SCHULORDNUNG - Privatgymnasium Weinheim

Die Seite wird erstellt Jannik Hummel
 
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SCHULORDNUNG
Leben und Arbeiten in einer Gemeinschaft kann nur dann gelingen,        11. Das Benutzen von Mobiltelefonen ist im Schulgebäude und auf dem
wenn alle bereit sind, gewisse Regeln zu beachten. Regeln bedeuten      gesamten Schulgelände untersagt. Mobiltelefone dürfen ausgeschaltet
auch immer individuelle Interessen zurückzustellen. Daher ist jeder     von Schülerinnen und Schülern mitgeführt werden. In Notfällen steht
aufgefordert, im alltäglichen Umgang miteinander Rücksicht walten zu    das Telefon im Schulsekretariat zur Verfügung. Verletzt ein Schüler die-
lassen und sich so zu verhalten, dass ein ungestörtes Arbeiten in der   se Regel, wird das Handy eingezogen und kann erst nach Schulschluss
Schule möglich ist und dass darüber hinaus niemand gefährdet oder in    wieder von einem Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin
seinem Wohlbefinden beeinträchtigt wird.                                im Sekretariat abgeholt werden.

I. Allgemeine Bestimmungen für den Aufenthalt im                        12. Weitere elektronische Geräte dürfen auf das Schulgelände nicht
Schulgebäude und auf dem Schulgelände                                   mitgebracht werden. Ausnahmen können zu Unterrichtszwecken von
                                                                        Fachlehrern genehmigt werden.
1. Das Schulgelände und -gebäude ist während der Schulzeiten von
7:45 Uhr bis 18:00 Uhr (freitags bis 15:30 Uhr) geöffnet.               13. Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und anderen Drogen
                                                                        sowie das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
2. Innerhalb des Schulgebäudes ist das Lärmen, Umhertoben, Rennen,
Ballspielen sowie die Benutzung von Boards oder Ähnlichem wegen der     14. Die Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen während der Unterrichts-
Störung des Unterrichts in benachbarten Räumen sowie der hohen Un-      zeit das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis der Schulleitung verlassen.
fall- und Verletzungsgefahr sowohl während der Unterrichtszeiten als
auch in den Pausenzeiten untersagt.                                     15. Unfälle in der Schule, beim Sportunterricht oder auf dem Schulweg,
                                                                        die einen Arztbesuch erforderlich machen, sind umgehend im Sekreta-
3. Nur im Pausenpark ist das Ballspielen mit schuleigenen Bällen er-    riat zu melden. Unterbleibt die Meldung, könnte dies u. U. den Verlust
laubt. Zur Nutzung des Soccercourts ergeht eine besondere Regelung.     des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
Das Werfen mit Schneebällen und sonstigen Gegenständen ist wegen
der damit verbundenen Gefahren verboten.                                16. Tische und Stühle dürfen grundsätzlich nicht aus den Räumen ent-
                                                                        fernt werden.
4. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Sachbeschädigung sowie die
Entwendung von Schuleigentum haftet alleine der Verursacher bzw.        17. Alle Fachräume und alle Räume mit Sammlungen dürfen von
dessen Erziehungsberechtigte. Dies gilt auch für privates Eigentum.     Schülerinnen und Schülern nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten
                                                                        werden.
5. Die Stahltreppen auf dem oberen Schulhof sind Fluchtwege für das
1. und 2. Obergeschoss (OG). Sie dürfen, außer im Alarmfall auf An-     18. Regeln zur Nutzung des Schulnetzes stehen in der gesonderten
weisung von Lehrkräften, nicht genutzt werden, auch nicht zu Unter-     IT-Benutzerordnung.
richtszwecken.
                                                                        19. Alle Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände bedürfen der
6. Im Alarmfall sind die Notausgänge gemäß der Flucht- und Rettungs-    Genehmigung durch die Schulleitung.
pläne zu benutzen. Diese hängen in den Fach- und Klassenräumen aus.
Sammelplatz ist „Am Tafelacker“ hinter der Mensa.                       20. Gastbesuche von Schülerinnen und Schülern anderer Schulen sind
                                                                        bei der Schulleitung anzumelden unter Angabe der geplanten Besuchs-
7. Die gärtnerischen Anlagen sind zu schützen und sauber zu halten.     tage und -zeiten sowie der Adressangaben (Name, Anschrift, Telefon-
                                                                        nummer der Erziehungsberechtigten). Die Klassenlehrer geben diese
8. Abfälle sind in den entsprechend gekennzeichneten Müllbehältern      Informationen an das Schulsekretariat weiter.
und Abfalleimern getrennt zu entsorgen.
                                                                        21. Aushänge und Flyer müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
9. Kaugummikauen ist im Schulgebäude und auf dem ganzen Schul-
gelände verboten.                                                       II. Bestimmungen für den Ablauf des Unterrichts

