Für die Arbeitswelt Wir qualifizieren - Städtische Schule für Technik, Hauswirtschaft und Sozialpädagogik - GSBK Leverkusen
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Wir qualifizieren für die Arbeitswelt Informationen & von morgen! Vereinbarungen zu Beginn des Schuljahres Städtische Schule für Technik, Hauswirtschaft und Sozialpädagogik
INFORMATIONEN FÜR SCHÜLER*INNEN DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK GSBK Geschwister Scholl Berufskolleg MICROSOFT PERSONENBEZOGENE SCHULORDNUNG GESUNDHEITSSCHUTZ OFFICE 365 DATEN Wir fotografieren Wir kommen nicht mit keine anderen ansteckenden Wir nutzen Office 365 Wir halten uns an die Personen. Krankheiten in die als Lern- und Regelungen der DSGVO. Schule. Kommunikations- Wir sind pünktlich. plattform. Personenbezogene Wir halten uns an das Daten werden nur für Wir entschuldigen Hygienekonzept. Wir achten die schulische Zwecke Unterrichts- Persönlichkeitsrechte genutzt. versäumnisse. aller Nutzer*innen. COMPUTER IN DISTANZUNTERRICHT UMGANG MITEINANDER BERUFLICHKEIT DER SCHULE Wir sind für unseren Wir gehen Bildungserfolg selbst Wir nehmen den wertschätzend Wir gehen pfleglich Distanzunterricht verantwortlich. miteinander um. mit den Schul- ernst. computern um. Wir sehen Praktika Wir sind als Chance für unsere Wir halten die verantwortungs- Wir nutzen die IT- geltenden Regeln für berufliche Zukunft. bewusst und Infrastruktur nur für den Distanzunterricht kommunizieren schulische Zwecke. ein. zuverlässig. Wir schätzen die Verzahnung von Schule und Beruflichkeit.
Infomappe Schuljahr 2021_22 INHALTSVERZEICHNIS Grußwort der Schulleiterin ................................... 4 Hausordnung GSBK ............................................. 5 Gesundheits- und Infektionsschutz ............................ 7 Verwendung von Personenabbildungen ........................... 9 Zustimmung zur digitalen Kommunikation ...................... 10 Schulische Computereinrichtungen und Microsoft 365 .......... 11 Regeln für den Distanzunterricht ............................ 12 Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO ...................... 14 Hinweise zum Datenschutz bei WebUntis ....................... 15 Lese- und Erklärungsbestätigung ............................. 16
Infomappe Schuljahr 2021_22 GRUSSWORT DER SCHULLEITERIN Liebe Schüler*innen, nach den Sommerferien 2021 ist das Geschwister-Scholl-Berufs- kolleg (GSBK) Ihre neue Schule. Ihre Lehrer*innen werden Sie auf dem Weg in eine berufliche Zukunft begleiten. Herzlich willkom- men! Das Lernen von ungefähr 1.500 Schüler*innen und 100 Lehrkräften im GSBK macht einige Regeln und Vereinbarungen für den Schulbe- trieb erforderlich. Sie finden auf den folgenden Seiten z.B. die Hausordnung GSBK, die Regeln zum Infektionsschutz und zur digi- talen Kommunikation. Damit folgen wir den aktuellen Entwicklun- gen auch im Hinblick auf den Distanzunterricht in einer digita- len Welt. Mit Ihrer Unterschrift in der Lese- und Erklärungsbestätigung auf der letzten Seite erklären Sie, dass Ihre Eltern und Sie alle Dokumente gelesen haben und diesen Regeln zustimmen. Wir verzichten aus Rücksicht auf die Umwelt auf einen Papieraus- druck. Im Rahmen der Einführungstage GSBK vom 18.-20.08.2021 werden Sie weitere Vereinbarungen und Abläufe kennenlernen. Dazu gehören z.B. KOMM-IN, das ist das Beratungssystem an unserer Schule oder die Netiquette und Nutzungsordnung für Microsoft 365. Und dann kann es für Sie losgehen im GSBK. Viel Erfolg, wir sehen an Ihrem ersten Schultag. Leverkusen, 05.05.2021 gez. Dr. Margot Ohlms, Schulleiterin [Zurück zur Inhaltsübersicht] 4
