SOLERO LIGHT 9.072 - MEYRA
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
SOLERO LIGHT 9.072 HMV-Nr. 18.50.02.7024 Für Personentransport geeignet. Geprüft nach ISO 7176-19 (max. Nutzergewicht 136 kg) ISO-CRASH GETESTET
MANUAL In jeder Hinsicht anpassungs- fähig Leichtigkeit des Handlings WIRTSCHAFTLICHKEIT THERAPEUTISCHER NUTZEN EINSATZBEREICH • Hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis • Anatomisch geformte Sitz- und Rücken- • Geriatrische Versorgung in Senioren- polster sorgen für Sitzkomfort und Pflegezentren sowie im häuslichen • Wirtschaftliche Vorteile durch Kompatibi- Bereich lität zum EUROCHAIR • Sitz- und Rückenverstellung sind stufen- los einstellbar • Bei körperlichen Funktionsstörungen, die • Pannensichere Bereifung eine gute, unterstützende Sitzposition • Kopfstütze ist höhen-, tiefen- und winkel- erforderlich machen verstellbar • Gute Eignung und Mobilisierung für • Sehr schmale Gesamtbreite vorteilhaft Selbstfahrer beim Durchfahren enger Türbreiten oder in beengten Räumen • Benutzergewicht 130 bis 150 kg • Ergonomisch geformter Schiebebügel. Erleichtert das Schieben in gekantelter Position und ermöglicht unterschiedliche Griffmöglichkeiten • Auftrittsbügel und spezielle Gasdruck- dämpfer sorgen für eine besonders sanfte Verstellung mit minimalem Kraft- aufwand
Daten zurücksetzen Drucken Speichern Senden BESTELLFORMULAR 1 von 5 SOLERO LIGHT 9.072 BESTELLUNG KOSTENVORANSCHLAG SONDERANFERTIGUNG Ausgefülltes Bestellformular bitte faxen an: 05733 922 9311 Kundenservice: 05733 922 311 Rechnungsanschrift / Kunden-Nr.: HMV-Nr. 18.50.02.7024 Lieferanschrift: ISO-CRASH GETESTET Kommission / Bemerkungen: Für Personentransport geeignet. Geprüft nach ISO 7176-19 (max. Nutzergewicht 136 kg) SOLERO LIGHT 9.072 inkl. Sitzkantelung von -2 bis 25° und Rückenwinkelverstellung von 0 bis 45° (Preis für Grundmodell, inkl. Kopfstütze, inkl. Seitenteile, inkl. Beinstützen, inkl. Stützrollen): 2.684,00 € Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer! Gültig vom 01.01.2021 – 31.12.2021. Bestellmenge: Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie auf www.meyra.de/AGB finden. Informationen zum Messverfahren finden Sie unter www.meyra.de/messverfahren. Technische Daten Sitzbreite 430 - 460 / 480 - 510 Personengewicht max. 130 / 150 Breite fahrbereit min. 620 Leergewicht ab 38 Sitztiefe 420 - 480 Zul. Gesamtgewicht max.* 170 / 190 Sitzhöhe mit Sitzpolster 440 (520) Transportgewicht 23 Gesamthöhe 1.040 - 1.180 Antriebsräder (12") Rückenhöhe 530 - 560 Antriebsräder 610 (24") Rückenwinkel 0° - 45° Bremsprüfung nach NORM 7° Sitzkantelung -2° - 25° * Bei Verwendung von Zusatzantrieben darf das zulässige Armlehnenhöhe 210 - 270 Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Länge mit Fußstütze 1.180 Länge ohne Fußstütze 910 Maße in mm, Gewichte in kg, Räder in Zoll, Maßtoleranzen ± 10 mm Achtung! Beim Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Zug) können die Abmessungen des Rollstuhles über den Richtwerten der Transportunternehmen liegen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld.
