K 2b Vitznau Bürglen - Kantonsgrenze SZ Teilausbau+Sanierung Strasse - Informationsabend Bezirk Gersau 18. September 2017
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
K 2b Vitznau Bürglen - Kantonsgrenze SZ Teilausbau+Sanierung Strasse Informationsabend Bezirk Gersau 18. September 2017 18. September 2017
Information über Bauprojekt Ablauf • Begrüssung /Ablauf Erwin Ulrich, • Zielsetzung Bezirksstatthalter, (10') • Vorstellung Projektleitung Baupräsident • Auftrag Dienststelle vif • Projektvorstellung Pius Suter, vif (30') • Nächste Schritte • Fragen zum Projekt / Bauablauf Moderation Erwin Ulrich (30') • Schlusswort Adrian Nigg-Arnold, Bezirksammann (5') Schluss der Orientierung vor 21:00 Uhr 2
Projektleitung Kanton Luzern Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) Beat Hofstetter Abteilungsleiter Planung Strassen Pius Suter Projektleiter 3
Auftrag Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) Grundlage für das Handeln der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) des Kantons Luzern ist das Bau- programm für Kantonsstrassen welches der Kantonsrat alle 4 Jahre beschliesst. Im aktuellen Bauprogramm für Kantonsstrassen 2015 - 2018 ist das Projekt in Vitznau namentlich auf- geführt. "Vitznau, Bürglen - Grenze Schwyz, Teilausbau und Sanierung Strasse" (Topf A, Massnahme Nr. 6) 4
Bestehende Strasse > zu schmale Fahrbahn > Sichtweiten nicht eingehalten > Ungenügende Anlagen für den Langsamverkehr 11
Bestehende Kunstbauten Auskragung Schiberen km 0+560 - 0+660 12
Bestehende Kunstbauten Brücke Felsrunse Obere Nas km 0+665 - 0+685 13
Bestehende Kunstbauten Brücke Felsrunse Obere Nas km 0+665 - 0+685 14
Bestehende Kunstbauten > Schlechter baulicher Zustand (sanierungsbedürftig) > Kunstbauten unterdimensioniert (28 Tonnen) 15
Projektanforderungen aus Sicht Geologie > Steile Topografie bis senkrecht > Geländemulde mit Lockergestein > Fels von mehreren Kluftsystemen durchzogen, mit Kluftunterschneidungen > Örtlich labile Felspartien > Nordteil labile Lockergesteinsbedeckung Anforderung: Optimale ingenieurtechnische Konzepte mit ausreichender Flexibilität 16
Projektanforderungen aus Sicht Geologie Geländemulde mit Lockergestein Örtlich labile Felspartien
Projektanforderungen aus Sicht Landschaft > Der Projektperimeter befindet sich in einer Landschaft von nationaler Bedeutung (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, BLN, Nr. 1606). Teilraum 3: "Rigi" Schützenswert sind im betroffenen Perimeter namentlich die besonderen Felsformationen. 18
Projektanforderungen aus Sicht Landschaft > Der Projektperimeter befindet sich im Pflanzen- schutzgebiet der Rigi (Regierungsratsbeschluss 23. Okt. 1987) 19
Projektanforderungen aus Sicht Landschaft > Im kommunalen Zonenplan Landschaft sind die Parzellen Nrn. 271 und 383 im Bereich Ober Nas als Naturschutzzonen ausgewiesen. Die Naturschutzzone (Objekt 43, Obere Nas) bezweckt den Schutz der regional bedeutenden Felsformation und seiner Kalkfelsvegetation. 20
Projektanforderungen aus Sicht Landschaft > Das Gebiet obere Nas ist im Inventar der Geoobjekte von regionaler Bedeutung (Objekt Helvetische Randkette Ober Nas - Vitznauer Stock - Fälmis). > Geo-Objekte sind gemäss §5, Abs. 1 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz in ihrer Gesamtheit zu erhalten. 21
Projektanforderungen aus Sicht Landschaft > Gemäss Gefahrenhinweiskarte sind im Projekt- abschnitt potenzielle Steinschlagprozesse ausgewiesen. 22
