SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 30.09.2020 ...
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SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 30.09.2020
INHALT 1. EINLEITUNG S. 3 2. HYGIENEVORSCHRIFTEN UND VERHALTENSREGELN S. 9 3. SPORTBETRIEB S. 11 4. SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUER S. 14 5. SICHERHEIT S. 17 6. TICKETING S. 25 7. KOMMUNIKATION S. 29 8. GASTROBETRIEB S. 33 9. VERANTWORTLICHKEIT S. 36 10. VERORDNUNGEN S. 38 11. ANHANG 1: Grafik Ansteckung Personen im Umkreis von 2m S. 40 ANHANG 2: Plan Eingangssituation PostFinance-Arena ANHANG 3: Plan Kapazität für ein öffentliches Spiel mit Zuschauern ANHANG 4 – 6: Plan mit Desinfektionsmittelspender 01.10.2020 2
EINLEITUNG Ab 1. Oktober 2020 dürfen Grossveranstaltungen wieder durchgeführt werden, wenn eine Bewilligung des Kantons vorliegt. Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen: Für diese gelten u.a. Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. In Hallen und Freiluftstadien dürfen höchstens zwei Drittel der Sitzplätze belegt werden. Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans. Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Regelverstösse werden geahndet. Im vorliegenden Schutzkonzept geht es um die Rückkehr und Wiederaufnahme des Spielbetriebs unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Einhaltung der Bedingungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie. Dieses Schutzkonzept dient zur Vorbereitung und Durchführung und muss laufend den regionalen und behördlichen Vorgaben angepasst werden. 01.10.2020 4
ZIELE Die gemeinsamen Ziele aller Vorgaben sind: • Die Ansteckungsgefahr zu reduzieren • Die Krankheitsübertragung zu verhindern • Effiziente Nachverfolgung der Kontaktpersonen • Rückkehr zum Sportbetrieb mit Zuschauern *) Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird ausschliesslich die männliche Form verwendet. 01.10.2020 5
RECHTSGRUNDLAGEN Die vorliegenden Weisungen und Empfehlungen werden gestützt auf • Erläuterungen zur Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie (COVID-19-Verordnung besondere Lage) vom 19. Juni 2020 (Stand am 15. August 2020) und Änderungen vom 02. September 2020 • Reglement für den Spielbetrieb, Teilbereich Leistungssport, • Reglement Ordnung und Sicherheit. Weisungen sind gestützt auf die obigen Rechtsgrundlagen verbindlich zu befolgen. Empfehlungen sind wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln, die zu befolgen sind, solange nicht hinreichende Gründe vorliegen davon abzuweichen. 01.10.2020 6
GELTUNGSBEREICH Die vorliegenden Weisungen gelten für: • alle Spiele der NL & SL sowie der U20 ELIT & U17 ELIT, • bei Spielen im Swiss CUP, an denen mindestens ein Club der NL oder SL teilnimmt, • Trainings-, Turnier- und Freundschaftsspielen, an denen mindestens ein Club der NL oder SL teilnimmt, • Spiele, die unter dem Patronat der Organisation der Internationalen Ice Hockey Federation (IIHF) oder der Champions Hockey League (CHL) stehen und an denen mindestens ein Club der NL oder SL teilnimmt (Internationale Reglemente bleiben vorbehalten). 01.10.2020 7
HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Zuschauer besuchen die Eishockeyspiele auf eigenes Risiko. Die Swiss Ice Hockey Federation SIHF sowie die ihr angeschlossenen Clubs lehnen jegliche Haftung bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung mit COVID-19 im Stadion und dessen Umgebung ab. 01.10.2020 8
HYGENEVORSCHRIFTEN/ VERHALTENSREGELN
HYGIENEVORSCHRIFTEN UND VERHALTENSREGELN Die Hygienevorschriften und Verhaltensregeln des BAG sind gut sichtbar in der Spielstätte anzubringen. Bei allen Stadioneingängen sind Digital Dispenser inkl. Bewegungssensor mit Händedesinfektionsmittel aufgestellt. Die vom BAG erlassenen Regeln und Verhaltensempfehlungen sind zwingend einzuhalten. 01.10.2020 10
SPORTBETRIEB
REINIGUNG/INFRASTRUKTUR Eine Grundreinigung wird durch die Materialwarte und/oder externes Reinigungspersonal täglich durchgeführt. Berücksichtigt wird die zusätzliche Reinigung von Kontaktflächen wie z.B. Türgriffen, Toiletten, Duschen etc. Für die Reinigung und Desinfektion der benutzten Gerätschaften ist der Spieler nach Beendigung seiner Trainingseinheit selbst verantwortlich unter strenger Aufsicht der Trainercrew und/oder Materialwart. Bei allen Stadioneingängen sind Desinfektionsmittelspender aufgestellt (siehe Pläne). 01.10.2020 12
SPIELBETRIEB Der Spielbetrieb sowie zusätzliche Massnahmen infolge der COVID-19-Pandemie sind in einem separaten Leitfaden dieses Schutzkonzepts (Anhang 4) detailliert festgelegt. 01.10.2020 13
SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUERN
SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUERN Das wirtschaftliche Überleben der Clubs ist ausschliesslich über den Vertrieb von Tickets, die bis zu 50% des Budgets der Vereine ausmachen, zuschauerbasierendes Sponsoring und Catering möglich. Es kann nicht der Anspruch der Clubs sein, einhundertprozentige Sicherheit zu gewährleisten. Ziel ist die Minimierung der Infektionswahrscheinlichkeit für alle Beteiligten. Grundsätzlich stehen folgende drei Punkte im Vordergrund: • Reduktion der Infektionsrisiken durch Minimierung von engen Kontakten. • Sicherstellung einer Kontaktverfolgung und bestmögliche Unterstützung der lokalen Gesundheitsbehörden bei der Ermittlung von Infektionsketten im Falle einer auftretenden COVID-19-Infektion. • Fortlaufende Begleitung und Evaluation der getroffenen Massnahmen inkl. Auswertung der Wirksamkeit. 01.10.2020 15
