NEUE LOHN- UND GEHALTSTABELLEN - Seiten 5-10 GASTWIRTE-STAMMTISCHE - WKO

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NEUE LOHN- UND GEHALTSTABELLEN - Seiten 5-10 GASTWIRTE-STAMMTISCHE - WKO
Ausgabe Nr. 2
    April 2017

                 für die Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie & Hotellerie

                                                      TOP - THEMEN:

                                                    GAST WIRTE -
                                                  STAMMTISCHE
                                                                Seiten 3-4

                                       NEUE LOHN - UND
                                      GEHALTSTABELLEN
                                                               Seiten 5-10
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GÄSTEBEWERTUNGEN                                          INHALT

                                 Früher     waren    es
                                                          GASTWIRTE-STAMMTISCHRUNDE                                                 3-4
                                 die Meinungen von
                                 Freunden oder der        NEUE LOHN- UND GEHALTSTABELLEN                                           5-10
                                 Familie,   die     man
                                                          KINDER- UND FAMILIENFREUNDLICHE GASTSTÄTTE                             11-15
                                 als Erstes einholte,
                                 wenn das perfek-         FERIALPRAKTIKANTEN                                                            16
                                 te Restaurant oder
                                 Wirtshaus gesucht
                                 wurde. Heute ge-
                                 hen unsere Gäste           NEUE LOHN- UND GEHALTSTABELLEN
                                 in das Internet und        AB 1. MAI 2017
fragen Google, Tripadvisor & Co. Unabhängig davon,
ob wir als Gastronomen diese Entwicklung befürwor-          die neuen Lohn- und Gehaltstabellen für das steirische Hotel- und Gastge-
ten oder nicht, lässt sich dieser Trend nicht stoppen.      werbe finden Sie auf den Seiten 5-10 zum Herausnehmen.
Daher stehen unsere nächsten Wirtestammtische
ganz im Zeichen des professionellen Umgangs mit             ACHTUNG: Betriebe können alternativ zum Festlohnsystem nur noch bis
Bewertungsplattformen. Nehmen Sie daran teil und            spätestens 30.04.2021 das gemischte Lohnsystem (bestehend aus Garan-
lernen Sie, wie Sie das Internet als Chance für Ihren       tielöhnern und Festlöhnern) anwenden. Garantielöhner sind Arbeitnehmer,
Betrieb nutzen können. Voraussetzung für eine gute          die Anspruch auf Umsatzprozente aus einer Umsatzprozentekasse (=Tronc)
Gästebewertung sind natürlich engagierte Mitar-             haben. Für diese Arbeitnehmer kommt der im Kollektivvertrag angegebene
beiter. Hinsichtlich deren Entlohnung wird im Mai           Mindestlohn nur dann zum Tragen, wenn die Umsatzprozente niedriger sein
2018 der Mindestlohn von 1.500 Euro erreicht. Bitte         sollten.
beachten Sie, dass das kompliziert zu berechnende
Garantielohnsystem nur noch bis April 2021 ange-            Das Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge entfällt.
wendet werden darf. Steigen Sie also rechtzeitig auf
das einfachere Festlohnsystem um.

Ihre Barbara Krenn
Fachgruppenobfrau Gastronomie

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GAST WIRTE - STAMMTISCHE
                                                         FRÜHJAHR 2017

                      BEWERTUNGSPORTALE

Treffen Sie sich mit KollegInnen in den Bezirken, um fachliche Themen
zu besprechen, Meinungen auszutauschen und kollegiale Gespräche zu
führen!

Die gastgewerblichen Fachgruppen der WKO Steiermark veranstalten auch heuer
wieder eine Gastwirte-Stammtischrunde. In Kooperation mit MS Tourismusbera-
tung & Management steht diesmal das Thema „Bewertungsportale“ im Zentrum.

                        BEWERTUNGEN - GESCHENKE UNSERER WIRTSHAUSGÄSTE?

Mehr und mehr Gäste nutzen Bewertungsplattformen einerseits für       können, um sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Sie
die Auswahl eines Lokals und andererseits auch anschließend für die   lernen die strategische Ausrichtung unterschiedlichster Bewertungs-
Bewertung des Lokalbesuches. Unabhängig davon, ob wir als Gast-       portale kennen, erfahren, wie Sie mit negativen Bewertungen umge-
ronomen diese Entwicklung befürworten oder nicht, lässt sich dieser   hen und Bewertungsplattformen im Sinne der eigenen Positionierung
Trend nicht stoppen. Daher müssen wir die Chance, die uns Bewer-      nützen können. In der anschließenden Diskussionsrunde werden Ihre
tungsplattformen auch bieten können, nutzen.                          individuellen Fragen abgeklärt.

Bei den nächsten Gastwirte-Stammtischen werden Sie darüber infor-     Wir laden Sie sehr herzlich zum Gastwirte-Stammtisch in Ihrer Regi-
miert, wie sie aktiv und professionell Bewertungsplattformen nutzen   on ein und freuen uns auf Ihr Kommen!

