Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS - Digitalfunk BOS Stand Juli 2022 Regelungen zum Betriebshandbuch
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Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS Stand Juli 2022 Digitalfunk BOS Regelungen zum Betriebshandbuch
Stand Juli 2022 Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ................................................................................................................................................... 3 2. TETRA-Sirenen-Einheit (TSE).............................................................................................................. 3 2.1 Aufbau und Funktionsweise ....................................................................................................... 3 2.2 Sirenensteuergerät ......................................................................................................................... 3 2.3 Digitalfunkgerät (FRT) ................................................................................................................. 3 2.4. Programmierung des Digitalfunkgeräts (FRT) ....................................................................... 4 2.5 Prüfung der Rückwirkungsfreiheit vor Errichtung ................................................................. 4 2.6 Anmeldung ortsfester Funkanlagen nach Errichtung ............................................................ 4 3. Adressierung .............................................................................................................................................. 4 3.1 Berechtigte Alarmgeber................................................................................................................ 4 3.2 Alarmierungsgruppen ................................................................................................................... 5 3.3 Sub-Adressierung .......................................................................................................................... 5 3.4 Rückmeldungen der TSE / Statusmeldungen ......................................................................... 8 4. Sicherheitskarte ......................................................................................................................................... 8 4.1 Nutzung und Beantragung ....................................................................................................... 8 4.2 Operativ-taktische Adresse (OPTA) ...................................................................................... 8 5. Betriebssicherheit, Diebstahl- und Sabotageschutz ............................................................................ 9 6. Anlage ......................................................................................................................................................... 9 7. Quellen........................................................................................................................................................ 9 Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Seite 2
Stand Juli 2022 Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS einer Sirene über den Digitalfunk BOS, das sogenannte 1. Einleitung „Fernwirken“, ist eine TSE erforderlich. Die nachfolgenden Hinweise des Ministeriums des In- Die TSE besteht aus dem eigentlichen Sirenensteuerge- neren, für Digitalisierung und Kommunen (Innenminis- rät und einem ortsfest verbauten Digitalfunkgerät (Fi- terium) sollen den Kommunen und Errichtern in Ba- xed-Radio-Terminals – FRT), das die über das Funk- den-Württemberg Hilfestellung bei der Anbindung von netz übertragenen Meldungen entgegennimmt, ent- Sirenen an das Modulare