STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9/398 "Verlängerung Cornelystraße" im Stadtteil Mariaweiler - Stadt ...

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STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9/398 "Verlängerung Cornelystraße" im Stadtteil Mariaweiler - Stadt ...
Anlage 4

STADT DÜREN
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 9/398
„Verlängerung Cornelystraße“
im Stadtteil Mariaweiler
                                       Übersichtsplan

     Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Kataster- und Vermessungsamt Kreis Düren
                                     (genordet, ohne Maßstab)

Stand:
frühzeitige Beteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB                       Beele und Haase PartG mbB,
                                                           Stadtplaner

                                                           Kunibertskloster 7-9
Köln, den 01.02.2021
                                                           50668 Köln
STADT DÜREN – Begründung Bebauungsplan Nr. 9/398
„Verlängerung Cornelystraße“ im Stadtteil Mariaweiler                                                            Stand: 01.02.2021

INHALTSANGABE                                                                                                                     Seite

1.       Vorbemerkungen ........................................................................................................3
1.1     Anlass und Ziele der Planung ........................................................................................3
1.2     Verfahren ......................................................................................................................4
1.3     Plangebiet .....................................................................................................................4
2.       Planungsvorgaben .....................................................................................................4
2.1     Landes- und Regionalplanung .......................................................................................4
2.2     Flächennutzungsplan ....................................................................................................4
2.3     Schutzgebiete ...............................................................................................................5
2.4     Bebauungsplan .............................................................................................................5
3.       Städtebauliches Konzept ...........................................................................................5
3.1     Bebauung und Nutzung .................................................................................................5
3.2     Verkehrserschließung ...................................................................................................6
3.3     Freiraum........................................................................................................................6
3.4     Ver- und Entsorgung .....................................................................................................7
4.       Auswirkungen der Planung .......................................................................................8
4.1     Umweltbelange / Umweltbericht ....................................................................................8
4.2     Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ..................................................................................8
4.3     Artenschutz ...................................................................................................................8
4.4     Immissionsschutz ..........................................................................................................9
4.4.1 Schall ............................................................................................................................9
4.4.2 Licht ..............................................................................................................................9
4.5     Bodenschutz ...............................................................................................................10
4.6     Bodenordnung.............................................................................................................10
5.       Städtebauliche Rahmendaten .................................................................................10
6.       Fachgutachten ..........................................................................................................11

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„Verlängerung Cornelystraße“ im Stadtteil Mariaweiler                       Stand: 01.02.2021

1.     Vorbemerkungen

1.1    Anlass und Ziele der Planung

In Düren besteht weiterhin eine große Nachfrage nach preiswertem und gut gelegenem Woh-
nungseigentum in Form von Einfamilienhäusern sowie nach Mietwohnungen in Mehrfamilien-
häusern.

Die vorhandenen innerörtlichen Flächenreserven sind nicht ausreichend, um die bestehende
Wohnungsnachfrage z.B. durch Revitalisierung oder Konversion von bereits baulich genutzten
Flächen oder Nachverdichtungen durch beispielsweise Baulückenschließung abzudecken.
Daher ist die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen erforderlich.

Das derzeit weitestgehend landwirtschaftlich genutzte Plangebiet liegt im Süden des Stadttei-
les Mariaweiler und grenzt an drei Seiten an bereits bestehende Siedlungsflächen. Das Vor-
habengebiet wird im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Im Hand-
lungskonzept Wohnen 2030 ist die Fläche als mittel- bis langfristige Wohnbaupotentialfläche
ausgewiesen. Die Erschließung ist über die Cornelystraße sowie die Lommessemstraße gesi-
chert. Das Plangebiet bietet sich somit für eine Wohnbauentwicklung an, um einen Teil der
bestehenden Wohnraumnachfrage abzudecken.

