Hygienekonzept für den Fußball beim SV Kirchdorf (gilt für Jugend, Aktive & AH) Informationen für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Verein
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Hygienekonzept
für den Fußball beim SV Kirchdorf
(gilt für Jugend, Aktive & AH)
Informationen für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Verein
Version 4
Stand 24.08.21
Seite- 1 -Hygienekonzept-SV Kirchdorf
Version 4 / Stand 24.08.21
Inhalt
Inhalt………………………………………………………………………. 2
Vorbemerkung....................................................................................3
Allgemeine Grundsätze..................................................................... 4
Organisatorische Voraussetzungen................................................ 5
Zonierung des Sportgeländes.......................................................... 6-8
Maßnahmen für den Spiel- und Trainingsbetrieb……................... 9-12
Corona-Warn App............................................................................. 13
Linksammlung.................................................................................. 14
Hinweise............................................................................................ 15
Ansprechpartner………………………………………………………… 16
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Vorbemerkung
Hygienekonzept für den Amateurfußball in Baden-
Württemberg
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Fassung der Corona
Verordnung beschlossen, die am Montag, 8.3.2021 in Kraft getreten ist und im
Rahmen eines inzidenzabhängigen Stufenplans Lockerungen für den
Amateursport vorsieht. Je nach Inzidenz des örtlichen Stadt-bzw. Landkreises
gelten ab einer Inzidenz bis 50 und von 50-100 differenzierte
Trainingsmöglichkeiten für Kinder bis 14 Jahren und Fußballer über 15 Jahren
und über 100 („Notbremse“) sind die Trainingsmöglichkeiten wieder auf dem
Stand vor dem 08.03., d.h. vollkommener „Lockdown“.
Die Ampelgrafik vom WFV ist unter folgendem Link einzusehen.
https://www.wuerttfv.de/news/was-ist-bei-uns-erlaubt-ampelgrafik-als-hilfestellung-fuer-das-training/
In allen Fällen sind zwingend die jeweiligen Regelungen der lokalen Behörden
(Landkreis, Kommunen) zu beachten.
Ausgedruckte und verteilte Exemplare in Papierform unterliegen keinem
Änderungsdienst.
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Allgemeine Grundsätze
Der Schutz der Gesundheit steht über allem und die behördlichen Verordnungen sind
immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng
halten.
Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, individuelle
Lösungen zu finden und umzusetzen. Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings in der
jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist.
Fußball ist als kontaktarme Sportart anzusehen. Das bedeutet, dass im Rahmen der o.g.
Möglichkeiten ein fußballtypisches Training stattfinden kann.
Jeder Spieler, der am Training teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts
kennen und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training ist grundsätzlich freiwillig.
Alle Trainingseinheiten werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch
den permanenten Luftaustausch verringert wird.
Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln
• Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen.
• Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/medizinischen Masken ist überall dort notwendig, wo der
Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
• Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) oder Nutzung von Desinfektionsmittel vor
und direkt nach der Trainingseinheit (Empfehlung: Schuhputz-Becken nutzen).
• Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.
• Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
• Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.
• Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
• Abstand von mindestens 1,5 Metern auch bei Ansprachen im Freien. Bei nicht vermeidbaren
Ansprachen in geschlossenen Räumen zusätzliches Tragen von Mund-Nase-Schutz.
• Verwendete Trainingsleibchen sind nach jeder Trainingseinheit zu waschen.
Gesundheitszustand
• Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen
Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome
• Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt
vorliegen
• Bei positivem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im eigenen Haushalt muss die betreffende
Person als Kontaktperson der Kontaktgruppe 1 mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb
genommen werden. Die Rückkehr zum Training für diese Person(en) sollte in jedem Fall ärztlich
abgeklärt werden.
• Den aktuellen Gesundheitszustand werden wir durch einer erneute Einwilligungserklärung Regeln.
Gesundheitszustand
• Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil
eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19-Erkrankung schützen kann. Nicht zuletzt für sie
ist es wichtig, das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren.
• Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training
oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.
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Organisatorische Voraussetzung
Es gelten immer die jeweils lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben in den
Kommunen können ergänzte/abweichende Vorgaben bestehen, die es gesondert
zu beachten gilt.
Es muss sichergestellt sein, dass der Trainingsbetrieb vor Ort auch behördlich
gestattet ist.
Organisatorische Maßnahmen
1. Benennung einer Ansprechperson (Hygienebeauftragter) im Verein,
die als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur
Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zuständig ist.
2. Jeder Verein sollte ein eigenes Hygienekonzept für die individuellen
Rahmenbedingungen „rund um das Spielfeld“ erstellen und mit den
lokalen Behörden abstimmen.
3. Das Sportgelände wird in 3 Zonenunterteilt und darüber der Zutritt
geregelt.
4. Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die
Vorgaben zum Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des
Vereins eingewiesen.
Kommunikation
• Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die
Vorgaben zum Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des
Vereinseingewiesen.
• Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs müssen alle teilnehmenden
Personen aktiv über die Hygieneregeln informiert werden.
• Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten,
müssen über die Hygieneregeln informiert werden. Hierzu erfolgt der
Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich des
Sportgeländes.
• Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im
Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. sind diese der
Sportstätte zu verweisen
• Die Sportstätte muss ausreichend Wasch- und
Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem vor dem Betreten des
Sportgeländes, bieten.
• Das Hygienekonzept wird per E-Mail durch den Hygienebeauftragten
an alle Vereinsmitglieder, Trainer und Eltern geschickt.
• Bei Fragen kann sich jederzeit an den Hygienebeauftragten des
Vereins gewandt werden.
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Zonierung des Sportgeländes
Das Sportgelände wir in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen
geregelt.
Zone 1: Spielfeld / Innenraum
• In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn)
befinden sich nur die für den Trainings und Spielbetrieb
notwendigen Personengruppen:
o Spieler, Trainer, Funktionsteam, Schiedsrichter,
Sanitäter- und Ordnungsdienst sowie der
Hygienebeauftragte.
Es werden die Zonen an festen Punkten betreten und verlassen.
Zone 2: Umkleidebereich
• In Zone 2 (haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt)
o Spieler, Trainer, Funktionsteam, Schiedsrichter
sowie der Hygienebeauftragter.
Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregeln und es besteht
Maskenpflicht.
Zone 3: Zuschauerbereich
• Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der
Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme
Überdachungen) sind.
• Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen in Zone 3 die
Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge betreten, so dass
im Rahmen des Spielbetriebs die anwesende Gesamtpersonenanzahl
stets bekannt ist.
• Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung
der Hygieneregeln.
• Die Stadionbewirtung erfolgt unter Einhaltung aller Auflagen
(allgemeine Corona-Verordnung des Landes).
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Trainingsbereich und Zugang
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Maßnahmen für den Spiel- und Trainingsbetrieb
Grundsätze
• Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden
allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
• Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung
des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
• Eine rechtzeitige Rückmeldung (spätestens ein Tag vor dem Training), ob man am
Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu
ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss.
• Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den
verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens vier Wochen
aufzubewahren.
Abläufe/Organisation vor Ort
Ankunft und Abfahrt
• Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz
empfohlen. Wenn möglich wird eine individuelle Anreise (zu Fuß oder Fahrrad)
empfohlen.
• Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten
entstehen.
• Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen. Die Nutzung
von Umkleideräumen, Duschen und Sanitäranlagen ist derzeit untersagt.
Auf dem Spielfeld
• Das Training muss gemäß Corona-Verordnung kontaktarm stattfinden. Ein
fußballtypisches Training, mit Trainings und Spielformen kann durchgeführt werden.
Dennoch ist auf und neben dem Platz, wo immer möglich (Unterbrechungen, Anstehen,
Ansprachen etc.) auf den Mindestabstand bzw. die geltenden Hygieneregeln zu achten.
• Für den Übungs- und Trainingsbetrieb ist generell ein Hygienekonzept mit
Datenerhebung zur möglichen Kontaktnachverfolgung erforderlich.
• Die maximalen inzidenzabhängigen Gruppengrößen gemäß Corona-Verordnung sind zu
beachten.
• Sofern mehrere Gruppen gebildet werden, die gleichzeitig trainieren sollen, sind auch
hier die Vorgaben der Corona-Verordnung zu beachten. Die Gruppen dürfen sich aber
nicht durchmischen und müssen „getrennt“ trainieren.
Auf dem Sportgelände
• Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training
geplant ist.
• Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.
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Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
• Zur Betretung der Kabine ist ein 3G Nachweis erforderlich und zu kontrollieren
o Gastmannschaft stellt Einhaltung der 3G durch deren Betreuer sicher!
• Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist zu gewährleisten.
• In der Kabine ist Maskenpflicht.
• Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf notwendiges Minimum zu beschränken.
• Keine Mannschaftsansprachen in der Kabine durchführen. Diese sind im Freien, unter
Einhaltung des Mindestabstands, durchzuführen. Auf eine persönliche Vorstellung der
Schiedsrichter in der Mannschaftskabine wird verzichtet.
• In der Kabine besteht Maskenpflicht.
• Kabinen sollten nach jeder Nutzung gründlich (Empfehlung 10 Minuten) gelüftet werden.
Die Durchführung verantwortet der leitende Trainer.
• Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen.
2 Spiele in Folge
• Bei mehreren Spielen hintereinander zieht sich die Gästemannschaft in der Turnhalle
(Talstraße 26, 88457 Kirchdorf) um.
• Es stehen 2 Kabinen mit Duschen bereit.
• Zur Betretung der Kabine ist ein 3G Nachweis erforderlich und zu kontrollieren
o Gastmannschaft stellt Einhaltung der 3G durch deren Betreuer sicher!
• Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist zu gewährleisten.
• In der Umkleidekabine ist Maskenpflicht.
• Maximal 6 Personen gleichzeitig in der Dusche.
• Der Fußweg von der Turnhalle zum Spielereingang ist auf der Grafik markiert (Seite 7).
• Die Heimmannschaft verwendet den Spielereingang (Tennisplatz) und zieht sich jeweils
in einer Umkleidekabine (bisher „Heim“ und „Gast“) um.