                                                                                                                                         3
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GAST WIRTE - STAMMTISCHRUNDE
                                                                 TERMINE

Datum                            Uhrzeit*   Bezirk                 Ort

Dienstag, 23. Mai 2017            09:30     Murtal                 Landhotel Timmerer (Hauptstraße 53, 8763 St. Oswald-Möderbrugg)

Dienstag, 23. Mai 2017            14:30     Murau                  Hotel Gasthof Lercher (Schwarzenbergstraße 10, 8850 Murau)

Mittwoch, 24. Mai 2017            09:30     Liezen                 Gasthaus zur Ennsbrücke (Hall 300, 8911 Admont)

Mittwoch, 24. Mai 2017            14:30     Liezen                 Wellnesshotel Höflehner (Gumpenberg 2, 8967 Haus)

Dienstag, 6. Juni 2017            09:30     Bruck-Mürzzuschlag     Hotel Landskron (Am Schiffertor 3, 8600 Bruck an der Mur)

Dienstag, 6. Juni 2017            14:30     Bruck-Mürzzuschlag     Aktivhotel Weißer Hirsch (Wiener Straße 6, 8630 Mariazell)

Montag, 12. Juni 2017             09:30     Leoben                 Knappenwirt (Bergmannstraße 33, 8713 St. Stefan ob Leoben)

Montag, 12. Juni 2017             14:30     Murtal                 Gasthof & Dorfstadl Hubmann (Meranstraße 9, 8734 Kleinlobming)

Dienstag, 13. Juni 2017           09:30     Graz-Umgebung          Hotel & Gasthof Pendl (Walther-Kamschal-Platz 7, 8401 Kalsdorf)

Dienstag, 13. Juni 2017           14:30     Weiz                   Gasthof Vinothek Maurer (Ludersdorf 3, 8200 Gleisdorf)

Dienstag, 27. Juni 2017           09:30     Graz                   Parkhotel Graz (Leonhardstraße 8, 8010 Graz)

Mittwoch, 28. Juni 2017           09:30     Voitsberg              Kunst & Kulturcafe Reinisch (Bahnhofstraße 6, 8580 Köflach)

Mittwoch, 28. Juni 2017           14:30     Deutschlandsberg       Sorgerhof (Grazer Straße 260, 8523 Frauental)

Dienstag, 4. Juli 2017            09:30     Hartberg-Fürstenfeld   Gasthof Hotel Pack „Zur Lebing Au“ (Josef-Hallamayrstraße 30, 8230 Hartberg)

Dienstag, 4. Juli 2017            14:30     Hartberg-Fürstenfeld   Thermenhotel Stoiser (An der Therme 153, 8282 Loipersdorf)

Mittwoch, 5. Juli 2017            09:30     Südoststeiermark       Vitalhotel der Parktherme (Thermenstraße 21, 8490 Bad Radkersburg)

Mittwoch, 5. Juli 2017            14:30     Südsteiermark          Landgasthof Wratschko (Marktplatz 9, 8462 Gamlitz)

*Dauer: ca. 2 Stunden

 ANMELDUNG - ACHTUNG: BEGRENZTE TEILNEHMERZAHL!

•       telefonisch: 0316 601-425
•       per Fax: 0316 601-1760
•       per E-Mail: gastronomie@wkstmk.at

Anmeldungen sind bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

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LOHNTABELLEN
                                             REINES FESTLOHNSYSTEM 1/2

                                  FÜR DAS STEIRISCHE HOTEL- UND GASTGEWERBE

Gültig ab 1. Mai 2017
Die Festlöhne sind in dieser Festlohntabelle brutto angegeben und gebühren für eine wöchtenliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden.

Lohnerhöhung infolge längerer Betriebszugehörigkeit:
Zeiten eines Lehrverhältnisses einschließlich der Behaltezeit gem. § 18 Abs. 1 BAG begründen keinen Anspruch auf Lohnerhöhung infolge
längerer Betriebszugehörigkeit.

Fallweise Beschäftigte:
Der Mindestlohn für fallweise Beschäftigte i. S. des § 471 b ASVG beträgt 120% des kollektivvertraglichen Mindestlohnes für die
entsprechende Beschäftigungsgruppe.

 Lohngruppe 1

 Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich:

 Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
 O sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte
    verantwortungsbewusst verrichten,
 O für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind,
 O umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen, wozu insbesonderedas Mitwirken bei der
    Aufnahme von Mitarbeitern und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Gestaltung vonDienstplänen gehören.

 Beispiele:
 Restaurantchef/in, Restaurantleiter/in, Küchenchef/in, Küchenleiter/in

 Monatslohn bis   Monatslohn ab   Monatslohn ab   Monatslohn ab   Monatslohn ab      Monatslohn ab    Monatslohn ab       Monatslohn ab   Monatslohn ab
   zum 3. Dj.      dem 4. Dj.      dem 7. Dj.      dem 10. Dj.     dem 13. Dj.        dem 16. Dj.      dem 19. Dj.         dem 22. Dj.     dem 25. Dj.

   € 1.810,00      € 1.837,20      € 1.864,30      € 1.891,50       € 1.918,60         € 1.945,80       € 1.972,90         € 2.000,10      € 2.027,20

 Lohngruppe 2

 Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich:

 Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

 O berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkteverantwortungsbewusst verrichten,
 O Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,
 O fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen

 sowie ArbeiterInnen im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben.

 Beispiele:
 Restaurantchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt
 Restaurantchef-Stellvertreter/in, Küchenchef/in, der/die nicht unter die Lohngruppe 1 fällt
 Küchenchef-Stellvertreter/in, Chef de rang, Chef de partie, Barchef/in, Housekeeping - Leiterin und Leiter, die/der nicht dem Angestelltengesetz
 unterliegt.

 Monatslohn bis   Monatslohn ab   Monatslohn ab   Monatslohn ab   Monatslohn ab      Monatslohn ab    Monatslohn ab       Monatslohn ab   Monatslohn ab
   zum 3. Dj.      dem 4. Dj.      dem 7. Dj.      dem 10. Dj.     dem 13. Dj.        dem 16. Dj.      dem 19. Dj.         dem 22. Dj.     dem 25. Dj.

