Schutzkonzept "COVID-19" - Schule Mönchaltorf

Die Seite wird erstellt Marvin Bartsch
 
WEITER LESEN
Schutzkonzept "COVID-19" - Schule Mönchaltorf
Schutzkonzept «COVID-19»

 Version 21.01.2021

Gesamtschule Mönchaltorf
Schulhausstrasse 7
8617 Mönchaltorf

Version: 22.01.2021/GL      1
COVID-19-Schutzkonzept für die Gesamtschule Mönchaltorf

Allgemeine Zielsetzung des Schutzkonzeptes
1. Allgemeines
    a. Dieses Schutzkonzept orientiert sich an den Vorgaben des Bundesamtes für Ge-
       sundheit (BAG) und der Bildungsdirektion beziehungsweise des Volksschulamtes
       (VSA) des Kantons Zürich.
       Schulbeginn und Ende bleiben gemäss Stundenplan unverändert.
2. Gültigkeitsbereich
     Das Konzept ist gültig ab sofort bis auf weiteres. Es ist für alle Mitarbeitenden der Ge-
     samtschule Mönchaltorf sowie der an der Schulgemeinschaft beteiligten Personen
     verbindlich.

3. Zielsetzung
     Das Ziel der Schutzmassnahmen ist es, die Anzahl der COVID-19 Erkrankungen zu
     verhindern und Neuerkrankungen auf einem niedrigen Niveau zu halten.

Schutzmassnahmen
1. Allgemeine Schutzmassnahmen
    a. Die allgemeinen Verhaltens- und Hygienemassnahmen gelten für alle und
       sind konsequent umzusetzen:
       - Abstand halten (> 1.5 m)
       - Hände regelmässig und gründlich mit Seife waschen
       - Händeschütteln vermeiden
       - Ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen
       - Kinder sind darauf hinzuweisen, Essen und Getränke nicht zu teilen
       - Bei starken Erkältungssymptomen (bzw. für Covid-19 typische Symptome) zu
          Hause bleiben
       - Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation gehen

    b. Auf dem Schulhausareal herrscht ab Montag 25.01.2021 eine generelle Masken-
       pflicht für alle erwachsenen Personen und alle Schülerinnen und Schüler ab der
       4. Klasse. In Mischklassen gilt die Maskenpflicht schon ab der 3. Klasse.

    c. Schülerinnen und Schüler benutzen nur in Ausnahmesituationen Desinfektions-
       mittel (dieses steht aber in ausreichendem Masse zur Verfügung). Die Hände sind
       grundsätzlich mit Seife und Wasser zu reinigen.

Gesamtschule Mönchaltorf
Schulhausstrasse 7
8617 Mönchaltorf

Version: 22.01.2021/GL                                                                      2
d. Schutzmasken werden an alle Mitarbeitenden und Schülerinnen und
       Schüler ab der 4. Klasse (bei Mischklassen ab 3. Klasse) abgege-
       ben.

    e. Die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln wird regelmässig eingeübt und
       überprüft.

2. Spezifische Schutzmassnahmen im Schulbetrieb

    a. Die Klassen sollten sich nach Möglichkeit nicht mischen. Die Pausen werden indi-
       viduell in den Klassen verbracht.

    b. Physische Treffen (Mittagspausen etc.) sind auf das absolut erforderliche Minimum
       zu reduzieren. Sitzungen, Elterngespräche etc. sind wenn immer möglich online
       durchzuführen.

    c. Auf schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbildungen, Arbeitssit-
       zungen und Schulkonferenzen sollten in Analogie zu den Vorgaben des Bundes
       bezüglich Anzahl Personen bei Treffen verzichtet bzw. online abgehalten werden.

    d. Die Garderoben und Turnhallen werden nur in Begleitung der Lehrpersonen betre-
       ten, so dass keine Durchmischung der Stufen stattfindet.

    e. Auf klassenübergreifende Aktivitäten soll generell verzichtet werden.

    f. Lager finden bis auf Weiteres keine statt.