AN- UND ABREISE • Für die An- und Rückreise zum Eishockeyspiel gelten die aktuellen Regelungen und Verhaltens- empfehlungen des BAG sowie die jeweiligen Schutzkonzepte des öffentlichen Verkehrs. • Es wird allen Besuchern von Eishockeyspielen empfohlen bei der An- und Rückreise zum jeweiligen Stadion eine Schutzmaske zu tragen Zu beachten gilt es dabei, dass wir im stetigen Informationsaustausch mit dem Chef Stationierte Polizei Ost der Kapo Bern und der Abteilung Sonderanlässe und Baustellen der BernMobil stehen. 01.10.2020 16
SICHERHEIT
EINSATZPLANUNG SICHERHEITSDIENST Der Sicherheitsverantwortliche berücksichtigt in der Einsatzplanung, dass • nur gesunde Mitarbeiter eingesetzt werden, • alle für den Einsatz geplanten Mitarbeiter die Empfehlungen des BAG kennen und umsetzen können, • Risikopersonen nicht im direktem Personenkontakt stehen, • alle eingesetzten Mitarbeitenden im Bereich Sicherheit sowie die dem Sicherheitsdienst unterstellten Mitarbeitenden jederzeit nachvollzogen werden können (schriftliche Personal- und Einsatzplanung), • die Einsatzgruppen personell unverändert bleiben (soweit möglich kein Personenwechsel innerhalb von Gruppen), • die Polizeibehörden frühzeitig über die geplanten Massnahmen informiert sind. 01.10.2020 18
AUSBILDUNG SICHERHEITSDIENST Die Club- und Sicherheitsverantwortlichen sind verpflichtet, vor Beginn der Meisterschaft die Mitarbeitenden über die folgenden Themen zu informieren und sie auszubilden: • BAG Empfehlungen i.S. COVID-19, • Schutzkonzept Sicherheitsdienst i.S. COVID-19, • Vorgehen bei positivem COVID-19 Test, • Zutrittsregelung Stadion, • Eintritts- und Sicherheitskontrolle, • Verhalten im Stadion, • Information der Zuschauer, • Geändertes Sicherheitsdispositiv, • Fluchtwegsituationen. 01.10.2020 19
POSITIVER COVID-19-TEST Der Sicherheitsdienst erstellt eine Planung für den Fall, dass ein Mitarbeiter an COVID-19 erkrankt und der gesamte Sicherheitsdienst oder Teile davon in Quarantäne gesetzt werden müssen. Der Sicherheitsdienst berücksichtigt in der Planung, dass • bei einer Quarantäneanordnung gegen den Sicherheitsdienst der Spielbetrieb weiterhin sichergestellt und verzugslos umgesetzt werden kann. • die in der Planung vorgesehenen Personen den anderen Sicherheitsdiensten sowie der KOS bekannt gegeben werden. • die Rapportierung nach dem Spiel auf gewohntem Wege gewährleistet bleibt. • wir haben die Haltung und das Verständnis, dass uns das Kantonsarztamt die Vorgaben bezüglich der, zur Verfügung zu stellenden, Daten gibt. • in Eigenverantwortung erhebt die SCB Eishockey AG folgende Daten der Zuschauer. Name/Vorname/Geb-Datum/Handy-Nr. und bei Bedarf sogar die Wohnadresse. • Die erhobenen Daten stehen Behörden während zwei Wochen bei Bedarf jederzeit zur Verfügung. 01.10.2020 20
EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE Es sind geeignete Methoden zur Zugangssteuerung durch das Ordnungspersonal und/oder Einrichtung (z.B. Bodenmarkierungen, Raumtrenner, Personenleitsysteme, Kontrolle des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes etc.) zu gewährleisten. • Das Ordnungspersonal trägt bei den Einlasskontrollen Hygienemasken und Einmalhandschuhe, die adäquat gewechselt werden müssen. • Regelung für Personenkontrolle (Personalausweis, Körperkontrollen, Mund-Nasen-Schutz, Mitnahme von Taschen und Rucksäcken). • Ausweiskontrolle: Pflicht. • Fiebermessung: Es werden bei jedem Spiel Fiebermessungen mit kontaktlosen Thermometern durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur über 37.5 Grad wird dem Besucher der Zutritt ins Eishockey-Stadion verweigert. • Da der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht überall eingehalten werden kann, besteht für alle Besucher und sämtliches Personal eine Maskenpflicht. Hinzu kommt, dass die Mannschaft mit Fanrufen und Gesang angefeuert wird, was das Tragen einer Schutzmaske unabdingbar macht. 01.10.2020 21
EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE • Ausserhalb der ersten Zutrittskontrolle werden Schutzmasken zum Kauf angeboten. • Schaffung von Clearingstellen für Besucher mit Klärungsbedarf. • Die Mitnahme von Händedesinfektionsmittel in Plastikflaschen bis 100 ml soll gestattet werden. • Werden Desinfektionsmittel in Glasflaschen mitgeführt, dürfen dieses nicht ins Stadion mitgenommen werden. Wird bei der Eintritts- und Sicherheitskontrolle festgestellt, dass Personen spezifische Krankheitssymptome zeigen wie z.B. dauerndes Husten, Fieber und ähnliches, so ist den Personen der Zugang zum Stadion zu verweigern. 01.10.2020 22
EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE Stellt der Club- und/oder Sicherheitsverantwortliche fest, dass eine Person oder eine Personengruppe gegen die BAG oder die kantonalen Richtlinien & Empfehlungen verstösst, so wird diese Person angesprochen und auf die bestehenden Richtlinien hingewiesen. Wird in der Folge festgestellt, dass die bereits angesprochene Person oder Personengruppe weiterhin gegen die BAG Richtlinien verstösst, wird sie verwarnt und aus dem Stadion gewiesen. Weigert sich die bereits angesprochene Person oder Personengruppe das Stadion zu verlassen, ist die Polizei beizuziehen um die Personalien festzuhalten. In der Folge wird von den Klubverantwortlichen das Ausstellen eines gesamtschweizerisches Stadionverbotes für die Dauer von bis zu zwei Jahren, wegen Nichtbefolgen einer Anweisung des Sicherheitsdienstes, geprüft. Vor, während und nach jedem Spiel werden die Zuschauer via Videobotschaft und/ oder Speaker-Durchsage auf die bestehenden COVID-19-Auflagen aufmerksam gemacht. 01.10.2020 23
PLÄNE KAPAZITÄTEN UND EINGANGSSITUATION Anhang 2 dieses Schutzkonzepts zeigt die Eingangssituation mit den entsprechenden Warteräumen (blau und violett eingezeichnet). Ein Aufeinandertreffen von Besucherströmen aus verschiedenen Richtungen ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Anhang 3 zeigt die neu berechnete Kapazität von 10’618 Personen. Gemäss Bundesrats-Entscheid werden ab 1. Oktober 2/3 von der Totalkapazität zu gelassen, dass heisst 7087 Personen für ein Spiel mit Zuschauern. 01.10.2020 24
AUSLASS Nach Spielende muss der Auslass gestaffelt (sektorenweise) stattfinden und die Zuschauer werden gebeten, geordnet und unter Wahrung der Mindestabstände das Stadion zu verlassen. Dies soll auf eine sympathische und spielerische Art und Weise durch den Speaker instruiert werden. 01.10.2020 25
TICKETING
TICKETING Die korrekte Erfassung von Personendaten ist ausschlaggebend für ein funktionierendes Contact Tracing. Wir haben eine eigene Lösung mit QR-Code erarbeitet mit der Erfassung aller nötigen Daten inkl. Sicherstellung des Datenschutzes. Die Anmeldung erfolgt über «myscb.ch» siehe Anhang 7 Parallel muss sichergestellt werden können, dass alle erfassten Einträge automatisch nach 14 Tagen unwiderruflich gelöscht werden. 01.10.2020 27
TICKETING Stand heute sind folgende Massnahmen zur Zutrittsberechtigung mit eingeschränkter Kapazität angedacht: • Nur Inhaber eines Saison-Abonnements (Sitzplatz) dürfen die Spiele besuchen. • Es besteht Ausweispflicht beim Einlass. • Die Kontaktdaten aller Saisonkarten-Inhaber sind vorhanden (Name, Adresse, Handynummer, E-Mail, Sitzplatznummer, Geb.-Datum werden gemäss oben genannter Datenerfassung sichergestellt). • Die Saisonkarte darf nach wie vor weitergegeben werden sofern die Datenerfassung für ein funktionierendes Contact Tracing sichergestellt werden kann. 01.10.2020 28
ALLGEMEINE HINWEISE ZUSCHAUERBEREICH • In Verbindung mit dem Ticketerwerb wird der Zuschauer mit seinen Kontaktdaten elektronisch erfasst. Diese Daten werden dann bei Bedarf unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt. • Hier gilt es den Anhang 1(32 Pax) des Rahmenschutzkonzeptes SCB zu beachten. In diesem Punkt hat die SCB Eishockey AG die Haltung, respektive Erwartung, dass uns das Kantonsarztamt die entsprechenden Vorgaben betreffend Informationen an Betroffene liefert. • Im Zusammenhang mit dem Ticketkauf wird der Zuschauer über die Hygiene- und Verhaltensrichtlinien aufgeklärt. • Die An- und Abreise erfolgt nach den jeweils geltenden Bestimmungen des ÖV und den Regelungen des Clubs. • Beim Einlass sind die gesetzlich vorgegebenen Abstandsregelungen einzuhalten, auf die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwingend zu achten. 01.10.2020 29
ALLGEMEINE HINWEISE ZUSCHAUERBEREICH Hygienemassnahmen (auch) in Bezug aufs Lüften (insbesondere bei allfälliger Umluft: Optimierung von Lüftungen) • In dieser Hinsicht sind keine Massnahmen vorgesehen, da die PostFinance-Arena (PFA) ein überdecktes Eisfeld ist und somit keine eigentliche Eishalle darstellt. • Die Restaurationsräumlichkeiten der PFA verfügen über eine stetige Frischluftzufuhr. 01.10.2020 30
KOMMUNIKATION
KOMMUNIKATION IM STADION ZU GELTENDEN HYGIENE- UND VERHALTENSREGELN Die umfangreiche Kommunikation sämtlicher getroffenen Massnamen am Spieltag ist entscheidend für die Umsetzung durch die Stadionbesucher. Kanäle: • Info-Karte mit Saisonabonnement-Karte • Website • E-Mail an Ticketinhaber • Multimediale Hinweise über Screens • Regelmässige Durchsagen durch den Speaker • Hinweisschilder • Handouts • Social Media • Videowürfel 01.10.2020 32
ALLGEMEIN Eine umfassende Kommunikation an alle Beteiligten ist entscheidend: • Besucher, Spieler und Staff werden laufend über die aktuellsten Hygiene- und Verhaltensregeln in den jeweiligen Bereichen informiert. • Besucher und Staff werden über die richtige Anwendung von Hygienemasken in Kenntnis gesetzt. • Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht überall eingehalten werden kann und dass es für sie allenfalls zu einer Quarantäne kommen kann, wenn es während der Veranstaltung enge Kontakte mit Covid-19-Erkrankten gab. • Jede Person muss zwingend den nummerierten Sitzplatz belegen, damit bei einer Ansteckung alle Personen im Umkreis von 2m (entspricht 32 Personen, s. Grafik Anhang 1), ermittelt werden können. Diese werden dann über den kantonsärztlichen Dienst, auf Grund der durch den SCB gelieferte Liste, avisiert und in Quarantäne gebracht. • Wir empfehlen den Gebrauch der SwissCovid App. 01.10.2020 33