Infomappe Schuljahr 2021_22 HAUSORDNUNG GSBK Liebe Schüler*innen, Sie sind ein Mitglied unserer Schulgemeinschaft. Wir streben eine faire Zusammenarbeit und gute Partnerschaft an. Darum bit- ten wir Sie, am reibungslosen Ablauf des Schulalltags mitzuwir- ken sowie Rechte und Pflichten unserer Schulgemeinschaft mitzu- tragen. 1. Unterrichtszeiten • Der Unterricht beginnt und endet pünktlich zu den planmäßigen Unterrichtszeiten. Bei Fehlen der Lehrperson muss spätestens 10 Minuten nach planmäßigem Unterrichtsbeginn die Klassen- sprecherin/ der Klassensprecher im Sekretariat nachfragen. • Während der Unterrichtszeit ist der Aufenthalt auf den Fluren und außerhalb der Schulgebäude nicht gestattet (Brandschutz). • Toilettengänge sind während der Unterrichtszeit nur in be- gründeten Ausnahmefällen und einzeln zulässig. • Über die Nutzung digitaler Medien entscheidet jede Lehrkraft in ihrem Unterricht. 2. Pausen • Während der Pause sind alle Unterrichtsräume zu verlassen und die Klassenräume abzuschließen. Für den Pausenaufenthalt ist der Schulhof, bei schlechtem Wetter auch Flure der unteren Etage vorgesehen. • Beim Verlassen des Schulgrundstückes in den Pausen und in den Freistunden erlischt der Versicherungsschutz. • Es gilt ein generelles Rauchverbot im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände! • Die auf dem Schulgelände liegenden Abfälle werden nach einem Reinigungsplan von den Schüler*innen entfernt. Dazu werden im wöchentlichen Wechsel alle Klassen gleichmäßig eingesetzt. 3. Beurlaubung und Erkrankung • Urlaub muss in den Schulferien genommen werden. Eine Beurlau- bung während der Schulzeit aus besonderen Gründen muss über den/die Klassenlehrer*in bei der Schulleitung beantragt wer- den. Beurlaubungen vor den Ferien oder unmittelbar im An- schluss an die Ferien sind grundsätzlich nicht möglich. • Entschuldigungen für Unterrichtsversäumnisse müssen spätes- tens nach einer Woche dem/der Klassenlehrer*in schriftlich vorliegen. Bei mehrtägigen Erkrankungen muss ein Arzt/ eine Ärztin die Schulunfähigkeit bescheinigen. [Zurück zur Inhaltsübersicht] 5
Infomappe Schuljahr 2021_22 • Unentschuldigte Unterrichtsversäumnisse können mit Bußgeld und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden. 4. Versicherung und Haftung • Während schulischer Veranstaltungen sind die Schüler*innen versichert. Der Versicherungsschutz gilt auch für die Prak- tika, die im Rahmen der Ausbildung am GSBK abgeleistet werden. Er erlischt allerdings, wenn Schüler*innen während der all- gemeinen Unterrichtszeit ohne konkreten Auftrag einer Lehr- kraft das Schulgrundstück verlassen. • Alle Unfälle während der Schulzeit und auf dem Schulweg müssen unverzüglich im Sekretariat angezeigt werden (sonst kein Ver- sicherungsschutz). • Die Schule übernimmt keine Haftung für unverschlossene Gar- derobe, Wertgegenstände, abgestellte Fahrräder, Mopeds, Mo- torräder und PKW. Für Beschädigung des Schuleigentums haftet der/die Schüler*in bzw. der/die Erziehungsberechtigte/n. Fundsachen werden beim Hausmeister aufbewahrt. 5. Datenschutz • Die für das Land NRW gültigen Datenschutzbestimmungen sind auf der folgenden Webseite veröffentlicht: www.schulministe- rium.nrw.de/docs/Recht/Datenschutz/index.html Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich, diese Bestimmungen einzuhalten. 6. Verschiedenes • Das Fotografieren von Personen (z.B. mit dem Handy) ist auf dem gesamten Schulgelände verboten (siehe 5. Datenschutz)! • PKW der Schüler*innen können nur auf den vorgesehenen Park- flächen außerhalb der Schrankenanlage geparkt werden. Fahr- räder müssen entweder hinter dem Schulgebäude (an der Auto- bahnseite) oder an den Fährradständern von Gebäude 207 abge- stellt werden. • Es besteht die Möglichkeit über das Sekretariat ein „Schüler- ticket“ bzw. „Azubiticket“ zu erwerben. Alle Lehrkräfte und alle Schüler*innen sorgen für die Einhaltung der Schulordnung. Die Aushändigung und Besprechung der Hausordnung werden im Klas- senbuch vermerkt! Leverkusen, 05.05.2020 Dr. Margot Ohlms, Schulleiterin [Zurück zur Inhaltsübersicht] 6