  € 1.620,00       € 1.644,30      € 1.668,60      € 1.692,90       € 1.717,20         € 1.741,50       € 1.765,80         € 1.790,10      € 1.814,40

  Fremdsprachenzulage: € 30,50 monatlich pro Fremdsprache		               Nachtarbeitszuschlag: € 21,50 pro Nachtdienst

                                                                                                                                                    5
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LOHNTABELLEN
                                             REINES FESTLOHNSYSTEM 2/2

Lohngruppe 3

Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:

Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbil-
denden mittleren bw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAGersetzt, die

O berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
O Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten

Beispiele: Restaurantfachmann/-frau (Commis) mit oder ohne Inkasso, Chef de rang der aufgrund seines geringen Verantwortungsbereichs nicht
unter LG 2 fällt; Koch/Köchin (Demi-Chef), Chef de partie der aufgrund seines geringen Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt;
Systemgastronom/in, Konditor/in, Bäcker/in, Elektriker/in, Haustischler/in, Gärtner/in, Masseur/in, Portier/in, Kosmetiker/in, Fußpfleger/in

Monatslohn bis   Monatslohn ab    Monatslohn ab     Monatslohn ab      Monatslohn ab   Monatslohn ab     Monatslohn ab      Monatslohn ab    Monatslohn ab
  zum 3. Dj.      dem 4. Dj.       dem 7. Dj.        dem 10. Dj.        dem 13. Dj.     dem 16. Dj.       dem 19. Dj.        dem 22. Dj.      dem 25. Dj.

 € 1.560,00       € 1.583,40       € 1.606,80        € 1.630,20         € 1.653,60      € 1.677,00         € 1.700,40        € 1.723,80        € 1.747,20

Lohngruppe 4

Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich im 1. und 2. Berufsjahr:

Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbil-
denden mittleren bw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, in den ersten zwei Jahren nach Ablegung
der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses

Beispiele: Restaurantfachmann/-frau, Systemgastronom/in, Koch/Köchin, Bäcker/in und Konditor/in, Portier/in, Kosmetiker/in, Fußpfleger/in,
jeweils in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses

Monatslohn im
  1. u. 2. Dj.

 € 1.500,00

Lohngruppe 5

Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:

Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen.

Beispiele: Hilfskraft im Service, Hilfskoch/Hilfsköchin, Abwäscher/in, Hausarbeiter/in, Arbeiter/in im Housekeeping, Sonstige Hilfskraft in Küche
oder Service oder Beherbergung

Monatslohn bis   Monatslohn ab    Monatslohn ab     Monatslohn ab      Monatslohn ab   Monatslohn ab     Monatslohn ab      Monatslohn ab    Monatslohn ab
  zum 3. Dj.      dem 4. Dj.       dem 7. Dj.        dem 10. Dj.        dem 13. Dj.     dem 16. Dj.       dem 19. Dj.        dem 22. Dj.      dem 25. Dj.

 € 1.460,00       € 1.481,90       € 1.503,80        € 1.525,70         € 1.547,60      € 1.569,50         € 1.591,40        € 1.613,30        € 1.635,20

Lehrlingsentschädigung                                                           Quartier und Verpflegung für Lehrlinge:
                                                                                 Wird Lehrlingen Verpflegung und Quartier (volle Station) im Betrieb des
                                                                                 Arbeitgebers gewährt, darf der Abzug monatlich € 32,70 - sofern ein Abzug
                                                                                 vereinbart wurde - nicht überschreiten. Der Abzug ist vom Nettobetrag
Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin,                                            vorzunehmen. Teilweiser Sachbezug ist nach dem Zehntelanteil des amtlichen
Systemgastronomiefachmann/frau, Gastronomiefachmann/frau                         Sachbezuges zu bewerten.

                                                                                 Das Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge entfällt.
  1. Lehrjahr       2. Lehrjahr       3. Lehrjahr        4. Lehrjahr

   € 700,00         € 800,00          € 900,00          € 1.000,00

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LOHNTABELLEN
                                  GEMISCHTES LOHNSYSTEM - GARANTIELOHN

                                       FÜR DAS STEIRISCHE HOTEL- UND GASTGEWERBE

Gültig ab 1. Mai 2017
Die Löhne sind brutto angegeben und gebühren für eine wöchtenliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden.

Lohnerhöhung infolge längerer Betriebszugehörigkeit:
Zeiten eines Lehrverhältnisses einschließlich der Behaltezeit gem. § 18 Abs. 1 BAG
sind bei der Lohnerhöhung infolge längerer Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen.

Fallweise Beschäftigte:
Der Mindestlohn für fallweise Beschäftigte i. S. des § 471 b ASVG beträgt 120%                              Fremdsprachenzulage: € 30,50 mtl./Fremdsprache
des kollektivvertraglichen Mindestlohnes für die entsprechende Beschäftigungsgruppe.                          Nachtarbeiterzuschlag: € 21,50 pro Nachtdienst

