Informationen Primarschule Unterkulm - Oktober 2014
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Informationen Primarschule Unterkulm Oktober 2014
Schulpflege Präsident: Christoph Balli Adresse: Schulpflege Primarschule Postfach 5726 Unterkulm Schulleitung Schulleiterin: Heidi Bolliger Adresse Schulleitung Primarschule Postfach 5726 Unterkulm Telefon / Mail: 062 776 55 31 schulleitung@primar-unterkulm.ch Standort: Hauswirtschaftstrakt Schulhaus Färberacker Präsenzzeit: Montag, Dienstag, Donnerstag: ganzer Tag Mittwoch, Freitag: am Morgen Schulverwaltung Schulsekretärin: Susanne Hediger Adresse Schulverwaltung Primarschule Postfach 5726 Unterkulm Telefon / Mail: 062 776 55 31 schulverwaltung@primar-unterkulm.ch Standort: Hauswirtschaftstrakt Schulhaus Färberacker Präsenzzeit Montag: ganzer Tag Mittwoch: am Morgen Donnerstag: am Nachmittag 2
Telefonverzeichnis Schulhaus Färberacker/Hauswirtschaft Büro Schulsekretariat/Schulleitung UG 062- 776 55 31 Logopädie/Legasthenie UG 062- 776 28 29 Textiles Werken, Hauswirtschaft 062- 776 55 30 Schulhaus Färberacker I Lehrerzimmer 062- 776 28 06 Hauswart Max Lehner 079- 648 25 13 Schulhaus Färberacker II Hauswart Markus Lehner 079- 685 63 22 Kindergarten Raffaella Casselini 062- 776 15 53 Kindergarten Färberacker II Raffaella Casselini 062- 776 15 53 Sportplatz Ruth Hintermann 062- 776 13 49 Sportplatz Nita Glogner 062- 776 13 49 Schulsozialarbeit Färberacker I Fiorenzo Castelli 079- 935 14 02 3
Wissenswertes Von A bis Z Absenzen Eltern und Erziehungsberechtigte sind verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind den Kindergarten oder die Schule regelmässig besucht. Schülerinnen und Schüler haben nach einer unvorhergesehenen Absenz der be- troffenen Lehrperson innerhalb von drei Tagen unaufgefordert eine von den In- habern der elterlichen Sorge unterzeichnete Begründung («Entschuldigung») vorzuweisen. Bei unentschuldigtem Fernhalten des Kindes von der Schule bis höchstens drei Schultage werden die Eltern bzw. Pflegeeltern von der Schulpflege gemahnt und im Wiederholungsfalle mit einer Busse bestraft. Dauert das Fernhalten länger als drei Schultage, erstattet die Schulpflege von Amtes wegen Strafanzeige beim Bezirksamt und orientiert nötigenfalls die Vor- mundschaftsbehörde. Aufgabenhilfe Die Schule Unterkulm bietet für Schülerinnen und Schüler, welche die Hausauf- gaben nicht selbständig lösen können, eine Aufgabenhilfe an. In der Aufgabenhil- fe wird Kindern mit Lernschwierigkeiten ermöglicht, ihre Hausaufgaben unter fachkundiger Anleitung zu lösen. Die Aufgabenhilfe steht allen Schülerinnen und Schülern der Schule Unterkulm offen. Die Aufgabenhilfe ist weder als Kinderhütedienst, noch als Nachhilfeunterricht zu verstehen. Schülerinnen und Schüler, die wiederholt disziplinarische Schwierig- keiten bereiten, können von der Aufgabenhilfe (ohne Rückerstattungsanspruch des Elternbeitrages) ausgeschlossen werden. In der Regel besucht ein Schüler viermal wöchentlich die Aufgabenhilfe (Montag bis Donnerstag). Die Kinder werden während jeweils einer Stunde von den Auf- gabenhelferinnen betreut. Die Aufgabenhilfe wird zum einen Teil von der Gemeinde, zum anderen über El- ternbeiträge finanziert. Die Koordination der Aufgabenhilfe erfolgt durch die Schulleitung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat. Der Elternbeitrag beträgt 270.00 Franken pro Semester (Stand 2014). Beschwerde Entscheide der Schulpflege, welche die schulische Laufbahn oder das schulische Fortkommen der Schülerinnen und Schüler betreffen (z.B. Promotions-, Über- tritts- und Prüfungsentscheide, Einweisungen in Sonderschulen), können mit Be- schwerde beim Bezirksschulrat angefochten werden. Dagegen sind Entscheide, die rein organisatorischer Natur sind und lediglich den Schulbetrieb betreffen (z.B. Zuteilung eines Schülers in eine von mehreren Parallelklassen) in der Regel nicht anfechtbar. 4
