Personalassistent/in Zertifikat HRSE Sursee | Willisau - Betreuung - Kanton Luzern
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Leiterin Bildungsgang Nicole Petrig, lic. iur. nicole.petrig@edulu.ch Administration Weiterbildungszentrum Kanton Luzern Telefon 041 329 49 49 info.wbz@edulu.ch Inhalt Personalassistent/in Berufsbild ................................................................................................................................................................................................................................................................................................... 3 Bildungsziel ..................................................................................................................................................................................................................................................................................... 3 Zielpublikum ................................................................................................................................................................................................................................................................................ 4 Voraussetzungen ...................................................................................................................................................................................................................................................... 4 Positionierung ........................................................................................................................................................................................................................................................................ 5 Bildungskonzept ........................................................................................................................................................................................................................................................ 6 Examen ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................... 7 Abschluss .................................................................................................................................................................................................................................................................................................... 7 Bundesbeiträge/Subventionen ......................................................................................................................................................... 7 Weiterbildungsoptionen ..................................................................................................................................................................................................... 7 Fachliche Wegleitung .................................................................................................................................................................................................................. 8 Stand Januar 2019 |2
«Der Bildungsgang ist gut strukturiert und übersichtlich. Durch unseren guten Klassenzusammenhalt, den praxisnahen Unterricht und die gute Organisation war der Lerneffekt gross. Das erlernte Know-how stärkt mich in meinem Beruf und gibt mir Sicherheit und Vertrauen.» Nadia Arioli, Beromünster Personalassistentin HRSE Berufsbild Bildungsziel Sie führen die Personaladministration in kleineren und mittleren Personalarbeit findet in einem dynamischen betrieblichen Um- Firmen oder nehmen in grösseren Unternehmen die Funktion feld statt. Die tägliche Arbeit fordert von den Mitarbeitenden als Personalassistent/in wahr. Sie unterstützen Führungskräfte fachliche