Hygienekonzept für den Fußball beim SV Kirchdorf (gilt für Jugend, Aktive & AH) Informationen für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Verein

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Hygienekonzept für den Fußball beim SV Kirchdorf (gilt für Jugend, Aktive & AH) Informationen für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Verein
Hygienekonzept
                 für den Fußball beim SV Kirchdorf
                    (gilt für Jugend, Aktive & AH)

  Informationen für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Verein

Version 4
Stand 24.08.21

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Hygienekonzept für den Fußball beim SV Kirchdorf (gilt für Jugend, Aktive & AH) Informationen für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Verein
Hygienekonzept-SV Kirchdorf
Version 4 / Stand 24.08.21

                                                   Inhalt

Inhalt………………………………………………………………………. 2

Vorbemerkung....................................................................................3

Allgemeine Grundsätze..................................................................... 4

Organisatorische Voraussetzungen................................................ 5

Zonierung des Sportgeländes.......................................................... 6-8

Maßnahmen für den Spiel- und Trainingsbetrieb……................... 9-12

Corona-Warn App............................................................................. 13

Linksammlung.................................................................................. 14

Hinweise............................................................................................ 15

Ansprechpartner………………………………………………………… 16

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                                         Vorbemerkung

Hygienekonzept für den Amateurfußball in Baden-
Württemberg

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Fassung der Corona
Verordnung beschlossen, die am Montag, 8.3.2021 in Kraft getreten ist und im
Rahmen eines inzidenzabhängigen Stufenplans Lockerungen für den
Amateursport vorsieht. Je nach Inzidenz des örtlichen Stadt-bzw. Landkreises
gelten ab einer Inzidenz bis 50 und von 50-100 differenzierte
Trainingsmöglichkeiten für Kinder bis 14 Jahren und Fußballer über 15 Jahren
und über 100 („Notbremse“) sind die Trainingsmöglichkeiten wieder auf dem
Stand vor dem 08.03., d.h. vollkommener „Lockdown“.

Die Ampelgrafik vom WFV ist unter folgendem Link einzusehen.

https://www.wuerttfv.de/news/was-ist-bei-uns-erlaubt-ampelgrafik-als-hilfestellung-fuer-das-training/

In allen Fällen sind zwingend die jeweiligen Regelungen der lokalen Behörden
(Landkreis, Kommunen) zu beachten.

Ausgedruckte und verteilte Exemplare in Papierform unterliegen keinem
Änderungsdienst.

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                               Allgemeine Grundsätze

Der Schutz der Gesundheit steht über allem und die behördlichen Verordnungen sind
immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng
halten.

Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, individuelle
Lösungen zu finden und umzusetzen. Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings in der
jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist.

Fußball ist als kontaktarme Sportart anzusehen. Das bedeutet, dass im Rahmen der o.g.
Möglichkeiten ein fußballtypisches Training stattfinden kann.

Jeder Spieler, der am Training teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts
kennen und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training ist grundsätzlich freiwillig.

Alle Trainingseinheiten werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch
den permanenten Luftaustausch verringert wird.

Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln
          •   Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen.
          •   Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/medizinischen Masken ist überall dort notwendig, wo der
              Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
          •   Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) oder Nutzung von Desinfektionsmittel vor
              und direkt nach der Trainingseinheit (Empfehlung: Schuhputz-Becken nutzen).
          •   Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.
          •   Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
          •   Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.
          •   Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
          •   Abstand von mindestens 1,5 Metern auch bei Ansprachen im Freien. Bei nicht vermeidbaren
              Ansprachen in geschlossenen Räumen zusätzliches Tragen von Mund-Nase-Schutz.
          •   Verwendete Trainingsleibchen sind nach jeder Trainingseinheit zu waschen.

Gesundheitszustand
          •   Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen
              Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome
          •   Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt
              vorliegen
          •   Bei positivem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im eigenen Haushalt muss die betreffende
              Person als Kontaktperson der Kontaktgruppe 1 mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb
              genommen werden. Die Rückkehr zum Training für diese Person(en) sollte in jedem Fall ärztlich
              abgeklärt werden.
          •   Den aktuellen Gesundheitszustand werden wir durch einer erneute Einwilligungserklärung Regeln.