• Maximal 4 Personen gleichzeitig in der Dusche.
• Die beiden Schiedsrichter ziehen sich in den zwei Einzelkabinen mit Duschen im Stadion
getrennt voneinander um.
Duschen/Sanitärbereich Stadion & Turnhalle
• Abstandsregeln gelten auch in den Duschen
• Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen. Bei mehreren Spielen auch
zwischen den Spielen. Hierfür ist ein Abzieher in der Dusche.
• Es wird empfohlen, wenn möglich zu Hause zu duschen.
Weg zum Spielfeld/Spieler-Tunnel
• Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten
(zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel)
angewendet werden.
• Zeitliche Entzerrung der Nutzung.
Spielbericht
• Das Ausfüllen des Spielberichtes-Online vor dem Spiel inklusive Freigabe der
Aufstellungen erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im
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Vorfeld bzw. auf eigenen (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit
ebenso den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen.
• Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen, dass
unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
• Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen
genaustens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der
Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.
Aufwärmen
• Zeitliche Anpassung an Gegebenheiten.
• Anpassung der Vorspielphase (z.B. Aufwärmen)
Ausrüstungskontrolle
• Equipment Kontrolle im Außenbereich durch den Schiedsrichter.
• Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, besteht für den
Schiedsrichter (-assistent) Maskenpflicht.
Einlaufen der Teams
• Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen.
• Kein „Handshake“
• Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
• Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)
• Keine Eröffnungsinszenierung
Trainerbänke/Technische Zone
• Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der
Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Diese ist bei der Heimmannschaft
auf der nördlichen Seite des Stadions, bei der Gastmannschaft auf der südlichen Seite
der Mittellinie.
• In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten, falls dies nicht
möglich ist, wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Nutzung der Ersatzbänke muss mit Mindestabstand erfolgen.
Während dem Spiel
• Auf Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt ist zu
verzichten.
• Rudelbildung o.ä. ist zu unterlassen.
Halbzeit
• In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler,
Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
• Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege
zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).
Nach dem Spiel
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• Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
• Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise
Zuschauer
• Erfassung der Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Datum, Zeitraum der Anwesenheit
und Telefonnummer und nicht zwingend E-Mail-Adresse) der anwesenden Zuschauer
• Am Eingang werden Zettel zum Ausfüllen bereitgestellt, diese müssen in die aufgestellte
Box geworfen werden.
• Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen (derzeit 500 Personen).
• Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung).
• In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-
Schutz zu tragen.
• Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren ist in den Toilettenbereichen
möglich.
• Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der
Hygieneregeln.
• Zuschauer / Eltern über Hygienekonzept informieren und diese bitten, erst zu
Spielbeginn zu erscheinen.
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Corona Warn App
Das Corona-Virus beeinträchtigt seit Monaten unseren Alltag. Mit Hilfe der
Corona-Warn-App der Bundesregierung soll es weiter eingedämmt und der Weg
zurück in die Normalität geebnet werden. Die Fußballverbände in Baden-
Württemberg machen sich gemeinsam mit dem DFB für die Anwendung der App
stark.
In einem Schreiben an alle knapp 25.000Fußballvereine betonen DFB-Präsident
Fritz Keller, der 1. Vizepräsident, Dr. Rainer Koch, sowie Generalsekretär Dr.
Friedrich Curtius, mit Hilfe der App „kann jede*r ganz leicht einen bedeutenden
Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten. Dank ihr schützen wir
nicht nur uns und unsere Familie und Freunde sowie unser gesamtes Umfeld,
sondern ganz Deutschland.
Weitere Informationen auf:https://www.bundesregierung.de/breg-
de/themen/corona-warn-app
Die App gibt es zum Download im App Store und bei Google Play.
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Linksammlung
• Land Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-
corona/
• Corona-Verordnung Sport
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-
corona/faq-corona-verordnung/
• Deutscher Olympischer Sportbund(DOSB)
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/
• Deutsche Sportjugend (DSJ)
https://www.dsj.de/informationen-zum-umgang-mit-demcorona-virus/
• Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZGA)
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
• Robert-Koch-Institut(RKI)
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko
bewertung.html
• Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
• WFV Öffnungsschritte für den Trainings- und Spielbetrieb
https://www.wuerttfv.de/corona/
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Version 4 / Stand 24.08.21
Hinweis
Haftungshinweis
Bei Wiederaufnahme des Trainings ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die
geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings
und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu
organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus
im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen
aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und
Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt
(weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben).
Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training
beteiligten Personen.
Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein
handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten
vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die
Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden
trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in
Anspruch nehmen möchte.
Rechtliches
Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung
bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es
ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer
bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum
Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können.
Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen
zu beachten.
Die Ausführungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Aus Gründen der
Lesbarkeit wird nur die männliche Form genannt.
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Version 4 / Stand 24.08.21
Ansprechpartner
Hygienebeauftragter:
Jürgen Obersteg info@sportverein-kirchdorf.de
Abteilungsleiter:
Sebastian Sailer sailersebastian@gmx.de
Jugendleiter:
Frank Kobler frank.kobler@t-online.de
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