex, Bezirk und Zahl der Lehrkräfte angeben; die Zahl der Lehrkräfte mit „Migrationshin- tergrund“ nach Frage 1. in Personenstärke und VZÄ und Prozent an der Gesamtheit der Lehrkräfte angeben, wenn die Personenstärke nicht möglich ist, nur in VZÄ und Prozent.) Informationen über den Migrationshintergrund der Beschäftigten der für Bildung zuständigen Behörde lassen sich weder technisch noch manuell ermitteln oder aus- werten, da diese Informationen statistisch nicht erfasst werden. 6. Falls diese Daten weiterhin nicht zur Verfügung stehen: Für wann ist die erneute Beschäftigtenbefragung des Personalamts geplant? Der bislang ausgewiesene Gesamtanteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der hamburgischen Verwaltung wurde im Rahmen freiwilliger, anonymer Beschäf- tigtenbefragungen 2008 und erneut 2014 ermittelt. Weitere Beschäftigtenbefragungen sind derzeit nicht geplant. Partizipationsgremien innerhalb der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) betreffend: 7. An welchen Standorten und auf welchen Hierarchieebenen befinden sich Partizipationsgremien? 8. Welche Größe, welchen Auftrag und welche Entscheidungskompeten- zen haben diese Gremien jeweils? 9. Wie kommt die Besetzung dieser Partizipationsgremien zustande? Die Gremien der Schule sind zentrale Schnittstellen der Mitbestimmung. Die Standor- te, die Hierarchieebenen, die Größe, der Auftrag, die Entscheidungskompetenzen und die Besetzungsmodi der Partizipationsgremien sind im HmbSG geregelt. Die Möglichkeiten zur Partizipation der einzelnen Gremien sind gemäß HmbSG wie folgt festgelegt: für die Schulkonferenz (siehe §§ 52 bis 55), für die ganztägige Bildung/Ganztagsausschuss (siehe § 56a), für Lehrerinnen und Lehrer (siehe §§ 57 bis 59 und 61 bis 67), für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schülerverwaltung (SV) (siehe §§ 63 bis 67), für Eltern/Sorgeberechtigte (siehe §§ 68 bis 75), für Besonderheiten an beruflichen Schulen (siehe §§ 75 bis 78), für die jeweiligen Kammern (Lehrer und Lehrerinnen, Schüler und Schülerinnen, Eltern/Sorgeberechtigte) und den Landesschulbeirat (siehe §§ 78 bis 84), für die Region/Regionale Bildungskonferenzen (siehe § 86) und für die Besetzung von Schulleitungsstellen/Findungsausschuss (siehe § 92). 3
Drucksache 22/3794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 10. Wie sind die Partizipationsgremien in puncto Mitglieder mit „Migrations- hintergrund“ nach Frage 1. besetzt? Dieser Aspekt wird statistisch für die überwiegende Mehrzahl der Partizipationsgremi- en nicht erfasst. Im Hamburger Integrationskonzept, Kapitel 3.2 Bildung in allgemein- bildenden Schulen hat der Senat das Ziel formuliert, zur Sicherung einer engen Kooperation zwischen Schule und Eltern den Anteil von Eltern mit Migrationshinter- grund in Elterngremien zu erhöhen. Deshalb findet hier eine regelhafte Befragung statt. Der Anteil von Eltern mit Migrationshintergrund in Elterngremien betrug im Schuljahr 2018/2019 21 Prozent. Die nächste Befragung ist im Schuljahr 2021/2022 geplant. 11. Welche Schritte unternimmt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um das Diversity Management der Partizipationsgremien zu unterstützen? Die für Bildung zuständige Behörde führt eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Elternkooperation in Schulen aus Stadtteilen in schwieriger sozialer Lage durch, so zum Beispiel das Programm „Family Literacy Hamburg (FLY)“, die Unterstützung von Schulen durch Sprach- und Kulturmittlerinnen und Kulturmittler oder das Projekt „Schulmentoren – Hand in Hand für starke Schulen“. Durch die stärkere Bindung ten- denziell schulferner Eltern an die Schule steigt gemäß den Erfahrungen der für Bil- dung zuständigen Behörde mittelfristig auch die Bereitschaft dieser Eltern, in den schulischen Partizipationsgremien mitzuwirken. Im Rahmen der Zusammenarbeit von Schule mit Eltern werden diese grundsätzlich ermuntert sich im Rahmen von Gremien zu engagieren. Hierfür gibt es am LI den Arbeitsbereich Elternfortbildung, der gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter bei ihrer Tätigkeit durch Fortbildung und Beratung unterstützt. Insbesondere im Rah- men der Unterstützungsangebote der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung des LI werden in Fortbildungen gute Praxisbeispiele vorgestellt, wie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus mit allen Eltern gelingen kann. Ferner wird mit dem innovativen Veranstaltungsformat „ELLE – Eltern-Lehrkräfte“ einmal im Jahr von der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung ein Austauschforum zu aktuellen Themen der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus angeboten. Auch werden die im LI ausgebildeten freiberuflich tätigen Sprach- und Kulturmittlerinnen und Kulturmitt- ler regelhaft von den Schulen zu Elternabenden und Beratungsgesprächen angefragt. Hierbei informieren sie über die aktive Mitgestaltung in der Schule. Die mehrsprachi- gen Publikationen und Filme der für Bildung zuständigen Behörde zum Hamburger Schulsystem („Schule in Hamburg verstehen“) und die mehrsprachigen Handreichun- gen des LI zu häufig gestellten Fragen (Vielfalt in der Schule – Elternratgeber) bieten insbesondere neu zugewanderten Eltern eine rasche Orientierung im Schulsystem und zu Partizipationsmöglichkeiten von Eltern in der Schule. 12. Wie viele Beratungsfälle gab es bei den Gleichstellungsbeauftragten der BSB aufgrund von sexueller Belästigung oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität seit 2017? (Bitte nach Jah- ren, Dienststellen und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln.) 13. Mit welchem Ergebnis wurden die Beschwerden evaluiert? Welche Schlüsse wurden daraufhin gezogen, besonders unter Berücksichtigung struktureller Veränderungen im Entscheidungsbereich der BSB? Vom 1. August 2019 bis April 2021 gab es sechs Beratungsfälle bei den Gleichstel- lungsbeauftragten für den schulischen Bereich. Die Beratungen finden vertraulich statt. Die Nennung der Dienststelle in Verbindung mit den anderen Parametern bei der geringen Personenzahl führt zu der Möglichkeit einer konkreten Zuordnung und ist datenschutzrechtlich daher nicht zulässig. Insofern sind keine weiter gehenden Anga- ben im Sinne der Fragestellungen möglich. Im Bereich der Gleichstellungsbeauftragten für das technische und Verwaltungsper- sonal sind seit August 2019 keine Beratungsfälle von sexueller Belästigung oder Dis- kriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität gemeldet worden. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3794 Die Schüler/-innen der staatlichen Hamburger Schulen betreffend: 14. Wie viele Schüler/-innen an Hamburger Schulen haben Eltern, von denen ein Teil/beide Teile im Ausland geboren oder eingewandert sind, oder einen „Migrationshintergrund“? (Bitte nach den genannten drei Kategorien unterscheiden und die Personenzahl sowohl gesamt wie in Prozent für die Gesamtheit der Schüler/-innen angeben.) Im Schuljahr 2020/2021 haben von den 181.905 Schülerinnen und Schülern an staat- lichen Hamburger allgemeinbildenden Schulen 93.127 Schülerinnen und Schüler beziehungsweise 51,2 Prozent einen Migrationshintergrund nach Mikrozensus. Dies bedeutet, dass mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: a) Die Person selbst ist nicht in Deutschland geboren, b) sie hat eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit, c) einer der Sorgeberechtigten ist nicht in Deutschland geboren, d) einer der Sorgeberechtigten hat eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit. Von den 181.905 Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Ham- burger Schulen haben laut Schuljahresstatistik 2021 86.842 Schülerinnen und Schüler (47,7 Prozent) Eltern, die nicht in Deutschland geboren sind. Davon sind bei 47.087 Schülerinnen und Schüler (25,9 Prozent) beide Eltern nicht in Deutschland geboren. Ein gesondertes Merkmal „eingewandert“ wird in der Schuljahresstatistik nicht erho- ben. 15. Wie sind die Schüler/-innen mit „Migrationshintergrund“ nach Frage 14. auf die einzelnen Schulformen verteilt? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach den verschiedenen Schulformen, sowohl die Personenzahl wie die jewei- lige Prozentzahl an der Gesamtheit der Schüler/-innen angeben.) Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nach Mikro- zensusdefinition an staatlichen Hamburger allgemeinbildenden Schulen und deren Anteil an allen Schülerinnen und Schülern staatlicher Hamburger allgemeinbildenden Schulen nach Schulform der Schule für das Schuljahr 2020/2021 siehe folgende Übersicht: davon mit Migrations- Anzahl Schülerinnen hintergrund nach Schulform und Schüler Mikrozensus Anzahl Anteil Grundschule 65.264 34.044 52,2 % Stadtteilschule 60.217 35.756 59,4 % Gymnasium 52.537 21.267 40,5 % Sonderschule 3.887 2.060 53,0 % Insgesamt 181.905 93.127 51,2 % Quelle: Schuljahresstatistik 2020 16. Wie sind die Schüler/-innen mit „Migrationshintergrund“ nach Frage 14. auf die einzelnen Sozialindizes verteilt? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach den Sozialindizes 1 bis 6 aufschlüsseln, sowohl die Personenzahl wie die jeweilige Prozentzahl an der Gesamtheit der Schüler/-innen in den jeweiligen Sozialindizes angeben.) Siehe Anlage 1. 17. Wie sind die Schüler/-innen mit „Migrationshintergrund“ nach Frage 14. auf die einzelnen Bezirke und Schulregionen verteilt? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach den fünf Bezirken der Freien und Hansestadt Ham- burg aufschlüsseln, in einer weiteren Excel-Tabelle nach den 22 Schul- regionen aufschlüsseln, sowohl die Personenzahl wie die jeweilige Pro- zentzahl an der Gesamtheit der Schüler/-innen angeben.) Siehe Anlage 2. 5
Drucksache 22/3794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 18. Wie sind die Schüler/-innen mit „Migrationshintergrund“ nach Frage 14. auf die einzelnen Schulen verteilt? (Bitte in einer Excel-Tabelle die ein- zelnen Schulen mit Schulform, Sozialindex, Bezirk und Zahl der Schüler/ -innen anführen, die sowohl die Personenzahl wie die jeweilige Prozent- zahl an der Gesamtheit der Schüler/-innen angibt.) Siehe Anlage 3. Lehr- und Unterrichtsmaterialien betreffend: 19. Mit welchem Ergebnis und welchen Konsequenzen evaluiert der Senat/ die zuständige Behörde die an den Schulen genutzte Lehr- und Unter- richtsmaterialien hinsichtlich der Aufgabe, diskriminierungskritische Inhalte zu fördern und nicht diskriminierende Inhalte gegen Gruppen und individuelle Schüler/-innen wie schulische Beschäftigte zu reproduzie- ren? Wenn er/sie die Lehr- und Unterrichtsmaterialien nicht evaluiert, aus welchen fachlichen und sachlichen Gründen nicht? Die Hamburger Schulen entscheiden im Rahmen der selbstverantworteten Schule eigenständig in ihren Fachkonferenzen über den Einsatz von Lehr- und Lernmitteln auf Grundlage der Bildungs- und Rahmenpläne. Die für Bildung zuständige Behörde evaluiert nicht regelhaft genutzte Lehr- und Unterrichtsmaterialien hinsichtlich der genannten Kriterien. Im Rahmen von Beratung, Fortbildungen, Qualifizierungen und Fachtagungen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte des LI wird auf die Thematik, insbesondere auf Beispiele guter Praxis für diskriminierungskritische Methoden und Materialien, regelhaft hingewiesen. Die Chancengleichheit in der Bildung von Kindern und Jugendlichen, insbe- sondere an staatlichen Schulen betreffend: 20. Sind die Themenbereiche strukturelle Diskriminierung und insbesondere Rassismus Teil des Lehramtsstudiums angehender Lehrkräfte in der Hansestadt Hamburg? Wenn ja, wie sieht die Ausgestaltung dieser Themenbereiche aus? Wenn nein, warum nicht? Die Themen „strukturelle Diskriminierung“ und „Rassismus“ sind nach Angaben der UHH Gegenstände, die von verschiedenen Wissenschaften bearbeitet werden, die an der Lehramtsausbildung beteiligt sind (zum Beispiel