Sicherheitsventile - BG RCI

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Sicherheitsventile - BG RCI
Sicherheitsventile
             Vorstellung Entwurf EK ZÜS Beschluss
             Prüfung von direkt wirkenden federbelasteten
             Sicherheitsventilen

             Überprüfung des Kalt - Einstelldruckes nach § 15 und §16 BetrSichV
             durch die zugelassene Überwachungsstelle

TÜV SÜD Industrie Service GmbH   Überprüfung von Sicherheitsventilen              19.04.2021
Sicherheitsventile - BG RCI
Ausgangssituation
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4, BetrSchV hat die ZÜS in überwachungsbedürftigen Druckanlagen u.a. die Eignung und
Funktionsfähigkeit von erforderlichen Sicherheitsventilen zu prüfen. Ein wesentlicher Prüfinhalt ist dabei die Überprüfung
des Kalt-Einstelldruckes.

Die Überprüfung des Kalt - Einstelldruckes des Sicherheitsventils durch die ZÜS kann entweder
     unabhängig von der überwachungsbedürftigen Druckanlage bzw. dem überwachungsbedürftigen Anlagenteil am
        Prüfstand unter Ausstellen einer Bescheinigung über die Prüfung des Kalteinstelldruckes oder
     unmittelbar in Zusammenhang mit der Prüfung der Druckanlage bzw. des Anlagenteils ohne Erstellung einer
        Bescheinigung über die Prüfung des Sicherheitsventils
erfolgen

Der Kalteinstelldruck von Sicherheitsventilen wird derzeit auf unterschiedlichste Weisen überprüft. z.B.:
-Ziehen des Anlüfthebels bei geeigneten Drücken
-Ansprechdrucküberprüfung durch direktes Anfahren
-Kalt - Einstelldrucküberprüfung am Prüfstand
-Ansprechdrucküberprüfung mit Prüfvorrichtung (Wasserpumpe, FG-Sicherheitsventilprüfgerät etc.)
-Zugkraftprüfung unter Betriebsdruckbeaufschlagung zur Ansprechdruckermittlung
-usw.

Auf welche Art und Weise der Kalt-Einstelldruck durch die ZÜS zu überprüfen ist und ob Prüfungen darüber hinaus, wie
z.B. ob die Instandsetzungsfirma nur Originalbauteile bei der Instandsetzung verwendet hat, erforderlich sind, ist derzeit
nicht genauer festgelegt.
Es fehlt eine Festlegung zum Stand der Technik.
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Auftrag zur Erarbeitung einer Regelung
Auftrag ad hoc AG:
27. Sitzung des EK ZÜS AK „Druck“ am 17./18. September 2019
      Erarbeitung einer Regelung zum Vorgehen bei der Prüfung und Bescheinigung der Einstellung eines
      Sicherheitsventils als Basis für einen EK –ZÜS Beschluss

Zielsetzung / Aufgabestellung
 Festlegen einer eindeutigen Nomenklatur
 Erarbeitung von Durchführungshinweisen / Prüfhinweisen / Prüfanforderungen für die wiederkehrenden Funktionsprüfungen von federbelasteten
  Sicherheitsventilen
 Ggf. Anforderungen an Instandsetzungsfirmen
 Praxistauglichkeit

Dazu sind u.a. nachfolgende Fragen zu berücksichtigen:
 In welcher Form muss die ZÜS die ordnungsgemäße Instandsetzung überprüfen, wenn sie die Überprüfung des Kalt-Einstelldruckes durchführt?
  Überlegungen zu Prüfinhalten und Prüftiefe, ggf. Anforderungen an Instandsetzungsfirmen, möglichen Prüfverfahren
 Bei welchen Methoden zur Überprüfung des Kalt-Einstelldruckes sind wir als TÜV-Sachverständige ausreichend sicher? Beispiel für mögliche Methoden,
  Festlegung zulässiger Toleranzen
 Ist durch die ZÜS auch die Dichtheit zu überprüfen und zu bestätigen? Definieren von Dichtheitsanforderungen, Angaben zur Durchführung der
  Dichtheitsprüfungen
 Welche Angaben müssen in der Bescheinigung über die Prüfung des Kalt-Einstelldruckes enthalten sein?

