Soziale Sicherung Selbstständiger - Gültig ab 1. Januar 2023 VERSICHERUNG & BEITRÄGE

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Soziale Sicherung Selbstständiger - Gültig ab 1. Januar 2023 VERSICHERUNG & BEITRÄGE
VERSICHERUNG & BEITRÄGE

Soziale Sicherung
Selbstständiger
Gültig ab 1. Januar 2023
Soziale Sicherung Selbstständiger - Gültig ab 1. Januar 2023 VERSICHERUNG & BEITRÄGE
2                                                                                                                          EINLEITUNG

Vorwort
Bei Existenzgründung und auch während der Selbstständig­         Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sind leider
keit gilt es, zahlreiche Dinge gut zu überlegen. Neben der       nicht immer einfach zu durchschauen. Da ist es doch gut zu
Frage nach der richtigen Unternehmensstrategie und Kunden­       wissen, dass man sich stets auf unseren besonderen Kunden­
werbung sowie dem optimalen Finanzierungsplan sollte             service verlassen kann. Wir helfen Ihnen in allen Fragen der
auch die Auswahl verlässlicher Partner nicht zu kurz kommen;     Sozial­versicherung – wenn Sie es wollen, gerne auch vor Ort.
das gilt insbesondere für die eigene Krankenversicherung.        Damit Sie sich auf das konzentrieren können, worauf es in
                                                                 erster Linie ankommt – Ihren Unternehmens­erfolg.
Auf einen umfassenden Versicherungsschutz sollte niemand
verzichten, denn das finanzielle Risiko einer Krankheit kann     Natürlich können wir auf den folgenden Seiten nicht auf jedes
kaum jemand alleine tragen. Eine sehr gute Krankenversiche­      Detail eingehen, denn dazu ist das Thema viel zu umfassend.
rung muss aber noch mehr können, als nur Leistungen zur          Aber: Kein Problem, wenn sich Ihr „Spezialfall“ hier nicht wie­
Verfügung zu stellen. Sie sollte Ihnen vor allem ein hohes       derfindet. Rufen Sie uns an oder verabreden Sie sich mit uns.
Maß an Service bieten und jederzeit mit Rat und Tat zur Seite    Wir können Ihnen garantiert weiterhelfen.
stehen. Im Falle eines Falles schnell, unbürokratisch und kom­
petent helfen – darauf kommt es uns an. Damit Sie und Ihre
Familie im Krankheitsfall optimal abgesichert sind.              Ihre hkk

Die hkk ist eine sehr gute Wahl!

Wir halten ein breit gefächertes, hochwertiges Angebot mit
Leistungen und Services für Sie bereit. Es reicht von der
Gesundheitsvorsorge bis hin zur Hochleistungsmedizin. Eine
kundennahe Betreuung durch freundliche und kompetente
Mitarbeiter zeichnet uns aus. Faire Beiträge sorgen dafür,
dass niemand überfordert wird – dazu trägt insbesondere die
bereits seit 1. Januar 2019 abgeschaffte besondere Mindest­
beitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige bei. Darüber
hinaus gilt bei uns unverändert, dass die Beiträge stets vor­
läufig festgesetzt werden. Somit ist sicher­gestellt, dass die
Beitrags­belastung der wirtschaftlichen Situ­ation entspricht.
Zuviel gezahlte Beiträge werden ggf. rück­wirkend erstattet.

                                                                                          Impressum
                                                                                          Herausgeber:

                                                                                          21. Auflage • Gültig ab 1. Januar 2023 • GK100206
                                                                                          Realisierung:
                     VERSICHERUNG & BEITRÄGE

                     hkk Seminar
                                                                                          © PRESTO Gesundheits-Kommunikation GmbH
                                                                                             www.presto-gk.de

                     zum Jahreswechsel                              Bildnachweis: auremar/stock.adobe.com, Titelbild: © Westend61/gettyimages

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                     Alle wichtigen Änderungen
                     in der Sozialversicherung
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INHALTSÜBERSICHT                                                                                                                                                                                                                        3

Inhalt
A.      Krankheit und Pflegebedürftigkeit
I.      hkk oder privat?.................................................................................................................................................................................................... Seite 4
II.     Wie Sie freiwilliges hkk-Mitglied werden.................................................................................................................................................... Seite 5
III.    Das umfangreiche hkk-Leistungsangebot.................................................................................................................................................. Seite 7
IV.     Ende der freiwilligen Mitgliedschaft............................................................................................................................................................. Seite 7
V.      Die Pflegeversicherung...................................................................................................................................................................................... Seite 8
VI.     Wie hoch sind die Beiträge?............................................................................................................................................................................. Seite 9
VII.    Zahlung der Beiträge.......................................................................................................................................................................................... Seite 14
VIII.   Sonderausgabenabzug...................................................................................................................................................................................... Seite 14

B.      Alter und Erwerbsminderung
I.      Allgemeines........................................................................................................................................................................................................... Seite   15
II.     Rentenversicherung der Handwerker.......................................................................................................................................................... Seite                              15
III.    Staatliche Unterstützung bei privater Altersvorsorge............................................................................................................................ Seite                                         16
IV.     Arbeitnehmerähnliche Selbstständige........................................................................................................................................................ Seite                              17
V.      Selbstständigkeit und Beschäftigung........................................................................................................................................................... Seite                           17
VI.     Befreiung von der Rentenversicherungspflicht........................................................................................................................................ Seite                                     17
VII.    Antragspflichtversicherung für Selbstständige........................................................................................................................................ Seite                                    18
VIII.   Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung...................................................................................................................................................... Seite                             19
IX.     Freiwillige Rentenversicherung...................................................................................................................................................................... Seite                     20

C.      Unfall und Berufskrankheit
I.      Allgemeines........................................................................................................................................................................................................... Seite   21
II.     Gesetzliche Unfallversicherung Selbstständiger...................................................................................................................................... Seite                                     22
III.    Warum der Versicherungsschutz?................................................................................................................................................................. Seite                          22
IV.     Was kostet Selbstständige ihr Versicherungsschutz?............................................................................................................................. Seite                                          23
V.      Selbstständig und Arbeitgeber....................................................................................................................................................................... Seite                     23
VI.     Unfallverhütung................................................................................................................................................................................................... Seite       24
VII.    Wer beantwortet meine Fragen?................................................................................................................................................................... Seite                         24

D.      Arbeitslosigkeit
I.      Freiwillige Arbeitslosenversicherung........................................................................................................................................................... Seite 25

E.      Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
I.      Der Gründungszuschuss................................................................................................................................................................................... Seite                 26
II.     Dauer und Höhe der Förderung..................................................................................................................................................................... Seite                        26
III.    Anrechnung auf das Arbeitslosengeld ........................................................................................................................................................ Seite                             26
IV.     Die Kranken- und Pflegeversicherung.......................................................................................................................................................... Seite                            26

                                                                                                   (c) www.presto-gk.de
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4                                                                              KRANKHEIT UND PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

A. Krankheit und
   Pflegebedürftigkeit

I. hkk oder privat?

1. Allgemeines                                                     Gesundheitskarte abgerechnet. Wenn Sie jedoch den anderen
Selbstständige haben verschiedene Optionen, um sich gegen          Weg wünschen, ist auch das bei uns kein Problem. Sie können
das Krankheitsrisiko abzusichern. Vollständig auf eine Kranken­    sich für die Kostenerstattung anstelle von Sachleistungen
versicherung – ob nun gesetzlich oder privat – zu verzichten,      entscheiden. Dafür und – als ganz großer Vorteil – später
gehört aber seit einigen Jahren nicht mehr dazu.                   auch wieder dagegen.