Geschichte, Geografie, Literatur- wissenschaft). In der Erziehungswissenschaft werden diese Themen insbesondere in der Allgemeinen Erziehungswissenschaft, der Interkulturellen Erziehungswissenschaft und verschiedenen Fachdidaktiken bearbeitet. Die Themen sind daher auch Gegen- stand von Lehrveranstaltungen, die sich vollumfänglich oder zu bestimmten Anteilen mit diesen beschäftigen. Die Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen erfolgt fachspezi- fisch unter Verantwortung des beziehungsweise der Lehrenden und wird von der UHH nicht erfasst. Exemplarisch vermitteln folgende Lehrveranstaltungen, welche von Lehramtsstudie- renden belegt werden können, einen Eindruck von der Bandbreite des Themenfeldes: „Diversity – eine Einführung“, „Meine Demokratieschule. Eine Einführung in die Gestaltung demokratischer Bildungslandschaften“, „Geographieunterricht rassismus- kritisch gestalten“, „Öffentlichkeiten und digitale Frauenfeindlichkeit“, „Universität in gesellschaftlicher Verantwortung. Erweiterte Konfliktfähigkeit u. produktiver Streit: Erziehungswissenschaftliche Antworten auf Demokratie- und Menschenfeindlichkeit“. 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3794 21. Wie hoch ist der Anteil der Lehrkräfte an staatlichen Schulen, welche in den vergangenen zwei Jahren an interkulturellen Fortbildungs- und Qua- lifizierungsmaßnahmen des Instituts für Lehrer-/-innenfortbildung (LI) teilgenommen haben? (Bitte den Anteil der Teilnehmer/-innen an der Gesamtzahl der schulischen Beschäftigten in einer Excel-Tabelle ange- ben, die chronologisch die Fort- und Weiterbildungen samt Titel, Refe- renten/-innen, Anzahl der Teilnehmer/-innen und den Anteil der individu- ellen Teilnehmer/-innen mit „Migrationshintergrund“ wie in Frage 1. angeben.) Der Migrationshintergrund der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nicht erhoben. Die Referentinnen und Referenten können dem Teilnehmer-Informations-System (TIS) des LI entnommen werden, siehe https://tis.li-hamburg.de/home. Im Übrigen siehe Anlage 4 und Drs. 22/1901. 22. Inwiefern ist die Teilnahme an interkulturellen Fortbildungs- und Qualifi- zierungsmaßnahmen des LI für Lehrkräfte und Schulleitungen an staatli- chen Schulen verpflichtend? Es gilt eine verbindliche Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 30 Stunden für Hamburger Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und im Umfang von 40 Stun- den für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen. In der Regel wird in der Einzelschule festgelegt, welche schulinternen Fortbildungen verpflichtend sind. Darüber hinaus kann die einzelne Lehrkraft in Absprache mit der Schulleitung weitere Fortbildungen wahrnehmen. Dieselbe Fortbildungsverpflichtung gilt auch für Schulleitungen. Es gibt auch für sie keine verbindliche Teilnahme an interkulturellen Fortbildungen. 23. Inwiefern gelten entsprechende Fort- und Weiterbildung offen für alle schulischen Beschäftigten? In der Seminardatenbank TIS des LI sind die Zielgruppen für die einzelnen Fortbildun- gen ausgewiesen. So sind die Veranstaltungen der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am LI für alle schulischen Beschäftigten offen. Lediglich für Veranstaltun- gen im Bereich Unterrichtsentwicklung sind die Zielgruppe in erster Linie Lehrkräfte. Die Zielgruppe der Fortbildungsveranstaltungen des Bereichs Gesellschaftswissen- schaften am LI sind die Fachlehrkräfte der jeweiligen Fächer sowie bei freien Plätzen auch weiteres pädagogisches Personal. 24. Welche Beratungs- und Anlaufstellen für von Diskriminierung betroffene Schüler/-innen gibt es in Hamburg und wie sind diese derzeit personell ausgestattet? Schülerinnen und Schülern wird im schulischen System empfohlen, in belastenden Situationen, dazu gehört auch Diskriminierung, Hilfe bei erwachsenen Ansprechper- sonen zu holen, wie zum Beispiel bei Klassenlehrkräften, Beratungslehrkräften bezie- hungsweise dem Beratungsdienst oder der Schulleitung. Lehrkräften wird empfohlen, bei Verdacht auf Diskriminierung oder Mobbing den schulischen Beratungsdienst beziehungsweise die Beratungslehrkraft hinzuzuziehen. Neben der Expertise der schulischen Beratungsdienste können Schulen Unterstützung und Beratung in der Beratungsstelle Gewaltprävention, den ReBBZ, dem BZBS, der Beratungsstelle Inter- kulturelle Erziehung oder dem Referat Gesellschaftswissenschaften am LI erfragen. Auf Angaben zur personellen Ausstattung wird in diesem Kontext verzichtet, da die genannten Berufsgruppen und Unterstützungssysteme auch für andere Aufgaben zuständig sind. Es ist nicht möglich, den Anteil der Arbeitsleistung zu Diskriminie- rungsfällen regelhaft abzubilden und damit auszuweisen. Außerdem bestehen Anlaufstellen im außerschulischen Bereich. amira ist eine unab- hängige Beratungsstelle, die mit Mitteln der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) gefördert wird. Im Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berät und begleitet die Antidiskriminierungsbera- tungsstelle „amira – Beratung bei Diskriminierung wegen (zugeschriebener) Herkunft und Religion“ des Trägers basis & woge e.V. Menschen, die wegen ihrer Herkunft, 7