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unter- liegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten zu tragen. Grundsatz: Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zu- sammenarbeit und in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern (§ 35 Schulge- setz). Klassenlehrperson/Fachlehrperson Die Klassenlehrperson ist erste Ansprechperson. Sie nimmt Ihre Anfragen, Anre- gungen, Reklamationen etc. gerne entgegen, um gemeinsam mit Ihnen nach Lö- sungen zu suchen. Bei Anliegen, welche Fachlehrpersonen betreffen, wenden Sie sich direkt an diese. Schulleitung In Fällen, welche sich durch Sie und die Lehrperson nicht lösen lassen, ziehen Sie die Schulleitung zur Problemlösung bei. Schulpflege Als weitere Instanz folgt die Schulpflege, wenn das Problem nicht gelöst werden konnte (schriftliche Beschwerde einreichen). Die Schulleitung bittet die Eltern dringend, diesen „Dienstweg“ einzuhalten. Blockzeiten/Betreuung Unter Blockzeiten versteht man einen koordinierten Stundenplan für die Primar- schule mit Unterrichtsblöcken am Morgen. Im Kindergarten und in der Mittelstufe findet der Unterricht in Blöcken von vier Stunden statt. Um in der Unterstufe den Vier-Stundenblock zu garantieren, bietet die Schule ei- ne schulergänzende Betreuung an. Sie ist freiwillig. Schulergänzende Betreuung Die Betreuungsstunden sind während allen 39 Schulwochen vorgesehen, ausser in der Projektwoche (letzte Woche vor den Herbstferien). Sie finden in der Schul- stunde von 08.00 – 09.00 oder 11.00 – 11.45 statt. An unterrichtsfreien Tagen finden keine Betreuungsstunden statt. In den Betreuungsstunden ergibt sich die Möglichkeit zu basteln, zu lesen oder sich mit Spielen zu beschäftigen. J+S Stunde: Diese Stunde wird einmal pro Woche anstelle der Betreuungsstun- den angeboten. Auch diese wird in allen 39 Schulwochen angeboten, ausser in der Projektwoche (letzte Woche vor den Herbstferien). Diese Stunden finden von 08.20 Uhr bis 09.05 und von 11.00 Uhr bis 11.45 Uhr am selben Tag statt. Diese Stunde soll zur ausreichenden täglichen Bewegungszeit der Kinder beitragen. Für die Eltern entstehen keine Kosten. Eine Anmeldung für die Betreuungsstun- den ist jederzeit möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Schulsekreta- riat. 5
DaZ (Deutsch als Zweitsprache) / Integration Die Integration fremdsprachiger Schüler ist der Primarschule Unterkulm ein wich- tiges Anliegen. Die Sprachförderung hat dabei Priorität und fliesst in alle Bereiche ein. So werden im Kindergarten, sowie in der Unterstufe, in den Stundenplan in- tegrierte Deutschkurse angeboten. Fremdsprachige Kinder, die während des Schuljahrs neu zuziehen, werden in Intensivdeutschkursen gezielt gefördert. Integration heisst auch, die hier geltenden sozialen Verhaltensregeln kennen zu lernen und einzuüben. Andererseits gilt es die vielfältigen Sprach- und Kulturhin- tergründe der Kinder wahrzunehmen und zu akzeptieren. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Elterngespräche. Die von verschiedenen Sprachgruppen angebotenen Kurse in Heimatlicher Spra- che und Kultur (HSK) unterstützen die Kinder in der Festigung ihrer Mutterspra- che, welche ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Erlernen der Zweitsprache Deutsch ist. Den Eltern wird aus diesem Grund empfohlen, ihre Kinder an den HSK-Kursen teilnehmen zu lassen. Auskunft über das Kursangebot gibt das Schulsekretariat. Dyskalkulie Die Schule erkennt in der Dyskalkulie eine Form einer Lernschwierigkeit. Dyskal- kulie liegt dann vor, wenn anhaltende Schwierigkeiten im Erfassen rechnerischer Sachverhalte, im Umgang mit Zahlen und in der Bewältigung von Rechentechni- ken, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unan- gemessene Beschulung erklärbar sind. Die Schwierigkeiten betreffen vor allem die grundlegenden Rechenfertigkeiten (Addition, Subtraktion, Multiplikation, Divi- sion) und weniger die abstrakteren mathematischen Fertigkeiten, die etwa für Al- gebra und Geometrie benötigt werden. Dyskalkulietherapien von Unterkulmer Schülerinnen und Schülern der Primarstu- fe werden zur Hälfte durch die Gemeinde finanziert. Voraussetzung sind eine fachliche Abklärung und eine Empfehlung an die Schul- pflege durch den Schulpsychologischen Dienst. Über die Durchführung der Therapie entscheidet – im Einvernehmen der El- tern/Familie und nach Anhörung der Schulleitung – die Schulpflege. Einschulung in die 1. Klasse Die Einschulung erfolgt nach zweijährigem Besuch des Kindergartens. Über die hinausgeschobene oder vorgezogene Einschulung entscheidet die Schulpflege. Ablauf Einschulung: Anfangs Dezember informieren Schulleitung, Kindergärtnerinnen und Lehrperso- nen über den Ablauf der Einschulung sowie die Ansprüche der ersten Klasse. Die Kindergärtnerinnen laden die Eltern in den Monaten Februar bis April zu ei- nem Übertrittsgespräch ein. 6
Einteilung Die Kinder werden den Kindergarten- und Schulklassen primär nach geografi- schen Aspekten unter Berücksichtigung des Schulwegs zugeteilt. Weiter werden die einzuhaltenden Klassengrössen, die Ausgewogenheit der Geschlechter und die Sprachkenntnisse berücksichtigt. Spezielle Einteilungsgesuche können nur in zwingenden Fällen berücksichtigt werden. Elternabend Um die Eltern regelmässig über das Schulgeschehen zu informieren, werden von den Klassenlehrpersonen regelmässig Elternabende durchgeführt. Ergänzend bieten die Schulpflege und Schulleitung Elternveranstaltungen zu schulspezifi- schen Themen für alle Interessierten an. Eltern haben die Pflicht an den Elternabenden teilzunehmen. Bleiben sie unent- schuldigt fern, können die Eltern von der Schulpflege unter Androhung einer Bus- se vorgeladen werden. Folgen die Erziehungsberechtigten dieser Vorladung im- mer noch nicht, spricht die Schulpflege eine Busse aus. Im Wiederholungsfall kann eine Strafanzeige beim Bezirksamt erfolgen. Hausaufgaben Über die Art und den Umfang der Hausaufgaben entscheidet die Lehrerperson. Hausaufgaben sind massvoll zu erteilen und die Schülerin / der Schüler soll sie in der Regel selbständig lösen können. Sie dürfen keine tragende Funktion für den Unterricht haben, das heisst, der Unterricht darf nicht auf den Hausaufgaben auf- bauen. Über das Wochenende, sowie vom Vortag eines Feiertags auf den nächsten Schultag und über die Ferien, dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden. Aus- nahmen über das Wochenende sind möglich, wenn besondere Gründe dafür vor- liegen. Für Schülerinnen und Schüler, welche die Hausaufgaben nicht selbständig lösen können, besteht die Möglichkeit der Aufgabenhilfe. In Hausaufgaben kann das im Unterricht Gelernte vertieft werden. Hausaufgaben bieten auch die Möglichkeit Arbeits- und Lerntechniken einzuüben. Zudem haben Hausaufgaben eine Brückenfunktion zu den Eltern. Weitere Informationen finden Sie unter „Downloads; Dokumente“. Jugend und Sport an der Mittelstufe Nebst dem obligatorischen Sportunterricht besteht für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit eine weitere Sportstunde zu besuchen. Diese Lektion wird von einer ausgebildeten J+S-Leiterin durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt vor den Sommerferien. Die Kurse beginnen in der zweiten Woche nach den Sommerferi- en. Die Teilnehmer werden von ihrer Klassenlehrperson informiert. 7
