SCHULORDNUNG - Privatgymnasium Weinheim
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SCHULORDNUNG Leben und Arbeiten in einer Gemeinschaft kann nur dann gelingen, 11. Das Benutzen von Mobiltelefonen ist im Schulgebäude und auf dem wenn alle bereit sind, gewisse Regeln zu beachten. Regeln bedeuten gesamten Schulgelände untersagt. Mobiltelefone dürfen ausgeschaltet auch immer individuelle Interessen zurückzustellen. Daher ist jeder von Schülerinnen und Schülern mitgeführt werden. In Notfällen steht aufgefordert, im alltäglichen Umgang miteinander Rücksicht walten zu das Telefon im Schulsekretariat zur Verfügung. Verletzt ein Schüler die- lassen und sich so zu verhalten, dass ein ungestörtes Arbeiten in der se Regel, wird das Handy eingezogen und kann erst nach Schulschluss Schule möglich ist und dass darüber hinaus niemand gefährdet oder in wieder von einem Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin seinem Wohlbefinden beeinträchtigt wird. im Sekretariat abgeholt werden. I. Allgemeine Bestimmungen für den Aufenthalt im 12. Weitere elektronische Geräte dürfen auf das Schulgelände nicht Schulgebäude und auf dem Schulgelände mitgebracht werden. Ausnahmen können zu Unterrichtszwecken von Fachlehrern genehmigt werden. 1. Das Schulgelände und -gebäude ist während der Schulzeiten von 7:45 Uhr bis 18:00 Uhr (freitags bis 15:30 Uhr) geöffnet. 13. Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und anderen Drogen sowie das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. 2. Innerhalb des Schulgebäudes ist das Lärmen, Umhertoben, Rennen, Ballspielen sowie die Benutzung von Boards oder Ähnlichem wegen der 14. Die Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen während der Unterrichts- Störung des Unterrichts in benachbarten Räumen sowie der hohen Un- zeit das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis der Schulleitung verlassen. fall- und Verletzungsgefahr sowohl während der Unterrichtszeiten als auch in den Pausenzeiten untersagt. 15. Unfälle in der Schule, beim Sportunterricht oder auf dem Schulweg, die einen Arztbesuch erforderlich machen, sind umgehend im Sekreta- 3. Nur im Pausenpark ist das Ballspielen mit schuleigenen Bällen er- riat zu melden. Unterbleibt die Meldung, könnte dies u. U. den Verlust laubt. Zur Nutzung des Soccercourts ergeht eine besondere Regelung. des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Das Werfen mit Schneebällen und sonstigen Gegenständen ist wegen der damit verbundenen Gefahren verboten. 16. Tische und Stühle dürfen grundsätzlich nicht aus den Räumen ent- fernt werden. 4. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Sachbeschädigung sowie die Entwendung von Schuleigentum haftet alleine der Verursacher bzw. 17. Alle Fachräume und alle Räume mit Sammlungen dürfen von dessen Erziehungsberechtigte. Dies gilt auch für privates Eigentum. Schülerinnen und Schülern nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten werden. 5. Die Stahltreppen auf dem oberen Schulhof sind Fluchtwege für das 1. und 2. Obergeschoss (OG). Sie dürfen, außer im Alarmfall auf An- 18. Regeln zur Nutzung des Schulnetzes stehen in der gesonderten weisung von Lehrkräften, nicht genutzt werden, auch nicht zu Unter- IT-Benutzerordnung. richtszwecken. 19. Alle Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände bedürfen der 6. Im Alarmfall sind die Notausgänge gemäß der Flucht- und Rettungs- Genehmigung durch die Schulleitung. pläne zu benutzen. Diese hängen in den Fach- und Klassenräumen aus. Sammelplatz ist „Am Tafelacker“ hinter der Mensa. 