Warnsystem (MoWaS) über schlüsselt und an das Sirenensteuergerät weitergibt. Es den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit kann auch Meldungen aus dem Sirenensteuergerät über Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) geben. das Funknetz an andere Stellen übertragen (beispiels- Für die Nutzung des Digitalfunks BOS für die Sirenen- weise Empfangsbestätigungen oder Störungsmeldun- steuerung über MoWaS gelten die vom Innenministe- gen). Das Digitalfunkgerät wird dabei als „Modem“ ge- rium erlassenen und auf der Homepage der Landesfeu- nutzt, das über eine Schnittstelle (Peripheral Equipment erwehrschule (www.lfs-bw.de / Themen / Funk/Kom- Interface – PEI) das Sirenensteuergerät ansteuert. munikation / Digitalfunk) veröffentlichten „Regelun- Meist sind das FRT und das Sirenensteuergerät gemein- gen zum Betriebshandbuch Digitalfunk BOS“ unmittel- sam mit der Stromversorgung und anderen erforderli- bar und verbindlich. chen Bauelementen in einem Schutzgehäuse verbaut. Je Die detaillierten technischen Anforderungen sind aus- nach Ausführung kann das Sirenensteuergerät auch di- schließlich im Nutzungskonzept „Alarmierung und rekt in einer Sirene integriert sein. Fernwirken“ der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Eine gesonderte Zertifizierung der TSE durch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BDBOS ist nicht erforderlich. (BDBOS) enthalten. Neben der Sirenensteuerung über MoWaS/Digitalfunk 2.2 Sirenensteuergerät BOS sind weitere Ansteuerungswege, wie z. B. über ein Das Sirenensteuergerät empfängt die Daten vom FRT POCSAG-Netz oder die direkte Sirenensteuerung über und löst bei zutreffender Adressierung – Group Short den Digitalfunk BOS zulässig. Subscriber Identity (GSSI) und Sub-Adresse – die Si- Punkte, die zur Erfüllung der Förderkriterien des Son- rene mit dem entsprechenden Sirenenprogramm bzw. derförderprogramms Sirenen des Bundes zur Anbin- Schallzeichen aus. dung an MoWaS relevant und erforderlich sind, sind Aus diesem Grund müssen die Parametrierungen des in zur schnellen Orientierung in den grauen Kästen zu- der TSE verwendeten FRT und des Sirenensteuergerä- sammenfassend dargestellt. Die Anforderungen gelten tes aufeinander abgestimmt sein. grundsätzlich auch, sofern eine nicht geförderte Sirene an MoWaS angebunden werden soll. Das Sirenensteuergerät ist in der Lage, Statusmeldungen über das FRT an zuvor definierte Stellen zu senden. Diese Hinweise werden bei Bedarf fortgeschrie- Die erforderliche Parametrierung des Sirenensteuerge- ben. Dabei können sich zur Sicherstellung eines räts auf der Basis der in diesen Hinweisen getroffenen störungsfreien Betriebs auch Änderungen ergeben, Festlegungen muss vom Sirenenbetreiber sichergestellt die eine aktualisierte Parametrierung der TETRA- werden. Sirenen-Einheiten zwingend erforderlich machen. 2.3 Digitalfunkgerät (FRT) 2. TETRA-Sirenen-Einheit Im Digitalfunknetz dürfen nur FRT eingesetzt werden, (TSE) die durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS (BDBOS) zertifiziert sind und für die eine freigegebene Programmierung – siehe unten – verfügbar ist. 2.1 Aufbau und Funktionsweise Der Einbau der als Modem verwendeten FRT hat so zu Das Digitalfunknetz der BOS ist technisch im TETRA- erfolgen, dass sie gegen Sabotage und Missbrauch ge- Standard errichtet. Für die Ansteuerung und Auslösung schützt sind. Zugleich hat der Einbau ohne Bedienein- heit zu erfolgen. Bei der Planung und Inbetriebnahme Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Seite 3