Gesundheitszustand
          •   Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil
              eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19-Erkrankung schützen kann. Nicht zuletzt für sie
              ist es wichtig, das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren.
          •   Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training
              oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.

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                    Organisatorische Voraussetzung

Es gelten immer die jeweils lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben in den
Kommunen können ergänzte/abweichende Vorgaben bestehen, die es gesondert
zu beachten gilt.

Es muss sichergestellt sein, dass der Trainingsbetrieb vor Ort auch behördlich
gestattet ist.

Organisatorische Maßnahmen
         1. Benennung einer Ansprechperson (Hygienebeauftragter) im Verein,
            die als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur
            Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zuständig ist.
         2. Jeder Verein sollte ein eigenes Hygienekonzept für die individuellen
            Rahmenbedingungen „rund um das Spielfeld“ erstellen und mit den
            lokalen Behörden abstimmen.
         3. Das Sportgelände wird in 3 Zonenunterteilt und darüber der Zutritt
            geregelt.
         4. Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die
            Vorgaben zum Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des
            Vereins eingewiesen.
Kommunikation
         • Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die
           Vorgaben zum Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des
           Vereinseingewiesen.
         • Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs müssen alle teilnehmenden
           Personen aktiv über die Hygieneregeln informiert werden.
         • Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten,
           müssen über die Hygieneregeln informiert werden. Hierzu erfolgt der
           Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich des
           Sportgeländes.
         • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im
           Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. sind diese der
           Sportstätte zu verweisen
         • Die Sportstätte muss ausreichend Wasch- und
           Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem vor dem Betreten des
           Sportgeländes, bieten.
         • Das Hygienekonzept wird per E-Mail durch den Hygienebeauftragten
           an alle Vereinsmitglieder, Trainer und Eltern geschickt.
         • Bei Fragen kann sich jederzeit an den Hygienebeauftragten des
           Vereins gewandt werden.

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                       Zonierung des Sportgeländes

Das Sportgelände wir in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen
geregelt.

Zone 1: Spielfeld / Innenraum
       • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn)
         befinden sich nur die für den Trainings und Spielbetrieb
         notwendigen Personengruppen:

                o Spieler, Trainer, Funktionsteam, Schiedsrichter,
                  Sanitäter- und Ordnungsdienst sowie der
                  Hygienebeauftragte.

Es werden die Zonen an festen Punkten betreten und verlassen.

Zone 2: Umkleidebereich

                • In Zone 2 (haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt)

                       o Spieler, Trainer, Funktionsteam, Schiedsrichter
                         sowie der Hygienebeauftragter.

Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregeln und es besteht
Maskenpflicht.

Zone 3: Zuschauerbereich

         • Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der
           Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme
           Überdachungen) sind.
         • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen in Zone 3 die
           Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge betreten, so dass
           im Rahmen des Spielbetriebs die anwesende Gesamtpersonenanzahl
           stets bekannt ist.
         • Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung
           der Hygieneregeln.
         • Die Stadionbewirtung erfolgt unter Einhaltung aller Auflagen
           (allgemeine Corona-Verordnung des Landes).

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                      Trainingsbereich und Zugang

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         Maßnahmen für den Spiel- und Trainingsbetrieb

Grundsätze
   •   Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden
       allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
   •   Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung
       des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
   •   Eine rechtzeitige Rückmeldung (spätestens ein Tag vor dem Training), ob man am
       Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu
       ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss.
   •   Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den
       verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens vier Wochen
       aufzubewahren.

Abläufe/Organisation vor Ort
Ankunft und Abfahrt
   •   Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz
       empfohlen. Wenn möglich wird eine individuelle Anreise (zu Fuß oder Fahrrad)
       empfohlen.
   •   Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten
       entstehen.
   •   Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen. Die Nutzung
       von Umkleideräumen, Duschen und Sanitäranlagen ist derzeit untersagt.

