SEESTADT BREGENZ Architekturwettbewerbsverfahren
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Seestadt Bregenz Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH Hypo-Passage 1, A-6900 Bregenz SEESTADT BREGENZ Architekturwettbewerbsverfahren Anonymer, nicht offener, zweistufiger Realisierungswettbewerb Stufe 1 – Bewerbungsverfahren Ausschreibung Lustenau, Oktober 2009 Durchführung: PRISMA Zentrum für Standort- und Regionalentwicklung GmbH icub, Millennium Park 9 A-6890 Lustenau
INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN.............................................................................. 3 1.1. AUSGANGSSITUATION ........................................................................................................ 3 1.2. AUSLOBER DES VERFAHRENS ........................................................................................... 4 1.3. ART UND GEGENSTAND DES VERFAHRENS ..................................................................... 4 1.4. PLANUNGSAUFGABE ........................................................................................................... 4 1.5. VERFAHRENSABLAUF ......................................................................................................... 6 1.6. ZEITPLAN .............................................................................................................................. 7 1.7. VORPRÜFUNG ...................................................................................................................... 7 1.8. BEURTEILUNGSKOMMISSION ............................................................................................. 8 1.9. VERFAHRENSHINWEISE...................................................................................................... 9 2. EIGNUNGS- UND AUSWAHLKRITERIEN ............................................................... 11 2.1. EIGNUNGSKRITERIEN ....................................................................................................... 11 2.1.1. Architekten-Arbeitsgemeinschaft .......................................................................................... 11 2.1.2. Nachweis der Befugnis ......................................................................................................... 11 2.1.3. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ......................................... 12 2.1.4. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ....................................................................... 12 2.1.5. Teilnahmeerklärung .............................................................................................................. 13 2.2. AUSWAHLKRITERIEN ......................................................................................................... 14 2.2.1. Referenzprojekte .................................................................................................................. 14 2.2.2. Qualifikation der Projektleitung ............................................................................................. 15 2.2.3. Büroprofil und personelle Ausstattung................................................................................... 15 3. PREISGELDER ........................................................................................................ 15 4. BEAUFTRAGUNG VON PLANUNGSLEISTUNGEN ............................................... 16 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter. SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 2 von 17
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1.1. Ausgangssituation Das derzeit noch unbebaute Seestadt-Areal ist aufgrund seiner innerstädtischen Gunstlage ein Stadtraum mit besonderen Entwicklungspotentialen für die Landeshauptstadt Bregenz und die Seestadt Bregenz Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Eine nachhaltige und zukunftsweisende Bebauung sowie Nutzung des Seestadt-Areals ermöglicht eine Aufwertung und Erweiterung der Bregenzer Innenstadt als moderner Arbeits- und Lebensraum sowie Handelsstandort mit überregionaler Bedeutung. Aufgrund dieser Entwicklungspotentiale, die das Seestadt-Areal mit dem ÖPNV-Knoten und Bahnhof bieten, wurde im Jahr 2007 ein Masterplanungsprozess unter der Leitung von Prof. Carl Fingerhuth initiiert. Der Anstoß für das Projekt „Masterplan SEESTADT BREGENZ“ kommt von der Seestadt Bregenz Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH, der Landes- hauptstadt Bregenz und den ÖBB. Das Ziel war die Erstellung eines zukunftsweisenden und realisierbaren Masterplanes, welcher eine nachhaltige Innenstadtentwicklung zulässt und ein urbanes Stadtquartier schafft. Aufbauend auf den erstellten Entwicklungsstudien wurde in einem intensiven Recherche-, Analyse- sowie Diskussionsprozess gemeinsam mit den Projektpartnern der abschließende Masterplan SEESTADT BREGENZ ausgearbeitet. Der unter der Leitung von Prof. Carl Fingerhuth und