10. Auf dem Schulhof ist die Benutzung von Fahrzeugen jeder Art         1. Anwesenheit / Teilnahme
verboten. Die Schulleitung kann hierzu Ausnahmeregelungen treffen.      Jeder Schüler ist zu regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme am Unter-
Fahrräder und Roller müssen im dafür vorgesehenen Bereich abgestellt    richt und den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflich-
werden.                                                                 tet. Versäumnisse von minderjährigen Schülerinnen und Schülern müs-
                                                                        sen von einem Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt werden.

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SCHULORDNUNG
Im Krankheitsfalle muss ein Erziehungsberechtigter das Schulsekreta-         2. Verhalten während der Unterrichtszeit
riat telefonisch, per Online-Formular oder Mail informieren. Die schrift-    Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht
liche Entschuldigung im Schuljahresplaner muss spätestens am dritten         anwesend, informiert der Klassensprecher bzw. seine Vertretung das
Schultag nach Ende der Erkrankung dem Klassenlehrer vorliegen. Er-           Schulsekretariat.
krankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, muss er sich im Sekre-
tariat einen Entlass-Schein holen und von der Lehrkraft der laufenden        Die im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellten Bücher
oder nachfolgenden Unterrichtsstunde abzeichnen lassen.                      und Arbeitsmittel sind schonend zu behandeln; Name und Klasse sind
                                                                             einzutragen. Bei Verlust oder Beschädigung ist vollwertiger Ersatz zu
Der Entlass-Schein muss vom erkrankten Schüler im Sekretariat ab-            leisten.
gegeben werden, damit die Erziehungsberechtigten benachrichtigt
werden können. Für die versäumten Stunden ist in jedem Falle eine            Essen, Trinken und der Toilettengang sind grundsätzlich nur während
schriftliche Entschuldigung (s.o.) vorzulegen. Eine längerfristige Erkran-   der Pausen gestattet. Trinken während des Unterrichts kann vom Fach-
kung des Schülers ist der Schule innerhalb von drei Tagen mitzuteilen.       lehrer erlaubt werden.
Im Falle eines Fehlens bei schriftlichen Arbeiten kann die Schule ein
ärztliches Attest verlangen. Ein Nachschreibetermin wird ggf. vom            Während des Unterrichts werden grundsätzlich keine Mützen bzw.
Fachlehrer mit dem betreffenden Schüler abgestimmt.                          Kappen oder Sonnenbrillen getragen.

Schüler mit meldepflichtigen Krankheiten dürfen den Unterricht sowie         Nach der letzten Unterrichtsstunde im Raum sind Stühle aufzustuhlen,
Schulveranstaltungen nicht besuchen. Dasselbe gilt, wenn eine solche         alle Fenster zu schließen, das Licht, Computer und Beamer auszuschalten.
Krankheit in der Familie vorliegt. Die Schule ist in diesen Fällen unver-    Der Raum wird besenrein verlassen. Hierfür ist der Klassenordnungs-
züglich zu informieren.                                                      dienst verantwortlich. Der Fachlehrer schließt anschließend den Raum ab.

Planbare Arztbesuche, Heilbehandlungen (insbesondere Kieferortho-
pädietermine) und sonstige außerschulischen Verpflichtungen sind             III. Bestimmungen für die Pausen
grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
                                                                             1. Findet während der Zehnminuten-Pausen kein Raumwechsel statt, so
Kann ein Schüler aus vorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teil-        bleiben die Klassen in der Regel in den jeweiligen Räumen und bereiten
nehmen, so ist in jedem Fall frühzeitig eine Beurlaubung zu beantragen.      ihren Arbeitsplatz für die nächste Stunde vor.
Zuständig ist
• für eine Unterrichtsstunde der betreffende Fachlehrer                      2. In der Frühstücks- und der Mittagspause begeben sich die Schüler in
• für einen Unterrichtstag der Klassenlehrer                                 den Pausenpark. Bei Schlechtwetter-Pausen, in denen der Pausenpark
• für mehr als einen Unterrichtstag die Schulleitung.                        nicht genutzt werden kann, gilt eine Sonderregelung.

