Informationen Primarschule Unterkulm - Oktober 2014

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Informationen

Primarschule Unterkulm

                    Oktober 2014
Schulpflege

Präsident:         Christoph Balli

Adresse:           Schulpflege Primarschule
                   Postfach
                   5726 Unterkulm

Schulleitung

Schulleiterin:     Heidi Bolliger

Adresse            Schulleitung Primarschule
                   Postfach
                   5726 Unterkulm

Telefon / Mail:    062 776 55 31
                   schulleitung@primar-unterkulm.ch

Standort:          Hauswirtschaftstrakt
                   Schulhaus Färberacker

Präsenzzeit:       Montag, Dienstag, Donnerstag: ganzer Tag
                   Mittwoch, Freitag: am Morgen

Schulverwaltung

Schulsekretärin:   Susanne Hediger

Adresse            Schulverwaltung Primarschule
                   Postfach
                   5726 Unterkulm

Telefon / Mail:    062 776 55 31
                   schulverwaltung@primar-unterkulm.ch

Standort:          Hauswirtschaftstrakt
                   Schulhaus Färberacker

Präsenzzeit        Montag: ganzer Tag
                   Mittwoch: am Morgen
                   Donnerstag: am Nachmittag

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Telefonverzeichnis

Schulhaus Färberacker/Hauswirtschaft
Büro Schulsekretariat/Schulleitung UG                   062- 776 55 31
Logopädie/Legasthenie UG                                062- 776 28 29
Textiles Werken, Hauswirtschaft                         062- 776 55 30

Schulhaus Färberacker I
Lehrerzimmer                                            062- 776 28 06
Hauswart                          Max Lehner            079- 648 25 13

Schulhaus Färberacker II
Hauswart                          Markus Lehner         079- 685 63 22
Kindergarten                      Raffaella Casselini   062- 776 15 53

Kindergarten
Färberacker II                    Raffaella Casselini   062- 776 15 53
Sportplatz                        Ruth Hintermann       062- 776 13 49
Sportplatz                        Nita Glogner          062- 776 13 49

Schulsozialarbeit
Färberacker I                     Fiorenzo Castelli     079- 935 14 02

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Wissenswertes                                                      Von A bis Z

Absenzen

Eltern und Erziehungsberechtigte sind verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges
Kind den Kindergarten oder die Schule regelmässig besucht.
Schülerinnen und Schüler haben nach einer unvorhergesehenen Absenz der be-
troffenen Lehrperson innerhalb von drei Tagen unaufgefordert eine von den In-
habern der elterlichen Sorge unterzeichnete Begründung («Entschuldigung»)
vorzuweisen.
Bei unentschuldigtem Fernhalten des Kindes von der Schule bis höchstens drei
Schultage werden die Eltern bzw. Pflegeeltern von der Schulpflege gemahnt und
im Wiederholungsfalle mit einer Busse bestraft.
Dauert das Fernhalten länger als drei Schultage, erstattet die Schulpflege von
Amtes wegen Strafanzeige beim Bezirksamt und orientiert nötigenfalls die Vor-
mundschaftsbehörde.

Aufgabenhilfe

Die Schule Unterkulm bietet für Schülerinnen und Schüler, welche die Hausauf-
gaben nicht selbständig lösen können, eine Aufgabenhilfe an. In der Aufgabenhil-
fe wird Kindern mit Lernschwierigkeiten ermöglicht, ihre Hausaufgaben unter
fachkundiger Anleitung zu lösen. Die Aufgabenhilfe steht allen Schülerinnen und
Schülern der Schule Unterkulm offen.
Die Aufgabenhilfe ist weder als Kinderhütedienst, noch als Nachhilfeunterricht zu
verstehen. Schülerinnen und Schüler, die wiederholt disziplinarische Schwierig-
keiten bereiten, können von der Aufgabenhilfe (ohne Rückerstattungsanspruch
des Elternbeitrages) ausgeschlossen werden.
In der Regel besucht ein Schüler viermal wöchentlich die Aufgabenhilfe (Montag
bis Donnerstag). Die Kinder werden während jeweils einer Stunde von den Auf-
gabenhelferinnen betreut.
Die Aufgabenhilfe wird zum einen Teil von der Gemeinde, zum anderen über El-
ternbeiträge finanziert.
Die Koordination der Aufgabenhilfe erfolgt durch die Schulleitung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.
Der Elternbeitrag beträgt 270.00 Franken pro Semester (Stand 2014).

