Simmeringer Hauptstraße 205 116 geförderte Mietwohnungen - Information zur Wohnungskündigung

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Simmeringer Hauptstraße 205 116 geförderte Mietwohnungen - Information zur Wohnungskündigung
MIETERHANDBUCH

                                           GEMEINNÜTZIGE WOHNUNGSAKTIENGESELLSCHAFT

                                   Simmeringer Hauptstraße 205

                                 116 geförderte Mietwohnungen
                                  Wohnungsübergabe September 2011

□□ Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft Wohnpark Alt-Erlaa                    A-1010 Wien, Eßlinggasse 8-10, Tel 01/534 77-0, Fax 01/534 77/600
   Hausverwaltung Wohnpark Tel 01/667 26 15, www.aeag.at, email: office@aeag.at , FN 114673m, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien, DVR: 0043 745,
   UID ATU 44526107, Bankverbindung: Unicredit Bank Austria AG,IBAN= AT31 1200 0006 0126 7404, BIC = BKAUATWW
Simmeringer Hauptstraße 205 116 geförderte Mietwohnungen - Information zur Wohnungskündigung
Vorwort / Inhaltsangabe:
Sehr geehrte(r) Mieter(in) !

Wir möchten uns bei dieser Gelegenheit für Ihr Vertrauen bedanken, dass Sie sich für eine Wohnung der
Gemeinnützigen Wohnungsaktiengesellschaft WOHNPARK ALT-ERLAA entschieden haben. Als
Tochtergesellschaft der GESIBA hat die Wohnpark Alt-Erlaa AG bereits in den 70er Jahren durch die
Errichtung der gleichnamigen Wohnhausanlage im 23. Wiener Gemeindebezirk einen wichtigen Stellenwert
im gemeinnützigen Wohnbau erreicht.

Wie bei jeder neuen Wohnhausanlage haben wir auch bei dieser nun fertig gestellten Anlage unsere
jahrzehntelange Erfahrung eingebracht. Wir hoffen daher, dass wir sowohl von der Planung und
Bauausführung sowie von der weiteren Betreuung durch unsere Hausverwaltung Ihren Wünschen und
Vorstellungen gerecht werden.

Mit diesem Mieterhandbuch möchten wir alle für Sie relevanten Unterlagen übersichtlich gestalten. Das
Handbuch beinhaltet einerseits Unterlagen, die als Bestandteil des Mietvertrages gelten, wie z.B. der
Hausordnung und andererseits eine Fülle an Informationen, Benutzerhinweisen sowie verschiedene Tipps,
die Ihnen den Einzug erleichtern und die Freude an der neuen Wohnung lange wahren sollen.

Falls es uns nicht gelungen ist, alle eventuellen Fragen mit diesem Mieterhandbuch im vorhinein zu
beantworten, dürfen wir besonders das Kapitel „Ansprechpartner“ hervorheben. Dort finden Sie alle
Personen, die für Ihre zukünftige Betreuung als Mieter verantwortlich sind und Ihnen selbstverständlich
gerne zur Verfügung stehen.

Wir wünschen Ihnen eine schöne und glückliche Zeit in Ihrem neuen Zuhause!

Generaldirektor Ing. Ewald Kirschner                        Direktor Dr. Klaus Baringer

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Allgemeines                                                                               Seite    2

Ansprechpartner                                                                           Seite    3

Tipps für den Erstbezug                                                                   Seite    5

Hausordnung                                                                               Seite    7

Waschküchenordnung                                                                        Seite 10

Gartenordnung                                                                             Seite 11

Gesundes Wohnklima                                                                        Seite 12

Beschreibung und Hinweise                                                                 Seite 15

Ausführende Professionisten                                                               Seite 20

Energieausweise                                                                           Seite 21

Sicherheitstüre                                                                           Seite 24

Erstellt August 2011 / Wiesmüllner                                                          © GESIBA
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Allgemeines:

Wohnungsübergabe:
Bevor Ihre neue Wohnung an Sie übergeben wird, erfolgt eine gemeinsame Begehung der örtlichen
Bauüberwachung mit den einzelnen ausführenden Fachfirmen. Kleine Mängel wie z.B. schlecht schließende
Türen, Schäden an der Malerei, etc. können somit meist kurzfristig vor Ort behoben werden. Wir ersuchen
Sie aber um Verständnis, dass selbst bei größter Sorgfalt der Bauüberwachung einzelne Mängel nicht
gänzlich auszuschließen sind. Sie erhalten daher bei der Übergabe eine Mängelliste, die Sie bitte möglichst
genau ausfüllen und im Anschluss an uns übergeben. Für etwaige notwendige Mängelbehebungen und
allfällige weitere Auskünfte stehen Ihnen nach der Schlüsselübergabe sowohl ein Techniker wie auch Ihr
zukünftiger Hausverwalter zur Verfügung. Trotz der besten Vorbereitungen für die Wohnungsübergaben,
kann es zu geringfügigen Wartezeiten kommen; wir ersuchen Sie diesbezüglich um Ihr Verständnis.

Sonderausstattungen:
Sollten Sie bereits während der Bauausführung Sonderwünsche beauftragt haben, sind eventuelle Mängel
auch direkt von Ihnen mit der betreffenden Professionistenfirma abzuwickeln.
Für nachträgliche Sonderausstattungen bzw. Änderungen ist zunächst ein schriftliches Ansuchen an Ihre
Hausverwaltung zu richten. Bei der Ausführung von nachträglichen Änderungen empfehlen wir dringend –
speziell während der 3-jährigen Gewährleistung - nur jene Firmen zu beauftragen, die auch bei der
Errichtung der Wohnhausanlage für das jeweilige Gewerk tätig waren.

Mängel nach Wohnungsübergabe:
Sollten sich nach Ihrer Wohnungsübernahme noch Mängel an der Standard-Ausstattung zeigen, teilen Sie
uns dies bitte schriftlich (Brief, Fax, e-mail) mit. Überprüfen Sie jedoch bitte zuvor, ob der Mangel nicht durch
äußere Einwirkung bzw. Eigenverschulden entstanden ist, da in diesem Fall die Behebungskosten in
weiterer Folge an den Mieter weiterverrechnet werden und nicht in die Gewährleistung fallen. Dies gilt
ebenso für Mängel, die durch mangelnde Wartung oder Pflege entstanden sind.

Haushaltsversicherung:
Selbstverständlich wurde seitens der WOHNPARK ALT-ERLAA AG eine entsprechende Objekt-
Versicherung für die Wohnhausanlage abgeschlossen. Für die einzelne Wohnung ist jedoch seitens des
Mieters eine geeignete Haushaltsversicherung abzuschließen.

Firmenwerbung:
Es kommt immer wieder vor, dass kurz nach Erstbezug Vertreter versuchen, unter dem Vorwand, sie seien
Vertretungs- oder Partnerfirmen der GESIBA oder der WOHNPARK ALT-ERLAA AG, verschiedenste
Produkte (z.B. Sonnenschutz) an die Mieter zu verkaufen. Wir möchten Ihnen hiezu mitteilen, dass von
unserer Seite diesbezüglich keine Aufträge oder Ermächtigungen erteilt wurden.

Sicherheit:
Ihre Wohnhausanlage verfügt nicht nur über die normale Sicherheitsgrundausstattung wie z.B.
Gegensprechanlage, sondern auch über Sicherheits-Wohnungseingangstüren. Bereits bei der Planung
wurde auch der oftmalige Wunsch von Mietern hinsichtlich Sicherheit berücksichtigt, die Allgemeinräume wie
Waschküchen, Fahrradabstellräume oder Mehrzweckräume nicht im Kellergeschoß unterzubringen. Bei
Ihrer Wohnhausanlage finden Sie daher diese Räume im Erdgeschoß. Der Gemeinschafts- und
Kinderspielraum werden zusätzlich noch durch die großzügige Verglasung auch durch Tageslicht belichtet.
Ebenso wurde bei der Ausführung der Garagenstellplätze besonders auf eine helle und daher auch sichere
Ausführung geachtet, das automatische Rolltor schließt nach Durchfahrt selbstständig und erhöht somit
auch die Sicherheit.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit dürfen wir Ihnen aber trotzdem die allgemein bekannten Verhaltensregeln in
Erinnerung rufen:
- Lernen Sie Ihre Nachbarn kennen, denn eine gute Hausgemeinschaft ist ein erheblicher Schutz.
- Versperren Sie Ihre Wohnungstüre und lassen Sie sie nicht nur zufallen.
- Nutzen Sie die Gegensprechanlage und lassen Sie keine Hausfremden in die Wohnhausanlage.
- Leeren Sie regelmäßig Ihren Postkasten und entfernen Sie Werbematerial von Ihrer Wohnungstüre, vor
  allem während Ihrer Abwesenheit durch Nachbarn oder Bekannte.
- Verschließen Sie Ihr geparktes Fahrzeug und belassen Sie auch keine wertvollen Gegenstände darin.
- Warten Sie nach Durchfahrt durch das Rolltor, bis dieses wieder vollständig geschlossen ist.