Auf dem Spielfeld
   •    Das Training muss gemäß Corona-Verordnung kontaktarm stattfinden. Ein
       fußballtypisches Training, mit Trainings und Spielformen kann durchgeführt werden.
       Dennoch ist auf und neben dem Platz, wo immer möglich (Unterbrechungen, Anstehen,
       Ansprachen etc.) auf den Mindestabstand bzw. die geltenden Hygieneregeln zu achten.
   •   Für den Übungs- und Trainingsbetrieb ist generell ein Hygienekonzept mit
       Datenerhebung zur möglichen Kontaktnachverfolgung erforderlich.
   •   Die maximalen inzidenzabhängigen Gruppengrößen gemäß Corona-Verordnung sind zu
       beachten.
   •   Sofern mehrere Gruppen gebildet werden, die gleichzeitig trainieren sollen, sind auch
       hier die Vorgaben der Corona-Verordnung zu beachten. Die Gruppen dürfen sich aber
       nicht durchmischen und müssen „getrennt“ trainieren.

Auf dem Sportgelände
   •   Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training
       geplant ist.
   •   Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.

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Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
   •   Zur Betretung der Kabine ist ein 3G Nachweis erforderlich und zu kontrollieren
           o Gastmannschaft stellt Einhaltung der 3G durch deren Betreuer sicher!
   •   Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist zu gewährleisten.
   •   In der Kabine ist Maskenpflicht.
   •   Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf notwendiges Minimum zu beschränken.
   •   Keine Mannschaftsansprachen in der Kabine durchführen. Diese sind im Freien, unter
       Einhaltung des Mindestabstands, durchzuführen. Auf eine persönliche Vorstellung der
       Schiedsrichter in der Mannschaftskabine wird verzichtet.
   •   In der Kabine besteht Maskenpflicht.
   •   Kabinen sollten nach jeder Nutzung gründlich (Empfehlung 10 Minuten) gelüftet werden.
       Die Durchführung verantwortet der leitende Trainer.
   •   Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen.

2 Spiele in Folge
   • Bei mehreren Spielen hintereinander zieht sich die Gästemannschaft in der Turnhalle
       (Talstraße 26, 88457 Kirchdorf) um.
   •   Es stehen 2 Kabinen mit Duschen bereit.
   •   Zur Betretung der Kabine ist ein 3G Nachweis erforderlich und zu kontrollieren
           o Gastmannschaft stellt Einhaltung der 3G durch deren Betreuer sicher!
   •   Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist zu gewährleisten.
   •   In der Umkleidekabine ist Maskenpflicht.
   •   Maximal 6 Personen gleichzeitig in der Dusche.
   •   Der Fußweg von der Turnhalle zum Spielereingang ist auf der Grafik markiert (Seite 7).
   •   Die Heimmannschaft verwendet den Spielereingang (Tennisplatz) und zieht sich jeweils
       in einer Umkleidekabine (bisher „Heim“ und „Gast“) um.
   •   Maximal 4 Personen gleichzeitig in der Dusche.
   •   Die beiden Schiedsrichter ziehen sich in den zwei Einzelkabinen mit Duschen im Stadion
       getrennt voneinander um.

Duschen/Sanitärbereich Stadion & Turnhalle
  • Abstandsregeln gelten auch in den Duschen
  • Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen. Bei mehreren Spielen auch
     zwischen den Spielen. Hierfür ist ein Abzieher in der Dusche.
   • Es wird empfohlen, wenn möglich zu Hause zu duschen.

Weg zum Spielfeld/Spieler-Tunnel
  • Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten
     (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel)
     angewendet werden.
   • Zeitliche Entzerrung der Nutzung.

Spielbericht
  • Das Ausfüllen des Spielberichtes-Online vor dem Spiel inklusive Freigabe der
       Aufstellungen erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im

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     Vorfeld bzw. auf eigenen (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit
     ebenso den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen.
   • Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen, dass
     unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
   • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen
     genaustens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der
     Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.
Aufwärmen
  • Zeitliche Anpassung an Gegebenheiten.
   •   Anpassung der Vorspielphase (z.B. Aufwärmen)

Ausrüstungskontrolle
  • Equipment Kontrolle im Außenbereich durch den Schiedsrichter.
  • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, besteht für den
       Schiedsrichter (-assistent) Maskenpflicht.

