SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 30.09.2020 ...

Die Seite wird erstellt Sebastian Arndt
 
WEITER LESEN
SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 30.09.2020 ...
SCB EISHOCKEY AG
COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den
Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021
Version vom 30.09.2020
SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 30.09.2020 ...
INHALT
1.    EINLEITUNG                                                           S. 3
2.    HYGIENEVORSCHRIFTEN UND VERHALTENSREGELN                             S. 9
3.    SPORTBETRIEB                                                         S. 11
4.    SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUER                                           S. 14
5.    SICHERHEIT                                                           S. 17
6.    TICKETING                                                            S. 25
7.    KOMMUNIKATION                                                        S. 29
8.    GASTROBETRIEB                                                        S. 33
9.    VERANTWORTLICHKEIT                                                   S. 36
10.   VERORDNUNGEN                                                         S. 38
11.   ANHANG 1: Grafik Ansteckung Personen im Umkreis von 2m               S. 40
      ANHANG 2: Plan Eingangssituation PostFinance-Arena
      ANHANG 3: Plan Kapazität für ein öffentliches Spiel mit Zuschauern
      ANHANG 4 – 6: Plan mit Desinfektionsmittelspender

01.10.2020                                                                         2
SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 30.09.2020 ...
EINLEITUNG
SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 30.09.2020 ...
EINLEITUNG
Ab 1. Oktober 2020 dürfen Grossveranstaltungen wieder durchgeführt werden, wenn eine Bewilligung des
Kantons vorliegt.

Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen: Für diese gelten u.a. Maskenpflicht und
Kapazitätsbegrenzungen. In Hallen und Freiluftstadien dürfen höchstens zwei Drittel der Sitzplätze belegt
werden. Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans. Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Regelverstösse
werden geahndet.

Im vorliegenden Schutzkonzept geht es um die Rückkehr und Wiederaufnahme des Spielbetriebs unter
Berücksichtigung der Vorschriften zur Einhaltung der Bedingungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie.

Dieses Schutzkonzept dient zur Vorbereitung und Durchführung und muss laufend den regionalen und
behördlichen Vorgaben angepasst werden.

01.10.2020                                                                                                     4
SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 30.09.2020 ...
ZIELE
Die gemeinsamen Ziele aller Vorgaben sind:

•   Die Ansteckungsgefahr zu reduzieren
•   Die Krankheitsübertragung zu verhindern
•   Effiziente Nachverfolgung der Kontaktpersonen
•   Rückkehr zum Sportbetrieb mit Zuschauern

*) Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird ausschliesslich die männliche Form verwendet.

01.10.2020                                                                               5
SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 30.09.2020 ...
RECHTSGRUNDLAGEN
Die vorliegenden Weisungen und Empfehlungen werden gestützt auf

•   Erläuterungen zur Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-
    Epidemie (COVID-19-Verordnung besondere Lage) vom 19. Juni 2020 (Stand am 15. August 2020) und
    Änderungen vom 02. September 2020
•   Reglement für den Spielbetrieb, Teilbereich Leistungssport,
•   Reglement Ordnung und Sicherheit.

Weisungen sind gestützt auf die obigen Rechtsgrundlagen verbindlich zu befolgen.

Empfehlungen sind wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln, die zu befolgen sind, solange nicht
hinreichende Gründe vorliegen davon abzuweichen.

01.10.2020                                                                                             6
SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 30.09.2020 ...
GELTUNGSBEREICH
Die vorliegenden Weisungen gelten für:

•   alle Spiele der NL & SL sowie der U20 ELIT & U17 ELIT,
•   bei Spielen im Swiss CUP, an denen mindestens ein Club der NL oder SL teilnimmt,
•   Trainings-, Turnier- und Freundschaftsspielen, an denen mindestens ein Club der NL oder SL teilnimmt,
•   Spiele, die unter dem Patronat der Organisation der Internationalen Ice Hockey Federation (IIHF) oder der
    Champions Hockey League (CHL) stehen und an denen mindestens ein Club der NL oder SL teilnimmt
    (Internationale Reglemente bleiben vorbehalten).

01.10.2020                                                                                                      7
SCB EISHOCKEY AG COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb des SC Bern für die Saison 2020/2021 Version vom 30.09.2020 ...
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Zuschauer besuchen die Eishockeyspiele auf eigenes Risiko. Die Swiss Ice Hockey Federation SIHF
sowie die ihr angeschlossenen Clubs lehnen jegliche Haftung bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung
mit COVID-19 im Stadion und dessen Umgebung ab.

01.10.2020                                                                                                    8
HYGENEVORSCHRIFTEN/
VERHALTENSREGELN
HYGIENEVORSCHRIFTEN UND VERHALTENSREGELN
Die Hygienevorschriften und Verhaltensregeln des BAG sind gut sichtbar in der Spielstätte anzubringen.

Bei allen Stadioneingängen sind Digital Dispenser inkl. Bewegungssensor mit Händedesinfektionsmittel
aufgestellt.

Die vom BAG erlassenen Regeln und Verhaltensempfehlungen sind zwingend einzuhalten.

01.10.2020                                                                                               10
SPORTBETRIEB
REINIGUNG/INFRASTRUKTUR
Eine Grundreinigung wird durch die Materialwarte und/oder externes Reinigungspersonal täglich
durchgeführt. Berücksichtigt wird die zusätzliche Reinigung von Kontaktflächen wie z.B. Türgriffen, Toiletten,
Duschen etc. Für die Reinigung und Desinfektion der benutzten Gerätschaften ist der Spieler nach
Beendigung seiner Trainingseinheit selbst verantwortlich unter strenger Aufsicht der Trainercrew und/oder
Materialwart. Bei allen Stadioneingängen sind Desinfektionsmittelspender aufgestellt (siehe Pläne).

01.10.2020                                                                                                       12
SPIELBETRIEB
Der Spielbetrieb sowie zusätzliche Massnahmen infolge der COVID-19-Pandemie sind in einem separaten
Leitfaden dieses Schutzkonzepts (Anhang 4) detailliert festgelegt.

