Hygienekonzept für den Fußball beim SV Kirchdorf (gilt für Jugend, Aktive & AH) Informationen für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Verein
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Hygienekonzept für den Fußball beim SV Kirchdorf (gilt für Jugend, Aktive & AH) Informationen für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Verein Version 4 Stand 24.08.21 Seite- 1 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Inhalt Inhalt………………………………………………………………………. 2 Vorbemerkung....................................................................................3 Allgemeine Grundsätze..................................................................... 4 Organisatorische Voraussetzungen................................................ 5 Zonierung des Sportgeländes.......................................................... 6-8 Maßnahmen für den Spiel- und Trainingsbetrieb……................... 9-12 Corona-Warn App............................................................................. 13 Linksammlung.................................................................................. 14 Hinweise............................................................................................ 15 Ansprechpartner………………………………………………………… 16 Seite- 2 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Vorbemerkung Hygienekonzept für den Amateurfußball in Baden- Württemberg Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Fassung der Corona Verordnung beschlossen, die am Montag, 8.3.2021 in Kraft getreten ist und im Rahmen eines inzidenzabhängigen Stufenplans Lockerungen für den Amateursport vorsieht. Je nach Inzidenz des örtlichen Stadt-bzw. Landkreises gelten ab einer Inzidenz bis 50 und von 50-100 differenzierte Trainingsmöglichkeiten für Kinder bis 14 Jahren und Fußballer über 15 Jahren und über 100 („Notbremse“) sind die Trainingsmöglichkeiten wieder auf dem Stand vor dem 08.03., d.h. vollkommener „Lockdown“. Die Ampelgrafik vom WFV ist unter folgendem Link einzusehen. https://www.wuerttfv.de/news/was-ist-bei-uns-erlaubt-ampelgrafik-als-hilfestellung-fuer-das-training/ In allen Fällen sind zwingend die jeweiligen Regelungen der lokalen Behörden (Landkreis, Kommunen) zu beachten. Ausgedruckte und verteilte Exemplare in Papierform unterliegen keinem Änderungsdienst. Seite- 3 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Allgemeine Grundsätze Der Schutz der Gesundheit steht über allem und die behördlichen Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng halten. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist. Fußball ist als kontaktarme Sportart anzusehen. Das bedeutet, dass im Rahmen der o.g. Möglichkeiten ein fußballtypisches Training stattfinden kann. Jeder Spieler, der am Training teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training ist grundsätzlich freiwillig. Alle Trainingseinheiten werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird. Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen. • Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/medizinischen Masken ist überall dort notwendig, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. • Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) oder Nutzung von Desinfektionsmittel vor und direkt nach der Trainingseinheit (Empfehlung: Schuhputz-Becken nutzen). • Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen. • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde. • Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld. • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln. • Abstand von mindestens 1,5 Metern auch bei Ansprachen im Freien. Bei nicht vermeidbaren Ansprachen in geschlossenen Räumen zusätzliches Tragen von Mund-Nase-Schutz. • Verwendete Trainingsleibchen sind nach jeder Trainingseinheit zu waschen. Gesundheitszustand • Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome • Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen • Bei positivem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im eigenen Haushalt muss die betreffende Person als Kontaktperson der Kontaktgruppe 1 mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden. Die Rückkehr zum Training für diese Person(en) sollte in jedem Fall ärztlich abgeklärt werden. • Den aktuellen Gesundheitszustand werden wir durch einer erneute Einwilligungserklärung Regeln. Gesundheitszustand • Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19-Erkrankung schützen kann. Nicht zuletzt für sie ist es wichtig, das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren. • Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten. Seite- 4 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Organisatorische Voraussetzung Es gelten immer die jeweils lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben in den Kommunen können ergänzte/abweichende Vorgaben bestehen, die es gesondert zu beachten gilt. Es muss sichergestellt sein, dass der Trainingsbetrieb vor Ort auch behördlich gestattet ist. Organisatorische Maßnahmen 1. Benennung einer Ansprechperson (Hygienebeauftragter) im Verein, die als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zuständig ist. 2. Jeder Verein sollte ein eigenes Hygienekonzept für die individuellen Rahmenbedingungen „rund um das Spielfeld“ erstellen und mit den lokalen Behörden abstimmen. 3. Das Sportgelände wird in 3 Zonenunterteilt und darüber der Zutritt geregelt. 4. Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen. Kommunikation • Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des Vereinseingewiesen. • Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs müssen alle teilnehmenden Personen aktiv über die Hygieneregeln informiert werden. • Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten, müssen über die Hygieneregeln informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich des Sportgeländes. • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. sind diese der Sportstätte zu verweisen • Die Sportstätte muss ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem vor dem Betreten des Sportgeländes, bieten. • Das Hygienekonzept wird per E-Mail durch den Hygienebeauftragten an alle Vereinsmitglieder, Trainer und Eltern geschickt. • Bei Fragen kann sich jederzeit an den Hygienebeauftragten des Vereins gewandt werden. Seite- 5 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Zonierung des Sportgeländes Das Sportgelände wir in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt. Zone 1: Spielfeld / Innenraum • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen: o Spieler, Trainer, Funktionsteam, Schiedsrichter, Sanitäter- und Ordnungsdienst sowie der Hygienebeauftragte. Es werden die Zonen an festen Punkten betreten und verlassen. Zone 2: Umkleidebereich • In Zone 2 (haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt) o Spieler, Trainer, Funktionsteam, Schiedsrichter sowie der Hygienebeauftragter. Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregeln und es besteht Maskenpflicht. Zone 3: Zuschauerbereich • Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme Überdachungen) sind. • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen in Zone 3 die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge betreten, so dass im Rahmen des Spielbetriebs die anwesende Gesamtpersonenanzahl stets bekannt ist. • Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln. • Die Stadionbewirtung erfolgt unter Einhaltung aller Auflagen (allgemeine Corona-Verordnung des Landes). Seite- 6 -
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Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Trainingsbereich und Zugang Seite- 8 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Maßnahmen für den Spiel- und Trainingsbetrieb Grundsätze • Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften. • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten. • Eine rechtzeitige Rückmeldung (spätestens ein Tag vor dem Training), ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss. • Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens vier Wochen aufzubewahren. Abläufe/Organisation vor Ort Ankunft und Abfahrt • Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Wenn möglich wird eine individuelle Anreise (zu Fuß oder Fahrrad) empfohlen. • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen. • Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen. Die Nutzung von Umkleideräumen, Duschen und Sanitäranlagen ist derzeit untersagt. Auf dem Spielfeld • Das Training muss gemäß Corona-Verordnung kontaktarm stattfinden. Ein fußballtypisches Training, mit Trainings und Spielformen kann durchgeführt werden. Dennoch ist auf und neben dem Platz, wo immer möglich (Unterbrechungen, Anstehen, Ansprachen etc.) auf den Mindestabstand bzw. die geltenden Hygieneregeln zu achten. • Für den Übungs- und Trainingsbetrieb ist generell ein Hygienekonzept mit Datenerhebung zur möglichen Kontaktnachverfolgung erforderlich. • Die maximalen inzidenzabhängigen Gruppengrößen gemäß Corona-Verordnung sind zu beachten. • Sofern mehrere Gruppen gebildet werden, die gleichzeitig trainieren sollen, sind auch hier die Vorgaben der Corona-Verordnung zu beachten. Die Gruppen dürfen sich aber nicht durchmischen und müssen „getrennt“ trainieren. Auf dem Sportgelände • Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist. • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich. Seite- 9 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Kabinen (Teams & Schiedsrichter) • Zur Betretung der Kabine ist ein 3G Nachweis erforderlich und zu kontrollieren o Gastmannschaft stellt Einhaltung der 3G durch deren Betreuer sicher! • Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist zu gewährleisten. • In der Kabine ist Maskenpflicht. • Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf notwendiges Minimum zu beschränken. • Keine Mannschaftsansprachen in der Kabine durchführen. Diese sind im Freien, unter Einhaltung des Mindestabstands, durchzuführen. Auf eine persönliche Vorstellung der Schiedsrichter in der Mannschaftskabine wird verzichtet. • In der Kabine besteht Maskenpflicht. • Kabinen sollten nach jeder Nutzung gründlich (Empfehlung 10 Minuten) gelüftet werden. Die Durchführung verantwortet der leitende Trainer. • Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen. 2 Spiele in Folge • Bei mehreren Spielen hintereinander zieht sich die Gästemannschaft in der Turnhalle (Talstraße 26, 88457 Kirchdorf) um. • Es stehen 2 Kabinen mit Duschen bereit. • Zur Betretung der Kabine ist ein 3G Nachweis erforderlich und zu kontrollieren o Gastmannschaft stellt Einhaltung der 3G durch deren Betreuer sicher! • Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist zu gewährleisten. • In der Umkleidekabine ist Maskenpflicht. • Maximal 6 Personen gleichzeitig in der Dusche. • Der Fußweg von der Turnhalle zum Spielereingang ist auf der Grafik markiert (Seite 7). • Die Heimmannschaft verwendet den Spielereingang (Tennisplatz) und zieht sich jeweils in einer Umkleidekabine (bisher „Heim“ und „Gast“) um. • Maximal 4 Personen gleichzeitig in der Dusche. • Die beiden Schiedsrichter ziehen sich in den zwei Einzelkabinen mit Duschen im Stadion getrennt voneinander