SENSE THE DIFFERENCE - E 524 Natronlauge in Lebens mittelqualität Brenntag Food & Nutrition DACH - Brenntag Food ...

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SENSE THE DIFFERENCE - E 524 Natronlauge in Lebens mittelqualität Brenntag Food & Nutrition DACH - Brenntag Food ...
SENSE THE
DIFFERENCE

             E 524 Natronlauge in
             Lebens­mittelqualität
             Brenntag Food & Nutrition
             DACH

             food-nutrition.brenntag.com/de-de/
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Unser Service – Ihre Sicherheit
                     Natronlauge (NaOH) findet in der Lebensmittelindustrie unterschiedliche Ver- und
                     Anwendung, wobei zwischen lebensmitteltechnischer Verwendung und technischer
                     Anwendung unterschieden wird.

                     Verwendung in Lebensmitteln
                     Als zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff E 524 verwenden Bäckereien Natron­
                     lauge in sehr dünner Konzentration als sogenannte Brezellauge in der Herstellung
                     von Laugengebäck. Weitere Verwendungsbereiche sind z.B. die Herstellung von
                     Konfitüre, Marmelade, Gelee, Kakao­rohmasse sowie das Bearbeiten von Oliven.

                     Sobald Natronlauge als Lebensmittelzusatzstoff (1) E524 bei der Herstellung eines
                     Lebensmittels eingesetzt werden soll, muss sie als Lebensmittelbestandteil (1) den
                     für Lebensmittel geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen. Somit wird
                     der chemische Stoff Natronlauge bei dieser Anwendung zu einer Zutat (2) des Lebens-
                     mittels und muss deshalb auch die rechtlichen Anforderungen eines Lebensmittels (3)
                     erfüllen (siehe Grafik „Eingruppierung“).

                     Das kann nur erreicht werden, indem die Herstellung und Logistik des chemischen
                     Stoffs den Vorgaben der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen.

                         Eingruppierung des Zusatzstoffs Natronlauge E 524 im Lebensmittelrecht

                            Lebensmittel        Lebensmittel-Zutaten

                                                                                         Müssen übereinstimmen
                                                Lebensmittel-Zusatzstoffe                mit Lebensmittelrecht
                                                (z.B. Natronlauge E 524)

Das Lebensmittelgesetz
unterscheidet zwischen

                                                Verarbeitungshilfsstoffe
                                                Extraktionslösemittel
                                                Biozide                                  Müssen nicht mit dem
                                                Futtermittel                             Lebensmittelrecht
                            Nicht-              Futtermittelzusatzstoffe                 übereinstimmen, weil
                            Lebensmittel        Pestizide, Kontaminanten                 spezifische Regelungen
                                                & Rückstände                             oder keine Regelungen
                                                Verpackungsmaterialien und               existieren
                                                Bedarfsgegenstände

                     Wichtiger Hinweis
                     Die alleinige Nennung, dass die Spezifikationsparameter der VO (EU) 231/2012 für
                     Lebensmittelzusatzstoffe erfüllt seien, bedeutet nicht automatisch, dass eine Substanz
                     auch den Erfordernissen eines Lebensmittelzusatzstoffes genüge. Die Spezifikationen
                     sagen nichts über die Lebensmittelsicherheit während der Herstellung und Logistik
                     aus. Dies ist jedoch eine wesentliche Grundlage bei der Erfüllung des Kriteriums, was
                     ein Lebensmittel von einem Nicht-Lebensmittel unterscheidet.
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Die Einhaltung der Anforderungen der Lebensmittelgesetze in Europa (EU und Schweiz)
zur Lebensmittelsicherheit ist also verpflichtend. Dabei trägt der Lebensmittelunterneh-
mer die rechtliche Verantwortung für deren Gewährleistung.

Im Detail ist das in unseren Brenntag-eigenen Produktionsstätten folgendermaßen
umgesetzt:

■   Die Brenntag-Standorte Basel (CH) und Heilbronn (D) sind als Lebensmittelprodu-
    zenten bei den lokalen Lebensmittelbehörden gemeldet und werden von diesen
    kontrolliert.
■   Anwendung eines Managementsystems zur Lebensmittelsicherheit ISO 22.000,
    zusätzliche Implementierung von Allergenmanagement, Food Fraud und Food
    Defense;
■   Etabliertes HACCP-System bei Herstellung, Lagerung und Logistik;
■   Einhaltung der Lebensmittelhygienerichtlinien zu Personen und Materialien;
■   lebensmittelkonforme Transporte und Lagerhaltung;
■   Chargenrückverfolgung von Materialien und Gebinden;
■   Einhaltung der Spezifikationsparameter des Zusatzstoffs gemäß VO (EU) 231/2012
    zur Verwendung in Lebensmitteln gem. VO (EG) 1333/2008.