01.10.2020                                                                                            13
SPIELBETRIEB MIT
ZUSCHAUERN
SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUERN
Das wirtschaftliche Überleben der Clubs ist ausschliesslich über den Vertrieb von Tickets, die bis zu 50% des
Budgets der Vereine ausmachen, zuschauerbasierendes Sponsoring und Catering möglich. Es kann nicht der
Anspruch der Clubs sein, einhundertprozentige Sicherheit zu gewährleisten. Ziel ist die Minimierung der
Infektionswahrscheinlichkeit für alle Beteiligten.

Grundsätzlich stehen folgende drei Punkte im Vordergrund:
• Reduktion der Infektionsrisiken durch Minimierung von engen Kontakten.
• Sicherstellung einer Kontaktverfolgung und bestmögliche Unterstützung der lokalen Gesundheitsbehörden
   bei der Ermittlung von Infektionsketten im Falle einer auftretenden COVID-19-Infektion.
• Fortlaufende Begleitung und Evaluation der getroffenen Massnahmen inkl. Auswertung der Wirksamkeit.

01.10.2020                                                                                                      15
AN- UND ABREISE
•   Für die An- und Rückreise zum Eishockeyspiel gelten die aktuellen Regelungen und Verhaltens-
    empfehlungen des BAG sowie die jeweiligen Schutzkonzepte des öffentlichen Verkehrs.
•   Es wird allen Besuchern von Eishockeyspielen empfohlen bei der An- und Rückreise zum jeweiligen
    Stadion eine Schutzmaske zu tragen

Zu beachten gilt es dabei, dass wir im stetigen Informationsaustausch mit dem Chef Stationierte Polizei Ost
der Kapo Bern und der Abteilung Sonderanlässe und Baustellen der BernMobil stehen.

01.10.2020                                                                                                    16
SICHERHEIT
EINSATZPLANUNG SICHERHEITSDIENST
Der Sicherheitsverantwortliche berücksichtigt in der Einsatzplanung, dass

•   nur gesunde Mitarbeiter eingesetzt werden,
•   alle für den Einsatz geplanten Mitarbeiter die Empfehlungen des BAG kennen und umsetzen können,
•   Risikopersonen nicht im direktem Personenkontakt stehen,
•   alle eingesetzten Mitarbeitenden im Bereich Sicherheit sowie die dem Sicherheitsdienst unterstellten
    Mitarbeitenden jederzeit nachvollzogen werden können (schriftliche Personal- und Einsatzplanung),
•   die Einsatzgruppen personell unverändert bleiben (soweit möglich kein Personenwechsel innerhalb von
    Gruppen),
•   die Polizeibehörden frühzeitig über die geplanten Massnahmen informiert sind.

01.10.2020                                                                                                 18
AUSBILDUNG SICHERHEITSDIENST
Die Club- und Sicherheitsverantwortlichen sind verpflichtet, vor Beginn der Meisterschaft die Mitarbeitenden
über die folgenden Themen zu informieren und sie auszubilden:

•   BAG Empfehlungen i.S. COVID-19,
•   Schutzkonzept Sicherheitsdienst i.S. COVID-19,
•   Vorgehen bei positivem COVID-19 Test,
•   Zutrittsregelung Stadion,
•   Eintritts- und Sicherheitskontrolle,
•   Verhalten im Stadion,
•   Information der Zuschauer,
•   Geändertes Sicherheitsdispositiv,
•   Fluchtwegsituationen.

01.10.2020                                                                                                     19
POSITIVER COVID-19-TEST
Der Sicherheitsdienst erstellt eine Planung für den Fall, dass ein Mitarbeiter an COVID-19 erkrankt und der
gesamte Sicherheitsdienst oder Teile davon in Quarantäne gesetzt werden müssen. Der Sicherheitsdienst
berücksichtigt in der Planung, dass

•   bei einer Quarantäneanordnung gegen den Sicherheitsdienst der Spielbetrieb weiterhin sichergestellt und
    verzugslos umgesetzt werden kann.
•   die in der Planung vorgesehenen Personen den anderen Sicherheitsdiensten sowie der KOS bekannt
    gegeben werden.
•   die Rapportierung nach dem Spiel auf gewohntem Wege gewährleistet bleibt.
•   wir haben die Haltung und das Verständnis, dass uns das Kantonsarztamt die Vorgaben bezüglich der,
    zur Verfügung zu stellenden, Daten gibt.
•   in Eigenverantwortung erhebt die SCB Eishockey AG folgende Daten der Zuschauer.
    Name/Vorname/Geb-Datum/Handy-Nr. und bei Bedarf sogar die Wohnadresse.
•   Die erhobenen Daten stehen Behörden während zwei Wochen bei Bedarf jederzeit zur Verfügung.

01.10.2020                                                                                                    20
EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE
Es sind geeignete Methoden zur Zugangssteuerung durch das Ordnungspersonal und/oder Einrichtung (z.B.
Bodenmarkierungen, Raumtrenner, Personenleitsysteme, Kontrolle des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes
etc.) zu gewährleisten.

•   Das Ordnungspersonal trägt bei den Einlasskontrollen Hygienemasken und Einmalhandschuhe, die
    adäquat gewechselt werden müssen.
•   Regelung für Personenkontrolle (Personalausweis, Körperkontrollen, Mund-Nasen-Schutz, Mitnahme von
    Taschen und Rucksäcken).
•   Ausweiskontrolle: Pflicht.
•   Fiebermessung: Es werden bei jedem Spiel Fiebermessungen mit kontaktlosen Thermometern
    durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur über 37.5 Grad wird dem Besucher der Zutritt ins
    Eishockey-Stadion verweigert.
•   Da der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht überall eingehalten werden kann, besteht für alle Besucher
    und sämtliches Personal eine Maskenpflicht. Hinzu kommt, dass die Mannschaft mit Fanrufen und
    Gesang angefeuert wird, was das Tragen einer Schutzmaske unabdingbar macht.

01.10.2020                                                                                                 21
EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE
•   Ausserhalb der ersten Zutrittskontrolle werden Schutzmasken zum Kauf angeboten.
•   Schaffung von Clearingstellen für Besucher mit Klärungsbedarf.
•   Die Mitnahme von Händedesinfektionsmittel in Plastikflaschen bis 100 ml soll gestattet werden.
•   Werden Desinfektionsmittel in Glasflaschen mitgeführt, dürfen dieses nicht ins Stadion mitgenommen
    werden.