Infomappe Schuljahr 2021_22 GESUNDHEITS- UND INFEKTIONSSCHUTZ Belehrung gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und dann die Schule oder die Praxisstelle besuchen, können Sie andere Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder weitere in der Gemeinschaftsein- richtung tätige Personen anstecken. Um dies zu verhindern, möchten wir gemäß dem Infektionsschutz- gesetz auf die Krankheiten hinweisen, bei welchen ein Besuchs- verbot von Gemeinschaftseinrichtungen vorliegt und eine Melde- pflicht besteht (Erkrankungen siehe Tabelle 1-3). In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrank- heiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Un- vorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Muss ein*e Schüler*in zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Weitere ausführliche Informationen zum Infektionsschutzgesetz und der Vorbeugung vor ansteckenden Krankheiten erhalten Sie unter www.rki.de. Tabelle 1: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zu- stimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sor- geberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger: • Cholera-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakte- • Diphtherie-Bakterien rien • EHEC-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 2: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mit- teilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Er- krankung an folgenden Krankheiten: • ansteckende Borkenflechte (Impe- • infektiöser, das heißt von Viren tigo contagiosa) oder Bakterien verursachter, • ansteckungsfähige Lungentuberku- Durchfall und/oder Erbrechen lose (gilt nur für Kindern unter 6 Jahren) • bakterieller Ruhr (Shigellose) • Keuchhusten (Pertussis) • Cholera • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird • Kopflausbefall (wenn die kor- rekte Behandlung noch nicht be- • Diphtherie gonnen wurde) • durch Hepatitisviren A oder E • Krätze (Skabies) verursachte Gelbsucht/Leberent- zündung (Hepatitis A oder E) • Masern [Zurück zur Inhaltsübersicht] 7
Infomappe Schuljahr 2021_22 • Meningokokken-Infektionen • Typhus oder Paratyphus • Mumps • Windpocken (Varizellen) • Pest • virusbedingtes hämorrhagisches • Scharlach oder andere Infektio- Fieber (z.B. Ebola) Hirnhautent- nen mit dem Bakterium Strep- zündung durch Hib-Bakterien tococcus pyogenes Tabelle 2: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mit- teilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Er- krankung an folgenden Krankheiten: • ansteckungsfähige Lungentuberku- • Hirnhautentzündung durch Hib- lose Bakterien • bakterielle Ruhr (Shigellose) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Cholera • Masern • Darmentzündung (Enteritis), • Meningokokken-Infektionen die durch EHEC verursacht wird • Mumps • Diphtherie • Pest • durch Hepatitisviren A oder E • Typhus oder Paratyphus verursachte Gelbsucht/Leber- • virusbedingtes hämorrhagisches entzündung (Hepatitis A oder Fieber (z.B. Ebola E) Corona und Hygienekonzept Zum Schutz vor der Corona-Pandemie gelten die Hygieneregeln GSBK (Homepage). Sie beruhen auf den Schutz- und Hygienemaßnahmen für Schulen NRW. Schwangerschaft Sie absolvieren während Ihrer schulischen Ausbildung Praktika. Für den Falle einer Schwangerschaft haben Sie die Verpflichtung, einen umfassenden Nachweis Ihres Immunstatus‘ der Praxisstelle vorzulegen. Ohne diesen Nachweis ist leider kein Praktikum mög- lich. Über die Schwangerschaft ist die Schule unverzüglich zu unter- richten. [Zurück zur Inhaltsübersicht] 8
