Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - 2018- Landkreis Sächsische Schweiz ...
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Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2019/7/0077 Datum: 25.09.2019 Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz- Osterzgebirge – 2018 – Stand: 30.08.2019 Inhaltsverzeichnis
Seite 2 von 96 Inhaltsverzeichnis Seite 4 I Einleitung Seite 6 II Bevölkerungsdaten und ausgewählte Sozialstrukturdaten Seite 10 III Darstellung der Leistungsbereiche der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und der geförderten freien Jugendhilfe 1. Allgemeiner Sozialer Dienst - Leistungen/Aufgaben der Jugendhilfe nach den §§ 16 – 21 SGB VII – allgemeiner Teil - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie - § 16 SGB VIII - Beratung in Fragen Partnerschaft, Trennung, Scheidung - § 17 SGB VIII - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts - § 18 SGB VIII - gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen - § 20 SGB VIII - Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht - § 21 SGB VIII - Hilfen zur Erziehung - §§ 27/41; §§ 28 - 32, 34, 35 sowie Eingliederungshilfe nach § 35a zzgl. §§ 8a und 42 SGB VIII - Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII - Betreutes Jugendwohnen - § 13 Abs. 3 SGB VIII - Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht - § 50 SGB VIII - Entwicklung unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) - Netzwerk Frühe Hilfen, Insoweit erfahrene Fachkräfte, Projekte - Kinderschutzdienst/Präventiver Kinderschutz Seite 46 2. Besondere Soziale Dienste und Förderung - Jugendarbeit, -verbände, -sozialarbeit, -schutz sowie Kinder- und Jugendarbeit zzgl. geförderte Projekte - §§ 11 – 14, 16 SGB VIII - Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - §§ 22 - 25 SGB VIII - Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflegstellen, Landes- zuschüsse, Übernahme Elternbeiträge/Geschwisterermäßigung - Netzwerkstelle KitaPlus - Pflegekinderdienst und Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie §§ 33, 37 SGB VIII - Jugendgerichtshilfe - § 52 SGB VIII i. V. m. § 38 Jugendgerichtshilfegesetz - Adoptionsvermittlung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz Seite 71 3. Unterhalt - Beratung - § 52 a SGB VIII - Beistandschaften - §§ 55, 56 SGB VIII - Sorgeregister - § 58 a SGB VIII - Beurkundungen - § 59 SGB VIII - Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Rückgriff beim Unterhaltspflichtigen (Rückgriffquote) - Statistikangaben des Bereiches Unterhalt und Rechtsschutz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 3 von 96 Seite 74 4. Amtsvormundschaften - Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften nach §§ 55, 56 SGB VIII Seite 76 5. Bildung und ÖPNV - Schulen, Kultur und Sport . Stand der Schulnetzplanung/Schulen . Überwachung der Schulanmeldepflicht und Ruhen der Schulpflicht . Kreisschülerrat/Kreiselternrat - Schülerbeförderung und ÖPNV . Schülerbeförderung (Satzung) . ÖPNV Seite 87 6. Wirtschaftliche Jugendhilfe - Zuständigkeit und Kostenerstattung - Übernahme der Kosten für das betreute Jugendwohnen - § 13 (3) SGB VIII - Übernahme der Kosten für die gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder - § 19 SGB VIII - Leistungen der Jugendhilfe nach den §§ 27/41 SGB VIII im stationären, teil- stationären, ambulanten Bereich zzgl. Vollzeitpflege - Zuschüsse zu Ferien- und Erholungsmaßnahmen - Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII - Bearbeitung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) Seite 92 IV Jugendhilfeplanung Seite 94 V Umsetzung/Abschluss des Haushaltsstrukturkonzeptes (HSK) in 2018 Abkürzungsverzeichnis ASD - Allgemeiner Sozialer Dienst BSDF - Besondere Soziale Dienste und Förderung ESF - Europäischer Sozialfonds FGKiKP - Familien-Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin HSK - Haushaltsstrukturkonzept JHA - Jugendhilfeausschuss JHPL - Jugendhilfeplanung JGH - Jugendgerichtshilfe JGG - Jugendgerichtsgesetz KKG - Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KTPP - Kindertagespflegepersonen KWG - Kindeswohlgefährdung Landkreis SOE - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge LJA - Landesjugendamt SMS - Sächs. Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz SMK - Sächs. Ministerium für Kultus SPFH - Sozialpädagogische Familienhilfe TFPL - Teilfachplan UA JHPL - Unterausschuss Jugendhilfeplanung UAG - Unterarbeitsgemeinschaft/Unterarbeitsgruppen umA - unbegleitete minderjährige Ausländer VzÄ - Vollzeitäquivalent WJH - Wirtschaftliche Jugendhilfe © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 4 von 96 I Einleitung Der vorliegende Statistikbericht für das Jahr 2018 wurde erstmalig im Betrachtungszeitraum eines vollständigen Kalenderjahres in der neuen Organisationsstruktur des Jugend- und Bildungsamtes, die seit 01.06.2017 in Kraft getreten war, weiter fortgeschrieben. Regelmäßig wird zum Zwecke der hier vorliegenden Berichterstattung jedes Referat des Jugend- und Bildungsamtes zum Jahresende aufgefordert, zu den Leistungsbereichen der Jugendhilfe eine Jahresbilanz zu ziehen sowie Ergebnisse, Tendenzen und Ausrichtungen aufzuzeigen. Hierbei werden die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Entwicklungen im jungendhilfeplanerischen Prozess im Rahmen der Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Leistungsangebote der öffentlichen und freien Jugendhilfe abgebildet. Beachtung findet im Statistikbericht auch die Mitwirkung der Gremien nach § 78 SGB VIII (Arbeitsgruppen, Unterarbeitsgruppen, deren Stellungnahmen zum Statistikbericht 2017 erstmalig in den vorliegenden Bericht eingeflossen sind). In seiner gesetzlich vorgeschriebenen Zweigliedrigkeit des Jugend- (und Bildungs)-amtes übte der Jugendhilfeausschuss sein Beschlussrecht zu allen relevanten Angelegenheiten der Jugendhilfe aus (Legislative). Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung nahm dabei regelmäßig seine Funktion der Vorberatung der Themen für den Jugendhilfeausschuss wahr. Die Verwaltung des Jugend- und Bildungsamtes bereitete die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vor und setzte diese sowie das gesamte Aufgabenspektrum des Sozialgesetzbuches VIII um. Sie regelte darüber hinaus alle Geschäfte der laufenden Verwaltung (Exekutive). Die von den einzelnen Referaten des Jugend- und Bildungsamtes für den vorliegenden Bericht zugearbeiteten, belastbaren Zahlen dienen als Datengrundlage. Sie beruhen auf der jährlich, gesetzlich vorgeschriebenen Statistik der Verwaltung mit der Stichtagsmeldung zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Zudem fanden kommunale Fallzahlen sowie Daten der freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Berücksichtigung. Im Berichtsjahr 2018 standen verschiedene Hauptschwerpunktthemen des Jugend- und Bildungsamt im Vordergrund. Mitte des Jahres 2018 wurde die Stelle der Jugendhilfeplanerin wieder besetzt. Damit konnten wieder jugendhilfeplanerische Prozesse entwickelt und umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wurden u. a. die Neudefinition der Planungsräume in Sozialräume, die Überarbeitung des Teilfachplanes A, die Umsetzung des Planungsprozesses des Teilfachplanes B und deren Zeitschienen, die Neustrukturierung der Gremienarbeit sowie das Inobhutnahmekonzept fertiggestellt und vom Jugendhilfeausschuss bzw. dem Kreistag beschlossen. Im Referat Allgemeiner Sozialer Dienst waren die Quartalsberichte zur Fallbestandsanalyse, beginnend ab Juni 2018 und die daraus resultierenden Arbeitsaufträge im steuerungsrelevanten Sinne im Fokus. Mit der im Jahr 2017 entwickelten Struktur des Kinderschutzdienstes befasste sich der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung im Mai 2018 in Form der Konzeption zum Aufbau des Präventiven Kinderschutzes. Im Zusammenhang mit den Aufgaben des Präventiven Kinderschutzes wird prioritär die Vernetzung der Angebote der Referate untereinander und die Erweiterung der Netzwerke in den Regionen betrachtet. Der Pflegekinderdienst des Referates Besondere Soziale Dienste und Förderung verstärkte im Jahr 2018 die Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Anwerbung von neuen Pflegeeltern sowie der Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema „Pflegeeltern/Pflegekind sein“. Im Amtsblatt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde regelmäßig die Arbeit des Pflegekinderdienstes und die verschiedenen Formen der Vollzeitpflege vorgestellt sowie Interviews mit Pflegeeltern geführt. Es fanden wieder regelmäßig Informationsabende für interessierte © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 5 von 96 Personen statt. Um die Arbeit der Pflegeeltern in besonderem Maße zu würdigen, wurde im August 2018 eine „Dankeschön“-Veranstaltung unter Schirmherrschaft vom Herrn Landrat Geisler veranstaltet. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt und eine große Herausforderung bildet insbesondere seit dem Jahr 2018 im Referat Besondere Soziale Dienste und Förderung die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Betreuungsangebot für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Grund ist der aktuelle, akute Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen. Die Situation in vielen Kommunen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist sehr kritisch und verschärft sich monatlich. Derzeit muss weiterhin festgestellt werden, dass die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr aufgrund fehlenden Personals in den Einrichtungen gefährdet ist. Durch die flächenübergreifenden Betreuungsprobleme besteht zudem keine Möglichkeit mehr, Kinder in einer Fremdgemeinde betreuen zu lassen. Ein wichtiger Prozess ist die Fortschreibung des Schulnetzplanes mit all seinen Bestandteilen. Dabei sollen alle Schularten in separaten Teilschulnetzplänen fortgeschrieben werden, um bei späteren vorgezogenen Änderungen des Schulnetzplanes nicht den Gesamtplan erneuern zu müssen. In 2020 sollen die Unterlagen zum Schulnetzbericht von den Schulträgern im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vorliegen. Diese Daten bilden neben den Schülerzahlprognosen die Grundlage für die Fortschreibung. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 6 von 96 II Bevölkerungsdaten und ausgewählte Sozialstrukturdaten Die Bevölkerungsentwicklung wurde im Statistikbericht 2017 erstmals erwähnt und in diesem Berichtsjahr mit den Jahren 2016 und 2017 fortgeschrieben. Zu den Bevölkerungszahlen werden ausgewählte Sozialstrukturdaten dargestellt. Mit der Abbildung von den Jahre 2015 bis 2017 sind tendenzielle Vergleiche ableitbar. Bevölkerungsstand und -bewegung PR/ Zu- Fort- Diffe- Zu- Fort- Diffe- Zu- Fort- Diffe- Kommunen Fläche Einwohner züge züge renz züge züge renz züge züge renz 2015 - 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 PR 1 Dorfhain 6,2 1.094 1.088 1.084 45 51 -6 46 51 -6 67 71 -4 Tharandt 71,2 5.412 5.383 5.433 378 263 115 350 340 10 436 331 105 Wilsdruff 81,6 13.942 14.004 14.140 806 546 260 728 666 62 791 622 169 PR 2 Dippoldiswalde 104,0 14.529 14.478 14.447 886 634 252 725 681 44 712 638 74 Hartmannsdorf- Reichenau 28,4 1.071 1.070 1.039 29 36 -7 27 32 -5 15 37 -22 Klingenberg 86,7 6.843 6.947 6.830 190 226 -36 457 335 122 331 444 -113 PR 3 Freital 40,5 39.734 39.361 39.300 2.372 1.922 450 2.216 2.380 -164 2.024 1.808 216 PR 4 Altenberg 145,9 8.211 8.060 7.939 405 301 104 410 515 -105 302 375 -73 Bad Gottleuba- Berggießhübel 88,7 5.676 5.660 5.643 280 241 39 351 313 38 247 215 32 Bahretal 36,5 2.202 2.204 2.204 95 87 8 93 91 2 108 114 -6 Glashütte 95,6 6.771 6.751 6.701 259 294 -35 302 293 9 269 290 -21 Hermsdorf 20,1 815 811 790 27 47 -20 42 36 6 35 51 -16 Liebstadt 37,4 1.339 1.352 1.294 70 85 -15 91 44 47 32 84 -52 PR 5 Bannewitz 25,8 10.535 10.684 10.789 561 497 64 696 495 201 609 502 107 Kreischa 28,9 4.509 4.496 4.515 279 210 69 290 267 23 249 224 25 Rabenau 30,7 4.399 4.406 4.358 196 143 53 197 168 29 170 189 -19 PR 6 Dohna 28,6 6.299 6.325 6.264 403 318 85 439 348 91 349 351 -2 Heidenau 11,1 17.085 16.399 16.598 2.569 1.693 876 1.121 1.767 -646 1.041 832 209 Müglitztal 21,0 1.895 1.912 1.927 81 86 -5 117 100 17 93 83 10 PR 7 Dohma 19,5 1.939 1.942 1965 106 107 -1 102 105 -3 116 86 30 Pirna 53,1 38.010 38.187 38.276 2.171 1.582 589 2.712 2.234 478 2.126 1.762 364 PR 8 Bad Schandau 46,8 3.761 3.682 3.625 220 183 37 199 255 -56 176 197 -21 Gohrisch 34,9 1.985 1.928 1.860 110 88 22 129 173 -44 107 168 -61 Königstein 27,0 2.122 2.128 2.092 85 134 -49 172 155 17 85 113 -28 KO Rathen 3,6 341 346 355 20 19 1 28 19 9 35 24 11 Rathmannsdorf 4,4 958 936 917 79 78 1 63 67 -4 61 65 -4 Reinhardtsdorf- Schöna 31,8 1.359 1.341 1.350 46 29 17 40 48 -8 61 43 18 Rosenthal- Bielatal 46,6 1.667 1.634 1.608 92 66 26 83 88 -5 74 61 13 Struppen 20,6 2.523 2.501 2.507 127 122 5 119 142 -23 115 111 4 PR 9 Dürrröhrsdorf- Dittersbach 43,5 4.212 4.222 4.180 131 143 -12 164 146 18 156 193 -37 Neustadt/Sa. 83,1 12.516 