    WICHTIG:      Personen, die keine anderweitige Absiche­        Wägen Sie unsere wichtigsten Pluspunkte gegenüber der
    rung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich            privaten Krankenversicherung in Ruhe ab und entscheiden Sie
    krankenversichert waren, sind versicherungspflichtig           selbst; gern stehen wir Ihnen für ein individuelles Beratungs­
    (obligatorische Anschlussversicherung, vgl. A. II). Die­       gespräch zur Verfügung:
    jenigen, die der priva­ten Krankenversicherung zuzuordnen
    sind, müssen dort eine Versicherung aufrechterhalten           n   Ihre Familienangehörigen sind unter bestimmten Voraus­
    (Basistarif, vgl. A. I. 3).                                        setzungen beitragsfrei mitversichert.
                                                                   n   Das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand spielen
2. Pro und Kontra                                                      keine Rolle, es gibt we­der Leistungsausschlüsse noch
Die Entscheidung für die private Krankenversicherung trifft            Risikozuschläge.
man für sein ganzes Leben. Ein Zurück zur gesetzlichen             n   Zu Beginn der Versicherung gibt es keine Wartezeiten.
Krankenversicherung gibt es in der Regel nicht. Der vom            n   Die hkk-Sachleistungen erhalten Sie unabhängig von der
Gesetzgeber aufgestellte Grundsatz lautet: Einmal privat,              Höhe der gezahlten Beiträge.
immer privat!                                                      n   Die Beiträge orientieren sich am Einkommen und werden
                                                                       diesem regelmäßig angepasst.
Das gilt selbst dann, wenn im Alter die Prämien der privaten
Krankenversicherung stark steigen und das zur Verfügung              PRAXIS-TIPP:       Eine häufig anzutreffende Argumentation
stehende Einkommen in keinem vernünftigen Verhältnis                 seitens der privaten Krankenversicherung stellt auf
mehr zu den fälligen Prämien steht.                                  solche „Annehmlichkeiten“ wie Chefarztbehandlung
                                                                     oder Einzelzimmerunterbringung im Krankenhaus ab.
So etwas gibt es bei der hkk nicht! Denn bei uns sind die            Wenn das für Sie wichtig ist, muss es aber nicht immer
Beiträge weder abhängig vom Leistungsumfang noch vom                 gleich die private Krankheitskostenvollversicherung sein.
individuellen Risiko, wie es beispielsweise durch das Alter          Wir unterbreiten Ihnen gern ein Angebot über unsere
oder den Gesundheitszustand zum Ausdruck kommt. Jeder                sehr attraktiven Zusatzversicherungen, als Ergänzung
zahlt nur das, was er nach seinen Einkommensverhältnissen            zu Ihrer frei­willigen hkk-Mitgliedschaft.
auch tatsächlich tragen kann. Niemand wird überfordert,
weil sich unsere Bei­träge nach dem Einkommen richten.             3. Basistarif in der PKV
Der vom Gesetzgeber früher vorgesehene Mindestbeitrag für          Den Basistarif müssen alle privaten Krankenversicherungs­
Selbstständige ist abgeschafft, bei nicht ganz so hohen Ein­       unternehmen neben ihren bestehenden Tarifen anbieten.
kommen bedeutet dies eine spürbare Ent­lastung. Nach wie           Er steht insbesondere allen Neuversicherten sowie Personen
vor gilt darüber hinaus, dass wir die Beiträge in aller Regel      ohne Ver­sicherungsschutz, die ehemals privat krankenver­
vorläufig festlegen – ist der endgültige Einkommensnachweis        sichert waren, auf Dauer offen. Berechtigte Anträge auf eine
erbracht, passen wir die Beiträge auch rückwirkend an.             Ver­sicherung im Basistarif dürfen nicht abgelehnt werden
                                                                   (Kontrahierungszwang).
Hinzu kommt, dass Sie bei uns grundsätzlich keine Leistungen
verauslagen müssen. Anders als privat Krankenversicherte           Im Basistarif dürfen weder Risikozuschläge erhoben noch
erhalten Sie keine Rechnung, die umständlich erstattet wer­        Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Die Kosten für die
den muss, sondern alles wird bequem über die elektronische         Weiterbehandlung bereits bestehender Erkrankungen wer-

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KRANKHEIT UND PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT                                                                                                     5

den ab Versicherungsbeginn im Basistarif übernommen, denn            II. Wie Sie freiwilliges hkk-Mitglied werden
es gibt auch keine Wartezeiten. Die Leistungen im Basistarif
müssen in Umfang, Art und Höhe mit dem Leistungskatalog             1. Allgemeines
der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein, die         Im Rahmen der sogenannten obligatorischen Anschlussver­
Ver­sicherungsprämie darf den jeweiligen Krankenkassen-             sicherung kommt die „frei­willige“ Mitgliedschaft nach been­
Höchstbeitrag nicht überschreiten.                                  deter Krankenver­sicherungspflicht (z. B. als Arbeitnehmer oder
                                                                    Bezieher von Arbeitslosengeld) bzw. Familienversicherung
Wer sich für einen privaten Krankenversicherungsvertrag im          (über die Eltern oder den Ehegatten/eingetragenen Lebens­
Basistarif entscheidet, erhält ein uneingeschränktes Wechsel­       partner) kraft Gesetzes verpflichtend zustande.
recht unter Mitnahme der neu aufgebauten Alterungsrück­
stellungen in den Basistarif jedes beliebigen Unternehmens          Dies gilt dann nicht, wenn innerhalb von zwei Wochen nach
der privaten Krankenversicherung (Portabilität).                    dem Hinweis der Krankenkasse über die Möglichkeit auszu­
                                                                    treten, der Austritt erklärt wird. Zusätzlich ist das Bestehen
 HINWEIS:     Die privaten Krankenversicherer sind gegen den        eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krank­
 Basistarif Sturm gelaufen, eines ihrer Ar­gumente lautete:         heitsfall nachzuweisen; infrage kommt dafür in erster Linie
 Der „Basistarif und die Portabilität von Alterungsrückstel­        eine private Krankenversicherung (Vorteile der hkk: vgl. A. I).
 lungen greifen in privatrechtliche Ver­sicherungsverträge ein      Voraussetzung ist ferner, dass sich der anderweitige Anspruch
 und werden zu teils deutlichen Beitragssteigerungen in der         grundsätzlich lückenlos an die vorangegangene Versicherung
 PKV führen“. Das angerufene Bundesver­fassungsgericht              anschließt.
 konnte jedoch in letzter Instanz keinen Verstoß gegen das
 Grundgesetz erkennen. Auch das sollte man wissen, wenn             Insofern könnten Sie sich theoretisch zurücklehnen und da­
 man in der heutigen Zeit Vor- und Nachteile einer hkk-Mit­         rauf warten, dass wir auf Sie zukommen. Besser ist es aller­
 gliedschaft gegenüber einer privaten Krankheitskosten­             dings, wenn Sie sich aktiv mit uns in Verbindung setzen.
 vollversicherung abwägt.                                           Und zwar am besten bis spätestens zu dem Zeitpunkt, an
                                                                    dem Sie in Ihre Selbstständigkeit starten möchten, also noch
                                                                    bevor Ihre Krankenversicherungspflicht bzw. Familienver­
                                                                    sicherung endet.

