SCHUTZKONZEPT SCHWEIZER MEISTERSCHAFTEN LANGBAHN 2021 - BIS 11. APRIL IN USTER
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Schutzkonzept Schweizer Meisterschaften Langbahn 2021 vom 07. bis 11. April in Uster Die Überlegungen und Massnahmen stützen sich auf die Verordnungen des Bundesrates, mit den letzten Anpassungen am 24. Februar 2021, mit Inkrafttreten am 01. März 2021 – Verlängerung befristeter Massnahmen sowie Lockerungen in den Bereichen Freizeit, Kultur, Sport und Einkaufsläden. Des Weiteren werden Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie von Swiss Olympic und Swiss Aquatics umgesetzt. Anpassung Programm und/oder Zeitplan Aufgrund der aktuellen Situation behält sich Swiss Aquatics Swimming das Recht vor, bis Beginn der Veranstaltung Änderungen am Programm und/oder Zeitplan vorzunehmen. Ausserdem Meldungen und/oder Teilnehmer zurückzuweisen, um das maximale Teilnehmerkontingent sowie den angestrebten Zeitplan sicherstellen zu können. Zielsetzungen Das vorliegende Schutzkonzept soll die sichere Durchführung der Swiss Aquatics Swimming Schweizer Meisterschaften Langbahn, vom 07. bis 11. April 2021, in Uster, im Hallenbad Buchholz ermöglichen und sowohl die Schwimmer*innen als auch die Organisation vor einer Ansteckung mit COVID-19 schützen. Der SchwimmClub Uster Wallisellen zählt auf die gewohnt große Solidarität und das vorbildliche Verhalten aller Teilnehmer*innen und deren Betreuer*innen. Umsetzung Das Schutzkonzept wurde von Swiss Olympic überprüft und plausibilisiert. Die Schutzmassnahmen werden durch gezielte Informationen, organisatorische Massnahmen, wie bspw. einen Wege- und Zonenplan, ein angepasstes Wettkampfprogramm und einen Zeitplan, aber vor allem durch die Initiative und Eigenverantwortung aller Teilnehmer*innen umgesetzt.
Allgemeine Regeln • Dieses Konzept gilt für den Innen- und Aussenbereiche des Hallenbad Buchholz in Uster. • Nur Personen, die keine Symptome zeigen, können am Wettkampf teilnehmen. Sollten Symptome von COVID-19 festgestellt werden, ist die Teilnahme am Wettkampf verboten. Die betroffene Person muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben und ihren persönlichen Arzt*in sowie den Präsidenten vom SchwimmClub Uster Wallisellen per E-Mail vorstand@scuw.ch oder per Telefon 079/405 44 45 darüber informieren. • Alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung (Athleten*innen, die Betreuer*innen, Wettkampfjury, Ehrenamtliche, usw.) müssen zu jeder Zeit eine Schutzmaske tragen. Lediglich unmittelbar vor Betreten des Wassers, ist das Ablegen der Maske erlaubt. Unmittelbar nach Verlassen des Wassers ist die Maske wieder aufzusetzen. • Alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung müssen zu jeder Zeit 1,5m abstand im Rahmen des Social Distancing einhalten. • Alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung müssen zu jeder Zeit die grundlegenden Hygieneregeln einhalten (reg. Händewaschen, Benutzung von Handdesinfektionsmitteln, Hust- und Niessettikette, usw.) • Alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung willigen ein, dass ihre persönlichen Daten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erfasst und bis 14 Tage nach Veranstaltungsende aufbewahrt werden. Und im Fall einer Anfrage durch Behörden an diese weitergeleitet werden. • Für die Veranstaltung gilt ein Zuschauerverbot. • Die Benutzung der Toiletten ist erlaubt. Die Duschen sind gesperrt, Teilnehmer*innen müssen zu Hause oder im Hotel duschen. • Das Schutzkonzept wird vorgängig per Donwload von der Swiss Aquatics Homepage sowie per Email-Versand allen Teilnehmern*innen zur Verfügung gestellt und an der Mannschaftsführersitzung direkt vor Veranstaltungsbeginn erläutert. Vor den Swiss Aquatics Swimming Schweizer Meisterschaften Langbahn Uster 2021 In der Woche vor den Swiss Aquatics Swimming Schweizer Meisterschaften Langbahn (07.-11. April) muss jeder teilnehmende Verein dem Organisator eine Liste aller teilnehmenden Personen zukommen lassen. Namen, Vornamen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer jedes Teilnehmers*in müssen enthalten sein. Alle übrigen Teilnehmer*innen müssen ihr Rückverfolgungsformular bei der Organisation hinterlegen. Eine Überprüfung der Richtigkeit der übermittelten Daten wird in Zusammenarbeit mit Swiss-Aquatics durchgeführt (offizielle Liste der Tagesrennen). Persönliche Daten werden bis 14 Tage nach dem Wettkampf aufbewahrt. Seite | 2