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Ansprechpartner:
Hausverwaltung:

      Team:
                                   Frau Regine HERMANN                              DW 22
                                   Frau Clarissa FRIEDRICH                          DW 26
                                   Frau Sabine SCHRÖDER                             DW 38
                                   Frau Christa STADLER                             DW 36

      Telefon:                     01/667 26 15
                                   Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00, Freitag 08:00 bis 12:00

      Büro:                        1230 Wien, Anton Baumgartnerstraße 44

      KundInnenverkehr:            Montag        13:00 bis 16:00
                                   Mittwoch      13:00 bis 17:30
                                   Freitag       08:00 bis 12:00
                                   Dienstag und Donnerstag geschlossen

                                   Für persönliche Gesprächstermine ersuchen wir Sie jedoch um vorherige Terminvereinbarung.

      Das Hausverwaltungsteam steht Ihnen für folgende Angelegenheiten gerne zur Verfügung:

      - Rechtliche Auskünfte
      - Schadens- und Mängelmeldungen
      - Anregungen und Beschwerden
       Zur besseren Weiterbearbeitung dürfen wir Sie ersuchen, Beschwerden jeglicher Art ausschließlich schriftlich einzubringen.

Hausbetreuung:

      Hausbetreuer:                Frau Ursula SCHMIEDBAUER

      Stützpunkt:                  Simmeringer Hauptstraße 205/Stg. 1/EG
      Telefon:                     0676/83 534 743
      KundInnenverkehr:            In der Wohnhausanlage nach telefonischer Vereinbarung

      Die Hausbetreuer sind ein Ersatz des Hausbesorgers und somit Ihr erster Ansprechpartner. Sie sind
      zuständig für:

      - die Entgegennahme von Störungsmeldungen
      - die Reinigungsleistungen, Kleinreparaturen, Lampentausch
      - die Betreuung der Gemeinschaftseinrichtungen sowie für
      - die laufende Kontrolle der Wohnhausanlage inklusive der technischen Einrichtungen

Technische Betreuung:

      Bauleiter:                   Herr Ing. Bmst. Alfred PUTZ
      Werkmeister:                 Herr Günther HAAS

      Während der 3-jährigen Gewährleistungsfrist ist der Bauleiter für die technische Betreuung zuständig.
      Schadensmeldungen sind jedoch nicht an den Bauleiter, sondern direkt an die Hausbetreuung oder
      an die Hausverwaltung zu richten.

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HaVIS:

Diese Abkürzung steht für HausVerwaltungsInformationsSystem und steht allen Kunden der GESIBA und der
WOHNPARK ALT-ERLAA AG kostenlos zur Verfügung. Mit diesem internetbasierenden System erreichen
Sie Ihre Hausverwaltung täglich rund um die Uhr und können unter anderem folgende Dienste in Anspruch
nehmen:

       - Einsichtnahme in alle Informations- und Rundschreiben
         sowie in Ihre Vorschreibungsbriefe, Betriebskosten- und Instandhaltungsabrechnungen
       - Ansuchen um Schlüsselbestätigungen, Finanzamtsbestätigungen, etc.
       - Vormerkungen für Garagenplätze
       - Weiterleitung von Fragen
         (die Beantwortung erfolgt so rasch als möglich während unseren Bürozeiten)

Sie erreichen diesen Service über unsere Homepages http://aeag.at oder http://www.gesiba.at. Der Zugriff ist
mittels Benutzername und Passwort geschützt, Ihre Zugangsdaten erhalten Sie mit der ersten
Mietvorschreibung, bzw. bei Mietvertragsunterzeichnung. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten einmal nicht mehr
auffinden haben Sie die Möglichkeit, diese über unsere Webseite neu anzufordern.

Mietenbuchhaltung:                                      Frau Petra HAUER      01/534 77 DW 261
                                                        (Büro: GESIBA-Zentrale 1020 Wien, Marathonweg 22)

Unsere Mietenbuchhaltung steht Ihnen für alle Fragen betreffend Vorschreibungen, Zahlscheine,
Bankeinzüge und eventuellen Mahnungen zur Verfügung.

Bestätigungen für Wohnbeihilfen:                        Frau Petra HAUER      01/534 77 DW 261
                                                        (Büro: GESIBA-Zentrale 1020 Wien, Marathonweg 22)

Für die Beantragung einer Wohnbeihilfe benötigen Sie seitens der WOHNPARK ALT-ERLAA AG spezielle
Bestätigungen betreffend des Wohnungsaufwandes.

Notfälle:
                 Feuerwehr:         122                          Ärztenotruf:           141
                 Polizei:           133                          Apothekennotruf:      1550
                 Rettung:           144

                 Stromstörung (E-Werke):                         Tel. 0800 500 600
                 Wassergebrechen (Hauptleitung):                 Tel. 599 59/3199
                 Kanalgebrechen (Hauptkanal):                    Tel. 795 14 /9300
                 Fernwärme Wien:                                 Tel. 313 26/51

Bei Gebrechen, die außerhalb unserer Bürozeiten auftreten - insbesondere während der Wochenend- bzw.
Nachtstunden - wenden Sie sich bitte an die gängigen Notdienste. Diese finden Sie im Branchenverzeichnis
oder auch im Internet (z.B. www.wien.gv.at). Nachstehend dürfen wir Ihnen beispielhaft ein paar Firmen
nennen:

       Installateur:         Fa. Uhrmann                         Tel. 0664/204 18 19
                             Fa. HLS                             Tel. 774 76 00
       Elektriker:           Fa. HSG                             Tel. 606 35 35
                             Fa. Glanz                           Tel. 712 64 64
       Abflussverstopfungen: Fa. SUS                             Tel. 699 09
                             Fa. Rohrmax                         Tel. 330 4000
       Aufsperrdienst:       Fa. Pöllmann                        Tel. 749 53 94

Wichtig: Diese wie auch sämtliche andere Firmen sind nur bei echten Notfällen und bei Gefahr im Verzug
zu beauftragen. Vorher ist auf jeden Fall zu überprüfen, ob die ausführenden Professionistenfirmen (Seite 20)
einen Bereitschafts- bzw. Notdienst anbieten. Beachten Sie bitte, dass bei nicht notwendigen Einsätzen durch
Fremdfirmen der Gewährleistungsanspruch verloren geht. Ebenso werden die Kosten bei nicht erforderlichen
bzw. selbst verursachten Einsätzen dem Einzelnen bzw. der Mietergemeinschaft angelastet.

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Tipps für den Erstbezug:
Allgemeine Teile und Gemeinschaftsräume:
Lernen Sie und Ihre Mitbewohner die neue Wohnhausanlage kennen und machen Sie sich mit den örtlichen
Gegebenheiten vertraut. In den allgemeinen Räumlichkeiten finden Sie auch entsprechende
Bedienungsanweisungen. Sollten Sie Fragen haben, die durch Aushänge oder durch dieses Mieterhandbuch
nicht beantwortet werden, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Hausbetreuer und unsere Hausverwaltung
gerne zur Verfügung.

Übersiedelung / Lieferungen:
Vermeiden Sie unbedingt - auch in Ihrem eigenen Interesse - Beschädigungen durch Möbeltransporte oder
Lieferungen an Grünanlagen, Eingangsportalen, Stiegenhäusern, Aufzug, usw. Beschädigungen aus der
Übersiedlungstätigkeit werden dem Verursacher bzw. - sofern dieser nicht bekannt ist - über die
Instandhaltungsvorsorge allen Mietern verrechnet.