 >In Fragen der
 Sozialversicherung
 vertrauen wir
 der Kompetenz
 einer gesetzlichen
 Krankenkasse.<

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    PRAXIS-TIPP:     Wer sich selbstständig machen will,            3. Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
    hat eine ganze Menge zu beachten. Daher erörtern wir            Unabhängig davon, ob Sie aus einer Pflichtversicherung
    alle Aspekte der sozialen Sicherung gern in einem per­          ausscheiden oder die bisherige Familienversicherung endet,
    sönlichen Gespräch mit Ihnen und erledigen dabei auch           schließt sich Ihre freiwillige Mitgliedschaft unmittelbar an
    gleich die nicht zu vermeidenden Formalitäten – verein­         die vorherige Pflicht- oder Familienversicherung an.
    baren Sie also bitte frühzeitig einen Termin mit uns.
                                                                    Das bedeutet, dass schon am Tag nach dem Ausscheiden aus
Sollte die Zwei-Wochen-Frist versäumt werden, wird die              der Pflicht- oder Familienversicherung die freiwillige Mitglied­
obligatorische Anschlussversicherung nach dem Willen des            schaft beginnt. Ihr großer Vorteil: Wir bieten Ihnen stets einen
Gesetzgebers zunächst begründet. Sie wäre dann nur zu den           lückenlosen und umfassenden Krankenversicherungsschutz.
für eine Kündigung maßgeblichen Bedingungen zu beenden,             (Beispiel 1)
was eine doppelte Beitragszahlungspflicht nach sich ziehen
kann.                                                                 Beispiel 1:
                                                                      Susann Klein hat sich dazu entschlossen, ihre bisherige Arbeit­
Anderer Voraussetzungen für das Zustandekommen einer                  nehmerbeschäftigung zum 31. 3. 2023 aufzugeben, um sich
                                                                      selbstständig zu machen. Da sie auch weiterhin hkk-Mitglied
Weiterversicherung bedarf es übrigens nicht. So ist ins­be­
                                                                      bleiben möchte, bespricht sie die Details am 6. 4. 2023 persön­
sondere kein Nachweis einer Vorver­sicherungszeit mehr
                                                                      lich mit ihrem hkk-Berater.
erforderlich und auch die früher wichtige Antragsfrist von
drei Monaten ist mittlerweile unbeachtlich.                           n   Die freiwillige Mitgliedschaft bei der hkk beginnt rückwirkend
                                                                          am 1. 4. 2023, sodass ein durchgehender Krankenversiche-
2. Krankenkassenwechsel                                                   rungsschutz gewährleistet ist.
Sollten Sie zurzeit noch einer anderen gesetzlichen Kranken­
kasse angehören, steht einem Wechsel zur hkk in aller Regel         Im Übrigen gelten in diesem Fall weder Bindungs- noch Kün­
nichts im Wege. Das gilt unabhängig davon, ob Sie versiche­         digungsfristen: Scheiden Sie also aus einer Pflichtversicherung
rungspflichtig oder freiwillig versichert sind. Haben Sie sich      aus oder wird die bisherige Familienversicherung beendet,
erst einmal für eine freiwillige Mitgliedschaft bei der hkk ent­    können Sie sofort hkk-Mitglied werden. Sind Sie bereits frei­
schieden, kann auch Ihr Ehegatte/eingetragener Lebens­              williges Mitglied einer Krankenkasse, können Sie problemlos
partner problemlos hkk-Mitglied werden. Hat der Partner             zur hkk wechseln – sämtliche Formalitäten werden dabei von
kein oder nur ein geringes Einkommen, kommt ggf. eine               uns erledigt (Beispiel 2).
beitragsfreie Familien­versicherung in Betracht.
                                                                      PRAXIS-TIPP:     Eine Kündigung der alten Kranken­kasse
Um der Versichertengemeinschaft der hkk beitreten zu können,          ist von Ihnen nicht zu veranlassen. Sie er­klären ledig­
reicht die Erklärung aus, Mitglied der hkk werden zu wollen –         lich, hkk-Mitglied werden zu wollen – alles andere wird
die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse wird durch uns          von uns erledigt.
erledigt (Initialmeldung). Dies ist selbstverständlich jederzeit
möglich, die Kündigung wirkt jedoch frühestens zum Ablauf
der Bindungsfrist von in aller Regel zwölf Monaten.                   Beispiel 2:
                                                                      Der selbstständige Alexander Seehaus möchte als freiwilliges
Ein Wechsel zur hkk wird dabei – trotz erfüllter Bindungsfrist –      Mitglied zur hkk wechseln. Die Bindungsfrist bei seiner bis­
                                                                      herigen Krankenkasse ist erfüllt. Er hat die hkk fristgerecht als
nicht von jetzt auf gleich vollzogen. Denn das Sozialgesetz­
                                                                      neue Krankenkasse ab dem 1. 7. 2023 gewählt.
buch sieht eine Kündigungsfrist vor: Die Mitgliedschaft kann
frü­hestens zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats                n   Die hkk informiert die bisherige Krankenkasse fristgerecht über
beendet werden, gerechnet von dem Monat an, in dem die                    die Mit­gliedschaft bei der hkk. Ab dem 1. 7. 2023 ist Alexander
Initialmeldung von uns erstellt wird bzw. vom 1. Juli 2023 an             Seehaus freiwilliges hkk-Mitglied.
der bisherigen Krankenkasse zugeht.

    PRAXIS-TIPP:      Haben Sie die Absicht, die Krankenkasse
    zu wechseln, sprechen Sie uns bitte einfach darauf an.
    Wir in­formieren Sie ausführlich über die zahlreichen
    Vorteile einer freiwilligen hkk-Mitgliedschaft – wenn
    Sie es wünschen, gerne auch vor Ort.

                                                         (c) www.presto-gk.de
Soziale Sicherung Selbstständiger - Gültig ab 1. Januar 2023 VERSICHERUNG & BEITRÄGE
KRANKHEIT UND PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT                                                                                                       7

III. Das umfangreiche hkk-Leistungsangebot                        Führen wir die Pflichtversicherung in der sozialen Pflegever­
                                                                  sicherung ebenfalls durch (vgl. A. V), sorgen wir natürlich
Gesundheit und soziale Sicherheit sind Ziele, die am ehesten      auch im Fall der Pflegebedürftigkeit für Sie und ggf. Ihre
gemeinsam erreicht werden können. Als kompetenter Partner         ganze Familie. Neben der Krankenversicherung auf hohem
setzen wir uns deshalb stets mit großem Engagement für            Niveau gehört auch der umfassende Pflegeversicherungs­
das Wohl unserer Versicherten ein. Eine zügige und unbüro­        schutz zu unseren Stärken.
kratische Abwicklung von Leistungsanträgen gehören dabei
genauso zu unserem Service wie eine sorgfältige Beratung.         Kurzum: Die Vorteile einer freiwilligen hkk-Mitgliedschaft
                                                                  liegen klar auf der Hand. Wir sind jederzeit für Sie da –
Wir kümmern uns darum, Ihnen einen umfassenden Kranken­           erst recht dann, wenn es besonders darauf ankommt!
versicherungsschutz auf hohem Niveau anzubieten. So stehen
Ihnen selbstverständlich alle medizinisch notwendigen Leis­
tungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.         IV. Ende der freiwilligen Mitgliedschaft
Gegen krankheitsbedingte Einkommensausfälle können Sie
sich in aller Regel mit Krankengeld absichern (vgl. A. VI). Für   Die Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft ist Ihre freie
Mehrleistungen unterbreiten wir Ihnen außerdem gern ein           Entscheidung, denn das Mitgliedschaftsende kann in der
individuelles Angebot über eine private Zusatzversicherung.       Regel nur durch das Mitglied selbst herbeigeführt werden.
                                                                  Sollten Sie sich – aus welchem Grund auch immer – dafür ent­
Unser umfangreiches Leistungsangebot steht selbstverständ­        scheiden, Ihre frei­willige Mitgliedschaft beenden zu wollen,
lich nicht nur Ihnen, sondern auch Ihren bei der hkk kostenfrei   lassen Sie uns eine kurze schriftliche Mitteilung zukommen.
mitversicherten Familienangehörigen zur Verfügung. Das gilt       Zusätzlich ist ggf. das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs
uneingeschränkt vom ersten Tag der Mitgliedschaft an, also        auf Absicherung im Krankheitsfall nachzuweisen. Ihre freiwil­
ohne Wartezeit, Risikozuschlag oder Leistungsausschluss.          lige Mitgliedschaft endet dann grundsätzlich mit Ablauf von
Selbst dann, wenn ein Leistungsfall direkt zu Beginn der Mit­     zwei vollen Kalendermonaten nach dem Eingang Ihrer Kündi­
gliedschaft eintritt, kommt die hkk sofort für alle medizinisch   gung; bei Kündigungseingang im September also beispiels­
notwendigen Maßnahmen auf. So, wie Sie es von einem               weise am 30. November.
kompetenten Partner in Sachen Gesundheit und sozialer
Sicherheit erwarten können.                                       Die freiwillige Mitgliedschaft endet auch dann, wenn eine
                                                                  Pflichtversicherung eintritt. Das kann z. B. der Fall sein, wenn
                                                                  Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben, um wieder einer
                                   >Durch die frei­-              versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Die
                                   willige Versiche-              freiwillige Mitgliedschaft endet dann „automatisch“ am Tag
                                   rung bei der hkk               vor Beginn der Pflichtversicherung, einer Kündigung bedarf
                                   erhalte ich einen              es dazu nicht. (Beispiel)
                                   umfassenden
                                   Schutz.<                         Beispiel:
                                                                    Rolf Treu entschließt sich, seine selbstständige Tätigkeit zum
                                                                    31. 5. 2023 aufzugeben. Am 1. 6. 2023 – dies steht bereits fest –
                                                                    wird er wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf­
                                                                    nehmen. Während seiner Selbstständigkeit ist er freiwilliges
                                                                    Mitglied der hkk.