Wird bei der Eintritts- und Sicherheitskontrolle festgestellt, dass Personen spezifische Krankheitssymptome
zeigen wie z.B. dauerndes Husten, Fieber und ähnliches, so ist den Personen der Zugang zum Stadion zu
verweigern.

01.10.2020                                                                                                    22
EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE
Stellt der Club- und/oder Sicherheitsverantwortliche fest, dass eine Person oder eine Personengruppe gegen
die BAG oder die kantonalen Richtlinien & Empfehlungen verstösst, so wird diese Person angesprochen und
auf die bestehenden Richtlinien hingewiesen.

Wird in der Folge festgestellt, dass die bereits angesprochene Person oder Personengruppe weiterhin gegen
die BAG Richtlinien verstösst, wird sie verwarnt und aus dem Stadion gewiesen.

Weigert sich die bereits angesprochene Person oder Personengruppe das Stadion zu verlassen, ist die
Polizei beizuziehen um die Personalien festzuhalten. In der Folge wird von den Klubverantwortlichen das
Ausstellen eines gesamtschweizerisches Stadionverbotes für die Dauer von bis zu zwei Jahren, wegen
Nichtbefolgen einer Anweisung des Sicherheitsdienstes, geprüft.

Vor, während und nach jedem Spiel werden die Zuschauer via Videobotschaft und/ oder Speaker-Durchsage
auf die bestehenden COVID-19-Auflagen aufmerksam gemacht.

01.10.2020                                                                                                   23
PLÄNE KAPAZITÄTEN UND EINGANGSSITUATION
Anhang 2 dieses Schutzkonzepts zeigt die Eingangssituation mit den entsprechenden Warteräumen (blau
und violett eingezeichnet). Ein Aufeinandertreffen von Besucherströmen aus verschiedenen Richtungen ist
nach Möglichkeit zu vermeiden. Anhang 3 zeigt die neu berechnete Kapazität von 10’618 Personen.
Gemäss Bundesrats-Entscheid werden ab 1. Oktober 2/3 von der Totalkapazität zu gelassen, dass heisst
7087 Personen für ein Spiel mit Zuschauern.

01.10.2020                                                                                                24
AUSLASS
Nach Spielende muss der Auslass gestaffelt (sektorenweise) stattfinden und die Zuschauer werden gebeten,
geordnet und unter Wahrung der Mindestabstände das Stadion zu verlassen. Dies soll auf eine sympathische
und spielerische Art und Weise durch den Speaker instruiert werden.

01.10.2020                                                                                                 25
TICKETING
TICKETING
Die korrekte Erfassung von Personendaten ist ausschlaggebend für ein funktionierendes Contact Tracing.
Wir haben eine eigene Lösung mit QR-Code erarbeitet mit der Erfassung aller nötigen Daten inkl.
Sicherstellung des Datenschutzes. Die Anmeldung erfolgt über «myscb.ch» siehe Anhang 7

Parallel muss sichergestellt werden können, dass alle erfassten Einträge automatisch nach 14 Tagen
unwiderruflich gelöscht werden.

01.10.2020                                                                                               27
TICKETING
Stand heute sind folgende Massnahmen zur Zutrittsberechtigung mit eingeschränkter Kapazität angedacht:

•   Nur Inhaber eines Saison-Abonnements (Sitzplatz) dürfen die Spiele besuchen.
•   Es besteht Ausweispflicht beim Einlass.
•   Die Kontaktdaten aller Saisonkarten-Inhaber sind vorhanden (Name, Adresse, Handynummer, E-Mail,
    Sitzplatznummer, Geb.-Datum werden gemäss oben genannter Datenerfassung sichergestellt).
•   Die Saisonkarte darf nach wie vor weitergegeben werden sofern die Datenerfassung für ein
    funktionierendes Contact Tracing sichergestellt werden kann.

01.10.2020                                                                                               28
ALLGEMEINE HINWEISE ZUSCHAUERBEREICH
•   In Verbindung mit dem Ticketerwerb wird der Zuschauer mit seinen Kontaktdaten elektronisch erfasst.
    Diese Daten werden dann bei Bedarf unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien den
    Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt.
•   Hier gilt es den Anhang 1(32 Pax) des Rahmenschutzkonzeptes SCB zu beachten. In diesem Punkt hat
    die SCB Eishockey AG die Haltung, respektive Erwartung, dass uns das Kantonsarztamt die
    entsprechenden Vorgaben betreffend Informationen an Betroffene liefert.
•   Im Zusammenhang mit dem Ticketkauf wird der Zuschauer über die Hygiene- und Verhaltensrichtlinien
    aufgeklärt.
•   Die An- und Abreise erfolgt nach den jeweils geltenden Bestimmungen des ÖV und den Regelungen des
    Clubs.
•   Beim Einlass sind die gesetzlich vorgegebenen Abstandsregelungen einzuhalten, auf die Verwendung
    eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwingend zu achten.

01.10.2020                                                                                                29
ALLGEMEINE HINWEISE ZUSCHAUERBEREICH
Hygienemassnahmen (auch) in Bezug aufs Lüften (insbesondere bei allfälliger Umluft: Optimierung von
Lüftungen)

•   In dieser Hinsicht sind keine Massnahmen vorgesehen, da die PostFinance-Arena (PFA) ein überdecktes
    Eisfeld ist und somit keine eigentliche Eishalle darstellt.
•   Die Restaurationsräumlichkeiten der PFA verfügen über eine stetige Frischluftzufuhr.

01.10.2020                                                                                                30
KOMMUNIKATION
KOMMUNIKATION IM STADION ZU GELTENDEN HYGIENE-
UND VERHALTENSREGELN
Die umfangreiche Kommunikation sämtlicher getroffenen Massnamen am Spieltag ist entscheidend für die
Umsetzung durch die Stadionbesucher.

