Gemeinsam erfolgreich - Landratsamt Aichach-Friedberg

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Gemeinsam erfolgreich - Landratsamt Aichach-Friedberg
Gemeinsam erfolgreich
                   Erstellung eines schlüssigen Konzepts für den Landkreis Aichach-Friedberg
                                                                                   Ergebnisse

                                                                 Aichach, den 29. August 2019

© Rödl & Partner                                                                                1
Gemeinsam erfolgreich - Landratsamt Aichach-Friedberg
Die Datenauswertung ist abgeschlossen und es liegen
Ergebnisse vor
    Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der angemessenen
    Kosten der Unterkunft für den Landkreis Aichach-Friedberg
            Ermittlung                                         Datenerhebung und
                                    Konzept erstellen                                          Projektabschluss
            Status quo                                         Konzeptanwendung
     Auftaktgespräch              Definition des             Sekundärdatenerhebung         Erstellung eines Berichts
                                    Gegenstandes der                                           über die Vorgehensweise
     Festlegung eines              Beobachtung                Primärdatenerhebung            zur Nachvollziehbarkeit
      Datenschutzkonzepts                                                                      durch Dritte
                                   Festlegung der             Auswertung der Daten und
     Sichtung von Dokumenten       Vergleichsräume             Darstellung der Ergebnisse    Bekanntmachung der
      und Datenquellen                                                                         Konzeption
                                   Festlegung der             Prüfung der allgemeinen
     Analyse der Anforderungen     Stichprobengröße                                          Wissenstransfer und
                                                                Verfügbarkeit
      der Sozialgerichtsbarkeit                                                                Support
                                   Festlegung der Art und
                                    Weise der Datenerhebung

                                   Festlegung des
                                    Beobachtungszeitraums

                                   Anpassung des
                                    Berechnungstools zur
                                    Wertermittlung
    Projektmanagement und Kommunikation
           Dezember                 Januar - Februar               März - August                     September
© Rödl & Partner                                                                                                           2
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Nach einer umfassenden Analyse der Grunddaten sowie der
Entfernungsmatrix blieben die Vergleichsräume unverändert

                                          Region A
                                          Affing, Aindling, Baar, Hollenbach,
                                          Inchenhofen, Kühbach, Petersdorf,
                                          Pöttmes, Rehling, Schiltberg,
                                          Todtenweis

                                          Region B
                                          Aichach, Dasing, Friedberg, Kissing,
                                          Mering

                                          Region C
                                          Adelzhausen, Eurasburg, Merching,
                                          Obergriesbach, Ried, Schmiechen,
                                          Sielenbach, Steindorf

© Rödl & Partner                                                                 3
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Für die Einteilung in Vergleichsräume wurde auf folgendes
Kennzahlengerüst zurückgegriffen
        Indikator                                             Kennzahlen
    Wirtschaftlicher      Einkünfte je Steuerpflichtigem (EUR / Jahr)
    Wohlstand             Steuerpflichtige je 100 Einwohner zwischen 15 und 65
                          Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer an Gesamtbevölkerung (%)

    Sozial- und           Anteil Unter-18-Jähriger an Gesamtbevölkerung (%)
    Altersstruktur        Anteil Über-65-Jähriger an Gesamtbevölkerung (%)
                          Arbeitslosenquote (%)
                          Mietenstufe laut Wohngeldtabelle

    Verkehrs-             PKW: kürzeste Entfernung zur nächsten Autobahn (km)
    anbindung             ÖPNV: schnellste Verbindung zum nächsten Fernverkehrsbahnhof (min)
                          ÖPNV: schnellste Verbindung zum nächsten Regionalverkehrsbahnhof (min)
                          PKW: kürzeste Entfernung zum nächsten Mittelzentrum (km)
                          ÖPNV: Anbindung Mittelzentrum (min)