Die Deutsche Reihenhaus AG hat mit Schreiben vom 13.08.2019 einen Antrag auf Einleitung
eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Ziel ist die Entwicklung ei-
nes Wohngebietes bestehend aus Reihenhäusern unterschiedlicher Wohnflächengrößen so-
wie Doppelhäusern. Zusätzlich werden zwei rückwärtige Grundstücksbereiche der bestehen-
den Wohnbebauung nördlich des Wirtschaftsweges zur Lommessemstraße in den Geltungs-
bereich des Bebauungsplanes einbezogen, um hier Mehrfamilienhäuser zu errichten.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9/398 „Verlängerung Cornelystraße“ soll die der-
zeit landwirtschaftlich geprägte Fläche sowie die beiden rückwärtigen Wohngrundstücke einer
Wohnbebauung, bestehend aus Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern zugeführt werden. Ins-
gesamt werden im Plangebiet ca. 72 Wohneinheiten in den Doppel- und Reihenhäusern sowie
ca. 22 Wohneinheiten in den Mehrfamilienhäusern entstehen. Der Bebauungsplan wird außer-
dem Festsetzungen zur Erschließung sowie zur Begrünung des Wohngebietes treffen.

Durch den Bebauungsplan besteht die Möglichkeit, die mit der Realisierung des Wohngebietes
„An der Aue“ (Cornelystraße) ab 2007 begonnene Arrondierung des südlichen Stadtteilrandes
von Mariaweiler, westlich der Sportanlage des FC Rhenania Mariaweiler 1919 fortzuführen.

Mit der Ausweisung neuer Wohnbauflächen soll einerseits der Abwanderung jüngerer Men-
schen entgegengewirkt und andererseits durch Zuzug neuer Einwohner eine mittel- bis lang-
fristige Auslastung der vorhandenen Infrastruktur sichergestellt werden.

Durch ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnformen werden möglichst viele verschie-
dene Zielgruppen angesprochen, um der in Düren bestehenden Nachfrage nach Wohnungs-
eigentum sowie nach Mietwohnungen gerecht zu werden.

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1.2    Verfahren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung vom 01.10.2019 gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9/398 „Verlänge-
rung Cornelystraße“ gefasst.

In derselben Sitzung wurde auch der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.
Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
um zwei rückwärtige Grundstücksbereiche der bestehenden Wohnbebauung nördlich des
Wirtschaftsweges zur Lommessemstraße erweitert. Hier ist, um ein möglichst breites Angebot
unterschiedlicher Wohnformen im Plangebiet zu ermöglichen, eine Mehrfamilienhausbebau-
ung vorgesehen.

1.3    Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/398 umfasst in der Gemarkung
Mariaweiler-Hoven Flur 9, die Flurstücke 46/1, 124, 144 (teilweise), 146 (teilweise), 299 (teil-
weise), 478, 479 sowie 571 (teilweise).

Von der Deutsche Reihenhaus AG wird eine Fläche von ca. 2,55 ha erworben. Die übrigen
Flächen des Geltungsbereiches bilden der öffentliche Wirtschaftsweg (ca. 0,1 ha) sowie die
beiden privaten rückwärtigen Grundstücksbereiche mit einer Flächengröße von ca. 0,4 ha. Die
Gesamtgröße des Plangebietes beträgt somit ca. 3,05 ha.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird
   • im Norden durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der
      Indestraße,
   • im Osten durch die Sportanlage des FC Rhenania Mariaweiler 1919 sowie Gehölze
      und landwirtschaftliche Flächen,
   • im Süden durch die Cornelystraße und das Wohngebiet „An der Aue“ sowie
   • im Westen durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der
      Lommessemstraße
begrenzt.

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem städtebaulichen Konzept zu entnehmen.

2.     Planungsvorgaben

2.1    Landes- und Regionalplanung

Im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilbereich Region Aachen ist das Plangebiet als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.

Das Planvorhaben entspricht somit den Vorgaben des Regionalplanes.

2.2    Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Stadt Düren stellt für den Geltungsbereich des Bebauungspla-
nes Wohnbaufläche dar.

Das Planvorhaben ist somit aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwi-
ckelt.
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2.3    Schutzgebiete

Das Plangebiet und die nähere Umgebung sind nicht Bestandteil eines Naturschutzgebietes,
Landschaftsschutzgebietes, FFH- oder Vogelschutzgebietes. Ebenfalls sind weder die Flä-
chen des Plangebietes noch Flächen im näheren Umfeld als geschütztes Biotop gemäß § 42
Landesnaturschutzgesetz oder als Flächen mit Bedeutung für den landesweiten Biotopver-
bund ausgewiesen. Das Plangebiet liegt auch in keinem Trinkwasser- oder Heilquellenschutz-
gebiet.

2.4    Bebauungsplan

Das Plangebiet wird aktuell von keinem rechtskräftigen Bebauungsplan abgedeckt. Die Zu-
lässigkeit von neuen Bauvorhaben richtet sich derzeit daher nach § 35 BauGB.