Drucksache 22/3794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Religion, Hautfarbe oder Sprache Diskriminierung erlebt haben. Bei Fällen von Mehr- fachdiskriminierung werden auch andere Kategorien (wie Geschlecht, sexuelle Orien- tierung, Behinderung oder Alter) berücksichtigt. Die Beratungsstelle „empower – Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt“ hilft Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Sie wird gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie durch die Sozialbehörde. Offensichtliche Fälle von Diskriminierung (gemäß AGG) oder Rat- suchende mit einem entsprechenden Anliegen werden von empower an die Antidis- kriminierungsberatungsstelle amira weiterverwiesen. Im Übrigen siehe Drs. 22/1307, 22/2791, 22/2909 und Drs. 22/2937. 25. Ist dem Senat/der zuständigen Behörde bekannt, dass sich die Schüler/ -innen zur Thematisierung dieser Diskriminierung an Beratungsstellen gewandt hätten und es zu einer Aufarbeitung gekommen sei? (Bitte die Fälle der letzten drei Jahre chronologisch angeben.) Die Beratungsanliegen zur Thematik Diskriminierung, die schulintern bearbeitet wer- den, werden nicht zentral erfasst. Im Zeitraum 1. April 2018 bis 31. März 2021 hat amira insgesamt 47 Fälle im Bereich „Bildung“ (Kita, Schule, Universität) und den Diskriminierungsdimensionen (zuge- schriebene) Herkunft/Hautfarbe oder Religion und empower insgesamt 41 Fälle von antischwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus, Antisemitismus, Rassis- mus, rechte Gewalt und Antiziganismus im Bereich „Schule“ begleitet. Weiter gehende differenzierte Daten aus Schulen und den Beratungseinrichtungen wären nur durch eine manuelle Auswertung aller Einzelfälle zu erlangen. Dies ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 26. Welche weiter gehenden Schritte unternimmt der Senat, um Schüler/ -innen vor institutioneller Diskriminierung an staatlichen Schulen zu schützen? Der Senat hat im Hamburger Integrationskonzept (Drs. 21/10281) Kapitel 3.2. Bildung in allgemein bildenden Schulen Ziele für den Schutz von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund vor institutioneller Diskriminierung an staatlichen Schulen formuliert, die jeweils mit einer Vielzahl von Maßnahmen hinterlegt sind. Beispielhaft können folgende Ziele genannt werden: Erhöhung des Anteils jugendlicher Schulabgängerinnen und -abgänger mit Migra- tionshintergrund mit Hochschulreife, Senkung des Anteils jugendlicher Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Migrationshintergrund ohne ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, Herstellung von Chancengleichheit im Zugang zu den verschiedenen Schulformen, Einbeziehung aller Schulformen und Bezirke in das Aufnahmesystem für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, Erhöhung des Anteils qualifizierten pädagogischen Personals mit Migrationshinter- grund, Sicherung einer engen Kooperation von Schule und Eltern, Erhalt und Erweiterung mehrsprachiger Kompetenzen von Schülerinnen und Schü- lern, Steigerung des Anteils interkulturell qualifizierten Personals in Schulen und schu- lischen Unterstützungs- und Aufsichtssystemen, Erhöhung der Wirksamkeit von schulischer Sprachbildung und Sprachförderung. 8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3794 27. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhang von kultureller Her- kunft und Schullaufbahnempfehlung? 28. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhang von kultureller Her- kunft und Abschlussempfehlung? 29. Welche Schritte unternimmt der Senat/die zuständige Behörde, um den Zusammenhang von Herkunft und Bildungsabschluss nachhaltig und fortdauernd zu entkoppeln? Der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg ist wissenschaft- lich gut erforscht. Zahlreiche Studien weisen nach, dass Schülerinnen und Schüler aus Familien mit niedrigem sozialem Status einen geringeren Bildungserfolg als ihre Mitschülerinnen und -schüler mit höherem sozialem Status haben. Ein wesentlicher Befund der Studien ist dabei, dass in der Regel der soziale Status gegenüber anderen Merkmalen, wie beispielsweise dem Migrationshintergrund, dominant ist. Eine aktuelle Studie weist dabei nach, dass dieser Zusammenhang bei den Schulabschlüssen und Abschlussnoten auf unterschiedliche Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zurückzuführen ist (siehe Brändle/Pohlmann (2021): Alles nur eine Frage der Kompe- tenz? In: Zeitschrift für Soziologie 50(1): 58-77). Die für Bildung zuständige Behörde hat zahlreiche, überwiegend auf Dauer angelegte Maßnahmen etabliert, die der Reduktion des Zusammenhangs von sozialer Herkunft und Bildungserfolg und der Steigerung von Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft dienen: Indem mit dem Sozialindex den Schulen in Abhängigkeit von den sozialen Herkunfts- merkmalen der Schülerschaft unterschiedliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, wird ein wesentlicher Beitrag zum Ausgleich von Bildungsbenachteiligung geschaffen. So bekommen beispielsweise Grundschulen in sozial benachteiligter Lage bis zu 50 Prozent mehr Ressourcen zugewiesen als gleichgroße Grundschulen in sozial privilegierter Lage. Durch die flächendeckende Einführung des kostenlosen ganztägigen Lernens an Schulen wird ein Rahmen geboten, der insbesondere Kin- dern und Jugendlichen aus bildungsfernen Familien einen erweiterten Zugang zu Bil- dungsressourcen ermöglicht. Das Fehlen von Ausgangsvoraussetzungen für schulisches Lernen wird durch das Viereinhalbjährigen-Vorstellungsverfahren frühzeitig erkannt und durch entsprechende Maßnahmen im Bereich der frühen Sprachförderung kompensiert. Auch nach Schul- eintritt wird der Sprachförderbedarf fortlaufend überprüft und durch entsprechende Sprachfördermaßnahmen aufgefangen. Insgesamt werden für die gezielte Sprachför- derung rund 450 zusätzliche Lehrerstellen eingesetzt. Die Umsetzung dieses Sprach- förderkonzepts wird durch ein Monitoring der eingeleiteten Maßnahmen begleitet. Bestandteil des Sprachförderkonzepts sind spezielle Förderangebote wie „Family Literacy Hamburg (FLY)“ oder das Hamburger TheaterSprachCamp. Zur raschen Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen sind an zahlreichen Schulstandorten Internationale Vorbereitungsklassen und Basisklassen eingerichtet worden. Nach dem Wechsel aus einer Vorbereitungsklasse in eine Regel- klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler für ein weiteres Jahr zusätzliche Sprachförderung. Die 13 ReBBZ und das Bildungs- und Beratungszentrum bei Krank- heit/Autismus (BBZ) haben eine hamburgweit tätige Fachstelle für Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung eingerichtet, die gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ReBBZ und des BBZ Hilfestellungen, Lösungswege und Unterstüt- zungsangebote bei Fragen zu Migration und Flucht und massiven Problemen bei der Integration in die Schulen entwickeln. Um die Sprachkompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit Sprachförderbedarf noch gezielter zu fördern, beteiligt sich Hamburg seit 2020 am bundesweiten Pro- gramm „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS-Transfer), das sich mit der Verbrei- tung spezieller Lese- und Schreibtrainings und Sprachbildungsansätzen befasst, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist (siehe Drs. 21/19299, 22/579). 9