20. Gastbesuche von Schülerinnen und Schülern anderer Schulen sind bei der Schulleitung anzumelden unter Angabe der geplanten Besuchs- 7. Die gärtnerischen Anlagen sind zu schützen und sauber zu halten. tage und -zeiten sowie der Adressangaben (Name, Anschrift, Telefon- nummer der Erziehungsberechtigten). Die Klassenlehrer geben diese 8. Abfälle sind in den entsprechend gekennzeichneten Müllbehältern Informationen an das Schulsekretariat weiter. und Abfalleimern getrennt zu entsorgen. 21. Aushänge und Flyer müssen von der Schulleitung genehmigt werden. 9. Kaugummikauen ist im Schulgebäude und auf dem ganzen Schul- gelände verboten. II. Bestimmungen für den Ablauf des Unterrichts 10. Auf dem Schulhof ist die Benutzung von Fahrzeugen jeder Art 1. Anwesenheit / Teilnahme verboten. Die Schulleitung kann hierzu Ausnahmeregelungen treffen. Jeder Schüler ist zu regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme am Unter- Fahrräder und Roller müssen im dafür vorgesehenen Bereich abgestellt richt und den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflich- werden. tet. Versäumnisse von minderjährigen Schülerinnen und Schülern müs- sen von einem Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt werden. Seite 1
SCHULORDNUNG Im Krankheitsfalle muss ein Erziehungsberechtigter das Schulsekreta- 2. Verhalten während der Unterrichtszeit riat telefonisch, per Online-Formular oder Mail informieren. Die schrift- Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht liche Entschuldigung im Schuljahresplaner muss spätestens am dritten anwesend, informiert der Klassensprecher bzw. seine Vertretung das Schultag nach Ende der Erkrankung dem Klassenlehrer vorliegen. Er- Schulsekretariat. krankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, muss er sich im Sekre- tariat einen Entlass-Schein holen und von der Lehrkraft der laufenden Die im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellten Bücher oder nachfolgenden Unterrichtsstunde abzeichnen lassen. und Arbeitsmittel sind schonend zu behandeln; Name und Klasse sind einzutragen. Bei Verlust oder Beschädigung ist vollwertiger Ersatz zu Der Entlass-Schein muss vom erkrankten Schüler im Sekretariat ab- leisten. gegeben werden, damit die Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden können. Für die versäumten Stunden ist in jedem Falle eine Essen, Trinken und der Toilettengang sind grundsätzlich nur während schriftliche Entschuldigung (s.o.) vorzulegen. Eine längerfristige Erkran- der Pausen gestattet. Trinken während des Unterrichts kann vom Fach- kung des Schülers ist der Schule innerhalb von drei Tagen mitzuteilen. lehrer erlaubt werden. Im Falle eines Fehlens bei schriftlichen Arbeiten kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Ein Nachschreibetermin wird ggf. vom Während des Unterrichts werden grundsätzlich keine Mützen bzw. Fachlehrer mit dem betreffenden Schüler abgestimmt. Kappen oder Sonnenbrillen getragen. Schüler mit meldepflichtigen Krankheiten dürfen den Unterricht sowie Nach der letzten Unterrichtsstunde im Raum sind Stühle aufzustuhlen, Schulveranstaltungen nicht besuchen. Dasselbe gilt, wenn eine solche alle Fenster zu schließen, das Licht, Computer und Beamer auszuschalten. Krankheit in der Familie vorliegt. Die Schule ist in diesen Fällen unver- Der Raum wird besenrein verlassen. Hierfür ist der Klassenordnungs- züglich zu informieren. dienst verantwortlich. Der Fachlehrer schließt anschließend den Raum ab. Planbare Arztbesuche, Heilbehandlungen (insbesondere Kieferortho- pädietermine) und sonstige außerschulischen Verpflichtungen sind III. Bestimmungen für die Pausen grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. 