Projektanforderungen aus Sicht Landschaft > BLN Objekt erfordert konstruktive Massnahmen zur grösstmöglichen Schonung. > Stützkonstruktionen (Mauern) werden als «stark wirksame Fremdkörper wahrgenommen» und sind zu vermeiden. > Die Felspartien liegen in der Naturschutzzone, bei erheblicher Beeinträchtigung sind Ersatzmassnahmen notwendig. > "Gutmütige" Konstruktion im Falle eines Steinschlags 23
Projektziele > Die Kantonsstrasse soll für alle Verkehrsteilnehmer sicher benutzbar sein. > Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr > Anpassen des geometrischen Normalprofils (Strassenbreite). > Erhalt der Charakteristik der Strasse. > Umweltverträglicher Ausbau (BLN Gebiet, Natur- schutzzone). 24
Strassenprojekt Variantenstudium 25
Strassenprojekt Variantenstudium 2011 > Variante 1: "Neubau heutiger Standort" > Variante 2: "Tunnel" > Variante 3: "Brücke" Kostenschätzung Fr. bis 65 Mio. Kostenschätzung Fr. ca. 20 Mio. Variante 2: "Tunnel" Variante 3: "Brücke" 26
Strassenprojekt Variantenstudium 2011 > Bestvariante Variante 1: "Neubau heutiger Standort" Kostenschätzung Fr. über 10 Mio. Dieser Variantenentscheid diente als Grundlage für das Bauprogramm 2015 - 2018. 27
Strassenprojekt Sicherstellen Sichtweiten > Felsabtrag > Abrücken Strasse von Fels 28
Strassenprojekt Genügende Fahrbahnbreite Mindestbreite Fahrbahn 7.00m Trottoir 2.60m (später Rad-/Gehweg möglich) Bankett felsseitig min. 1.00m 29
Strassenprojekt Tragkonzept > Einheitliche Konstruktion im gesamten Perimeter. > Ästhetisch ansprechende Konstruktion mit minimalem Eingriff in Landschaft. > Arbeiten im schwerzugänglichen Terrain auf Minimum reduziert. > Keine visuell nicht kontrollierbaren Anker im Endzustand. 30
Strassenprojekt Tragkonzept Lehnenkonstruktion 31
Strassenprojekt Tragkonzept 32
Strassenprojekt Tragkonzept 33
Darstellung Bauprojekt 34
Bauablauf gemäss Vernehmlassung BP Eine Realisierung ohne zeitweilige Totalsperre ist wegen der vorhandenen Situation nicht möglich. > Gesamte Realisation unter Totalsperre > Bauzeit ca. 7 - 8 Monate (Zweischichtbetrieb) > Keine lärmintensiven Nachtarbeiten > Effiziente Bauerstellung > Einfachere Zugänglichkeit, Installationsplätze > Weniger unnötige Zusatzarbeiten > Bessere Qualität und Dauerhaftigkeit > Mehr Arbeits- und Verkehrssicherheit > Kostenreduktion 35
Vernehmlassung Bauprojekt > Vernehmlassung 13. Dezember 2016 - 30. Januar 2017 > Nebst den Dienststellen des Kantons Luzern haben folgende externe Stellen eine Stellungnahme eingereicht. - Gemeinderat Vitznau - Kanton Schwyz - Bezirksrat Gersau - Innerschweizer Heimatschutz - armasuisse Immobilien - Verkehrsverbund Luzern - Luzerner Polizei - Luzerner Wanderwege 36
Resultate der Vernehmlassung Positive Rückmeldungen > Die Sanierung und der Teilausbau der Kantons- strasse werden begrüsst. > Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass keine Arbeiten in der Nacht vorgesehen werden. > Das optimierte Gestaltungskonzept wird positiv gewürdigt. 37
Resultate der Vernehmlassung Negative Rückmeldungen > Die vorgeschlagene Totalsperre der K 2b von 7 - 8 Monaten wird von den Gemeinde Vitznau, dem Bezirk Gersau sowie vom Kanton Schwyz als inakzeptabel beurteilt. > Auf eine Sperrung während der touristischen Hauptsaison ist zu verzichten. 38
Vernehmlassung Bauprojekt 39
Optimierung Bauablauf Eine Realisierung ohne zeitweilige Totalsperre ist wegen der vorhandenen Situation nicht möglich. Ziele > Die Dauer der Totalsperre ist auf ein Minimum zu reduzieren. > Die Arbeiten sollen ohne Nachtarbeit und möglichst ausserhalb der touristisch wichtigen Monate ausgeführt werden. 40
