Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - 2018- Landkreis Sächsische Schweiz ...

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Anlage 1
                                               Vorlagen-Nr.: 2019/7/0077
                                                      Datum: 25.09.2019

                          Statistikbericht des
                     Jugend- und Bildungsamtes des
                    Landkreises Sächsische Schweiz-
                             Osterzgebirge
                                    – 2018 –

Stand: 30.08.2019

                         Inhaltsverzeichnis
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                                                   Inhaltsverzeichnis
                                                                                                          Seite 4
I        Einleitung

                                                                                                          Seite 6
II       Bevölkerungsdaten und ausgewählte Sozialstrukturdaten

                                                                                                        Seite 10
III      Darstellung der Leistungsbereiche der öffentlichen Kinder- und
         Jugendhilfe und der geförderten freien Jugendhilfe

         1. Allgemeiner Sozialer Dienst
            - Leistungen/Aufgaben der Jugendhilfe nach den §§ 16 – 21 SGB VII – allgemeiner Teil
            - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie - § 16 SGB VIII
            - Beratung in Fragen Partnerschaft, Trennung, Scheidung - § 17 SGB VIII
            - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und
              des Umgangsrechts - § 18 SGB VIII
            - gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII
            - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen - § 20 SGB VIII
            - Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der
              Schulpflicht - § 21 SGB VIII
            - Hilfen zur Erziehung - §§ 27/41; §§ 28 - 32, 34, 35 sowie Eingliederungshilfe nach
              § 35a zzgl. §§ 8a und 42 SGB VIII
            - Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
            - Betreutes Jugendwohnen - § 13 Abs. 3 SGB VIII
            - Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht - § 50 SGB VIII
            - Entwicklung unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
            - Netzwerk Frühe Hilfen, Insoweit erfahrene Fachkräfte, Projekte
            - Kinderschutzdienst/Präventiver Kinderschutz
                                                                                             Seite 46
         2. Besondere Soziale Dienste und Förderung
            - Jugendarbeit, -verbände, -sozialarbeit, -schutz sowie Kinder- und Jugendarbeit
              zzgl. geförderte Projekte - §§ 11 – 14, 16 SGB VIII
            - Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege -
              §§ 22 - 25 SGB VIII
            - Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflegstellen, Landes-
              zuschüsse, Übernahme Elternbeiträge/Geschwisterermäßigung
            - Netzwerkstelle KitaPlus
            - Pflegekinderdienst und Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
              §§ 33, 37 SGB VIII
            - Jugendgerichtshilfe - § 52 SGB VIII i. V. m. § 38 Jugendgerichtshilfegesetz
            - Adoptionsvermittlung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz
                                                                                             Seite 71
         3. Unterhalt
            - Beratung - § 52 a SGB VIII
            - Beistandschaften - §§ 55, 56 SGB VIII
            - Sorgeregister - § 58 a SGB VIII
            - Beurkundungen - § 59 SGB VIII
            - Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
            - Rückgriff beim Unterhaltspflichtigen (Rückgriffquote)
            - Statistikangaben des Bereiches Unterhalt und Rechtsschutz

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         4. Amtsvormundschaften
            - Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften nach §§ 55, 56 SGB VIII
                                                                                                        Seite 76
         5. Bildung und ÖPNV
            - Schulen, Kultur und Sport
              . Stand der Schulnetzplanung/Schulen
              . Überwachung der Schulanmeldepflicht und Ruhen der Schulpflicht
              . Kreisschülerrat/Kreiselternrat

              - Schülerbeförderung und ÖPNV
                . Schülerbeförderung (Satzung)
                . ÖPNV
                                                                                                        Seite 87
         6. Wirtschaftliche Jugendhilfe
            - Zuständigkeit und Kostenerstattung
            - Übernahme der Kosten für das betreute Jugendwohnen - § 13 (3) SGB VIII
            - Übernahme der Kosten für die gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und
              Kinder - § 19 SGB VIII
            - Leistungen der Jugendhilfe nach den §§ 27/41 SGB VIII im stationären, teil-
              stationären, ambulanten Bereich zzgl. Vollzeitpflege
            - Zuschüsse zu Ferien- und Erholungsmaßnahmen
            - Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII
            - Bearbeitung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA)
                                                                                                        Seite 92
IV       Jugendhilfeplanung
                                                                                                        Seite 94
V        Umsetzung/Abschluss des Haushaltsstrukturkonzeptes (HSK) in 2018

                                               Abkürzungsverzeichnis

ASD                         - Allgemeiner Sozialer Dienst
BSDF                        - Besondere Soziale Dienste und Förderung
ESF                         - Europäischer Sozialfonds
FGKiKP                      - Familien-Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin
HSK                         - Haushaltsstrukturkonzept
JHA                         - Jugendhilfeausschuss
JHPL                        - Jugendhilfeplanung
JGH                         - Jugendgerichtshilfe
JGG                         - Jugendgerichtsgesetz
KKG                         - Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
KTPP                        - Kindertagespflegepersonen
KWG                         - Kindeswohlgefährdung
Landkreis SOE               - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
LJA                         - Landesjugendamt
SMS                         - Sächs. Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz
SMK                         - Sächs. Ministerium für Kultus
SPFH                        - Sozialpädagogische Familienhilfe
TFPL                        - Teilfachplan
UA JHPL                     - Unterausschuss Jugendhilfeplanung
UAG                         - Unterarbeitsgemeinschaft/Unterarbeitsgruppen
umA                         - unbegleitete minderjährige Ausländer
VzÄ                         - Vollzeitäquivalent
WJH                         - Wirtschaftliche Jugendhilfe

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I Einleitung

Der vorliegende Statistikbericht für das Jahr 2018 wurde erstmalig im Betrachtungszeitraum eines
vollständigen Kalenderjahres in der neuen Organisationsstruktur des Jugend- und Bildungsamtes,
die seit 01.06.2017 in Kraft getreten war, weiter fortgeschrieben.

Regelmäßig wird zum Zwecke der hier vorliegenden Berichterstattung jedes Referat des Jugend-
und Bildungsamtes zum Jahresende aufgefordert, zu den Leistungsbereichen der Jugendhilfe eine
Jahresbilanz zu ziehen sowie Ergebnisse, Tendenzen und Ausrichtungen aufzuzeigen. Hierbei
werden die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Entwicklungen im
jungendhilfeplanerischen Prozess im Rahmen der Neuausrichtung und Weiterentwicklung der
Leistungsangebote der öffentlichen und freien Jugendhilfe abgebildet.

Beachtung findet im Statistikbericht auch die Mitwirkung der Gremien nach § 78 SGB VIII
(Arbeitsgruppen, Unterarbeitsgruppen, deren Stellungnahmen zum Statistikbericht 2017 erstmalig
in den vorliegenden Bericht eingeflossen sind). In seiner gesetzlich vorgeschriebenen
Zweigliedrigkeit des Jugend- (und Bildungs)-amtes übte der Jugendhilfeausschuss sein
Beschlussrecht zu allen relevanten Angelegenheiten der Jugendhilfe aus (Legislative). Der
Unterausschuss Jugendhilfeplanung nahm dabei regelmäßig seine Funktion der Vorberatung der
Themen für den Jugendhilfeausschuss wahr. Die Verwaltung des Jugend- und Bildungsamtes
bereitete die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vor und setzte diese sowie das gesamte
Aufgabenspektrum des Sozialgesetzbuches VIII um. Sie regelte darüber hinaus alle Geschäfte der
laufenden Verwaltung (Exekutive).

Die von den einzelnen Referaten des Jugend- und Bildungsamtes für den vorliegenden Bericht
zugearbeiteten, belastbaren Zahlen dienen als Datengrundlage. Sie beruhen auf der jährlich,
gesetzlich vorgeschriebenen Statistik der Verwaltung mit der Stichtagsmeldung zum 31.12. des
jeweiligen Jahres. Zudem fanden kommunale Fallzahlen sowie Daten der freien Träger der
Jugendhilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Berücksichtigung.

Im Berichtsjahr 2018 standen verschiedene Hauptschwerpunktthemen des Jugend- und
Bildungsamt im Vordergrund.

