Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS - Digitalfunk BOS Stand Juli 2022 Regelungen zum Betriebshandbuch

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Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS - Digitalfunk BOS Stand Juli 2022 Regelungen zum Betriebshandbuch
Sirenensteuerung
über den Digitalfunk BOS
            Stand Juli 2022

       Digitalfunk BOS
    Regelungen zum Betriebshandbuch
Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS - Digitalfunk BOS Stand Juli 2022 Regelungen zum Betriebshandbuch
Stand Juli 2022                                                                                          Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS

       Inhaltsverzeichnis

       1. Einleitung ................................................................................................................................................... 3
       2. TETRA-Sirenen-Einheit (TSE).............................................................................................................. 3
                2.1 Aufbau und Funktionsweise ....................................................................................................... 3
                2.2 Sirenensteuergerät ......................................................................................................................... 3
                2.3 Digitalfunkgerät (FRT) ................................................................................................................. 3
                2.4. Programmierung des Digitalfunkgeräts (FRT) ....................................................................... 4
                2.5 Prüfung der Rückwirkungsfreiheit vor Errichtung ................................................................. 4
                2.6 Anmeldung ortsfester Funkanlagen nach Errichtung ............................................................ 4
       3. Adressierung .............................................................................................................................................. 4
                3.1 Berechtigte Alarmgeber................................................................................................................ 4
                3.2 Alarmierungsgruppen ................................................................................................................... 5
                3.3 Sub-Adressierung .......................................................................................................................... 5
                3.4 Rückmeldungen der TSE / Statusmeldungen ......................................................................... 8
       4. Sicherheitskarte ......................................................................................................................................... 8
                   4.1 Nutzung und Beantragung ....................................................................................................... 8
                   4.2 Operativ-taktische Adresse (OPTA) ...................................................................................... 8
       5. Betriebssicherheit, Diebstahl- und Sabotageschutz ............................................................................ 9
       6. Anlage ......................................................................................................................................................... 9
       7. Quellen........................................................................................................................................................ 9

      Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen                                                                                                            Seite 2
Stand Juli 2022                                            Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS

                                                          einer Sirene über den Digitalfunk BOS, das sogenannte
1. Einleitung                                             „Fernwirken“, ist eine TSE erforderlich.
Die nachfolgenden Hinweise des Ministeriums des In-
                                                          Die TSE besteht aus dem eigentlichen Sirenensteuerge-
neren, für Digitalisierung und Kommunen (Innenminis-
                                                          rät und einem ortsfest verbauten Digitalfunkgerät (Fi-
terium) sollen den Kommunen und Errichtern in Ba-
                                                          xed-Radio-Terminals – FRT), das die über das Funk-
den-Württemberg Hilfestellung bei der Anbindung von
                                                          netz übertragenen Meldungen entgegennimmt, ent-
Sirenen an das Modulare Warnsystem (MoWaS) über
                                                          schlüsselt und an das Sirenensteuergerät weitergibt. Es
den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
                                                          kann auch Meldungen aus dem Sirenensteuergerät über
Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) geben.
                                                          das Funknetz an andere Stellen übertragen (beispiels-
Für die Nutzung des Digitalfunks BOS für die Sirenen-     weise Empfangsbestätigungen oder Störungsmeldun-
steuerung über MoWaS gelten die vom Innenministe-         gen). Das Digitalfunkgerät wird dabei als „Modem“ ge-
rium erlassenen und auf der Homepage der Landesfeu-       nutzt, das über eine Schnittstelle (Peripheral Equipment
erwehrschule (www.lfs-bw.de / Themen / Funk/Kom-          Interface – PEI) das Sirenensteuergerät ansteuert.
munikation / Digitalfunk) veröffentlichten „Regelun-
                                                          Meist sind das FRT und das Sirenensteuergerät gemein-
gen zum Betriebshandbuch Digitalfunk BOS“ unmittel-
                                                          sam mit der Stromversorgung und anderen erforderli-
bar und verbindlich.
                                                          chen Bauelementen in einem Schutzgehäuse verbaut. Je
Die detaillierten technischen Anforderungen sind aus-     nach Ausführung kann das Sirenensteuergerät auch di-
schließlich im Nutzungskonzept „Alarmierung und           rekt in einer Sirene integriert sein.
Fernwirken“ der Bundesanstalt für den Digitalfunk der
                                                          Eine gesonderte Zertifizierung der TSE durch die
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
                                                          BDBOS ist nicht erforderlich.
(BDBOS) enthalten.
Neben der Sirenensteuerung über MoWaS/Digitalfunk         2.2 Sirenensteuergerät
BOS sind weitere Ansteuerungswege, wie z. B. über ein
                                                          Das Sirenensteuergerät empfängt die Daten vom FRT
POCSAG-Netz oder die direkte Sirenensteuerung über
                                                          und löst bei zutreffender Adressierung – Group Short
den Digitalfunk BOS zulässig.
                                                          Subscriber Identity (GSSI) und Sub-Adresse – die Si-
Punkte, die zur Erfüllung der Förderkriterien des Son-    rene mit dem entsprechenden Sirenenprogramm bzw.
derförderprogramms Sirenen des Bundes zur Anbin-          Schallzeichen aus.
dung an MoWaS relevant und erforderlich sind, sind
                                                          Aus diesem Grund müssen die Parametrierungen des in
zur schnellen Orientierung in den grauen Kästen zu-       der TSE verwendeten FRT und des Sirenensteuergerä-
sammenfassend dargestellt. Die Anforderungen gelten       tes aufeinander abgestimmt sein.
grundsätzlich auch, sofern eine nicht geförderte Sirene
an MoWaS angebunden werden soll.                          Das Sirenensteuergerät ist in der Lage, Statusmeldungen
                                                          über das FRT an zuvor definierte Stellen zu senden.
Diese Hinweise werden bei Bedarf fortgeschrie-            Die erforderliche Parametrierung des Sirenensteuerge-
ben. Dabei können sich zur Sicherstellung eines           räts auf der Basis der in diesen Hinweisen getroffenen
störungsfreien Betriebs auch Änderungen ergeben,          Festlegungen muss vom Sirenenbetreiber sichergestellt
die eine aktualisierte Parametrierung der TETRA-          werden.
Sirenen-Einheiten zwingend erforderlich machen.

                                                          2.3 Digitalfunkgerät (FRT)
2. TETRA-Sirenen-Einheit                                  Im Digitalfunknetz dürfen nur FRT eingesetzt werden,
  (TSE)                                                   die durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS
                                                          (BDBOS) zertifiziert sind und für die eine freigegebene
                                                          Programmierung – siehe unten – verfügbar ist.
2.1 Aufbau und Funktionsweise
                                                          Der Einbau der als Modem verwendeten FRT hat so zu
Das Digitalfunknetz der BOS ist technisch im TETRA-
                                                          erfolgen, dass sie gegen Sabotage und Missbrauch ge-
Standard errichtet. Für die Ansteuerung und Auslösung     schützt sind. Zugleich hat der Einbau ohne Bedienein-
                                                          heit zu erfolgen. Bei der Planung und Inbetriebnahme