Optimierung Bauablauf Phase 1a 41
Bauvorgang Phase 1a
Optimierung Bauablauf Phase 1b zweischichtiger Betrieb Busbevorzugung Dauer Phase 1a + 1b: ca. 21 Wochen (August - Ende Dezember) 43
Bauvorgang Phase 1b
Optimierung Bauablauf Phase 2 zweischichtiger Betrieb (inkl. Samstag und evtl. Sonntag) Dauer Phase 2: ca. 17 Wochen (Februar - Ende Mai) 45
Bauvorgang Phase 2
Bauvorgang Phase 2
Bauvorgang Phase 2
Optimierung Bauablauf Phase 3a 49
Bauvorgang Phase 3a
Optimierung Bauablauf Phase 3b zweischichtiger Betrieb Busbevorzugung Dauer Phase 3a + 3b: ca. 19 Wochen (Juni - Anfang Oktober) 51
Bauvorgang Phase 3b
Optimierung Bauablauf Mögliches Terminprogramm 53
Optimierung Bauablauf Optimiertes Bauprogramm > Gegenüber der ursprünglichen "Variante Totalsperre" verlängert sich die Bauzeit um rund 29 Wochen. Die gesamte Bauzeit beträgt insgesamt ca. 14 Monate. > Dafür reduziert sich die Vollsperrung von ursprünglich 8 Monate auf 4 Monate. Ziel ist es im Rahmen der Ausführungsprojektierung und der Realisierung die Zeit für die Vollsperrung weiter zu reduzieren! 54
Flankierende Massnahmen während Totalsperre Phase 2 > Schiffsverbindung zwischen Vitznau und Gersau (genauer Fahrplan ist noch zu definieren; Zuständig ist der VVL und das Amt für öffentlichen Verkehr SZ). > Für die Schulkinder aus dem Gebiet "Ebnet" wird ab "Forst" bis Gersau ein Schulbus eingerichtet. > Optimiertes Umleitungskonzept. > Frühzeitige und regelmässige Information der Öffentlichkeit. 55
Baukosten > Gesamtkosten Fr. 13.7 Mio. (Genauigkeit ± 10%) > Gegenüber der "Variante Totalsperre" erhöhen sich die Baukosten um rund Fr. 1.0 Mio. 56
Stellungnahmen zu Optimierung Bauablauf Gemeinde Vitznau > Der Gemeinderat begrüsst im Grundsatz die geplante Sanierung. > Die Reduktion der Totalsperre von 8 auf 4 Monate wird zur Kenntnis genommen. > Obwohl die geplante Totalsperre die wichtige Verbindung Vitznau - Gersau unterbricht muss diese, mangels Alternativen akzeptiert werden. > Die Bevölkerung ist anlässlich einer Orientierungs- versammlung über die geplante Sperre zu informieren. 57
Stellungnahmen zu Optimierung Bauablauf Gemeinde Vitznau > Notstrasse Kuorez-Oberrengg wäre sehr teuer und nur für Geländefahrzeuge (Steilheit) befahrbar. Die Realisierbarkeit wäre auch rechtlich sehr schwierig. 58
Stellungnahmen zu Optimierung Bauablauf Kanton Schwyz > Das Baudepartement Schwyz begrüsst die Bestrebung des Kantons Luzern die Totalsperre von 8 Monaten auf 4 Monate zu reduzieren. > Die Ausgestaltung des Schiffersatzes (ev. unter Miteinbezug der Fähre) ist noch zu klären. > Der Kanton Schwyz steht dem Projekt positiv gegenüber. 59
Erste Stellungnahme zu Optimierung Bauablauf Bezirk Gersau > Der Bezirksrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Sperrung total 4 Monate dauern wird. > Er wünscht eine Orientierung der Bevölkerung im Verlauf September 2017. > Die definitive Stellungnahme erfolgt nach der Orientierungsversammlung. 60
Nächste Schritte > Orientierung betroffene Grundeigentümer Aug./Sept. 2017 > Orientierungsversammlung Bezirk Gersau 18. Sept. 2017 > Öffentliche Planauflage Oktober 2017 > Einspracheverhandlungen bis Februar 2018 > Projektgenehmigung Regierungs- rat und Kreditgenehmigung Sommer/Herbst Kantonsrat 2018 > Möglicher Baubeginn August 2019 61
Fragerunde zum Projekt / Bauablauf Moderation durch: Erwin Ulrich, Bezirksstatthalter, Baupräsident 62
Schlusswort Adrian Nigg-Arnold, Bezirksammann 63
Sie können auch lesen