1. Findet während der Zehnminuten-Pausen kein Raumwechsel statt, so Kann ein Schüler aus vorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teil- bleiben die Klassen in der Regel in den jeweiligen Räumen und bereiten nehmen, so ist in jedem Fall frühzeitig eine Beurlaubung zu beantragen. ihren Arbeitsplatz für die nächste Stunde vor. Zuständig ist • für eine Unterrichtsstunde der betreffende Fachlehrer 2. In der Frühstücks- und der Mittagspause begeben sich die Schüler in • für einen Unterrichtstag der Klassenlehrer den Pausenpark. Bei Schlechtwetter-Pausen, in denen der Pausenpark • für mehr als einen Unterrichtstag die Schulleitung. nicht genutzt werden kann, gilt eine Sonderregelung. Beurlaubungen direkt vor oder nach Ferien sind grundsätzlich nicht 3. Bei Nutzung von Sportstätten außerhalb des Schulgeländes des PGW möglich. gelten gesonderte Regelung für Hin- und Rückweg. Auf Hin- und Rück- weg zur TSG-Halle müssen die Schüler/Schülerinnen auf direktem Weg Fehlt ein Schüler aus vorhersehbaren Gründen (z.B. wegen Teilnahme die Sportstätte oder Schule erreichen. Umwege sind nicht erlaubt. Bei an einer Sportveranstaltung etc.) und versäumt es, sich beurlauben zu Nutzung des Hector-Sportzentrums, des Sepp-Herberger-Stadions oder lassen, so gilt dies als unentschuldigtes Fehlen. des Waldschwimmbades wird der Transport über Kleinbusse geregelt. Auf Fahrten hin und zurück ist den Anweisungen der Fahrer Folge zu Der Sportunterricht ist in allen Jahrgangsstufen obligatorisch. Eine leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Schulordnung werden im In- gänzliche oder teilweise Freistellung eines Schülers bis zu vier Wochen teresse der Schulgemeinschaft Ordnungsmaßnahmen ergriffen. kann der Sportlehrer im Einvernehmen mit der Schulleitung auf Antrag eines Erziehungsberechtigten bei Vorlage eines ärztlichen Attestes ge- Weinheim, Juli 2017 nehmigen. Eine Freistellung über vier Wochen hinaus kann nur von der Die Schulleitung Schulleitung aufgrund eines ärztlichen Attestes gewährt werden. Schüler der Sekundarstufe I müssen in jedem Fall im Sportunterricht anwesend sein. Der Sportlehrer kann im Einvernehmen mit der Schul- leitung von dieser Anwesenheitspflicht befreien. Seite 2
IT-Benutzerordnung In der IT-Benutzerordnung sind Regeln für die Schülerinnen und Die Aufzeichnungen über die Internet-Zugriffe, die Nutzung der End- Schüler zur Nutzung des Schulnetzwerkes festgelegt. Sie gilt grund- geräte und der installierten Software wird in unregelmäßigen Abstän- sätzlich sowohl für schuleigene als auch für private Endgeräte. Der in den stichprobenartig vom Administrator überprüft. Personenbezogene den Klassen- und Fachräumen vorhandene Tafelrechner ist den Lehrern Protokolldaten werden in regelmäßigen Abständen gelöscht. vorbehalten. Etwaige Ausnahmen und Abweichungen sind in geson- derten Ordnungen festgelegt. Des Weiteren hat das Privatgymnasium Weinheim eine leistungsfähige Firewall im Einsatz, mit der identifizierte Internetseiten gesperrt sind, In diesem Netzwerk lernen und üben Schülerinnen und Schüler das Ar- die rechtsradikale, rassistische, pornografische oder anderweitig men- beiten mit dem Computer, den Einsatz von aufgabenspezifischer Soft- schenverachtende Inhalte darstellen. Darüber hinaus können auch ware, den Umgang mit Multimedia, das Recherchieren im Internet usw. weitere Seiten und Dienste gesperrt werden. Die Kenntnis und die Zustimmung zu dieser Benutzerordnung stellen Endgeräte in Schulzeiten hierfür die Voraussetzung dar. Grundsätzlich dürfen während der Schulzeiten alle Endgeräte nur mit Erlaubnis und unter Aufsicht eines Fachlehrers genutzt werden. Aus- Bei der Nutzung der neuen Medien müssen die schulischen Erzie- genommen hiervon ist für das SJ 2021/22 die Kursstufe 2, die ihre pri- hungsziele und anerkannten Wertmaßstäbe berücksichtigt werden. vaten Endgeräte auch frei verwenden darf. „Die neuen Medien können die Bildungsarbeit aber nur dann sinnvoll unterstützen, wenn bestimmte technische Anforderungen erfüllt sind. Benutzername & Kennwort Diese betreffen zum Beispiel den Jugendschutz, die Festlegung von Jeder Benutzer verpflichtet sich, das vom Administrator vergebene Benutzerrechten und die Steuerung von Internet und E-Mail durch Kennwort zum Schulnetzwerk bzw. zu Office 365 zu ändern, es geheim die unterrichtende Lehrkraft.