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sind insbesondere die Anforderungen zur Rückwir-           2.6 Anmeldung ortsfester Funkanlagen
kungsfreiheit und zur Anmeldung ortsfester Funkanla-
gen zu beachten – siehe unten.                                 nach Errichtung
                                                           Trotz Prüfung der Rückwirkungsfreiheit im Vorfeld der
Eine Verwendung von Handfunkgeräten (Handheld-Ra-
dio-Terminals – HRT) in einer TSE ist nicht zulässig.      Errichtung einer ortsfesten Funkanlage ist nach deren
                                                           Errichtung eine Anmeldung bei der BDBOS erforder-
                                                           lich (vgl. Regelungen zum Betriebshandbuch „Ortsfeste
2.4. Programmierung des Digitalfunkge-                     Funkanlagen – Technische Hinweise und Anmeldever-
                                                           fahren“).
     räts (FRT)
                                                           Gegebenenfalls ist abhängig von der Gesamt-Sendeleis-
Zur Nutzung eines FRT als Digitalfunkmodem für die
                                                           tung am Standort, beispielsweise beim Betrieb mehrerer
Sirenensteuerung ist eine speziell auf diese Nutzung ab-
                                                           Funkanlagen an einem Standort, auch eine Standortbe-
gestimmte Programmierung des FRT erforderlich, die
                                                           scheinigung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu
nur die Datengruppen zur Auslösung der Sirenen ent-
                                                           beantragen bzw. sind vorhandene Bescheinigungen zu
hält. Eine Nutzung des FRT für den Sprechfunkverkehr
                                                           ergänzen. Sofern an einem Standort ausschließlich eine
ist aufgrund dieser speziellen Programmierung nicht
                                                           Sirene errichtet und betrieben wird, ist eine Standortbe-
möglich.
                                                           scheinigung in der Regel nicht erforderlich.
Die entsprechenden Programmiervorlagen werden von
                                                           Die Dokumente für die Anmeldung der Funkanlage so-
der Koordinierenden Stelle Digitalfunk Baden-Würt-
                                                           wie bei Bedarf für die Standortbescheinigung sind der
temberg (KSDBW) beim Präsidium Technik, Logistik
                                                           Homepage der Landesfeuerwehrschule Baden-Würt-
und Service der Polizei (PTLS Pol) freigegeben und
                                                           temberg zu entnehmen (www.lfs-bw.de / Themen /
vom Innenministerium den zertifizierten FRT-Händ-
                                                           Funk/Kommunikation / Digitalfunk / Regelungen
lern zur Verfügung gestellt.
                                                           zum Betriebshandbuch).
                                                           Erfüllung der Förderkriterien des Sonderförderpro-
2.5 Prüfung der Rückwirkungsfreiheit                       gramms Sirenen des Bundes:
    vor Errichtung                                         Die Nutzungsfreigabe der BDBOS nach Anmeldung so-
Der Betrieb ortsfester Funkanlagen kann bei falscher       wie die ggf. erforderliche Standortbescheinigung der
Ausführung negative Effekte im Digitalfunk BOS aus-        BNetzA können auch zu einem späteren Zeitpunkt vor-
lösen. Um einen störungsfreien Betrieb von Sirenen zu      liegen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass das FRT in
gewährleisten, muss vor der Installation von FRT ge-       der TSE erst in Betrieb genommen werden darf, wenn
prüft werden, ob mit diesen sogenannten „Rückwirkun-       die Nutzungsfreigabe der BDBOS und die gegebenen-
gen“ zu rechnen ist und wie diese gegebenenfalls ver-      falls erforderliche Standortbescheinigung beim Betreiber
                                                           vorliegen.
hindert werden können.
Hinweise und weitergehende Informationen hierzu
können den Regelungen zum Betriebshandbuch „Orts-
                                                           3. Adressierung
feste Funkanlagen – Technische Hinweise und Anmel-
deverfahren“ (www.lfs-bw.de / Themen / Funk/Kom-           3.1 Berechtigte Alarmgeber
munikation / Digitalfunk / Regelungen zum Betriebs-        Jede über den Digitalfunk BOS empfangene Alarmie-
handbuch) entnommen werden.                                rungsnachricht wird gegen eine im Sirenensteuergerät
                                                           hinterlegte Liste berechtigter Alarmgeber geprüft. Die
Die vorgeschriebene Prüfung der Rückwirkungsfreiheit
                                                           Liste besteht aus den Absenderadressen (Individual
vor Errichtung einer ortsfesten Funkanlage erfolgt
                                                           Short Subscriber Identities – ISSI) der berechtigten
durch die Autorisierte Stelle für Digitalfunk in Baden-
                                                           Alarmgeber:
Württemberg (ASDBW) auf Antrag. Das hierfür erfor-
derliche Formular kann ebenfalls der Homepage der               Ist die Adresse des Alarmgebers in der Liste ent-
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg entnom-                  halten, wird die Alarmierung weiterbearbeitet.
men werden (www.lfs-bw.de / Themen / Funk/Kom-
munikation / Digitalfunk / Formulare und Anträge).

       Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen                                     Seite 4
Stand Juli 2022                                               Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS

   Ist die Adresse des Alarmgebers nicht in der Liste       3.3 Sub-Adressierung
    enthalten, wird die Alarmierung ignoriert und auch
                                                             Bei Sub-Adressen handelt es sich um ergänzende Adres-
    keine Rückmeldung gesendet.
                                                             sinformationen, die als Textnachrichten (SDS) über den
Die Liste berechtigter Alarmgeber kann bis zu 64 nicht       Digitalfunk BOS übermittelt werden. Je GSSI und damit
zusammenhängende Absenderadressen (ISSI) umfassen.           je Stadt- bzw. Landkreis sind theoretisch 65.534 ver-
Die Liste wird in der Sirenensteuerung hinterlegt und ist    schiedene Sub-Adressen möglich.
nicht mit der Liste freigegebener Teilnehmer im Funkge-      Alle TSE, die dieselben GSSI geschaltet haben, empfan-
rät zu verwechseln. Name und Bedeutung berechtigter          gen die gleichen SDS/Alarmierungsmeldungen. Es lösen
Alarmgeber sollen nicht in der Sirenensteuerung gespei-      allerdings nur die Sirenen aus, deren Sirenensteuergerät
chert werden, da sie für die Funktion nicht relevant sind.   auch eine Übereinstimmung der per SDS übermittelten
Die zur Auslösung von Sirenen über MoWaS im Sirenen-         Sub-Adressen erkennen. Die der jeweiligen Sirene zuge-
steuergerät zu hinterlegenden ISSI werden vom Bundes-        ordneten Sub-Adressen werden im Rahmen der Para-
amt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe             metrierung im Sirenensteuergerät hinterlegt.
(BBK) direkt den Sirenenherstellern mitgeteilt.              In der Regel wird nicht eine einzelne Sirene ausgelöst,
Erfüllung der Förderkriterien des Sonderförderpro-           sondern immer eine Gruppe von Sirenen in einem Warn-
gramms Sirenen des Bundes:                                   bereich. Alle Sirenen eines Warnbereichs erhalten diesel-
                                                             ben Sub-Adressen zur gemeinsamen Auslösung.
Die vom Bund festgelegten ISSI sind im Sirenensteuer-
gerät als berechtigter Alarmgeber zu hinterlegen.            Die Warnbereiche einer Gemeinde sind als geografisch
                                                             eindeutig definierte Gebiete durch die Gemeinde auf der
Sofern neben der Auslösung über MoWaS weitere be-            Grundlage ihres Warnkonzepts festzulegen. Hierbei sind
rechtigte Alarmgeber vorgesehen werden sollen, sind die      nach Vorgaben des BBK im Rahmen des Sirenenförder-
entsprechenden ISSI ergänzend im Sirenensteuergerät zu       programms zur Auslösung über MoWaS Warnbereiche
hinterlegen. ist.                                            auf der Ebene „Gemeinde“ oder „Ortsteil“ zu definie-
                                                             ren. Nach Anforderungen des BBK müssen über Mo-
3.2 Alarmierungsgruppen                                      WaS alle Sirenen einer Gemeinde / eines Ortsteils als
                                                             eine Einheit ausgelöst werden können. Darüber hinaus
Für die Auslösung von Sirenen über den Digitalfunk           müssen alle Sirenen eines Stadt- bzw. Landkreises über
BOS werden Datengruppen verwendet, die nicht für den         MoWaS gemeinsam ausgelöst werden können.
Sprachverkehr genutzt werden können, sogenannte
Alarmierungsgruppen. Jeder Gruppe ist eine eindeutige        Beispiele:
technische Adresse zugeordnet (Group Short Subscriber        Kleine Gemeinde ohne Ortsteile:
ID – GSSI).
                                                             Warnbereich ist das Gemeindegebiet (alle Sirenen im
Jedem Stadt- und Landkreis wird je eine Alarmierungs-        Gemeindegebiet werden gemeinsam ausgelöst).
gruppe (GSSI) für die Sirenenauslösung zur Verfügung
gestellt. Die GSSI wurden durch die KSDBW zugeteilt          Gemeinde mit Ortsteilen:
und vom Innenministerium bekannt gegeben.                    Warnbereiche sind die jeweiligen Ortsteile (alle Sirenen
Alle Sirenen eines Stadt- bzw. Landkreises verwenden         eines Ortsteils werden gemeinsam ausgelöst).
somit die gleiche GSSI. Die selektive Auslösung der Si-      Größere Gemeinde mit Stadtteilen/-bezirken:
renen eines Kreises oder eines einzelnen Warnbereichs
                                                             Warnbereiche sind die jeweiligen Stadtteile/-bezirke (alle
erfolgt mittels sogenannter Sub-Adressierung – siehe un-
                                                             Sirenen eines Stadtteils/-bezirks werden gemeinsam aus-
ten.
                                                             gelöst).
Die GSSI sind der Anlage „GSSI und Gemeindenum-
                                                             Die Auslösung aller Sirenen eines Stadt- bzw. Landkrei-
mern“ (Tabelle „GSSI“) zu entnehmen.
                                                             ses erfolgt über kreisweit einheitliche Sub-Adressen.
                                                             Ein Land und das Bundesgebiet werden durch die ge-
                                                             meinsame Auslösung aller Sirenen der jeweiligen Stadt-

        Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen                                          Seite 5
Stand Juli 2022                                             Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS

bzw. Landkreise abgedeckt.                                       bis 9 können aufgrund der Beschränkung auf
                                                                 65.534 Sub-Adressen nicht vergeben werden.
Da über die Sub-Adresse auch festgelegt wird, welches
Sirenenprogramm (Schallzeichen) ausgelöst wird, wer-       3.    Die Sirenenadresse ist eine vierstellige Dezimalzahl.
den je Warnbereich mehrere Sub-Adressen benötigt, um             Die ersten zwei Stellen der Sirenenadresse ergeben
in den einzelnen Warnbereichen die verschiedenen Sire-           sich aus der in der Anlage „GSSI und Gemeinde-
nenprogramme auslösen zu können:                                 nummern“ (Tabelle „Gemeindenummern“) landes-
                                                                 einheitlich festgelegten Nummer der jeweiligen Ge-
    Probe
                                                                 meinde.
    Feuerwehralarmierung (optional)                       4.    Die beiden letzten Stellen der Sirenenadresse sind
    Bevölkerungswarnung                                         die (zweistellige) numerische Kennung des Warn-
                                                                 bereichs, in dem sich die Sirene befindet (Warnbe-
    Entwarnung                                                  reichsnummer - vergeben durch die Gemeinde).
Die Sub-Adressen der Warnbereiche werden durch die                =
Gemeinden festgelegt. Die Sub-Adressen müssen zur                 +
Vermeidung von Fehlauslösungen in einem Kreis ein-               
deutig einem Warnbereich zuzuordnen sein. Sie dürfen
innerhalb eines Kreises nicht mehrfach, z. B. in mehre-    5.    Bei Gemeinden mit nur einem Warnbereich ist die
ren Gemeinden vergeben werden. Um die Vergabe der                Warnbereichsnummer ‚00‘ zur Sub-Adressierung
Sub-Adressen zu erleichtern, landesweit zu vereinheitli-         zu verwenden.
chen und so auch deren Verwaltung zu vereinfachen,               Bei Gemeinden mit mehreren Warnbereichen kön-
sind daher folgende Regeln anzuwenden:                           nen für alle gewünschten Sirenenprogramme zu-
1.   Die Sub-Adresse setzt sich zusammen aus einer               sätzlich die Sub-Adressen mit der Warnbereichs-
     vorangestellten „Programmadresse“ für das jewei-            nummer ‚00‘ optional angelegt werden, um alle Si-
     lige Sirenenprogramm und der eigentlichen Sire-             renen der jeweiligen Gemeinde auslösen zu können
     nenadresse innerhalb der jeweiligen Gruppe.                 (entfällt bei Stadtkreisen). Eine Verwendung dieser
                                                                 Sub-Adressen zur Auslösung über MoWaS ist bun-
      =                    desseitig jedoch nicht vorgesehen.
      +
                                   =
                                                                  +
     Je vorgesehenem Warnbereich und je vorgesehenem             
     Sirenenprogramm ist eine eindeutige Kombination
     aus GSSI und Sub-Adresse vorzusehen.                  6.    Um alle Sirenen eines Kreises auslösen zu können,
                                                                 sind für alle erforderlichen Sirenenprogramme die
2. Mögliche Programmadressen:                                    Sub-Adressen ‚0000‘ anzulegen (Gemeindenummer
                                                                 ‚00‘ und Warnbereichsnummer ‚00‘).
       Sirenenprogramm:               Programmadresse:
                                                                  = 
       Probe (optional)                         1
       Feuerwehralarmierung                                7.    Zur Programmierung des Sirenensteuergeräts wird
                                                2                die als fünfstellige Dezimalzahl generierte Suba-
       (optional)
                                                                 dresse in eine vierstellige Hexadezimalzahl umge-
       Bevölkerungswarnung                      3                wandelt. Hieraus ergibt sich auch die Beschrän-
       Entwarnung                               4                kung auf 65.534 Sub-Adressen.