                                                                   n Die freiwillige Mitgliedschaft endet am 31. 5. 2023.
                                                                  		 Vom 1. 6. 2023 an besteht für Rolf Treu aufgrund seiner
                                                                     Beschäf­tigung Krankenversicherungspflicht; eine Kündigung
                                                                     der frei­willigen Mitgliedschaft ist daher nicht erforderlich.

                                                                  Sie sehen, mit der Entscheidung für eine freiwillige hkk-Mit­
                                                                  gliedschaft gehen Sie überhaupt kein Risiko ein. Denn immer
                                                                  dann, wenn Ihr Krankenversicherungsschutz auf andere Weise
                                                                  (z. B. im Alter durch eine Pflichtversicherung als Rentner)
                                                                  sicher­gestellt ist, endet die freiwillige Mitgliedschaft; meist
                                                                  sogar ohne Ihr Zutun.

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Soziale Sicherung Selbstständiger - Gültig ab 1. Januar 2023 VERSICHERUNG & BEITRÄGE
8                                                                             KRANKHEIT UND PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

V. Die Pflegeversicherung

Entscheiden Sie sich für eine freiwillige hkk-Mitgliedschaft,     Private Pflege-Vorsorgeförderung
sind Sie gleichzeitig auch in der sozialen Pflegeversicherung     Als Ergänzung zur gesetzlichen sollte ggf. eine zusätzliche
versichert, und zwar bei der „unter dem Dach“ der hkk errich­     Pflegeversicherung auf privater Basis erwogen werden.
teten Pflegekasse. Sie erhalten bei uns also den umfassenden      Hieran beteiligt sich unter bestimmten Bedingungen der
Schutz aus einer Hand, sowohl in der Kranken- als auch in der     Staat mit einem Zuschuss in Höhe von 5 EUR im Monat bzw.
Pflegeversicherung. Ein besonderer Antrag ist hierfür nicht       60 EUR im Jahr, der direkt an das Ver­sicherungsunterneh-
erforderlich. Entsprechend dem Grundsatz „Pflegeversiche­         men gezahlt wird. Die private Pflege-Vorsorgeförderung
rung folgt Krankenversicherung“ sind der Beginn und das           wird unabhängig vom Einkommen gewährt, pro Person
Ende der freiwilligen Mitgliedschaft identisch mit dem Beginn     aber maximal für einen Vertrag.
und dem Ende der sozialen Pflege­versicherung.
                                                                  Der monatliche Mindestbetrag, der vom Versicherungsneh­
Hinsichtlich der Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung        mer selbst zu zahlen ist, um die staatliche Zulage von 5 EUR
gelten weitgehend dieselben Regelungen wie für die Kranken-       zu erhalten, beträgt 10 EUR. Weitere wichtige gesetzliche
ver­sicherung (vgl. A. VI). Die beitragspflich­tigen Ein­nahmen   Fördervoraussetzungen sind u. a.:
in der Krankenversicherung sind in aller Regel auch beitrags­
pflichtig in der Pflegever­sicherung.                             n   Für die Versicherer gilt Kontrahierungszwang. Sie müssen
                                                                      daher jedem erwachsenen Antragsteller, der in der sozia­
Eine Ausnahme bildet das Entgelt aus einer geringfügig ent­           len oder privaten Pflegeversicherung versichert ist und
lohnten Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von regel­             daraus noch keine Leistungen bezogen hat, einen Ver­
mäßig nicht mehr als 520 EUR im Monat. Da in der Pflege­              sicherungsvertrag anbieten.
versicherung im Gegensatz zur Krankenversicherung kein
Pauschalbeitrag durch den Arbeitgeber zu zahlen ist, gelten       n   Es gibt keine Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge oder
hier unterschiedliche Beitragsbemessungsgrundlagen. In                Leistungsausschlüsse, die Höhe der Versicherungsprämie
der Krankenversicherung ist das aus einem Minijob erzielte            hängt daher ausschließlich vom Eintrittsalter bei Vertrags­
Arbeitsentgelt nicht für die Bemessung der freiwilligen               abschluss und vom vertraglich vereinbarten Leistungs­
Bei­träge zu berücksichtigen, in der Pflegeversicherung               umfang ab.
dagegen schon.
                                                                  n   Die Wartezeit bis zum Beginn einer Leistungspflicht des
In der sozialen Pflegeversicherung gilt der gesetzlich fest­          Versicherers darf höchstens fünf Jahre betragen.
gelegte Beitragssatz von derzeit 3,05 Prozent. Hinzu kommt
unter Umständen noch ein Beitrags­zuschlag in Höhe von            n   Es müssen für jeden Pflegegrad Leistungen vorgesehen
0,35 Prozent, diesen haben Kinderlose ab dem vollendeten              sein, im Pflegegrad 5 mindestens ein Pflege­monatsgeld
23. Lebensjahr zu zahlen.                                             in Höhe von 600 EUR. Die vertraglich ver­einbarten Leis­
                                                                      tungen dürfen nicht höher sein als die Leistungen, welche
 WICHTIG:     Zur Vermeidung des PV-Beitragszuschlags                 von der sozialen Pflegeversicherung gewährt werden.
 muss bei Begründung der freiwilligen Mitgliedschaft die
 Eltern­eigenschaft nachgewiesen werden.                          n   Bei der Feststellung des Versicherungsfalls müssen sich
                                                                      die Versicherungsunternehmen an die Feststellungen
Ausblick: Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfas­                der zuständigen Pflegekasse (z. B. der hkk) halten. Kommt
sungsgerichts aus dem Jahr 2022 muss der Beitragszuschlag             es zum Leistungsfall, kann der Versicherte frei über das
für Kinderlose spätestens ab dem 1. August 2023 verändert             Geld ver­fügen.
werden. Vorgesehen ist, Familien mit mehreren Kindern über
den Beitragssatz stärker als bislang zu entlasten – abhängig      n   Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen die gesetzlich
von der Anzahl der Kinder sollen die Beiträge also sinken.            vorgegebenen Grenzen nicht überschreiten. Mit zwei Mo­
                                                                      natsbeiträgen bzw. mit 10 Prozent der Bruttoprämie liegen
                                                                      diese Grenzen deutlich unter den marktdurchschnittlichen
                                                                      Abschluss- und Verwaltungskosten für private Versiche­
                                                                      rungsverträge.