Kompetenz. Daher hat diese Grundausbildung fol- wirkungsvoll und vertreten gegenüber der Linie grundlegende gende Zielsetzungen: HR-Aufgaben nachvollziehbar und überzeugend. ÌÌ Vermittlung des notwendigen Grundwissens über die aktuel- le Personalarbeit ÌÌ Grundwissen in Arbeitstechnik und Selbstmanagement, praktische Durchführung einzelner Schritte in der Adminis- tration ÌÌ Grundkenntnisse in den Sozialversicherungen und im Ge- haltswesen ÌÌ Grundlagen der internen Informations- und Kommunika- tionsabläufe ÌÌ Einstieg ins Arbeitsrecht ÌÌ Kompetenzerweiterung für die Übernahme neuer Aufgaben im Personalbereich 3|
«Der Bildungsgang war für mich die ideale Gelegenheit, um mein Grundwissen im HR-Bereich aufzufrischen. Die praxisnahen Bei- spiele und Anekdoten der kompetenten Dozenten garantieren einen kurzweiligen und interessanten Unterricht. Wer sich zudem aktiv im Unterricht beteiligt, ist auch ohne grossen zusätzlichen Lernaufwand sehr gut auf die HRSE-Zertifikatsprüfung vorbereitet.» Michael Suter, Lohn-Ammannsegg Personalassistent HRSE Zielpublikum Voraussetzungen Der Bildungsgang richtet sich an folgende Zielgruppen: In diesem einsemestrigen Bildungsgang bereiten Sie sich zielgerichtet auf die Zertifikatsprüfung des Trägervereins für ÌÌ Mitarbeitende mit Personalaufgaben, welche theoretische eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen Human Re- und anwendungsorientierte Grundlagen für die Personalar- sources (HRSE) vor. beit erwerben wollen ÌÌ Wiedereinsteigende Die bestandene Zertifikatsprüfung ist Voraussetzung für die Zu- ÌÌ Interessierte Personen, die bereits in den Personalbereich lassung zur eidg. Berufsprüfung HR-Fachfrau/HR-Fachmann. eingestiegen sind und sich erste aufgabenbezogene Quali- fikationen aneignen wollen Generell müssen Sie bereit sein, sich am Unterricht aktiv zu ÌÌ Führungspersonen mit Wunsch nach Grundlagenwissen im beteiligen, die für das Selbststudium und die Hausaufgaben Personalwesen benötigte Zeit (in der Regel gilt: Unterrichtszeit = 2-fache ÌÌ Personen, die Grundlagen erarbeiten wollen, um später Hausaufgabenzeit) regelmässig aufzubringen wie auch die eine weitergehende Ausbildung (z.B. HR-Fachleute mit Lektionen vor- und nachzubereiten. Fachausweis) anzugehen. Weiterbildungszentrum Kanton Luzern Infobroschüre Personalassistent/in |4
Positionierung Die Zertifikatsprüfung gilt als eine Zulassungsbedingung zur eidgenössischen Berufsprüfung für HR-Fachleute. Leiter Human Resources mit eidg. Diplom/ Leiterin Human Resources mit eidg. Diplom Eidgenössische Berufsprüfung HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis/ HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis Zertifizierter Personalassistent HRSE/ Zertifizierte Personalassistentin HRSE Fähigkeitszeugnis bzw. Maturität plus zwei Jahre Berufspraxis oder vier Jahre Berufspraxis (ohne EFZ bzw. Maturität) 5|
Bildungskonzept Der Bildungsgang kann berufsbegleitend in ca. sieben Monaten absolviert werden. Der Bildungsgang besteht aus einer Einfüh- rung, vier Modulen C bis F mit internen Modulprüfungen sowie den weiteren prüfungsrelevanten Teilgebieten A, B und G. Der Unterricht je Lernbereich ist Arbeitsgebiet Lernbereiche Lektionen wie folgt budgetiert: 0 Einführung in den Bildungsgang 4 A Arbeitstechnik/Zeitmanagement 4 B Grundlagen des Human Resources Managements 4 C Personaladministration 27 D Arbeitsrechtliche Grundlagen 19 E Sozialversicherungen 19 F Gehaltswesen 19 G Personalausbildung/Bildungssystem Schweiz 4 Interne Prüfungen 4 Prüfungsbesprechung 4 Total 108 Weiterbildungszentrum Kanton Luzern Infobroschüre Personalassistent/in |6