“ (Landesakademie für Fortbildung und zu halten und nicht an andere Schülerinnen und Schüler weiterzu- Personalentwicklung, Baden-Württemberg) geben, insbesondere nicht zur Nutzung des Zuganges zum Schulnetz- werkes bzw. zu Office 365 unter seinem Benutzernamen. Kontrollpflicht und -befugnisse Jeder Benutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seinem Benutzernamen Sowohl das lokale Schulnetzwerk als auch die Microsoft-basierte ablaufen, voll verantwortlich. (Office 365 inklusive Microsoft Teams) und die Apple-basierte Umge- Benutzer, die ihr Kennwort vergessen haben, erhalten vom Administrator bung verfügen über eine Vielzahl von Kontroll- und Beschränkungs- ein neues Kennwort. funktionen, die eine sichere und regelkonforme Nutzung gewährleisten. Das Ausspähen und Weitergeben von Kennwörtern ist nicht gestattet. Bei Verdacht, dass das eigene Kennwort ausgespäht wurde, ist dieses Somit ist es den Administratoren mithilfe diverser Verwaltungsinstru- vom Benutzer sofort zu ändern und der Fachlehrer muss informiert mente und Schutzmechanismen möglich, anfallenden Datenverkehr zu werden. kontrollieren und einzelne Aktivitäten konkreten Benutzern gegebe- nenfalls nachzuweisen. Softwarenutzung An den Computern darf grundsätzlich nur die vorinstallierte Software Es ist u. a. möglich: genutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt eigene Software von mobi- • sämtliche Aufrufe von Internetseiten zu speichern len Datenträgern zu installieren oder zu nutzen. • das Navigieren innerhalb von Internetseiten zu protokollieren Das Herunterladen und Benutzen von Programmen, Software und • die Downloads von Internetseiten zu kontrollieren Dateien aus dem Internet ist grundsätzlich nicht gestattet. Zu Unter- • die Installation von Software aufzudecken richtszwecken kann auf besondere Anweisung des Fachlehrers von • alle Tastatureingaben festzuhalten dieser Regelung abgewichen werden. • das Benutzen von Datenträgern (USB-Sticks, MP3-Playern, Hiervon ausgenommen sind private Endgeräte. SD-Cards, CDs etc.) aufzuzeichnen • den Internet-Zugang für einzelne oder alle Schüler zu sperren Eigene Dateien • die Rechner einzelner oder aller Schüler abzuschalten Das Abspeichern von Dateien ist nur auf OneDrive bzw. „Dateien“ in • den Office 365-Zugang für einzelne oder alle Schüler zu sperren Teams zulässig. Es dürfen dort nur Inhalte gespeichert werden, die zu • die in einem Postfach gespeicherten E-Mails einzusehen Unterrichtszwecken erstellt und verwendet werden. • die auf OneDrive gespeicherten Dateien einzusehen • die privaten Teams-Chats einzusehen Zum Austausch von Dateien darf jeder Benutzer die unter Office 365 • die Bildschirme von Schülern während des Unterrichts auf ein bereitgestellten Werkzeuge (E-Mail-Anhang, Teams-Dateien, Teams- Lehrergerät zu spiegeln Chat, Teams-Beiträge, OneDrive-Dateifreigabe) nutzen. Seite 1
