Sicherer Umgang mit Batterielade-anlagen für Flurförderzeuge - SICHERHEIT KOMPAKT M plus 842
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M·plus 842 SICHERHEIT KOMPAKT Infos für fte krä Führungs n Das Plus a ! Sicherheit Sicherer Umgang mit Batterielade- anlagen für Flurförderzeuge Sicherheitsinformation für Führungskräfte www.auva.at
Inhalt Einleitung 4 Arten von Batterieladeanlagen und -einrichtungen 5 Typen von wiederaufladbaren Batterien 6 Sicherheitsmaßnahmen 7 Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen 7 Sicherheitsmaßnahmen für den Ladevorgang 8 Lüftungsanforderungen 9 Sicherheitsmaßnahmen für die Wartung 11 Kennzeichnung von Batterieladeanlagen 12 Allgemein 12 Instandhaltungs- und Wartungsbereiche 13 Rechtsgrundlagen und Literaturnachweis 13 Anhang: Kennzeichnungssymbole (gem. KennV bzw. ÖNORM EN ISO 7010) 14 Verbotszeichen 14 Warnzeichen 14 Gebotszeichen 15 Rettungszeichen und Hinweisschilder 17 Redaktionsschluss: 31.10.2019 3
Einleitung Flurförderzeuge werden in vielen Unternehmen ver- ströme und eventuell hohe Spannungen). Dieses wendet. Das Laden der Antriebsbatterien birgt – auch Merkblatt erläutert grundsätzliche Maßnahmen, um in den dafür vorgesehenen Anlagen bzw. Einrichtun- diesen Risiken vorzubeugen und damit einen sicheren gen – einige Gefahren, z.B. Verätzungen durch Elek- Betrieb zu gewährleisten. Es wird dabei auf die auf trolyt, Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre S. 5 beschriebenen Batterieladeanlagen und -ein- oder elektrische Gefährdungen (hohe Kurzschluss- richtungen für Flurförderzeuge (Stapler, Hubwagen, Schlepper etc.) mit Blei-Säure-Batterien sowie Nickel- Cadmium-Batterien (NiCd), Nickeloxid-Metallhydrid- Batterien (NiMH) und anderen alkalischen wiederauf- ladbaren Batterien eingegangen. Die Maßnahmen berücksichtigen nur Nennspannun- gen bis 1.000 V Wechselspannung (AC) und 1.500 V Gleichspannung (DC). Sicherheitsaspekte von Lithiumbatterien werden in diesem Merkblatt nicht behandelt. 4
Arten von Batterieladeanlagen und -einrichtungen Batterieladestelle (Ladestelle, Batterieladestation (Ladestation) Einzelladeplatz) Darunter versteht man einen Raum oder Bereich, in Hierbei handelt es sich um einen durch geeignete dem Batterien nur vorübergehend zum Laden aufge- Anordnung und Kenntlichmachung für das Laden stellt werden und in dem gleichzeitig die Ladegeräte von Batterien eingerichteten Platz oder Bereich in untergebracht sind. Arbeits-, Lager- oder Betriebsräumen. Dieser Be- reich kann auch zur Wartung der Batterien benutzt werden. Niederhubwagen angeschlossen an Einzelladeplatz Batterie ladestationen Batterieladeraum (Laderaum) Damit wird ein Raum in einem Gebäude bezeichnet, in dem Batterien nur vorübergehend zum Laden auf- gestellt werden. Die Ladegeräte sind hiervon räumlich getrennt. Batterieladeraum 5
Typen von wiederaufladbaren Batterien Bei wiederaufladbaren Batterien (Sekundär-Batterien) – bestehend aus zwei oder mehr Sekundär-Zellen – können folgende Typen unterschieden werden: Geschlossene Batterie Darunter wird eine Sekundär-Batterie verstanden, die aus Sekundär-Zellen aufgebaut ist und deren Deckel mit einer Öffnung versehen ist, durch die Gase aus den Zellen entweichen können. Verschlossene Bleibatterie (VRLA – valve regula- ted lead acid) Damit wird eine Sekundär-Batterie bezeichnet, die aus verschlossenen Sekundär-Zellen aufgebaut ist. Jede Sekundär-Zelle besitzt ein Ventil, das den