BESTELLFORMULAR 2 von 5 SOLERO LIGHT 9.072 HMV-Nr. 18.50.02.7024 MANUAL Bitte kreuzen Sie Ihre Auswahl in den Kästchen an Standard-Ausführung: Sollten Sie keine andere Auswahl treffen, liefern wir grundsätzlich in der Standard-Ausführung aus. 01 Sitzsystem und Sitzbreite (SB) CODE BEZEICHNUNG NUTZERGEWICHT RAHMEN 1 RAHMEN 2 EURO € 43 SB 430 mm max. 130 kg - 0,00 46 SB 460 mm max. 130 kg - 0,00 48 SB 480 mm max. 150 kg - 0,00 51 SB 510 mm max. 150 kg - 0,00 562 Abnehmbares, ergonomisch geformtes Sitzpolster (Bezug waschbar) mit Sitzplatte 0,00 Sitzsystem Optionen 4724 Abduktionskeil 246,00 Polster zur Sitzbreitenverringerung um 50 mm, nur in 959 70,00 Verbindung mit CODE 4426 02 Sitztiefe (ST) CODE BEZEICHNUNG EURO € 788 ST 430 mm werkseitig voreingestellt verstellbar von 420 - 480 mm 0,00 03 Rückensystem und Rückenhöhe (RH) CODE BEZEICHNUNG RH HMV-NR EURO € Rückenpolster anatomisch geformt 540 mm 18.99.99.0003 110 0,00 Rückenwinkel verstellbar von 0 - 45° veränderbar auf 570 mm 18.99.99.0907 Rückenoptionen 814 Querliegender Schiebebügel ergonomisch geformt 18.99.99.0999 118,00 Rücken Optionen 4739 Rumpfpelotte, beidseitig montiert 18.99.99.0999 148,00 4552 Kopfstütze, klein 18.99.99.0999 0,00 4553 Kopfstütze, mit Seitenanlage 18.99.99.0999 71,00 4554 Kopfstütze, mit verstellbaren Seitenpolstern und Kugelgelenk 18.99.99.0999 438,00
BESTELLFORMULAR 3 von 5 SOLERO LIGHT 9.072 HMV-Nr. 18.50.02.7024 Bitte kreuzen Sie Ihre Auswahl in den Kästchen an Standard-Ausführung: Sollten Sie keine andere Auswahl treffen, liefern wir grundsätzlich in der Standard-Ausführung aus. 04 Lenk- und Antriebsrad CODE BEZEICHNUNG RADGRÖSSE VSH/HSH EURO € 157/901 Lenkrad mit PU-Bereifung, pannensicher 200 x 50 mm 0,00 61/896 Antriebsrad 24“ x 1 3/8“ 610 mm 0,00 815/641/ Antriebsrad 12“ x 11/12“ , festverschraubt, 520 mm 230,00 902 nicht in Verbindung mit Trommelbremse inkl. Sitzkissen Antriebsrad 12“ x 11/12“ , inkl. Trommelbremse 815/706/ für Begleitperson, inklusive 2x Druckbremse für 466,00 902 Fahrer. Steckachse 05 Bereifung CODE BEZEICHNUNG EURO € 902 PU-Bereifung , pannensicher 0,00 06 Greifreifen und Greifreifenoptionen CODE BEZEICHNUNG EURO € 494 Aluminium 0,00 Greifreifenoptionen CODE BEZEICHNUNG EURO € 692 Greifreifenabstand eng (auf weit erweiterbar) 0,00 07 Bremsen CODE BEZEICHNUNG EURO € 651 2 x Druckbremse für Fahrer, Steckachse 0,00 706/680 Trommelbremse für Begleitperson, inklusive 2 x Druckbremse für Fahrer 236,00
BESTELLFORMULAR 4 von 5 SOLERO LIGHT 9.072 HMV-Nr. 18.50.02.7024 MANUAL Bitte kreuzen Sie Ihre Auswahl in den Kästchen an Standard-Ausführung: Sollten Sie keine andere Auswahl treffen, liefern wir grundsätzlich in der Standard-Ausführung aus. 08 Seitenteile 1 = abnehmbar 2 = tiefenverstellbar 3 = höhenverstellbar Beachten Sie die gekennzeichneten Funktionseigenschaften! CODE BEZEICHNUNG 1 2 3 HMV-NR EURO € 106 Seitenteil gepolstert, abnehmbar und höhenverstellbar 18.99.99.0999 236,00 4426 Seitenteil transparent mit höhen- und tiefenverstellbarer Armauflage 18.99.99.0299 0,00 09 Beinstützen Abnehmbar Wegschwenkbar Hochschwenkbar CODE BEZEICHNUNG HMV-NR EURO € Beinstützen, abnehmbar, wegschwenkbar und hochschwenkbar 92 18.99.99.0301 0,00 in Verbindung mit Fußstützen CODE 805 10 Fußstützen Hochklappbar Höhenverstellbar Tiefenverstellbar Winkelverstellbar CODE BEZEICHNUNG TIEFE USL EURO € Fußstützen geteilt, hochklappbar, höhenverstellbar und 798 16 36 - 52 0,00 winkelverstellbar 2092 Stufenlose Höhenverstellung mittels Klemmschelle 43,00 11 Rahmenfarben CODE BEZEICHNUNG EURO € 4919 Silverline 0,00 Inkontinenzbezug / Farbe CODE BEZEICHNUNG HMV-NR EURO € 4980 Inkontinenzbezug, Schwarz 18.99.99.0101 0,00
BESTELLFORMULAR 5 von 5 SOLERO LIGHT 9.072 HMV-Nr. 18.50.02.7024 Bitte kreuzen Sie Ihre Auswahl in den Kästchen an Standard-Ausführung: Sollten Sie keine andere Auswahl treffen, liefern wir grundsätzlich in der Standard-Ausführung aus. 12 Optionen rund um den Rollstuhl Hand- und Speichenschutz CODE BEZEICHNUNG HMV-NR EURO € 4610 Transparent für 24" 18.99.99.0999 168,00 Stützrollen CODE BEZEICHNUNG HMV-NR EURO € 691 Sicherheitsstütze (Paar) 18.99.99.0408 0,00 Therapietische CODE BEZEICHNUNG HMV-NR EURO € 929 Therapietisch aus Kunststoff, transparent, verstellbar von 380 - 580 mm Sitzbreite 18.99.99.0003 214,00 Bei 24"-Rädern und einer hinteren Sitzhöhe kleiner als 470 mm ergibt sich beim Einsatz vom Therapietisch CODE 929/930 eine Einschränkung bei der Armlehnenhöhe, d.h. die Armlehne muss entsprechend höher eingestellt werden, da die niedrigste Armlehnenposition dann nicht möglich ist. Sonstige Optionen CODE BEZEICHNUNG HMV-NR EURO € 819 Passive Beleuchtung (1 Satz) 18.99.99.0999 15,00 4616 Gehhilfenhalter 18.99.99.0999 49,00 4613 Haltegurt mit Schloss 78,00 585 Infusionsständer 18.99.99.0999 562,00 Kommentare zur Bestellung: Datum: Unterschrift: Stand: 26.04.2021 Daten zurücksetzen Drucken Speichern Senden