Stand Juli 2022 Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS sind insbesondere die Anforderungen zur Rückwir- 2.6 Anmeldung ortsfester Funkanlagen kungsfreiheit und zur Anmeldung ortsfester Funkanla- gen zu beachten – siehe unten. nach Errichtung Trotz Prüfung der Rückwirkungsfreiheit im Vorfeld der Eine Verwendung von Handfunkgeräten (Handheld-Ra- dio-Terminals – HRT) in einer TSE ist nicht zulässig. Errichtung einer ortsfesten Funkanlage ist nach deren Errichtung eine Anmeldung bei der BDBOS erforder- lich (vgl. Regelungen zum Betriebshandbuch „Ortsfeste 2.4. Programmierung des Digitalfunkge- Funkanlagen – Technische Hinweise und Anmeldever- fahren“). räts (FRT) Gegebenenfalls ist abhängig von der Gesamt-Sendeleis- Zur Nutzung eines FRT als Digitalfunkmodem für die tung am Standort, beispielsweise beim Betrieb mehrerer Sirenensteuerung ist eine speziell auf diese Nutzung ab- Funkanlagen an einem Standort, auch eine Standortbe- gestimmte Programmierung des FRT erforderlich, die scheinigung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu nur die Datengruppen zur Auslösung der Sirenen ent- beantragen bzw. sind vorhandene Bescheinigungen zu hält. Eine Nutzung des FRT für den Sprechfunkverkehr ergänzen. Sofern an einem Standort ausschließlich eine ist aufgrund dieser speziellen Programmierung nicht Sirene errichtet und betrieben wird, ist eine Standortbe- möglich. scheinigung in der Regel nicht erforderlich. Die entsprechenden Programmiervorlagen werden von Die Dokumente für die Anmeldung der Funkanlage so- der Koordinierenden Stelle Digitalfunk Baden-Würt- wie bei Bedarf für die Standortbescheinigung sind der temberg (KSDBW) beim Präsidium Technik, Logistik Homepage der Landesfeuerwehrschule Baden-Würt- und Service der Polizei (PTLS Pol) freigegeben und temberg zu entnehmen (www.lfs-bw.de / Themen / vom Innenministerium den zertifizierten FRT-Händ- Funk/Kommunikation / Digitalfunk / Regelungen lern zur Verfügung gestellt. zum Betriebshandbuch). Erfüllung der Förderkriterien des Sonderförderpro- 2.5 Prüfung der Rückwirkungsfreiheit gramms Sirenen des Bundes: vor Errichtung Die Nutzungsfreigabe der BDBOS nach Anmeldung so- Der Betrieb ortsfester Funkanlagen kann bei falscher wie die ggf. erforderliche Standortbescheinigung der Ausführung negative Effekte im Digitalfunk BOS aus- BNetzA können auch zu einem späteren Zeitpunkt vor- lösen. Um einen störungsfreien Betrieb von Sirenen zu liegen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass das FRT in gewährleisten, muss vor der Installation von FRT ge- der TSE erst in Betrieb genommen werden darf, wenn prüft werden, ob mit diesen sogenannten „Rückwirkun- die Nutzungsfreigabe der BDBOS und die gegebenen- gen“ zu rechnen ist und wie diese gegebenenfalls ver- falls erforderliche Standortbescheinigung beim Betreiber vorliegen. hindert werden können. Hinweise und weitergehende Informationen hierzu können den Regelungen zum Betriebshandbuch „Orts- 3. Adressierung feste Funkanlagen – Technische Hinweise und Anmel- deverfahren“ (www.lfs-bw.de / Themen / Funk/Kom- 3.1 Berechtigte Alarmgeber munikation / Digitalfunk / Regelungen zum Betriebs- Jede über den Digitalfunk BOS empfangene Alarmie- handbuch) entnommen werden. rungsnachricht wird gegen eine im Sirenensteuergerät hinterlegte Liste berechtigter Alarmgeber geprüft. Die Die vorgeschriebene Prüfung der Rückwirkungsfreiheit Liste besteht aus den Absenderadressen (Individual vor Errichtung einer ortsfesten Funkanlage erfolgt Short Subscriber Identities – ISSI) der berechtigten durch die Autorisierte Stelle für Digitalfunk in Baden- Alarmgeber: Württemberg (ASDBW) auf Antrag. Das hierfür erfor- derliche Formular kann ebenfalls der Homepage der Ist die Adresse des Alarmgebers in der Liste ent- Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg entnom- halten, wird die Alarmierung weiterbearbeitet. men werden (www.lfs-bw.de / Themen / Funk/Kom- munikation / Digitalfunk / Formulare und Anträge). Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Seite 4
