SCHUTZKONZEPT FÜR "EXTERNE NUTZER DER SPORTANLAGEN VALIDA" UNTER COVID-19 - Bechterew.ch
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SCHUTZKONZEPT FÜR «EXTERNE NUTZER DER SPORTANLAGEN VALIDA» UNTER COVID-19 (STAND: 13.05.2020) Quellen und Quellenstand: - Vgl. Musterschutzkonzept für Betriebe unter Covid-19: Allgemeine Erläuterungen. Rahmenbedingungen und Inhalte. Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Bundesamt für Gesundheit BAG. Version 30.04.2020. - Vgl. Grundlagen Schutzkonzept. CURAVIVA.CH. INSOS. Stand 08.05.2020. S steht für Substitution, S was im Falle von COVID- 19 nur durch genügend Distanz möglich ist (z. B. Homeoffice). T T sind technische Massnahmen (z. B. Acrylglas, getrennte Arbeitsplätze). O sind organisatorische O Massnahmen (z. B. getrennte Teams, veränderte Schichtplanung). 1
P steht für persönliche P Schutzmassnahmen (z. B. Hygienemasken (chirurgische Masken / OP-Masken)). REDUKTION DER VERBREITUNG DES NEUEN CORONAVIRUS Übertragung des neuen Coronavirus Die drei Hauptübertragungswege des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) sind: • enger Kontakt: Wenn man zu einer erkrankten Person weniger als zwei Meter Abstand hält. • Tröpfchen: Niest oder hustet eine erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen eines anderen Menschen gelangen. • Hände: Ansteckende Tröpfchen gelangen beim Husten und Niesen oder Berühren der Schleimhäute auf die Hände. Von da aus werden die Viren auf Oberflächen übertragen. Eine andere Person kann von da aus die Viren auf ihre Hände übertragen und so gelangen sie an Mund, Nase oder Augen, wenn man sich im Gesicht berührt. Schutz gegen Übertragung Es gibt drei Grundprinzipien zur Verhütung von Übertragungen: • Distanzhalten, Sauberkeit, Oberflächendesinfektion und Händehygiene • besonders gefährdete Personen schützen • soziale und berufliche Absonderung von Erkrankten und von Personen, die engen Kontakt zu Erkrankten hatten Die Grundsätze zur Prävention der Übertragung beruhen auf den oben genannten Hauptübertragungswegen. Die Übertragung durch engeren Kontakt, sowie die Übertragung durch Tröpfchen, können durch mindestens zwei Meter Abstandhalten oder physische Barrieren verhindert werden. Um die Übertragung über die Hände zu vermeiden, ist eine regelmässige und gründliche Handhygiene durch alle Personen sowie die Reinigung häufig berührter Oberflächen wichtig. 2
GRUNDREGELN 1. Alle Personen im Unternehmen reinigen sich regelmässig die Hände. 2. Mitarbeitende und andere Personen halten 2m Abstand zueinander. 3. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. 4. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen 5. Kranke im Unternehmen mit Hygienemaske nach Hause schicken und informieren, die Anweisungen zur Isolation gemäss BAG zu befolgen (vgl. www.bag.admin.ch/isolation-und-quarantaene) 6. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten 7. Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen 8. Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen SCHUTZKONZEPT 1. HÄNDEHYGIENE Alle Personen der Gruppe reinigen sich regelmässig die Hände. Massnahmen Alle Personen der Gruppe waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife. Dies insbesondere vor der Ankunft am Trainingsplatz Am Trainingsplatz, wo dies nicht möglich ist, muss eine Händedesinfektion erfolgen. 3
2. DISTANZ HALTEN Mitarbeitende, Angestellte und andere Personen halten 2 m Distanz zueinander. Die Arbeitsplätze werden entsprechend eingerichtet. Die Arbeitszeiten, die Nutzung der Garderoben und die Essenszeiten können, wenn nötig, zeitlich gestaffelt werden. Massnahmen Arbeit mit unvermeidbarer Distanz unter 2 m Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen um den Schutz zu gewährleisten Massnahmen Das Tragen einer Hygiene-Maske ist Pflicht, wenn zwei Personen länger als 15 Minuten weniger als 2 Meter Abstand zueinander haben. Siehe Merkblatt «Hygienemasken Bezug» und Merkblatt «Hygienemasken Bezug Leichte Sprache». Wunden an den Fingern abdecken oder Schutzhandschuhe tragen. Unnötigen Körperkontakt vermeiden. Vor und nach jedem Kontakt die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren. 3. REINIGUNG Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. Sicheres Entsorgen von Abfällen und sicherer Umgang mit Arbeitskleidung. Massnahmen Für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch in Arbeitsräumen sorgen: mindestens 4 Mal täglich für 10 Minuten lüften. 4