 GARANTIELÖHNER

                                       Monatslohn   Monatslohn   Monatslohn   Monatslohn   Monatslohn   Monatslohn   Monatslohn    Monatslohn    Monatslohn
 (männlich, weiblich)                   bis zum      ab dem       ab dem      ab dem 10.   ab dem 13.   ab dem 16.   ab dem 19.    ab dem 22.    ab dem 25.
                                         3. Dj.       4. Dj.       7. Dj.         Dj.          Dj.          Dj.          Dj.           Dj.           Dj.
        Maitre d‘hotel, Ober-
 1.     kellner mit mindestens 5        1.564,00     1.587,50     1.610,90     1.634,40     1.657,80     1.681,30     1.704,80       1.728,20      1.751,70
        Servierkräften
        Maitre d‘hotel-Stellvertre-
 2.     ter, Oberkellner mit weni-      1.461,00     1.482,90     1.504,80     1.526,70     1.548,70     1.570,60     1.592,50       1.614,40      1.636,30
        ger als 5 Servierkräften
        Chef de rang (Abtei-
        lungschef), Chef d‘etage,
        Etagenchef, Barmixer*),
 3.                                     1.460,00     1.481,90     1.503,80     1.525,70     1.547,60     1.569,50     1.591,40       1.613,30      1.635,20
        Sommelier (Weinkellner;
        mit Lehrabschluss im
        Lehrberuf Kellner)
        Demi-chef, Chef de rang-
        Stellvertreter, Kellner mit
 4.     Inkasso; Revier-, Etagen-       1.460,00     1.481,90     1.503,80     1.525,70     1.547,60     1.569,50     1.591,40       1.613,30      1.635,20
        (Zimmer-), Frühstücks-,
        Barkellner
        Commis de rang, Kellner,
 5.     Kellner ohne Inkasso,           1.460,00     1.481,90     1.503,80     1.525,70     1.547,60     1.569,50     1.591,40       1.613,30      1.635,20
        Speisen-, Getränkekellner
        Kellner (Servierkraft) ohne
 6.                                     1.460,00     1.481,90     1.503,80     1.525,70     1.547,60     1.569,50     1.591,40       1.613,30      1.635,20
        Lehrzeit mit Inkasso
        Kellner (Servierkraft) ohne
        Lehrzeit ohne Inkasso,
 7.                                     1.460,00     1.481,90     1.503,80     1.525,70     1.547,60     1.569,50     1.591,40       1.613,30      1.635,20
        Bedienungskräfte in
        Heimen
        Hilfskräfte im Service
        (zB Getränkemädchen,
 8.     Mehlspeisenverkäuferin,         1.460,00     1.481,90     1.503,80     1.525,70     1.547,60     1.569,50     1.591,40       1.613,30      1.635,20
        MitarbeiterInnen System-
        gastronomie ungelernt)
 9.     Chefportier                     1.564,00     1.587,50     1.610,90     1.634,40     1.657,80     1.681,30     1.704,80       1.728,20      1.751,70
        Alleinportier, Tag- und
 10.                                    1.460,00     1.481,90     1.503,80     1.525,70     1.547,60     1.569,50     1.591,40       1.613,30      1.635,20
        Nachtportier
        Portiergehilfe, Hotel-
        gehilfe, Lohndiener,
        Bademeister in Badean-
 11.    lagen, die nur Hotel-           1.460,00     1.481,90     1.503,80     1.525,70     1.547,60     1.569,50     1.591,40       1.613,30      1.635,20
        gästen zugänglich sind;
        Hallengehilfe, Liftführer in
        Beherbergungsbetrieben
        1. Zimmermädchen,
        Alleinzimmermädchen
 12.                                    1.460,00     1.481,90     1.503,80     1.525,70     1.547,60     1.569,50     1.591,40       1.613,30      1.635,20
        (bzw. -stubenmädchen,
        -stubenfrau)
        Zimmermädchen, (bzw.
 13.    -stubenmädchen, -stu-           1.460,00     1.481,90     1.503,80     1.525,70     1.547,60     1.569,50     1.591,40       1.613,30      1.635,20
        benfrau)

                                                                                                                                                        7
NEUE LOHN- UND GEHALTSTABELLEN - Seiten 5-10 GASTWIRTE-STAMMTISCHE - WKO
LOHNTABELLEN
                                             GEMISCHTES LOHNSYSTEM - FESTLOHN

 FESTLÖHNER

                                                  Monats-           Monats-         Monats-        Monats-          Monats-          Monats-         Monats-         Monats-         Monats-
 (männlich, weiblich)                             lohn bis          lohn ab         lohn ab        lohn ab          lohn ab          lohn ab         lohn ab         lohn ab         lohn ab
                                                 zum 3. Dj.        dem 4. Dj.      dem 7. Dj.     dem 10. Dj.      dem 13. Dj.      dem 16. Dj.     dem 19. Dj.     dem 22. Dj.     dem 25. Dj.
           Chef de cuisine, Küchenchef
 1.        mit Brigade (mind. 5 Köche              1.810,00         1.837,20        1.864,30        1.891,50         1.918,60            1.945,80     1.972,90       2.000,10         2.027,20
           öder Köchinnen)
 2.        Küchenleiter                            1.810,00         1.837,20        1.864,30        1.891,50         1.918,60            1.945,80     1.972,90       2.000,10         2.027,20
           Chef de cuisine, Küchenchef
 3.                                               1.769,00          1.795,50        1.822,10        1.848,60         1.875,10            1.901,70     1.928,20       1.954,70         1.981,30
           mit Küchenkräften, Barchef *)
           Sous-Chef, Küchenchef-Stell-
 4.                                               1.594,00          1.617,90        1.641,80        1.665,70         1.689,60            1.713,60     1.737,50       1.761,40         1.785,30
           vertreter
 5.        Alleinkoch                             1.543,00          1.566,10        1.589,30        1.612,40         1.635,60            1.658,70     1.681,90       1.705,00         1.728,20
           Chef de partie, Abteilungskoch
           (zB Gardemanger, Entremetier,
 6.                                               1.460,00          1.481,90        1.503,80        1.525,70         1.547,60            1.569,50     1.591,40       1.613,30         1.635,20
           Rotisseur, Saucier, Patissier),
           Grill-, Diätkoch, Barmixer*)
           Cuisinier, Koch mit Lehrzeit,
 7.                                               1.460,00          1.481,90        1.503,80        1.525,70         1.547,60            1.569,50     1.591,40       1.613,30         1.635,20
           Küchenfleischer
           Koch ohne Lehrbrief, Hilfskoch,
           Gasthausköchin, Kaffeeköchin,
 8.        Salaterin, MitarbeiterInnen            1.460,00          1.481,90        1.503,80        1.525,70         1.547,60            1.569,50     1.591,40       1.613,30         1.635,20
           in der Systemgastronomie
           (ungelernt)
           Küchenhilfskräfte, zB Herd-
 9.        mädchen, Geschirrreiniger,             1.460,00          1.481,90        1.503,80        1.525,70         1.547,60            1.569,50     1.591,40       1.613,30         1.635,20
           Silberputzer
 10.       Kellermeister                          1.460,00          1.481,90        1.503,80        1.525,70         1.547,60            1.569,50     1.591,40       1.613,30         1.635,20
 11.       Küchenwirtschafterin                   1.460,00          1.481,90        1.503,80        1.525,70         1.547,60            1.569,50     1.591,40       1.613,30         1.635,20
           Beschließerin (Hotel-, Wä-
 12.                                              1.460,00          1.481,90        1.503,80        1.525,70         1.547,60            1.569,50     1.591,40       1.613,30         1.635,20
           sche-), Gouvernante