Infomappe Schuljahr 2021_22 VERWENDUNG VON PERSONENABBILDUNGEN Hinweise zur Einwilligung und Verwendung von Personenabbil- dungen am GSBK Leverkusen Liebe Schüler*innen, auf öffentlichen Schulveranstaltungen werden Fotos gemacht, die ggf. für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Für Abbildungen, auf denen Personen im Hintergrund stehen, sind nach KunstUrhG1 §23 Abs.1 Nr.2 des Kunst- und Urhebergesetzes keine Einwilligungen zur Verwendung dieser Bilder erforderlich. Sobald auf den Bildern einzelne Personen im Vordergrund stehen und möglicherweise mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht werden können, wird jeweils vorher eine schriftliche Einwilli- gung für die konkrete Veröffentlichung oder Verwendung von Per- sonenabbildungen eingeholt. 1 Kunst und Urhebergesetz siehe unter: www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/ [Zurück zur Inhaltsübersicht] 9
Infomappe Schuljahr 2021_22 ZUSTIMMUNG ZUR DIGITALEN KOMMUNIKATION Kontaktaufnahme per E-Mail Um Ihnen im unterrichtlichen Zusammenhang schnell Informationen zukommen zu lassen und Sachverhalte klären zu können, ist die Kommunikation per E-Mail auch mit den Erziehungsberechtigten ein wichtiges Instrument. Dennoch müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die Nutzung digitaler Medien grundsätzlich Sicherheitsri- siken unterliegt, die von uns nicht beeinflusst werden können. Zusammenarbeit in Microsoft 365 Der Schulträger stellt den Schülerinnen und Schülern am Ge- schwister- Scholl-Berufskolleg Microsoft 365 bereit. Unter- schiedliche Programme können für den unterrichtlichen Einsatz genutzt werden. Funktionen wie Dateiaustausch, Chat, gemeinsames Arbeiten an Dokumenten, Teambesprechungen und Videotelefonie stehen zur Verfügung. Auf diese Weise können wir auch auf Distanz lernen, das ist eine große Chance. Für die Nutzung dieses Angebots ist ein Austausch der Lerngrup- pen notwendig. Innerhalb der Gruppen können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihren Namen, ihre E-Mailadresse und die ausge- tauschten Informationen sehen. Eine Kontaktaufnahme über bereit- gestellte Programme ist jederzeit möglich. Die Nutzung digitaler Strukturen ist ein wichtiger Baustein für zukünftiges Lernen. Dennoch müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die Nutzung digitaler Medien grundsätzlich Sicherheitsri- siken birgt, die von uns nicht beeinflusst werden können. Hiermit erteile ich meine Zustimmung, dass ich für unterricht- liche Zwecke Mitglied in einer Klassenaustauschgruppe werde, um den Kommunikationsaustausch in Microsoft 365 zu nutzen. Die Schülerinnen und Schüler meiner Klasse, sowie die Lehrerinnen und Lehrer am Geschwister-Scholl-Berufskolleg, dürfen mit mir über die zur Verfügung gestellten Programme in Microsoft 365 kommunizieren. [Zurück zur Inhaltsübersicht] 10
Infomappe Schuljahr 2021_22 SCHULISCHE COMPUTEREINRICHTUNGEN UND MICROSOFT 365 A. Benutzung Microsoft 365 Die Benutzer*innen von Microsoft 365 verpflichten sich, die Per- sönlichkeitsrechte der anderen Nutzer*innen zu wahren. • Recht am gesprochenen Wort • Recht am geschriebenen Wort • Recht am eigenen Bild • Recht der persönlichen Ehre Die digitale Kommunikation bezieht sich ausschließlich auf schu- lische Inhalte. Unbefugte Dritte sind von der digitalen Kommu- nikation auszuschließen. Jegliche Ablichtung, Aufnahme und Ver- öffentlichung digitaler Kommunikation (z.B. mit dem Smartphone) ist verboten. Es gelten die für das Land NRW gültigen Daten- schutzbestimmungen. Ein Zuwiderhandeln ist meldepflichtig