Oberflächen und Gegenstände werden regelmässig desinfiziert. Regelmässiges Leeren von Abfalleimern (insbesondere bei Handwaschgelegenheit). Anfassen von Abfall vermeiden; stets Hilfsmittel (Besen,Schaufel, etc) verwenden. Handschuhe tragen im Umgang mit Abfall und sofort nach Gebrauch entsorgen. Abfallsäcke nicht zusammendrücken. 4. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG und bleiben − wenn immer möglich − zu Hause. Der Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden ist in der COVID-19-Verordnung 2 ausführlich geregelt. Massnahmen 5. COVID-19-ERKRANKTE AM ARBEITSPLATZ Kranke im Unternehmen mit Hygienemaske nach Hause schicken und informieren, die Anweisungen zur Isolation gemäss BAG zu befolgen (vgl. www.bag.admin.ch/isolation-und- quarantaene) Massnahmen Bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Geschmacksverlust, Atemnot werden Personen nach Hause geschickt. Im Arbeitsumfeld der Person wird die Hygienestufe 2 aktiviert: Merkblatt «Arbeitsplatz- Hygiene Leichte Sprache». Die erkrankte Person meldet sich täglich telefonisch bei ihrem Vorgesetzten bezüglich ihres Gesundheitszustands. Nach 3 Tagen Fieber oder anderen Symptomen wird der Hausarzt aufgesucht und ein Covid-19 Test veranlasst. Je nach Symptom auch schon am ersten Tag. Je nach Testergebnis erfolgen weitere Massnahmen gemäss kantonsärztlichen Hinweisen. 5
BRANCHENSPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN Die verantwortliche externe Fachlehrperson ist dafür verantwortlich, dass die Massnahmen zur Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden. Sie setzt zudem folgende Regeln/Massnahmen um und ist für die Einhaltung verantwortlich: Massnahmen Die Anreise und Abreise zu den Sporthallen/-plätzen sollen nach Möglichkeit individuell erfolgen. Der Zugang zu den Sportanlagen (Hartplatz / Turnhalle) erfolgt über die Aussentreppe der Valida. Bei sportlichen Tätigkeiten im Indoor- und Outdoor-Bereich beträgt der einzuhaltende Abstand 2 Meter (10m2 / Person), so dass für die Garderoben- und Hallenbenutzung mit protokollierten Gruppen (Halbklassen oder kleineren Gruppen) gearbeitet werden muss. Diese Gruppen (5er-Gruppen sollen sich nicht mischen) bleiben auch im Unterricht bestehen und benutzen die gleichen markierten Gegenstände (Bälle, etc.), die während und nach der Benutzung desinfiziert werden. Desinfektionsmittel sowie Papierreinigungstücher stehen dafür in der Turnhalle bereit. Ebenso Abfalleimer. Gestellt durch die Valida. - Markierungskleber für die Gegenstände stehen ebenfalls in der Turnhalle bereit. Gestellt durch die Valida. - Eine Namensliste der Teilnehmenden gibt Auskunft über die Anwesenden Personen Beim Eingang der Turnhalle stehen Desinfektionsmittel bereit. - Die Hände werden beim Betreten und beim Verlassen der Sportanlage desinfiziert. In allen Räumlichkeiten wird regelmässig und ausgiebig gelüftet (nach jeder Lektion für 10 Minuten). Bei Räumen ohne Möglichkeit, die Fenster zu öffnen, wird die Lüftung entsprechend eingestellt. Das Wechseln der Unterrichtsräume ist soweit möglich zu vermeiden Alle genutzten Gegenstände und Oberflächen werden nach der Benutzung desinfiziert. - Desinfektionsmittel sowie Papierreinigungstücher stehen dafür in der Turnhalle bereit. Ebenso Abfalleimer. Gestellt durch die Valida. Es werden nur Einweghandtücher, Einwegbecher, etc. verwendet. Schutzmasken für Teilnehmende sind für spezielle Situationen bereit zu halten (z.B. Kontakt von unter 2 Metern und während über 15 Minuten ohne Schutz). Umkleideräumlichkeiten und Garderoben dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln benutzt werden. 6
10. SCHNITTSTELLEN INTERNER/EXTERNER BEREICH PUBLIKUMSVERKEHR Händehygiene Massnahmen Aufstellen von Händehygienestationen: Alle Personen müssen sich beim Betreten der Institution die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren können. Alle Mitarbeitenden und Angestellten halten sich im Kontakt mit externen Personen an die geltenden Hygiene- und Schutzvorschriften, insbesondere 2 Meter Abstand. Entfernung von unnötigen Gegenständen, welche von externen Personen angefasst werden können, wie z.B. Zeitschriften und Papiere in Warteräumen, Begegnungszonen. Bewegungs- und Aufenthaltszonen festlegen (z.B. Begegnungszonen, Zonen zum Beraten, Warteräume, Einbahnregelungen) ABSCHLUSS Dieses Dokument wurde in Anlehnung an die jeweiligen Branchenlösungen erstellt. Datum und Unterschrift der für das Schutzkonzept verantwortlichen Person: _______________________________ Datum / Name / Vorname Abnahme des Konzepts durch das Koordinations-Gremium Covid-19, Datum und Unterschrift: 7
___________________ ___________________ ___________________ Name Martin Mock Sportgruppe Ressortleiter ABI 8
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