Mitte des Jahres 2018 wurde die Stelle der Jugendhilfeplanerin wieder besetzt. Damit konnten
wieder jugendhilfeplanerische Prozesse entwickelt und umgesetzt werden. In diesem
Zusammenhang wurden u. a. die Neudefinition der Planungsräume in Sozialräume, die
Überarbeitung des Teilfachplanes A, die Umsetzung des Planungsprozesses des Teilfachplanes B
und deren Zeitschienen, die Neustrukturierung der Gremienarbeit sowie das Inobhutnahmekonzept
fertiggestellt und vom Jugendhilfeausschuss bzw. dem Kreistag beschlossen.

Im Referat Allgemeiner Sozialer Dienst waren die Quartalsberichte zur Fallbestandsanalyse,
beginnend ab Juni 2018 und die daraus resultierenden Arbeitsaufträge im steuerungsrelevanten
Sinne im Fokus.

Mit der im Jahr 2017 entwickelten Struktur des Kinderschutzdienstes befasste sich der
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung im Mai 2018 in Form der Konzeption zum Aufbau des
Präventiven Kinderschutzes. Im Zusammenhang mit den Aufgaben des Präventiven
Kinderschutzes wird prioritär die Vernetzung der Angebote der Referate untereinander und die
Erweiterung der Netzwerke in den Regionen betrachtet.

Der Pflegekinderdienst des Referates Besondere Soziale Dienste und Förderung verstärkte im
Jahr 2018 die Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Anwerbung von neuen Pflegeeltern sowie der
Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema „Pflegeeltern/Pflegekind sein“. Im Amtsblatt des
Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde regelmäßig die Arbeit des
Pflegekinderdienstes und die verschiedenen Formen der Vollzeitpflege vorgestellt sowie Interviews
mit Pflegeeltern geführt. Es fanden wieder regelmäßig Informationsabende für interessierte
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Personen statt. Um die Arbeit der Pflegeeltern in besonderem Maße zu würdigen, wurde im August
2018 eine „Dankeschön“-Veranstaltung unter Schirmherrschaft vom Herrn Landrat Geisler
veranstaltet.

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt und eine große Herausforderung bildet insbesondere seit dem
Jahr 2018 im Referat Besondere Soziale Dienste und Förderung die Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf ein Betreuungsangebot für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres.
Grund ist der aktuelle, akute Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen. Die Situation in
vielen Kommunen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist sehr kritisch und verschärft
sich monatlich. Derzeit muss weiterhin festgestellt werden, dass die Erfüllung des
Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr aufgrund
fehlenden Personals in den Einrichtungen gefährdet ist. Durch die flächenübergreifenden
Betreuungsprobleme besteht zudem keine Möglichkeit mehr, Kinder in einer Fremdgemeinde
betreuen zu lassen.

Ein wichtiger Prozess ist die Fortschreibung des Schulnetzplanes mit all seinen Bestandteilen.
Dabei sollen alle Schularten in separaten Teilschulnetzplänen fortgeschrieben werden, um bei
späteren vorgezogenen Änderungen des Schulnetzplanes nicht den Gesamtplan erneuern zu
müssen. In 2020 sollen die Unterlagen zum Schulnetzbericht von den Schulträgern im Landkreis
Sächsische     Schweiz-Osterzgebirge     vorliegen.   Diese   Daten    bilden   neben     den
Schülerzahlprognosen die Grundlage für die Fortschreibung.

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    II Bevölkerungsdaten und ausgewählte Sozialstrukturdaten

    Die Bevölkerungsentwicklung wurde im Statistikbericht 2017 erstmals erwähnt und in diesem
    Berichtsjahr mit den Jahren 2016 und 2017 fortgeschrieben. Zu den Bevölkerungszahlen werden
    ausgewählte Sozialstrukturdaten dargestellt. Mit der Abbildung von den Jahre 2015 bis 2017 sind
    tendenzielle Vergleiche ableitbar.

    Bevölkerungsstand und -bewegung

    PR/                                                     Zu-    Fort-    Diffe-     Zu-     Fort-     Diffe-    Zu-    Fort-   Diffe-
 Kommunen          Fläche             Einwohner            züge    züge     renz      züge     züge      renz     züge    züge    renz
                   2015 -
                    2017      2015      2016      2017             2015                       2016                        2017
PR 1
Dorfhain            6,2       1.094      1.088     1.084    45      51        -6       46      51         -6      67       71          -4
Tharandt            71,2      5.412      5.383     5.433   378      263      115      350      340        10      436      331        105
Wilsdruff           81,6     13.942     14.004    14.140   806      546      260      728      666        62      791      622        169
PR 2
Dippoldiswalde      104,0    14.529     14.478    14.447   886      634      252      725      681        44      712      638        74
Hartmannsdorf-
Reichenau           28,4      1.071     1.070     1.039     29      36        -7       27      32         -5      15       37          -22
Klingenberg         86,7      6.843     6.947     6.830    190      226      -36      457      335       122      331      444        -113
PR 3
Freital             40,5     39.734     39.361    39.300   2.372   1.922     450     2.216    2.380      -164     2.024   1.808       216
PR 4
Altenberg           145,9     8.211     8.060     7.939    405      301      104      410      515       -105     302      375        -73
Bad Gottleuba-
Berggießhübel       88,7      5.676     5.660     5.643    280      241       39      351      313        38      247      215         32
Bahretal            36,5      2.202     2.204     2.204     95      87         8       93      91          2      108      114         -6
Glashütte           95,6      6.771     6.751     6.701    259      294      -35      302      293         9      269      290        -21
Hermsdorf           20,1       815       811       790      27      47       -20       42      36          6      35       51         -16
Liebstadt           37,4      1.339     1.352     1.294     70      85       -15       91      44         47      32       84         -52
PR 5
Bannewitz           25,8     10.535     10.684    10.789   561      497      64       696      495       201      609      502        107
Kreischa            28,9      4.509      4.496     4.515   279      210      69       290      267       23       249      224         25
Rabenau             30,7      4.399      4.406     4.358   196      143      53       197      168       29       170      189        -19
PR 6
Dohna               28,6      6.299      6.325     6.264    403     318      85       439      348        91       349     351         -2
Heidenau            11,1     17.085     16.399    16.598   2.569   1.693     876     1.121    1.767      -646     1.041    832        209
Müglitztal          21,0      1.895      1.912     1.927     81     86        -5      117      100        17       93      83         10
PR 7
Dohma               19,5      1.939      1.942     1965     106     107       -1      102      105        -3       116     86         30
Pirna               53,1     38.010     38.187    38.276   2.171   1.582     589     2.712    2.234      478      2.126   1.762       364
PR 8
Bad Schandau        46,8      3.761     3.682     3.625    220      183       37      199      255        -56     176      197        -21
Gohrisch            34,9      1.985     1.928     1.860    110      88        22      129      173        -44     107      168        -61
Königstein          27,0      2.122     2.128     2.092     85      134      -49      172      155         17     85       113        -28
KO Rathen           3,6        341       346       355      20      19         1       28      19           9     35       24          11
Rathmannsdorf       4,4        958       936       917      79      78         1       63      67          -4     61       65          -4
Reinhardtsdorf-
Schöna              31,8      1.359     1.341     1.350     46      29       17        40       48        -8       61      43         18
Rosenthal-
Bielatal            46,6      1.667     1.634     1.608     92      66       26        83      88          -5     74       61         13
Struppen            20,6      2.523     2.501     2.507    127      122       5       119      142        -23     115      111         4
PR 9
Dürrröhrsdorf-
Dittersbach         43,5      4.212      4.222     4.180   131      143       -12     164      146        18      156      193        -37
Neustadt/Sa.        83,1     12.516     12.341    12.200   450      566      -116     425      503        -78     331      375        -44
Stolpen             60,9      5.679      5.666     5.641   230      190        40     215      221         -6     228      221         7
PR 10
Hohnstein              64,6     3.353   3.335     3.297     98      91        7       136      120         16     119      131        -12
Lohmen                 25,9     3.072   3.060     3.061    108      106       2       125      127         -2     115      106         9
Stadt Wehlen           10,9     1.622   1.609     1.566     88      91       -3        77      81          -4     48       81         -33
Sebnitz                88,2     9.932   9.817     9.623    425      345      80       413      468        -55     294      392        -98
    Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz

    © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
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       Einwohner- und Geschlechterverteilung pro Kommune

                                 Einwohner                     0 – 27jährige                 männlich                    weiblich
     PR/
  Kommunen               2015       2016       2017     2015       2016    2017      2015     2016      2017    2015      2016      2017
PR 1
Dorfhain                1.094      1.088        1.084    241        243     248       111      113       123     130       130       125
Tharandt                5.412      5.383        5.433   1.308      1.305   1.331      713      716       718     595       589       613
Wilsdruff               13.942     14.004      14.140   3.320      3.292   3.355     1.643    1.645     1.663   1.677     1.647     1.692
PR 2
Dippoldiswalde          14.529     14.478      14.447   3.157      3.159   3.100     1.698    1.682     1.637   1.459     1.477     1.463
Hartmannsdorf-
Reichenau                1.071      1.070      1.039     209        204     203      114       108      107     95        96        96
Klingenberg              6.843      6.947      6.830    1.503      1.553   1.488     783       847      800     720       706       688
PR 3
Freital                 39.734     39.361      39.300   9.006      8.741   8.672     4.640    4.420     4.391   4.366     4.321     4.281
PR 4
Altenberg                8.211      8.060      7.939    1.742      1.667   1.629     936       883      854     806       784       775
Bad Gottleuba-
Berggießhübel            5.676      5.660      5.643    1.170      1.185   1.189     636       633      640     534       552       549
Bahretal                 2.202      2.204      2.204     503        506     498      250       244      246     253       262       252
Glashütte                6.771      6.751      6.701    1.485      1.481   1.455     798       797      785     687       684       670
Hermsdorf                 815        811        790      161        161     159      81        85       83      80        76        76
Liebstadt                1.339      1.352      1.294     301        322     292      157       176      152     144       146       140
PR 5
Bannewitz               10.535     10.684      10.789   2.372      2.411   2.437     1.182    1.217     1.227   1.190     1.194     1.210
Kreischa                4.509      4.496        4.515   1.045      1.039   1.038      508      508       513     537       531       525
Rabenau                 4.399      4.406        4.358    955        938     919       490      478       478     465       460       441
PR 6
Dohna                   6.299      6.325        6.264   1.421      1.426   1.377      771      761       741     650       665       636
Heidenau                17.085     16.399      16.598   4.335      3.848   3.902     2.418    2.069     2.117   1.917     1.779     1.785
Müglitztal              1.895      1.912        1.927    381        383     392       201      206       208     180       177       184
PR 7
Dohma                   1.939      1.942        1965     421        422     434       214      207       221     207       215       213
Pirna                   38.010     38.187      38.276   8.121      8.301   8.310     4.314    4.410     4.486   3.807     3.891     3.824
PR 8
Bad Schandau             3.761      3.682      3.625     696       675         645   383       372      350     313       303       295
Gohrisch                 1.985      1.928      1.860     430       398         371   231       207      192     199       191       179
Königstein               2.122      2.128      2.092     406       419         391   212       220      204     194       199       187
KO Rathen                 341        346        355      73        79          77    38        43       43      35        36        34
Rathmannsdorf             958        936        917      190       187         171   102       100      92      88        87        79
Reinhardtsdorf-
Schöna                   1.359      1.341      1.350     224       211         221   127       115      118      97        96       103
Rosenthal-
Bielatal                 1.667      1.634      1.608     346       326         317   185       177      171     161       149       146
Struppen                 2.523      2.501      2.507     556       535         544   307       301      300     249       234       244
PR 9
Dürrröhrsdorf-
Dittersbach             4.212      4.222        4.180    901        912     898       461      461       465     440       451       433
Neustadt/Sa.            12.516     12.341      12.200   2.356      2.277   2.230     1.214    1.160     1.124   1.142     1.117     1.106
Stolpen                 5.679      5.666        5.641   1.352      1.333   1.304      692      701       686     660       632       618
PR 10
Hohnstein                 3.353     3.335      3.297     676        677     657       359      352      336     317       325       321
Lohmen                    3.072     3.060      3.061     609        599     595       282      281      286     327       318       309
Stadt Wehlen              1.622     1.609      1.566     353        356     332       197      193      182     156       163       150
Sebnitz                   9.932     9.817      9.623    2.005      1.913   1.867     1.064    1.015     985     941       898       882
      Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz

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Ausgewählte Sozialstrukturdaten

Landkreis     Fläche                                       HZE-Fälle                                                 Arbeitslose
SOE             in          Schülerzahlen            gem. §§ 27 ff., 35 a, 42,    Auszug Bevölkerung                15 – 25 Jahre
Komm./PR       km2            Schuljahr                  (8 a) SGB VIII              15 - 25 Jahre                   n. d. SGB II
                        2014/   2015/    2016/
               2017     2015    2016     2017        2015     2016       2017    2015     2016       2017    2015       2016        2017
PR 1
Dorfhain        6,2       0         0        0       9(5)      8(2)     13(9)     70       72        73       0          0           0
Tharandt       71,2      489       508      525     21(18)    21(8)     18(20)    404      422       458      5          2           3
Wilsdruff      81,6     1.061     1.090    1.108    52(23)    53(40)    54(27)    905      911       940     11          8           8
PR 2
DW             104,0    2.404     2.452    2.404    90(27)    97(32)    98(37)    945      954       985     13          11          9
Hartm.-
Reichenau      28,4       0        0         0         0       0(1)      0(1)     51       45        48       0          1           0
Klingenberg    86,7      508      536       551      24(6)    20(3)     24(15)    419      495       481      1          8           6
PR 3
                                                      454      478        431
Freital        40,5     3.673     3.761    3.867     (274)    (234)      (314)   2.725    2.560      2.656   113         99         72
PR 4
Altenberg      145,9     522      515       516     41(20)    46(24)    29(13)    610      559       209     14          12          10
Bad Gottl.-
Berggießh.     88,7      454      452       440     26(9)     48(3)      35(8)    329      334       360      3          4           4
Bahretal       36,5       0        0         0       3(1)      5(1)       2(4)    142      147       167      0          0           0
Glashütte      95,6      225      229       247     27(16)    38(15)     45(8)    451      446       439      6          6           5
Hermsdorf      20,1      72       54        51       4(4)       3         2(6)    44       44        49       0          0           0
Liebstadt      37,4      129      144       149       3         0         1(1)    93       104       92       0          0           0
PR 5
Bannewitz      25,8      603      632       699     32(14)    34(23)    35(14)    628      688       695      2          4           5
Kreischa       28,9      410      422       391     10(4)      9(4)     13(2)     305      296       319      3          1           0
Rabenau        30,7      359      376       375     19(8)     17(8)     17(7)     256      263       279      4          1           1
PR 6
Dohna          28,6      449      456       510     43(17)    35(10)    40(28)    451      428       415      2          3
                                                     225       205       172
Heidenau       11,1     1.611     1.631    1.649    (131)     (149)     (121)    1.368    1.188      1.223   48          39         35
Müglitztal     21,0      72        79       85       3(1)      6(8)      8(2)     130      126        126     0           0          0
PR 7
Dohma          19,5       0         0        0         5       4(1)       4(1)    122      138       146      0          0           0
                                                      446      481        394
Pirna             53,1    4.627   4.773    4.870     (190)    (208)      (204)   2.637    2.722      2.792   91          88         84
PR 8
Bad
Schandau          46,8     130     127      126     13(4)    24(3)        20      239      244       248      2          2           1
Gohrisch          34,9     116     109      126       4       5(7)         2      121      127       121      0          0           1
Königstein        27,0     357     352      328     11(5)       9        6(1)     121      130       126      1                      0
KO Rathen          3,6      0       0        0        6         6        3(1)     33       41        41       0          0           0
Rathmanns-
dorf               4,4      0       0        0        1         2        2(1)     59        63        60      0          0           0
Reinhardts-
dorf-Schöna       31,8      0       0        0        0         1          1      67        71        69      0          0           0
Rosenthal-
Bielatal          46,6     83      87       95        6        10        10(3)    106      97        97       0          0           0
Struppen          20,6     78      82       82       6(2)       3          2      178      168       180      0          0           0
PR 9
Dürrr.-
Dittersbach       43,5     143     133      140     16(5)    14(5)       9(6)     263      269       259      5           1          1
Neustadt          83,1     841     861      922    87(20)    77(18)     72(33)    724      717       711     21          19         16
Stolpen           60,9     532     566      537     15(5)    17(12)     18(27)    408      393       399      6           4          4
PR 10
Hohnstein         64,6     222     206      208      7(3)     8(3)       7(9)     187      194       218      1           0          0
Lohmen            25,9     91      89       108     11(4)     9(6)      9(11)     182      185       192      0           0          0
St. Wehlen        10,9     75      75       76     42(25)     0(2)       2(3)     111      105       108      0           0          0
Sebnitz           88,2    1.172   1.188    1.194     8(3)    50(12)     50(18)    610      578       572     21          21         11
Quellen: Statistisches Landesamt Kamenz, BAfA Nürnberg, JBA/Prosoz