Examen Bundesbeiträge/Subventionen Die Trägerschaft HRSE (Human Resources Swiss Exams) orga- Der Bund unterstützt Studierende bei ihrer Vorbereitung auf nisiert zweimal jährlich eine Integrationsprüfung über alle Mo- eidgenössische Berufsprüfungen (eidg. Fachausweis) und hö- dule. Diese schriftliche Onlineprüfung dauert drei Stunden. here Fachprüfungen (eidg. Diplom) mit finanziellen Beiträgen Die Prüfungsabnahme erfolgt durch die Trägerschaft online im Rahmen der Subjektfinanzierung mit 50 % der Unterrichts- und dezentral an unterschiedlichen Prüfungsorten (zur Zeit kosten, Lehrmittel und Materialien, abzüglich der Sachkos- Bern, Zürich, Genf oder Lugano). ten von pauschal 80 Franken. Diese Subvention wird nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung, unabhängig vom Zulassung zur externen Zertifikatsprüfung Prüfungsresultat, auf Antrag des Studierenden vom Bund aus- ÌÌ Es wird vorausgesetzt, dass Sie über ein eidgenössisches gerichtet. Fähigkeitszeugnis oder eine Maturität verfügen sowie zum Zeitpunkt der Prüfung 24 Monate allgemeine Berufserfah- Falls Sie die eidgenössische Berufsprüfung «HR-Fachleute» rung haben, d.h. nach Abschluss der Ausbildung effektiv nachfolgend absolvieren, erhalten Sie auch einen Bundesbei- gearbeitet haben. trag von 50 % auf den Preis des Lehrgangs «Personalassis- ÌÌ Kandidaten ohne eidg. Fähigkeitszeugnis kann mit einer tent/in HRSE». Ausnahmebewilligung die Zulassung gewährt werden. Vor- aussetzung ist mindestens 48 Monate allgemeine Berufser- Für nähere Angaben fragen Sie uns: WBZ Kanton Luzern, fahrung bis zur Zertifikatsprüfung. Telefon 041 329 49 49. ÌÌ Beschäftigungsgrade unter 100 % werden anteilsmässig an- gerechnet. Zulassung zur internen Zertifikatsprüfung Zum Bildungsgang mit dem Abschluss der internen Diplomprü- fung sind grundsätzlich auch Studierende zugelassen, welche keine oder für die Zertifikatsprüfung zu wenig Berufspraxis ausweisen, sofern sie eine Unterrichtspräsenz von mindestens 80 % aufweisen. Weiterbildungsoptionen Abschluss Zulassungsbedingung zur eidg. Berufsprüfung HR-Fachmann/ Fachfrau ist eine erfolgreich absolvierte Zertifikatsprüfung. Extern Wer die Schlussprüfung von HRSE bestanden hat, erhält das Weitere Informationen finden Sie unter www.hrse.ch. Zertifikat mit dem geschützten Titel «Personalassistentin/Perso- nalassistent HRSE Human Resources Swiss Exams». Intern Wer alle vier internen Prüfungen gemäss internem Prüfungs- reglement bestanden hat und mindestens 80 Prozent Präsenz- zeit aufweist, erhält das Zertifikat «Personalassistentin Weiter- bildungszentrum Kanton Luzern» respektive «Personalassistent Weiterbildungszentrum Kanton Luzern». 7|
Fachliche Wegleitung Generelle Lernziele im Bildungsgang Grundlagen in allen relevanten Themenbereichen erarbeiten. Erläuterung zu den Taxonomiestufen/K-Stufen 1 Wissen Den Prüfungsstoff verstehen und insbesondere Fakten und Fachausdrücke kennen 2 Verstehen Sachverhalte verstehen und in eigenen Worten wiedergeben oder zusammenfassen können 3 Anwendung Das Gelernte anwenden und in eine neue Situation übertragen können 4 Analyse In komplexen Problem- und Aufgabenstellungen das Gelernte charakterisieren und vernetzen können A Arbeitstechnik und Zeitmanagement ÌÌ Fragen im Zusammenhang mit der Führung von Personaldos- ÌÌ Arbeitsmethoden kennen und wirksam nutzen; Termin- und siers sowie dem Datenschutz, der Daten- und Dokumenten- Pendenzen-Management kennen und anwenden (K3). sicherheit beantworten (K2). ÌÌ Die verschiedenen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligun- B Einführung und Grundlagen Human Resources Manage- gen kennen, welche für die Staatsangehörigen der EU/ ment (HRM) EFTA-Staaten sowie der Drittstaaten vorgesehen sind. Die ÌÌ Auftrag, Aufbau und Kernprozesse des HR-Managements Grundzüge der Verfahren, Gültigkeitsdauer, Bedingungen kennen und darlegen (K2). der Erteilung