Beschwerde

Entscheide der Schulpflege, welche die schulische Laufbahn oder das schulische
Fortkommen der Schülerinnen und Schüler betreffen (z.B. Promotions-, Über-
tritts- und Prüfungsentscheide, Einweisungen in Sonderschulen), können mit Be-
schwerde beim Bezirksschulrat angefochten werden. Dagegen sind Entscheide,
die rein organisatorischer Natur sind und lediglich den Schulbetrieb betreffen
(z.B. Zuteilung eines Schülers in eine von mehreren Parallelklassen) in der Regel
nicht anfechtbar.
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Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unter-
liegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten zu tragen.
Grundsatz:
Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zu-
sammenarbeit und in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern (§ 35 Schulge-
setz).

Klassenlehrperson/Fachlehrperson
Die Klassenlehrperson ist erste Ansprechperson. Sie nimmt Ihre Anfragen, Anre-
gungen, Reklamationen etc. gerne entgegen, um gemeinsam mit Ihnen nach Lö-
sungen zu suchen. Bei Anliegen, welche Fachlehrpersonen betreffen, wenden
Sie sich direkt an diese.
Schulleitung
In Fällen, welche sich durch Sie und die Lehrperson nicht lösen lassen, ziehen
Sie die Schulleitung zur Problemlösung bei.
Schulpflege
Als weitere Instanz folgt die Schulpflege, wenn das Problem nicht gelöst werden
konnte (schriftliche Beschwerde einreichen).
Die Schulleitung bittet die Eltern dringend, diesen „Dienstweg“ einzuhalten.

Blockzeiten/Betreuung

Unter Blockzeiten versteht man einen koordinierten Stundenplan für die Primar-
schule mit Unterrichtsblöcken am Morgen.
Im Kindergarten und in der Mittelstufe findet der Unterricht in Blöcken von vier
Stunden statt.
Um in der Unterstufe den Vier-Stundenblock zu garantieren, bietet die Schule ei-
ne schulergänzende Betreuung an. Sie ist freiwillig.
Schulergänzende Betreuung
Die Betreuungsstunden sind während allen 39 Schulwochen vorgesehen, ausser
in der Projektwoche (letzte Woche vor den Herbstferien). Sie finden in der Schul-
stunde von 08.00 – 09.00 oder 11.00 – 11.45 statt. An unterrichtsfreien Tagen
finden keine Betreuungsstunden statt.
In den Betreuungsstunden ergibt sich die Möglichkeit zu basteln, zu lesen oder
sich mit Spielen zu beschäftigen.
J+S Stunde: Diese Stunde wird einmal pro Woche anstelle der Betreuungsstun-
den angeboten. Auch diese wird in allen 39 Schulwochen angeboten, ausser in
der Projektwoche (letzte Woche vor den Herbstferien). Diese Stunden finden von
08.20 Uhr bis 09.05 und von 11.00 Uhr bis 11.45 Uhr am selben Tag statt. Diese
Stunde soll zur ausreichenden täglichen Bewegungszeit der Kinder beitragen.
Für die Eltern entstehen keine Kosten. Eine Anmeldung für die Betreuungsstun-
den ist jederzeit möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Schulsekreta-
riat.

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DaZ (Deutsch als Zweitsprache) / Integration

Die Integration fremdsprachiger Schüler ist der Primarschule Unterkulm ein wich-
tiges Anliegen. Die Sprachförderung hat dabei Priorität und fliesst in alle Bereiche
ein. So werden im Kindergarten, sowie in der Unterstufe, in den Stundenplan in-
tegrierte Deutschkurse angeboten. Fremdsprachige Kinder, die während des
Schuljahrs neu zuziehen, werden in Intensivdeutschkursen gezielt gefördert.
Integration heisst auch, die hier geltenden sozialen Verhaltensregeln kennen zu
lernen und einzuüben. Andererseits gilt es die vielfältigen Sprach- und Kulturhin-
tergründe der Kinder wahrzunehmen und zu akzeptieren. Eine wichtige Rolle
spielen dabei die Elterngespräche.
Die von verschiedenen Sprachgruppen angebotenen Kurse in Heimatlicher Spra-
che und Kultur (HSK) unterstützen die Kinder in der Festigung ihrer Mutterspra-
che, welche ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Erlernen der Zweitsprache
Deutsch ist. Den Eltern wird aus diesem Grund empfohlen, ihre Kinder an den
HSK-Kursen teilnehmen zu lassen. Auskunft über das Kursangebot gibt das
Schulsekretariat.