EINBEZIEHUNG VON FAN-INTERESSEN Es ist wichtig, die Interessenvertreter der jeweiligen Fanszenen im Sinne klarer und transparenter Kommunikation frühzeitig einzubeziehen. Es muss ein öffentlicher und transparenter Fandialog stattfinden. Die Fan-Club Dialoge sollen über die organisatorischen Notwendigkeiten aufzuklären, damit das Verständnis über die Notwendigkeit dieser Massnahmen zum Erfolg des Gesamtkonzeptes für die Wiederzulassung von Stadionbesuchern beiträgt. Die Fanbeauftragten sollen miteinbezogen werden für sämtliche Massnahmen des Infektionsschutzes und der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten. Diese Massnahmen sind regelmässig zu prüfen und zu gegebenem Zeitpunkt neu zu definieren. 01.10.2020 34
GASTROBETRIEB
GASTROBETRIEB Sämtliche Restaurants dürfen gemäss Reglement offen sein. Das gilt ebenfalls für die Buvetten. R E S TA U R A N T S Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Es gilt eine Reservationspflicht bzw. die Kontaktdaten der Hauptperson werden in jedem Fall erfasst. Die Service-Mitarbeiter tragen Schutzmasken. BARS & LOUNGES Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Die Vorgaben zur maximal zulässigen Personengruppengrösse werden eingehalten. Die Service- und Bar-Mitarbeiter tragen Schutzmasken. FLIEGENDE VERKÄUFER Zur Frequenzreduktion werden vermehrt «Fliegende Verkäufer» eingesetzt. Die Zahlung am Platz erfolgt ausnahmslos elektronisch (Kreditkarten). Die Verkäufer tragen Schutzmasken. 01.10.2020 36
GASTROBETRIEB C AT E R I N G - S T Ä N D E Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Zum Forcieren der Abstandsregeln werden Gästeleitsysteme aufgestellt. Die Catering-Stände werden mit Schutzscheiben ausgerüstet. Es wird auf Mehrweggeschirr verzichtet. Konsumationen sind ausschliesslich am Platz erlaubt. Konsumationen im Stehen sind untersagt. Wo vorhanden werden Sitzgelegenheiten und Tische abgesperrt. An allen Point of Sales ist bargeldloses Bezahlen möglich. Die Catering- Mitarbeiter tragen Schutzmasken. Hier verweisen wir auf die Gastro Schutzkonzepte vom 22.9.2020 Matchbetrieb und Mitarbeiterinformation vom 16.9.2020
VERANTWORTLICHKEIT
VERANTWORTLICHKEIT Covid-19 Beauftragter zur Sicherstellung aller Vorgaben ist COO Rolf Bachmann der SCB Eishockey AG. KONTAKTDATEN Das Schutzkonzept wurde im Auftrag der SCB Eishockey AG durch Appalooza productions GmbH erstellt. Rückfragen zum Schutzkonzept beantwortet Carlo Bommes, c.bommes@appalooza.ch, +41 79 301 91 52. 01.10.2020 39
VERORDNUNGEN
VERORDNUNGEN 1. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (Covid- 19-Verordnung besondere Lage): 2. Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung 3) Beide Verordnungen sind unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/index_78.html 01.10.2020 41
ANHANG
ANHANG 1
ANHANG 2
ANHANG 3
ANHANG 4
ANHANG 5
ANHANG 6
SCB EISHOCKEY AG Mingerstrasse 12 3014 Bern
COVID SCHUTZKONZEPT SC BERN 29. September 2020
VERHALTENSREGELN • Spieler oder Staffmitglieder mit jeglichen Krankheitssymptomen bleiben zu Hause und sind strikte angewiesen, sich sofort telefonisch gemäss den clubinternen Richtlinien beim verantwortlichen Teamarzt in Verbindung zu setzen und dessen Anweisungen strikte zu befolgen. • Der verantwortliche Teamarzt entscheidet über die weiteren notwenigen Abklärungsschritte und Therapiemodalitäten. Bei Covid-19 Verdacht wird grundsätzlich gemäss den gültigen BAG- bzw. der Empfehlungen der kantonalen Gesundheitsdirektion vorgegangen. • Weitere Informationen BAG
VERHALTENSREGELN: KRANKHEITSSYMPTOME Typische Covid-19 Krankheitssymptome sind: • Husten (meist trocken) • Halsschmerzen • Kurzatmigkeit • Fieber (37.5), Fiebergefühl • Muskelschmerzen • Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns Seltener: • Kopfschmerzen • Magen-Darm-Symptome • Bindehautentzündung • Schnupfen
VERHALTENSREGELN: SOCIAL DISTANCING, HYGIENEREGELN • Eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus kann erfolgen, wenn man zu einer erkrankten Person während 15 Minuten weniger als 1,5 Meter Abstand hält. Indem man Abstand hält, schützt man sich und andere Personen vor einer Ansteckung. • Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Team- Besprechungen, beim Duschen/WC, nach dem Training/Spiel, bei der Rückreise etc. soll der Abstand von 1,5 Metern zwischen den Personen, wenn immer möglich, eingehalten werden. • Regelmässiges Händewaschen und/oder Händedesinfektion: Die Hände sind vor und nach jedem Training/Spiel gründlich mit Seife zu waschen. Händewaschen spielt neben der regelmässigen Desinfektion mit Alkohol eine entscheidende Rolle bei der Verhinderung einer Covid-19 Infektion. • Vor und nach der Trainingseinheit bzw. den Spielen: Persönliche Händedesinfektion bzw. regelmässige Raum- /Gerätedesinfektion durch Eisbahnpersonal. • Niesen und Husten: Strikt in ein Taschentuch oder die Ellenbogenbeuge zum Schutz der Umgebung.