           Kaffeehaus-, Küchen-, Buffet-,
           Schankkassier (mit oder ohne
 13.                                              1.460,00          1.481,90        1.503,80        1.525,70         1.547,60            1.569,50     1.591,40       1.613,30         1.635,20
           Schankausgabe), Buffetier mit
           Inkasso am Bahnhof

           Keller- und Schankhilfe,
 14.       Buffetfräulein, Buffethilfe,           1.460,00          1.481,90        1.503,80        1.525,70         1.547,60            1.569,50     1.591,40       1.613,30         1.635,20
           Kondukteur

 15.       Wäscherin, Büglerin, Näherin           1.460,00          1.481,90        1.503,80        1.525,70         1.547,60            1.569,50     1.591,40       1.613,30         1.635,20

           Raumpfleger, Garderobe-, Toi-
           lettenfrau, Toilettenbedienung
 16.                                              1.460,00          1.481,90        1.503,80        1.525,70         1.547,60            1.569,50     1.591,40       1.613,30         1.635,20
           mit Automaten, Türsteher,
           sonstige Hilfskräfte

*) Ausdrückliche Vereinbarung ist notwendig, da eine Beschäftigung sowohl als Garantielöhner als auch als Festlöhner möglich ist.

Löhne für Arbeitnehmer auf Schutzhütten
                                             bis 3. Dj.        ab 4. Dj.        ab 7. Dj.       ab 10. Dj.       ab 13. Dj.        ab 16. Dj.       ab 19. Dj.      ab 22. Dj.       ab 25. Dj.

 1.        Kellnerin und Stuben-             1.460,00          1.481,90         1.503,80        1.525,70          1.547,60         1.569,50         1.591,40        1.613,30         1.635,20
           mädchen
 2.        Köchin                            1.460,00          1.481,90         1.503,80        1.525,70          1.547,60         1.569,50         1.591,40        1.613,30         1.635,20
 3.        Küchenhilfe, Abwäsche-            1.460,00          1.481,90         1.503,80        1.525,70          1.547,60         1.569,50         1.591,40        1.613,30         1.635,20
           rin, männl. und weibl.
           Hilfskräfte

Lehrlingsentschädigung

 Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Systemgastronomie-                         Quartier und Verpflegung für Lehrlinge:
                                                                                  Wird Lehrlingen Verpflegung und Quartier (volle Station) im Betrieb des Arbeitgebers gewährt, darf der Abzug
 fachmann/frau, Gastronomiefachmann/frau (4 J.)
                                                                                  monatlich € 32,70 - sofern ein Abzug vereinbart wurde - nicht überschreiten. Der Abzug ist vom Nettobetrag
                                                                                  vorzunehmen. Teilweiser Sachbezug ist nach dem Zehntelanteil des amtlichen Sachbezuges zu bewerten.
  1. Lehrjahr           2. Lehrjahr       3. Lehrjahr         4. Lehrjahr
                                                                                  50 % der Lehrlingsentschädigung für Restaurantfachmann/frau und 50 % der Lehrlingsentschädigung für Gast-
                                                                                  ronomiefachmann/frau im 3. und 4. Lehrjahr können dem Tronc entnommen werden. Die übrigen Lehrlingsent-
      € 700,00           € 800,00          € 900,00           € 1.000,00          schädigungen dürfen nicht aus den Umsatzprozenten bezahlt werden.

                                                                                  Das Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge entfällt.

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NEUE LOHN- UND GEHALTSTABELLEN - Seiten 5-10 GASTWIRTE-STAMMTISCHE - WKO
GEHALTSTABELLEN
                                                          ANGESTELLTE 1/2

                                FÜR DAS STEIRISCHE HOTEL- UND GASTGEWERBE

Gültig ab 1. Mai 2017

Beschäftigungsgruppe 0

Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind:

wie z.B. HoteldirektorIn, GeschäftsführerIn, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung

    Gehalt bis zum 5. Dj.        Gehalt ab dem 6. Dj.         Gehalt ab dem 11. Dj.        Gehalt ab dem 16. Dj.          Gehalt ab dem 21. Dj.