Kindergarten Der Kindergarten ist Teil der Volksschule. Er dauert zwei Jahre und ist für alle Kinder obligatorisch. Es werden Abteilungen mit jeweils zwei Schuljahrgängen geführt. Er fördert die Entwicklung der Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Ge- meinschaftsfähigkeit des Kindes und schafft die Voraussetzung für das schuli- sche Lernen. Legasthenie Kinder mit Lese- und Rechtschreibeschwächen (Legasthenie) werden in der Le- gasthenie-Therapie gezielt gefördert. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassen- lehrperson. Die Therapie wird vom Kanton finanziert. Logopädie In der Logopädie (Sprachheilunterricht) wird durch gezielte Behandlung die Kommunikationsfähigkeit von Kindern mit Sprachauffälligkeiten verbessert oder wieder hergestellt. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson. Die The- rapie wird vom Kanton finanziert. Mittagstisch Die Schule organisiert keinen Mittagstisch. Ausführliche Informationen zum Mit- tagstisch (organisiert vom regionalen Jugendtreff) erhalten sie auf der Website der Gemeinde Unterkulm unter der Rubrik: „Freizeit, Sport, Kultur – Regionaler Jugendtreff.“ Musikgrundschule Die Lektion ist in der ersten und zweiten Klasse Teil des obligatorischen Unter- richts. Sie ist im Stundenplan integriert. Musikschule Die regionale Musikschule Kulm bietet Instrumentalunterricht an. Ausführliche Informationen zur regionalen Musikschule erhalten sie auf der Website der Gemeinde Unterkulm unter der Rubrik: „Bildung- Musikschule.“ 8
Prävention Prävention beginnt im Elternhaus, spielt aber auch in der Schule eine wichtige Rolle. Die Schulen Unterkulm sind dem „Kantonalen Netzwerk Gesunder Schu- len“ (Radix) angeschlossen. Von dieser Stelle erhält die Schule eine umfassende Beratung. Im Unterricht des Kindergartens und der Primarschule werden im Be- reich Prävention die Selbständigkeit, das Selbstvertrauen und die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert und gestärkt. Angaben zum „Kantonalen Netzwerk Gesunder Schulen“ erhalten sie unter: www.gesundeschule-ag.ch/kngs_aargau Primarschule Die Primarschule umfasst die 1. bis 6. Klasse und teilt sich in die Unterstufe (1. und 2. Primar) und die Mittelstufe (3. bis 6. Primar) auf. In den ersten Schuljahren werden die Persönlichkeit des Kindes sowie sein Sinn für gemeinschaftliches Arbeiten gestärkt und Fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. Die Entfaltung im Bereich der musischen Fächer Bildne- risches Gestalten, Musik sowie im Fach Bewegung und Sport wird gefördert. Nach und nach wird ein grösseres Gewicht auf Selbstständigkeit und Eigenver- antwortung gelegt. Der Unterricht berücksichtigt den unterschiedlichen Stand der Lernfähigkeiten und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler. Zu den in- dividuellen Lernprozessen gehören Teilschritte in Partner- und Teamarbeit. Er- mutigung, Anerkennung, Fehlertoleranz und Abwechslung bei den Lernformen unterstützen den Lernprozess. Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologischer Dienst (SPD) ist eine neutrale Beratungs- und Abklä- rungsstelle in Zetzwil. Er steht den Eltern, Schülern, Lehrpersonen und Behörden beratend zur Seite. Die Beratung wird gegebenenfalls durch eine Betreuung oder Therapie erweitert. Zu den Aufgaben des Schulpsychologischer Dienstes gehören unter anderem: Beurteilung, Beratung und Begleitung bei Lern-, Leistungs-, Verhaltens- und/oder Befindlichkeitsbesonderheiten im Umfeld der Schule anlässlich von: - Unter- oder Überforderung - Leistungsproblemen - Schulverlaufsfragen - Erziehungsfragen - Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Schüler/-innen oder deren Be- zugs- und Lehrpersonen - Gewalterfahrungen im häuslichen Umfeld Für Eltern: - Beratung und Begleitung von Eltern bei: 9
- Fragen zur Entwicklung und Förderung ihres Kindes/Jugendlichen - Konflikten zwischen Lehrpersonen – Eltern – Kindern/Jugendlichen - Schulverlaufs- und Einschulungsfragen Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern oder - mit deren Einverständnis - direkt durch die Kindergärtnerin, die Lehrperson oder die Schulleitung. Schüler ab der 2. Klasse der Oberstufe können sich auch selbst anmelden. Beratungsergebnisse dürfen nur mit der Zustimmung der Eltern an Dritte heraus- gegeben werden. Die Inanspruchnahme des psychologischen Schuldienstes ist grundsätzlich un- entgeltlich. Übersteigt sie im Einzelfall 10 Sitzungen kann ein Elternbeitrag erho- ben werden. Schulärztlicher Dienst Der schulärztliche Dienst wird durch den Schularzt aus Unterkulm sichergestellt. Die schulärztliche Untersuchung dient dazu, den Gesundheitszustand der Schü- lerinnen und Schüler festzustellen sowie Gesundheits- oder Entwicklungsstörun- gen rechtzeitig zu erkennen (z.B. Seh- und Hörschwächen, Stand der Impfun- gen). Der Untersuch erfolgt im zweiten Kindergartenjahr. Über die ganze Schulzeit verteilt, können auf Weisung des Gesundheitsdeparte- mentes und im Einvernehmen mit dem Departement Bildung, Kultur und Sport weitere Reihenuntersuchungen durchgeführt werden, wenn diese im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege liegen. Weiter werden Impfaktionen durchge- führt. Schulleitung Die Schulleitung ist die operative Führungsebene. Die Schulleitung setzt die strategischen Vorgaben der Schulpflege um und führt die Schule Unterkulm operativ. Sie sorgt für eine auftrags- und zielorientierte Führung der Schule Unterkulm. Die Schulleitung fördert und sichert die Unter- richtsqualität und erstattet der Schulpflege regelmässig Bericht. In rein administrativen Angelegenheiten wird die Schulleitung durch das Schul- sekretariat unterstützt. Schulpflege Die Schulpflege ist die strategische Führungsebene. Sie ist von Gesetzes wegen mit der Führung der Volksschule beauftragt und ge- genüber der Gemeinde Unterkulm für die zielorientierte, strategische Führung der Schule und der Kindergärten verantwortlich. Sie übt Arbeitgeber- und Aufsichtsfunktion aus. Die Schulpflege besteht aus fünf vom Stimmvolk gewählten Mitgliedern, die je- weils mehrere Ressorts betreuen. Aus ihrer Mitte wählt sie den Präsidenten der Schulpflege. 10