Beurlaubungen direkt vor oder nach Ferien sind grundsätzlich nicht           3. Bei Nutzung von Sportstätten außerhalb des Schulgeländes des PGW
möglich.                                                                     gelten gesonderte Regelung für Hin- und Rückweg. Auf Hin- und Rück-
                                                                             weg zur TSG-Halle müssen die Schüler/Schülerinnen auf direktem Weg
Fehlt ein Schüler aus vorhersehbaren Gründen (z.B. wegen Teilnahme           die Sportstätte oder Schule erreichen. Umwege sind nicht erlaubt. Bei
an einer Sportveranstaltung etc.) und versäumt es, sich beurlauben zu        Nutzung des Hector-Sportzentrums, des Sepp-Herberger-Stadions oder
lassen, so gilt dies als unentschuldigtes Fehlen.                            des Waldschwimmbades wird der Transport über Kleinbusse geregelt.
                                                                             Auf Fahrten hin und zurück ist den Anweisungen der Fahrer Folge zu
Der Sportunterricht ist in allen Jahrgangsstufen obligatorisch. Eine         leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Schulordnung werden im In-
gänzliche oder teilweise Freistellung eines Schülers bis zu vier Wochen      teresse der Schulgemeinschaft Ordnungsmaßnahmen ergriffen.
kann der Sportlehrer im Einvernehmen mit der Schulleitung auf Antrag
eines Erziehungsberechtigten bei Vorlage eines ärztlichen Attestes ge-       Weinheim, Juli 2017
nehmigen. Eine Freistellung über vier Wochen hinaus kann nur von der         Die Schulleitung
Schulleitung aufgrund eines ärztlichen Attestes gewährt werden.

Schüler der Sekundarstufe I müssen in jedem Fall im Sportunterricht
anwesend sein. Der Sportlehrer kann im Einvernehmen mit der Schul-
leitung von dieser Anwesenheitspflicht befreien.

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IT-Benutzerordnung
In der IT-Benutzerordnung sind Regeln für die Schülerinnen und           Die Aufzeichnungen über die Internet-Zugriffe, die Nutzung der End-
Schüler zur Nutzung des Schulnetzwerkes festgelegt. Sie gilt grund-      geräte und der installierten Software wird in unregelmäßigen Abstän-
sätzlich sowohl für schuleigene als auch für private Endgeräte. Der in   den stichprobenartig vom Administrator überprüft. Personenbezogene
den Klassen- und Fachräumen vorhandene Tafelrechner ist den Lehrern      Protokolldaten werden in regelmäßigen Abständen gelöscht.
vorbehalten. Etwaige Ausnahmen und Abweichungen sind in geson-
derten Ordnungen festgelegt.                                             Des Weiteren hat das Privatgymnasium Weinheim eine leistungsfähige
                                                                         Firewall im Einsatz, mit der identifizierte Internetseiten gesperrt sind,
In diesem Netzwerk lernen und üben Schülerinnen und Schüler das Ar-      die rechtsradikale, rassistische, pornografische oder anderweitig men-
beiten mit dem Computer, den Einsatz von aufgabenspezifischer Soft-      schenverachtende Inhalte darstellen. Darüber hinaus können auch
ware, den Umgang mit Multimedia, das Recherchieren im Internet usw.      weitere Seiten und Dienste gesperrt werden.