    Siedlungs-            Anteil der zu Wohnzwecken vermieteten Wohnungen an Gesamtwohnungsbestand (%)
                          Leerstandsquote (%)
    struktur              Durchschnittliche Bodenrichtwerte (EUR / m²)

    Infrastruktur         weiterführende Schule vorhanden (ja / nein)
                          Fachärzte vorhanden (ja / nein)
                          Krankenhaus vorhanden (ja / nein)
                          Post- und/oder Bankfiliale vorhanden (ja / nein)
                          Geschäfte zur Grundversorgung vorhanden (ja / nein)

© Rödl & Partner                                                                                                     4
Um die Repräsentativität zu gewährleisten mussten je nach
Rechtsauslegung 1.922 bzw. 961 Datensätze ermittelt werden
                                      Wohnungen zu              Anteil einfacher       Stichprobenumfang im
                                   Wohnzwecken vermietet*      Wohnungsstandard        relevanten Zielsegment

    Region A                                        3.440                     1.720                       172
    Region B                                       13.921                     6.961                       697
    Region C                                        1.851                       926                         93
    LK Aichach-Friedberg
    (Gesamt)
                                                   19.212                     9.607                       962

   * Quelle: Zensus 2011.

                            Forderung nach 10% bezieht sich nach Auffassung von Rödl & Partner lediglich auf
                            das relevante Zielsegment, d. h. Wohnungen des einfachen Standards.

                            Die Rechtsprechung beziffert den Anteil dieser Wohnungen am Gesamtmarkt auf
                            30-50%.

                             Je nach Rechtsauslegung sind im Landkreis Aichach-Friedberg somit 1.922 bzw.
                               961 Wohnungsdatensätze zu ermitteln.

© Rödl & Partner                                                                                                 5
Die Verteilung der Daten auf die einzelnen Erkenntnisquellen ist
ausgewogen

                      SGB II        SGB XII        WoG         Vermieter       Mieter        Gesamt

    Region A               160                49         16                -            72        297

    Region B               685           214             142          761           491         2.293

    Region C                   52             19          6                2            43        122

    Landkreis
    (Gesamt)
                           897           282             164          763           606         2.712

       Vorgaben des BSG zur Repräsentativität wurden für beide Fälle erreicht.

© Rödl & Partner                                                                                        6
Die Datenauswertung erfolgte nach mathematisch-statistischen
Grundsätzen in folgenden Teilschritten
 Einlesen der         Automatisiertes Einlesen und Anonymisieren der Daten in das Berechnungstool
 Datensätze

 Plausibilisierung    Automatisierter Dublettenabgleich
 und Bereinigung      Automatisierte Plausibilisierung der Datensätze (z.B. unplausibler qm-Preis)
 der Datensätze       Filtern der Datensätze nach Wohnungsstandard (Ausstattungsgrenze)

 Aufteilung der       Automatisierte Erstellung eines Datenblattes je Region und Wohnungsgröße
 Datensätze

 Eliminierung von     Kappung von Extremwerten am oberen und unteren Rand (LSG Baden-
 Ausreißern            Württemberg, Urteil vom 22.12.2010, Az. L 12 AS 5641/09)
                      Verfahren: Streudiagramm / Interquartilsabstand (4 IQR)

 Ermittlung der       Ermittlung des obersten Wertes der Mietpreisspanne je Region und
 Spannoberwerte        Wohnungsgrößenklasse (BSG, Urteil vom 22.9.2009, Az. B 4 AS 18/09 R, Rn. 21)
                       (95%-Perzentilwert)

 Prüfung der          Anteil der verfügbaren Angebots- und Neuvertragsmieten in %
 Verfügbarkeit        Prozentuale und mögliche Verteilung der unangemessen wohnenden
                       Leistungsempfänger pro Region (Näherungsverfahren)
© Rödl & Partner                                                                                      7
Die erhobenen Bestandsmieten verteilen sich auf die
Vergleichsräume
    Größe der
                                1 Person          2 Personen       3 Personen       4 Personen       jede w. Person
    Bedarfsgemeinschaften

    Wohnungsgröße                bis 50 m2         50-65 m2         65-75 m2         75-90 m2            15 m2

    Region A                                 44               39               33               35               43
    Region B                             407              560              283              296                  184
    Region C                                 17               13               14               16               29

       Region C ist durch eine hohe Eigentümerquote und kleine Gemeinden geprägt. Hier ergibt sich nur ein
       kleiner Markt für Mietwohnungen.