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Bevölkerungsdaten mit anderen Landkreisen

       Sächsische Landkreise                           1. Anzahl junger Menschen 0 - 27 Jahre gesamt
                                                      2015           2016         2017         Tendenz
 Bautzen                                             64.879              64.205               63.284       -1.595
 Erzgebirgskreis                                     72.496              71.389               69.744       -2.752
 Görlitz                                             53.681              53.199               52.649       -1.032
 Leipzig                                             54.300              53.983               53.607        -693
 Meißen                                              52.642              51.779               51.125       -1.517
 Mittelsachsen                                       66.701              65.930               64.866       -1.835
 Nordsachsen                                         41.140              41.325               41.043         -97
 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge                    54.330              53.484               53.048       -1.282
 Vogtlandkreis                                       46.385              45.899               45.539        -846
 Zwickau                                             67.227              66.465               65.690       -1.537
 Gesamt                                              573.781             567.658              560.595     -13.186
Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz

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III Darstellung der Leistungsbereiche der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und der ge-
    förderten freien Jugendhilfe

1. Allgemeiner Sozialer Dienst

Leistungen/Aufgaben der Jugendhilfe nach §§ 16 – 21 SGB VIII – allgemeiner Teil

Die Aufgabe der Jugendhilfe ist es, frühzeitig tätig zu werden, den Beratungsanspruch von
Müttern, Vätern und anderen Erziehungsberechtigten zu erfüllen, Unterstützung bei der Ausübung
des Umgangsrechtes anzubieten und Leistungen zur Förderung der Erziehung in den Familien zur
Verfügung zu stellen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die Erziehungsverantwortung der
Eltern zu stärken und das Recht und die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu
unterstützen.

Die Falleingangsphase als Phase des Kennenlernens der Familie, über die Feststellung des
Hilfebedarfes bis hin zur Einleitung der passgenauen Hilfe, lag dabei 2018 besonders im Fokus.
Passgenaue Hilfen bedeuten in diesem Zusammenhang nicht nur die Hilfen zur Erziehung nach
den §§ 27 ff. SGB VIII, sondern alle zur Verfügung stehenden Unterstützungsmöglichkeiten,
beispielsweise die Angebote der Frühen Hilfen, aber auch die Angebote sämtlicher sonstiger
Leistungserbringer etc.

Ab dem 01.02.2018 werden daher erstmals auch Kennzahlen zu den Beratungsfällen im ASD
erfasst.

                                                     HzE-                                    mit           pro VzÄ
         2018                     gesamt          vermeidend            beendet         Anschlusshilfe       ASD
 Anzahl Beratungsfälle              1.092               658                704                   52           50

Das entspricht einem Anteil von ca. 25 % der Arbeitszeit einer VzÄ (Vollzeitäquivalent).

Ziel sollte es sein, dass im ASD frühzeitig eine intensivere Prüfung des Hilfebedarfes und der
Unterstützungsmöglichkeiten erfolgen.

Der Neustrukturierung der Sozialräume im Landkreis SOE ging ein langer Prozess der Analyse der
Struktur in den Teams des ASDs voraus. Um sozialräumlich orientiert arbeiten zu können, sind
Sozialraumkenntnisse jedes einzelnen Bezirkssozialarbeiters enorm wichtig.

Ein anderer ebenfalls wichtiger Aspekt ist die Qualität in der Arbeit. Neue Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen werden u. a. über das vom Landesjugendamt (LJA) durchgeführte Seminar
„Berufseinsteiger im ASD“ in das Aufgabengebiet eingeführt. Hinzu kommt der individuelle Besuch
von Fortbildungen.

Eine Steuerungsgruppe zu den erzieherischen Hilfen im Jugend- und Bildungsamt, bestehend aus
Amtsleitung, Referats- und Teamleitung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), Fach- und
Finanzcontrolling, Prosozadministration und Jugendhilfeplanung (JHPL), behandelte ab Juni 2018
quartalsweise die Berichte zur Fallbestandsanalyse und veranlasste daraus resultierende
Arbeitsaufträge.

Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII

Die Angebote sollen dazu beitragen, dass die Erziehungskompetenz gestärkt wird und
Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. Ebenso können Angebote als
gruppen- und sozialraumbezogene Maßnahmen dazu beitragen, einen Erziehungshilfebedarf zu

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vermindern oder zu vermeiden und Kompetenzen durch Erleben, Üben und Ausprobieren mit
Unterstützung zu erlernen.
.
Im Aufgabenbereich des ASD wird das niederschwellige Leistungsangebot auf Antragstellung
gewährt. Die Laufzeiten sollten nicht länger als 6 Monate andauern. Bei vorliegender schwerer
Erkrankung von Eltern oder Kindern erfolgt in Verbindung mit dem § 20 SGB VIII im Einzelfall eine
familiäre Unterstützung zum Erhalt des Familiensystems und zur Minimierung der physischen und
psychischen Belastung aller Familienmitglieder. Hier entstehen oft Laufzeiten von mehr als 12
Monaten. In 9 Fällen wurden aufgrund von psychischen Erkrankungen Unterstützungsleistungen
angeboten. In 3 Fällen bedurfte es einer Anschlusshilfe.

 Jahr                                                                  2016                 2017       2018
 Anzahl der Familien                                                    38                   33         21

In Anbetracht der sich deutlich abzeichnenden Hauptgründe für die Entstehung von HzE-Bedarf
gilt es, Angebote zu entwickeln sowie Betreuung, Versorgung und Erziehung der Kinder und
Jugendlichen in ihren Familien rechtzeitig zu fördern und zu unterstützen. Dies dient der
Prävention von Entwicklungs- und Erziehungsdefiziten und einer Vermeidung von
Kindeswohlgefährdungen (KWG). So wurde Unterstützung in Form von Elternkursen, Maßnahmen
für Alleinerziehende und Familien mit Migrationshintergrund angeboten, was im nächsten Jahr
noch ausbaufähig ist.

Im Rahmen der Tätigkeit der Erziehungsberatungsstellen fanden Gruppenangebote für Eltern zu
Erziehungsthematiken und Gruppenveranstaltungen für Kinder im Grundschulalter statt. Auch die
Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit, Kompetenzagenturen, Sucht- und Schuldnerberatungs-
stellen wurde weiter angestrebt. Wichtig erscheint hierbei eine Übersicht für den ASD, welche
Angebote familienunterstützend und familienbegleitend in den Sozialräumen vorgehalten werden,
damit diese auch entsprechend der Bedarfe gezielt vermittelt und mit den Trägern entwickelt
werden können.

So z. B. ist die Diakonie Dippoldiswalde e. V. in diesem Leistungsbereich im Landkreis SOE tätig.
Im Jahr 2018 wurden 6 Familien teilweise mit einer pädagogischen Anleitung und vor allem mit
praktischer Hilfe im Wohnumfeld unterstützt. In 50 % der Fälle konnten die Hilfeplanziele erreicht
werden.

Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII

Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der
Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn sie für ein Kind oder einem Jugendlichen zu sorgen
haben oder tatsächlich sorgen. Im Zentrum der Beratung stehen dabei die Bedürfnisse des Kindes
und die Fokussierung auf eine gemeinsame einvernehmliche elterliche Verantwortung. Diese
Beratungsleistung wird im Landkreis SOE von Erziehungsberatungsstellen und dem Jugend- und
Bildungsamt wahrgenommen.

Der Beratungsbedarf in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Umgang ist im
Landkreis SOE regional unterschiedlich, aber insgesamt sehr hoch. Eltern gelingt es zunehmend
immer weniger, einvernehmliche Lösungen zu finden. Eine besondere Bedeutung hat dabei die
Kommunikation und die Würdigung der eingetretenen Umstände. Das Jugend- und Bildungsamt
oder eine Beratungsstelle kann vermittelnd in diesem Prozess tätig werden, wenn von beiden
Elternteilen Ziele für die weitere Gestaltung einer Zusammenarbeit aus der Sicht des Kindes
benannt werden.

Sowohl in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen als auch im Jugend- und Bildungsamt
sind aufgrund der begrenzten Kapazitäten Wartezeiten für die Beratungssuchenden einzuplanen.
Allein im Jugend- und Bildungsamt werden durchschnittlich 90 Beratungssuchende pro Monat mit
© Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
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unterschiedlicher Beratungsintensität vorstellig. Zukünftig ist es daher im Rahmen der
Aufgabenübertragung von der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII dringend
erforderlich, weitere Kapazitäten in den Beratungsstellen zu schaffen, die über spezialisierte und
hoch qualifizierte Fachkräfte verfügen.

Eine Spezialisierung im Jugend- und Bildungsamt wurde geprüft, ist aber aufgrund einer ortsnahen
Beratung, der sozialräumlichen Verortung der Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeiter
sowie des insgesamt großen Flächenlandkreises nicht umsetzbar.

Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
nach § 18 SGB VIII

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, gleichzeitig haben Eltern das Recht und die
Pflicht zum Kontakt mit ihren Kindern. Bei der Ausführung gerichtlicher Umgangsregelungen soll
vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden. Der Hilfeanspruch richtet sich an
den Träger der örtlichen Jugendhilfe. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass das
Leistungsangebot rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung steht. Dazu hat der Landkreis SOE
mit 4 Trägern eine Vereinbarung abgeschlossen.

Bereits seit 2004 existiert im ehemaligen Landkreis Sächsische Schweiz eine Konzeption zum
begleiteten Umgang. Im Arbeitskreis Trennung und Scheidung wurde eine Konzeption für den
gesamten Landkreis SOE entwickelt. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Familien- und
Erziehungsberatungsstelle, umgangsbegleitender Einrichtung und dem Jugend- und Bildungsamt
zu verbessern und das Leistungsangebot koordiniert, vernetzt und wirksam weiter zu entwickeln.

Begleitete Umgangskontakte sind oft notwendig, wenn es zwischen den Eltern massive Konflikte
gibt, Gewaltausübung stattgefunden, ein Elternteil Suchtprobleme hat, eine psychische Erkrankung
vorliegt oder auch nach langer Zeit wieder ein Kontakt zum Kind aufgebaut werden soll. Diese
Form des Umgangs ist eine rechtlich festgelegte und zeitlich befristete Maßnahme. Sie hat das
Ziel zur Anbahnung, Wiederherstellung und Förderung der Beziehung des Kindes zu jenem
Elternteil oder Bezugsperson, mit dem bzw. der es nicht zusammen lebt.

 Jahr                                                                              2016              2017        2018
 Anzahl der begleiteten Umgänge                                                     41                47          38

Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII

Mütter und Väter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben, sollen gemeinsam mit
dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer
Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des
Kindes bedürfen. Diese betreute Wohnform ermöglicht, dass auch, z. B. bei einer
Überforderungssituation des Elternteils, das Kind bei seiner Mutter/Vater verbleiben und somit eine
belastende Trennung vermieden werden kann.

 Jahr                                                                                  2016           2017       2018
 Anzahl der Mütter/Väter                                                                37             37         30
 davon aufgrund vermutetem oder bestätigtem
 Drogenkonsum in der Familie                                                            18             18          9
 Kapazitäten innerhalb des Landkreises SOE                                               7              7          7

Die Intention dieser Hilfeform ist eine frühzeitige Unterstützung für Mütter oder Väter und
schwangere minderjährige beziehungsweise volljährige Frauen. Mit sozialpädagogischen und
therapeutischen Angeboten soll die Erziehungskompetenz der alleinerziehenden Elternteile
© Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
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nachhaltig gestärkt und gleichzeitig soll durch familienunterstützende Hilfen der Schutz der Kinder
sichergestellt werden. Ein wesentlicher Aspekt der Hilfe ist die zunehmende Selbständigkeit der
Mütter und Väter bei der Bewältigung des Alltags mit dem Kind. Der Kern der Unterstützung ist die
Hilfe zur Selbsthilfe und verfolgt das Ziel des eigenständigen Lebens mit dem Kind. Während
dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder
berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt und eine Berufstätigkeit aufnimmt.

Ursachen für die Unterbringung von Müttern oder Vätern mit Kind in betreuten Wohnformen sind
als Folge mangelnder erzieherischer Kompetenzen vor Hilfebeginn zu sehen. Im Vordergrund
steht daher die Abwägung, ob die Erziehungskompetenz der Mütter oder Väter hergestellt werden
kann und diese Hilfeform geeignet ist. Bei zunehmend psychischen Störungen, seelischen oder
geistigen Behinderungen und/oder einer Suchtproblematik ist dies schwierig einzuschätzen und
wird die Fachkräfte in den Einrichtungen verstärkt fordern.

Im Jahr 2018 wurde aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs eine Erweiterung der Kapazität im
Landkreis SOE um 6 Plätze realisiert, allerdings steht das Angebot erst ab Mitte des Jahres 2019
zur Belegung, auch für Eltern mit mehr als einem Kind, zur Verfügung.

Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen nach § 20 SGB VIII

Im Fall, dass ein Elternteil oder beide Elternteile aus gesundheitlichen Gründen für die Betreuung
ihres Kindes ausfallen, soll das Kind mit Unterstützung im elterlichen Haushalt versorgt und betreut
werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.

Dieses niedrigschwellige Angebot wird im Landkreis SOE in Verbindung mit der Allgemeinen
Förderung der Erziehung in der Familie genutzt. In 2018 erfolgte in 4 Fällen eine Versorgung und
Betreuung der Kinder durch einen entsprechenden Leistungserbringer der Jugendhilfe.

Die Verwaltung wird prüfen, ob dies häufiger zur Anwendung kommt.

Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
nach § 21 SGB VIII

Können Eltern die Erfüllung der Schulpflicht ihrer Kinder nicht sicherstellen, haben sie Anspruch
auf Beratung und Unterstützung bei einer notwendigen anderweitigen Unterbringung. Eine
statistische Erfassung ist bisher nicht erfolgt.

Hilfen zur Erziehung nach §§ 27/41; §§ 28 - 32, 34, 35 sowie Eingliederungshilfe nach § 35a
zzgl. §§ 8a und 42 SGB VIII

Der örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat eine besondere Verantwortung
sowohl für die Planung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung im Einzelfall als auch für die
Weiterentwicklung der Struktur der Leistungsangebote in enger Zusammenarbeit mit den freien
Trägern im Landkreis SOE. Diese Zusammenarbeit erfolgt bisher über die AG Hilfen zur Erziehung
sowie in einzelnen Trägergesprächen.

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Personensorgeberechtigte, d. h. in der Regel
Mütter und Väter oder auch stellvertretend für die Eltern Vormünder, einen Rechtsanspruch auf
Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des
Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung
geeignet und notwendig ist“ (§ 27 SGB VIII). Auch junge Volljährige können entsprechende Hilfen
erhalten (§ 41 SGB VIII).