Schulpflicht Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton leben, unterstehen der Schulpflicht. Sie beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und dauert elf Jahre oder bis zum erfolgreichen früheren Abschluss einer Grundausbildung an der Volksschule, längstens jedoch bis zur Vollendung des 16. Altersjahrs. Kinder, die bis zum 31. Juli ihr 4. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Bei mangelnder Reife wird der Beginn der Kindergartenbesuches um ein Jahr hinausgeschoben. Über den hinausgezogenen Eintritt entscheidet die Schulpfle- ge. Schulprobleme Bei Problemen und Fragen steht in erster Linie die Klassenlehrperson zur Verfü- gung. In zweiter Linie hilft die Schulleiterin weiter. Wenn Konflikte im Gespräch mit den obgenannten Personen ungelöst geblieben sind, können Eltern an die Schulpflege gelangen. Schulsport Nebst dem obligatorischen Sportunterricht besteht für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren/5. Klasse ein breites Angebot verschiedener Sportarten im Rahmen des freiwilligen Schulsports. Diese Lektionen werden von ausgebildeten J+S- Leitern durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt vor den Sommerferien bzw. den Sportferien. Kursbestimmungen und Kursbeginn sind auf dem Anmeldeformular ersichtlich. Eine Teilnehmerliste hängt am Anschlagbrett Schulhaus Färberacker. Schulweg Für die Wahl des Schulweges und das Erlernen den Schulweg sicher zu bege- hen, sind die Eltern zuständig. Im Kindergarten findet zusätzlich eine Verkehrsin- struktion durch die Regionalpolizei statt. Die Eltern werden gebeten ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen. Die wendenden Autos auf dem Parkplatz sind eine grosse Gefahr für die Schülerin- nen und Schüler. Kickboard, Rollerblades Die Benützung von Kickboard, Rollerblades auf dem Schulweg liegt im Ermessen der Eltern. Velo Im vierten Schuljahr absolvieren die Schülerinnen und Schüler die Veloprüfung. Wenn der Schulweg mehr als 1 Kilometer beträgt, besteht im Anschluss der Prü- fung die Möglichkeit den Schulweg mit dem Velo zurückzulegen. 11
Schulzahnpflege Die Schulzahnpflege bezweckt die Bekämpfung der Zahnkrankheiten durch all- gemein vorbeugende Massnahmen und jährliche zahnärztliche Kontrolluntersu- chungen der Schülerinnen und Schüler der Volksschule. Die Kinder werden regelmässig über allgemein vorbeugende Massnahmen durch Schulzahnpflegehelferinnen instruiert und informiert. Für Vorsorge- und Kontroll- untersuchungen bei einem Zahnarzt freier Wahl erhält jedes Kind zu Beginn der Schulpflicht ein Kontrollheft für die jährliche Kontrolluntersuchung. Dieses ver- bleibt bei den Eltern, kann aber von der Schulzahnpflegerin überprüft werden. Die Kontrolluntersuchung wird durch die Eltern organisiert. Die daraus folgenden Behandlungskosten gehen zu Lasten der Eltern. Semesterplan Informationen über Schulveranstaltungen, unterrichtsfreie Tage oder spezielle Anlässe sind im Semesterplan festgehalten. Der Plan wird vor den Sommerferien bzw. den Sportferien von der Klassenlehrperson verteilt. Sportunterricht Der Sportunterricht ist obligatorisch und kann gemischt, geschlechtergetrennt o- der in einer Mischform durchgeführt werden. Die Anzahl Sportstunden pro Woche sind stufenabhängig. Nebst dem obligatorischen Sportunterricht besteht für Schü- lerinnen und Schüler das Angebot von Jugend & Sport. Stundenplan Die Stundenpläne werden jeweils Mitte Juni durch die Klassenlehrpersonen ab- gegeben. Der Stundenplan gibt Auskunft über die Anzahl der Stunden, Verteilung der Spe- zialfächer und den Unterricht in Halbklassen. Zugunsten von fächerübergreifen- dem Unterricht wird auf die Bezeichnung der einzelnen Kernfächer im Stunden- plan verzichtet. Für die Projektwoche wird der Stundenplan entsprechend geän- dert. Textiles Werken Das Textile Werken ist in der Primarschule ein eigenes Fach, das von Fachlehre- rinnen unterrichtet wird. 12