Kanäle:
• Info-Karte mit Saisonabonnement-Karte
• Website
• E-Mail an Ticketinhaber
• Multimediale Hinweise über Screens
• Regelmässige Durchsagen durch den Speaker
• Hinweisschilder
• Handouts
• Social Media
• Videowürfel

01.10.2020                                                                                             32
ALLGEMEIN
Eine umfassende Kommunikation an alle Beteiligten ist entscheidend:

•   Besucher, Spieler und Staff werden laufend über die aktuellsten Hygiene- und Verhaltensregeln in den
    jeweiligen Bereichen informiert.
•   Besucher und Staff werden über die richtige Anwendung von Hygienemasken in Kenntnis gesetzt.
•   Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht überall
    eingehalten werden kann und dass es für sie allenfalls zu einer Quarantäne kommen kann, wenn es
    während der Veranstaltung enge Kontakte mit Covid-19-Erkrankten gab.
•   Jede Person muss zwingend den nummerierten Sitzplatz belegen, damit bei einer Ansteckung alle
    Personen im Umkreis von 2m (entspricht 32 Personen, s. Grafik Anhang 1), ermittelt werden können.
    Diese werden dann über den kantonsärztlichen Dienst, auf Grund der durch den SCB gelieferte Liste,
    avisiert und in Quarantäne gebracht.
•   Wir empfehlen den Gebrauch der SwissCovid App.

01.10.2020                                                                                                 33
EINBEZIEHUNG VON FAN-INTERESSEN
Es ist wichtig, die Interessenvertreter der jeweiligen Fanszenen im Sinne klarer und transparenter
Kommunikation frühzeitig einzubeziehen. Es muss ein öffentlicher und transparenter Fandialog stattfinden.
Die Fan-Club Dialoge sollen über die organisatorischen Notwendigkeiten aufzuklären, damit das Verständnis
über die Notwendigkeit dieser Massnahmen zum Erfolg des Gesamtkonzeptes für die Wiederzulassung von
Stadionbesuchern beiträgt. Die Fanbeauftragten sollen miteinbezogen werden für sämtliche Massnahmen des
Infektionsschutzes und der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten. Diese Massnahmen sind regelmässig zu
prüfen und zu gegebenem Zeitpunkt neu zu definieren.

01.10.2020                                                                                                  34
GASTROBETRIEB
GASTROBETRIEB
Sämtliche Restaurants dürfen gemäss Reglement offen sein. Das gilt ebenfalls für die Buvetten.

R E S TA U R A N T S
Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Es gilt eine Reservationspflicht bzw. die Kontaktdaten der
Hauptperson werden in jedem Fall erfasst. Die Service-Mitarbeiter tragen Schutzmasken.

BARS & LOUNGES
Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Die Vorgaben zur maximal zulässigen
Personengruppengrösse werden eingehalten. Die Service- und Bar-Mitarbeiter tragen Schutzmasken.

FLIEGENDE VERKÄUFER
Zur Frequenzreduktion werden vermehrt «Fliegende Verkäufer» eingesetzt. Die Zahlung am Platz erfolgt
ausnahmslos elektronisch (Kreditkarten). Die Verkäufer tragen Schutzmasken.

01.10.2020                                                                                                 36
GASTROBETRIEB
C AT E R I N G - S T Ä N D E
Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Zum
Forcieren der Abstandsregeln werden Gästeleitsysteme
aufgestellt. Die Catering-Stände werden mit
Schutzscheiben ausgerüstet. Es wird auf
Mehrweggeschirr verzichtet. Konsumationen sind
ausschliesslich am Platz erlaubt. Konsumationen im
Stehen sind untersagt. Wo vorhanden werden
Sitzgelegenheiten und Tische abgesperrt. An allen Point
of Sales ist bargeldloses Bezahlen möglich. Die Catering-
Mitarbeiter tragen Schutzmasken.

Hier verweisen wir auf die Gastro Schutzkonzepte vom
22.9.2020 Matchbetrieb und Mitarbeiterinformation vom
16.9.2020
VERANTWORTLICHKEIT
VERANTWORTLICHKEIT
Covid-19 Beauftragter zur Sicherstellung aller Vorgaben ist COO Rolf Bachmann der SCB Eishockey AG.

KONTAKTDATEN
Das Schutzkonzept wurde im Auftrag der SCB Eishockey AG durch Appalooza productions GmbH erstellt.
Rückfragen zum Schutzkonzept beantwortet Carlo Bommes, c.bommes@appalooza.ch, +41 79 301 91 52.

01.10.2020                                                                                            39
VERORDNUNGEN
VERORDNUNGEN
1. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (Covid-
   19-Verordnung besondere Lage):
2. Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung 3)

Beide Verordnungen sind unter dem folgenden Link einsehbar:
https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/index_78.html

01.10.2020                                                                                          41
ANHANG
ANHANG 1
ANHANG 2
ANHANG 3
ANHANG 4
ANHANG 5
ANHANG 6
SCB EISHOCKEY AG
Mingerstrasse 12
3014 Bern
COVID SCHUTZKONZEPT
SC BERN
29. September 2020
VERHALTENSREGELN

•   Spieler oder Staffmitglieder mit jeglichen Krankheitssymptomen bleiben zu
    Hause und sind strikte angewiesen, sich sofort telefonisch gemäss den
    clubinternen Richtlinien beim verantwortlichen Teamarzt in Verbindung zu
    setzen und dessen Anweisungen strikte zu befolgen.

•   Der verantwortliche Teamarzt entscheidet über die weiteren notwenigen
    Abklärungsschritte und Therapiemodalitäten. Bei Covid-19 Verdacht wird
    grundsätzlich gemäss den gültigen BAG- bzw. der Empfehlungen der
    kantonalen Gesundheitsdirektion vorgegangen.

