Ist es ausnahmslos möglich, mit Beatmung oder Sauerstoffnutzung einen Urlaub durchzuführen? - Mirco Mengel - KAI Kongress
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! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Ist es ausnahmslos möglich, mit Beatmung oder Sauerstoffnutzung einen Urlaub durchzuführen? ! ! Mirco Mengel
über: ! - eigene Reiseorganisation - Behindertenverbände - herkömmliche Reiseveranstalter - Spezialreiseveranstalter
! - Anzahl der Pflegekräfte festlegen - Benötigte Pflegehilfsmittel - Art der Beförderung - diverse Papiere - Auswahl des Urlaubszieles - Versicherungen und Bescheide - Gepäckversicherung bei Flugreisen - Einholen wichtiger Informationen vom Urlaubsort
- Urlaubsort nach Interesse aussuchen - Zeitpunkt der Reise festlegen - klimatische Bedingungen beachten - Aktivitäten den persönlichen Möglichkeiten anpassen - das Hotel nach den persönlichen Bedürfnissen aussuchen
! - private Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport - Reiserücktrittsversicherung - Reiseabbruchversicherung ! - Reisetauglichkeitsbescheinigung - Flugtauglichkeitsbescheinigung - Unbedenklichkeitserklärung für die Beatmungsgeräte
„Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1131 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung).“
- Standort vom Händler für technische Hilfsmittel - Abklärung möglicher Sauerstoff- versorgung am Urlaubsort - Standort des nächsten Arztes zum Hotel - Standort des nächstgelegenen Krankenhauses
! ! ! ! Reisekosten Anmeldungen ! ! - Hotelkosten - Flugtauglichkeit - Flugkosten - Sonderleistungen - Mehrkosten - Mediz. Gepäck
! ! ! ! ! abhängig von: ! - Auswahl des Hotels und der Airline - Leistungen, die man am Urlaubsort beanspruchen möchte - Reiseveranstalter oder eigener Zusammenstellung
- Reisekosten für das Pflegepersonal - beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und Transport - Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen ! ! ! ! Alternativ: - Reisbegleiter oder Pflegekräfte vor Ort - Leistungen absprechen und bei der Krankenkasse Kostenübernahme erfragen
! - medizinisches Informationsformular der Fluggesellschaften (MEDIF) - auszufüllen vom behandelnden Arzt - nicht älter als 14 Tage vor Abflug - muss die Dauer der Nutzung von Sauerstoff oder Beatmung beinhalten - muss attestieren, dass die beatmete Person auf Warnsignale der technischen Hilfsmittel reagieren kann
- Medizinische Hilfsmittel und notwendige Pflegeutensilien gelten als Sondergepäck. - Diese müssen von den Airlines kostenlos mitgenommen werden, jedoch ist eine vorherige Anmeldung notwendig. - Somit fallen auch für die Beatmung wichtige Hilfsmittel unter diesen Aspekt.
- werden vom Luftfahrtbundesamt (LBA) ver- öffentlicht - können durch die Airlines verschärft werden - basierend auf rechtlichen Grundlagen: - des Luftfahrtverkehrsgesetzes - der Luftverkehrszulassungsordnung - des Gefahrgutgesetzes - von international geltenden Gefahrgutvor- schriften
LBA beruft sich auf: - Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung “(...)Ausgenommen von dem Verbot des Betriebs elektronischer Geräte in Luftfahrzeugen gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes sind (…) elektronische Geräte aus dem Bereich der Medizintechnik, deren Betrieb zur Aufrechterhaltung, Unterstützung oder Überwachung von Körperfunktionen erforderlich ist, (...).“ - Mitnahme möglich, jedoch entscheiden die Airlines selbst
- Herstellerbescheinigung notwendig - deutsche Airlines verbieten in der Regel eine dauerhafte Nutzung - Nutzung elektronischer Geräte meist bei Start und Landung sowie Turbulenzen verboten - ausländische Airlines bieten gelegentlich dauerhafte Nutzung an, Teilnutzung oft möglich, Geräte müssen jedoch angemeldet werden (bis zu 48 h vor Abflug)
- Beatmungsgeräte dürfen an keine Strom-quelle eines Flugzeuges angeschlossen werden - nur Lithium-Ionen-Akkus mit max. 160 Wh ! ! ! - ausreichende Mitnahme von Akkus not-wendig (150%-Regel) - Transport nur im Handgepäck zugelassen - OpenPack bzw. PowerPack im Flugverkehr nicht zugelassen
- medizinischer Sauerstoff gilt als Gefahrgut, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen im Flugzeug transportiert werden: - in dafür vorgesehene Behälter - Gesamtgewicht max. 5 kg/8 kg - Transport im Frachtraum sowie im Hand- gepäck möglich - Airline muss Mitnahme genehmigen - nur gasförmiger Sauerstoff zugelassen - meist ärztliches Attest notwendig
- Mitnahme variiert bei den Fluggesellschaften ! Air Berlin: Sauerstoff gegen Gebühr von 100,-€ pro Flug; eigene Sauerstoffmitnahme möglich in 2l-Behälter, mit max. 8kg, bei max. Maßen von 55x45x20cm ! Lufthansa: stellt Sauerstoff zur Verfügung; Gebühr abhängig von Menge und Anwendungsdauer, max. Flussrate 5l/min.; Mitnahme eigener Sauerstoffflaschen möglich ! Tuifly.com: stellt Sauerstoff nur für med. Notfälle zur Verfügung; eigene Sauerstoffflaschen bis max. 2l kostenlos möglich ! XL Airways: kein eigener Sauerstoff bzw. Konzentratoren; Sauerstoff gegen eine Gebühr von 200,- Brit. Pfund pro Flug
! - nur zugelassene Ge- Airsep “Lifestyle” räte dürfen genutzt Inogen One und transportiert Airsep "Freestyle" SeQual Eclipse I und II werden Inc. Respironics Evergo Delphi Central Air Invacare XPO2 iGO LifeChoice Inogen One G2 Indepence Oxygen Conc.
Was tun, wenn der eigene Sauerstoff im Urlaub verbraucht ist? - beste Alternative sind Konzentratoren - Firmen können Menschen weltweit mit Sauerstoff versorgen (gasförmig oder flüssig) - in Spanien ist die Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkassen möglich
! „Eher kommt ein Rollstuhlfahrer mit Beatmungsgerät in den Petersdom als mit dem Flugzeug in den Himmel.“ ! ! Franz-Josef Huainigg
Ich wünsche Ihnen einen schönen und erholsamen, kommenden Urlaub...
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