PCR TESTS • Alle Spieler, Coaches und alle im Staff der 1. Mannschaft des SC Bern haben sich am 12. August 2020 testen lassen. • Alle Tests sind negativ ausgefallen. • 3 Tage vor Meisterschaftsbeginn werden sich alle Spieler, Coaches und alle im Staff der 1. Mannschaft des SC Bern erneut testen lassen. • Bei Auftreten von Symptomen werden die Spieler, Coaches und alle Staff- Mitglieder der 1. Mannschaft des SC Bern sofort getestet und nach Hause geschickt, bis ein negatives Resultat besteht.
PRÄSENZLISTEN / SELBSTDEKLARATION Der SC Bern führt eine Präsenzliste bei Eintritt in den Garderobentrakt der 1. Mannschaft. Inhalt der Präsenzliste: • Name • Vorname • Geburtsdatum • Wohnort • Telefon • E-Mail • Zeitraum des Aufenthalts im und um das Stadion Auf der Präsenzliste bestätigt jede Person, dass sie symptomfrei ist und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikoland und/oder Risikogebiet aufgehalten hat (Selbstdeklaration). Enge Kontaktpersonen einer infizierten Person können von der kantonalen Gesundheitsbehörde in Quarantäne gesetzt werden.
MEDIEN AN TRAININGS • Medien sind beim Training nach Voranmeldung zugelassen – die Anwesenheit von Medienvertretern wird von unserem Kommunikationschef Christian Dick entsprechend dokumentiert. • Es ist auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes zu achten. • Den Medien steht eine Fläche für Interviews zur Verfügung, bei welcher die Abstandregel eingehalten werden kann. • Für alle Medien gilt Schutzmaskenpflicht. • Für Spiele gelten separate Weisungen, die in Absprache mit der Liga ausgearbeitet werden.
MEDIEN AN TESTSPIELEN • Medien sind an den Testspielen in der PostFinance-Arena nach Voranmeldung zugelassen. Weiter gelten für Medienvertreter folgende Weisungen: • Zugang über einen separaten Eingang. • Abgabe einer tagesaktuellen Selbstdeklaration und Schutzmaskenpflicht. • fix zugewiesene Plätze auf der Medientribüne bzw. an der Spielfeldbande (Fotografen). • Kein Zugang zum «Bärengraben», dem Bereich vor den beiden Team- Garderoben. • Interviewmöglichkeit nach dem Spieler: Medien auf der Spielerbank, Spieler auf dem Eis. • Für NL-Spiele gelten separate Weisungen, die in Absprache mit der Liga ausgearbeitet werden.
DOPING KONTROLLRÄUME • Auf Hygiene- und Maskenpflicht achten. • Es besteht eine Handschuhpflicht für Kontrolleure (nur für Kontrollvorgang). • Es sind genügend Händedesinfektionsmöglichkeiten vorhanden. • 1,5 m Abstandsregeln einhalten. • Staffelung der Tests. • Einweggebrauchsmaterial.
POSTFINANCE BEST PLAYER / EHRUNGEN • Der Top Scorer-Einlauf wird gemäss Prozedere durchgeführt (ohne Körperkontakt). • Die Best Player-Ehrung kann unter Berücksichtigung der Abstandsregeln (kein Körperkontakt) durchgeführt werden. • Ehrungen vor dem Spiel sind möglich, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Abstandsregeln. • Spezialaktionen, welche unter Einhaltung der Abstandsregeln durchgeführt werden können sind möglich (die vorgängige Abnahme/Bewilligung durch NL&SL Operations ist zwingend).
MEDIZINISCHE VERSORGUNG • Der Sanitätsraum entspricht den Hygiene- und Distanzvorschriften. • Nach jedem Gebrauch wird der Raum gelüftet und desinfiziert. • Das medizinische Personal trägt Masken-/Augenschutz und Handschuhe. • Die lokalen Notfallteams sind zu allen Zeiten Covid-19 konform ausgerüstet. • Sanitäter, Personal des Rettungsdiensts tragen während einem Einsatz Masken und Handschuhe.
COVID SCHUTZKONZEPT 1. MANNSCHAFT SCB 29. September 2020
ANREISE SPIELER & STAFF SCB • Die Anreise soll individuell mit dem ÖV (Maskenpflicht) oder eigenen Transportmitteln erfolgen (wenn mehr als eine Person im PW → Maskenpflicht). • Es stehen Parkplätze im EXPO Parking zur Verfügung. • Spieler und Staff gehen selbständig von der Einstellhalle in ihre Garderobe. • Vor dem Betreten des Busses und des Stadions sind die Hände zu desinfizieren.
GARDEROBENTRAKT SCB • Bei Eintritt in den Garderobentrakt gibt es ein Schutzmaskenobligatorium. • Die Hände werden bei Eintritt desinfiziert. • Nachdem die Hände desinfiziert worden sind, wird Fieber gemessen. • Bei erhöhter Temperatur (37.5°) wird der Spieler oder das Staff-Mitglied sofort wieder nach Hause geschickt. • Nachdem Fieber gemessen worden ist, meldet man sich in der Präsenzliste an. • Im Garderobentrakt des SCB befinden sich verschliessbare Behälter. • Die Spieler sind in zwei Garderoben aufgeteilt, um die 1,5 Meter Abstand voneinander einhalten zu können. • Auch in den Garderoben gibt es ein Schutzmaskenobligatorium. • Einsatz von UV – Lichtgeräte.