3.     Städtebauliches Konzept
3.1    Bebauung und Nutzung

Die Deutsche Reihenhaus AG plant auf ihrem Grundstück die Errichtung von 60 Reihenhäu-
sern sowie 12 Doppelhaushälften in offener Bauweise. Die Reihenhäuser sind in insgesamt
17 Hausgruppen, bestehend aus jeweils drei bis maximal fünf Häusern, angeordnet.

Die Doppelhäuser sind im Westen, angrenzend an die rückwärtigen Gartengrundstücke der
Wohnbebauung entlang der Lommessemstraße, geplant. Diese Gebäude sind so ausgerich-
tet, dass die Gärten der Neubebauung an die Gartengrundstücke der bestehenden Wohnbe-
bauung grenzen. Alle Wohneinheiten sind so angeordnet, dass kein Garten nach Norden ori-
entiert ist.

Die geplanten Doppel- und Reihenhäuser sind mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem
Dachgeschoss geplant. Die Doppelhäuser werden mit Walmdach und die Reihenhäuser mit
Satteldach sowie teils mit Gauben ausgeführt. Aufgrund der standardisierten Bauweise der
Deutschen Reihenhaus AG werden sowohl Gebäudehöhe wie auch Dachform, -farbe und -
neigung je Haustyp einheitlich ausgestaltet.

Als weiteres Gestaltungselement gilt die einheitliche Gestaltung der Fassaden der Reihen-
hausgruppen. Es wird ein Farbkonzept entwickelt, das dazu dient, einzelne Häuser abzubilden
und den Wohnpark in einen Gesamtzusammenhang zu stellen. Dazu werden die Wohneinhei-
ten jeder Hausgruppe mit verschiedenen Farbtönen der gleichen Grundfarbe gestrichen.

Eine Unterkellerung der Reihenhäuser erfolgt generell bei der standardisierten Bauweise nicht.
Stattdessen sind ausreichende Abstellmöglichkeiten in Möblierungselementen der Freiberei-
che vorgesehen. Der Vorbau im Eingangsbereich der Reihenhäuser weist ein Vordach mit
integriertem Vorgartenschrank aus, der beispielsweise zum Unterstellen von Fahrrädern ge-
nutzt werden kann. Im rückwärtigen Freibereich wird den Bewohnern ein Terrassenschrank
sowie eine Gartenbox standardmäßig zur Verfügung gestellt.

Nördlich des derzeitigen Wirtschaftsweges ist auf den rückwärtigen Grundstücksteilen der dor-
tigen Wohnbebauung die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 22 Wohnein-
heiten vorgesehen. Die Mehrfamilienhäuser sollen nach aktuellem Planungsstand mit zwei
Vollgeschossen sowie Flachdächern errichtet werden.

Die Neubebauung orientiert sich insgesamt an der Typologie der bestehenden Wohnbebau-
ung entlang der Lommessem- und Cornelystraße sowie der Wohngebiete westlich der Lom-
messemstraße.

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3.2    Verkehrserschließung

Die Haupterschließung des Wohnparks der Deutschen Reihenhaus AG stellt eine öffentlich
gewidmete und 8,50 m breite Straße zwischen der Cornelystraße und dem Wirtschaftsweg,
die beide an die Lommessemstraße anbinden, dar. Der Wirtschaftsweg wird entsprechend
ausgebaut und hergestellt. Die zur Erweiterung des Wirtschaftsweges erforderlichen Grund-
stücke (Flurstücke 478 und 479) wurden durch die Deutsche Reihenhaus AG durch Kaufver-
träge gesichert. Der Querschnitt des Wirtschaftsweges wird dabei auf 7,5 m (5,5 m Fahrbahn
und 2,0 m Gehweg) erweitert. Beim Ausbau des Wirtschaftsweges ist vor allem der Einmün-
dungsbereich in die Lommessemstraße verkehrssicher herzustellen. Daher hat das Ingenieur-
büro Karl Berger einen Entwurf für die Einmündung des auszubauenden Wirtschaftsweges in
die Lommessemstraße erstellt und mit dem Tiefbauamt abgestimmt. Dieser sieht eine Aufwei-
tung des Wirtschaftsweges im Norden vor und beinhaltet die von einer Bebauung und sonsti-
gen Sichtbehinderungen freizuhaltenden Sichtfelder.