der Architektengemeinschaft Helmut Kuess / Peter Riepl entwickelte Masterplan zeigt als integrativer Gesamtplan eine im Konsens mit der Landeshauptstadt Bregenz, den ÖBB, der HYPO Landesbank Vorarlberg und der PRISMA Unternehmens- gruppe entstandene städtebauliche Vision auf. Auf Grundlage des in der Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Bregenz am 09.06.2009 beschlossenen Masterplanes wurden in der Stadtvertretungssitzung am 22.10.2009 der Entwurf der Flächenwidmungsplanänderung sowie der Entwurf des neuen Teilbebauungsplanes beschlossen. Somit wird die Grundlage geschaffen für eine nachhaltige und wertschaffende Weiterentwicklung der städtischen Strukturen in Bregenz. Für die weitere Konkretisierung und für eine qualitätsvolle architektonisch-gestalterische Umsetzung wird auf Basis des Masterplanes ein entsprechendes Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Die wesentliche Zielsetzung des Verfahrens besteht in der Schaffung von zukunftsweisenden und wirtschaftlichen Lösungen, welche eine nachhaltige Stadtentwicklung auf dem gegenständlichen Projektgebiet ermöglichen. SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 3 von 17
1.2. Auslober des Verfahrens Seestadt Bregenz Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH Hypo-Passage 1 A-6900 Bregenz Die Entwicklung und Durchführung des Verfahrens sowie die Verfassung der gesamthaften Ausschreibungsunterlagen wurden von der PRISMA Zentrum für Standort- und Regionalentwicklung GmbH icub, Millennium Park 9 A-6890 Lustenau übernommen. 1.3. Art und Gegenstand des Verfahrens Das Verfahren wird als anonymer, nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt (2-stufiges Verfahren). Das Verfahren gliedert sich in eine Auswahlphase (Bewerbungsverfahren) sowie in eine Wettbewerbsphase mit folgenden Aufgabenfeldern: Städtebauliche und architektonische Konzeption der inneren Seestadt aufbauend auf dem vorliegenden Masterplan (Baufelder 1a + 1b). Lösungsansatz für die Verbindung zwischen der inneren Seestadt und dem Bahnhof / ÖPNV-Terminal (Baufeld 2a gem. Masterplan). Lösungsansatz für die Verknüpfung der Fußgängerachse zwischen der bestehenden Fußgängerzone und der inneren Seestadt im Bereich der L190 Montforstraße. Konzeption der neu entstehenden Fußgängerzone im Bereich der Bahnhofstraße (südlich der Baufelder 1a + 1b) 1.4. Planungsaufgabe Das Seestadt-Areal stellt mit seinen rund 46.000 m² und der innerstädtischen Lage das bedeutendste Stadtentwicklungsgebiet der Landeshauptstadt Bregenz dar. Dem Seestadt- Areal kommt auch aufgrund seiner Funktion als Bindeglied zwischen der klassischen Innen- stadt im Osten (Fußgängerzone Kaiserstraße / Bahnhofstraße), dem Quellenviertel im SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 4 von 17
Westen (mit Ausläufern bis zum Stadtteilzentrum Vorkloster) sowie dem Festspielbezirk (Festspielhaus mit Seebühne, Casino) im Norden und dem Weiherviertel im Süden eine besondere stadträumliche Bedeutung zu. Die Ausweitung fußgänger- und geschäfts- orientierter Nutzungen im Kernareal der SEESTADT BREGENZ (innere Seestadt) soll hierbei den bestehen Stadtraum qualitätsvoll erweitern und ergänzen. Abbildung 1: Darstellung der Planungsaufgabe (rote Markierung, orange Pfeile). Quelle: SEESTADT BREGENZ Gesamtmaster- plan, ohne Legende und Anhang. (2009) Eine attraktive Verbindung der inneren Seestadt (Baufeld 1a + 1b lt. Masterplan) mit dem Bahnhofsvorplatz / ÖPNV-Terminal über die L202 für Fußgänger und Radfahrer bringt den Bahnhofsbezirk mit den wichtigen Mobilitätsfunktionen näher zur Innenstadt. Durch die Betonung der Verbindungsachse zwischen bestehender Fußgängerzone und der inneren Seestadt im Bereich der Montfortstraße (L190) soll eine Fortsetzung der bestehenden Fußgängerzone in Richtung ÖPNV-Terminal realisiert werden. SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 5 von 17
Die Konzeptionierung der Seespange als Verbindungsachse zwischen innerer Seestadt und den Seeanlagen (vgl. Masterplan) wird in einem parallel ablaufenden Wettbewerbsverfahren durch die Landeshauptstadt Bregenz abgewickelt. Auf Basis der Masterplanung soll das gesamte Areal in Etappen einer urbanen Nutzung zugeführt werden. Als erstes Vorhaben ist auf den Baufeldern 1a + 1b die Realisierung eines hochwertigen Stadtteilprojektes mit Handels-, Dienstleistungs- und Wohnnutzung durch die Seestadt Bregenz Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH in Abstimmung mit der Landes- hauptstadt Bregenz vorgesehen. 