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Sitzung EK ZÜS AK Druck am 24./25.03.2021 Stand der Dinge
  Ad hoc AG hat einen Vorschlag erarbeitet, der mit den Mitgliedern des EK ZÜS AK Druck abgestimmt
  wurde.

  Der abgestimmte Vorschlag wurde zur Beschlussfassung an den EK ZÜS für die nächste Sitzung am
  28.04.2021 weitergeleitet.

  Der EK ZÜS AK Druck beauftragt den ad hoc AG die Regelungen zu den Prüfungen der mit Hilfskraft
  gesteuerter Sicherheitsventilen zu erweitern.

  In weiteren Papieren sollte anschließend klargestellt werden,
  • unter welchen Umständen welche Prüfmethode angewendet werden soll und kann,
  • unter welchen fachspezifischen Umständen und unter Beachtung der ZÜS-Richtlinie auf Prüfergebnisse
     anderer Firmen zurückgegriffen werden (z. B. „Zulassung“ analog HP 0, damit nicht Anforderungen an
     Instandsetzungswerkstätten jedes Mal neu geprüft werden müssen) und
  • wie alternative Prüfmethoden validiert werden müssen.

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Geltungsbereich des Beschlusses

Dieser EK ZÜS–Beschluss beschreibt die Prüfung nach §§ 15 und 16 BetrSichV
       des Kalt-Einstelldrucks,
       der funktionellen Dichtheit und
       der Gängigkeit
von direkt wirkenden federbelasteten Sicherheitsventilen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS), jeweils ohne oder
mit Instandsetzung des Sicherheitsventils.

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Begriffe gemäß DIN EN ISO 4126 Teil 1: Sicherheitsventile
Ansprechdruck ist der vorgegebene Druck, bei dem ein Sicherheitsventil unter Betriebsbedingungen zu öffnen beginnt

Kalt-Einstelldruck ist der statische Druck auf der Eintrittsseite, bei dem ein Sicherheitsventil auf dem Prüfstand zu öffnen beginnt
(entspricht dem auf dem Sicherheitsventil eingeprägten Druck, kann auch Korrekturen für Betriebsbedingungen berücksichtigen).

Funktionelle Dichtheit im Sinne dieses Beschlusses ist die Dichtheit des Systems Ventilsitz - Ventilteller.

Instandsetzung im Sinne dieses Beschlusses ist jede Maßnahme zur Rückführung eines Sicherheitsventils in den Sollzustand, bei der die
Ein- oder Verstellsicherung des Sicherheitsventils (z. B. Plombe) entfernt werden muss.

Überwachte Instandsetzungswerkstatt im Sinne dieses Beschlusses ist eine Instandsetzungswerkstatt von Sicherheitsventilen, die zu
einem Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe im Sinne des Anhangs 2 Abschnitt 1 Nr. 2 BetrSichV gehören, das eine Prüfstelle
von Unternehmen oder Unternehmensgruppen (PvU) gemäß Anhangs 2 Abschnitt 1 Nr. 2 BetrSichV betreibt, und die in die
Qualitätssicherung dieses Unternehmens oder der Unternehmensgruppe eingebunden ist.
Hinweis:
Die überwachte Instandsetzungswerkstatt darf nur Sicherheitsventile prüfen, die zu einem Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe
im Sinne des Anhangs 2 Abschnitt 1 Nr. 2 BetrSichV gehören, das eine Prüfstelle von Unternehmen oder Unternehmensgruppen (PvU)
gemäß Anhangs 2 Abschnitt 1 Nr. 2 BetrSichV betreibt.

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Prüfung vor Inbetriebnahme der Anlage
Sicherheitsventil mit CE-Kennzeichnung nach Richtlinie 2014/68/EU
Es ist zu prüfen, ob anhand der auf dem Sicherheitsventil angegebenen Informationen das Sicherheitsventil für die
vorgesehene Verwendung geeignet sind.
Hinweis:
Die richtige Einstellung des vorgesehenen Kalt-Einstelldruckes kann beim Inverkehrbringen im Rahmen der
Konformitätsbewertung gemäß Richtlinie 2014/68/EU in Abhängigkeit des gewählten Konformitätsbewertungsverfahren
durch eine Betreiberprüfstelle oder eine notifizierte Stelle (Modul G, F) oder den Hersteller (Modul D, H1) bestätigt werden.

