SCHUTZKONZEPT FÜR "EXTERNE NUTZER DER SPORTANLAGEN VALIDA" UNTER COVID-19 - Bechterew.ch

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SCHUTZKONZEPT FÜR "EXTERNE NUTZER DER SPORTANLAGEN VALIDA" UNTER COVID-19 - Bechterew.ch
SCHUTZKONZEPT FÜR «EXTERNE NUTZER
DER SPORTANLAGEN VALIDA»
UNTER COVID-19
(STAND: 13.05.2020)
Quellen und Quellenstand:
- Vgl. Musterschutzkonzept für Betriebe unter Covid-19: Allgemeine Erläuterungen.
  Rahmenbedingungen und Inhalte. Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Bundesamt
  für Gesundheit BAG. Version 30.04.2020.
- Vgl. Grundlagen Schutzkonzept. CURAVIVA.CH. INSOS. Stand 08.05.2020.

                     S steht für Substitution,

    S                was im Falle von COVID-
                     19 nur durch genügend
                     Distanz möglich ist (z. B.
                     Homeoffice).

    T
                     T sind technische
                     Massnahmen (z. B.
                     Acrylglas, getrennte
                     Arbeitsplätze).

                     O sind organisatorische

   O                 Massnahmen (z. B.
                     getrennte Teams,
                     veränderte
                     Schichtplanung).

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P steht für persönliche

   P               Schutzmassnahmen
                   (z. B. Hygienemasken
                   (chirurgische Masken /
                   OP-Masken)).

REDUKTION DER VERBREITUNG DES NEUEN CORONAVIRUS

Übertragung des neuen Coronavirus

Die drei Hauptübertragungswege des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) sind:
   • enger Kontakt: Wenn man zu einer erkrankten Person weniger als zwei Meter Abstand
     hält.
   • Tröpfchen: Niest oder hustet eine erkrankte Person, können die Viren direkt auf die
     Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen eines anderen Menschen gelangen.
   • Hände: Ansteckende Tröpfchen gelangen beim Husten und Niesen oder Berühren der
     Schleimhäute auf die Hände. Von da aus werden die Viren auf Oberflächen übertragen.
     Eine andere Person kann von da aus die Viren auf ihre Hände übertragen und so gelangen
     sie an Mund, Nase oder Augen, wenn man sich im Gesicht berührt.

Schutz gegen Übertragung

Es gibt drei Grundprinzipien zur Verhütung von Übertragungen:
    • Distanzhalten, Sauberkeit, Oberflächendesinfektion und Händehygiene
    • besonders gefährdete Personen schützen
    • soziale und berufliche Absonderung von Erkrankten und von Personen, die engen Kontakt
       zu Erkrankten hatten
Die Grundsätze zur Prävention der Übertragung beruhen auf den oben genannten
Hauptübertragungswegen.

Die Übertragung durch engeren Kontakt, sowie die Übertragung durch Tröpfchen, können durch
mindestens zwei Meter Abstandhalten oder physische Barrieren verhindert werden. Um die
Übertragung über die Hände zu vermeiden, ist eine regelmässige und gründliche Handhygiene
durch alle Personen sowie die Reinigung häufig berührter Oberflächen wichtig.

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GRUNDREGELN

    1. Alle Personen im Unternehmen reinigen sich regelmässig die Hände.
    2. Mitarbeitende und andere Personen halten 2m Abstand zueinander.
    3. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und
       Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren
       Personen berührt werden.
    4. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen
    5. Kranke im Unternehmen mit Hygienemaske nach Hause schicken und
       informieren, die Anweisungen zur Isolation gemäss BAG zu befolgen (vgl.
      www.bag.admin.ch/isolation-und-quarantaene)
    6. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und
       Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten
    7. Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die
       Vorgaben und Massnahmen
    8. Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen
       effizient umzusetzen und anzupassen

SCHUTZKONZEPT

1. HÄNDEHYGIENE

Alle Personen der Gruppe reinigen sich regelmässig die Hände.

 Massnahmen
 Alle Personen der Gruppe waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife.
 Dies insbesondere vor der Ankunft am Trainingsplatz
 Am Trainingsplatz, wo dies nicht möglich ist, muss eine Händedesinfektion erfolgen.

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2. DISTANZ HALTEN
Mitarbeitende, Angestellte und andere Personen halten 2 m Distanz zueinander. Die
Arbeitsplätze werden entsprechend eingerichtet. Die Arbeitszeiten, die Nutzung der
Garderoben und die Essenszeiten können, wenn nötig, zeitlich gestaffelt werden.

 Massnahmen

Arbeit mit unvermeidbarer Distanz unter 2 m
Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen um den Schutz
zu gewährleisten

 Massnahmen
 Das Tragen einer Hygiene-Maske ist Pflicht, wenn zwei Personen länger als 15
 Minuten weniger als 2 Meter Abstand zueinander haben. Siehe Merkblatt
 «Hygienemasken Bezug» und Merkblatt «Hygienemasken Bezug Leichte Sprache».
 Wunden an den Fingern abdecken oder Schutzhandschuhe tragen.

 Unnötigen Körperkontakt vermeiden.

 Vor und nach jedem Kontakt die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem
 Händedesinfektionsmittel desinfizieren.

3. REINIGUNG
Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach
Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. Sicheres
Entsorgen von Abfällen und sicherer Umgang mit Arbeitskleidung.

 Massnahmen
 Für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch in Arbeitsräumen sorgen:
 mindestens 4 Mal täglich für 10 Minuten lüften.

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Oberflächen und Gegenstände werden regelmässig desinfiziert.