       Die Besetzung der Tabellenfelder für die Regionen A und B erfüllen auch die Anforderungen für die
       Besetzung von Tabellenfeldern eines qualifizierten Mietspiegels.

© Rödl & Partner                                                                                                       8
Die Auswertung der Bestandsmieten zeigt folgendes Bild für die
Bruttokaltmieten in EUR
                                                                                                              jede w.
    Größe der Bedarfsgemeinschaften                     1 Person    2 Personen   3 Personen   4 Personen
                                                                                                              Person

    Wohnungsgröße                                       bis 50 m2    50-65 m2     65-75 m2     75-90 m2        15 m2

                      Affing             Petersdorf
                      Aindling           Pöttmes
                      Baar               Rehling
    Region A
                      Hollenbach         Schiltberg
                                                          404,87       549,55       579,70        803,16        106,22
                      Inchenhofen        Todtenweis
                      Kühbach

                      Aichach            Kissing
    Region B          Dasing             Mering         440,35       573,39       680,79        806,11        133,75
                      Friedberg

                      Adelzhausen        Ried
                      Eurasburg          Schmiechen
    Region C
                      Merching           Sielenbach
                                                          430,67       546,65       683,08        818,08        123,87
                      Obergriesbach      Steindorf

       Das Ergebnis der maximalen Bruttokaltmiete errechnet sich als Produkt der Summe der Nettokaltmiete pro m²
       durchschnittlichen kalten Neben- und Betriebskosten pro m² sowie der maximal zulässigen Quadratmeteranzahl der
       einzelnen Bedarfsgemeinschaften (sog. Produkttheorie).

© Rödl & Partner                                                                                                         9
Der Anteil der verfügbaren Angebotsmieten stellt sich wie folgt
dar
    Größe der
                                1 Person        2 Personen     3 Personen       4 Personen
    Bedarfsgemeinschaften

    Art                           AM               AM             AM               AM

    Region A                           50%              25%             0%              67%
    Region B                           47%              14%            13%               9%
    Region C                               0%           50%                 -           14%

    Die Werte beschreiben die prozentualen Anteile der Angebotsmieten in der Region und in
    der jeweiligen Wohnungsgröße unterhalb der ermittelten Angemessenheitsgrenze bezogen
    auf die gesamten ermittelten Angebotsmieten in der jeweiligen Wohnungsgröße.
     Zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen sind AM „verfügbar“
     In den ländlich geprägten Vergleichsräumen (Region A und C) kann aufgrund des
      geringen Marktumfangs nicht für jede Haushaltsgröße ein Angebot nachgewiesen
      werden

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Zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen steht Wohnraum
für unangemessene BGs (SGB II & XII) zur Verfügung
    Größe der
                                    1 Person                                   2 Personen
    BG
                      Angebote     unangem.     Versorgungs-      Angebote     unangem.     Versorgungs-
                   unterhalb MOG   Wohnende         grad       unterhalb MOG   Wohnende         grad

    Region A            6              5           120%             1              5           20%
    Region B            7             25           28%              3              11          27%
    Region C             -             -             -              1              2           50%

    Größe der
                                   3 Personen                                  4 Personen
    BG
                      Angebote     unangem.     Versorgungs-      Angebote     unangem.     Versorgungs-
                   unterhalb MOG   Wohnende         grad       unterhalb MOG   Wohnende         grad

    Region A            0              2            0%              4              -             -
    Region B            3              4           75%              3              5           60%
    Region C             -             -             -              1              -             -