        € 1.965,00                   € 2.014,10                   € 2.063,30                   € 2.112,40                     € 2.161,50

Beschäftigungsgruppe 1

Angestellte mit großem Verantwortungsbereich:

AbteilungsleiterInnen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

O sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte
  verantwortungsbewusst verrichten und
O umfassende fachliche und personelle Verwantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.

Beispiele: AbteilungsleiterIn, LeiterIn der Buchhaltung, EmpfangchefIn, HauptkassierIn, LagerverwalterIn mit Einkauftsberechtigung, kaufmännische
RestaurantleiterIn, Sales- und MarketingmangerIn, PersonaldirekorIn, Chefsteward/ess, Food and Beverage-LeiterIn, IT-ManagerIn, LeiterIn des
Housekeeping-Bereichs

    Gehalt bis zum 5. Dj.        Gehalt ab dem 6. Dj.         Gehalt ab dem 11. Dj.        Gehalt ab dem 16. Dj.          Gehalt ab dem 21. Dj.

        € 1.885,00                   € 1.932,10                   € 1.979,30                   € 2.026,40                     € 2.073,50

Beschäftigungsgruppe 2

Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich:

AbteilungsleiterInnen, die aufgrund ihres Verwantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen,
StellvertreterInnen von AbteilungsleiterInnen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund
entsprechender Qualifikationen

O berufseinschlägige Arbeiten selbständig u. unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und
O fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.

Beispiele: Abteilungsleiter-StellvertreterIn, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping-Verantwortliche/r, BilanzbuchhalterIn, Lagerver-
walterIn ohne Einkauftsberechtigung

    Gehalt bis zum 5. Dj.        Gehalt ab dem 6. Dj.         Gehalt ab dem 11. Dj.        Gehalt ab dem 16. Dj.          Gehalt ab dem 21. Dj.

        € 1.610,00                   € 1.650,30                   € 1.690,50                   € 1.730,80                     € 1.771,00

                                                                                                                                                  9
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GEHALTSTABELLEN
                                                           ANGESTELLTE 2/2

Beschäftigungsgruppe 3

Angestellte, mit abgeschlossener Berufsausbildung im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:

Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mitt-
leren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigen Ausbildung

Beispiele: BuchhalterIn, LohnverrechnerIn, SekretärIn, KassierIn, Reservierungsangestellte/r, Sales- und MarketingassistenIn, Night-AuditorIn,
Konferenz- , Seminar- und BankettbetreuerIn, HotelassistentIn, RezeptionistIn, AnimateurIn, Hotel- und Gastgewerbe-AssistentIn, Food- and
Beverage-AssistentIn, SupervisorIn, IT-AssistentIn

    Gehalt bis zum 5. Dj.         Gehalt ab dem 6. Dj.        Gehalt ab dem 11. Dj.         Gehalt ab dem 16. Dj.          Gehalt ab dem 21. Dj.

        € 1.560,00                    € 1.599,00                   € 1.638,00                   € 1.677,00                       € 1.716,00

Beschäftigungsgruppe 4

Angestellte nach Abschluss der Lehre bzw. nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr:

Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mitt-
leren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss

  Gehalt 1. Anstellungsjahr    Gehalt 2. Anstellungsjahr

        € 1.480,00                    € 1.480,00

Beschäftigungsgruppe 5

Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:

Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen

Beispiele: Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie HilfsbuchhalterIn, Telefo-
nistIn, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis

    Gehalt bis zum 5. Dj.         Gehalt ab dem 6. Dj.        Gehalt ab dem 11. Dj.         Gehalt ab dem 16. Dj.          Gehalt ab dem 21. Dj.

        € 1.460,00                    € 1.496,50                   € 1.533,00                   € 1.569,50                       € 1.606,00

Lehrlingsentschädigung

Kaufmännischer Lehrling                                                   Diverse Zuschläge:
Hotel- und GastgewerbeassistentIn
                                                                          Nachtarbeitszuschlag pro Nachtdienst		 € 21,50
1. Lehrjahr                            € 700,00                           Fremdsprachenzulage			€ 30,50
                                                                          Fehlgeldentschädigung			€ 31,00
2. Lehrjahr                            € 800,00

3. Lehrjahr                            € 900,00                           Das Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge entfällt.

4. Lehrjahr                           € 1.000,00

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KINDER - UND FAMILIENFREUNDLICHE GASTSTÄT TE
                                                               TEILNAHME

Die Wirtschaftskammer Steiermark, der Steiermark Tourismus, das Land Steiermark und das Kinderbüro - Die Lobby für Menschen bis 14,
verleihen die Auszeichnung:

„Kinder- und Familienfreundliche Gaststätten 2018/2019“

Wenn auch Sie großen Wert auf die Bedürfnisse und Wünsche Ihrer jüngsten Gäste legen, freuen wir uns, wenn Sie an unserer Auszeichnung
teilnehmen.

Teilnehmen können: Gasthäuser/Restaurants, Cafés/Konditoreien, ...