Drucksache 22/3794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Mit dem Projekt 23+ Starke Schulen unterstützt der Senat seit Mai 2013 Schulen in sozial schwieriger Lage dabei, für ihre Schülerschaft Unterricht so zu gestalten, dass die besonderen Ausgangslagen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen gezielt berücksichtigt werden und dies zu einer deutlichen Steigerung der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen führt. Die inzwischen 33 beteiligten Projektschulen ver- folgen gemeinsam das Ziel, ihren Schülerinnen und Schülern durch erfolgreiche Abschlüsse und anspruchsvolle Anschlüsse eine möglichst umfassende gesellschaft- liche Teilhabe zu ermöglichen. Zur zielgerichteten Unterstützung hat der Senat den Projektschulen ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verfügung gestellt, siehe auch https://www.hamburg.de/23plus/. Die Schulen erhalten Entwicklungsressourcen, das heißt vier Lehrerwochenstunden (WAZ) pro Klasse zur Verbesserung der pädagogi- schen Arbeit in den Jahrgängen 1, 5 und 6 und 20 WAZ für die Grundschulen sowie 40 WAZ für die weiterführenden Schulen zur Erarbeitung und Umsetzung pädagogi- scher Konzepte. Sie profitieren von einem passgenauen Unterstützungsangebot des LI zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und nutzen evaluierte und erprobte Pro- gramme zur Stärkung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Über die enge Verzahnung mit dem Projekt Schulmentoren des Europäischen Sozialfonds werden Schülerinnen und Schüler durch Mentorinnen und Mentoren in ihren Lernpro- zessen und -zielen gefördert und ihre Eltern als Bildungspartner gestärkt, siehe auch https://www.schulmentoren.de/. Der Hamburger Senat wird seine Strategie zur Stärkung von Schulen in herausfor- dernden sozialen Lagen fortsetzen und ausbauen, um damit die Bildungschancen für die Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. So wird das Projekt zum 1. August 2021 noch einmal um zehn Schulen erweitert. Hamburg ist darüber hinaus maßgeblich an der Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ in enger Kooperation mit einem wis- senschaftlichen Konsortium beteiligt, das Schulen in herausfordernden Lagen mit einem Gesamtvolumen von 125 Millionen Euro über zehn Jahre begleitet und fördert. Im Übrigen siehe auch https://www.schule-macht-stark.de/. Schülerinnen und Schüler, die in einem oder mehreren Fächern nicht die in den Rah- menplänen festgelegten Leistungsanforderungen erfüllen, haben Anspruch auf beson- dere Lernförderung nach § 45 HmbSG. Das LI hat im Jahr 2003 die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE) eingerich- tet, die ein umfassendes Beratungs-, Fortbildungs- und Schulbegleitungsangebot rund um die Themen Vielfalt, Inklusion, gleichberechtigte Teilhabe und Chancengerechtig- keit sowie Erziehung zum respektvollen Miteinander im Schulalltag bietet. Im Übrigen siehe Drs. 21/10281 und 21/12604. Hinsichtlich der institutionellen Ebene: 30. Welche Programme an staatlichen Schulen wurden seitens der BSB in den letzten drei Jahren aufgelegt, die Fragen und Probleme individueller, struktureller und/oder institutioneller Diskriminierung thematisieren? (Bit- te chronologisch mitsamt des Umfangs, der beteiligten Schulen, der Zahl der beteiligten Schüler/-innen in einer Excel-Tabelle angeben.) 31. Mit welchem jeweiligen Ergebnis wurden diese Programme evaluiert? 32. Welche Programme an staatlichen Schulen wurden seitens der BSB in den letzten drei Jahren aufgelegt, die Fragen und Probleme individueller, struktureller und/oder institutioneller Bestärkung und die Anerkennung von Diversity thematisieren? (Bitte chronologisch mitsamt des Umfangs, der beteiligten Schulen, der Zahl der beteiligten Schüler/-innen in einer Excel-Tabelle angeben.) 33. Mit welchem jeweiligen Ergebnis wurden diese Programme evaluiert? Einzelmaßnahmen an Schulen wie Projekte und Programme im oben genannten Themenfeld werden nicht zentral erfasst und ausgewertet. Die Anzahl der teilneh- menden Schülerinnen und Schüler wird nicht gesondert erhoben. Nur bei Pilotprojek- ten werden die Schulen erfasst. 10
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3794 Das LI sensibilisiert in seinen Fortbildungen und Qualifizierungen Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte für Fragen/Probleme individueller, struktureller und/oder institutioneller Diskriminierung. Erfahrungen zeigen, dass nicht nur einzelne Projekte durchgeführt werden sollten, sondern dass die gesamte Schul- und Unterrichtsent- wicklung im Ganztag in den Blick genommen werden muss, um nachhaltig diskriminie- rungsbewusste Strukturen zu etablieren. Deswegen werden vor allem integrierte Qua- lifizierungsprogramme angeboten, in denen Lehrkräfte und schulische Fachkräfte ihre eigene Haltung reflektieren, in ihrer professionellen Handlungssicherheit gestärkt wer- den sowie Unterrichtsvorhaben planen und umsetzen. Für eine Übersicht der wesentlichen seit 2019 neu aufgelegten Maßnahmen siehe Anlage 5. Darüber hinaus gibt es zahlreiche seit Jahren erfolgreiche Projekte wie die Qualifizierung zur Interkulturellen Koordination. Die in Anlage 5 genannten Fortbildungsreihen und Qualifizierungen des LI werden regelhaft mit Feedbackinstrumenten evaluiert. Auf Grundlage der Rückmeldungen der Teilnehmenden werden Angebote weiterentwickelt beziehungsweise modifiziert. So wurde das frühere „Interkulturelle Kompetenztraining“ des LI um weitere Diversitäts- dimensionen erweitert und jetzt als „Diversity-Training – DIVE-IN“ angeboten. Folgende Qualifizierungen der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung werden bisher wissenschaftlich evaluiert: Die Qualifizierung zur Interkulturellen Koordination wird von Prof. Dr. Gomolla und Team von der Helmut-Schmidt-Universität begleitet (siehe www.li.hamburg.de/ bie/iko). Das Programm „Vielfalt entfalten – Gemeinsam für starke Schulen“ wird von „Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH“ bis zum Jahre 2023 evaluiert. 