                                                                 =
     Bei der Programmadresse handelt es sich um eine
                                                                
     einstellige Dezimalzahl. Die Programmadressen 0
     sowie 5 und 6 sind reserviert / derzeit nicht zur
     Verwendung vorgesehen. Die Programmadressen 7

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Anwendungsbeispiel:
Entsprechend den vorgenannten Punkten wären in den Sirenensteuergeräten der für die Kernstadt (Warnbereich: 01) von
Bruchsal (Gemeindekennung: 03) im Landkreis Karlsruhe (GSSI: 2163131) vorgesehenen Sirenen mindestens folgende zur
Auslösung über MoWaS erforderliche Zuordnungen zu hinterlegen:

 GSSI:           Subadresse:          Sirenenprogramm:                Bemerkung:

 2163131         3      00     00     Bevölkerungswarnung             Auslösung gesamter Landkreis Karlsruhe

 2163131         4      00     00     Entwarnung                      Auslösung gesamter Landkreis Karlsruhe

 2163131         3      03     01     Bevölkerungswarnung             Auslösung Warnbereich „Bruchsal/Kernstadt“

 2163131         4      03     01     Entwarnung                      Auslösung Warnbereich „Bruchsal/Kernstadt“

Nach Umwandlung der Subadresse in die hexadezimale Darstellung:

 GSSI:           Subadresse:          Sirenenprogramm:                Bemerkung:

 2163131         7530                 Bevölkerungswarnung             Auslösung gesamter Landkreis Karlsruhe

 2163131         9C40                 Entwarnung                      Auslösung gesamter Landkreis Karlsruhe

 2163131         765D                 Bevölkerungswarnung             Auslösung Warnbereich „Bruchsal/Kernstadt“

 2163131         9D6D                 Entwarnung                      Auslösung Warnbereich „Bruchsal/Kernstadt“

Erfüllung der Förderkriterien des Sonderförderprogramms Sirenen des Bundes:
Über MoWaS wird ausschließlich gruppenadressiert ausgelöst.
Die Sub-Adressierung muss die Auslösung der Sirenenprogramme „Bevölkerungswarnung“ (einminütiger Heulton) und
„Entwarnung“ (einminütiger Dauerton) ermöglichen. Eine Auslösung der anderen Signale kann optional bei Bedarf vor-
gesehen werden, wird aber von MoWaS nicht unterstützt.
Sirenen sind auf Gemeindeebene in Sirenengruppen (Warnbereiche) zusammenzufassen. Als Warnbereich ist ein Ortsteil
bzw. eine Gemeinde zulässig.
Die Sirenen in einem Stadt-/Landkreis müssen mit den Signalen „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ kreisweit
über eine Sub-Adresse ausgelöst werden können.