Stand Juli 2022 Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS Ist die Adresse des Alarmgebers nicht in der Liste 3.3 Sub-Adressierung enthalten, wird die Alarmierung ignoriert und auch Bei Sub-Adressen handelt es sich um ergänzende Adres- keine Rückmeldung gesendet. sinformationen, die als Textnachrichten (SDS) über den Die Liste berechtigter Alarmgeber kann bis zu 64 nicht Digitalfunk BOS übermittelt werden. Je GSSI und damit zusammenhängende Absenderadressen (ISSI) umfassen. je Stadt- bzw. Landkreis sind theoretisch 65.534 ver- Die Liste wird in der Sirenensteuerung hinterlegt und ist schiedene Sub-Adressen möglich. nicht mit der Liste freigegebener Teilnehmer im Funkge- Alle TSE, die dieselben GSSI geschaltet haben, empfan- rät zu verwechseln. Name und Bedeutung berechtigter gen die gleichen SDS/Alarmierungsmeldungen. Es lösen Alarmgeber sollen nicht in der Sirenensteuerung gespei- allerdings nur die Sirenen aus, deren Sirenensteuergerät chert werden, da sie für die Funktion nicht relevant sind. auch eine Übereinstimmung der per SDS übermittelten Die zur Auslösung von Sirenen über MoWaS im Sirenen- Sub-Adressen erkennen. Die der jeweiligen Sirene zuge- steuergerät zu hinterlegenden ISSI werden vom Bundes- ordneten Sub-Adressen werden im Rahmen der Para- amt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe metrierung im Sirenensteuergerät hinterlegt. (BBK) direkt den Sirenenherstellern mitgeteilt. In der Regel wird nicht eine einzelne Sirene ausgelöst, Erfüllung der Förderkriterien des Sonderförderpro- sondern immer eine Gruppe von Sirenen in einem Warn- gramms Sirenen des Bundes: bereich. Alle Sirenen eines Warnbereichs erhalten diesel- ben Sub-Adressen zur gemeinsamen Auslösung. Die vom Bund festgelegten ISSI sind im Sirenensteuer- gerät als berechtigter Alarmgeber zu hinterlegen. Die Warnbereiche einer Gemeinde sind als geografisch eindeutig definierte Gebiete durch die Gemeinde auf der Sofern neben der Auslösung über MoWaS weitere be- Grundlage ihres Warnkonzepts festzulegen. Hierbei sind rechtigte Alarmgeber vorgesehen werden sollen, sind die nach Vorgaben des BBK im Rahmen des Sirenenförder- entsprechenden ISSI ergänzend im Sirenensteuergerät zu programms zur Auslösung über MoWaS Warnbereiche hinterlegen. ist. auf der Ebene „Gemeinde“ oder „Ortsteil“ zu definie- ren. Nach Anforderungen des BBK müssen über Mo- 3.2 Alarmierungsgruppen WaS alle Sirenen einer Gemeinde / eines Ortsteils als eine Einheit ausgelöst werden können. Darüber hinaus Für die Auslösung von Sirenen über den Digitalfunk müssen alle Sirenen eines Stadt- bzw. Landkreises über BOS werden Datengruppen verwendet, die nicht für den MoWaS gemeinsam ausgelöst werden können. Sprachverkehr genutzt werden können, sogenannte Alarmierungsgruppen. Jeder Gruppe ist eine eindeutige Beispiele: technische Adresse zugeordnet (Group Short Subscriber Kleine Gemeinde ohne Ortsteile: ID – GSSI). Warnbereich ist das Gemeindegebiet (alle Sirenen im Jedem Stadt- und Landkreis wird je eine Alarmierungs- Gemeindegebiet werden gemeinsam ausgelöst). gruppe (GSSI) für die Sirenenauslösung zur Verfügung gestellt. Die GSSI wurden durch die KSDBW zugeteilt Gemeinde mit Ortsteilen: und vom Innenministerium bekannt gegeben. Warnbereiche sind die jeweiligen Ortsteile (alle Sirenen Alle Sirenen eines Stadt- bzw. Landkreises verwenden eines Ortsteils werden gemeinsam ausgelöst). somit die gleiche GSSI. Die selektive Auslösung der Si- Größere Gemeinde mit Stadtteilen/-bezirken: renen eines Kreises oder eines einzelnen Warnbereichs Warnbereiche sind die jeweiligen Stadtteile/-bezirke (alle erfolgt mittels sogenannter Sub-Adressierung – siehe un- Sirenen eines Stadtteils/-bezirks werden gemeinsam aus- ten. gelöst). Die GSSI sind der Anlage „GSSI und Gemeindenum- Die Auslösung aller Sirenen eines Stadt- bzw. Landkrei- mern“ (Tabelle „GSSI“) zu entnehmen. ses erfolgt über kreisweit einheitliche Sub-Adressen. Ein Land und das Bundesgebiet werden durch die ge- meinsame Auslösung aller Sirenen der jeweiligen Stadt- Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Seite 5