Aus- tritt von Gas erlaubt, wenn der Innendruck einen vor- Geschlossene Batterie bestimmten Grenzwert überschreitet. Das Nachfüllen von Elektrolyt ist in der Regel nicht möglich. Gasdichte Batterie Diese besteht aus Sekundär-Zellen, die verschlossen bleiben und weder Gase noch Flüssigkeiten freige- ben, solange sie innerhalb der vom Hersteller vorge- gebenen Lade- und Temperaturgrenzwerte betrieben werden. Auch hier sind üblicherweise Sicherheitsein- richtungen vorhanden, um einen gefährlich hohen Innendruck zu verhindern. Das Nachfüllen von Elekt- rolyt ist in der Regel nicht möglich. Um die Betriebssicherheit von Antriebsbatterien Verschlossene Batterie sicherzustellen, sind für alle Typen regelmäßige Inspektionen nach den Anweisungen des Herstellers erforderlich. 6
Sicherheitsmaßnahmen Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen Ladestellen sind von anderen Betriebsbereichen Geeignete tragbare Feuerlöscher (z. B. Glutbrand- durch eine dauerhafte Sicherheitskennzeichnung pulverlöscher (ABC-Pulver) oder Schaumlöscher) (Markierung) optisch abzugrenzen. sind griffbereit und in ausreichender Anzahl zur Eine Betriebsanweisung ist zu erstellen und gut Verfügung zu stellen. sichtbar zugänglich zu machen. Diese soll in leicht Vorsorgemaßnahmen für Notfälle (Erste Hilfe, Not- verständlicher Form Sicherheitsempfehlungen und fallmaßnahmen etc.) sind zu treffen. Dazu zählen Anleitungen für die Installation, den Betrieb und die unter anderem Wartung beinhalten. die Zurverfügungstellung geeigneter Ausrüstung Für das Laden, Arbeiten und die Wartung ist ein Ab- an der Arbeitsstelle bzw. in unmittelbarer Nähe stand von mindestens 0,8 m für den freien Zugang (siehe Abschnitt „Sicherheitsmaßnahmen für die zu den Batterien vorzusehen. Wartung“) und das Erstellen entsprechender Anleitungen zur Schutz vor Verätzung, Brand und Ersten Hilfe für die betroffenen Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer. Explosion Elektroschutz Der Fußboden muss säurebeständig sein und darf einen elektrischen Widerstand gegen Erde (Ableit- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regel- widerstand) von maximal 100 MΩ (108 Ω) aufwei- mäßig und wiederkehrend zu prüfen. Die Intervalle sen. sind durch die Elektroschutzverordnung (ESV 2012) Batterieladebereiche sollen ausreichend wider- bzw. durch behördliche und gewerberechtliche Auf- standsfähig gegen auslaufendes Elektrolyt sein. Bei lagen oder auch durch den Hersteller vorgegeben. der Ladung von einzelnen Batterien sollten geeigne- Antriebsbatterien in Fahrzeugen erfordern aus te Batterietröge bzw. -wannen verwendet werden, Schutz vor Kurzschlüssen immer Schutzmaßnah- die nach einem Elektrolytaustritt auch leicht gerei- men gegen direktes Berühren (Abdeckung, Isolie- nigt werden können. rung, Abstand) und bei Spannungen über DC 60 V Batterieladebereiche müssen ausreichend Abstand zusätzlich die Anbringung eines Warnzeichens, das (auch nach oben hin) zu brennbaren bzw. explosi- auf gefährliche Spannung hinweist. ven Stoffen und zu explosionsgefährdeten Berei- Bei Antriebsbatterien mit Nennspannungen über chen aufweisen. Es sind jedenfalls die Herstellervor- DC 120 V sind noch zusätzliche Maßnahmen gaben, behördliche Auflagen und möglicherweise gegen indirektes Berühren (Potenzialausgleich, auch Auflagen von Versicherern zu beachten. automatische Abschaltung) notwendig. Ein der- Ladegeräte sind immer auf nicht brennbarem