Schutzkonzept für das Naturmuseum und Museum für Archäologie Thurgau
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Naturmuseum Museum für Archäologie Version vom 13. September 2021 (ersetzt Version vom 29. Juni 2021 und ältere, fortlaufende Anpassungen möglich) Schutzkonzept für das Naturmuseum und Museum für Archäologie Thurgau Grundlagen Das vorliegende Schutzkonzept gründet auf den Bestimmungen vom Bund, Kanton sowie verschiedenen Branchenverbänden: Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie (inkl. Änderung vom 8. September 2021) Grobkonzept für die Museen, gültig ab 13. September 2021 (= Branchenschutzkonzept VMS) Weisungen zur Umsetzung der COVID-Massnahmen in der Schule ab Schuljahr 2021/2022 (DEK-Entscheid 2 vom 11. September 2021) Schutzkonzept für das Gastgewerbe unter COVID-19, Version 20 vom 9. September 2021, gültig ab dem 13. September 2021 (= Branchenschutzkonzept gastrosuisse) 1. Hygiene, Reinigung Massnahmen Für Museumsbesuchende und Mitarbeitende: - Beim Eintreten ins Museum sowie nach Berühren von Gegenständen (z.B. Aktivitäts- stationen) im Museum reinigen sich alle Personen die Hände. - Ständer mit Desinfektionsmitteln an verschiedenen Standorten im Museumsgebäude - Bei Lavabos Papiertücher zum Händetrocknen sowie Abfalleimer zum Entsorgen der gebrauchten Papiertücher Öffentlich zugängliche Museumsräumlichkeiten: - Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden (z.B. Aktivitäts- stationen) - Bedarfsgerechtes Lüften Räumlichkeiten Mitarbeitende: - Reinigungsset für jeden Mitarbeitenden zur individuellen Reinigung des eigenen Arbeitsplatzes Kontaktlos zahlen: - Um Kartenzahlung wird gebeten. Freie Strasse 24, 8510 Frauenfeld Öffnungszeiten: T +41 58 345 7400 Dienstag bis Freitag 14:00 bis 17:00 www.naturmuseum.tg.ch Samstag und Sonntag 13:00 bis 17:00
2/6 2. Zertifikatspflicht, Maskentragen Massnahmen Für Museumsbesuchende: - Im gesamten Museumsgebäude gilt für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren die Zertifikatspflicht. Das Maskentragen ist dem Publikum freigestellt. - Zertifikatskontrolle mit Überprüfung eines Ausweisdokuments unmittelbar nach Eintritt ins Museum, am Museumsempfang - Separater Ein- und Ausgang in das Museumsgebäude, am Eingang Lenkung der Besuchenden zum Museumsempfang Für Mitarbeitende: - Es besteht keine Zertifikatspflicht. - Mitarbeitende in direktem Publikumskontakt: - Mitarbeiterinnen Museumsempfang, Leitende von Schulführungen und Veranstal- tungen für Familien und Kinder: Sicherheitshalber tragen sie alle, auch diejenigen mit einem gültigen Zertifikat, Masken und achten auf Abstand zum Publikum. - Leitende von Führungen und Veranstaltungen für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren: Das Maskentragen ist ihnen freigestellt. - Mitarbeitende tragen bei Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz von unter 1.5 m untereinander, sowie beim Aufenthalt in öffentlich zugänglichen Museumsräumlich- keiten sicherheitshalber eine Maske und halten Abstand zueinander - auch diejenigen mit einem gültigen Zertifikat. - Übrige Arbeitssituationen: Das Maskentragen ist freigestellt. 3. «Museumslaube» mit Selbstbedienungscafé Massnahmen Hygiene und Reinigung: - Ständer mit Desinfektionsmitteln beim Eingang in die «Museumslaube» - Bei Lavabos Papiertücher zum Händetrocknen sowie Abfalleimer zum Entsorgen der gebrauchten Papiertücher - Regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden Seite 2 von 6
3/6 4. Öffentliche Veranstaltungen Massnahmen Anzahl Teilnehmende, Anmeldung: - Bei sämtlichen Veranstaltungen ist die maximale Anzahl Teilnehmender sicherheits- halber und im Sinne eines angenehmen Besuchserlebnisses beschränkt. Die Zahlen sind abgestimmt auf die Örtlichkeit sowie die Zielgruppe: - Veranstaltungen in den Ausstellungsräumen für Erwachsene (z.B. Führung): max. 25 Personen - Veranstaltungen für Kinder und Familien in den Ausstellungsräumen (z.B. Führung): max. 16 Personen - Veranstaltungen in der «Wissenswerkstatt» für Kinder (z.B. Workshop): max. 10 Personen - Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen grundsätzlich nur nach vorangegangener Anmeldung Hygiene, Reinigung - Den Teilnehmenden und Leitenden steht bei den Veranstaltungen ein Dispenser mit Desinfektionsmittel zur Verfügung. - Nach den Veranstaltungen: - Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden - Gründliches Lüften der genutzten Räume - Reinigung der herumgegebenen Materialien soweit möglich (Leitende/r) Zertifikatspflicht - Bei Veranstaltungen in Museumsräumen gilt die Zertifikatspflicht für Teilnehmende (Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren). - Kinder werden aufgefordert, untereinander Abstand zu halten. Kontaktrückverfolgung - Die Kontaktrückverfolgung wird sicherheitshalber weitergeführt. - Ablage der Anmeldeadressen (Mail und Telefonnummer der Person, die sich und allen- falls weitere Personen angemeldet hat) für den Fall einer ansteckungsbedingten Rückverfolgung durch die Behörden (nach Absprache mit Gesundheitsamt Thurgau) - Entsorgung der Adressen 2 Wochen nach dem Anlass durch den Papierschredder Seite 3 von 6