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Hinsichtlich der ausgewiesenen Versorgungsgrade sind
zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen

1. Auf der Nachfrageseite gehen auch diejenigen Leistungsempfänger ein, deren erhöhte
   Kosten der Unterkunft durch den Träger der Grundsicherung anerkannt wurden oder
   werden. Gründe hierfür können beispielsweise eine Behinderung, hohes Alter oder
   besondere Zugangsprobleme zum Wohnungsmarkt sein. Besonderheiten des Einzelfalls
   rechtfertigen also einen Zuschlag zum Richtwert. Ob derartige Besonderheiten vorliegen,
   kann erst im Rahmen einer Einzelfallprüfung untersucht werden.
2. Die angegebenen Zahlen können auch Leistungsempfänger beinhalten, die bereits nach
   den bisherigen Richtwerten zur Kostensenkung aufgefordert wurden.
3. In der Realität liegt die Anzahl an Wohnungsangeboten in der Regel deutlich über den
   erhobenen Werten, da nicht alle zur Verfügung stehenden Wohnungen über die
   auswertbaren Kanäle (Internet, Zeitung, Makler), sondern z. B. über Aushänge, Freunde,
   Bekannte etc. vermittelt werden.
4. Der Zielgruppe von Leistungsempfängern werden nicht automatisch alle verfügbaren
   Wohnungen vermietet. Zu berücksichtigen ist an dieser Stelle, dass Studierende, Rentner
   oder Erwerbstätige mit unterdurchschnittlichen Löhnen um die gleichen Wohnungen
   konkurrieren. Empfängern von Leistungen zur Grundsicherung steht daher nur ein gewisser
   Teil des Wohnungsangebotes zur Verfügung.

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Bei einem Abgleich mit den alten Richtwerten und der
Wohngeldtabelle zeigt sich folgendes Bild

 Größe der BG
                              1 Person                           2 Personen
                              bis 50 m2                           50-65 m²
 Wohnungsgröße

                     Alt        Neu                     Alt         Neu
 Werte                                    WoG + 10%                           WoG + 10%
                   (2017)      (2019)                 (2017)       (2019)

 Region A            388,12      404,87      419,10     465,97       549,55      507,10

                                             419,10                              507,10
 Region B            414,11      440,35      468,60     486,88       573,39      567,60
                                             525,80                              636,90

 Region C            382,84      430,67      419,10     483,94       546,65      507,10

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Bei einem Abgleich mit den alten Richtwerten und der
Wohngeldtabelle zeigt sich folgendes Bild

 Größe der BG
                              3 Personen                          4 Personen
                               65-75 m²                            75-90 m²
 Wohnungsgröße

                     Alt         Neu                     Alt         Neu
 Werte                                     WoG + 10%                           WoG + 10%
                   (2017)       (2019)                 (2017)       (2019)

 Region A            498,17       579,70      603,90     552,14       803,16      705,10

                                              603,90                              705,10
 Region B            569,85       680,79      675,40     678,74       806,11      787,60
                                              757,90                              883,30

 Region C            607,54       683,08      603,90     617,62       818,08      705,10

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Alle Daten, Annahmen und Berechnungen sind im Tool
hinterlegt und werden zu Projektabschluss übergeben

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Ihre Ansprechpartner

Christian Griesbach                             Niklas Lipp

Partner                                         Senior Associate

Rödl & Partner GbR                              Rödl & Partner GbR
Äußere Sulzbacher Str. 100                      Äußere Sulzbacher Str. 100
D-90491 Nürnberg                                D-90491 Nürnberg
Telefon:        +49 (911) 91 93 - 3605          Telefon:        +49 (911) 91 93 - 3520
Mobil:          +49 (151) 16 63 6002            Mobil:          +49 (160) 97 37 4121
E-Mail:         Christian.Griesbach@roedl.com   E-Mail:         Niklas.Lipp@roedl.com

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