Ausstattungen und Codierungen SOLERO LIGHT 9.072 HMV-Nr. 18.50.02.7024 MANUAL 03 03 03 03 03 CODE 110 CODE 814 CODE 4739 CODE 4552 CODE 4553 03 08 08 CODE 4554 CODE 106 CODE 4426
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STAND: JANUAR 2021 1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH bestimmten Dritten übergeben worden ist. Dies gilt 6.3. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, sind die 1.1. Die nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedin- unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom ausstehenden Beträge mit 8 % über dem jeweiligen gungen (AGB) der Firma MEYRA GmbH gelten für alle Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung mit den Kunden des Unternehmens geschlossenen 4.3. Sollten Ansprüche wegen Transportschäden eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Verträge. Sie gelten auch für alle zukünftigen oder Verlusten gegenüber der MEYRA GmbH geltend 6.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, Geschäfte mit dem Kunden, auch ohne gesonderte gemacht werden, so hat der Kunde den Schaden so werden alle anderen Forderungen, die auf dem- neue Vereinbarung. auf den Frachtdokumenten zu vermerken oder bei selben Rechtsverhältnis beruhen, sofort zur Zahlung 1.2. Der Kunde erkennt die AGB der MEYRA GmbH Verlusten eine Protokollaufnahme unverzüglich zu fällig, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung für den vorliegenden Vertrag und auch für alle veranlassen und uns dies innerhalb einer Woche bedarf. zukünftigen Verträge als verbindlich an. Geschäfts- anzuzeigen. 6.5. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine 4.4. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig Anwendung. Derartige Geschäftsbedingungen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung verpflichten die MEYRA GmbH nicht, auch wenn Kunden abgeschlossen. eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur diesen im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich 4.5. Bei Verzögerungen der Übergabe oder des insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem widersprochen wird. Versandes die der Kunde zu vertreten hat, geht die gleichen Vertragsverhältnis beruht. 1.3. Diese Bedingungen gelten nur, wenn der Kunde Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den 6.6. Die MEYRA GmbH ist berechtigt, ihre Forderun- Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des Kunden über. gen aus Lieferungen und Leistungen abzutreten. öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches 4.6. Liegen keine besonderen Weisungen des Sondervermögen ist. Kunden vor, erfolgt die Wahl des Transportweges 7. EIGENTUMSVORBEHALT und –mittels durch die MEYRA GmbH, ohne Gewähr- 7.1. Die von der MEYRA GmbH gelieferte Ware 2. ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS leistung und Haftung für die billigste und schnellste bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher, 2.1. Angebote der MEYRA GmbH sind freibleibend Versandart. auch künftig entstehender Forderungen gegen den und nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Kunden im Eigentum der MEYRA GmbH. als verbindlich gekennzeichnet werden. 5. LIEFERZEIT, LIEFERUMFANG 7.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungs- 2.2. Bestellungen oder Aufträge des Kunden kann 5.1. In Aussicht gestellte Lieferfristen verstehen sich gemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen die MEYRA GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zu- als voraussichtliche Lieferzeiten, es sei denn, es ist Verfügungen, insbesondere zu Sicherungsübereig- gang durch eine Angebotsbestätigung in Textform ausdrücklich ein bestimmter Termin schriftlich festge- nungen und Verpfändungen, ist er nicht berechtigt. annehmen. legt worden. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräu- 2.3. Der Vertrag kommt durch die Angebotsbe- 5.2. Haben die Parteien eine Lieferfrist vereinbart, so ßerung der Vorbehaltsware (einschließlich sonstiger stätigung in Textform zustande; dies gilt auch für beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestäti- Forderungen wie Versicherungsansprüche oder jegliche Änderungen oder Zusätze der Aufträge. gung zu laufen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust 2.4. An allen in Zusammenhang mit der Auftrags- bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder Zerstörung) werden bereits jetzt an die MEYRA erteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. GmbH sicherungshalber abgetreten. Die MEYRA behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. 5.3. Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich Leistungstermine setzt den rechtzeitigen Eingang Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, gemacht werden, es sei denn, wir erteilen unsere aus- sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen solange er seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Bei drückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das sowie die rechtzeitige Erteilung aller erforderlichen Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von Auskünfte und die Erfüllung aller sonstigen Verpflich- Einziehungsermächtigung zu widerrufen. 2.2. annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich tungen durch den Kunden voraus. Werden diese Vo- 7.3. Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden ver- an uns zurückzusenden. raussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern arbeitet, so ist hiermit vereinbart, dass die Verarbei- sich die Fristen angemessen. tung im Namen und für Rechnung der MEYRA GmbH 3. PREISE 5.4. Die MEYRA GmbH haftet nicht für Lieferverzöge- als Herstellerin erfolgt und diese unmittelbar das 3.1. Die Preise werden ausschließlich in EURO rungen aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen, Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus oder im berechnet. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorher- Zusammenhang mit Stoffen mehrerer Eigentümer er- Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ist sehbaren Ereignissen (z.B. Streik, Betriebsstörungen, folgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist zusätzlich zu entrichten. nicht rechtzeitige Eigenbelieferung, Transportver- als der Wert der gelieferten Waren – das Miteigentum 3.2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart zögerungen, ungünstige Witterungsverhältnisse (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Ver- etc.), die sie nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum packung und Verladung. Kosten der Verpackung und verlängert sich um die Dauer des von der MEYRA Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Sofern die Verladung werden gesondert in Rechnung gestellt. GmbH nicht zu vertretenden, vorübergehenden MEYRA GmbH ihr Eigentum durch Verbindung oder 3.3. Soweit Listenpreise zugrunde gelegt werden, gilt Leistungshindernisses zuzüglich einer angemessenen Vermischung verliert oder sie im Fall der Verarbeitung die zur Zeit der Auftragserteilung gültige Preisliste. Wiederaufnahmefrist. nicht Eigentümerin des Liefergegenstands werden Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen 5.5. Überschreiten die sich daraus ergebenden sollte, so übereignet der Kunde an die MEYRA GmbH Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so hiermit im Vorhinein einen dem anteiligen Wert des mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich Liefergegenstandes entsprechenden Miteigentum- zur Fertigstellung die Löhne oder die Materialkosten, des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag santeil an der einheitlichen Sache. Die MEYRA GmbH so sind wir berechtigt, den Preis angemessen zurückzutreten. nimmt das Angebot hiermit an. Die Übergabe wird entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. 5.6. Die MEYRA GmbH ist zu Teillieferungen be- ersetzt durch unentgeltliche Verwahrung. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn rechtigt, soweit die Teillieferung für den Kunden im 7.4. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Waren gelieferte Ware mitzuteilen und die zur Geltendma- Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. sichergestellt ist und dem Kunden dadurch keine chung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu 3.4. Bei Anschlussaufträgen ist die MEYRA GmbH Mehrkosten entstehen. geben und Unterlagen auszuhändigen. Gleichzeitig nicht an die Preise aus einem vorhergehenden hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum der Vertrag gebunden. 6. ZAHLUNG MEYRA GmbH unaufgefordert hinzuweisen. Daraus 3.5. Sollte der Bestellwert unterhalb einer Grenze 6.1. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen. von 150,00 € Nettowarenwert liegen, so wird ein nach Zugang der Rechnung vollständig auf eines 7.5. Die MEYRA GmbH verpflichtet sich, die ihr Mindermengenzuschlag inklusive Frachtanteil von der von uns angegebenen Bankkonten zu zahlen. zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des 9,50 € erhoben. Handelt es sich bei der Rechnung nicht um eine Kunden freizugeben, als sie den Wert der zu sichern- Ersatzteil-Lieferung oder um eine Reparaturrech- den Forderungen um mehr als 20 % übersteigen. Die 4. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG nung, ist der Kunde bei Zahlung innerhalb von 8 Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt 4.1. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz der MEY- Tagen nach Rechnungszugang zum Abzug von 2 % der MEYRA GmbH. RA GmbH, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes Skonto berechtigt. 7.6. Für den Fall eines den Kunden betreffenden vereinbart worden ist. 6.2. Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach aus- Insolvenzantrages untersagen wir schon jetzt die 4.2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an drücklicher Vereinbarung entgegen. Die Annahme Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen erfolgt erfüllungshalber. Rechnungskorrekturen über Vorbehaltsware und widerrufen unsere Einziehungs- Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Schecks und Wechsel stehen unter Vorbehalt der ermächtigung hinsichtlich der an uns abgetretenen Ware auf den Kunden über, sobald die Ware (auch Einlösung. Wertstellungen erfolgen an dem Tag, an Forderungen. Teillieferungen) dem zur Ausführung des Versandes dem wir über den Gegenwert endgültig verfügen. 7.7. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind
wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbe- Körper oder Gesundheit und/oder Schadenser- wir im Außenverhältnis einzustehen haben, so ist der haltsware zu verlangen. satzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder Kunde verpflichtet, uns im Innenverhältnis von sämtli- vorsätzlich verursachten Schäden durch die MEYRA chen Ansprüchen des Dritten freizustellen. 8. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Insoweit gelten 8.1. Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüg- die gesetzlichen Verjährungsfristen. 12A. WARENRÜCKSENDUNGEN VON lich nach Lieferung zu untersuchen. Soweit es sich 9.1. AUSTAUSCHGERÄTESERVICE FERTIGPRODUKTEN UND um offensichtliche Mängel handelt oder um Mängel, Unabhängig von der Gewährleistung bietet die BAUGRUPPEN die bei einer gründlichen Untersuchung gefunden MEYRA GmbH den Kunden an, defekte Geräte gegen Warenrücksendungen ohne beigefügte Lieferschein- worden wären, hat der Kunde Reklamationen inner- generalüberholte Geräte auszutauschen. Für diese im oder Rechnungskopie werden nicht zurückgenom- halb einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich Austausch angebotenen Geräte gelten die nachfol- men. Warenrücksendungen (originalverpackt und bei uns anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist für genden Bestimmungen: absolut neuwertig) werden mit 80 % des Netto- diese Mängel jede Haftung ausgeschlossen. Für - Austauschgeräte sind generalüberholt und Warenwertes gutgeschrieben. Von der Rücknahme verborgene Mängel bestehen Gewährleistungsan- technisch in Ordnung. ausgeschlossen sind Artikel, deren Lieferung älter sprüche nur, wenn sie uns innerhalb einer Woche - Das defekte Gerät muss innerhalb von 15 Werktag- als 3 Monate ist, MY INDIVIDUAL, Hygieneartikel, nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. en