12.341 12.200 450 566 -116 425 503 -78 331 375 -44 Stolpen 60,9 5.679 5.666 5.641 230 190 40 215 221 -6 228 221 7 PR 10 Hohnstein 64,6 3.353 3.335 3.297 98 91 7 136 120 16 119 131 -12 Lohmen 25,9 3.072 3.060 3.061 108 106 2 125 127 -2 115 106 9 Stadt Wehlen 10,9 1.622 1.609 1.566 88 91 -3 77 81 -4 48 81 -33 Sebnitz 88,2 9.932 9.817 9.623 425 345 80 413 468 -55 294 392 -98 Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 7 von 96 Einwohner- und Geschlechterverteilung pro Kommune Einwohner 0 – 27jährige männlich weiblich PR/ Kommunen 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 PR 1 Dorfhain 1.094 1.088 1.084 241 243 248 111 113 123 130 130 125 Tharandt 5.412 5.383 5.433 1.308 1.305 1.331 713 716 718 595 589 613 Wilsdruff 13.942 14.004 14.140 3.320 3.292 3.355 1.643 1.645 1.663 1.677 1.647 1.692 PR 2 Dippoldiswalde 14.529 14.478 14.447 3.157 3.159 3.100 1.698 1.682 1.637 1.459 1.477 1.463 Hartmannsdorf- Reichenau 1.071 1.070 1.039 209 204 203 114 108 107 95 96 96 Klingenberg 6.843 6.947 6.830 1.503 1.553 1.488 783 847 800 720 706 688 PR 3 Freital 39.734 39.361 39.300 9.006 8.741 8.672 4.640 4.420 4.391 4.366 4.321 4.281 PR 4 Altenberg 8.211 8.060 7.939 1.742 1.667 1.629 936 883 854 806 784 775 Bad Gottleuba- Berggießhübel 5.676 5.660 5.643 1.170 1.185 1.189 636 633 640 534 552 549 Bahretal 2.202 2.204 2.204 503 506 498 250 244 246 253 262 252 Glashütte 6.771 6.751 6.701 1.485 1.481 1.455 798 797 785 687 684 670 Hermsdorf 815 811 790 161 161 159 81 85 83 80 76 76 Liebstadt 1.339 1.352 1.294 301 322 292 157 176 152 144 146 140 PR 5 Bannewitz 10.535 10.684 10.789 2.372 2.411 2.437 1.182 1.217 1.227 1.190 1.194 1.210 Kreischa 4.509 4.496 4.515 1.045 1.039 1.038 508 508 513 537 531 525 Rabenau 4.399 4.406 4.358 955 938 919 490 478 478 465 460 441 PR 6 Dohna 6.299 6.325 6.264 1.421 1.426 1.377 771 761 741 650 665 636 Heidenau 17.085 16.399 16.598 4.335 3.848 3.902 2.418 2.069 2.117 1.917 1.779 1.785 Müglitztal 1.895 1.912 1.927 381 383 392 201 206 208 180 177 184 PR 7 Dohma 1.939 1.942 1965 421 422 434 214 207 221 207 215 213 Pirna 38.010 38.187 38.276 8.121 8.301 8.310 4.314 4.410 4.486 3.807 3.891 3.824 PR 8 Bad Schandau 3.761 3.682 3.625 696 675 645 383 372 350 313 303 295 Gohrisch 1.985 1.928 1.860 430 398 371 231 207 192 199 191 179 Königstein 2.122 2.128 2.092 406 419 391 212 220 204 194 199 187 KO Rathen 341 346 355 73 79 77 38 43 43 35 36 34 Rathmannsdorf 958 936 917 190 187 171 102 100 92 88 87 79 Reinhardtsdorf- Schöna 1.359 1.341 1.350 224 211 221 127 115 118 97 96 103 Rosenthal- Bielatal 1.667 1.634 1.608 346 326 317 185 177 171 161 149 146 Struppen 2.523 2.501 2.507 556 535 544 307 301 300 249 234 244 PR 9 Dürrröhrsdorf- Dittersbach 4.212 4.222 4.180 901 912 898 461 461 465 440 451 433 Neustadt/Sa. 12.516 12.341 12.200 2.356 2.277 2.230 1.214 1.160 1.124 1.142 1.117 1.106 Stolpen 5.679 5.666 5.641 1.352 1.333 1.304 692 701 686 660 632 618 PR 10 Hohnstein 3.353 3.335 3.297 676 677 657 359 352 336 317 325 321 Lohmen 3.072 3.060 3.061 609 599 595 282 281 286 327 318 309 Stadt Wehlen 1.622 1.609 1.566 353 356 332 197 193 182 156 163 150 Sebnitz 9.932 9.817 9.623 2.005 1.913 1.867 1.064 1.015 985 941 898 882 Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 8 von 96 Ausgewählte Sozialstrukturdaten Landkreis Fläche HZE-Fälle Arbeitslose SOE in Schülerzahlen gem. §§ 27 ff., 35 a, 42, Auszug Bevölkerung 15 – 25 Jahre Komm./PR km2 Schuljahr (8 a) SGB VIII 15 - 25 Jahre n. d. SGB II 2014/ 2015/ 2016/ 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 PR 1 Dorfhain 6,2 0 0 0 9(5) 8(2) 13(9) 70 72 73 0 0 0 Tharandt 71,2 489 508 525 21(18) 21(8) 18(20) 404 422 458 5 2 3 Wilsdruff 81,6 1.061 1.090 1.108 52(23) 53(40) 54(27) 905 911 940 11 8 8 PR 2 DW 104,0 2.404 2.452 2.404 90(27) 97(32) 98(37) 945 954 985 13 11 9 Hartm.- Reichenau 28,4 0 0 0 0 0(1) 0(1) 51 45 48 0 1 0 Klingenberg 86,7 508 536 551 24(6) 20(3) 24(15) 419 495 481 1 8 6 PR 3 454 478 431 Freital 40,5 3.673 3.761 3.867 (274) (234) (314) 2.725 2.560 2.656 113 99 72 PR 4 Altenberg 145,9 522 515 516 41(20) 46(24) 29(13) 610 559 209 14 12 10 Bad Gottl.- Berggießh. 88,7 454 452 440 26(9) 48(3) 35(8) 329 334 360 3 4 4 Bahretal 36,5 0 0 0 3(1) 5(1) 2(4) 142 147 167 0 0 0 Glashütte 95,6 225 229 247 27(16) 38(15) 45(8) 451 446 439 6 6 5 Hermsdorf 20,1 72 54 51 4(4) 3 2(6) 44 44 49 0 0 0 Liebstadt 37,4 129 144 149 3 0 1(1) 93 104 92 0 0 0 PR 5 Bannewitz 25,8 603 632 699 32(14) 34(23) 35(14) 628 688 695 2 4 5 Kreischa 28,9 410 422 391 10(4) 9(4) 13(2) 305 296 319 3 1 0 Rabenau 30,7 359 376 375 19(8) 17(8) 17(7) 256 263 279 4 1 1 PR 6 Dohna 28,6 449 456 510 43(17) 35(10) 40(28) 451 428 415 2 3 225 205 172 Heidenau 11,1 1.611 1.631 1.649 (131) (149) (121) 1.368 1.188 1.223 48 39 35 Müglitztal 21,0 72 79 85 3(1) 6(8) 8(2) 130 126 126 0 0 0 PR 7 Dohma 19,5 0 0 0 5 4(1) 4(1) 122 138 146 0 0 0 446 481 394 Pirna 53,1 4.627 4.773 4.870 (190) (208) (204) 2.637 2.722 2.792 91 88 84 PR 8 Bad Schandau 46,8 130 127 126 13(4) 24(3) 20 239 244 248 2 2 1 Gohrisch 34,9 116 109 126 4 5(7) 2 121 127 121 0 0 1 Königstein 27,0 357 352 328 11(5) 9 6(1) 121 130 126 1 0 KO Rathen 3,6 0 0 0 6 6 3(1) 33 41 41 0 0 0 Rathmanns- dorf 4,4 0 0 0 1 2 2(1) 59 63 60 0 0 0 Reinhardts- dorf-Schöna 31,8 0 0 0 0 1 1 67 71 69 0 0 0 Rosenthal- Bielatal 46,6 83 87 95 6 10 10(3) 106 97 97 0 0 0 Struppen 20,6 78 82 82 6(2) 3 2 178 168 180 0 0 0 PR 9 Dürrr.- Dittersbach 43,5 143 133 140 16(5) 14(5) 9(6) 263 269 259 5 1 1 Neustadt 83,1 841 861 922 87(20) 77(18) 72(33) 724 717 711 21 19 16 Stolpen 60,9 532 566 537 15(5) 17(12) 18(27) 408 393 399 6 4 4 PR 10 Hohnstein 64,6 222 206 208 7(3) 8(3) 7(9) 187 194 218 1 0 0 Lohmen 25,9 91 89 108 11(4) 9(6) 9(11) 182 185 192 0 0 0 St. Wehlen 10,9 75 75 76 42(25) 0(2) 2(3) 111 105 108 0 0 0 Sebnitz 88,2 1.172 1.188 1.194 8(3) 50(12) 50(18) 610 578 572 21 21 11 Quellen: Statistisches Landesamt Kamenz, BAfA Nürnberg, JBA/Prosoz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 9 von 96 Bevölkerungsdaten mit anderen Landkreisen Sächsische Landkreise 1. Anzahl junger Menschen 0 - 27 Jahre gesamt 2015 2016 2017 Tendenz Bautzen 64.879 64.205 63.284 -1.595 Erzgebirgskreis 72.496 71.389 69.744 -2.752 Görlitz 53.681 53.199 52.649 -1.032 Leipzig 54.300 53.983 53.607 -693 Meißen 52.642 51.779 51.125 -1.517 Mittelsachsen 66.701 65.930 64.866 -1.835 Nordsachsen 41.140 41.325 41.043 -97 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 54.330 53.484 53.048 -1.282 Vogtlandkreis 46.385 45.899 45.539 -846 Zwickau 