und Verlängerung erläutern (K2). ÌÌ Unternehmerische und gesellschaftliche Zusammenhänge ÌÌ Systeme für die Personalinformation prinzipiell verstehen beschreiben und die Anliegen von Anspruchsgruppen ken- und anwenden; Prozesse (Versetzungen, Mutationen etc.) nen (K1). verstehen und anwenden (K3). ÌÌ Volks- und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge gemäss ÌÌ Rechtswirkung der Zeichnungsberechtigung kennen und Berufsfachschulabschluss (ABU) kennen (K1). Mutationen im Handelsregister veranlassen (K2). ÌÌ Die klassischen Instrumente der Unternehmensführung ken- ÌÌ Verschiedene Instrumente der Kommunikation (Handbücher, nen (K2). Personalinformation, Intranet, Personalanlässe) kennen und ÌÌ Rolle und Aufgaben des HR-Managements in den Unterneh- erklären sowie auf verschiedene Ereignisse (Beförderung, mungen sowie Schnittstellen zwischen HRM, Vorgesetzten Todesfall etc.) sachgerecht reagieren (K2). und Mitarbeitenden verstehen und erklären (K2). C Personaladministration D Arbeitsrechtliche Grundlagen ÌÌ Personalplanung, Personalgewinnung und -selektion, Mit- ÌÌ Begriff und Entstehung von Arbeitsverträgen (Einzelarbeits- arbeiterbeurteilung, Personalentwicklung, Lohnfragen und verträge, Gesamtarbeitsverträge, Normalarbeitsverträge) Austritte als Teilprozess verstehen und in einfachen Frage- kennen und erklären (K1). stellungen erklären (K2). ÌÌ Allgemeine Pflichten des Arbeitnehmers (Sorgfalts-/Treue- ÌÌ Grundlagen der Personalbeschaffung und des Bewerber- pflicht, Überstunden und Überzeit, Haftung, Befolgung von managements verstehen und anwenden (K3). Anordnungen und Weisungen) kennen und erklären (K1). ÌÌ Eintrittsadministration und Einführungszeit (Programme, An- ÌÌ Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers (Lohnzahlungen, lässe, Probezeit, etc.) verstehen und anwenden (K3). Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung, Schutz der Persön- ÌÌ Aufgaben im Zusammenhang mit der Beendigung des Ar- lichkeit, Fürsorgepflicht) kennen und erklären (K1). beitsverhältnisses (Versicherung, standardisierte Austritts- ÌÌ Arbeitsgesetzliche Grundlagen der Arbeits- und Ruhezeiten gespräche, interne Abläufe, etc.) verstehen und anwen- kennen und erklären; rechtliche Bestimmungen von Ferien den. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfasst: und Feiertagen kennen und erklären (K1). Kündigung, Ablauf befristete Verträge, Pensionierung, ÌÌ Wesentliche arbeitsrechtliche Aspekte bei der Beendigung Todesfall (K3). von Arbeitsverhältnissen (ordentliche und fristlose Kündigun- ÌÌ Gesetzliche Grundlagen, Nutzen und Relevanz von Ar- gen und deren Fristen, Probezeiten, Kündigungsschutzbe- beitszeugnissen darlegen, Zeugnisse erstellen und interpre- stimmungen – missbräuchliche Kündigungen und Kündigun- tieren (K3). gen zur Unzeit, Tod des Arbeitnehmers, Konkurrenzverbot) ÌÌ Formen der Arbeitszeit kennen und verstehen; Vereinbar- kennen und erklären (K1). keit mit den gesetzlichen Grundlagen verstehen und an- wenden (K3). Weiterbildungszentrum Kanton Luzern Infobroschüre Personalassistent/in |8
E Sozialversicherungen ÌÌ Grundlagen des Sozialversicherungssystems in der Schweiz kennen (3-Säulen-Prinzip) (K1). Ì Ì Zweck der Sozialversicherungen, das Dreisäulenkon- zept (K1). ÌÌ Grundzüge der Voraussetzungen für Leistungsansprüche der AHV, IV, EO/MSE, FamZG, ALV, UV, BVG 1 (K1). F Gehaltswesen ÌÌ Die Bedeutung des Lohns für Unternehmungen und Mitarbei- tende kennen und Vor- und Nachteile verschiedener Lohnar- ten (Zeitlohn, Akkordlohn, Prämien, Boni etc.) erklären (K2). ÌÌ Lohnabrechnungen und Lohnausweise erstellen und Fragen in diesem Zusammenhang (Lohnfortzahlung, Quellensteuer, etc.) beantworten (K3). ÌÌ Prämien, Abzüge und Leistungen der Sozialversicherungen administrativ bearbeiten (AHV, IV, EO, ALV, UVG, Kranken- taggeld, BVG, FAK, Mutterschaftsentschädigung MSE) (K3). G Personalausbildung/Bildungssystem Schweiz ÌÌ Administrative Aufgaben in Zusammenhang mit der betrieb- lichen Ausbildung (intern und extern) sowie das Bildungssys- tem der Schweiz kennen (K2). (Änderungen vorbehalten) 9|