und strafrechtlich relevant. B. Benutzung der schulischen Computereinrichtungen • Passwörter: Jede*r Schüler*in erhält einen eigenen Account mit Passwort. Das Passwort schützt die eigene Person und darf nicht weitergegeben werden. Nach Beendigung der Nutzung mel- det sich die*der Schüler*in ab. • Datenspeicherung: Die Datenverarbeitung bezieht sich aus- schließlich auf schulische Inhalte. Lehrkräfte haben Zugriff auf bestimmte Austauschverzeichnisse. Der Datenverkehr darf im Rahmen der schulischen Aufsichtspflicht gespeichert und kontrolliert werden. • Nutzung des Internets: Die gesetzlichen Bestimmungen insbe- sondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutz- rechts sind zu beachten. Das Abrufen von pornographischen, gewaltverherrlichenden oder rassistischen Inhalten ist ver- boten und führt zum Entzug der Nutzungslizenz. • Eingriffe in Hard- und Softwareinstallationen: Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstat- tung sind verboten. • Schutz der Geräte: Die Bedienung der Hard- und Software er- folgt entsprechend der Nutzungsordnung. Störungen oder Schä- den sind sofort der Lehrkraft zu melden. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist an den Computerarbeitsplätzen nicht erlaubt. [Zurück zur Inhaltsübersicht] 11
Infomappe Schuljahr 2021_22 REGELN FÜR DEN DISTANZUNTERRICHT Wie beim Lernen in einem Klassenraum, ist es auch im Distanzun- terricht wichtig, dass wir uns respektvoll und vertrauensvoll begegnen. Wir alle, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler, wollen uns sicher sein, dass wir in einem geschütz- ten (Lern-)Raum nicht gestört, verunglimpft oder der Lächerlich- keit preisgegeben werden. Im Onlineunterricht gelten die gleichen Regeln wie im Präsen- zunterricht! Konkret heißt das: 1. Es herrscht Anwesenheitspflicht, insbesondere bei einem Un- terricht mit videogestütztem gemeinsamem Anfang und Ende (synchroner Unterricht). In diesem Unterricht ist die*der Lehrer*in während der gesamten Unterrichtszeit ansprechbar. Ansonsten (asynchroner Unterricht) zählt die fristgerechte Abgabe der bearbeiteten Aufgaben als Nachweis der Anwesen- heit. 2. Bei Krankheit o.ä. erfolgen eine Krankmeldung und eine schriftliche Entschuldigung. Arzttermine oder andere Termine werden weiterhin nicht während der Unterrichtszeit verein- bart. 3. Es gilt die Pflicht zur aktiven Unterrichtsteilnahme. Die Lernumgebung ist entsprechend vorzubereiten, Unterrichtsma- terialien liegen bereit und Ablenkungen sind zu vermeiden. Die Nutzung eines eigenen Raumes, in dem ungestört gearbeitet werden kann, ist zu empfehlen. Zur aktiven Teilnahme gehört auch ein „Schuloutfit“! 4. Dritte Personen (Familienmitglieder, Mitschüler*innen etc.) dürfen nicht – auch nicht passiv – ohne vorherige Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft während einer Videokonfe- renz an der Videokonferenz teilnehmen. 5. Der Unterricht startet pünktlich. Die technischen Vorausset- zungen für eine Videokonferenz müssen sichergestellt sein (Akku aufgeladen, stabile Internetverbindung, Kameranutzung für Azubis, Nutzung der Ausstattung im Ausbildungsbetrieb). 6. Störungen des Unterrichts sind unbedingt zu vermeiden! Stö- rungen im Distanzunterricht sind z.B. Mitschüler*innen stumm zu schalten, parallele Kommunikationsformen während des Un- terrichts (individuelle Chats) u.Ä. 7. Die Persönlichkeitsrechte gelten für uns alle! Bei Verletzung dieser Rechte muss mit ernsten Konsequenzen gerechnet werden. Es dürfen keine Videomitschnitte vom Unterricht gemacht oder Bilder aufgenommen und verbreitet werden (Straftatbestand). [Zurück zur Inhaltsübersicht] 12