67.227 66.465 65.690 -1.537 Gesamt 573.781 567.658 560.595 -13.186 Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 10 von 96 III Darstellung der Leistungsbereiche der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und der ge- förderten freien Jugendhilfe 1. Allgemeiner Sozialer Dienst Leistungen/Aufgaben der Jugendhilfe nach §§ 16 – 21 SGB VIII – allgemeiner Teil Die Aufgabe der Jugendhilfe ist es, frühzeitig tätig zu werden, den Beratungsanspruch von Müttern, Vätern und anderen Erziehungsberechtigten zu erfüllen, Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes anzubieten und Leistungen zur Förderung der Erziehung in den Familien zur Verfügung zu stellen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die Erziehungsverantwortung der Eltern zu stärken und das Recht und die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Die Falleingangsphase als Phase des Kennenlernens der Familie, über die Feststellung des Hilfebedarfes bis hin zur Einleitung der passgenauen Hilfe, lag dabei 2018 besonders im Fokus. Passgenaue Hilfen bedeuten in diesem Zusammenhang nicht nur die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, sondern alle zur Verfügung stehenden Unterstützungsmöglichkeiten, beispielsweise die Angebote der Frühen Hilfen, aber auch die Angebote sämtlicher sonstiger Leistungserbringer etc. Ab dem 01.02.2018 werden daher erstmals auch Kennzahlen zu den Beratungsfällen im ASD erfasst. HzE- mit pro VzÄ 2018 gesamt vermeidend beendet Anschlusshilfe ASD Anzahl Beratungsfälle 1.092 658 704 52 50 Das entspricht einem Anteil von ca. 25 % der Arbeitszeit einer VzÄ (Vollzeitäquivalent). Ziel sollte es sein, dass im ASD frühzeitig eine intensivere Prüfung des Hilfebedarfes und der Unterstützungsmöglichkeiten erfolgen. Der Neustrukturierung der Sozialräume im Landkreis SOE ging ein langer Prozess der Analyse der Struktur in den Teams des ASDs voraus. Um sozialräumlich orientiert arbeiten zu können, sind Sozialraumkenntnisse jedes einzelnen Bezirkssozialarbeiters enorm wichtig. Ein anderer ebenfalls wichtiger Aspekt ist die Qualität in der Arbeit. Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden u. a. über das vom Landesjugendamt (LJA) durchgeführte Seminar „Berufseinsteiger im ASD“ in das Aufgabengebiet eingeführt. Hinzu kommt der individuelle Besuch von Fortbildungen. Eine Steuerungsgruppe zu den erzieherischen Hilfen im Jugend- und Bildungsamt, bestehend aus Amtsleitung, Referats- und Teamleitung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), Fach- und Finanzcontrolling, Prosozadministration und Jugendhilfeplanung (JHPL), behandelte ab Juni 2018 quartalsweise die Berichte zur Fallbestandsanalyse und veranlasste daraus resultierende Arbeitsaufträge. Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII Die Angebote sollen dazu beitragen, dass die Erziehungskompetenz gestärkt wird und Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. Ebenso können Angebote als gruppen- und sozialraumbezogene Maßnahmen dazu beitragen, einen Erziehungshilfebedarf zu © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 11 von 96 vermindern oder zu vermeiden und Kompetenzen durch Erleben, Üben und Ausprobieren mit Unterstützung zu erlernen. . Im Aufgabenbereich des ASD wird das niederschwellige Leistungsangebot auf Antragstellung gewährt. Die Laufzeiten sollten nicht länger als 6 Monate andauern. Bei vorliegender schwerer Erkrankung von Eltern oder Kindern erfolgt in Verbindung mit dem § 20 SGB VIII im Einzelfall eine familiäre Unterstützung zum Erhalt des Familiensystems und zur Minimierung der physischen und psychischen Belastung aller Familienmitglieder. Hier entstehen oft Laufzeiten von mehr als 12 Monaten. In 9 Fällen wurden aufgrund von psychischen Erkrankungen Unterstützungsleistungen angeboten. In 3 Fällen bedurfte es einer Anschlusshilfe. Jahr 2016 2017 2018 Anzahl der Familien 38 33 21 In Anbetracht der sich deutlich abzeichnenden Hauptgründe für die Entstehung von HzE-Bedarf gilt es, Angebote zu entwickeln sowie Betreuung, Versorgung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen in ihren Familien rechtzeitig zu fördern und zu unterstützen. Dies dient der Prävention von Entwicklungs- und Erziehungsdefiziten und einer Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen (KWG). So wurde Unterstützung in Form von Elternkursen, Maßnahmen für Alleinerziehende und Familien mit Migrationshintergrund angeboten, was im nächsten Jahr noch ausbaufähig ist. Im Rahmen der Tätigkeit der Erziehungsberatungsstellen fanden Gruppenangebote für Eltern zu Erziehungsthematiken und Gruppenveranstaltungen für Kinder im Grundschulalter statt. Auch die Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit, Kompetenzagenturen, Sucht- und Schuldnerberatungs- stellen wurde weiter angestrebt. Wichtig erscheint hierbei eine Übersicht für den ASD, welche Angebote familienunterstützend und familienbegleitend in den Sozialräumen vorgehalten werden, damit diese auch entsprechend der Bedarfe gezielt vermittelt und mit den Trägern entwickelt werden können. So z. B. ist die Diakonie Dippoldiswalde e. V. in diesem Leistungsbereich im Landkreis SOE tätig. Im Jahr 2018 wurden 6 Familien teilweise mit einer pädagogischen Anleitung und vor allem mit praktischer Hilfe im Wohnumfeld unterstützt. In 50 % der Fälle konnten die Hilfeplanziele erreicht werden. Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn sie für ein Kind oder einem Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Im Zentrum der Beratung stehen dabei die Bedürfnisse des Kindes und die Fokussierung auf eine gemeinsame einvernehmliche elterliche Verantwortung. Diese Beratungsleistung wird im Landkreis SOE von Erziehungsberatungsstellen und dem Jugend- und Bildungsamt wahrgenommen. Der Beratungsbedarf in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Umgang ist im Landkreis SOE regional unterschiedlich, aber insgesamt sehr hoch. Eltern gelingt es zunehmend immer weniger, einvernehmliche Lösungen zu finden. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Kommunikation und die Würdigung der eingetretenen Umstände. Das Jugend- und Bildungsamt oder eine Beratungsstelle kann vermittelnd in diesem Prozess tätig werden, wenn von beiden Elternteilen Ziele für die weitere Gestaltung einer Zusammenarbeit aus der Sicht des Kindes benannt werden. Sowohl in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen als auch im Jugend- und Bildungsamt sind aufgrund der begrenzten Kapazitäten Wartezeiten für die Beratungssuchenden einzuplanen. Allein im Jugend- und Bildungsamt werden durchschnittlich 90 Beratungssuchende pro Monat mit © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 12 von 96 unterschiedlicher Beratungsintensität vorstellig. Zukünftig ist es daher im Rahmen der Aufgabenübertragung von der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII dringend erforderlich, weitere Kapazitäten in den Beratungsstellen zu schaffen, die über spezialisierte und hoch qualifizierte Fachkräfte verfügen. Eine Spezialisierung im Jugend- und Bildungsamt wurde geprüft, ist aber aufgrund einer ortsnahen Beratung, der sozialräumlichen Verortung der Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeiter sowie des insgesamt großen Flächenlandkreises nicht umsetzbar. Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts nach § 18 SGB VIII Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, gleichzeitig haben Eltern das Recht und die Pflicht zum Kontakt mit ihren Kindern. Bei der Ausführung gerichtlicher Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden. Der Hilfeanspruch richtet sich an den Träger der örtlichen Jugendhilfe. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass das Leistungsangebot rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung steht. Dazu hat der Landkreis SOE mit 4 Trägern eine Vereinbarung abgeschlossen. Bereits seit 2004 existiert im ehemaligen Landkreis Sächsische Schweiz eine Konzeption zum begleiteten Umgang. Im Arbeitskreis Trennung und Scheidung wurde eine Konzeption für den gesamten Landkreis SOE entwickelt. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Familien- und Erziehungsberatungsstelle, umgangsbegleitender Einrichtung und dem Jugend- und Bildungsamt zu verbessern und das Leistungsangebot koordiniert, vernetzt und wirksam weiter zu entwickeln. Begleitete Umgangskontakte sind oft notwendig, wenn es zwischen den Eltern massive Konflikte gibt, Gewaltausübung stattgefunden, ein Elternteil Suchtprobleme hat, eine psychische Erkrankung vorliegt oder auch nach langer Zeit wieder ein Kontakt zum Kind aufgebaut werden soll. Diese Form des Umgangs ist eine rechtlich festgelegte und zeitlich befristete Maßnahme. Sie hat das Ziel zur Anbahnung, Wiederherstellung und Förderung der Beziehung des Kindes zu jenem Elternteil oder Bezugsperson, mit dem bzw. der es nicht zusammen lebt. Jahr 2016 2017 2018 Anzahl der begleiteten Umgänge 41 47 38 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII Mütter und Väter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Diese betreute Wohnform ermöglicht, dass auch, z. B. bei einer Überforderungssituation des Elternteils, das Kind bei seiner Mutter/Vater verbleiben und somit eine belastende Trennung vermieden werden kann. Jahr 2016 2017 2018 Anzahl der Mütter/Väter 37 37 30 davon aufgrund vermutetem oder bestätigtem Drogenkonsum in der Familie 18 18 9 Kapazitäten innerhalb des Landkreises SOE 7 7 7 Die Intention dieser Hilfeform ist eine frühzeitige Unterstützung für Mütter oder Väter und schwangere minderjährige beziehungsweise volljährige Frauen. Mit sozialpädagogischen und therapeutischen Angeboten soll die Erziehungskompetenz der alleinerziehenden Elternteile © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 13 von 96 nachhaltig gestärkt und gleichzeitig soll durch familienunterstützende Hilfen der Schutz der Kinder sichergestellt werden. Ein wesentlicher Aspekt der Hilfe ist die zunehmende Selbständigkeit der Mütter und Väter bei der Bewältigung des Alltags mit dem Kind. Der Kern der Unterstützung ist die Hilfe zur Selbsthilfe und verfolgt das Ziel des eigenständigen Lebens mit dem Kind. Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt und eine Berufstätigkeit aufnimmt. Ursachen für die Unterbringung von Müttern oder Vätern mit Kind in betreuten Wohnformen sind als Folge mangelnder erzieherischer Kompetenzen vor Hilfebeginn zu sehen. Im Vordergrund steht daher die Abwägung, ob die Erziehungskompetenz der Mütter oder Väter hergestellt werden kann und diese Hilfeform geeignet ist. Bei zunehmend psychischen Störungen, seelischen oder geistigen Behinderungen und/oder einer Suchtproblematik ist dies schwierig einzuschätzen und wird die Fachkräfte in den Einrichtungen verstärkt fordern. Im Jahr 2018 wurde aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs eine Erweiterung der Kapazität im Landkreis SOE um 6 Plätze realisiert, allerdings steht das Angebot erst ab Mitte des Jahres 2019 zur Belegung, auch für Eltern mit mehr als einem Kind, zur Verfügung. Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen nach § 20 SGB VIII Im Fall, dass ein Elternteil oder beide Elternteile aus gesundheitlichen Gründen für die Betreuung ihres Kindes ausfallen, soll das Kind mit Unterstützung im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist. Dieses niedrigschwellige Angebot wird im Landkreis SOE in Verbindung mit der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie genutzt. In 2018 erfolgte in 4 Fällen eine Versorgung und Betreuung der Kinder durch einen entsprechenden Leistungserbringer der Jugendhilfe. Die Verwaltung wird prüfen, ob dies häufiger zur Anwendung kommt. Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht nach § 21 SGB VIII Können Eltern die Erfüllung der Schulpflicht ihrer Kinder nicht sicherstellen, haben sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei einer notwendigen anderweitigen Unterbringung. Eine statistische Erfassung ist bisher nicht erfolgt. Hilfen zur Erziehung nach §§ 27/41; §§ 28 - 32, 34, 35 sowie Eingliederungshilfe nach § 35a zzgl. §§ 8a und 42 SGB VIII Der örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat eine besondere Verantwortung sowohl für die Planung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung im Einzelfall als auch für die Weiterentwicklung der Struktur der Leistungsangebote in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Landkreis SOE. Diese Zusammenarbeit erfolgt bisher über die AG Hilfen zur Erziehung sowie in einzelnen Trägergesprächen. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Personensorgeberechtigte, d. h. in der Regel Mütter und Väter oder auch stellvertretend für die Eltern Vormünder, einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (§ 27 SGB VIII). Auch junge Volljährige können entsprechende Hilfen erhalten (§ 41 SGB VIII). Dem ASD obliegt es, die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen, im Falleingangsmanagement die passgenaue Hilfe zu finden und die Wirksamkeit sowie die Qualität © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 14 von 96 der veranlassten Hilfe zu sichern. In enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern wurden im Jahr 2018 Leistungsangebote evaluiert und weiterentwickelt. Besonders im Fokus lag im Jahr 2018 die Fallsteuerung und die Weiterentwicklung des Hilfeplanverfahrens. Die Evaluierung des Hilfeplanverfahrens ist noch nicht abgeschlossen. Hilfen zur Erziehung haben unterschiedliche Ziele, wie die Stärkung und Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit, die Hilfen für Kinder in neuen Lebensformen und auch die Hilfen zur selbstständigen Lebensführung. Dabei können mehrere Leistungen parallel zur Erreichung eines Zieles eingesetzt werden. Die Fallzahlen an Hilfen zur Erziehung sind im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleichbleibend. Es wird daher weiter von einem anhaltend hohen Bedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung ausgegangen. Für die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben, insbesondere der zunehmenden Beratungstätigkeit, der Arbeit im Sozialraum und der Einzelfallsteuerung, war es auch 2018 notwendig, entsprechende personelle Rahmenbedingungen im Referat ASD zu sichern. Jedoch haben sowohl der öffentliche als auch der freie Träger zunehmend mit dem Fachkräftemangel in dem Bereich zu kämpfen. Bestandserfassung für minderjährige Hilfeempfänger nach § 27 ff. SGB VIII Prozentuale Leistungs- Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Entwicklung zum Vergleich bereich 2016 2017 2018 2017/2018 L A L A L A Alle Fälle § 28 (m. BE) 10 11 8 16 8 9 - 29 % § 29 5 19 3 12 5 11 +7% § 30 83 104 61 (4*) 79 (6*) 62 (1*) 59 (3*) - 14 % § 31 363 233 306 (1*) 224 306 201 (1*) -4% § 32 51 33 50 20 43 31 +6% § 33 183 (1*) 18 (1*) -5% Amtshilfe 188 32 180 (1*) 42 10 1 282 148 280 142 256 151 -4% § 34 (o. §35a) (41*) (26*) (45*) (39*) (33*) (44*) § 35 1 4 2 1 0 2 - 33 % § 35a (stat.) 26 14 31 8 28 (1*) 11 0% § 35a (amb.) 69 34 53 44 49 31 - 18 % L, A) laufende Fälle zum Stichtag und abgeschlossene Fälle im Jahr *) davon umA © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 15 von 96 Bestandserfassung für volljährige Hilfeempfänger nach § 41 SGB VIII Prozentuale Leistungs- Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Entwicklung zum Vergleich bereich 2016 2017 2018 2017/2018 L A L A L A Alle Fälle § 28 0 0 0 0 0 0 0% § 29 0 0 0 0 0 0 0% § 30 18 21 11 (4*) 34 (16*) 7 (2*) 21 (6*) + 11 % (8 NB) (18 NB) (11 NB/8*) (16NB/10*) (12 NB/4*) (40 NB/29*) § 33 1 1 0 2 0 1 - 50 % 23 14 9 44 13 49 + 17 % § 34 (o. §35a) (7*) (4*) (2*) (24*) (3*) (30*) § 35 1 0 0 0 0 1 (1*) + 100 % § 35a (stat.) 6 4 7 3 10 5 + 50 % § 35a (amb.) 4 3 7 1 11 6 + 113 % L, A) laufende Fälle zum Stichtag und abgeschlossene Fälle im Jahr *) davon umA NB) Nachbetreuung von Volljährigen im eigenen Wohnraum Unabhängig vom Themenbereich unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) spielt die Leistungsgewährung nach dem SGB VIII im Zusammenhang mit Migration nur eine untergeordnete Rolle. Die Fallzahlen in 2018 sind gering und somit auch die prozentuale Inanspruchnahme. 2018 Fallzahlen Fallzahlen prozentualer Migration Anteil § 30 SGB VIII 117 3 2,56 § 31 SGB VIII 506 10 1,98 § 42 SGB VIII 95 2 2,11 § 8a SGB VIII 898 29 3,23 Maßnahmen der Jugendhilfe anhand von Suchtverhalten Sowohl die Zahl an KWG-Meldungen wegen Drogenkonsum in der Familie als auch die Zahl der ambulanten und stationären Hilfen aufgrund von Drogenkonsum ist im Landkreis SOE rückläufig. Im Vergleich zur Gesamtanzahl der Hilfen bleiben drogenindizierte Hilfen im stationären Bereich allerdings gleichbleibend bei ca. 20 %. 2015 2016 2017 2018 Angezeigte Kindeswohlgefährdung 136 120 134 110 aufgrund Drogenkonsums in der (105*) (79*) (102*) (89*) Familie. Kinder, die durch Drogen/ 48 47 31 26 Betäubungsmittel der Eltern in Obhut (9*) (11*) (12*) (7*) genommen wurden. Fälle, in denen aufgrund Drogen- 233 164 155 127 konsums in der Familie eine (30*) (32*) (34*) (20*) stationäre Hilfe gewährt wird. Fälle, in denen aufgrund Drogen- 16 15 9 3 konsums in der Familie eine (6*) (10*) (3*) (3*) teilstationäre Hilfe gewährt wird. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 16 von 96 Fälle, in denen aufgrund Drogen- 203 170 144 107 konsums in der Familie eine (76*) (64*) (47*) (55*) ambulante Hilfe gewährt wird. Bei wie vielen Familien ist Drogenkonsum/ Betäubungsmittel 34 35 52 43 be-kannt oder wird vermutet und es ist noch keine HzE installiert? *) Fälle, bei denen Drogenkonsum in den Familien vermutet wird. Der ASD muss entscheiden, ob eine Hilfe zur Erziehung die Erziehungsfähigkeit der Eltern nachhaltig stärkt und somit das Kindeswohl sicherstellen kann oder ob bereits eine akute Gefährdung besteht, so dass eine Inobhutnahme der Kinder unumgänglich ist. Dafür ist zusätzlich eine enge Zusammenarbeit mit den Suchtberatungsstellen, Ärzten, Kliniken und Therapeuten erforderlich. Die Schnittstelle von Jugendhilfe, Suchthilfe und medizinischer Versorgung bekommt zunehmend mehr Bedeutung. In 2018 fand daher mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Arnsdorf ein Gespräch zur fallübergreifenden Zusammenarbeit mit dem JBA statt. Bei Notvorstellungen wird auf der Grundlage der Beurteilung einer möglichen Gefährdung entschieden, ob der Patient stationär aufgenommen werden muss. Falls ja, wird entweder eine kurzfristige Krisenintervention (einige Stunden bis wenige Tage auf Station) oder längerfristige Behandlungen durchgeführt. Das erschwert die Entlassplanung bzw. die Organisation von Anschlusshilfen. Um geeignete Anschlusshilfen zu finden, ist eine gewisse Vorlaufzeit für die Jugendhilfe notwendig. Daher wird zukünftig eine engere Zusammenarbeit angestrebt. Drogenindizierte Hilfefälle nach Hilfeart im Vergleich zur Gesamtanzahl an Hilfen: 2016* 2017* 2018* amb. teilstat. stat. amb. teilstat. stat. amb. teilstat. stat. Drogenindiziert 170 15 164 144 9 155 107 3 127 Gesamtzahl 1.121 84 779 939 70 786 869 73 626 Anteil 15,2% 17,9% 21,1% 15,3 % 12,9 % 19,7 % 12,3 % 4,1 % 20,3 % *) laufende und abgeschlossene Fälle pro Jahr Lt. Bericht der Suchtberatungs- und -behandlungsstelle der AWO Weißeritzkreis e. V. entwickelte sich im Jahr 2018 eine neue Herausforderung. Im Gegensatz zu der schon bekannten Crystal- Problematik forderten mehrheitlich Cannabis-Klienten zwischen 13 und 18 Jahren die Beratungsstelle. Für Kinder aus suchtbelasteten Familien konnte die Suchtberatungs- und behandlungsstelle, im Verbund mit Projekten im AWO-Beratungszentrum, zwei weitere Trampolin-Kurse samt den dazugehörigen Elternabenden anbieten. Das Projekt „Trampolin“ unterstützt Kinder aus suchtbelasteten Familien im Alter von 7 bis 13 Jahren sich zu gesunden und zu selbstbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln. An diesen Kursen haben insgesamt 14 Kinder im Alter von 7 bis 13 Jahren teilgenommen. Den zahlreichen Anmeldungen und Nachfragen zum Trampolinprojekt entnehmend, wurde ein großer Bedarf für die spezielle Zielgruppe Kinder suchtkranker Eltern im Gebiet des ehemaligen Weißeritzkreises deutlich. Des Weiteren bedarf aber auch die „legale“ Suchtthematik (Alkohol, Nikotin, Medikamenten- Abusus, Spiel- und Medienabhängigkeit) der Beachtung, da diese vermehrt ineinander greifen und in allen Altersgruppen aufkommen. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 17 von 96 Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII Die Erziehungsberatung ist ein Teilbereich der Hilfen zur Erziehung. Diese Pflichtaufgabe wird im Landkreis SOE von insgesamt 4 Erziehungs- und Familienberatungsstellen wahrgenommen. Diese befinden sich in Trägerschaft anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Die Kombination von sich ergänzenden Leistungen ermöglicht eine niedrigschwellige Hilfe für Rat suchende Familien, Kindern und Jugendlichen. Die institutionelle Erziehungsberatung ist fest in die bestehende Jugendhilfelandschaft integriert. Die Rahmenbedingungen für ein stabiles niedrigschwelliges Leistungsangebot konnten in 2018 leicht verbessert werden. Der freie Zugang zu diesem Angebot, ohne förmliche Leistungsgewährung, wird im Landkreis SOE überwiegend umgesetzt. In der UAG § 28 SGB VIII wurde in 2018 weiter an der Rahmenkonzeption gearbeitet und man verständigte sich auf eine einheitliche Erfassung der statistischen Daten. In 2019 wird die Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit ASD und Erziehungsberatung überarbeitet. In der AG Trennung/Scheidung wurde das Konzept zum Verfahren bei begleitetem Umgang in Verbindung mit Elternberatung erarbeitet und vom JHA beschlossen. Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen konnten auch in 2018 das Angebot der Außenstellen und Außensprechtage zur besseren Erreichbarkeit aufrechterhalten. Hauptort des Verortung der Träger Leistungs- Beratungsstellen/ Planungsraum angebotes Außensprechstunden (alt) Niedertorstr. 5, 01744 Dippoldiswalde 2 AWO-Beratungszentrum, Dresdner Str. 3 162, 01705 Freital AWO Dippoldiswalde Dippoldiswalde e. V. Kita Haltestelle Kinderherzen, Grumbacher Str. 7, 01723 Wilsdruff/OT 1 Kesselsdorf Schuhgasse 12, 01744 Dippoldiswalde 2 Diakonie Dippoldiswalde Dippoldiswalde e. V. 3 Paul-Büttner-Str. 2, 01705 Freital Diakonie Pirna e. V. Pirna Rosa-Luxemburg-Str. 29, 01796 Pirna 7 Lange Str. 38 a, 01796 Pirna 7 Bahnhofstr. 7, 01809 Heidenau 6 DRK Pirna e. V. Pirna Schandauer Str. 8 a, 01855 Sebnitz 10 Am Markt 24, 01844 Neustadt/Sa. 9 Die Erziehungsberatungsstellen im Landkreis SOE erbringen zu 75 % Fallarbeit und 5 % präventive und vernetzende Tätigkeit. (Empfehlung 60 % Fallarbeit und 25 % präventive Tätigkeit). Im Sinne des frühzeitig Tätigwerdens im gesetzlichen Rahmen der §§ 16 – 18 SGB VIII ergibt sich hier weiterhin Veränderungsbedarf. Stabile Rahmenbedingungen und die fachliche Umsetzung der Rahmenkonzeption in den folgenden Jahren tragen dazu bei, im Landkreis SOE ein verbindliches Angebot an Beratungs- und Präventionsarbeit bereitstellen zu können, was für viele Familien ein wichtiges Unterstützungsangebot ihrer Erziehungsarbeit darstellt. Den Zugang zur Beratung finden die Familien und auch Alleinerziehenden überwiegend auf Empfehlung von Familienmitgliedern oder z. B. Kinderärzten sowie früheren Beratungen, auch in anderen Angeboten der Beratungsstellen. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 18 von 96 Anzahl der Beratungsfälle und eingesetzten VzÄ AWO Diakonisches Diakonisches DRK KV 2018 Weißeritzkreis Werk DW Werk Pirna Pirna Gesamt- e. V. e. V. e. V. e. V. zahl 1 Gesamtzahl der 242 381 337 258 1.218 Beratungsfälle Übernahme 83 59 77 81 300 aus Vorjahren Neuanmeldungen 133 279 213 164 789 2 nicht wahrge- nommene Erst- 26 43 47 13 129 gespräche 3 im Berichtszeitraum 131 247 221 165 764 beendete Fälle personelle Ausstattung 1,74 2,75 2,00 2,43 8,92 (VzÄ) Fachkräfte Gründe für die Hilfegewährung waren vorwiegend Trennungen und Scheidungen der Eltern und damit verbundene familiäre Konflikte, die das Kind belasten, aber auch zunehmend eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern mit seelischen Problemen sowie Eltern mit Überlastungs- und Stressproblemen. Im gesamten Landkreis SOE suchten 36,9 % Alleinerziehende die Beratung auf. In 37,6 % der Fälle leben ratsuchende Familien bzw. Alleinerziehende mit einem Kind. Die restlichen Familien haben zwei oder mehrere Kinder in ihrem Haushalt. 74 Familien mit mindestens einem ausländischen Elternteil kamen in die Beratungsstellen. Diese waren überwiegend aus dem Raum Freital und Dippoldiswalde. 17,9 % der Familien sind auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. Alle anderen Familien verdienen selbst ihren Lebensunterhalt. Insgesamt konnte die Dauer der Beratungsprozesse (Verweildauer in der Beratung) verkürzt werden. Das hängt zum einen mit dem Umfang der Beratung und zum anderen mit der frühzeitigen Vergabe von Gesprächsterminen zusammen. In ca. 20 % der Fälle braucht es längere Beratungsprozesse (mehr als ein halbes Jahr). Einmalige Gespräche fanden in 2018 in 21,7 % der Fälle statt, in 35,4 % der Fälle hatte die Beratung einen Umfang von 2 bis 5 Beratungsgesprächen. In 70 % der Fälle kann ein Ersttermin innerhalb eines Monats angeboten werden. Das ist bereits eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren. Allerdings beträgt in 15 % der Fälle die Wartezeit deutlich mehr als 2 Monate. Um den Rechtsanspruch auf Beratung zu erfüllen, fehlt es an Zeit- und Personalressourcen in den Erziehungsberatungsstellen und im Jugendamt- und Bildungsamt vor allem bei den Fällen von hochstrittigen Eltern. Die Zugangswege erfolgen hier über das Gericht und das Jugend- und Bildungsamt. Die Wartezeit bei strittiger Elternberatung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben des Familiengerichtes. In 15 % der Fälle ist in 2018 eine Beratung in Form der Co-Beratung durchgeführt wurden. Die Zugangswege erfolgen über das Gericht und das Jugend- und Bildungsamt. Neben der fallbezogenen Beratungsarbeit bieten die Beratungsstellen Gruppen- und Präventionsangebote zu aktuellen Themen an. Präventive Angebote, die Vernetzung im Sozialraum und frühzeitige Beratung sind wichtige Erfolgsindikatoren, um Folgemaßnahmen im © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 19 von 96 Bereich Hilfen zur Erziehung zu vermeiden. Hier soll es zukünftig wieder über die UAG Starke Familie eine Vernetzung der Angebote im Bereich § 16 SGB VIII mit dem ASD geben. Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Die Hilfeform Soziale Gruppenarbeit umfasst im Landkreis SOE nur noch das Beschäftigungsprojekt „Step by Step“, welches in der Form seit Oktober 2013 durchgeführt wird. Ziel ist es, mittels Kompetenztraining die Schüler bei der Erfüllung ihrer Schulpflicht zu unterstützen. Des Weiteren werden schulische Defizite abgebaut, um möglichst eine Re- Integration in die Herkunftsschule durchführen zu können. Jahr 2017 2018 Anzahl der Teilnehmer 14 11 Projektanfragen 25 14 Kapazitäten 10 10 Im Zeitraum 2018 besuchten insgesamt 11 Teilnehmer das Beschäftigungsprojekt “Step by Step”. Allgemein kam es im Jahr 2018 von 14 Projektanfragen zu 7 Neuaufnahmen. Die Gruppe teilte sich in 5 Mädchen und 6 Jungen auf. Die Teilnehmer kamen zum überwiegenden Teil aus Pirna, aber auch aus umliegenden Orten wie Heidenau, Dresden und Altenberg. Die Teilnehmer waren Stammschüler einer Oberschule und der Schule zur Lernförderung, wovon ein Großteil im Projekt die Vollzeitschulpflicht erfüllte. 8 Teilnehmer haben das Projekt mit dem Schuljahresende im Juni 2018 abgeschlossen, davon konnten 4 Teilnehmer in ein BVJ und ein Teilnehmer in eine Stammschule integriert werden. Durchschnittlich ergab sich eine Verweildauer von 6,5 Monaten. Die Mehrzahl der Jugendlichen kommt aufgrund von auffälligem Verhalten. Diese Jugendlichen stören den Unterricht und den Klassenverband so massiv, dass die Anfragen häufig von den Schulen kommen, die die Jugendlichen nicht mehr beschulen wollen bzw. können. Es gibt weiterhin kaum Jugendliche, die aufgrund von aktiver Schulverweigerung in das Projekt aufgenommen werden. Auch im letzten Jahr wurde das Hauptaugenmerk auf die Berufsorientierung und Stärkung der sozialen Kompetenzen und des Selbstwertgefühls gelegt. Durch die Möglichkeit, verschiedene Praktika zu absolvieren, konnten die Jugendlichen ihre Vorstellung von den verschiedenen Berufen vertiefen und sich beruflich orientieren. Aufgrund des allgemein bestehenden Lehrermangels werden keine Lehrstunden mehr durch das Landesamt für Schule und Bildung gestellt. Dies macht es fast unmöglich, den Teilnehmern die notwendige schulische Förderung, auch in Vorbereitung auf die berufsvorbereitenden Maßnahmen, zu bieten. Um die erforderlichen Bedingungen zur Schulpflichterfüllung zu gewährleisten, müssen Alternativen für die Beschulung gefunden werden. Ein wichtiges Kriterium für den Erfolg ist eine intensive individuelle Elternarbeit, um fachgerecht auf die Problemlagen der Schüler einzugehen, wobei sich die Zusammenarbeit mit vielen Elternhäusern schwierig gestaltet. Obwohl ein Hauptanteil der Teilnehmer nach Ende des Schuljahres 2017/18 erfolgreich weiter vermittelt wurde, zeigte sich schnell, dass ohne eine niederschwellige Nachbetreuung viele Teilnehmer große Probleme hatten, in den weiterführenden Maßnahmen Fuß zu fassen, um nicht © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
Seite 20 von 96 wieder in ihr altes Verhaltensmuster zu fallen. Aufgrund des bestehenden Vertrauensverhältnisses fungierten die Mitarbeiter des Projektes noch häufig als Ansprechpartner für die Teilnehmer, konnten aber aufgrund der fehlenden Zuständigkeit in vielen Situationen keine Abhilfe schaffen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern. Zukünftig sollte diese kindorientierte Hilfeart im Fokus bleiben und als Chance begriffen werden, jungen Menschen eine gute Unterstützung auf ihrem Entwicklungsweg zu sein. Um im ambulanten Kontext Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Kindern in einer Gruppe zu erfahren, sind Angebote im gesamten Landkreis SOE zu schaffen. 2 Jugendlichen wurde diese Hilfe im Jahr 2018 bei einem Träger in Dresden gewährt. Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer nach § 30 SGB Die Erziehungsbeistandschaft im Rahmen der Einzelbetreuung versteht ihre Aufgabe darin, Problemlagen, die sich bei jungen Menschen zeigen, unter Einbezug des sozialen Umfeldes zu bearbeiten. Hierzu gehören die Eltern-Kind-Beziehungen genauso wie schulische Probleme des Kindes oder Probleme, die in anderen sozialen Bezügen, wie dem Freundeskreis des jungen Menschen auftreten. Es ist ein sozialpädagogisches Angebot, welches vor allem auf die Unterstützung des jungen Menschen ausgerichtet ist und weniger die gesamte Familie in den Blick nimmt. Diese Hilfe wurde 2018 insgesamt bei 117 Kindern und Jugendlichen (ohne umA) gewährt. Im Jahr 2017 gab es noch 130 Fälle. In dieser ambulanten Hilfe zur Erziehung wird zunehmend die Durchführung der Hilfe im Stufenmodell durchgeführt, welches für den Leistungserbringer mehr Flexibilität in der Ausgestaltung der Hilfe gewährt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass vorrangig Hilfen nach § 30 SGB VIII für eine Stabilisierung des jungen Menschen in seinem Lebensumfeld gewährt werden. Im Landkreis SOE werden dafür auch häufig ehrenamtliche Betreuungshelfer eingesetzt, vor allem bei älteren Jugendlichen. Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Leistung, die sich an die gesamte Familie richtet und Unterstützung in den verschiedensten Bereichen des Alltagslebens anbietet. Die SPFH soll durch intensive Betreuung und Begleitung der Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Der Bedarf an SPFH ist zwar in der absoluten Fallanzahl rückläufig, aber die Anzahl der zu betreuenden Kinder in den Familien liegt bei bis zu 7 Kindern. Dies stellt die Fachkräfte vor große Herausforderungen, da auch die Problemlagen der Familien vielfältig und komplex sind. 895 Kinder in den Familien erhielten 2018 diese intensive erzieherische Hilfe zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern oder im Rahmen eines Schutzplanes. Ohne dieses Hilfsangebot können die Eltern das Wohl der Kinder in Bezug auf Versorgung, Betreuung, Erziehung und Bildung nur eingeschränkt oder gar nicht gewährleisten. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
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