Stand Juli 2022 Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS bzw. Landkreise abgedeckt. bis 9 können aufgrund der Beschränkung auf 65.534 Sub-Adressen nicht vergeben werden. Da über die Sub-Adresse auch festgelegt wird, welches Sirenenprogramm (Schallzeichen) ausgelöst wird, wer- 3. Die Sirenenadresse ist eine vierstellige Dezimalzahl. den je Warnbereich mehrere Sub-Adressen benötigt, um Die ersten zwei Stellen der Sirenenadresse ergeben in den einzelnen Warnbereichen die verschiedenen Sire- sich aus der in der Anlage „GSSI und Gemeinde- nenprogramme auslösen zu können: nummern“ (Tabelle „Gemeindenummern“) landes- einheitlich festgelegten Nummer der jeweiligen Ge- Probe meinde. Feuerwehralarmierung (optional) 4. Die beiden letzten Stellen der Sirenenadresse sind Bevölkerungswarnung die (zweistellige) numerische Kennung des Warn- bereichs, in dem sich die Sirene befindet (Warnbe- Entwarnung reichsnummer - vergeben durch die Gemeinde). Die Sub-Adressen der Warnbereiche werden durch die = Gemeinden festgelegt. Die Sub-Adressen müssen zur + Vermeidung von Fehlauslösungen in einem Kreis ein- deutig einem Warnbereich zuzuordnen sein. Sie dürfen innerhalb eines Kreises nicht mehrfach, z. B. in mehre- 5. Bei Gemeinden mit nur einem Warnbereich ist die ren Gemeinden vergeben werden. Um die Vergabe der Warnbereichsnummer ‚00‘ zur Sub-Adressierung Sub-Adressen zu erleichtern, landesweit zu vereinheitli- zu verwenden. chen und so auch deren Verwaltung zu vereinfachen, Bei Gemeinden mit mehreren Warnbereichen kön- sind daher folgende Regeln anzuwenden: nen für alle gewünschten Sirenenprogramme zu- 1. Die Sub-Adresse setzt sich zusammen aus einer sätzlich die Sub-Adressen mit der Warnbereichs- vorangestellten „Programmadresse“ für das jewei- nummer ‚00‘ optional angelegt werden, um alle Si- lige Sirenenprogramm und der eigentlichen Sire- renen der jeweiligen Gemeinde auslösen zu können nenadresse innerhalb der jeweiligen Gruppe. (entfällt bei Stadtkreisen). Eine Verwendung dieser Sub-Adressen zur Auslösung über MoWaS ist bun- = desseitig jedoch nicht vorgesehen. + = + Je vorgesehenem Warnbereich und je vorgesehenem Sirenenprogramm ist eine eindeutige Kombination aus GSSI und Sub-Adresse vorzusehen. 6. Um alle Sirenen eines Kreises auslösen zu können, sind für alle erforderlichen Sirenenprogramme die 2. Mögliche Programmadressen: Sub-Adressen ‚0000‘ anzulegen (Gemeindenummer ‚00‘ und Warnbereichsnummer ‚00‘). Sirenenprogramm: Programmadresse: = Probe (optional) 1 Feuerwehralarmierung 7. Zur Programmierung des Sirenensteuergeräts wird 2 die als fünfstellige Dezimalzahl generierte Suba- (optional) dresse in eine vierstellige Hexadezimalzahl umge- Bevölkerungswarnung 3 wandelt. Hieraus ergibt sich auch die Beschrän- Entwarnung 4 kung auf 65.534 Sub-Adressen. = Bei der Programmadresse handelt es sich um eine einstellige Dezimalzahl. Die Programmadressen 0 sowie 5 und 6 sind reserviert / derzeit nicht zur Verwendung vorgesehen. Die Programmadressen 7 Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Seite 6