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KRANKHEIT UND PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT                                                                                                 9

VI. Wie hoch sind die Beiträge?

1. Allgemeines                                                     Anstelle des ermäßigten gilt dann der bundeseinheitliche
Der GKV-Spitzenverband legt einheitlich die Grundsätze für         allgemeine Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent.
die Beitragseinstufung freiwilliger Mitglieder fest (Beitrags­
verfahrensgrundsätze Selbstzahler). Dabei ist die gesamte            HINWEIS: Entscheiden Sie sich für eine Mitgliedschaft
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Das           mit Krankengeldanspruch und tritt der Leistungsfall ein,
bedeutet, die Höhe der Beiträge orientiert sich an allen Ein­        werden Sie bei uns für die Dauer des Krankengeldbezugs
nahmen und Geldmitteln, die das Mitglied zum Lebensunter­            beitragsfrei gestellt – und zwar in dem Umfang, in dem
halt verbraucht oder verbrauchen könnte; im Grunde ohne              auch Ihre Einnahmen aus der Selbstständigkeit wegfallen.
Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.
                                                                   Auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. auf
Das birgt im Wesentlichen zwei Vorteile in sich: Einerseits ist    Versorgungs­bezüge (Betriebsrenten) findet stets der allge­
die Höhe der Beiträge jederzeit kalkulierbar und andererseits      meine Beitragssatz Anwendung.
wird niemand durch die freiwilligen Beiträge finanziell über­
mäßig belastet. Für die Ermittlung der freiwilligen Beiträge       2. Gesetzliches Krankengeld
sind in erster Linie folgende Faktoren maßgebend:                  Die Wahlerklärung für das gesetzliche Krankengeld – auch
                                                                   Optionskrankengeld genannt – ist jederzeit zum Beginn
n   Zum einen kommt es auf die persönlichen Einkünfte an,          des Folgemonats möglich, es kann aber auch ein späterer
    sprich die sogenannte Beitragsbemessungsgrundlage.             Zeitpunkt bestimmt werden. Wer sich nach dem Beginn
                                                                   der freiwilligen Mitgliedschaft rückwirkend für das Options­
n   Zum anderen beeinflusst der Beitragssatz die Höhe der          krankengeld entscheiden möchte, hat dafür höchstens
    Beiträge, wobei sich dieser aus dem im Gesetz festge­          zwei Wochen Zeit.
    schriebenen, bundeseinheitlichen Beitragssatz und
    dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusam­              Jede Wahlerklärung löst eine dreijährige Bindung an das
    mensetzt. Letzterer wird in Prozent der beitragspflichti­      gesetzliche Krankengeld aus. Die Bindungswirkung endet,
    gen Einnahmen in der Satzung der einzelnen Kranken­            wenn eine Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis
    kasse festgelegt.                                              nicht mehr gegeben ist. Ein Selbstständiger beispielsweise,
                                                                   der sich für das Optionskrankengeld entschieden hat und
 HINWEIS: Unseren aktuellen Zusatzbeitragssatz finden              seine Erwerbstätigkeit aufgibt, um einer versicherungs­
 Sie auf unseren Internetseiten. Welchen Beitragsanteil er         pflichtigen Beschäftigung nachzugehen, ist an seine Wahl
 in Ihrem konkreten Fall ausmacht, darüber informieren             nicht mehr gebunden. Ansonsten kann die Wahlerklärung
 wir Sie gern im persönlichen Gespräch.                            immer mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats wider­
                                                                   rufen werden, frühestens jedoch zum Ende der Bindungs­-
Doch zurück zu dem im Gesetz festgeschriebenen Beitrags­           frist.
satz: Wird die Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Krankengeld
durchgeführt, gilt der bundeseinheitliche er­mäßigte Beitrags­       PRAXIS-TIPP:    Einem Krankenkassenwechsel zur hkk
satz. Dieser beträgt aktuell 14,0 Prozent.                           steht die Wahl des gesetzlichen Krankengeldes nicht
                                                                     im Wege. Bis zum Verstreichen der drei Jahre geht die
 PRAXIS-TIPP:     Zur Absicherung krankheitsbedingter                Bindungswirkung einfach auf die hkk über.
 Einkommensausfälle stehen Krankengeld-Wahltarife
 zur Verfügung. Welche Möglichkeiten Ihnen das hkk-                Bei den selbstständig Erwerbstätigen richtet sich die Kran­
 Wahl­tarifkrankengeld konkret bietet? Auch dazu be­ra-            kengeldhöhe nach dem Einkommensausfall und nicht nach
 ten wir Sie gern ausführlich im persönlichen Gespräch             den der Beitragsbemessung zugrunde liegenden Einnahmen.
 oder Sie be­suchen uns im Internet.                               Hierbei wird regelmäßig auf die Angaben im letzten Ein­
                                                                   kommen­steuer­bescheid abgestellt. Weist dieser kein posi­
Darüber hinaus gilt: Hauptberuflich selbstständig Erwerbs­         tives Arbeitseinkommen aus, ist davon auszugehen, dass
tätige haben die Möglichkeit, sich für das sogenannte              aufgrund der Arbeitsunfähigkeit kein Einkommen ausfällt.
gesetzliche Krankengeld (vgl. A. VI. 2) zu ent­scheiden.           Fällt Arbeitseinkommen aus, ersetzt das gesetzliche Kranken­
Sie erwerben damit einen Anspruch auf Krankengeld ab               geld grundsätzlich 70 Prozent. Im Jahr 2023 werden maximal
der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (43. Tag).                116,38 EUR (brutto) kalen­dertäglich gezahlt.