Weiterbildungszentrum Kanton Luzern Infobroschüre Personalassistent/in | 10
Diese Infobroschüre umfasst ÌÌ Figures & Facts zum Bildungsgang ÌÌ Anmeldeformalitäten inkl. Allgemeine Geschäftsbedingungen Integrierende Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ÌÌ Infobroschüre zum Bildungsgang «Personalassisten/in» ÌÌ Reglement der internen Schlussprüfung 11 |
Gönnen Sie sich Weiterbildung. Und Erfolg. en Die vollständig Informaebtioo nen t finden Sie g zum WBZ-An re z .l u .c h . B e su chen Sie unse auf wb nlos, WBZ-Info abende – koste unverbind lich, lle eine individue ung. Für ohne Anmeld Beratung sterfehüegnunwg. ir ur V Ihnen gerne z Bildungs- und Kulturdepartement Weiterbildungszentrum Kanton Luzern Centralstrasse 21 6210 Sursee Telefon 041 329 49 49 www.wbz.lu.ch info.wbz@edulu.ch
Personalassistent/in Figures & Facts Bildungsgang 2019/2020 und 2020 Abschluss Personalassistent/in HRSE Dauer 108 Lektionen Beginn/Ende ÌÌ Sursee: 24.08.2019 bis März 2020, (Kick-Off-Veranstaltung am 24.08.2019, 08:30 – 16:45 Uhr) ÌÌ Willisau: 04.01.2020 bis August 2020, (Kick-Off-Veranstaltung am 04.01.2020, 08:30 – 16:45 Uhr) Kann berufsbegleitend in einem Semester absolviert werden. Schulungsorte ÌÌ Sursee, Centralstrasse 21 ÌÌ Willisau, Schlossfeldstrasse 8 Unterrichtszeiten Mittwoch, 18:15 – 21:30 Uhr (vier Abende mit Start um 17:30 Uhr) und teilweise Samstag, 08:30 –11:45 Uhr Prüfungstermine Mitte März 2020, Anfang September 2020 Schulferien/Feiertage Siehe www.wbz.lu.ch Dozierende Erfahrene Dozierende und Spezialisten aus der Praxis Kosten Unterricht ÌÌ Die Kosten betragen total CHF 2'950.–. Falls Sie nachfolgend die Berufsprüfung «HR-Fachleute eidg. FA» absolvieren, erhalten Sie einen Bundesbeitrag von 50 % auf obigen Preis. ÌÌ Externe Prüfungsgebühr CHF 440.– (Stand 2018). Die Kosten werden durch den Prüfungsträger direkt verrechnet. Kosten Lehrmittel Die Kosten für Lehrmittel und Skripts von etwa CHF 310.– werden separat in Rechnung gestellt. Falls Sie nachfolgend die Berufsprüfung «HR-Fachleute eidg. FA» absolvieren, erhalten Sie einen Bundesbeitrag von 50 % auf obigen Preis. Beratung Bitte vereinbaren Sie unverbindlich ein persönliches Beratungsgespräch mit der Leiterin des Bildungsgangs. Für weitere Informationen steht Ihnen auch die zuständige Sachbearbeiterin gerne zur Verfügung. Kontakt ÌÌ Leiterin Bildungsgang: Nicole Petrig Tel. 041 329 49 49, Mail nicole.petrig@edulu.ch ÌÌ Sachbearbeiterin Bildungsgang: Anna Kurmann Tel. 041 329 49 46, Mail anna.kurmann@edulu.ch Anmeldung Anmeldungen werden nach ihrem Eingang berücksichtigt. Weitere Details siehe AGB. Zustelladresse für die Anmeldung: Weiterbildungszentrum Kanton Luzern, Frau Anna Kurmann, Centralstrasse 21, 6210 Sursee Links www.hrse.ch WBZ-Infoabende Besuchen Sie unsere Infoabende – unverbindlich, kostenlos, ohne Anmeldung: ÌÌ Sursee, Centralstrasse 21 (BBZN): Mi 23. Oktober 2019 ÌÌ Willisau, Schlossfeldstrasse 8 (BBZW): Do 24. Oktober 2019 jeweils 19 Uhr. Herzlich willkommen! Hohe Erfolgsquote – persönliche Betreuung
Anmeldung Bildungsgang Personalassistent/in 2019/20 und 2020 Person Anrede Name (gemäss Pass/IDK) Vorname (gemäss Pass/IDK) Geburtsdatum Nationalität Heimatort/e Lehrabschluss als Jahr des Lehrabschlusses Aktuelle Berufstätigkeit Arbeitgeber u. Funktion Adresse Adresse (privat) PLZ Ort Kommunikation E-Mail Telefon M Telefon P Telefon G Zusatz Sozialvers.-Nr. 756.