GARDEROBENTRAKT SCB • Limitierter Zugang zum Garderobentrakt SCB – nur Spieler und Staff, sowie Marc Lüthi, Rolf Bachmann, Christian Dick, Anja Sollberger, Peter Bischoff und Florence Schelling haben Zuritt. • Jeder Spieler hat seine personalisierte Trinkflasche. • Die Aufenthaltszeit in der Garderobe ist auf ein Minimum zu reduzieren. • Offene Nahrungsmittel sind verboten. • Sauna-Benützung ist verboten. • Für Medical Staff / Materialwarte / Reinigungs- und Entsorgungspersonal besteht eine Masken- und Handschuhpflicht. • Handschuhtrockner sind draussen oder in einem gut belüftbarem Raum abseits der Garderoben erlaubt.
HANDSCHUHTROCKNER SCB
OFF-ICE WARM UP SCB • Der Bereich des Einlaufens für den SCB befindet sich im grossräumigen Bereich der Zufahrtsrampe BERN EXPO. • Der SCB wird dort eine zugewiesene Fläche erhalten. • Die Grösse des Bereichs erlaubt es, sowohl den Schiedsrichtern als auch der Gastmannschaft dort ebenfalls je eine separierte Fläche zur Verfügung zu stellen. • Die Warm-Up Fläche wird von 2 Bronco Security-Leuten bewacht. Es wird sichergestellt, dass sich die Gastmannschaft, die Schiedsrichter und der SCB sich an die Vorschriften halten.
OFF-ICE WARM UP BEREICH SCB
ON-ICE WARM UP SCB • Definiertes halbes Eisfeld pro Mannschaft. • Gestaffelter Zugang aufs Eis (zuerst Gastmannschaft, dann SCB). • Händedesinfektion nach Abschluss des Warm-Ups.
SPIELEINLAUF / BEGRÜSSUNG / VERABSCHIEDUNG SCB • Gestaffelter Einlauf der Teams und der Schiedsrichter. • Teams bleiben in ihrer zugewiesenen Spielhälfte. • Aufstellen der Teams auf der blauen Linie, Begrüssung ohne Körperkontakt mit Stockgruss – auf den Huddle und das Abklatschen vor dem Tor wird verzichtet. • Nach dem Spiel findet die Verabschiedung mittels Stockgruss statt. • Keine Fist-Bump, kein Handshake – auch nicht mit Handschuhen. • Kurze Verabschiedung des SCB bei den Fans ist erlaubt (Stockgruss vor der Fankurve). Keine Abgabe von Material an Fans (z.B. Puck, Stock etc.). • Rückkehr in der Garderobe ohne Kontakt mit Spielern der Gastmannschaft. • Keine Gespräche/Diskussionen mit Funktionären und Schiedsrichtern.
SPIELERBANK SCB • Separate Zugänge in gestaffelter Reihenfolge. • Keine Maskenpflicht für Coaches und Spieler auf der Spielerbank. • Für Medizinisches Personal und Materialwarte gilt eine Masken- & Handschuhpflicht. • Eine individuelle Sitzordnung der Spieler ist erlaubt. • Personalisierte Trinkflaschen. • «Schweisstücher» zum Einmalgebrauch mit verschliessbaren Behälter auf der Bank.
STRAFBANK SCB • Abstands- und Hygieneregeln müssen jederzeit gewährleistet sein bzw. durchgesetzt werden. • Bei «Overcrowding» der Strafbank (mehr als 2 Spieler) gilt für alle Spieler eine Maskenpflicht. Ebenfalls gilt eine Maskenpflicht für Spieler, welche eine 10- Minuten Disziplinarstrafe absitzen müssen. • Masken sind vor Ort verfügbar. • Die Funktionäre auf der Strafbank haben Masken- und Handschuhpflicht. • Die Entsorgung der gebrauchten Flaschen und Einwegtücher in verschliessbare Behälter erfolgt durch die Funktionäre.
NASSZELLEN / DUSCHEN SCB • Abstandsregeln einhalten. • Nur jeder zweite Duschkopf ist in Betrieb. • Staffelung, deshalb genügend Zeit einberechnen. • Die Aufenthaltsdauer ist zu minimieren: z.B. Definition von Gruppen von 10-12 Spielern, die nacheinander maximal während 10 Minuten duschen. • Die Nutzung von Haar-/Händetrocknern ist verboten. • Kontrollierte Reinigung/Desinfektion (insbesondere Berührungsflächen) und Lüftung nach jedem Gebrauch.
TOILETTEN SCB • Auf Staffelung achten. • Nur jedes zweite Pissoir ist offen. • Es müssen genügend Händedesinfektionsmittelspender vorhanden sein. • Reinigung/Desinfektion (insbesondere Berührungsflächen).
VERPFLEGUNG NACH DEM SPIEL SCB Verpflegung im Restaurant/Kantine (Gastro-Schutzkonzept des Bundes) • Abstandsregel /Hygienemassnahmen sind einzuhalten und zu kontrollieren. • In Essräumen 4m2 pro Person und 1,5m Abstand. • Kontakte mit anderen Gästen ist verboten. • Geschöpft wird durch Personal mit Maske und Handschuhen. • Maskenpflicht für Spieler und Staff vor/nach dem Essen.