Entsorgung von Verpackungsmaterial:
Während der Bezugsphase kommt es verständlicherweise zu einem erhöhten Müllaufkommen durch
Kartonagen und Verpackungsmaterial. Vereinbaren Sie möglichst mit Ihren Lieferanten die Rücknahme bzw.
Mitnahme von Verpackungsmaterialen. Als zusätzliches Service wird von uns die Aufstellung von
Abfallmulden veranlasst werden. Für besonders große Mengen von Verpackungsmaterial bzw. insbesondere
für Sperrmüll stehen Ihnen kostenlos auch die Mistplätze der MA 48 zur Verfügung; die nächstgelegenen
liegen in 1110 Wien, Döblerhostraße 18 und in 1030 Wien, Grasbergergasse 1-3.

Schlüssel:
Die Wohnhausanlage wurde mit einer geschützten Zentralsperranlage ausgestattet, Ihr Schlüssel sperrt somit
sowohl Haus- und Wohnungstüre wie auch Briefkasten und Kellerabteil. Sie erhalten bei der
Wohnungsübergabe 5 Schlüssel. Sollten Sie zusätzliche Schlüssel benötigen, erhalten Sie auf Wunsch eine
Bestätigung von Ihrer Hausverwaltung, die unbedingt notwendig ist, um weitere Schlüssel anfertigen zu
lassen. Wenn Sie einen Garagenstellplatz angemietet haben, erhalten Sie 2 Garagenschlüssel, sowie
zusätzlich eine Funkfernbedienung. Sämtliche Schlüssel werden Ihnen am Tag der Wohnungsübergabe
ausgehändigt.

Stiegenhäuser:
Die Stiegenhäuser werden erst ca. 3-6 Monate nach Schlüsselübergabe und Abschluss der
Übersiedlungstätigkeiten ihren Endanstrich an den Wänden erhalten. Somit soll Ihnen noch lange ein
attraktives Stiegenhaus zur Verfügung stehen und übliche Übersiedlungsspuren an der Wandmalerei
vermieden werden. Vermeiden Sie jedoch trotzdem Beschädigungen an den Wänden insbesondere an den
Geländern, die bereits den Endanstrich tragen.

Aufzüge:
Die Kabinen der Aufzüge werden während der Übersiedlungsphase mit einer Schutzverkleidung versehen,
welche nach ca. 3-6 Monaten entfernt werden wird. Wir dürfen Sie trotzdem um größte Sorgfalt bei der
Benützung der Aufzüge bei Ihrer Übersiedlung ersuchen und weisen darauf hin, dass die Lifte keine
Lastenaufzüge sind. Ebenso dürfen wir Sie informieren, dass das oft übliche Blockieren der Aufzugstüren
mittels Keilen oder durch Abkleben des Lichtschrankens zu Schäden oder zur Sicherheits-Abschaltung der
gesamten Aufzugsanlage führen kann.

Garage:
Die gemieteten Garagenplätze können bereits ab dem Tag der Schlüsselübergabe genutzt werden und
erleichtern Ihnen somit Ihre Übersiedlungstätigkeiten.
Wohnungstüren:
Vor allem in der ersten Zeit ist es ratsam, die Innentüren immer wieder für einen gewissen Zeitraum
geschlossen zu halten. Die aus Holz bestehenden Türen müssen sich erst den Temperatur- und
Luftfeuchtigkeitsbedingungen anpassen und können dadurch anfänglich noch leichte Spannungen zeigen. Im
geschlossenen Zustand können sie sich somit besser an den Türrahmen anpassen.

Absperreinrichtungen:
Machen Sie sich mit der Lage der Absperrventile für Heizung sowie Kalt- und Warmwasser vertraut, im Fall
des Falles können somit größere Folgeschäden oft vermieden werden. Ebenso sollten Sie sich mit dem
Elektro-Verteilerkasten vertraut machen, um ihn bei Bedarf finden bzw. bedienen zu können.

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Möblierung und Einbauten:
Beachten Sie bei der Möblierung Ihrer Wohnung - insbesondere bei fixen Einbaumöbeln - dass relevante
Elektroverteilerdosen, Absperrventile, Revisionsöffnungen bei Badewannen, etc. frei zugänglich bleiben. Dies
kann Ihnen bei einer später notwendigen Zugänglichkeit Mühe und vor allem auch Kosten ersparen.
Beachten Sie bitte auch, dass größere Möbelstücke nicht direkt an die Wände gestellt werden, sondern ein
Abstand von ein paar Zentimetern gewahrt wird. So kann die insbesondere bei Erstbezugswohnungen
notwendige Luftzirkulation gewahrt werden. Die maximale Belastung der Fußbodenkonstruktion liegt bei 200
kg/m² und darf auch von Möblierungen nicht überschritten werden.

Anschluss von Geräten:
Lassen Sie Elektrogeräte wie z.B. E-Herde nur von konzessionierten Fachbetrieben anschließen. Vermeiden
Sie unbedingt mögliche Überlastungen und Sicherheitsrisiken durch unsachgemäße Verlängerungskabel
oder Verteilersteckdosen.

Beim Anschluss von Geschirrspülern oder Waschmaschinen ist neben der fachgerechten Ausführung auch
darauf zu achten, dass diese nach Betrieb durch einen Absperrhahn von der Wasserzufuhr getrennt werden
können. Wir empfehlen den Einsatz von Geräten mit „Aqua-Stop“, die bei einem Schlauchgebrechen die
Wasserzufuhr automatisch schließen.

Der Anschluss von Küchen-Dunstabzügen an den Abluftstrang ist aus technischen Gründen absolut
unzulässig. Berücksichtigen Sie dies bei der Küchenplanung und verwenden Sie nur Dunstabzüge die im
Umluftbetrieb arbeiten und entsprechende Filter besitzen.

Beleuchtungskörper:
Achten Sie bei der Montage von Beleuchtungskörper auf fachgerechte Befestigung und einen ebensolchen
Anschluss. Achten Sie ebenso - am besten bereits beim Kauf - auf für den gewünschten Raum geeignete
Produkte, besonders bei Feuchträumen (Badezimmer).

Montage / Bohrungen:
Verwenden Sie dem Baustoff entsprechende Montagemittel (spezielle Dübel) und vergewissern Sie sich, ob
durch Bohrlöcher keine Leitungen beschädigt werden können. Im Bereich der Elektro-Wohnungsverteiler sind
sämtliche Bohrungen, auch an der Rückseite, zu unterlassen. Im Zweifelsfall überlassen Sie die Montage
besser einem Fachmann.

Lüften und Heizen:
Die bei dieser Wohnhausanlage verwendeten Baumaterialien bieten Ihnen höchsten Standard. Fenster und
Türen bieten Ihnen zum Beispiel gegenüber Altbauten ein höchstes Maß an Dichtheit hinsichtlich Schall und
Außentemperaturen. Durch diesen Komfort ist jedoch auch keine automatische Luftzirkulation gegeben. Bei
jedem Neubau muss man in den ersten zwei Jahren nach Bezug mit einer Restaustrocknung der Baustoffe
rechnen. Achten Sie daher bitte auf eine regelmäßige Durchlüftung der Wohnung sowie auf eine
ausreichende Beheizung während der kalten Jahreszeiten. Somit kann der Baukörper noch entsprechend
austrocknen und eine Bildung von Feuchtigkeit bzw. letztendlich auch von Schimmel vermieden werden
(siehe auch Kapitel „Gesundes Wohnklima“).

Kellerabteil:
Jede Wohnung verfügt selbstverständlich über ein eigenes Kellerabteil, diese sind alle auf der Stiege 1 im EG
untergebracht (der Zugang ist auch über die Stiege 2 möglich). Die Lagerung von leicht entzündlichen Stoffen
und Flüssigkeiten ist im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit untersagt. Eventuell in Ihrem Kellerabteil verlaufende
Leitungen dürfen nicht zum Aufhängen von Gegenständen verwendet werden. Wir empfehlen aus
Sicherheitsgründen, wertvolle Gegenstände nicht im Kellerabteil zu lagern. Ihre eingelagerten Gegenstände
sind nicht durch die allgemeine Objektversicherung hinsichtlich Diebstahl, Wassereintritt, etc. versichert;
achten Sie daher bitte beim Abschluss Ihrer persönlichen Haushaltsversicherung auf eine entsprechende
Deckung.