Wahl Bildungsgang Sursee: Start Samstag, 24.08.2019 (G19PASS09A) Willisau: Start Samstag, 04.01.2020 (C19PASS09A) Zulassung Zertifikats- Für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung HRSE ist alleine der Studierende verantwortlich. Es prüfung HRSE kann daraus keine Verpflichtung für das WBZ Kanton Luzern abgeleitet werden. Ich habe die Kriterien für die Zulassung der Zertifikatsprüfung studiert und für mich beurteilt. Daraus leite ich ab, dass ich diese erfülle und zur Zertifikatsprüfung zugelassen bin. Bei Unsicherheiten kläre ich selber vorgängig beim verantwortlichen Verband die Zulassung verbindlich ab (hrse.ch). Ich beabsichtige, nur die internen Prüfungen zu absolvieren (ohne Zertifikatsprüfung HRSE). Anschliessende Ich beabsichtige, nach Abschluss des Bildungsgangs «Personalassistent/in HRSE» die Berufs- Weiterbildung prüfung «HR-Fachleute eidg. FA» zu absolvieren. Hinweis I Falls Sie die Berufsprüfung «HR-Fachleute eidg. FA» nachfolgend absolvieren, erhalten Sie auch einen Bundesbeitrag von 50 % auf den Preis des Lehrgangs «Personalassistent/in HRSE». Hinweis II Rechnungen von Bildungsgängen, welche vom Bund subventioniert werden, können aus rechtlichen Gründen nur an den Studierenden ausgestellt werden. Es ist keine Rechnungsstellung an den Ar- beitgeber möglich. Auf diesen Newsletter Bildungsgang wurde Inserat ich wie folgt Internet aufmerksam Social Media Werbebrief Flyer Persönliche Empfehlung Andere: Ort Datum Unterschrift Studierende/r Das Formular ist ausgedruckt und unterzeichnet an das WBZ Kanton Luzern, Centralstrasse 21, 6210 Sursee, einzureichen. Datum, Visum WBZ
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Infobroschüre zum Bildungsgang (inkl. Figures & Facts und Anmeldeformalitäten) ist integrierender Bestandteil dieser AGB. Das Konzept des Bildungsgangs (u.a. Stundenplan, Lernbereiche, Standortbestimmungen) ist verbindlich. Anmeldung, Durchführung Die Anmeldung gilt für die ganze Ausbildungsdauer. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Der Anmeldeschluss ist vier Wochen vor Beginn des Bildungsgangs, zwei Wochen vor Beginn eines Kurses. Bei freien Plätzen ist eine spätere Anmeldung möglich. Bestätigung, Rechnungsstellung, Zahlung Der Eingang der Anmeldung wird bestätigt. Wenn die Durchführung des Angebots gesichert ist, erhalten die Angemeldeten eine Mitteilung. Die Kosten werden gemäss dem vorgängig definierten, angebotsspezifischen Zahlungsplan semesterweise in Rechnung gestellt. Die Subventionen für die vorbereitenden Bildungsgänge auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen werden den Studieren- den auf ihren Antrag nach absolvierter Prüfung direkt vom Bund rückerstattet, weshalb das Weiterbildungszentrum Kanton Luzern die Brutto- kosten in Rechnung stellt. Nähere Angaben erteilt das Sekretariat des WBZ Kanton Luzern, Telefon 041 329 49 49. Abmeldungen Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen. Abmeldungen bei Bildungsgängen: Abmeldungen sind bis drei Monate vor Studienbeginn kostenlos. Bei einer Abmeldung nach diesem Termin und bis zwei Monate vor Studienbeginn ist die Einschreibegebühr von CHF 200.