artiger Batterieraum in einem Fahrzeug gilt als Untergrund (Beton, Blechplatte, Steinplatte etc.) ab- abgeschlossene elektrische Betriebsstätte, die ver- zustellen oder an eine Wand aus nicht brennbaren sperrbar sein muss und nur für unterwiesenes und Baustoffen zu hängen. Keinesfalls dürfen diese auf autorisiertes Personal zugänglich sein darf. Holzpaletten oder in Regale gestellt werden. Es dürfen im Nahbereich (0,5 m Luftstrecke) von Persönliche Schutzausrüstung Batterien bzw. Gasaustrittsöffnungen von Batterie- behältern und -gehäusen keine offenen Flammen, Bei Arbeiten an Batterien müssen ableitfähige bzw. statische Elektrizität (Elektrostatik), Funken, Licht- antistatische Sicherheitsschuhe sowie ableitfähige bögen, glühende Körper oder andere Zündquellen Schutzkleidung getragen werden. Der Kontakt zum vorhanden sein. Die maximale Oberflächentempe- Fußboden darf dabei nicht durch Farb- und Klebstoff- ratur von 300 °C bei heißen Gegenständen (Lötkol- reste oder andere Verschmutzungen beeinträchtigt ben, Beleuchtungskörper, diverse Heizgeräte etc.) ist sein. Zusätzlich sind ein Augenschutz und Schutzhand- zu beachten. schuhe zu benutzen. Auf eine ausreichende Be- und Entlüftung ist zu achten (siehe Lüftungsanforderungen). 7
Sicherheitsmaßnahmen für den Ladevorgang Während des Ladens werden bei allen Sekundärzellen Darüber hinaus sind folgende Sicherheitsmaßnahmen und -batterien, die wässrigen Elektrolyt enthalten, die beim Ladevorgang zu beachten: Gase Wasserstoff (H2) und Sauerstoff (O2) freigesetzt. Wasserstoff und Sauerstoff entstehen durch die Elek- Die Gebrauchsanweisungen, Bedienungsanleitun- trolyse des Wassers vorwiegend bei der Überladung gen und Herstellervorschriften für Batterien und der Zellen. Das Gemisch ist auch als Knallgas be- Ladegeräte sind dem Personal in geeigneter Weise kannt. Eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre zur Kenntnis zu bringen sowie leicht verfügbar zu entsteht, sobald der Volumenanteil des Wasserstoffs machen. in der Umgebungsluft 4 % – also die untere Explo- Die Umgebungstemperatur soll während des Lade- sionsgrenze (UEG) – überschreitet. vorganges möglichst um 25 °C betragen. Temperaturen unter 0 °C führen zu einer we- Eine Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefah- sentlichen Reduktion der Nennkapazität von ren durch die mögliche Bildung einer explosionsfähi- Bleibatterien und bergen die Gefahr des Einfrie- gen Atmosphäre ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf rens des Elektrolyts. Grundlage dieser sog. Evaluierung ist ein Explosions- Temperaturen über 25 °C führen zur Reduktion schutzdokument zu erstellen. der Lebensdauer der Batterie. Wenn entfernbare Abdeckungen für eine Batterie Um ein Überladen und die damit einhergehende vorgesehen sind, dann sind diese vor Beginn der übermäßige Gasbildung oder eine Beschädigung Ladung zu entfernen. Bei vorhandenen Lüftungs- sowohl von Batterie als auch Ladegerät zu vermeiden, öffnungen ist unbedingt darauf zu achten, dass müssen die Bemessungswerte und die Kennlinien diese wie vorgesehen offen und nicht durch (Ladeverfahren) des Ladegerätes sowohl dem Batte- Gegenstände abgedeckt sind. rietyp als auch den Vorgaben des Batterieherstellers Die Batterien sind gemäß der Bedienungsanleitung entsprechen. Es empfiehlt sich, elektronisch geregelte an das Ladegerät anzuschließen. Ladegeräte einzusetzen. Solche Ladegeräte schalten Kabel- und Steckverbindungen