Übertritt Der Übertritt von der Primarschule an die Oberstufe (Real-, Sekundar- und Be- zirksschule) erfolgt nach der 6. Klasse. Er erfolgt entweder prüfungsfrei auf Emp- fehlung der Lehrperson oder aufgrund einer Aufnahmeprüfung. Ob ein Schüler in die Real-, Sekundar- oder Bezirksschule kommt, hängt von seiner erbrachten Leistung, der Arbeitsdisziplin und seiner Entwicklungsprognose ab. Bei einem zukünftigen Bezirksschüler werden anhaltend gute bis sehr gute, bei einem zukünftigen Sekundarschüler gute Leistungen erwartet. Vor Abgabe der Empfehlung durch die Lehrperson findet ein Elterngespräch statt. Eltern, die sich mit der Beurteilung der Schule und dem anschliessenden Über- trittsentscheid der Schulpflege nicht einverstanden erklären, können ihr Kind in jedem Fall für die Aufnahmeprüfung in die Sekundar- oder Bezirksschule anmel- den. Urlaubsgesuche Urlaubsgesuche sind an die Schulleitung zu richten. Auf Ersuchen der Inhaber der elterlichen Gewalt haben Schüler Anspruch auf ei- nen freien Schulhalbtag pro Quartal (§ 38 Schulgesetz). Die Schulleitung ist min- destens zwei Tage im Voraus schriftlich zu informieren. Die anfallenden, freien Schulhalbtage können zusammengefasst bezogen werden. Zusätzlich kann die Schulleitung eine Dispensation bis zu 3 Tagen gewähren. Über mehr als 3 Tage entscheidet die Schulpflege. Umfassende Angaben finden Sie unter „Downloads; Dokumente“. Arzt- und Zahnarztbesuche sind soweit mög- lich auf die schulfreie Zeit zu verlegen. Zwischenmahlzeiten Früchte und Gemüse eignen sich besonders gut als Znüni und Zvieri. Ungesüss- te Getränke, Mineralwasser, verdünnte Fruchtsäfte oder Wasser trinken, sind für eine gute Denkleistung ebenso wichtig wie die Zwischenmahlzeiten. 13
Elternrechte, Elternpflichten § 35 Grundsatz Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zu- sammenarbeit und in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern. § 36 Rechte 1. Die Schüler, beziehungsweise ihre Eltern oder Pflegeeltern sind in regel- mässigen Abständen über den Stand der Schülerleistungen zu unterrichten. 2. Die Eltern haben das Recht, den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen; Lehrer und Behörden stehen in Kontakt mit ihnen und informieren sie über das Schulgeschehen. 3. Den Eltern steht das Recht zu, eine Elternversammlung zu bilden; ihre Vertre- ter sind von der Schulleitung und den Schulbehörden anzuhören. § 36a Mitwirkungspflichten der Eltern 1. Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern müssen die Lehrpersonen oder die Schulleitung über Verhaltensänderungen ihres Kinds oder über Ereignisse, die sich in dessen Umfeld abspielen, informieren, soweit dies für den Schulall- tag von Bedeutung ist. 2. Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern haben die Pflicht, an Elternver- anstaltungen oder Gesprächen teilzunehmen, die von der Schulpflege, der Schulleitung oder einer Lehrperson angeordnet werden. 3. Bleiben die Eltern beziehungsweise die Pflegeeltern den von der Schulpflege, der Schulleitung oder einer Lehrperson angeordneten Elternveranstaltungen oder Gesprächen unentschuldigt fern, können sie von der Schulpflege unter Androhung von Strafe vorgeladen werden. Folgen die Eltern beziehungswei- se Pflegeeltern der Vorladung nicht, spricht die Schulpflege eine Busse aus. Im Wiederholungsfall erstattet die Schulpflege von Amtes wegen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft für die Bezirke. Die Eltern beziehungsweise Pfle- geeltern sind mit einer Busse von mindestens Fr. 600.- bis höchstens Fr. 1'000.- zu bestrafen. Weitere Informationen im Bereich Bildung Informationen im Bereich Bildung finden Sie unter: www.ag.ch/bildung 14
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