– zu begleichen. Für eine Abmeldung nach diesem Termin und bis ei- nen Monat vor Studienbeginn verrechnen wir 50 Prozent der Bruttokosten (inkl. Subventionsbeiträge des Bundes) für das laufende Semester resp. Modul. Für eine Abmeldung nach diesem Termin, bei und nach Studienbeginn sind die gesamten Bruttokosten (inkl. Subventionsbeiträge des Bundes) für das laufende Semester resp. Modul geschuldet. Aus diesem Grund werden dem Studierenden entsprechend der Anzahl be- suchter Semester die Bruttokosten pro rata respektive ein allfälliger Restbetrag in Rechnung gestellt. Abmeldungen bei Kursen: Bei einer Abmeldung ab zwei Wochen vor Kursstart ist die Einschreibegebühr von CHF 50.– zu begleichen, bei und nach Kursstart ist das Kursgeld für das laufende Semester geschuldet. Eine Abmeldung ist für Studierende grundsätzlich auf Ende eines Semesters respektive eines Moduls möglich. Die Kosten der noch nicht be- suchten Semester resp. Module sind dann nicht mehr geschuldet. Der Rücktritt muss schriftlich und unter Angabe der Gründe der Leitung des Bildungsgangs bzw. der Kursleitung spätestens einen Monat vor Semesterende resp. vor dem Ende des Moduls mitgeteilt werden. Weitere For- men von Abmeldungen ohne Präjudiz (nicht erfüllte Promotion, Standortgespräch etc.) sind aufgrund von Schulleitungsentscheiden möglich. Das WBZ Kanton Luzern behält sich das Recht vor, bei Gründen wie Zahlungsverzug, unsittliches oder gemeingefährliches Verhalten von Stu- dierenden oder aus wirtschaftlichen Gründen die vorliegende Anmeldung seitens der Schule auf Ende eines Monats einseitig ohne Frist und Kostenfolge zu annullieren. Organisation Notwendige organisatorische Anpassungen zur Sicherstellung der Durchführung des Angebots bleiben vorbehalten. Kostenermässigung Das WBZ Kanton Luzern gewährt verschiedene Kostenermässigungen. Nähere Angaben zu den aktuell gültigen Vergünstigungen erteilt das Sekretariat des WBZ Kanton Luzern, Telefon 041 329 49 49. Datenschutz Studierende akzeptieren, dass die Adressliste mit den üblichen Angaben auf dem schulinternen Extranet allen Dozierenden und Studierenden des betreffenden Bildungsgangs zugänglich ist. Das WBZ Kanton Luzern behält sich das Recht vor, Vorname, Name, Wohnort und/oder Fotos der Studierenden zu publizieren. Weisung Informatikmittel an Schulen des Kantons Luzern Das WBZ Kanton Luzern als kantonale Schule setzt in verschiedenen Bereichen Informatikmittel im Unterricht ein. Das ermöglicht einen zielge- richteten Umgang mit den modernen Technologien. Hierzu verpflichten sich die Studierenden, die «Weisung für die Verwendung von Informatik- mitteln an Schulen des Kantons Luzern» des Bildungs- und Kulturdepartements, aufgeschaltet auf www.wbz.lu.ch, einzuhalten. 1. August 2018
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