Schutzkonzept für das Freibad und die Gastronomie der Badi Reiden AG

Die Seite wird erstellt Martin Arndt
 
WEITER LESEN
Schutzkonzept für das Freibad und die Gastronomie der Badi Reiden AG
Badi Reiden AG
Kleinfeld
6260 Reiden
info@badireiden.ch
www.Badireiden.ch

                                 Schutzkonzept
                     für das Freibad und die Gastronomie der
                                 Badi Reiden AG

 Dieses Schutzkonzept gilt ab dem 10. Juni 2020. Es basiert auf den Schutzkonzepten des
         Verbandes VHF Verband Hallen- und Freibäder sowie von Gastrosuisse.

                                  Version 4. Juni 2020
Schutzkonzept für das Freibad und die Gastronomie der Badi Reiden AG
A.   Einleitung

     Nachfolgendes Schutzkonzept beschreibt die Massnahmen, um den Betrieb gemäss der gel-
     tenden COVID-19-Verordnung 2 per 10. Juni 2020 geordnet wiederaufzunehmen.

     Dieses Schutzkonzept wurde von der Geschäftsleitung ausgearbeitet und vom Verwaltungs-
     rat der Badi Reiden AG genehmigt.

B.   Ziel dieser Massnahmen

     Das vorliegende Schutzkonzept soll die geordnete Wiederinbetriebnahme des Freibades so-
     wie der Gastronomie der Badi Reiden AG in Übereinstimmung mit den behördlichen Vorga-
     ben und Grundsätzen ermöglichen. Dabei wird dem Schutz der Besucherinnen und Besucher
     wie auch der Mitarbeitenden vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus höchste Prio-
     rität eingeräumt. Damit das Ziel des Schutzkonzepts erreicht werden kann, ist insbesondere
     eine hohe Selbstverantwortung und Disziplin der Besucherinnen und Besucher notwendig.

C.   Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze

     COVID-19-Verordnung 2 (818.101.24), Arbeitsgesetz (SR 822.11) und dessen Verordnungen.

     Neben der aktuellen COVID-19-Verordnung des Bundesrats sind folgende übergeordneten
     Grundsätze einzuhalten:

        ·   Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG);
        ·   Social-Distancing (2 m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10 m2 pro Person;
            kein Körperkontakt);
        ·   Maximale Gruppengrössen;
        ·   Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beach-
            ten.

                                              2
Schutzkonzept für das Freibad und die Gastronomie der Badi Reiden AG
1.   Maximale Besucherzahlen

     Die maximale Anzahl zulässiger Personen im Freibad der Badi Reiden AG, für den Som-
     merbetrieb 2020, beträgt 570 Personen.

     Diese errechnete zulässige Besucherzahl ergibt sich aus der Gesamtfläche von 8'500 m2 (Bild
     links), abzüglich der Beckenanlage (Bild rechts) von 2'800 m2.

2.   Liegewiese

     Die Liegewiese hat eine Fläche von 5’700 m2 und ergibt die maximal erlaubte Anzahl von Be-
     suchern. Diese beträgt demnach 565 Besucher plus 5 Mitarbeitende.

     Das Einhalten der Hygieneregeln, das Social-Distancing und die maximale Gruppengrösse
     liegt in der Eigenverantwortung der Besucher.

3.   Beckenanlage

     Die Anzahl Personen, welche die Beckenanlage gleichzeitig benutzen dürfen, ist auf 1 Person
     pro 10 m2 begrenzt.

     Das Schwimmerbecken, ohne Sprunggrube, hat eine Fläche von 970 m2, die maximale An-
     zahl Nutzer beträgt 97.

     Das Nichtschwimmerbecken hat eine Fläche von 216 m2, die maximale Anzahl Nutzer be-
     trägt 21.

     Dazu kommen noch die Becken der Sprunganlage und der Rutschbahn, hier ist die Anzahl
     bereits heute auf eine Person begrenzt.

     Der Parcours wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgestellt.

                                               3
Schutzkonzept für das Freibad und die Gastronomie der Badi Reiden AG
Der Personenfluss auf der gesamten Beckenanlage wird reguliert (siehe Plan). Der Zutritt
wird durch nur einen Eingang gewährt, so kann die maximale Anzahl Nutzer reguliert wer-
den. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen stehen den Gästen drei Ausgänge offen. Die Über-
schaubarkeit unserer Anlage lässt diese Umsetzung zu.

Das Einhalten der Hygieneregeln, das Social-Distancing und die maximale Gruppengrösse
liegt in der Eigenverantwortung der Besucher.

Gelb hinterlegte Zonen

In diesen Zonen gilt erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf die Abstandsregeln.

Gelbe Kreise

In Bereichen, in welchen sich Kolonnen bilden können, sind Abstandsmarkierungen ange-
bracht.

A – Ein-/Ausstiegszone Schwimmerbecken

In diesem Bereich ist aus Sicherheitsgründen ein Einbahnverkehr nicht möglich, es gilt die
Abstandsregel einzuhalten. Aussteigende Personen haben Vortritt.

Auf Personen, welche über die Leitern aus dem Becken steigen, ist Rücksicht zu nehmen.

                                          4
B – Schwimmerbahnen

     Der Öffentlichkeit werden die Bahnen 2 & 3 zum Schwimmen zur Verfügung gestellt. Die
     Bahn hat die doppelte Breite und ermöglicht das Schwimmen im Einbahnverkehr. Das Brust-
     und Rückenschwimmen ist erlaubt.