Einlasskontrolle • Generell erhalten nur vorab angemeldete und registrierte Teilnehmer*innen Zutritt zur Anlage. • Zu den einzelnen Wettkampfabschnitten erhalten nur jene Teilnehmer*innen Zutritt, die ein Rennen im betreffenden Abschnitt haben, bzw. Athleten*innen mit Rennen im betreffenden Abschnitt betreuen, oder einen Arbeitseinsatz im Rahmen der Durchführung des jeweiligen Abschnitts haben. Dies wird durch Abgleich der Melde- und Einsatzlisten sichergestellt. • Im Rahmen der Einlasskontrolle wird eine Temperaturmessung vorgenommen. Personen mit erhöhter Temperatur erhalten keinen Zutritt zur Anlage. Wege- und Zonenplan • Am Bad- und Beckeneingang und in den Umkleideräumen stehen Desinfektionsspender zur Verfügung. Der Wettkampfbereich ist ausschliesslich den teilnehmenden Schwimmer*innen, den Trainer*innen, den Jurymitgliedern sowie den Helfer*innen vorbehalten, die für den reibungslosen Ablauf des Wettkampfes unerlässlich sind. • Für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung werden Aufenthaltszonen und Bewegungsabläufe im Schwimmbadbereich, wie in der Grafik festgelegt: Zonen- & Wegeplan Swiss Aquatics Swimming Schweizer Meisterschaften 2021 im Hallenbad Uster Einlasskontrolle Sitzung 1 SM Büro Sitzung 3 Umkleide Athleten & Trainer Theke EK Staff WC WC F Staff M Gym Küche Sitzung 2 Staff WC M Athl.&Tr. (Duschen gesperrt) WC F Athl.&Tr. (Duschen gesperrt) EK Richter T1 T2 Umkleide M Umkleide M T1 M1 Umkleide F Umkleide F Richter Richter Richter Richter M2 T2 T12 T17 M3 WC M Richter WC F Richter (Duschen T3 T13 T18 M4 (Duschen gesperrt) gesperrt) T4 T14 T19 T24 T5 T15 T20 T25 T16 T21 T6 T26 T7 T22 Coach-Zone T27 T8 T23 T28 Science T9 Base T29 Zeitmessun T10 Protokoll T30 g& T11 Regie LS T31 CLS/CNW 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Start- A1 A2 A3 A4 A5 A6 speaker ordner1 SO 2 SO 3 T32 Grober Grundriss Hallenbad Buchholz Uster (nicht Massstabsgetreu) Seite | 3
• Durch Nutzung aller Notausgänge zum Verlassen des Bades, werden soweit möglich getrennte Ein- und Ausgänge angeboten. • Mittels Absperrung und Beschilderung, werden soweit möglich getrennte Wege für entgegengesetzte Wege angeboten. • Jedem Teilnehmenden Verein werden Aufenthaltszonen als sog. «Team-Area» zugewiesen. Je nach Grundfläche wird für jede «Team-Area» eine maximale Personenzahl zur Gewährleistung der Mindestabstände bestimmt. Grosse Teams werden auf mehrere «Team-Areas» verteilt. Die «Team-Areas» sind durch Stellwände/Absperrgitter voneinander getrennt. • Desinfektionsposten werden in den Schlüsselbereichen der Wettkampfanlage (Badeingang, Startordnerbereich, elektronischer Zeitmessungstisch, Kampfrichtertisch, Lautsprecheranlage, Zeitmessungsbereich, Backoffice) aufgestellt. • Geschlossene Behälter für die Entsorgung gebrauchter Masken und Taschentücher werden bereitgestellt. Ein-/Ausschwimmen und Training • Die für das Ein- und Ausschwimmen sowie das Training vorgegebenen Anfangs- und Endzeiten sowie die Gruppeneinteilungen in Zeitfenster sind verbindlich und strikt einzuhalten. • Das Ein- und Ausschwimmen sowie das Training dürfen nur mit maximal 12 Schwimmern*innen pro 50m-Bahn und 6 Schwimmern*innen pro 25m-Bahn erfolgen. Wettkampfablauf • Das Wettkampfprogramm wird auf 5 Tage verteilt. • An jedem Tag werden je zwei (2) Vorlauf- und zwei (2) Finalabschnitte durchgeführt. Es handelt sich jeweils um einen (1) Frauen- und einen (1) Männer Vorlaufabschnitt, bzw. einen (1) Frauen- und einen (1) Männer Finalabschnitt. Über die Mittagspause wird ein Trainingsabschnitt angeboten. • Maximal 170 Personen (Athleten*innen, Trainer*innen, Richter*innen, Funktionäre und Medienschaffende) dürfen sich während eines Veranstaltungsabschnitts in der Schwimmhalle aufhalten. Nicht dazu zählen bis maximal 12 Mitarbeiter*innen im Backoffice. Sie befinden sich ausschliesslich in extra Räumen der Anlage, wie dem Zeitnehmerraum, dem SCUW-Büro und dem Vereinsraum, etc. und arbeiten dort stationär. Vor Veranstaltungsbeginn wird den Verantwortlichen der Stadt Uster eine Liste dieser Personen zugestellt. Seite | 4