Dyskalkulie

Die Schule erkennt in der Dyskalkulie eine Form einer Lernschwierigkeit. Dyskal-
kulie liegt dann vor, wenn anhaltende Schwierigkeiten im Erfassen rechnerischer
Sachverhalte, im Umgang mit Zahlen und in der Bewältigung von Rechentechni-
ken, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unan-
gemessene Beschulung erklärbar sind. Die Schwierigkeiten betreffen vor allem
die grundlegenden Rechenfertigkeiten (Addition, Subtraktion, Multiplikation, Divi-
sion) und weniger die abstrakteren mathematischen Fertigkeiten, die etwa für Al-
gebra und Geometrie benötigt werden.
Dyskalkulietherapien von Unterkulmer Schülerinnen und Schülern der Primarstu-
fe werden zur Hälfte durch die Gemeinde finanziert.
Voraussetzung sind eine fachliche Abklärung und eine Empfehlung an die Schul-
pflege durch den Schulpsychologischen Dienst.
Über die Durchführung der Therapie entscheidet – im Einvernehmen der El-
tern/Familie und nach Anhörung der Schulleitung – die Schulpflege.

Einschulung in die 1. Klasse

Die Einschulung erfolgt nach zweijährigem Besuch des Kindergartens. Über die
hinausgeschobene oder vorgezogene Einschulung entscheidet die Schulpflege.
Ablauf Einschulung:
Anfangs Dezember informieren Schulleitung, Kindergärtnerinnen und Lehrperso-
nen über den Ablauf der Einschulung sowie die Ansprüche der ersten Klasse.
Die Kindergärtnerinnen laden die Eltern in den Monaten Februar bis April zu ei-
nem Übertrittsgespräch ein.

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Einteilung

Die Kinder werden den Kindergarten- und Schulklassen primär nach geografi-
schen Aspekten unter Berücksichtigung des Schulwegs zugeteilt. Weiter werden
die einzuhaltenden Klassengrössen, die Ausgewogenheit der Geschlechter und
die Sprachkenntnisse berücksichtigt.
Spezielle Einteilungsgesuche können nur in zwingenden Fällen berücksichtigt
werden.

Elternabend

Um die Eltern regelmässig über das Schulgeschehen zu informieren, werden von
den Klassenlehrpersonen regelmässig Elternabende durchgeführt. Ergänzend
bieten die Schulpflege und Schulleitung Elternveranstaltungen zu schulspezifi-
schen Themen für alle Interessierten an.
Eltern haben die Pflicht an den Elternabenden teilzunehmen. Bleiben sie unent-
schuldigt fern, können die Eltern von der Schulpflege unter Androhung einer Bus-
se vorgeladen werden. Folgen die Erziehungsberechtigten dieser Vorladung im-
mer noch nicht, spricht die Schulpflege eine Busse aus. Im Wiederholungsfall
kann eine Strafanzeige beim Bezirksamt erfolgen.

Hausaufgaben

Über die Art und den Umfang der Hausaufgaben entscheidet die Lehrerperson.
Hausaufgaben sind massvoll zu erteilen und die Schülerin / der Schüler soll sie in
der Regel selbständig lösen können. Sie dürfen keine tragende Funktion für den
Unterricht haben, das heisst, der Unterricht darf nicht auf den Hausaufgaben auf-
bauen.
Über das Wochenende, sowie vom Vortag eines Feiertags auf den nächsten
Schultag und über die Ferien, dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden. Aus-
nahmen über das Wochenende sind möglich, wenn besondere Gründe dafür vor-
liegen.
Für Schülerinnen und Schüler, welche die Hausaufgaben nicht selbständig lösen
können, besteht die Möglichkeit der Aufgabenhilfe.
In Hausaufgaben kann das im Unterricht Gelernte vertieft werden. Hausaufgaben
bieten auch die Möglichkeit Arbeits- und Lerntechniken einzuüben. Zudem haben
Hausaufgaben eine Brückenfunktion zu den Eltern.
Weitere Informationen finden Sie unter „Downloads; Dokumente“.
Jugend und Sport an der Mittelstufe