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3.4 Rückmeldungen der TSE /                                 „Kreisbrandmeister“ durch „Landratsamt als untere
                                                            Katastrophenschutzbehörde“ zu ersetzen ist (siehe auch
    Statusmeldungen                                         unter: www.lfs-bw.de / Themen / Funk/Kommunika-
Die TSE sind in der Lage, Informationen oder einen          tion / Digitalfunk / Regelungen zum Betriebshandbuch
Status der Auslösung zurückzumelden. Die entspre-           / Beantragung von Sicherheitskarten). Dort sind auch
chenden Statuscodes sind in dem Nutzungskonzept             ergänzende „Hinweise zur Nutzung von Sicherheitskar-
„Alarmierung und Fernwirken“ der BDBOS definiert.           ten“ bereitgestellt, die ebenfalls zu beachten sind.
Bei der Nutzung dieser Möglichkeiten sind die jeweili-
gen Vorgaben zu beachten.                                   Die Sicherheitskarten werden vom Land kostenfrei zur
                                                            Verfügung gestellt, bleiben als zentrales Sicherheitsele-
Erfüllung der Förderkriterien des Sonderförderpro-          ment des Digitalfunks BOS jedoch im Eigentum des
gramms Sirenen des Bundes:                                  Landes.
Bei der Ansteuerung von TSE durch MoWaS ist außer           Erfüllung der Förderkriterien des Sonderförderpro-
dem Statuswert „Nicht ausgelöst“ kein weiterer Mel-
                                                            gramms Sirenen des Bundes:
dungstyp zulässig. Dies ist durch die spezielle Verarbei-
tung der vom Bund zur Auslösung durch MoWaS fest-           Die für den Betrieb der Sirene erforderliche Sicherheits-
gelegten ISSI in den TSE sicherzustellen.                   karte kann auch zu einem späteren Zeitpunkt in das
                                                            FRT in der TSE eingelegt werden.

4. Sicherheitskarte
                                                            4.2 Operativ-taktische Adresse (OPTA)
4.1 Nutzung und Beantragung                                 Die Vergabe der OTPA richtet sich nach dem Funkruf-
Zur Teilnahme am Digitalfunk BOS wird eine in das           namen- und OPTA-Plan für Baden-Württemberg vom
FRT eingelegte und personalisierte Sicherheitskarte be-     20. April 2021 und der Richtlinie für die operativ-takti-
nötigt. Dies gilt auch für die Nutzung eines FRT als Di-    sche Adresse (OPTA) im Digitalfunk BOS des Bundes.
gitalfunkmodem zur Sirenensteuerung. Die Sicherheits-
                                                            In Block 2 (Behörde / Organisation) der OPTA wird
karte erhält eine Spezialberechtigung für die Sirenen-
                                                            die Organisationsbezeichnung „ALR“ verwendet; Block
steuerung. Eine Nutzung für den Sprechfunkverkehr ist
                                                            3 enthält als regionale Zuordnung das Kürzel des
damit nicht möglich.
                                                            Stadt-/Landkreises entsprechend dem Funkrufnamen-
Eine Weitergabe der Sicherheitskarte an Dritte ist nicht    und OPTA-Plan. In Block 4.1 wird als Standortken-
zulässig. Sofern Funktionstests der Sirenensteuerfemp-      nung die für den Digitalfunk BOS festgelegte
fänger bei der Sirenenerrichterfirma erforderlich sind,     zwei-/dreistellige Gemeinde-Kennung eingetragen.
sind durch die Errichterfirmen sogenannte „Dienstleis-
                                                            Für ortsfeste Funkanlagen zur Verwendung bei der Si-
ter-Karten“, die diese bei der Autorisierten Stelle Digi-
                                                            renensteuerung wird in Block 4.2 (Art des Funkteilneh-
talfunk Baden-Württemberg (ASDBW) im PTLS Pol
                                                            mers/Funkstelle) die Bezeichnung „SIRENE“ verwen-
beantragen können, zu verwenden.
                                                            det.
Eine Beantragung der erforderlichen Sicherheitskarten
                                                            In Block 4.3 (Ordnungskennung des Funkteilneh-
erfolgt gemäß den Festlegungen im Dokument „Bean-
                                                            mers/Funkstelle) erfolgt die Unterscheidung der einzel-
tragung von Sicherheitskarten bei Feuerwehr und Kata-
                                                            nen Sirenenstandorte.
strophenschutz“ analog der Beantragung von Sicher-
heitskarten für die Feuerwehren, wobei die Stelle