Infomappe Schuljahr 2021_22 Die Anmeldedaten zum Account dürfen keiner dritten Person zu- gänglich gemacht werden! Genauso wie im Präsenzunterricht achtet die*der Lehrer*in da- rauf, dass die Regeln eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung werden die Eltern informiert bzw. erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (z.B. schriftliche Missbilli- gung, schriftlicher Verweis). Verhalten während Videokonferenzen: • Mikrophon stumm schalten und nur nach Aufforderung aktivie- ren. • Hand heben, wenn man einen Wortbeitrag hat. • Die Kameranutzung wird empfohlen. Azubis machen nach Auffor- derung die Kamera an. • Die Chatleiste nur für unterrichtliche Kommunikation nutzen. • Einen neutralen Hintergrund nutzen, der nicht verändert wird. Leverkusen, 09.02.2021 Dr. Margot Ohlms, Schulleiterin [Zurück zur Inhaltsübersicht] 13
Infomappe Schuljahr 2021_22 INFORMATIONSPFLICHT NACH ART. 13 DSGVO Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, hiermit möchten wir Ihnen gegenüber unserer Informationspflicht nach Art.13 DSGVO zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nachkommen. Daten verarbeiten wir in Form von Akten und digital. Im Folgenden informieren wir Sie über den Zweck und die recht- liche Grundlage, auf welcher wir Ihre personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes erheben und verarbeiten, an wen wir diese Daten weitergeben, wie lange wir Ihre Daten speichern und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre von uns verarbeiteten personenbe- zogenen Daten haben. Entsprechend Art. 14 DSGVO informieren wir Sie auch über personenbezogenen Daten, welche wir von anderen Stellen erhalten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Datenverarbeitende Stelle Datenschutzbeauftragter Geschwister-Scholl-Berufskolleg Schulamt für die Stadt Lever- kusen, Volker Dekker Bismarckstraße 207–209 „Der schulische Datenschutzbeauf- 51373 Leverkusen tragte“ Tel.: 0214-373 310 Goetheplatz 1–4 info(at)gsbk-lev.de 51379 Leverkusen volker.dekker(at)stadt.leverkusen.de Verantwortliche Stellvertretend Verantwortlicher Dr. Margot Ohlms Till Piontek Tel.: 0214-373 310 Tel.: 0214-373 310 m.ohlms(at)gsbk.schulen-lev.de t.piontek(at)gsbk.schulen-lev.de Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind [hier] zu finden. [Zurück zur Inhaltsübersicht] 14
Infomappe Schuljahr 2021_22 HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ BEI WEBUNTIS Um Ihnen den Stunden- und Vertretungsplan online zugänglich ma- chen zu können, über die App Untis, benötigen wir Ihre Zustim- mung, die zu diesem Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten zu dürfen. Weitergehende Informationen dazu sind [hier] zu finden. [Zurück zur Inhaltsübersicht] 15
Infomappe Schuljahr 2021_22 LESE- UND ERKLÄRUNGSBESTÄTIGUNG Schuljahr 2021_22 Vor- und Nachname der*s Schüler*in Bildungsgang/ Klassenbezeichnung Datum und Unterschrift Schüler*in Datum und Unterschrift Erziehungsberechtigte*r Hiermit bestätige/n ich/wir, dass ich/wir die Inhalte der Ein- schulungsdokumente verstanden habe/n. Mir/Uns ist bewusst, dass es sich bei diesen Vorgaben um verbindliche Vereinbarungen han- delt und die Nichtbeachtung Konsequenzen hat. Die Einschulungs- dokumente finden Sie auf der Homepage der Schule: www.gsbk- lev.de Datum und Unterschrift Datum und Unterschrift Schüler*in Erziehungsberechtigte*r Hausordnung am GSBK Gesundheits- und In- fektionsschutz Verwendung von Per- sonenabbildungen Zustimmung zur digi- talen Kommunikation Schulische Computer- einrichtungen und Microsoft 365 Regeln für den Dist- anzunterricht Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO Hinweise zum Daten- schutz bei WebUntis [Zurück zur Inhaltsübersicht] 16
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