3. Hygiene-Massnahmen im Schulbetrieb

    a. Zugangstüren zu den Schultrakten werden nicht mehr offengehalten, da die
       Heizperiode begonnen hat.
       Alle Innentüren werden nach Möglichkeit offengehalten, so dass der Zu- und Aus-
       tritt berührungslos erfolgen kann.

    b. In allen Zimmern stehen Flächendesinfektionsmittel, Flüssigseifenspender, Einmal-
       handtücher sowie Haushaltspapierrollen zur Verfügung.

    c. Alle Türgriffe, Fenstergriffe, Handläufe, Treppengeländer, Schalter sowie die Ar-
       maturen beim Lavabo werden täglich gereinigt / desinfiziert.

    d. In allen Räumlichkeiten wird regelmässig und ausgiebig gelüftet, in den Unter-
       richtsräumen nach jeder Schulstunde (durch die Lehr- und Betreuungspersonen).

Gesamtschule Mönchaltorf
Schulhausstrasse 7
8617 Mönchaltorf

Version: 22.01.2021/GL                                                                     3
e. In den Lehrerzimmern, in der Betreuungseinrichtung und im Quarantänezimmer
       (Sitzungszimmer A15, Trakt A) stehen neben Desinfektionsmitteln und Hygiene-
       masken auch Handschuhe zur Verfügung.

4. Bestimmungen Schulanlage/Pausenplatz
    a. Die Schulanlage ist während den Unterrichts- und Betreuungszeiten für
       die Öffentlichkeit geschlossen.

    b. Erwachsene Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind, bleiben dem
       Schulareal fern (z.B. Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen).

    c. Grössere Gruppierungen auf der Aussenanlage sind zu vermeiden.

    d. Ausserhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten ist die Schulanlage für die Öf-
       fentlichkeit, gemäss BAG Vorgaben, geöffnet.
       Zu beachten gilt, dass sowohl die Maskenpflicht, als auch die Abstandsregeln ein-
       gehalten werden müssen, in Innenräumen als auch auf dem Areal.

5. Schulische Abläufe bei Krankheitsfällen

     Allgemein gilt, Kinder und Jugendliche sowie Lehr-, Fach- und Betreuungspersonen
     mit: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder
     Muskelschmerzen und/oder Fehlen des Geruchs- und/oder Geschmacksinns bleiben
     zu Hause in Isolation und kontaktieren ihren Hausarzt, der das weitere Vorgehen be-
     stimmt (z.B. COVID-19-Test). Für die Meldung von Abwesenheiten nutzen die Eltern
     bitte den üblichen, mit der Klassenlehrperson vereinbarten, Kommunikationskanal.

     Mitarbeitende
     Zeigen sich bei einer/einem Mitarbeitenden in der Schule die oben genannten Symp-
     tome, muss sie sofort jeglichen Kontakt zu anderen Mitarbeitenden und den Kindern
     vermeiden, begibt sich umgehend nach Hause und meldet sich bei der Hausärztin /
     dem Hausarzt. Ordnet diese/r einen Test an, bleibt die erkrankte Person mindestens
     so lange in Isolation, bis das Testergebnis vorliegt. Fällt der Test negativ aus, kann
     sie oder er 24 Stunden nach dem vollständigen Abklingen der Symptome in die
     Schule zurückkehren.

     Kinder und Jugendliche
     Zeigen sich bei einem Kind oder einer/einem Jugendlichen in der Schule die oben ge-
     nannten Symptome, muss das Kind oder der/die Jugendliche sofort in einen separa-
     ten, gut belüftbaren Raum untergebracht werden (ggf. in Begleitung einer erwachse-
     nen Person unter Einhaltung von 1.5 m Abstand) und die Eltern müssen informiert
     werden. Das Kind oder der/die Jugendliche soll so rasch wie möglich von einem El-
     ternteil abgeholt, nach Hause gebracht (unter Vermeidung des ÖV) und bei der

Gesamtschule Mönchaltorf
Schulhausstrasse 7
8617 Mönchaltorf

Version: 22.01.2021/GL                                                                    4
Hausärztin / dem Hausarzt gemeldet werden. Ordnet diese/r einen Test an, bleibt das
     erkrankte Kind mindestens so lange in Isolation, bis das Testergebnis vorliegt. Fällt
     der Test negativ aus, kann sie oder er 24 Stunden nach dem vollständigen Abklingen
     der Symptome in die Klasse zurückkehren.

     Hinweis
     Ein einfacher Schnupfen ist noch nicht als akuter Atemwegsinfekt zu werten. Ent-
     scheidend ist, ob sich die Symptome in den vorangegangenen Tagen verstärkt ha-
     ben.