Sicherheitsventil als Bestandteil einer Baugruppe nach Richtlinie 2014/68/EU
Bei Sicherheitsventilen als Bestandteil einer Baugruppe sind die ggf. in der Betriebsanleitung der Baugruppe vorgegebenen
Punkte zu prüfen.

Sicherheitsventile, die vor verpflichtender Anwendung der Richtlinie 97/23/EG hergestellt wurden
Bei Sicherheitsventilen, die vor verpflichtender Anwendung der Richtlinie 97/23/EG (29. Mai 1999) hergestellt wurden und
keine CE-Kennzeichnung tragen, (z. B. ausschließlich mit Bauteilkennzeichnung nach VdTÜV-Merkblatt Sicherheitsventil
100) ist zu prüfen, ob anhand der auf dem Sicherheitsventil angegebenen Informationen (siehe hierzu AD-Merkblatt A 2 in
der für das Herstelljahr gültigen Fassung) das Sicherheitsventil für die vorgesehene Verwendung geeignet ist und die
Einstellbescheinigung vorliegt.
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Wiederkehrende Prüfung Allgemeines
Kalteinstelldruck wird verändert, z.B. durch Einbau einer anderen Feder   => ggf. geänderte Ausflussziffer
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                                                                             ggf. Betreiber übernimmt Herstellerpflichten

Anforderungen an Prüfmanometer (Skalenbereich, Genauigkeit, erforderlicher Nachweis)

Prüfungsdurchführung:
Die Prüfung des Kalt-Einstelldruckes erfolgt grundsätzlich im Beisein einer ZÜS. Abweichend davon darf sie durch eine
überwachte Instandsetzungswerkstatt (siehe Definition überwachte Instandsetzungswerkstatt) erfolgen.

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Wiederkehrende Prüfung Allgemeines
Erforderliche Angaben bei gewarteten und instandgesetzten Sicherheitsventilen

(1) Das Einstellmaß der Feder vor der Instandsetzung ist aufzunehmen.

(2) Der Austausch von funktionsrelevanten Bauteilen (z. B. Ventilteller, Feder, Faltenbalg) durch Originalbauteile des
    Herstellers oder von ihm freigegebene funktionsrelevante Bauteile für die Instandsetzung ist durch die
    Instandsetzungswerkstatt zu dokumentieren.

(3) Die für die erforderliche Dichtheit nach Betreibervorgaben erforderliche sachgerechte Bearbeitung der Dichtflächen (z.
    B. geschliffen, geläppt, Einbau einer geeigneten Dichtung) ist durch die Instandsetzungswerkstatt zu bestätigen.
    Gewartete und instandgesetzte Sicherheitsventile

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Wiederkehrende Prüfung Ordnungsprüfung, verschiedene „Prüforte“
     Ordnungsprüfungsablauf zur Sicherheitsventilprüfung (siehe Anhang 1 im EK ZÜS Beschluss)

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                                                                                     Zustand
                                                                                                               ja
                                                          nein
                                                                                  nein                    ja
                            Prüfung am                                             Ausbau, Prüfung                                         durch
                             Prüfstand                                          Gleichzeitig mit Anlage
                                                                                                                durch Anfahren       kraftgesteuertes
                                                                                 / Anlagenteilprüfung
                                                                                  durch gleichen SV                                      Anlüften

                                 Instand-                                              keine                        keine                   keine
                                 setzung                                      Einstellbescheinigung        Einstellbescheinigung   Einstellbescheinigung
               nein                               ja                               erforderlich                 erforderlich            erforderlich

          Anfahren                               Anfahren

Einstellbescheinigung                    Einstellbescheinigung
     erforderlich                           erforderlich plus
                                         zusätzliche Angaben

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Prüfung Kalt-Einstelldruck Allgemeines

Vorgaben für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Instandsetzung (H-Maß, Feder, neue Bauteile,
usw.)

Überprüfung Kalt-Einstelldruck grundsätzlich durch mehrmaliges Prüfen; bei metallisch dichtenden
Sicherheitsventilen kann davon abgewichen werden

Der bei der Prüfung festgestellte Kalt-Einstelldruck darf eine Toleranz von max. 5 % zu dem auf dem
Sicherheitsventil eingeprägten Kalt-Einstelldruck aufweisen.

