Schutzkonzept für die Bewohnenden und für Begegnungen mit Angehörigen, gültig ab dem 17.12.2021 - Residio AG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schutzkonzept für die Bewohnenden und für Begegnungen mit Angehöri- gen, gültig ab dem 17.12.2021 Das Schutzkonzept der Residio AG stützt sich auf die Vorgaben von Bund und Kanton Luzern ab. Der Kanton Luzern hat die Vorgaben per 06. Dezember 2021 verschärft. Neu gilt die Stufe 4 der «Abgestuften Schutzmassnahmen COVID-19 in Pflegeheimen – Mindeststandards». Der Kanton Luzern hat eine «3G-plus» Pflicht bei Mitarbeitenden und Angehörigen eingeführt. Alle Mitarbeitenden und Angehörigen müssen somit über ein gültiges COVID-19-Zertifikat verfügen und lückenlos eine Schutzmaske tragen. Mit vereinten Kräften ist dafür zu sorgen, dass eine ausgewogene Balance zwischen dem bestmöglichen Schutz vor einer Ansteckung und einer gu- ten Lebensqualität der Bewohnenden entsteht. Isolation von Abteilungen und Bewohnenden Je nach Situation werden zum Schutze der Bewohnenden und der Angehörigen ganze Abtei- lungen isoliert und/oder unter Quarantäne gestellt. Das heisst, Bewohnende und das Pflegeper- sonal bleiben konsequent auf der Abteilung. Besuche finden nur in Notsituationen statt. Ab dem 17.12.2021 ist keine Abteilung isoliert. Zu welchem Zeitpunkt die Bewohnenden die Isolation verlassen, wird durch das Contact Tra- cing des Kantons Luzern angeordnet (in der Regel nach 12 Tagen und symptomfrei (ohne Aus- wurf und ohne triefende Nase)). Während der Isolation finden keine Besuche statt (ausser in Notsituationen). Erkrankte Bewohnende und deren Angehörige werden über die Entlassung der Isolation durch die Abteilungsverantwortlichen informiert. Nach einer COVID-19-Erkran- kung ist eine Zeit lang auf körperlich strenge Aktivitäten zu verzichten. Bewohnende, welche sich besonders schützen wollen, können auf Wunsch sich in eine selbst- verordnete Quarantäne begeben. Bitte melden Sie sich beim Pflegepersonal. Eigenverantwortung Das Schutzkonzept basiert auf der Eigenverantwortung aller involvierten Personen. Impfschutz Die Impfung schützt vor einer Covid-19-Erkrankung und einem allfälligen schweren Verlauf. Im Rahmen der COVID-Ausbrüche in unseren Häusern stellen wir fest, dass die Booster-Imp- fung die Bewohnenden vor schlimmen Verläufen gut schützt. Ungeimpfte Bewohnende ste- cken sich viel häufiger an, die COVID-Erkrankung stellt eine enorme gesundheitliche Belastung dar sowie ist die Mortalitätsrate hoch. Die Pandemie wird uns weiterhin begleiten. Wir bitten alle ungeimpften Bewohnenden und deren Angehörigen nochmals zu überdenken, ob ein Impfschutz nicht angebracht ist. Monatlich führt die Residio AG Impfungen durch. Bei Bedarf melden Sie sich bei der Abteilungsleitung. Sind Bewohnende nicht geboostert und/oder besitzen Besuchende nicht 2-G, ist in Eigen- verantwortung für einen erhöhten Schutz zu sorgen. Seite 1 von 4
Besuche Besuche von nahestehenden Personen sind wie folgt möglich: 4.1 «3G-plus» Zertifikatspflicht Besuchende haben ein gültiges COVID-Zertifikat oder eine Testbescheinigung vorzuweisen. Die Residio überprüft die Zertifikate. Besuchende ohne gültiges COVID-Zertifikat können sich ge- mäss BAG gratis in den Testcentern testen lassen. Bei einem negativen Testresultat wird eine Bescheinigung ausgestellt (kein Zertifikat). Testcenter im Kanton Luzern: https://gesund- heit.lu.ch/themen/Humanmedizin/Infektionskrankheiten/Coronavirus/Corona_Drive_in 4.2 Symptome, Isolation und Quarantäne Der Besuch ist untersagt, wenn sie die letzten 10 Tage ▪ mit einer COVID-19 positiv getesteten Person im direkten Kontakt waren ▪ in Isolation oder Quarantäne sind. Der Besuch ist untersagt, wenn sie die letzten 10 Tage eines oder mehrere der folgenden Symp- tome hatten: ▪ Akute Atemwegserkrankung (Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Brustschmerzen) ▪ Fieber (über 38.5 Grad) ▪ Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmacksinnes ▪ Kopfschmerzen, allgemeine Schwäche, Unwohlsein ▪ Muskelschmerzen ▪ Schnupfen ▪ Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen) ▪ Hautausschläge 4.3 Anmeldung von Besuchen Eine telefonische Anmeldung ist am Vortag bei den folgenden Begegnungen erforderlich: ▪ Bei Besuchen ausserhalb der Residio-Häuser wie externes Essen oder externe Übernach- tung via die zuständige Abteilung 4.4 Contact-Tracing und Zutritt ▪ Ein lückenloses Contact Tracing ist sicherzustellen. ▪ Alle Besuchende haben sich in Eigenverantwortung im Eingangsbereich zu registrieren. Dies kann mittels eines QR-Codes oder einer Registrierliste erfolgen. ▪ Eine Online-Vorregistrierung ist sehr erwünscht (www.residio.ch). ▪ Zurzeit sind keine Besuche bei mehreren Bewohnenden möglich. ▪ Das Durchmischen von Gästegruppen ist untersagt. ▪ Das gültige Schutzkonzept ist zu lesen und einzuhalten. ▪ Die Händehygiene ist sicherzustellen, eine Schutzmaske ist lückenlos zu tragen. 