     Die Bahn 1 ist nur für Leistungsschwimmer bestimmt und darf nur nach Absprache mit dem
     Baddienst benutzt werden. Auf dieser Bahn ist nur das Crawlen erlaubt.

4.   Rutsch- und Sprunganlagen

     C - Kinderrutschbahn

     In der Zone um die Kinderrutschbahn, im Radius von 2 Meter, darf sich nur eine erwachsene
     Person aufhalten. Für Kinder bis und mit 10 Jahre gibt es keine Beschränkungen.

     D - Rutschbahn

     Zum Anstehen werden Abstandsmarkierungen angebracht.

     Am Fuss der Treppe gibt es eine Markierung, eine auf halbem Weg und eine am Start. Die
     Person auf halbem Weg darf dann aufschliessen, wenn sie die Person in der Rutsche sehen
     kann. So ist auch der Abstand auf der Rutsche und im Auffangbecken gewährleistet.

     Das Auffangbecken ist sofort zu verlassen.

     E - Sprunganlage

     Beim 3 Meter und 1 Meter Sprungturm werden alle 2 Meter Markierungen für das Anstehen
     angebracht.

     Die Sprunganlagen werden voraussichtlich, baulich bedingt, erst im Juli in Betrieb genom-
     men.

5.   Duschen / Umziehen / Toiletten

     Die Freibadgarderobe mit Duschen steht nicht zur Verfügung. Die Hygienevorschriften könn-
     ten bei hohen Besucherzahlen nicht eingehalten werden.

     Das Wasser der Duschen bei den Durchschreitebecken ist temperiert und ermöglicht das Du-
     schen. Wir bitten die Gäste nach dem Badibesuch zuhause zu duschen.

     Für das Umkleiden stehen den Gästen Kabinen, wie man diese aus Kleiderläden kennt, zur
     Verfügung.

                                                  5
In den Toiletten ist das Einhalten der Hygieneregeln und das Social-Distancing in der Eigen-
     verantwortung der Besucher. Das mittlere Pissoir ist abgesperrt.

     Auf die Verhaltensregeln und die Vorgaben wird durch Anschläge klar hingewiesen.

6.   Reinigung & Desinfektion

     Neben den bestehenden Reinigungs- und Hygienemassnahmen, gemäss SIA-Norm und SVG
     Empfehlung, werden zusätzlich Massnahmen zur Einhaltung der Hygienemassnahmen des
     BAG umgesetzt:

     •     sämtliche Türgriffe und Handläufe, inklusiv Beckenleitern, werden mehrmals täglich
           desinfiziert.
     •     am Empfang und in der Gastronomie wird ein Händedesinfektionsmittel bereitgestellt.

7.   Empfang / Kasse

     Der Weg ist – wo immer möglich – verbreitert, der Personenfluss wird im Einbahnverkehr ge-
     führt und es sind Abstandsmarkierungen angebracht. Um die maximal zulässige Besucher-
     zahl nicht zu überschreiten, wird ein elektronisches Zählsystem eingesetzt.

     Die Empfangs-/Kassentheken sind mit einem Schutz aus Plexiglas ausgerüstet und es steht
     Händedesinfektionsmittel bereit.

     Gäste sind gebeten, wenn immer möglich, bargeldlose und somit berührungsfreie Zahlmög-
     lichkeiten zu nutzen. Ein webbasiertes Buchungs-, resp. Ticketkaufsystem wird geprüft.

     Es werden Hinweise über die geänderten Verhaltensregeln gut sichtbar angebracht.

     Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird bei Bedarf ein zusätzlicher Schalter für den Erwerb
     von Abonnementen aufgemacht.

     Das Einhalten der Hygieneregeln, das Social-Distancing und die maximale Gruppengrösse
     liegt in der Eigenverantwortung der Besucher.

8.   Gastronomie

     Es gelten die vorgeschriebenen Massnahmen für die Gastronomie gemäss dem jeweils gülti-
     gen Schutzkonzept für das Gastgewerbe unter COVID-19 (Gastrosuisse), insbesondere:

     1.    Alle Personen im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände.

                                                6
2.   Es wird sichergestellt, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen.
     Pro Gästegruppe mit mehr als 4 Personen werden die Kontaktdaten mindestens einer
     Person erhoben. Die Liste hierfür liegt bei der Kasse auf.
3.   Mitarbeitende und andere Personen halten 2 Meter Abstand zueinander.
4.   Sämtliche Oberflächen werden regelmässig fachgerecht gereinigt.
5.   Es wird berücksichtigt, dass Risikogruppen einen besonderen Schutz bedürfen.
6.   Bei Krankheitssymptomen werden Mitarbeitende und Gäste nach Hause geschickt und
     angewiesen, die Isolation gemäss BAG zu befolgen.
7.   Der Personenfluss in unserem Selbstbedienungsrestaurant wird im Einbahnverkehr
     geführt und es sind Abstandsmarkierungen angebracht.
8.   Auf der Terrasse sind die Tische und die Bestuhlung so platziert, dass die Abstandsre-
     geln zwischen den Tischen eingehalten werden können. Bei der Konsumation im Be-
     reich der Gastronomie, inklusive der Terrasse, ist das Sitzen Pflicht. Speisen und Ge-
     tränke dürfen aber auch auf die Liegewiese mitgenommen werden.
9.   Es wird, wo immer möglich und sinnvoll, Einweggeschirr verwendet.

Das Einhalten der Hygieneregeln, das Social-Distancing und die maximale Gruppengrösse
liegt in der Eigenverantwortung der Besucher.

                                         7
Sie können auch lesen