Die Kenntnis und die Zustimmung zu dieser Benutzerordnung stellen        Endgeräte in Schulzeiten
hierfür die Voraussetzung dar.                                           Grundsätzlich dürfen während der Schulzeiten alle Endgeräte nur mit
                                                                         Erlaubnis und unter Aufsicht eines Fachlehrers genutzt werden. Aus-
Bei der Nutzung der neuen Medien müssen die schulischen Erzie-           genommen hiervon ist für das SJ 2021/22 die Kursstufe 2, die ihre pri-
hungsziele und anerkannten Wertmaßstäbe berücksichtigt werden.           vaten Endgeräte auch frei verwenden darf.
„Die neuen Medien können die Bildungsarbeit aber nur dann sinnvoll
unterstützen, wenn bestimmte technische Anforderungen erfüllt sind.      Benutzername & Kennwort
Diese betreffen zum Beispiel den Jugendschutz, die Festlegung von        Jeder Benutzer verpflichtet sich, das vom Administrator vergebene
Benutzerrechten und die Steuerung von Internet und E-Mail durch          Kennwort zum Schulnetzwerk bzw. zu Office 365 zu ändern, es geheim
die unterrichtende Lehrkraft.“ (Landesakademie für Fortbildung und       zu halten und nicht an andere Schülerinnen und Schüler weiterzu-
Personalentwicklung, Baden-Württemberg)                                  geben, insbesondere nicht zur Nutzung des Zuganges zum Schulnetz-
                                                                         werkes bzw. zu Office 365 unter seinem Benutzernamen.
Kontrollpflicht und -befugnisse                                          Jeder Benutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seinem Benutzernamen
Sowohl das lokale Schulnetzwerk als auch die Microsoft-basierte          ablaufen, voll verantwortlich.
(Office 365 inklusive Microsoft Teams) und die Apple-basierte Umge-      Benutzer, die ihr Kennwort vergessen haben, erhalten vom Administrator
bung verfügen über eine Vielzahl von Kontroll- und Beschränkungs-        ein neues Kennwort.
funktionen, die eine sichere und regelkonforme Nutzung gewährleisten.    Das Ausspähen und Weitergeben von Kennwörtern ist nicht gestattet.
                                                                         Bei Verdacht, dass das eigene Kennwort ausgespäht wurde, ist dieses
Somit ist es den Administratoren mithilfe diverser Verwaltungsinstru-    vom Benutzer sofort zu ändern und der Fachlehrer muss informiert
mente und Schutzmechanismen möglich, anfallenden Datenverkehr zu         werden.
kontrollieren und einzelne Aktivitäten konkreten Benutzern gegebe-
nenfalls nachzuweisen.                                                   Softwarenutzung
                                                                         An den Computern darf grundsätzlich nur die vorinstallierte Software
Es ist u. a. möglich:                                                    genutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt eigene Software von mobi-
• sämtliche Aufrufe von Internetseiten zu speichern                      len Datenträgern zu installieren oder zu nutzen.
• das Navigieren innerhalb von Internetseiten zu protokollieren          Das Herunterladen und Benutzen von Programmen, Software und
• die Downloads von Internetseiten zu kontrollieren                      Dateien aus dem Internet ist grundsätzlich nicht gestattet. Zu Unter-
• die Installation von Software aufzudecken                              richtszwecken kann auf besondere Anweisung des Fachlehrers von
• alle Tastatureingaben festzuhalten                                     dieser Regelung abgewichen werden.
• das Benutzen von Datenträgern (USB-Sticks, MP3-Playern,                Hiervon ausgenommen sind private Endgeräte.
    SD-Cards, CDs etc.) aufzuzeichnen
• den Internet-Zugang für einzelne oder alle Schüler zu sperren          Eigene Dateien
• die Rechner einzelner oder aller Schüler abzuschalten                  Das Abspeichern von Dateien ist nur auf OneDrive bzw. „Dateien“ in
• den Office 365-Zugang für einzelne oder alle Schüler zu sperren        Teams zulässig. Es dürfen dort nur Inhalte gespeichert werden, die zu
• die in einem Postfach gespeicherten E-Mails einzusehen                 Unterrichtszwecken erstellt und verwendet werden.
• die auf OneDrive gespeicherten Dateien einzusehen
• die privaten Teams-Chats einzusehen                                    Zum Austausch von Dateien darf jeder Benutzer die unter Office 365
• die Bildschirme von Schülern während des Unterrichts auf ein           bereitgestellten Werkzeuge (E-Mail-Anhang, Teams-Dateien, Teams-
    Lehrergerät zu spiegeln                                              Chat, Teams-Beiträge, OneDrive-Dateifreigabe) nutzen.

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IT-Benutzerordnung
Jeder Benutzer ist für die Sicherung seiner Dateien selbst verantwort-   Die Aufnahmen dürfen nur innerhalb des Unterrichts genutzt werden.
lich. Alle auf OneDrive und Teams befindlichen Dateien unterliegen       Die Aufnahmen sind nach Abschluss des Arbeitsauftrages, spätestens
grundsätzlich dem Zugriff des Administrators.                            jedoch am Ende des Schuljahres zu löschen.