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Simmeringer Hauptstraße 205 116 geförderte Mietwohnungen - Information zur Wohnungskündigung
Hausordnung:

Die Bestimmungen der Hausordnung sollen unter anderem dazu beitragen, dass jeder Mieter Zufriedenheit
und Wohnqualität verspürt. Diese Wohnqualität soll sowohl innerhalb der eigenen Wohnung als auch in der
gesamten Wohnhausanlage gewahrt werden. Daher beinhaltet diese Hausordnung ebenso Punkte betreffend
Ruhe und Ordnung, wie auch betreffend Erhaltung, Pflege und Sicherheit in Bezug auf Ihre Wohnung und
auch auf die gesamte Wohnhausanlage.

Gültigkeit:
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und gilt für alle Mieter, deren Mitbewohner sowie auch
für Gäste oder Besucher des Mieters. Für alle Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Hausordnung
entstehen, haftet der Mieter.
Beschwerden, die Verstöße gegen die Hausordnung zum Inhalt haben, sind schriftlich (mittels Brief, Fax oder
HaVIS-Meldung) an die Hausverwaltung zu richten.
Diese Hausordnung kann jederzeit nach Erfordernis durch weitere Bestimmungen ergänzt bzw. abgeändert
werden und wird durch Aushang im Stiegenhaus (z.B. Schaukasten) in der letztgültigen Fassung wirksam.

Reinhaltung:
Die Mieter sind zur Reinhaltung des Mietgegenstandes sowie der allgemeinen Teile der Wohnhausanlage
(Stiegen, Gänge, Gemeinschaftsräume, Außenanlagen, usw.) verpflichtet. Jeder Mieter hat für die Entfernung
der von ihm verursachten, außergewöhnlichen Verunreinigungen in der Wohnhausanlage Sorge zu tragen.
Um eine Belästigung anderer Mieter zu vermeiden, ist das Ausklopfen von Fußabstreifern, Teppichen etc.,
das Reinigen von Schuhen sowie das Bürsten von Haustieren in den Stiegenhäusern untersagt. Weiters ist
das Ausstauben von Gegenständen, Staubtüchern etc. aus den Fenstern bzw. von den Balkonen, Loggien
und Terrassen verboten.
Aus den Fenstern bzw. von den Balkonen, Loggien oder Terrassen dürfen keinerlei Gegenstände oder Abfall
geworfen werden. Eltern sind verpflichtet, diesbezüglich auch auf ihre Kinder einzuwirken bzw. zu achten.
Ungezieferbefall in der Wohnung ist unverzüglich durch eine Fachfirma zu beseitigen. Die Beauftragung
dieser und die dementsprechenden Kosten trägt der Mieter.

Abfall:
Die Abfälle sind entsprechend den gesetzlichen Verordnungen zu trennen und dürfen nur in die dafür
bestimmten Müllgefäße entsorgt werden, wobei Schachteln und Kisten vorher entsprechend zu zerkleinern
sind. Eine Belästigung anderer Personen sowie eine Verschmutzung rund um die Müllgefäße sind zu
vermeiden. Die Deckel der Müllgefäße sind nach der Müllentsorgung unbedingt wieder leise zu schließen.
Das Abstellen von Sperrmüll in den Müllräumen oder auf den Müllplätzen ist ausnahmslos zu unterlassen.
Die Entsorgung von festen Abfällen (z.B. Speiseresten oder Katzenstreu) über die Sanitäranlagen ist
untersagt.

Instandhaltung:
Dem Mieter obliegt die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Wohnung, dazu zählt auch eine regelmäßige
Reinigung. Er ist insbesondere verpflichtet, auch während seiner Abwesenheit für eine ordentliche Lüftung
und Beheizung zu sorgen, um Kondenswasserbildung und Schimmelbefall zu vermeiden.
Der Mieter darf ohne Bewilligung der Hausverwaltung am Mietobjekt und den dazugehörigen Flächen keine
wie immer gearteten Veränderungen vornehmen, anderenfalls kann von der Hausverwaltung die
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes auf Kosten des Mieters verlangt werden.
Das Einschlagen von Nägel bzw. Setzen von Dübeln und anderem Montagematerial darf ausschließlich an
Wänden und Decken im notwendigen Ausmaß erfolgen. Bei der Verwendung ist auf ein dem Baustoff
geeignetes Material (z.B. Dübel für Leichtbauwände) zu achten. An Türen, Fensterrahmen, Verschalungen,
etc. dürfen keine Nägel, Haken, Dübel, etc. verwendet werden.
Da die Wasser- und Kanalgebühren über die Betriebskosten angelastet werden, ist in Ihrem bzw. auch im
allgemeinen Interesse jede Wasserverschwendung zu vermeiden. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass
Armaturen und WC-Spülungen ordentlich abgedichtet sind und jedes Gebrechen ehest möglich behoben
bzw. der Hausverwaltung gemeldet wird.
Der Mieter ist zur regelmäßigen Pflege und Kontrolle der Silikonfugen bei der Badewanne bzw. Dusche
verpflichtet. Ebenso hat der Mieter für die Erneuerung dieser Silikonabdichtungen in einem angemessenen
Intervall zu sorgen.

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Instandhaltung: (Fortsetzung)
Nach Auflösung des Mietvertrages ist das Mietobjekt - abgesehen von einer natürlichen Abnützung - im
gleichen Zustand zu übergeben, wie es bei Mietbeginn vorgefunden wurde. Für Beschädigungen und für
fehlende Bestandteile haftet der Mieter.
Sollte der Schadensverursacher nicht ermittelt werden können, haften für Beschädigungen außerhalb der
Wohnung die Mieter zur ungeteilten Hand im Rahmen der Instandhaltungskostenverrechnung.

Abstellflächen:
Alle Allgemeinflächen der Wohnhausanlage wie Stiegenhäuser, Gänge, Kellergänge, Dachböden, etc. sind
freizuhalten. Das Abstellen von Gegenständen und Pflanzen, ebenso das Anbringen von Regalen und
dergleichen an Wänden, ist aufgrund feuerpolizeilicher Vorschriften ausnahmslos verboten. Kinderwägen und
Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Abstellräumen unterzubringen.

Kellerabteile:
Die Lagerung von leicht entzündlichen oder schwer löschbaren Stoffen - insbesondere von brennbaren
Flüssigkeiten - ist strengstens untersagt.

Haustiere:
Die Haltung von Haustieren bedarf einer besonderen Genehmigung durch die Hausverwaltung. Die
Tierhaltung in Mietergärten ist gänzlich untersagt. Hunde sind innerhalb der Wohnhausanlage unbedingt an
der Leine und mit Maulkorb zu führen. Durch Haustiere verursachte Verunreinigungen im Bereich der
Wohnhausanlage sind vom Tierhalter zu entfernen. Gleichfalls sind durch Haustiere verursachte
Beschädigungen auf Kosten des Tierhalters zu beheben. Es ist darauf zu achten, dass andere Mieter durch
Ihre Haustierhaltung keine Belästigung verspüren (z.B. Hundegebell). Ergeben sich durch die Tierhaltung
Unzuträglichkeiten, kann die Genehmigung seitens der Hausverwaltung widerrufen werden.

Ruhe:
Mit Rücksicht auf alle Bewohner ist jeder vermeidbare Lärm unstatthaft. Dies betrifft auch die Loggien,
Terrassen, Mietergärten, Stiegenhäuser, Spielplätze und Außenanlagen. Lärmerregende Geräte wie z.B.
Waschmaschinen, aber auch Klaviere und große Lautsprecher sind auf entsprechend dämpfende Unterlagen
zu stellen.
Musikanlagen, Fernseher und Computerspiele dürfen ausschließlich in Zimmerlautstärke betrieben werden.
Beim Betreiben einer Klimaanlage ist ebenfalls auf die Lärmentwicklung zu achten und dementsprechend
sind die Ruhezeiten einzuhalten.
Lärmerregende Arbeiten wie Bohren und Hämmern sind unter der Woche ab 20.00 Uhr, Samstags ab 18.00
Uhr und an Sonn- und Feiertagen gänzlich zu unterlassen.
Die Nachtruhe in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr darf keinesfalls gestört werden, insbesondere auch nicht
durch laute Gespräche vor den Häusern, auf Loggien oder Terrassen sowie in den Gärten. Auch außerhalb
dieser Zeit ist auf das Ruhebedürfnis von Kleinkindern, Schichtarbeitern oder kranken Personen Rücksicht zu
nehmen.