• Während des Wettkampfbetriebs folgen die Schwimmer*innen der folgenden Streckenführung: - Der 1. Lauf schwimmt – erst im letzten Moment dürfen die Schutzmasken abgelegt werden und unmittelbar nach Verlassen des Wassers, müssen diese wieder aufgesetzt werden. - Der 2. Lauf wartet in der «final call» Zone beim Startordner - Der 3. Lauf wartet in der «first call» Zone beim Startordner - Das Tragen der Clubausrüstung und der Vereinskappe, ist obligatorisch um in den Startordnerbereich zu gelangen. - Die Schwimmer*innen müssen ihre Hände am Eingang des Startordnerbereichs desinfizieren. - Die Schwimmer*innen betreten den Startbereich, ziehen ihre Sportbekleidung aus und legen sie in eine dafür vorgesehene persönliche Tasche/Plastikbeutel. - Sobald der/die Schiedsrichter*in das Zeichen gibt, stellen sich die Schwimmer*innen hinter den Startblock. - Am Ende ihres Laufes entfernen sich die Schwimmer*innen wie folgt: auf der "Nord"-Seite für die Schwimmer*innen der Bahnen 0 bis 4, auf der "Süd"-Seite für die Schwimmer*innen der Bahnen 5 bis 9 . Sie sammeln ihre Ausrüstung ein und begeben sich auf die Nordseite und via Coach Zone, um in ihre Aufenthalts-Zone zurückzukehren; • Der Startblock, bzw. die Starthilfe für die Rückenstrecken wird nach jedem Start durch den jeweiligen Zeitnehmer*in desinfiziert. Jurymitglieder und ehrenamtliche Helfer*innen • Rund 40 Personen werden registriert, um die Organisation generell durchführen zu können. Es wird angestrebt, dass Jurymitglieder und ehrenamtlichen Helfer*innen während eines Tagesabschnittes gleichbleiben, um eine Durchmischung zu vermeiden. • Das Material für das Kampfgericht (Stifte, Schreibunterlagen, Stoppuhren) wird vor und nach jeder Sitzung von einer dafür bestimmten Person desinfiziert. • Für die Jurymitglieder und die ehrenamtlichen Helfer*innen werden Masken zur Verfügung gestellt. • Die Maske muss von allen Jurymitgliedern jeder Zeit getragen werden. Seite | 5
Sitzungen • Mannschaftsführer- und Richtersitzungen finden mit Schutzmaske und unter Einhaltung der Abstandsregeln statt. • Im Anschluss an jede Sitzung, wird das Mobiliar desinfiziert. • Desinfektionsmittel werden am Eingang des Sitzungsraumes zur Verfügung gestellt. Desinfektion • Mehrmals täglich wird eine Desinfektion der Oberflächen in der Schwimmhalle (Türgriffe, Handläufe usw.) durchgeführt. • Die Desinfektion der Bodenflächen wird täglich durchgeführt. Wasseraufbereitung Nach den Erkenntnissen über die abtötende Wirkung von Chlorwasser auf das Virus ist die Ausübung von Wassersportarten durch eine sehr niedrige Ansteckungsrate gekennzeichnet und stellt daher ein allgemein geringes Risiko dar. Verpflegung der Teilnehmer • Im Hallenbad Buchholz Uster erfolgt keine Verpflegung für Teilnehmer. • Die Cafeteria bleibt geschlossen. Verantwortung für die Organisation vor Ort • Der SchwimmClub Uster Wallisellen sorgt dafür, dass das Schutzkonzept während der Veranstaltung umgesetzt und respektiert wird. • Die Vereinstrainer*innen sind für die Anwesenheitskontrolle, die Einhaltung und Kontrolle der Abstände und Hygienevorschriften im Schwimmbad verantwortlich. • Der SchwimmClub Uster Wallisellen ist für die Bereitstellung der Adressdaten der Teilnehmer*innen verantwortlich. • Jeder Teilnehmer*in ist für die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften bei der An- und Abreise sowie im täglichen Leben ausserhalb der sportlichen Aktivität verantwortlich. • Die Trainer*innen und Athleten*innen der jeweiligen teilnehmenden Vereine verpflichten sich, das Schutzkonzept umzusetzen, zu respektieren und sich gegenseitig zu unterstützen. Seite | 6
Kommunikation des Schutzkonzeptes • Das Schutzkonzept wird an alle für den Wettkampf angemeldeten Vereine geschickt. Darüber hinaus wird es auf der Website vom SCUW und auf der Website von Swiss Aquatics veröffentlicht. • Das Schutzkonzept wird laufend an die aktuell geltenden COVID-19 Verordnungen und die entsprechenden Richtlinien des Bundesrates angepasst. • Alle Änderungen werden unverzüglich kommuniziert. SCUW COVID Schutzbeauftragter Erreichbar von 7 Uhr morgens bis 22 Uhr abends, mindestens bis 14 Tage nach der Veranstaltung. Philippe M. Walter Präsident SchwimmClub Uster Wallisellen (SCUW) Wilstrasse 77, 8600 Dübendorf +41 79 405 44 45 philippe.walter@scuw.ch Seite | 7
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