Internetzugriff                                                          Aufnahmen, die im Unterricht gemacht wurden, dürfen grundsätzlich
Das Nutzen externer Dienste ist grundsätzlich über den schulischen       nicht Dritten gezeigt, an Dritte weitergegeben oder im Internet ver-
Internetzugang nicht gestattet. Zu Unterrichtszwecken kann auf be-       öffentlicht werden.
sondere Anweisung des Fachlehrers von dieser Regelung abgewichen
werden.                                                                  Zuwiderhandlungen gegen diese IT-Benutzerordnung und ihre Erweite-
Kostenpflichtige Dienste, Bestellungen oder Verträge dürfen nicht über   rungen können den Entzug der Zugangsberechtigung und pädagogische
den schulischen Internetzugang abgeschlossen werden.                     sowie außerschulische Konsequenzen zur Folge haben. Die Schulleitung
Jeder Benutzer verpflichtet sich, keine urheberrechtlich geschützten     und Erziehungsberechtigten werden in relevanten Fällen immer be-
Inhalte (Software, Musik, Filme etc.) wissentlich aus dem Internet       nachrichtigt.
herunterzuladen und/oder weiterzuverbreiten.
                                                                         Bei fahrlässigen oder mutwillig verursachten Schäden haftet der Be-
Bild- und Tonaufnahmen                                                   nutzer für die Reparaturkosten bzw. bei Verlust für den Ersatz.
Die Foto-, Audio- und Videofunktionalität darf nur dann im Unterricht
genutzt werden, wenn folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:      Die IT-Benutzerordnung in der Version 5.0 vom September 2020 gilt so
Foto-, Audio- und Videoaufnahmen dürfen nur mit Erlaubnis der Lehr-      lange, bis sie in Teilen durch besondere Ankündigung der Schulleitung
kraft sowie mit Einwilligung der Betroffenen gemacht werden.             modifiziert oder durch eine veröffentlichte neue Version ersetzt wird.

                                                                         Weinheim, Oktober 2020
                                                                         Die Schulleitung

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Einverständniserklärung zur Nutzung
von Office 365 Education
im Rahmen des FWU-Vertrags 2014