Stand Juli 2022 Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS Anwendungsbeispiel: Entsprechend den vorgenannten Punkten wären in den Sirenensteuergeräten der für die Kernstadt (Warnbereich: 01) von Bruchsal (Gemeindekennung: 03) im Landkreis Karlsruhe (GSSI: 2163131) vorgesehenen Sirenen mindestens folgende zur Auslösung über MoWaS erforderliche Zuordnungen zu hinterlegen: GSSI: Subadresse: Sirenenprogramm: Bemerkung: 2163131 3 00 00 Bevölkerungswarnung Auslösung gesamter Landkreis Karlsruhe 2163131 4 00 00 Entwarnung Auslösung gesamter Landkreis Karlsruhe 2163131 3 03 01 Bevölkerungswarnung Auslösung Warnbereich „Bruchsal/Kernstadt“ 2163131 4 03 01 Entwarnung Auslösung Warnbereich „Bruchsal/Kernstadt“ Nach Umwandlung der Subadresse in die hexadezimale Darstellung: GSSI: Subadresse: Sirenenprogramm: Bemerkung: 2163131 7530 Bevölkerungswarnung Auslösung gesamter Landkreis Karlsruhe 2163131 9C40 Entwarnung Auslösung gesamter Landkreis Karlsruhe 2163131 765D Bevölkerungswarnung Auslösung Warnbereich „Bruchsal/Kernstadt“ 2163131 9D6D Entwarnung Auslösung Warnbereich „Bruchsal/Kernstadt“ Erfüllung der Förderkriterien des Sonderförderprogramms Sirenen des Bundes: Über MoWaS wird ausschließlich gruppenadressiert ausgelöst. Die Sub-Adressierung muss die Auslösung der Sirenenprogramme „Bevölkerungswarnung“ (einminütiger Heulton) und „Entwarnung“ (einminütiger Dauerton) ermöglichen. Eine Auslösung der anderen Signale kann optional bei Bedarf vor- gesehen werden, wird aber von MoWaS nicht unterstützt. Sirenen sind auf Gemeindeebene in Sirenengruppen (Warnbereiche) zusammenzufassen. Als Warnbereich ist ein Ortsteil bzw. eine Gemeinde zulässig. Die Sirenen in einem Stadt-/Landkreis müssen mit den Signalen „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ kreisweit über eine Sub-Adresse ausgelöst werden können. Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Seite 7
Stand Juli 2022 Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS 3.4 Rückmeldungen der TSE / „Kreisbrandmeister“ durch „Landratsamt als untere Katastrophenschutzbehörde“ zu ersetzen ist (siehe auch Statusmeldungen unter: www.lfs-bw.de / Themen / Funk/Kommunika- Die TSE sind in der Lage, Informationen oder einen tion / Digitalfunk / Regelungen zum Betriebshandbuch Status der Auslösung zurückzumelden. Die entspre- / Beantragung von Sicherheitskarten). Dort sind auch chenden Statuscodes sind in dem Nutzungskonzept ergänzende „Hinweise zur Nutzung von Sicherheitskar- „Alarmierung und Fernwirken“ der BDBOS definiert. ten“ bereitgestellt, die ebenfalls zu beachten sind. Bei der Nutzung dieser Möglichkeiten sind die jeweili- gen Vorgaben zu beachten. Die Sicherheitskarten werden vom Land kostenfrei zur Verfügung gestellt, bleiben als zentrales Sicherheitsele- Erfüllung der Förderkriterien des Sonderförderpro- ment des Digitalfunks BOS jedoch im Eigentum des gramms Sirenen des Bundes: Landes. Bei der Ansteuerung von TSE durch MoWaS ist außer Erfüllung der Förderkriterien des Sonderförderpro- dem Statuswert „Nicht ausgelöst“ kein weiterer Mel- gramms Sirenen des Bundes: dungstyp zulässig. Dies ist durch die spezielle Verarbei- tung der vom Bund zur Auslösung durch MoWaS fest- Die für den Betrieb der Sirene erforderliche Sicherheits- gelegten ISSI in den TSE sicherzustellen. karte kann auch zu einem späteren Zeitpunkt in das FRT in der TSE eingelegt werden. 