sind vor jedem bei erreichter Vollladung der Batterie automatisch auf Ladevorgang auf sichtbare Schäden zu prüfen. eine gasungsarme Erhaltungsladung um. Bei ver- Es ist sicherzustellen, dass der Schlüsselschalter schlossenen Bleibatterien (VRLA) besteht bei ungere- oder das Ladegerät ausgeschaltet ist, bevor der gelten Ladegeräten die Gefahr der Explosion durch Batteriestecker bzw. die Batterieklemmen getrennt thermisches Durchgehen. Im Zweifel ist jedenfalls der oder angeschlossen werden (Gefahr des Lichtbo- Batteriehersteller und/oder der Ladegerätehersteller gens). zu kontaktieren. Anschlussklemmen bzw. -stecker müssen kurz- schlusssicher sein. Nach dem Abschalten des Ladegerätes lässt der mögliche Austritt von Gasen erst nach ca. einer Stunde merklich nach. Eine ausreichende Wartezeit ist also vor der weiteren Handhabung einzuhalten. Batterien immer frühzeitig laden und nicht im ent- ladenen oder teilentladenen Zustand abstellen. Eine sogenannte Tiefenentladung (weniger als 20 % der Nennkapazität) ist unbedingt zu vermeiden. Ladegerät mit kurzschlusssicheren Anschlussklemmen 8
Lüftungsanforderungen Durch Lüftungsmaßnahmen (natürliche oder mecha- UEG (entspricht 4 Vol.-% Wasserstoffanteil in der nische Lüftung) ist sicherzustellen, dass im Nahbe- Umgebungsluft) nicht erreicht werden. Die Abluft ist reich der Batterie (0,5 m) bzw. um andere Gasaus- nach außen ins Freie abzuführen. trittsöffnungen 50 % der unteren Explosionsgrenze Berechnung des erforderlichen Luftvolumenstroms Q Vorzugsweise ist der erforderliche Luftvolumenstrom rechnen. Aufgrund eines eingerechneten Sicherheits- Q durch natürliche Lüftung sicherzustellen. Dieser faktors kann die Formel allerdings bis zur maximalen Luftvolumenstrom Q lässt sich für eine Umgebungs- Betriebstemperatur der Batterie angewandt werden. temperatur von 25 °C mittels folgender Formel be- Q = 0,055 × n × Igas [m3/h] Q ... Mindestluftvolumenstrom n ... Anzahl der Zellen (inkl. Sicherheitsfaktor 5) in m3/h Igas ... gaserzeugender, elektrischer Ladestrom in A Je nach Art des Ladegeräts (geregelt oder ungeregelt) ergibt sich der Ladestromwert Igas wie folgt: Geregelte Ladegeräte Ungeregelte Ladegeräte Bei geregelten Ladegeräten ist dies der Lade- Bei ungeregelten Ladegeräten und im Zweifel ist stromwert (auch Ladeendstrom oder Ladeschluss- Igas = 0,4 × In, wobei In der Bemessungsausgangs- strom genannt) im letzten Ladeabschnitt bzw. der strom des Ladegerätes laut Typenschild ist. Ladestromwert gemäß den Angaben des Ladege- Berechnungsbeispiel für eine 48 V Blei-Säure- räteherstellers. Antriebsbatterie mit 24 Zellen Berechnungsbeispiel für eine 48 V Blei-Säure- Ein Ladeendstrom eines Ladegerätes mit den Antriebsbatterie mit 24 Zellen Ladekennwerten 48 V/100 A entspricht einem Ein Ladeendstrom von max. 30 A entspricht Igas von 40 A einem Igas von 30 A ergibt bei 25 °C einen Luftvolumenstrom von ergibt bei 25 °C einen Luftvolumenstrom von Q = 0,055 × 24 × 40 = 52,8 [m3/h] Q = 0,055 × 24 × 30 = 39,6 [m3/h] Berechnung des notwendigen freien Volumens Von ausreichender natürlicher Lüftung ist jedenfalls V = 2,5 × Q [m3] in der Regel keine Zwangsbelüftung auszugehen, wenn sich eine Batterieladeanlage für ein erforderlich (Voraussetzung ist eine mittlere Luftge- Flurförderzeug im Freien oder in einem großen Raum schwindigkeit von 1 m/s). Bei mehreren Ladestellen in bzw. einer großen Halle befindet. Auch ist in natürlich einem Raum ist die Summe aller einzelnen Luftvolu- belüfteten Laderäumen oder an einer bzw. mehreren menströme Q für die Berechnung des notwendigen Ladestellen mit einem freien Volumen von mindestens freien Volumens heranzuziehen. V = 2,5 × Q [m3] Q ... erforderlicher Luftvolumenstrom in m3/h V ... freies Volumen eines natürlich belüfteten Laderaums in m3 9