Dem ASD obliegt es, die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen, im
Falleingangsmanagement die passgenaue Hilfe zu finden und die Wirksamkeit sowie die Qualität

© Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
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der veranlassten Hilfe zu sichern. In enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern wurden im Jahr
2018 Leistungsangebote evaluiert und weiterentwickelt. Besonders im Fokus lag im Jahr 2018 die
Fallsteuerung und die Weiterentwicklung des Hilfeplanverfahrens. Die Evaluierung des
Hilfeplanverfahrens ist noch nicht abgeschlossen.

Hilfen zur Erziehung haben unterschiedliche Ziele, wie die Stärkung und Wiederherstellung der
Erziehungsfähigkeit, die Hilfen für Kinder in neuen Lebensformen und auch die Hilfen zur
selbstständigen Lebensführung. Dabei können mehrere Leistungen parallel zur Erreichung eines
Zieles eingesetzt werden.

Die Fallzahlen an Hilfen zur Erziehung sind im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleichbleibend.
Es wird daher weiter von einem anhaltend hohen Bedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung
ausgegangen.

Für die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben, insbesondere der zunehmenden Beratungstätigkeit,
der Arbeit im Sozialraum und der Einzelfallsteuerung, war es auch 2018 notwendig, entsprechende
personelle Rahmenbedingungen im Referat ASD zu sichern. Jedoch haben sowohl der öffentliche
als auch der freie Träger zunehmend mit dem Fachkräftemangel in dem Bereich zu kämpfen.

            Bestandserfassung für minderjährige Hilfeempfänger nach § 27 ff. SGB VIII

                                                                                                           Prozentuale
      Leistungs-                Fallzahlen                Fallzahlen                 Fallzahlen            Entwicklung
                                                                                                          zum Vergleich
       bereich                    2016                      2017                       2018                 2017/2018

                                L           A            L             A          L               A        Alle Fälle
      § 28 (m. BE)             10          11            8            16          8               9          - 29 %
         § 29                   5          19            3            12          5              11          +7%
         § 30                  83          104         61 (4*)       79 (6*)    62 (1*)         59 (3*)      - 14 %
         § 31                  363         233        306 (1*)        224        306           201 (1*)       -4%
         § 32                  51          33           50            20          43             31          +6%
         § 33                                                                   183 (1*)        18 (1*)
                                                                                                             -5%
      Amtshilfe                188         32         180 (1*)        42          10              1
                               282         148         280            142        256             151         -4%
    § 34 (o. §35a)             (41*)        (26*)       (45*)         (39*)       (33*)          (44*)
        § 35                     1           4            2            1           0                  2      - 33 %
     § 35a (stat.)              26          14           31            8         28 (1*)             11        0%
     § 35a (amb.)               69          34           53           44          49                 31      - 18 %
L, A) laufende Fälle zum Stichtag und abgeschlossene Fälle im Jahr
*) davon umA

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                Bestandserfassung für volljährige Hilfeempfänger nach § 41 SGB VIII

                                                                                                                      Prozentuale
      Leistungs-                Fallzahlen                Fallzahlen                       Fallzahlen                 Entwicklung
                                                                                                                     zum Vergleich
       bereich                    2016                      2017                              2018                     2017/2018

                                L           A            L                  A             L           A               Alle Fälle
           § 28                  0           0           0                  0             0           0                  0%
           § 29                  0           0           0                  0             0           0                  0%
           § 30                 18          21         11 (4*)           34 (16*)       7 (2*)      21 (6*)            + 11 %
                               (8 NB)     (18 NB)    (11 NB/8*)          (16NB/10*)   (12 NB/4*)   (40 NB/29*)
           § 33                  1           1            0                  2           0            1                 - 50 %
                                23          14            9                 44           13           49               + 17 %
    § 34 (o. §35a)              (7*)        (4*)         (2*)              (24*)         (3*)         (30*)
         § 35                    1           0            0                  0           0           1 (1*)            + 100 %
      § 35a (stat.)              6           4            7                  3           10            5               + 50 %
     § 35a (amb.)                4           3            7                  1           11            6               + 113 %
L, A) laufende Fälle zum Stichtag und abgeschlossene Fälle im Jahr
*) davon umA
NB) Nachbetreuung von Volljährigen im eigenen Wohnraum

Unabhängig vom Themenbereich unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) spielt die
Leistungsgewährung nach dem SGB VIII im Zusammenhang mit Migration nur eine
untergeordnete Rolle. Die Fallzahlen in 2018 sind gering und somit auch die prozentuale
Inanspruchnahme.

                     2018                             Fallzahlen                      Fallzahlen                  prozentualer
                                                                                      Migration                      Anteil
               § 30 SGB VIII                               117                             3                          2,56
               § 31 SGB VIII                               506                            10                          1,98
               § 42 SGB VIII                                95                             2                          2,11
               § 8a SGB VIII                               898                            29                          3,23

Maßnahmen der Jugendhilfe anhand von Suchtverhalten

Sowohl die Zahl an KWG-Meldungen wegen Drogenkonsum in der Familie als auch die Zahl der
ambulanten und stationären Hilfen aufgrund von Drogenkonsum ist im Landkreis SOE rückläufig.
Im Vergleich zur Gesamtanzahl der Hilfen bleiben drogenindizierte Hilfen im stationären Bereich
allerdings gleichbleibend bei ca. 20 %.

                                                              2015                     2016              2017             2018

 Angezeigte Kindeswohlgefährdung                                136                    120               134               110
 aufgrund Drogenkonsums in der                                  (105*)                 (79*)             (102*)            (89*)
 Familie.
 Kinder, die durch Drogen/                                       48                     47                 31               26
 Betäubungsmittel der Eltern in Obhut                           (9*)                   (11*)             (12*)             (7*)
 genommen wurden.
 Fälle, in denen aufgrund Drogen-                               233                    164               155               127
 konsums in der Familie eine                                    (30*)                  (32*)             (34*)             (20*)
 stationäre Hilfe gewährt wird.
 Fälle, in denen aufgrund Drogen-                                16                     15                    9             3
 konsums in der Familie eine                                    (6*)                   (10*)               (3*)            (3*)
 teilstationäre Hilfe gewährt wird.

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 Fälle, in denen aufgrund Drogen-                              203                     170              144                 107
 konsums in der Familie eine                                   (76*)                   (64*)            (47*)               (55*)
 ambulante Hilfe gewährt wird.
 Bei    wie    vielen    Familien  ist
 Drogenkonsum/        Betäubungsmittel                         34                      35               52                  43
 be-kannt oder wird vermutet und es
 ist noch keine HzE installiert?
*) Fälle, bei denen Drogenkonsum in den Familien vermutet wird.

Der ASD muss entscheiden, ob eine Hilfe zur Erziehung die Erziehungsfähigkeit der Eltern
nachhaltig stärkt und somit das Kindeswohl sicherstellen kann oder ob bereits eine akute
Gefährdung besteht, so dass eine Inobhutnahme der Kinder unumgänglich ist. Dafür ist zusätzlich
eine enge Zusammenarbeit mit den Suchtberatungsstellen, Ärzten, Kliniken und Therapeuten
erforderlich. Die Schnittstelle von Jugendhilfe, Suchthilfe und medizinischer Versorgung bekommt
zunehmend mehr Bedeutung.

In 2018 fand daher mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Arnsdorf ein Gespräch zur
fallübergreifenden Zusammenarbeit mit dem JBA statt. Bei Notvorstellungen wird auf der
Grundlage der Beurteilung einer möglichen Gefährdung entschieden, ob der Patient stationär
aufgenommen werden muss. Falls ja, wird entweder eine kurzfristige Krisenintervention (einige
Stunden bis wenige Tage auf Station) oder längerfristige Behandlungen durchgeführt. Das
erschwert die Entlassplanung bzw. die Organisation von Anschlusshilfen. Um geeignete
Anschlusshilfen zu finden, ist eine gewisse Vorlaufzeit für die Jugendhilfe notwendig. Daher wird
zukünftig eine engere Zusammenarbeit angestrebt.