1.5. Verfahrensablauf Das Verfahren gliedert sich in eine Auswahlphase (Bewerbungsverfahren) sowie in eine Wettbewerbsphase. In der Auswahlphase wird in Abstimmung mit dem Auslober das Verfahren öffentlich ausgeschrieben. Zum Verfahren zugelassen sind ausschließlich Architekten-Arbeitsgemeinschaften (vgl. Pkt. 2.1.1.), wobei mindestens ein Architektur- büro seinen Kanzleisitz in Vorarlberg (Österreich) haben muss. Nach Bewerbungsschluss erfolgt anhand der Eignungs- und Auswahlkriterien der vorliegenden Ausschreibung eine Prüfung der fristgerecht eingelangten Bewerbungs- unterlagen. In weiterer Folge wählt die Beurteilungskommission mindestens 4 Architekten-Arbeits- gemeinschaften aus, welche an der Wettbewerbsphase (Stufe 2) teilnehmen und die Planungsaufgabe bearbeiten. Die durch die Beurteilungskommission ausgewählten Architekten-Arbeitsgemeinschaften erhalten nach der Auswahl die Auslobungsunterlagen für die Wettbewerbsphase zugesandt. Im weiteren Verlauf findet ein Architektenhearing statt, bei dem die Projekt- gruppe „Masterplan SEESTADT BREGENZ“ (Helmut Kuess, Peter Riepl) den Master- plan detailliert darstellt. Die im Rahmen des Architektenhearings gestellten Fragen werden im Anschluss an das Architektenhearing beantwortet und allen Teilnehmern der Wettbewerbsphase übermittelt. Nach termingerechter Abgabe aller in der Auslobung geforderten Planungsunterlagen sowie nach einer Vorprüfung erfolgt die abschließende Sitzung der Beurteilungs- kommission mit der Auswahl eines Siegerprojektes. SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 6 von 17
Grundsätzlich beabsichtigt der Auslober, unter Berücksichtigung der Empfehlung der Beurteilungskommission die erstgereihte Architekten-Arbeitsgemeinschaft mit Architekturplanungsleistungen, nach gesonderter Vereinbarung der Bedingungen, zu beauftragen (siehe Pkt. 4.). 1.6. Zeitplan Auswahlphase Ausschreibungszeitraum (Bewerbungsfrist) 23.10.2009 – 20.11.2009 Einsendeschluss der Bewerbungsunterlagen an 20.11.2009 (18:00) die PRISMA 1. Sitzung der Beurteilungskommission: 04.12.2009 Teilnehmerauswahl für die Wettbewerbsphase (vorläufiger Termin) Wettbewerbsphase (vorläufige Termine) Aussendung der Auslobungsunterlagen 04.12.2009 Architektenhearing mit Masterplanpräsentation 08.01.2010 Abgabe der Wettbewerbsunterlagen 12.03.2010 (12:00) 2. Sitzung der Beurteilungskommission: 02.04.2010 Beschlussfassung Allfällige Terminänderungen werden rechtzeitig per E-Mail bekanntgegeben! 1.7. Vorprüfung Die technische und planliche Vorprüfung im Rahmen der Wettbewerbsphase (Stufe 2) erfolgt durch: Arch. Dipl.-Ing. Gerhard Hörburger (Architekt, Bregenz) Ing. Egon Hajek (PRISMA Zentrum für Standort- und Regionalentwicklung GmbH) SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 7 von 17
1.8. Beurteilungskommission Die Beurteilungskommission setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Fachpreisrichter (einfaches Stimmrecht) Prof. Carl Fingerhuth (Vorsitz Beurteilungskommission – zweifaches Stimmrecht) Mag. Arch. Silja Tillner (Architekten Tillner & Willinger ZT GmbH, Wien) Arch. Dipl.-Ing. Peter Riepl (Riepl Riepl Architekten, Linz) Arch. Dipl.-Ing. Erich Steinmayr (Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Bregenz) Dipl. Arch. HBK/BSA/SIA Werner Binotto (Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Bregenz) Arch. Dipl.-Ing. Florian Nagler (Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Bregenz) Dr. Bernhard Fink (Leiter der Abt. Planung und Bau, Landeshauptstadt Bregenz) Ersatzpreisrichter: Dipl.-Ing. Antonia Hopfner / Arch. Dipl.-Ing. Helmut Kuess Sachpreisrichter (einfaches Stimmrecht) StR. Mag. Roland Frühstück (Stadtrat der Landeshauptstadt Bregenz) Berater: Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Schwärzler (ohne Stimmrecht) Dr. Gernot Kiermayr-Egger (Vizebürgermeister der Landeshauptstadt Bregenz) Berater: Heribert Hehle (ohne Stimmrecht) StR. Michael Ritsch (Stadtrat der Landeshauptstadt Bregenz) Berater: StR. Alexandra König (ohne Stimmrecht) Dr. Karl-Heinz Marent (Stadtvertreter der Landeshauptstadt Bregenz) Berater: Dr. Hans Lenz (ohne Stimmrecht) Harald Stifter (Stadtvertreter der Landeshauptstadt Bregenz) Berater: Claudia Eisenbauer (ohne Stimmrecht) Fällt einer der oben genannten Sachpreisrichter aus, erfolgt dessen Vertretung durch den jeweiligen Berater, welcher dann als Ersatzpreisrichter stimmberechtigt ist. SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 8 von 17
Dr. Michael Grahammer (Seestadt Bregenz Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH) Ersatz. Mag. Emmerich Schneider Dipl.-Ing. Bernhard Ölz (Seestadt Bregenz Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH) Ersatz: Mag. Alexander Mandl Neben den oben genannten Fachpreis- und Sachpreisrichtern sind weitere Mitglieder der Beurteilungskommission (beratend, ohne Stimmrecht): Dipl.-Ing. Ulrich Grasmugg (Landesregierung Vorarlberg, Abt. Raumplanung) Dipl.