34. Wie werden Mobbingerfahrungen und Diskriminierung im schulischen Zusammenhang erfasst? (Bitte sowohl hinsichtlich der schulischen Beschäftigten wie der Schüler/-innen darlegen, konkrete Kontaktstellen nennen, exemplarisch einen Beschwerde-/Meldeweg beschreiben.) 35. Wie viele Beschwerden mit welchen Themen gab es in den letzten drei Jahren pro Klassenstufe? Bei Beratungsbedarf können sich Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte explizit an den schulischen Beratungsdienst beziehungsweise die Beratungslehrkraft wenden. Im Rahmen der Eingangsberatung zur Vorklärung von Beratungsbedarfen sind die Bera- tungslehrkräfte durch ihre Ausbildung besonders geschult und sensibilisiert, auch Alarmsignale von Mobbing und Diskriminierung in Schulklassen und bei einzelnen Schülerinnen und Schülern einzuordnen. Diese Beratungen werden schulintern dokumentiert. Darüber hinaus können sich Eltern und Fachkräfte aller Hamburger Schulformen auch Unterstützung und Beratung in der Beratungsstelle Gewaltpräven- tion, den ReBBZ beziehungsweise dem BZBS erhalten, wenn sich das Anliegen auf das Thema Mobbing unter Schülerinnen und Schülern bezieht. Die Beratungsstelle Gewaltprävention hat in den letzten Schuljahren die Anfragen dokumentiert, die sich auf den Verdacht von Mobbing und auf konkrete Mobbingfälle unter Schülerinnen und Schülern beziehen (siehe Drs. 21/15456 und Drs. 21/18074): Schuljahr Grundschulen Gymnasien Stadtteilschulen Sonstige* 2017/18 28 32 26 5 2018/19 25 32 18 34 2019/20 23 15 28 10 * Sonstige: anonyme Anfragen; andere Schulformen (zum Beispiel ReBBZ); unterschiedliche Gesprächspartner einer Schule; komplexere Beratungen Im LI fördert das Referat Gesundheit mit seinen psychologischen Unterstützungsan- geboten soziale und personale Kompetenzen des pädagogischen Personals. Damit werden die Fähigkeiten gestützt, mit sich selber, mit Anderen und mit den Belastun- gen des Arbeitsplatzes Schule in wirksamer, der Arbeitszufriedenheit und Gesundheit dienlicher Weise umzugehen (http://li.hamburg.de/gesundheit/). In diesem Rahmen 11
Drucksache 22/3794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode werden folgende Unterstützungsangebote vom Referat Gesundheit des LI bereitgehal- ten: Generelle Beratungsstelle für Krisen und Abhängigkeitsprobleme (http://li.hamburg.de/ bst/) LI: Erstanlaufstelle für alle Beschäftigten bei beruflichen (und/oder) privaten Krisen, Konflikten, Problemen Beratung, Information, Weitervermittlung an externe Fachleute, Coaching Dienstvereinbarung zu fairem Verhalten am Arbeitsplatz in der für Bildung zustän- digen Behörden (überarbeitet Oktober 2016, siehe https://li.hamburg.de/ contentblob/4485784/41acc9ab994e05617db49bd42edbd6df/data/pdf-dv-faires- verhalten.pdf) Grundsätzlich lassen sich die Beratungsanlässe und -anfragen nicht trennscharf einer speziellen beruflichen Belastung zuordnen. In der Beratungsstelle für Krisen- und Abhängigkeitsprobleme am LI gab es folgende Beratungsfälle: Thema DV Beratungs- anfragende Perso- Schuljahr Faires Verhalten/ anfragen nen Mobbing/Konflikte 35 Schulleitungen 2018/19 157 157 122 Lehrkräfte 42 Schulleitungen 2019/20 189 189 147 Lehrkräfte Die Daten für das Schuljahr 2020/2021 liegen ausgewertet noch nicht vor. Eine standardisierte Vorgehensweise zur Konfliktlösung ist in der Dienstvereinbarung zum Fairen Verhalten am Arbeitsplatz in der für Bildung zuständigen Behörde von 2016 festgehalten. Außerdem haben im LI Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte sowie in der Bera- tungsstelle Interkulturelle Erziehung auch Schülerinnen und Schüler, Eltern bezie- hungsweise Sorgeberechtigte die Möglichkeit für sich selbst oder andere Unterstüt- zungsangebote wahrzunehmen. Im Referat Gesellschaftswissenschaften am LI gab es folgende Beratungsfälle: Beratungs- anfragende Schuljahr Thema fälle Personen „Menschenrechts- und 2018/19 9 Demokratiefeindlichkeit“ im Lehrkräfte Themenfeld Rassismus 2019/20 3 s.o. Lehrkräfte 2020/21 1 s.o. Lehrkraft Das Referat Gesellschaftswissenschaften am LI berät anliegenorientiert und vertrau- lich. Sofern es die Beratungsanfragen erforderlich machen, werden externe Expertise zum Beispiel der Sicherheitsbehörden herangezogen und Beratungsstellen wie das MBT (Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus) und empower (Beratungs- stelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt) eingebunden beziehungsweise an diese verwiesen. In der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am LI gab es folgende Beratungsfälle: Schul- Beratungs- anfragende Thema Schulform jahr fälle Personen 2018/19 5 Umgang mit rassistischen Anfein- 1 Grundschule 5 Schulen dungen/Beleidigungen 3 Stadtteilschulen Beratungsanfrage wegen Antisemi- 1 Gymnasium tismus und Rassismus der Schüle- rinnen und Schüler 12