IT-Benutzerordnung Jeder Benutzer ist für die Sicherung seiner Dateien selbst verantwort- Die Aufnahmen dürfen nur innerhalb des Unterrichts genutzt werden. lich. Alle auf OneDrive und Teams befindlichen Dateien unterliegen Die Aufnahmen sind nach Abschluss des Arbeitsauftrages, spätestens grundsätzlich dem Zugriff des Administrators. jedoch am Ende des Schuljahres zu löschen. Internetzugriff Aufnahmen, die im Unterricht gemacht wurden, dürfen grundsätzlich Das Nutzen externer Dienste ist grundsätzlich über den schulischen nicht Dritten gezeigt, an Dritte weitergegeben oder im Internet ver- Internetzugang nicht gestattet. Zu Unterrichtszwecken kann auf be- öffentlicht werden. sondere Anweisung des Fachlehrers von dieser Regelung abgewichen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese IT-Benutzerordnung und ihre Erweite- Kostenpflichtige Dienste, Bestellungen oder Verträge dürfen nicht über rungen können den Entzug der Zugangsberechtigung und pädagogische den schulischen Internetzugang abgeschlossen werden. sowie außerschulische Konsequenzen zur Folge haben. Die Schulleitung Jeder Benutzer verpflichtet sich, keine urheberrechtlich geschützten und Erziehungsberechtigten werden in relevanten Fällen immer be- Inhalte (Software, Musik, Filme etc.) wissentlich aus dem Internet nachrichtigt. herunterzuladen und/oder weiterzuverbreiten. Bei fahrlässigen oder mutwillig verursachten Schäden haftet der Be- Bild- und Tonaufnahmen nutzer für die Reparaturkosten bzw. bei Verlust für den Ersatz. Die Foto-, Audio- und Videofunktionalität darf nur dann im Unterricht genutzt werden, wenn folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden: Die IT-Benutzerordnung in der Version 5.0 vom September 2020 gilt so Foto-, Audio- und Videoaufnahmen dürfen nur mit Erlaubnis der Lehr- lange, bis sie in Teilen durch besondere Ankündigung der Schulleitung kraft sowie mit Einwilligung der Betroffenen gemacht werden. modifiziert oder durch eine veröffentlichte neue Version ersetzt wird. Weinheim, Oktober 2020 Die Schulleitung Seite 2
Einverständniserklärung zur Nutzung von Office 365 Education im Rahmen des FWU-Vertrags 2014 1. Grundlage 3. Datenschutzhinweise Office 365 Education (im Folgenden „Office 365“) ist ein Online-Dienst. Die Für die Anlage des Office 365-Kontos wird der Vor- und Nachname des Schülers Schüler und Schülerinnen des Privatgymnasiums Weinheim (im Folgenden verwendet und daraus ein Benutzerzugang erstellt. Die Informationen dienen „PGW“) können über diesen Dienst das komplette Microsoft Office-Paket in je- allein der Erstellung des Kontos. Es werden keine weiteren Daten des Benut- weils neuester Version kostenlos beziehen und auf bis zu fünf PCs/Macs sowie zers verwendet oder an Dritte weitergegeben. Die Kontoeinrichtung dient der auf fünf Smartphones/Tablets gleichzeitig installieren und aktivieren. Voraus- Registrierung der Lizenzen im System von Microsoft und ist zwingende Voraus- setzung ist ein Office 365-Konto. Die Einrichtung des Office 365-Kontos über- setzung für den Bezug von Office. Dazu übermitteln wir Vorname und Nachname nimmt das PGW. an Microsoft Ireland Operations Limited, Carmanhall Road, Sandyford Industrial Estate, Dublin 18, Irland („Microsoft Irland“). Micro-soft Irland wird die über- Dieses Konto ermöglicht neben dem Download des Office-Pakets auch die Nut- mittelten Daten ausschließlich zu Zwecken der Einrichtung und Verwaltung des zung des Cloudspei-chers OneDrive for Business mit bis zu 1 TB. Office 365-Kontos verwenden. Dabei ist zu beachten, dass die Daten des Nut- zerprofils von den Administratoren der Schule eingesehen werden können. Die Office 365 bietet darüber hinaus eine Umgebung zur Zusammenarbeit: Neben übermittelten Daten speichert Microsoft Irland in den in Dublin und Amsterdam dem Microsoft Office-Paket (Word, Excel, PowerPoint, OneNote) bietet Office befindlichen Rechenzentren der Microsoft Global Foundation Services, einer Ge- 365 pädagogische Lehr- und Lernumgebungen (Microsoft Teams, OneNote Class schäftseinheit der Microsoft Corporation, USA, („Microsoft Corp.