(1) Artikel 3 Abs. 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 1333/2008: „Lebensmittelzusatzstoff“: ein Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der
    Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem
    Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung,
    Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu
    einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können;
(2) Artikel 2 Abs. 2 Buchst. f VO (EU) Nr. 1169/2011: „Zutat“ jeden Stoff und jedes Erzeugnis, einschließlich Aromen,
    Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelenzymen, sowie jeden Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat, der bei der
    Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird und der – gegebenenfalls in veränderter Form – im
    Enderzeugnis vorhanden bleibt; Rückstände gelten nicht als „Zutaten“;
(3) Definition von „Lebensmittel“ Artikel 2 VO (EG) Nr. 178/2002: „… alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder
    von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder
    unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.“
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WARENFLUSS – SICHERHEIT – QUALITÄT

                                                   Natronlauge E 524 (Food)

Registrierung bei den lokalen
                                                   Brenntag ist registrierter Lebensmittelproduzent
Lebensmittelbehörden (4)

                                                   ■   3rd Party Audit
                                                   ■   Ggf. Brenntag Lieferantenaudit
Lieferantenauswahl und
                                                   ■   Selbst-Audit-Fragebogen (inkl. HACCP)
-qualifizierung (4)
                                                   ■   Bewertung durch Brenntag-Prüfsysteme gemäß Lebensmittelrecht und aktive
                                                       Freigabe zur Lieferung

                                                   Transport in Lebensmittel geeigneten TKW / BKW,
Transport und Anlieferung (5)
                                                   bzw. in sorgfältig gereinigten TKW/BKW

                                                   ■   Kontrolle der Verschlussplomben (Food Defense)
                                                   ■   Prüfung der vorangegangenen Ladungen (Allergenmanagement)
                                                   ■   Verwendung von zugeordnetem/ ordnungsgemässem Beprobungsgeschirr
Wareneingangskontrolle
                                                   ■   Einhaltung der Lebensmittelhygiene
und Abladen (4,5)
                                                   ■   Filter bzw. zugeordnete Leitungen zum Fremdkörpermanagement
                                                   ■   Spezieller Lagerort und Rückverfolgbarkeit des Gebindes / der Charge ist
                                                       gewährleistet
                                                   Prüfung der Ware nach internen Kriterien (Food Fraud), z.B.
                                                   ■ Reinheitskriterien EU-VO 231/2012 und/oder
Analyse      (4,6,7)
                                                   ■ Gehaltsbestimmung
                                                   ■ Analysenzertifikate

                                                   ■   0,5% - 50% Verdünnungen bei Brenntag CH / Basel
                                                   ■   50%-Abfüllung bei Brenntag D / Heilbronn
Verdünnen & Abfüllen /
                                                   ■   Verdünnungen mit gereinigtem Trinkwasser
Umfüllen (4,5,8)
                                                   ■   In separatem Raum mit gesteuerten Umfeldbedingungen, z.B. laminarer Luftstrom
                                                   ■   Lebensmittelkonforme, rückverfolgbare Gebinde mit Schutzhaubenabdeckung

Prozesskontrolle (5,6)                             Analytik der Verdünnung nach internen Prüfplänen

Lagerung (4,5,8)                                   Verplombte Gebinde in separatem lebensmittelkonformem Lager, chargengeführt

Transport zum Kunden (4,5)                         Kommissionierung und Kontrolle der Charge gem. Transportauftrag

(4) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung
    der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
(5) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
(6) Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe
(7) Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
(8) Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
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WIR BESTÄTIGEN IHNEN

                                            Spezifikation                                   Statements

                         ■   Lebensmittelzusatzstoff E524                  ■   Ohne Allergene bei der Herstellung –
                         ■   Chlorat grundsätzlich
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BRENNTAG FOOD & NUTRITION APPLICATION LABS & DEVELOPMENT CENTERS

Brenntag GmbH               Brenntag Austria GmbH       Brenntag Schweizerhall AG
Brenntag Food & Nutrition   Brenntag Food & Nutrition   Brenntag Food & Nutrition
Deutschland                 Österreich                  Schweiz
Messeallee 11               Linke Wienzeile 152         Elsässerstrasse 231
45131 Essen                 1060 Wien                   4002 Basel
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                                                                                    #35831 / 2021-01

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