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3794 Schul- Beratungs- anfragende Thema Schulform jahr fälle Personen 2019/20 11 Umgang mit rassistischen Anfein- 6 Grundschulen 6 Eltern/ dungen/Beleidigungen 2 Gymnasien Kollegium 3 Stadtteilschule 5 Anfragen zur Beratung zur Prävention in Schule 2020/21 7 Umgang mit rassistischen Anfein- 2 Grundschulen 3 Anfragen von dungen/Beleidigungen 3 Stadteilschulen Eltern/Kollegium diskriminierungsfreie Schule 2 Gymnasien 4 Anfragen zur Beratung zur Prävention in Schule Im Hamburger Netzwerk „Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte“ der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung gab es folgende Beratungsfälle: Beratungs- anfragende Schuljahr Thema fälle Personen 2018/19 4 Diskriminierung Lehrkräfte 2019/20 5 Diskriminierung Lehrkräfte 2020/21 7 Diskriminierung Lehrkräfte An das Netzwerk wenden sich in diesem Kontext Lehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbe- reitungsdienst als direkt betroffene Personen. 36. Wie viele Beschwerden gab es in den letzten drei Jahren pro Bezirk? 37. Wie viele Beschwerden gab es in den letzten drei Jahren pro Schulform? 38. Wie viele Beschwerden gab es in den letzten drei Jahren pro Sozialin- dex? (Bitte die Zahlen zu Frage 31. bis 34. in einer Excel-Tabelle ange- ben.) Es liegen nur die in der Antwort zu 34. und 35. angegeben Daten vor. 39. Mit welchem Ergebnis wurden die Beschwerden evaluiert? Welche Schlüsse wurden daraufhin gezogen, besonders unter Berücksichtigung struktureller Veränderungen im Entscheidungsbereich der BSB? Je nach Beratungsanliegen und anfragender Person wird individuell nachgefragt, inwieweit die empfohlenen Schritte und Maßnahmen hilfreich waren. Regelhaft wer- den aus häufigen Beratungsanfragen neue Unterstützungsangebote wie zum Beispiel Schülerinnen- und Schülerangebote oder Fortbildungen entwickelt. So hat die Beratungsstelle Gewaltprävention die Mobbing-Präventionsprogramme „Gegen den Strich“ und www.gemeinsam-klasse-sein.de aufgelegt. Sie zielen in die- sem Zusammenhang unter anderem darauf ab, dass schulische Ansprechpersonen bekannt gemacht und Kinder und Jugendliche ermutigt werden, diese bei Verdacht auf Mobbing anzusprechen. Die Forderungen und Empfehlungen des CHIEF European Policy Papers betreffend: 40. Welche Schritte unternimmt der Senat/die zuständige Behörde, um der Forderung des CHIEF Policy Briefes vom März 2021 nach einer Antidis- kriminierungskommission für Schulen nachzukommen? (Bitte in Bezug auf den CHIEF Policy Brief darlegen.) 41. Welche Schritte unternimmt der Senat/die zuständige Behörde, um der Forderung des CHIEF Policy Briefes vom März 2021 nach einer unab- hängigen, staatlich finanzierten Beschwerdestelle für Rassismen und anderen Diskriminierungsformen an Schulen nachzukommen? (Bitte in Bezug auf den CHIEF Policy Brief darlegen.) 13
Drucksache 22/3794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 42. Welche Schritte unternimmt der Senat/die zuständige Behörde, um der Forderung des CHIEF Policy Briefes vom März 2021 nach fachkundigen Ansprechpartner/-innen an jeder Schule, die auch als Schnittstelle zwi- schen Schulen und Antidiskriminierungskommission fungieren, nachzu- kommen? (Bitte in Bezug auf den CHIEF Policy Brief darlegen.) Die im CHIEF Policy Brief erwähnten Studienergebnisse sind laut Auskunft der Pro- jektverantwortlichen vom 14. April 2021 noch nicht zugänglich. Die für Bildung zustän- dige Behörde wird im ersten Schritt die Studienergebnisse fachlich sichten, um dann gegebenenfalls zu den Forderungen im Policy Brief Stellung zu nehmen. Im Übrigen wird im Policy Brief das LI als Teil der Arbeitsgruppe für den Policy Brief genannt, was nicht korrekt ist. 14
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3794 Anlage 1 Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Migrationshintergrund nach Mikrozensus-Definition an staatlichen Hamburger allgemeinbildenden Schulen und deren Anteil an allen SuS staatlicher Hamburger allgemeinbildenden Schulen nach Sozialindex der Schule für das Schuljahr 2020/21 Sozialindex der Schule SuS staatlich Davon mit Migrationshintergrund nach insgesamt Mikrozensus Anzahl Anteil 1 15.010 12.122 80,8% 2 28.067 20.228 72,1% 3 23.697 13.997 59,1% 4 38.570 19.019 49,3% 5 46.792 18.404 39,3% 6 25.882 7.297 28,2% Nicht vergeben* 3.887 2.060 53,0% insgesamt 181.905 93.127 51,2% Quelle: Schuljahresstatistik 2020 *Für Sonderschulen liegt kein Sozialindex vor. 15
Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Migrationshintergrund nach Mikrozensus-Definition an staatlichen Hamburger allgemeinbildenden Schulen und deren Anteil an allen SuS staatlicher Hamburger allgemeinbildenden Schulen nach 16 Region der Schule für das Schuljahr 2020/21 davon mit SuS staatlich Migrationshintergrund Bezirk Region der Schule insgesamt nach Mikrozensus Anzahl Anteil Region 1 - Hamburg-Altstadt, Hamburg-Neustadt, HafenCity, St. Pauli, St. Georg, Drucksache 22/3794 Hammerbrook, Borgfelde, Hamm-Nord, Hamm-Mitte, Hamm-Süd, Rothenburgsort, HH-Mitte Kleiner Grasbrook, Steinwerder, Waltershof, Eilbek 6.965 4.956 71,2% Region 2 - Billstedt, Horn, Billbrook 8.388 6.511 77,6% Region 3 - Wilhelmsburg, Veddel 6.371 5.280 82,9% Region 4 - Schanzenviertel, Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld, Othmarschen-Ost, St. Pauli, Karolinenviertel 10.903 4.978 45,7% Region 5 - Lurup, Osdorf Born 4.770 3.146 66,0% Altona Region 6 - Nienstedten, Blankenese, Iserbrook, Sülldorf, Rissen 6.838 2.051 30,0% Region 7 - Bahrendfeld-West, Othmarschen-West, Groß Flottbek, Osdorf (ohne Osdorfer Born) 6.575 2.548 38,8% Region 8 - Eimsbüttel-Ost, Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West 7.664 2.624 34,2% Region 9 - Stellingen, Eimsbüttel-West 3.794 1.905 50,2% Eimsbüttel Region 10 - Lokstedt, Niendorf 7.712 2.720 35,3% Region 11 - Eidelstedt, Schnelsen 6.126 3.296 53,8% Region 12 - Eppendorf, Winterhude, Alsterdorf, Groß Borstel, Hoheluft-Ost 9.896 3.499 35,4% HH-Nord Region 13 - Barmbek, Dulsberg, Hohenfelde, Uhlenhorst 7.708 4.549 59,0% Region 14 - Langenhorn, Fuhlsbüttel, Ohlsdorf 8.096 3.319 41,0% Region 15 - Wandsbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf 10.378 6.939 66,9% Region 16 - Bramfeld, Steilshoop, Farmsen-Berne 9.504 4.796 50,5% Region 17 - Poppenbüttel, Wellingsbüttel, Hummelsbüttel, Sasel 8.639 3.048 35,3% Wandsbek Region 18 - Bergstedt, Duvenstedt, Lehmsahl-Mellingstedt, Volksdorf, Wohldorf- Ohlstedt 7.899 2.020 25,6% Region 19 - Rahlstedt 8.811 4.117 46,7% Region 20a - Bergedorf, Lohbrügge, Allermöhe 10.125 5.467 54,0% Bergedorf Region 20b - Vier- und Marschlande 5.017 2.709 54,0% Region 21 - Harburg, Heimfeld, Eißendorf, Wilstorf, Marmstorf, Sinstorf, Anlage 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Langenbek, Rönneburg, Neuland, Gut Moor 12.219 7.867 64,4% Harburg Region 22a - Süderelbe 6.040 3.993 66,1% Region 22b - Finkenwerder 1.467 789 53,8% Insgesamt 181.905 93.127 51,2% Quelle: Schuljahresstatistik 2020