Schonung der Wohnhausanlage:
Im Interesse aller Mieter sind die Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküchen, Kinderspiel- und
Hobbyräume, Grünanlagen sowie eventuell vorhandene Freibäder und Saunen zu schonen und sauber zu
halten. Die Benützung ist nur im vorgesehenen Zeitraum möglich, die Ausstattung ist sorgsam und
sachgerecht zu bedienen.
Die Bepflanzungen sowie die Grünflächen der allgemeinen Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln,
Veränderungen durch den Mieter sind nicht gestattet.
Das Befahren der Wohnhausanlage mit Kraftfahrzeugen - ausgenommen die Zufahrt zu den Einstellplätzen -
ist untersagt.
Das Ballspielen ist nur auf den hierzu ausdrücklich gewidmeten Plätzen erlaubt. Das Befahren der
Stiegenhäuser und Gänge mit Rollerblades, Scootern, Skateboards und anderen Sportgeräten ist
ausnahmslos nicht gestattet. Auf den Gehsteigen und -wegen wird die Benützung dieser Sportgeräte nur
unter Beachtung der gesetzlichen Verordnungen, Schonung der Außenanlagen und Rücksichtnahme
gegenüber den anderen Bewohnern toleriert.

Entlüftung:
Die Entlüftung der Wohnung erfolgt thermisch, zentral mechanisch oder mittels Einzellüfter. Der Mieter nimmt
zur Kenntnis, dass keinerlei andere Geräte (Dunstabzugshauben, etc.) an die Entlüftung angeschlossen
werden dürfen.
Bei Einzellüftern sind die Filter regelmäßig zu reinigen bzw. zu tauschen.

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Loggien und Terrassen:
Bei der Gestaltung der Loggien oder Terrassen ist das Gesamtbild der Wohnhausanlage zu wahren und
insbesondere bei Bepflanzungen auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Das Trocknen von Wäsche auf
Freiflächen ist zulässig, solange es zu keiner Beeinträchtigung der Optik kommt.
Es ist darauf zu achten, dass alle Gegenstände (z.B. Sonnenschirme) ausreichend befestigt sind, um selbst
bei starkem Wind keine Gefährdung darzustellen.
Die Montage von Antennenanlagen ist ausdrücklich nur mit Zustimmung der Hausverwaltung gestattet.
Das Anbohren von Fassadenteilen, z.B. zur Anbringung von Wäscheleinen oder Blumenkisten, ist untersagt.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass eine Verfliesung der Loggien oder Terrassen nur mit ausdrücklicher
Genehmigung durch die Hausverwaltung möglich ist. Beim Auslegen von einem Weichbelag (z.B.
Rasenteppich) ist auf den Fortbestand der Entwässerungsmöglichkeit zu achten; so sind z.B. vorhandene
Abflüsse freizuhalten.
Vorhandene Abflüsse sind von Verunreinigungen wie Laub und dgl. freizuhalten sowie regelmäßig zu
überprüfen und zu reinigen.
Bei Schneefall sind die zur Wohnung gehörigen Loggien und Terrassen zu säubern und es ist darauf zu
achten, dass die Abflüsse freigehalten und laufend gereinigt werden.
Sollte der auf der Terrassen oder Loggien befindliche Schnee nicht ohne Beeinträchtigung der darunter
liegenden Wohnungen abgeschaufelt werden können, muss er z.B mittels Kübel abgetragen und über die
Badewanne entsorgt werden. Sollte beides nicht möglich sein, muss zumindest der Schnee 20 cm vom
Mauerwerk weg geschoben werden, damit Nässeschäden an der Fassade vermieden werden.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass bei Nichteinhaltung aller genannten Vorkehrungen die daraus
resultierenden Schäden zu seinen Lasten gehen bzw. von ihm zu beheben sind.

Blumentröge:
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass sich die Pflanzen in den Blumentrögen bzw. auf den Loggien oder
Terrassen und in den Mietergärten nicht im Bereich der Fassade bzw. des Daches ausbreiten.
Beim Gießen der Pflanzen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass überschüssiges Gießwasser nicht auf die
darunter liegenden Wohnungen (Loggien, etc.) läuft. Verwelkte Pflanzenteile sind rechtzeitig zu entfernen, um
das Gesamtbild zu wahren und Ungeziefer fern zu halten.
Beim Aufstellen von Blumentrögen ist auf die maximale Bodenbelastung zu achten. Ebenso ist auf einen
ausreichenden Abstand zu den Geländern bedacht zu nehmen, damit die Tröge nicht als Aufstiegshilfe für
Kinder dienen können, für die in weiterer Folge eine Absturzgefahr bestehen könnte.

Die Bepflanzung der eventuell bauseits vorhandenen Blumentröge darf nur mit den dafür geeigneten
Pflanzen erfolgen. D.h. es sind ausschließlich Pflanzen zu verwenden, deren Wurzeln den Blumentrog nicht
beschädigen und deren Wachstum keine Beeinträchtigung für Nachbarn bringen (siehe „Bepflanzung der
Blumentröge“).

Grillen:
Das Grillen auf Terrassen und in Eigengärten mit Elektro- oder Gasgrillgeräten kann nur geduldet werden,
wenn andere Mieter bzw. Eigentümer dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Verwendung eines
Holzkohlegrills ist gänzlich untersagt.

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Waschküchenordnung:
Benützung:

Die Waschküche darf ausschließlich zu den nachstehend angegebenen Benützungszeiten verwendet
werden. Außerhalb dieser Zeiten dürfen die Geräte daher nicht in Betrieb genommen bzw. die Waschküchen
nicht benützt werden, um jede Belästigung für angrenzende Mieter zu vermeiden.

                        Montag bis Samstag (werktags) von 6:00 bis 21:00 Uhr

Der Zugang zu der Waschküche ist zu den angegebenen Zeiten jederzeit möglich. Wir ersuchen Sie Ihre
Reservierung der Waschküche in der aufliegenden Liste, bzw. Kalender vorzunehmen. Dabei ist auf eine
Angemessenheit zu achten, um jeden Mieter eine Nutzung zu ermöglichen. Die Reservierungen sollten
monatsweise zum Monatsende für den nachfolgenden Kalendermonat getätigt werden. Die eingeteilten
Termine sind unbedingt einzuhalten, die Waschküche ist rechtzeitig zu verlassen.

Die Benützung und Bedienung der vorhandenen Geräte ist entsprechend den in der Waschküche
ausgehängten Betriebsanleitungen vorzunehmen. Bei Erstbezug einer Wohnhausanlage findet zusätzlich
eine Einschulung durch die Herstellerfirma der Geräte statt, an der die Mieter möglichst teilnehmen sollten
(der Termin wird durch ein gesondertes Schreiben oder durch einen Aushang im Haus bekannt gegeben).

Die Waschküche steht nur den Mietern und deren Mitbewohnern zur Verfügung. Eine Überlassung an
Hausfremde ist untersagt, ebenso eine kommerzielle Nutzung.

Sauberkeit:

Die Waschküche ist nach jedem Gebrauch zu reinigen (Waschmaschine, Trockner, Fußboden, etc.). Die
Flusensiebe der Waschmaschine und des Trockners sind von Rückständen zu säubern.

Leere Waschmittelkartons, Weichspülerflaschen, etc. sind vom Mieter selbst zu entfernen und nicht in der
Waschküche zurückzulassen.

Sicherheit:

Die Wasserzufuhr für die Waschmaschine ist nach der Verwendung des Gerätes immer abzusperren.

Die Geräte dürfen nur laut Bedienungsanleitung der Herstellerfirma verwendet werden.

Allgemeines:

Wäschekörbe sind nach dem Gebrauch wieder in der Waschküche zu verwahren.

Vor Verlassen der Waschküche sind alle Fenster zu schließen.