-Ing. Gerhard Schnitzer (Landesregierung Vorarlberg, Abt. Straßenbau) 1.9. Verfahrenshinweise Im gesamten Verfahren ist ein Architekturbüro mit Kanzleisitz in Vorarlberg als Ansprech- partner und Kontaktadresse für den Auslober sowie für die PRISMA Zentrum für Standort- und Regionalentwicklung GmbH zu benennen. Die Zusendung sämtlicher Unterlagen (zB Auslobungsunterlagen, Planunterlagen) erfolgt ausschließlich an diese Kontaktadresse. Der Auslober behält sich eine Präzisierung sowie Adaptierung der hier genannten Rahmenbedingungen und Vorgaben in den Auslobungsunterlagen der Wettbewerbs- phase (Stufe 2) vor. Für die Angabe der geforderten Daten und Nachweise sind ausschließlich die hierzu vorgesehenen Formulare zu verwenden (siehe www.prisma-zentrum.com). Die im Bewerbungsformular zu benennende Kontaktadresse der Architekten-Arbeits- gemeinschaft (Architekturbüro mit Kanzleisitz in Vorarlberg) hat die gesamten Bewerbungsunterlagen gesammelt und fristgerecht an die PRISMA Zentrum für Standort- und Regionalentwicklung GmbH zu übermitteln. Die Vorprüfung der im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eingereichten Unterlagen erfolgt durch die PRISMA Zentrum für Standort- und Regionalentwicklung GmbH, auf Basis der in dieser Ausschreibung genannten Eignungs- und Auswahlkriterien. SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 9 von 17
Die beizubringenden Unterlagen sind entsprechend den Angaben im Bewerbungs- formular (Bewerbungsunterlagenverzeichnis) zu kennzeichnen und aufzulisten. Fehlende Beilagen und Beilagen, die nicht bzw. falsch bezeichnet sind, können zum Ausschluss des Bewerbers bzw. der dem Bewerber angehörenden Architekten-Arbeitsgemeinschaft führen. Der Auslober behält es sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Es wird grundsätzlich festgehalten, dass sich die Bewerber im Rahmen des gegen- ständlichen Verfahrens nur einmal als Mitglied einer Architekten-Arbeitsgemeinschaft beteiligen dürfen. Von der Teilnahme am gegenständlichen Verfahren sind ausgeschlossen: - alle Personen die an der Erstellung der Entwicklungsstudie sowie des Masterplanes SEESTADT BREGENZ mitgewirkt haben. - alle Personen, die an der Erstellung der Wettbewerbsunterlagen mitgewirkt haben sowie alle Personen, die im Rahmen des Verfahrens als Vorprüfer, Berater und Preisrichter beteiligt sind. - Personen, die zu einem Mitglied der Beurteilungskommission in einem berufs- rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (zB Angestellte) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied der Beurteilungskommission in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht. - Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied der Beurteilungskommission in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Wettbewerbsunterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen lässt. Es wird grundsätzlich festgehalten, dass die eingereichten Unterlagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesendet werden und kein Anspruch auf Kosten- erstattung besteht. Für den Fall, dass Fachplaner jeglicher Fachrichtungen in die Bearbeitung des Projektes mit eingebunden werden, wird festgehalten, dass der Auslober hinsichtlich der Vergabe von Fachplanungsleistungen jedenfalls frei ist. Vielmehr werden die Fachplanungs- leistungen gesondert ausgeschrieben und entsprechend vergeben. SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 10 von 17
2. EIGNUNGS- UND AUSWAHLKRITERIEN 2.1. Eignungskriterien Die nachstehenden Eignungskriterien definieren die Mindestanforderungen an die Bewerber. Die Nichterfüllung eines der Eignungskriterien kann zum Ausschluss des Bewerbers bzw. der dem Bewerber angehörenden Architekten-Arbeitsgemeinschaft führen und somit zur Nicht- zulassung zur Wettbewerbsphase. Die Beurteilungskommission behält sich vor, im Falle begründeter Ausnahmen bei Nichterfüllung eines oder mehrerer der nachstehend genannten Eignungskriterien von einem Ausschluss zur Wettbewerbsphase abzusehen. 2.1.1. Architekten-Arbeitsgemeinschaft Zugelassen zur Verfahrensteilnahme sind ausschließlich Architekten-Arbeitsgemeinschaften (im Weiteren als ARGE bezeichnet) bestehend aus mindestens 3 unabhängigen Architektur- büros, wovon mindestens 1 Architekturbüro seinen Kanzleisitz in Vorarlberg (A) haben muss. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Einbindung von Fachplanern jeglicher Fach- richtungen, in die Bearbeitung des Projektes, der Auslober hinsichtlich der Vergabe von Fachplanungsleistungen jedenfalls frei ist (vgl. Pkt. 1.9.). Im Rahmen der Bewerbung ist eine Eigenerklärung jedes Bewerbers abzugeben, aus der hervorgeht, dass im Umfang des gegenständlichen Verfahrens sowie bei Beauftragung mit Architekturplanungsleistungen im Zusammenhang mit der Projektrealisierung eine Zusammenarbeit in Form einer ARGE erfolgt. 2.1.2. Nachweis der Befugnis Der Nachweis der Befugnis (ZT-Zulassung), der beruflichen Qualifikation bzw. die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ ist von allen Mitgliedern einer ARGE beizubringen. Hierzu ist nach Maßgabe der Vorschriften des Herkunftslandes eine entsprechende Urkunde über die Eintragung im betreffenden Berufs- oder Handelsregister, bzw. eine zur Ausführung der gegenständlichen Dienstleistung erforderliche Berechtigung im Herkunftsland vorzulegen. SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 11 von 17