Drogenindizierte Hilfefälle nach Hilfeart im Vergleich zur Gesamtanzahl an Hilfen:

                                       2016*                               2017*                                2018*

                              amb.         teilstat.   stat.      amb.     teilstat.        stat.   amb.        teilstat.    stat.
  Drogenindiziert             170            15        164        144        9              155     107            3         127
    Gesamtzahl               1.121           84        779        939        70             786     869           73         626
        Anteil               15,2%         17,9%       21,1%      15,3 %   12,9 %         19,7 %    12,3 %      4,1 %       20,3 %
*) laufende und abgeschlossene Fälle pro Jahr

Lt. Bericht der Suchtberatungs- und -behandlungsstelle der AWO Weißeritzkreis e. V. entwickelte
sich im Jahr 2018 eine neue Herausforderung. Im Gegensatz zu der schon bekannten Crystal-
Problematik forderten mehrheitlich Cannabis-Klienten zwischen 13 und 18 Jahren die
Beratungsstelle.

Für Kinder aus suchtbelasteten Familien konnte die Suchtberatungs- und behandlungsstelle, im
Verbund mit Projekten im AWO-Beratungszentrum, zwei weitere Trampolin-Kurse samt den
dazugehörigen Elternabenden anbieten. Das Projekt „Trampolin“ unterstützt Kinder aus
suchtbelasteten Familien im Alter von 7 bis 13 Jahren sich zu gesunden und zu selbstbewussten
Persönlichkeiten zu entwickeln. An diesen Kursen haben insgesamt 14 Kinder im Alter von 7 bis
13 Jahren teilgenommen. Den zahlreichen Anmeldungen und Nachfragen zum Trampolinprojekt
entnehmend, wurde ein großer Bedarf für die spezielle Zielgruppe Kinder suchtkranker Eltern im
Gebiet des ehemaligen Weißeritzkreises deutlich.

Des Weiteren bedarf aber auch die „legale“ Suchtthematik (Alkohol, Nikotin, Medikamenten-
Abusus, Spiel- und Medienabhängigkeit) der Beachtung, da diese vermehrt ineinander greifen und
in allen Altersgruppen aufkommen.

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Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII

Die Erziehungsberatung ist ein Teilbereich der Hilfen zur Erziehung. Diese Pflichtaufgabe wird im
Landkreis SOE von insgesamt 4 Erziehungs- und Familienberatungsstellen wahrgenommen. Diese
befinden sich in Trägerschaft anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Die Kombination von sich
ergänzenden Leistungen ermöglicht eine niedrigschwellige Hilfe für Rat suchende Familien,
Kindern und Jugendlichen.

Die institutionelle Erziehungsberatung ist fest in die bestehende Jugendhilfelandschaft integriert.
Die Rahmenbedingungen für ein stabiles niedrigschwelliges Leistungsangebot konnten in 2018
leicht verbessert werden. Der freie Zugang zu diesem Angebot, ohne förmliche
Leistungsgewährung, wird im Landkreis SOE überwiegend umgesetzt.

In der UAG § 28 SGB VIII wurde in 2018 weiter an der Rahmenkonzeption gearbeitet und man
verständigte sich auf eine einheitliche Erfassung der statistischen Daten. In 2019 wird die
Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit ASD und Erziehungsberatung überarbeitet. In der
AG Trennung/Scheidung wurde das Konzept zum Verfahren bei begleitetem Umgang in
Verbindung mit Elternberatung erarbeitet und vom JHA beschlossen.

Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen konnten auch in 2018 das Angebot der
Außenstellen und Außensprechtage zur besseren Erreichbarkeit aufrechterhalten.

                                Hauptort des                     Verortung der
          Träger                 Leistungs-                    Beratungsstellen/                     Planungsraum
                                 angebotes                    Außensprechstunden                          (alt)
                                                     Niedertorstr. 5, 01744 Dippoldiswalde                 2
                                                     AWO-Beratungszentrum, Dresdner Str.
                                                                                                           3
                                                     162, 01705 Freital
AWO
                                Dippoldiswalde
Dippoldiswalde e. V.                                 Kita Haltestelle Kinderherzen,
                                                     Grumbacher Str. 7, 01723 Wilsdruff/OT                 1
                                                     Kesselsdorf

                                                     Schuhgasse 12, 01744 Dippoldiswalde                   2
Diakonie
                                Dippoldiswalde
Dippoldiswalde e. V.                                                                                       3
                                                     Paul-Büttner-Str. 2, 01705 Freital
Diakonie Pirna e. V.            Pirna                Rosa-Luxemburg-Str. 29, 01796 Pirna                   7
                                                     Lange Str. 38 a, 01796 Pirna                          7
                                                     Bahnhofstr. 7, 01809 Heidenau                         6
DRK Pirna e. V.                 Pirna
                                                     Schandauer Str. 8 a, 01855 Sebnitz                   10
                                                     Am Markt 24, 01844 Neustadt/Sa.                       9

Die Erziehungsberatungsstellen im Landkreis SOE erbringen zu 75 % Fallarbeit und 5 %
präventive und vernetzende Tätigkeit. (Empfehlung 60 % Fallarbeit und 25 % präventive Tätigkeit).
Im Sinne des frühzeitig Tätigwerdens im gesetzlichen Rahmen der §§ 16 – 18 SGB VIII ergibt sich
hier weiterhin Veränderungsbedarf.

Stabile Rahmenbedingungen und die fachliche Umsetzung der Rahmenkonzeption in den
folgenden Jahren tragen dazu bei, im Landkreis SOE ein verbindliches Angebot an Beratungs- und
Präventionsarbeit bereitstellen zu können, was für viele Familien ein wichtiges
Unterstützungsangebot ihrer Erziehungsarbeit darstellt.

Den Zugang zur Beratung finden die Familien und auch Alleinerziehenden überwiegend auf
Empfehlung von Familienmitgliedern oder z. B. Kinderärzten sowie früheren Beratungen, auch in
anderen Angeboten der Beratungsstellen.

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Anzahl der Beratungsfälle und eingesetzten VzÄ

                                   AWO                Diakonisches           Diakonisches            DRK KV
           2018                Weißeritzkreis           Werk DW               Werk Pirna              Pirna      Gesamt-
                                   e. V.                  e. V.                  e. V.                e. V.       zahl
 1 Gesamtzahl der
                                      242                    381                    337               258          1.218
   Beratungsfälle
   Übernahme
                                       83                     59                     77                81           300
   aus Vorjahren
   Neuanmeldungen                     133                    279                    213               164           789
 2 nicht wahrge-
   nommene Erst-                       26                     43                     47                13           129
   gespräche

 3 im
   Berichtszeitraum                   131                    247                    221               165           764
   beendete Fälle

     personelle
     Ausstattung                      1,74                   2,75                  2,00               2,43         8,92
     (VzÄ) Fachkräfte

Gründe für die Hilfegewährung waren vorwiegend Trennungen und Scheidungen der Eltern und
damit verbundene familiäre Konflikte, die das Kind belasten, aber auch zunehmend
eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern mit
seelischen Problemen sowie Eltern mit Überlastungs- und Stressproblemen.

Im gesamten Landkreis SOE suchten 36,9 % Alleinerziehende die Beratung auf. In 37,6 % der
Fälle leben ratsuchende Familien bzw. Alleinerziehende mit einem Kind. Die restlichen Familien
haben zwei oder mehrere Kinder in ihrem Haushalt. 74 Familien mit mindestens einem
ausländischen Elternteil kamen in die Beratungsstellen. Diese waren überwiegend aus dem Raum
Freital und Dippoldiswalde. 17,9 % der Familien sind auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)
angewiesen. Alle anderen Familien verdienen selbst ihren Lebensunterhalt.

Insgesamt konnte die Dauer der Beratungsprozesse (Verweildauer in der Beratung) verkürzt
werden. Das hängt zum einen mit dem Umfang der Beratung und zum anderen mit der frühzeitigen
Vergabe von Gesprächsterminen zusammen. In ca. 20 % der Fälle braucht es längere
Beratungsprozesse (mehr als ein halbes Jahr). Einmalige Gespräche fanden in 2018 in 21,7 % der
Fälle statt, in 35,4 % der Fälle hatte die Beratung einen Umfang von 2 bis 5 Beratungsgesprächen.

In 70 % der Fälle kann ein Ersttermin innerhalb eines Monats angeboten werden. Das ist bereits
eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren. Allerdings beträgt in 15 % der Fälle die
Wartezeit deutlich mehr als 2 Monate.