 Regelmässiges Leeren von Abfalleimern (insbesondere bei Handwaschgelegenheit).
 Anfassen von Abfall vermeiden; stets Hilfsmittel (Besen,Schaufel, etc) verwenden.
 Handschuhe tragen im Umgang mit Abfall und sofort nach Gebrauch entsorgen.
 Abfallsäcke nicht zusammendrücken.

4. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN
Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des
BAG und bleiben − wenn immer möglich − zu Hause. Der Schutz von besonders
gefährdeten Mitarbeitenden ist in der COVID-19-Verordnung 2 ausführlich geregelt.

 Massnahmen

5. COVID-19-ERKRANKTE AM ARBEITSPLATZ
Kranke im Unternehmen mit Hygienemaske nach Hause schicken und informieren, die
Anweisungen zur Isolation gemäss BAG zu befolgen (vgl. www.bag.admin.ch/isolation-und-
quarantaene)

 Massnahmen
 Bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Geschmacksverlust, Atemnot werden Personen
 nach Hause geschickt.
 Im Arbeitsumfeld der Person wird die Hygienestufe 2 aktiviert: Merkblatt «Arbeitsplatz-
 Hygiene Leichte Sprache».
 Die erkrankte Person meldet sich täglich telefonisch bei ihrem Vorgesetzten bezüglich
 ihres Gesundheitszustands.

 Nach 3 Tagen Fieber oder anderen Symptomen wird der Hausarzt aufgesucht und ein
 Covid-19 Test veranlasst. Je nach Symptom auch schon am ersten Tag.

 Je nach Testergebnis erfolgen weitere Massnahmen gemäss kantonsärztlichen
 Hinweisen.

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BRANCHENSPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN
Die verantwortliche externe Fachlehrperson ist dafür verantwortlich, dass die
Massnahmen zur Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden. Sie
setzt zudem folgende Regeln/Massnahmen um und ist für die Einhaltung verantwortlich:

Massnahmen
Die Anreise und Abreise zu den Sporthallen/-plätzen sollen nach Möglichkeit individuell
erfolgen.

Der Zugang zu den Sportanlagen (Hartplatz / Turnhalle) erfolgt über die Aussentreppe
der Valida.
Bei sportlichen Tätigkeiten im Indoor- und Outdoor-Bereich beträgt der einzuhaltende
Abstand 2 Meter (10m2 / Person), so dass für die Garderoben- und Hallenbenutzung
mit protokollierten Gruppen (Halbklassen oder kleineren Gruppen) gearbeitet werden
muss. Diese Gruppen (5er-Gruppen sollen sich nicht mischen) bleiben auch im
Unterricht bestehen und benutzen die gleichen markierten Gegenstände (Bälle, etc.),
die während und nach der Benutzung desinfiziert werden.

      Desinfektionsmittel sowie Papierreinigungstücher stehen dafür in der Turnhalle
      bereit. Ebenso Abfalleimer. Gestellt durch die Valida.
   - Markierungskleber für die Gegenstände stehen ebenfalls in der Turnhalle bereit.
      Gestellt durch die Valida.
   - Eine Namensliste der Teilnehmenden gibt Auskunft über die Anwesenden
      Personen
Beim Eingang der Turnhalle stehen Desinfektionsmittel bereit.

    -   Die Hände werden beim Betreten und beim Verlassen der Sportanlage
        desinfiziert.
In allen Räumlichkeiten wird regelmässig und ausgiebig gelüftet (nach jeder Lektion für
10 Minuten). Bei Räumen ohne Möglichkeit, die Fenster zu öffnen, wird die Lüftung
entsprechend eingestellt.
Das Wechseln der Unterrichtsräume ist soweit möglich zu vermeiden

Alle genutzten Gegenstände und Oberflächen werden nach der Benutzung desinfiziert.

    - Desinfektionsmittel sowie Papierreinigungstücher stehen dafür in der Turnhalle
      bereit. Ebenso Abfalleimer. Gestellt durch die Valida.
Es werden nur Einweghandtücher, Einwegbecher, etc. verwendet.

Schutzmasken für Teilnehmende sind für spezielle Situationen bereit zu halten (z.B.
Kontakt von unter 2 Metern und während über 15 Minuten ohne Schutz).
Umkleideräumlichkeiten und Garderoben dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und
Distanzregeln benutzt werden.

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10. SCHNITTSTELLEN INTERNER/EXTERNER BEREICH

PUBLIKUMSVERKEHR
Händehygiene

Massnahmen
Aufstellen von Händehygienestationen: Alle Personen müssen sich beim Betreten der
Institution die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem
Händedesinfektionsmittel desinfizieren können.

Alle Mitarbeitenden und Angestellten halten sich im Kontakt mit externen Personen an
die geltenden Hygiene- und Schutzvorschriften, insbesondere 2 Meter Abstand.
Entfernung von unnötigen Gegenständen, welche von externen Personen angefasst
werden können, wie z.B. Zeitschriften und Papiere in Warteräumen, Begegnungszonen.

Bewegungs- und Aufenthaltszonen festlegen

(z.B. Begegnungszonen, Zonen zum Beraten, Warteräume, Einbahnregelungen)

ABSCHLUSS
Dieses Dokument wurde in Anlehnung an die jeweiligen Branchenlösungen erstellt.

Datum und Unterschrift der für das Schutzkonzept verantwortlichen Person:

_______________________________

Datum / Name / Vorname

Abnahme des Konzepts durch das Koordinations-Gremium Covid-19,

Datum und Unterschrift:
                                                                                       7
___________________   ___________________   ___________________

Name                  Martin Mock
Sportgruppe           Ressortleiter ABI

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