2.1.3. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Die Bewerber haben den Nachweis ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Form einer Eigenerklärung zu erbringen, aus der hervorgeht, dass keine rechtskräftige Verurteilung gegen sie oder gegen in deren Geschäftsführung tätige Personen vorliegt. gegen sie kein Konkurs- oder Insolvenzverfahren, kein gerichtliches Ausgleichsverfahren und kein Zwangsausgleich eingeleitet wurde. sie sich nicht in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit nicht einstellen oder nicht eingestellt haben oder an die in der Geschäftsführung tätigen Personen kein rechts- kräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt. im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Als weiteren Nachweis für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen beizubringen: Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung der ARGE mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2.500.000,00 welche im Fall der Auswahl für die Wettbewerbsphase (Stufe 2) binnen 1 Woche ab Bekanntgabe des Auswahlergebnisses beizubringen ist. Angaben über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder für einen kürzeren Zeitraum, falls der Bewerber noch nicht so lange besteht. Die Angaben über den Gesamtumsatz können in Form einer Eigenerklärung nachgewiesen werden. 2.1.4. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Die Bewerber haben den Nachweis zu erbringen, dass sie entweder selbst oder im Rahmen einer ARGE befähigt sind, Architekturleistungen zu erbringen. Dies hat über bereits erbrachte Leistungen (Referenzen) für vergleichbare Projekte zu erfolgen. Dabei kann auf die jeweiligen personellen und materiellen Ressourcen zurückgegriffen werden. SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 12 von 17
Die technische Leistungsfähigkeit der ARGE ist durch ein mit der Aufgabenstellung vergleich- bares, realisiertes Referenzprojekt aus dem Bereich Innenstadtentwicklung mit Tiefgarage und gewerblich genutztem Anteil (Einzelhandel, Dienstleistung) sowie dem Nachweis der eigenverantwortlichen Erbringung der Architekturleistungen zu belegen. Das Referenzprojekt muss nach dem Jahr 2000 fertiggestellt worden sein. Das Referenzprojekt ist auf einem DIN A3 Blatt mit folgenden Angaben darzustellen: Bauherr: Name, Anschrift, Kontaktdaten Verantwortlicher Projektleiter Erbrachte Leistungen bzw. Leistungsumfang gegliedert nach Vorentwurf, Entwurf, Einreichplanung, Ausführungsplanung, künstlerische Oberleitung, technische Oberleitung, geschäftliche Oberleitung Projektbeschreibung (Lage, Nutzung, Flächenangaben, Besonderheiten) Angaben der Baukosten laut ÖNORM 1 bis 6 (netto); Bruttogeschossfläche (m²), umbauter Raum (m³), Anzahl Parkplätze Angaben über den Planungs- und Realisierungszeitraum Bilder über den fertiggestellten Zustand Als Eignungskriterium wird lediglich ein Referenzprojekt pro ARGE gewertet. Das als Eignungskriterium eingereichte Referenzprojekt kann nicht als Referenz im Sinne von Pkt. 2.2.1 herangezogen werden. 2.1.5. Teilnahmeerklärung Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen und der verbindlichen Teilnahmeerklärung durch Unterschrift auf dem hierzu vorgesehenen Formular nimmt der Bewerber sämtliche in der vorliegenden Ausschreibung enthaltene Bestimmungen und Bedingungen an und unterwirft sich diesen. Des Weiteren nimmt der Bewerber zur Kenntnis, dass die Entscheidungen der Beurteilungskommission im Rahmen der Auswahlphase endgültig und unanfechtbar sind. SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 13 von 17
2.2. Auswahlkriterien Unter Auswahlkriterien werden die auf den Leistungsinhalt abgestimmten, unternehmens- bezogenen Kriterien verstanden, nach welchen die Qualität und Eignung der ARGE beurteilt und die Auswahl für die Wettbewerbsphase erfolgt. Die Gewichtung sowie die Beurteilung des Erfüllungsgrades des jeweiligen Auswahlkriteriums obliegen der Beurteilungskommission. 2.2.1. Referenzprojekte Nachweis eines Referenzprojektes je Mitglied der ARGE, welches nach eigener Einschätzung ausgewählt werden kann. Nachweis eines Referenzprojektes je ARGE, welches den nachfolgenden Kriterien möglichst nahe kommt: - Innenstadtentwicklungsprojekt mit Tiefgarage – Nutzungsschwerpunkte: Einzelhandel, gewerbliche Nutzung, Büro- und Wohnnutzung - Bruttogeschossfläche (BGF): > 10.000 m² - Baukosten (gem. ÖNORM 1 bis 6, netto): > EUR 15.000.000 - Fertigstellung des Referenzprojektes nach dem Jahr 2000 Beigelegte Referenzen, die über die geforderte Anzahl hinausgehen, werden nicht berück- sichtigt! Die Referenzprojekte sind jeweils einzeln auf einem DIN A3 Blatt mit folgenden Angaben darzustellen: Bauherr: Name, Anschrift, Kontaktdaten Verantwortlicher Projektleiter Erbrachte Leistungen bzw. Leistungsumfang gegliedert nach Vorentwurf, Entwurf, Einreichplanung, Ausführungsplanung, künstlerische Oberleitung, technische Oberleitung, geschäftliche Oberleitung Projektbeschreibung (Lage, Nutzung, Flächenangaben, Besonderheiten) Angaben der Baukosten laut ÖNORM 1 bis 6 (netto); Bruttogeschossfläche (m²), umbauter Raum (m³), Anzahl Parkplätze Angaben über den Planungs- und Realisierungszeitraum Bilder über den fertiggestellten Zustand SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 14 von 17