BEI EINER POSITIVEN TEILNAHME BIETEN WIR IHNEN:

•    Eine Urkunde und Plakette „Kinder- und Familienfreundliche Gaststätte 2018/19“.
•    Mediale Begleitung der Aktion „Kinder- und Familienfreundliche Gaststätte“.
•    für die Dauer der Auszeichnung (2 Jahre) erhalten Sie einen kostenlosen Internetauftritt auf der Website www.steiermark.com inklusive
     Foto und Beschreibung Ihrer Gaststätte.
•    Kostenlose Darstellung in der Kulinarik-App Steiermark für die Dauer der Auszeichnung
•    Vorstellung der ausgezeichneten Betriebe auf der Homepage und des Newsletters des Kinderbüros.
•    Offizielle Verleihung der Auszeichnung im Frühling 2018 in der Wirtschaftskammer Steiermark.
•    „Goodie-Bag“ mit Malunterlagen, Tischset, Spiele, …
•    Newsletter mit Infos zur Kinder- und Familienfreundlichkeit

IHR BEITRAG ZUR TEILNAHME AN DER AUSZEICHNUNG:

· Teilnahmegebühr: 100 Euro
· Gutschein für eine „Testfamilie“: Ein Essen und ein Getränk in Ihrer Gaststätte für je einen Erwachsenen und ein Kind

DEN BEIGELEGTEN FRAGEBOGEN ZUR SELBSTEINSCHÄTZUNG SCHICKEN
ODER FAXEN SIE BITTE

AUSGEFÜLLT BIS SPÄTESTENS 31. MAI 2017 AN:

Kinderbüro - Die Lobby für Menschen bis 14, Karmeliterplatz 2/3, 8010 Graz
Fax: 0316 90 370-186

Nähere Informationen erhalten Sie im Kinderbüro - Die Lobby für Menschen bis 14
unter der Telefonnummer 0316 90 370-182 oder per E-Mail: erika.wilfing@kinderbuero.at.

                                                                                                                                             11
KINDER - UND FAMILIENFREUNDLICHE GASTSTÄT TE
                                                          FRAGEBOGEN

                                                      FRAGEBOGEN: BETRIEBE

Fragebogen zur Selbsteinschätzung der Kinder- und Familienfreundlichkeit Ihres Betriebes. Bitte kreuzen Sie die für Ihren Betrieb entsprechenden
Antworten an. Bei manchen Fragen sind mehrere Nennungen möglich.

1. KINDER ALS GÄSTE
1.1. Wir sind eine Kinder- und Familienfreundliche Gaststätte weil

2. ESSEN UND TRINKEN
2.1. In unserer Speisekarte sind folgende Besonderheiten für Kinder und Familien enthalten (MEHRERE Nennungen möglich!):

O Wir haben eine eigene Kinderspeisekarte.
O Wir bieten Kindergerichte in unserer Speisekarte an.
O Wir bieten halbe oder kleinere Portionen von einzelnen Speisen von der Karte mit entsprechendem Preisnachlass an.
O Wir bieten preisgünstige Familiengerichte (zB Familienplatte, Familienpizza) an.
O Wir achten auf kindergerechte Präsentationen in der Speisekarte (zB durch Bilder, lustige Namen etc.).
O Wir bieten für Kinder Wasser kostenlos an.
O Unser/e Jugendgetränk/e ist/sind:

2.2. Wir achten bei unseren Gerichten besonders darauf, dass (MEHRERE Nennungen möglich!):

O wir die Gerichte frisch zubereiten und auf Fertigprodukte verzichten.
O wir regional und saisonal einkaufen.
O wir auf künstliche Geschmacksverstärker zB Glutamat verzichten.
O unsere Ausgangsprodukte aus biologischer Landwirtschaft kommen.

2.3. Zusätzlich verfügt unsere Gaststätte über folgende Hilfsmittel für Kinder (MEHRERE Nennungen möglich!):

O Kinderhochstühle                       O Eigene Kindertischsets (eventuell zum Ausmalen, ...)

O Sitzpolster/Sitzerhöhungen             O Fläschchen und Babynahrung können kostenlos aufgewärmt werden.

O Kindergläser                           O Extraangebote wie Gratiswindeln, Lätzchen, Kleinkindernahrung

O Kinderbesteck                          O kleines Kindergeschenk

O Kindergeschirr                         O Was noch?

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KINDER - UND FAMILIENFREUNDLICHE GASTSTÄT TE
                                                               FRAGEBOGEN

3. RAUMANGEBOT
3.1. Wir achten darauf, dass Gäste mit einem Kinderwagen barrierefrei in unsere Gaststätte gelangen und diesen abstellen können.
O ja         O nein

3.2. Im Toilettenbereich gibt es folgende Hilfestellungen für Kinder:

O Schemel/kleiner Hocker
O Toilettenaufsatz
O Wickeltisch und Windelkübel
O Auswechselbare Papierauflage und Desinfektionsmittel für den Wickeltisch
O Hilfsmittel in kindgerechter Höhe zB Waschbecken, Toilette, Lufttrockner, ...

Was noch?

Diese Hilfestellungen sind für Männer und Frauen zugänglich.                                             KiNDER- und FAMiLiEN-
O ja         O nein
                                                                                                         FREUNDLiCHE
                                                                                                                                   3
                                                                                                         GASTSTÄTTE
In unserer Gaststätte befindet sich eine andere Möglichkeit zum Wickeln.
                                                                                                         2018/19
O ja         O nein

Wenn ja, welche?

4. SPIELEN UND UNTERHALTUNG
4.1. Unsere Gaststätte verfügt über eine/n

Kinderspielecke			                        O ja		               O nein
eigenen Kinderspielraum		                 O ja		               O nein
Diese/r ist gut einsehbar		               O ja		               O nein

4.2. Wir haben darauf geachtet, Kindersicherungen in der Spielecke bzw. Spielraum anzubringen.
O ja         O nein

4.3. Bei uns gibt es eine Reihe von Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder verschiedener Altersgruppen (MEHRERE Nennungen
möglich):

Altersgruppe bis 6 Jahre:
O Kinderbücher		                O Spielsteine, Holzbausteine		          O Steckpuzzles		               O Puppen
O Fahrzeuge		                   O Bastelmaterial/Zeichenmaterial (Stifte, Papier, Vorlagen zum Ausmalen, ...)

Was noch?