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Soziale Sicherung Selbstständiger - Gültig ab 1. Januar 2023 VERSICHERUNG & BEITRÄGE
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3. Das maßgebliche Einkommen                                        Weitere Einnahmen, welche für die Beitragsberechnung
Der größte Posten auf der Einnahmeseite Selbstständiger             berücksichtigt werden müssen, sind Einkünfte aus Kapital­-
ist meist das erzielte Arbeitseinkommen (z. B. aus Gewerbe­         ver­mögen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Zinsen
betrieb oder selbstständiger Arbeit). Für die Beitragsberech­       aus Guthaben (z. B. Sparguthaben) oder sonstigen Einlagen
nung wird dabei allerdings nicht der Bruttobetrag, sondern          bei Kreditinstituten. Dazu gehören aber beispielsweise auch
lediglich der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvor­            Gewinnanteile aus Aktien (Dividenden). Als Werbungskosten
schriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn               ist bei Einkünften aus Kapitalvermögen ein Betrag von 51 EUR
zugrunde gelegt.                                                    pro Kalenderjahr zu berücksichtigen, wenn keine höheren tat­
                                                                    sächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden.
 WICHTIG:   Ihre Einnahmen werden in aller Regel also
 nur dann berücksichtigt, wenn sie auch nach dem Ein­               Sofern Sie neben Ihrer selbstständigen Tätigkeit noch eine
 kommensteuerrecht als solche zu werten sind.                       Beschäftigung ausüben, gehört auch das daraus erzielte Ar­
                                                                    beitsentgelt zu den beitragspflichtigen Einnahmen, die von
Nach dem Einkommensteuerrecht kann der Gewinn aus                   uns im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung berück­
einer selbstständigen Erwerbstätigkeit auf mehreren Wegen           sichtigt werden müssen. Diese Konstellation kommt häufiger
ermittelt werden. Bei Selbstständigen, die                          in der Anfangsphase einer Existenzgründung vor, um bei­
                                                                    spielsweise ein zweites finanzielles Standbein zu haben.
n    aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind,
     Bücher zu führen oder Abschlüsse zu machen, oder die           Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung
     Bücher führen und Abschlüsse machen, ohne dazu ver­            – mit einem Arbeitsentgelt von regelmäßig nicht mehr als
     pflichtet zu sein, wird der Gewinn durch einen sogenann­       520 EUR im Monat – zählt in der Krankenversicherung nicht
     ten Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Dabei wird           zur Beitragsbemessungsgrundlage. Die Begründung: Für
     das Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahres           Minijobs muss der Arbeitgeber bereits Pauschalbeiträge in
     dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen               Höhe von 13 Prozent zahlen.
     Wirtschaftsjahres gegenübergestellt. Der sich aus diesem
     Vergleich ergebende Unterschiedsbetrag stellt den Ge­          Auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sowie
     winn dar, der dann noch um den Wert der Entnahmen              Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) fließen mit ihrem
     erhöht und/oder den Wert der Einlagen reduziert werden         Bruttozahlbetrag in die Beitragsberechnung ein­. Leistungen
     muss;                                                          der betrieblichen Altersversorgung zählen übrigens nicht zu
                                                                    den Versorgungsbezügen, wenn sie nach dem Ende eines
n    nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind,    Arbeitsverhältnisses erworben wurden. Dies ist beispielsweise
     Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen           dann der Fall, wenn die Altersvorsorge privat fortgeführt wor­
     und tatsächlich auch keine Bücher führen und keine Ab­         den ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der frühere Arbeit­
     schlüsse machen, stellt der Gewinn den Überschuss der          geber an dem Versicherungsvertrag nach Beendigung des
     Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben dar. Ob­           Arbeitsverhältnisses nicht mehr beteiligt war und nur der
     wohl diese Art der Gewinnermittlung keine Buchführung          Ver­sicherungsnehmer die Beiträge eingezahlt hat.
     voraussetzt, müssen Betriebseinnahmen und -ausgaben
     aufgezeichnet werden. Zu dem Personenkreis, bei dem              HINWEIS:     Wenn Sie Rente beziehen und freiwilliges hkk-
     diese Art der Gewinnermittlung durchgeführt wird,                Mitglied sind, erhalten Sie ggf. von der Deutschen Renten­
     ge­hören insbesondere Angehörige der freien Berufe               versicherung einen Zuschuss zum Krankenversicherungs­
     (z. B. Architekten, Rechtsanwälte) oder auch Hand-               beitrag. Dieser Zuschuss zu Ihrer Rente muss allerdings beim
     werker.                                                          Rentenversicherungsträger beantragt werden. Selbstver­
                                                                      ständlich sind wir Ihnen dabei gern behilflich.
Neben dem Arbeitseinkommen fließen noch weitere Ein-
künfte in die Beitragsberechnung ein, so z. B. aus Vermietung       Neben den beispielhaft aufgezählten Einkommensarten
und Verpachtung. Dabei handelt es sich um sogenannte                gehören grundsätzlich auch alle weiteren Einkünfte, welche
Überschuss-Einkünfte, was bedeutet, dass von den erzielten          die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Selbstständigen­
Brutto­einnahmen grundsätzlich noch die im Zusammenhang             bestimmen können, zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
damit entstandenen Werbungskosten abgezogen werden.                 Diese Einkommen lassen sich aufgrund ihrer Vielfältigkeit
Als Werbungskosten gelten hierbei alle Aufwendungen,                hier nicht im Einzelnen darstellen, wir haben aber für Sie in
die zum Erwerb sowie zur Sicherung und Erhaltung der                der folgenden Übersicht die häufigsten Einkunftsarten und
Einnahmen ent­standen sind.                                         deren Bewertung zusammengestellt:

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KRANKHEIT UND PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT                                                                            11

Einkunftsart                                            Beitragspflichtige Einnahme   Hinweise
                                                                     Ja Nein

Arbeitseinkommen                                                          x

Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob)		   x               zur Krankenversicherung
                                                                   x		                zur Pflegeversicherung

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Leistungen nach dem         x
(sogenanntes „Aufstiegs-BAföG“, soweit nicht darlehensweise gewährt)

Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Leistungen nach dem            x		         einschl. KV-/PV-Zuschlag
(soweit nicht darlehensweise gewährt)

Beitragszuschuss der Rentenversicherung für freiwillig versicherte
Rentenbezieher zur Krankenversicherung		                                      x

Betriebsrenten                                                            x		         ohne Freigrenze/-betrag

Direktversicherung                                                        x

Dividenden                                                                x

Elterngeld		x

Energiepreispauschale		x

Gewerbebetrieb, Einkünfte aus                                             x

Inflationsausgleichsprämie an Arbeitnehmer		                                  x

Kapitalvermögen, Einkünfte aus                                            x

Kindergeld		x

Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus                                  x

Mieteinnahmen                                                             x

Mutterschaftsgeld		x

Pachteinnahmen                                                            x

Pflegegeld an Pflegebedürftigen		                                             x

Pflegegeld, das an eine Pflegeperson weitergeleitet wird		                    x       bis zur gesetzlichen Höhe

Photovoltaikanlage, Einkünfte aus		 x                                                 im Rahmen steuerlicher
			                                                                                   Vereinfachungsregelung

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (inländische)              x

Renten aus dem Ausland (den inländischen vergleichbar)                    x

Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung                            x

Renten aus privaten Lebensversicherungen oder anderen Verträgen
(z. B. Kaufpreisrente, Riester-Rente)                                     x

Renten aus privater Unfallversicherung                                    x

Sachbezüge                                                                x

Selbstständige Arbeit, Einkünfte aus                                      x

Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus                                 x

Versorgungsbezüge                                                         x		         ohne Freigrenze/-betrag