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Beispiel:

        1            2             3                 4.1                                 4.2                         4.3     5

    Land            Org.       Region              Standort                     Einsatzmittel-Typ                    Nr.     E

    1       2   3    4     5   6   7   8   9   10    11    12   13   14    15   16   17    18   19   20   21   22      23    24

    B       W   A    L     R   K   A   #   B   R                     S     I    R    E     N    E                      5

Erläuterung: Sirenensteuerungsempfänger der Sirene mit der Nummer 5 der Stadt Bruchsal im Landkreis Karlsruhe.

5. Betriebssicherheit, Dieb-                                         Erfüllung der Förderkriterien des Sonderförderpro-
                                                                     gramms Sirenen des Bundes:
  stahl- und Sabotageschutz                                          Die Sirene muss über eine Akkupufferung verfügen, um
Sowohl der eigentliche Bestimmungszweck einer Sirene                 im Falle eines Ausfalls der Stromversorgung noch min-
als auch die Nutzung des Digitalfunks BOS zur Auslö-                 destens 4 Warn- und Entwarnzyklen durchlaufen zu
sung machen es erforderlich, sowohl die Verfügbarkeit                können.
der Anlage sicherzustellen als auch einen unberechtig-
ten Zugang Dritter zu verhindern.
                                                                     6. Anlage
Um den unberechtigten Zugang Dritter zu verhindern,
kommen je nach örtlichen Gegebenheiten beispiels-                    Tabelle „GSSI und Gemeindenummern“
weise folgende Maßnahmen in Betracht:

       Einbau der TSE in einem verschließbaren Gehäuse              7. Quellen
        (Schaltschrank).
                                                                     Nutzungskonzept Alarmierung und Fernwirken der
       Montage des Technikschrankes fest am Bauwerk.                BDBOS.
        Schrauben und andere Befestigungselemente soll-
        ten so gesichert sein, dass eine Demontage er-               Nutzungskonzept TETRA-Sirenen-Einheit Nordrhein-
                                                                     Westfalen, Stand 28. Oktober 2021.
        schwert wird. Außenliegende Scharniere sollten
        vermieden werden, andernfalls sind sie gegen un-
        befugtes Öffnen (z. B. Splint-Entfernen) zu si-
                                                                     ___________________________________________
        chern.
                                                                     Bildnachweis:
       Verlegung zu- und abführender Leitungen in ge-
                                                                     Deckblatt oben links / Sirene: Innenministerium BW.
        schütztem Rohr, flexiblem Schlauch oder ähnli-               Deckblatt oben rechts / MoWaS-Logo: Bund/BBK.
        chem.

       Anschlüsse und Schnittstellen zum FRT mit Aus-
        nahme des Antennenanschlusses sind nicht von au-
        ßen zugänglich und befinden sich innerhalb des ge-
        schützten Schaltschrankes. Außenliegende Anten-
        nenanschlüsse sind gegen einfaches, mechanisches
        Lösen gesichert.

            Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen                                      Seite 9
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