                                                                                                                                   13
KINDER - UND FAMILIENFREUNDLICHE GASTSTÄT TE
                                                          FRAGEBOGEN

Altersgruppe ab 6 Jahre:
O Rätselbücher
O Bastelmaterial/Zeichenmaterial (Stifte, Papier, Vorlagen zum Ausmalen, ...)
O Gesellschaftsspiele
O Kartenspiele
O Bücher
O Kinderzeitschriften, Comics, Kinderzeitung, ...

Was noch?

4.4. Auf Sauberkeit und Vollständigkeit der Spielsachen wird geachtet. Es erfolgt eine regelmäßige Kontrolle/Wartung dieser.

O täglich           O wöchentlich		                  O monatlich

4.5. Angrenzend an unsere Gaststätte gibt es Außenanlagen, die zum Spielen genutzt werden können (MEHRERE Nennungen möglich!):

O Keine Außenanlagen           O Grünflächen         O gewartete Spielgeräte im Außenbereich
O Abenteuerspielplatz          O Streichelzoo

O Außenanlage ist vom Verkehr getrennt
O Außenanlage ist gut einsehbar

Was noch? Besonderheiten:

5. ZUSATZANGEBOTE

5.1. Wir bieten spezielle Ermäßigungen für Familien.

O ZWEI und MEHR-Steirischer Familienpass

O Andere:

5.2. Wir bieten folgende besondere Unterhaltungsangebote speziell für Kinder und Familien (MEHRERE Nennungen möglich!):

O Kindergeburtstagsfeiern
O Kinderkurse - zB Kinderkochkurse, Backkurse, ...
O Familienaktivitäten
O Keine besonderen Angebote

Was noch?

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KINDER - UND FAMILIENFREUNDLICHE GASTSTÄT TE
                                       ANMELDUNG UND VEREINBARUNG

Name und Anschrift des Betriebes:

Name des/der Inhabers/in:

Tel.:							Fax:

E-Mail:							Homepage:

Art des Betriebes:
O Gasthaus, Restaurant
O Café, Konditorei
O Systemgastronomie
O Heuriger

Hiermit bewerbe ich mich mit meinem Betrieb
(dieser Name erscheint auf der Urkunde) um das Zertifikat „Kinder- und Familienfreundliche Gaststätte 2018/2019“ in der Steiermark. Ich ver-
pflichte mich zum Erhalt des geprüften Standards für die Dauer der Auszeichnung.

Ich erkläre mich einverstanden, dass meine Angaben von einer Testfamilie vor Ort überprüft werden. Diese Testpersonen bekommen von mir
jeweils ein Essen für einen Erwachsenen und ein Kind sowie je ein alkoholfreies Getränk kostenlos zur Verfügung gestellt.

Weiters stimme ich zu, den Kostenbeitrag von € 100,00 an das Kinderbüro - Die Lobby für Menschen bis 14 zu überweisen. (Erhalt der Rechnung
nach Anmeldung.)

Ich stimme zu, dass während des Auszeichnungszeitraums stichprobenartige Überprüfungen setens der Projektverant-
wortlichen durchgeführt werden können.

Ort, Datum				                                     Firmenstempel/Unterschrift des/der Betriebsinhabers/in

                                                                                                                                          15
FERIALPRAKTIKANTEN

                                              Die Ferienzeit naht und so sind wieder          Sie Interesse haben und einen Ferial-

 IHR SERVICE - TEAM                           viele Schüler und junge Menschen auf            praktikanten aufnehmen, bitten wir Sie,
                                              der Suche nach einer Ferialpraktikan-           uns Ihre Daten zu übermitteln.
                                              tenstelle. Aufgrund vermehrter Anfra-
T 0316 601-DW | F 0316 601-1760               gen, auch von Schulen, erstellen wir            Eine Liste jener Betriebe ist dann unter
E gastronomie@wkstmk.at
E hotellerie@wkstmk.at                        eine Liste mit Betrieben, die bereit sind,      www.gastronomie-steiermark.at abruf-
W www.gastronomie-steiermark.at               Ferialpraktikanten aufzunehmen. Falls           bar.
W www.wko.at/stmk/hotellerie
F www.facebook.com/wkstmktourismus

                                                                         ANTWORTFAX
Fachgruppe Gastronomie:
Mag. Christian Kolbl             -460
Mag. Carina Thaler               -461
Nina Allmer                      -458
Manuela Weninger                 -459
Isabella Prieling                -462
                                                FAX-NR. 0316 601-1760 | HOTELLERIE@WKSTMK.AT
Fachgruppe Hotellerie:
Dr. Gerhard Kienzl               -464
Silvia Tilz, MBA                 -456
Mag. Carina Thaler               -461         O JA, ich möchte Ferialpraktikanten beschäftigen

                                              Name des Betriebes:

                                              Ansprechperson:

 IMPRESSUM
                                              Straße:

                                              PLZ:			Ort:
HERAUSGEBER:
Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der
Wirtschaftskammer Steiermark                  Telefon:			E-Mail:
8010 Graz | Körblergasse 111-113
T 0316 601-462
F 0316 601-1760

LAYOUT:
WKO Steiermark, Fachgruppe Gastronomie
                                                                     Österreichsche Post AG | MZ 02Z032927 M
                                                                     Wirtschaftskammer Steiermark, Körblergasse 111-113, 8010 Graz
DRUCK UND ENDFERTIGUNG:                                              Retouren an Postfach 555, 1008 Wien
Universal Druckerei Leoben
8700 Leoben, Gösser Straße 11
T 03842 44776-0
E mail@unidruck.at
W www.unidruck.at

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