Nebst dem obligatorischen Sportunterricht besteht für Schülerinnen und Schüler
die Möglichkeit eine weitere Sportstunde zu besuchen. Diese Lektion wird von
einer ausgebildeten J+S-Leiterin durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt vor den
Sommerferien. Die Kurse beginnen in der zweiten Woche nach den Sommerferi-
en. Die Teilnehmer werden von ihrer Klassenlehrperson informiert.

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Kindergarten

Der Kindergarten ist Teil der Volksschule. Er dauert zwei Jahre und ist für alle
Kinder obligatorisch. Es werden Abteilungen mit jeweils zwei Schuljahrgängen
geführt. Er fördert die Entwicklung der Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Ge-
meinschaftsfähigkeit des Kindes und schafft die Voraussetzung für das schuli-
sche Lernen.

Legasthenie

Kinder mit Lese- und Rechtschreibeschwächen (Legasthenie) werden in der Le-
gasthenie-Therapie gezielt gefördert. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassen-
lehrperson. Die Therapie wird vom Kanton finanziert.

Logopädie

In der Logopädie (Sprachheilunterricht) wird durch gezielte Behandlung die
Kommunikationsfähigkeit von Kindern mit Sprachauffälligkeiten verbessert oder
wieder hergestellt. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson. Die The-
rapie wird vom Kanton finanziert.

Mittagstisch

Die Schule organisiert keinen Mittagstisch. Ausführliche Informationen zum Mit-
tagstisch (organisiert vom regionalen Jugendtreff) erhalten sie auf der Website
der Gemeinde Unterkulm unter der Rubrik: „Freizeit, Sport, Kultur – Regionaler
Jugendtreff.“

Musikgrundschule

Die Lektion ist in der ersten und zweiten Klasse Teil des obligatorischen Unter-
richts. Sie ist im Stundenplan integriert.

Musikschule

Die regionale Musikschule Kulm bietet Instrumentalunterricht an.
Ausführliche Informationen zur regionalen Musikschule erhalten sie auf der
Website der Gemeinde Unterkulm unter der Rubrik: „Bildung- Musikschule.“

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Prävention

Prävention beginnt im Elternhaus, spielt aber auch in der Schule eine wichtige
Rolle. Die Schulen Unterkulm sind dem „Kantonalen Netzwerk Gesunder Schu-
len“ (Radix) angeschlossen. Von dieser Stelle erhält die Schule eine umfassende
Beratung. Im Unterricht des Kindergartens und der Primarschule werden im Be-
reich Prävention die Selbständigkeit, das Selbstvertrauen und die Persönlichkeit
der Schülerinnen und Schüler gefördert und gestärkt.
Angaben zum „Kantonalen Netzwerk Gesunder Schulen“ erhalten sie unter:
www.gesundeschule-ag.ch/kngs_aargau

Primarschule

Die Primarschule umfasst die 1. bis 6. Klasse und teilt sich in die Unterstufe (1.
und 2. Primar) und die Mittelstufe (3. bis 6. Primar) auf.
In den ersten Schuljahren werden die Persönlichkeit des Kindes sowie sein Sinn
für gemeinschaftliches Arbeiten gestärkt und Fertigkeiten im Lesen, Schreiben
und Rechnen vermittelt. Die Entfaltung im Bereich der musischen Fächer Bildne-
risches Gestalten, Musik sowie im Fach Bewegung und Sport wird gefördert.
Nach und nach wird ein grösseres Gewicht auf Selbstständigkeit und Eigenver-
antwortung gelegt.
Der Unterricht berücksichtigt den unterschiedlichen Stand der Lernfähigkeiten
und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler. Zu den in-
dividuellen Lernprozessen gehören Teilschritte in Partner- und Teamarbeit. Er-
mutigung, Anerkennung, Fehlertoleranz und Abwechslung bei den Lernformen
unterstützen den Lernprozess.

Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologischer Dienst (SPD) ist eine neutrale Beratungs- und Abklä-
rungsstelle in Zetzwil. Er steht den Eltern, Schülern, Lehrpersonen und Behörden
beratend zur Seite. Die Beratung wird gegebenenfalls durch eine Betreuung oder
Therapie erweitert.
Zu den Aufgaben des Schulpsychologischer Dienstes gehören unter anderem:
Beurteilung, Beratung und Begleitung bei Lern-, Leistungs-, Verhaltens- und/oder
Befindlichkeitsbesonderheiten im Umfeld der Schule anlässlich von:
   - Unter- oder Überforderung
   - Leistungsproblemen
   - Schulverlaufsfragen
   - Erziehungsfragen
   - Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Schüler/-innen oder deren Be-
      zugs- und Lehrpersonen
   - Gewalterfahrungen im häuslichen Umfeld

Für Eltern:
   - Beratung und Begleitung von Eltern bei:
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- Fragen zur Entwicklung und Förderung ihres Kindes/Jugendlichen
   - Konflikten zwischen Lehrpersonen – Eltern – Kindern/Jugendlichen
   - Schulverlaufs- und Einschulungsfragen
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern oder - mit deren Einverständnis - direkt
durch die Kindergärtnerin, die Lehrperson oder die Schulleitung. Schüler ab der
2. Klasse der Oberstufe können sich auch selbst anmelden.
Beratungsergebnisse dürfen nur mit der Zustimmung der Eltern an Dritte heraus-
gegeben werden.
Die Inanspruchnahme des psychologischen Schuldienstes ist grundsätzlich un-
entgeltlich. Übersteigt sie im Einzelfall 10 Sitzungen kann ein Elternbeitrag erho-
ben werden.

Schulärztlicher Dienst

Der schulärztliche Dienst wird durch den Schularzt aus Unterkulm sichergestellt.
Die schulärztliche Untersuchung dient dazu, den Gesundheitszustand der Schü-
lerinnen und Schüler festzustellen sowie Gesundheits- oder Entwicklungsstörun-
gen rechtzeitig zu erkennen (z.B. Seh- und Hörschwächen, Stand der Impfun-
gen). Der Untersuch erfolgt im zweiten Kindergartenjahr.
Über die ganze Schulzeit verteilt, können auf Weisung des Gesundheitsdeparte-
mentes und im Einvernehmen mit dem Departement Bildung, Kultur und Sport
weitere Reihenuntersuchungen durchgeführt werden, wenn diese im Interesse
der öffentlichen Gesundheitspflege liegen. Weiter werden Impfaktionen durchge-
führt.

Schulleitung

Die Schulleitung ist die operative Führungsebene.
Die Schulleitung setzt die strategischen Vorgaben der Schulpflege um und führt
die Schule Unterkulm operativ. Sie sorgt für eine auftrags- und zielorientierte
Führung der Schule Unterkulm. Die Schulleitung fördert und sichert die Unter-
richtsqualität und erstattet der Schulpflege regelmässig Bericht.
In rein administrativen Angelegenheiten wird die Schulleitung durch das Schul-
sekretariat unterstützt.

Schulpflege

Die Schulpflege ist die strategische Führungsebene.
Sie ist von Gesetzes wegen mit der Führung der Volksschule beauftragt und ge-
genüber der Gemeinde Unterkulm für die zielorientierte, strategische Führung der
Schule und der Kindergärten verantwortlich.
Sie übt Arbeitgeber- und Aufsichtsfunktion aus.
Die Schulpflege besteht aus fünf vom Stimmvolk gewählten Mitgliedern, die je-
weils mehrere Ressorts betreuen. Aus ihrer Mitte wählt sie den Präsidenten der
Schulpflege.
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Schulpflicht

Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton leben, unterstehen der
Schulpflicht. Sie beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und dauert elf Jahre
oder bis zum erfolgreichen früheren Abschluss einer Grundausbildung an der
Volksschule, längstens jedoch bis zur Vollendung des 16. Altersjahrs.
Kinder, die bis zum 31. Juli ihr 4. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn
des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.
Bei mangelnder Reife wird der Beginn der Kindergartenbesuches um ein Jahr
hinausgeschoben. Über den hinausgezogenen Eintritt entscheidet die Schulpfle-
ge.