Prüfen, ob das korrekte Einstellmaß ausreichend gegen unbeabsichtigtes Verändern gesichert ist

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Prüfverfahren Prüfstand
Prüfung des Kalt-Einstelldrucks am Prüfstand mit Gas
Methode 1:
Nach Montage des Sicherheitsventils und Anschluss an eine geeignete Gasversorgung ist die Zuführgeschwindigkeit des zur Prüfung verwendeten Gases
zu steigern, bis ein Zischen, Pfeifen, leises Rauschen oder Ploppen wahrnehmbar ist und kein weiterer Anstieg des Drucks am Manometer im zu
erwartenden Druckbereich erkennbar ist. Der zugehörige Druck ist dann der Kalt-Einstelldruck.

Methode 2:
Die Ausblaseöffnung des Sicherheitsventils ist mit einem geeigneten Stopfen so zu verschließen, dass ein Schlauch in ein Wasserbad geleitet werden kann.
Die Zuführgeschwindigkeit des zur Prüfung verwendeten Gases ist so zu steigern, dass kein weiterer Anstieg des Drucks am Manometer im zu erwartenden
Druckbereich erkennbar ist und dann in dem Wasserbad eine zunehmende Blasenbildung wahrnehmbar ist. Der zugehörige Druck ist dann der Kalt-
Einstelldruck.

Hinweis:
Bei beiden Methoden ist sicherzustellen, dass das hörbare Geräusch bzw. die zunehmende Blasenbildung den Beginn des Öffnens des Ventils anzeigt
(Gleichgewicht zwischen Druckkraft und Federkraft ist erreicht) und nicht beim Annähern an den Solldruck den Beginn einer Leckage zwischen dem
Ventilteller und Sitz, die durch den Systemdruck verursacht wird. Gegebenenfalls ist zur Unterscheidung der Druck weiter zu steigern, bis ein signifikanter
Hub des Sicherheitsventils visuell oder über das Strömungsgeräusch erkennbar ist.

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Prüfverfahren „in der Regel für Vorort am Druckluftbehälter“
Prüfung des Kalt-Einstelldrucks mit Flüssigkeit

Dieses Verfahren darf nicht für Sicherheitsventile für Stoffe verwendet werden, die Gefahrstoffe im Sinne der 1272/2008/EU
(CLP-Verordnung) sind und in einem geschlossenen System zurückgehalten werden müssen.

Nach Anschluss des Sicherheitsventils an eine flüssigkeitszuführende Leitung ist der Druck geeignet (z. B. über eine
Wasserpumpe) und langsam zu erhöhen.

Der Kalt-Einstelldruck ist dann erreicht, wenn Flüssigkeit aus der Ausblaseöffnung austritt und keine weitere Drucksteigerung
am Manometer festzustellen ist. Ein mehrmaliges Anfahren ist erforderlich.

Eine Prüfung der funktionellen Dichtheit des Sicherheitsventils ist mit diesem Verfahren nicht möglich.

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Sonstige Prüfverfahren
Prüfung des Ansprechdrucks durch direktes Anfahren
Der Druck ist bis zum durch die Anlage vorgegebenen Ansprechdruck des Sicherheitsventils zu steigern. Eine
vorübergehende Drucküberschreitung auf maximal 10 % des durch die Anlage vorgegebenen maximal zulässigen
Betriebsdrucks ist zulässig.

Funktionsprüfung des Sicherheitsventils durch Anlüften bei geeigneten Drücken im Betrieb
Vorbemerkung: Dieses Verfahren ist bei Vollhub- oder Normal-Sicherheitsventilen nicht geeignet.
Dieses Verfahren darf nicht für Sicherheitsventile für Stoffe verwendet werden, die Gefahrstoffe im Sinne der 1272/2008/EU
(CLP-Verordnung) sind und in einem geschlossenen System aufgefangen werden müssen.

Der Druck ist langsam in den Bereich des Ansprechdrucks zu erhöhen.
 Methode 1 (Handanlüften): Ca. 10 % unterhalb des Ansprechdrucks ist das Sicherheitsventil mit dem Anlüfthebel
  anzulüften, um die Funktion auszulösen.
 Methode 2 (Hilfskraftunterstütztes Anlüften): Bei einem ausreichenden Druckniveau ist das Sicherheitsventil mit
  geeigneten Maßnahmen kraftgesteuert anzulüften, um die Funktion auszulösen. Die Einzelheiten der Durchführung sind
  durch die ZÜS zu bestätigen.