“), die Microsoft Notebook), Live-Zusammenarbeit an bspw. Word-Dokumenten über OneDrive, Irland insofern unterbeauftragt. Die Microsoft Corporation setzt überdies für Werkzeuge zur Selbst- und Gruppenorganisation (Kommunikation per E-Mail, verschiedene Servicetätigkeiten im Betrieb von Office 365 Subunternehmer ein. Terminplanung per Kalender, Aufgabenplanung per Planner, Projektplanung per Da außerhalb Europas ein mit den EU-Standards vergleichbares angemessenes Teams) oder ein internes soziales Netzwerk (Yammer). Datenschutzniveau nicht in jedem Fall besteht, unter anderem auch nicht in den USA gegeben ist, sind mit der Microsoft Corporation die sog. EU-Standardver- tragsklauseln abgeschlossen worden, die ein angemessenes Datenschutzniveau 2. Nutzungsbedingungen bei der Microsoft Corporation gewährleisten. Mit den Subunternehmern schließt Microsoft Corp. einen Vertrag ab, der inhaltlich den EU-Standardvertragsklau- a) Laufzeit seln gleicht. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sich sämtliche Beteiligte auf Die Lizenz für Office auf allen Geräten ist nur gültig, solange ein Office 365-Kon- die EU-Datenschutzstandards verpflichten. Weitere Details zum Thema Daten- to existiert. Verlässt ein Schüler das PGW, wird sein Office 365-Konto deaktiviert schutz und Datensicherheit in Office 365 finden Sie im Microsoft Trust Center bzw. gelöscht. (https://products.office.com/de-de/business/office-365-trust-center-top-10- trust-tenets-cloud-security-and-privacy). b) Richtlinie zur Nutzung innerhalb und außerhalb der Schule Das für den Schüler eingerichtete Office 365-Konto können Sie über das PGW Die Nutzung von Office 365 wird durch das PGW kostenfrei zur Verfügung gestellt. jederzeit wieder löschen lassen. Office 365 dient ausschließlich als Lehr- und Lernmittel und soll als solches ge- nutzt werden. Die Nutzung im privaten (bspw. das Speichern privater Daten auf Für die Verarbeitung jeglicher Informationen und personenbezogener Daten ist OneDrive) oder kommerziellen Rahmen ist ausdrücklich untersagt. das PGW verantwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschrif- Die Nutzung von Office 365 ist über jedes internetfähige Gerät möglich. Jeder ten. Die gesetzlichen Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüche kön- Nutzer sorgt dafür, dass sein Passwort keiner anderen Person bekannt wird. nen ausschließlich gegenüber dem PGW (Privatgymnasium Weinheim, Leibniz- straße 2, 69469 Weinheim, info@privatgymnasium-weinheim.de) in Textform c) Rechtsverstöße innerhalb der Plattform geltend gemacht werden. In erster Instanz gilt der Verhaltenskodex der Microsoft Corporation mit Sitz Mit Beginn des Nutzungsvorganges durch das erste Login auf www.office.com in Redmond, USA (www.microsoft.com/de-de/servicesagreement/). Des Weiteren willigen Sie in die vor-genannte Verarbeitung Ihrer Daten ein. und insbesondere gelten folgende Bestimmungen seitens des PGW: • Sei freundlich und höflich. 4. Einverständniserklärung • Konflikte werden nicht über die oben genannten Dienste ausgetragen. Ich stimme zu, dass für mich (bei volljährigen Schülern) bzw. für meinen • Verwende keine Ausdrücke, die der Beleidigung, Verleumdung, Sohn/meine Tochter ein Office 365-Konto bei Microsoft angelegt wird. üblen Nachrede oder dem Nachstellen dienen könnten. Das PGW duldet keine Verstöße gegen bestehende Gesetze. Verstöße werden an die jeweiligen Behör-den weitergeleitet und können mit einem Schulausschluss Name Schüler/in Klasse geahndet werden. Dies betrifft speziell folgende Themen: • Tausch von illegalen Daten • Verletzung von Privatsphäre Name Erziehungsberechtigte/r • Cyber-Mobbing/Shitstorming (u. a. Beleidigung, Verleumdung, Beschimpfungen) Datum, Unterschrift Eine Schulung und Sensibilisierung der Schüler und Schülerinnen hinsichtlich dieser Themen erfolgt. Stand: 02.09.2017
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