•   Weitere Informationen BAG
VERHALTENSREGELN:
KRANKHEITSSYMPTOME

Typische Covid-19 Krankheitssymptome sind:
•       Husten (meist trocken)
•       Halsschmerzen
•       Kurzatmigkeit
•       Fieber (37.5), Fiebergefühl
•       Muskelschmerzen
•       Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns

Seltener:
•         Kopfschmerzen
•         Magen-Darm-Symptome
•         Bindehautentzündung
•         Schnupfen
VERHALTENSREGELN: SOCIAL
DISTANCING, HYGIENEREGELN

•   Eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus kann erfolgen, wenn man zu einer
    erkrankten Person während 15 Minuten weniger als 1,5 Meter Abstand hält. Indem
    man Abstand hält, schützt man sich und andere Personen vor einer Ansteckung.
•   Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Team-
    Besprechungen, beim Duschen/WC, nach dem Training/Spiel, bei der Rückreise
    etc. soll der Abstand von 1,5 Metern zwischen den Personen, wenn immer
    möglich, eingehalten werden.
•   Regelmässiges Händewaschen und/oder Händedesinfektion:
    Die Hände sind vor und nach jedem Training/Spiel gründlich mit Seife zu waschen.
    Händewaschen spielt neben der regelmässigen Desinfektion mit Alkohol eine
    entscheidende Rolle bei der Verhinderung einer Covid-19 Infektion.
•   Vor und nach der Trainingseinheit bzw. den Spielen:
    Persönliche Händedesinfektion bzw. regelmässige Raum- /Gerätedesinfektion
    durch Eisbahnpersonal.
•   Niesen und Husten:
    Strikt in ein Taschentuch oder die Ellenbogenbeuge zum Schutz der Umgebung.
PCR TESTS

•   Alle Spieler, Coaches und alle im Staff der 1. Mannschaft des SC Bern haben
    sich am 12. August 2020 testen lassen.
•   Alle Tests sind negativ ausgefallen.

•   3 Tage vor Meisterschaftsbeginn werden sich alle Spieler, Coaches und alle im
    Staff der 1. Mannschaft des SC Bern erneut testen lassen.

•   Bei Auftreten von Symptomen werden die Spieler, Coaches und alle Staff-
    Mitglieder der 1. Mannschaft des SC Bern sofort getestet und nach Hause
    geschickt, bis ein negatives Resultat besteht.
PRÄSENZLISTEN / SELBSTDEKLARATION

Der SC Bern führt eine Präsenzliste bei Eintritt in den Garderobentrakt der 1.
Mannschaft.

Inhalt der Präsenzliste:
• Name
• Vorname
• Geburtsdatum
• Wohnort
• Telefon
• E-Mail
• Zeitraum des Aufenthalts im und um das Stadion

Auf der Präsenzliste bestätigt jede Person, dass sie symptomfrei ist und sich in
den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikoland und/oder Risikogebiet aufgehalten
hat (Selbstdeklaration).

Enge Kontaktpersonen einer infizierten Person können von der kantonalen
Gesundheitsbehörde in Quarantäne gesetzt werden.
MEDIEN AN TRAININGS

•   Medien sind beim Training nach Voranmeldung zugelassen – die Anwesenheit
    von Medienvertretern wird von unserem Kommunikationschef Christian Dick
    entsprechend dokumentiert.

•   Es ist auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes zu achten.

•   Den Medien steht eine Fläche für Interviews zur Verfügung, bei welcher die
    Abstandregel eingehalten werden kann.

•   Für alle Medien gilt Schutzmaskenpflicht.

•   Für Spiele gelten separate Weisungen, die in Absprache mit der Liga
    ausgearbeitet werden.
MEDIEN AN TESTSPIELEN

•   Medien sind an den Testspielen in der PostFinance-Arena nach Voranmeldung
    zugelassen. Weiter gelten für Medienvertreter folgende Weisungen:

•   Zugang über einen separaten Eingang.

•   Abgabe einer tagesaktuellen Selbstdeklaration und Schutzmaskenpflicht.

•   fix zugewiesene Plätze auf der Medientribüne bzw. an der Spielfeldbande
    (Fotografen).

•   Kein Zugang zum «Bärengraben», dem Bereich vor den beiden Team-
    Garderoben.

•   Interviewmöglichkeit nach dem Spieler: Medien auf der Spielerbank, Spieler
    auf dem Eis.

•   Für NL-Spiele gelten separate Weisungen, die in Absprache mit der Liga
    ausgearbeitet werden.
DOPING KONTROLLRÄUME

•   Auf Hygiene- und Maskenpflicht achten.

•   Es besteht eine Handschuhpflicht für Kontrolleure (nur für Kontrollvorgang).

•   Es sind genügend Händedesinfektionsmöglichkeiten vorhanden.

•   1,5 m Abstandsregeln einhalten.

•   Staffelung der Tests.

•   Einweggebrauchsmaterial.
POSTFINANCE BEST PLAYER / EHRUNGEN

•   Der Top Scorer-Einlauf wird gemäss Prozedere durchgeführt (ohne
    Körperkontakt).

• Die Best Player-Ehrung kann unter Berücksichtigung der Abstandsregeln (kein
  Körperkontakt) durchgeführt werden.

• Ehrungen vor dem Spiel sind möglich, ohne Körperkontakt und unter
  Einhaltung der Abstandsregeln.

•   Spezialaktionen, welche unter Einhaltung der Abstandsregeln durchgeführt
    werden können sind möglich (die vorgängige Abnahme/Bewilligung durch
    NL&SL Operations ist zwingend).
MEDIZINISCHE VERSORGUNG

•   Der Sanitätsraum entspricht den Hygiene- und Distanzvorschriften.

•   Nach jedem Gebrauch wird der Raum gelüftet und desinfiziert.

•   Das medizinische Personal trägt Masken-/Augenschutz und Handschuhe.

•   Die lokalen Notfallteams sind zu allen Zeiten Covid-19 konform ausgerüstet.

•   Sanitäter, Personal des Rettungsdiensts tragen während einem Einsatz
    Masken und Handschuhe.
COVID SCHUTZKONZEPT
1. MANNSCHAFT SCB
29. September 2020
ANREISE SPIELER & STAFF SCB

• Die Anreise soll individuell mit dem ÖV (Maskenpflicht) oder eigenen
  Transportmitteln erfolgen (wenn mehr als eine Person im PW →
  Maskenpflicht).

• Es stehen Parkplätze im EXPO Parking zur Verfügung.

• Spieler und Staff gehen selbständig von der Einstellhalle in ihre Garderobe.

• Vor dem Betreten des Busses und des Stadions sind die Hände zu
  desinfizieren.
GARDEROBENTRAKT SCB

• Bei Eintritt in den Garderobentrakt gibt es ein Schutzmaskenobligatorium.

• Die Hände werden bei Eintritt desinfiziert.

• Nachdem die Hände desinfiziert worden sind, wird Fieber gemessen.

• Bei erhöhter Temperatur (37.5°) wird der Spieler oder das Staff-Mitglied
  sofort wieder nach Hause geschickt.