Während der Heizperiode sind die Heizkörper nur bei Bedarf aufzudrehen und vor Verlassen der
Waschküche wieder abzudrehen.

Sollten aufgrund des Betriebes der Waschküche berechtigte Beschwerden vorgebracht werden, so kann
diese Waschküchenordnung jederzeit den Erfordernissen entsprechend adaptiert werden.

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Gartenordnung:
Instandhaltung:

Jeder Gartenmieter ist zur ordentlichen Instandhaltung seiner Grün- bzw. Gartenflächen, zur Einhaltung der
festgesetzten Gartengrenzen sowie zur Rücksichtnahme auf die Nachbargärten verpflichtet. Er hat somit
auch die Anpflanzungen, Wege (inklusive angrenzender Zugangswege) und Rasenflächen in seiner
Gartenparzelle stets frei und rein von Unkraut, Abfall und dergleichen zu halten.

Pflege:

Bei der Benützung von Motorgeräten ist auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Insbesondere ist das Rasenmähen an Samstagnachmittagen sowie Sonn- und Feiertagen ausdrücklich
untersagt.

Im Sinne des Wiener Pflanzenschutzgesetzes vom 10.09.2002, LGBl. Nr. 2002/26 ist jeder Gartenbesitzer
verpflichtet seine Anpflanzungen ordnungsgemäß zu betreuen. Er hat bei seinen Anpflanzungen auch
während der Vegetationszeit bei stärkerem Auftreten tierischer, pilzlicher oder sonstiger pflanzlicher
Schädlinge Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.

Die Vernachlässigung des Gartens gilt als erheblich nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes und kann
daher zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Veränderungen:

Jede nachträgliche Abänderung der Gestaltung, insbesondere die Vermehrung des Baumbestandes bedarf
der vorherigen schriftlichen Bewilligung der Hausverwaltung. Bauliche Herstellungen jeder Art im Garten
(Trennwände, Rankgerüste, Gerätehütten, Sockeln, usw.) bedürfen einer gesonderten Genehmigung.

Nicht gestattet sind die Vornahme von Niveauveränderungen, das Aufstellen von großen Figuren und
Statuetten sowie das Anpflanzen von Wirtschaftspflanzen (z.B. Wein, Gemüse, etc.). Ebenso ist auch die
Pflanzung von Nussbäumen sowie stark wachsenden Bäumen und Sträuchern (z.B. Holundersträuchern)
untersagt.

Beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern ist auf die Einhaltung der halben Pflanzweite ab der
Nachbargrenze Rücksicht zu nehmen. Rundkronen dürfen die Höhe von 5 Meter und Kleinformen die Höhe
von 2,50 Meter nicht überschreiten.

Das Anbringen von Schilfmatten sowie die Befestigung von Plastikfolien und anderen Abdeckmaterialien an
den Zäunen sind nicht gestattet. Ferner ist es verboten, bestehende Abgrenzungen (Gitter, Zäune, Hecken
usw.) zu entfernen wie auch durch andere Abgrenzungen zu ersetzen bzw. zu ergänzen.

Bewässerung:

Die Gartenhydranten sowie etwaige andere Bewässerungsmöglichkeiten sind sparsam zu verwenden. Bei
der Bewässerung der Gartenfläche ist darauf zu achten, dass dadurch keine Schäden an dem Baukörper
entstehen sowie Nachbarn dadurch beeinträchtigt oder gestört werden könnten.

Die Außenarmaturen sind im Herbst rechtzeitig wegen Frostgefahr vom Mieter zu entleeren, sofern es sich
nicht um selbst entleerende und somit frostsichere Armaturen handelt.

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Gesundes Wohnklima:
Eine wesentliche Voraussetzung für Behaglichkeit in Ihrer Wohnung ist das richtige Klima. Die Bauweise und
vor allem die Baustoffe der letzten Jahre haben uns eine Vielzahl an Vorteilen gebracht, insbesondere
werden durch die Dichtheit von Fenstern und Türen sowie Wärmedämmungen Heizkosten gespart.
Gleichzeitig müssen wir jedoch bei modernen Wohnhäusern darauf achten, den Luftwechsel, der z.B. bei
Altbauten durch Undichtheit der Bauelemente automatisch permanent gegeben ist, bewusst herbeizuführen.
Dabei werden nicht nur verbrauchte Luft und unangenehme Gerüche sondern vor allem die mit Wasserdampf
gesättigte Luft aus den Räumen beseitigt.

Temperatur und Luftfeuchtigkeit:
Sowohl für das eigene körperliche Wohlbefinden wie auch für den Zustand des Baukörpers sind zwei
Faktoren ausschlaggebend: Das ist einerseits die Raumtemperatur und anderseits die relative
Luftfeuchtigkeit.
Die Raumtemperatur lässt sich verhältnismäßig leicht steuern, durch Heizen während der kalten Jahreszeit
und durch z.B. Sonnenschutz während der warmen Monate. Zusätzlich lässt sich Temperatur vom Menschen
gut spüren; ein Thermometer ist nicht unbedingt notwendig, um die Temperatur einzuschätzen.
Die Luftfeuchtigkeit lässt sich zwar prinzipiell auch leicht steuern, hingegen vergisst man allzu leicht darauf.
Dafür gibt es eine sehr einfache Erklärung: Der menschliche Körper kann die Luftfeuchtigkeit nicht so leicht
einschätzen wie die Temperatur. Wir empfehlen daher zur Beobachtung der relativen Luftfeuchtigkeit ein
Hygrometer in der Wohnung aufzustellen.
Wir möchten Sie hier nicht mit technischen und physikalischen Details betreffend Luftfeuchtigkeit und
Luftzirkulation langweilen, sondern Ihnen vielmehr ein paar einfache Tipps geben, wie Sie zu Ihrem idealen
Wohnklima gelangen und etwaige Schäden wie z.B. Schimmel vermeiden können. Daher zeigen wir Ihnen im
Anschluss kurz einige Verursacher, geben aber hauptsächlich Ratschläge zum richtigen Wohn- und
Lüftungsverhalten.

Grundlagen und Verursacher:
Luft kann nur einen bestimmten Teil von Wasserdampf aufnehmen, abhängig unter anderem von der
Lufttemperatur. Wenn die Luft mit zu viel Wasser gesättigt ist, gibt sie diese wieder ab und zwar vorrangig an
kältere Oberflächen wie z.B. Fensterscheiben oder nicht so erwärmte Raumecken. In weiterer Folge kann
diese abgelagerte Feuchtigkeit der Nährboden für Schimmel sein. Durch unser normales Wohnverhalten wird
die Luft zusätzlich mit Wasser angereichert. Hier ein paar Beispiele:

                                                     1-Personen-Haushalt 4-Personen-Haushalt
            Atmung und Schwitzen                           1,0 Liter           4,0 Liter
            Baden und Duschen                              0,7 Liter           2,8 Liter
            Kochen und Spülen                              0,5 Liter           2,0 Liter
            Wäschwaschen und -trocknen                     0,5 Liter           2,0 Liter
            Pflanzen                                       0,5 Liter           2,0 Liter
            Summe täglich                                  3,2 Liter          12,8 Liter
            Summe monatlich                               96,0 Liter         384,0 Liter
Beim Erstbezug einer Wohnung kommt noch zusätzlich die so genannte Baufeuchte hinzu. Es dauert etwa
ein bis zwei Jahre bis die Baustoffe den Feuchtigkeitsanteil, der zur Herstellung notwendig war, abgegeben
haben. In dieser Zeit sind unsere Tipps besonders zu beachten und vor allem auf ausreichendes Heizen und
Lüften zu achten.
Die Tabelle zeigt die unglaubliche Menge von Feuchtigkeit, die pro Tag bzw. pro Monat von der Luft
aufgenommen werden muss und verdeutlicht, dass dies nahezu unmöglich ist. Daher sollte man verzichtbare
Tätigkeiten in der Wohnung wie z.B. Wäschewaschen und -trocken vermeiden und besser die hauseigene
Waschküche verwenden.
Noch wichtiger als auf einzelne Tätigkeiten zu verzichten ist es, bestimmte Einrichtungs- und Nutzungsfehler
zu vermeiden, die wir Ihnen nachstehend angeführt haben. Der wohl wichtigste Beitrag für ein gesundes
Raumklima ist aber die ausreichende Beheizung der Räume und vor allem die Luft durch regelmäßiges und
ausgiebiges Lüften von der Feuchtigkeit wieder zu befreien.
Wir als Bauträger sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen und normativen Anforderungen insbesondere
hinsichtlich Wärmedämmung von Gebäuden genau einzuhalten. Ungeachtet dessen sind auch Sie als
Wohnungsnutzer dazu verpflichtet, dass die in den Normen festgelegte relative Luftfeuchtigkeit nicht
überschritten wird.