4. Sicherheitskarte 4.2 Operativ-taktische Adresse (OPTA) 4.1 Nutzung und Beantragung Die Vergabe der OTPA richtet sich nach dem Funkruf- Zur Teilnahme am Digitalfunk BOS wird eine in das namen- und OPTA-Plan für Baden-Württemberg vom FRT eingelegte und personalisierte Sicherheitskarte be- 20. April 2021 und der Richtlinie für die operativ-takti- nötigt. Dies gilt auch für die Nutzung eines FRT als Di- sche Adresse (OPTA) im Digitalfunk BOS des Bundes. gitalfunkmodem zur Sirenensteuerung. Die Sicherheits- In Block 2 (Behörde / Organisation) der OPTA wird karte erhält eine Spezialberechtigung für die Sirenen- die Organisationsbezeichnung „ALR“ verwendet; Block steuerung. Eine Nutzung für den Sprechfunkverkehr ist 3 enthält als regionale Zuordnung das Kürzel des damit nicht möglich. Stadt-/Landkreises entsprechend dem Funkrufnamen- Eine Weitergabe der Sicherheitskarte an Dritte ist nicht und OPTA-Plan. In Block 4.1 wird als Standortken- zulässig. Sofern Funktionstests der Sirenensteuerfemp- nung die für den Digitalfunk BOS festgelegte fänger bei der Sirenenerrichterfirma erforderlich sind, zwei-/dreistellige Gemeinde-Kennung eingetragen. sind durch die Errichterfirmen sogenannte „Dienstleis- Für ortsfeste Funkanlagen zur Verwendung bei der Si- ter-Karten“, die diese bei der Autorisierten Stelle Digi- renensteuerung wird in Block 4.2 (Art des Funkteilneh- talfunk Baden-Württemberg (ASDBW) im PTLS Pol mers/Funkstelle) die Bezeichnung „SIRENE“ verwen- beantragen können, zu verwenden. det. Eine Beantragung der erforderlichen Sicherheitskarten In Block 4.3 (Ordnungskennung des Funkteilneh- erfolgt gemäß den Festlegungen im Dokument „Bean- mers/Funkstelle) erfolgt die Unterscheidung der einzel- tragung von Sicherheitskarten bei Feuerwehr und Kata- nen Sirenenstandorte. strophenschutz“ analog der Beantragung von Sicher- heitskarten für die Feuerwehren, wobei die Stelle Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Seite 8
Stand Juli 2022 Sirenensteuerung über den Digitalfunk BOS Beispiel: 1 2 3 4.1 4.2 4.3 5 Land Org. Region Standort Einsatzmittel-Typ Nr. E 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 B W A L R K A # B R S I R E N E 5 Erläuterung: Sirenensteuerungsempfänger der Sirene mit der Nummer 5 der Stadt Bruchsal im Landkreis Karlsruhe. 5. Betriebssicherheit, Dieb- Erfüllung der Förderkriterien des Sonderförderpro- gramms Sirenen des Bundes: stahl- und Sabotageschutz Die Sirene muss über eine Akkupufferung verfügen, um Sowohl der eigentliche Bestimmungszweck einer Sirene im Falle eines Ausfalls der Stromversorgung noch min- als auch die Nutzung des Digitalfunks BOS zur Auslö- destens 4 Warn- und Entwarnzyklen durchlaufen zu sung machen es erforderlich, sowohl die Verfügbarkeit können. der Anlage sicherzustellen als auch einen unberechtig- ten Zugang Dritter zu verhindern. 6. Anlage Um den unberechtigten Zugang Dritter zu verhindern, kommen je nach örtlichen Gegebenheiten beispiels- Tabelle „GSSI und Gemeindenummern“ weise folgende Maßnahmen in Betracht: Einbau der TSE in einem verschließbaren Gehäuse 7. Quellen (Schaltschrank). Nutzungskonzept Alarmierung und Fernwirken der Montage des Technikschrankes fest am Bauwerk. BDBOS. Schrauben und andere Befestigungselemente soll- ten so gesichert sein, dass eine Demontage er- Nutzungskonzept TETRA-Sirenen-Einheit Nordrhein- Westfalen, Stand 28. Oktober 2021. schwert wird. Außenliegende Scharniere sollten vermieden werden, andernfalls sind sie gegen un- befugtes Öffnen (z. B. Splint-Entfernen) zu si- ___________________________________________ chern. Bildnachweis: Verlegung zu- und abführender Leitungen in ge- Deckblatt oben links / Sirene: Innenministerium BW. schütztem Rohr, flexiblem Schlauch oder ähnli- Deckblatt oben rechts / MoWaS-Logo: Bund/BBK. chem. Anschlüsse und Schnittstellen zum FRT mit Aus- nahme des Antennenanschlusses sind nicht von au- ßen zugänglich und befinden sich innerhalb des ge- schützten Schaltschrankes. Außenliegende Anten- nenanschlüsse sind gegen einfaches, mechanisches Lösen gesichert. Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Seite 9
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