• Nachdem Fieber gemessen worden ist, meldet man sich in der
  Präsenzliste an.

• Im Garderobentrakt des SCB befinden sich verschliessbare Behälter.

• Die Spieler sind in zwei Garderoben aufgeteilt, um die 1,5 Meter Abstand
  voneinander einhalten zu können.

• Auch in den Garderoben gibt es ein Schutzmaskenobligatorium.

• Einsatz von UV – Lichtgeräte.
GARDEROBENTRAKT SCB

• Limitierter Zugang zum Garderobentrakt SCB – nur Spieler und Staff,
  sowie Marc Lüthi, Rolf Bachmann, Christian Dick, Anja Sollberger, Peter
  Bischoff und Florence Schelling haben Zuritt.

• Jeder Spieler hat seine personalisierte Trinkflasche.

• Die Aufenthaltszeit in der Garderobe ist auf ein Minimum zu reduzieren.

• Offene Nahrungsmittel sind verboten.

• Sauna-Benützung ist verboten.

• Für Medical Staff / Materialwarte / Reinigungs- und Entsorgungspersonal
  besteht eine Masken- und Handschuhpflicht.

• Handschuhtrockner sind draussen oder in einem gut belüftbarem Raum
  abseits der Garderoben erlaubt.
HANDSCHUHTROCKNER SCB
OFF-ICE WARM UP SCB

• Der Bereich des Einlaufens für den SCB befindet sich im grossräumigen
  Bereich der Zufahrtsrampe BERN EXPO.

• Der SCB wird dort eine zugewiesene Fläche erhalten.

• Die Grösse des Bereichs erlaubt es, sowohl den Schiedsrichtern als auch der
  Gastmannschaft dort ebenfalls je eine separierte Fläche zur Verfügung zu
  stellen.

• Die Warm-Up Fläche wird von 2 Bronco Security-Leuten bewacht. Es wird
  sichergestellt, dass sich die Gastmannschaft, die Schiedsrichter und der SCB
  sich an die Vorschriften halten.
OFF-ICE WARM UP BEREICH SCB
ON-ICE WARM UP SCB

• Definiertes halbes Eisfeld pro Mannschaft.

• Gestaffelter Zugang aufs Eis (zuerst Gastmannschaft, dann SCB).

• Händedesinfektion nach Abschluss des Warm-Ups.
SPIELEINLAUF / BEGRÜSSUNG /
VERABSCHIEDUNG SCB

• Gestaffelter Einlauf der Teams und der Schiedsrichter.

• Teams bleiben in ihrer zugewiesenen Spielhälfte.

• Aufstellen der Teams auf der blauen Linie, Begrüssung ohne Körperkontakt mit
  Stockgruss – auf den Huddle und das Abklatschen vor dem Tor wird verzichtet.

• Nach dem Spiel findet die Verabschiedung mittels Stockgruss statt.

• Keine Fist-Bump, kein Handshake – auch nicht mit Handschuhen.

• Kurze Verabschiedung des SCB bei den Fans ist erlaubt (Stockgruss vor der
  Fankurve). Keine Abgabe von Material an Fans (z.B. Puck, Stock etc.).

• Rückkehr in der Garderobe ohne Kontakt mit Spielern der Gastmannschaft.

• Keine Gespräche/Diskussionen mit Funktionären und Schiedsrichtern.
SPIELERBANK SCB

• Separate Zugänge in gestaffelter Reihenfolge.

• Keine Maskenpflicht für Coaches und Spieler auf der Spielerbank.

• Für Medizinisches Personal und Materialwarte gilt eine Masken- &
  Handschuhpflicht.

• Eine individuelle Sitzordnung der Spieler ist erlaubt.

• Personalisierte Trinkflaschen.

• «Schweisstücher» zum Einmalgebrauch mit verschliessbaren Behälter auf der
  Bank.
STRAFBANK SCB

• Abstands- und Hygieneregeln müssen jederzeit gewährleistet sein bzw.
  durchgesetzt werden.

• Bei «Overcrowding» der Strafbank (mehr als 2 Spieler) gilt für alle Spieler eine
  Maskenpflicht. Ebenfalls gilt eine Maskenpflicht für Spieler, welche eine 10-
  Minuten Disziplinarstrafe absitzen müssen.

• Masken sind vor Ort verfügbar.

• Die Funktionäre auf der Strafbank haben Masken- und Handschuhpflicht.

• Die Entsorgung der gebrauchten Flaschen und Einwegtücher in
  verschliessbare Behälter erfolgt durch die Funktionäre.
NASSZELLEN / DUSCHEN SCB

•   Abstandsregeln einhalten.

•   Nur jeder zweite Duschkopf ist in Betrieb.

•   Staffelung, deshalb genügend Zeit einberechnen.

•   Die Aufenthaltsdauer ist zu minimieren: z.B. Definition von Gruppen von 10-12
    Spielern, die nacheinander maximal während 10 Minuten duschen.

•   Die Nutzung von Haar-/Händetrocknern ist verboten.

•   Kontrollierte Reinigung/Desinfektion (insbesondere Berührungsflächen) und
    Lüftung nach jedem Gebrauch.
TOILETTEN SCB

•   Auf Staffelung achten.

•   Nur jedes zweite Pissoir ist offen.

•   Es müssen genügend Händedesinfektionsmittelspender vorhanden sein.

•   Reinigung/Desinfektion (insbesondere Berührungsflächen).
VERPFLEGUNG NACH DEM SPIEL SCB

Verpflegung im Restaurant/Kantine (Gastro-Schutzkonzept des Bundes)

•   Abstandsregel /Hygienemassnahmen sind einzuhalten und zu kontrollieren.

•   In Essräumen 4m2 pro Person und 1,5m Abstand.

•   Kontakte mit anderen Gästen ist verboten.

•   Geschöpft wird durch Personal mit Maske und Handschuhen.

•   Maskenpflicht für Spieler und Staff vor/nach dem Essen.
COVID SCHUTZKONZEPT
GASTMANNSCHAFT
29. September 2020
ANREISE GASTMANNSCHAFT

• Die Anreise des Gastclubs soll, wenn möglich, mit mehreren Transportmitteln
  erfolgen, damit die Social Distancing Regel eingehalten werden können.