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Darauf sollten Sie achten:

                Wir raten zur Aufstellung eines Hygrometers zur Messung der relativen Luftfeuchtigkeit.
                Die ideale Luftfeuchtigkeit für Ihre persönliche Gesundheit wie auch für Ihre Möbel und
                den Baukörper liegt zwischen 40 und 50 %. Diese Werte gelten während der
                überwiegenden Zeit eines Tages und dürfen maximal 8 Stunden am Tag geringfügig
                überschritten werden. Steigt die Luftfeuchtigkeit über diese Werte ist es höchste Zeit
                zum Lüften, sonst besteht die Gefahr von Kondensat und Schimmelpilzbildung.
                Die Raumtemperatur sollte mindestens 20° C betragen, da dies die Temperatur ist,
                welche der bauphysikalischen Bemessung eines Gebäudes zugrunde gelegt wird.
                Überdies kann warme Luft mehr Luftfeuchtigkeit aufnehmen und somit beim Lüften
                abtransportieren. Die Heizung dient nicht nur zur Erwärmung der Raumluft sondern auch
                der Raumoberflächen und verhindert somit, dass sich Kondenswasser an kälteren
                Oberflächen absetzen kann.

                Wenn Ihre Wohnung mit Abluft-Ventilatoren in Bad und Küche ausgestattet ist
                unterstützen diese die Lüftung.
                Nutzen Sie insbesondere diese Ventilatoren, wenn Sie baden, duschen oder kochen, um
                die feuchte Luft abzutransportieren und lassen Sie die Ventilatoren dementsprechend
                auch nachlaufen.
                Für eine effiziente Wirkung müssen die Filter jedoch regelmäßig gesäubert werden.

                Die Türen zu den bewusst weniger beheizten Räumen (z.B. Schlafzimmer) sollten
                geschlossen sein, da sonst die warme und mit Feuchtigkeit angereicherte Luft aus den
                Wohnräumen in diese Räume gelangt und dort die Feuchtigkeit aufgrund der niedrigeren
                Raumtemperatur abgibt. Bei den durchzuführenden Stoßlüftungen ist diesen Räumen
                jedoch besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Das sollten Sie vermeiden:

                Möbel dürfen prinzipiell nicht an Außenwände oder im Bereich vom Außenwandecken
                aufgestellt werden, da sonst die warme Raumluft nicht mehr an diese kühleren Bereiche
                gelangt. Die Folge wäre, dass sich Feuchtigkeit an diesen kühleren Wänden absetzt und
                Schimmelpilzbildung entstehen kann.
                Auch z.B. eine Seitenwand eines Kastens muss zur Außenwand oder Aussenwandecke
                auf jeden Fall einen Mindestabstand von 10 cm aufweisen. Einbauschränke vom Boden
                bis zur Decke, die keine Hinterlüftung ermöglichen, sind grundsätzlich zu vermeiden.

                Heizkörper dürfen nicht durch Verbauten oder Möbeln verdeckt werden, da sie sonst
                nicht die gewünschte Leistung bringen können und die Luft um den Heizkörper auch
                nicht richtig zirkulieren kann, um die Raumecken zu erwärmen. Aus demselben Grund ist
                auch darauf zu achten, dass Vorhänge die Heizkörper oder Raumecken nicht verdecken.
                Vorhänge - insbesondere schwere Stoffe - sollten überdies auch zur Decke und zur
                Außenwand einen Mindestabstand aufweisen. Scheibenvorhänge direkt am Fenster
                wären vor allem im Winter ein Hindernis für die Zirkulation und somit eine Garant für
                verstärkte Kondensatbildung.

                Vermeiden Sie das Trocknen von Wäsche in der Wohnung, es erhöht nur unnötig die
                Luftfeuchtigkeit. Nützen Sie besser die Waschküche und die eventuell dort befindlichen
                Wäschetrockner.

                Pflanzen sind nicht nur ein dekorativer Einrichtungsgegenstand, sie beeinflussen auch
                das Raumklima. Pflanzentöpfe und Hydrokulturen geben Feuchtigkeit an die Luft ab.
                Um ein tropisches Klima zu vermeiden, wählen sie daher die Anzahl der Pflanzen der
                Raumgröße entsprechend und gießen Sie nicht übermäßig.
                Ebenso erhöhen auch Aquarien und Zimmerbrunnen die Luftfeuchtigkeit und erfordern
                mehr Raumlüftungen.

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Effizient und energiesparend Lüften:

                                        Die Stoßlüftung ist am effizientesten und spart vergleichsweise
                                        Energie.

                                        Lüften Sie mindestens viermal am Tag mittels Stoßlüftung und
                                        öffnen Sie dabei den Fensterflügel möglichst weit.

                                        Auch bei Nebel oder Regen lüften, sofern die Außentemperatur
                                        niedriger als im Raum ist.

                                        Nach dem Baden, Duschen oder Kochen gleich im Anschluss eine
                                        Stoßlüftung durchführen.

                                        Schlafzimmer    am   besten      gleich   nach   dem   Aufstehen   gut
                                        durchlüften.

                                        Um Energie zu sparen die Heizung während des Lüftens abdrehen.

Die Querlüftung (Durchzug) beschleunigt zusätzlich den Luftaustausch.

Öffnen Sie in den gegenüberliegenden Räumen jeweils das Fenster
und die Zimmertüren, um so „quer“ durch die Wohnung zu lüften.

Falsch und energieverschwendend Lüften:

                                        Das weit verbreitete Kippen von Fensterflügeln, vor allem im Herbst
                                        und Winter, ist in mehrfacher Hinsicht schädlich.

                                        Der Effekt des Luftaustausches beim Kippen ist zu gering.

                                        Bei längerem Kipplüften geht unnötig Heizenergie verloren.

                                        Die Thermostatköpfe der Heizkörper heizen auch bei Froststellung,
                                        wenn längere Zeit kalte Luft durch das gekippte Fenster strömt.

                                        Bei längerem Kippen kühlen die benachbarten Wand- und
                                        Bodenflächen stark aus und erhöhen das Schimmelrisiko.

Empfohlene Zeiten für Stoßlüftungen:

Die goldene Drei-Punkte-Regel lautet: möglichst oft – kurz – intensiv.

Die Lüftungsdauer sollte im Winter 3 bis 5 Minuten und bei milderen Temperaturen 10 bis
15 Minuten betragen.

In dem Zeitraum in dem Sie sich in der Wohnung aufhalten, sollte das Intervall zwischen
den Lüftungen bei 3 bis 4 Stunden liegen, denn nach dieser Zeit ist die Raumluft wieder mit
Feuchtigkeit gesättigt.

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Beschreibungen und Hinweise:

Allgemeinräume:
Die allgemeinen Räumlichkeiten wie Waschküche, Kinderspiel- und Gemeinschaftsraum sowie auch der
Müllraum sind auf der Stiege 1 im EG untergebracht (Der Zugang ist auch von der Stiege 2 möglich).

Kinderwagen- und Fahrradabstellräume finden Sie im Eingangsbereich der Stiege 2 sowie der Stiege 4.

Waschküchen:
Die Waschküche ist mit 4 Waschmaschinen und 4 Wäschetrocknern ausgestattet. Zur Reservierung Ihrer
gewünschten Benutzungszeit liegt eine Reservierungsliste auf.

Die Bezahlung erfolgt komfortabel mittels eines Chip-Terminals ohne Münzen. Sie können die Geräte mit
einem entsprechend aufgeladenen Chip auf Ihrer Bankomatkarte oder auch auf einer neutralen Chipkarte in
Betrieb nehmen. Die Aufladung des Chips ist in Geldinstituten oder bei nahezu allen Bankomaten möglich
(Qickfunktion).