Eine Prüfung der funktionellen Dichtheit ist mit beiden Methoden nicht möglich.

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Prüfung funktionelle Dichtheit / Gehäusedichtheit / Gängigkeit
Immer erforderlich bei Sicherheitsventilen für Anlagen mit Medium der Fluidgruppe 1

Wenn höhere Dichtheit oder auch der Nachweis für Fluidgruppe 2 gewünscht ist, dann extra Auftrag und Vereinbarung
zwischen Auftraggeber der Prüfung und ZÜS

In der Prüfbescheinigung („Einstellbescheinigung“) ist anzugeben: Dichtheitsprüfung durchgeführt? ja nein und falls ja, wie
z.B. Blasenzähltest oder per Blasenwölbungstest

Eine Gehäusedichtheitsprüfung stellt eine separate Zusatzprüfung dar. Der Ablauf mit Abnahmekriterien ist schriftlich
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (ZÜS) zu vereinbaren.

Die Gängigkeit des Sicherheitsventils muss durch die Werkstatt bestätigt werden und ist in ausreichendem Umfang zu
verifizieren.

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Berücksichtigung Zusatzausstattung
Zusatzausstattungen von Sicherheitsventilen
(1) Sicherheitsrelevante Zusatzausstattungen von Sicherheitsventilen, z. B. Hubbegrenzungen, Faltenbälge zur
    Gegendruckkompensation oder als Korrosionsschutz für die Feder, sind in die Prüfung einzubeziehen.

(2) Bei Sicherheitsventilen mit Faltenbalg zur Gegendruckkompensation oder als Korrosionsschutz für die Feder ist eine
    Gehäusedichtheitsprüfung gem. Abschnitt 4.5.1 Absatz 5 aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Dazu ist die
    Prüfung mit Angaben zur Funktion des Faltenbalgs zu beauftragen.

(3) Die Einstellung von Hubbegrenzungen ist durch die Instandsetzungswerkstatt schriftlich zu bestätigen. Soweit wie
    technisch möglich ist das Vorhandensein durch die ZÜS optisch zu verifizieren.

(4) Die Prüfung von nicht-sicherheitsrelevanten Zusatzausstattungen (z. B. automatische Anlüftvorrichtungen,
    Stellungsanzeigen oder Hygiene-Faltenbälge) ist gesondert zu beauftragen.

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Bescheinigung über die Prüfung des Kalt-Einstelldrucks
 Pflichtangaben                                                         Sonstige Angaben
 Prüfgrundlage (EK ZÜS-Beschluss)                                       Auftraggeber
 Eindeutige Identifizierung des Sicherheitsventils                      Hersteller des Ventils
 am/auf dem Sicherheitsventil angegebener Kalt-Einstelldruck            Ein und Austrittsnennweite
 vorhandene Kennzeichnung nach dem Auslegungsregelwerk                  Betriebsmedium (ggf.)
 A-Maß (H) als Einstellmaß (bei überholten Sicherheitsventilen)         Einbauort (ggf.)
 von Raum-/Umgebungstemperatur abweichende Temperatur bei der Prüfung   Kalt-Einstelldruck vor der Überholung (ggf.
 des Kalt-Einstelldrucks,                                               Wert von Instandsetzungswerkstatt)
 von der Temperatur bei Prüfung des Kalt-Einstelldrucks abweichende     Angaben zu etwaigen Reparaturmaßnahmen
 Temperatur bei der Prüfung der Dichtheit
 Prüfmedium                                                             Angabe zur Kennzeichnung durch den
                                                                        Instandsetzungsbetrieb (Zeichen/Monat/Jahr)
 Art der Sicherung
 Art der Kennzeichnung durch die ZÜS
 andere sicherheitsrelevante Größen (Hubbegrenzungen, Sitzringe usw.)
 Dichtheitsprüfung Ja / Nein, Methode, Ergebnis
 Ergebnis der Prüfung, Datum und Unterschrift des Prüfers

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