• In den Bussen wird grundsätzlich nur jeder 2. Platz besetzt und wenn möglich
  nur jede 2. Reihe. Falls die Abstandregeln nicht eingehalten werden können,
  gilt eine Maskenpflicht.

• Es ist eine Personenliste und eine Eintrittskontrolle in allen Transportmitteln zu
  führen.

• Vor dem Betreten der PostFinance-Arena sind die Hände zu desinfizieren.

• Die Busse der Gastmannschaft fahren die Anlieferungsrampe der PostFinance-
  Arena/Messe runter, wo sie von 2 Bronco Security-Leute empfangen werden.

• Die Busse können dort während der ganzen Spielzeit parkieren.

• Zuschauer/Fans haben keinen Zutritt.

• Von dort aus begibt sich die Mannschaft direkt zur Garderobe.
ANREISE GASTMANNSCHAFT

           Anfahrtab Autobahn-Ausfahrt WANKDORF via Schermenweg -
           Bolligenstrasse

            Parkieren und Material-
              umschlag im 1. UG
           gemäss Anweisungen des
             Sicherheitspersonals

                                                                  Garderobe
                                                                Gastmannschaft

                Die Begleitfahrzeuge
                dürfen nicht vor die
                 Garderobe fahren!
GARDEROBE GASTMANNSCHAFT

• Der Gastmannschaft und dem Gaststaff stehen 3 Garderoben zur Verfügung
  sowie der Gang im Gastgarobentrakt.

• Zutritt in den Gastgarobentrakt ist nur für Spieler und Staff der Gastmannschaft
  erlaubt.

• Hände werden bei jedem Eintritt desinfiziert.

• Distanz- (1,5m) und Hygienevorschriften werden eingehalten – so wird nur
  jeder 2. Platz in der Garderobe besetzt.

• Die Aufenthaltszeit in der Garderobe ist auf ein Minimum zu reduzieren.

• Offene Nahrungsmittel und die Benützung der Kaffeemaschine sind verboten.

• Ventilatoren und Trockengebläse sind verboten.

• Für Medical Staff / Materialwarte / Reinigungs- und Entsorgungspersonal
  besteht eine Masken- und Handschuhpflicht.
HANDSCHUHTROCKNER
GASTMANNSCHAFT

                    Regeln für Handschuhtrockner

                    • Die Handschuhtrockner werden
                      erst gestartet, wenn alle Spieler in
                      der Garderobe sind.

                    • Die Handschuhtrockner sind
                      abgestellt bevor die Spieler aus
                      der Garderobe kommen.
OFF-ICE WARM UP GASTMANNSCHAFT

• Der Bereich des Einlaufens für die Gastmannschaft befindet sich im
  grossräumigen Bereich der Zufahrtsrampe BERN EXPO.

• Die Gastmannschaft wird eine Fläche zugewiesen.

• Die Grösse des Bereichs erlaubt es, sowohl den Schiedsrichtern als auch der
  Gastmannschaft und dem SCB dort je eine separierte Fläche zur Verfügung zu
  stellen.

• Die Warm-Up Fläche wird von 2 Bronco Security-Leuten bewacht. Es wird
  sichergestellt, dass sich die Gastmannschaft, die Schiedsrichter und der SCB
  sich an die Vorschriften halten.
OFF-ICE WARM UP BEREICH GAST
ON-ICE WARM UP GASTMANNSCHAFT

• Definiertes halbes Eisfeld pro Mannschaft.

• Gestaffelter Zugang aufs Eis (zuerst Gastmannschaft, dann Heimteam).

• Händedesinfektion nach Abschluss des Warm-Ups.
SPIELEINLAUF / BEGRÜSSUNG /
VERABSCHIEDUNG GASTMANNSCHAFT

• Gestaffelter Einlauf der Teams und der Schiedsrichter.

• Teams bleiben in ihrer zugewiesenen Spielhälfte.

• Aufstellen der Teams auf der blauen Linie, Begrüssung ohne Körperkontakt mit
  Stockgruss – auf den Huddle und das Abklatschen vor dem Tor wird verzichtet.

• Nach dem Spiel findet die Verabschiedung mittels Stockgruss statt.

• Keine Fist-Bump, kein Handshake – auch nicht mit Handschuhen.

• Rückkehr in der Garderobe ohne Kontakt mit Spielern der Heimmannschaft.

• Keine Gespräche/Diskussionen mit Funktionären und Schiedsrichtern.
SPIELERBANK GASTMANNSCHAFT

• Separate Zugänge in gestaffelter Reihenfolge.

• Keine Maskenpflicht für Coaches und Spieler auf der Spielerbank.

• Für Medizinisches Personal und Materialwarte gilt eine Masken- &
  Handschuhpflicht.

• Eine individuelle Sitzordnung der Spieler ist erlaubt.

• Personalisierte Trinkflaschen.

• «Schweisstücher» zum Einmalgebrauch mit verschliessbaren Behälter auf der
  Bank.
STRAFBANK GASTMANNSCHAFT

• Abstands- und Hygieneregeln müssen jederzeit gewährleistet sein bzw.
  durchgesetzt werden.

• Bei «Overcrowding» der Strafbank (mehr als 2 Spieler) gilt für alle Spieler eine
  Maskenpflicht. Ebenfalls gilt eine Maskenpflicht für Spieler, welche eine 10-
  Minuten Disziplinarstrafe absitzen müssen.

• Masken sind vor Ort verfügbar.

• Die Funktionäre auf der Strafbank haben Masken- und Handschuhpflicht.

• Die Entsorgung der gebrauchten Flaschen und Einwegtücher in
  verschliessbare Behälter erfolgt durch die Funktionäre.
NASSZELLEN / DUSCHEN
GASTMANNSCHAFT

•   Abstandsregeln einhalten.

•   Nur jeder zweite Duschkopf ist in Betrieb.

•   Staffelung, deshalb genügend Zeit einberechnen.

•   Die Aufenthaltsdauer ist zu minimieren: z.B. Definition von Gruppen von 10-12
    Spielern, die nacheinander maximal während 10 Minuten duschen.

•   Die Nutzung von Haar-/Händetrocknern ist verboten.