Aufzüge:
Jede Stiege ist mit einem Aufzug der Fa. SCHINDLER ausgestattet. Die Bedienung erfolgt komfortabel über
einen modernen Touchscreen. Die einwandfreie Funktion des Touchscreens ist nur bei direkter Berührung
mit der Haut gewährleistet, eine Bedienung mit Handschuhen ist daher nicht möglich.

Die Aufzüge sind mit einem Notruf-Kommunikationssystem ausgestattet. Wenn Sie in einem defekten Aufzug
eingeschlossen sind, ermöglicht dieses System, dass die Störungsmeldestelle diesen Ausfall registriert und
Sie durch Drücken der Nottaste eine Sprechverbindung mit der Störungsmeldestelle erhalten. Die
Störungsstelle kann daraufhin umgehend die nötigen Maßnahmen einleiten. Bei einem höchst
unwahrscheinlichen Versagen dieses Systems ist die Feuerwehr zu verständigen.

Stiegenhaus- und Außenbeleuchtung:
Die Beleuchtung des Stiegenhauses erfolgt über das so genannte Minutenlicht, d.h. nach Aktivierung durch
den Taster schaltet sich die Beleuchtung ein und nach einem vorgegebenen Zeitraum wieder selbstständig
ab. Die Aktivierung erfolgt automatisch über Bewegungsmelder oder händisch mittels Taster.

Die Außenbeleuchtung der Wohnhausanlage erfolgt über Poller-Leuchten, die durch Bewegungsmelder
aktiviert werden.

Schließanlage:
Die gesamte Wohnhausanlage ist mit einem zentralen Schließsystem der Fa. KABA ausgestattet,
Grundausstattung sind 5 Schlüssel pro Wohnung. Diese Schlüssel sperren somit das Haustor, die
Wohnungstüre, den Briefkasten, das Kellerabteil sowie alle zugänglichen Allgemeinräume. Die Zylinder der
Wohnungstüre sind gegensperrig, d.h. auch bei angestecktem Schlüssel kann von der anderen Seite gesperrt
werden.

Fenster und Terrassentüren:
Die verwendeten Fenster und Terrassentüren sind hochwertige Holz-Alu-Konstruktionen der Firma
ZÖSCHER KG. Der tragende Fensterteil sowie die Innenansichten bestehen aus Holz, für einen Langzeit-
Witterungsschutz sind die Außenteile mit Aluminium verblendet. In Verbindung mit der 2-fachen Verglasung
bieten die Fenster einen sehr hohen Schall- und Wärmeschutz. Die Beschläge sind in der Regel als Dreh-
Kippflügel ausgeführt.

Eventuell auftretende Kondenswasserbildung an den Fenstern ist ein Zeichen für zu hohe Luftfeuchtigkeit.
Um Folgeschäden zu vermeiden, sollte das Kondenswasser möglichst bald abgewischt und das
Lüftungsverhalten korrigiert werden.

Innenjalousien:
Alle Fenster wurden bauseits mit Innenjalousien des Fensterlieferanten ausgestattet. Die Jalousien dienen
Ihnen einerseits als Beschattung und andererseits als Sichtschutz. Vor allem in den Wintermonaten sollte
man die Jalousien - sofern sie nicht benötigt werden – hochziehen, da sie sonst keine Warmluft an die
Verglasung lassen und es dadurch zu Kondenswasserbildung kommen kann.

Die Jalousien sind laut Hersteller prinzipiell wartungsfrei; zur Reinigung sollte nur lauwarmes Wasser mit
neutralem Reinigungsmittel verwendet werden.

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Wohnungseingangstüren:
Die verwendeten Türen haben eine 3-fach Verriegelung und erfüllen die Kennwerte einer
einbruchshemmenden Türe nach der ÖNORM B5338. Zusätzlich sind die Türen mit einem Türspion
ausgestattet. Eine schriftliche Bestätigung des Herstellers finden Sie im Anhang. Diese dient auch zur
Vorlage bei Ihrem Versicherungs-Unternehmen, da durch diese meist eine Prämienminderung erwirkt werden
kann.

Aufgrund brandschutztechnischer Bestimmungen und somit auch zu Ihrer eigenen Sicherheit, wurden die
Eingangstüren der Wohnungen auf der Stiege 3 und 4 mit Türschließern ausgerüstet.

Die Wohnungseingangstüre weist hohe Wärme- und Schalldämmungswerte auf und ist daher auch mit
entsprechenden Dichtungen im Türstock versehen. Diese Dichtungen bieten vor allem anfänglich noch einen
höheren Widerstand, wodurch die Türe beim Sperren zusätzlich an den Türstock gezogen werden muss.

Die Türblätter sind aus Holz gefertigt; dieser „lebende“ Baustoff kann trotz der Bearbeitung geringe
Formänderungen durch Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen aufweisen. Diese Schwankungen
können vorübergehend auch eine schwerere Schließ- oder Sperrbarkeit verursachen, was jedoch nicht als
Mangel anzusehen ist.

Elektroinstallation:
Die Zähler und Vorzählersicherungen befinden sich jeweils in den Zählerverteilern der jeweiligen Stiege. Die
Absicherung erfolgt mittels 25A-Neozed-Sicherungen (D02). Der Zutritt bzw. Eingriff ist dem Mieter nicht
gestattet.

In der Wohnung befindet sich der Wohnungsverteiler (Fabrikat SCHRACK), dieser beinhaltet folgende
Einbauten (je nach Wohungstyp unterschiedlich):

1 Stk.   FI-Schutzschalter 40A, 30mA Typ G
3 Stk.   Leitungsschutzschalter 16A 1+N (Waschm., Geschirrspüler)
2 Stk.   Leitungsschutzschalter 13A 1+N (Lichtkreis und Steckdosen)
3 Stk.   Leitungsschutzschalter 16A 4polig (E-Herd)
1 Stk.   Stromstossschalter (optional)

Es wird empfohlen, den FI-Schutzschalter mindestens einmal monatlich zu überprüfen, indem Sie die
Auslösetaste betätigen. Achten Sie jedoch darauf, dass bestimmte Geräte, z.B. Computer wegen etwaigem
Datenverlust, vor dem Test ausgeschaltet wurden. Wenn der FI-Schutzschalter nicht spannungsfrei schaltet
sollte er zu Ihrer eigenen Sicherheit sofort ausgetauscht werden.

In der Wohnung befindet sich auch ein Schwachstromverteiler. In diesem Verteiler sind sämtliche
Leerverrohrungen (Multimedia, Telefon, Antenne, Telekabel, etc.) der Wohnung zusammengeführt.

Bei den in Ihrer Wohnung ausgeführten Steckdosen, Wechsel- , Serien-, Kreuz- und Kontrollschaltern handelt
es sich um Produkte der Firma SIEMENS Delta Line.

Fernsehen, Radio:
Die Wohnhausanlage ist für alle derzeit vorhandenen Möglichkeiten der Informationstechnik ausgestattet.

Ihnen steht die gemeinsame Sat-Antennenanlage der Wohnhausanlage zur Verfügung. Der vorhandene
Telekabelanschluss kann ebenfalls durch Abschluss eines Vertrages des Mieters mit UPC-Telekabel aktiviert
werden.

Die Grundversorgung der Programme ORF1, ORF 2 und ATV erfolgt via terrestrischen DVB-T Empfang.
TV-Geräte, die DVB-T bereits eingebaut haben (moderne Fernsehgeräte verfügen über einen eingebauten
DVB-T Tuner) benötigen für diese Programme kein Zusatzgerät. Ältere Geräte müssen jedoch eine DVB-T
Box beistellen.

Weiters ist auch der Anschluss eines digitalen SAT-Receivers an den F-Steckern Ihrer SAT-Anschlußdose
möglich, die Anschaffung obliegt dem Mieter. Mittels Ihres SAT-Receivers können Sie dann über die
hauseigene Sat-Antennenanlage zahlreiche Programme der Satelliten Astra, Hotbird und Türksat empfangen.
Durch eine ORF-Steckkarte stehen Ihnen über diesen Weg auch die ORF-Programme zur Verfügung.

Zusätzlich können via den Receiver Radioprogramme (abhängig von den Anbietern) empfangen werden.

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