5.1. Auftreten von Krankheitssymptomen im Schulbetrieb

     a. Schülerinnen und Schüler, die krank zur Schule kommen oder im Schulbetrieb er-
         kranken, werden betreut bis sie von den Eltern abgeholt werden.

     b. Sie werden durch die Lehrperson / Betreuungsperson ins Quarantänezimmer (Sit-
         zungszimmer A15, Trakt A) gebracht. Es wird eine Hygienemaske abgegeben.

     c. Mitarbeitende, die im Schulbetrieb erkranken, informieren unverzüglich die
         Schulleitung, tragen eine Hygienemaske und halten den Mindestabstand zu den
         Schülerinnen und Schülern ein, bis die Betreuung der Kinder sichergestellt ist.
         Danach begeben sie sich in Selbstquarantäne.

5.2. Kind oder Erwachsene/r ist positiv auf COVID-19 getestet

     Wenn eine Schülerin, ein Schüler oder eine erwachsene Person der Schule positiv
     getestet worden ist, informieren die Eltern die Schulleitung, welche mit der kantonalen
     Schulärztin Kontakt aufnimmt. Diese informiert nachfolgend über die notwendigen
     und verbindlichen Quarantänemassnahmen. Das Vorgehen unterscheidet sich je
     nachdem, ob eine erwachsene Person, eines oder mehrere Kinder/Jugendliche er-
     krankt sind.
     Positiv getestete Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler werden umgehend dem
     Contact Tracing des Volksschulamtes gemeldet
     Weitere Detailinformationen sind ersichtlich unter dem folgenden Link:

     https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-rund-um-schulen-kitas-heime/coronavirus-volks-
     schule.html#458358928

5.3. Schutz von besonders gefährdeten Personen

     Besonders gefährdete Personen müssen am Arbeitsplatz spezifisch geschützt wer-
     den. Dazu soll wie im Frühjahr 2020 das Recht auf Homeoffice bzw. ein gleichwerti-
     ger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Perso-
     nen eingeführt werden. Die Bestimmungen dafür sind in der personalrechtlichen

Gesamtschule Mönchaltorf
Schulhausstrasse 7
8617 Mönchaltorf

Version: 22.01.2021/GL                                                                                          5
Weisung zur Coronasituation (https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informati-
     onen-rund-um-schulen-kitas-heime/coronavirus-volksschule.html) festgelegt.

6. Schulergänzende Betreuung
     Das detaillierte Konzept für die Betreuungseinrichtungen können folgendem Link
     entnommen werden.

     https://www.moenchaltorf.ch/public/upload/assets/11672/411.19_Coronavirus%20Schutzkonzept%20Betreu-
     ungsst%C3%A4tten_2021.01.25_sig..pdf

7. Turnhallenkonzept
     Das detaillierte Konzept für die Turnhallen können folgendem Link entnommen wer-
     den.
     https://www.moenchaltorf.ch/public/upload/assets/11571/470.9_Coronavirus%20Schutzkonzept%20%C3%B6ffentli-
     che%20%28Sport%29Anlagen%20und%20R%C3%A4ume_2021.01.18_sig..pdf

8. Reisen ins Ausland und Quarantänebstimmungen
     Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 entschieden, dass sich Reisende für zehn Tage in
     Quarantäne begeben müssen, die aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreisen.
     Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht die regelmässig aktualisierte
     Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko auf folgender Web-
     seite:
     https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-
     cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html

     Die betroffenen Personen werden bei der Einreise informiert und müssen sich umge-
     hend bei den kantonalen Behörden melden. Die Quarantänebestimmungen gelten
     auch für Schülerinnen und Schüler. Die Eltern müssen die Schule davon in Kenntnis
     setzen, wenn Kinder in Länder reisen, welche unter die Quarantänebestimmungen
     fallen. Verpassen die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Quarantänebestimmun-
     gen den Unterricht, besteht kein Anspruch auf Fernunterricht.

9. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

     Das BAG hat unter folgendem Link eine Reihe von FAQs zu «Kinder und Schulen»
     zusammengestellt:

     https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-
     cov/haeufig-gestellte-fragen.html#694120268

Gesamtschule Mönchaltorf
Schulhausstrasse 7
8617 Mönchaltorf

Version: 22.01.2021/GL                                                                                                  6
Sie können auch lesen