•   Kontrollierte Reinigung/Desinfektion (insbesondere Berührungsflächen) und
    Lüftung nach jedem Gebrauch.
TOILETTEN GASTMANNSCHAFT

•   Auf Staffelung achten.

•   Nur jedes zweite Pissoir ist offen.

•   Es müssen genügend Händedesinfektionsmittelspender vorhanden sein.

•   Reinigung/Desinfektion (insbesondere Berührungsflächen).
ÜBERZÄHLIGE, VERLETZTE SPIELER /
STAFFMITGLIEDER

• Überzählige und verletzte Spieler sollen nicht mit an Auswärtsspiele reisen
  (ausser überzählige Spieler, welche ev. Kurzfristig doch noch aufs Matchblatt
  genommen werden könnten.).

• Es dürfen maximal drei Staffmitglieder Plätze auf der Medientribüne reserviert
  (z.B. Videocoach, Goaliecoach, plus eine zusätzliche Person). Nur diese drei
  Personen vom Auswärtsteam ist es erlaubt, von der Medientribüne zur
  Garderobe zu gehen.
VERPFLEGUNG NACH DEM SPIEL
GASTMANNSCHAFT

• Verpflegung aus der Kochkiste findet in der Garderoben statt.

• Staff-Personal ist dafür verantwortlich, das Essen zu servieren – dies mit
  Schutzmaske und Handschuhe.

• Es wird Einweggeschirr benutzt.

• Vor Ort sind verschliessbare Behälter, um das genutzte Geschirr usw.
  wegzuwerfen.
COVID SCHUTZKONZEPT
SCHIEDSRICHTER
29. September 2020
ANREISE SCHIEDSRICHTER

• Die Anreise soll individuell mit dem ÖV (Maskenpflicht) oder eigenen
  Transportmitteln erfolgen (wenn mehr als eine Person im PW →
  Maskenpflicht).

• Den Schiedsrichtern stehen 4 vorreservierte Parkplätze EXPO Parking zur
  Verfügung.

• Die Schiedsrichter werden von einem Bronco Security abgeholt und zur
  Garderobe geführt.
GARDEROBE SCHIEDSRICHTER

• Die separate Schiedsrichtergarderobe steht zur Verfügung.

• Hände werden bei jedem Eintritt desinfiziert.

• Distanz- (1,5m) und Hygienevorschriften werden eingehalten – so wird nur
  jeder 2. Platz in der Garderobe besetzt.

• Die Aufenthaltszeit in der Garderobe ist auf ein Minimum zu reduzieren.

• Offene Nahrungsmittel und die Benutzung der Kaffeemaschine sind verboten.

• Ventilatoren und Trockengebläse sind verboten.
OFF-ICE WARM UP SCHIEDSRICHTER

• Der Bereich des Einlaufens für die Schiedsrichter befindet sich im
  grossräumigen Bereich der Zufahrtsrampe BERN EXPO.

• Die Schiedsrichter wird eine Fläche zugewiesen.

• Die Grösse des Bereichs erlaubt es, sowohl den Schiedsrichtern als auch der
  Gastmannschaft und dem SCB dort je eine separierte Fläche zur Verfügung zu
  stellen.

• Die Warm-Up Fläche wird von 2 Bronco Security-Leuten bewacht. Es wird
  sichergestellt, dass sich die Gastmannschaft, die Schiedsrichter und der SCB
  sich an die Vorschriften halten.
OFF-ICE WARM UP BEREICH
SCHIEDSRICHTER
STRAFBANK SCHIEDSRICHTER

•   Die Schiedsrichter sind aufgefordert, sich die Hände regelmässig zu
    desinfizieren.

•   Ihnen stehen auf der Strafbank/Zeitnehmerraum/Videoplatz
    Desinfektionsflaschen zur Verfügung.

•   Die Entsorgung der gebrauchten Flaschen und Einwegtücher in
    verschliessbare Behälter erfolgt durch die Funktionäre.
NASSZELLEN / DUSCHEN SCHIEDSRICHTER

•   Abstandsregeln einhalten.

•   Nur jeder zweite Duschkopf ist in Betrieb.

•   Staffelung, deshalb genügend Zeit einberechnen.

•   Die Aufenthaltsdauer ist zu minimieren.

•   Die Nutzung von Haar-/Händetrocknern ist verboten.

•   Kontrollierte Reinigung/Desinfektion (insbesondere Berührungsflächen) und
    Lüftung nach jedem Gebrauch.
TOILETTEN SCHIEDSRICHTER

•   Auf Staffelung achten.

•   Nur jedes zweite Pissoir ist offen.

•   Es müssen genügend Händedesinfektionsmittelspender vorhanden sein.

•   Reinigung/Desinfektion (insbesondere Berührungsflächen).
VERPFLEGUNG NACH DEM SPIEL
SCHIEDSRICHTER

• Verpflegung aus der Kochkiste findet in der Garderoben statt.

• Die Schiedsrichter sind selbst verantwortlich das Essen zu servieren – dies mit
  Schutzmaske und Handschuhe.

• Es wird Einweggeschirr benutzt.

• Vor Ort sind verschliessbare Behälter um die genutzten Geschirr und so weiter
  wegzuwerfen.
KONTAKTPERSONEN SC BERN
Ansprechperson für Scouts:
Alex Chatelain
Alex.chatelain@scb.ch
+41 79 297 97 60
                                      Die Anmeldung für den Spielbesuch
Ansprechperson für Agenten:           muss bis am letzten Arbeitstag vor
                                      dem Spieltag erfolgen. Sämtliche
Florence Schelling
                                      angemeldeten Personen müssen die
Florence.schelling@scb.ch             ID mitbringen.
+41 79 561 37 36

Ansprechperson für Club Management:
Rolf Bachmann
rolf.bachmann@scb.ch
+41 (79) 218 36 56
KONTAKTPERSONEN SC BERN
Covid-19 Verantwortlicher der Organisation:
Rolf Bachmann
rolf.bachmann@scb.ch
+41 (79) 218 36 56

Covid-19 Verantwortlicher Medizin:
Martin Schär
schaer@sportsclinicnumber1.ch
+41 (31) 951 17 50 / +41 (79) 300 78 11
Sie können auch lesen