Berechnung der Öffnungsquerschnitte für zusätzliche Zuluft- und Abluftöffnungen Sind bei natürlicher Lüftung zusätzliche Zuluft- und querschnitte gemäß der untenstehenden Formel zu Abluftöffnungen notwendig, so sind die Öffnungs- berechnen. A = 28 × Q [cm2] Q ... erforderlicher Luftvolumenstrom in m3/h A ... freier Öffnungsquerschnitt der Zuluft- und Abluftöffnungen in cm2 Zu beachten ist: Im Zweifel bzw. bei unzureichender Belüftung ist Die Zuluft- und Abluftöffnungen müssen an mög- eine Zwangsbelüftung mit geeigneten Zu- und lichst günstiger Stelle für den Luftaustausch an- Abluftöffnungen oder eine mechanische Lüftung gebracht werden, d. h. mit Öffnungen an gegen- einzusetzen. Bei mechanischen Lüftungs- und Ab- überliegenden Wänden, in einem Mindestabstand sauganlagen sind die gesetzlichen Prüfpflichten zu von 2 m, wenn die Öffnungen an derselben Wand beachten. liegen. Belüftung von Einbauräumen und Batteriebehältern Um ein Entweichen von Gasen aus Einbauräumen Beginn des Ladevorgangs auch Abdeckungen zu und Batteriebehältern in Fahrzeugen sowie aus mobi- entfernen. len Ladestationen und Ladecontainern gewährleisten zu können, müssen ausreichend große Lüftungs- Alle Lüftungsöffnungen müssen zusammengenommen öffnungen vorgesehen werden. Eventuell sind vor mindestens folgende Querschnittsfläche aufweisen: A = 0,005 × n × C5 [cm2] A ... Querschnittsfläche aller erforderlichen n ... Anzahl der Zellen in der Batterie Lüftungsöffnungen in cm2 C5 ... fünfstündige Kapazität der Batterie in Ah 10
Sicherheitsmaßnahmen für die Wartung Beim Befüllvorgang ist neben der Explosionsgefahr Die Wartungsrichtlinien und Vorgaben der Herstel- durch Wasserstoff (H2) auch auf die Gefahr von Ver- ler sind unbedingt einzuhalten. ätzungen durch Batteriesäure zu achten. Es ist nur isoliertes Werkzeug zu benutzen. Auf den Batterien müssen Pol- und Verbinderabde- Der Elektrolyt in Bleibatterien ist eine wässrige Lösung ckungen vorhanden sein, damit keine spannungs- von Schwefelsäure und in Nickel-Cadmium- und führenden Teile berührbar sind. Nickeloxid-Metallhydrid-Batterien eine wässrige Bei Batterieanlagen mit Nennspannungen über Lösung von Kaliumhydroxid (Kalilauge). Unmittelbar DC 120 V sind zusätzliche Maßnahmen wie das über dem wässrigen Elektrolyt bildet sich innerhalb Benutzen von isolierender Schutzkleidung und die der Batterie aufgrund des durch Elektrolyse gebilde- Verwendung von zusätzlichen Abdeckungen not- ten Wasserstoffs und Sauerstoffs sowie aufgrund des wendig. geringen Gasraumvolumens ein explosionsgefährde- Zum Nachfüllen der Zellen/Batterien ist nur destil- ter Bereich. Durch das Öffnen der Batterie und das liertes oder entmineralisiertes Wasser zu verwen- Nachfüllen von Wasser wird ein Gasaustausch mit den. der Umgebungsluft ermöglicht, was zu einer explo- Das Wasser ist immer bei niedrigstem Elektrolyt- sionsfähigen Atmosphäre über der Batterie führen stand, also bei vollgeladener Batterie, nachzufüllen. kann. Ist zu diesem Zeitpunkt im Nahbereich von Die Tücher für die Batteriereinigung müssen aus Batterie bzw. Gasaustrittsöffnungen