4.5 Besuchszeiten und Anzahl Besuchende Die Besuchszeiten sind täglich von 13:30 bis 16:30 Uhr. In der jetzigen epidemiologischen Lage empfehlen wir dringend, dass nur nahestehende Angehörige und nur ein bis zwei Per- sonen pro Tag, zu Besuch kommen. Bitte sprechen Sie sich in der Familie ab. Seite 2 von 4
4.6 Besuchsorte in den Residio-Häusern und ausserhalb der Residio-Häuser Besuchsorte in beiden Häusern ▪ Im Zimmer des Bewohnenden ▪ Im Innenhof oder beim Spazieren ums Haus (auch zertifikatspflichtig) 4.7 Bewohnende ausserhalb der Residio-Häuser Das Spazieren ausserhalb der Häuser ist erlaubt. Aufgrund der aktuellen Situation wird drin- gend empfohlen, zurzeit auf Kontakte ausserhalb der Residio-Häuser zu verzichten. Nach Aufenthalten ausserhalb der Residio-Häuser werden die Bewohnenden getestet. Seitens Ange- hörigen besteht eine Registrier- und Zertifikatspflicht. Die Bewohnenden und die Angehörigen tragen die Verantwortung über das Einhalten der Schutzmassnahmen. Einsatz von Schnelltests bei Bewohnenden und Angehörigen Schnelltests sollen frühzeitig symptomatische und vor allem asymptomatische COVID-19 er- krankte Menschen erkennen. Beim Eintritt von neuen Bewohnenden oder nach einem Auf- enthalt ausserhalb der Residio-Häuser werden Schnelltests durchgeführt (Tag (0), 3, 7). Bei auftretenden Symptomen werden die Bewohnenden getestet. Bei positivem Befund werden alle Bewohnenden der Abteilung systematisch getestet (Ausbruchsmanagement). Bewohnende im Alltag Das Leben findet auf der Abteilung statt. Es wird auf jeder Abteilung ein kleiner Cafeteria-Be- trieb geführt. Die Cafeteria im EG bleibt vorübergehend geschlossen. Eine abteilungsübergrei- fende Durchmischung der Bewohnenden ist zu vermeiden. Aktivitäten finden gemäss Wochen- programm auf der Abteilung statt. Der Gottesdienst wird am Sonntag übertragen. Dienstleis- tungen wie Coiffeur, Pedicure, Fusspflege und Physiotherapie werden angeboten. Gültige Schutzmassnahmen Bei allen Begegnungen mit Bewohnenden (in den Residio-Häusern, in externen Restaurants, bei Besuchen zuhause, etc.) sind neben dem Registrieren folgende Schutzmassnahmen ein- zuhalten: 7.1 Schutzmaskentragplicht Für alle Besuchende ab 6 Jahren gilt auf dem Areal und in den Innenräumen eine Schutzmaskentragpflicht (Hy- gienemaske oder FFP-2 Maske). Auch bei Begegnungen ausserhalb des Residio-Areals wird das Tragen einer Schutzmaske sehr empfohlen. Ist das Schutzmaskentra- gen nicht möglich (z.B. Kinder), ist auf einen Besuch zu verzichten. Von der Schutzmaskenpflicht ausgenommen sind Kinder, welche noch nicht laufen. Seite 3 von 4
Die Bewohnenden tragen beim Verlassen des Zimmers eine Schutzmaske. Wenn der Abstand von 1.5 Metern unter den Bewohnenden eingehalten ist (Aufenthalts- raum, während Atelier-Programm, beim Essen) muss die Schutzmaske nicht getragen werden. Bei einem Be- such trägt der Bewohnende wenn möglich zum Schutz des Angehörigen eine Schutzmaske. Ausserhalb der Re- sidio-Häuser gelten die Bestimmungen des BAG. Weitere Hygienemassnahmen Beim Betreten und Verlassen der Häuser sind immer die Hände zu desinfizieren oder zu waschen. Es ist in die Armbeuge zu niesen und zu husten. Sämtliche Räume sind regelmässig zu lüften. Informationspflicht bei Erkrankungen ▪ Die Besuchenden orientieren die Verantwortlichen der Residio AG, wenn 5 Tage nach dem Besuch eine COVID-19 Erkrankung vorliegt oder sie sich in Quarantäne begeben müssen. ▪ Die Besuchenden werden orientiert, wenn bei der zu besuchten Person 5 Tage nach dem Besuch eine COVID-19 Erkrankung vorliegt. Berührungen und Nähe Berührungen, Nähe und direkte Kontakte sollen bei einer engen Beziehung zum Bewohnenden oder bei einer Palliativ-Situation stattfinden können. Der Impfschutz bei den Bewohnenden und bei den Angehörigen machen nahe Begegnungen grundsätzlich sicherer. Bitte lassen Sie sich vom Pflegepersonal beraten, wie enge Kontakt möglichst sicher gestaltet werden können. Grundsätzlich gilt: ▪ Auf das Händeschütteln ist zu verzichten. ▪ Eine Schutzmaske ist zu tragen. ▪ Vor und nach der Berührung ist die Händehygiene anzuwenden. Seite 4 von 4
Sie können auch lesen