Dadurch, dass das Plangebiet vom öffentlichen Straßennetz über zwei Zufahrten erreicht wer-
den kann, entsteht eine flächenschonende und konfliktarme Erschließung des neuen Wohn-
gebietes ohne große Wendeanlagen. Den östlichen Teil des Plangebiets erschließt eine 6,0 m
breite Privatstraße, die als Bügel an zwei Stellen an die Haupterschließungsstraße anbindet,
so dass auch hier keine Wendeanlage erforderlich ist, sowie zwei kleine Stichstraßen. Nach
Westen knickt eine weitere kleine Stichstraße von der Haupterschließungsstraße ab, um zwei
Hausgruppen zu erschließen. Die Reihenhauseingänge sind überwiegend zu den geplanten
Erschließungsstraßen ausgerichtet und werden teilweise über separate Privatwege erschlos-
sen. Die Doppelhäuser werden direkt über die Haupterschließungsstraße erschlossen. Die
Mehrfamilienhäuser werden über den auszubauenden Wirtschaftsweg erschlossen.

Die Anforderungen von Rettungs- und Entsorgungsfahrzeugen an die Befahrbarkeit der Stra-
ßenflächen werden im gesamten Plangebiet berücksichtigt. Die gemäß § 5 Abs. 1 BauO NRW
maximale Rettungswegelänge zwischen einem Gebäude und einer öffentlichen Verkehrsflä-
che von 50 m wird im gesamten Plangebiet nicht überschritten.

Für die Reihenhäuser sieht das städtebauliche Konzept im Wohnpark insgesamt 102 private
Stellplätze und Garagen vor. Dies entspricht bei 60 Wohneinheiten einem Stellplatzschlüssel
von 1,7 Stellplätzen pro Wohneinheit. Die Stellplätze und Garagen sind dezentral im Wohnpark
verteilt. Für die Doppelhäuser werden auf den Grundstücken jeweils zwei private Stellplätze
pro Wohneinheit in Form einer Garage mit einem vorgelagerten Stellplatz nachgewiesen. Die
privaten Stellplätze für die Wohneinheiten der geplanten Mehrfamilienhäuser sind in einer
Stellplatzfläche auf dem Grundstück vorgesehen.

Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch eine Bushaltestelle
in ca. 750 m Entfernung gewährleistet.

3.3    Freiraum

Das Freiraumkonzept des Neubaugebietes sieht neben den privaten, nicht überbaubaren Frei-
flächen (Hausgärten) auch gemeinschaftliche Grün- und Freiflächen vor. Hierzu gehören vor
allem eine ca. 690 m² große öffentliche Spielplatzfläche im Süden des Plangebietes sowie ein
ca. 530 m² großer privater Gemeinschaftsplatz im Zentrum des Reihenhauswohnparks, der
als Aufenthalts- und Treffpunkt für die Bewohner des neuen Quartiers dient.

Westlich des geplanten Spielplatzes ist die Anlage einer öffentlichen Grünfläche zum Erhalt
des dortigen Baumbestandes vorgesehen. Darüber hinaus ist im Bereich der geplanten Dop-
pelhäuser eine 952 m² große, öffentliche Fläche zur Anlage eines Regenrückhaltebeckens im
städtebaulichen Konzept vorgehalten.

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Die Stellplatzanlagen werden in Form von Baumanpflanzungen, Hecken und Bodendeckern
durchgrünt.

Um zu gewährleisten, dass das Freiraumkonzept auch nachhaltig bestehen bleibt, sind neben
klaren Strukturen auch pflegeleichte Pflanzen mit einer prägenden Wuchsform vorgesehen.
Die verwendeten Materialien zeichnen sich durch Beständigkeit und Natürlichkeit aus.

3.4    Ver- und Entsorgung

Die Versorgung der Doppel- und Reihenhäuser der Deutschen Reihenhaus AG mit Wärme,
Strom und Wasser ist über eine gemeinsame Technikzentrale mit Blockheizkraftwerk im Zent-
rum des Wohngebietes geplant. Diese wird an die öffentlichen Leitungen angebunden. Die
Verteilung innerhalb der Wohnanlage wird durch ein eigenes Nahwärme-, Strom- und Kalt-
wasserverteilernetz zu den einzelnen Wohngebäuden gewährleistet. Dieses Versorgungssys-
tem ist ökonomisch und ökologisch vorteilhafter als die Einzelversorgung jedes Hauses. Die
Versorgung der Mehrfamilienhäuser mit Wärme, Strom und Wasser wird im weiteren Verfah-
ren noch abgestimmt.