2.2.2. Qualifikation der Projektleitung Nachweis über die Qualifikationen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter mit Angaben zum Ausbildungsgang, Berufserfahrung und verantwortlich geleitete Projekte in den vergangenen 5 Jahren. 2.2.3. Büroprofil und personelle Ausstattung Die Angaben zum Büroprofil sowie zur personellen Ausstattung sind jeweils pro Mitglied einer ARGE auf einem DIN A3 Blatt mit folgenden Angaben darzustellen: Büroname und Rechtsform Anschrift und Kontaktdaten (Postfach, Mail, Internetadresse) Tätigkeitsschwerpunkte des Büros in frei wählbarer Darstellung Geschäftsführung (Name, Ausbildung, Tätigkeitsschwerpunkte, Auszeichnungen) Partner / leitende Mitarbeiter (Name, Ausbildung, Tätigkeitsschwerpunkte) Anzahl der Voll- und Teilzeitmitarbeiter Sonstige Angaben / Informationen zum Büro bzw. Büroprofil 3. PREISGELDER Im Rahmen der Wettbewerbsphase (Stufe 2) werden insgesamt EUR 45.000,00 an Preis- geldern bzw. Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet. Die Verwendung der Preisgelder wird die Beurteilungskommission der Höhe und der Reihung nach festlegen und vergeben. Geplant ist eine Aufwandentschädigung von netto EUR 7.000,00 pro ARGE. Des Weiteren ist die Beurteilungskommission berechtigt im Rahmen der Wettbewerbsphase ein Preisgeld von EUR 10.000,00 nach freier Einschätzung zu vergeben. Bei einer Beauftragung oder Teilbeauftragung durch den Auslober werden die ausbezahlte Aufwandsentschädigung sowie ein etwaiges Preisgeld dieses Verfahrens auf das verhandelte Honorar angerechnet. SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 15 von 17
4. BEAUFTRAGUNG VON PLANUNGSLEISTUNGEN Die Vergabe von Architekturplanungsleistungen erfolgt ausschließlich auf dem Verhandlungswege. Grundsätzlich beabsichtigt der Auslober, unter Berücksichtigung der Empfehlung der Beurteilungskommission, die erstgereihte ARGE mit Architekturplanungsleistungen, nach gesonderter Vereinbarung der Bedingungen, zu beauftragen. Basis für eine mögliche Beauftragung ist die „Honorar Information Architektur“ (HIA) vom Juli 2008 der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Gemäß HIA sind folgende Architekturplanungsleistungen zur Vergabe vorgesehen: - B 0401 Vorentwurfsplanung - B 0402 Entwurfsplanung - B 0403 Einreichplanung - B 0406 Künstlerische Oberleitung Die Beauftragung der Ausführungs- und Detailplanung (B 0404) steht dem Auslober frei. Im Rahmen der Vergabe von Architekturplanungsleistungen wird ein Nebenkostenanteil von 3 % berücksichtigt. Sollte sich im Zuge der Vertragsverhandlungen die Nichteignung der erstgereihten ARGE als Auftragnehmer herausstellen bzw. sollte es zu keiner Einigung im Zuge der Vertrags- verhandlungen mit der erstgereihten ARGE kommen, so behält sich der Auslober die Beauftragung der nächstgereihten ARGE vor. SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 16 von 17
Beilage: Masterplan SEESTADT BREGENZ o 01 Masterplan o 02 Erläuterungen und Inhalt o 03 Städtebaulicher Testentwurf Teilbebauungsplan (Entwurf) SEESTADT BREGENZ – Ausschreibung Auswahlphase Seite 17 von 17
737 1 a de m en Festspiel- und Kongresshaus pro S ee LEGENDE GENERELLES NUTZUNGSSCHEMA gem. PZV, "B. Planzeichen für Bebaungspläne", i.d.g.F. Platz der Symphoniker Gondelhafen 738 Miniatur- 13 GELTUNGSBEREICH Golfplatz DES BEBAUUNGSPLANES eg is 5 Baufelder Ra dw Gle GRUNDSTÜCKSGRENZE 1 2a 2b 2c 3 4 BAULINIE OG weitere is 4 WOHNEN Gle BAUGRENZE (gilt nicht für untergeschossige Tiefgaragenanlagen) OG Seepromenade is 3 3-4 ev. 339 Gle HANDEL/GASTRONOMIE Geschoße 17 --- OG HANDEL/GASTRONOMIE e menad STRASSENLINIE GEPLANT 2 ev. MIT BAHNHOFSFUNKTIONEN Seepro is 2 Gle OG Seeanlagen 1 ev. DIENSTLEISTUNG/BÜRO is 1 LAGEBEREICH ERSCHLIESSUNG Gle SEE - BAUFELDER HOTEL/GASTRONOMIE/ EG ev. ev. DIENSTLEISTUNG/BÜRO MBL. 1127-53/3 UG PARKIERUNG MBL. 1127-61/1 .1020 BESTEHENDE BAUWERKE 1 (öffentlich+privat) PARKIERUNG BAHNHOF UG (Kiss+Ride, Park+Ride, Bike+Ride) 2 ev. ev. ev. ev. BAUFELDER 1 bis 4 Seestadt eg GmbH ÖBB Seeanlage f ahr w d Ra 9 /4 A ABZUTRAGENDE BAUWERKE 80 g 0 339 dw e 19 6 Ra e L ss ) tra eg enz Se es GRÜNSTREIFEN (z.B. BAUMREIHE) z -Br l u den Spielplatz B (B LAGEBEREICH EINFAHR-/AUSFAHRRAMPEN ZUSATZBESTIMMUNGEN ÖB 738 Musikpavillon 3 0/4 FUSSGÄNGERZONE GEPLANT 1. Tiefgaragenbauwerke dürfen die festgelegten Baugrenzen überschreiten. 