eine Zündquelle saugfähigem und antistatischem Material sein (Zündfunken, statische Elektrizität, Ausgleichströme, (z. B. Baumwolltücher) und dürfen nur mit reinem Flammen etc.) vorhanden, kommt es zu einer Explo- Wasser angefeuchtet werden. sion. Die Folge könnte eine spontane Freisetzung von Zur Verhinderung der elektrostatischen Aufladung Elektrolyt in Form einer herausspritzenden Fontäne von Personen sind stets ableitfähige bzw. antistati- sein. Gleichzeitig kann es sogar zum Bersten der sche Sicherheitsschuhe sowie ableitfähige Kleidung Batterie kommen. zu tragen. Zum Schutz vor Elektrolytspritzern muss folgen- Bei der Wartung sind daher folgende Punkte zu be- de persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen achten: werden: Eine Wartungsanleitung ist jeder mit Wartungs- Schutzbrille bzw. Gesichtsschutzschild arbeiten betrauten Person leicht zugänglich zur Schutzhandschuhe und Schürze Verfügung zu stellen. eventuell weitere Schutzbekleidung Notfallmaßnahmen bei Säureunfällen Da es bei Wartungsarbeiten zu einem Bei Augenkontakt mit Elektrolyt das betroffene ungewollten Kontakt mit dem Elektrolyt Auge sofort über eine längere Zeit mit reichlich kommen kann, sind folgende Notfall- Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt auf- maßnahmen sicherzustellen: suchen. Bei Hautkontakt mit Elektrolyt die betroffenen Eine Augenspüleinrichtung mit Fließwasser oder Stellen mit reichlich Wasser oder neutralisierenden Augenspülflaschen in unmittelbarer Nähe unbe- Lösungen behandeln. Wenn Reizung der Haut fort- dingt verfügbar halten. besteht, ärztliche Hilfe beanspruchen. Notruf-Telefonnummern anschreiben. Für Notfälle in den Nachtstunden ist auch die Kenntnis von einer rund um die Uhr (24 h) ge- öffneten Augen-Notfallambulanz wichtig. 11
Kennzeichnung von Batterieladeanlagen Allgemein Unten stehende Symbole müssen jedenfalls ange- als auch nach ÖNORM EN ISO 7010 verwendet bracht sein. Es können dazu sowohl die Kennzeich- werden – siehe dazu auch die Gegenüberstellung der nungen nach Kennzeichnungsverordnung (KennV) Kennzeichnungssymbole im Anhang. Anleitung beachten Feuer, offenes Licht und Warnung vor Gefahren durch Rauchen verboten das Aufladen von Batterien Warnung vor ätzenden Stoffen Warnung vor explosionsfähiger Warnung vor gefährlicher (Elektrolyt) Atmosphäre (Explosionsgefahr) elektrischer Spannung (bei mehr als DC 60 V) 12
Instandhaltungs- und Wartungsbereiche Für den Fall, dass im Bereich der Batterieladeanlage werden. Dann muss auch eine Augendusche bzw. auch Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durch- eine Augenspüleinrichtung (inkl. einem Hinweisschild geführt werden (inkl. Elektrolyt nachfüllen), muss die darauf) in unmittelbarer Nähe vorhanden sein. Kennzeichnung wie folgt angepasst bzw. erweitert oder Augenschutz benutzen Gesichtsschutz benutzen Schutzhandschuhe tragen oder Säurefeste Schutzschürze Schutzkleidung Antistatisches Schuhwerk benutzen tragen benutzen Rechtsgrundlagen und Literaturnachweis ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG (BGBl. Nr. 450/1994) i.d.g.F. Arbeitsstättenverordnung – AStV (BGBl. II Nr. 368/1998) i.d.g.F. Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT (BGBl. II Nr. 309/2004) i.d.g.F Kennzeichnungsverordnung – KennV (BGBl. II Nr. 101/1997) i.d.g.F. Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012 (BGBl. II Nr. 33/2012) i.d.g.F. ÖVE/ÖNORM EN 62485-3:2015 Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen – Teil 3: Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge OVE EN IEC 62485-2:2019 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien OVE E 8351:2016 Erste Hilfe bei Unfällen durch Elektrizität ÖNORM EN ISO 7010:2015 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen 13