COVID SCHUTZKONZEPT GASTMANNSCHAFT 29. September 2020
ANREISE GASTMANNSCHAFT • Die Anreise des Gastclubs soll, wenn möglich, mit mehreren Transportmitteln erfolgen, damit die Social Distancing Regel eingehalten werden können. • In den Bussen wird grundsätzlich nur jeder 2. Platz besetzt und wenn möglich nur jede 2. Reihe. Falls die Abstandregeln nicht eingehalten werden können, gilt eine Maskenpflicht. • Es ist eine Personenliste und eine Eintrittskontrolle in allen Transportmitteln zu führen. • Vor dem Betreten der PostFinance-Arena sind die Hände zu desinfizieren. • Die Busse der Gastmannschaft fahren die Anlieferungsrampe der PostFinance- Arena/Messe runter, wo sie von 2 Bronco Security-Leute empfangen werden. • Die Busse können dort während der ganzen Spielzeit parkieren. • Zuschauer/Fans haben keinen Zutritt. • Von dort aus begibt sich die Mannschaft direkt zur Garderobe.
ANREISE GASTMANNSCHAFT Anfahrtab Autobahn-Ausfahrt WANKDORF via Schermenweg - Bolligenstrasse Parkieren und Material- umschlag im 1. UG gemäss Anweisungen des Sicherheitspersonals Garderobe Gastmannschaft Die Begleitfahrzeuge dürfen nicht vor die Garderobe fahren!
GARDEROBE GASTMANNSCHAFT • Der Gastmannschaft und dem Gaststaff stehen 3 Garderoben zur Verfügung sowie der Gang im Gastgarobentrakt. • Zutritt in den Gastgarobentrakt ist nur für Spieler und Staff der Gastmannschaft erlaubt. • Hände werden bei jedem Eintritt desinfiziert. • Distanz- (1,5m) und Hygienevorschriften werden eingehalten – so wird nur jeder 2. Platz in der Garderobe besetzt. • Die Aufenthaltszeit in der Garderobe ist auf ein Minimum zu reduzieren. • Offene Nahrungsmittel und die Benützung der Kaffeemaschine sind verboten. • Ventilatoren und Trockengebläse sind verboten. • Für Medical Staff / Materialwarte / Reinigungs- und Entsorgungspersonal besteht eine Masken- und Handschuhpflicht.
HANDSCHUHTROCKNER GASTMANNSCHAFT Regeln für Handschuhtrockner • Die Handschuhtrockner werden erst gestartet, wenn alle Spieler in der Garderobe sind. • Die Handschuhtrockner sind abgestellt bevor die Spieler aus der Garderobe kommen.
OFF-ICE WARM UP GASTMANNSCHAFT • Der Bereich des Einlaufens für die Gastmannschaft befindet sich im grossräumigen Bereich der Zufahrtsrampe BERN EXPO. • Die Gastmannschaft wird eine Fläche zugewiesen. • Die Grösse des Bereichs erlaubt es, sowohl den Schiedsrichtern als auch der Gastmannschaft und dem SCB dort je eine separierte Fläche zur Verfügung zu stellen. • Die Warm-Up Fläche wird von 2 Bronco Security-Leuten bewacht. Es wird sichergestellt, dass sich die Gastmannschaft, die Schiedsrichter und der SCB sich an die Vorschriften halten.
OFF-ICE WARM UP BEREICH GAST
ON-ICE WARM UP GASTMANNSCHAFT • Definiertes halbes Eisfeld pro Mannschaft. • Gestaffelter Zugang aufs Eis (zuerst Gastmannschaft, dann Heimteam). • Händedesinfektion nach Abschluss des Warm-Ups.
SPIELEINLAUF / BEGRÜSSUNG / VERABSCHIEDUNG GASTMANNSCHAFT • Gestaffelter Einlauf der Teams und der Schiedsrichter. • Teams bleiben in ihrer zugewiesenen Spielhälfte. • Aufstellen der Teams auf der blauen Linie, Begrüssung ohne Körperkontakt mit Stockgruss – auf den Huddle und das Abklatschen vor dem Tor wird verzichtet. • Nach dem Spiel findet die Verabschiedung mittels Stockgruss statt. • Keine Fist-Bump, kein Handshake – auch nicht mit Handschuhen. • Rückkehr in der Garderobe ohne Kontakt mit Spielern der Heimmannschaft. • Keine Gespräche/Diskussionen mit Funktionären und Schiedsrichtern.
SPIELERBANK GASTMANNSCHAFT • Separate Zugänge in gestaffelter Reihenfolge. • Keine Maskenpflicht für Coaches und Spieler auf der Spielerbank. • Für Medizinisches Personal und Materialwarte gilt eine Masken- & Handschuhpflicht. • Eine individuelle Sitzordnung der Spieler ist erlaubt. • Personalisierte Trinkflaschen. • «Schweisstücher» zum Einmalgebrauch mit verschliessbaren Behälter auf der Bank.
STRAFBANK GASTMANNSCHAFT • Abstands- und Hygieneregeln müssen jederzeit gewährleistet sein bzw. durchgesetzt werden. • Bei «Overcrowding» der Strafbank (mehr als 2 Spieler) gilt für alle Spieler eine Maskenpflicht. Ebenfalls gilt eine Maskenpflicht für Spieler, welche eine 10- Minuten Disziplinarstrafe absitzen müssen. • Masken sind vor Ort verfügbar. • Die Funktionäre auf der Strafbank haben Masken- und Handschuhpflicht. • Die Entsorgung der gebrauchten Flaschen und Einwegtücher in verschliessbare Behälter erfolgt durch die Funktionäre.
NASSZELLEN / DUSCHEN GASTMANNSCHAFT • Abstandsregeln einhalten. • Nur jeder zweite Duschkopf ist in Betrieb. • Staffelung, deshalb genügend Zeit einberechnen. • Die Aufenthaltsdauer ist zu minimieren: z.B. Definition von Gruppen von 10-12 Spielern, die nacheinander maximal während 10 Minuten duschen. • Die Nutzung von Haar-/Händetrocknern ist verboten. • Kontrollierte Reinigung/Desinfektion (insbesondere Berührungsflächen) und Lüftung nach jedem Gebrauch.