74 Parkplatz 2. Oberflächenstellplätze sind im gesamten Bearbeitungsgebiet nur in begründeten Casino 1/a Ausnahmefällen zulässig. T0 H NIT 738 BAUF BAUFELD C RS 6 925 UE --- LQ --- 3. Zusätzliche "provisorische technische Anlagen" (z.B. Zusatzrampen für Tiefgaragen) dürfen G E r h/max Maximale Gebäudehöhe RE Spu vorübergehend errichtet werden, sofern dies auf Grund des zeitlichen Bauablaufes bzw. der + ÖV Bauetappierung erforderlich ist. IV che WFL/mind. Wohnungsflächenanteil in % 6,5 Weg Platz .1134 ünflä 0 G r 339 ÜBF überbaute Fläche 4. Auf Baufeld 2 sind Oberflächenstellplätze für den motorisierten Individualverkehr (MIV) nicht zulässig, 2,5 16 erforderliche Park&Ride- und/oder Park&Kiss-Stellplätze sind in Tiefgaragen vorzusehen. Weiters ist auf 0 Weg --- r 737 Spu 18, Z siehe Zusatzbestimmungen Se ÖV diesem Baufeld ein Radterminal mit ca. 400 Stellplätzen (allenfalls erweiterbar auf 1.000 Stellplätze) zu 00 16 IV + 6,5 es --- errichten . Der Radterminal ist entweder ebenerdig und/oder in einer zweiten Ebene auszuführen. eig hst 0 339 Ge pa 809 925 2,5 9 --- ng --- 9 5. Für die Baufelder 1 und 3 ist ein Wohnungsflächenanteil von mind. 20% festgelegt. Für die Baufelder 2 0 --- en und 4 ist ein Mindestwohnungsflächenanteil nicht festgelegt. /17 eu 348 6. Allenfalls erforderliche Kinderspielplatzflächen sind nach den einschlägigen Bestimmungen Hotel 2 02 .1192 s eL (Kinderspielplatzverordnung) nachzuweisen, sie dürfen jedoch mehr als 5 m über dem angrenzenden --- s tras mind. Gelände liegen. See 250,00m2 Sonstige Planzeichen 7. Im Vorfeld eines Bauverfahrens sind grundsätzlich "Relativierungsverfahren" Fuß T0 1/b (Gutachterverfahren, Wettbewerbe etc.) durchzuführen. HNIT SC ER EL QU 6/5 8. Einrichtungen für Kultur, Bildung, Freizeit, Gastronomie und Tourismus sind bedarfsorientiert in allen 15 --- 4,5 G RE Bereichen möglich. 0 PLATZRAUMBILDUNG 738 öffentlicher Raum) 6,5 e 2 mp 5 93 Ra 0 g rd We --- e Mo o raß hof eN 2,0 26, fst ahn ram p n 92-6- r ho 7 6,50 B 50 tfo Spu s hn BUSTERMINAL Br ü 339 - ÖV st + ahrt Ba rts 10 + dt O Ausf BAHNHOFSPLATZ Baufeld 1: In diesem Baufeld sind eine maximale Gebäudehöhe von 18,50 m (deutliche Ge --- IV che ta tra ic h cke rd nflä S Zäsuren in der Höhenentwicklung erlauben in Ausnahmefällen eine See ebere s ta hof pe No Gr ü (öffentlicher Raum) s n se h g Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe um 1,00 m),ein Ba ram La ltv e .317 B es st + fahrts FUSSGÄNGERZONE L1 Wohnungsflächenanteil von mind. 20% und eine umlaufende Baugrenze festgelegt. 4,5 O pur 2 VS rbe d t in (öffentlicher Raum) 0 Sta ich E 90 +Ö Tiefgaragenbauwerke dürfen gemäß den "Zusatzbestimmungen" tan 2,5 IV See ebere sse die festgelegten Baugrenzen überschreiten, entlang den Bestandsobjekten 0 339 d Lag MISCHZONE d Ra run e .317 der Bahnhofstraße ist in diesem Baufeld jedoch ein mind. 2,50 m breiter 11 mp .317 --- Ra 3 (Anlieferungszone) eig Streifen von jeglicher Bebauung freizuhalten (zulässig sind hier nur gsm hst 1 Ge tiefbautechnische, öffentliche Infrastruktureinrichtungen wie Kanal, ass /12 Straßenbeleuchtungsleitungen u. dgl.). Die Mindeststellplatzanzahl beträgt 738--- nah 400, davon müssen mind. 280 Stellplätze dauerhaft öffentlich zugänglich sein. 12 ,50 m RADWEG BESTAND Sollten für die öffentlichen Stellplätze Parkgebühren eingehoben werden, 15 .603 en habe sich diese an orts- und marktübliche Standards anzugleichen. ,00 Mehrerauerstrasse Parkplatz RADWEG NEU Im Osten des Baufeldes im unmittelbaren Anschluss an die Montfortstraße ist 2,5 FUSSGÄNGERÜBERGANG L202 eine Freiraum-/Platzgestaltung mit einer Fläche von mind. 250,00 m², in der 0 .604 ß e) EBENERDIG, EV. AUCH ALS Mitte (im Bereich gegenüber der Kaiser-Josef-Straße) eine Freiraum-/Platzge- 9 ---27 tr a ÜBER - ODER UNTERFÜHRUNG staltung mit einer Fläche von mind. 350,00 m² und im Westen (angrenzend hofs (projektbezogen) an die L202) eine Freiraum-/Platzgestaltung mit einer Fläche von mind. ahn .605 350,00 m² vorgeschrieben. Ab dem dritten Obergeschoss ist die Ausnutzung 21 .00 BAUF 1 (B BAHNSTEIGERSCHLIESSUNG der maximalen Gebäudehöhe grundsätzlich nur für Baukörperlängen EU o ne (Verbindung See-Terminal) von maximal 30 m zulässig. Die dazwischen liegenden Freiräume O FN h/max 18,5m erz haben eine entsprechende Dimension aufzuweisen. 339 NH a g .602 WFL mind. 20% än BRÜCKE ÜBER GELEISE UND ÖPNV - ANBINDUNG Parkplatz 12 H sg .609 V --- BA F 2 ,0m tzbest. mind. s L202 (mit Aufenthaltsqualität) U 5 a Z siehe Zusatzbestimmungen 350,00m2 Fu Dieses Baufeld untergliedert sich in die Teilbereiche 2a (Bahnhofgebäude BA ax 1 iehe Zus .318 Baufeld 2: BAHNHOFSGEBÄUDE "neu", maximale Gebäudehöhe 15,00 m), 2b (maximale Gebäudehöhe h/m A s .606 (AufnahmegebU+00E4ude) .629 18,50 m) und 2c ("vertikaler Akzent", maximale Gebäudehöhe 30,00 m bei Z A .634 RÄUMLICH-VISUELLE einer maximalen überbauten Fläche von 550,00 m². Eine Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe ist möglich, wenn eine außergewöhnliche Qualität DURCHLÄSSIGKEIT und beispielgebende Nachhaltigkeit in der Architektur und der Nutzung 738 .628 gegeben ist, sowie die Stadtsilhouette insgesamt bereichert wird.). Für alle Teilbereiche 3 .319 ist eine umlaufende Baugrenze festgelegt. Auf diesem Baufeld ist sowohl der g 2 ÖPNV-Terminal als auch der Radterminal nach Maßgabe der diesbezüglichen We .610 2 86 92-6- .1190 Erläuterungen (Erläuterungsbericht vom 18.06.2009, "Grundsätze der 339 - .663 verkehrlichen Abwicklung" - ÖPNV-Knoten) vorzusehen. 