4/6 5. Besuche von Schulen und Gruppen mit und ohne Führung Massnahmen Hygiene, Reinigung - Besuche mit Führung: Dem/der Leitenden steht ein Dispenser mit Desinfektionsmittel zur Verfügung. - Nach den Besuchen: - Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. - Gründliches Lüften der genutzten Räume - Bei Führungen Reinigung der herumgegebenen Materialien soweit möglich (Leitende/r) - Nach Nutzung der «Museumslaube» bzw. des Museumsgartens durch Schulklassen als Znüniraum: Reinigung der Stühle und Tische bzw. Gartenbänke durch eine der Begleit- personen der Schulklasse (Hinweis dazu in Anmeldebestätigung) Zertifikatspflicht, Maskentragen: - Bei den Besuchen gilt die Zertifikatspflicht (Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren). - Schulbesuche: - Für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren, die von der Zertifikatspflicht befreit sind, gilt weiterhin die Maskenpflicht (entsprechend den gültigen schulischen Schutzmass- nahmen, ab Sekundarstufe 1). - Kinder bis 12 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit (entsprechend den gültigen schulischen Schutzmassnahmen, Primarstufe). Sie werden aufgefordert, zur/zum Leitenden Abstand zu halten. Besucherlenkung Schulbesuche: - Es dürfen maximal zwei Klassen gleichzeitig im Museum sein. Die Klassen können nur 1 Stockwerk in einem der Museen buchen, egal ob in den Dauerausstellungen oder in der Sonderausstellung. - Es können nicht zwei Klassen hintereinander denselben Ausstellungsteil besuchen, da die Reinigung der Oberflächen in so kurzer Zeit nicht möglich ist. - Gestaffelter Einlass von zwei Klassen, die zur selben Zeit ankommen (Wartebereich im Museumsgarten) - Beschränkung der Führungsthemen ausgehend von der Grösse der Ausstellungsräume Kontaktrückverfolgung: - Die Kontaktrückverfolgung wird sicherheitshalber weitergeführt. - Ablage der Anmeldeadressen (Mail und Telefonnummer der Person, die Besuch ange- meldet hat) für den Fall einer ansteckungsbedingten Rückverfolgung durch die Behörden (nach Absprache mit Gesundheitsamt Thurgau) - Entsorgung der Adressen 2 Wochen nach dem Anlass durch den Papierschredder Seite 4 von 6
5/6 6. Information Massnahmen Museumsbesuchende: - Informationen für Besuchende auf der Webseite der Museen - Information der Besuchenden durch Museumsmitarbeiterinnen am Empfang - Öffentliche Veranstaltungen, Besuche von Schulen und Gruppen mit und ohne Führung: Information der Verantwortliche/n auf Seiten Besuchende über Zertifikatspflicht und Hygienemassnahmen: - Vor dem Besuch schriftlich, der Anmeldebestätigung beiliegend - Bei Beginn der Veranstaltung oder Führung mündlicher Hinweis auf Hygiene- massnahmen und freigestelltes Maskentragen. - Hinweis auf die besonderen Massnahmen bei einem Museumsbesuch u.a. bei Briefver- sänden, in Newslettern und auf Social Media Mitarbeitende: - Laufend Informationen über die aktuellen Schutzmassnahmen im Museum 7. Besonders Gefährdete Personen Massnahmen Museumsbesuchende: - Keine besonderen Massnahmen (Eigenverantwortung der Besuchenden) 8. Personalschutz und COVID-19-Erkrankte am Arbeitsplatz Massnahmen - Weiterhin Homeoffice-Empfehlung Bei Erkrankung von Mitarbeitenden und deren Angehörigen: - Bei entsprechenden Krankheitssymptomen bleiben Mitarbeitende zuhause und begeben sich in (Selbst-)Isolation gemäss BAG. - Bei entsprechenden Krankheitssymptomen von Angehörigen von Mitarbeitenden im gleichen Haushalt bleiben diese vorerst zuhause und klären mit dem eigenen Hausarzt eine allfällige Quarantäne ab. Seite 5 von 6
6/6 - In unklaren Fällen Kontaktaufnahme mit dem kantonalen Gesundheitsamt und/oder dem Personalamt des Kantons Thurgau durch den GEKO bzw. die Museumsleitung Abschluss Dieses Dokument wurde auf Grund einer Branchenlösung erstellt: X Ja ☐ Nein Dieses Dokument wurde allen Mitarbeitern übermittelt und erläutert. Dr. Hannes Geisser, Frauenfeld, 13. September 2021: Leiter Naturmuseum Thurgau i.V. Dr. Barbara Richner, Frauenfeld, 13. September 2021: stv. Leiterin Naturmuseum Thurgau PD Dr. Urs Leuzinger, Frauenfeld, 13. September 2021: Leiter Museum für Archäologie Thurgau Seite 6 von 6
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