Schulprobleme

Bei Problemen und Fragen steht in erster Linie die Klassenlehrperson zur Verfü-
gung. In zweiter Linie hilft die Schulleiterin weiter. Wenn Konflikte im Gespräch
mit den obgenannten Personen ungelöst geblieben sind, können Eltern an die
Schulpflege gelangen.

Schulsport

Nebst dem obligatorischen Sportunterricht besteht für Schülerinnen und Schüler
ab 12 Jahren/5. Klasse ein breites Angebot verschiedener Sportarten im Rahmen
des freiwilligen Schulsports. Diese Lektionen werden von ausgebildeten J+S-
Leitern durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt vor den Sommerferien bzw. den
Sportferien. Kursbestimmungen und Kursbeginn sind auf dem Anmeldeformular
ersichtlich. Eine Teilnehmerliste hängt am Anschlagbrett Schulhaus Färberacker.

Schulweg

Für die Wahl des Schulweges und das Erlernen den Schulweg sicher zu bege-
hen, sind die Eltern zuständig. Im Kindergarten findet zusätzlich eine Verkehrsin-
struktion durch die Regionalpolizei statt.
Die Eltern werden gebeten ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen. Die
wendenden Autos auf dem Parkplatz sind eine grosse Gefahr für die Schülerin-
nen und Schüler.

Kickboard, Rollerblades
Die Benützung von Kickboard, Rollerblades auf dem Schulweg liegt im Ermessen
der Eltern.
Velo
Im vierten Schuljahr absolvieren die Schülerinnen und Schüler die Veloprüfung.
Wenn der Schulweg mehr als 1 Kilometer beträgt, besteht im Anschluss der Prü-
fung die Möglichkeit den Schulweg mit dem Velo zurückzulegen.

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Schulzahnpflege

Die Schulzahnpflege bezweckt die Bekämpfung der Zahnkrankheiten durch all-
gemein vorbeugende Massnahmen und jährliche zahnärztliche Kontrolluntersu-
chungen der Schülerinnen und Schüler der Volksschule.
Die Kinder werden regelmässig über allgemein vorbeugende Massnahmen durch
Schulzahnpflegehelferinnen instruiert und informiert. Für Vorsorge- und Kontroll-
untersuchungen bei einem Zahnarzt freier Wahl erhält jedes Kind zu Beginn der
Schulpflicht ein Kontrollheft für die jährliche Kontrolluntersuchung. Dieses ver-
bleibt bei den Eltern, kann aber von der Schulzahnpflegerin überprüft werden.
Die Kontrolluntersuchung wird durch die Eltern organisiert.
Die daraus folgenden Behandlungskosten gehen zu Lasten der Eltern.

Semesterplan

Informationen über Schulveranstaltungen, unterrichtsfreie Tage oder spezielle
Anlässe sind im Semesterplan festgehalten. Der Plan wird vor den Sommerferien
bzw. den Sportferien von der Klassenlehrperson verteilt.

Sportunterricht

Der Sportunterricht ist obligatorisch und kann gemischt, geschlechtergetrennt o-
der in einer Mischform durchgeführt werden. Die Anzahl Sportstunden pro Woche
sind stufenabhängig. Nebst dem obligatorischen Sportunterricht besteht für Schü-
lerinnen und Schüler das Angebot von Jugend & Sport.

Stundenplan

Die Stundenpläne werden jeweils Mitte Juni durch die Klassenlehrpersonen ab-
gegeben.
Der Stundenplan gibt Auskunft über die Anzahl der Stunden, Verteilung der Spe-
zialfächer und den Unterricht in Halbklassen. Zugunsten von fächerübergreifen-
dem Unterricht wird auf die Bezeichnung der einzelnen Kernfächer im Stunden-
plan verzichtet. Für die Projektwoche wird der Stundenplan entsprechend geän-
dert.

Textiles Werken

Das Textile Werken ist in der Primarschule ein eigenes Fach, das von Fachlehre-
rinnen unterrichtet wird.