TOILETTEN GASTMANNSCHAFT • Auf Staffelung achten. • Nur jedes zweite Pissoir ist offen. • Es müssen genügend Händedesinfektionsmittelspender vorhanden sein. • Reinigung/Desinfektion (insbesondere Berührungsflächen).
ÜBERZÄHLIGE, VERLETZTE SPIELER / STAFFMITGLIEDER • Überzählige und verletzte Spieler sollen nicht mit an Auswärtsspiele reisen (ausser überzählige Spieler, welche ev. Kurzfristig doch noch aufs Matchblatt genommen werden könnten.). • Es dürfen maximal drei Staffmitglieder Plätze auf der Medientribüne reserviert (z.B. Videocoach, Goaliecoach, plus eine zusätzliche Person). Nur diese drei Personen vom Auswärtsteam ist es erlaubt, von der Medientribüne zur Garderobe zu gehen.
VERPFLEGUNG NACH DEM SPIEL GASTMANNSCHAFT • Verpflegung aus der Kochkiste findet in der Garderoben statt. • Staff-Personal ist dafür verantwortlich, das Essen zu servieren – dies mit Schutzmaske und Handschuhe. • Es wird Einweggeschirr benutzt. • Vor Ort sind verschliessbare Behälter, um das genutzte Geschirr usw. wegzuwerfen.
COVID SCHUTZKONZEPT SCHIEDSRICHTER 29. September 2020
ANREISE SCHIEDSRICHTER • Die Anreise soll individuell mit dem ÖV (Maskenpflicht) oder eigenen Transportmitteln erfolgen (wenn mehr als eine Person im PW → Maskenpflicht). • Den Schiedsrichtern stehen 4 vorreservierte Parkplätze EXPO Parking zur Verfügung. • Die Schiedsrichter werden von einem Bronco Security abgeholt und zur Garderobe geführt.
GARDEROBE SCHIEDSRICHTER • Die separate Schiedsrichtergarderobe steht zur Verfügung. • Hände werden bei jedem Eintritt desinfiziert. • Distanz- (1,5m) und Hygienevorschriften werden eingehalten – so wird nur jeder 2. Platz in der Garderobe besetzt. • Die Aufenthaltszeit in der Garderobe ist auf ein Minimum zu reduzieren. • Offene Nahrungsmittel und die Benutzung der Kaffeemaschine sind verboten. • Ventilatoren und Trockengebläse sind verboten.
OFF-ICE WARM UP SCHIEDSRICHTER • Der Bereich des Einlaufens für die Schiedsrichter befindet sich im grossräumigen Bereich der Zufahrtsrampe BERN EXPO. • Die Schiedsrichter wird eine Fläche zugewiesen. • Die Grösse des Bereichs erlaubt es, sowohl den Schiedsrichtern als auch der Gastmannschaft und dem SCB dort je eine separierte Fläche zur Verfügung zu stellen. • Die Warm-Up Fläche wird von 2 Bronco Security-Leuten bewacht. Es wird sichergestellt, dass sich die Gastmannschaft, die Schiedsrichter und der SCB sich an die Vorschriften halten.
OFF-ICE WARM UP BEREICH SCHIEDSRICHTER
STRAFBANK SCHIEDSRICHTER • Die Schiedsrichter sind aufgefordert, sich die Hände regelmässig zu desinfizieren. • Ihnen stehen auf der Strafbank/Zeitnehmerraum/Videoplatz Desinfektionsflaschen zur Verfügung. • Die Entsorgung der gebrauchten Flaschen und Einwegtücher in verschliessbare Behälter erfolgt durch die Funktionäre.
NASSZELLEN / DUSCHEN SCHIEDSRICHTER • Abstandsregeln einhalten. • Nur jeder zweite Duschkopf ist in Betrieb. • Staffelung, deshalb genügend Zeit einberechnen. • Die Aufenthaltsdauer ist zu minimieren. • Die Nutzung von Haar-/Händetrocknern ist verboten. • Kontrollierte Reinigung/Desinfektion (insbesondere Berührungsflächen) und Lüftung nach jedem Gebrauch.
TOILETTEN SCHIEDSRICHTER • Auf Staffelung achten. • Nur jedes zweite Pissoir ist offen. • Es müssen genügend Händedesinfektionsmittelspender vorhanden sein. • Reinigung/Desinfektion (insbesondere Berührungsflächen).
VERPFLEGUNG NACH DEM SPIEL SCHIEDSRICHTER • Verpflegung aus der Kochkiste findet in der Garderoben statt. • Die Schiedsrichter sind selbst verantwortlich das Essen zu servieren – dies mit Schutzmaske und Handschuhe. • Es wird Einweggeschirr benutzt. • Vor Ort sind verschliessbare Behälter um die genutzten Geschirr und so weiter wegzuwerfen.
KONTAKTPERSONEN SC BERN Ansprechperson für Scouts: Alex Chatelain Alex.chatelain@scb.ch +41 79 297 97 60 Die Anmeldung für den Spielbesuch Ansprechperson für Agenten: muss bis am letzten Arbeitstag vor dem Spieltag erfolgen. Sämtliche Florence Schelling angemeldeten Personen müssen die Florence.schelling@scb.ch ID mitbringen. +41 79 561 37 36 Ansprechperson für Club Management: Rolf Bachmann rolf.bachmann@scb.ch +41 (79) 218 36 56
KONTAKTPERSONEN SC BERN Covid-19 Verantwortlicher der Organisation: Rolf Bachmann rolf.bachmann@scb.ch +41 (79) 218 36 56 Covid-19 Verantwortlicher Medizin: Martin Schär schaer@sportsclinicnumber1.ch +41 (31) 951 17 50 / +41 (79) 300 78 11
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