Gemäß § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 44 Landeswassergesetz (LWG NRW)
soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne
Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder was-
serrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Be-
lange entgegenstehen. Ein Gutachten über die Baugrundverhältnisse 1 hat ergeben, dass eine
Versickerung im Plangebiet aufgrund der vorliegenden ungünstigen geologisch/ hydrogeolo-
gischen Untergrundsituation nicht möglich ist. Das im Plangebiet auf den Dachflächen, Ver-
kehrsflächen und sonstigen versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird daher
in einem, im Bereich der geplanten Doppelhäuser vorgesehenen, Regenrückhaltebecken ge-
sammelt und anschließend über eine (Ablauf-)Rinne nach Osten in den Vorfluter Mariaweiler
Fließ geleitet.

Das im neuen Wohngebiet anfallende Schmutzwasser wird über eine neu herzustellende Ka-
nalisation in die Indestraße geleitet. Die notwendige Kapazität steht hierfür zur Verfügung. Die
jeweiligen Anschlusspunkte wurden durch die Stadtentwässerung Düren vorgegeben.

Zur Abfallentsorgung der geplanten Doppel- und Reihenhäuser sind im Plangebiet insgesamt
vier Abfallsammelplätze dezentral entlang der Haupterschließungsstraße vorgesehen. Durch
die gemeinschaftlich genutzten Abfallsammelplätze wird die Anordnung einer Vielzahl von Ein-
zeltonnen und damit einhergehend der Flächenverbrauch für das Abstellen der Tonnen in den
Vorgartenbereichen sowie die negativen Auswirkungen auf das Ortsbild vermieden. Im Be-
reich der geplanten Mehrfamilienhäuser ist ebenfalls ein Abfallsammelplatz vorgesehen.
Durch eine einheitliche Gestaltung und Eingrünung der Sammelplätze wird ein wesentlicher
Beitrag eines positiven äußeren Erscheinungsbildes des Quartiers geleistet. Die Verteilung
der Abfallsammelplätze gewährleistet eine gute Erreichbarkeit für alle Bewohner.

1
 GEOTECHNISCHE BÜRO PROF. DR.-ING. H. DÜLLMANN GMBH: BV 2033 in Düren-Mariaweiler. Gutachten
über die Baugrundverhältnisse. Aachen, Januar 2019.
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4.      Auswirkungen der Planung

4.1     Umweltbelange / Umweltbericht

Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u.a. die Belange des
Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Natur-
haushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen. Für
die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB im Rahmen des Bebauungs-
planverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswir-
kungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

4.2     Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ist zu Bauleitplänen ein landschaftspflegerischer
Fachbeitrag zu erstellen. Dieser wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet und
die gemäß § 1a Abs. 3 BauGB erforderliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung beinhalten.

4.3     Artenschutz

Im Rahmen der Bauleitplanverfahren sind die besonderen artenschutzrechtlichen Vorschriften
des BNatSchG zu beachten. Grundsätzlich verbieten die artenschutzrechtlichen Vorschriften
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie (FFH-RL)
und der Vogelschutz-Richtlinie neben dem direkten Zugriff (Tötung, Zerstörung von Lebens-
stätten) auch erhebliche Störungen streng geschützter (planungsrelevanter) Tierarten und der
europäischen Vogelarten (§ 44 BNatSchG, Art. 12 FFH-Richtlinie und Art. 5 VRL). Ausnahmen
können - falls zumutbare Alternativen nicht vorhanden sind - aus zwingenden Gründen des
überwiegend öffentlichen Interesses (oder Allgemeinwohls) nur zugelassen werden, wenn die
betroffenen Populationen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhal-
tungszustand verweilen (Art. 16 FFH-RL) oder sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert
(§§ 44, 45 BNatSchG).