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3794 Anlage 3 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nach Mikrozensus-Definition an staatlichen Hamburger allgemeinbildenden Schulen und deren Anteil an allen SuS staatlicher Hamburger allgemeinbildenden Schulen nach Schulform, Name, Sozialindex und Bezirk der Schule für das Schuljahr 2020/21 Schülerinnen und Schüler davon mit Schule staatlich Migrationshintergrund insgesamt nach Mikrozensus Schulform Name Sozialindex Bezirk Anzahl Anteil Grundschule Adolph-Diesterweg-Schule 2 Bergedorf 352 293 83,2% Grundschule Adolph-Schönfelder-Schule 3 Hamburg-Nord 577 283 49,0% Grundschule Anton-Rée-Schule Allermöhe 3 Bergedorf 499 368 73,7% Grundschule Aueschule Finkenwerder 3 Hamburg-Mitte 226 130 57,5% Grundschule Carl-Cohn-Schule 4 Hamburg-Nord 544 244 44,9% Grundschule Carl-Götze-Schule 5 Hamburg-Nord 340 134 39,4% Grundschule Clara-Grunwald-Schule 2 Bergedorf 351 298 84,9% Grundschule Elbinselschule 1 Hamburg-Mitte 582 460 79,0% Grundschule Elbkinder Grundschule 6 Altona 224 66 29,5% Grundschule Fridtjof-Nansen-Schule 3 Altona 678 418 61,7% Grundschule Fritz-Köhne-Schule 1 Hamburg-Mitte 280 234 83,6% Grundschule Ganztagsgrundschule Am Johannisland 2 Harburg 441 333 75,5% Grundschule Ganztagsgrundschule Sternschanze 2 Altona 578 256 44,3% Grundschule Ganztagsschule an der Elbe 2 Altona 78 61 78,2% Grundschule Ganztagsschule Fährstraße 1 Hamburg-Mitte 332 201 60,5% Grundschule Georg-Kerschensteiner-Grundschule 1 Harburg 416 366 88,0% Grundschule Goldbek-Schule 4 Hamburg-Nord 321 115 35,8% Grundschule Gorch-Fock-Schule 6 Altona 458 146 31,9% Grundschule Grundschule Am Heidberg 5 Hamburg-Nord 405 143 35,3% Grundschule Grundschule am Kiefernberg 3 Harburg 610 361 59,2% Grundschule Grundschule An der Haake 2 Harburg 458 346 75,5% Grundschule Grundschule Archenholzstraße 2 Hamburg-Mitte 314 261 83,1% Grundschule Grundschule Arnkielstraße 2 Altona 406 207 51,0% Grundschule Grundschule Ballerstaedtweg 3 Hamburg-Nord 283 134 47,3% Grundschule Grundschule Bindfeldweg 5 Eimsbüttel 264 96 36,4% Grundschule Grundschule Bramfeld 3 Wandsbek 329 213 64,7% Grundschule Grundschule Eckerkoppel 4 Wandsbek 385 181 47,0% Grundschule Grundschule Edwin-Scharff-Ring 2 Wandsbek 254 215 84,6% Grundschule Grundschule Franzosenkoppel 3 Altona 349 222 63,6% Grundschule Grundschule Goosacker 4 Altona 412 224 54,4% Grundschule Grundschule Groß Flottbek 5 Altona 430 159 37,0% Grundschule Grundschule Großlohering 2 Wandsbek 188 131 69,7% Grundschule Grundschule Hasenweg 5 Wandsbek 444 107 24,1% Grundschule Grundschule Heidhorst 4 Bergedorf 275 180 65,5% Grundschule Grundschule Hoheluft 5 Eimsbüttel 319 80 25,1% Grundschule Grundschule Horn 2 Hamburg-Mitte 265 186 70,2% Grundschule Grundschule Islandstraße 4 Wandsbek 437 164 37,5% Grundschule Grundschule Karlshöhe mit Zweigstelle 5 Wandsbek 423 145 34,3% Grundschule Grundschule Kirchdorf 1 Hamburg-Mitte 393 317 80,7% Grundschule Grundschule Lohkampstraße 2 Eimsbüttel 200 132 66,0% Grundschule Grundschule Luruper Hauptstraße 3 Altona 245 166 67,8% Grundschule Grundschule Marienthal 4 Wandsbek 492 276 56,1% Grundschule Grundschule Mendelstraße 2 Bergedorf 355 218 61,4% Grundschule Grundschule Mümmelmannsberg 1 Hamburg-Mitte 442 362 81,9% Grundschule Grundschule Neugraben - Offene Ganztagsgrundschule (GBS) 2 Harburg 489 358 73,2% Grundschule Grundschule Neurahlstedt 4 Wandsbek 437 192 43,9% Grundschule Grundschule Nydamer Weg 4 Wandsbek 361 142 39,3% Grundschule Grundschule Osterbrook 1 Hamburg-Mitte 217 190 87,6% Grundschule Grundschule Poppenbüttel 5 Wandsbek 341 138 40,5% Grundschule Grundschule Rahewinkel 1 Hamburg-Mitte 384 257 66,9% Grundschule Grundschule Sachsenweg 5 Eimsbüttel 227 62 27,3% Grundschule Grundschule Sinstorfer Weg 3 Harburg 53 29 54,7% Grundschule Grundschule St. Nikolai 6 Hamburg-Nord 241 83 34,4% Grundschule Grundschule St.Pauli 2 Hamburg-Mitte 200 102 51,0% Grundschule Grundschule Thadenstraße 3 Altona 492 247 50,2% Grundschule Grundschule Tonndorf 4 Wandsbek 209 140 67,0% Grundschule Heinrich-Wolgast-Schule 3 Hamburg-Mitte 372 248 66,7% Grundschule Katharinenschule in der Hafencity 4 Hamburg-Mitte 347 206 59,4% Grundschule Loki-Schmidt-Schule 4 Altona 374 142 38,0% Grundschule Louise Schroeder Schule 3 Altona 534 298 55,8% Grundschule Marie-Beschütz-Schule 5 Hamburg-Nord 425 114 26,8% Grundschule Max-Traeger-Schule 2 Eimsbüttel 222 147 66,2% Grundschule Rudolf-Roß-Grundschule 3 Hamburg-Mitte 351 199 56,7% Grundschule Schule Ahrensburger Weg 6 Wandsbek 418 87 20,8% Grundschule Schule Alsterdorfer Straße 5 Hamburg-Nord 316 94 29,7% Grundschule Schule Alsterredder 6 Wandsbek 483 165 34,2% Grundschule Schule Altengamme-Deich 5 Bergedorf 116 21 18,1% Grundschule Schule am Eichtalpark 3 Wandsbek 265 206 77,7% Grundschule Schule am Schleemer Park 1 Hamburg-Mitte 456 381 83,6% Grundschule Schule Am Sooren 4 Wandsbek 205 105 51,2% Grundschule Schule Am Walde 6 Wandsbek 196 44 22,4% Grundschule Schule An den Teichwiesen 6 Wandsbek 322 67 20,8% Grundschule Schule an der Burgweide 1 Hamburg-Mitte 231 173 74,9% Grundschule Schule An der Gartenstadt 4 Wandsbek 549 294 53,6% Grundschule Schule An der Glinder Au 1 Hamburg-Mitte 277 218 78,7% 17
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