Anhang: Kennzeichnungssymbole (gem. KennV bzw. ÖNORM EN ISO 7010) Verbotszeichen KennV ÖNORM EN ISO 7010 Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten P003: Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten Warnzeichen KennV ÖNORM EN ISO 7010 Warnung vor gefährlicher W012: Warnung vor elektrischer Spannung elektrischer Spannung (Dieses Warnzeichen ist anzubringen, wenn DC 60 V Batteriespannung überschritten wird.) Warnung vor ätzenden Stoffen W023: Warnung vor ätzenden Stoffen 14
KennV ÖNORM EN ISO 7010 In der KennV nicht vorgesehen W026: Warnung vor Gefahren durch das Aufladen von Batterien (Warnung vor Säure und explosionsfähiger Atmosphäre. Für ausreichende Belüftung des Ladebereiches sorgen und darauf achten, nicht mit Säure in Berührung zu kommen) ÖNORM EN ISO 7010 nicht vorgesehen Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre Gebotszeichen KennV ÖNORM EN ISO 7010 In der KennV nicht vorgesehen M002: Anleitung beachten Augenschutz tragen M004: Augenschutz benutzen 15
KennV ÖNORM EN ISO 7010 Schutzhandschuhe tragen M009: Handschutz benutzen Schutzkleidung tragen M010: Schutzkleidung benutzen Gesichtsschutzschild tragen M013: Gesichtsschutz benutzen In der KennV nicht vorgesehen M026: (säurefeste) Schutzschürze benutzen In der KennV nicht vorgesehen M032: (ableitfähiges bzw.) antistatisches Schuhwerk benutzen 16
Rettungszeichen und Hinweisschilder KennV ÖNORM EN ISO 7010 In der KennV nicht vorgesehen E011: Augenspüleinrichtung Hinweis auf ein Feuerlöschgerät F001: Feuerlöscher 17
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HSP – M.plus 842 – 12/2019 – tev Layout, Illustration: Grafik Design Hutter Sicherer Umgang mit Batterie ladeanlagen für Flurförderzeuge Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfall verhütungsdienst der für Sie zuständigen AUVA-Landesstelle: Oberösterreich: Steiermark und Kärnten: UVD der Landesstelle Linz UVD der Landesstelle Graz Garnisonstraße 5, 4010 Linz Göstinger Straße 26, 8020 Graz Telefon +43 5 93 93-32701 Telefon +43 5 93 93-33701 UVD der Außenstelle Klagenfurt am Wörthersee Salzburg, Tirol und Vorarlberg: Waidmannsdorfer Straße 42, UVD der Landesstelle Salzburg 9020 Klagenfurt am Wörthersee Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg Telefon +43 5 93 93-33830 Telefon +43 5 93 93-34701 UVD der Außenstelle Innsbruck Wien, Niederösterreich und Burgenland: Ing.-Etzel-Straße 17, 6020 Innsbruck UVD der Landesstelle Wien Telefon +43 5 93 93-34837 Webergasse 4, 1200 Wien Telefon +43 5 93 93-31701 UVD der Außenstelle Dornbirn Eisengasse 12, 6850 Dornbirn UVD der Außenstelle St. Pölten Telefon +43 5 93 93-34932 Kremser Landstraße 8, 3100 St. Pölten Telefon +43 5 93 93-31828 UVD der Außenstelle Oberwart Hauptplatz 11, 7400 Oberwart Telefon +43 5 93 93-31901 Infos für fte krä Führungs n Das Plus a ! Sicherheit Das barrierefreie PDF dieses Dokuments gemäß PDF/UA-Standard ist unter www.auva.at/publikationen abrufbar. Medieninhaber und Hersteller: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien www.auva.at
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