Um die Auswirkungen des Vorhabens auf die innerhalb des Plangebietes möglicherweise oder
konkret vorkommenden planungsrelevanten sowie besonders geschützten Arten zu bewerten
und um dem möglichen Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG
entgegenzuwirken, wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine artenschutzrechtli-
che Vorprüfung (ASP I) durchgeführt.2 Demnach kann ein Vorkommen einiger planungsrele-
vanten Vogelarten sowie der Haselmaus im Plangebiet nicht generell ausgeschlossen werden.
Um bzgl. dieser Arten artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu erkennen und zu vermei-
den, sind ergänzende faunistische Untersuchungen in Form einer vertiefenden Art-zu-Art Be-
trachtung (ASP II) durchzuführen. Im Rahmen der ASP II werden entsprechende Angaben zu
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (CEF-, FCS-Maßnahmen) formuliert und in die Pla-
nung integriert. Die Durchführung der ASP II soll im Frühjahr und Sommer 2021 erfolgen.

2
  NEOGRÜN: Stadt Düren. Bebauungsplan Nr. 9/398 „Verlängerung Cornelystraße“ im Stadtteil Mariaweiler. Ar-
tenschutzvorprüfung (ASP I). Hürth, Januar 2021.
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4.4    Immissionsschutz

4.4.1 Schall

Zur Beurteilung der Schallimmissionen durch die unmittelbar nordöstlich an das Plangebiet
angrenzenden Sportanlagen des FC Rhenania Mariaweiler 1919 wurde eine schalltechnische
Untersuchung erarbeitet.3 Dabei wurde zunächst nur der Bereich der geplanten Doppel- und
Reihenhäuser untersucht. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird die schall-
technische Untersuchung um den Bereich der geplanten Mehrfamilienhäuser entsprechend
ergänzt.

Im Zuge der Untersuchung wurde die Immissionssituation im Bereich der maßgeblichen Im-
missionsorte an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeiten am Mittag (13:00 bis 15:00
Uhr) untersucht, da dieser Beurteilungszeitraum aufgrund der ermittelten Nutzungsangaben
der Sportanlagen sowie den jeweiligen Immissionsschutzanforderungen als besonders kritisch
anzusehen ist. Die Berechnungen zeigen, dass der gemäß der 18. BImSchV (Sportanlagen-
lärmschutzverordnung) für ein Allgemeines Wohngebiet zulässige Immissionsrichtwert von
55 dB(A) selbst bei konservativ angesetzten Emissionswerten und der angenommenen hohen
Auslastung der Sportanlagen innerhalb des untersuchten kritischen Beurteilungszeitraumes
(und somit auch innerhalb aller anderen Beurteilungszeiträume) eingehalten wird. Ferner er-
möglichen die im Außenwohnbereich zu erwartenden Pegel eine angemessene Aufenthalts-
qualität im Freien.

Kurzzeitige Überschreitungen durch einzelne Schallereignisse, die den Immissionsrichtwert
tags um mehr als 30 dB(A) überschreiten, sind hier auszuschließen.

Die schalltechnischen Anforderungen gemäß der 18. BImSchV werden somit erfüllt und die
Entwicklung eines Wohngebietes kann aus schalltechnischer Sicht grundsätzlich realisiert
werden.

4.4.2 Licht

Zur Untersuchung der Einwirkungen durch den Betrieb der auf der nordöstlich angrenzenden
Sportanlage bestehenden Flutlichtanlage wurde eine entsprechende Untersuchung erarbei-
tet.4 Die Messungen für die Beleuchtungsstärken und die Blendwirkungen (Blendmaß) zeigen,
dass die gemäß dem Runderlass „Lichtimmissionen, Messungen, Beurteilung und Verminde-
rung" des Umweltministeriums (kurz: Lichterlass NRW) für ein Allgemeines Wohngebiet gel-
tenden Richtwerte an den Immissionsorten im Plangebiet zu allen Zeitpunkten eingehalten
werden. Eine erhebliche Belästigung durch die Flutlichtanlage kann somit ausgeschlossen
werden. Es wurde zunächst nur die Einwirkungen auf den Bereich der geplanten Doppel- und
Reihenhäuser untersucht. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird die Unter-
suchung um den Bereich der geplanten Mehrfamilienhäuser entsprechend ergänzt.