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Übertritt

Der Übertritt von der Primarschule an die Oberstufe (Real-, Sekundar- und Be-
zirksschule) erfolgt nach der 6. Klasse. Er erfolgt entweder prüfungsfrei auf Emp-
fehlung der Lehrperson oder aufgrund einer Aufnahmeprüfung.
Ob ein Schüler in die Real-, Sekundar- oder Bezirksschule kommt, hängt von
seiner erbrachten Leistung, der Arbeitsdisziplin und seiner Entwicklungsprognose
ab. Bei einem zukünftigen Bezirksschüler werden anhaltend gute bis sehr gute,
bei einem zukünftigen Sekundarschüler gute Leistungen erwartet.
Vor Abgabe der Empfehlung durch die Lehrperson findet ein Elterngespräch statt.
Eltern, die sich mit der Beurteilung der Schule und dem anschliessenden Über-
trittsentscheid der Schulpflege nicht einverstanden erklären, können ihr Kind in
jedem Fall für die Aufnahmeprüfung in die Sekundar- oder Bezirksschule anmel-
den.

Urlaubsgesuche

Urlaubsgesuche sind an die Schulleitung zu richten.
Auf Ersuchen der Inhaber der elterlichen Gewalt haben Schüler Anspruch auf ei-
nen freien Schulhalbtag pro Quartal (§ 38 Schulgesetz). Die Schulleitung ist min-
destens zwei Tage im Voraus schriftlich zu informieren. Die anfallenden, freien
Schulhalbtage können zusammengefasst bezogen werden.
Zusätzlich kann die Schulleitung eine Dispensation bis zu 3 Tagen gewähren.
Über mehr als 3 Tage entscheidet die Schulpflege. Umfassende Angaben finden
Sie unter „Downloads; Dokumente“. Arzt- und Zahnarztbesuche sind soweit mög-
lich auf die schulfreie Zeit zu verlegen.

Zwischenmahlzeiten

Früchte und Gemüse eignen sich besonders gut als Znüni und Zvieri. Ungesüss-
te Getränke, Mineralwasser, verdünnte Fruchtsäfte oder Wasser trinken, sind für
eine gute Denkleistung ebenso wichtig wie die Zwischenmahlzeiten.

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Elternrechte, Elternpflichten

§ 35 Grundsatz

Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zu-
sammenarbeit und in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern.

§ 36 Rechte

1. Die Schüler, beziehungsweise ihre Eltern oder Pflegeeltern sind in regel-
   mässigen Abständen über den Stand der Schülerleistungen zu unterrichten.
2. Die Eltern haben das Recht, den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen; Lehrer
   und Behörden stehen in Kontakt mit ihnen und informieren sie über das
   Schulgeschehen.
3. Den Eltern steht das Recht zu, eine Elternversammlung zu bilden; ihre Vertre-
   ter sind von der Schulleitung und den Schulbehörden anzuhören.

§ 36a Mitwirkungspflichten der Eltern

1. Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern müssen die Lehrpersonen oder die
   Schulleitung über Verhaltensänderungen ihres Kinds oder über Ereignisse,
   die sich in dessen Umfeld abspielen, informieren, soweit dies für den Schulall-
   tag von Bedeutung ist.
2. Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern haben die Pflicht, an Elternver-
   anstaltungen oder Gesprächen teilzunehmen, die von der Schulpflege, der
   Schulleitung oder einer Lehrperson angeordnet werden.
3. Bleiben die Eltern beziehungsweise die Pflegeeltern den von der Schulpflege,
   der Schulleitung oder einer Lehrperson angeordneten Elternveranstaltungen
   oder Gesprächen unentschuldigt fern, können sie von der Schulpflege unter
   Androhung von Strafe vorgeladen werden. Folgen die Eltern beziehungswei-
   se Pflegeeltern der Vorladung nicht, spricht die Schulpflege eine Busse aus.
   Im Wiederholungsfall erstattet die Schulpflege von Amtes wegen Strafanzeige
   bei der Staatsanwaltschaft für die Bezirke. Die Eltern beziehungsweise Pfle-
   geeltern sind mit einer Busse von mindestens Fr. 600.- bis höchstens
   Fr. 1'000.- zu bestrafen.

Weitere Informationen im Bereich Bildung

Informationen im Bereich Bildung finden Sie unter: www.ag.ch/bildung

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