an die MEYRA GmbH kostenfrei zurückge- gebrauchte bzw. gefüllte Batterien und Artikel unter 8.2. In Fällen mangelhafter Lieferung steht uns das schickt werden. Das zurückgeschickte Gerät geht in € 100,00 Netto-Warenwert. Des Weiteren ausge- Recht zu, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache unser Eigentum über. nommen sind individuell gefertigte Rollstühle (z.B.: nachzubessern oder durch eine mangelfreie Neulie- - Erhalten wir das Gerät nicht zurück, berechnen wir Kinder- und Adaptiv-Rollstühle). Das Transportrisiko ferung zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die für das gelieferte Austauschgerät 95% vom Neuver- trägt der Versender. Fallen bei genehmigten Rücksen- mangelhafte Sache zur Prüfung und Nachbesserung kaufspreis. dungen Reinigungs- und/oder Desinfektionskosten frei Haus zur Verfügung zu stellen. Misslingt die - Das zurückgeschickte Gerät muss dem gelieferten an, so werden diese mit einer Kostenpauschale von Nachbesserung oder Nachlieferung, wird sie nicht in Austauschgerät in Typ und Ausführung entspre- mindestens 79 € netto berechnet angemessener Frist erbracht oder durch uns abge- chen. Zudem muss das Gerät wiederverwendbar lehnt, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag sein und darf nur dem normalen Gebrauch 12B. AUFTRAGSSTORNIERUNGEN VON zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Einer entsprechende Abnutzungsspuren aufweisen. FERTIGPRODUKTEN Fristsetzung bedarf es in den Fällen nicht, in denen - Die Beurteilung, ob das zurückgeschickte Gerät die 12B.1. Auftragsstornierungen ohne vorher vereinbar- dieses nach dem Gesetz nicht erforderlich ist. vorgenannten Bedingungen erfüllt, obliegt der te Zustimmung durch die MEYRA GmbH sind nicht 8.3. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde MEYRA GmbH. Sollten die Bedingungen nicht möglich. ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand än- erfüllt sein, berechnen wir für das gelieferte 12B.2. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. dert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängel- Austauschgerät ebenfalls den oben genannten 12B.3. Ist eine Zustimmung zum Storno von fertigen, beseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar Betrag abzüglich des Restwertes des zurück- auslieferungsfähigen Produkten erfolgt, dann gilt erschwert wird. In jedem Fall aber hat der Kunde die geschickten Geräts. folgendes: durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der - Reha-Artikel werden voll gutgeschrieben. Mängelbeseitigung zu tragen. 10. GEWÄHRLEISTUNG DER Rollstühle im Sonderbau sowie Sport-Rollstühle 8.4. Von den vorstehenden Regelungen wird eine PRODUKTSICHERHEIT werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. etwaige Garantie, die wir gegenüber dem ersten 10.1. PRODUKTRÜCKRUF - Bei Stornierung von Adaptiv-Rollstühlen wird Verwender der Rehabilitationsmittel übernehmen, Soweit aufgrund eines Mangels der gelieferten ein Kostenanteil von 20 % des Nettowarenwertes nicht berührt. Ware oder aufgrund bestehender gesetzlicher einbehalten. 8.5. Von der Gewährleistung ausgenommen ist der Verpflichtungen ein Produktrückruf erforderlich ist, Die Stornogebühr für Elektro-Rollstühle und Scooter funktionsbedingte Verschleiß aller von uns geliefer- ist der Kunde zur Mitwirkung bei der Durchführung beträgt 5 %. Für Standard- bzw. Leichtgewichtroll- ten Artikel, Baugruppen, Batterien und Ersatzteilen des Produktrückrufes verpflichtet, um einen effiziente stühle werden 10 % Stornogebühr berechnet. sowie die ungeeignete oder unsachgemäße Lage- Durchführung des Produktrückrufes zu ermöglichen. rung, Verwendung oder Behandlung der Waren. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die MEYRA 12C. RÜCKNAHME / ENTSORGUNG 8.6. Weitergehende Ansprüche des Kunden, GmbH im Falle eines notwendigen Produktrückrufes Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der Kos- insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung über den Verbleib der Liefergegenstände in der wei- ten für die Rücknahme und Entsorgung von komplet- und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder teren Lieferkette bis zum Endkunden zu informieren. ten Altgeräten anderer Nutzer als private Haushalte. mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- oder Dazu muss der Kunde laufend eine geeignete Doku- Auf Wunsch organisieren wir gegen Erstattung der Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechts- mentation über den Verbleib der Waren führen und anfallenden Kosten die Rücknahme und Wiederver- grund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn diese auf Verlangen der MEYRA GmbH zur Verfügung wertung / Entsorgung auch solcher Geräte, soweit sie die MEYRA GmbH einen Rechts- oder Sachmangel stellen. Soweit der Kunde Wiederverkäufer mit der von uns vertrieben wurden. Rücksendungen ohne arglistig verschwiegen hat oder der Schaden auf gelieferten Ware beliefert, ist der Kunde verpflichtet, vorher vereinbarte Zustimmung von der MEYRA Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der MEYRA GmbH, dem Wiederverkäufer die hier bestimmten Mitwir- GmbH sind nicht möglich. ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen kungsverpflichtungen zur Sicherstellung der Durch- beruht oder eine fahrlässige Verletzung wesentlicher führung eines effizienten Produktrückrufes auch dem 13. VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER Vertragspflichten vorliegt. Als wesentliche Vertrags- Wiederverkäufer vertraglich aufzuerlegen. DATEN pflichten sind solche Verpflichtungen zu verstehen, 10.2. Der Kunde ist verpflichtet, Endkunden in Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Handhabung und Gebrauch der gelieferten Produkte Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf durch geschultes Fachpersonal einweisen zu lassen. insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, zu deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig Soweit der Kunde Wiederverkäufer mit der geliefer- speichern und unternehmensintern zu verarbeiten. vertraut und vertrauen darf. Im Falle leicht fahrlässig ten Ware beliefert, ist der Kunde verpflichtet, dem verursachter Sach- und Vermögensschäden ist die Er- Wiederverkäufer die hier bestimmte Einweisungs- 14. GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES satzpflicht der MEYRA GmbH jedoch der Höhe nach pflicht in Handhabung und Gebrauch des gelieferten Recht, salvatorische Klausel auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden Produktes vertraglich aufzuerlegen . 14.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes verein- beschränkt. Ausgeschlossen sind des Weiteren nicht bart wurde, ist der Geschäftssitz der MEYRA GmbH in Körper- und/oder Gesundheitsschäden, die durch 11. HAFTUNG BEI KONSTRUKTIVEN Kalletal-Kalldorf Erfüllungsort. eine schuldhafte Pflichtverletzung der MEYRA GmbH, VERÄNDERUNGEN 14.2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Es ist zu beachten, dass bei MY INDIVIDUAL verschärf- ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestimmt sich der entstanden sind. te gesetzliche Bestimmungen gelten. Konstruktive Gerichtsstand nach unserem Firmensitz in Kalletal- 8.7. Unberührt bleibt eine Haftung nach dem Pro- Veränderungen von MEYRA GmbH-Artikeln durch Kalldorf. Wir sind zudem berechtigt, den Kunden dukthaftungsgesetz. den Kunden oder einem von ihm beauftragten auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Dritten sind nur zulässig, wenn sie den sicherheits- 14.3. Es findet das Recht der Bundesrepublik 9. VERJÄHRUNG technischen Erfordernissen entsprechen und zuvor Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln unsere Geschäftsleitung schriftlich ihr Einverständnis Anwendung. verjähren in zwei Jahren ab Übergabe/Ablieferung erklärt hat. Zu diesem Zweck ist uns auf Anfordern ein 14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allge- der Ware an den Kunden. Für Austauschgeräte und verändertes Modell nebst Konstruktionszeichnung meinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Reparaturen beträgt die Verjährungsfrist zur Verfügung zu stellen. Werden konstruktive Verän- nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit 1 Jahr ab Übergabe/ Ablieferung der Ware an den derungen ohne schriftliches Einverständnis unserer der übrigen Bestimmungen unberührt. Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadenser- Geschäftsleitung vorgenommen und entstehen satzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Dritten aufgrund der Veränderungen Schäden, für die
Sie können auch lesen