um. Duschen/Sanitärbereich Stadion & Turnhalle • Abstandsregeln gelten auch in den Duschen • Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen. Bei mehreren Spielen auch zwischen den Spielen. Hierfür ist ein Abzieher in der Dusche. • Es wird empfohlen, wenn möglich zu Hause zu duschen. Weg zum Spielfeld/Spieler-Tunnel • Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden. • Zeitliche Entzerrung der Nutzung. Spielbericht • Das Ausfüllen des Spielberichtes-Online vor dem Spiel inklusive Freigabe der Aufstellungen erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im Seite- 10 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Vorfeld bzw. auf eigenen (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen. • Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist. • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genaustens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten. Aufwärmen • Zeitliche Anpassung an Gegebenheiten. • Anpassung der Vorspielphase (z.B. Aufwärmen) Ausrüstungskontrolle • Equipment Kontrolle im Außenbereich durch den Schiedsrichter. • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, besteht für den Schiedsrichter (-assistent) Maskenpflicht. Einlaufen der Teams • Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen. • Kein „Handshake“ • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften • Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade) • Keine Eröffnungsinszenierung Trainerbänke/Technische Zone • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Diese ist bei der Heimmannschaft auf der nördlichen Seite des Stadions, bei der Gastmannschaft auf der südlichen Seite der Mittellinie. • In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten, falls dies nicht möglich ist, wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Nutzung der Ersatzbänke muss mit Mindestabstand erfolgen. Während dem Spiel • Auf Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt ist zu verzichten. • Rudelbildung o.ä. ist zu unterlassen. Halbzeit • In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien. • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten). Nach dem Spiel Seite- 11 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 • Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig). • Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise Zuschauer • Erfassung der Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Datum, Zeitraum der Anwesenheit und Telefonnummer und nicht zwingend E-Mail-Adresse) der anwesenden Zuschauer • Am Eingang werden Zettel zum Ausfüllen bereitgestellt, diese müssen in die aufgestellte Box geworfen werden. • Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen (derzeit 500 Personen). • Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung). • In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen- Schutz zu tragen. • Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren ist in den Toilettenbereichen möglich. • Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln. • Zuschauer / Eltern über Hygienekonzept informieren und diese bitten, erst zu Spielbeginn zu erscheinen. Seite- 12 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Corona Warn App Das Corona-Virus beeinträchtigt seit Monaten unseren Alltag. Mit Hilfe der Corona-Warn-App der Bundesregierung soll es weiter eingedämmt und der Weg zurück in die Normalität geebnet werden. Die Fußballverbände in Baden- Württemberg machen sich gemeinsam mit dem DFB für die Anwendung der App stark. In einem Schreiben an alle knapp 25.000Fußballvereine betonen DFB-Präsident Fritz Keller, der 1. Vizepräsident, Dr. Rainer Koch, sowie Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius, mit Hilfe der App „kann jede*r ganz leicht einen bedeutenden Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten. Dank ihr schützen wir nicht nur uns und unsere Familie und Freunde sowie unser gesamtes Umfeld, sondern ganz Deutschland. Weitere Informationen auf:https://www.bundesregierung.de/breg- de/themen/corona-warn-app Die App gibt es zum Download im App Store und bei Google Play. Seite- 13 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Linksammlung • Land Baden-Württemberg https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu- corona/ • Corona-Verordnung Sport https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu- corona/faq-corona-verordnung/ • Deutscher Olympischer Sportbund(DOSB) https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/ • Deutsche Sportjugend (DSJ) https://www.dsj.de/informationen-zum-umgang-mit-demcorona-virus/ • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZGA) https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/ • Robert-Koch-Institut(RKI) https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko bewertung.html • Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus • WFV Öffnungsschritte für den Trainings- und Spielbetrieb https://www.wuerttfv.de/corona/ Seite- 14 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Hinweis Haftungshinweis Bei Wiederaufnahme des Trainings ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte. Rechtliches Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten. Die Ausführungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form genannt. Seite- 15 -
Hygienekonzept-SV Kirchdorf Version 4 / Stand 24.08.21 Ansprechpartner Hygienebeauftragter: Jürgen Obersteg info@sportverein-kirchdorf.de Abteilungsleiter: Sebastian Sailer sailersebastian@gmx.de Jugendleiter: Frank Kobler frank.kobler@t-online.de Seite- 16 -
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