Um den Rechtsanspruch auf Beratung zu erfüllen, fehlt es an Zeit- und Personalressourcen in den
Erziehungsberatungsstellen und im Jugendamt- und Bildungsamt vor allem bei den Fällen von
hochstrittigen Eltern. Die Zugangswege erfolgen hier über das Gericht und das Jugend- und
Bildungsamt. Die Wartezeit bei strittiger Elternberatung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben
des Familiengerichtes. In 15 % der Fälle ist in 2018 eine Beratung in Form der Co-Beratung
durchgeführt wurden. Die Zugangswege erfolgen über das Gericht und das Jugend- und
Bildungsamt.

Neben der fallbezogenen Beratungsarbeit bieten die Beratungsstellen Gruppen- und
Präventionsangebote zu aktuellen Themen an. Präventive Angebote, die Vernetzung im
Sozialraum und frühzeitige Beratung sind wichtige Erfolgsindikatoren, um Folgemaßnahmen im

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Bereich Hilfen zur Erziehung zu vermeiden. Hier soll es zukünftig wieder über die UAG Starke
Familie eine Vernetzung der Angebote im Bereich § 16 SGB VIII mit dem ASD geben.

Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der
Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.

Die Hilfeform Soziale Gruppenarbeit umfasst im                                 Landkreis SOE nur noch das
Beschäftigungsprojekt „Step by Step“, welches in der Form                      seit Oktober 2013 durchgeführt wird.
Ziel ist es, mittels Kompetenztraining die Schüler bei                         der Erfüllung ihrer Schulpflicht zu
unterstützen. Des Weiteren werden schulische Defizite                          abgebaut, um möglichst eine Re-
Integration in die Herkunftsschule durchführen zu können.

 Jahr                                                                                   2017           2018

 Anzahl der Teilnehmer                                                                    14            11
 Projektanfragen                                                                          25            14
 Kapazitäten                                                                              10            10

Im Zeitraum 2018 besuchten insgesamt 11 Teilnehmer das Beschäftigungsprojekt “Step by Step”.
Allgemein kam es im Jahr 2018 von 14 Projektanfragen zu 7 Neuaufnahmen. Die Gruppe teilte
sich in 5 Mädchen und 6 Jungen auf. Die Teilnehmer kamen zum überwiegenden Teil aus Pirna,
aber auch aus umliegenden Orten wie Heidenau, Dresden und Altenberg. Die Teilnehmer waren
Stammschüler einer Oberschule und der Schule zur Lernförderung, wovon ein Großteil im Projekt
die Vollzeitschulpflicht erfüllte. 8 Teilnehmer haben das Projekt mit dem Schuljahresende im Juni
2018 abgeschlossen, davon konnten 4 Teilnehmer in ein BVJ und ein Teilnehmer in eine
Stammschule integriert werden. Durchschnittlich ergab sich eine Verweildauer von 6,5 Monaten.

Die Mehrzahl der Jugendlichen kommt aufgrund von auffälligem Verhalten. Diese Jugendlichen
stören den Unterricht und den Klassenverband so massiv, dass die Anfragen häufig von den
Schulen kommen, die die Jugendlichen nicht mehr beschulen wollen bzw. können. Es gibt
weiterhin kaum Jugendliche, die aufgrund von aktiver Schulverweigerung in das Projekt
aufgenommen werden.

Auch im letzten Jahr wurde das Hauptaugenmerk auf die Berufsorientierung und Stärkung der
sozialen Kompetenzen und des Selbstwertgefühls gelegt. Durch die Möglichkeit, verschiedene
Praktika zu absolvieren, konnten die Jugendlichen ihre Vorstellung von den verschiedenen
Berufen vertiefen und sich beruflich orientieren.

Aufgrund des allgemein bestehenden Lehrermangels werden keine Lehrstunden mehr durch das
Landesamt für Schule und Bildung gestellt. Dies macht es fast unmöglich, den Teilnehmern die
notwendige schulische Förderung, auch in Vorbereitung auf die berufsvorbereitenden
Maßnahmen, zu bieten. Um die erforderlichen Bedingungen zur Schulpflichterfüllung zu
gewährleisten, müssen Alternativen für die Beschulung gefunden werden.

Ein wichtiges Kriterium für den Erfolg ist eine intensive individuelle Elternarbeit, um fachgerecht auf
die Problemlagen der Schüler einzugehen, wobei sich die Zusammenarbeit mit vielen
Elternhäusern schwierig gestaltet.

Obwohl ein Hauptanteil der Teilnehmer nach Ende des Schuljahres 2017/18 erfolgreich weiter
vermittelt wurde, zeigte sich schnell, dass ohne eine niederschwellige Nachbetreuung viele
Teilnehmer große Probleme hatten, in den weiterführenden Maßnahmen Fuß zu fassen, um nicht

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wieder in ihr altes Verhaltensmuster zu fallen. Aufgrund des bestehenden Vertrauensverhältnisses
fungierten die Mitarbeiter des Projektes noch häufig als Ansprechpartner für die Teilnehmer,
konnten aber aufgrund der fehlenden Zuständigkeit in vielen Situationen keine Abhilfe schaffen.

Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes die
Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.

Zukünftig sollte diese kindorientierte Hilfeart im Fokus bleiben und als Chance begriffen werden,
jungen Menschen eine gute Unterstützung auf ihrem Entwicklungsweg zu sein. Um im ambulanten
Kontext Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Kindern in einer Gruppe zu erfahren, sind
Angebote im gesamten Landkreis SOE zu schaffen.

2 Jugendlichen wurde diese Hilfe im Jahr 2018 bei einem Träger in Dresden gewährt.

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer nach § 30 SGB

Die Erziehungsbeistandschaft im Rahmen der Einzelbetreuung versteht ihre Aufgabe darin,
Problemlagen, die sich bei jungen Menschen zeigen, unter Einbezug des sozialen Umfeldes zu
bearbeiten. Hierzu gehören die Eltern-Kind-Beziehungen genauso wie schulische Probleme des
Kindes oder Probleme, die in anderen sozialen Bezügen, wie dem Freundeskreis des jungen
Menschen auftreten. Es ist ein sozialpädagogisches Angebot, welches vor allem auf die
Unterstützung des jungen Menschen ausgerichtet ist und weniger die gesamte Familie in den Blick
nimmt.

Diese Hilfe wurde 2018 insgesamt bei 117 Kindern und Jugendlichen (ohne umA) gewährt. Im Jahr
2017 gab es noch 130 Fälle.

In dieser ambulanten Hilfe zur Erziehung wird zunehmend die Durchführung der Hilfe im
Stufenmodell durchgeführt, welches für den Leistungserbringer mehr Flexibilität in der
Ausgestaltung der Hilfe gewährt.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass vorrangig Hilfen nach § 30 SGB VIII für eine
Stabilisierung des jungen Menschen in seinem Lebensumfeld gewährt werden. Im Landkreis SOE
werden dafür auch häufig ehrenamtliche Betreuungshelfer eingesetzt, vor allem bei älteren
Jugendlichen.

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Leistung, die sich an die gesamte Familie
richtet und Unterstützung in den verschiedensten Bereichen des Alltagslebens anbietet. Die SPFH
soll durch intensive Betreuung und Begleitung der Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der
Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit
Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf
längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Der Bedarf an SPFH ist zwar in der absoluten Fallanzahl rückläufig, aber die Anzahl der zu
betreuenden Kinder in den Familien liegt bei bis zu 7 Kindern. Dies stellt die Fachkräfte vor große
Herausforderungen, da auch die Problemlagen der Familien vielfältig und komplex sind.

895 Kinder in den Familien erhielten 2018 diese intensive erzieherische Hilfe zur Stärkung der
Erziehungsfähigkeit der Eltern oder im Rahmen eines Schutzplanes. Ohne dieses Hilfsangebot
können die Eltern das Wohl der Kinder in Bezug auf Versorgung, Betreuung, Erziehung und
Bildung nur eingeschränkt oder gar nicht gewährleisten.

© Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugend- und Bildungsamtes 2018
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