1. Grundlage                                                                          3. Datenschutzhinweise
Office 365 Education (im Folgenden „Office 365“) ist ein Online-Dienst. Die           Für die Anlage des Office 365-Kontos wird der Vor- und Nachname des Schülers
Schüler und Schülerinnen des Privatgymnasiums Weinheim (im Folgenden                  verwendet und daraus ein Benutzerzugang erstellt. Die Informationen dienen
„PGW“) können über diesen Dienst das komplette Microsoft Office-Paket in je-          allein der Erstellung des Kontos. Es werden keine weiteren Daten des Benut-
weils neuester Version kostenlos beziehen und auf bis zu fünf PCs/Macs sowie          zers verwendet oder an Dritte weitergegeben. Die Kontoeinrichtung dient der
auf fünf Smartphones/Tablets gleichzeitig installieren und aktivieren. Voraus-        Registrierung der Lizenzen im System von Microsoft und ist zwingende Voraus-
setzung ist ein Office 365-Konto. Die Einrichtung des Office 365-Kontos über-         setzung für den Bezug von Office. Dazu übermitteln wir Vorname und Nachname
nimmt das PGW.                                                                        an Microsoft Ireland Operations Limited, Carmanhall Road, Sandyford Industrial
                                                                                      Estate, Dublin 18, Irland („Microsoft Irland“). Micro-soft Irland wird die über-
Dieses Konto ermöglicht neben dem Download des Office-Pakets auch die Nut-            mittelten Daten ausschließlich zu Zwecken der Einrichtung und Verwaltung des
zung des Cloudspei-chers OneDrive for Business mit bis zu 1 TB.                       Office 365-Kontos verwenden. Dabei ist zu beachten, dass die Daten des Nut-
                                                                                      zerprofils von den Administratoren der Schule eingesehen werden können. Die
Office 365 bietet darüber hinaus eine Umgebung zur Zusammenarbeit: Neben              übermittelten Daten speichert Microsoft Irland in den in Dublin und Amsterdam
dem Microsoft Office-Paket (Word, Excel, PowerPoint, OneNote) bietet Office           befindlichen Rechenzentren der Microsoft Global Foundation Services, einer Ge-
365 pädagogische Lehr- und Lernumgebungen (Microsoft Teams, OneNote Class             schäftseinheit der Microsoft Corporation, USA, („Microsoft Corp.“), die Microsoft
Notebook), Live-Zusammenarbeit an bspw. Word-Dokumenten über OneDrive,                Irland insofern unterbeauftragt. Die Microsoft Corporation setzt überdies für
Werkzeuge zur Selbst- und Gruppenorganisation (Kommunikation per E-Mail,              verschiedene Servicetätigkeiten im Betrieb von Office 365 Subunternehmer ein.
Terminplanung per Kalender, Aufgabenplanung per Planner, Projektplanung per           Da außerhalb Europas ein mit den EU-Standards vergleichbares angemessenes
Teams) oder ein internes soziales Netzwerk (Yammer).                                  Datenschutzniveau nicht in jedem Fall besteht, unter anderem auch nicht in den
                                                                                      USA gegeben ist, sind mit der Microsoft Corporation die sog. EU-Standardver-
                                                                                      tragsklauseln abgeschlossen worden, die ein angemessenes Datenschutzniveau
2. Nutzungsbedingungen                                                                bei der Microsoft Corporation gewährleisten. Mit den Subunternehmern schließt
                                                                                      Microsoft Corp. einen Vertrag ab, der inhaltlich den EU-Standardvertragsklau-
a) Laufzeit                                                                           seln gleicht. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sich sämtliche Beteiligte auf
Die Lizenz für Office auf allen Geräten ist nur gültig, solange ein Office 365-Kon-   die EU-Datenschutzstandards verpflichten. Weitere Details zum Thema Daten-
to existiert. Verlässt ein Schüler das PGW, wird sein Office 365-Konto deaktiviert    schutz und Datensicherheit in Office 365 finden Sie im Microsoft Trust Center
bzw. gelöscht.                                                                        (https://products.office.com/de-de/business/office-365-trust-center-top-10-
                                                                                      trust-tenets-cloud-security-and-privacy).
b) Richtlinie zur Nutzung innerhalb und außerhalb der Schule                          Das für den Schüler eingerichtete Office 365-Konto können Sie über das PGW
Die Nutzung von Office 365 wird durch das PGW kostenfrei zur Verfügung gestellt.      jederzeit wieder löschen lassen.
Office 365 dient ausschließlich als Lehr- und Lernmittel und soll als solches ge-
nutzt werden. Die Nutzung im privaten (bspw. das Speichern privater Daten auf         Für die Verarbeitung jeglicher Informationen und personenbezogener Daten ist
OneDrive) oder kommerziellen Rahmen ist ausdrücklich untersagt.                       das PGW verantwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschrif-
Die Nutzung von Office 365 ist über jedes internetfähige Gerät möglich. Jeder         ten. Die gesetzlichen Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüche kön-
Nutzer sorgt dafür, dass sein Passwort keiner anderen Person bekannt wird.            nen ausschließlich gegenüber dem PGW (Privatgymnasium Weinheim, Leibniz-
                                                                                      straße 2, 69469 Weinheim, info@privatgymnasium-weinheim.de) in Textform
c) Rechtsverstöße innerhalb der Plattform                                             geltend gemacht werden.
In erster Instanz gilt der Verhaltenskodex der Microsoft Corporation mit Sitz         Mit Beginn des Nutzungsvorganges durch das erste Login auf www.office.com
in Redmond, USA (www.microsoft.com/de-de/servicesagreement/). Des Weiteren            willigen Sie in die vor-genannte Verarbeitung Ihrer Daten ein.
und insbesondere gelten folgende Bestimmungen seitens des PGW:
• Sei freundlich und höflich.                                                         4. Einverständniserklärung
• Konflikte werden nicht über die oben genannten Dienste ausgetragen.                 Ich stimme zu, dass für mich (bei volljährigen Schülern) bzw. für meinen
• Verwende keine Ausdrücke, die der Beleidigung, Verleumdung,                         Sohn/meine Tochter ein Office 365-Konto bei Microsoft angelegt wird.
    üblen Nachrede oder dem Nachstellen dienen könnten.

Das PGW duldet keine Verstöße gegen bestehende Gesetze. Verstöße werden an
die jeweiligen Behör-den weitergeleitet und können mit einem Schulausschluss          Name Schüler/in                                                   Klasse
geahndet werden. Dies betrifft speziell folgende Themen:
• Tausch von illegalen Daten
• Verletzung von Privatsphäre                                                         Name Erziehungsberechtigte/r
• Cyber-Mobbing/Shitstorming (u. a. Beleidigung, Verleumdung,
   Beschimpfungen)
                                                                                      Datum, Unterschrift
Eine Schulung und Sensibilisierung der Schüler und Schülerinnen hinsichtlich
dieser Themen erfolgt.
                                                                                                                                                      Stand: 02.09.2017
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