13 5 mind. is .308 --- Gle 350,00m2 1 .611 V .66 Baufeld 3: In diesem Baufeld sind eine maximale Gebäudehöhe von 15,00 m, ein A 8/7 3/2 km 10.5 Wohnungsflächenanteil von mind. 20% und eine umlaufende Baugrenze festgelegt. 73 --- 3 9/ Entlang der Bahnhofstraße L202 ist es zulässig, die Verkehrsfläche ÖPNV-Knoten 17 is 4 Gle 18,00 (Rad-/Fußweg) stützenfrei zu überbauen - die lichte Höhe hat dabei mind. BAUF 5,50 m zu betragen. Ab dem ersten Obergeschoss darf die überbaute Fläche is 3 ) 2 17 Gle g enz ne .679 max. 60% der Baufeldfläche betragen. Grundsätzlich sind die Hochbaukörper 9/1 .815 -Bre Z siehe Zusatzbestimmungen zo 1 enz isc h 2 Nord-Süd auszurichten und ist auf "Durchlässigkeit" Bedacht zu nehmen. Ka W lud .816 --- ei (B M i se he ÖB B e/ rs .679 6,0 r-J tra siehe Zusatzbest. is 2 on 747 ße Gle 8/8 sz Baufeld 4: In diesem Baufeld sind eine maximale Gebäudehöhe von 12,00 m und eine o 2 ANLAGE 1 0 4 se 73 --- g --- umlaufende Baugrenze festgelegt. Als Option ist es zulässig, hier auch ein run f-S .939 is 1 e "Parkhaus" zu errichten. Weiters ist es zulässig, die verkehrliche Anbindung f h/max 18,50m 339 t Gle ras 14 lie .815 .633 Erläuterungsbericht "Teilbebauungsplan SeeStadt" - Entwurf, vom 22.06.2009 auch über die Quellenstraße vorzusehen. An se --- Mehrerauer B 1 1 --- A BAUF 2b .680 3 7/ 74 e ss ta rüc .918 rs he ke Z .785 ei W .896 1 .896 PLANTYPE N BAUF 3 .875 2 BAUF 2c e Entwurf Teilbebauungsplan SeeStadt ss h/max 15,0m se 46 ENTWURF 6,00 738 rga 7 12 WFL mind. 20% h/max 30,0m 7 .1255 los ÜBF max. 550,0m2 87 V e ÜBF ab 1.OG max. 60% aß h V Str Sc Z siehe Zusatzbestimmungen Z siehe Zusatzbest. 337 21 +- 0,00 POLIERPLAN G .0 2 PLANINHALT er 0 be 5,00 rs +- 0,00 t .874 ra Geh- und Radweg .846 7,00 ÖPNV - ANBINDUNG s se + 5,50 BAUVORHABEN: TEILBEBAUUNGSPLAN SeeStadt 4,50 5,00 Postleitzahl StadtFeld Feldleer leer 5,00 + 5,50 Geh- und Radweg Rampe Projektname Feld leer Straße Feld leer LANDESHAUPTSTADT BREGENZ 2,50 .873 e Grünstreifen ss 6,50 ta ers 3,25 ich Ausfahrtsrampe Süd Land Feld leer i h See Stadt Ost + Bahnhof / Lagebere 32,00 e IV + ÖV Spur W M 1:500 25,60 2,50 3,25 808 GST.NR.: EZ.: KG.: eg /2 Grünfläche/Querungshilfe W IV + ÖV Spur BAUF 4 St. 2,50 An Grünfläche 348/17 pe Süd na f / Lagebereich Einfahrtsram 6,50 Bahnhofstrasse L 202 Q h/max 12,0m See BAUHERR, GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER: Stadt Ost + Bahnho Str ass .885 ue 337 e BEREICH: 6,50 3 lle IV + ÖV Spur --- ns Z siehe Zusatzbest. Se fga 4,50 t ra IV + ÖV Spur ÖBB Bahnanlage - Montfortstraße L190 - Tie e S rag ss L 202 Auftraggeber Feld leer 2,60 Rampe e trasse Gehsteig Fußgängezone Bahnhofstraße / Bahnhofstraße L 202 - Quellenstraße 2,50 fs tad en- hn ho Ba Gehsteig 337 18,00 t W An 343/3 Wert 343/4 Feld leer 808/1 Straße 1 3,25 3,25 2,50 3,25 3,25 2,50 REGELQUERSCHNITT 02/a es bind REGELQUERSCHNITT 02/b Parkanlage Weiherplatz Grünfläche t ÖV Spur IV Spur Querungshilfe IV Spur ÖV Spur Gehsteig 808/1 Straße Tiefgaragenanbindung un Provisorische Zu-Abfahrt Regelquerschnitt 01/a PLANUNG g 323 BestandPLANVERFASSER: BH 3 Firma Feld leer AMT DER LANDESHAUPTSTADT BREGENZ Sicherheitszentrum Jugendzentrum Between ABTEILUNG PLANUNG UND BAU 323/4 .1184 Architekt Feld leer --- 348 .454 BELRUPTSTRASSE 1 9 336 26,50 asse .748 6900 BREGENZ 928 Platz St. --- An 1 4,50 3,25 3,25 2,00 3,25 3,25 4,50 2,50 348 na Grünfläche Str ehrstr Lunardonweg TG Rampe ÖV Spur IV Spur Querungshilfe IV Spur ÖV Spur TG Rampe Gehsteig 21 ass --- e Landw .664 PLANINHALT: 1 Regelquerschnitt 01/b 348 061009 TBEP SeeStadt E02.lbk 324 mit TG Rampe 12 6 Landespolizei Layout 001 323 .448 UNTERFERTIGUNG MASSTAB: 1 GEZ.: DATUM: .664 .451 --- 325 2 25,00 (25,60) --- 324 2 5 813/2 .456 1:50 Zeichner Feld leer Bearbeitungsdatum Feld leer .759 328 5,00 2,50 3,25 3,25 2,50 3,25 3,25 2,00 .66 --- 5 (2,60) --- 325 2 Grünfläche Geh- und Radweg Grünfläche ÖV Spur IV Spur Querungshilfe IV Spur ÖV Spur Gehsteig Hugo Lunardon Weg 1 --- .607 PLANINHALT: GEPRÜFT.: INDEX: 1 Regelquerschnitt 02/a .443 GENEHMIGUNGSVERMERK GEZ.: DATUM: ÄNDERUNGSINHALT: INDEX NR.: 31,50 (32,00) 325 5,00 4,50 3,25 3,25 2,50 3,25 3,25 4,50 ÄNDERUNGEN DATUM Grünfläche 3 .676 Querungshilfe --- Geh- und Radweg TG Rampe ÖV Spur IV Spur IV Spur ÖV Spur TG Rampe .677 A 18/06/2009 t .678 Mark 348 B Nutzungsstruktur - Generelles Nutzungsschema 22/06/2009 4 813/1 e Regelquerschnitt 02/b Der Bereich "Seespange Neu" wurde vergrößert. Klostergass .446 mit TG Rampe Ein-/Ausfahrtsrampe - Ergänzung: "Lagebereich" Massstab M 1:500 Flächenbedarf Verkehr - Regelquerschnitte M 1:200 PLAN - BEZ.: TBEP SeeStadt - E/02 DATUM 0 10 20 30 40 50 100M AKTENZAHL: 802-7-3 / SeeStadt - E/02 06/10/2009
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