Vorruhestandsgeld                                                         x

Wohngeld		x

Zinsen (aus Kapitalvermögen)                                              x

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4. Saldieren unterschiedlicher Einnahmen                               5. Die konkrete Beitragshöhe
Die Frage der Aufrechnung positiver und negativer Einkünfte            Wie gesagt: Die Höhe der Beiträge orientiert sich bei uns
muss differenziert betrachtet werden. So ist ein horizontaler          konsequent an Ihrem Einkommen.
Verlustausgleich, das heißt die Saldierung innerhalb einer
Einkunftsart, möglich. Ein vertikaler Verlustausgleich, also           Die früheren Mindestbemessungsgrundlagen für hauptberuf­
zwischen verschiedenen Einkunftsarten, ist dagegen nicht               lich Selbstständige sorgten zuvor immer wieder für Verärge­
zu­lässig. (Beispiel)                                                  rung und Unverständnis – und zwar zu Recht. Denn nicht selten
                                                                       mussten Beiträge von fiktiven Einkommen berechnet werden,
 Beispiel:                                                             die der Selbstständige in dieser Höhe gar nicht erzielte. Hierauf
 Der Einkommensteuerbescheid 2022 von Herbert Wille, frei­             hat der Gesetzgeber reagiert und die Mindestbemessungs­
 williges hkk-Mitglied, weist folgende Einkünfte aus:                  grundlagen abgeschafft. Gleichzeitig wurden teils umständliche
 Arbeitseinkommen                                                      Sonderregelungen wie die sogenannte „Härtefallprüfung“
 Einkünfte aus Gewerbebetrieb                        – 12.495 EUR      beseitigt. Das Ergebnis ist eine einfache und nachvollziehbare
                                                                       Beitragsberechnung, die zugleich auch noch gerechter ist –
 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit              41.995 EUR
                                                                       ganz gleich, ob Sie Existenzgründer sind oder ihre Selbststän­
 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                                                       digkeit schon länger ausüben.
 Wohnhaus                                               1.145 EUR
 Geschäftshaus                                       – 14.055 EUR      Ganz ohne Mindestbemessungsgrundlage geht es allerdings
                                                                       auch jetzt nicht; gilt es doch, ein gewisses Gleichgewicht
 n   Der Beitragsberechnung werden beitragspflichtige Einnahmen
     in Höhe von 29.500 EUR zugrunde gelegt. Dieser Betrag kommt       zwischen dem umfassenden Leistungsangebot und den zu
     zustande, da innerhalb der Einkunftsart Arbeitseinkommen          zahlenden Beiträgen herzustellen. Die freiwillig versicherten
     zwar horizontal saldiert wird (29.500 EUR), die negativen Ein-    hauptberuflich Selbstständigen sind aber in Bezug auf ihre
     künfte aus Vermietung und Verpachtung (– 12.910 EUR) jedoch       Mindestbeiträge mit den übrigen freiwillig Versicherten
     nicht aufgerechnet werden dürfen (kein vertikaler Verlust­        gleichgestellt worden.
     ausgleich).

                                                                               >Beiträge zahle ich
                                                                               stets nach meinem
                                                                               Einkommen – eine
                                                                               Entlastung, wenn
                                                                               es im Betrieb mal
                                                                               nicht so gut läuft.<

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KRANKHEIT UND PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT                                                                                                  13

Unabhängig von den tatsächlich erzielten Einkünften ist           6. Der Einkommensnachweis
als Beitragsbemessungsgrundlage im Jahr 2023 mindestens           Damit die Beiträge Ihren Einkünften entsprechend festge­
ein Einkommen in Höhe von 1.131,67 EUR (90. Teil der monat­       setzt werden können, ist Ihre Unterstützung erforderlich. Sie
lichen Bezugsgröße für den Kalendertag) anzusetzen. Ohne          werden daher mindestens einmal im Jahr von uns gebeten,
den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, also nur unter        An­gaben zu Ihrer aktuellen Einkommenssituation zu machen.
Berücksichtigung des bundeseinheitlichen ermäßigten Bei­
tragssatzes, ergibt sich für 2023 ein monatlicher Mindest­        In der Regel ist es vollkommen ausreichend, wenn Sie uns
beitrag zur Krankenversicherung von 158,43 EUR. Er beträgt        neben dieser Einkommenserklärung als Nachweis Ihren Ein-
165,22 EUR, sofern der allgemeine Beitragssatz Anwendung          kommensteuerbescheid zur Verfügung stellen. Noch besser
findet; dies ist immer dann der Fall, wenn das Optionskranken­    ist es, wenn Sie den Einkommensteuerbescheid direkt nach
geld (vgl. A. VI. 2) gewählt worden ist.                          seinem Eingang unaufgefordert vorlegen. Dafür spricht
                                                                  auch, dass eine Beitragsanpassung stets zum Beginn des auf
Der Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung beträgt 34,52 EUR       die Ausfertigung folgenden Monats erfolgt. Sollten Sie die
monatlich bzw. 38,48 EUR inklusive des Beitragszuschlags          Höhe Ihres Einkommens nicht genau kennen, z. B. zu Beginn
Kinderloser (vgl. A. V).                                          Ihrer selbstständigen Tätigkeit, werden wir Ihre Beiträge zu­
                                                                  nächst anhand eines gewissenhaft geschätzten Einkommens
 PRAXIS-TIPP:    Damit das Verhältnis Ihrer Einkünfte zum         berechnen.
 Mitgliedsbeitrag stimmt, teilen Sie uns Änderungen bitte
 mit, insbesondere reichen Sie uns bitte Ihre Ein­kommen-           HINWEIS: Die Beiträge werden regelmäßig auf Grund­
 steuer­bescheide immer zeitnah ein.                                lage des letzten aktuellen Einkommensteuer­bescheides
                                                                    zunächst vorläufig festgesetzt und erst bei Vorlage des
Die Beiträge werden natürlich nur maximal bis zur Beitragsbe­       Einkommensteuerbescheides für das je­weilige Kalender­
messungsgrenze berechnet – im Jahr 2023 ist dies ein Betrag         jahr endgültig berechnet. So stellen wir sicher, dass die
in Höhe von 4.987,50 EUR, einheitlich für die alten und die         Beitragsbelastung stets der wirtschaft­lichen Situation
neuen Bundesländer. Ohne den kassen­individuellen Zusatz­           entspricht.
beitragssatz, also nur unter Berücksichtigung des bundesein­
heitlichen ermäßigten Beitragssatzes, ergibt sich für 2023 ein    Die Vorlage des Einkommensteuerbescheides sollte zur end­
monatlicher Höchstbeitrag zur Kranken­versicherung von            gültigen Beitragsfestsetzung innerhalb von drei Jahren nach
698,25 EUR. Er beträgt 728,18 EUR, sofern der allgemeine Bei­     Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen. Danach, so will
tragssatz Anwendung findet (Optionskrankengeld, vgl. A. VI. 2).   es der Gesetzgeber, müssen die Beiträge endgültig auf Grund­
                                                                  lage der Beitragsbemessungsgrenze (2023 = 4.987,50 EUR)
Der Höchstbeitrag zur Pflegeversicherung beträgt 152,12 EUR       festgesetzt werden.
im Monat bzw. 169,58 EUR inklusive des Beitragszuschlags
Kinderloser (vgl. A. V).                                          Ausgenommen von dem Verfahren der zunächst vorläufigen
                                                                  Beitragsfestsetzung sind Mitglieder, deren Einkünfte nach
                                                                  eigener Auskunft oder erkennbar oberhalb der Beitrags­
                                                                  bemessungsgrenze liegen. Hier erfolgt also direkt eine end­
                                                                  gültige Beitragsberechnung. Sollten wider Erwarten dennoch
                                                                  niedrigere Einnahmen erzielt werden, erstatten wir die zu viel
                                                                  gezahlten Beiträge.

                                                                  Wenn es wirtschaftlich einmal nicht so gut läuft, müssen Sie
                                                                  nicht auf den nächsten Einkommensteuerbescheid warten,
                                                                  damit wir Ihre Beiträge den aktuellen Verhältnissen anpassen.
                                                                  Liegt das aktuelle Arbeitseinkommen um mehr als 25 Prozent
                                                                  niedriger als das zuletzt festgestellte, reduzieren wir die Bei­
                                                                  träge auf Antrag – vorläufig und bis zur Vorlage des nächsten
                                                                  Einkommensteuerbescheides. Hierfür benötigen wir regel­
                                                                  mäßig lediglich den Vorauszahlungsbescheid zur Einkom­
                                                                  mensteuer, um den voraussichtlichen Gewinn zu ermitteln.