Einlaufen der Teams
   •   Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen.
   •   Kein „Handshake“
   •   Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
   •   Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)
   •   Keine Eröffnungsinszenierung

Trainerbänke/Technische Zone
   •   Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der
       Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Diese ist bei der Heimmannschaft
       auf der nördlichen Seite des Stadions, bei der Gastmannschaft auf der südlichen Seite
       der Mittellinie.
   •   In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten, falls dies nicht
       möglich ist, wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
   •   Nutzung der Ersatzbänke muss mit Mindestabstand erfolgen.

Während dem Spiel
   •   Auf Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt ist zu
       verzichten.
   •   Rudelbildung o.ä. ist zu unterlassen.

Halbzeit
   •   In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler,
       Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
   •   Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege
       zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).

Nach dem Spiel

                                                                                       Seite- 11 -
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   •   Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
   •   Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise

Zuschauer
   •   Erfassung der Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Datum, Zeitraum der Anwesenheit
       und Telefonnummer und nicht zwingend E-Mail-Adresse) der anwesenden Zuschauer
   •   Am Eingang werden Zettel zum Ausfüllen bereitgestellt, diese müssen in die aufgestellte
       Box geworfen werden.
   •   Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen (derzeit 500 Personen).
   •   Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung).
   •   In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-
       Schutz zu tragen.
   •   Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren ist in den Toilettenbereichen
       möglich.
   •   Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der
       Hygieneregeln.
   •   Zuschauer / Eltern über Hygienekonzept informieren und diese bitten, erst zu
       Spielbeginn zu erscheinen.

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                             Corona Warn App

Das Corona-Virus beeinträchtigt seit Monaten unseren Alltag. Mit Hilfe der
Corona-Warn-App der Bundesregierung soll es weiter eingedämmt und der Weg
zurück in die Normalität geebnet werden. Die Fußballverbände in Baden-
Württemberg machen sich gemeinsam mit dem DFB für die Anwendung der App
stark.

In einem Schreiben an alle knapp 25.000Fußballvereine betonen DFB-Präsident
Fritz Keller, der 1. Vizepräsident, Dr. Rainer Koch, sowie Generalsekretär Dr.
Friedrich Curtius, mit Hilfe der App „kann jede*r ganz leicht einen bedeutenden
Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten. Dank ihr schützen wir
nicht nur uns und unsere Familie und Freunde sowie unser gesamtes Umfeld,
sondern ganz Deutschland.

Weitere Informationen auf:https://www.bundesregierung.de/breg-
de/themen/corona-warn-app

Die App gibt es zum Download im App Store und bei Google Play.

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                             Linksammlung

         • Land Baden-Württemberg
           https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-
           corona/

         • Corona-Verordnung Sport
           https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-
           corona/faq-corona-verordnung/

         • Deutscher Olympischer Sportbund(DOSB)
           https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/

         • Deutsche Sportjugend (DSJ)
           https://www.dsj.de/informationen-zum-umgang-mit-demcorona-virus/

         • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZGA)
           https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

         • Robert-Koch-Institut(RKI)
           https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
           https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko
           bewertung.html

         • Bundesregierung
           https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus

         • WFV Öffnungsschritte für den Trainings- und Spielbetrieb
           https://www.wuerttfv.de/corona/

                                                                        Seite- 14 -
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                                 Hinweis

Haftungshinweis
Bei Wiederaufnahme des Trainings ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die
geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings
und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu
organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus
im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen
aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und
Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt
(weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben).
Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training
beteiligten Personen.

Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein
handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten
vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die
Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden
trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in
Anspruch nehmen möchte.

Rechtliches
Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung
bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es
ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer
bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum
Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können.
Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen
zu beachten.

Die Ausführungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Aus Gründen der
Lesbarkeit wird nur die männliche Form genannt.
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Hygienekonzept-SV Kirchdorf
Version 4 / Stand 24.08.21

                             Ansprechpartner

Hygienebeauftragter:

Jürgen Obersteg                info@sportverein-kirchdorf.de

Abteilungsleiter:

Sebastian Sailer               sailersebastian@gmx.de

Jugendleiter:

Frank Kobler                   frank.kobler@t-online.de

                                                               Seite- 16 -
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