3
  STOFFERS AKUSTIK INGENIEURBÜRO: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren an
der Cornelystraße in Düren-Mariaweiler. Hürth, Februar 2019.
4
  ADU COLOGNE INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH: Untersuchung zu den Lichtimmissionen einer
Flutlichtanlage im Bestand an der geplanten Wohnbebauung in Düren-Mariaweiler. Köln, Juni 2019.
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STADT DÜREN – Begründung Bebauungsplan Nr. 9/398
„Verlängerung Cornelystraße“ im Stadtteil Mariaweiler                       Stand: 01.02.2021

4.5       Bodenschutz

Ein bereits durchgeführtes Gutachten über die Baugrundverhältnisse 5 hat u.a. ergeben, dass
im Plangebiet keine Altlasten vorliegen und in allen entnommenen Oberflächenmischproben
die Prüfwerte nach BBodSchV für den Wirkungspfad Boden – Mensch für Kinderspielplätze
eingehalten werden.

4.6       Bodenordnung

Im Bereich des Wohnparks der Deutschen Reihenhaus AG erfolgt keine Realteilung, sondern
es wird eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) vollzogen. Die künftigen
Eigentümer aller Reihenhäuser bilden demnach eine Eigentümergemeinschaft auf einem ge-
meinsamen Grundstück. Gemäß dem WoEigG werden von Beginn an Zuordnungen, Rechte
und Pflichten eindeutig geregelt sowie Sondernutzungsrechte und Gemeinschaftseigentum
definiert. Die Zuwegungen zu den Reihenhäusern, die Pkw-Abstellflächen, die Abfallsammel-
plätze, die Technikzentrale sowie die gemeinschaftlichen Grünflächen einschließlich des Ge-
meinschaftsplatzes verbleiben im Besitz der Wohnungseigentümerschaft, also in Privatbesitz.
Dies hat den Vorteil, dass alle Eigentümer die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum
tragen, um das sich ein für die jeweilige Anlage eingesetzter Verwalter kümmert. In der Kon-
sequenz entstehen der öffentlichen Hand weder Investitions- noch Folgekosten und auch die
Verkehrssicherungspflicht verbleibt bei der privaten Eigentümerschaft.

Der Ausbau des Wirtschaftsweges zur Lommessemstraße zur öffentlichen Verkehrsfläche so-
wie die Herstellung der öffentlichen Spielplatzfläche werden von der Deutschen Reihenhaus
AG nach Vorgaben des Amtes für Tiefbau und Grünflächen durchgeführt und der Stadt Düren
nach endgültiger Abnahme übertragen.

5.        Städtebauliche Rahmendaten

     Wohnbaufläche                                       22.850 m²                     75 %
     Verkehrsfläche (öffentlich)                          3.300 m²                     11 %
     Verkehrsfläche (privat)                              1.520 m²                      5%
     Spielplatz (öffentlich)                                690 m²                      2%
     Gemeinschaftsplatz (privat)                            530 m²                      2%
     Erhalt Bestandsbäume (öffentlich)                      750 m²                      2%
     Regenrückhaltebecken (öffentlich)                      950 m²                      3%
     Geltungsbereich                                     30.590 m²                   100 %
     Reihenhäuser                                               60
     Doppelhaushälften                                          12
     Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern                       22
     Wohneinheiten gesamt                                       94

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 GEOTECHNISCHE BÜRO PROF. DR.-ING. H. DÜLLMANN GMBH: BV 2033 in Düren-Mariaweiler. Gutachten
über die Baugrundverhältnisse. Aachen, Januar 2019.
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STADT DÜREN – Begründung Bebauungsplan Nr. 9/398
„Verlängerung Cornelystraße“ im Stadtteil Mariaweiler                   Stand: 01.02.2021

6.     Fachgutachten

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9/398 „Verlängerung
Cornelystraße“ sind bisher folgende Fachgutachten erstellt worden:

ADU COLOGNE INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH: Untersuchung zu den
Lichtimmissionen einer Flutlichtanlage im Bestand an der geplanten Wohnbebauung in Dü-
ren-Mariaweiler. Köln, Juni 2019.

GEOTECHNISCHE BÜRO PROF. DR.-ING. H. DÜLLMANN GMBH: BV 2033 in Düren-Ma-
riaweiler. Gutachten über die Baugrundverhältnisse. Aachen, Januar 2019.

NEOGRÜN: Stadt Düren. Bebauungsplan Nr. 9/398 „Verlängerung Cornelystraße“ im Stadt-
teil Mariaweiler. Artenschutzvorprüfung (ASP I). Hürth, Januar 2021.

STOFFERS AKUSTIK INGENIEURBÜRO: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungs-
planverfahren an der Cornelystraße in Düren-Mariaweiler. Hürth, Februar 2019.

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