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VII. Zahlung der Beiträge                                          VIII. Sonderausgabenabzug

Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung sind vom        Die Finanz­ämter benötigen für die endgültige Festsetzung
Selbstständigen selbst zu zahlen.                                 der Einkommensteuer die Höhe Ihrer tatsächlichen Aufwen­
                                                                  dungen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
 PRAXIS-TIPP:    Machen Sie sich die Beitragszahlung
 möglichst einfach und bequem. Wir empfehlen Ihnen,               Wir haben daher die Höhe der gezahlten Kranken- und Pflege­
 am Abbuchungsverfahren teilzunehmen. So sparen                   versicherungsbeiträge elektronisch an die Finanzverwaltung
 Sie Zeit und Geld und sorgen nebenbei noch dafür,                zu übermitteln. Da hierfür grundsätzlich Ihre Einwilligung
 den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.               er­forderlich ist, bitten wir Sie bereits bei Begründung der
 Außerdem ist sichergestellt, dass die Beiträge immer             frei­willigen Mit­gliedschaft darum.
 rechtzeitig eingehen.
                                                                  Die Meldungen gehen an die Zentrale Zulagenstelle für Alters­
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Bei­       vermögen (ZfA), diese hält die Daten für den Abruf durch die
träge zu überweisen. Falls Sie diese Zahlungsart bevorzugen,      Steuerbehörden bereit. Die Datenübermittlung an die ZfA er­
bedenken Sie bitte, dass die Krankenkassen spätestens am          folgt immer bis Ende Februar eines Jahres für das vergangene
Fälligkeitstag (15. des Folgemonats, für den Beitragsmonat        Kalenderjahr, für den Veranlagungszeitraum 2022 also bis
Mai 2023 also z. B. der 15. Juni 2023) über die Beitragsgelder    Ende Februar 2023. Parallel zur Übermittlung der Daten
verfügen müssen.                                                  stellen wir Ihnen unauf­gefordert eine Bescheinigung über
                                                                  die Höhe der ge­meldeten Beiträge zur Verfügung.
Egal, wie Sie sich entscheiden, über alle Veränderungen in
der Beitragsbemessung werden Sie rechtzeitig durch uns
informiert. Gleichzeitig kommen wir damit gegenüber allen
Lastschriftteilnehmern unserer unter SEPA (Single Euro
Payments Area = Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)
bestehenden Verpflichtung zur Pre-Notification (Vorab-
ankündigung) für die jeweils folgenden, monatlich gleich­
bleibenden Beitragszahlungen nach.

                                                                              >Die hkk hilft
                                                                              mir weiter. Sie ist
                                                                              der ideale Partner
                                                                              für Existenz-
                                                                              gründer und
                                                                              Selbstständige!<

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ALTER UND ERWERBSMINDERUNG                                                                                                          15

B. Alter und
   Erwerbsminderung

I. Allgemeines                                                          Zulassungspflichtige Handwerke
                                                                        Maurer und Betonbauer • Ofen- und Luftheizungsbauer •
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit rückt auch die Frage           Zimmerer • Dachdecker • Straßenbauer • Wärme-, Kälte- und
nach einer ausreichenden Altersversorgung in den Mittelpunkt.           Schallschutzisolierer • Brunnenbauer • Steinmetze und Stein­
Denn im Gegensatz zum Arbeitnehmer muss sich der Selbst­                bildhauer • Stukkateure • Maler und Lackierer • Gerüstbauer •
ständige eigenverantwortlich dieser Frage annehmen. Ein „auto­          Schornsteinfeger • Metallbauer • Chirurgiemechaniker •
matisches“ Einbeziehen in den Kreis der gesetzlich Versicherten         Karosserie- und Fahrzeugbauer • Feinwerkmechaniker •
per Anmeldung durch den Arbeit­geber erfolgt hier nämlich               Zweiradmechaniker • Kälteanlagenbauer • Informationstech­
nicht. Eine finanzielle Beteiligung Dritter ist ebenfalls nicht vor­    niker • Kraftfahrzeugtechniker • Landmaschinenmechaniker •
ge­sehen, als Selbstständiger müssen Sie die Aufwendungen               Büchsenmacher • Klempner • Installateure und Heizungs­
für eine angemessene Alterssicherung allein aufbringen.                 bauer • Elektrotechniker • Elektromaschinenbauer • Tischler •
                                                                        Boots- und Schiffbauer • Seiler • Bäcker • Konditoren •
Andererseits sind eine Reihe Selbstständiger bereits per                Fleischer • Augenoptiker • Hörakustiker • Orthopädie­techniker
Gesetz versicherungspflichtig in der gesetzlichen Renten­­-             • Orthopädieschuhmacher • Zahntechniker • Friseure •
ver­sicherung. Hierzu zählen z. B. Lehrer, Erzieher und Pflege­         Glaser • Glasbläser und Glasapparatebauer • Mechaniker für
personen ohne eigene Arbeitnehmer, Hebammen oder                        Reifen- und Vulkanisationstechnik
Entbindungspfleger.
                                                                        Und seit dem 14. Februar 2020:
Ferner gehören auch bestimmte selbstständig tätige Hand­                Fliesen-, Platten- und Mosaikleger • Betonstein- und Terrazzo­
werker (vgl. B. II) und die sogenannten „arbeitnehmerähn­               hersteller • Estrichleger • Behälter- und Apparatebauer •
lichen Selbstständigen“ (vgl. B. IV) zu den Rentenversiche­             Parkettleger • Rollladen- und Sonnenschutztechniker •
rungspflichtigen. Letztere werden deshalb so bezeichnet, weil           Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher •
sie dem Personenkreis der Arbeitnehmer zumindest ähneln;                Böttcher • Glasveredler • Schilder- und Lichtreklamehersteller
es handelt sich jedoch tatsächlich um echte Selbst­ständige.            • Raumausstatter • Orgel- und Harmoniumbauer

II. Rentenversicherung der Handwerker                                  Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbst­
                                                                       ständig machen will, benötigt neben dem Meistertitel die Ein­
Selbstständig tätige Handwerker sind traditionell versiche­            tragung in die Handwerksrolle. Dabei handelt es sich um ein
rungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die             von den Handwerkskammern zu führendes Verzeichnis, in
Voraussetzungen für den Eintritt der Versicherungspflicht              dem die selbstständigen Handwerker des jeweiligen Bezirks
sind                                                                   mit ihrem Handwerk einzutragen sind. Die Handwerkskam­
                                                                       mern teilen der Deutschen Rentenversicherung Eintragungen,
n   die Eintragung mit einem Gewerbe in die Handwerksrolle             Änderungen und Löschungen in der Handwerksrolle mit. Für
    und                                                                alle Fälle, die von der Meldepflicht der Handwerkskammern
n   die tatsächliche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit.           nicht erfasst werden können, besteht eine Selbstmeldepflicht
                                                                       der Handwerker innerhalb von drei Monaten.
Das Handwerksrecht wurde 2004 einer umfassenden Reform
unterzogen. Seither wird für deutlich weniger Gewerke der               HINWEIS:     Sofern Sie aufgrund der Eintragung eines
Meisterbrief, also der Nachweis über die bestandene Meister­            seit Februar 2020 zulassungspflichtigen Handwerks­
prüfung, verlangt. Man spricht hier von zulassungspflichtigen           betriebes zuvor nicht versicherungspflichtig waren, sind
Handwerken gemäß Anlage A der Handwerksordnung. Ende                    Sie es auch weiterhin nicht. Die Versicherungspflicht tritt
2019 entschied sich der Gesetzgeber, für weitere zwölf Gewerke          nämlich nur für die Handwerker ein, die sich nach Inkraft­
die Meisterpflicht und damit auch die Zulassungspflicht wieder          treten der geänderten Handwerksordnung in einem die­
einzuführen; auch diese sind nun in der Anlage A der Hand­              ser Gewerke selbstständig machen.
werksordnung zu finden. (siehe Übersicht)

                                                           (c) www.presto-gk.de
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